|
<<<< - 157 - >>>>
Zum Eintrag
29.11.10 um 19.02 Uhr - von R. K. - "Da dies erst nach dreimaliger Aufforderung geschah und ich einen Zeugen mit hatte, war diese Dame leicht sauer auf mich." |
|
Sehr geehrter Herr Moser !
Mit einer neunmonatigen Pause war ich die letzten 4 Jahre Invaliditätspensionbevorschußt, 2 mal PVA geklagt und hab zurückgezogen um einer Sperre zu entgehen, so kann ich jederzeit wieder einreichen, laut Richterin
Bin heute mit Zeugen zum AMS mich rückmelden, man rief mich in ein Zimmer in dem eigenlich nur Anträge für Arbeitslose bzw Notstandshilfe abgegeben werden, zu einer Niederschrift das ich jetzt wieder Arbeitssuchend wäre. Natürlich habe ich darauf bestanden Arbeitssuchend aber eingeschränkt. In der Niederschrift mit meinen Einschränkungen, habe ich alles reinschreiben lassen was im gerichtlichen Sachverständigen Gutachten steht. Da dies erst nach dreimaliger Aufforderung geschah und ich einen Zeugen mit hatte, war diese Dame leicht sauer auf mich. Aber sie schrieb worum ich sie gebeten habe - Im Anschluß bekamm ich einen Termin in 14 Tagen bei einem mir unbekannten Betreuer um 13.30 Uhr ???? ich gehe schon seit ein paar Jahren zu AMS Terminen aber noch nie wurde ich Nachmittags bestellt, irgendwie läuten da mir die Alarmglocken \"smile\", haben diese G..... was vor mit mir ?
Aufgeregt habe mich dann noch wegen der Aussage dieser Dame - ich müßte zu diesen Termin 2 Bewerbungen mitbringen. Also was soll denn das? Es enstand eine heftige Diskussion als ich das von ihr schriftlich verlangte, sie verweigerte dies mehrmals und berief sich immer auf dieses AMS Infoblatt wo ja drinnen steht das man selbstständig Bewerbungen schreiben muß.
Also ich denke mir das diese Dame kein Recht dazu hatte mir eine Anzahl von Bewerbungen mündlich vorzuschreben - ist ja nicht mein neuer Betreuer....... Und muß ich wirklich 2 Bewerbungen bringen obwohl ich nurmehr als Portier zu vermitteln bin, wo es ja soviele offene Stellen in Wien dafür gibt ? Ich kann mir ja die Firmen nicht aus den Fingern saugen, jetzt im Dezember .....
mfg RK
Antwort: Sie machen es richtig! Begleitperson mitnehmen und Erklärungen etc. verlangen! Das macht die "Täter" nervös und treibt sie in die Enge - wenn das alle machen!
Die wollte ihnen natürlich zeigen wer am längerem Ast sitzt! Man muss sich bewusst machen dass es sich bei vielen AMS-MitarbeiterInnen um einen primitiven feigen Menschenschlag handelt!
Obwohl ich hier bez. der Auflage, beim nächsten Termin Bewerbungen mitzubringen, auch eine Schikane sehe, muss bei ev. Sperre - sollten sie keine haben - der Rechtsweg bestritten werden!
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
"Es gibt zu denken, warum ihre Beraterin - trotz verlangen- die Auflage nicht schriftlich ausfertigte?" - Wäre in einer ev. Berufung anzugeben!
(Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit )
Nehmen sie auch um 13.30 Uhr eine Begleitperson mit! |
29.11.10 um 16.06 Uhr - von L. H. - Niedrige emotionale Intelligenz |
|
Eine wissenschaftliche Studie glaubt bestätigt zu haben, dass die Zugehörigkeit zu einer sozioökonomischen Klasse die Wahrnehmung der Mitmenschen beeinflusst!
Sind die Reichen gefühlsblind? Heise.de
Anmerkung: Regierungsmitglieder die sich weder in andere Menschen hineinversetzen noch über den eigenen Tellerrand sehen! Die Gefühlskälte ist auch notwendig, weil "die" wissen, dass das wirtschaftliche Gebaren nicht nach ethischen und moralischen Werten funktioniert! Und "`die" wegen ihrem Vorteil, der Vielens Nachteil ist, keinem Schamgefühl und Vorwurf ausgesetzt sein möchten! Sie wissen, dass ihr Profit viele Menschen braucht, die ihn erarbeiten / auch erleiden!. Das geht in der momentanen perversen Form nur über das zur Zeit existierende neoliberale System, das "die" am Leben erhalten und für ihre Interessen und Profit sukzessive weiter ausbauen! Was zugleich heisst: Einer, zu ihren Gunsten und zum Schaden anderer Menschen, ungerechten schmarotzenden Lebensform anhängen!
"Wie soll ich mich da in einen Anderen hineinversetzen wollen? Ich will mich dann nicht mal bis zur letzten Konsequenz in mich selbst hinein versetzen! Deshalb: Abstand, Ignoranz, Lügen und Ablenkung!
(>An dem sich dann auch die willfährigen Helfershelfer ("Behörden etc.") ausrichten! Dafür gibts als Anreiz eine kleine Belohnung! - "Sicheres" Einkommen Arbeitsplatz, Prämien etc. "Dafür Schnauze halten und "alles", ohne zu hinterfragen, umsetzen was man euch sagt!" Auch Rechtswidriges!< / Gekaufte Verantwortungslosigkeit)
Aus diesem Grund regieren uns "gefühlskranke" Menschen, die uns leider auch die Zukunft gestalten!
Als Alibi-Methode für die "noch nicht wissende" Bevölkerung schneuzt man sich, striegelt man sich, schnallt sich noch eine Krawatte um und nennt sich "christlich" "sozial"!
Mein Optimismus heisst Informationsgesellschaft! Die Informationsgesellschaft (und die wirtschaftliche Krise) deckt "die" (und ihren neoliberalen Geist) gerade fürchterlich auf und führt über Wissen zu einer höheren Bewusstseinsstufe, auf der auch die Courage zunimmt, die ihnen Einhalt gebieten wird!
10 weit verbreitete Lügen, Mythen & Irrtümer zu Schulden und Budget Budget_Luegen.pdf - Attac
29.11.10 um 20.18 Uhr - von W. S. - "Politische Ponerologie" Zu : L. H. - Niedrige emotionale Intelligenz Ich kann nur immer wieder auf das Thema \"Politische Ponerologie\" hinweisen. Wer dort liest, findet viele Charakterzüge der Politik, AMS, SÖB etc. wieder. Und leider sind solche Menschen an der Macht ! Link: http://quantumfuture.net/gn/ponerologie/kapitel04.html |
29.11.10 um 1.40 Uhr - von Ir*. - "AMS / Gegenargumente" "Österreich ein von ÖVP/SPÖ geführter Verbrecherstaat?" |
|
Hallo Christian,
bin zufällig auf den Link gestoßen.
Da ich bis 22.12.2010 noch im Karenz bin, war ich vorab schon mal beim AMS Wien 20 und wollte mir einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung holen. Natürlich ging das nicht reibungslos von statten und ich habe sofort an Ort und Stelle eine Beschwerde eingebracht, welche ich nun mehr auch schriftlich tun werde. Hier die Eckpunkte, vielleicht können Sie damit auch anderen helfen, müßte auch bei Sozialhilfe greifen, bin aber kein Anwalt, sondern bloß ne kleine Sekretärin.(Bei Veröffentlichung bitte die persönlichen Sachen weglassen):
· positive Verpflichtungen des Staates nach § 8 EMRK
· Artikel 12 - Recht auf Eheschließung- Recht dagegen
· § 47 Abs.2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz: Definition Lebenspartner sehr interessant
· § 2. NAG Abs. 15 Haftungserklärung und Abs. 20. (6) Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
· Artikel 14 EMRK - Verbot der Diskriminierung: Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten muß ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status gewährleistet werden. müßte auch für Eheleute gelten: · § 118 und § 118a StGB Breifgeheimnis des Partners
· § 1328a ABGB Schutz der Privatsphäre des Partners
· keine Zustimmung zum Zugriff und zur Verwertung nach dem Datenschutzgesetz seitens des Partners
Der Grund meines Schreibens: ich gedenke meinem Antrag auf Arbeitslosenunterstützung folgendes Schreiben hinzuzufügen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich am 25.11.2010 bei Ihnen war, um mit einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zu holen, es in diesem Zusammenhang Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Mitarbeiter Herrn M. gab, in deren Folge ich mich bei Herrn I. beschwert habe, möchte ich dies hiermit auch schriftlich tun.
Ich bin bis zum 25.12.2010 Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld. Nach diesem Datum werde ich einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen. Die Aussage von Herrn M., ich müßte entweder am 30.11. oder am 14.12. an einer dreitägigen Informationsveranstaltung teilnehmen, finde ich ungeheuerlich, da ich klar geäußert habe, daß mein Job bis zum 22.12. die Erziehung und Betreuung meines Kindes ist und ich dafür das Kinderbetreuungsgeld erhalte. Dass er mir in der Folge ein Einladungschreiben für den **.01.2011 mitgegeben hat, ändert nichts an der Tatsache, daß sich ihr Mitarbeiter unakzeptabel verhalten hat.
Des weiteren habe ich sowohl Herrn M. als auch Herrn I. mitgeteilt, daß ich an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leide. Ein ärtzlicher Befund liegt diesem Schreiben bei. Auf meine Frage an Herrn I., ob ihre Behörde über Mitarbeiter verfügt, welche geschult sind im Umgang mit Persönlichkeitsstörungen, verneinte Herr I. dies und teilte mir mit, daß ich, sollte ich mit der/dem zuständigen Betreuer/in anecken, eben Pech gehabt hätte. Ich habe mich heute bei der Arbeiterkammer erkundigt und die Rechtsauskunft erhalten, daß ich sehr wohl ein gesetzliches Anrecht darauf habe, daß meine Erkrankung bei der Betreuung durch das AMS berücksichtigt wird. Des weiteren möchte ich Sie hiermit auf Artikel 3 der EMRK hinweisen: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Als Herr M. mich fragte, welchen Familienstand ich hätte, antwortete ich, dass ich ledig bin. Er fragte nach meinem Freund, welcher mit mir zusammenwohnt und erklärte mir, dass damit eine Lebensgemeinschaft vorliege. Ich widersprach ihm, wobei ich nicht weiß, was er in seinen Computer eingegeben hat. Aus diesem Grund stelle ich hier den Antrag auf Auskunft, was bei Ihnen im System eingetragen wurde.
· Artikel 8 - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Gesetzlich heißt aber auch verfassungskonform!
· Artikel 12 - Recht auf Eheschließung
Mit Erreichung des heiratsfähigen Alters haben Männer und Frauen gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Ebenso habe ich auch das Recht, auf eine Eheschließung mitsamt ihren Rechten und Pflichten zu verzichten. Die Tatsache, dass mein Freund bei mir in der Wohnung lebt, heißt nicht automatisch, dass eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Dieser Umstand ist allein darauf begründet, dass wir beide unserem Kind die bestmögliche Unterstützung geben wollten und wollen. Da ich bewußt auf die Beistand- und Fürsorgepflicht des Ehegesetzes verzichtet habe, ich die alleinige Obsorge für das Kind habe und ich daraus resultierend keinen Anspruch auf Unterhalt für mich habe, wobei ich meine Kosten der Lebenshaltung von meinem Geld bestreite, kann in diesem Fall keineswegs die Rede von einer Lebensgemeinschaft sein. Die Definition einer Lebensgemeinschaft ist zwar nicht ganz eindeutig geregelt, idR wird jedoch auf den sozialen, wirtschaftlichen und sexuellen Aspekt der Gemeinschaft abgestellt (dh Wohnungs-, Wirtschafts- und Sexualgemeinschaften). Auch wenn einer dieser Aspekte nicht zutrifft kann dennoch eine Lebensgemeinschaft vorliegen. Bloße Geschwistergemeinschaften, Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Gemeinschaften bilden jedoch keine Lebensgemeinschaft. Laut NAG Definition nach § 47 Abs.2 sind Lebenspartner, die das Bestehen einer dauerhaften Beziehung im Herkunftsstaat nachweisen und ihnen tatsächlich Unterhalt geleistet wird; oder
3. sonstige Angehörige des Zusammenführenden sind,
a) die vom Zusammenführenden bereits im Herkunftsstaat Unterhalt bezogen haben;
b) die mit dem Zusammenführenden bereits im Herkunftsstaat in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und Unterhalt bezogen haben oder
c) bei denen schwerwiegende gesundheitliche Gründe die persönliche Pflege durch den Zusammenführenden zwingend erforderlich machen.
Unbeschadet eigener Unterhaltsmittel hat der Zusammenführende jedenfalls auch eine Haftungserklärung abzugeben. Siehe § 2. NAG Abs. 15 Haftungserklärung, die von einem österreichischen Notar oder einem inländischen Gericht beglaubigte Erklärung Dritter mit mindestens fünfjähriger Gültigkeitsdauer, dass sie für die Erfordernisse einer alle Risken abdeckenden Krankenversicherung, einer Unterkunft und entsprechender Unterhaltsmittel aufkommen und für den Ersatz jener Kosten haften, die einer Gebietskörperschaft bei der Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes, einer Ausweisung, einer Zurückschiebung oder der Vollziehung der Schubhaft, einschließlich der Aufwendungen für den Ersatz gelinderer Mittel, sowie aus dem Titel der Sozialhilfe oder eines Bundes- oder Landesgesetzes, das die Grundversorgungsvereinbarung nach Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, umsetzt, entstehen, und die Leistungsfähigkeit des Dritten zum Tragen der Kosten zum Zeitpunkt der Erklärung nachgewiesen wird; Abs. 20. (6) Für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist die Vorlage nur jeweils einer Haftungserklärung (Abs. 2 Z 15) oder Patenschaftserklärung (Abs. 2 Z 18) zulässig. Treten mehrere Personen als Verpflichtete in einer Erklärung auf, dann haftet jeder von ihnen für den vollen Haftungsbetrag zur ungeteilten Hand. Die eheliche Beistands- und Fürsorgepflicht ergibt sich durch die vor dem Standesamt geschlossene Ehe und dem daraus resultierendem Ehegesetz. Der Unterhaltsanspruch für den Zuziehenden ergibt aus der in §2 Nag notariell oder gerichtlich beglaubigte Erklärung des Haftenden. Auf grund welcher Erklärung ergibt sich der Rechtsanspruch auf Anrechnung eines Partnereinkommens in einer nicht eingetragenen Partnerschaft? Hier liegt eine willkürliche staatliche Diskriminierung all jener nicht verheirateten Partnerschaften vor, in welcher der Staat einen Anspruch auf Leistungen aus der Notstandshilfe ohne entsprechenden Rechtstitel vorenthält. Die Form der Anrechnung von Partnereinkommen, welche im Rang unter dem Unterhalt, aber über der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientieren Mindestsicherung steht, bei gleichzeitiger gesetzlich fehlenden Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den „Partner“, ist ein eklatanter Verstoß gegen die EMRK und gegen die Verfassung, in der sie ja auch steht. Dies bedeutet, daß bei Anrechnung des Einkommens aller, welche mit mir zusammenwohnen, auf die ich aber praktisch und rechtlich keinen Zugriff habe, mich dazu verurteilt auf Almosen angewiesen zu sein, obwohl ich andererseits einen Rechtstitel auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung habe. Da aber soweit ich informiert bin, dies gegen den Artikel 5, das Recht auf Freiheit und Sicherheit verstößt. Sicherheit heißt auch Rechtssicherheit. Wenn also die Republik Österreich beim NAG neben gemeinsamen Wohnsitz auch eine tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistung und zusätzlich noch eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Haftungserklärung über u.a. entsprechende Unterhaltsmittel und einen ausreichenden Einkommensnachweis verlangt, kann nicht bei der Arbeitslosenversicherung ein anderer Maßstab angesetzt werden. Dies bedeutet eine willkürliche Ungleichbehandlung, welche man in jedem Fall als menschenverachtend ansehen muß. Artikel 14. Verbot der Diskriminierung: Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten muß ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status gewährleistet werden. Also wenn Sie die Auffassung vertreten, dass in meinem Fall eine Lebenspartnerschaft vorliegt, dann versuchen Sie mal von meinem Freund eine Haftungs-, Fürsorge,- Beistands- oder Unterhaltserklärung oder ähnliches zu erhalten. Da mein Freund aufgrund der Tatsache, dass ich an einer PTBS leide und bei Belastungssituationen erwerbsunfähig werde und er mich dann unterhalten muss, nicht heiraten wollte, kann hierbei auch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden. Wenn es laut Artikel 12 EMRK erwachsenen Menschen frei steht, gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, so steht es mir auch zu, dies nicht zu tun. Wenn mich das Ehegesetz in solchen Fällen schützt und ich Unterhaltsberechtigt werde, dann darf mir aus der entgegengesetzten Entscheidung, nicht zu heiraten, nicht ein Nachteil gereichen, dass mir das Einkommen eines Partners, auf welches ich aber keinen Einfluss und auch keinen rechtlichen Titel habe, angerechnet wird, und ich damit aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung, entgegen Artikel 4 der EMRK - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Als “Zwangs- oder Pflichtarbeit” im Sinne dieses Artikels gilt nicht:
a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist; b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung; c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört. bei gleichzeitigem Verstoß gegen die freie Gestaltung des Privatlebens. Es bedeutet nämlich, daß entweder die wie auch immer gestaltete Beziehung durch den staatlichen Eingriff zerstört wird oder daß jene Menschen, welche rechtlich keinen Unterhaltsanspruch haben, gezwungen werden, eine Art Sklaverei und Zwangsarbeit zu verrichten, um dem „Ernährer“, auf dessen Almosen sie ja dann angewiesen sind, nicht zu verärgern und defacto z.b. sexuelle Dienste, Arbeiten im Lebensbereich Haus/Wohnung, Kinder verrichten müssen, um denjenigen, welcher sie dann ernährt und finanziell unterstützt, um ihr eventuell vorhandenes Vermögen zu erhalten, nicht zu verärgern. Ich würde soweit gehen und behaupten, daß dies eine staatlich geförderte Prostitution und moderne Sklaverei ist. Auf jeden Fall ist die derzeitige Gesetzgebung menschenverachtend und diskriminierend. Bestenfalls kann man sagen, daß Menschen, welche einen Rechtsanspruch auf Eigentum und Vermögen haben, dazu genötigt werden, zu heiraten, um sich einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt und Beistandspflicht zu erwerben. Wo ist das Recht auf Sicherheit seitens des Staates?
Ich habe mich ganz bewußt gegen die Ehe entschieden. Ich mußte mitansehen, wie die Ehe meine Mutter gesetzlich geknechtet hat, lange noch bevor Vergewaltigung in der Ehe als strafbare Handlung anerkannt wurde. Meine Mutter hat Ende der 70-er Jahre sich bei Gericht die Erlaubnis holen müssen, um einer eigenen Beschäftigung nachzugehen, da mein Vater im Betrieb seiner Eltern für ein Taschengeld arbeitete und für uns Kinder kaum Geld da war. Jedesmal wenn Ausgaben für uns Kinder oder für sie selbst im Raum standen, gab es heftige Konflikte, zum Teil auch Tätlichkeiten. Die Belastungen und Traumatisierungen in meiner Kindheit haben zu meiner Erkrankung geführt. Wie mittlerweile bekannt ist, bewirkt die übermäßige Ausschüttung von Cortisol (Stresshormon) bei der Entwicklung des Gehirns eines Kindes dazu, daß jene Teile des Gehirns, welche für die Impulssteuerung verantwortlich sind, geschädigt werden. Es führt bei Frauen zu Hirsuismus, zum PCO-Syndrom, zu Bluthochdruck, sogar zu Herz-Rhythmus-Störungen. Da das Jugendamt bei mir und meinen Geschwistern keine Anzeichen sah, einzuschreiten, „sie waren nicht auffällig!“, in der Folge, als ich von meinen Eltern einen angemessenen Unterhalt haben wollte, um endlich frei zu werden und nicht dem Zwang zu unterliegen, daß tun zu müssen, was meine Eltern haben wollten, hieß es seitens des Jugendanwaltes im Burgenland, von Selbstständigen kann ich keinen Unterhalt einklagen. Das geht nur, wenn meine Eltern Angestellte oder Arbeiter sind. Auch wenn ich heute weiß, daß ich Rechte gehabt habe, so wurde mir von jenen, die mir hätten helfen können, nicht geholfen. Ich habe gelernt, daß ich mich nur auf mich selbst verlassen kann und der Staat nur dann etwas unternimmt, wenn es zu spät ist oder der Staat einen Vorteil davon hat.
Trotz aller Widrigkeiten habe ich, nachdem ich 2004 nicht mehr in der Lage war, die Wohnung zu verlassen, mir Hilfe gesucht, anstatt aus dem Fenster zu springen. Zunächst wurde eine Depression festgestellt. Die Beziehung mit meinem damaligen Freund ging in die Brüche, da es leicht ist, mit jemandem zusammen zu sein, dem es gut geht, der keine Probleme hat. Aber wenn es unbequem wird, ist „Mann“ immer schnell weg.
Dennoch, ich habe mich 2004 in die Abendschule eingeschrieben und diese 2 Jahre lang auf eigene Kosten und trotz z.T. erheblich langen Arbeitszeiten und außergewöhnlichen Belastungen 2006 mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen. Ein Verdienst, den ich mir selbst zuzuschreiben habe, aber nicht der Unterstützung durch den Staat.
Ich bin darauf bedacht, mir meine Unabhängigkeit und Freiheit zu erhalten. Jeder Eingriff diesbezüglich, welcher auf nicht verfassungskonformen und menschenrechtskonformen Gründen erfolgt, wird von mir bis vor den EGMR bekämpft. Und ich werde ganz bestimmt nicht zulassen, daß mich irgend eine gesetzliche Bestimmung, welche meines Erachtens fragwürdig und menschenverachtend ist, mich in Abhängigkeit von jemanden bringt oder ich vom Wohlwollen eines Partners abhängig bin, um meine Rechnungen zu zahlen und mein Kind großzuziehen. Sollte es soweit kommen, werde ich neben einer Klage beim EGMR auch einen Schmerzensgeldanspruch wegen Retraumatisierung einfordern. Die Integrität eines Menschen ist unantastbar, siehe auch Rechtssatz RS0125035:
Obwohl der Zweck von Art. 8 EMRK darin besteht, den Einzelnen gegen willkürliche Eingriffe staatlicher Stellen zu schützen, zwingt diese Bestimmung den Staat nicht bloß, solche Eingriffe zu unterlassen:
Zusätzlich zu dieser negativen Verpflichtung können sich aus dem Gebot wirksamer Achtung des Privat- und Familienlebens positive Verpflichtungen ergeben. Daraus ableitend ergibt sich die Verpflichtung des Staates bzw. der ausführenden Behörde, Notstandshilfe auszuzahlen, einen ungerechtfertigten Anspruch durch einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen, anstatt wie bisher z.B. die Notstandshilfe nicht auszuzahlen und damit Tausenden von Menschen die Existenzgrundlage zu entziehen und damit ein menschenwürdiges Leben in Rechtssicherheit.
Daher fordere ich Sie auf, ersatzlos alle Passagen zu streichen, in denen Auskünfte über Partnereinkommen und die Anrechnung derselben vorkommen, wenn nicht andererseits gesetzliche Grundlagen für einen Rechtsanspruch auf Unterhalt in Lebensgemeinschaften geschaffen werden, welche gerichtlich eingefordert werden können.
Ich bin gesetzlich nicht befugt, die Post meines Freundes zu öffnen, mir Zugang zu seinen Unterlagen zu verschaffen und in seinen privaten Unterlagen zu wühlen, noch bei seinem Arbeitgeber nachzufragen, wie viel er verdient. Wenn ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, Auskünfte über sein Einkommen zu machen, muß der Staat mir einen Rechtsanspruch schaffen, die mir die Einholung dieser Informationen ermöglicht, ohne mich strafbar zu machen. § 118 und § 118a StGB erlauben mir keine Einsicht in die Lohnzettel meines Freundes. Nach § 1328a ABGB besagt, daß ich nicht in die Privatsphäre eines anderen Menschen eingreifen darf und Umstände aus der Privatsphäre offenbaren und verwerten darf. Da ich keine Zustimmung zum Zugriff und zur Verwertung nach dem Datenschutzgesetz habe, kann ich auch keine Angaben zur Einkommenshöhe meines Freundes machen. Diesbezüglich muß sich die Behörde selbst Zugriff verschaffen, ohne dabei die betreffenden gesetzlichen Vorschriften zu brechen. Wobei auch hier der Artikel 14 der EMRK zu gelten hat.
Analog zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Zahl 2005/08/0027, kann mir kein Nachteil daraus gereichen, wenn ich einerseits nicht auf die persönlichen Daten meines Freundes zugreifen kann und dieser nicht bereit ist, mir diese zu geben. Die Verweigerung der Bekanntgabe persönlicher Daten alleine ist kein Sperrgrund. Da ich meiner Mitwirkungspflicht aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen zur Ermittlung des Einkommens anderer mit mir wohnhaften Personen nicht nachkommen kann, stellt dies auch keinen Sperrgrund dar. Zu dem mir ausgehändigten Einladungsschreiben zu einer Informationsveranstaltung möchte ich Sie hiermit auf das Urteil des VwGH Geschäftszahl 2002/08/0262 verweisen. Arbeitslose müssen vor Zuweisung zu einer Maßnahme um ihre Meinung gefragt werden. Das Recht auf Parteiengehör ist ein Grundrecht im Verwaltungsrecht und besteht auch nach der AlVG-Novelle 2007. Zusätzlich dazu, daß ich, bevor ich eine Maßnahme des AMS besuche, über konkreten Nutzen für mich und über die Art und Weise der Hilfestellung informiert werden möchte, da es leider gängige Praxis ist, Arbeitssuchende in irgendwelche Kurse zu senden, ohne daß diese qualifizierte und auf das Individuum abgestimmte Inhalte vermitteln, ersuche ich auch um Bekanntgabe, wie hoch die Kosten dieser Maßnahme für den Staat sind, da angesichts der derzeitigen leeren Staatskassen ich als Bürger es als meine Pflicht ansehe, Einsparungen zu ermöglichen, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch zum Nutzen derselbigen stehen.
Zudem steht auf dem Antrag auf Arbeitlosenunterstützung, daß ich nahe Angehörige angeben soll. Da mein Freund und ich uns in diesem Zusammenhang nicht als nahe Angehörige betrachten und laut Definition im NAG sind wir es auch nicht, wir eine gemeinsame Wohnung bewohnen, um das gemeinsame Kind optimal (angesichts meiner Erkankung) zu versorgen, er mir für das Kind einen, über dem gesetzlichen Richtsatz liegenden Unterhalt zahlt, welchen ich für das Kind aufwende und ich aus diesem Grund auch keinen Anlass habe, ein Unterhaltsverfahren gegen ihn anzustrengen, da dies unnötige Kosten verursachen würde und soweit ich informiert bin, dies auch gar nicht darf, da ich damit ja den Zweck verfolgen würde, seine Lohnzettel zu erhalten, um diese Informationen dem AMS zugänglich zu machen, habe ich seinen Namen mit dem Vermerk angegeben, daß er für mich kein Angehöriger im genannten Sinn darstellt. Er ist der Vater meines Kindes, da jedoch mein Kind keinen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellt, ist diese Angabe vom AMS entsprechend zu berücksichtigen.
Ö V P = Österreichs Verfassungsbrechende Partei oder Österreich verachtende/Verbrecher Partei
Wenn es eine Transparenzdatenbank für staatliche Unterstützungen geben soll, dann muß zum Schutz der BürgerInnen auch eine Politiker-Transparenzdatenbank her, damit wir alle wissen, auf wessen Gehaltsliste die stehen und wessen Interessen eigentlich vertreten werden. Zum Schutz der Verfassung!
Einführung einer (falls nicht schon bestehenden) Mitarbeiterhaftung für Beamte und Angestellte des Bundes – wie kommt der Steuerzahler dazu, die Blödheiten derer aus der Amtshaftung zu zahlen! Mal sehen, wie viele dann noch so schnell die Gesetze brechen, wenn es an ihr Vermögen geht!
Mit freundlichen Grüßen, I.
Antwort: Ministerium/Behörden ohne Unrechtsbewusstsein! Nicht während dem Arbeitslosengeldbezug, sondern ab der Notstandshilfe kommt es zur rechtswidrigen Anrechnung des Partnerschaftseinkommens! Verantwortlich ist ein "Sozial"-Minister (Hundstorfer "SPÖ?") / ein Ministerium ohne Unrechtsbewusstsein und ihre willfährige Handlanger-Behörden AMS!
Wenn ihnen kein Unterhalt zusteht, der auch nicht freiwillig geleistet wird ist die Anrechnung des Partnerschaftseinkommens rechtswidrig!
Kommt nur eine schriftliche Mitteilung so verlangen sie einen Bescheid auf den sie dann Berufung einlegen! (Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung
Wenn der Bescheid kommt, legen sie Berufung ein! "Muster für Einspruch wegen "rechtswidriger" Anrechnung des Partnereinkommens"
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Folgendes trifft zu, wenn das Partnereinkommen angerechnet wird! Ev. beim Ehepartner - obwohl Betroffene von der AK unterstützt einen Prozess anstrengen! Auch hier ist die Anrechnung wegen Diskriminierung rechtswidrig! Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient! (Dann heissts, auch ohne Bezüge weiter der Arbeitsmarktpolitik ausgeliefert bleiben!)
Bürgeranwalt: Rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen! Unfassbarer Skandal! "Fehlendes Unrechtbewusstsein im Sozialministerium fördert(e) Not und Armut! Und veranlasst Behörden+MitarbeiterInnen Rechtswidrigkeiten durchzuführen!"
Sie hätten natürlich vom AMS aufgeklärt werden müssen und sie hätten auch das Recht auf Parteiengehör - würde das AMS nicht auf den Rechtsstaat "scheissen"!
zu SÖB und (vorgeschaltenen) Deppenkurse :
Herr Bundespräsident Fischer es ist Zeit und ihre Pflicht zu handeln! Sie haben diesen Regierungs-PolitikerInnen den Eid auf die Verfassung abgenommen! Hier regieren uns Personen, die sich unter Missachtung des Rechtsstaats, der Menschenrechte einen Staat, rein nach ihren, sowie den Interessen der oberen sozialen Schicht der sie angehören, kreieren und mit Hilfe "willfähriger, menschenverachtender Behörden" die unteren sozialen Schichten unterdrücken, entwerten und ausbeuten!
Österreich muss UNO über Menschenrechtslage berichten
29.11.10 um 16.06 Uhr - von Ir*. - "Langsam geht ja was weiter" Hallo Christian, bin gerade am suchen, wie ich das Pferd von hinten rum satteln könnte. Wenn mir das Einkommen meines Freundes angerechnet wird, muß ich ja rechtlich einen Titel haben und dies einklagen können. Wenn nicht, dann Artikel 14 EMRK.
Mal sehen, was das Gericht und der Verfassungsgerichtshof dazu sagt. Zusatzprotokoll zur Konvention: Artikel 1: Schutz des Eigentums: Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen….
Gilt für nicht eingetragene Partnerschaften, alle anderen haben ja eine Beistands- und Fürsorgeverpflichtung untereinander. Also Freunde und Partner, ran an den EGMR. Ich denke mal, zunächst Bescheid vom AMS verlangen, da ihr aber nicht dort vertreten werdet, bin mich mal gespannt, was die reinschreiben.
http://www.queernews.at/archives/1808 Da geht ja langsam was weiter. LG, Ir.
Antwort: Ja, schriftlichen Bescheid verlangen und Berufung einlegen!
Wir haben das Problem auch bei der vorläufigen Einstellung der Notstandshilfe, wobei grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen verletzt werden! Unverletzlichkeit des Eigentum |
28.11.10 um 11.39 Uhr - von M. - "Menschenrechte würden die österreichische Feindbild-Politik verunmöglichen!" - Deshalb kein Interesse! |
|
Österreich muss UNO über Menschenrechtslage berichten (26. 11 2010 Standard)
Der Bericht der Initiative „Menschenrechte jetzt“ Pdf
Bsp. Zitat. 38. Die Sozialhilfegesetze haben länderspezifisch unterschiedliche Standards und lassen den Behörden zu viel Ermessensspielraum. Der Vollzug weist schwere Mängel und Gesetzwidrigkeiten auf; es werden vielfach Falschauskünfte zur Sozialhilfe erteilt. Mündliche Entscheidungen verunmöglichen ein Rechtsmittel. Die Höhe der Sozialhilfe ist in der Regel nicht existenzsichernd; viele potentielle SozialhilfeempfängerInnen verzichten auf eine Antragstellung aus Angst vor einem möglichen Regress. etc.
Anmerkung: Menschenrechte schaden der ÖVP (bzw. österr. Regierungen) Wie soll die ÖVP (Klientel) "etc." - bei Rücksichtnahme auf Menschenrechte - sonst die unteren sozialen Schichten unterdrücken, entwerten und ausbeuten?
|
28.11.10 um 11.15 Uhr - von D. - "Ich will mich nicht einschüchtern bzw uns einschüchtern lassen." |
|
ich melde mich wieder... den Termin bei der Landesgeschäftsstelle haben wir verschoben. Wir haben alle Papiere bezüglich Sperre zusammengetan und haben im Büro von Herrn Dr. Pochieser angerufen, somit werden wir per Mail an ihm schicken. Er wird sich die Sache anschauen und sich melden. Ich will nämlich nicht unwissend hingehen und mich einschüchtern lassen bzw uns einschüchtern zu lassen.
Ich habe mich auch mehr über diese Sachlage aufgeklärt - mein Freund hat nämlich irgendwas unterschrieben im Juli dass er Bewerbungen abgeben muss (ich war einmal leider nicht mit u. die Beraterin hat ihn gedroht mit Geldsperre) - Bescheid über die Sperre kam trotz allem nie! Also war die 6wöchige Sperre weil er keine Bewerbungen abgegeben hat.
Nun über den heutigen Termin: Heute hat er ams Termin gehabt, aber da mein Fahrzeug nicht angesprungen ist u . zusätzlich Stau war (wir sind 30 min gestanden auf d. Altmannsdorfer) sind wir um 15 min zu spät beim Termin gewesen. Die Beraterin schien sehr sauer, aggressiv und abwertend - sie sagte er soll am Freitag wieder kommen und haute die Tür wieder zu, grüssen tut sie so oder so NIE. Ich habe dann etwas lauter an der Tür geklopft u bin hinein... Ich habe versucht zu reden habe erklärt leider wurde ihm der Strom und Gas abgeschaltet, Stau .. aber das hat sie nicht interessiert und war nur gemein zu mir, hat mich gar nicht angesehen! DESWEGEN sind wir aus Niederösterr. (nähe Wien) zu spät gewesen , denn jetzt ist er da solange alles wieder eingeschaltet ist. Sie sagte "sie kommuniziert nicht mit Leuten die auf ihre Türe dreschen" ... Ich wollte zu ihrem Vorgesetzen, aber der war nicht viel besser als sie. In der Infozone dann habe ich erfahren dass das gar nicht der Abteilungsleiter war sondern einfach einer ihrer Kollegen. Angeblich hat die Dame am INfozone das vermerkt! ... also am Fr. wieder... Ich werde ausserdem eine Beschwerde über sie an herbert.buchinger@ams.at schicken, vielleicht wird sie dann menschlicher!
Ich hab schon schlechtes Gewissen, dass ich andere it diesen Geschichten Quäle, aber wenn viele das tun, vielleicht ändert sich ein wenig etwas. Ich wüsste sehr gerne wie ich dazu wirklich beitragen könnte!
Alles Gute und DANKE für dein aufopferndes Dasein ! D. (25.11.10)
Antwort: ja find ich toll - lasst euch das nicht gefallen! BESCHWERDEN AN BUCHINGER IST GUT - EV GLEICH AN MEHRERE ADRESSEN / AUCH AN MEDIEN
(Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.)
Nachtrag vom 17.10.10 - von D. - Zur endlosen Geschichte: Hallo Christian, ich habe erst jetzt gelesen, dass Du auch \"arbeitslos im Sinne v. ams\" bist... Ende November werde auch ich eine Spende an Dich zukommen lassen! Das noch Leute gibt die den Leuten helfen!! Danke nochmal !
Und jetzt zu der endlosen Geschichte:
Ich habe eine Aufforderung ans ams geschickt - die mögen einen Bescheid nach 24 ALVG zuschicken. Das war vor genau 3 Wochen. Antwort ist keines gekommen, aber mein Freund hat sein Geld bekommen - eur 650,- wie es sein sollte. Am *. okt hat er den nächsten Termin, wir haben die Urteile v VwGH ausgedruckt (einige) - die nehmen wir mit ... und werden versuchen zu reden wo der restliche Geld geblieben ist der letzten Monate. Das Problem ist nur - das die ams angestellte letztens auch nichts über eine Bescheid nach 24 ALVG gewusst hat, sie hat gesagt wir sollen zur Landesgeschäftsstelle gehen sie sei für nichts zuständig.
naja, schaun wir mal was die sich für den Termin wieder einfallen lassen werden... ich werde berichten. Danke nochmal Christian , liebe Grüsse derweil und angenehmen Sonntag noch. D.
14.06.2010 um 9.58 Uhr - von D*. - Krankenstand um dem Mobbing in den Deppenkursen auszukommen?
Antwort: 25.11.10 - "Keine Ahnung haben hilft AMS-SachbearbeiterInnen vor Gewissenskonflikten" Schriftliche Forderungen/BescheidAnträge etc. immer eingeschrieben senden und PostaufgabeBestätigung gut aufheben - dient als Beweis!
AMS-SachbearbeiterInnen haben mitunter von vielen keine Ahnung! Ist teilweise beabsichtigt! Die tun halt was ihnen der Vorgesetzte anschafft! Auch Rechtswidriges wie Menschenverachtendes! Ist also besser sie haben erst gar keine Ahnung bevor sie dann etwa auch noch in einen Gewissenskonflikt geraten! BeamtInnen haben, gegenüber Angestellten, laut Vertrag eine höhere rechtliche Verantwortung, was sie verpflichten würde ein "Veto" gegen rechtswidrige Anweisungen einzulegen! Das ist auch der Grund für die Teilprivatisierung! Angestellte haben die Schnauze zu halten und umzusetzen was man ihnen aufträgt! Erleichtert die Arbeit der faschistoiden Vorgesetzten ungemein!
Welche politische Massnahme gewährleistet dieses System der Menschenverachtung/Rechtswidrigkeit! "Politischer" Vorteil bei AMS-AngestelltInnen gegenüber BeamtInnen
Deshalb, sie machen das richtig nicht nachgeben! Die sollen ihre Rechtswidrigkeiten und Sauereien erklären oder/und aufheben! Was sie im Endeffekt machen müssen, gehen Betroffenen bis zur letzten Instanz den Rechtsweg! Kommt es bei der Aussprache nicht zu dem für sie zufriedenstellenden Ergebnis, so senden sie nochmal zur Landesgeschäftsstelle den Antrag auf einen Feststellungs-Bescheid, den sie dann berufen! |
25.11.10 um 18.39 Uhr - von K. - "Deppenkurs auf unbestimmte Zeit nicht zulässig" |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ihnen vor ein paar Tagen schon einmal betreffend eines Deppenkurses geschrieben, den ich in ein paar Tagen absolvieren soll (1-2x pro Woche Bewerbungstraining u. Bewerbungen schreiben). Ich bin jetzt gerade dabei dem AMS einen eingeschrieben Brief zu schicken und hätte noch eine Frage zu solchen Kursen und eine allgemeine Frage, die Sie mir vielleicht auf Grund Ihrer Erfahrung beantworten können.
1) Irgendwo habe ich gelesen, dass einem Deppenkurs (Wiedereingliederungsmaßnahme) ein zeitlicher Ablauf zu Grunde liegen muss und nicht auf unbestimmte Zeit „verordnet“ kann. Auf meine Anfrage hinauf wurde mir beim Infotag von einer AMS-Tante mitgeteilt, dass der Kurs solange dauert, bis ich eine zumutbare Stelle gefunden hätte – dies wurde mir dann auch von der Kursleiterin bestätigt. Meine Frage: Da ich ja nicht wissen kann, wann ich eine entsprechende Stelle finde, ist für mich der Kurs auf unbestimmte Zeit angelegt, denn einen Zeitpunkt (Datum) weiß ich ja nicht. Oder sehe ich das falsch?
2) Ein Bekannter von mir wohnt ein einem kleinen Dorf, wo nur 2x am Tag ein Bus vorbeikommt – und das auch nur zu Schulzeiten. Sonst gibt es keine Möglichkeit mit Öffis zu fahren. Außerdem hat er auch kein Auto zur Verfügung. Was hat das AMS nun für Möglichkeiten? Kann er z.B. zum Umziehen, oder zum Autokauf gezwungen werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen K.
PS: Ich schätze Ihre Arbeit und Ihre Bemühungen sehr. Sie sind für mich und sicherlich für viele meiner Leidgenossen der einzige Lichtblick in dieser schweren Zeit. Sie schenken uns Hoffnung und geben uns in diesen Zeiten der Ungerechtigkeit das Gefühl, dass doch noch jemand für uns da ist – ein schönes Gefühl. Vielen herzlichen Dank!!!
Antwort: VolksVertrottelungsKurs auf unbestimmte Zeit unzulässig. (VwGH)
Für einen Deppenkurs gilt die selbe Wegzeit wie bei einem DV! ca. 2 Stunden hin und zurück! Ausser sie wohnen in einer Gegend die ein Pendeln nötig macht! Dann darf/muss diese Wegzeit überschritten werden! Bei Teilzeit ca. 1 1/2 Stunden! Ich wage es nicht eine richtungsweisende Auskunft zu geben, weil dieses Problem in letzter Konsequenz ev. eine VwGH-Erkenntnis erfordert! DeppenKurs hin oder her! Ob es nicht Probleme bez. Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gibt, wenn von der Wohngegend aus keine Verbindung öffentlicher Verkehrsmittel zu einem potentiellen Arbeitsplatz vorhanden ist? (ohne Gewähr)
|
25.11.10 um 16.07 Uhr - von R. D*. - "Zum wiederholten Male zu einer Kursmaßnahme genötigt." "Nun habe ich die Schnauze voll und habe einen Brief ans AMS verfasst." |
|
Hallo Hr. Moser, Ich möchte Ihnen zu erst einmal für Ihre informative Seite im Internet bedanken. Ich möchte mich an dieser Stelle kurz vorstellen. Mein Name ist R. D, bin 4* Jahre alt und seit 2004 ,arbeitslos. Da ich an einer körperlichen Einschränkung dem Sulkus Ularis Syndrom in der rechten Hand leide (Wodurch ich nur *** und nichts heben kann), fällt es mir natürlich schwer eine passende Beschäftigung zu finden. Jetzt wurde ich vom AMS zum wiederholten Male zu einer Kursmaßnahme genötigt. Nun habe ich die Schnauze voll und habe einen Brief ans AMS verfasst. Ich weiß zwar nicht, ob ich damit was erreiche, aber ich musste meinem Frust freien Lauf lassen. Da ich Sanktionen durch das AMS, oder Veränderungen des Textes befürchte, erlaube ich mir Ihnen als Anhang den Brief zu zusenden. Sie können den Text gerne auf Ihrer Seite veröffentlichen, nur bitte ich Sie die Namen der vorkommenden Personen zu entfernen, oder abzukürzen. Ich werde Sie, wenn Sie Interesse über den Erfolg oder Misserfolg haben auf den Laufenden halten.
Somit bleibt mir fürs Erste nur Ihnen weiterhin alles Gute für Ihre Seite zu wünschen und würde mich um Ihre Meinung zu diesem Brief freuen.
mit freundlichen Grüßen R. D.
AMS Wien L-str.* **** Wien
R. D. -gasse **/* **** Wien
Betreff: Kursmaßnahme
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit den *. November 2010 in der Kursmaßnahme: „ Jobsuche intensiv mit EDV“, bei dem Schulungszentrum Ibis Acam, 1150 Wien, Anschützgasse 1.
Da es zurzeit am AMS zur Umstrukturierung (laut Aussage eines Mitarbeiters in der Info Zone) komme, gebe es keinen Berater für mich, und ich deshalb jedes Mal bei einem anderen Betreuer lande. Die Beraterin, dieses mal Fr.* F* gab mir diesen Kurs, worauf ich Ihr mitteilte, das dieser Kurs für mich nicht das Richtige ist: 1. Da ich durch meine Ausbildung (Hardwaretechniker, ECDL, Linux-Administration) keine EDV benötige. 2. Da ich durch eine körperliche Einschränkung, in keinem meiner alten Berufe arbeiten kann. 3. Ich zurzeit nicht weiß, welchen Job ich nach gehen kann. Und mir ein Kurs zur Joborientierung besser helfen würde, als ein Kurs zur Jobsuche. 4. Auf Grund meiner körperlichen Einschränkung handelt es sich nicht um eine Arbeitsunwilligkeit, sondern um eine Arbeitsunfähigkeit.
Da ich den Kurs schon 2008 besuchte, wusste ich was auf mich zu kommen würde. Das letzte Mal lernten wir alle 23. Wienergemeindebezirke, die 9 Bundesländer und die Staaten welche an Österreich grenzen. Ich fand das damals schon schlimm, dass ich als gebürtiger Österreicher, von AMS und von den so genannten „Trainer“ als so ungebildet hingestellt wurde. Das teilte ich auch der Betreuerin mit, welche mir dieses Mal den Kurs gab. Worauf sie mich fragte, ob ich weiß welcher der 17.Bezirk wäre. Ich beantwortet Ihr die Frage richtig. Darauf hin meinte sie:“ Naja, aber in der heutigen Zeit, wird so was von Arbeitsgeber verlangt und es wird Ihnen sicherlich nicht schaden.“ Auch das bei mir ein OP ausstünde ließ Sie kalt. Und sie meinte nur:“ Wenn Sie diese Kursmaßnahme nicht besuchen, werden wir Ihnen die Bezüge streichen.“ Gleich darauf gab sie mir die Teilnahme an BPA/ Rehaplanung, der am **.12 dieses Jahr startet, obwohl die andere Kursmaßnahme erst am **.12 endet. Ich weiß nicht was mich auf diesem Kurs erwartet, da ich keine Aufklärung von Fr. F. bekam. Nur den Satz:“ Gehen Sie dort hin, Sie werden schon sehen was passiert.“
Da ich natürlich Angst habe, dass mir die Bezüge gesperrt werden, besuche ich seit den **. 11 die Kursmaßnahme.
Doch ich finde es als Diskriminierung meiner Person und des Staates Österreich, das ich einen Kurs sitze, wo die „Trainerin“ Fr.S., die erst 10 Jahre in Österreich lebt, schlechtes Deutsch spricht (nach eigenen Aussagen, als Konditorin gearbeitet hat und dann eine vierwöchige Trainerausbildung) mir etwas über unsere Demokratie erzählen will. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, das ich weder Rassist noch ausländerfeindlich bin. Des Weiteren gibt Sie Fehlinformationen an die Kursteilnehmer weiter, wie z.B.:“ Wenn Du eine Eigentumswohnung hast, musst Du sie verkaufen, bevor Du Sozialhilfe bekommst.“ Sie greift Kursteilnehmer persönlich verbal an:“ Sie schauen einmal, das Sie eine Ausbildung oder Job bekommen, dann nehm’ ich Sie Ernst.“ Wir müssen fragen, ob wir auf die Toilette dürfen, haben Handyverbot (außer es ist was mit der Familie, oder bezüglich eines Jobangebots). Sie lässt sich auf keine Diskussionen ein:“ Jetzt reicht es mir, ich kann Ihnen nicht mehr zu hören!“ Sie ermahnt uns zu Pünktlichkeit, kommt aber jeden Tag zu spät. Da wir in unserer Gruppe, auch Gastarbeiterinnen haben, teilte Sie uns gleich am Anfang mit, das Sie sich ausgehend mit den Migrantinnen beschäftigen wird. Was ich nicht schlecht finde, aber was mache ich als männlicher Österreicher da! Außerdem meinte Sie einmal in der Woche können wir uns über was anderes unterhalten, wie Religion, Kultur usw., oder uns einen Film anschauen, wie z.B. „Das Streben nach Glück“ (Ein sehr guter Motivations-Film laut Aussage von Fr.S.). Ich finde das als Einschränkung meiner Persönlichkeit, das ich dazu gezwungen werde mir Filme, die mich nicht interessieren, anzuschauen.
Da ich von einem Tagessatz von 8,36 lebe und ich jeder Zeit bereit bin eine mir angemessene Kursmaßnahme oder eine Tätigkeit an zu nehmen, finde ich es Zumutung wie das AMS mit Kursgelder und den arbeitsuchenden Menschen umgeht.
Ich werde zwar weiter die Kursmaßnahme besuchen, aber ich ersuche Sie um Prüfung der Sachlage.
Des Weiteren erlaube ich mir diesen Brief an diverse Tageszeitungen, so wie an verschiedenen Parteien zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: BeschwerdeSchreiben auch an Medien ist die richtige Vorgehensweise Da sie nicht aufgeklärt wurden und ihnen die Kenntnisse/Fähigkeiten nicht fehlen, die dort vermittelt werden müssten - weil sie diesen Deppenkurs schon besucht haben - wäre die Teilnahme nur freiwillig möglich gewesen! Daher sind sie, so wie sie schreiben, in diesen VolksVertrottelungskurs genötigt worden! Eine Berufung bei rechtswidriger Sperre wäre erfolgreich! Spätestens die Beschwerde an den VwGH, weil die demokratieverstossende AMS-eigene "Gerichtsbarkeit" oft auch Rechtswidrigkeiten bestätigt! Das ist genau die Sauerei! Das AMS geht dann (leider meist zurecht) davon aus, dass den Betroffenen der Atem/die Nerven ausgeht um den Rechtsweg bis zum Ende zu bestreiten! (Dank der österreichischen ArbeitslosenInitiativen erheben aber immer mehr Betroffene, ev. über die Verfahrenshilfe, Beschwerde an den VwGH) Wenn die Sachlage derart klar ist, ist aber damit zu rechnen, dass die Landesgeschäftsstelle der Berufung stattgibt!
Also kommt es zu irgendwelchen Schwierigkeiten oder halten sie diesen Schwachsinn nicht mehr aus, können sie von dem ausgehen, dass sie bez. rechtswidriger Sperre in der Berufung schon Recht bekommen - Ev. auf die Sperre von vorn herein verzichtet wird, legen sie denen die VwGH Erkenntnisse vor!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Fehlende Belehrung
Kann trotzdem keine Gewähr leisten, da das AMS auf den Rechtstaat "scheisst"!
Im Kampf gegen die AMS Nötigung wie Amtsmissbrauch "= gleich Verbrechen"? müssen wir uns auf die ausführenden AMS-MitarbeiterInnen konzentrieren!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!
Ja, halten sie mich auf dem Laufenden! Alles Gute! |
24.11.10 um 19.17 Uhr - von M. K. - Keine Notstandshilfe - wegen Partnerschaftsanrechnung - obwohl ich in einem Kurs sitze? |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin seit 1.Juli Arbeitlos gemeldet, am 17.11 ist mein Arbeitslosengeld-Anspruch ausgelaufen. Habe jetzt einen Antrag auf Notstandshilfe gestellt, dieser wird mir aber abgelehnt da mein Lebensparten zuviel verdient. Seit diesem Montag bin ich am BFI in einem Orientierungskurs wo ich auch den ECDL Kurs mache, dieser Kurs dauert bis mitte Jänner. Laut meinem AMS Berater , bekomme ich jetzt keine Unterstützung mehr wenn der Notstand abgelehnt wird. Muss ich ohne gegenleistung diesen Kurs besuchen?? Da die anderen Kursteilnehmer. durch den Besuch von dem Kurs weiterhin Arbeitslosengeld bekommen. Vielen Dank
Antwort: "Sie könnten den Kurs verlassen, da es ja keine Konsequenzen mehr geben kann, ausser sie wollen den Kurs freiwillig weiter besuchen! Ev. wegen dem ECDL?
Besuchen sie aber mit einer Begleitperson ihren AMS-BeraterIn oder besser Vorgesetzten! Denn ("jugendliche") Arbeitslose die keinen Anspruch auf ALG/Notstand haben, bekommen an und für sich ein bestimmtes Taggeld wenn sie einen Kurs besuchen?
Weiters: Haben sie den AblehungsBescheid über die Notstandshilfe schon bekommen? Wenn ihnen kein Unterhalt zusteht, der auch nicht freiwillig geleistet wird ist die Anrechnung des Partnerschaftseinkommens rechtswidrig!
Kommt nur eine schriftliche Mitteilung so verlangen sie einen Bescheid auf den sie dann Berufung einlegen! (Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung
Wenn der Bescheid kommt, legen sie Berufung ein! "Muster für Einspruch wegen "rechtswidriger" Anrechnung des Partnereinkommens"
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Folgendes trifft zu, wenn das Partnereinkommen angerechnet wird! Ev. beim Ehepartner - obwohl Betroffene von der AK unterstützt einen Prozess anstrengen! Auch hier ist die Anrechnung wegen Diskriminierung rechtswidrig! Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient! (Dann heissts, auch ohne Bezüge weiter der Arbeitsmarktpolitik ausgeliefert bleiben!)
Bürgeranwalt: Rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen! Unfassbarer Skandal! "Fehlendes Unrechtbewusstsein im Sozialministerium fördert(e) Not und Armut! Und veranlasst Behörden+MitarbeiterInnen Rechtswidrigkeiten durchzuführen!" (ohne Gewähr) |
23.11.10 um 14.46 Uhr - von A.S.N. - "Nexus" ein Mobbingkurs? |
|
high! ams droht mir mit nexus? ist das vielleicht so ein phönix nachfolgewahnsinn?(22.11.10)
Antwort: Setzt "Nexus" seine Seriösität aufs Spiel? Sollte sich Nexus tatsächlich mit dem AMS +"Zwangssystem" ins Bett legen, so verstösst es gegen die eigenen Richtlinien! Und würde seine Seriösität wie Kompetenz aufgeben! Ausser sie bestehen wie auf ihrer Webseite angegeben auch gegenüber dem AMS auf Freiwilligkeit! Die Voraussetzung um überhaupt seriös von "Coaching" sprechen zu können!
Nexus definiert "Coaching" und deckt dadurch die AMS-Zwangs-Volksvertrottelungskurse als das auf was sie sind! = Menschenverachtende, persönlichkeits-entwertende Lohndumping-Instrumente!
Die zudem den Ruf einer (eigentlich wichtigen) Berufsgruppe "CoacherInnen" ruinieren!
"Coaching findet auf einer tragfähigen Beziehungsbasis statt, die durch Freiwilligkeit, gegenseitigem Respektieren und Vertrauen begründet ist und eine gleichwertige Ebene des Kooperierens bedingt." Nexus.at
(Aufsuchende Vermittlung muss freiwillig sein!)
|
23.11.10 um 13.48 Uhr - von J. H*. - Wegen Partnerschaftsanrechnung zu den Eltern ziehen? |
|
Bezug von Notstandshilfe: Ich lebe mit meiner Freundin zusammen (selbe Meldeadresse). Bei Anrechnung Ihres Einkommens ca. 1.150,- netto steht mir vermutlich keine Notstandshilfe zu. Wie sieht es aus wenn ich (26J.) mich bei meinem Vater oder bei meiner Mutter anmelde?? (22.11.10)
Antwort: Eltern-Einkommen wird nicht angerechnet! Wenn ihre Freundin nicht zum Unterhalt verpflichtet ist - Ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird, so ist die Partnerschaftsanrechnung rechtswidrig! Muss aber über den Rechtsweg erkämpft werden!
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung
"Rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen!" Politik erzeugt Armut! und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
|
22.11.10 um 12.29 Uhr - von Um. - "Konnte Sperre abwehren!" |
|
Guten Tag Herr Moser!
ich habe einmal bei dir Rat gesucht wegen einer Firme, die behauptet ich habe mich nicht beworben, und da ich das Gegenteil beweisen könnte und mein Berater ein sehr nette Mensch ist, könnte ich eine sperre abwehren!( der Stellenangebot habe ich von Berater, den ich nicht kenne und habe vergeblich gesucht wo er sitz bei AMS) diese Geschichte hat sich wiederholt und bis jetzt, dank dein Rat, nicht zu Sperre gekommen! die Frage ist: wenn es soweit ist kann man diese Berater und die Firma auf Schadenersatz klagen sagen wir 2x die 8 Wochen Geld + Spesen für Überziehungszinsen? und reicht aus die e- Mailliste oder Einzelverbindungsnachweis? noch eins: die Zumutbarkeit für LA ist doch kein Berufsschutz aber wohl Einkommensschutz oder? wenn ja wie passt es zusammen das ein Ingenieur von AMS ein Hilfsarbeit- Job zugewiesen bekommt? ist das nicht unfair gegenüber Leute die schlecht oder gar keine Berufsausbildung haben? ich bin 50+ und seit 2 Jahre Arbeitslos, in diese Zeit war die Aufgabe des AMS erst nichts tun dann, als ich in der NH gewechselt habe, haben die als unternommen, um meine NH zu sperren und mein weg zurück zum Berufsleben mit Hindernis zu verbauen!! diese Behörde ist sinnlos und das Geld was sie kostet nicht wert. LG
"Kooperation von Firmen und AMS um den arbeitslosen Personen den Bezug zu sperren?" (27.10.2009)
Antwort: Natürlich, Kosten die ihnen auf Grund einer rechtswidrigen Sperre entstanden sind können sie einklagen! Das sollte öfter/immer geschehen! - Damit sich die AMS-Schweinereien aufhören! Wenn sie die entstandenen Kosten aufgelistet haben, so besuchen sie einen Rechtsanwalt! Ev. Rechtsanwalt Dr. Pochieser
AMSand kann ev. behilflich sein! Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Für Arbeitslose gibt es nach drei Monaten Arbeitslosigkeit keinen Schutz mehr! Jede Arbeit über 20 Stunden die Woche muss angenommen werden! Egal welche Ausbildung! Selbst "längerzeitig arbeitslose" Akademiker kommen dieser schwachsinnigen, armutserzeugenden, ressurcen-vergeudenden Arbeitsmarkt-"Politik?" nicht aus! Zumutbarkeitsbestimmungen
(Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! ) |
22.11.10 um 12.11 Uhr - von A. S*. - " Zwang, Mobbing, Ausbeutung?" |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
zunächst einmal ein großes Lob für Ihre Seite und die vielen Hilfestellungen. Zu meiner Situation: Ich bin im 5*. Lebensjahr, war Buchhalter, aber ich bin 10 Jahre (!!!) arbeitslos, nicht weil ich nicht arbeiten will, sondern weil ich leider nirgends genommen werde. Nun bin ich seit *.10.2010 in einem \"Kurs\", veranstaltet vom ZIB-Training in *. Bestandteil dieses Kurses ist ein PRAKTIKUM, welches vom *.11.2010 bis zum *.12.2010 (Kursende) stattfindet, und welche Firma man selbst suchen muss, bzw. wird man gezwungen, wenn man nichts findet, zum Soma-Markt Kisten schleppen zu gehen. Nicht falsch verstehen, ich bin schon arbeitswillig, aber ich glaube kaum, für körperliche Dinge geeignet zu sein, da ich lange Jahre geraucht habe, und auch jetzt noch körperlich nicht unbedingt als fit bezeichnet werden kann. Dieses Praktikum ist selbstverständlich NICHT bezahlt! Anfangs hat es geheißen, man kann bei diesem Kurs "*" ein Praktikum machen, wenn man will! . Das heißt es jetzt nicht mehr. Jetzt heißt es: ZIB-Training geht davon aus, dass ALLE ein Praktikum haben. Und wie sind die gefunden worden? Richtig, Tochter oder Bekannte, wer auch immer, haben Firmen, in denen manche Teilnehmer arbeiten können. Ich habe aber bis jetzt noch nichts gefunden, und müsste also demnächst zum Sozialmarkt. Aus Gründen, die ich nicht näher anführen will, bin ich seit Donnerstag im Krankenstand. (Das hat mit 2 Teilnehmern zu tun) Nun also meine Fragen: Kann man gezwungen werden, in den SOMA als nicht bezahlte Arbeitskraft zu gehen. Man darf ja nicht vergessen, ZIB bekommt nur vom AMS bezahlt für dieses Monat, wenn ein Praktikum gemacht wird (stelle ich mir so vor). Und dann: Ich möchte bis *.11.2010 gar nicht mehr in den Kurs gehen. Was ist da zu tun? Bei Veröffentlichung BITTE * nicht hinschreiben, auch nicht das Folgende: ** Vielen Dank, Herr Moser und die besten Wünsche für Sie. A. S. (21.11.10)
Antwort: Praktikum - Keine Gratisarbeit! Regeln sie das ev. so, dass sie die Firma in der sie gratis schuften sollen darauf aufmerksam machen, dass sie nach KV entlohnt werden wollen/müssen und dies ev. einfordern/einklagen! Wegen körperlich anstrengende Arbeiten, denen sie nach ihrer Meinung nicht mehr gewachsen sind - (So ergeht es Vielen) sprechen sie mit ihrem Arzt! Das Ergebnis sollte sein, dass sie vermindert Leistungsfähig sind! Das schützt vor bestimmten Tätigkeiten! - Sie werden dann auch vom AMS zu einem "Amtsarzt" geschickt! Was ja in Ordnung wäre! Vorsicht ist geboten bei, "vom AMS gekauften", Ärzten! Kursausstieg heisst 6 Bezugssperre/Existenzvernichtung! Vorsicht! Ist das der Fall - Berufung einlegen! Wurden sie vom AMS über ihre Defizite bzw. den Deppenkurs aufgeklärt! Erfolgreicher Berufungsgrund!
zu SÖB und "vorgeschaltenen" Deppenkurs : / Aufsuchende Vermittlung freiwillig!
Kommt es zum Problem mit einem "ärztlichen" BBRZ-Gutachten, mit dem man nicht einverstanden ist! So ist es angebracht ein Gutachten von einem unabhängigen, selbstgewählten Facharzt einzuholen! ("Soll sich auszahlen weil ev. Kosten entstehen!")
Beschwerden an mehreren Adressen, auch mit Aufklärung der Medien wäre ebenfalls angebracht!
Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ
BBRZ ist Vorsicht geboten. (ohne Gewähr)
|
22.11.10 um 11.40 Uhr - von C. E*. - " Für mich ein Fakt, dass das System des Ams meinen Gefühlen, aber auch meinem Intellekt nach ein "menschlicher Schwachsinn", eine menschliche Idiotie par excellence ist!"
"Das Menschen nach langen Besuchen und Kursen dieses Institutes seelisch gebrochener herausgekommen als sie hineingegangen sind." |
|
Grüß Gott und Servus:
Ich habe Ihre Email-Adresse (Anm. ArbeitslosensprecherIn.at) beim Suchen im Web gefunden. Und erlaube mir unaufgefordert Gedanken zu senden (als Anhang im reinen Textformat). Der Text ist aber keine Verzweiflung, vielleicht Resignation und leider auch kein Vorschlag. Er stellt nur meine Empfindungen dar. (Der Text ist auch noch nicht geprüft, soll aber vielleicht in einigen Jahren, wenn ich wieder frei atmen kann und darf, ein Lesebrief werden). Ich hoffe, dass Sie diese Email nicht als Belästigung empfinden, es hat mich nur nach dem finden Ihrer Email-Adresse danach gedrängt.
post scriptum: Der Punkt1 im Text hat nur prima vista indirekt mit obig Erwähntem zu tun, nach persönlicher Einschätzung aber doch, aber ab Punkt2 dann genau. Bin nämlich froh mal so eine Email-Adresse gefunden zu haben. Hoffentlich habe ich das auch richtig eingeschätzt.
Nichts für Ungut und
1. Meine Worte für den Gründer einer Webplattform für Arbeitslose über 50 für seine WebSite:
Sehr oft werden Gedanken über eine vom (Arbeits-) Leben vorgegebene Situation erst nach Lösung dieser niedergeschrieben, was aus der seelischen und sozialen Situation eines im "höheren" Alter arbeitslos gewordenen Menschen sehr verständlich ist. Ich möchte mich hier als einer, der sich noch aktuell in dieser Situation befindet, bei Herrn ..... bedanken, weil ich einerseits Menschen mit diesem (sozialen) Engagement bewundere, andererseits selbst, in realer Einschätzung, mich nicht zu diesen zähle und außerdem Herrn ..... persönlich kennen lernen durfte. Und unter der Prämisse, dass alle, die sich in dieser Situation befinden wie ich, diesen "Druck" in all seinen Komponenten kennen und diesen in ähnlicher Form empfinden, ist es umso mehr Balsam für die Seele, wenn es Menschen wie Herrn ..... gibt, die jenen, die keine "Kämpfer" sind und dennoch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft waren "und sind", Unterstützung in jeglicher Art bieten. Es ist schon eine große Hilfe, wenn man "das so genannten Licht am Ende des Tunnels" nicht verliert. Eine Perspektive muss nicht eine Sofort-Lösung sein (wo gibt es die schon im Leben), aber zwischen einer Perspektive haben und ohne Perspektive zu sein, liegt ein steiniger Weg. Jeder Mensch hat nicht nur sein eigenes Weltbild, sondern ist auch ein Kind seines Umfeldes, aber auch seiner Zeit und daher auch seines Alters. Einige Ideen des Ams und seiner Maßnahmen mögen gut sein, aber sie sind nicht das alleinige Mittel, als das es angepriesen wird. Und jeder Druck ist falsch. Es wird immer Menschen mit mehr Lebensenergie und mit weniger geben, und das wird aus meiner Sicht von diesen Institutionen nicht gesehen. Ich habe aber, eben auch durch persönlichen Kontakt erfahren, dass es Menschen gibt, die auch diese Seite sehen. Und sowohl die Initiative für arbeitlose Menschen 45plus als auch dieses Buch und der Herr ..... selbst, geben mir das soziale Gefühl nicht allein zu sein. Und da ich dieses Gefühl als besonders wertvoll erachte, möchte ich mich bei ihm für seine Initiative und sein Buch mit diesen Sätzen bedanken.
Replik von Herrn ..... auf meine Worte für ihn: Hallo E, also, diese Zeilen, einfach wirklich super – nicht nur, herzlichen Dank dafür, dass Du mir viel zu viel Lob zukommen lässt - sondern vom ganzen Stil her. E., kopier das bitte und stell es so ins Netz als Feedback. Es ist einfach wahnsinnig positiv und natürlich eine große Werbung, auch für unsere Initiative. Nochmals, vielen Dank dafür. Und noch etwas, kann – darf ich Deine Zeilen auch weiters verwenden, z.B. an unsere Mitglieder als Feedback senden, vielleicht möchte ich Sie sogar in den nächsten Newsletter einbauen. Also, E., so etwas Schönes hat mir eigentlich noch keiner geschrieben, echt, danke nochmals! Alles Liebe
2. Meine Sammlung der Erfahrungen mit dem Ams (in Arbeit) - Selektionssammlung von Erfahrungen und Gefühlen, die die Unmenschlichkeit dieses Systems zeigen sollen: Persönlich 1 von 3: Ich musste einem der Teilnehmer einen Zettel an den Rücken heften und dann seinen Vornamen aussprechen. Persönlich 2 von 3: Ich musste Steine zur Donau tragen und sie dann "hineinschmeißen" um so meine Seele zu "entlasten".
Persönlich 3 von 3: Hier war ich nahe daran, die Unmenschlichkeit zu beenden und auf Geld zu verzichten. In einem dieser Kurse (Lager) bekam ich beinahe drei Wochen lang einen Vortrag zu hören, welches Papier man wie und wo verwendet, wenn man die Toilette aufsucht und wie man sich die Hände wascht. (und das mit Matura und obwohl ich mich nur als „normaler“ Mensch empfinde). Wer ähnlich empfindet, kann mir auf E-Mail ******** antworten.
3. Weil ich nicht mit 50 Jahren und nach 35 Jahren Einsatz Tag und Nacht in zwei Firmen eine mir weltfremde Firma anrief um der "Frau Magistra" zu beweisen, dass ich telefonieren kann (welch Unsinn) wurde mir zB. das Geld gestrichen.
4. Ohne einen Mitarbeiter des Ams persönlich anzugreifen, nicht nur, weil diese ihre ihnen vorgeschriebene Arbeit erledigen, sondern weil dies nicht meine Art ist, bleibt aber für mich ein Fakt, dass das System des Ams (welche weltfremden Politiker dies auch immer im Laufe der Zeit erarbeitet haben) meinen Gefühlen, aber auch meinem Intellekt nach ein "menschlicher Schwachsinn", eine menschliche Idiotie par excellence ist und wird - zugebenermaßen reine persönliche intellektuelle Einschätzung - von mir als Zwangpsychiatrierung empfunden wird. Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung zu sagen, lesen sie es nach. Vergleiche mit anderen Ländern und Sitten und dies nur als relativ anzusehen, sind falsch, denn ich lebe (und liebe, wenngleich auch anders) in diesem Staat und diesem System.
Ich hatte und habe (noch) den Vorteil in meinem Leben relativ stabil zu sein und behaupte aus der Erfahrung beider Sichten (a priori und a posteriori, also vor und nach dem Ams und seinen Kursen), dass Menschen, die diese Stabilität (ohne diese hier genau definieren zu wollen und müssen) nach langen Besuchen und Kursen dieses Institutes seelisch gebrochener herausgkommen als sie hineingegangen sind. Wenn das die Absicht der Planer sein soll, dann Danke liebes Österreich.
Ich liebe meine Land, habe mehr Wissen über seine Geschichte als der Durchschnitt (von Musik, Hymne bis Baberger, Habsburger, 1. und 2. Republik...usw.), liebe meine Heimat (die Gegend), aber meine (obige) Erfahrung hat mir den Staat zutiefts zuwider gemacht. mit freundlichen Grüßen C. E. (20.11.10) |
22.11.10 um 10.49 Uhr - von I*. - Kursausstieg möglich? |
|
Hallo Bin in einem Kurs und möchte aussteigen, heißt das zugleich das ich für 6Wochen gesperrt werde? Der Betreuer in dem Kurs versucht Druck auszuüben. Dieser Meinung bin nicht nur ich, nur trauen sich die andren nix sagen. (21.11.10)
Antwort: Mobbingkurs ist das "erste" mal Pflicht! Ausser sie können die Pseudo-Begründungen dieser hunderte Millionen Euro verschwendenden VolksVertrottelungskurse widerlegen, indem sie belegen, dass ihnen die Fähigkeiten/Kenntnisse die dort ausgeglichen werden "müssten?", nicht fehlen! Ev. weil sie solchen Schwachsinn schon besucht haben oder sie aus beruflichen Gründen keine Defizite in diese Richtung haben - etc.
Mit (auch rechtswidriger) Sperre ist immer zu rechnen! Trotzdem immer Berufung einlegen! Ist kostenfrei! Auch mussten sie vom AMS aufgeklärt worden sein - ansonsten ist die Berufung erfolgreich!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
|
21.11.10 um 11.06 Uhr - von G. L*. - "Ablehnung der Berufsunfähikeitspension" |
|
habe zum dritten mal eine ablehnung der berufsunfähikeitspensin bekommen obwohl meine ärzte bzw. fachärzte als elektriker mir kein ok geben!FRAGE in wien muß mann den einspruch gegen den bescheid selbst einbringen wobei wörter verwendet werden wo ich auch nachfragen muß was das heist und da sind einige sachen unverständlich für mich WIE MACHEN wennst keinen tau hast wünsch euch mehr GLÜCK (20.11.10)
Antwort: Du hast das Recht, gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides zu klagen.
Besuche noch den Gerichtsauskunftstag bevor er abgeschafft wird! (Gerichtstage werden anscheinend doch nicht abgeschafft! 8.02.11)
Oder AMSand dort gibts kompetente Hilfe! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
23.11.10 um 13.44 Uhr - von K. B. - An den KOBV wenden! zu G.L.vom 21.11.11:06: man kann auch zum KOBV in Wien 8, Lange Gasse 53 gehen. Man muß zwar 2 Jahresbeiträge (a 40?) im Voraus bezahlen, aber die wickeln alles nötige für einen ab. Die haben sehr gute Anwälte und man braucht sich um nix kümmwen, das machen alles die dort. Einfach hingheen und sagen man möxhte berufung einlegen und alles weitere wird vom Verband erledigt. Viel Glück, vielleicht konnte ixh weinwn nützlichen Tipp geben. (22.11.10)
8.02.11 - Häufig gestellte Fragen zum Thema Schnittstelle Pension (AMS)
Anmerkung: „Klassengesetzgebung“ - Profil-Artikel!
|
21.11.10 um 8.04 Uhr - von H. M*. - "Schmarotzerfirma Caritas/Kirche höchstpersönlich? - Erschreckend das selbst die Kirche die Arbeitslosen ausnutzt um an Gratisarbeiter zu kommen!" |
|
Guten Tag Herr Moser!
Nach unzähligen abgewehrten Deppenkursen (es wird langsam schwierig ständig sich krank zu melden), wurde mir wiedermal eine Smarozerfirma untergejubelt! Diesmal von der Caritas/Kirche höchstpersönlich. Erschreckend das selbst die Kirche die Arbeitslosen ausnutzt um an Gratisarbeiter zu kommen! Ich hätte nur eine Frage desswegen: wenn man an den ersten Tag dort hingeht, gilt das schon als eine Art Kursantritt, bzw. sollte man dort irgendwas unterschreiben? Bzw. KANN man sich überhaupt aussuchen ob man dort arbeiten will?? angeblich ja nicht! Mich erinnert das immer mehr an Arbeitslager, freie entscheidungen bleiben weg. Lg Antwort: Tragödie! Ja, es ist ein Schock, dass diese Einrichtung "Caritas", die vielen Menschen schon aus der Verzweiflung geholfen hat und hilft, sich der Unvereinbarkeit hingibt und sich am menschenverachtenden Zwangsmassnahmen-System des AMS beteiligt! - Das über neue Bemessungsgrundlagen auch Armut erzeugt!
Befristete "Zwangs" Transitarbeitsplätze bei Schmarotzerbetrieben sind zumutbar (Pflicht), wenn nach niedrigsten KV. entlohnt wird! Aber Vertrag auf keinen Fall unterzeichnen sondern folgenden Text statt Unterschrift einsetzen!
"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift." Zur Begründung:
| |