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11.10.2011 um 20.09 Uhr - 900.000 Menschen psychisch krank


900.000 Menschen psychisch krank
Die Zahl psychischer Erkrankungen steigt stark: Innerhalb eines Jahres nahmen 900.000 Österreicher wegen solcher Beschwerden Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch. (KleineZeitung)

Zahl der psychisch Kranken steigt massiv
Jeder zehnte Österreicher lässt sich wegen psychischen Leiden behandeln - Was schlägt der Gesellschaft derart auf die Psyche? (Standard.at)

Anmerkung: Ein Umgang gegeneinander
In Österreich darf es nicht heissen:
"Ein Umgang miteinander"
sondern muss es heissen:
"Ein Umgang gegeneinander"

900.000 Menschen psychisch krank (Tendenz steigend)

Ich frage mich?
Bekommt das AMS dafür auch eine Prämie?
Die Behörden sind (mit) Hauptverantwortliche dieses katastrophalen Zustands!
Als Umsetzer einer FEINDBILDPOLITIK!

Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor, lassen wir uns weiter vom menschenverachtenden Neoliberalismus leiten!
"Leistung"/"Wachstum" hetzt uns in psychische Krankheiten!

Krankheitsverursacher und Heilmittelhersteller ident
Bartensteins-Firma stellt tatsächlich Antidepressiva her! ! (26.08.09)
(Bartenstein / ÖVP ist Wirtschaftsminister und unvereinbarer Weise zuständiger Minister für Arbeitslose?)
Das explosionsartige Wachstum der Firma hat selbst Ilse Bartenstein überrascht (31.08.09)
Bartenstein: "Politischer AMS Chef vor Hundstorfer und "Vater" der AlVG-Novelle

23.10.2011 um 10.42 Uhr - Erich Fromm / "Die Angepassten sind die Kranken"
.... sind so entfremdet, das Eigen verlassen, so Instrumente ....

Die, die Symptome haben sind normal!

Ein legendärer Psychoanalytiker spricht offen über die kranke Gesellschaft.(2.10 min. youtube.com)



10.10.2011 um 12.19 Uhr - von Ma*. - "Kann ich mich gegen AMS-DeppenKurs wehren?"


Hallo.

Bin nach ca 13, 14 Monaten Abwesenheit (schön is gwesn) wieder beim AMS. In der Zeit war ich selbst versichert, hatte aber keine Anstellung und auch sonst kein versteuertes Einkommen. War mehr oder weniger selbstständig, oder sagen wir so, zumindest selbst finanzierend; näher möcht ich drauf nicht eingehn.

Bin seit 2 Wochen wieder beim AMS und hatte jetzt meinen ersten Termin bei einem Berater.

Meine Lage punkto Arbeitsmarkt ist folgende, ich habe in den letzten 10 Jahren gerade mal 3 Wochen Arbeitszeit. 2007-2009 hab ich eine EDV Ausbildung beim WIFI gemacht die ich auch unter den besten der anwesenden Teilnehmer abgeschlossen hab, hab damit aber damals keinen Job gefunden und jetzt nehm ich an wirds nicht anders sein. Körperliche Arbeit kann ich aufgrund von ein paar Einschränkungen nicht annehmen.

Jetzt will mich der Berater in einen Berufsfindungskurs bei ZIB Training schicken. D.h. ich soll evtl eine andere Berufssparte finden, obwohl ich ja bereits eine Ausbildung habe, und nicht mal eine schlechte. Bewerbungstraining hab ich bereits 2mal hinter mir, evtl sogar 3mal, ist schon Jahre her also kann ich mich nimma so genau erinnern; einmal war auch was ganz ähnliches dabei wie der Kurs was ich jetzt machen soll.

Kann ich dagegen was unternehmen dass ich in diesen Kurs gesteckt werde? Habe jetzt bisl herumgelesen hier, und seit der AlVG Novelle 2007 scheints ja eher schlecht auszusehen? Teilnehmen will ich nicht an diesem Kurs, aber wenn mir mein Bezug gesperrt wird isses mir ebenso wenig recht.

Bitte um Tips.

Mfg,
Ma.

Antwort:
Sie müssen über ihre Defizite und den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden! Wenn nicht ist das ein Berufungsgrund (falls) Fehlende Belehrung

*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1

zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs

Mit vorläufige rechtswidrige Einstellung ist zu rechnen! Auf den SperrBescheid legen sie Berufung ein! (ohne Gewähr)

>Ich wünsche ihnen, eine Anstellung im Bereich ihrer Ausbildung zu finden! Alles Gute!

11.10.2011 um 7.40 Uhr - von Ma*. - Ich muss sagen bei einer Demo vorm Parlament oder vor einem AMS Büro oder wo auch immer wär ich SOFORT dabei, die müssen mal gehörig aufgeweckt werden.
Hallo.

Also erst mal vielen vielen Dank für die rasche Antwort und allgemein diese Plattform, ich finde das echt sowas von super dass es noch Menschen gibt die sich echt so eifrig anderer annehmen und die das System auch durchschauen.

Ich selbst muss sagen ich bin der gleichen Ansicht wie sie, habs aber schon lange aufgegeben anderen zu helfen (aber zmd versuche ich niemanden zu schaden, nach dem Prinzip "was du nicht willst das man dir tut"), das hat mich einfach zu fertig gemacht, habe fast nie was erreicht und bin meist nur attackiert worden für das dass ich eigtl helfen wollte!

Was mir besonders ins Auge gestochen ist gerade:

"Möglich ist die österreichische faschistische Arbeitsmarkt/Sozial-Politik nur weil wir keine Aufarbeitung des Austrofaschismus/Nationalsozialismus leisteten!
Eine kollektive Läuterung war nicht möglich da wir uns vom Täter zum Opfer erklärt haben (wurden)!
So wurde in der Erziehung über Ängste die andere Seite der Nazimedaille - Unterwürfigkeit, Scheinheiligkeit, Couragelosigkeit-Feigheit, Verlogenheit, Ignoranz etc. in die Nachkriegs-"Demokratie" übertragen! Bis heute anhaltend, da sich zudem der Faschismus als äussert kompatibel bez. Neoliberalismus ("Wirtschaftsfaschismus") erweist!"

Auf genau den Schluss bin ich schon in meiner Jugend gekommen. Immer schön wenn man andere Leute (wenn auch sehr selten) findet die auf die gleichen Schlüsse kommen, da weiss man man ist nicht alleine in dieser Welt.

Ich wohne in einem kleinen Ort und was ich ihnen da für Beispiele nennen könnte.. zb ein Freund von mir hat erfolgreich eine Firma aufgesperrt und relativ jung gut verdient und sich mit ca 25 einen neuen Audi A3 (also eh nix allzu besonderes) geleistet.. seitdem weigerten sich ein paar Nachbarn ihn überhaupt noch zu grüssen. Also man darf ja nix besser haben als wer anderer, besonders wenn man jung ist, weil als junger hast sowieso nix zu melden. Dann, wenn du nicht bei den örtlichen Vereinen dabei bist (Landjugend, Verschönerungsverein, Sportclub etc) wirst du sowieso mal als Aussätziger behandelt. Das Denunziantentum und das Dorfgerede ist immer gegenwärtig, wenn du nicht mitschwimmst mit der Masse bist du auch schon im Mittelpunkt.

Ja und natürlich die Ortsvorsteher, die Gemeindemitglieder, diese hässlichen dicken bsoffenen Leute mit dauer-hochrotem Gsicht von denen von dem wie sie rüberkommen jeder der neue Josef Fritzl sein könnte, das sind die Helden, vor denen machen sich alle im Ort klein.. ja es sich nicht bei denen verscherzen.

Das witzige ist, die Rosenkranz, die als Nazi Hexe ja in den Medien dermassen verteufelt wurde, hat glaub ich weniger Nazi Charakteristiken als der durschnittliche (zmd wenn wir über ländliche Gegenden reden) österreichische Bürger.

Aja, war ja heute das erste Mal seit langer Zeit beim AMS, und das Gespräch kann man eigtl auf "verstehen sie das nicht, sie sind nichts wert und sie haben hier nix mitzureden" zusammenfassen. Irgendwie war der Berater schon bemüht aber ich hab mich danach gefühlt als wäre ich nix wert. Ich bin ein äusserst intelligenter Mensch, habe eine gute Ausbildung hinter mir die ich von den 20-30 Leuten die anfangs teilgenommen haben unter den 3 besten beendet hab, und das obwohl die anderen beiden aus den Top3 bereits mehrjährige Berufserfahrung in dem Bereich hatten im Gegensatz zu mir. Ich hab zuletzt auch gut verdient und hatte geschäftlich nicht nur in einem Bereich Erfolg die letzten Jahre. Leider hatte sich die letzten Wochen sehr viel negatives getan in allen Bereichen, das war der Grund warum ich mich erst wieder beim AMS gemeldet habe. Das war eh Umstellung genug für mich (und leider keine positive) und jetzt bin i eigtl positiver Einstellung zum AMS Termin gangen, hab ma dacht die haben evtl was für mich, und dann red ich mit dem Typen vernünftig und er behandelt mich wie ein kleines Kind und steckt mich in einen Kurs, wo ich doch eh schon 2, 3 mal in sowas war! Und das hat kein einziges mal irgendwas gebracht. Naja eins der Bewerbungstraining war bedingt hilfreich, aber den konstruktiven Inhalt des Kurses hätte man auch in 2 Tage stecken können und nicht über 4 Wochen verteilen. Diese Kurse sind ein Kindergarten für Erwachsene. Ich bin leider auf den Bezug (eh nur mehr Notstandshilfe) angewiesen und kanns mir nicht leisten den zu verlieren, muss ich mich wohl in den Krankenstand flüchten, weil ich halte diese Kurse und die Leute darin nicht aus, echt net. Und dann wieder auf die Kontrollarzttermine warten oder die Kontrollpersonen von der KK die zu einem nach Hause kommen und anläuten (weitere Nazi Methoden).

Ich hoffe ich hab das bald vorüber, drücken sie mir die Daumen ;). Und immer weiter machen bei dem was sie tun, das sind Zustände die einfach nicht mehr so weitergehen können.. ich muss sagen bei einer Demo vorm Parlament oder vor einem AMS Büro oder wo auch immer wär ich SOFORT dabei, die müssen mal gehörig aufgeweckt werden.

Mfg,
Ma (10.10.11)



8.10.2011 um 16.19 Uhr - von E*. - "AMS-Kurs: Vertrauen, Freiheit, Wahrheit, zerbrochen!"


Zugegeben: Ich bin Teilnehmer einer Zwangsmaßnahme. Einer Zwangsmaßnahme des AMS Mödling. Durchgeführt von der ABC-OG.

Hier eine künstlerische Aufarbeitung: "Zerbrochen" (YouTube):



8.10.2011 um 11.37 Uhr - von I. - "Fragen zu Anspruch / geschützte Bemessungsgrundlage"


Hallo Christian,

Du hast mir vor einiger Zeit in diesem Forum schon sehr weitergeholfen, wofür ich sehr dankbar bin! Jetzt habe ich wieder eine Frage:

Nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit bin ich per Unternehmensgründungs-Programm (UGP) letztes Jahr in die Selbständigkeit eingestiegen. Es läuft einigermaßen, auch wenn ich nach wie vor Ersparnisse zuschießen muss.
Im UGP wurde mir von zwei Beratern (und auch vom AMS-Berater) zugesichert, dass falls etwas schief geht, ich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstand habe. Mir wurde gesagt, wenn man mindestens 5 Jahre lang durchgehend in einem Angestelltenverhältnis war (ich war 18 Jahre durchgehend), hat man lebenslang Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstand. In meinem Fall wohl in der Höhe meines letzten Notstand-Betrags, weil ich bereits über 45 Jahre alt war/bin?
Frage 1: stimmt das?

Frage 2: ich übersiedle demnächst von Wien nach Graz. Ein Freund in Graz meinte, dass in der Steiermark andere Vorschriften/Gesetze bezüglich Bezug von Arbeitslosengeld gelten. Er meint, nach Selbständigkeit bekommt man in der Stmk generell kein Arbeitslosengeld/Notstand, sondern höchstens Mindestsicherung.

-> Kann das sein? Sind diese Gesetze keine Bundesgesetze? Sind sie je nach Bundesland unterschiedlich??

Vielen Dank und herzliche Grüße
I. (6.10.11)

Antwort:
erfüllen sie keine neue anwartschaft so steht ihnen die notstandshilfe zu
wenn sie sich innerhalb von 5 jahren zurückmelden.

ihre bezugshöhe ist ab 45 jahren geschützt

das AlVG ist österreichweit gültig
Anwartschaft § 14. / § 18. Dauer des Bezuges / Fortbezug § 19.
Notstandshilfe: Voraussetzungen des Anspruches § 33.

Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherungstipps zu
Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos (9.05.2010)



6.10.2011 um 7.02 Uhr - von Ch*. - "Größte Probleme mit dem Qualifizierungsbonus"
"Meine Freundin wurde die letzten Monate wirklich wie der letzte Dreck behandelt"


Guten Tag

Und zwar hat meine Freundin größte Probleme Mit dem Ams und dem Qualifizierungsbonus!

Zur Vorgeschichte: Meine Freundin macht in G. die * Schule für Sozialberufe. Das ertse Schuljahr haben wir in G. gewohnt und da hat alles funktioniert mit Geld und Qualifizierungsbonus.

Nach dem ersten Schuljahr(in den Ferien) sind wir dann nach K. übersiedelt wo sie sich beim AMS B. gemeldet hat.
Anfang September hat die Schule bzw.: ihr Praktikum wieder begonnen. Vor ein paar Wochen hat sie mit der Post die Bezugsbestätigung bekommen, wo der Qualifizierungsbonus nicht angeführt war! Darauf hin wurde am AMS B. angerufen und gefragt warum der nicht dabei sei! Die Vermittlung konnte sie natürlich nicht zur Beraterin durchstellen und es erfolgte auch kein Rückruf! Bei neuerlichen Anruf nach ein paar Tagen konnte auf einmal die Vermittlung eine Antwort geben!
Antwort des AMS auf die Frage warum der Q.Bonus nicht aufgelistet sei: Es ist bei ihnen schwer zu sagen da es ja eine Unterbrechung (also die Schulferien, wo der Q.Bonus nicht ausgezahlt wurde) gab und der Q, Bonus sowieso nur bei einer Schulung ab 6.monaten bezahlt wird!
Unser seits: ja aber dieses Schuljahr dauert e 10 Monate! Danach wurde sich seitens des Ams aufgeregt und das Gespräch beendet!

Heute kam ein Anruf von ihrer betreuerin das sie noch die monatliche Bestätigung der Schule bräuche und da ist wieder auf den Q. Bonus zu reden gekommen, wo meiner Freundin mitgeteilt wurde: Das sie den Qualifizierungsbonus erst ab März Monatlich bekommen würde und da auch nur 3.40cent!

1. Ist das eine Frechheit das Seitens des AMS dieses Geld was ihr zusteht einbehalten wird da dieser Bonus monatlich auf ihrem Konto zu sein hat da diese Maßnahme pro Schuljahr 10 dauert und das weit über 6 monate hinausgeht!

2.setzt sich das AMS über Gesetze und glaubt es kann machen was es will!

Ich bitte daher um Hilfe!

Könnten sie mir eine Vorschrift schicken, wo darin angeführt ist das sie unverzüglich diesen Bonus zu Überweisen haben!

Und bitte vorsichthalber eine vorschrift wegen Strafanzeige!?!

Meine Freundin wurde die letzten Monate wirklich wie der letzte Dreck behandelt vom AMS und das geht so nicht mehr weiter!

Das was ich hier geschrieben habe ist gerade mal die Spitze des Eisberges und das kann es echt nicht sein!

Ich bitte dringend um Hilfe da ihr sonst finanzielle Nachteile Entstehen

Mfg Ch. (5.10.11)

Antwort:
Ihre Freundin "muss" den Q-Bonus bekommen!
Mit einem Telephonat ist bei dieser Behörde in solchen Angelegenheiten schwer was zu machen!
Ev. besuchen sie als Begleitperson mit ihrer Freundin den Vorgesetzten/GeschäftsstellenleiterIn und klären sie diese AMS-"Willkürhandlung"!
Ev. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde-, u. Amtsmissbrauchs-Anzeige-drohung!
Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über den Wegfall des Q-Bonus, der dann zu berufen "wäre"!
Bringen sie bei dieser Gelegenheit das ungebührliche Verhalten der AMS-BetreuerIn aufs Tablett
(Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!)
(und/oder)
machen sie das schriftlich,
wenn es zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis kommt
(senden sie ein Beschwerdeschreiben! ev. an mehrere Stellen, mit Aufklärung der Medien,)

Ihre Freundin soll einen Bemessungsbescheid verlangen, der zu berufen ist, ist der Q-Bonus nicht angegeben! (eingeschrieben)

Es wäre von grossen Vorteil, wenn ihre Freundin bei jedem Termin eine Begleitperson mitnehmen würde! Wirkt Wunder!
Da es sich bei vielen AMS-MitarbeiterINnen einfach um einen fiesen feigen Charakter handelt - die sich ganz anders verhalten ist ein Zeuge dabei!
Ihre Methode, alles im nachhinein abzustreiten ist dann nämlich nicht möglich!

Zur Info: Schadensersatz/Amtsmissbrauch

Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen
(ohne Gewähr)

In Graz gibts einen Verein der Arbeitslose unterstützt! AMSEL

Steiermark: WARAP

6.10.2011 um 20.24 Uhr - von Ch. - "Ich habe heute schon einiges erledigt!"
"Ich sehe mir das jedenfalls nicht mehr länger an wie sie psychisch leiden muss und Existenzängste haben muss!"

Q- Bonus 2

Danke für diese Antwort!

Ich habe heute schon einiges erledigt! Ich habe bei der Arbeiterkammer angerufen und die hat mir gesagt, wir sollen vom AMS etwas schriftliches verlangen wo darin begründet ist, wieso sie diesen Bonus nicht bekomme?
Nach anruf beim AMS wurde ihr mitgeteilt vom AMS: Das sie nichts schriftliches bekommen würde da sie sowieso keinen Anspruch darauf hätte!

Also können wir mit der AK auch nicht zusammen arbeiten!

Weiters habe ich mich mit dem AMS Ombudsmann in G. in Verbindung gesetzt der wie er gesagt hat sich dieser Sache annimmt und dies überprüft!

Weiters habe ich heute bei der Volksanwaltschaft angerufen die mir mitgeteilt hat das sie sich der Sache annimmt und dem nachgehen würde!

Ich habe ihnen die Leistungsansprüche von G. geschickt wo der Q Bonus noch angeführt ist und den neuen Bescheid vom AMS B.!

Jetzt kommt die Höhe!
Nachdem meine Freundin heute ihr online Konto aufgemacht hatte, fehlten nicht Beinhart 100 Euro von ihrem Anspruch! Ich habe die Nase satt ich bin gerade dabei ein schreiben an das AMS zu verfassen mit der strafrechtlichen anzeige beim BAK! natürlich werde ich die amtsmissbrauch anzeige mithineinnehmen sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde!

Ich werde jedenfalls dem AmS Feuer unterm Hintern machen!

Ich selbst hatte auch Probleme mit denen, wirklich schwere Probleme bis ich eines Tages wo ich das letzte mal von denen verarscht wurde, hingegangen bin, meine Betreuerin 15 minuten angeschrien habe und ihr ein schreiben der warap unter die Nase hielt. Danach hat sie sichbei mir Entschuldigt und es ist alles ok!

Ich sehe mir das jedenfalls nicht mehr länger an wie sie psychisch leiden muss und existenz ängste haben muss!

Mit freundlichen Grüßen Chr

12.10.2011 um 8.21 Uhr - von Ch. - "Qualifizierungsbonus / Willkürbonus?"
Hallo Christian

Nach Beschwerde beim AMS Ombudsmann haben wir jetzt eine E Mail bekommen vom AMS B.! Ich kann mir nicht vorstellen das dies richtig da diese richtlinie für den DLU Bonus gilt und nicht für den Q-Bonus!
Oder ist dies der gleiche Bonus? Was sagst du dazu

MFG

Bezug: Beschwerde Ihre Lebensgefährten beim Ombudsmann wegen Kürzung des Qualifizierungsbonus. Information.

Kundenreaktion vom 6.10. 2011.

Sehr geehrte Frau P.!

In der neuen Mitteilung für das 2. Ausbildungsjahr an der Schule für Sozialbetreuungsberufe wurde ein geänderter Qualifizierungsbonus zuerkannt, da mit der neuen Bundesrichtlinie Aus- und Weiter-bildung vom 11.7.2011 die Zuerkennung des Qualifizierungsbonus verändert worden ist.

Vom 1. bis Ende des 3. Monats gibt es keinen Qualifizierungsbonus. Ab dem 4. Monat der Ausbil-dung bis Ende des 6. Monats beträgt die Höhe Euro 3,30.- Ab dem 7.Monat Euro 6,60.-

Beim Gespräch der Beraterin mit Ihnen vom 6.10.2011 wegen der Vorlage der Teilnahmebestätigung erfolgte auch eine Information über die geänderten Förderungsmodalitäten.

Am 6.10.2011 bekamen Sie eine Information zum Qualifizierungsbonus über die Serviceline.

Die Änderung der Zuerkennung des Qualifizierungsbonus war daher von den Bestimmungen der neuen Richtlinie und nicht von der Übersiedelung nach B. abhängig.

Selbstverständlich stehe ich jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung!(11.10.11)

11.10.2011 um 15.12 Uhr - von Ch. - "Ombudsmann zu diesen Schreiben"
Hallo Christian
Nach einem Telefonat mit dem Ombudsmann auf dieses schreiben was wir erhalten haben hat er gesagt: Sie hätte keinen Anspruch auf den Qualifizierungsbonus da dieser in Zeiten der Krise eingerichtet wurde um es diesen leichter zu machen und das man kein Recht auf diesen hätte sonder nur ein gafallen wäre den nicht jeder bekomme! Und sie könne dies gern versuchen beime Land einzufordern aber sie würde keine Chancen haben!

Antwort:
Das E-Mail ist nicht relevant!
Sie stellen einen Antrag auf einen Feststellungsbescheid und den berufen sie dann(falls) - Machen sie wie per E-Mail und Antwort mitgeteilt!

Wenn eine Ausbildung/Qualifizierung mehrere Schuljahre beansprucht, so ist die Gesamtdauer die Zeit die eine Qualifizierung benötigt!

Von dem wurde auch im ersten Jahr, indem mit dem Geld alles gepasst hatte, ausgegangen!
Es ist bez. Qualifizierungsbonus unlogisch während der Ausbildung zu einer Begründung zu finden die aufeinmal den Bonus/die Unterstützung "aufhebt/verringert"?

Anmerkung: Kein Rechtsanspruch
"Es war mir von Anfang an klar, dass es sich bei diesem "Qualifizierungsbonus"
um eine politische Aktion handelt, die der Öffentlichkeit etwas/(Kompetenz und Unterstützung) vorgaukeln soll" - Als Ausgangspunkt ein Feindbild das dabei in letzter Konsequenz gefestigt wird!
Dazu meine Aussendung!

(An die SPÖ wie österreichweit an ca. 122 Medien
"Pressekonferenz" von Faymann und Hundstorfer spiegelt unverfrorene Frechheit
und ist Indiz, dass sich mit diesen unseriösen Personen die SPÖ-Politik nicht ändern wird! - 1.10.09

12.10.2011 um 11.21 Uhr - von Ch. - Selbst der Volksanwalt hat schmunzeln müssen
Das ist noch lange nicht alles! Er hat mir sogar einen Link zu den BEMO Richtlinien mitgeschickt! Um nachzulesen, nur blöd das der Grund warum der Q-Bonus so ausgezahlt wird und nicht so wie im ersten Jahr, leider die DLU Bonus Richtlinie auf Seite 26 ist!

Es gab auch gestern noch ein Telefonat mit dem zuständigen Volksanwalt, selbst der hat schmunzeln müssen, als ich ihm dies vorgelesen habe!

12.10.2011 um 12.14 Uhr - von Ch. - Anruf vom AMS: Wir können ihnen jetzt vielleicht trotzdem weiterhelfen!
Hallo Christian
Es ging gerade ein Anruf vom AMS ein wo mitgeteilt wurde:

Nach einer Beschwerde die sie eingebracht haben können wir ihnen jetzt vielleicht trotzdem weiterhelfen! Der Computer macht das mit dem Qualifizierungs Bonus automatisch! Da es zur Zeit technische Probleme gibt wird es ein paar Tage dauern bis sie eine Antwort erhalten!

Werde dann noch mit dem VA telefonieren und fragen ob er schon was geschrieben hat und mich nochmal melden! MFG

(Berufungs-Vorlage nach E-Mail-Verkehr / erhaltenen AMS-Bescheid
18.10.11)

28.10.2011 um 7.27 Uhr - von E. R. - "Meine Freundin bekommt jetzt wieder den Q- Bonus!"
Hallo Christian

Nachdem wir dem AMS die Volksanwaltschaft auf gehetzt haben bekommt meine Freundin jetzt auch wieder den Q- Bonus!

Ich bedanke mich recht herzlich für deine Ratschläge und Hilfe!

Obwohl das AMS jetzt anscheinend weis das wir uns nichts von denen gefallen lassen, bin ich ziemlich sicher, dass wir bald wieder von einander hören werden ^^.

Bis dahin wünsch ich dir alles gute und weiterhin viel Erfolg mit deiner Seite!

Da ich hier schon einige Sachen über BBRZ gelesen habe muss ich noch hinzüfügen: Ich hasse zwar diese ganzen AMS Deppenkurse, aber mit dem BBRZ habe ich kein Problem. Ganz im gegenteil ich finde es für mich persönlich sehr gut. Ich darf dort meine Ausbildung machen zum Sachbearbeiter Logistik mit LAP zum Industrie und Büro Kaufmann (2LAPS) zusatzzertifikat Logistiker, ECDL, ECBL,ECDL Advanced usw. bekomme dort gratis gutes essen jeden Tag und mit den Trainern habe ich auch kein Problem da diese wirklich Ahnung haben von dem was sie tun.

Nochmals herzlichen

bis bald
MFG (24.10.11)

Anmerkung: Sinnhaftigkeit und Freiwilligkeit die Bausteine einer Demokratie
Ja, Sinnhaftigkeit wie Freiwilligkeit führen zu anderen Rückmeldungen!
Sinnhaftigkeit wie Freiwilligkeit wären die Bausteine einer "menschlichen" qualitativ hochwertigen Arbeitsmarktpolitik!
Wie auch Bausteine einer/"der" Demokratie!

Die unbestrittene notwendige Hilfe freiwilliger Massnahmen führt über Zwang zum Schaden! (8.12.08)

Ist es auch möglich das mir ein Kurs auch weiterhelfen kann (17.09.09)

28.10.2011 um 17.21 Uhr - von Ch. - "Auf ganzer Linie ein voller Erfolg!"
"Statt Notstandhilfe wieder das Arbeitslosengeld-Schulung und Q Bonus"

Hallo Christian

Haben den neuen Leistungsanspruch bekommen und eine fette Nachzahlung, weit mehr als ich mir erwartet habe!

Die Notstandhilfe wurde rückgängig gemacht und jetzt gibt es wieder das arbeitslosengeld-Schulung, also es wurde der nicht bezahlte Q Bonus nachgezahlt ab dem Zeitpunkt wo er gestrichen war und die Differenz von Notstand auf ALG wurde auch nachgezahlt ab dem Zeitpunkt wo Notstandhilfe beantragt wurde!

Also in ganzer Linie ein voller Erfolg!

Ich kann nur jeden raten: Hauts dem AMS alles am Deckel was es gibt, denn wenn sie mal mitbekommen das man sich nichts gefallen lässt dann läuft alles Korrekt ab! Wenn man sich von diesen \"Beratern\" alles gefallen lässt, dann kann man nur damit rechnen das man von hinten bis vorne nur verarscht wird!!!!

MFG



5.10.2011 um 12.06 Uhr - von M. / AMSand - "Ein Unikum!"
"AMS-eigene, demokratie-verstossende "Gerichtsbarkeit" erkennt aufschiebende Wirkung zu" / "?"


Liebe Alle,

Sende euch einen Bescheid, der ein Unikum darstellt: in meiner langen Beratungstätigkeit ist dies der einzige Fall, bei dem einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung Folge gegeben wurde. Es ging um ein Training beim ABF Feldkirch, das keinerlei qualifizierende Elemente enthielt, sondern eine Quasi-Akkordarbeit darstellte: pro Stunde musste eine bestimmte, recht hohe, Stückzahl von Buchseiten kopiert werden. Die betroffene Frau wurde darüberhinaus ständig von ihrem Vorgesetzten kritisiert, angeschrieen und fühlte sich gemobbt.
Die Berufung baut auf diesen 2 Fakten auf.

Grüße M.
AMSand



3.10.2011 um 14.39 Uhr - von G. S. - "Habe eine ziemlich lange Berufung an die MA40 eingereicht"


Hallo, habe eine ziemlich lange Berufung an die MA40 eingereicht.Nodazu bin ich draufgekommen, daß diese sich noch zu meinen Ungunsten durch einen Rechenfehler zuwenig Mindestsicherung ausbezahlt haben.Morgen werde ich mich dort einfinden und das klarstellen.Den G........ des AMS habe ich vier eingeschriebene Briefe(Belehrungen) zukommen lassen.Wr mit einer Vertrauensprson bei meinem AMS Termin und siehe da die "Betreuerin" war sch..ß freundlich.Melde mich wieder.L.G.

unter:
5.09.2011 um 6.55 Uhr - von G. S*. - "Gänzliche "rechtswidrige" Sperre der Mindestsicherung während/wegen Krankenstand?"



2.10.2011 um 10.08 Uhr - von Gu*. - Grundeinkommen 2011 errechnet von Attac
Das bedingungslose Grundeinkommen ist
realiserbar - zum Thema ein empfehlenswerter Film!"


Liebe LeserInnen!

Im Rahmen der 4.internationalen Woche des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) wurde unser WÜST "Los such Arbeit!" Stück vorige Woche wieder aufgeführt.

Hier zum Thema einen empfehlenswerten Film:

Grundeinkommen 2011 errechnet von Attac Arbeitsgruppe www.youtube.com
Das Bedingungslose Grundeinkommen ist realiserbar- durchgerechnet und präsentiert von der Attac Arbeitsgruppe in Österreich im Frühjahr 2011.

Mir ist nie langweilig geworden, obwohl er über 1 Stunde dauert, er ist konstruktiv und es lohnt sich.

Mit vielen Grüßen!
Gu. (28.09.11)

Anm.: "Minister ohne Seriösität und Demokratieverständnis"
Mit Kritik an der (Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!)

"Attac Arbeitsgruppe:
Man kann nachweisen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung eine Verschlechterung gegenüber der Sozialhilfe vorher ist! Und es wird propagandistisch immer das Gegenteil behauptet!"
Und das ist wirklich eine Gemeinheit!"

Soviel zur Seriösität Hundstorfers "SPÖ?-"Sozial"Minister"

Auf vertraglich festgelegtes Verschlechterungsverbot wird "geschissen"
>Darüber hinaus wird bereits in den Grundsätzen der Vereinbarung ein Verschlechterungsverbot dahingehend normiert, dass das derzeit bestehende haushaltsbezogene Leistungsniveau durch die Umsetzung dieser Vereinbarung nicht verschlechtert werden darf.

Weder Vereinheitlichung noch Verschlechterungsverbot!
Verein AMSEL / Graz: Schriftverkehr mit zuständigem Ministerium wegen 15a - Vertrags- Verletzung
(u.a. AMSEL an Minister bez. Verschlechterungsverbot)

E-Mail an Landeshauptmann Voves wie an die Steiermark-Regierung
Ich möchte ihnen nicht meinen Unmut bzw. die SoNed-Veröffentlichung bez. Regress, auch bei der Mindestsicherung, vorenthalten!
mit
Anm.: "Ist wirklich "alles" was Hundstorfer "SPÖ?" (zur Mindestsicherung) äussert nur leeres - "dummes" - unverlässliches Geschwätz?" (21.12.10)

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)



1.10.2011 um 10.27 Uhr - von G. O*. - "Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Ersatzleistungen / Urlaubsabfindung" "Habe Berufung eingebracht!"

- BERUFUNGs MUSTER:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde ab 16.9.2011 arbeitslos sein und mir werden noch 31 Tage Resturlaub ausbezahlt.
\"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig.\"

Muss ich auf alle Fälle die Auszahlung des Resturlaubes angeben und riskieren, dass mir dann für 31 Tage nichts ausbezahlt wird, oder kann ich es riskieren, das nicht anzuführen.
Wenn ich das angebe und der AMS Mitarbeiter teilt mir mit, dass ich erst in 31 Werktagen Geld bekomme, kann ich dann einen Bescheid verlangen und wie muss ich dann dagegen berufen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

MfG
G. O. (14.09.11)

Antwort: "Das AMS kann mit einem demokratischen Rechtsstaat nichts anfangen!"
SoNed kann natürlich nicht zu ev. rechtmässig bedenklichen vorgangsweisen
raten -
(hat jeder selbst zu entscheiden)

kämpfen sie auf alle fälle dagegen an.
siehe: "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."

Empfehlungen an die Beschäftigungslosen:

den Antrag auf Arbeitslosengeld mit dem ersten Tag der tatsächlichen
Arbeitslosigkeit (und nicht wie von allem es offenbar gehandhabt, mit dem
Tag nach Beendigung der Beschäftigung zuzüglich Ersatzzeiten für die
Urlaubsabfindung) abstempeln lassen. Wenn dies verweigert wird, dies mit
einer schriftlichen Eingabe an das Arbeitsmarktservice dokumentieren.

auf den bescheid, verlangen sie falls, legen sie berufung ein / (bzw. erheben sie beschwerde an den VwGH ) ! (ohne gewähr)

Grundsätzlich:
"Das AMS kann mit einem demokratischen Rechtsstaat nichts anfangen, deswegen sind "rechtswidrige" Sperren und Berufungs-Entscheide dieser Behörde "prinzipiell" mit dem Rechtsweg zu bekämpfen!"

17.09.2011 um 13.21 Uhr - von G. O*. - Inwieweit das AMS Bescheid weiss?
hallo
vielen dank für die rasche antwort. wollte nur wissen, inwieweit das ams über eine urlaubsabfindung generell bescheid weiss?
bitte noch um info, wie man eine schriftliche eingabe an das ams macht und dokumentiert?! danke.

Antwort:
wenn der bescheid kommt - indem die geldzurückhaltung ersichtlich ist
(ansonsten schnellstens verlangen) legen sie darauf berufung ein
- für eingaben, form eines geschäftsbriefes anwenden:
(Muster wurde per E-Mail gesendet!)

21.09.2011 um 10.22 Uhr - von G. O*. - "Jetzt bin ich für den ersten Termin gerüstet!"
hallo, vielen dank, jetzt bin ich für den ersten termin gerüstet! konnte mit dem begriff einbringen nichts anfangen, jetzt ist es mir klar. ich muss auf alle fälle einen bescheid bekommen bzw. wenn nicht verlangen. bin schon gespannt was dabei raus kommt. MfG G.

Antwort:
dass das AMS das geld zurück behält muss es schriftlich mitteilen.
darauf legen sie berufung ein. - falls
(auf den abgabe-termin des antrags bestehen)

Arbeitslosengeld-ruhen v.w. haben sie die seite unter Rechts-Information schon gesichtet (ohne gewähr)

22.09.2011 um 10.34 Uhr - von G. O*. - Es wurde mir bestätigt
hallo,
ich habe den antrag via internet per 16.9.2011 gestellt, das ist mein erster Arbeitslosentag! Es wurde mir bestätigt, dass ich den Antrag auf Arbeitslosengeld am 26.9.2011, beim persönlichen Termin stellen kann, ohne den Anspruch ab 16.9.2011 zu verlieren, d.h. ich stelle ihn ab 16.9.2011 und wenn er das wegen der Urlaubsabfindung verweigert, dann muss ich das schriftlich mitgeteilt bekommen bzw. kann ich auch verlangen, dass er mir bestätigt, dass er den Stempel mit 16.9.2011 verweigert?! LG G.

anbei die Korrespondenz mit dem AMS:

Antwort:
sie haben den antrag also noch gar nicht gestellt?
SoNed zeigt, dass man dem AMS nicht trauen kann.
deshalb sollten anträge sofort gestellt werden.
jetzt heisst es abwarten ob die arbeitslosmeldung akzeptiert und der AL-antrag auf 16 datiert wird.
wenn nicht sammeln sie alle indizien/beweise - um den anspruch ab 16 . zu legitimieren bzw. dann über den rechtsweg zu erstreiten! FALLS?

schreiben sie mir nach dem termin wie es ausgegangen ist!
ev. ist auch, wenn der 16 akzeptiert wird, das ruhen des ALG per berufung zu bekämpfen?
ohne gewähr - werden sie (wir) nach dem termin sehen

29.09.2011 um 9.15 Uhr - von G. O*. - Ich habe jetzt den Bescheid bekommen
hallo,
ich habe jetzt den bescheid bekommen, dass mein ALG während der Dauer der Urlaubsabfindung ruhend gestellt wurde.
Ich würde jetzt die Berufung wie folgt verfassen und versenden. Könnten Sie bitte noch einen Blick darauf werfen, ob die Berufung so richtig verfasst ist, oder ob ich noch auf etwas achten muss?!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. LG G.
(Anm.: Berufungsentwurf per E-Mail gesendet)

Antwort: "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."
ja, toll
ich habe einen vorschlag: (siehe darunter) - (sie können aber auch ihre version senden - wie sie wollen!

BERUFUNG MUSTER:

(Abs.:)
G....... O........
Z............. **
.... ****

(an: Adresse)

AMS ..........
S................... **
.... ****** (rechts gegenüber Datum / Ort)


Gegen den Bescheid (Bescheidnummer angeben) des Arbeitsmarktservice Wels vom 26.9.2011, mittels welchem mein Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 16 AIVG für den Zeitraum 16.09.2011 bis 3.11.2011 ruhend gestellt wurde, erhebe ich in offener Frist

BERUFUNG

und begründe diese wie folgt!

Die Praxis das Arbeitslosengeld ruhend zu stellen ist mE verfassungswidrig, da dies unsachlich ist und damit dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, weil beschäftigungslose Menschen sowohl um den Urlaub, wie auch um das Arbeitslosengeld gebracht werden.
Diese Meinung wird vom VwGH mit dem beiliegenden Judikat indirekt bestätigt, was das Wesen der Urlaubsabfindung anlangt.

VwGH-Rechtssatz
Auch wenn für das Bestehen der Pflichtversicherung gemäß § 11 Abs. 2 ASVG - ebenso wie für das Ruhen des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nach § 16 Abs. 1 lit. l AlVG - eine Umlegung der Urlaubsabfindung auf den dadurch "abgegoltenen" Zeitraum erfolgt, so ändert dies nichts daran, dass während dieses "Bezugszeitraums" das Dienstverhältnis nicht mehr besteht, gebührt doch diese Ersatzleistung gemäß § 10 Abs. 1 UrlaubsG "zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses". Aus dem Bestehen der Pflichtversicherung für den Zeitraum des Bezugs einer Urlaubsabfindung kann daher nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 6 lit. a GSVG abgeleitet werden. Der Bezug einer Urlaubsabfindung kann auch nicht einem Pensionsbezug oder dem Bezug anderer in § 4 Abs. 1 Z. 6 lit. b genannter Geldleistungen gleichgestellt werden, handelt es sich bei den im Gesetz abschließend genannten Bezügen doch um Leistungen, die sich aus sozial- und arbeitslosenversicherungsrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Dokumentnummer
JWR/2003080082/20050629X01

Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.
Ich beantrage daher meiner Berufung stattzugeben, den strittigen Bescheid zu beheben und mir das einbehaltene Geld auszubezahlen.

Mit freundlichen Grüssen
G. O.

Anm.: Berufungsentwurf wurde nur leicht verändert!

30.09.2011 um 8.34 Uhr - von G. O*. - Wenn ich ein Ergebnis habe, werde ich meine Erfahrungen auf die SoNed Seite stellen!
hallo christian,
vielen dank, ich werde ihren text versenden! wenn ich ein ergebnis habe, werde ich meine erfahrungen auf die soned seite stellen! ich halte sie auf dem laufenden.
lg g.



28.09.2011 um 17.01 Uhr - von O*. - "Kosten für selbstgewählte Ausbildung"


Sehr geehrte Damen und Herrn,
sehr geehrter Soned-Betreiber,

ich weiß jetzt nicht ob ich hier Hilfe finden kann. Werde aber mein Problem trotzdem kurz schildern.

Ich bin gelernter Einzelhandelskaufmann und war bis vor 3 Monaten fast ein Jahr Selbständig.

Ich habe ein kaputes Kreuz (Bandscheibenvorfall) und der Arzt im Spital schrieb dem AMS, dass eine Umschuluung empfehlenswert wäre, da ich nicht schwer heben soll.

Nun habe ich eine Stellenzusage als Webdesigner, vorausgetzt ich mache eine Ausbildung zum Webdesigner kombiniert mit der Ausbildung zum Mediengestalter.

Das AMS weigert sich jedoch die Kosten (ca.4800 Euro zu übernehmen.) Zuerst verweigerten sie es ganz und jetzt nur wenn die Pensionsversicherungsanstalt die Hälfte der Kosten übernimmt. Die machen das auch nur, wenn ich bestimmte Voraussetzungen erfülle, das was nicht der Fall ist.

Ich kenne Leute aus Wien, denen wurde ein ganzes Studium finanziert und anderen mehrere Kurse, die auch ab 5000 Euro aufwärts gekostet haben.

Gibt es etwas was ich wissen muss, damit das AMS mir den Kurs zahlt oder können die wirklich machen was sie wollen?

Liebe Grüße
O.

Antwort:
Auf Qualifizierung besteht kein Rechtsanspruch! ("Willkür")
Das AMS steckt Betroffene lieber X mal in Deppenkurse und verschleudert das Geld der Versichertengemeinschaft!
"Verschleudert" im Sinne einer kompetenten Arbeitsmarktpolitik!
Aber erfolgreich im Sinne des politischen Kalküls (Stichwort: Lohndumping, Entrechtung-Unmündigkeit etc.)

Versuchen sie aber trotzdem sich direkt auch mit der PVA auseinanderzusetzen.
Überdenken sie die ""fehlenden" bestimmten Voraussetzungen" und liefern sie Argumente die ev. überzeugen!

Geben sie nicht auf - "seien sie lästig"
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie sämtliche Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium"
- Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu beschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Alles schriftlich (ev. eingeschrieben) machen!
Nehmen sie zu den Terminen eine Begleitperson mit! Mit einer Solchen besuchen sie ev. den Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter.
Verwenden sie ruhig das Argument, dass mehrere "Kurse"/Deppenkurse" das Selbe kosten - mit der Zeit mehr!
Und sie hier danach sogar eine Anstellung hätten ...... ......



28.09.2011 um 10.15 Uhr - von S. K*. - "Vermittlungsvorschläge für Jobs für die ich mich gesundheitlich nicht gewachsen fühle"


Sehr geehrter Herr Moser,

bin seit einigen Monaten arbeitslos gemeldet. Mein letztes Dienstverhältnis als Laborangestellte in der Forschung habe ich aus gesundheitlichen Gründen (psychischer Erschöpfungszustand) aufgegeben. Nun hat mir meine Beraterin beim letzen Termin Vermittlungsvorschläge für Jobs im Außendienst bzw. Schichtarbeit mitgegeben, da ich ja einen Führerschein besitze. Woraufhin ich ihr erklärt habe, dass ich jahrelang nicht Auto gefahren bin und auch Panik davor habe. Weiters ist eine Verkaufstätigkeit im Außendienst für mich nie in Frage gekommen, da der Erfolgsdruck sehr groß ist und ich nicht so belastbar bin.
Woraufhin meine Beraterin meinte, entweder ist man arbeitsfähig oder man muß sich krank schreiben lassen, ein dazwischen gibt es nicht und wenn man einen Führerschein besitzt muß man auch Jobs im Außendienst annehmen.
Wie soll man sich verhalten?
Vielen Dank im Voraus!

Antwort:
"Nur über Argumente ist beim AMS nichts zu erreichen! "Die" interessieren sich für ihre Interessen und Anliegen nicht - und haben "Feindbild-Anweisungen"!
>Auch braucht es arbeitsmarktpolitische Erfolge - Die Leute irgendwie, egal wie, aus der Statistik bringen! Dafür gibt es dann auch eine Prämie für die AMS-MitarbeiterInnen!
In diesem Sinne ist selbst Suizid ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, für den es eine Prämie gibt!
- So kann man sich vorstellen, was sich in dieser antidemokratischen Behörde für ein Menschenschlag/Charakter herangezüchtet/"gebildet" hat!

Ihre Probleme müssen sie sich per "Arzt-Gutachten" bestätigen lassen!
Reden sie ev. mit ihrem Haus-Arzt und lassen sie sich ev. zu einem Facharzt überweisen!
Ohne ärztliche Bestätigung ist das was sie erzählen für das AMS voll uninteressant!

Auf keinen Fall verweigern sie eine "zumutbare" Stelle! (= für sie Bezugs-sperre und für AMS-MitarbeiterIn Prämie - Da sie aus der Statistik fallen!)
Gehen sie "falls" zum Vorstellungsgespräch ..........! Ev. wird eine MitbewerberIn genommen!

Und!
Unbedingt Begleitperson zum AMS-Termin mitnehmen - wenn möglich - Wirkt Wunder!"

Anmerkung:
"Im AMS hat sich ein widerlicher Menschenschlag heran-"gebildet"/heran-gezüchtet!"
Tipp an Sozial-WissenschaftlerInnen - AMS=Studienobjekt zur Nazi-Erkenntnis! "Das AMS dient als Studienobjekt um Erkenntnisse übers Nazisystem zu erhalten!" (27.08.10 )

An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen:
Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen? (29.09. 09)

Wie funktioniert`s Verzeihen! ("Bei schweren Vergehen!")
"Verzeihen im evolutionärem Sinne!" (30.08.09)



28.09.2011 um 8.42 Uhr - von E. R. - "Amtsarzt-Gutachten vom AMS nicht anerkannt: Anzeige wegen Gesundheitsgefährdung und Amtsmißbrauch plus Dienstaufsichtsbeschwerde!!"


hallo christian!
wollte dir den verfahrenseinstellung-bescheid der datenschutzkomission mailen
jedoch kam das mail nicht an wurde immer retouniert!!

nun zu etwas anderem,nachdem ich den mir neu auferlegten kurs aus gesundheitlichen gründen abgelehnt habe, wurde ich vom amtsstellenleiter stellvertreter zum amtsarzt überwiesen.

heute war termin den ich natürlich wahrgenommen habe. das gutachten sieht folgendermaßen aus, auf grunde meiner starken copd und den kürzlich erlittenen bandscheibenvorfall bin ich nicht in der lage die wegstrecke
bis zum kursgebäude zu bewältigen. stempel vom amtsarzt!!

war soeben beim ams und jetzt wirds kriminell! das gutachten des arztes
wird vom ams nicht anerkannt und der bezug gesperrt!!! in der niederschrift die ich natürlich nicht unterschrieben habe kein wort von dem gutachten des amtsarztes,nur das ich trotzt belehrung §10 den kurs verweigere!

so werde nun wiedermal anzeige wegen gesundheitsgefährdung und amtsmißbrauch machen plus dienstaufsichtsbeschwerde!!
wen ich wieder ein ergebniss habe werde ich dich natürlich wie immer informieren, bis dahin wünsche ich dir eine gute zeit gruß e.!! (27.09.11)

27.10.2011 - "Die Antwort des BMASK ist das Papier nicht wert und spiegelt die derzeitige Politische Lage in Österreich."


25.09.2011 um 10.54 Uhr - von Ma. - "Soll ich um einen Behindertenpass
ansuchen?
"


Sehr geehrter Herr Moser,

Sie haben mir schon einmal mit einer Auskunft geholfen, vielleicht können Sie mir nochmal einen Rat geben.

Ich bin 50, seit 2 Jahren arbeitslos (habe einen Betrieb geleitet, der wegen der Wirtschaftskrise geschlossen wurde).

Seit meiner Kindheit bin ich kurzsichtig, meine Sehleistung hat aufgrund zusätzlicher Augenerkrankungen weiter abgenommen, bei der letzten Untersuchung wurde festgestellt, dass meine Sehleistung nur 40 bzw. 50 % beträgt.

Meine AMS Betreuerin möchte nun, dass ich um einen Behindertenpass
ansuche - damit würde ich eine andere Betreuerin bekommen und es würden sich "ganz neue Türen" für mich öffnen, meint sie.

Ich habe aber Angst, dass ich dann vielleicht einen unterqualifizierten Job annehmen muss.

Können Sie mir sagen, wo ich mich erkundigen kann, welche Konsequenzen so ein Behindertenpass betreffend mein Arbeitsleben haben würde? Ist es empfehlenswert diesen Antrag zu stellen?

Eine Berufsunfähigkeitspenison kommt angeblich noch nicht in Frage, für eine Umschulung bin ich zu alt, sagte man mir. Also was tun?

Ich würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank im voraus, Ma. (21.09.11)

Antwort:
"die frage ist auch wie sie sich fühlen.
eine verminderte leistungsfähigkeit schützt vor bestimmten tätigkeiten.
ev. gibt es bei behinderung förderprogramme ("ev. phasenweise") an die man ohne behinderung nicht herankommt (ohne gewähr)

Antrag beim Bundesamt für Soziales auf Feststellung einer Behinderung stellen.
von Landmark 20.05.2008

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die
gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
tut dies das AMS nicht, sind Berufungen bei ("rechtswidrigen") Sperren erfolgreich!

ein behindertenpass ist/(kann) durchaus ein schutz, vor der persönlichkeitsschädigenden/vernichtenden AMS-behandlung" (sein).
(ohne gewähr)

25.09.2011 um 18.25 Uhr - von L. H. - Behindertenpass will wohlüberlegt sein
Behindertenpass: Also, das will wohlüberlegt sein, weil viele Firmen MmB grundsätzlich nicht einstellen!!! Verändern würde sich vor allem für die Beraterin etwas - sie ist den Kunden los! Das Problem einer Tätigkeit unter der eigenen Qualifikation sehe ich allerdings nicht, weil für MmB ohnehin kaum Jobs da sind - auf allen Qualifikationsniveaus!

Infos:
http://www.kobv.at/html_WNB/unsereleistungen.html (beste Adresse für persönliche Beratungen!)
http://ams.brz.gv.at/arbeitundbehinderung/data/11.html

13.10.2011 um 9.29 Uhr - von C. C* - "Behindertenausweis ALLEINE hat keine Nachteile"
Betreff: Behindertenausweis

Da ich selbst von Behinderung betroffen bin und zusätzlich in einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung arbeite, wollte ich nur darauf hinweisen, dass der Behindertenpass ALLEINE keine Nachteile hat und auch auf dem Areitsmarkt, also etwaigen Arbeitgebern, NICHT mitgeteilt werden muss. Nur wenn man zusätzlich eine Eintragung im Behindertenpass als zum \"Personenkreis begünstigter Behinderter\" zählend hat, muss man einem möglichen Chef dies sagen (dies muss extre beantragt werden, und auch nru dann kann der Chef die Ausgleichstaxe einstellen). Ich rate meinen KlientInnen schon zum Antrag eines Behindertenpasses (wenn sie wirklich eingeschränkt sind), aber nicht immer gleich zum Eintrag zum Kreis der begünstigten Behinderten. Also kann man dem Rat der AMS-Mitarbeiterin (wie in dem Mail oben) ruhig folgen, einen Behindertenpass zu beantragen, dies hatt alleine noch KEINE Auswirkung auf die Arbeit. Es ist eine private Sache, genau so wie ein Freischwimmerausweis. Das i!
st vielen nicht bekannt, aber man sollte es wissen.

15.10.2011 um 13.24 Uhr - von Landmark - Behindertenausweis
"Kündigungsschutz für Behinderte wurde damit abgeschafft!
UNGLAUBLICH dies hat eine SPÖ mit einem Sozialminister beschlossen"

Betref: 13.10.2011 von C.C Behindertenausweis !

Sehr Geehrter Hr. C.C ,
Als begünstigter behinderter gilt man ab einen behinderungsgrad von 50 % eingeschränkter Leistungsfähigkeit.
Einen behindertenausweis(Pass) bekommt man erst ab 50 % er Behinderung.
Niemand muss einem zukünftigen oder aufrechten Arbeitgeber darüber informieren das eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit besteht.
Das übernimmt für Sie das HOHE Amt nämlich das Bundessozialamt ,jedoch noch bevor ein Kündigungsschutz aufgrund ihrer Behinderung rechtlich wirksam wird(früher war das anders).
Die Gesetzesnovelle die ab dem 1.1.2011 gilt änderte den Kündigungsschutz für begünstigt behinderte ab einstellungsdatum von 6 Monaten auf 4 Jahre (das dies eine SPÖ mit einem Sozialminister beschlossen hat ist UNGLAUBLICH)Kündigungsschutz für behinderte wurde damit abgeschafft, jedoch wird den Arbeitgebern förderungsgeld in den A...... geschoben und der betroffene behinderte hat keinerlei Vorteile mehr.
Ich frag mich, mit welchem recht das Bundessozialamt meine Daten (behindertenstatus) von sich aus ohne das ich dagegen Einspruch erheben kann an meinen Arbeitgeber weiterleiten darf.
Hr. Moser : möglicherweise könnten Sie diese frage an HR. Dr. Pochieser weiterleiten mit der Begründung das statistisch ein Arbeitsverhältnis in Österreich kürzer als 4 Jahre andauert und einem behinderterten keinerlei Vorteile dadurch mehr entstehen.
mfg. Landmark (14.10.11)

(Alle Einträge ohne Gewähr)

18.10.2011 um 7.01 Uhr - von Mag. C. C. - "Behindertenausweis: Der Pass alleine, ohne die Eintragung als \"begünstigt\", IST Privatsache."
Sehr geehrte/r Landmark!

Mit 50% Behinderung gilt man als \"begünstigbar\". Dann bekommt man einen Behindertenausweis, aber sonst gibt es keinerlei Konsequenzen. Der Pass alleine, ohne die Eintragung als \"begünstigt\", IST Privatsache. Man ist nicht automatisch \"begünstigte/r Behinderte/r\", man muss diese Zusatzeintragung extra \"anfordern\" bzw. beantragen. Und nur, wenn man sich als ein/e solche/r eintragen lässt, wird ein Arbeitgeber informiert, denn dann muss der Arbeitgeber keine Ausgleichstaxe mehr zahlen, deswegen sagt das Bundessozialamt dann dem Arbeitgeber, dass er/sie einen \"begünstigten Behinderten\" eingestellt hat (was ich jetzt einmal nur als Fakt darstelle und NICHT bewerten möchte). Aber wenn man nur den Pass hat, d. h. nur \"begünstigbar\" ist, aber noch nicht eingetragen in die Liste als \"begünstigte/r Behinderte/r\", erfährt der Arbeitgeber nichts! Er muss auch trotzdem die Ausgleichstaxe zahlen. Es IST verwirrend, aber von meiner eigenen Behinderung her UND meiner Arbeit mi!
t Menschen mit Behinderungen habe ich mir doch ein gewisses Wissen notwendigerweise angehäuft. Und natürlich ist mir die neue Regelung betreffend des Kündigungsschutzes bekannt und ich halte sie nicht für günstig, ganz und gar nicht. 4 Jahre? Meiner Ansicht nach eine gewaltige Verschlechterung! Aber noch einmal: Das gilt für \"begünstigte\", NICHT für \"begünstigbare\"! Und man muss die \"Begünstigtheit\" extra beentragen, so gesehen wird eben ein privater Behindertenpass NICHT vom Bundessozialamt weitergeleitet. Sondern die Information wird nur bei einer EXTRAEINTRAGUNG (die man extra beantragen MUSS) an den Arbeitgeber weitergeleitet, man muss sich nicht eintragen lassen, wenn man meint, dass die Nachteile überwiegen und man das nicht will. Ich kann auch 100% Behinderung haben und mich entschließen, mich nicht in die Liste der \"begünstigten Behinderten\" einzutragen, dies ist immer noch alleine meine Entscheidung.
Bitte fragen Sie beim Bundessozialamt nach, wenn etwas unklar ist (obwohl sich da auch nicht jede/r MitarbeiterIn damit auskennt). man kann die gesammelten so genannten \"Zusatzeintragungen\", zu der auch der Personenkreis der \"begünstigten Behinderten\" gehört, auch unter http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Behindertenpass/Zusatzeintragungen nachlesen. Ich kann aber aus langer Praxis und Beschäftigung mit dem Gesetz ziemlich sicher sagen, dass das (auch jetzt noch) so ist. Doch können Sie gerne auch bei Dr. Pochieser nachfragen, wie die Gesetzeslage derzeit ist und ob sich hierbei auch was geändert hat, auch mich würde dies interessieren. Also, Behindertenpass allein = private Angelegenheit, muss nicht und wird nicht vom Amt dem Arbeitgeber gemeldet, Behindertenpass + Zusatzeintragung \"Personenkreis begünstigter Behinderter\" = Meldung beim Arbeitgeber durch das \"hohe Amt\", dass jemand mit \"begünstigter Behinderung\" bei ihm/ihr angestellt ist.
Ich hoffe, mit derartigen Erklärungen einer sehr verwirrenden Regelung einige Ängste bei beeinträchtigten Personen beseitigt zu haben.
MfG,
Frau Mag. C. C. (17.10.11)

24.10.2011 um 6.33 Uhr - von Landmark - Wie bekomme ich diese begünstigten Eigenschaft los?
Sehr geehrte Frau C.C
Ich muss eingestehen ,das wusste ich nicht !!
Meine frage an Sie: Sollte ich einen neuen Arbeitgeber in Zukunft bekommen
lege ich keinen wert mehr auf meine begünstigten Eigenschaft.
Da ich keinerlei Vorteile mehr für mich als behinderter mehr sehe.
Wie bekomme ich diese begünstigten Eigenschaft los ?
Vielen dank - Landmark (18.10.11)

24.10.2011 um 6.33 Uhr - von Mag. C. C. " - Herabsetzung des Grades der Behindeurng
Betreff: Begünstigter Behinderter

An Landmark

Hallo!
Nach Auskunft des Bundessozialamtes, Landesstelle Wien, kann man die Eintragung in die Liste der \"begünstigten Behinderten\" nur Löschen, indem man eine Herabsetzung des Grades der Behindeurng (unter 50%) beantragt, also eine erneute Feststellung, d. h. dass man dann auch den Pass verliert. Dazu kommt es nur, wenn die ärztliche Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass man nicht mehr 50% behindert ist. Sagen die, man ist es doch (was ich allerdings persönlich für unwahrscheinlich halte, wenn man nicht gerade blind oder taub ist), dann behält man den Pass, bleibt aber auch in der Liste der begünstigten Behinderten. Man kann sich - leider - nicht austragen lassen und den Pass behalten. DESHALB: Der Pass ALLEINE stellt KEIN großes Risiko dar, aber die Eintragung in dieses LISTE sollte man sich tatsächllich gut überlegen! (ich bin eingetragen, weil meine Arbeit im sozialen Beriech spezifisch MitarbeiterInnen mit Behinderung wünscht und auch die Ausgleichstaxe nicht zahlen möchtet!
, wo sie das doch fördert, aber ich habe schon überlegt). Übrigens meinte die Dame vom Bundessozialamt auch, sie sagen den Chefs nichts, aber er erfährt dann halt durch die Mitteilung der Steuervorschreibung (oder ähnlichem, Steuerrecht ist nicht mein Fach), dass er wegen Mitarbeiter xy keine Ausgleichstaxe zahlen muss, dass Mitarbeiter xy behindert ist. Interessant wäre es, ob es auch die Chefs von Kleinbetrieben mit unter 25 Mitarbeitern dann irgendwie erfahren, weil die ja sowieso keine Ausgleichstaxe zahlen müssen. (19.10.11)


24.09.2011 um 10.14 Uhr - von L. H. - "Lobbying hebelt Demokratie aus"
"Ausbeutende (Lohndumping), armutserzeugende, menschenrechtsverletzende , menschenverachtende, AlVG-Novelle (Arbeitslosenversicherungsgesetz) von WKO und Industriellenvereinigung"


Hallo Christian, zur Beantwortung deiner Mutmassung bzgl. des Einflusses von Lobbying! Dieser ist enorm und du darfst davon ausgehen, dass bei jeder Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes der letzten Jahre die WKO und die Industriellenvereinigung ihre Finger kräftig mit im Spiel hatten! Der Einfluss des Lobbying ist mittlerweile so groß, dass damit de facto demokratische Entscheidungsprozesse ausgehebelt werden. Wobei die effektivste Art und Weise immer ist, Leute auf die Payroll zu bekommen. In dem Moment, wo jemand Geld von einer Firma oder Institution bekommt wird er (sie) sein Agieren nach den Wünschen und Vorstellungen des Geldgebers ausrichten!

Lg H.
http://zoom.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,8332247,00.html

http://www.zeit.de/online/2006/10/lobbyismus (22.09.11)

Anm.: "Hat sich die Industriellenvereinigung die AlVG-Novelle von der ÖVP gekauft?" - 22.03.11)


Zum Eintrag

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