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29.06.2022 um 16.46 Uhr - von O. - "Joboffensive Erfahrungsbericht und Fragen" |
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hallo christian (hoffe das ist ok wenn ich dich duze), ich melde mich nochmal nachdem ich heute auf der einführungsveranstaltung von der "joboffensive" war. erstmal ist gestern abend plötzlich eine mail gekommen, allerdings von einer firma namens "a****" mit einem link zu einer onlineveranstaltung. verwirrt wie ich war, hab ich gefragt ob die veranstaltung jetzt online stattfindet und gesagt, dass ich eine einladung zu einer physischen veranstaltung habe. darauf wurde geantwortet, dass die veranstaltung online wäre aber ich ja auch vor ort einen rechner benutzen könnte, um teilzunehmen. nachdem ich das alles sehr seltsam fand, habe ich "a****" gegoogelt und herausgefunden, dass das zu trendwerk gehört, wobei meine einladung zur firma "m****" gehörte. sehr seltsam. ich habe dann der dame geantwortet, dass ich keinen termin mit ihr habe und wer ihr widerrechtlich meine daten gegeben hat und dass ich ferner der weitergabe und speicherung ausdrücklich widerspreche. das kann rechtlich doch nicht ganz sauber sein, wo doch all diese "firmen" behaupten unabhängig zu sein? jedenfalls bin ich zu m**** hingegangen. die frau von m**** fängt also zu reden an und meint, das dauert jetzt drei monate und man sitzt zusammen und macht qui gong und alles ganz nett. ich melde mich und sage, dass ich ausdrücklich von meiner ams beraterin die versicherung habe, dass dieser kurs nicht verpflichtend ist und ich nicht freiwillig da bin. sie meint dann ja, das wäre ja verschieden was man mit den beratern ausmacht (hatte wohl angst dass die anderen im raum auf die idee kommen dass es einen ausgang auch gibt) und es könne ja passieren, dass einem der bezug gestrichen wird, was mich zur weissglut gebracht hat, konnte mich aber zusammenreissen. sie hat mich dann gleich als erstes rangenommen, ich hab ihr erklärt dass ich keine defizite habe, die irgendein m**** kurs ausgleichen könnte und nicht teilnehmen möchte. siehe da: sie kreuzt an dass ich nicht teilnehme, gibt mir auf anforderung eine kopie und ich gehe. mal sehen ob ich jetzt einen blauen brief bekomme, aber wenn ich dich richtig verstanden habe, kann man mich nicht mit bezugssperre zu diesen kursen erpressen, also die sind eigentlich nie verpflichtend, richtig? ich habe mich auch gefragt, was passiert wenn meine beraterin mir in die nächste betreuungsvereinbarung wieder den besuch einer coaching einführung aufdrückt. kann ich das einfach ablehnen? muss sie mir eine begründung geben, warum ich genau zu diesem coaching soll? und noch eine frage: in meiner branche sieht es sehr schlecht aus mit jobs, ich habe immer eine bewerbung pro woche schreiben müssen, gibt es da eine verpflichtende mindestanzahl? in der neuen betreuungsvereinbarung ist nichts explizit ausgeführt. ich überlege auch zum nächsten termin jemanden mitzunehmen als zeuge, falls sie mich wieder wohin schicken will und mir sagt es wäre nicht verpflichtend und vor ort will man mir dann was anderes erzählen. geht das einfach so? das wärs fürs erste, ich hoffe ich darf auch weiter fragen stellen, ich will einfach genau wissen was ich fall des falles für mich tun kann. viele grüße und danke! o (28.06.22)
Antwort: Ja der m****-kurs sollte freiwillig sein - falls doch sperre - bescheid verlangen und Berufung! einlegen! trotzdem Vorsicht oftmals wird der Infotag als kontrolltermin ausgewiesen. heisst: bei terminversäumnis gibt's eine sperre bis zur wiedermeldung! Siehe dazu die Antwort unten!
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Eine Aufklärung durchs AMS ist nur am Anfang der Arbeitslosigkeit / Arbeitslosengeld verpflichtend! >Fehlende Belehrung! - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"
Begleitperson als Zeugen mitnehmen ist kein Nachteil! (Ohne Gewähr) |
28.06.2022 um 8.59 Uhr - von F*. - "Neubemessung von der MA 40 bekommen mit 50% Sperre Juli und August" |
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Sehr geehrte Hr Moser!
Ich habe heute eine Neubemessung von der MA 40 bekommen mit 50% Sperre Juli und August.
Grund soll sein, dass ich dem AMS nicht gemeldet hätte, dass ich wieder zu meiner Mutter (welche schwer lungenkrank ist) ziehe. Ich habe jedoch der MA 40 eine Änderungsmeldung mit neuem Meldezettel am **.5 geschickt, sondern auch dem AMS . Auch beim letzten Termin sagte ich es bereits meiner Beraterin. Mails sind noch alle vorhanden. Ende Mai !! habe ich mir den Ellbogen gespalten/gebrochen , da ich eh kein Krankengeld bekomme, musste ich mich am *.*. krank schreiben lassen , da ich an einem SÖB Termin teilnehmen sollte, (hab auch angerufen, jedoch bin ich beim AMS gelandet) Jetzt , denk ich, die glauben ich bin wegen dem SÖB ... in Krankenstand gegangen bin (bin ich noch immer)
Hab jetzt mal Screenshot von AMS Mail an MA 40 geschickt . Hab auch jede ^Bestätigungsmail^ !
Wie komm ich da raus ??...hatte im Mai schon 25% weniger, da ich um 19.30 bei unbekannter Nummer nicht abgehoben habe und das der ^Chef^ der Fa. war, wo ich mich vorstellte .....was ich auch krass fand. Lg F.
Antwort: Sperren grundsätzlich nicht einfach hinnehmen! Sie verlangen bez. einer Sperre immer einen schriftlichen Bescheid, den sie dann berufen! Ist kostenlos! Dieser Berufung legen sie neben Begründung der Sachverhalte die Nachweise bei! Siehe: Berufung! Und das, die glauben sie sind wegen dem SÖB in den Krankenstand gegangen spielt, bez. einer Sanktion, keine Rolle ! Haben sie die Krankenstandsmeldung eh gleich an die Behörde-n gesendet? - Nie vergessen, verhält sich wie bei einer Arbeit! |
20.06.2022 um 11.16 Uhr - von L. - "Beratungsstelle ?" |
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Guten Tag, ich hätte eine Frage: Mein AMS-Berater hat mich einfach dieser Beratungsstelle Proaktiv **** zugewiesen, obwohl ich überhaupt nicht damit einverstanden bin, denn ich habe schon viel Schlechtes über solche sozialökonomischen Betriebe gelesen. -Ist das überhaupt zulässig, dass er mich ohne meine Zustimmung zuweist? Nach seinem Reden, hat er es so rübergebracht, als wäre es nur eine unverbindliche Beratung-aber nun habe ich die Einladung gelesen und es ist sogar ein Kontrollmeldetermin?! Wäre dankbar für eine Auskunft, wie ich da eventuell wieder rauskomme? Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Auch wenn die Teilnahme an dieser Massnahme freiwillig ist, den Infotag unbedingt besuchen, auch um den genauen "Kurs"-Inhalt zu erfahren! Und versäumen sie den "Kontrolltermin" gibt es eine Bezugseinstellung bis zur Wiedermeldung! Siehe auch: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz muss nach dem "KV" entlohnt werden! Nur dann ist es ein zumutbares, verpflichtendes DV. Gegen bestimmte Massnahmen kann man sich ev. auch wehren. Z.Bsp. bei Coaching. Siehe: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr) |
9.06.2022 um 18.53 Uhr - von G*. - "Behindertenpass" |
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Sehr geehrter Herr Moser
Ich werde nach einiger Zeit wieder schreiben, weil ich jetzt etwas Geld habe, um eine Wohnung in Wien zu mieten. Ich bin Italiener und zu 74% behindert, ich würde gerne wissen, bei welchem Amt ich mich wenden muss, damit ich auch in Österreich versuchen kann, meine Behinderungsprobleme anerkennen zu lassen. Das könnte mir die Gelegenheit geben (vielleicht) nach der Mindestsicherung zu fragen. vielen dank für alles (8.06.22)
Antwort: Dafür ist das Sozialministerium zuständig. Wenden sie sich dorthin. Behindertenpass: Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice.
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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9.06.2022 um 18.23 Uhr - von S*. - "Wegzeit / Vollzeit-DV.?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe vom AMS, ein Jobangebot (Vollzeit) erhalten und ersuche um Ihre Einschätzung ob es bei Nichtannahme zu eine Sperre kommen könnte. Laut Homepage handelt es sich um einen Verein, der Langzeitarbeitslosen in Zusammenarbeit mit dem AMS ein Arbeitstraining anbietet. Im Stellenangebot selbst, wird ein Arbeitstraining jedoch nicht erwähnt.
Ich, NH-Bezieher wohne in einem Pendlergebiet. Kein PKW vorhanden. Die kürzeste, einfache Fahrtstrecke beträgt mindestens 1h 52 min, somit erheblich über der 2h Gesamtfahrtzeit. Sind beinahe 4 Stunden Fahrtzeit für Einpendler noch zumutbar?
Kein Urlaubs/Weihnachtszuschuss, da kein KV vorhanden. Ist dies noch konform mit den Zumutbarkeitsbestimmungen wie folgt; „Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung.“
Wäre Ihnen für eine kurze Antwort sehr dankbar.
Mit lieben Grüßen (8.06.22)
Antwort: Sollte es sich um ein zumutbares DV. handeln, so muss nach KV. entlohnt werden - auch über SÖB, dort betrifft es Transitarbeitsplätze. Es muss dann auch einen aliquoten Teil Weihnachts- Urlaubsgeld geben. Darum ist es bez. "Zwangs"-Massnahmen wichtig den Infotag zu besuchen, um den genauen Inhalt zu erfahren bzw. zu erfahren um welche Massnahmen es sich handelt. Bei bestimmten Massnahmen / Deppenkurse kann man sich wehren! Siehe Links unter: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Die Wegzeit darf 2 Stunden bei Vollzeit und 1,5 Stunden bei Teilzeit betragen. (Hin und zurück) Wohnt man abgelegen darf die Zeit überschritten werden. Aber 4 Stunden ?? sind zu viel. Siehe: Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Bez. Arbeitstraining siehe Antwort im Eintrag drunter! (ohne Gewähr) |
8.06.2022 um 9.28 Uhr - von An*. - "Praktikum <> Arbeitserprobung" |
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Sehr geehrter Hr. Moser.
Das AMS hat mich zu einem Kurs gebucht der mir helfen soll einen Job zu finden. Teil dieses Kurses ist ein min 2 Wöchiges Praktikum (sie nennen es auch Arbeitserprobung) im Ausmaß von 25-40 std/Woche. Dieses Praktikum ist beim AMs gemeldet und daher ist man versichert. Neben seinem Arbeitslosengeld bekommt man aber nix. Ist das so überhaupt erlaubt und muss ich irgendwo entgeldlos 2 Wochen arbeiten? Kann ich mit sanktionen belegt werden wenn ich nicht endgeldlos Arbeiten will?
Danke MFG
Antwort: Haben sie eh nix unterschrieben, das (ev. u.a) ein freiwilliges Praktikum beinhaltet? Sonst ev. bei der Firma verlautbaren, dass man die Arbeitsstunden entlohnt haben will - diese ev. übers Sozialgericht einklagt. Dazu der Rechtsanwalt unter Praktikum - keine Gratisarbeit!
Folgender Eintrag: >30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)< ist
unter >SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"< zu finden! wie auch der Punkt 3 >3. Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können. Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. < unter: Aktuelles aufsehenerregendes VwGH-Erkenntnis. (26.08.14)
Trotzdem heisst es acht geben, weil ein Kommentar vom RA. aus dem Jahr 2020 Anlass zur Sorge gibt. Siehe: "Von der Verweigerung der Anordnung eines Arbeitstrainings ist jedenfalls dringend abzuraten" (12.03.2020)
Bitte Links nachgehen und dann entscheiden, ob sie verweigern bzw. wie sie bez. "Keine Gratisarbeit" vorgehen wollen! Ev. versuchen - auch wenn "die" selbst oftmals und unvereinbarer Weise die Hände im Spiel haben, was SÖB-"Zwangsmassnahmen" betrifft - der AK Auskunft/Informationen abzuverlangen!
Hier ist es mir nicht möglich mit einem "Ja oder Nein" zu antworten! Drum und in besonderen Masse "OHNE GEWÄHR"! |
4.06.2022 um 10.17 Uhr - von H*. - "Als 55 Jährige bei Jobtransfair Lebensläufe schreiben lernen - schön langsam werde ich mürrisch." |
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Sehr geehrter Herr Moser, die im Anhang befindlichen Aussagen der Leitung von Jobtransfair stimmen mit den Aussagen der AK nicht überein, wem kann man nun glauben? ich muss am ** wieder einmal als 55 Jährige bei Jobtransfair antreten und Lebensläufe schreiben lernen, schön langsam werde ich mürrisch. Hätten Sie viell. eine Einschätzung für mich? Vielen Dank im Voraus. mit freundlichen Grüßen (3.06.22)
Anhang wurde gesichtet: Der Kontakt zu Jobtransfair ergab in deren Antwort, dass es sich um ein Bewerbungskurs handelt, der allerdings freiwillig zu besuchen sei.
von der AK: SÖB mit Kombilohnbeihilfe?
Sehr geehrte Frau H., in Beantwortung Ihrer Anfrage geben wir Ihnen folgende Informationen: Die Vermittlung zu einem Sozialökonomischen Betrieb (wie zB Jobtransfair) ist während des Bezuges der Notstandshilfe jedenfalls zumutbar. In diesem Fall sollten Sie vor Beginn des Dienstverhältnisses mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeit einer Kombilohnbeihilfe abklären. Bei Nichtannahme dieser Beschäftigung kann das AMS eine Sperre Ihres Leistungsbezuges veranlassen.
Frage nach Dienstvertrag: während Ihres Dienstverhältnisses bei Jobtransfair ist der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE) anzuwenden. Dies müsste auch aus dem Dienstvertrag hervorgehen. Werden Sie allerdings während dieses Dienstverhältnisses zu einem anderen Unternehmen verliehen, gilt während der Zeit bei diesem Unternehmen, der Kollektivvertrag, der für diese Beschäftigung anzuwenden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre AK Wien
Antwort: Jobtransfair bietet neben einem transitarbeitsplatz – dazu brauchts den extra dafür angefertigten niedriglohn-KV damit es ein zumutbares DV. ist – auch deppenkurse / coachingkurse an. die schreiben aber eh an sie das der besuch freiwillig ist – oder? – falls, können sie ohne sanktion absagen, was bei einem transitarbeitsplatz nicht geht. Den infotag müssen sie aber besuchen, sonst sperre bzw. bezugseinstellung - bis zur wiedermeldung.
Siehe auch Antwort zum Eintrag vom 10.02.22 - "SÖB-Zwangsmassnahme" >Infotag besuchen, um in Erfahrung zu bringen um welche ("Zwangs")-Massnahme es sich handelt? zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Transitarbeitsplatz ist dann ein zumutbares DV., wenn nach dem - eigens dafür angefertigten - "KV." entlohnt wird. Handelt es sich um einen "Deppenkurs" (Wie etwa bei Coaching, sollte freiwilig sein), so ist ein sich dagegen wehren möglich, denn "Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern. Siehe: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Sie dürfen die Unterschrift verweigern, falls sie trotzdem genommen werden müssen sie aber teilnehmen! >Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (Ohne Gewähr) 3.06.2022 um 13.43 Uhr - von H*. - "Schreiben der AK stimmt nicht?" das heißt, das Schreiben der Ak stimmt nicht, danke für die Info ! mfg
Antwort: Das heisst, die AK ging von einer anderen Massnahme aus – genau drum ist es wichtig den infotag zu besuchen, um zu erfahren, um welche kurs-massnahme es sich genau handelt. ("Ohne Gewähr")
4.06.2022 um 8.14 Uhr - von H*. - alles klar, danke |
2.06.2022 um 20.17 Uhr - von O*. - "bin aber eher künstlerisch tätig" |
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hallo, ich habe meinen letzten job verloren weil ich den impfdruck nicht mehr ausgehalten habe und bin jetzt beim ams. ich habe eigentlich grafik studiert, bin aber eher -wenn man es so nennen will- künstlerisch tätig (handwerklich, zeichnen etc.). letztens hatte ich meinen ersten persönlichen termin und die beraterin ist humorloser als ein streifenpolizist. ich habe sie gefragt, wie das ist mit dem künstler-ams (ich hatte gehört, dass es sowas gibt) und sie hat sich irgendwie rausgeredet und meinte ich hätte irgendwelche zeiten nicht, dass sie mich da dazubuchen kann (?). so wie ich das verstehe kennt sie das ganz einfach selbst nicht. kannst du mir da evtl. mehr dazu sagen? ich habe sie dann noch zu wifi kursen gefragt, die mich interessieren würden und sie meinte das wäre ganz ausgeschlossen. die beraterin davor, mit der ich nur telefonisch einmal gesprochen hatte war total nett und meinte das ginge, wenn man was dazuzahlt. ich bin halt was die digitalen dinge angeht nicht übermäßig versiert, im notfall wären die schulungen zu den in frage stehenden programmen interessant für mich. ist das vom ams auch nicht erwünscht, dass man sowas bezahlt bekommt oder wie siehts mit sowas aus? sie hat mich zwangseingeladen zur "joboffensive", bei der beschreibung hats mich schon gereckt, hörte sich nach irgendeiner nepotistischen menschenbrecheraktion an. ich meinte, das ist nichts für mich, aber ich muss da jetzt hin. also die werden mir wohl dann dort was zum unterschreiben hinlegen und ich sage nein? ich habe einen scherz gemacht, dass man genau aufpassen muss was sie mich unterschreiben lässt und sie ist total an die decke gegangen und meinte ich wäre respektlos. das ist schon wirklich belastend so bearbeitet zu werden muss ich sagen. ich will mich am liebsten in absehbarer zeit selbstständig machen, dieser laden ist echt ungut. das raubt einem die kraft eigeninitiative zu übernehmen und positiv zu denken. würde mich freuen wenn du mir weiterhelfen kannst. (30.05.22)
Antwort: Auf ausbildung gibt’s keinen rechtsanspruch – es braucht das wohlwollen der beraterin.
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann an Michael M. Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. >"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."< ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11 - )
Wichtig den infotag der massnahme besuchen, um den genauen inhalt zu erfahren – ev. kann man sich dagegen wehren – wenn es ev. ein coaching ist.
Links durchgehen Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : -
Kurse (ohne dem okay vom AMS) nicht selbständig suchen / besuchen, auch nicht wenn sie sich diesen selbst bezahlen - Sie stehen dann dem AMS / Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen dann keine Versicherungsleistung - handelt es sich um einen Tageskurs unter der Woche!
Zur / für Information-en: Bez. ihres künstlerischen Schaffens (auch im Zusammenhang mit dem AMS) wenden sie sich ev. an den Verein Kulturrat Österreich
Siehe auch AMS-Unterstützung: Unternehmensgründungs-Programm (Ohne Gewähr)
Ps.: Leider kommen die E-Mails an sie wieder zurück! "Kann auch an meinem Server liegen?"
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26.05.2022 um 13.56 Uhr - von An*. - "Bitte um Rat und Hilfe" |
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Lieber Herr Moser,
danke, dass Sie diese wanhsinnig tolle Arbeit leisten hier in Ihrem Forum.
Ich hätte da eine Frage:
Habe 4 Kinder im Alter von 4-14 Jahren. Eines davon (D. 8 Jahre) is schwer behindert und hat eine Pflegestufe.
Einkommen: Mindestsicherung und Notstandshife
Meine Gattin ist vom Ma40 für die Betreuung und Pflege des behinderten Sohnes (da Pflegestufe 5) von der Arbeitspflicht ausgenommen.
Ich bin nach wie vor beim AMS, bekomme Stellenangebote (niedrig Lohn Sektor) Voll-und Teilzeit. Schichtdienst ebenso.
Meine Frage:
Wie kann ich dem AMS klar machen, dass ich NICHT am Wochenende bzw. im Schichtdienst arbeiten kann und möchte, da wir noch drei weitere Kinder haben, die Zeit und Aufmerksamkeit, Unterstützung Hilfe bei Hausaufgaben, etc. brauchen?? Evtl. eine Herunterstufung auf 20Std/Wo.
Habe schon mit den Abteilungsleiter AMS E**** gesprochen. Leider erfolgslos. Sie meinte, ich solle das mit dem Ma40 besprechen.
Bitte um Rat und Hilfe. Herzlichen Dank, freundliche Grüße (25.05.22)
Antwort: Versuchen sie sich nicht zu sehr unter Druck zu setzen ("setzen zu lassen"). Sie müssen von ca. 7 Uhr Früh bis 19 Uhr Abends zur Verfügung stehen! Nachtschicht wie Wochenende (Sonntag) ist freiwillig! (Ohne Gewähr - Mir wäre es recht, wenn sie sich diesbez. absichern und auch von der AK informieren lassen - die sind in ArbeitnehmerInnenrechtsfragen kompetent! ev. telefonisch. Denke darüber bekommen sie Antwort.) Ich vermute die AMS-Beraterin leitet den Ausgang des Drucks einfach an die Mindestsicherungsbehörde weiter, da MindestsicherungsempfängerInnen "noooooch" weniger ("bis keinen?") Rechtsschutz ausgesetzt sind. Lassen sie sich also nicht zu sehr verwirren, jede Behörde muss ihnen bei Sanktionen einen schriftlichen Bescheid ausstellen, den sie dann berufen können / Beschwerde erheben!). Zur Info siehe auch: Betreuungspflichten
Ps.: Ev. versuchen sie - mit einer familiären Begründung - die Kürzung auf 20 Wochenstunden in ihren Betreuungsplan aufnehmen zu lassen, auch wenn ich wenig Erfolgschancen sehe ? (Ohne Gewähr) |
20.05.2022 um 13.27 Uhr - von S*. - "Sehen auch mal über meine Sache drüber" |
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Sehr geehrter Hr Moser,
durch Zufall bin ich über Ihre Seite gestolpert, und bin schwer beeindruckt über Ihre Arbeit. Vielleicht wären Sie so freundlich und sehen auch mal über meine Sache drüber, vielen Dank.
# Arbeitnehmer österreichischer Staatsbürger voll steuerpflichtig in D 76 Wochen Krank, Ausgesteuert zum 06.03 22 ABER aufrechtes ruhendes Dienstverhältnis # durch E106 Grenzgänger Verordnung, PVA Antrag u AMS Antrag in Österreich gestellt Hauptwohnsitz u Lebensmittelpunkt immer in Tirol # Mit AMS kontakt aufnahme im Februar # 1ter Termin AMS 09.03.22 Soll nicht kündigen Krankenkasse jetzt über AMS Wurde Invaliditätspension gestellt - Ja # 2ter Termin 14.03.22 Niederschrift PVA Antrag Alles ok, Krankenversicherung ok, Bekomme Eine Pensionsvorauszahlung # Verlängerung der Krankschreibung von 28.03-30.06.22 # Schreiben 2 Seiten 30.03.22 1 Seite Weil Erkrankung, werden Leistungen zum 28.03.22 eingestellt. Wenn Krankengeldbezug, keine Vorsprache Wenn kein Krankengeld, muss vorsprechen 2 Seite Mitteilung über Leistungsanspruch Leistung wurde genehmigt vom 07.03-31.12.22 Pensionsvorschuss 13,14€ Tag # Pensionsvirschuss am Konto 06.04.22 275,94€ # 3ter Termin telefonisch 02.05.22 Kein Anruf Anruf bei AMS ob meine TelNr richtig hinterlegt ist "nur wir ufen Sie an, Termin entfallen, weil Sie krank sind" #17.05.22 Arzbesuch bin Diabetiker u Herzkrank KEINE Krankenversicherung mehr # 17.05.22 Anruf bei AMS, verstehen sie nicht, wenn Arbeitslose krank, übernimmt die TGK #17.05.22 Anruf bei Bezirks Krankenkasse, Krankmeldung vom Hausarzt liegt nicht vor #17.05.22 Anruf Hausarzt bitte Krankmeldung an TGK senden Geht nicht da ich von der Krankenversicherung abgemeldet bin. #18.05.22 Anruf von AMS Versicherung über TGK geht nicht, da AUFRECHTES DIENSTVERHÄLTNIS OHNE LOHNFORTZAHLUNG IN D Bekomme keine Notstandshilfe Bin NICHT KRANKENVERSICHERT Muss das Dienstverhältnis in D lösen mit Kündigungsfrist noch 2 Monate angestellt Eventuell bekomme ich eine 4 W sperre Und erst wenn das geklärt ist, bin ich wieder Krankenversichert u bin vermittelbar, da die Ablehnung von der PVA da ist, u die 90 Tage Schonfrist vorbei sind.
Ja da steh ich nun mit 48 Jahren und 30 Jahren in Vollzeitbeschäftigung, ohne Krankenversicherung u ohne Geld Meine dringend benötigten Medikamente, bezahle Ich nun privat. Hr Moser, vielleicht können Sie mir einen guten Rat geben, vielen Dank im voraus, u wenn ich meinen anonymisierten Beitrag bei Ihnen im Gestäbuch wiederfinden würde, würde es mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll (19.05.22)
Antwort: Ja, ist IRRE! "Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz? Wenn sie - auch ohne Lohnfortzahlung - angestellt sind, müssten sie krankenversichert sein (wenigstens Behandlungskosten) und der Arzt müsste ihnen eine Krankmeldung ausstellen!" (Grundsätzlich sollte jede Person acht geben nicht ausgesteuert zu werden! - vermeiden, eine gewisse Zeit wegen derselben Krankheit krankgeschrieben zu werden!) Gehen sie zur Krankenklasse und verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Krankenkassa-Abmeldung, den kann man berufen / Beschwerde erheben - Krankenkassa-Abmeldungen passier(t)en oft auch rechtswidrig - Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig! >"Ja, ("werden sie tatsächlich im Regen stehen gelassen") stellen sie einen Arbeitslosengeld-Antrag - schnellstens - auch während der 4 Wochen-Sperre müssten sie versichert sein!"< Aber ich würde ihnen raten (ev. vorher - weil ev. auch Arbeitsfähigkeitserklärung dazu verlangt wird) die AK zu besuchen und um Hilfe anzusuchen. In Arbeitnehmerrechte-Angelegenheiten sind die kompetent! Auch überprüfen die, ob hier alles mit rechten Dingen abgelaufen ist! Je nach dem (Gesundheitszustand) wäre eine Mindestsicherung-Sozialhilfe-neu auch eine Möglichkeit! Im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit - auch ohne Arbeitspflicht! Drum versuchen sie es und holen sie sich vor Ort Hilfe! Hier wäre es auch wichtig, genau abzuwägen, , welcher Schritt nach dem anderen durchgeführt werden sollte! Ev. gleich mal zur Krankenkassa und sofort zur AK! Sollte die Versicherung wieder aktiviert werden, so können sie auch den Schritt zu ihrem Arzt angehen und die offenen Angelegenheiten erledigen. "Krankmeldung u.a.! Ansonsten schriftlichen Bescheid von der KK. verlangen! Wie auch über sämtlichen Entscheidungen sämtlicher Behörden! Um darauf ev. Beschwerde zu erheben! Vorteilhaft wäre die Möglichkeit zu Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!
In grosser Not besuchen sie die Caritas - ev. gibt's Miete, Strom per Erlagschein, ev. Einkaufsgutscheine bzw. ev. Bargeld? Ev. halten sie mich / uns auf dem Laufenden. ( Ohne Gewähr)
25.05.2022 um 9.42 Uhr - von S*. - "Am schlimmsten wiegt für mich, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt" Sehr geehrter Hr Moser
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, mir ist richtig ein Stein vom Herzen gefallen, als ich Ihre Mail gesehen habe.
Noch konnte ich nicht mehr erfahren, ich werde morgen von der ÖGK angerufen.
Die ersten Infos die ich erhalten habe sind
1. Abmeldung der Krankenkasse durch AMS 2. Ausgelöst wurde die Abmeldung der SV und einstellen des Pensionsvorschusses, durch eine Krankschreibung durch den Hausarzt, Wer krank ist bekommt keinen Pensionsvorschuss sondern Krankengeld Hab aber keinen Anspruch auf Krankengeld, da Arbeitgeber in D ist. 3. Kein Anspruch auf Sonderkrankengeld für Arbeitnehmer mit aufrechten Dienstverhältnis, da Arbeitgeber in D ist. 4. Invaliditätspensionantrag wurde bei aufrechtem Dienstverhältnis gestellt und von der PVA abgelehnt. 5. Habe im AMS einen Arbeitslosenantrag gestellt, der zur Bearbeitung noch anhängig ist, obwohl ich ausgesteuert und in einem aufrechten Dienstverhältnis bin.
Irgendwie kann ich nur noch den Kopf schütteln, wie kann ich am AMS einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen, obwohl ich noch in einem aufrechten Dienstverhältnis stehe, also noch nicht mal arbeitslos bin? Wäre da nicht ein Umschulungsgeld od. Rheageld geieigneter? Die müssen doch wissen, dass die Voraussetzungen für Arbeitslosenbezug nicht gegeben sind? Warum wurde mir nicht geraten das Dienstverhältnis zu lösen, wurde von mir mehrfach nachgefragt?
Aber was am schlimmsten für mich wiegt ist, dass mich das AMS in totaler Versorgungslosigkeit stehen lässt, obwohl ich mich Wochen vor dem Aussteuerungstermin bei ihnen gemeldet habe.
Im Moment versuche ich mich bei meiner Lebensgefährtin bei der BVA mit zu versichern, und lebe von Spenden aus der Familie.
Nach dem Telefonat mit der ÖGK gebe ich wieder ein Feedback, noch mal Vielen Danke für Ihren Beistand. Mit freundlichen Grüßen (23.02.22)
Antwort: Ja, was da passiert ist "eigentlich" unfassbar! wahrscheinlich wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sie vorher kündigen müssen, um einen arbeitslosengeldantrag stellen zu können. um so eine menschenschädigende situation überhaupt zu ermöglichen braucht es den politischen willen dazu. Was da abgeht macht einen wirklich oft sprachlos.
"Bei ihrem fall ist ersichtlich, dass ihnen durch fehlende information (verwirrung) die existenzsicherung geradezu verunmöglicht wurde (wird)."
Es wäre für sie sehr vorteilhaft eine rechtsvertretung an der seite zu haben – ev. rechtsanwalt ev. über rechtsschutzversicherung bzw. wäre ev. erste (stunde) beratung kostenlos, um zu sehen ob chancen auf erfolg bez. einer beschwerde gegeben sind. Oder Versuchen sie es – besuchen sie die AK, kann sein, dass die ihnen einen rechtsanwalt zur verfügung stellen. Versuchen wenigstens! (ohne gewähr)
Und setzen sie sich auch mit dem vorschlag auseinander, den antrag zur mindestsicherung (sozialhilfe) zu stellen, falls gesundheitliche probleme vorhanden sind. dann ev. ohne arbeitspflicht. Und Da kann ich mir vorstellen, wie schnell die in richtung arbeitsfähigkeit plädieren, da die - das AMS-arbeitslosengeld und BH / MA-mindestsicherung - miteinander verbunden haben. Alles gute (Ohne gewähr) |
15.05.2022 um 9.40 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr" |
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Sehr geehrter Herr Moser. Ich befinde mich in der Notstandshilfe, zur Zeit in einem bereits längeren Krankenstand. Meine Frage wäre , wenn ich nach dem Krankenstand mich nicht wieder am Ams zurückmelde, gibt es da eine Frist, verliere ich dann für immer den Anspruch bzw würde ich dann in die Mindestsicherung gezwungen. Ich habe mal gehört man hätte max. 5 Jahre Zeit und könnte sich dann in den Notstand zurückmelden, stimmt das noch? 6 Wochen ist man nachversichert ( Medikamente, Arztbesuch)auch nach Krankenstand? Der Grund ist, ich schaffe diesen Druck nicht mehr , seitens des Ams und die ÖGK ist eher kontraproduktiv betreffend der Gesundung mit ihrem Druck machen. Ich möchte wieder zu mir selber finden und gesund werden, ohne dauernd erpresserischem Verhalten ausgesetzt zu sein. Es ginge nur darum, daß ich den Anspruch nicht für immer verliere. Ich danke Ihnen , (13.05.22)
Antwort: Hat man sich vom AMS abgemeldet, ja, gibt's eine Frist von 5 Jahren um sich wieder zurück zu melden! In der Zeit der Abmeldung gibt's aber auch keine Mindestsicherung / Sozialhilfe - Sozialhilfe und Notstandshilfe / Arbeitslosengeld wurden miteinander verkoppelt. (Nach einer Abmeldung gibt's eine Schutzfrist von ca. 6 Wochen) Nach einer 63 tägigen Unterbrechung brauchts aber einen neuen Antrag. Vorsicht, sind sie wegen derselben Krankheit eine gewisse Zeit krank geschrieben kommts zur Aussteuerung / Link unterstrichen anklicken! Reden sie mit ihrem Vertrauens-Arzt / (Haus- Facharzt) und wenn möglich, lassen sie sich ein Attest / Gutachten etc. ausstellen. Bei verminderter Leistungsfähigkeit von ? % muss das AMS bei Vermittlungen / Zwangsmassnahmen darauf Rücksicht nehmen! Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Rehageld bzw. Invaliditätspension zu stellen - worauf sie ab Antragsstellung ca. 3 Monate vom AMS Ruhe hätten / geschützt sind! (Ohne Gewähr) |
15.05.2022 um 9.30 Uhr - von A*. - "Termin beim BBRZ" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe am Montag einen Termin beim BBRZ. 2016 war ich schon einmal bei denen und ich habe sehr schlechte Erfahrungen gesammelt. Nachdem ich mich entschieden habe nicht alle Abtestungen zu machen, wurde mir rückwirkend das Geld gestrichen. Ich bin dagegen vorgegangen und habe Recht bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Zu denen habe ich kein Vertrauen. Muss ich mich diesem Procedere wirklich noch einmal unterziehen? Ich danke für Ihre Antwort. Beste Grüße A. (5.05.22)
Antwort: Sorry - wegen Krankheit verspätete antwort. Bravo und gratuliere zu ihrem erfolg bez. dem bbrz und der sperre. Halten sie denen das ruhig unter die nase, dass die auseinandersetzung das letzte mal zu ihren gunsten ausgegangen ist.
Ich möchte ihnen einige links über den verein senden - die für sich sprechen - daraus können sie ev. ihr vorgehen ableiten.
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" >"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik" >"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?". >"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?" >"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14) ?? >ev. fragen sie vor zeugen nach ob das hier auf freiwilliger basis läuft?
Zum Abschluss "eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ! mehr
auf bbrz
Und Grundsätzliches zur Fachärztlichen Untersuchung Arbeitsloser
ohne gewähr
13.05.22 um 20.09 Uhr - von A. - "gesundheitliche Daten nicht ans AMS weitergegeben" Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin derzeit beim BBRZ. Finde ich in dieser Zeit eine Arbeit möchte ich aber nicht, dass gesundheitliche Daten an das AMS weitergegeben werden. Laut meiner Beraterin ist das nicht möglich. Sie sind ihre Auftraggeber war ihre Antwort. Was kann ich tun um dies zu verhindern? Unterschrieben habe ich nichts. Danke, A.
Antwort: Gut das sie nichts unterschrieben haben! Bez. ihrer Frage gibt's ein konkretes VwGH-Erkenntnis! Datenweitergabe ans AMS können und dürfen sie verbieten - egal ob sie eine Arbeit finden oder nicht! Werden sie deswegen vom BBRZ nicht genommen, darf es zu keiner Bezugssperre kommen - bzw. wäre diese rechtswidrig und ihre Beschwerde / Berufung erfolgreich!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung unter Datenschutz (Ohne Gewähr) |
12.05.2022 um 12.28 Uhr - von B. - "Invaliditätspension / Rehageld?" |
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Lieber Herr Moser,
nach einigen Rückschlägen muss ich mir nun eingestehen, dass ich, um einen Job ordentlich zu erledigen, dzt. gesundheitlich zu angeschlagen bin. Ich trage mich nun mit dem Gedanken eine (befristete) Invaliditätspension zu beantragen, um mich wieder auf die Beine zu bringen. Die Vorgehensweise dazu wurde mir vom "Verein Chronisch Krank" erklärt, ich habe somit vor Kurzem erstmal einen Kurantrag gestellt und, je nach Ergebnis, entscheidet sich der weitere Weg. Meine Frage aber bezieht sich jetzt auf den Umgang mit dem AMS: ich bin momentan ganz normal arbeitslos gemeldet. Da mir aufgrund meines körperlichen und psychischen Zustandes Bewerbungen nicht sinnvoll erscheinen, steht ein Krankenstand im Raum. Ich scheue das, denn ich möchte natürlich arbeiten, aber es geht einfach nicht mehr. Bzgl. meines Planes der Invaliditätspension/Rehageld: muss ich dem AMS sagen, dass ich das anstrebe? Wäre es besser, jetzt in einen offenen Krankenstand zu gehen und abzuwarten, was die PVA sagt? Es gibt aktuell den Fall eines Herrn, der vom AMS unter Androhung einer Sperre gezwungen wurde, seine Arbeitsfähigkeit per Unterschrift zu bestätigen, obwohl schwer beeinträchtigt (nachzulesen in der heutigen Ausgabe der K...n Zeitung). Weiters habe ich gelesen, dass - solange der Antrag noch nicht bewilligt und man krank geschrieben ist - das AMS einen Pensionsvorschuss bezahlt, also kein ALG mehr. Ist das richtig? Ich möchte auf keinen Fall was falsch machen, da die finanzielle Lage so schon prekär ist. Vielleicht können Sie mir erklären, wie ich diese Situation am gscheitesten angehe. Danke sehr im Voraus! Herzliche Grüße! (11.05.22)
Antwort: Ja, dem AMS Bescheid geben, dass sie einen I-Pensions-Antrag / Rehageld-Antrag stellen. Sie haben dann sowieso ca 3 Monate vor dem AMS Ruhe - brauchen also nicht gleich einen Krankenstand! Reden sie mit der Betreuerin! (Ohne Gewähr) |
12.05.2022 um 12.21 Uhr - von M.S*. - " Fit2Work ?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich wurde zu Fit2Work vom AMS zu einer Testung zugewiesen.
Meine Frage: Ist die Fit2Work Testung Freiwillig oder Verpflichtend.
Mfg M.S. (11.05.22)
Antwort: Infotag besuchen - um genauen Inhalt in Erfahrung zu bringen! Ev freiwillige Teilnahme - vor Zeugen nachfragen! Links durchgehen | |