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27.01.2025 um 9.53 Uhr - von B*. - "JobTransFair: Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter!" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Leider bin ich von der PVA bereits zum vierten Mal für die Invaliditätspension abgelehnt worden! Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter! Ich bin bereits 59 Jahre alt, hatte schon mehrfach Bandscheibenvorfälle, habe Rheuma, Durchblutungsstörungen und vor kurzem auch noch einen Schlaganfall erlitten und trotz all dem hat mir mein AMS Berater eine Einladung für Mitte Februar zu JobTransFair gegeben! Ich habe keine Ahnung wie ich das durchstehen soll, da ich ja weder lange sitzen, noch lange stehen, nichts heben darf und auch keinen Stress haben sollte! Das psychische Fertigmachen seitens des AMS hört und hört einfach nicht auf! Ich kann es mir aus finanziellen Gründen aber auch nicht leisten nicht dort hin zu gehen, da sonst meine Existenz auf dem Spiel stehen würde! Hätten Sie gute Tips für mich wie ich es schaffen kann nicht bei JobTransFair aufgenommen zu werden ohne dass mir der Bezug gestrichen wird? Des weiteren würde ich gerne wissen ob Sie eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch gegen das AMS vorgeht? Ich habe zwar eine, ABER die greift leider NICHT gegen das AMS! Sage schon mal vielen Dank vorab für ihre hoffentlich hilrfeiche Unterstützung! PS.: Kann natürlich ohne meinen Namen veröffentlicht werden, da ich denke es geht eventuell anderen auch so! (26.01.25)
Antwort: So wie ich dies Zeilen lese, sind sie vermindert leistungsfähig! Haben sie eine aktuelle ärztliche Bestätigung / Atteste / Befunde? Eine Solche schützt vor gewissen Dienstverhältnissen! Ev. besorgen sie sich eine ärztliche Bestätigung etc. - denn daran muss sich das AMS halten / ausrichten!
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice
Siehe auch: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Rechtsschutzversicherung: Leider Neid - Von der ich gewusst habe, hat die Unterstützung bei AMS / Verwaltungsangelegenheiten auch eingestellt.
Falls, besuchen sie die AK und versuchen von dort Unterstützung zu bekommen.
Zur Info: Anzuraten wäre eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - so ist mit einer anderen Umgangsform zu rechnen! Bei: Schlechter Behandlung / Mobbing durch das AMS (Ohne Gewähr)
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26.01.2025 um 20.45 Uhr - von Moser Christian - SoNed-Probleme >Text als Warnung - Zur Zeit funktioniert die Seite noch! |
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Au - Wenn die schlimmste Befürchtung eintritt, dann ist sogar mit einem SoNed-Ende zu rechnen. Was mir sehr leid täte! Ich wurde nun 20 Jahre von meinen Freunden grossartig unterstützt! Ohne Ma. und Se. gäbe es SoNed nicht. Diese umfangreiche Unterstützung betrifft auch eine Betreiber-Software, die nur auf einem sehr alten *******-Betriebssystem funktioniert, welches anscheinend eingestellt / ("eingezogen?") wird. Was wiederum heisst: "Ich kann die Seite nicht mehr aktuallisieren!
Ich schreibe diese Zeilen in erster Linie um vorzuwarnen, den auf meinem Arbeitscomputer wurde mit heutigen Tage dieses Betriebssystem auf Grund seines Alters eingestellt? Mich wundert es, dass ich hier (sehr alter Lap Top) noch einen Eintrag tätigen kann!
Da ich mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen habe, diese auch einen Krankenhausaufenthalt mit sich bringen wird, habe ich auch in diesem Bereich einiges zu erledigen, das sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich kann momentan nicht vorher sagen, wie sich alles entwickelt? Falls irgendwie möglich werde ich SoNed noch weiter betreiben - ansonsten die Seite ev. noch einige Zeit online stehen lassen oder danach - "sollte ich das "Pickerl" für mich bekommen" - mein Engagement weiter führen? Sorry, dass ich grad nicht mehr sagen kann! "Wir werden sehen?" Alles Gute für euch! Wenn irgendwie möglich - HALTET ZUSAMMEN!
27.01.25 - Zur Zeit funktioniert SoNed noch! Diese Zeilen sollen informieren und Bescheid geben, sollte SoNed früher oder später (mal) ausfallen! |
21.01.2025 um 10.22 Uhr - von S. - "Strafe ohne Ratenzahlung?" |
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Hallo Herr Moser, ich hoffe es geht Ihnen gut. Ich beziehe die Mindestsicherung. Mein Vater hat mir ein Unfallauto bj 2004 geschenkt. Das habe ich ma40 schon gesagt. Heuer habe ich VERGESSEN das Parkpickerl zu bezahlen. Ich soll jetzt 180 Euro zahlen.
Da ich selten Auto fahre habe ich die Strafen auch nicht gesehen. Der Parkraumsheriff kennt mein Auto genau und hat kein Auge zugedrückt. Ich habe dann eine Mail geschrieben das ich es jedes Jahr beantrage und warum sollte ich heuer nicht? Ich habe es vergessen und das ist menschlich! Ich schrieb noch dass ich jetzt keinen Wintermantel kaufen kann, ich meine Autist Schwester pflege und ihre Wohnung renoviere-eigenhändig natürlich. Das ich durch den Stress einfach vergessen habe.
Wie angenommen eine unmenschliche, empathielose Antwort. Ich soll zahlen, nicht mal eine Ratenzahlung. Wie soll ich das bitte zahlen?
Wenn ich es nicht zahlen kann wird dann mein Auto, Wert vielleicht 300 Euro, gepfändet? Es soll zu einem Gerichtsverfahren kommen wenn ich nicht zahle, so habe ich es verstanden. Rede war von 600 Euro. Das die Strafe steigen wird wenn ich jetzt nicht zahle. Das ist ja Erpressung!
Wenn ich so ein Verfahren denn verliere und kein Geld habe, muß ich dann ins Häfn?
Ma40 trau ich mich nicht anrufen. Vielleicht sagen die verkauf dein Auto? Herr Moser ich weiß nicht was ich machen soll! Können die denn keinen Aufschub gewähren? Wenn ich jetzt Antrag auf besondere Belastung bei ma40 stelle, dann dauert es ja auch bis es durchgeht. Falls es das überhaupt tut! Panische Grüße
Antwort: Sie stellen einen Antrag auf Ratenzahlung und zahlen die erste Rate - auch ohne Erlaubnis - gleich ein! Was haben sie sich vorgestellt? Falls möglich überweisen sie 60 Euro und schicken gleichzeitig den Antrag ab. So wird sichtbar, dass sie zahlungswillig sind - Dann verhält sich die Angelegenheit ev. anders. Ja, probieren sie es und schreiben die MA40 an - aber da es sich um eine Strafe handelt, weiss ich nicht ob der Antrag auf besondere Belastung einen positiven Verlauf nimmt? Aber ich will ihnen das nicht ausreden! Ich bin auch dafür, alles Mögliche versuchen! Alles Gute! (Ohne Gewähr) |
19.01.2025 um 11.07 Uhr - von J. - "AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal" |
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Hallo Christian, das
AMS sperrte 2024 Arbeitslosengeld 164.400 Mal
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr mehr Arbeitslosengeld-Sperren verhängt als 2023. Konkret stieg die Anzahl der Sanktionen um rund 4,8 Prozent auf 162.435, wie das AMS bekannt gab.
Begründet wird das Plus mit steigenden Arbeitslosenzahlen und gleichbleibendem Verhalten der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher. Ende Dezember 2024 waren 426.012 Personen auf Jobsuche, um 27.007 mehr als zum Jahresende 2023.
Auch Schwänzen von Schulungen wird sanktioniert Etwas mehr als 44.200 Sanktionen gab es 2024 laut AMS aufgrund von „tageweisem Fernbleiben von Schulungen“ (Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/AlVG) – gegenüber 2023 ein Zuwachs von rund 11,1 Prozent. Über 34.100 Sanktionen (plus 5,6 Prozent) resultierten – ebenfalls gemäß Paragraf 10 – aus „Verweigerung bzw. Vereitlung der Arbeit/Schulung“.
Sanktionen meistens für „versäumten“ AMS-Termin Bei Weitem die meisten Sanktionen mit rund 52.600 verhängte das AMS aufgrund von unentschuldigtem „Versäumen“ eines AMS-Termins nach Paragraf 49. Hier betrug der Anstieg gegenüber 2023 knapp 5,6 Prozent. Mit 1480 Sperren verdoppelten sich unterdessen nahezu die Sanktionen wegen „Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ (Paragraf 9).
Knapp 30.000-mal gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende – ein Rückgang von 6,7 Prozent. Weniger Eigenkündigungen seien ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung, so das AMS.
Quelle: Krone
Mit freundlichen Grüßen J. (18.01.25)
Anmerkung: Leider kommt in dieser Statistik nicht zum Vorschein wieviele Bezugssperren das AMS wieder aufheben musste - Ich gehe davon aus, dass es sich wie oft um eine sehr hohe Anzahl an rechtswidrigen Bezugs-Sperren handelte!
Deppenkurse und Zwangsmassnahmen dienen als Strategie um Betroffene u.a. die Existenzsicherung zu entziehen - Ja oft auch rechtswidrig - u.a. zur Disziplinierung arbeitsloser Menschen!
Neben den statistischen Spielereien / Fälschungen kann man über dieser Methode die Schuld an der Arbeitslosigkeit individualisieren!
Egal auch wie viele Firmen zusperren mussten oder X-(ev. auch tausende) Mitarbeiterinnen entlassen wurden, um weiter überleben zu können?
Die Arbeitslosen sind selbst Schuld an der Arbeitslosigkeit! Das rechtfertig wiederum den "*Psychoterror und Mobbing" der Zwangsmassnahmen / Deppenkurse! (Hier schliesst sich der Kreis wieder) * Diese Empfindung ist wahrscheinlich dann nachvollziehbar, wenn man als Betroffene(r) von einem Deppenkurs / SÖB-Zwangsmassnahme in den anderen geschoben wird.
Siehe:: AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich! "OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!" (4.01.11)
"50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig" "Zum Thema „Arbeitsunwilligkeit und AMS-Sperren. (30.01.2020)
Siehe auch: ARBEITSLOSENZAHLEN
Und noch ein HAMMER! Vor der AlVG-Novelle mit 1.1.08
Grosser Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen deckte das wahre Gesicht der "christlich-sozialen" Politiker/Parteien auf! Mit Kopien, der veröffentlichten VwGH-Erkenntnissen wie Texten, die die systematisch verhängten rechtswidrigen Bezugssperren im Zusammenhang mit den SÖB-"Zwangs"-"Massnahmen" belegten, wurden sämtliche Berufungen gewonnen, oder die Sperren bei Vorlage dieser Kopien erst gar nicht mehr verhängt! Weswegen das AMS auf Weisung des Ministeriums hin die rechtswidrigen Bezugssperren einstellte! (Eine Anlassgesetzgebung legalisierte längere Zeit später diese Rechtswidrigkeit) 15.11.2006 - Anm.: Man betrachte die Reaktionszeit von 2 Jahre! (unter: Erfolge)
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18.01.2025 um 18.23 Uhr - von R*. - "Ich kann nicht mehr" |
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Sehr geehrter Herr Moser Vielen Dank das es Sie gibt Ich habe in 5 Monaten mein Alter von 61 Jahre erreicht aber leider fehlen mir 28 Monate Arbeitszeit auf die Pension mit Ausgleichszulage dies kann ich lösen mit Geringfügige und einer Eigenfinanzierung zusätzlich kann ich aufstocken über die MA 40 nun wurde mir von Seiten des AMS angedroht das ich bis zu dem erreichten Zeitpunkt und wenn der auch erst mit 70 sein sollte beim AMS gemeldet bleiben muss natürlich bekam ich auch gleich eine Zwangszuweisung in in einen SÖB Egal wo ich anrufe man erfährt überall etwas anderes .Die Mindestsicherung ist an eine AMS Meldung gekoppelt verstehe ich aber bis ins hohe Alter? Denn das AMS nimmt keine Rücksicht auf geringfügig mein Berater sagte mir das es ihm egal ist .Je mehr ich aber unterbrechen muss desto länger brauche ich für diese 28 Monate und ich halte diesen Druck nervlich sicher nicht bis ins hohe Alter aus .Mein Berater sagte und wenn ich 90 bin sitze ich noch alle 2 Monate bei ihm oder in einem Kurs Wohin jann ich noch wenden um Auskunft zu bekommen ? Bei der MA 40 kommt man nicht weiter jeder sagt was anderes der AMS Omdudsmann ist der Meinung Kurs machen und zu dem Gespräch kann er nichts sagen da keiner dabei war .Ich werde seit vom AMS wie Dreck behandelt als MA 40 Bezieher ist man nichts wert . Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar Antwort:Nein!! "Jetzt, dem Ende zu, geben sie nicht auf" Bitte besuchen sie die AK und lassen sich bez. Pension informieren. Vielleicht gibt es irgendeine Möglichkeit früher in Pension zu gehen - auch ev. mit Abschlägen?. Verschiedene "Wege" in Betracht ziehen, bevor man total verzweifelt - die können ihnen auch Auskunft geben über Altersteilzeit oder sonstigen Möglichkeiten? Leider kann ich diesbez. keine gesicherte Auskunft geben. - Drum AK! Zur Info Pension für Frauen: / Altersteilzeit Wichtig,
Ihre AMS-BetreuerIn geniesst es anscheinend ihnen Stress und Angst zu verursachen! Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson zu den AMS-Terminen mit (Wirkt Wunder) Falls sie der Meinung sind bei den Terminen geht es nicht mit rechten Dingen bzw fair zu - oder die Probleme anhalten - so besuchen sie den Vorgesetzten bzw. AMS-Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson so möglich! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Sie brauchen sich nicht alles gefallen lassen! Wie schaut es gesundheitlich aus? Sollten sie vermindert leistungsfähig sein, so schützt sie das vor gewisse DV. / Arbeitsstellen. Falls - Stellt ein Arzt fest! Siehe auch: " Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"(Ohne Gewähr) 19.01.2025 um 10.50 Uhr - von R*. - "Mindestsicherung auf ewig"Hallo nochmal Danke für die schnelle Antwort
Leider bekomme ich Pension mit Ausgleichszulage da ich lange krank war also kein Ausweg . Kein Erreichen dieser Pension würde Mindestsichetung auf ewig bedeuten Diese ist gekoppelt an eine AMS Meldung. Mein Betreuer sagte mir dass man durch das meine Arbeitskraft für Immer beim AMS verlangen kann. Denn es gibt kein Regelpensionsalter für Leute mit MA 40 Bezug . Werde auf ihr Anraten einen Anwalt aufsuchen hoffe der sagt was anderes. (18.01.25)
Antwort: Okay - verstehe! Da sie lange krank waren - liegt bei ihnen ev. verminderte Leistungsfähigkeit vor. In ihrer Situation sehr wichtig - dann können sie nicht zu jeder Arbeitsstelle vermittelt werden! Je nach Grad der Beeinträchtigung / Krankheit geht das ev. soweit, dass sie die Mindestsicherung ohne Arbeitsverpflichtung bekommen könnten? - Wäre, falls, auch eine Möglichkeit! Besuchen sie die AK, die kann sie ev. über Verschiedenes aufklären. Ev. auch über Altersteilzeit "etc."?" Vielleicht findet sich was, womit sie die fehlenden Monate zur Pension zusammen bringen? (Ohne Gewähr) |
18.01.2025 um 17.35 Uhr - von D*. - "Grauenvolle Sklaventreiberei des AMS in Zusammenarbeit mit Personalleasing-Agenturen" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin jetzt knapp 50 Jahre alt und bin immer einer ordentlichen Arbeit nachgegangen. Zuletzt war ich 15 Jahre in einem Betrieb tätig, dann für 8 Monate arbeitslos und dann für 15 Monate in einer Firma, bei der ich erneut wegen Einsparungen meinen Platz verloren habe. Mir ist von Seiten des AMS ja schon in den 8 Monaten vor der letzten Arbeitsstelle, so einiges bekannt, darunter auch schon im Vorfeld befindliche Drohungen diverser Personalleasing-Agenturen, dass die Meldung an das AMS machen müssten, wenn ich eines ihrer zahlreichen "tollen" Angebote ablehnen würde. Nun bin ich seit Mitte November des Vorjahres arbeitslos und bekomme fast ausschließlich nur mehr Vermittlungen zu eben diesen Personalleasing-Agenturen. Das letzte Leihfirmen-Angebot umfasste unter anderem eine Stelle für insgesamt 50 "Lagerarbeiter" (es wurden halbwegs gute Deutschkenntnisse gefordert) und die Arbeitszeit umfasste eine "2-Teilschicht", wo man 2x täglich auf den Arbeitsplatz fahren muss, um einm al von 06 Uhr bis 08:30 Uhr zu arbeiten und dann ein zweites Mal von 15 Uhr bis 21 Uhr, natürlich von Montag bis Freitag. Dass man neuerdings zu so etwas gezwungen/genötigt wird, ist für mich schlichtweg nur mehr "unfassbar". Ich werde wohl demnächst dringend psychologischen Beistand benötigen, bevor ich etwas tue oder sage, das ich dann bitter bereuen würde. Mittlerweile steht auch schon eine Bezugssperre im Raum, auf Grund der (Falsch-)Aussage einer Mitarbeiterin von einem der eben genannten Leihfirmen. Meine Frage: Wäre im Falle einer tatsächlichen Sperre, der herkömmliche Weg von Vorteil, oder wäre es nicht besser, das von Haus aus gleich über einen Anwalt zu regeln, denn letzteres ziehe ich nämlich schon in Betracht. Mit lieben Grüßen! Antwort:
Ev. zuerst den kostenlosen Weg einschlagen - falls Sperre schriftlichen Bescheid verlangen und darauf Beschwerde erheben ( Berufung einlegen) Auch dem BvWG vorlegen lassen - falls. Und dann besteht noch immer die Möglichkeit zum VwGH zu gehen, da brauchts dann eh einen Rechtsanwalt - ev. mit Verfahrenshilfe_VwGH.. Ja natürlich wäre es vorteilhaft gleich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ist halt eine Kostenfrage. Ev. versuchen sie es auch bei der AK, falls die unterstützen, dann mit deren eigenen RA.
Sollten sie sich mal entscheiden einen Rechtsanwalt zu nehmen, dann ist Rechtsanwalt | |