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28.08.2023 um 19.39 Uhr - von I*. - "Coaching-Massnahme / geringfügigen Tätigkeit ?"


Guten Tag Herr Moser, sie verfügen über ein großes Fachwissen zwecks der Machenschaften des Arbeitsmarktservices. Aktuell bin ich geringfügig als Fahrradkurier bei Lieferando beschäftigt und wurde in den ersten drei Monaten "in Ruhe gelassen" vom AMS. Nun fängt bei mir ab September der Notstand an. Morgen hat mich das AMS bei TAFF zugebucht. Das ist so ein Bewerbungscoaching. Hab echt keinen Bock, dort teilzunehmen; Aber das Gute ist, dass ich mehr AmsGeld bekommen würde im "Trottelkurs". Kann ich verweigern?Beim letzten AMS-Termin wurde ich unter Druck gesetzt. Ich bin verpflichtet, dass ich zu meinem Arbeitgeber in das Büro gehe und mir die geringfügige Tätigkeit bestätigen lasse; Ein Formular wurde mir seitens des AMS´s überreicht. Wie soll ich an meinem Arbeitgeber herantreten? Soll ich einfach ein sachliches Gespräch beginnen und ihm ganz normal erklären, dass das AMS diese Bestätigung benötigt? Es ist mir unangenehm. Ich muss dazu sagen, dass ich die Matura habe und imm er in Branchen tätig war, die im Niedriglohnsektor liegen. Gerne scanne ich Ihnen das Formular ein und sende ich Ihnen per E-Mail. Oder ich denke, dass sie über diese s Formular zwecks Geringfügigkeit e schon bescheid wissen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich die ersten "drei Monate Schonfrist"beim AMS ein wenig genossen habe, da mir dieser Job, den ich schon seit der Coronakrise ausübe, ans Herz gewachsen ist. Nun setzt mich das AMS wegen Geringfügigkeit unter Druck. Ich kann aber diese Tätigkeit nicht mehr(!!!!!)Vollzeit bzw. Teilzeit ausüben, da es sehr herausfordernd ist, körperlich, als auch geistig; Haben sie Tipps? Danke im Voraus!

Antwort:
Ja, ich verstehe, dass ist ärgerlich, aber das Beste ist, sie legen die Karten auf den Tisch und lassen das Formular bez. der geringfügigen Tätigkeit bestätigen und versuchen, dass sie diese irgendwie weiter ausüben können. Es muss ihnen überhaupt nicht unangenehm sein - dass sie arbeiten. Es wäre nur schade, wenn ihnen das AMS diese geringf. Tätigkeit verunmöglichen würde.
Es ist möglich, dass - handelt es sich um ein Coaching - diese Massnahme freiwillig zu besuchen ist? (Falls, fragen sie ev. vor Zeugen nach der Freiwilligkeit) Die Gefahr dabei ist stattdessen eine Vermittlung in ein SÖB-Transitarbeitsplatz zu riskieren - hier handelt es sich dann um ein zumutbares DV., wird nach dem eigens angefertigten Niedriglohn-KV entlohnt.

Gehen sie die Links in Ruhe durch!
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


28.08.2023 um 15.11 Uhr - von B*. - "Frage zur geschützten Bemessungsgrundlage?"


Hallo,Ich habe eine Frage zur geschützten Bemessungsgrundlage.

Habe nach meinem 45 Lebensjahr Notstandshilfe erhalten.
Ist die zur Errechnung verwendete Bemessungsgrundlage geschützt.
Lt AK gilt das scheinbar nur für Arbeitslosengeld nach 45

Kenne mich leider nicht aus und finde auch keine Information im Internet
Danke im Voraus


Antwort:
Ab dem 45. Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt - egal ob ALG. oder Notstandshilfe. (geschützter Bemessungsgrundlage)


24.08.2023 um 16.58 Uhr - von E*. - "VwGH-Judikatur erklären?"


Hallo an alle
kann mir das jemand bitte einfach erklären ?? VwGH-Judikatur mit Rechtssätzen

Anmerkung:
Toll - Ein Erfolg von Dr. Pochieser, obwohl die Rechtssätze keinen besonderen Grund zur Freude liefern!
Darf die Wegzeit ("hier") tatsächlich um ca. 50% überschritten werden, bevor dies als unzumutbar gilt!
Und nur wenn geforderte Kenntnisse wie Fähigkeiten fehlen braucht der Arbeitslose dem Vorstellungsgespräch nicht folgen!
Weil Verfahrensvorschriften rechtswidrig verletzt wurden konnte Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh einen Erfolg für seinen Mandanten verbuchen!


24.08.2023 um 16.49 Uhr - von L. - "Schikanen der ÖGK"


Immer mehr Schikanen beim Krankenstand durch OEGK
Frage, ob dass nicht diskriminierend ist, wenn nicht bei allen Erkrankungen fachärztliche Atteste erbracht werden müssen, sondern primär nur bei psychischen Erkrankungen die hausärztliche Krankschreibung nicht ausreicht. Trifft arbeitslose Menschen sicher massiv.
AK Wien beklagt Probleme mit ÖGK (ORF)

Zur Info:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (Ohne Gewähr)


24.08.2023 um 8.56 Uhr - von L*. - " Kontrollmeldetermin"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe die Invaliditätspension eingereicht und es dem AMS Berater mitgeteilt, auch habe ich ihm die Bestätigung meines Antrages von der PVA zugesendet! TROTZDEM hat er mir einen Kontrollmeldetermin vorgeschrieben, den ich NICHT wahrgenommen habe, da ich der Annahme bin, dass ich dem AMS bei Beantragung der Pension NICHT zur Verfügung stehen muss! Nun ist mein AMS_ BEZUG seit 2*.07.2023 wegen nicht einhaltung des Krontrolltermines GESPERRT! Bin ich im RECHT oder UNRECHT? WAS kann ich jetzt dagegen tun, damit ich wieder Geld vom AMS bekomme um nicht meine Existenz zu gefährden?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Melden sie sich sofort beim AMS zurück. Damit die Sperre (bis zur Wiedermeldung) ein Ende hat! Ev. besuchen sie gleich auch den Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären!
(Wenn möglich mit Begleitperson als Zeugen!)
Bleibt die Sperre bestehen, so verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Sperre und legen darauf Berufung ein! (erheben Beschwerde!)
Nochmal: "Sofort zum AMS"! (Ohne Gewähr)


22.08.2023 um 11.48 Uhr - von L. - "Veranstaltungshinweis"


Enquete: An der Grenze zwischen Krankheit, Behinderung und (Invaliditäts)Pension. AKnö.


15.08.2023 um 11.27 Uhr - von B*. - "Muss man wirklich solche Sinnlosworkshops mitmachen"


Sehr geehrter Herr Moser,
bin 5*, etwas mehr als drei Jahre vor der Pension, und gesundheitlich (Rückenprobleme) eingeschränkt, sodass ich meinen - erlernten - Bürojob nur maximal 4 Stunden pro Tag ausüben könnte. Wurde FAB BBE 50+ zugeteilt; die sind im 10. Bezirk/Niemandsland und allein die Fahrt dorthin dauert mit der Bim über eine Stunde, ich bin also an den Tagen, wo ich dort sein muss (jede 2. Woche), schon durch die Fahrerei körperlich wieder dort, wo ich zwei Wochen zuvor war, und kann mich dann wieder zwei Wochen erholen. Nun ist die "Beraterin" in Urlaub und ich wurde gezwungen, mich in einem Workshop (Dauer: 4,5 Stunden) anzumelden, nur damit ich den Zwei-Wochen-Rhythmus einhalte. Sind diese Workshops wirklich verpflichtend? (Auswahl ist ein Witz, da trägt nichts dazu bei, dass ich einen Job kriege: Stadtspaziergang, meine beruflichen Ziele in der Zukunft, Motivation, Sportkurs etc. Ich habe mich für "Bewerbung mit dem Handy" angemeldet, nur damit ich irgendwas aussuche.
Muss man wirklich solche Sinnlosworkshops mitmachen, um danach ärgste gesundheitliche Probleme zu haben, da ich dann mit der Fahrerei fast 7 Stunden sitzen würde, was bei meinen Muskelverhärtungen total kontraproduktiv ist? (Habe meine Beraterin natürlich informiert und auch ärztliche Bestätigungen vorgelegt, aber das ist der vollkommen wurscht).
Danke für Ihren Rat! (14.08.23)

Antwort:
Reden sie mit ihrem Arzt - ev. unterstützt er/sie sie? Wenn die gesundheitlichen Probleme durch eine Massnahme derart erheblich sind, kann - ev. mit ärztlicher Hilfe - eine Befreiung von der Massnahme erwirkt werden?

Bei einem DV. gibt's eine erlaubte "Wegzeit" bei Vollzeit 2 Stunden bei Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen (VwGH)
Bei einem SÖB-Transitarbeitsplatz - ist eine zumutbares DV. anzuwenden-
Bei "Deppenkurse" strittig. Kommts zu einer Sperre, aber in der Berufung ( Beschwerde erheben) angeben.

Wie ev. so eine Massnahme freiwillig zu besuchen ist!
Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.
Auch sind mehrmalige Besuche fraglich?

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - )

unter:
(gehen sie folgende Links in Ruhe durch)
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ps.: Vielleicht reden sie mit ihren Betreuerinnen über ev. Möglichkeiten wie etwa Altersteilzeitgeld "etc."? (ohne Gewähr)


9.08.2023 um 13.53 Uhr - von D*. - "Habe diese Maßnahme bereits 2 mal absolviert"


Sehr geehrter Herr Moser,

hoffentlich auf Ihren Rat, habe ich folgendes Problem:
Zum dritten Mal werde ich zum Jobtransfair vom AMS zugebucht. Der Infotag zum Deppenkurs ist am **.08.23. Den ersten "Versuch" (Infotag) vor zwei Wochen, konnte ich mit einem Krankenstand "abwehren". Habe diese Maßnahme bereits 2 mal absolviert. 8 Monate und 6 Monate. Nun also werde ich zum dritten Mal hinvermittelt.

Zu meiner Person: Bin 4* Jahre alt. Seit einigen Jahren Notstand. Habe körperlich- gesundheitliche Einschränkungen, kann also nur im Bürobereich tätig sein. Habe heuer bereits einen ECDL Kurs besucht, der drei Monate dauerte. Antrag auf Berufsunfähigkeitsperson, wurden heuer im Frühling, vom Gericht abgelehnt, obwohl ich einen RA hatte. Mir scheint es als ob AMS psychisch den Druck erhöhen will in Form von neuer Job Transfair (Folter).

Bitte um Hilfe, was soll ich machen? Soll ich zum Infotag, soll ich mich wieder Krank melden und dann auf einen neuen Termin zum Infotag warten? Kann ich den Deppenkurs ablehnen?? Danke im Voraus. Liebe Grüße

Antwort:
Obwohl Kontrolltermine " ausserhalb der Behörde" / "bei privaten Anbietern" rechtlich fraglich sind, rate ich zur Teilnahme am Infotag / Kontrolltermin, um sich auch Informationen bez. Begründung einer ev. Berufung anzueignen!

Zum Infotag (Kontrolltermin) hingehen - sonst droht Sperre bis zur Wiedermeldung und auch um zu erfahren welche Massnahme dahinter steckt - ob Deppenkurs oder Transitarbeitsplatz, was ein zumutbares DV. ist, wenn nach dem eigens dafür entwickelten KV ("mit niedrigeren Entlohnung") entlohnt wird.

Um sichtbar zu machen, dass sie nicht freiwillig teilnehmen gibt's einen "Satz", der anstatt der Unterschrift zu verwenden ist.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Vorsicht, bei einer Verweigerung oder Vereitelung wird ihnen der Bezug für 6 Wochen, bei jeder weiteren Sperre für 8 Wochen, eingestellt = § 10 AlVG!
Bei Selbstkündigung - auch in der Probezeit - gibt's eine 4 wöchige Sperre = § 11 AlVG!

Sie können während der Zwangsmassnahme aber die Teilnahme an der psychosozialen Betreuung verweigern!

Nicht zu vergessen ist der Nachteil dieser Transitarbeitsplätze, wenn Betroffene ein höheres Arbeitslosengeld bekommen und noch keine 45 Jahre alt sind, denn dann kommts nach einer 28 wöchigen Beschäftigung zu einer neuen niedrigeren Bemessungsgrundlage!
>Ihre Bemessungsgrundlage ist jedoch schon geschützt!<

>Handelt es sich um wiederholende Deppenkurs-Zuweisungen so ist es ev. möglich sich dagegen zu wehren - In letzter Konsequenz müssten sie gegen eine ev. Sperre, aus diesem Grunde, Berufung einlegen / Beschwerde erheben.

Dazu siehe:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" -

Abgesehen davon, dass SoNed nicht zum Krankenstand rät / "raten darf", sehe ich darin auch nicht die Lösung des Problems - im Gegenteil bekommt die Krankenkassa mit, dass es sich hier um eine Strategie handelt, um "Zwangsmassnahmen" auszukommen, so haben sie auch von dieser Seite mit "Ärger" zu rechnen - ev. müssen sie dann in Zukunft bei jedem Krankenstand sofort zur Chefärztin - ev. schon am ersten Tag.

>Das AMS / "die Zwangsmassnahmenanbieter" müssen auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht nehmen! Ev. konzentrieren sie sich darauf

Liegt beim AMS schon ein Attest / ärztliche Bestätigung etc. auf? Dann muss das AMS darauf Rücksicht nehmen!
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"

Siehe auch
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" -

Leser-Tipp: "Ein Tipp wie man dem sozialökonomischen Betrieb entkommt"
(Ohne Gewähr)


8.08.2023 um 18.31 Uhr - "Anmerkung bez. SoNed-Einträge / Zuschriften"


Da Einträge von der SoNed-Seite auch per E-Mail reinkommen - veröffentliche ich SoNed-Einträge wie E-Mail-Zusendungen automatisch!
Um zu vermeiden, dass ich Einträge im Nachhinein rausnehmen muss, bitte ich darum die E-Mail`s mit dem Vermerk: "Bitte nicht veröffentlichen" zu beenden - falls jemand keine Veröffentlichung wünscht!

Was leider auch immer öfter vorkommt und was schade ist!
"Ich gebe zu bedenken, würden das alle so wünschen - würde SoNed nicht das sein was es ist - gäbe es keine Einträge zu finden."
Um sich zu wehren bzw. beim Mitwirken bez. Veränderung braucht es ein wenig Courage / Mut!
Natürlich wird erst nach Sichtung und mit Initiale veröffentlicht.
Auch
werden keine anonymen Mails / Einträge bearbeitet / veröffentlicht - in letzter Zeit kam das öfters vor - zumindest die E-Mail-Adresse sollte angegeben werden!
Jede Veröffentlichung wird auch per E-Mail-Antwort an den Absender zurück gesendet!

Ps.: "Es kam schon mal vor, dass ich einen anonymen Eintrag veröffentlichte, da der Text grad zum Thema passte. Diese Einträge kann man aber In all den Jahren an den Fingern einer Hand abzählen. - (Ca. ?)" Alles Gute!


2.08.2023 um 12.07 Uhr - von S. - "Vermittlungsvorschlag während Krankenstand"


hallo ich bin es wiedermal.
Diesesmal mit einem anderen thema. Ich bin im Krankenstand. Nur 1 woche. Während ich ebenfalls in einem Kurs bin.
Ich habe dem Kurs bescheid gegeben, der GKK und sogar dem AMS. Obwohl man das nicht müsste da der kurs alles regelt. Aber sicher ist sicher.

So darum geht es. Das alles habe ich am Montag morgen erledigt. heute erhalte ich 2 vermittlungsvorschläge vom AMS. hab direkt nachgefragt wie das sein kann da wärend des krankenstandes das nicht normal ist und das sogar auf deren seiten steht.
Also antwort habe ich erhalten "ja sie sind bis Xx.XX in krankenstand also können sie sich ab diesem zeitpunkt bitte dort bewerben."

Theoretisch hat er recht aber was soll der mist? Seit wann erhällt man im krankenstand vermittlungsvorschläge zusätzlich wenn man auch in einem kurs gemeldet ist obwohl der berater nicht sagen kann er wüsse nicht von beiden.

Ich habe mich jetzt einfach beworben damit ich mir keine gedanken im restlichen krankenstand machen muss aber was soll das?
Hätte er die vermittlungen streichen müssen oder war es legitim das er sagt "ja dann bewerben sie sich am ende ihres krankenstandes dort". (1.08.23)

Antwort:
Richtig gemacht - Immer gleich bescheid geben, wenn man krank geschrieben wird - dem KurstrainerIn und besser auch gleich dem AMS mitteilen!
Während des Krankenstandes brauchen sie sich nicht bewerben. Aber danach - obwohl das die Chancen nicht erhöht geht man davon aus, dass es MitbewerberInnen gibt, die bez. Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben.


1.08.23 um 11.33 Uhr - von C. - "Berechnung der Ausgleichszulage"


Hallo Christian,

wir waren vor langer, langer Zeit mal bzgl. Ams in Kontakt.
Hatte es damals dann ja geschafft, dass mich eine der externen AMS Buden ablehnte anstatt umgekehrt, gibt dazu irgendwo noch einen Eitrag im Sonedforum (haha)
Anyway andere Story.

Hast du zufällig eine Ahnung zum Thema Berufsunfähigkeitspension?

Meine eigentliche Frage ist bzgl. der Ausgleichszulage.
Habe da vor Tagen einen Fragebogen bekommen.

Sache ist ich bin bei meinen Eltern gemeldet und im grunde wohn ich seit
der Erkrankung auch dort. (Die sind halt fast nie da.. passt somit für
mich den Umständen entsprechend)


Die Pv will nun im Zuge des Fragebogens auch Mietvertrag und
Energiekostenrechnungen haben weil Ausgleichszulagenberechnung etc.

Sache ist: Whg. läuft ja nicht auf mich. Dazu liegt auch ein weiterer
einseitiger Fragebogen bei falls jemand mir die Unterkunft stellt inkl
Fragen ob ich dafür etwas zahle. (Haben sicher auch einen Meldamt
check gemacht und gesehn das hier 3 Leute gemeldet sind..)


Ich weiß, dass die PV bei Verwandten in der selben Wohnung sofort ein
gemeinsames Haushalten annimmt also auch gemeinsames Wirtschaften.

Im Grunde ist es allerdings wie in einer WG. Es gibt keine gemeinsamen
Anschaffungen, keine gemeinsamen Lebensmitteleinkäufe aus einem Geldtopf
etc.

Lediglich die Miet und Energiekosten werden halt geteilt.

Ich weiß auch, dass die PVA irgend einen "Schlüssel" anwendet und dann
ggf. die Ausgleichszulage entspr. kürzt.
(Weil man wohnt ja nicht allein sondern "haushaltet" ja zusammen^^ und
dadurch braucht man ja laut PVA weniger Geld und somit sind die nat. der
Ansicht einem gleich wieder was kürzen zu können.)


Hast du zufällig eine Ahnung welche Mindesthöhe?
Man da zb bei den Feldern
Mietzahlung an Unterkunftsgeber
& den Feldern Energiekosten & Heizkosten

angeben sollte damit man über bestimmten Werten ist und somit genug
zahlt damit sie einem eben nix oder fast nix wegkürzen. (Eh die Härte
bei einem Gesamtbetrag von Pens + Ausgleichs von vielleicht insg.
1050eur so ein Tamtam zu veranstalten)

Vermute die werden dann als Nachweis für bisherige Zahlungen der letzten
Paar Monate seit zuerkennung der BU Pens Überweisungen haben wollen.
Die gibts halt aber nicht.
War halt dann in Bar von erspartem etc. bzw. kann ich immer noch eine
eidesstattliche Erkl. abgeben mit Unterschrift der Mutter.^^
(die ist eh auch sauer auf den PVA-Haufen)


Falls du zu der Thematik eine Ahnung hast oder einen guten Tipp bitte um
Info.
Steh da echt grad etwas an bzgl. der Höhe der Zahlungen die ich da
angeben könnte^^. Weil wenn ich nix angebe also zb schreibe wohne gratis,
dann sehen diese PVA Affen es als Einkommen an weil laut denen eine
Sachleistung (LOL) rechnen es in einen selbsterfundenen Geldwert um und
ziehn mir erst wieder was ab. Danke (29.07.23)

Antwort:
Ich habe bez. der festlegung der Ausgleichszulage zuwenig kenntnis
Ich denke es wäre schon gut, dass sie ev. einen wohnungsabschnitt mieten und dort alleine leben auch wenn das die wohnung der eltern ist - ev. untermiete?
vielleicht wäre es von vorteil eine rechtsberatung um infos zu bieten.
Heisst
Versuchen sie es bei der AK - ich denke die könnten bescheid wissen.

Falls. Danke für die Rückmeldung
(ohne gewähr)



31.07.23 um 17.14 Uhr - von C. - "Habe noch folgende Info gefunden / AK hilft"
Habe heute vormittags (hatten den selben Gedanken) mit der AK telefoniert und auch noch folgende Info gefunden:
Werden bei Lebens- und/oder Wohngemeinschaften die Lebenshaltungskosten (Kosten für Unterkunft, Strom-, Gas-, Heizkosten, Kosten für Verpflegung) jeweils zur Gänze von anderen Personen übernommen, erfolgt eine pauschale Anrechnung in der Höhe von monatlich € 327,91 (im Jahr 2023) bei der Feststellung der Ausgleichszulage. Werden die Lebenshaltungskosten nicht zur Gänze, sondern nur teilweise von anderen Personen übernommen, erfolgt eine gesonderte Prüfung und gegebenenfalls eine prozentuelle Anrechnung.
Die Ak nannte wenn man Miet bzw. Energiekostenanteile an den Unterkunftgeber bezahlt und nicht gemeinsam aus einem Geldtopf zusammen Essen kauft ist das schon mal ein großer Vorteil weil es werden 80% der oberhalb genannten 327,91 für Verpflegung gerechnet.
Der Rest wird für Unterkunft und Energie - Heizung herangezogen.
Weiters soll man wahrheitsgem. wie von PVA verlangt im Fragebogen angeben was bisher bezahlt wurde. (Wenn es keinen Nachweis via Überweisungsdaten gibt muss man halt schriftlich nach Aufforderung etwas nachliefern.. zb auflistung der Zahlungen in Bar + Unterschrift und Unterschrift Unterkunftgeber.)
Also relevant ist primär. kein gemeinsames "Essensbudget" und dann Hausnummer zb 150-200 oder eben weniger für Mietanteil inkl Strom - Heizung pro Monat. Fertig.
Weiters wurde genannt. Sobald Ausgleichszulagen Bescheid von PVA da kann man den jederzeit bei der AK Prüfen lassen usw.
Bzgl. Thema Nachuntersuchungstermin bei Gewährung unbefristeter BU Pensionen am Bescheid vermerkt: Die AK ist absolut gegen diese perfide Vorgehensweise der PVA so die Aussage des AK Ma. Unbefristet ist unbefristet, ja es kann sich etwas verbessern oder man kann auch wieder gesund werden aber bzgl solch direkt bei der Zuerkennung genannten Nachuntersuchungstermine meint die AK
= absolut ungerechtfertigt und eine Frechheit. Sollte was sein helfen sie einem da laut meiner Info auch.

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