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30.04.2010 - um 11.28 Uhr - von Gr*. - Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung! |
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Sehr geehrter Herr Moser,
habe Ihnen gestern eine e-mail über Ihre Kontaktseite auf der Homepage eschickt, bin aber nicht sicher, ob das geklappt hat. Daher hier noch einmal mein Anliegen:
Ich habe am Montag von der Regionalstelle Klagenfurt des AMS Kärnten einen Bescheid erhalten, dass ich aufgrund des angerechneten Partnereinkommens keine finanzielle Notlage und daher auch keinen Anspruch auf Notstandshilfe hätte (Bescheid und Mitteilung im Anhang beigefügt). Inkludiert in diesen Bescheid war auch der Hinweis, dass ich nur mehr pensionsversichert aber nicht mehr krankenversichert bin (auf telefonische Anfrage gilt das ab 31. März 2010).
Frage 1:
Wieso bin ich nicht mehr krankenversichert? Laut § 34 (1) AlVG bin ich das doch trotzdem oder gibt es hier wieder eine Ausnahme von der Regel. Ich würde diese Antwort dringend benötigen, da ich mich ja sonst sofort krankenversichern lassen müsste.
Frage 2 zur Anrechenbarkeit des Partnereinkommens generell:
Bin 51 Jahre alt, Akademikerin und seit 2005 arbeitslos, durch Stand als begünstigte Behinderte aufgrund Morbus Crohn sind Chancen auf Arbeit geringer als normal, außerdem habe ich relativ gut verdient, erhielt daher auch relativ viel Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Lebe schon lange in einer Partnerschaft, wo viel Wert auf Unabhängigkeit gelegt wird, wir haben keinen Einblick in die Finanzen des anderen, kein gemeinsames Bankkonto und kommen für die Kosten des täglichen Lebens getrennt auf. Wir wohnen zusammen in seiner Eigentumswohnung und ich zahle alle regelmäßig anfallenden Wohnkosten. Ich habe keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltszahlung und mein Partner wird freiwillig auch keine leisten. Daher habe ich bereits 2006, als ich das erste Mal Notstand beantragte, eine Niederschrift verfasst, in der steht, dass wir eine Lebensgemeinschaft aber keine Wirtschaftsgemeinschaft haben. Vier Jahre bekam ich Probleme den Notstand. Zum ersten Mal wurde nun auch das für mich vollkommen bedeutungslose Partnereinkommen herangezogen. Hat nun eine Berufung überhaupt eine Chance und welche Berufungsgründe muß ich angeben? Wie sieht die Chance auf Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung aus?
Wenn ich wirklich ausziehen und die Partnerschaft lösen muss, um wieder Notstand beziehen zu können, welche Handhabe und welche Maßnahmen sind dann von Seiten des AMS möglich, um dies zu verhindern bzw. um mich zu kontrollieren? Gibt es auch irgendwelche Fristen auf die ich achten muß, wenn ich mich von meinem jetzigen Wohnort abmelde, neu anmelde und einen neuen Notstandsantrag stellt?
Durch Kurse des AMS und eine Kooperation des AMS mit dem Business Frauen Center kam ich auf ein neues Betätigungsfeld, nämlich den Journalismus. Ich bin dabei, mich langsam als Journalistin, derzeit mein geringfügiges selbstständiges Einkommen, zu etablieren. Kann davon aber ohne AMS noch nicht leben, da ich auch ein bestimmtes Niveau an Fixkosten noch aus der Zeit meiner Berufstätigkeit habe. Zwei Dinge hat mich die Vorgangsweise und die Recherchen auf Ihrer Homepage, Gespräche mit der Solidaritätsgruppe und Anwälten gelehrt:
1.) Man müsste die Missstände immer wieder in Zeitungen oder anderen Medien publik machen und 2.) Eines hat das AMS sicher bei vielen Betroffenen erreicht: Man will eigentlich nichts mehr mit dieser Unterstützung zu tun haben und verstärkt seine Anstrengungen, davon unabhängig zu werden. Nur ist das gerade in der heutigen Zeit kein leichtes Unterfangen!
Ich hoffe, ich habe Ihre Geduld nicht zu sehr strapaziert und Sie können mir auf irgendeine Art weiterhelfen. Ich danke Ihnen jedenfalls dafür, dass Sie sich für uns Betroffene einsetzen und, wie im Forum ersichtlich, auch wirklich schon viel tun konnten.
Mit freundlichen Grüßen, * Gr. (29.04,10)
Antwort: Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Versicherungsleistung! wenn aus gründen des "bezugs-erhalts" die "lebensgemeinschaft" gelöst wird so ist ebenfalls kein bezug zu leisten! ("beweisproblem der behörde"?) aber da ihnen kein unterhalt zusteht - dieser auch nicht freiwillig geleistet wird befinden sie sich weiter in einer Notlage und daher steht ihnen der notstand zu
legen sie sofort berufung auf den bescheid ein! "Muster für Einspruch/Berufung wegen "rechtswidriger" Anrechnung des Partnereinkommens"
mit folgenden text Das es sich um keine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft" handelt, sondern um eine Wohnungsgemeinschaft, darf nach VwGH-Erkenntnisse das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden! Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet! Daher befinde ich mich in einer Notlage!
Legen sie eine schriftliche Erklärung/Bestätigung ihres Mitbewohners bei - unterschrieben!
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen. Wortlaut: „Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
zu den versicherungsfragen siehe LINK-antwort
siehe auch Eintrag vom 10.04.2010 - um 16.09 Uhr von Mar. S*. (ohne gewähr)
alles gute bitte um rückmeldung nach erledigung
"Rechtswidrige" Anrechnung des Partner-Einkommens Betroffene sollen Ö1 ihre Fälle schildern! (17.03.10)
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29.04.2010 - um 20.16 Uhr - von M. H*. - Betreuungspflichten |
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hallo herr moser. habe eine frage: ich bin verunsichert bezueglich AMS in der sache 20 oder 16 stunden verfügbarkeitsMUSS. ich bin mutti von nem 4 jährigem kind welches den kindergarten besucht. ich wurde zu einem SÖBbetrieb hinzugebucht. in meinem betreuungsvertrag steht ich bin verfügbar von 9-15 h , söb+AMS verlangt aber das ich entweder nachmittag bis 16:30 ----außerhalb der kindergruppenöffnungszeiten---- komme oder eben vormittag ----wo ich hinzugebucht wurde---- von 8:30-12:30 . wie ist das nun? für was mache ich , wenn ich mich arbeitslos melde einen betreuungsplan, wenn ich danach ---schon mal passiert--- gesperrt wenn ich am halb 9 nicht erscheine oder dem vermeintlichen KURSinhaber meine bedenken bezueglich meiner pünktlichkeit bekanntgebe????..und wie ist das mit der verfügbarkeit? muss ich nun als mutti von 4j kind 16 oder 20 stunden verfügbar sein. und wie wirklt sich das auf SÖB aus? muss ich dann dennoch hin? \"Maßname\" dauert ja 20 stunden ----eben teilw! eise auch außerhalb meiner verfügbarkeitsvereinbarung.... mit bestem dank im vorraus m.h. (28.04.10)
Antwort: Sollten sie die Zwangsmassnahme besuchen müssen. So kann es auch in deren Interesse liegen mit ihnen ein Abkommen auszuhandeln, dass es ihnen ermöglicht zu der Zeit teilzunehmen, in der ihr Kind sich in der Kindergruppe befindet! Machen sie das mit dem "Kurs" aus! Ansonsten haben sie alle Chancen auf eine erfolgreiche Berufung/VwGH-Beschwerde! (ohne Gewähr) Betreuungspflichten / siehe auch B*. T.
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29.04.2010 - um 13.33 Uhr - von RA Dr. Herbert Pochieser - mit verfassungsrechtlichen Armut: Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts
"An diesem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird ein Versagen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes klar:" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
vor mittlerweile einiger Zeit teilte ich die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Ansehung der Höhe von Hartz IV-Leistungen mit.
Mit Urteil vom 09.02.2010 (Zitierung: BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html )
erkannte das deutsche Menschenrechtsgericht:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Kommentar meinerseits dazu:
An diesem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wird ein Versagen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes klar:
Seit mindestens 2003 werden von Österreichischen Sozialhilfebeziehern Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (aber auch an den Verwaltungsgerichtshof) erhoben, in welchen ebenfalls geltend gemacht wird, dass die Sozialhilferichtsätze in Österreich, speziell in Wien kein menschenwürdiges Leben gewährleisten. In diesen Beschwerden wird ebenso lange geltend gemacht, dass es in Österreich für die Sozialhilferichtsätze keinerlei ihre Höhe transparent machenden Grundlagen gibt, sie nicht nachvollziehbar und willkürlich sind.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun in Ansehung der Hartz IV-Regelungen die Konsequenzen gezogen. Österreichische Verfassungsgerichtshof und Österreich Verwaltungsgerichtshof ignorieren seit Jahren beharrlich sachlich zwingende Einwände gegen das österreichische Richtsatzsystem. Beide Gerichte lehnen ihn Kurzentscheidungen - Ablehnungsbeschlüssen - die Behandlung von Beschwerden ab.
Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist in Österreich in allen Sozialhilfegesetzen der Länder verbrieft. Die österreichische Rechtslage ist daher nicht unterschiedlich gegenüber jener in Deutschland. Dass es in Österreich kein im Verfassungsrang stehendes Sozialstaatsprinzip gibt, macht keinen Unterschied. Der österreichische Verfassungsgerichtshof wäre verpflichtet nach dem Gleichheitssatz sachliche Rechtfertigung der Höhe der Sozialhilfe zu untersuchen. Die österreichische Sozialhilfepraxis verletzt jedenfalls zumindest teilweise das Menschenrecht nach Art. 3 EMRK keiner unmenschlichen und der niedrigen Behandlung unterzogen zu werden. Dieser Artikel steht im Verfassungsrang. Auch das Rechtsstaatlichkeitsprinzipstück in Österreich im Verfassungsrang und wird in Sozialhilfesachen systematisch missachtet, indem eine rechtsstaatliche Überprüfung der notwendigen Höhe der Sozialhilferichtsätze verweigert wird. Ich behaupte, dass sich die beiden österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts um ein derartiges Verfassungsrecht, wie es in Deutschland besteht, genauso wenig kümmern würden, wie sie sich um die Menschenwürde, wie sie in der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen und in den Sozialhilfegesetzen verbrieft ist, nicht kümmern. Der Österreich Verwaltungsgerichtshof judiziert: einem Menschen kommt so viel Menschenwürde zu, wie der Richtsatz in den Bundesländern eben gerade hergibt. Das ist die österreichische Lösung. In verschiedenen Aussendungen musste von mir angeprangert werden, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof weitestgehend abgedankt hat. Diese Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts führt dies neuerlich drastisch vor Augen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof überlässt die Bürger Österreichs weiterhin der Willkür der Gesetzgebung und der Politik.
Als Staatsbürger dieses Landes schäme ich mich dafür, dass Österreich mittlerweile als Rechtsstaat infolge der Ignoranz der Höchstgerichte so weit heruntergekommen ist.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Ps.: Richterposten beim Verfassungsgerichtshof zu besetzen! Verfassungsrichter muss ein Menschenrechtsanwalt sein! Zivilgesellschaft soll Nominierungsrecht einfordern und sich einbringen! (15.10.09)
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29.04.2010 - um 0.16 Uhr - von Stephan - Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar! |
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hallo christian.
mit begeisterung las ich die letzten tage von den anzeigen wegen nötigung und amtsmissbrauch. es ist auf jeden fall ein gewinn,weil entweder bewirkt das eine grassierende furcht vor einer verurteilung (wo sich dann ams mitarbeiter auch auf der "anderen" seite des tresens wiederfinden,weil ja die verteidigungskosten NUR bei zurücklegen der anzeige,verfahrenseinstellung oder freispruch gezahlt werden) oder wir müssen erkennen,dass der rechtsstaat endgültig kaputt und geschichte ist. dann wissen wir wenigstens woran wir sind,und können uns, wenn überhaupt möglich, irgendwie in sicherheit bringen. in jedem fall haben wir dann eine genaue erkenntnis über eine entscheidende situation gewonnen. auf jeden fall hast du (besonders mit deiner hp) einen entscheidenden anteil daran bewirkt,dass es überhaupt eine breite widerstandsbewegung gibt. ich weiss es,und was noch wichtiger ist DU weisst es. und das ist wertvoller als würden es alle anderen wissen.
auch wenn es manchmal den anschein erweckt so bin ich KEIN pessimist,kann aber auch die augen nicht vor unwiderlegbaren wahrheiten verschliessen. trotzdem lasse ich mich immer wieder gerne freudig vom gegenteil überraschen. die wahrheit ist dem menschen zumutbar!!!!!!!!
liebe grüsse stephan
Antwort/Anmerkung: Eine Veränderung hin zur Gerechtigkeit lohnt sich für alle! "Danke Stephan, deine Zeilen bauen mich auf! Und ja, es ist damit zu rechnen, dass die ("ersten") Anzeigen zurückgelegt werden - ev. auch schon wurden! (Das ist "ihre" Strategie um die Motivation zum "überlebenswichtigen" Widerstand lahm zu legen!) Und genau deswegen ist es erforderlich, dass weitere und viele Anzeigen folgen, sollte sich in diesem Bereich nichts ändern! Es ist wichtig, dass die Betroffenen, trotz der Befürchtung und der Ahnung: "Es bringt sowieso nichts" den Mut und Courage zur Anzeige entwickeln! Jeder macht das nicht nur seinetwegen! Eine Häufigkeit an Anzeigen und Klagen verunmöglicht "ihnen" mit der Zeit den rechtstaatlichen Aufstand abzuwürgen! Es reicht! und es ist Zeit zur Veränderung hin zu Gerechtigkeit, Sozialität / zum schonenden Umgang untereinander sowie mit der Natur! Es steht ein kollektiver Bewusstseins"sprung" vor der Tür! Der die in uns hausende Gier und die daraus resultierende Ausbeutung wie Leid über gerechte Verteilung im grossen Masse aufheben wird! Wir können es uns leisten! Wir bekommen dafür einen Lebensinhalt der der Faszination des Lebens gerecht werden wird! Auch wird der spirituelle Wert erfasst werden, der sich alleine "schon" in der "aufrichtigen" Liebe zu Menschen zur Natur zum Universum widerspiegelt! Ein Erfassen das die jetzige neoliberale Zeit und seine Protagonisten, "die fast alles entheiligen", verunmöglichen! Deswegen auch braucht unser Kampf mit gewaltlosen Mitteln sehr viel Geduld und Kraft, da die neoliberale Gegenwehr in der/"ihrer" Phase des letzten Aufbäumens grosse Brutalität mit sich bringt! Wir überwinden sie! Auch unseren Nachkommen / Kindeskindern zu Liebe!"
"Der Weg zu diesem Erfolg/Ziel erfordert ("zu erwartende") Niederlagen!" Bitte bewusst machen, damit man nach der Zeit des Schmerzes und des am Boden liegens, wieder hoch kommt! ( Mit gewachsener Stärke - liegt dann in der Natur der Sache!) "Gehört dazu und erhöht auch die Wertigkeit des Ziels ungemein"! |
28.04.2010 - um 10.49 Uhr - von Ge. - Invaliditätspension eingereicht ? |
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Hallo christian!
Ich habe da eine Frage , ich habe eingereicht um invaliditätspension und habe das dem AMS heute mitgeteilt in dem ich dort war in der Infozone weil zum Berater kann man ohne Termin nicht gehen in Wien so wird das dort gehandhabt. Nun habe ich heute ganz unfreundlich war diese Dame dort einen Termin bekommen für den May da soll ich dann zum Berater rauf gehen und mit ihm eine Niederschrift machen wegen der Invalititätspension. Ich möchte nun wissen ob du weist das es normal ist eine Niederschrifft zu tätigen wegen dem Antrag ob ich dort nun überhaupt erscheinen soll oder muss oder ob es sich villeicht um den Termin den ich bekommen habe wiederum um schikane handelt? Ich habe dem AMS auch schon schriftlich per Mail mit Anhang die bestätigung geschickt das ich eingereicht habe um invaliditätspension und Tel sagte man mit es passt mir hat man aber nicht zurück geschrieben so das ich dann lieber doch auf das AMS gefahren bin und nun das erfahren habe das ich nochmal kommen muss und eine Niederschrift machen soll und muss . Was ist nun sache ? Falls du da bescheid weißt bitte ich um Info und danke dir im vorraus dafür Gruß aus Wien ! (27.04.10)
Antwort: Schutz vor menschenverachtenden Behörde auch wenn diese behörde oft unerträglich ist - seine angelegenheit muss man mit dem AMS klären! da es sich um einen von dir verlangten termin handelt - lasse die befürchtung vor einer schikane weg! pensionsvorschus schützt vor dieser menschenverachtenden behörde! |
28.04.2010 - um 7.01 Uhr - von He*. - "Trotz Kursbesuch Geld eingestellt"? |
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Sehr geehrter Herr Moser! Ich habe folgendes Problem: seit *.09.2009 bin ich arbeitslos und seit Anfang November 2009 vom AMS aus in einer Qualifizierungsmass-nahme (div. Kurse wie Büro-Update, Personalverrechnung, Buchhaltung und 3 Wochen aktive Arbeitssuche). Dazu muss ich noch bemerken, dass ich im Mai 56 Jahre werde, Kreditorenbuchhalterin bin und bis auf ein paar Jahre der Kindererziehung immer berufstätig war und mir einen Weiterbildungskurs an der WIFI wünschte. Das mit den Anfängerkursen hätte ich noch hingenommen, doch Mitte Dezember wurde vom Arzt festgestellt, dass mit meiner Schilddrüse etwas nicht in Ordnung ist. Anfang Jänner ging ich wegen starker Schmerzen in den Krankenstand und wurde Ende Jänner operiert. Ich war 67 Tage im Krankenstand (was mir nicht bewusst war). Beim Kursbetreiber BEST meldete ich mich, wie verlangt, jede Woche um mitzuteilen, dass mein Krankenstand noch andauert. Auf Grund meiner Nachfrage ob ich mich auch beim AMS, nach Beendigung meines Krankenstandes, zurück! melden muss wurde mir gesagt, dass ich mich nur bei BEST im Sekretariat melden soll und von dort wird alles mit dem AMS geklärt. Vom Amtsarzt wurde meine Arbeitsunfähigkeit noch 2 Wochen verlängert und meine Krankmeldung für die Abrechnung eingezogen. Als ich um eine Kopie der Krankmeldung bat, wurde mir mitgeteilt, dass das AMS elektronisch verständigt wird und daher die Krankmeldung nicht mehr vorgelegt werden muss. Daraufhin meldete ich mich am 15.03.2010 bei BEST zurück und bat um Information, ob ich nicht doch zum AMS muss oder ob Unterlagen von meiner Krankmeldung gebraucht werden. Es wurde mir mitgeteilt, dass sich eine der Damen bei mir meldet, wenn es ein Problem geben sollte. Dies war nicht der Fall und somit war für mich das Thema Krankenstand erledigt bis ich am *.04.2010 einen Kontoauszug machte und feststellte, dass das Geld vom AMS noch immer nicht gutgeschrieben war. Auf meine Anfrage in der Infozeile beim AMS erklärte mir eine Dame, dass die Zahlungen ein! gestellt wurden weil ich den Kurs nach meinem Krankenstand abg! ebrochen hätte. Ich fiel aus allen Wolken und ersuchte sie nachzufragen wie das sein konnte, da ich mich doch bei BEST zurück gemeldet hatte und jeden Tag die Teilnehmerliste (auf der auch men Name stand) ausgefüllt und einmal wöchentlich an das AMS gemailt wurde. Nach einigen Rückfragen beim Vorgesetzten der Dame erklärte sie mir, dass ich auf jeden Fall zum AMS hätte kommen müssen, da nach einer Abwesenheit von mehr als 62 Tagen jeder vom AMS abgemeldet wird und sich daher wieder neu anmelden muss. Als ich sie fragte wo dieser Passus konkret steht konnte sie mir das nicht sagen. Ich bekam für heute einen Termin bei einer Betreuerin für die Neuanmeldung ab *.04.2010. Diese Dame war absolut unfreundlich und unhöflich. Auf meine Frage ob ich das Geld vom *.*.2010 bis *.04.2010 (Anm. ca. 4 Wochen) nachverrechnet erhalte meinte sie nur, dass ein jeder Krankenstand eine Abmeldung beim AMS zufolge hat und das muss man ganz einfach wissen. Als ich versuchte ihr zu erklären, dass mir BEST bestätigt hat, d! ass mich keine Schuld an diesem Fehler trifft meinte sie nur wirsch, dass rückwirkend überhaupt nichts geht. Auf meine Frage warum ich eigentlich keine Benachrichtigung wegen der Zahlungseinstellung bekommen habe sagte sie nur dass das AMS dazu nicht verpflichtet sei und wegen dem Fehler beim Kursbetreiber muss die Landesstelle vom AMS entscheiden ob ich vielleicht doch das Geld nachverrechnet bekomme,sie wird die Angelegenheit weiter leiten. Dann verabschiedete sie mich, was einem Rauswurf gleich kam. Bitte sagen Sie mir wie ich vorgehen kann um zu meinem Recht und Geld zu kommen. Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße He. (27.04.10)
Antwort: Unseriöse AMS/Zwangsmassnahmen-Partnerschaften So einfach wie ihre BeraterIn meint ist das sicher nicht vom Tisch zu wischen! Ihr Bericht zeigt aber! Trauen sie keinem Zwangsmassnahmen-Anbieter! Und lassen sie sich nicht von "boshaften-unwissende" AMS-BetreuerInnen frotzeln! >In so einer Angelegenheit zum Vorgesetzten gehen und es sollte eine Begleitperson mitkommen! Den hier sind wir genau beim Problem! Es wird sonst alles im nachhinein abgestritten, um ihr "Recht" zu vereiteln! Diese unseriösen Einrichtungen bilden eine "Einheit" was die Ausgliederung des Arbeitslosen vom AMS betrifft! Gibt es ein Problem, dass dem Arbeitslosen schadet obwohl man sich nach Auskünften der "Zuständigen" (richtig) verhalten hat, so gibt es aufeinmal eine Trennung wie wenn die zwei Vertragspartner nichts mehr miteinander zu tun hätten!
Auf der "anderen" Seite muss die Partnerschaft, zwischen der Psychoterror veranstaltenden Behörde hier und Zwangsmassnahme dort, wieder greifen, denn sonst hätten sie im Kampf um ihr Recht diesen Zwangsmassnahmen-anbieter auf ihrer Seite, müssen doch die Kurskosten für ca. 4.Wochen in denen sie angeblich nicht mehr angemeldet waren vom AMS bezahlt werden!
Ihnen muss ein Bescheid ausgestellt werden. Den verlangen sie - am besten per Post eingeschrieben oder auf einer Kopie Abgabe bestätigen lassen!
Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH) –
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Bescheid verlangen, sollte solcher nicht innerhalb eines Monats ausgestellt werden muss das Geld ausbezahlt werden!)
Den Bescheid berufen sie dann!
Senden sie ev. auch eine schriftliche Beschwerde an mehreren Adressen!
In letzter Konsequenz wäre ein Rechtsanwalt hinzu zu ziehen! Hier müssen die zusammenhängenden Zuständigkeiten geklärt sein! Und dürfen nicht zum Nachteil der Betroffenen führen! Auch kommt vor, dass ihr gemeinsames Wirken (AMS/Zwangsmassnahme) die Betroffenen "absichtlich" ins offene Messer rennen lassen! Die Schmarotzer-Zwangsmassnahmen erklären z.Bsp. den Betroffenen - die Teilnahme ist freiwillig! Entscheidet sich dann wer gegen die Teilnahme wird vom AMS das Geld gesperrt!
Viele Fälle in SoNed zeigen, dass wir es hier mit unseriösen - ehrlosen Personen und Behörde zu tun haben! Sie haben nicht den Auftrag nach Kompetenz und Menschlichkeit vorzugehen sondern sollen bestimmte Interessen umsetzen - auch mit Nötigung und Amtsmissbrauch als Dienstanweisung! (ohne Gewähr)
28.04.2010 - um 8.39 Uhr - von He*. - Werde eine Zahlungsaufforderung schicken Hallo Christian! Vielen Dank für die rasche Antwort und ja, ich bin mit der Veröffentlichung einverstanden. Ich werde eine Zahlungsaufforderung an mein zuständiges AMS und an die Landesstelle im 3. Bezirk schicken und sobald ich mehr weiss melde ich mich wieder. Herzliche Grüße A.
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28.04.2010 - - von Gr*. - Kurzarbeitsvereinbarung? |
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Mein Überlasser hatte mit meinem Beschäftiger eine Kurzarbeitsvereinbarung, ich musste trotzdem 3 Tage vor Kurzarbeitbeginn gehen! (27.04.10)
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28.04.2010 - - von Ra*. - Qualifizierung? |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich mache jetzt seit Februar 2009 die Studienberechtigung. Englisch habe ich abgeschlossen, Mathematik 3, Physik und Deutsch enden im August 2010. Ich habe mich im November 2009 für einen Studienplatz im Bachelor-Studium Mechatronik für das Schuljahr 2010/11 an der FH beworben. Eine fixe Zusage habe ich noch nicht bekommen. Außerdem muss ich noch alle Fächer bis September 2010 positiv abschliessen. Leider habe ich jetzt vor Zusicherung der FH und ohne das ich alle Fächer abgeschlossen habe, die Kündigung unter Einhaltung der Frist zum 30.04.2010 (letzter Arbeitstag) von meinem Arbeitgeber bekommen.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich, wenn ich mich ende April Arbeitslos melde, auch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? Weil ich ja, wenn alles klappt mit der Zusage und dem positiven Abschluss der Fächer im Oktober 2010 studieren möchte. Ich glaube nicht, dass mich eine Firma anstellen würde, wenn ich eventuell im Oktober 2010 studieren gehen würde. Ausserdem ist meine Fau jetzt nach der Karenz auch im Moment arbeitslos.
Über eine Antwort freue ich mich sehr und verbleibe
mfG R.S (27.04.10)
Antwort: "Oualifizierung, Ausbildung = Lug und Trug!" ("In Ausnahmefällen und als Alibi-funktion") klar bekommen sie arbeitslosengeld! das AMS wird aber keine rücksicht auf ihre ausbildung nehmen! die ersten ca. 3 monate unterliegen sie dem "berufsschutz" machen sie der betreuerIn ja nicht klar, dass sie bis zum studium warten wollen/müssen! Das AMS hat in erster LInie die Aufgabe das ÖVP-Kalkül durchzusetzen! (ohne Gewähr)
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28.04.2010 - um 2.42 Uhr - von G*. - Für den job nicht geeignet. Trotzdem Sperre? |
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hallo Hr. Moser, ich bin 47, tontechniker & computerservicetechniker, langzeit-arbeitslos mit unterbrechungen, da ich auf honorarbasis ab & an mal tontechniker-jobs im ausland annehme. ich hab seit 7.4. eine leistungsbezugsperre wegen einer angeblichen job verweigerung beim arbeitgeber gemeinde *.stmk. als "strassenarbeiter & grünanlagenarbeiter". ich hab 2 wochen davor ohne weitere erklärende worte (& einem sichtlich schlechten gewissen über die art dieser tätigkeit) von meinem berater ein gelbes sticky mit name & nummer des bürgermeisers/* in die hand gedrückt bekommen, ich möge mich dort melden... hab ich auch getan & es wurde vorort festgestellt dass ich nicht für den job geeignet bin. eine woche später bekam ich dann die schriftliche verständigung über eine leistungseinstellung. damit ging ich zu meinem ams-berater. er behauptete der bürgermeister habe ihm am telefon erzählt, dass ich den job verweigert habe. er nahm folgenden text von mir in die niederschrift auf. "ich habe den job nicht verweigert. es wurde festgestellt dass ich nicht für den job geeignet bin" ich hab bis heute die niederschrift nicht unterschrieben, da ich die vorschnelle sperre als ungerechtigkeit ansehe. was bitte kann/soll ich morgen, am mittwoch bei meinem nächsten meldetermin tun, sagen, bzw. fordern? --- weiters war ich gestern auf anraten des ams beraters bei einem facharzt um meine seit jahren chronische wirbelsäulenschmerzen diagnostizieren & schriftlich festhalten zu lassen. heute, di. hatte ich ein wirbelsäulen-mrt & ein selbiges-röntgen. morgen kriege ich die befunde. worauf muss ich da acht geben?
vielen dank im voraus! g*.
Antwort: Wenn verminderte leistungsfähigkeit festgestellt wird, muss die Sperre aufgehoben werden! Wenn nicht legen sie Berufung ein! Die ist kostenfrei! Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH) (ohne Gewähr) |
26.04.2010 - um 11.52 Uhr - von B*. T. - Betreuungspflichten! |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zur Zeit arbeitslos und werde vom AMS Wien 21 in der Schloßhoferstrasse betreut.
Meine Betreuerin ist ein Skandal, sie behandelt mich wie eine Bittstellerin, ist unkooperativ und legt mir nur Steine in den Weg. Am 3.5. beginnt mein vom AMS genehmigter Englischkurs. Da ich für diesen Kurs über 1 Stunde quer durch Wien fahren muss und der Kindergarten erst um 7.30 aufsperrt - der Kurs beginnt um 8.30, werde ich ständig zu spät kommen, worauf meine Betreuerin aber keine Rücksicht genommen hat, mit dem Argument, dass ich dann nicht vermittelbar bin, da ich meine Situation dem AMS anpassen muss. (neuen Job habe ich übrigens ab 1.Juli). Es habe ich von einer Bekannten erfahren, dass es auch Englischkurse vom AMS im 21. Bezirk, also meinem Wohnbezirk gibt, was für mich ja ein Katzensprung und eine Erleichterung gewesen wäre. Darauf wurde ich aber nicht hingewiesen. Kann man dagegen noch Einspruch erheben?
MFG B. T.
Antwort: Lassen sie sich nicht verwirren und einschüchtern! Mit Betreuungsaufgaben müssen sie dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen!
Die Verspätungen müssen sie mit dem Kurs ausmachen!
Na klar erheben sie Einspruch - Versuchen sie den Kurs in ihrer Nähe zu machen!
Nehmen sie eine Begleitperson mit und gehen sie zum Vorgesetzten ihrer AMS-BeraterIn!
>Wir sind Material für den Wirtschaftszweig Kurse! Wenn in ihrer Nähe der selbe Kursanbieter eine Zweigstelle hat, dürfte es nicht so schwer sein dies "intern" zu regeln! Schwierig wird es, wenn es sich um eine Konkurrenzfirma handelt! Niemand will seine Aufträge verlieren! Das ist mit ein zu beziehen! (ohne Gewähr)
28.04.2010 - um 9.16 Uhr - von Doris - Viel Erfolg an b. t auch mich (betreut) die schlosshoferstrasse ich hab eine genau solche f.... wie sie im 2 stock übrigens fragen sie nach berliz das ist genau gegenüber dem ams ich machte letztes jahr dort einen englisch kurs wünsche dir viel erfolg doris (26.04.10)
28.04.2010 - um 9.39 Uhr - von S*. P. - Arbeitslose werden als Material behandelt. von B*. T. - Betreuungspflichten! "die Berater" haben eine Zweigstelle im Norden von Wien (brünnerstraße). Jetzt kommt die Frechheit: die Kunden des AMS Schlosshoferstraße müssen eine Stunde Fahrzeit auf sich nehmen obwohl in ihrem Bezirk der selbe Kurs möglich wäre. Arbeitslose werden als Material behandelt. Ich bitte Sie das öffentlich zu machen!! (27.04.10) |
26.04.2010 - um 10.34 Uhr - von Sa. H* - Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung rechtswidrig! |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich weiss nicht ob ich bei Ihnen richtig bin, aber ich weiss nicht an wen ich mich mit meinem Problem wenden kann...
Mein neuer Freund ist seit etwa 3 Jahren arbeitslos und bezieht derzeit Notstandshilfe, die aber nicht einmal zur Finanzierung der Miete ausreicht und er kann die Wohnung deshalb auch nicht mehr behalten. Wir planen nun zusammenzuziehen, d.h. mein Freund würde bei mir (Eigenheim) wohnen. Ich habe nun gelesen, dass bei einem gemeinsamen Wohnsitz mein Einkommen für die Berechnung der Notstandshilfe herangezogen wird und er event. gar keinen Anspruch auf Notstandshilfe mehr hat. Können Sie mir sagen, ob mein Freund bei Wegfall der Notstandshilfe noch krankenversichert wäre? Und muss ich tatsächlich für jemanden sorgen, den ich praktisch gerade kennen gelernt habe? Haben Sie vielleicht einen Rat, wie wir in dieser Situation am Besten vorgehen?
Vielen Dank, Sa. H.
Antwort: Fürs AMS! Da mir kein Unterhalt zusteht und ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft - daher steht mir der Notstand zu! (VwGH-Erkenntnisse) Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung oftmals rechtswidrig! Antrag auf Feststellungsbescheid (Muster)
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25.04.2010 - um 13.13 Uhr - von M*. - Ich benötige keinerlei von diesen Pseudokursen. |
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Sehr geehrter Herr Moser, auch mir wurde nun beim AMS für Mitte Mai eine Überlassung an so ein IT Works- oder Jobtransfer-Unternehmen angekündigt. Wie kann man sich genau nach derzeitiger Gesetzeslage dagegen wehren? Welche Vorgangsweise würden sie mir raten? Ich würde weniger bezahlt bekommen, als meine derzeitige Notstandshilfe ausmacht. Ist eine Ablehnung überhaupt sanktionslos möglich? Bitte um Rat, ich bin sehr verzweifelt, da ich mit der Notstandshilfe schon kaum über die Runden komme. Ich habe eine komplette Berufsausbildung 26 Jahre Berufserfahrung und unzählige Weiterbildungen vorzuweisen. Ich benötige keinerlei von diesen Pseudokursen. Vielen Dank im Voraus (24.04.10)
Antwort: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : kurse müssen fehlende fähigkeiten/kenntnisse - über die aufgeklärt werden muss - ausgleichen! söb ist zumutbares DV wenn arbeitnehmerrechtliche bestimmung eingehalten werden KV. sie müssen auch davon ausgehen, dass diese bemessungsgrundlage ihr(en) ALG./ notstand um ca. ein drittel kürzt! (ohne Gewähr)
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25.04.2010 - um 12.03 Uhr - von A. P. - Bald steht uns das Wasser nicht mehr "nur" bis zum Mund, sondern bis zum Scheitel |
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Sehr geehrter Herr Moser, Sie sind wohl schon ein wandelndes Lexikon im Fachbereich "Alle Menschen Strafen", bitte Sie deshalb um Ihre Meinung, eventuell Rat.
Ich schrieb Ihnen schon voriges Jahr (im Sommer) einmal, da ging es um das Einbehalten der Hälfte meines Notstandshilfegeldes (berechtigter Weise, weil meinerseits nicht das Arbeitsverhältnis meines Mannes ans AMS übermittelt wurde), was mich allerdings mit schwerster Härte traf (andererseits wäre mir bei rechtzeitigem Melden auch schon sehr viel von der Notstandshilfe einbehalten worden).
Ja, sogar das Sozialamt hat mich beschissen, kämpfe immer noch um eine Auszahlung für einen Sozialhilfe-Betrag idHv rund Euro 65,- (!), entstanden vor einem halben Jahr. Die Einbehaltung vom AMS wurde mir in der Berechnung zur Sozialhilfe NICHT einbezogen ("Schulden werden nicht berücksichtigt"), musste bei Wiener Wohnen und Wien Energie deshalb (!) Schulden machen. Der UVS hat sich der Meinung des Sozialamtes angeschlossen - ich war zu selbstbewusst bei mündlicher Verhandlung, welche ich auch noch durch Rundschreiben an Krone Ombudsfrau, Bürgeranwalt und Volksanwaltschaft nach drei Monaten erzwang (UVS, juristische Fachfrau: "... Zeit hätte ich noch Mal so lange dafür gehabt...").
Weder das AMS noch das Sozialamt teilte mir rechtzeitig mit, dass ich am AMS für diese Rückforderung auch für Raten hätte ansuchen können. Wobei es vor einem 3/4 Jahr nichts gebracht hätte, da die Rate so hoch gewesen wäre, wie die halbierte Notstandshilfe selbst. Erst heuer erfuhr ich, dass ich AMS-Raten ansuchen könne, was ich auch gleich machte - Hinweis vom Bearbeiter: "... Raten müssen so hoch sein, dass der Rückstand in 1 Jahr abbezahlt ist...". Unterm Strich wären mir 6 x 300,- Sozialhilfe vorenthalten worden, hätte mein Mann nicht wieder eine Geringfügige annehmen können (mein Mann hat selbst sehr große - unter anderem auch gesundheitliche - Probleme, bald steht uns das Wasser nicht mehr "nur" bis zum Mund, sondern bis zum Scheitel). Mittlerweile warte ich nicht nur auf Sozialhilfe der letzten beiden Monate (2 x ca 65,-), sondern wie schon erwähnt auch auf das bisschen von vor einem halben Jahr!
Nun zu meinem aktuellen Anliegen.
War heute 23.04. (regulär) bei AMS-"Beraterin"; Da langzeitarbeitslos und noch nie in entsprechender Maßnahme -> die Zuweisung in einen (angeblichen) "SÖB" - iTworks (Wien 20., Meldemannstraße). Termin zur Info-Verantstaltung: Heute, am SELBEN Tag, nur rund 40 Minuten später, einen Stock tiefer im AMS-Gebäude, Abteilung "Service für Unternehmen". AMS-Beraterin wies mich vorher auf "... eventuelle Folgen hin, solle mir die Zuweisung gut durchlesen, falls ich das nicht machen würde...".
Bei diesem "Info-Termin" musste ich vorher einen Fragebogen ausfüllen, das Übliche eben; Wahrheitsgemäß gab ich auch an, zB unter Migräne und Rückenschmerzen zu leiden, die Namen der regelmäßig eingenommenen Medikamente wollten die zwei Girlies (direkt von iTworks?!) auch noch wissen (hab ich aber "nicht genau gewusst"); Sie wollten wissen, ob ich nun "Erwerbsfähig" sei oder nicht, obwohl ich JA am Fragebogen ankreuzte; Vor Ort, Datum und Unterschrift war noch ein Kasten mit "JA, ich habe Interesse an... mit iTwork..." oder "Nein, ..."; Ich ließ es vorab aus, beim (kurzen) Gespräch ging das eine Info-Girl alles durch und ich meinte, ich weis ja noch nicht genau, wie was wann wo; Die Girlies schnatterten, als ob es um ihr Leben ginge, hatte fast Probleme, alles zu verstehen; Schließlich wusste ich dann: Arbeitskräfte-Überlassung, netto 768,- im Monat für 30 Stunden, den Ersten Termin bei iTworks hab ich am 10.05. - wenn ich mir mit einer potentiellen Firma ein höheres Gehalt ausmachte, dann würde die Firma dieses Mehr (über den 768,-) an iTworks überweisen, iTworks würde mir dass dann zusätzlich zu den 768,- aufs Konto anweisen (was mir aber etwas komisch vorkommt - warum bekomme ich das, was die via iTworks zu findende Firma mehr zahlt, nicht gleich von dieser Firma?!).
Die Zuweisung von der AMS-Beraterin wurde von den iTworks-Girlies verlangt und einbehalten, ebenso wie der Fragebogen. Es stand darauf, dass, wenn es zu keiner "Einstellung" bei iTworks käme, könnte ich eine Kopie vom Fragebogen erhalten - will ich keine Kopie, würde das Original vernichtet. Ich habe nun in Händen: die Betreuungsvereinbarung vom AMS, wo drinn steht, dass ich iTworks machen muss (inklusive den sonstigen *PIEPS*) und ein kopiertes iTworks-Formblatt, dass ich ab 10.05 bei iTworks in die Qualifizierungsphase einsteigen könne. Was genau muss ich in dieser Qualifizierungsphase machen?! "Lebenslauf schreiben »lernen«"?!
Klingt sonst nicht mal so schlecht, da ich eine Notstandshilfe von 640,- minus die aktuelle Rate idHv 95,- (noch bis Ende des Jahres) vom AMS erhalte - könnte das bisschen mehr gut gebraucehn; Was ist aber, wenn ich von iTworks zu/an - na sagen wir mal - sehr niedere/n Arbeiten verscherbelt werde? Da ich tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen habe, kann ich nicht alle Arbeiten durchführen oder habe regelmäßige Ausfälle (Krankenstände) - werde ich dann von iTworks gekündigt? Wie ist es dann mit dem erneuten Anspruch auf Notstandshilfe? Ich weis, ich weis, im Herbst kommt die Grundversorgung - aber bis dahin??? Obwohl, diese Grundversorgung ist ja das selbe wie Notstands- inklusive Sozialhilfe, nur bekommen dann eben mindestens einen gewissen Betrag. Bin ich krankenversichert während der Qualifizierungsphase? Und, sollte ich tatsächlich bei iTworks "eingestellt" werden, auch dann versichert?
Ich darf in keinem Falle weniger als ich derzeit an Notstandhilfe bekomme pro Monat Einkommen haben, da viel an meine Schuldenrückzahlungen drauf geht. Geht das nicht mehr, kann ich mich vor den Bus werfen und hoffen, es wird als Unfall aufgenommen (damit dann wenigstens die Lebensversicherung meinen - bürgenden - Hinterbliebenen auszahlt)...
Entschuldigen Sie, dass ich Sie nun sooo lange vollgelabert habe, aber an welche Stelle sonst kann ich mich mit diesen Sorgen denn schon wenden?!
Ps: falls es für Ihre Internetseite interessant ist, können Sie (Alles oder Teile) anonymisiert gerne veröffentlichen!
Vielen Dank für Ihre Mühe und mit herzlichen Grüßen A. P. Wien **., -- (23.04.10)
Antwort: Sensible Daten nicht weitergeben! Warnung! Vertrauen sie dem AMS und Zwangsmassnahmen nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Anstatt Vertrag zu unterschreiben setzen sie folgende Zeilen ein! (Auch wenn sie teilnehmen (müssen)!)
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