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16.03.2010 um 17.57 Uhr - von Dr. Pochieser - Rechtsinformation AlVG: Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandhilfe führt immer wieder zu dramatischen Situationen in Ansehung beträchtliche Rückforderungsansprüche.
Obwohl sich die Ehegatten oder Lebensgefährten oft Jahre oder Jahrzehnte lang aus einander gelebt haben und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten getrennt haben, können sie es sich oft aufgrund der wirtschaftlichen Not, in die sich gerade mit der Notstandhilfe geraten, nicht leisten, an getrennten Wohnsitzen zu leben. Nicht nur ausnahmsweise ist es so, daß die vormaligen Partner dann in einer Wohnung oder in einem Haus (dies war in der vorliegenden Entscheidung so) bleiben, wo sie allerdings ihre Wohnbereiche für sich abgrenzen (eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung in einem Haus, wie im vorliegenden Fall).
Das Arbeitsmarktservice schließt von einem Meldezettel unter einer Adresse auf einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, womit dann eine Anrechnung des Partnereinkommens stattfindet. Dies ist auch grundsätzlich möglich und zulässig, es sei denn es wird im Verwaltungsverfahren vorgebracht und bewiesen, dass trotz einer Indizwirkung des gemeinsamen Wohnsitzes kein gemeinsamer Haushalt besteht und an Hand von Fakten genau untermauert wird.
Die beiliegende Entscheidung des VwGH gibt richtungsweisende Kriterien für die Führung eines Verwaltungsverfahrens. Weil in der vorliegenden Angelegenheit das Arbeitsmarktservice noch genauere Abklärungen vornehmen hätte müssen, wurde der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Die Entscheidung zeigt auch auf, was ausnahmsweise noch im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof als zulässige Neuerungen geltend gemacht werden kann.
Allerdings muss ich davor warnen, eine Auffassung zu vertreten, die da lautet: "Der Anwalt wird es - in der Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde - schon richten." , sondern muss dringend empfehlen, all das, wie es aus dem im VwGH-Erkenntnis wiedergegebenen Vorbringen meines Mandanten hervorgeht, schon im Verwaltungsverfahren auszuführen. Ich gebe zu, dass ich große Sorge hatte, dass wir "das Ding derheben“, das heißt die Beschwerde durchbringen. Der Rückforderungsanspruch, der meinem Mandanten aufgrund der vorgenommenen Anrechnung des Partnereinkommens drohte (und noch nicht endgültig vom Tisch ist) beträgt immerhin Euro 34.124,00, womit auch nach Eintritt der Pensionierung der Betroffene wirtschaftlich ruiniert gewesen wäre.
Ich darf bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen, dass von mir gerade auch für NGOs, die in der Anti-Armutsarbeit tätig sind, Seminare für die Führung von Verwaltungsverfahren speziell auch in diesem Bereich vor dem Arbeitsmarktservice gegeben werden, womit solche Situationen vermieden werden können.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser
Botschafter für das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung Näheres: http://www.2010gegenarmut.at/
Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen Ehegatten_getrennt_vwerk_1_.pdf (VwGH) (14.03.10) |
16.03.2010 um 13.00 Uhr - von H. - Projekte / Deckmantel |
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Hallo Christian
Was ich nicht verstehe diese Projekte laufen unter dem Deckmantel, Wiedereinstieg ins Berufsleben und verbesserte Chancen auf Vermittlung, heisst das ich darf in Zukunft nur mehr als Putzfrau arbeiten, sollen das meine Chancen sein, als Dankeschön dass ich Jahrzehnte fest eingezahlt habe, 6 Jahre meinen eigenen Arbeitsplatz geschaffen habe, viel Steuer und Sozialabgaben getätigt habe????? Und das Beste die blockieren mich 1 Jahr, was soll ich tun, ausserdem bekomme ich weniger Lohn als Bezug vom AMS? Ausserdem steht unter diesen Projekten unter anderem:
Förderbar sind Langzeitarbeitslose, Leute mit keinen Kenntnissen, etc und auch nur dann wenn: 1) Verlust der sozialen Kompetenz 2) Verlust der Produktivität 3) Haft 4) Drogen 5) Schulden 6) unterstandslos
Heisst dass dass ich ein entweder drogensüchtig, dämlich oder sozial nicht tragbar bin? Wer unterstellt mir das??
Glaubst du macht es Sinn sich an die AK zu wenden? Danke und liebe Grüße (14.03.10)
Antwort: die AK beteiligt sich über ihr "kind" dem BFI an dem lohndumpingwahnsinn der deppenkurse trotzdem versuche es und zwar auch aus dem grund, dass die die beschwerden mitbekommen! die argumentieren nämlich - "da es keine/wenig beschwerden gibt ist alles in ordnung"! und ""wer weiss ev. kann ja mit einem telefonat was geregelt werden""
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne gewähr)
Hilft die AK Arbeitslose?
Anmerkung: "Soziale Kompetenz" "Wenn der Umgang des AMS mit Mitmenschen als "sozial" interpretiert wird, dann darf die AMS-Feststellung " Verlust der sozialen Kompetenz" als Kompliment aufgefasst werden!"
16.03.2010 um 14.06 Uhr - von H. - Werde Einspruch erheben Hallo Christian,
danke für deine Unterstützung, ich warte jetzt auf den Bescheid und werde dann Einspruch erheben, werde mir alles was wichtig ist zusammen stellen und dann an die Landesstelle senden.
Ich informiere dich was passiert Liebe Grüße |
16.03.2010 um 12.58 Uhr - von W*. - AMS Schulungen = Deppenkurs |
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Hallo,
ich hätte eine Frage zu AMS Schulungen.
Ich bin seit 1 Februar zum ersten Mal arbeitslos und 27 Jahre jung :) Ich bin Studentin und habe 5 Jahre Berufserfahrung im Personalbereich.
Das AMS hat mir gestern einen Brief zugeschickt, dass ich mit 29.3. eine 6 wöchige Schulung zum Thema \"Richtig Bewerben, EDV gestützte Jobsuche\" (die genaue Bezeichnung weiß ich leider nicht) besuchen muss. Diese Schulung dauert 6 Wochen von Montag bis Freitag. Da ich, wie gesagt in dem Bereich arbeite, weiß ich genau wie man sich bewirbt und die Online Job Portale kenne ich auch.
Außerdem kann ich es mir von der Uni aus nicht leisten 6 Wochen lang an einer Schulung teilzunehmen und von meinen Vorlesungen und Prüfungen fern zu bleiben.
Gibt es eine Möglichkeit mit denen zu reden, oder MUSS ich da hin?
Was außerdem noch dazukommt- ohje ich weiß mein Fall ist kompliziert- Ich habe vor einem halben Jahr einen 2wöchigen Urlaub gebucht, der auch noch in diese Zeitspanne reinfällt.
Ich bin grad ziemlich hilflos!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Antwort: Urlaub ist über Meldung nur im Inland möglich, ansonsten müssen sie sich für diese Zeit vom AMS abmelden! Über eine Schutzfrist bleiben sie die 2 Wochen versichert! Vorsicht! Melden sie sich nicht ab steigt die Versicherung aus - müssen sie diese im Ausland in Anspruch nehmen! ("Arbeitslose sind Täter und müssen bestraft werden")
Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen / siehe unter Bildung
Zum Deppenkurs siehe unten (ohne Gewähr) |
16.03.2010 um 12.58 Uhr - von M*. - Deppenkurs? |
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Hallo,Hr.Moser! Finde es toll das es diese Plattform gibt,hätte auch einen Tipp "Ihreseits"notwendig. Ich bin seit ca.15Jahren Krankheitshalber Langzeitarbeitslos bzw.in Pensionsvorschuß da ich so ca. nach 1.Jahr AMS wieder um I.P. bei Gericht ansuche und ständig mit wiederkehrenden Fließbandgutachten div.Sachverständigen abgelehnt werde-dies nur zur vorinfo. Mein Problem ist : das ich durch eine neue AMS Beraterin jetzt in einen von mir nicht gewollten Kurs:QC3 Clearing u.Persönlichkeitstraining gesteckt werde,habe nichts Unterschrieben oder eine Belehrung erhalten und auf meine Frage ob der Kurs freiwillig sei und ich den ablehnen könnte habe ich noch keine Antwort erhalten weder von d. Beraterin noch von der Kursleitung. Daher meine Frage/Bitte an Sie,wie kann ich dem Zwangskurs od.der Beraterin entgegenwirken. besten Dank i. Vorraus
Antwort: es kommt darauf an um welchen kurs es ich handelt und ob sie solche schon besucht haben!
Aufsuchende Vermittlung
bzw. ihnen dort fehlende kenntnisse nicht vermittelt werden können, weil sie ev. beruflich damit zu tun hatten!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Sie müssen vom AMS auch aufgeklärt werden, ansonsten ist Berufung erfolgreich! "Fragen an die Verantwortlichen des AMS / Deppenkurs unter Zeugen stellen Die sind unseriös und streiten sonst alles im nachhinein ab! bzw. muss geantwortet werden. Ansonsten haben sie bei einer ev. Untersuchung (behördlich-gerichtlich) Erklärungsbedarf"!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
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