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10.03.2018 um 8.05 Uhr - von B*. - "Ist ärger als der Stress in der Arbeit"


Erst mal ein Dankeschön für die Mühe die du dir machst. ... Ich brauche keine Hilfe, möchte nur meine Erlebnisse schildern. Wurde im Dezember arbeitslos.
Chef im Krankenhaus, Urlaub, zu wenig Arbeit, er hat sich mich auf gut Deutsch nicht leisten können. Wiedereinstellungszusage für 1 März, Datum wurde geändert: zum 3.4., ist aber jetzt fix – Termin Ende Dezember. Als Koch, habe ich anscheinend den falschen Beruf wurde mit sage und schreibe bis zum heutigen Datum mit 89 Bewerbungen überhäuft, zusätzlich Eigenbewerbungen schreiben. Anscheinend ist das neu dass ich ohne mein Wissen in ganz Österreich vermittelbar bin. Obwohl ich angegeben hatte in Linz bleiben zu wollen, obwohl ich kein Auto besitze. Begründung: Dort kann man eh mit dem Zug hinfahren. Das ist von Gesetz wegen so, das muss sie machen. Und meine Fixkosten? Meine Wohnung? - nur ein Schulterzucken meiner verständnisvollen Beraterin. Habe ihr die Sache erklärt, Wiedereinstellungsbestätigung gebracht. Wieder nur ein Schulterzucken. Es werden keine Zusagen akzeptiert. Zweimal wurde mir der Bezug gestrichen, Alles ok, Sperre wurde eh wieder aufgehoben. Nun sind es noch drei Wochen.
Sie hat mich zu einem Probetermin in irgendeinem Gasthaus gezwungen, musste sogar was unterschreiben für in 76 Tagen, ich werde da bestimmt nicht hingehen. Ich bin psychisch fertig, das ist ärger als der Stress in der Arbeit. Ich werde werde mich diese drei Wochen vom AMS abmelden, versichert bin ich, auf das Geld ****** ich. Hätte ich für den Satz: im Gastgewerbe werden händeringend Leute gesucht, Geld genommen – ich wäre heute reich. Ich weiß das, bin seit 17 in der Branche. Es ist entwürdigend wie Leute behandelt werden, mag sein, dass es an der Politik liegt, aber ein wenig Verständnis für die Situation ...
Vielleicht doch noch eine Frage: Ist es legitim, wenn ich von einer Bezugssperre erst 2 Wochen im Nachhinein informiert werde, trotzdem aber wie ein bekloppter Bewerbungen schreiben muss? mfg

Antwort:
Nach der Bezugseinstellung sollten sie sogleich einen Bescheid bekommen. Falls, so verlangen sie sofort den schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein.
Während einer Sperre - können Bewerbungen nur Eigeninteresse sein, kein muss, denn es darf während einer Sperre keine weitere Sanktion geben.
Zur Info:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

In ganz Österreich dann, wenn eine Unterkunft vorhanden ist, ansonsten darf die Wegzeit 2 Stunden bei Vollzeit betragen (hin und zurück) - bei Teilzeit 1,5 Stunden. Soll um eine halbe Stunde erhöht werden.
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen.

Falls, vor dem Bewerben beim AMS um finanzielle Unterstützung ansuchen!
(Ohne Gewähr)


9.03.2018 um 13.46 Uhr - von J. - "Sperre bei Kündigung im Probemonat"


Hallo Herr Moser!
Bräuchte bitte eine kurze Aufklärung über meine Rechte. Momentan arbeite ich in einem Betrieb im Probemonat. Die Arbeit funktioniert nicht unbedingt so wie es soll meinerseits..... Kann ich am Ende des Probemonats aufhören bzw. Kündigen?
Mir geht's ums AMS ob sie mich dann sperren für einen Monat......
Danke ihnen und beste Grüße

Antwort:
Kündigung während des Probemonats, nicht danach.
Die Frage kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Ev. auch Ländersache?
Siehe unter: Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre? (Ohne Gewähr)


8.03.2018 um 13.46 Uhr - von M*. - "Die Debatte über "Lebensgemeinschaften ohne Unterhaltsverpflichtung" mitverfolgt"


Liebe(r) SoNed Gästebuchbetreuer,
Ich beziehe seit 3 Wochen Notstandshilfe und habe "ledig" angegeben weil ich die debatte über "lebensgemeinschaften ohne unterhaltsverpflichtung" mitverfolgte und weiß das es gekippt wurde das partnereinkommen einzubeziehen.
nun lebe ich aber mit meiner freundin zusammen teilen uns die miete, das essen, das bett usw. haben aber getrennte konten und keiner zahlt dem anderen etwas. also teilen wir und alles fair.
nun habe ich doch ein schlechtes gewissen und überlege dem AMS den fehler zu melden obwohl ich nicht weiß ob ich nun im recht bin oder nicht.
lebe ich nun in einer lebensgemeinschaft obwohl keine unterhaltsansprüche bestehen oder nicht?
muss ich mit anklagen rechnen wenn ich dem AMS nun 3 wochen zu spät eine lebensgemeinschaft melde? viele dank! (7.03.18)

Antwort:
Anklage ist ev. zu hoch-gestochen. Falls - wird das Partnerschaftseinkommen angerechnet. Je nach dem, wenn die Partnerin gut verdient gibt's keinen Notstand, sonst einen Teil
und sie müssen den Übergenuss - falls sie Geld für das erste Monat erhalten - zurückzahlen.
Ja ein Kriterium ist schon ob jemanden ein Unterhalt zusteht bzw. dieser freiwillig bezahlt wird. Aber es gibt auch den wirtschaftlichen Standpunkt, so sie finanzielle Angelegenheiten zusammen ausrichten. Und wenn die intime Gemeinsamkeit hinzu kommt, kann es sein, dass das Partnereinkommen angerechnet wird. Zumindest bis Juli, dann fällt nach derzeitigen Stand die Partnerschaftseinkommens-Anrechnung!
Lesen sie sich einige Links durch um sich ein Bild zu machen!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)


8.03.2018 um 11.20 Uhr - von E. - "Beim betreffenden AMS bewerben"


Liebes Forum,
kurz zum Hintergrund:
Ich habe beim AMS keine E-Mail, Tel. , eAMS Konto oder meinen Lebenslauf hinterlassen. Der LL wurde anfangs mal überflogen und nach einigen malen drängen - ich MUSS ihn abgeben damit das AMS sehen kann ob ich auf eine Stelle passe - von meinem neuen Berater nicht mehr verlangt.
Nun erhielt ich (nicht Eingeschrieben) ein Stellenangebot wofür eine andere AMS Geschäftsstelle die Personalvorauswahl übernimmt, Angaben wie Mindestgehalt, Berufsbezeichnung und Tätigkeiten sind vorhanden, allerdings nur die PLZ vom Unternehmen und nicht dessen Namen.
Ich soll mich nun per E-Mail (nicht vorhanden) wie im Stellenangebot beschrieben, also mit Lebenslauf, Foto und Zeugnissen, beim betreffenden AMS bewerben, welche dann sofern es chancenreich erscheint meine Bewerbung an das Unternehmen weiterleitet.

Nun meine Frage, muss ich an dieser Art der Bewerbung teilnehmen oder habe ich das Recht den Namen des Unternehmen zu erfahren um mich dort direkt bewerben zu können? Auch möchte ich nicht diese Art der gewünschten Bewerbungsunterlagen aus Datenschutzgründen beim AMS in Verarbeitung haben oder dass diese unverschlüsselt in digitaler Form durch Email versendet werden. Vielen Dank!

Antwort:
Es kann bei Weigerung zur Bezugssperre kommen, die - falls - mit Berufung zu bekämpfen wäre.
Siehe die Antwort unter "Blindbewerbung, Anonymbewerbung" - (aber Ohne Gewähr)


7.03.2018 um 13.46 Uhr - von G. - "In einer Abendschule die Matura nachholen"


Hallo, Ich beziehe zurzeit Arbeitslosengeld und (als Aufstockung) die Mindestsicherung in Wien und würde gerne in einer Abendschule die Matura nachholen. Ich würde gerne wissen, ob das auch "neben" ALG/BMS geht, für den Fall, dass ich bis dahin noch keine Arbeit gefunden habe.
Dem Arbeitsmarkt würde ich auf jeden Fall zur Verfügung stehen, die Schule an sich würde dann wohl erst um ca. 18 Uhr anfangen.

Antwort:
Tolle Idee! Setzen sie ihre Kraft und Geduld ein um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Es kommt sicherlich auf die AMS-MitarbeiterIn an, aber es kann durchaus sein, dass sie auf ein Einverständnis stossen.
Wenn nicht, gehen sie von Pontius zu Pilatus - heisst zum Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter (Wenn möglich mit einer Begleitperson).
Da die Schule Abends ist dürfte nicht soviel dagegen sprechen, weil sie dem Arbeitsmarkt im Grossen und Ganzen zur Verfügung stehen. Auch besteht die Möglichkeit, dass sie bei einem Studium / "Schule" dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen müssen?
Reden sie also mit ihrem BetreuerIn und machen ihm/ihr klar wie ernst / wichtig ihnen diese Ausbildung ist. Alles Gute! (Ohne Gewähr)


6.03.2018 um 10.32 Uhr - von K*. - "Anmeldung rückdatieren?"


Hallo, Kann mich das Ams mit der Anmeldung zurückdatieren? Freitag war ich nicht anmelden sondern erst heute Montag! Da mich meine alte firma im probemonat entlassen hat^^ und ich nicht wusste ob es reicht am Montag zum anmelden zu gehen! (5.03.18)

Antwort:
Wenn sie plausibel erklären können, warum sie nicht schon Freitag beim AMS waren, besteht bez. der Anmeldung ev. die Möglichkeit das Wochenende miteinzurechnen. (Ohne Gewähr)


5.03.2018 um 10.38 Uhr - von M*. - "Infotag bei Jobtransfair?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin 35, arbeitslos in der Notstandshilfe schon vier Jahre und ich bin tätig im EDV Bereich. Gestern habe ich von meiner Beraterin im AMS ** eine Ladung für **.03.2018 bekommen, und da steht "Jobtransfair Infotag Kompass für MaturantInnen und AkademikerInnen - der Besuch an dieser Veranstaltung ermöglicht Ihnen, an der Beratungs- und Betreuungseinrichtungen teilzunehmen und in weitere Folge ein befristetes Dienstverhältnis bei Jobtransfair einzugehen." Und dann am Informationstag "erfahren sie mehr über die Möglichkeit eines befristeten Dienstverhältnisses bei dem Sozialökonomishce Beschäftigungsprojekt Jobtransfair."
Da steht auch dass "die Vorsprache zu Beginn der Veranstaltung gilt gleichzeitig als Kontrollmeldung", und da steht auch §49.
Ich war schon dreimal beim Trendwerk, und habe immer geschafft diesen Unsinn zu entkommen. Jetzt weiss ich nicht was mich erwartet, und wie könnte ich mich verhalten dieser Firma zu entkommen, weil ich ziemlich schlechte Geschichte darüber gelesen und gehört habe.
Einen Termin bei meiner Beraterin habe ich gleich am **.03.2018 von ihr bekommen, also zwei Tage nach dieser Veranstaltung, im Falle dass ich nicht dort akzeptiert bin oder so was, so hat sie mir gesagt.
Ich werde dort gehen, weil es ist eine Kontrollmeldung, aber mehr wollte ich mit dieser "Firma" nicht tun, und ich fürchte, dass meine Notstandshilfe vernichtet wird.
Ich bitte Sie um Rat, und ich bin sehr dankbar für die grossartige Webseite und Ihre Bemühungen!
Liebe Grüße, (3.03.18)

Antwort:
Ja den Infotag besuchen sie - auch um genau zu erfahren um was es sich handelt!
(
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / Kontrolltermin)
Fragen sie vor Zeugen, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt.
Nur ein Transitarbeitsplatz wäre Pflicht, wenn nach KV entlohnt wird. Gegen einen vorgeschaltenen Kurs können sie sich ev. wehren -
wie ev. bei Coaching oder wenn sie ähnliche Kurse schon mal besucht haben.
Gehen sie in Ruhe die Links durch!
"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)

6.04.2018 um 9.47 Uhr - von M. - "Vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nachgefragt: Es gibt keine Sperre, alles OK / Neues Gesetz?"
Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe Ihnen schon einmal geschrieben (ich bin 35, in der Notstandshilfe schon vier Jahre, tätig im EDV Bereich), dass ich eine Ladung für Infotag beim Jobtransfer von meiner AMS Beraterin in D. bekommen habe. Ich war dort und ohne Fragen bekam ich ein Dokument zum Ausfüllen, aber ich habe gleich gefragt ob es um eine freiwillige Teilnahme handelt, und die Infotagfrau hat mir „JA“ gesagt. Dann wollte ich nichts ausfüllen, sondern nur minimal, und ohne Unterschrift. In ein paar Tage hatte ich einen Kontrolltermin bei meiner Beraterin. Dort hat sie mich gefragt, „was ist mit dem Jobtransfer passiert?“ Dann habe ich ihr, statt Erklärung, meine Stellungnahme gegeben, die ich geschrieben habe, wo ich aufgeklärt habe, dass es um eine freiwillige Teilnahme handelt, dass ich das nicht tun musste (ich hatte Zeuge), und dass ich solche „Kurse“ schon mehrmals besucht habe. Eigentlich alles, was es zu sagen gibt. Sie hat mir dann gesagt, dass „Jobtransfer“ könnte mir helfen einen Job zu finden (ich bin Web Programmierer), aber ich sagte, dass es wenig Grund besteht das zu glauben. Es gibt keine Sperre, alles OK, und dann hat sie etwas gesagt, was sehr interessant ist: „Ab 01. April 2018 gibt es ein neues Gesetz, wo steht, dass solche Maßnahmen verpflichtend sind, und nicht mehr freiwillig, und wenn ich so was nochmals bekomme, dann muss ich zusagen.“ Auf meiner Frage, was für ein Gesetz ist das, wo kann ich das finden, könnte sie mir überhaupt nicht antworten. Sie sagte nur, ich sollte mich „breiter“ bewerben, dass ich nicht „ewig“ in der Notstandshilfe bleiben darf (als ob das mein Wunsch wäre!)...

Also, hat sie gelogen, und was ist hier passiert eigentlich, worüber redet sie? Wie sollte ich mich benehmen wenn sie mir wieder solche blöde Einladungen gibt? Was für ein Gesetz ist das, ab 01. April 2018, ich konnte so was niergendwo finden!?

Und noch eine Frage hätte ich. Früher hatte ich Kontrollmeldungen einmal in zwei oder drei Monaten, und jetzt einmal in 20 oder 30 Tage. Ich spüre, dass die AMS Behörde größerer Druck auf mich ausüben wollen, gibt es irgendwelcher Rat?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre wertvolle Hilfe, und ich wünsche Ihnen alles Gute!
(5.04.18)

Antwort:
Ich weiss auch nichts von diesem neuen Gesetz, obwohl man davon ausgehen darf, dass sich durch diese hyper-neoliberale Regierung, die das Land darüber hinaus auch noch braun einfärbt, einiges ändern wird.
Aber auf alle Fälle, wäre das Gesetz nach Beschluss auch unter dem AlVG zu finden bzw. könnte die BeraterIn, wenn sie darauf hinweist, ihnen zeigen wo der Gesetzestext zu finden ist.
(Sonst wären "derweil" auf der Parlamentsseite die Sitzungen, Beschlüsse des Nationalrates zu finden.)
Möglich / wahrscheinlich, dass nicht nur auf sie der Druck erhöht wird! (Ohne Gewähr)


28.02.2018 um 10.20 Uhr - von An. - "Während einer Bezugssperre eine weitere Bezugssperre bekommen?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich meine mich daran zu erinnern, dass das AMS wärend einer Bezugssperre keine Vermittlungsvorschläge machen darf, bzw. es keine weiteren Sanktionen oder andere "Strafen" verhängen darf. Ich kann dazu gerade nichts auf Ihrer Homepage finden.
Wenn dem so ist, wie ist auf einen solchen Vermittlungsvorschlag zu reagieren: Ignorieren, darauf hinweisen,.......... ?
Ich hoffe Ihnen geht es gut und ich bedanke mich im vorraus für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen (23.02.18)

Antwort:
Während einer Sperre darf es zu keiner neuerlichen Sanktion / Sperre kommen.
Handelt es sich um einen Vermittlungsvorschlag , der sie interessiert – stellen sie sich vor. (Ohne Gewähr)


27.02.2018 um 16.13 Uhr - von P*. - "Muss ich jeden Job annehmen?"


Hallo
Muss ich solange ich Arbeitslosengeld (nicht Notstand) beziehe jeden Job annehmen?? Bzw. muss ich mich, bei jeder Stelle die das Ams mir zusendet,bewerben? Ich bin Pflegeasisstentin, da gibts natürlich viele Jobs. Ich hab aber bisher nur im Behindertenbereich gearbeitet u möchte das auch weiterhin machen. Ich will nicht in einem Pflegeheim arbeiten, dass sagte ich meiner Betreuerin auch deutlich, da ich das nicht aushalten würde, nervlich und auch mein Rücken nicht. Lg u Danke im Voraus

Antwort:
In den ersten drei Monaten beim Arbeitslosengeld gibt's einen gewissen (Einkommens-, Berufs-) Schutz! Ab dann müssten sie jede Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen. (
Zumutbarkeitsbestimmungen 3)
Ev. können sie die Angelegenheit in ihrem Sinne regeln, da es im Pflegebereich freie Arbeitsplätze gibt. Versuchen sie selbst im Behindertenbereich eine freie Stelle zu finden.

28.02.2018 um 15.14 Uhr - von Ano. - "Eine andere
Ausbildung"
Ev. machen Sie Ihre AMS-Beraterin höflich darauf aufmerksam, dass die Ausbildung "Pflegeassistenz" im Behindertenbereich eine andere ist als in einem Pflegeheim/Altenbetreuung und Sie in der Pflege von alten Menschen keine Ausbildung bzw. Erfahrung haben. Liebe Grüße

13.3.2018 um 17.29 Uhr - Tipp von G. zu "jeden Job annehmen?"
ja, es muss deinen fähigkeiten entsprechen, den kollektivvertrag entsprechend entlohnt werden und darf deine gesundheit nicht gefährden...
ich rate allen die Vorstellbeihilfe zu verlangen, die bekommen auch autofahrer in form von km geld...
es dauert dann nicht lange und ams überlegt sich 3 mal dir eine stelle zuzuweisen...!!!
vorstellbeihilfe immer verlangen, sie steht dir zu !!(11.03.18) (ohne Gewähr)


27.02.2018 um 10.36 Uhr - von C*. - "Eine Reihe von Ereignissen, die meiner Meinung nach sehr menschenunwürdig und auch gesetzeswidrig sind"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit diesem Schreiben möchte ich eine Reihe von Ereignissen schildern die meiner Meinung nach sehr menschenunwürdig und auch gesetzeswidrig sind. Es geht in diesem Schreiben ausschließlich um die Ereignisse im AMS und Sozialamt. Ich hoffe Sie entschuldigen die lange Einleitung aber ich glaube das es wichtig ist ein paar vorangegangene Ereignisse zu schildern. Im Anhang befinden sich alle Schriftstücke die ich vom AMS sowie vom Sozialamt bekommen habe.

Mein Name ist ********** ( österreichischer Staatsbürger ) und ich bin am **.**.1986 in Wien geboren. Meine Versicherungsnummer ist die ********** Im Jahre 2017 arbeitete ich für einen Zeitraum von etwa vier Monaten (Juli bis November) in der Tschechischen Republik im IT-Bereich.

Bevor ich zurückkam habe ich mit einem Bekannten vereinbart das ich vorerst bei ihm wohnen werde. Da er mich noch bevor ich bei ihm einzog immer wieder wegen Geld bedrängte, zahlte ich ihm vorerst 100€ und bekam die Schlüssel. Als ich dann in die Wohnung kam, musste ich leider feststellen das er keinen Strom hat. Da eine Rückgabe des Geldes sehr unwahrscheinlich war vereinbarten wir das ich mich zumindest noch bei ihm anmelde. Kurz danach rief er mich an und sagte mir das er delogiert wird.

Bevor ich den Anruf bekam meldete ich mich an und ging zu der für mich zuständigen Geschäfsstelle des AMS **** und meldete mich arbeitslos. Ich schilderte der Dame in der Servicezone mein Situation und bekam einen Termin nach etwa drei Monaten. Die Dame war zu meinem Erstaunen sehr freundlich.

Als ich den Anruf bekam in dem mir mitgeteilt wurde das die Delogierung ansteht, meldete ich mich ab und kam nach längerem suchen auf das "P7" der Caritas Wien ( Eine Servicestelle für Obdachlose in der man auch eine Kontaktadresse einrichten kann). Ich meldete mich dort an und ging zu der Geschäftsstelle des AMS, die für den ***** ***** zuständig war. Nachdem ich eine Wartenummer gezogen habe, wurde ich aufgerufen und kam zu Frau S. B. Frau B. schrie mich ein wenig an, war sehrt unhöflich und meinte das ich keinen Anspruch habe da ich im Ausland gearbeitet habe. Ich bekam dennoch einen Antrag und verschiedene Zettel die ich ausfüllen sollte sowie einen Termin.
Als ich einen Tag vor dem Termin die Zetteln ausfüllen wollte, wurde mir bewusst das besagte Zettel nicht zu mir passten. Es ging in den Zetteln darum mein Verhältnis zu meinem Herkunftsland zu erläutern. Ich rief also an und wurde mit einer Dame verbunden die anscheinend die Abteilungsleiterin ist.

Ich sagte Ihr das ich Fragen bezüglich des Antrags und der darin enthaltenen Fragestellung habe. Noch bevor ich aussprechen konnte sagte sie in sehr unhöflicher Weise: " Was verstehns net?". Als ich weiterreden durfte erklärte ich ihr das die Fragen zu meiner Herkunft unpassend sind. Daraufhin meinte sie nach längerem hin und her, das ich zwar die falschen Zettel bekommen habe, aber ohnehin keinen Anspruch habe weil ich als letztes im Ausland arbeiten war und gar nicht kommen brauche weil ich sowieso abgelehnt werde. Zusätzlich meinte sie ich solle nach Tschechien gehen und es wäre besser wenn ich mich beeile weil ich hier nicht einmal mehr eine Krankenversicherung bekomme. Am Ton war klar zu erkennen das diese Ansprache auch als Hohn galt.

Am folgenden Tag ging ich in das für mich zuständige Sozialamt im * Bezirk. Dort bekam ich einen Antrag und bat um Vorsprache beim zuständigen Referenten. Ich teilte ihr mit das es mittlerweile schon wirklich dringend ist und das ich bereits mehrmals am Bahnhof etc. schlafen musste. Sowohl die Dame am Schalter als auch die zuständige Referentin waren sehr freundlich. Mehrmals musste ich in den kommenden Wochen die Kontaktadresse übermitteln und auch das P7 musste mehrmals mit dem Sozialamt telefonieren und die Bestätigung schicken damit diese Adresse zur Kenntnis genommen wird. Trotzdem wurde die Bestätigung auch bei meinem allerletzten Kontakt mit dem Sozialamt neuerlich verlangt.

Ich bekam dort also einen Antrag und wartete etwa drei bis vier Wochen auf die Antwort. Es wurden mehrere Unterlagen verlangt um den Antrag bearbeiten zu können. Im Laufe des nächsten Tages schickte ich vom P7 aus alle erfragten Unterlagen bis auf die Inskriptionsbestätigung und den Antrag auf Notstandshilfe des AMS. Die Inskriptionsbestätigung existiert nicht da ich seit etwa zwei Jahren das Studium aufgegeben habe. Sowohl dem Sozialamt als auch dem AMS wurde das in der Vergangenheit mehrmals schriftlich mitgeteilt (Abgangsbestätigung). Ich erklärte dennoch aufs Neue das ich seit längerem nicht mehr studiere. Als ich wegen der erfragten Unterlagen zum AMS ging, kam ich zu einem sehr freundlichen Herrn. Er meinte dass, er das er das ganze nicht verstehe und das ich nach seinem Wissensstand eigentlich schon Anspruch auf Notstandshilfe im AMS habe. Er ging also zu seiner Kollegin die im Nebenzimmer war ( Ich nehme an es war die Abteilungsleiterin) und schilderte ihr die Angelegenheit. Die Dame konnte sich sofort an mich erinnern und ich konnte aus dem Nebenzimmer hören wie sie sich über mich beschwerte und als der nette Herr nicht locker ließ hörte ich wie sie ihn anschrie" Was verstehst du daran nicht G*****?". Darauf folgte ein komisches Szenario bei dem sie ihn immer wieder zu sich rief und tuschelte. Anscheinend teilte sie ihm im Verlauf des Gesprächs mit das ich dieses mal nicht einmal einen Antrag bekommen darf. Als ich den Herrn fragte wie dies sein kann, da ich die Vermutung hatte das man immer zumindest einen Antrag bekommen darf, irrelevant ob er dann abgelehnt wird oder nicht, konnte er nur mit der Schulter zucken. Ich wünschte ihm noch einen schönen Tag und sagte ihm das ich hoffe das er keine Probleme bekommt weil er sich so für mich ins Zeug gelegt hatte.

In den darauf folgenden Tagen rief ich immer wieder im Sozialamt an um zu erfragen ob alles passt. Das erste mal hieß es das der Antrag in Bearbeitung ist. Beim zweiten Anruf teilte man mir mit das der Antrag stattgegeben war und das ich die Mindestsicherung ab Februar bis Dezember bekommen werde. Als ich nach ein paar Tagen weder einen Bescheid noch eine Überweisung bekam rief ich erneut an. Diesmal wurde mir mitgeteilt das es Probleme mit dem Antrag gibt, mir aber telefonisch keine Auskunft erteilt werden kann. Daraufhin ging ich zu besagtem Sozialamt und verlangte einen Sozialarbeiter. Eine freundliche Dame beriet mich kurz und schickte mich zu der zuständigen Referentin. Es war nicht mehr die Dame vom letzten mal. Die Dame mit der ich es jetzt zu tun hatte war sehr unfreundlich und meinte das ich den Antrag vom AMS brauche, sonst gibts nichts (wörtlich). Auch als ich ihr erklärte dass, das AMS genau dies verweigerte änderte sie ihre Meinung nicht. Sie war des weiteren auch nicht bereit mir eine Bestätigung über Ihre Forderung zu geben. Wörtlich meinte Sie mit erhöhter Stimme:" Ich glaube eher sie wollen nix machen. Ich gebe ihnen noch Zeit bis Freitag dann werden sie abgelehnt!"

Während dieser Ereignisse wurde ich krank, musste mehrmals in den mir zugewiesenen Notquartieren (auch dort war die Behandlung durch einige Mitarbeiter sehr schlecht ), Bahnhöfen etc. schlafen.

Mittlerweile bin ich an dem Punkt angekommen wo ich es aufgegeben habe. Ich komme gegen diese Menschen die ihre Macht so brutal ausnützen und anscheinend tun und lassen können was sie wollen nicht an. Ich werde weder zum AMS noch zum Sozialamt gehen da ich jede Hoffnung auf eine Lösung der Situation innerhalb dieser Institutionen verloren habe. Bis jetzt hat es für mich nur Kosten verursacht und ich kann die Demütigungen nicht mehr ertragen. Ich werde mich nun auch in psychiatrische Behandlung begeben.
Ich glaube auch das es sehr gut sein kann dass, das alles davon herrührt das ich vor ein paar Jahren schon einmal mit der Volksanwaltschaft in Kontakt getreten bin, recht bekommen habe und man mir nun zeigen will wer hier das Sagen hat.

Zusätzlich zu nationalen Institutionen werde ich dieses Anliegen/Beschwerde dieses mal auch an europäische und internationale Institutionen weiterleiten. Es ist mir ein Anliegen das man auch im Ausland erfährt was im sozialen Rechtsstaat Österreich hinter verschlossenen Türen abläuft.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
sehr ärgerlich!
aber – ich hätte ihnen während des lesens geraten sich an die volksanwaltschaft zu wenden. (sie schreiben das haben sie schon mal) gut so, dann wissen sie bescheid.
Darum
machen sie das gleich noch mal.
Wenn ihnen – notstand /“alg?“ oder mindestsicherung zusteht – und das tut es - so bekommen sie das auch – erst recht, wenn sich der volksanwalt für sie einsetzt!
und
schieben sie die demütigungen zur seite.
dieses verhalten fällt auf jene beraterInnen, von denen das ausgeht, selbst zurück.
das ist ein unzumutbarer ungehobelter behördenumgang!
geben sie ja nicht auf – ihnen steht das zu – auch ergeht es leider vielen wie ihnen - sie sind nicht alleine - sehr bedauerlich!
>wenn möglich nehmen sie sich eine begleitperson (ev. sozialarbeiterIn) zu den behörden--terminen mit!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

senden sie ein beschwerdeschreiben auch an die AMS landesgeschäftsstelle (
ams.wien@ams.at ) und ev. auch an öst. AMS geschäftsleitung - ams.oesterreich@ams.at )
nur zusätzlich auch
an den ombudsmann

Zusatz:
ganz wichtig ist, dass sie die absage bzw. antragserledigung schriftlich - per schriftlichen bescheid - bekommen. dazu ist das AMS verpflichtet! den bescheid können sie dann
berufen. deshalb senden sie ev. den / einen notstandshilfe-antrag eingeschrieben per post ans AMS zurück!

27.02.2018 um 17.11 Uhr - von C*. - "Ich habe die Angelegenheit bereits an mehrere Stellen ( darunter die Volksanwaltschaft ) weitergeleitet"
Hallo Herr Moser !
Danke das sie sich dich Zeit genommen haben den Bericht zu lesen. Gerne können sie ihn für ihre Homepage verwenden.
Ich habe die Angelegenheit bereits an mehrere Stellen ( darunter die Volksanwaltschaft ) weitergeleitet.
Wie schaffe ich es einen Sozialarbeiter dazu zu bringen mich zu begleiten? lg

Antwort:
Sie können nur bitten drum - ob sie ein Sozialarbeiterin begleitet! Ich habe da eher an eine "unabhängige" Sozialberatungsstelle / Sozialarbeiterin gedacht.
Oder ev. kontaktieren sie einen Arbeitslosen-Verein (
Aktive-Arbeitslose). Vielleicht begleitet sie jemand von dort? (Ohne Gewähr)

27.02.2018 um 0.56 Uhr - von G*. - "JOBTRANSFAIR"


Sehr geehrter Herr Moser!
Auch ich, 53 weibl, bin heute von meinem ams Berater mit einer Teilnahme an einer Informationsveranstaltung von JOBTRANSFAIR, für Kombilohn(??) beglückt worden. Da ich seit 14 Tagen grippekrank bin und heute abend wieder erhöhte Temperatur hatte, muss ich den Termin für den 27.2. 9:00 absagen.
Da ich bereits genug Negatives darüber gelesen und gehört habe und für meinen Beruf der PKA sowieso eine extra Jobbörse über die Apothekerkammer für offene Stellen zuständig ist, frage ich nun: WIE kann ich dieser MASSNAHME entkommen!? Ich habe zudem eine schwer herzkranke alte Mutter, welche ich betreuen muss- hilft das erwas um mir das zu ersparen? Ich bin nun seit 05/17 beim ams arbeitslis gemeldet und mache sehr regelmäßig Bewerbungen.
Bin Dankbar für Ihre beratende Antwort mfG

Antwort:
Ärztliche Bestätigung / Krankschreibung haben sie eh für den 27.2.18 - ja?.
Da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, wäre es wichtig (nächstes Mal) beim Infotag teilzunehmen, um herauszufinden um welche Massnahme es sich handelt.
Wenn es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt, so ist dieser Pflicht, weil zumutbares DV, wenn nach KV entlohnt wird.
Gegen andere Massnahmen kann man sich ev. wehren, da sie ev. freiwillig zu besuchen sind (ev. Coaching) oder sie ähnliche Massnahmen schon besucht haben?
Folgende Links durchgehen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"
(Ohne Gewähr)

27.02.2018 um 15.25 Uhr - von G*. - "Werde abwarten, bis sich mein Ams Berater wieder meldet"
DANKE Hr. Moser, für die Information. Ja es geht um zugewiesene Arbeitsplätze mit Kombilohn.
Werde abwarten, wann sich mein Ams Berater wieder meldet
Selbstverständlich gehe ich zum Arzt ..denn ich bin WIRKLICH an Grippe erkrankt!
Ich werde zur NÄCHSTEN Infoveranstaltung gehen, da ich wohl sonst mit einer Sperre rechnen muss.
Ich möchte mich bloß nicht in einen AV zwingen lassen, der nicht meinem Berufsbild entspricht und dazu noch viel schlechter entlohnt wird (Arbeiter nicht Angestelltenvertrag!). In meinem Beruf wird man dort sowieso nichts für mich finden. Viele Grüße


26.02.2018 um 11.48 Uhr - von A. - "Mindestsicherungsprobleme?"


Hallo Herr Moser,

Folgendes Problem:
Zuerst mal, ich hab die Mindestsicherung schon mal bekommen. Hab zuletzt den Pflichtschulabschluss nachgemacht und vom Ams währenddessen Geld bekommen. (Aber auch nur weil ich mich durchgesetzt hab und ewig darum gekämpft hab, zuerst meinten sie für das übernehmen sie keine Kosten.)

Nun ist dieser Kurs zu Ende, und ich hab jetzt wieder die Mindestsicherung eingereicht. Die wurde abgelehnt mit der Begründung mein Vater sei wieder berufstätig, wovon ich natürlich nichts wusste und ich mit ihm schon jahrelang keinen Kontakt hab und auf keinen Fall will. Da ich die Mindestsicherung schon mal bekommen hab, wurde von ihm bisher aber nie was berechnet.

Ich hab jetzt mit der Abendschule begonnen und suche jetzt ja auch einen Job, aber ich brauch halt bis ich einen Job hab die Mindestsicherung. So hab ich denen das auch gesagt. Die wollten sich aber wieder drauf ausreden dass ich das mit dem AMS besprechen soll ob die mir währenddessen etwas zahlen, das tun sie aber nicht, wenn man eine Abendschule macht zahlen die nicht!

Ich find's eine Frechheit, man bemüht sich eh, und die glauben sie können einen immer so einfach abspeisen!!!Was kann ich tun? (25.02.18)

Antwort:
Toll, dass sie den Pflichtschulabschluss nachgemacht haben. Finde ich auch gut, dass ihnen das AMS, ohne Rechtsanspruch, Unterstützung zukommen hat lassen. Ihr "Nichtaufgeben" hatte Erfolg!

Mindestsicherung: Haben sie die antwort schriftlich bekommen - heisst die ablehnung wegen dem vater per bescheid erhalten.
Ansonsten
verlangen sie die antwort auf den antrag per schriftlichen bescheid - den sie dann
berufen (können).
 

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" 

>abendschule darf eigentlich nichts ausmachen - erklären sie dass sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. 

>angerechnet sollten - falls - nur die einkommen, der im gemeinsamen haushalt lebenden Personen, werden. (Mindestsicherung Wien - keine Vereinheitlichung - jedes Bundesland backt seine eigenen - "ev. mit Willkür bespickten" - Brötchen) (ohne Gewähr)

23.02.2018 um 10.39 Uhr - von R*. - "Meine "harte" Wortwahl entsprang der Verzweiflung"


Hallo Hr. Moser,
vielen Dank für ihre Antwort!

Ich hatte jetzt einige Tage ein psychisches "Tief", werde jetzt Ihrem Anraten folgen - auch in Bezug auf meine Ausdrucksweise ("neutral" und sachlich betrachten). Vor einigen Tagen habe ich mich an eine Regierungs-Partei gewandt, Geschehnisse kurz geschildert und um Hilfe gebeten - jetzt warte ich auf Reaktion.

Meine "harte" Wortwahl (u.a. "... Machenschaften") entsprang der Verzweiflung und "Wut" ob der med. und sozialen "Betreuung" usw.. "Reset"- Knopf ist gedrückt, ich mache weiter.
verbleibend mit freundlichen Grüßen (22.02.18)

Antwort:
Unmutskundgebung entspringt aus der Verzweiflung / emotionalen Stresssituation. Ja weiss ich - nicht zuletzt aus eigener Erfahrung! Danke für die Rückmeldung und alles Gute!

unter:
"Bitte verstehen Sie mich richtig, ich verliere langsam den Glauben ..." (14.02.2018)

21.02.2018 um 16.27 Uhr - von H*. - "Nach 2- jährg. BU- Pension in 'Schein'-?- Firma genannt SÖB verschwinden lassen?"


Sehr geehrter Herr Moser !
Ich 56, wurde, gemeinsam mit unzähligen Anderen aus einer (bzw. nach einer) 2- jährg. BU- Pension (wegen meiner kaputten Füsse usw., auch WS- Bandscheibensch...) rausgeworfen.
Jetzt haben's wieder mal so eine 'Schein'-?- Firma beim AMS, genannt SÖB, da wollen's mich jetzt - zunächst für 1 Jahr - verschwinden lassen, für 30 Wochenstd. und nicht wahrsch. nicht mal 900 € mtl..../ Ich hab daheim aber eine - 'mütterliche'- Betreuungspflicht, die ich aber nicht so leicht nachweisen kann (selbst, wenn ich's könnte, wer weiss, ob es was nützen würde ?!); sodass ich gerne diese 30 Std. "Arbeitslager" wenigstens auf 25 reduzieren würde...Bitte glauben Sie, ob es da irgendeine Chance geben würde ? Danke iV
Mit freundlichen Grüßen (19.02.18)

Antwort
Bei betreuungspflichten wären sie z.teil geschützt - drum wäre ein nachweis wichtig - notwendig.
sie könnten es schon versuchen mit dem söb 25 stunden auszumachen, dann aber wäre das einkommen sehr niedrig.

Ev. bietet sich an wieder um die i-pension anzusuchen - ginge das bei ihnen - lässt dies die frist zu? Ansonsten - Wenn eine gesundheitliche verschlechterung eintritt, kann man jederzeit - ohne Rücksicht auf die frist nehmen zu müssen - wieder um i-pension ansuchen.
>auf verminderte leistungsfähigkeit müsste sonst auch in der "arbeits-zwangsmassnahme" rücksicht genommen werden, wenn sie dies belegen können.
Zur info
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)
ohne gewähr

19.02.2018 um 16.10 Uhr - von C. - "Auf der Suche nach DurchschummlerInnen?"


Eine Studie der Universität Wien findet keine DurchschummlerInnen. Über 1200 Arbeitslose zwischen 18 und 28 wurden dafür befragt. In ihren Antworten wird deutlich, was Arbeitslosigkeit mit jungen Menschen macht.

Ein „Einblick in die Verzweiflung der Arbeitslosigkeit“ (Orf) (15.02.18)

17.02.2018 um 14.19 Uhr - von W*. - "Ich kämpfe seit 9 Monaten um das Mindestsicherungsgeld"


Sehr geehrte Herr Moser,
Ich wollte mich über MA40 beschwerden.
Ich kämpfe seit 9 Monaten um das Mindessicherunggeld. Ich hab alle unterlage abgegeben aber jedes mal si sind verloren gegangen und Antrag ist dadurch abgewissen. Dann hab ich neue gestellt und wieder das selber spielerei. Endlich ich bin dazu gekommen nach 4 Monaten, dass ich das Geld bekomme für ein Jahr. Ich hab mich aber kurz gefreut , weil trotz ein Bescheid hab ich keinen Geld bekommen. Jetzt gehts wieder von Anfang. Ich muss unterlagen nachbringen und warten. Eine Sozialarbeterin hat mit Referentin gesprochen und sie hat behauptet, dass ich das Geld sicher kriege bis Mittwoch. Aber... wieder überaschung: das Geld ist abgerechnet aber nicht überwissen.
Warum? Das weist keine. Mir gehts zum weinen, weil, ich habe kein Strom, Rückstand für Eine Miette. Ich dachte, dass ich kann das mit Mindessicherung zudecken. Ich habe ein Job seit eine Woche im Hotel. Ich muss um 5.30 in die Früher aufstehen und in Wochnung ist ganz dunkel ohne Strom. Ich sehe keinen Ausweg, bin kraftloss und erste Gehalt bekomme ich erst am 10-te Marz. Die, von Sozial reden immer das selber, das ich soll Gedultig sein. Aber sie haben keine Ahnung wie das ist. Sie lügen jedes mal, das das Geld ist schon Unterwegs und 2 tage spater erfahre ich von andere Mitarbeiter das stimmt es nicht. Ich bin fix und fertig. Ich will keine Spennde von Sozial nur, dass sie mir rückstande auszahlen ab September 2018 bis Janner. Niemand will dort mit mir reden und sie schecken mich von eine bis zum andere. Das ist sogar langst abgerechnet aber nicht ausbezahlt.
Lieber Herr Moser, bitte Antworten sie mir was soll ich tun. wohin mit diese Beschwerde gehen?
P.S Ich hab vor paar Monaten eine schriftliche und mundliche beschwerde gemacht aber sie haben es im Computer nicht gespeichert:( Also alles um sonst. Das geht um MA40 W-strasse.
Liebe Grüsse (16.02.2018)

Antwort:
Gut, dass sie schon den Bescheid haben, dann muss das Geld auch kommen.
Falls weiter keine Auszahlung kommt besuchen sie ev. mit einer Begleitperson den Vorgesetzten ihrer MA40-SachbearbeiterIn.
Und heben sie sich immer die schriftlichen Eingaben auf, so können sie Schreiben die verschwinden im Nachhinein vorweisen. In wichtigen Angelegenheiten empfiehlt es sich immer einen eingeschriebenen Brief zu senden.
Ich würde ihnen raten bei Problemen mit den Behörden die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu kontaktieren / einzuschalten. Unterstützen die sie, schaut die Sache sicherlich anders aus.
Machen sie wegen der fehlenden Auszahlung / dem fehlenden Geld ruhig Druck!
Auch weiter E-Mails wie Telefonanrufe etc.
Und gut, dass sie sich an eine Sozialarbeiterin gewandt haben. Vielleicht hilft ihnen die weiter!

Die Beschwerden senden sie an die MA40 Geschäftsstellenleitung und ev. auch an die Volksanwaltschaft! Dann kann diese schwerer unter den Tisch fallen. - Am Besten eingeschrieben! (Ohne Gewähr)

16.02.2018 um 11.30 Uhr - von M*. - "Bewerbungsgesprächen 200 Kilometer weit weg - Fahrtkosten ?"


Guten Tag,
muss man in der Notstandshilfe zu Bewerbungsgesprächen die 200 Kilometer weit weg sind fahren? Die Fahrtkosten sind schweineteuer und ich gehe stark davon aus das das wieder so ein typisches Proforma-Gespräch sein wird. Wo sie einen halt einladen aber im Endeffekt eh nicht nehmen (Personalleasing-Firmen machen sowas sehr gerne). Danke. (15.02.18)

Antwort:
Personalleasing-Firmen sind insofern ein Problem, da die sie in ein DV. vermitteln können bzw. müssen, das sie in ca. 2 Stunden (hin und zurück) erreichen. - Bei Vollzeit - bei Teilzeit 1,5 Stunden! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
Aber
sie können um Unterstützung beim AMS ansuchen!
Immer vor der Bewerbung ansuchen! Vorstellungsbeihilfe !

> Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter um eben hinzuweisen, dass sie "Firmen" in 2 Stunden bei Vollzeit (hin und zurück) erreichen können sollten / müssten! (Ohne Gewähr)

16.02.2018 um 11.18 Uhr - von E*. - "Zumutbarkeit zu einem gewöhnlichen AMS Termin?"


Hallo lieber Christian,
ich habe folgende Frage:
Wie schaut die Zumutbarkeit über die Einhaltung eines Termins direkt auf dem AMS aus (normaler Betreuungstermin mit meinem Betreuer)?

Folgende Situation:
Ich bin vor drei Monaten umgezogen und die Wegzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum AMS ist miserabel. Wenn ich vormittags einen Termin am AMS vorgeschrieben bekomme, müsste ich um ** losfahren, um um ** vor Ort sein zu können (später ist nicht mehr möglich, da es keine Verbindungen gibt). (Mein nächster AMS-Termin wäre um **, das heißt ich müsste drei Stunden am AMS für den Termin warten.) Und um nach einem (Vormittags-)Termin wieder nach Hause zu kommen, müsste ich allerspätestens um ** abreisen, um dann um ** zu Hause zu sein (dazwischen müsste ich in einer Ortschaft über 1,5 Stunden auf den Bus warten). Das bedeutet, dass ein Termin um ** gar nicht möglich wäre, da ich sonst weitere Stunden unterwegs wäre.

Weiters habe ich Betreuungspflichten für meine Tochter und diese Wegzeiten lassen sich damit aus meiner Sicht gar nicht mehr vereinbaren.

Seid ihr mit solchen Bedingungen vertraut? Was kann man da machen? Wie tritt man dem AMS in so einem Fall gegenüber? Habe bisher noch nicht agiert, da ich noch keinen Termin hatte bzw. einmal konnte mich mein Mann mit seinem Auto hinführen. Aber nun steht ein Termin an und ich empfinde diese Bedingungen, nur um auf das AMS zu kommen als äußert unangenehm und unzumutbar.
Danke für Hilfestellungen,
liebe Grüße, (14.02.18)

Antwort:
Das müssen sie unbedingt mit ihrer beraterin klären - wegen den betreuungspflichten müsste schon ein einsehen da sein - bei problemen
besuchen sie den geschäftsstellenleiter.
Es dürfte überhaupt kein problem sein einen termin zu fixieren, der es ihnen ermöglicht, ohne übermässige wartezeiten, zu erscheinen.
Nehmen sie, wenn möglich, eine begleitperson zu den terminen mit.
Sollte es danach weiterhin keine zufriedenstellende lösung geben, so wäre z.beispiel die volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu kontaktieren, um um unterstützung zu bitten. (ohne gewähr)

14.02.2018 um 11.54 Uhr - von R*. - "Bitte verstehen Sie mich richtig, ich verliere langsam den Glauben ..."


Werter Herr Moser!
Ich versuche mich "kurz" zu fassen/Stichpunktartig, sonst "sprengt" es hier den Rahmen.
Im Frühjahr 2014 bin ich von D in den Raum R. gezogen (wegen Freundin, ging leider "in die Hose"), habe meinen langjährigen Job und meine Wohnung aufgegeben. 10.2014 während der Arbeit plötzlich Schmerzen im Knie, BKH R. - 3 Wochen krank - alles wieder iO - lies mich aber zu einer OP "überreden", die ging schief. Mußte mich permanent bei hiesiger "Kontrollärztin"vorstellen (nicht gehfähig und mit Krücken!), selbst nach 8 Wochen Schmerzen, Knie geschwollen und nicht belastbar, wurde als Simulant hingestellt - ich verlangte daraufhin einer Ärztekomission vorgestellt zu werden (sofort abgelehnt)/ war nahezu "Dauergast" im BKH. 02.2015 nochmal gleiche OP, Knie sah gut aus und nahezu schmerzfrei, nach 6 Wochen mit Krücken ausgerutscht - Oberschenkelbruch/Kniebereich mit Knochenabriß - Not OP ("schrauben/nageln" o.ä. nicht möglich, Knochenstruktur zerstört), Weiterbehandlung im Klinikum I. - zwischenzeitlich Krankengeld ausgesteuert/ zu AMS, alle Unkosten in Eigenlei stung - mußte Behandlung in I. dann abbrechen/finanzieller Notstand, einige Monate "Sozialamt" dann wieder zu AMS (02.2016) - kaum gehfähig zu einem "Kurs" mit anschl. "Praktikum" genötigt (mehr als abartig und von Datenschutz keine Spur), trotz mehrfachen und deutlichen Verweis auf meinen Gesunheitszustand wurde ich zu diesem "Praktikum" unter Drohungen (u.a. "Geldsperre" usw.) gezwungen sowie ein "amtliches Protokoll zur Befragung...Verweigerung...auf Video-Tonaufnahme und Zeugen wird vorerst verzichtet...usw." zu unterschreiben - obwohl ich auf diese verbrecherischen Machenschaften hinwies. Nach 10 Tagen dieses "Praktikum" rutschte ich in dieser Firma (unter Zeugen)aus und es zerriss mir die (angegriffene) Kniescheibe - Rettung,BKH/4. OP am Knie. Trotz Unfallversicherung über AMS; sofortige Ablehnung durch AMS, mußte mich bei Soz.-amt melden/Mindestsicherung-Notstand, "Pensionsvorschuß" von AUVA in Höhe von 1400,-€ wird mir sofort von Soz.-amt genommen, Mietzinsbei hilfe wird mir genommen, bis zum heutigenTag keinerlei Weiterbehandlung nach OP (seit 20 Monaten immernoch die Drähte um Kniescheibe!), es erklärt sich niemand zuständig für mich, ich erfahre pure Ablehnung/Abweisung bis hin zur Willkür/Feindlichkeit, jegliche Hilfe wird mir verwehrt/verweigert. Vorgesprochen/Hilfe-ersuchen bei: TGKK, AK, AMS, Sozialamt, AUVA, PVA, Caritas, BARWO, "Bürgeranwalt" Innsbruck (telef.), Arbeits-Soz. Gericht Innsbruck (telef.) ... Fazit: es interessiert keinen - obwohl ich mittlerweile Begriffe wie "verbrecherische Machenschaften/organisiertes Verbrechen" verwenden muß! - - - dies ist nur die Oberfläche der Geschehnisse.
Ich bin hier auf mich alleine gestellt, finanziell und sozial ruiniert (u.a. rottet mein Auto seit 2 Jahren vor sich hin), ich will arbeiten - und kann es nicht. Meine Gesundheit wurde hier zerstört - und ich sehe dieses Land in der Verantwortiung! Ich habe immer für mein Leben gearbeitet, pflichtbewußt, hilfsbereit und freundlich, nie eine Straftat begangen. ...
Ich bin mehr als entsetzt über das was ich erlebe; Amtsanmaßung- mißbrauch, (schwere) Nötigung, vorsätzl. Körperverletzung(en), Eidbruch, Recht()beugung- bruch, (übelste) Verleumdungen/Rufmord u.a.m. - - Bitte verstehen Sie mich richtig, ich verliere langsam den Glauben ...
Welche Optionen habe ich noch?; einen guten Anwalt zu finden welcher auch "durchgreift", an die Öffentlichkeit zu gehen, mich an den OGH zu wenden ...
Natürlich ist dies ein "Hilferuf", ich drohe "fertig" gemacht zu werden. Wenn Sie eine Idee haben, sagen sie es mir bitte.
Ich bin ein lebenslustiger Mensch, behaupte objektiv und Realist zu sein. Jetzt bin ich 55 und salopp gesagt; geistig und körperlich gut drauf (außer Knie). Es ist mir unmöglich solche Zustände einfach hinzunehmen (wird mir stellenweise "angeraten"), das entspricht nicht meiner Einstellung/Natur. >Unrecht< kann nicht zu >Recht< werden!
Hier schließe ich erstmal. Falls Sie mehr erfahren möchten - bitte gerne, würde mich freuen - wie über Antwort.
mit freundlichen Grüßen
R.
Zusatz: TPV habe ich "eingeschaltet", hege da aber keinerlei Hoffnung.
Meine Krankenakte in D tendiert gegen "Null", ich war immer aktiv und hatte nie körperliche (auch nicht psych.) Probleme. (13.02.18)

Antwort:
Au, da ist Einiges zusammen gekommen. Ich weiss nicht, ob sie es getan haben - wenn nicht dann ev. zukünftig - behördliche Entscheidungen immer per Bescheid verlangen, der ist nämlich zu berufen / ist Beschwerde zu erheben.

Ich finde es gut, dass sie nicht aufgeben und sich wehren. Sie brauchen solche Zustände nicht einfach hinnehmen. Und Vorwürfe an sie, an denen nichts dran ist, lassen sie sich "beim Arsch vorbei gehen"! Soll sie nicht "gross" beunruhigen!

Suchen sie unbedingt noch bei der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) um Unterstützung an bzw. schildern sie denen die Sachlage. Beschwerden / Unmutskundgebungen fliessen auch in die Jahresstatistik ein.

Was das Praktikum betrifft, so müssen sie das nicht gratis absolvieren. Sie können auf den Verdienst bestehen und den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass sie das Geld / Lohn gegebenenfalls übers Sozialgericht einklagen. Meist gibt's dann eine Ablehnung.

Suchen sie ev. jedes Jahr um die I-Pension an. Tritt eine Verschlechterung ein, so ist ein Antrag jederzeit - ungeachtet einer Frist - zu stellen.

WICHTIGER HINWEIS zur AUSSTEUERUNG:

Brauchen sie mal einen Rechtsanwalt so würde ich Dr. Herbert Pochieser eh. empfehlen! Ist aber nicht gratis!
Sich über Medien / Zeitungen an die Öffentlichkeit wenden, um Aufklärung zu betreiben, ist natürlich eine gute Idee!
Dran denken - Vorwürfe bez. Rechtswidrigkeiten und/oder kriminelle Handlungen - in der Öffentlichkeit - nur erheben, wenn sie den Nachweis führen können.

Behalten sie sich ihr Gemüt bei und bleiben sie , wenn möglich, immer freundlich!
"Ich halte es auch so, wenn die Freundlichkeit, die meist (ev. auch immer) von mir ausgeht, ("einige Male") vom Gegenüber nicht erwidert wird, so / ab dann verändere auch ich mein Verhalten! ("Wie man in den Wald reinschreit so schallt es zurück.") - Will selbst auch freundlich behandelt werden.

>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11) Nehmen sie sich in Zukunft - wenn möglich - eine Begleitperson zu den Behörden-Terminen mit.

Ps.: Ich habe "verbrecherische Machenschaften" "etc." stehen lassen - es gilt die Unschuldsvermutung - Sie müssen solche Vorwürfe, wie oben schon mal erwähnt, auch nachweisen können - OKAY?
(Ohne Gewähr)

23.02.2018 um 10.39 Uhr - von R*. - "Meine "harte" Wortwahl entsprang der Verzweiflung"
Hallo Hr. Moser,
vielen Dank für ihre Antwort!

Ich hatte jetzt einige Tage ein psychisches "Tief", werde jetzt Ihrem Anraten folgen - auch in Bezug auf meine Ausdrucksweise ("neutral" und sachlich betrachten). Vor einigen Tagen habe ich mich an eine Regierungs-Partei gewandt, Geschehnisse kurz geschildert und um Hilfe gebeten - jetzt warte ich auf Reaktion.

Meine "harte" Wortwahl (u.a. "... Machenschaften") entsprang der Verzweiflung und "Wut" ob der med. und sozialen "Betreuung" usw.. "Reset"- Knopf ist gedrückt, ich mache weiter.
verbleibend mit freundlichen Grüßen (22.02.18)

Antwort:
Unmutskundgebung entspringt aus der Verzweiflung / emotionalen Stresssituation. Ja weiss ich - nicht zuletzt aus eigener Erfahrung! Danke für die Rückmeldung und alles Gute!

10.02.2018 um 17.55 Uhr - von St*. - "Neue / Keine Bemessungsgrundlage?"


Guten Tag, ich war bis Februar 2017 Arbeitssuchend, hatte nun bis Jänner 2018 ein Arbeitsverhältnis das auf ein Jahr befristet war.
Nun bin ich wieder beim AMS und bekomme das selbe Geld als jetziges Arbeitslosengeld was ich vor der Arbeit als Notstandshilfe bekommen habe.
Ist das so richtig? Ich dachte das die AMS zeit nicht als Bemessungsgrundlage zählt und somit das neue Brutto einkommen was ich in dem Jahr hatte als Berechnungsgrundlage dient? Danke und LG St. (9.02.18)

Antwort:
Bez. der "geringeren / gleichen" Bezugshöhe ginge sich das ev. dann aus, wenn sie in dieser Zeit wenig verdient hätten bzw. im DV. ein niedriges Einkommen hatten.
Zu einer neuerlichen Bemessungsgrundlage kommts nach einem 28 wöchigen bzw. 7 monatigen DV.. ( Siehe: Anwartschaft AlVG § 14. (2) )
Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid - so wurden schon Fehler entdeckt, falls einer passiert ist. (Ohne Gewähr)

9.02.2018 um 12.42 Uhr - von M*. - "Diesem jungen Menschen muss
doch an der Wurzel geholfen werden"


Folgende Frage: Mein Sohn(23) kommt seit Jahren für den Unterhalt seiner
Freundin auf. (19). Sie erhält von ihren Eltern keinen Unterhalt und hat
wegen andauernder Kopfschmerzen weder einen Schulabschluss noch eine Arbeit.
Das AMS schlägt ihr nur Jobangebote vor. Doch diesem jungen Menschen muss
doch an der Wurzel geholfen werden. Wohin könnte ich mich denn wenden?
Vielen Dank im Voraus. (7.02.18)

Antwort:
Eigentlich spricht das AMS eh auch von ausbildung - bzw. dem nachholen
eines schulabschlusses und in weiterer folge ev. einer lehre / ausbildungsmassnahme.
Sie soll ein begehren verlangen und das ausgefüllt zurücksenden - ev.
eingeschrieben oder abgabe im AMS auf einer kopie bestätigen lassen.

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend
bei!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu
beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen
Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum
Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Wichtig auch immer begleitperson zu den terminen mitnehmen.

In wien gibt es einige sozialberatungsstellen - ein besuch könnte zur unterstützung
führen - sie soll die sachlage darlegen und um hilfe bitten.

ev. Bildungsberatung im Wiener Stadtschulrat unter wien.gv.at

siehe auch beratungsstellen+wien (ohne gewähr)

9.02.2018 um 10.28 Uhr - von M*. - "gemeinsam eine Zweigstelle besuchen"
Vielen vielen dank Herr Moser. schon der erste Tipp von ihnen brachte etwas. das ams schlug vor das ich mit dem Mädchen gemeinsam eine Zweigstelle besuchen soll. also geht es voran. LG

Antwort:
Schön, dass sie mitgehen! Wäre auch toll würde sich so eine Fortbildung ergeben! Alles Gute!

6.02.2018 um 10.46 Uhr - von AMS-MitarbeiterIn* - "Frust ablassen - die andere Seite"
"Was mir jedoch immer bitter böse aufstößt ist, dass immer pauschalisiert wird"


Lieber Herr Moser,

Ich muss gestehen, ich lese Ihre Seite seit längerem mit großem Interesse. Weil es faszinierend ist wie es in manchen Geschäftsstellen zugeht. Was mir jedoch immer bitter böse aufstößt ist, dass immer pauschalisiert wird. Nicht jeder AMS-Mitarbeiter ist so und viele setzen sich auf für IHRE Kunden ein. Tun ihr menschenmögliches um Ihnen zu helfen. Bitte kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit, auf einer Seite sind sie nicht besser, weil sie wegsehen. Aber was können diese Mitarbeiter dagegen tun? NICHTS!!! Man kann es nur besser machen und nicht selber so zu werden bzw. einfach menschlich zu bleiben. Sind sie deswegen schlechte Menschen? Sie haben genauso Existenzängste und Angst vor einer Kündigung wenn man was sagt. Sie stehen genauso unter Druck und wie man oft hört ist das alles ein Teufelskreis. Und man sollte nicht immer dem AMS die Schuld geben, die Vorgaben kommen von ganz oben und auch der Druck. Zeit- und Erfolgsdruck. Durch den ganzen Druck gibt es Burnouts und auch Krankenstände bzw. wird von oben auch Personal gekürzt bzw. gibt es kein neues Personal aber dafür mehr Aufgaben. Durch die Krankenstände und Ausfälle baut sich der Druck auf den Rest auf, mehr Arbeit, noch weniger Zeit. Wieso liest man nie etwas von netten, freundlichen und menschlichen Beratern? Diese werden natürlich nicht wertgeschätzt, weil man immer nur das Negative sehen will. Typisch Österreich. Ja, ich bin eine AMS-Mitarbeiterin und ich bin trotzdem stolz auf mich, da ich anders bin. Ich Menschen helfen will und ich finde, dass die guten AMS-Mitarbeiter (auch wenn sie sich nicht gegen die „Ungerechtigkeit“ wehren) trotzdem tolle Arbeit leisten und auch ein wenig positives in den Alltag bringen. Keine Frage, viele Geschichten sind hier extrem heftig, wo sogar ich schlucken musste. Aber es gibt immer 2 Seiten. 1. Man war bei der Situation nicht dabei und weiß nicht wie der andere reagiert hat und 2. Weiß man auch nicht wie der Betroffene reagiert hat. Viele denken sie reagieren normal und nur der AMS-Mitarbeiter ist so böse, aber wie mit uns oft umgegangen wird ist nebensächlich oder wie? Wie oft wir beschimpft werden und für dumm verkauft werden bzw. Verarscht ist alles halb so wild. Ich mache meine Arbeit nach wie vor gerne, auch wenn es einem nie gedankt wird. Weder vom Kunden (Aussagen alla sie werden ja dafür bezahlt, also machen sie was ich sage) oder von den Vorgesetzten. Ich will nichts verschönern, aber unser Alttag ist auch nicht gerade leicht. Und bitte, Sie brauchen auf diesen Beitrag nicht zu antworten oder es zu posten, ich wollte nur mal meinem Frust ablassen. Ich finde Ihre Arbeit trotzdem nicht schlecht, obwohl manche „Tipps“ und „Vorschläge“ mehr Arbeit fürs AMS und auch für den Kunden bedeutet. Aaaaaaaaber es sind immer die Kunden die Opfer, und „Amt“ hin oder her, man kann sich selber in diese „Opferrolle“ hineinbringen, weil so geht es doch am leichtesten ;)

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Mfg (4.02.18)

Antwort:
Danke für ihre Reaktion / ihr E-Mail. Seit geraumer Zeit versuche ich bez. Verhalten und Verantwortung "stärker" zu differenzieren! Und ganz klar ist der Gesetzgeber (PolitikerInnen / Parteien / Regierungen) der Hauptverantwortliche für die "ZUM TEIL" unzumutbaren, menschenverachtenden Verhältnisse / Umgangsformen in den Ämtern.
("Das ist anhand meiner Kommentare und Kritiken auch nachvollziehbar.")
Leider gibt es häufig Verstösse gegen ethische, moralische Regeln wie Verletzungen des Rechtstaates und der Menschenrechte etc.
Drum bin nicht nur ich froh, dass es AmtsmitarbeiterInnen, wie sie, gibt, die sich für die Menschen einsetzen und tolle, wichtige Arbeit - auch in Behörden - leisten!
Das nehme ich ihnen ab - weiss das auch von weiteren, ihrer KollegInnen!
Freut mich und Dank dafür! Alles Gute!


6.02.2018 um 9.33 Uhr - von J. - "Infotag gleich Kontrolltermin?"


Hallo Herr Moser,
ist es zulässig einen Kontrollmeldetermin an den Besuch eines Infotages zu koppeln. Mir wurde gestern per Mail die Teilnahme an einer Infoveranstaltung heute geschickt. Ich hätte aber am Montag den 05.02 einen regulären Kontrolltermin am AMS. Ich habe im Jahr 2016 ein Urteil beim VwgH erwirkt in dem bestätigt wurde, dass ich an solchen Kursen (wieder der gleiche wie 2016) nicht teilnehmen muss (aufgrund meiner Ausbildung). Kann man mich sperren weil ich heute nicht dort war – bei einem Infotag für einen Kurs den ich nicht verpflichtet bin zu machen – nur weil man den Infotag an einen Kontrollmeldetermin koppelt. Ich wurde aufgefordert (im Zuge eines Anrufs bei der Serviceline) bis 12 Uhr in der Geschäftsstelle zu erscheinen, was mir aber nicht möglich ist da ich ja auch kein Auto habe – würde sich zeitlich gar nicht ausgehen. Darf das AMS Termine einen Tag vorher einfach so per Mail zustellen (habe kein eAMS Konto). LG (2.02.18)

Antwort:
Melden sie sich schnellstens zum AMS zurück! §49 Kontrollterminversäumnis: Sperre bis zur Wiedermeldung!
Bei Bezugseinstellung könnten sie versuchen dagegen vorzugehen, wenn der Kontrolltermin ausserhalb der Behörde und von keinem Beamten / AMS-MitarbeiterIn bestätigt / abgenommen wurde. Siehe Link

Zur Info:
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere (Ohne Gewähr)

6.02.2018 um 12.34 Uhr - von J. - "Es wird zu keiner Sperre kommen"
Hallo Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Antwort – Sie helfen echt immer weiter!

Habe schon einen ersten Erfolg zu verbuchen: Gestern Termin beim AMS (der eigentliche Kontrolltermin den ich in der Geschäftsstelle beim letzten Termin bekommen habe) habe ich gleich mal einen 4 Seiten langen Einspruch gegen die drohende Sperre mitgenommen. Meine Betreuerin hat ganz verdutzt geschaut J. Ich habe ihr dann erklärt, welche Frechheit es ist, Frauen die Notstand beziehen die Geldleistung zu sperren weil sie nicht zu einem angeblichen Kontrolltermin erschienen sind, der an eine Infoveranstaltung gekoppelt wurde in der es um die Serviceleistungen der „Tür – Frauen für Frauen“ geht, die dann angeblich freiwillig angenommen werden können. Total pervers wie hier versucht wird Frauen die Existenzgrundlage zu entziehen. Ich habe ihr ebenfalls erklärt, dass es nicht die Schuld von uns Müttern ist, dass keine 16 Stunden Jobs geschaffen werden. Weiters habe ich ihr mitgeteilt, dass es nur zulässig ist die Änderung eines Kontrolltermins oder die Vorschreibung eines neuen Kontrolltermins per RsB-Brief zuzuschicken – weder per Post, SMS oder Mail. Ihre Antwort: Tut uns leid – da ist uns vermutlich ein Fehler unterlaufen. Natürlich bekommen Sie Ihre Geldleistung und es wird zu keiner Sperre kommen. Wahnsinn!!! Ich hab die Dame dann auch gefragt ob sie mich wirklich mit 20 anderen Frauen in einem Kurs sitzen haben wollen denen ich dann allen erkläre wie sie gegen die Machenschaften des AMS vorgehen können und welche Rechte sie eigentlich haben. Dann war ganz Ruhe und ich habe einen neuen Termin für in 2 Monaten bekommen. Werde weiter berichten! Dankeschön


6.02.2018 um 9.30 Uhr - von L*. - "Bezugseinstellung wegen Krankenstand?"


Hallo! Mein Bezug wurde wegen Krankenstand am Beginn eines Kurses gesperrt (bin bereits an mehreren Kursterminen erkrankt). Muss ich mit einer Bezugssperre beim nächsten Vorsprechen rechnen, wegen mehrmaliger Krankmeldung und damit möglicher Vermeidung von Kursen? (2.02.18)

Antwort:
Wenn sie eine Krankmeldung vom Arzt haben, darf es keine Sperre geben.
Kann sein, dass sie für eine Krankmeldung zukünftig immer zum Chefarzt müssen.
Zum AMS-BeraterIn gehen und die Angelegenheit abklären - falls Sperre, Bescheid verlangen und Berufung einlegen. Ohne Gewähr


6.02.2018 um 9.25 Uhr - von P*. - "Mindestsicherung / Grundbuch"


Hallo Herr Moser,

erstmals vielen Dank für Ihre Seite, die sehr oft Missstände aufdeckt, mit denen wir normalen Leute leider leben müssen!

Ich habe jetzt zwei Fragen zur Mindestsicherung und den Eintrag ins Grundbuch. 1. Bekommt man mit irgendwie eine Vorwarnung, wenn die sich ins Grundbuch eintragen möchten, oder passiert das einfach Hinterrücks und die stehlen einen die Wohnung vor der Nase weg?!

2. Was passiert wenn man nach 6 Monaten einen Job findet, und so mit den Eintrag ins Grundbuch verhindert, man sich dann 1-2 Monate später aber wieder Arbeitslos melden muss (z.B. wenn es mit dem neuen Job doch nicht gepasst hat). Beginnt dann diese 6 Monate Schonfrist wieder von vorne - quasi ein Reset, oder tragen die sich dann direkt ins Grundbuch ein ohne weitere 6 Monate schonfrist?! Ich hoffe sie können mir da aushelfen.

Mit freundlichen Grüßen (2.02.18)

Antwort:
Grundbucheintrag gibt's nach 6 Monate Mindestsicherungsbezug - Fängt nicht jedes Mal von vorne an. Aber - ohne Gewähr - diese Frage können / sollten sie auch beim Amt stellen! - Falls, danke für Rückmeldung!


2.02.2018 um 10.38 Uhr - von M*. - "Kontrolltermin-Versäumnis: Kann schon seit Tagen nicht mehr normal Leben/Schlafen/Essen usw. bin fertig"


Meine Frage ist eine ganz einfache. Wird mir mein Notstand gestrichen? Ich hatte damals einen Kontrolltermin... da bilde ich mir schwer ein, das ich für den 24.01.18 einen Kontrolltermin unterschrieben habe...so gegen 17.01 bekam ich auf mein E-Ams-Konto einen Termin für 02.02.18 ...ich rief dann ein paar Tage später natürlich das AMS an und fragte: "warum muss ich 02.02 schon wieder zum AMS wenn ich sowieso morgen einen Termin habe" da sagte sie mir ich hätte am 17.01 einen Termin gehabt ...hmmm bin mir aber sicher das es der 24. war ...soweit so gut.. Ich fragte "ist jetzt mein Geld gestrichen?" und die Dame am Telefon sagte mir "Nein..nur wenn ich am 02.02 nicht komme wird es mir gestrichen". Leider Vertrau ich niemanden mehr beim AMS (wurde schon einmal hinterhältig verarscht) ...wäre es besser noch in Krankenstand zu gehen? kann mir keine Sperre leisten! kann schon seit Tagen nicht mehr normal Leben/Schlafen/Essen usw. bin fertig (1.02.18)

Antwort:
Jetzt ist es sowieso schon zu spät - falls?
Morgen unbedingt zum termin gehen - dann werden sie sehen? Liegt ev. auch an ihrer beraterin
Ansonsten
Wird bei nichterscheinen das geld bis zur wiedermeldung gestrichen.
Also falls, vom versäumten kontrolltermin weg bis morgen, wird der bezug eingestellt - Termin unbedingt wahrnehmen.


1.02.2018 um 11.26 Uhr - von D. - "Geringfügigkeitsgrenze ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld?"


Ich habe noch eine Frage.. ich habe ja einen geringfügigen Job... bzw zwei
(beides zusammen geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten) ABER .. ich bekomme ja Urlaubs und Weihnachtsgeld ...
Wird das angerechnet? Da komm ich ja in den Monaten, w o ich Urlaubsgeld habe, drüber über die Geringfügigkeitsgrenze?
Hab jetzt grad mega Panik, ob ich nun rückwirkend alles zurückbezahlen muss...
Hoffe auf schnelle Antwort... Danke! (31.01.18)

Antwort:
Habe diesbez. Keine sichere auskunft - kann leicht sein, dass das urlaubsgeld etc. nicht angerechnet wird. Habe aber unterschiedliche antworten erhalten
Siehe Link - Ev. fragen sie per telefon beim AMS nach - (falls -danke für rückmeldung) Ohne gewähr

31.01.2018 um 16.50 Uhr - von D. - "wird NICHT angerechnet"
hallo, hab heute angerufen, bei zwei Ämtern.
Es wird NICHT angerechnet. Sie wissen das, es kann zwar zu einem "Ruhen" kommen, aber es bedarf dann nur eines Anrufs, dass es sich um Urlaubs- und Weihnachtsgeld handelt. Eigentlich ist es eh logisch, da ja Geringfügig gleich behandelt wird wie andere Jobs (also auch Weihnachts- und Urlaubsgeld)
Was hatte ich für eine Panik ;) Danke!


31.01.2018 um 15.57 Uhr - von E.P. - "Wegzeit? / Teilzeit?"


Sehr geehrter Hr Moser!
Das AMS hat mich zu einer Personalvermittlung geschickt. Der Chef hat mir am Telefon gleich mitgeteilt das es legitim ist das ich 1 1/2 Stunden zur Arbeit fahren muss. Also 3 Stunden hin u retour ,am Land ist das im Bereich des möglichen v AMS aus. Ich hatte Ihnen diese Frage ja bereist einmal gestellt. Hat sich das inzwischen schon geändert? Das die neue Regierung das einführen möchte habe ich schon gehört. Abgesehen davon möchte ich nicht Vollzeit arbeiten sondern nur 30 Stunden.
Ein nettes Erlebnis hatte ich auch unlängst. Nachdem ich mich in einer Einrichtung beworben habe, durfte ich dort 12 Stunden ehrenamtlich arbeiten, danach wurde mir freundlich mitgeteilt das alles gepasst hat aber das nun leider ein Aufnahmestopp wäre und es nun doch keine freie Stelle mehr gibt. Das macht einen so richtig Mut! Vielen Dank im Voraus! Mfg E.P. (30.01.18)

Antwort:
Die Regierung möchte das ändern (auf ev. 2,5 Stunden), aber zur Zeit gilt noch 2 Stunden (hin und zurück) bei Vollzeit / 1,5 Stunden bei Teilzeit! Aber ohne Gewähr - Sicherheitshalber ev. noch Auskunft von Dritten einholen! (ev. AK oder AMS - Versuch)
Sie müssen -falls - mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber die Teilzeit von 30 Stunden ausverhandeln. Über diesen Weg erreichen sie ev. dieses Vorhaben (Ohne Gewähr)


31.01.2018 um 8.07 Uhr - von B*. - "Auszahlungen bis zu über einer Woche später?"


Schönen guten Tag.
Ich habe eine kurze Frage zur Auszahlung. Auf der AMS Seite steht das die Auszahlung für Jänner am 6.2 erfolgen soll, nur ist dies ein Samstag, wie ist dies möglich? Zudem wie kann es sein das permanent die Auszahlungen bis zu über einer Woche später aufs Konto angewiesen werden? Im Endeffekt hat man so nur Probleme mit diversen Zahlungen. Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Deswegen - weil die Auszahlung des Alg. / Notstandshilfe erst bis zum "10" jedes Monats auf dem Konto sein muss - wäre es angebracht, dass diesbez. jede(r) eine Anfrage / Beschwerde ans Sozialministerium ( post@sozialministerium.at ) sendet!
(Ohne Gewähr)


30.01.2018 um 11.58 Uhr - von T*. - "Die Neuberechnung ergibt, dass ich um satte 200€ weniger bekomme?"


Guten Tag
Folgendes problem liegt vor.
Habe bis am 21.01.2018 bei meiner Freundin gewohnt. Habe mich am 22.01.2018 bei meiner Mutter angemeldet wo ich natürlich auch nun wohne. Am 22.01.2018 war auch ein neuantrage fällig. jetzt habe ich soeben die neuberechnung bekommen die ergiebt das ich um satte 200€ weniger bekomme. Hat evtl. wär eine ahnung warum dies der fall ist? Mit freundlichen Grüßen (29.1.18)

Antwort:
Sie stellen einen Antrag auf Bemessungsbescheid. Darin wird ersichtlich wie es zu dieser Berechnung kam und legen, falls, Berufung auf diesen Bescheid ein (erheben Beschwerde) (Ohne Gewähr)


29.01.2018 um 10.16 Uhr - von R*. - "Psychische Probleme"


Guten Abend,

ich bin mir durchaus bewusst, dass es unter den Arbeitslosen auch einige gibt, die vielleicht psychische Probleme haben und es dadurch noch schwerer wird in der neoliberalen Arbeitswelt zu bestehen, da diese doch sehr stark einschränken können.

Wenn jemand an psychischen Problemen leidet, sollte man es dem AMS mitteilen od. wäre es besser, es aus Selbstschutz zu verheimlichen, da man sonst mit noch stärkerem Druck zu rechnen hat?

Was würden Sie jemanden mit einer Depression od. Sozialphobie od. selbstunsicher-vermeidenden Persönlichkeitsstörung raten? Sollte man zB sagen, dass man eine Psychotherapie macht?

Mit freundlichen Grüßen.
R. (28.01.18)

Antwort:
Vorher auf alle Fälle mit dem Arzt / Facharzt reden/abstimmen. Wenn sie von diesen ein Attest / Befund haben, dann ev. dem AMS bescheid geben. Je nach dem auch, wie sie sich fühlen - ob sie den Terminen ohne grossen Einschränkungen nachkommen können - oder nicht?
Nochmals: Reden sich mit ihrem Arzt darüber!


29.01.2018 um 10.10 Uhr - von Re*. - "österreichweit vermitteln / entwurzeln?"


Hallo, ich bin seit knapp 3 Monaten beim AMS gemeldet. Ich schreibe regelmäßig Bewerbungen als Hotel........ in Wien. Ich wohne seit 4 Jahren in Wien, ich habe 2 Katzen und meinen Lebensmittelpunkt (Freunde, Familie) in Wien. Nun ist es angeblich neu, dass das AMS österreichweit vermitteln muss. So bekomme ich laufend Stellenanzeigen zugeschickt von Hotels in Tirol, Salzburg etc. Viele davon sind nur Saisonstellen bzw. in Gegenden in denen es keine Wohnung für mich gäbe. Viele Hotels bieten zwar Unterkünfte an, allerdings sind Haustiere nicht erlaubt. Bin ich nun gezwungen mich für diese Stellen zu bewerben und umzuziehen? Das würde für mich bedeuten meine Katzen, die seit 8 Jahren bei mir sind, abzugeben. Meine unbefristete Wohnung zu kündigen und alleine an einen Ort zu ziehen, in dem ich niemanden kenne und eigentlich auch gar nicht hinwill. Das AMS droht mir schon mit Bezugseinstellung und ich bin wirklich verzweifelt!

Mit freundlichen Grüßen
Re. (27.01.18)

Antwort:
Ja, diese "ÖVP"-Gesetze nehmen auf den Menschen dahinter wenig bis keine Rücksicht. Wenn eine Wohnmöglichkeit angeboten wird, darf bis nach "Timbuktu" (österreichweit) vermittelt werden.
Falls alle Stricke reissen - auch dann geben sie ihre Wohnung nicht auf - würde ich raten, sie kommen wieder zurück - oder?
Könnten sie die Katzen für eine Zeitlang bei jemanden unterbringen - ev. ist`s eine Saisonstelle? Sonst sprechen sie es beim Bewerbungsgespräch an, ob es möglich ist, Katzen mitzubringen?
Ich weiss auch nicht, ob es sicher ist, dass sie genommen werden oder ob es auch Mitbewerberinnen gibt? Nehmen sie auf alle Fälle, wenns sein muss die Bewerbungstermine wahr und danach entscheiden sie sich?! (Ohne Gewähr)


28.01.2018 um 18.03 Uhr - von T*. - "Mindestsicherung<>Betreuungspflichten"


Guten tag
Und zwar hoffe ich das sie mir weiterhelfen können.

ICH beziehe derzeit mindestsicherung nun ist aber meine Karenz aus ,habe von der Ma40 einen Brief bekommen das ich mich beim Ams arbeitslos melden soll.

Ich habe mich angemeldet für ein Fernstudium dies dauert 3 jahre , habe 2 kinder eines ist schon schulpflichtig und der 2te ist nun 3 jahre (habe aber noch keinen Kindergartenplatz für ihn ) .
Nun zu meinen Hauptproblem:
Meine Tochter ist nur bis 12uhr in schule und ich muss sie dann auch wieder abholen .
Ich muss nebenbei ja mich auch um meinen 3 jahre alten sohn kümmern .
Und nun habe ich auch noch ein Fernstudium angenommen damit ich mich weiterentwickeln kann (möchte....) ...
So und nun weiß ich nicht was ich machen soll ,kann ect. Können sie mir da weiterhelfen?

Muss ich mich nun trotzdem Arbeitslos melden obwohl ich nicht arbeiten kann da ich keinen Kindergartenplatz habe ? Wird das Fernstudium als lehre oder so anerkannt.... ich weiss einfach nicht weiter.
Ich hoffe sie können mir helfen. Lg T. (27.01.18)

Antwort:
Bez. Betreuungspflichten siehe unter Antwort.
Ev. Vermittlungen sollten sich an ihren "Anwesenheitszeiten" (zu Hause) wegen ihrer Betreuungspflichten richten.
Was ihr Studium betrifft sollten sie ev. ihrer AMS-Betreuerin bescheid geben. Studierende müssen dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen - obwohl sie sich die Zeit eh selbst einteilen können - Ja? - dann dürfte es zu keinem Überschneidungsproblem kommen? Ev. reden sie mit den Behörden darüber? (Ohne Gewähr)

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