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27.05.14 um 2.03 Uhr - von Z*. - "AMS löst Panikattacke aus"

"Mir fehlen auch die Worte für ein für mich wirklich geschmackloses Vorgehen Seitens des AMS."


Hallo Hr. Moser!

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen oder einen Tipp geben wo ich mich in so einem Fall hinwenden kann bzw. was ich unternehmen kann?
Mir fehlen auch die Worte für ein für mich wirklich Geschmackloses vorgehen Seitens des AMS.

Kurz die Geschichte.
Vor 6 Jahren habe ich ein Burnout der höchsten Stufe gehabt. In Folge dessen bin ich auch auf Reha gewesen und war danach auch sehr lange, fast 3 Jahre, in einer Reha Maßnahme im BBRZ. Wird ihnen bestimmt etwas sagen. Unter anderem habe ich dort eine Ausbildung zum IT-Techniker gemacht. Während dieser Ausbildung habe ich auch bereits privat andere Weiterbildungen gemacht. In einem Bereich in dem ich auch arbeiten will in Zukunft.

Zur Überbrückung hatte ich seit Anfang des Jahres einstweilen einen Job. Den ich aber wieder Einvernehmlich auflöste.
Weswegen ich mich auch wieder beim AMS gemeldet habe. Und für nächste Woche einen Termin bekommen habe.
Ursprünglich hat man mir einen Termin erst im August vorgeschlagen. Ohne das es jetzt aber ein Gespräch mit einem Berater oder sonst jemanden gab.

Habe ich heute ein Schreiben erhalten mit folgendem Text:
BETREUUNGSVEREINBARUNG
Verbindlich vereinbart zwischen Herrn * Z. und dem AMS ....…

Sehr geehrter Herr * Z.,
hier halten wir die zwischen dem AMS und Ihnen getroffenen Vereinbarungen fest.

Kein Mensch hat mit mir gestern eine Vereinbarung getroffen und diese weder festgehalten noch Verbindlich vereinbart.
Die beschriebene Ausgangssituation wie auch das Ziel der Betreuung entspricht einem Stand vor 6 Jahren der völlig veraltet ist.
In der mir mitgeteilt wird das mir wieder eine Stelle im Einzelhandel Vorgeschlagen wird.
In der Branche die zu einem großen Teil mit meinem Burnout zu tun hatte.
Da das AMS ja auch die Ausbildung am BBRZ finanzierte, denke ich mir das es auch vermerkt sein sollte.
Sowohl der Grund für mein Burnout, weil ich das damals ausdrücklich und des Öfteren erwähnt habe, nicht wieder in den Handel zurück zu gehen aus diesem Grund. Wodurch mir dann ja eine Umschulung finanziert wurde.

Die ja ebenso vermerkt sein sollte. Darum finde ich es nicht nur eine Frechheit, sondern auch äußerst Geschmacklos, mir so ein Schreiben zu schicken. Noch dazu mit der Behauptung das mit mir irgendwas Vereinbart wurde.
Ich hatte gestern weder ein Gespräch am Telefon noch Persönlich mit irgendwem vom AMS.

Da ich mir das nicht bieten lassen möchte, aber ratlos bin was ich unternehmen kann, habe ich mich jetzt an sie gewendet. In der Hoffnung mir einen Tipp zu geben was ich jetzt weiter unternehmen kann.

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Die delegierte Macht über Feindbilder gewährleistet Ignoranz und Inkompetenz"
"Ja. das AMS bzw. dessen Vorgehen kann man nicht mehr ernst nehmen - Ich bezweifle auch, dass sich das AMS selbst noch ernst nimmt!
Denn die Grundlage ihres Umgangs mit den unschuldigen "Kunden?" beruht auf Unseriosität, Realitätsverweigerung, Anstandslosigkeit, Lügen etc.
Diskussionen bez. ihrer Kompetenz wird mit Hinweis, besser Drohung auf Bezugssperren erst gar nicht zugelassen.
Wir haben es also mit einem Menschenschlag zu tun, der vor ca. 70 Jahren für das Funktionieren des "Nazisystems" zuständig war.
Ein Menschenschlag der ohne Courage und eigenem Denken alle, auch menschenverachtende wie menschenrechtsverletzende, Anweisungen unhinterfragt umsetzt.
Die AMS-BeamtInnen-MitarbeiterInnen und deren Blockwarts in den Zwangsmassnahmen Deppen-, Mobbingkursen sind bis oben hin vollgestopft mit verkrampften Widersprüchen, mit diesen, anstatt mit Weisheit (die kommt schon überhaupt nicht vor) sie die Menschen in Not betreuen / coachen wollen?
Im Grunde spüren schon viele, auch von ihnen selbst, die extreme Peinlichkeit, die natürlich aus ihrem Verhalten entspringt - das aber politisch verlangt, entlohnt und mit Prämien belohnt wird.
Deswegen - weil die Peinlichkeit nur über Ignoranz erträglich ist - kommts u.a. zu solchen geschmacklosen / inkompetenten Vorgehensweisen.

"Versuchen sie also - wenn möglich - sich dieses auch so einzustufen und erst gar nicht gross zu wundern bzw. zu ärgern!" - Ich weiss leichter gesagt wie getan!
Trotzdem lassen sie sich das nicht gefallen und korrigieren bzw. ergänzen selbst die Betreuungsvereinbarung und senden diese eingeschrieben ans AMS zurück.

Ev. setzen sie eine Beschwerde auf, die sie an die Geschäftsstelleleitung senden und ev. auch an sämtliche Adressen - unter cc. ev. auch an den AMS-Ombudsmann, auf dass sich dort auch Beschwerden ansammeln - aber ohne sich auch nur das geringste von ihm/ihr zu erwarten!"

Bei ihnen wurde die "Mindest-Richtlinie" nicht eingehalten.
Der Betreuungsplan des AMS
>Im Betreuungsplan wird eine die beabsichtigte Vorgehensweise des AMS begründet und das Einvernehmen über die Inhalte des Betreuungsplans muss dokumentiert werden. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, so ist der Betreuungsplan unter weitest gehender Berücksichtigung der Kundeninteressen einseitig festzulegen und dies auch zu begründen.<

Zur Info:
Gehen sie in Zukunft nur mehr mit Begleitperson zu Terminen.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

>Ev. wenden sie sich an den neuen Volksanwalt, um Unterstützung zu erhalten. - post@volksanw.gv.at ;
Wichtig, dass die VA. immer mehr Beschwerden erhält!
(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!)


(Ohne Gewähr)

An AMS-MitarbeiterInnen
"Auch BeamtInnen / AMS-MitarbeiterInnen sind durch Menschenrechte geschützt"
Sachliche Kritik an der eigenen Behörde sind durch das Menschenrecht der freien Meinungsäusserungen geschützt.

Aktuelle VwGH-Erkenntnis vom 20.03.2014
>Auch dem Beamten sind in seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis alle Grundrechte (soweit sie in Betracht kommen) gewährleistet.

Sachliche Kritik des Beamten an der eigenen Behörde ist nicht nur durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, sondern auch als notwendiges Mittel zur Optimierung der Verwaltung anzusehen! (Rechtssatz)

>Es besteht keine Zuständigkeit von Vorgesetzten, das Grundrecht eines Beamten auf freie Meinungsäußerung durch Weisungen in Richtung eines Verbotes solche Äußerungen in der Öffentlichkeit abzugeben, zu beschränken. (Rechtssatz)

Anm.: Darüber hinaus wäre es, durch die Dienst-Vertragsklausel der erhöhten rechtlichen Verantwortung, eure Pflicht, Anweisungen, wenn diese u.a. auch sitten-, bzw. rechtswidrige Handlungen beinhalten, zu verweigern - und den Vorgesetzten darüber aufzuklären.

Stellt euch endlich eurer Mit--Verantwortung und Pflicht!

26.05.14 um 10.12 Uhr - von Wo. Th. - "Vorsicht Betrugsverdacht"

"Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes "möglicherweise kriminelles" System?"

"Fehler-Quote bei "zukunftsbestimmenden" Gutachten von ca. 20 - 25%?"


Sehr geehrte Damen und Herren

Was wollte ich Ihnen sagen, als ich Ihnen diesen Beitrag sandte ? Ich wollte Sie mit der Nase auf einen der möglicherweise größten Skandale nach dem HYPO-Raubzug und dem BANKENRETTUNGS-Raubzug stoßen. (die sind aus der Öffentlichkeit und den Medien verschwunden, was schon bedenklich ist).
Sie haben Es offenbar nicht bemerkt! Also: wenn da 2010 per Gerichtsurteil rund 5.000 PVA - Gutachten als FALSCH erkannt werden ist Das an sich schon ein Riesenskandal. Aber jetzt rechnen Sie bitte noch: wenn da noch die Anträge die nach falschen (?) Gutachten zurückgezogen wurden, die Klagen, die auf Rat der Richter zurückgezogen wurden eingerechnet werden, dann haben Sie bei einer Hochrechnung auf einige Jahre schnell 100.000 Opfer ! Und da haben wir noch lange nicht die falschen Gutachten bei Gericht mit geschätzt!
Das hat schon eine Dimension an welcher Medien nicht mehr vorbeisehen sollten. Allerdings habe (nicht nur ich) größte Bedenken ob es Medien wagen diesen Skandal aufzugreifen. Denn da schlagen Sie nicht nur einen oder zwei Politiker! Da schlagen Sie ein möglicherweise kriminelles System!

Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes System?

Betrachten wir den PVA-Jahresbericht 2010

Da wird Interessantes offenbar(!):
Da werden gegen PVA-Begutachtungen 20.000 (resp. 25.068)Klagen p.a. beim A&S-Gericht eingebracht. 5.060 dieser Klagen werden für den Kläger positiv beschieden. (stattgegeben, teilweise stattgegeben, verglichen.).

Das bedeutet dass 5.060 PVA- Begutachtungen falsch sind(!).
(Bisschen falsch, teilweise falsch geht da genauso wenig wie bisschen schwanger, oder teilweise schwanger).
Und das sind nur die eingeklagten IV- oder BU-Pensionsansprüche! Die zahllosen zurückgezogenen Anträge, die von Richtern "empfohlenen" Klagszurückziehungen sind da noch gar nicht bewertet!

Das können keine einzelnen Fehlleistungen mehr sein (!).
Denn jede Organisation arbeitet daran Fehler auszuschließen. Dazu werden bewährte Systeme der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung, Prozesskontrolle, Prozessoptimierung, u.s.w. benutzt. Damit kann eine Fehlerhäufigkeit auf bis zu 0,02 bis 0,03 % gedrückt werden.

Wie also, soll es möglich sein eine Fehlerquote von 20 - 25% nicht zu erkennen und nicht zu beheben? Das ist unter normalen Umständen nicht möglich(!).
Dass eine derartige "Fehlerhäufigkeit" nicht bekannt ist, ist unmöglich(!).
Und diese "Fehlerhäufigkeit" ist auch den Verantwortlichen (Hundstorfer, Pinggera.....) bekannt und wird geduldet!
Es bleibt also die Vermutung / der Verdacht, dass eine solche Fehlerhäufigkeit aus einem bestimmten Grund geduldet wird (!). Das ist ein sehr schwerwiegender Verdacht!

Cui bono ?

Nun, es ist das erklärte Ziel der Politik die Zugänge bei Invaliditätspensionen zu reduzieren. Aber um welchen Preis ? Gesetzliche Zugangsbedingungen zu verschlechtern und damit Sozialabbau zu betreiben muss wohl aus moralischen Gründen hinterfragt werden. Im Besonderen, wenn ein sozialdemokratischer Sozialminster das zu verantworten hat! Und Ideen wozu der Mann Das tut habe ich schon in anderen Artikeln gezeigt.
Wissentlich und willentlich ein derart "fehleranfälliges" System zu fahren verlangt meiner Rechtsmeinung folgend, nach einer Untersuchung, auch durch eine Staatsanwaltschaft.

Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein Menschenrecht (EMRK 6). Aber auch ein Pensionsverfahren hat ein faires Verfahren zu sein! Sowohl bei der PVA als auch bei Gericht.

Entscheiden Sie selbst, ob die Warnung:"Vorsicht ! Betrugsverdacht" eine Berechtigung hat. Ich darf das und tue das nicht. Das darf nur ein Gericht.

Es gilt die Unschuldsvermutung!

Wo. Th.

Ich bin Menschenrechtsverteidiger gemäß UN Res. 53/144.

Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes System? (
meinbezirk.at / baden)
­
Korrekte Begutachtung?
Vorsicht Betrugsverdacht (Foto: boote.de)

Anmerkung:
Erging an ca. 50 Adressen - davon an sehr vielen - österreich-flächendeckende - Medien bzw. dessen JournalistInnen!

------------- ----------------- ----------------

Fürchtet euch:
"
Pensionsversicherungsanstalt als AMS-Spitzel"
"Pensionsversicherung verrät Arzt-Befunde ans AMS
" -
+
"Die PVA hebelte eine Gutachterin vor dem Arbeitsgericht aus"
„Mobbing von A bis Z“ (24.10.13)

"Ein Beispiel über die Behandlung von ASVG-Pensionswerbern" (12.12.13)


26.05.14 um 10.12 Uhr - von M*. - "Rechtswidrige Krankenkassa Abmeldung?"
"Ich leide unter Panikattacken und habe inzwischen Angst vor jedem Termin!
"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich hatte am 19. dieses Monats einen Kontrolltermin beim AMS, den ich zwar wahrgenommen habe, infolgedessen liess ich mich aber krankschreiben
(Ich leide unter Panikattacken und habe inzwischen Angst vor jedem Termin)

Nun habe ich einen Brief von der Krankenkassa bekommen das meine Pflichtversicherung mit 18. diesen Monats (einem Sonntag) endet.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem AMS heute hörte ich von der Infodame es sei eine Niederschrift gemacht worden (scheinbar anschliessend an meine Krankmeldung) deren Inhalt sie mir nicht nennen könnte.

Ich weiss nun nicht so recht was ratsam wäre zu tun, habe ich nun keinen Anspruch auf Krankengeld? Soll ich beim der Krankenkasse Leistungen aus der Schutzfrist beantragen? Habe ich in dem Fall Anspruch?

Vielen Dank für ihre Zeit.

Antwort: "Amtsmissbrauch?"
"Ja lassen sie das ja nicht auf sich sitzen! Ev. handelt es sich um eine
rechtswidrige KK.-Abmeldung.
(Bezugsbestätigung bei der KK vorlegen und "rechtswidrige" Versicherungs-Abmeldung sofort wieder aktivieren lassen! - Haben sie die Bezugsbestätigung nicht mehr lassen sie sich diese vom AMS ausdrucken!)
>Ich denke es wird Zeit - da es sich um keine Einzelfälle handelt - Die Verantwortlichen / "BeraterInnen" dieser "rechtswidrigen" KK-Abmeldung bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch anzuzeigen! "?"< (trotz Bezugssperre versichert)

Und besuchen sie mit einer Begleitperson das AMS (BeraterIn), wenn nötig gehen sie sofort zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und verlangen eine Aufklärung / Erklärung.
Gleichzeitig verlangen sie - (ev. schriftlich eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) - einen Bescheid über die Einstellung von was???? - den sie berufen.

Ps.: Und verstehe ich das richtig?
Die Sperre (von was???) beginnt einen Tag vor ihrem Kontrolltermin, obwohl sie den besucht haben?

Senden sie ev. eine Beschwerde an an sämtliche Adressen - auch Medien.

>Ich weiss "Angst frisst Seele auf" - aber trotzdem kämpfen sie gegen diese "Unzumutbarkei" an! - Erst recht wenn Grenzen der Menschenverachtung bei weitem überschritten werden. - und es sich ev. tatsächlich um Schweinereien handelt! Wird ihnen gut tun!

>Die Angst die die AMS-Betroffenen befällt und die von dieser menschenverachtenden Behörde absichtlich geschürt / verbreitet wird, ist berechtigt und nachvollziehbar, da sie sich an der Existenz-Möglichkeit-Sicherung bzw. an der "Verunmöglichung des Existierens" ausrichtet!"

5.06.14 um 15.18 Uhr - von M. - "Nach einem persönlichen Gespräch kam folgendes heraus"
"Keine Bezugssperre wurde wieder aufgehoben?" - "keine Krankmeldung bekommen"
Nach einem persönlichen, "klärenden Gespräch" mit einem Abteilungsleiter der Geschäftsstelle St.P. kam folgendes heraus:
(ich hatte den Herren telefonisch kontaktiert wegen der Abmeldung und meinem Problem mit der Beraterin)

Das AMS hatte keine Krankmeldung von der GKK bekommen, verwundert wurde die Arbeitsunfähigkeitsmeldung entgegengenommen und kopiert, ich brauche mich darum nicht mehr zu kümmern.
Entgegen meiner Vermutung lag in meinem Fall nun KEINE Bezugssperre, in welcher Form auch immer vor bzw. wurde sie aus welchem Grund auch immer wieder aufgehoben obwohl ich mich in einem Fall geweigert habe die Dokumentation meiner Eigenbewerbungen abzugeben (Kulanz?)

Ich wäre ja aufgrund der Schutzfrist auch bei Bezugssperre versichert wurde mir gesagt (scheinbar aber nicht automatisch da ich auf dem Zettel der Krankenkasse ausfüllen musste das ich "Leistungen aus der Schutzfrist" beantrage)

Ausserdem sei mir die Notstandsbeihilfe für dieses Monat auch völlig normal ausbezahlt worden (die jetzt wieder zum Teil abgebucht wird da ich für die Krankenstandszeit auch Krankengeld ausbezahlt bekomme)
Er hatte auch ein Gespräch mit meiner Beraterin, die ich bedauerlicherweise behalten werde, zumindest aber habe ich eine kleine Verschnaufpause, da mein nächster Termin erst im August ist (was ungewöhnlich ist da ich sonst alle 2 wochen vorzusprechen hatte) MfG

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!


24.05.14 um 1.20 Uhr - von Su. - "BBRZ - Wie konnte, nach 5 Minuten, so ein BEfund/Diagnose über meinen Kopf hinweg erstellt werden. Das übersteigt doch jede Kompetenz!"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wurde zum BBRZ geschickt und durfte etwa 5 Min mit einem Psychiater reden. Der stellte recht allgemeine Fragen und mit keinem Wort wurde meine Schlafstörung angesprochen.

Nun steht im Befund ja ich könne ab 8 uhr arbeiten gehen. Wie kommt er darauf? ich habe von meinem eigenen Psychologen genug Diagnosen die meine jahrelangen Schlafstörungen bestätigen. Zusätzlich nehme ich auch Medikamente dagegen ein was mich auch schläfrig macht so daß ich mich frühmorgens wie gerädert fühle.

nun hat mein Berater den betreuunsplan umgeändert auf 7-8 Uhr. Hat das BBRZ denn solch eine Macht über mich zu entscheiden? ich werde wohl selber wissen wie es mir in der Früh geht nach stundenlangem hin und herwälzen in der Nacht.

wie konnte überhaupt so ein BEfund/Diagnose über meinen Kopf hinweg erstellt werden gleich nach 5 Minuten. Das übersteigt doch jede Kompetenz!

was kann ich noch machen damit meine Schlafstörung und Depression endlich anerkannt wird? Wie oder wo kann man meine Arbeitsfähigkeit testen? ich bin nicht 100% topfit und möchte daß das respektiert wird.

liebe Grüße und vielen Dank
Su.

Antwort:
Reden sie mit ihrem Hausarzt bzw. UND auch Facharzt über diese Ignoranz bzw. "menschenverachtende" Bestimmung.
Ev. besuchen sie mal einen Rechtsanwalt - erste Stunde ev. kostenlos. - oder auch mal den Gerichtsauskunftstag.

Dank dieser heuchlerischen SPÖ-Politik, die eigentlich für eine soziale demokratische Politik gewählt wurde - (bei der ÖVP ist diese Politik nämlich eh zu erwarten.) - haben wir in diesem Bereich diese faschistoiden Abwicklungen.

Sollten sie diesen Weg gehen, den ich als erforderlich erachte, bedanke ich mich für ev. Rückmeldung über Ausgang.

Zum BBRZ habe ich mich schon des Öffteren deutlich geäussert! - Siehe Links!

(Ohne Gewähr)

23.05.14 um 10.14 Uhr - von B. - "Fiktive Unterhalts-Anrechnung?"
"Finde es mehr als unverschämt und frage mich schon auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Forderung des AMS
"


Hallo Herr Moser!

Letzte Woche habe ich wieder einen Antrag auf Notstandshilfe beim AMS Graz eingebracht, hier wurde eine Niederschrift aufgenommen mit folgendem Wortlaut:

Zitat: „ Ich wurde darüber belehrt, dass bei einer bestehenden Erwerbstätigkeit des getrennt lebenden Ehepartner binnen drei Monaten ab heutigem Tag eine Unterhaltsklage bzw. Scheidungsklage einzubringen ist!
Wird keine Unterhaltsklage eingebracht so ist der fiktive Unterhaltsanspruch als Eigeneinkommen auf die Notstandshilfe anzurechnen „

Ich habe das unter Vorbehalt unterzeichnet, den ich finde es mehr als unverschämt das von mir binnen einer Frist gefordert wird eine Klage einzureichen und frage mich schon auf welcher gesetzliche Grundlage basiert diese Forderung des AMS, kann ich dazu gesetzlich (AIVG oder was auch immer verpflichtet werden?

Ich hab noch nichts gefunden was diese Forderung des AMS gerechtfertigt.

>Mein Mann und ich leben schon seit 2009 getrennt – eine Scheidung kommt aus verschiedenen Gründen im Moment nicht in Frage – da ich von Beginn unserer Ehe immer ein angemessenes Einkommen hatte ,selbst versichert war ist es fraglich ob mir überhaupt Unterhalt zusteht,

>
Zum Zeitpunkt der Trennung haben weder mein Mann noch ich eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen und es war nicht absehbar das ich mit 1.1.2011 arbeitslos sein werde.

>Auf welcher rechtlichen Basis beruht es das ein fiktiver ( = laut Duden erfundener) Unterhaltsanspruch auf die Notstandshilfe angerechnet werden darf nur weil ich keine Unterhaltsklage oder Scheidungsklage eingereicht habe?

>Warum darf es rechtlich geschehen ein „ Einkommen“ anzurechnen das es eigentlich gar nicht gibt?

Immerhin habe ich seit Jahren in diese Versicherungsgemeinschaft einbezahlt, mein Mann tut es immer noch und hat noch nie eine Leistung daraus beansprucht!

Und meine wichtigste Frage: WARUM steht Migranten eine Grundsicherung sowie Wohngeld, Taschengeld usw. zu – das macht mehr aus als ich Notstandshilfe bekomme – die haben keinen Cent einbezahlt??? LL

Vielleicht können Sie mir diese bezüglich mehr Auskunft geben leider fand ich bis dato nichts, und jeder interessante Link „ NOT FOUND“

Vielen Dank mit freundlichen Grüßen B. (22.05.14)

Antwort:
ich veröffentliche unter initialen okay?
dies betrifft sicherlich einige menschen.
mhh- aufpassen was man unterschreibt

hier ein fachartikel - passagen daraus sind eins zu eins für den einspruch / berufung auf den bescheid zu verwenden.

>Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf dieNotstandshilfe

ohne gewähr

Ps.: Und steigen sie nicht auch auf die Feindbild-Masche mit ein. Das ist von dieser Politik beabsichtigt - untere soziale Schichten sollen aufeinander losgehen.

>wir haben es mit einer unerträglichen Politik - von SPÖ / ÖVP (auch FPÖ/BZÖ wenn wir uns noch an deren Regierungsbeteiligung erinnern) - wie Behörden zu tun.

In einem der reichsten Länder Europas / der Welt können neben arbeitslose Menschen auch MigrantInnen unterstützt werden!
Ist in gesellschaftlicher Hinsicht ein äusserst wichtiger Schritt der neben Gesundheit auch Sicherheit etc. - auch im Bezug auf Vermeidung von Kriminalität - gewährleistet!

alles gute!

23.05.14 um 7.17 Uhr - von B. - "Hier handelt es sich meiner Meinung nach um einen gravierend Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte"
Hallo Herr Moser
Habe heute den Termin beim AMS, im Anhang sende ich Ihnen noch die von mir verfasste Einwendung gegen die Niederschrift werde Sie davon informieren was rauskommt!
Ich bin nach wie vor noch dabei heraus zu finden auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung Unterhaltsklage bzw. Scheidung des AMS beruht. Ich glaube da gibt es keine!

Im Gegenteil, hier handelt es sich meiner Meinung nach um einen gravierend Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Denn einer der Gründe warum mein Mann und ich uns entschlossen haben die Scheidung nicht einzureichen betrifft die Krankenversicherung, so kann ich wie es eben passiert ist , mich bei ihm mitversichern lassen, ebenso sind noch Rentenansprüche (Witwenrente) vorhanden.

Den die Frage ob ich ihm gegenüber einen Unterhaltsanspruch hätte, wurde bereits bei einer Rechtsberatung abgeklärt und wie gesagt, ich habe immer selbst angemessen verdient, war selbst versichert daher könnte er nur auf freiwilliger Basis zahlen – den in die Notlage in der ich mich jetzt befinde kam ich durch das AMS ( Streichung der Notstandshilfe) bis dato konnte ich mich selbst erhalten!

Das AMS geht davon aus diese Pflicht anderen zu übertragen, in diesem Fall dem Partner ( ob verheiratet oder nicht ) hier handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die ich bzw. mein Mann immer noch bezahlen.

Im Übrigen kann ich jeden nur raten, beim AMS ausschließlich „unter Vorbehalt „ zu unterschreiben, (Vorbehaltsklausel = unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung) – zum eigenen Schutz und sich dann rechtlich beraten zu lassen.

Hier mal ein Link : "unter Vorbehalt" - Mit freundlichen Grüßen B.

Antwort:
ja, gehen sie - "bez. der rechtsverletzung durch das AMS?" - über den rechtsweg vor.
diese fiktive unterhaltsanrechnung leitet das AMS ansch. von der notklausel ab.
>AlVG - § 33. (2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die) Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3) und sich in Notlage befindet.<
- deshalb diskriminiert unsere SPÖ/ÖVP-Hundstorfer-Politik auch menschen / frauen.
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

und halten sie uns auf dem laufenden - danke

22.05.14 um 4.22 Uhr - von G*. - "Nur weil ein Angestellter vom AMS die unglaubliche Macht hat, über Leben und Tod zu entscheiden."


Bitte um Info:
Wurde von Mai 2013 bis Februar 2014 in ein Arbeitsprojekt in Vollzeit berufen. Habe beim AMS sowie beim Anbieter in Anwesenheit von 2 Zeugen meine Ärztlichen Gutachten beigebracht, Massive Herzproblemen schon zwei eingriffe und dadurch große Atemnot, kurz vor einer Operation an der linken Hand und leider auch am After und nicht zu vergessen einen Behinderungsgrad auf Grund einer fehl Operation an meinen Bandscheiben von 60%, nebenbei auf einem Auge blind und auf dem anderen +2,5) für das AMS nicht relevant und ab zur Arbeit
Habe Hr. S. Leiter AMS per E-Mail um Hilfe gebeten, am nächsten Tag kam die Antwort, dass ich mich immer durch Krankenstände von AMS Maßnahmen drücken würde und man staune die Meldung hat Hr. S. von einer Angestellten vom AMS erhalten wo ich noch nie zu Gesicht bekam oder auch nur ein Wort mit der Dame gesprochen habe.
Habe selbstverständlich sämtliche sinnlosen Kurse besucht die mir aufgelegt wurden und das zum Teil mit sehr starken Schmerzen.
Bei meinem ersten Arbeitstag habe ich die Verantwortlichen darum gebeten meine Ärztlichen Gutachten bei der Einteilung der Arbeit zu berücksichtigen, worauf mir geantwortet wurde das dies nicht möglich sei, wegen Datenschutz vom AMS.
Auf Grund der Arbeit die ich verrichten durfte bin ich nun nochmals im Krankenhaus gelandet und bekam nochmals 2 Stent zum Herzen gelegt und kann meine beiden Operationen nicht durchführen lassen auf Grund der Medikamente die ich nun zu mir nehme, dass bedeutet für mich nochmals ca. 8 Monate lange tag - täglich diese starken Schmerzen.
Nun bin ich seit 6 Wochen in Therapie 3x die Woche je 3 Stunden und in Folge nochmals 4,5 Monate 2x die Woche je 2 Stunden und das alles nur weil ein Angestellter vom AMS die unglaubliche Macht hat, über Leben und Tod zu entscheiden.
Anbei bemerkt: Habe einmal Anzeige gegen das AMS über die Volksanwaltschaft eingereicht und dann wurde mein Leben zum Albtraum. Wurde der Schwarzarbeit beschuldigt und in Folge meine Arbeitslosenunterstützung von ca. 1100 Euro auf 350 gekürzt und erhielt zwei Monate lange Lohnpfändungen obwohl keine Vorhanden, es wurde auch nie eine drittschuldneranfrage bei der Sozialversicherung getätigt, wurde auch sofort in einen Kurs vermittelt aber ohne Fahrkosten Zuschuss bin in Folge jeden Tag 14 KM zu Fuß gegangen und auf meine Beschwerde wurde mir mitgeteilt das ich selbst schuld sei wenn ich den Kurs besuche, da mich das AMS schon längst bei der Krankenkasse abgemeldet habe.
Nun wo ich den verantwortlichen damit gedroht habe sie Privat zu klagen, wurde mir ein neuer Berater zugeteilt. LG G.

Antwort: "Sagen sie jenen, die sie vernichten wollen, den Kampf an!"
Es sieht so aus, als bräuchten sie eine rechtliche Vertretung "Rechtsanwalt" - ev. über eine Rechtsschutzversicherung - vielleicht schliessen sie noch eine ab?
Natürlich muss das AMS und erst recht die "asozialen" Zwangsmassnahmen auf ihren Gesundheitszustand eingehen bzw. diesen berücksichtigen.
Dazu der VwGH
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
> Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

>"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

Wenn sie nachweisen können, dass ihre Gesundheit wegen der "Zwangs"-massnahmen-Arbeit zusätzlichen Schaden genommen hat. - Und Schmerzen zugenommen haben, so wäre ev. eine Anzeige / Klage wegen Körperverletzung möglich. Hier wäre es wichtig Rechtsbeistand zu haben.
- Erst recht wenn Atteste, die sie vorgelegt haben, vor den Einsatz bestimmter Arbeiten, die sie verrichten mussten warnen bzw. diese verbieten.

Falls sie ohne Beweise beschuldigt werden "?" und es (bez. Schwarzarbeit) zu Sanktionen kommt, dann dürfen sie das nicht einfach über sich ergehen lassen.
(Bescheid sofort beeinspruchen / Berufung)
Die Schweinereien unterliegen einer Steigerung, wenn das AMS / BeraterInnen sehen: "Mit dem kann man "eh" alles machen"

Auch steht ihnen ein Fahrtkostenzuschuss/ersatz zu - nach öffentlichen Verkehrsmittel ausgerichtet. - Sie müssen das vorab mit dem BetreuerIn besprechen!
Wieso wurden sie von der Krankenkassa abgemeldet? Ist davon auszugehen, dass dies rechtswidrig geschah? Rechtswidrige KK-Abmeldung seitens des AMS kommt nicht selten vor!

Gehen sie in Zukunft nur mehr mit Begleitperson zu Terminen.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Wenn solche menschenverachtenden Vorgehensweisen wieder vorkommen, dann reagieren sie und wehren sie sich.
Senden sie schriftliche Beschwerde an sämtlichen Adressen (+ Medien).

Lassen sie ärztlich feststellen, dass gesundheitliche Schäden durch Missachtung der Atteste bei der Vermittlung zu ev. "Zwangs"-massnahmen-Arbeit erfolgt sind und gehen sie rechtlich vor.

Ev. besuchen sie den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks oder/und erste Stunde Rechtsanwalt ev. kostenlos. Und/Oder (auch per E-Mail möglich) wenden sie sich an die Solidaritätsgruppe (Adressen unter Link)


Lassen sie sich wegen behördlicher Rücksichtslosigkeit nicht in den Tod treiben!
Melden sie sich ev. wieder, wenn sie in (welche?) Zwangsmassnahmen vermittelt werden.
Und machen sie sich bewusst, dass sie seitens des AMS mit keiner Rücksicht / Mitgefühl rechnen können. Im Gegenteil, gibts Prämien wenn Arbeitslose aus der Statistik fallen! Egal wie - anders bzw. über Vermittlung in DV. sind arbeitsmarktpolitische Erfolge nicht möglich! Dazu fehlen die Arbeitsplätze!

Zum Verständnis der Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)"

Und senden sie den Bericht auch an die Volksanwaltschaft (neuer Volksanwalt)
Dort treffen endlich haufenweise Beschwerden ein. Schon alleine die Menge setzt die VA. unter Druck.
>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

(Ohne Gewähr! Alles Gute!)

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren! Brecht!


21.05.14 um 19.52 Uhr - von K. - "Akademikerjob mit "fürstlicher" Bezahlung"


Hallo Herr Moser,
dieses Jobinserat sollten wir unseren Leser nicht vorenthalten.

Verein f. Konsumenten sucht zum sofortigen Eintritt zur Verstärkung der Beratungsabteilung motivierten Juristen (m/w)
Bruttoentgelt: EUR 1.650,00
Wochenarbeitszeit: 38,5 h Mo - Fr

jobtransfair.at/jobsuche/job-details/detail/jurist-wm

Ein Akademikerjob mit dieser \"fürstlichen\" Bezahlung. Da fehlen einem die Worte... LG K .

Anmerkung: "Sich Vorteile durch Arbeitslosigkeit verschaffen?"
"Führt die Zwangsmassnahmenbetreiber-Definition von Fairness über (billige Arbeitskräfte) Gratisarbeiter?
Schaut im Übrigen aus als ob das DV. auf die Eingliederungsbeihilfe zugeschnitten ist?"


21.05.14 um 14.41 Uhr - von U*. - "Wann kann ich wegen der Qualifikation ansuchen "


Lieber Herr Moser´ich hab eine Frage an sie .Ich mache gerade über eine Stiftung das Ergänzungsmodul Behindertenbegleitung bin ende Juni fertig somit auch kein stiftungsteilnehmer mehr ich bin alleinerziehend und möchte noch das diplomjahr über das facharbeiterstipendium machen die 20 std. Präsenzzeit sind abgedeckt da habe ich in der schule schon nachgefragt !wissen sie ab wann ich da ansuchen kann und wie die Chancen stehn da sie mich am ams gleich abgewimmelt haben jedoch auf der Arbeiterkammer die sagten mir das ich das anforderungsprofil erfülle !wovon ist es abhängig das mir das ams dies zusichert mfg U.
und übrigens eine super Homepage Respekt gilt ihnen

Antwort:
Beziehen sie ev. mehr AMS-MitarbeiterInnen in die Entscheidung mit ein. Von einem BeraterIn erhält man leicht und schnell eine Absage.
Besuchen sie ev.mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter und suchen sie dort an.
Und / Oder - besser noch schriftlich! Auf dass es von anderer Stelle bearbeitet werden muss. - Auch wenn auf Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet , den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11
Alles Gute (Ohne Gewähr)

21.05.14 um 7.21 Uhr - von U*. - "Das hinter meinem Rücken über mich geschimpft wird"
Hallo Herr Moser ich hab noch ein brennendes anliegen,also folgendes ich hab ja meine Ausbildung jetzt über eine Stiftung finanziert bekommen und habe meinen stiftungsarbeitsplatz im Institut hartheim ursprünglich hatte ich um berufliche Reha angesucht bei der Pva ein Prozedere mit psychotest ,Amtsarzt und lauter so hürden hab bis zum obersten bei der Pva geschrieben und echt gekämpft dieses hab ich auch bei meinem Einstellungsgespräch im Institut kundgetan und auch meinen Missmut das dieses ansuchen abgelehnt wurde ,Resultat ein kollege hat mir mal geflüstert das hinter meinem rücken von der Personalabteilung über mich geschimpft wird weil ich mich für meine rechte eingesetzt hab der jenige übrigens ist einer von den Betriebsräten also seh ich das auch als Mobbing da ich das sehr belastend empfand und ich bei der Obrigkeit auch angesprochen hab ob das stimmt dás dies gesagt wurde worauf dies wiederlegt wurde. Komischerweise habe ich nach dem ich zwei Bewerbungen abgeschickt hab nie ein Feedback bekomen und nachdem ich zwei Monate später nachgefragt habe was jetzt sei hies es ja der Personalchef hat seinen posten gekündigt und die Bewerbungen weiss keiner was davon ,vor kurzem hat mich die zuständige Dame also die,die für die stiftungsteilnehmer zuständig ist kontaktiert und sagte zu mir es gibt grad keinen Job für mich und es tut ihr leid sie habe nichts davon gewusst das sich der Personalchef nicht gemeldet hat bei mir komisch mh... eigenartiger weise haben drei neue Mitarbeiter in dieser zeit in dem Bereich wo ich arbeite neu angefangen auch komisch sehr belastend da ich finde mein ruf ist im Institut geschädigt nur weil ich mich für meine rechte eingesetzt habe weil meine arbeit und das reflektionsgespräch darüber gut waren also da kann mir keiner was nachsagen hatte von menem nächsten vorgesetzten nur pos. Feedbacks glg U.

Antwort:
Die Schwierigkeit liegt darin, dass sie die Rufschädigung nicht nachweisen können. - Oder? Sonst wäre Üble Nachrede laut §111 StGB strafbar.
Haben sie einen Zeugen so sollten sie - "neben/anstatt" der Strafanzeige - eine schriftliche Beschwerde an die zuständigen Stellen / Vorgesetzten senden.
Mobbing ist kein Kavaliersdelikt - Bei Hinweisen ev. auch an den Volksanwalt wenden. (post@volksanw.gv.at)
Ansonsten sollte es sie ehren. Ich kann mir gut vorstellen, dass nur Obrigkeitsdenker willkommen und kritische Geister eben verpönt sind .
Aber um zu einer humanen Gesellschaft zu kommen brauchts mündige Leute die sich nicht alles gefallen lassen. In diesem Sinne sind sie Vorbild für Leute die für ihr Recht kämpfen!
Diese Angelegenheit soll sie nicht zu sehr zu belasten und ihren Weg gefährden. Ich wünsche ihnen alles Gute zur Erlangung ihres Ziels. Ev. auch über einen anderen Arbeitsplatz!

22.05.14 um 6.43 Uhr - von U*. - "Danke"
Danke sie sind der Beste und wiedereinmal sehr gute Anregungen ! Schön dass sie sich so einsetzen Respekt! Mfg. U.

2.06.14 um 8.36 Uhr - von U. - "Bez. AMS und Facharbeiterstipendium?"
Guten Morgen Herr Moser !Hab nch eine frage bezueglich ams und Facharbeiterstipendium hab da jetzt bei der ams zentrale angerufen ob sie mir ein Begehren schicken dan hat sie gesagt so geht das nicht sie muss das mit meiner Beraterin besprechen und hat mir einen Termin bei der Leitung des ams e. ausgemacht dann hab ich mit der Leitung Fr Pi. gesprochen die sagte ganz schorff sie sind ja schon Altenfachbetreuerin und be´hindertenbegleitung haben sie auch gemacht also wofür ich dan den dipl. Behindertenbetreuer bräuchte mh.. und ich sagte darauf naja es hat geheissen die ber. Reha geht nicht von der Pva her da ich ja wieder körperlich zu tun hab und mein rücken da im neuen beruf auch wieder beansprucht wird also mache ich das Diplom deswegen da ich mehr pädagogisch tätig bin dann und nicht in der pflege das hat ihr gar nicht behagt habe morgen früh bei Leitung vom ams e. an Termin wie soll ich mich verhalten danke schon im vorhinein für ihr Feedback schön dass ! es sie gibt mfg U.

Antwort:
NEHMEN SIE EINEN ZEUGEN MIT
und egal was die sagt - sie verlangen das begehren - und immer eingeschrieben senden (oder abgabe auf einer kopie bestätigen lassen) - das zumindest noch wer anderer in den entscheidungsprozess eingebunden ist.
Seien sie lästig, dass ist alles was sie tun können, den auf tatsächliche sinnvolle Ausbildung besteht kein Rechtsanspruch - nur der Teilnahme-"Zwang" an Deppenkurse! alles gute!


21.05.14 um 13.11 Uhr - von E*. - "Banken und Rückstellungskosten"


Sehr geehrter Herr Christian Moser,

wir waren bereits in Mail-Kontakt.

Ich hätte was Neuers zu diskutieren, leider komme ich auch nicht weiter.

Banken und das Wort "Rückstellungskosten".

Ich bin jetzt bald 44 Jahre und war bis vor 2 Jahren ausschließlich bei der Sparkasse.
Erst vor 2 Jahren wechselte ich die Bank, weil die sogenannten Rückstellungskosten eingeführt wurden, in der selben Zeit, als auch alle Banken mit den Quartalsabschlusskosten wesentlich höher wurden.

Diese Rückstellungskosten dienen dazu, Personen keinen Überzug mehr zu gestatten, weil die Einnahme wesentlich höher ausfällt.
Es handelt sich um die Überschreitung des Überziehungsrahmen oder Kontostand NULL.
Wenn man mit einer Rechnung diesen Rahmen überschreiten, werden bei Überweisung 1,60 Euro verrechnet, bei Nichtüberweisung 6,50 Euro pro Rechnung verrechnet.

So wird jetzt das AMS-Bezugsgeld an den Tagen bei den Banken gutgeschrieben, ab wann es nötig ist laut Auszug vom AMS, aber es kommt manchmal zu Überschneidungen, da man sich heutzutage nicht mehr entscheiden kann, wann man die Handygebühr von A1 einzahlt.
A1 wird von der Post vertrieben, fussioniert mit BAWAG!!!!

Wenn wir uns dieses im Jänner ansehen, ersehen wir mindensten 2 -3 Zahlscheine.
Oder man darf gleich im Voraus auch noch die Miete von 464,-- Euro bezahlen, wo es völlig unmöglich ist im Kontorahmen zu bleiben.
Ich zahlte dann nicht nur die Zinsen für den zusätzlichen Überzugsrahmen bei der Sparkasse, nein, auch noch die 1,60 Euro und wusste davon nichts (Überweisung) und konnte daher nicht mehr auf mein Geld zugreifen, welches ich bis zu dieser Gesetztesbildung, hätte haben könnnen.

Nach einen heftigen Gespräch kündigte mir die Bank ohne mich zu verständigen, erst dann nach Eingang meiner Wohnungsbeihilfe.
Ich wechselte g ü n s t i g, zur BAWAG, welche ja so freundlich gepriesen wurde auf der Finanzministeriumseite.!!!!

Hier gibt es gar keine 1,60 Euro sondern nur 6,50 Euros.

Als dann auch noch mitten in der Nacht meine Zahlscheine abgebucht wurden und 2 Stunden später um 6.00 Uhr früh mein AMS-Geld eingelangt ist und ich immer noch die 6,50 Euro zahlen musste, glaubte ich es nicht.

Auch nicht bei einem Feiertag, wie die Heiligen drei Könige, dass ja einen Werkstag ist.!!!!!!!!

Ich kündigte die Bank vor einen Monat.
Dann wurde mir mein Geld Tage zurückgehalten, bis endlich es per Post kam.
Ich urgierte bei einer anderen Filiale, weil der Herr bei drei Besuchen nicht da war.

Diese beschimpfte mich und nannte mich......wenn ich eh das AMS Geld vom Staat bekomme....

Ich ging zur Arbeiterkammer und wollte Sie anzeigen.
Diese erklärte mir, sie seinen nicht zuständig, ich solle mir einen Anwalt nehmen, ich sagte der kostet mindestens 100 Euro, Sie sagte darauf, mehr mindestens 200 Euro.
ABER
Sie nahmen sich dankbar an, sich mit einen Anruf zu kümmern, wo denn mein Geld stecke.
Da ich nicht Vorhersah, dass mein Geld mir nicht gleich ausbezahlt wurde, sondern erst Tage späteren, wurde ich wieder einmal gescannt, was ich denn mit meinem Geld machte.

Zurück zu
Rückstellungskosten
Ich schrieb ans Ministerium, diese nahm sich nicht an.
Ich schrieb an die Arbeiterkammer, diese nahm sich nicht an.
Ich schrieb an ORF Konkret, diese nahmen sich auch nicht an.

So, ich eröffene ein anderes Girokonto, billig natürlich.

Raiffeisenkasse, keine Überzugsregeldung ohne Kredit ohne Pfändungen, ohne Überzug.
Ich muss wieder jeden Monatsende meine Berichte liefern, wenn ich 10 bis 20 oder 50 Euro überziehen würde.

Länderbank, ja aber wesentlich teuerer, gibt nicht nur E-Banking mit Gratisbankomatkarte.

HMMMM

Wenn man sich dieses genau errechnet, kommt man nicht einmal auf 2 Euro für ein dauerhaftes ausgebortes Geld von 100 Euro Überzug.
Die Gestaltung ist einfach, Ausländer, Arbeitslose kein Überzug, aber Rückstellungskostenverrechnungen.

Bargeldüberweisungen:
Pro Zahlschein 3,-- Sparkasse, Sparda 4,50, Bawag 3,90,......
ausser man zahlt mit Aktivpass die Stromrechnung bei der Sparkasse, gratis.!!!!HMMM
5 Zahlscheine im Monat sind 20 Euro, im Quartal 60 Euro.
So man sucht die beste Bank, bis man sie gefunden hat.
Eins ist schon verbessert, mit E-Banking entscheide ich mich bewusst, wann ich überweise.
Ein wenig Wischiwoschi, aber empfehlenswert. Gruss E (19.05.14)

Antwort:
Stellvertretend für viele aus der unteren sozialen Schicht, schneiden sie ein Thema an, das viele sicherlich schon grün und blau ärgern liess und sicherlich standen viele davon diesem auch schamlosen Treiben schon sprachlos und ohnmächtig gegenüber.
Sie beschreiben das Gesicht des Neoliberalismus, der ausgelegt ist um Reiche immer reicher zu machen und Arme immer ärmer! Angefügt werden muss noch, dass Menschen ohne "ausreichenden" Kapital der Respektlosigkeit ausgesetzt sind und "DIE" sich genau bei diesen Menschen schamlos ohne Skrupel bereichern und gleichzeitig im Regen stehen lassen.
Eine widerliche Gesellschaftsform, was das Zusammenleben betrifft!

Ist mir auch schon so ergangen. Bzw. schon das zweite Mal und wahrscheinlich nicht das letzte Mal.

15 Euro wurden nicht überwiesen - weil ich übern Überziehungsrahmen war.
Wohlwissend auf Bankenseite, dass kurz vorm Ende des Monats noch die Wohnungsbeihilfe reinkommt, die das wieder abdeckt!

15 Euro konnten vom Konto nicht mehr genommen werden aber
ca. die Hälfte 6.50 Euro - "ich nenne die Rückstellungskosten "Strafzahlung" die gingen schon noch. Diese Art der Geschäftemacherei finde ich extrem schamlos, wenn nicht geradezu skrupellos!

Ein Beispiel das zeigt, dass in der Lebensausrichtung nichts mehr "heilig" / "menschlich" / solidarisch ist.
Es geht nur mehr darum an andere zu verdienen.
Verdienen - Konsumieren die Lebensausrichtung / der leere Lebensinhalt der heutigen Zeit. Bzw. Die Freude am Materiellen soll die Leere füllen!
Menschen unterdrücken, in Abhängigkeit halten und an ihnen verdienen.
So umschreibt sich im Groben die jetzige Lebensphilosophie (des Neoliberalismus)

Um das zu ändern braucht es unbedingt eine andere Politik!
Es muss sich eine tatsächliche Vertretung für die untere (im Stich gelassene) soziale Schicht aufstellen. Und die Leute, die natürlich entmutigt und depressiv sind und so klarer Weise den Optimismus für die Zukunft verloren haben, müssen auch wählen gehen.
Dann wären für eine humanistische-soziale-solidarische Partei genügend Stimmen drinnen, um etwas zu bewegen.

Diese neoliberale Lebensform belastet schon einen grossen Teil der Bevölkerung!

>Österreich / Europa braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen.

20.05.14 um 13.07 Uhr - von E*. - "Insgesamt wurden es 16,50 Mehrkosten für eine 13,-- Euro Handyrechnung"
"Ich denke man müsste das Ganze "Sekte" nennen und sich wehren."
Hallo,
gestern konnte ich mich nicht genau ausdrücken.
Nur rein von der Bank wurden 6,50 Euro verrechnet. (zwecks Überzugsregelung)
Bei der nächsten Rechnung von A1 wurden dann auch noch 7,50 Euro Kosten und 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Bei einer anderen Versicherungsrechnung wurden es nur zusätzlich 6,50 Euro und die Rückstellungskosten von 6,50 seitens der Bank.
Also insgesamt wurden es 16,50 Mehrkosten für eine 13,-- Euro A1 Handyrechnung, welche ich zusätzlich eigenständig auch überweisen musste. Die 13 Euro Rechnung wurde nicht automatisch später nocheinmal abgerufen.
Den Inhalt dürfen Sie veröffentlichen. Er wurde nur ein wenig durcheinandergeschrieben, vielleicht möchten Sie ihn kürzen auf wesentliche Inhalte, meinen Nachnamen vielleicht doch nicht.
----
Gestern fiel mir etwas ANDERES ein.
wegen erster Seite "Nationalismus".

Ich denke man müsste das Ganze "Sekte" nennen und sich wehren.
Es wird ausgegrenzt, verletzt und einem psychische Grausamkeiten zugefügt und es ist eine Masse an Leuten beteiligt.
Ich denke es ist sektenähnlich, wie damals als man MEDIEN (Fernsehen) damit bezeignet hat, welches strafbar ist? Mfg.

21.05.14 um 17.27 Uhr - von E*. - "an "Help TV" weitergeleitet"
Hallo, kurz!
ORF mailte heute, hat Rückstellungskosten an "Help TV" weitergeleitet.
Es wird bearbeitet. Mfg.

1.06.14 um 10.00 Uhr - von E*. - "Banken....... geht weiter bzw. Überlebenskampf"
Hallo,
kurz eine Zwischenmeldung.
Weitere Bank will nur Konto vergeben, aber mit 3 Monatigen Kontrolle. Erst dann darf ich als Schuldenfreie Person einen Überzug erbitten. Hypo Bank.

Easybank - Sehr gut im Zusenden der Formulare, aber kann man ja nicht wissen, dass erst nach einem Gespräch gesagt wird, dass dieses Formulare nur ein 3-monatiges Gehalt darstellen und ein AMS Bezug das ja nicht ist.

Der Zettel mit dem Bezug bis Jahresende ist keine Sicherheit im Gegenzug zu dem Zettel mit den LETZEN 3 Monaten Arbeit einer Firma, wo man ja nur im 3-Monatiger Kündigungsschutz steht.
--------------------------
Heute: Die Bawag war ja mit der Post fussioniert.
Man kann denken was man will, aber die Post stellte mir heute nur ein Packerl zu mit meiner CD für die Englischmatura, aber Sie zahlte mir nicht die Wohnungsbeihilfe aus,
wobei doch heute der letzte Tag ist im Monat, welcher ein Werkstag ist.
Hättest mein Gesicht sehen wollen, CD ja aber Geld nein.
Ich forsche jetzt wo denn wieder einmal das Geld liegt, dass ja nur einen Tag später kommen müsste als bei einer Kontoüberweisung. (Hmmmm)
---------------------------
Tja die Blutzentrale mit Blasmaspende klappte auch nicht, wegen meiner Kopfuntersuchung, auch heute könnte ich nicht die 20 Euro dafür entgegennehmen, Terminvereinbarung, soviele gute Menschen spenden täglich.

Und beim Dorotheum als Pfand meinen Silberschmuck zu hinterlegen, geht erst ab einer Summe von 36,-- Euro Wert. Tja war ja nicht so schwer.
----------------------------
Mir ist schon ganz schlecht von Kaffee ohne Milch und Dauertee, aber vielleicht ist ja meine Tochter die Rettung, Alleinerzieherin.
Hätte ich doch eine Bank oder nicht, meine Zahlscheine für heute bleiben zu Hause.
Hoffentlich gehts Ihnen besser. Gruss E. (30.05.14)

Antwort:
danke für laufende - mutige info
und nochwas
waren sie schon bei der caritas - einkaufsgutscheine - miete strom ev. per erlagschein - ev. bargeld - ohne gewähr
probieren sie es - ich denke dort können sie ev. hilfe erwarten. alles gute!

4.06.14 um 14.30 Uhr - von E. - "Überlebenskampf / (Banken...)"
"Ich fühle mich wie ein Kasperl, mit dem man alles machen kann und schwindelig."

Guten Morger Herr Christian Moser,

am Freitag, 30. Mai und heute, 2. Juni 2014 ist noch immer nicht meine Wohnungsbeihilfe gekommen. Letzter Tag müsste der 30. Mai sein.
Ich war jetzt schon beim AMS zwecks Kostenvorschuss, leider wurde dieser gelöscht. Den gibts nicht mehr.

Jetzt schreibe ich dieses E-Mail. Ich kann niergends anrufen, da mein Wertkartenhandy am 30. Mai abgelaufen ist.
Und die Bundesministeriumstelle sendete mir auch eine Nachricht, siehe anbei (vor 2 Stunden)

Meine Zahlscheine kann ich heute nicht einzahlen und meine Tochter wieder um 10 Euro anpumpen, wenn ich wüßte, ob Sie arbeitet oder daheim ist. Ich fühle mich wie ein Kasperl, mit dem man alles machen kann und schwindelig. (2.06.14)

--------- ----------- ----------

Sehr geehrte Frau E.,

Ihr E-Mail ist irrtümlich an die Sektion Konsumentenpolitik übermittelt worden. Bitte prüfen Sie den Absender nochmals.

Mit freundlichen Grüßen
S. J.
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ

Antwort:
senden sie es nochmal. nicht abwimmeln lassen.
schreiben sie dazu ansonsten intern weiterleiten!

ps. glauben sie ist der fehler bei der post oder bei der auszahlungs-behörde liegt.
gehen sie der sache nach. schreiben sie der behörde.
ist der antrag "eh" noch immer gültig? bzw. nicht ausgelaufen? alles gute!

3.06.14 um 14.18 Uhr - von E. - "Überlebenskampf"
"Ich bin kaputt, aber sonst geht's wieder berg-auf."

Hallo Hr. Christian Moser,
ich bin kaputt, aber sonst geht's wieder berg-auf.
Leider hatte ich heute den Postler verpasst.
Ich wollte meine GOLDENEN Miniohrringe versetzen, die Dame nannte mir den Preis Euro 2,-- oder Gutschein 4,-- Euro bei Einkauf im Juweliergeschäft. (Goldwert) Dann wollte ich die O-Ringe mitnehmen, waren aber noch nicht zurückgeliefert worden.

Dann entschloss ich mich mein Kind aufzusuchen, tja Geld habe ich jetzt und dann kam ich heim und was liegt im Postfach "Meine Verstängigung".
Ich fahrte gleich zur Post, leider erst morgen ist das Geld behebbar.

Aber immerhin ich hab morgen MEIN Geld und MEINE Erfahrungen im Einkauf. Es ist zwar ein geborgtes Geld, aber tja.
Nochmal gutgegangen, aber innerlich wieder eine negative Prägung nicht ausreichen Geld zu haben, obwohl ich nicht schuld wahr.
Meine zwei Zahlscheine sind drüber. Mal sehen. Verfügbares Geld und schuldenfrei ist die Zukunft. Gruss

10.06.14 um 16.52 Uhr - von E. - "Überlebenskampf: mittlerweile habe ich mich wieder gefangen"
Hallo Christian Moser,

mittlerweile habe ich mich wieder gefangen, aber
um die Zeit zu vervollständigen, möchte ich noch erwähnen, dass man für eine Kontoeröffnung einen aktuellen Reisepass oder Führerschein braucht, ein Aktivpass reicht nicht.
Kosten 70 Euro für Personalausweis oder Reisepass beim Magistrat + Fotos.
Meiner war abgelaufen, hatte aber einen Führerschein.

Zweitens, ich weiß nicht ob ich es schon geschrieben habe.
Teils bestimmen Banken das Arbeitslosengeld nicht als Einkommen.
Somit ist kein Girokonto zu eröffnen, sondern ein Privatkonto.

Ich bin jetzt bei der Volksbank mit nur einem E-Bankingkonto, aber keine Überzugsregelung. Wird sehen was mir einfällt.

Gruss

20.06.14 um 11.31 Uhr - von E. - "Volkskreditbank nicht Volksbank"
Ich bemerkte erst durch die ersten Bankomatabhebungen, dass ich nicht bei der Volksbank bin, sondern bei der Volkskreditbank.
Vielleicht möchten Sie das noch richtigstellen. Gruss E.

27.06.14 um 10.12 Uhr - von P. R. - "Schädigung durch Banken vorsätzlich und systematisch"
Echt informativer Klartext:
Schädigung durch Banken vorsätzlich und systematisch z. B: Raiffeisen, Sparkasse OÖ - es gilt die Unschuldsvermutung.
Kreditopferhilfe: Pressekonferenz 22.05.2014 Wien (youtube.com) (26.06.14).

Anmerkung: Empfehlenswert und erschreckend!

20.05.14 um 9.57 Uhr - von M. S. "Was bringt es, das sowieso absurde, fragwürdige ALVG noch weiter zu verunmenschlichen?"


Hallo Herr Moser!

Wie Sie sicher wissen werden geht es diese Woche im Parlament um das Doppelbudget 2014/2015.
Geplant sind (wenn es nach Spindelegger geht) Kürzungen bei der Wohnbauförderung, aber mehr Geld für Arbeitsmarktmaßnahmen.

Was bringt es, das sowieso absurde, fragwürdige ALVG (seit der Novelle 2007) noch weiter zu verunmenschlichen?
Was bringt die Gründung , zusätzlicher Sozial?Ökonomischer?Betriebe?, Gemein!Nütziger? Beschäftigungsprojekte?, wo bei jeden dieser "Vereine"/"Einrichtungen" eine Psychentante, ein Psychenonkel (mit "Segen" des AMS) das "Sagen" hat?
Braucht eine Arbeitssuchende, ein Arbeitssuchender eine Psychologin, einen Psychologen, damit er/sie weiß ? wie er arbeiten sollte, wie er sich benehmen sollte, wie er sich .. sollte?

Wäre es nicht sinnvoller, Geld in den Wohnbau zu pumpen um damit die ohnehin marode Bauwirtschaft (und deren Nebengewerbe) etwas anzukurbeln?
Was spricht dagegen, eine Steuererleichterung für Betriebe zu ermöglichen? Viele Arbeitgeber würden gerne auch ältere Menschen wieder einstellen, weil sie es sich leisten könnten, KV-gerecht zu entlohnen. MS

20.05.14 um 9.29 Uhr - "Conchita Wurst-Phänomen" / "Toleranz"

"Im "Scheinen" anstatt "Sein" ist Österreich "Weltmeister"!"


"Wurst lässt uns (Österreich) als das erscheinen, was wir nicht sind!
Und das mit kraftvoller Unterstützung und dem unbedingten Willen der "ganzen" Nation. - "Wider besserem Wissen"

Sehen wir uns in Österreich den Umgang mit sozialen Randgruppen / Menschen der unteren "sozialen" / "kapitallosen" Schicht-en an - die zum Feindbild erklärt werden, auf dass sie von Behörden und dessen HandlangerInnen / "Blockwarts" mit gutem Gewissen u.a. psychisch vernichtet werden dürfen, so ist festzustellen, dass wir "eine Ewigkeit" von dem Bild entfernt sind, welches Conchita Wurst von Österreich in die Welt trägt / tragen soll.

>Als gegenteilige Beispiele dienen der Umgang mit Arbeitslose bzw. die "faschistische" Arbeitsmarktpolitik, umgesetzt von einer Behörde "AMS", die nichts aber rein gar nichts mit Demokratie / demokratischer Rechtsstaatlichkeit / Menschenrechte, ethischen u. moralischen Werten, etc. zu tun hat.
>Wie der Umgang mit hilfesuchenden Menschen aus aller Welt - sprich Asyl-Politik!
>Und der Umgang - aus der "kürzeren" Vergangenheit auch der Gegenwart - mit Jugendlichen in ("staatlichen") Heimen. (etc.)
Im höchsten Masse unvereinbar mit der "Wurst-Mässitsch"

Soll dieses Wurst-Ereignis auch darüber hinweg täuschen, dass wir uns noch immer nicht, im notwendigen Masse, mit unserer "gestrigen" Täterschaft auseinandergesetzt haben!

Im "Scheinen" anstatt "Sein" ist Österreich "Weltmeister"
(Diese "fragwürdige Qualität?" entwickelte sich "notgedrungen" aus der fehlenden Auseinandersetzung mit der Nazi-Zeit - Und ermöglichte uns erst die Mutation vom Täter zum Opfer!)

Conchita hätte es sich aber nicht verdient als "Alibi" bzw. als "Pflaster", welches einfach über ein "Krebsgeschwür" geklebt wird", missbraucht zu werden!"

------------ ---------------- --------------------

>Volksanwälte kritisieren untragbare Zustände in Jugendwohnheim. (18.05.14)LINZ/WIEN. Die Volksanwälte werteten vereinzelte pädagogische Maßnahmen sogar als Verstöße gegen die Menschenrechte.

>Vorsicht Gesellschaft!! "Schockierende Parallelen zum Nationalsozialismus!" (27.11.11)

>Mama, - sind Asylanten eigentlich auch Menschen? (14.06.09)

19.05.14 um 17.04 Uhr - von H*. - "Ich habe seit über 2 Jahren chronische Beschwerden und kann deshalb (noch immer) nicht arbeiten."


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe seit über 2 Jahren chronische Beschwerden und kann deshalb (noch immer) nicht arbeiten. Eine einjährige befristete Invaliditätspension ist Ende März ausgelaufen. So musste ich mich arbeitslos beim AMS melden, obwohl es mir nicht besser geht. Kurz vor dem 1. AMS Beratungsgespräch habe ich mich über den Hausarzt wieder krank gemeldet. Die PVA hat mir damals im März die befristete Inv.-Pension nicht verlängert, auch 2 REHA-Anträge von mir abgelehnt, jedoch eine Kur genehmigt. Diese Kur trete ich jetzt in einigen Tagen an. Normalerweise habe ich erst einen Termin im November schriftlich zugesagt bekommen, habe mich aber auf eine Liste setzen lassen, kurzfristige Termine auch anzunehmen, wenn ein Platz frei wird. Also man kann mir ein aktive Zutun nicht absprechen, schneller wieder gesund zu werden. Zufällig habe ich dann von einer Dame in der Gebietskrankenkasse erfahren, dass wenn die Kur nach 3 Wochen vorbei ist, ich automatisch gesund gemeldet bin. Nur in Ausnahmefäl!
len läuft der Krankenstand weiter. Ich kann mir aber leider nicht vortellen, dass eine Kur so eine Besserung meines Gesundheitszustandes bringt, dass ich schon wieder arbeiten kann. Ist das rechtlich möglich, dass ein Kuraufenthalt automatisch ein Erlöschen des Krankenstandes nach sich zieht?

Antwort:
Was sich da noch für Abgründe für Betroffene auftun und welcher Grad an Respektlosigkeit und Menschenverachtung sich in der Abschaffung der Invaliditätspension auftut, ist noch nicht absehbar.
Versuchen sie sich aber nicht zu sehr zu beunruhigen - gut, dass sie bescheid wissen - falls das wirklich so ist lassen sie sich wenn es der Gesundheitszustand / Krankheitszustand erfordert gleich wieder vom Vertrauens-Arzt krankschreiben.
Sollte sich der Gesundheitszustand nicht bessern bzw. tritt eine Verschlechterung auf, so stellen sie erneut einen I-Pension-Antrag! Wie alt sind sie? (Ohne Gewähr)

19.05.14 um 16.11 Uhr - von P. - "Versprochen sie auf dem Laufenden zu halten"


hallo herr moser!

habe ihnen ja versprochen sie auf dem laufenden zu halten.
12.5. erster tag deppenkurs, vorsprache am ams beim abteilungsleiter, keine chance diesem wahnsinn zu entkommen.
13.5. programm deppenkurs: externe kurse möglich (vorgaben sind nicht zu erfüllen-beginn, dauer) sprachen überhaupt nicht.
alternative dazu praktikum, o.k. aus lauter verzweiflung dann bitte ein praktikum (gratis arbeit) im kindergarten.
19.5. vom deppenkurs zum ams geschickt worden um praktikum genehmigen zu lassen. hi hi ist auch nur\"fast\" möglich. info vom deppenkurs-dauer praktkum 4 wochen. realität ist max. arbeitserprobung 1 woche.

angebot bei deppenkurs fa.mentor: theater workshop, spielegruppe, eco sprich kommunikation (viele kursteilnehmer sprechen sehr schlecht deutsch) edv und buchhaltung.
die dame welche sich als einzelcoach betitelt sieht mich im buchhaltungskurs. hatte buchhaltung zu letzt vor 32 jahren in der schule und seitdem nicht mehr gebraucht. möchte auch nicht in einer buchhaltung arbeiten. ist ihr egal sie sieht mich dort.

da in meiner letzten betreuungsvereinbarung etwas von fehlenden qualifikationen stand ersuchte ich das ams um bekanntgabe welche qualifikationen mir fehlen. darauf hin erhielt ich ein e-mail wo mir mitgeteilt wurde, dass sich die kollegin verdrückt habe es solle bedeuten \"eine vermittlung wird durch lange arbeitslosigkeit erschwert\"
hilft mir das im hinblick auf freiwilligkeit?
es ist kaum zu glauben, was unter dem deckmantel \"kurs\" passiert. reine zeitverschwendung und meinem blutdruck tut dieser wahnsinn gar nicht gut.
liebe grüße und danke für die tolle arbeit

(18.04.14 um 11.59 Uhr - von P*. -"Deppenkurs statt sinnvollen Kurs")

Antwort:
Würde ihnen ev. helfen eine Berufung erfolgreich abzuschliessen.
Im Übrigen ergibt sich dies / ( fehlenden Qualifikationen) aus VwGH-Erkenntnissen die diese Kriterien vorgeben.
Wie auch dass Sozialministerium-Ergebnis "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" (27.09.13)
Aber sie dürfen und können nicht erwarten, dass die ihnen sagen, ja die Teilnahme ist freiwillig und sie können sofort heimgehen! Im Gegenteil lassen "die" einem oft in den Glauben, dass Geld wird bei Verweigerung gesperrt!
So sichern sie die Millionen-Geschäfte mit den Arbeitslosen / Menschen in Not.
Falls sie den Kampf aufnehmen, sehen sie sich in Ruhe sämtliche Links durch.
Ev. fragen sie CoacherInnen / AMS-BeraterInnen vor Zeugen bez. Freiwilligkeit!
Dazu den Text aus der Antwort von "Zur Peinlichkeit Coaching" lesen!

19.05.14 um 16.02 Uhr - von G. - "Volksanwalt findet es ok, dass ich selbst ausgesuchte Ausbildung nicht bekomme - stattdessen "Zwangs"-SÖB" "?"


Hallo Christian !

Ich muss dir was berichten , ich habe die Volksanwaltschaft gebeten das sie mir helfen eine selbst ausgesuchte Ausbildung zu machen, aber was macht der Volksanwalt sie findet es ok das ich diese nicht bekomme und anstatt dessen bekomme ich nun vom AMS was allerdings laut schreiben vom Volksanwalt hervor geht die Volksanwalt für gut befindet einen SOZIALÖKONOMISCHEN Betriebe Iworks...oder job Tansfair. Ach wie nett die Volksanwalt doch ist in dem schreiben was ich bekommen habe wird erklärt wie toll diese Betriebe doch sind und das viele auf diesen Weg wieder Arbeit finden . Ich finde das zum kotzen. Anstatt mir zu helfen tritt man noch auf mich hin. Gruß G.

Rückfrage:
heisst das, du muss jetzt in den SÖB.
und hat die VA wortwörtlich geschrieben, dass es okay ist, dass du die ausbildung nicht bekommst?

19.05.14 um 20.48 Uhr - von G. - "AMS findet es nicht als empfehlenswert"
Ja Volksanwalt hat geschrieben ams findet es nicht als empfehlenswert das ich diese gewünschte Ausbildung bekomme statt dessen hat der Volksanwalt mit dem AMS geklärt das ich eine zuweisung zu SÖB bekomme ,ich warte jetzt praktisch jeden Tag bis der brief rein trudelt vom AMS bis ich diese unnedige Maßnahme bekomme . Der Volksanwalt schreibt das er diese SÖB sogar für gut befinde was für eine Verhöhnung der Bevölkerung. Nach dem schreiben der Volksanwaltschaft entnehme ich sogar das er dem AMS empfiehtl mir eine SÖB zu geben.

19.05.14 um 10.37 Uhr - von F*. - "AMS Kontrolltermin sehr positiv, wurde gleich herzlich beglückwünscht"


Hallo lieber Herr Moser,
nachfolgend wie vereinbart, die infos:

letzte woche ams kontrolltermin mit mutterkindpass.
1. sehr positiv, wurde gleich herzlich beglückwünscht :)
2. sehr "interessant", mir wurde mitgeteilt, dass ich trotzdem weiterhin jobvorschläge erhalten werde bis zum mutterschutz (außer ich bringe bestätigung von arzt dass ich früher in mutterschutz geschickt werden muss).
auf meinen hinweis, dass dies ja etwas unfair den unternehmen wäre, mich schwanger vorzustellen, meinte die beraterin, ich darf ja nicht vom potentiellen arbeitgeber im jobinterview danach gefragt werden und falls doch, solle ich mit nein antworten
3. ich solle bitte mein eams konto aktivieren
4.. nä termin in 1 monat
was meinen Sie dazu? Danke und LG!

Antwort:
Es bleibt ihnen überlassen, ob sie den potentiellen zukünftigen Arbeitgeber hinsichtlich Schwangerschaft belügen wollen - Sie dürfen zwar die Schwangerschaft verschweigen, aber anders wie das AMS rate ich nicht dazu. Handelt es sich nämlich um einen wünschenswerten Arbeitsplatz, so würde so eine Lüge (ein Verschweigen) das Arbeitsverhältnis belasten!
Es darf andererseits auch vom AMS keine Sanktion ausgesprochen werden, teilen sie dem Arbeitgeber mit, dass sie ein Kind erwarten.
Bez. dem AMS-konto, dass ja grundsätzlich keine schlechte Einrichtung wäre, rate ich, "zur Zeit - wegen repressiver AMS-Vorgehensweisen, auch ab.
Begründet dieses Konto eine noch höhere Ausgeliefertheit, denn wird ev. ein Eintrag übersehen oder zu spät gesichtet führt dies "ev./wahrscheinlich" ebenfalls zur Bezugs-Sperre! (eAMS Konto löschen)
Bei eingeschriebener Benachrichtigung wichtiger AMS-Informationen/Vermittlungsvorschläge ist diese Gefahr "nicht gegeben"! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

unter:
5.05.14 um 14.34 Uhr - von F*. - "Schwangerschaft?"

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