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8.02.2012 um 14.13 Uhr - von Ro*. - "Bei Sperre versichert?" |
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Ist man wenn man für 6 oder 8 Wochen gesperrt wird eigentlich noch krankenversichert? (7.02.2012)
Antwort: Ja - Bin ich trotz Bezugssperre versichert? |
8.02.2012 um 14.05 Uhr - von Jo*. - "Zu niedrige Versicherungsleistung?" |
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Hallo,
ich bin seit kurzem leider Arbeitslos geworden. Ich habe vom AMS ich eine Bezugsbescheinigung bekommen, die zu niedrig war. Ich habe im Jahr 2010 900 Euro Netto im Monat verdient, habe aber nur auf 400 Euro Anspruch. Ich habe per Einschreiben einen Widerspruch eingelegt.
Seit 2 Wochen höre ich nichts von denen. Soll ich weiter warten? Noch ein Brief schreiben? Hingehen?
Was ist die beste Lösung?. (7.02.2012)
Antwort: Verlangen sie einen Bemessungsbescheid (Muster) Ev. über die MIndestsicherung auf ca. 750 Euro deckeln lassen! "Antrag beim AMS stellen" Reden sie mit der BeraterIn! Leben sie in einer Partnerschaft? |
7.02.2012 um 15.25 Uhr - von M. A. - "Möchte Ihnen den Wahnsinn mitteilen der nach diesem Kurs gelaufen ist." |
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Sehr geehrter Herr Christian Moser
Ich habe Ihnen ja vor kurzem eine Mail geschrieben bezüglich dieser Zwangsmaßnahmen und möchte Ihnen nun den Wahnsinn mitteilen der nach diesem Kurs gelaufen ist.
Am letzten Tag der In-Takt Tischlerei Zwangsmaßnahme die nach 9 Monaten trotz meiner Einwende auf 12 Monate verlängert wurde und die ich dann trotz allem Erfolgreich beendet habe wurde mir von der Zuständigen Sozialbetreuerin gesagt das ich in die Firma Proba Bauservice gehen muss, da ich dem Zweiten Arbeitsmarkt angehöre so die Erklärung. Dieser Termin wurde mir kurz vorher per Post zugestellt. In dieser Terminvereinbarung ist ein Termin für den 09.01.2012 um 8Uhr vorgesehen gewesen. Zur gleichen Zeit habe ich aber einen schriftlichen Termin für den 09.01.2012 um 8 Uhr beim AMS gehabt. Dieser Vorgehensweise habe ich entnommen das Sie mir mit Absicht die Notstandshilfe streichen wollen. Auf diese Frechheit hin habe ich bei der Serviceline Angerufen und mir den Termin am AMS bestätigen lassen. Dies habe ich Insgesamt drei mal gemacht da ich nicht wusste wo ich hin sollte wurde mir von der Serviceline geraten mich auf jeden Fall bei dem Termin des AMS zu Melden da sonst die Bezugsperre drohen würde. Ich bin dann am 09.01.2012 um kurz vor 8.00 Uhr in das Zimmer des G.W. im ersten Stock im AMS Linz eingetreten. Dieses Gespräch verlief meiner Meinung nach Relativ normal der Herr telefonierte dann mit der FAB Proba und es wurde mir gesagt ich müsse gleich im Anschluß zur Fab Proba Bauservice um mich dort zur Informationsveranstaltung einzufinden. Ich machte mich nach diesem Termin zu dieser Infoveranstaltung auf und dort wurde mir gesagt das die frei zu besetzten Stellen schon vergeben wurden. Ich habe mir das Erscheinen dort zum Glück schriftlich bestätigen lassen.
Mit dieser Info bin ich dann zurück zum AMS Linz um dort dies Bekannt zu geben. G.W. im 1.Stock im AMS Linz hat mir beim eintreten in sein Zimmer gesagt er habe mir den Bezug gesperrt. Begründung der Bezugssperre hat er angegeben das ich nicht zu dem Termin bei der Fab Proba gegangen sei ????????????????????????????????????????????????????? Nun hat mir der Herr G.W. aber mündlich versichert das der Bezug wieder laufend ist. So sind ein paar Tage ins Land gezogen. Auf ein ungutes Gefühl habe ich bei der Serviceline angerufen und es wurde mir gesagt das der Bezug gesperrt ist. Ich habe es einfach nicht glauben können. Ich habe dann noch einmal angerufen und es wurde mir wieder gesagt das der Bezug gesperrt ist " Unglaublich " Es wurden alle Termine Fristgerecht eingehalten und trotzdem wurde mir der Bezug gesperrt. Auf das hin habe ich einige Zeilen Verfasst und nach längerem hin und her wurde der Bezug natürlich wieder freigegeben da ja alles eingehalten wurde.
Jetzt habe ich aber trotzdem noch eine Frage. Ich habe auf das hin mündlich und schriftlich dem AMS erklärt das ich einen Beraterwechsel möchte. Dies wurde aber in allen Fällen abgelehnt. Was kann ich tun um einen anderen Berater zu bekommen.
Diesen Artikel dürfen Sie natürlich wieder Veröffentlichen Natürlich werde ich Sie auch mit Spenden Unterstützen.
Danke M. A.
Antwort: "Eigentlich unfassbar - ausser man kennt das AMS" "BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit! Trotz dieser Zeile versuchen sie für einen Beraterwechsel zu kämpfen! Dieser unglaubliche Vorgang wäre eigentlich eine gewichtige Begründung für einen Wechsel! Senden sie eine schriftliche Beschwerde an den Vorgesetzten / GeschäftstellenleiterIn mit dem Sachverhalt und fordern sie einen Betreuerwechsel! Es wäre ev. angebracht und wirksam diese Beschwerde und Forderung an weitere Adressen zu senden!"
Zur Info: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: |
6.02.2012 um 20.16 Uhr - von Da*. - "Bezugssperre wegen Leasingfirma" |
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Sehr geehrte Damen und Herren !!
Das AMS droht mir mit einer Bezugssperre, weil ich einen Job von einer Leasingfirma nicht angenommen habe. Den Job bekam ich aber nicht vom AMS zugestellt sondern die Leasing Firma rufte mich selber an. Eine Woche darauf hatte ich einen Kontrolltermin und der AMS angestellte sagte zu mir die Leasingfirma habe angerufen und ich habe einen Job nicht angenommen, da ich Notstandshilfe bekomme müsse ich jede Stelle annehmen und er müsste mit mir eine Niederschrift machen. Aus Angst und Dummheit vor der Bezugsperre machte ich eine Niederschrift und sagte dass mir der Stundenlohn zu wenig wäre und ich vorrausichtlich wo anders im Februar anfange. Da ich mich sonst für jede von AMS ausgestellte und vorgeschriebene Stelle beworben habe, bin ich mir keiner Schuld bewusst eine Bezugsperre zu akzeptieren. Was noch zu erwähnen wäre das ich Herzrhytmusstörrungen habe und das AMS mich nicht in Gewisse Berufsgruppen vermitteln kann, habe aber es nicht in der Niederschrift erwähnt .Ein paar ! Tage drauf wie es der Zufall will wurde ich wieder Ambulant aufgenommen. Wahrscheinlich wegen den Stress und Verlustängsten was wegen den Idioten habe .Ich wollte mal fragen wie es rechtlich für mich ausschaut, wegen der Leasingfirma wegen Datenschutz und wegen AMS falls ich mein Geld nicht bekomme und dadurch Schäden materieller (Wohnungsverlust, Kreditzinsen, Bankzinsen, .) und immaterieller Art (Gesundheitsgefährdung) bekomme.
Mit Freundlichen Grüßen Da. (2.02.12)
Antwort: legen sie berufung ein begründung Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
auch müsste gesundheitliche eignung überprüft werden Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)
Beschwerde bez. Datenschutz an webmaster@argedaten.at / www.argedaten.at und dsk@dsk.gv.at / http://www.dsk.gv.at Datenschutzkommission senden! "ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:" Formular Beschwerde Datenschutzkommission (29.03.11)
OHNE GEWÄHR
7.02.2012 um 3.01 Uhr - von Fl. - Datenschutz. Rufnummer Sperren lassen am AMS. Datenschutz. Darf nicht im Job-Room für Arbeitgeber Angegeben werden. Persöhnliche Erfahrung. MfG Fl. (ohne Gewähr)
7.02.2012 um 12.43 Uhr - von Da*. - "tolle Sache" Danke für die Rasche Hilfe !! Find ich eine tolle Sache wenn Sie Menschen helfen die sowieso finanziell nicht gut da stehen und vom System noch eins drauf bekommen !! Sollte man nicht als selbverständlich ansehen, also nochmals Danke !! Mfg Da. |
6.02.2012 um 19.40 Uhr - von Sv*. - "Kann ich ab Februar 2012 (Semesterbeginn fürs Sommersemester) Notstandshilfe beantragen?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe Ende Jänner 2012 an der Uni alle Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium abgeschloßen (die Masterarbeit ist bereits erfolgreich absolviert und benotet). Anfang April 2012 habe ich noch die ausstehende Masterprüfung. Meine Frage: Kann ich ab Februar 2012 (Semesterbeginn fürs Sommersemester) Notstandshilfe beantragen? Sv. (2.02.12)
Antwort: Sie müssen dem Arbeitsmarkt / AMS zur Verfügung stehen. Heisst ev. Mo - Fr einer Vollzeit-Arbeit nachgehen können. Ev. ist es möglich während einem Studium ALG/Notstand zu beziehen, wenn sie "nur" 20 WochenStunden zur Verfügung stehen! Das muss vorher ausgemacht werden. Ich weiss bis jetzt nicht nach welchen Kriterien dies gewährleistet wird oder eben nicht! - Willkür-Entscheidung? Da auf tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht! Nur die Pflicht zu Mobbingkursen/Deppenkursen! Mit diesen Lohndumpinginstrumenten werden Millionengeschäfte gemacht! "Millionen-Geschäfte für politische Freunderl-Klienten" (Ohne Gewähr)
Zur Info: Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen |
5.02.2012 um 10.41 Uhr - von E. N. - "Das Sparen bei Pensionen führt uns die perfide ÖVP-Politik vor Augen" |
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ÖVP will Verlängerrung der Korridorpension um ein Jahr! Hier wird uns wieder die perfide ÖVP-Politik vor Augen geführt.Die Möglichkeit die Korridorpension in Anspruch zu nehmen betrifft fast ausschließlich ältere Arbeitslose die in diesem ausbeuterischem System völlig chancenlos sind noch einen Arbeitsplatz zu bekommen.Was ist also das Kalkül?ganz einfach,man lässt sie ein Jahr länger beim AMS dunsten und spart sich somit die geringfügig höheren Pensionen auszuzahlen.Ja das nennt man sparen,Gratulation Hr.Spindelegger für so viel menschliche Wärme. Mit traurigen Grüßen E.N.
Anmerkung: Sozialer Frieden?: Bei der Erhöhung der Pensionsgrenze(n) werden Zusammenhänge ignoriert
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5.02.2012 um 8.47 Uhr - von A. S*. - "Eventueller Versuch in die Selbstständigkeit" |
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Hallo Hr. Moser!
betrf.: Eventueller Versuch in die Selbstständigkeit
Ich wende mich mit einer Situation an Sie, zu der ich trotz intensivem Suchen im Internet keine Rat gefunden habe. Vielleicht können Sie mir raten?
Bin 45 Jahre alt, leider seit 2 Jahren arbeitslos. Habe zuvor 25 Jahre gearbeitet, allesamt in der IT-Branche, in der SW-Entwicklung und im Projektmanagement . Trotz intensivem Suchen gelang es mir bis jetzt nicht, wieder einen Job zu finden. Für viele bin ich zu alt, viele sagen, ich bin zu überqualifiziert, da ich auch einen akademischen Grad mein Eigen nenne.
Nun zu meiner Frage: vor ca. 4 Jahre - als ich noch berufstätig war, habe ich in meiner Freizeit für einen befreundeten selbstständigen Osteopathen unentgeltlich - ein reiner Freundschaftsdienst - ein Softwareprogramm selbst entwickelt und geschrieben. Dieser arbeitet seitdem fleissig mit dem Programm und ist hoch zufrieden. Vor ca. 2 Monaten fragte er mich, warum ich mich nicht versuche, mit diesem Programm selbstständig zu machen. Er wäre der Meinung, das Programm hätte am Markt eine Chance, da es Features enthält, die in anderen Programmen nicht enhalten sind. Dieser Fakt scheint zu stimmen, denn im Internet findet man nichts darüber.
Ich bin mir noch nicht im Klaren, ob ich es wage und wie ich vorgehe! Ich möchte so vorgehen: zuerst mal herausfinden, ob wirklich ein entsprechend großes Interesse anderer Osteopathen vorhanden ist an so einem Programm. Dazu würde mir mein Freund den Kontakt zu einer leitenden Person dieser Fachgruppe herstellen, der auch Vorträge, Kurse und Seminare abhält., der würde sich mein Programm gerne mal anschauen, signalisiert Interesse am Programm und würde mir dann sagen, ob ich damit eine reelle Chance am Markt hätte.
Wenn ich nun nichts anderes mache, als jemanden mein Programm präsentiere und herzeige, muss ich dann jetzt bereits das AMS über diesen Schritt informieren??? Ich stehe ja trotzallem dem AMS zur Stellenvermittlung nach wie vor 100% zur Verfügung und werde auch meine Eigeninitiative betreffend Bewerbungen nicht vernachlässigen. Ich bin der Meinung, ich mache ja keinerlei Werbung für mein Programm, ich habe keinerlei Arbeit mehr mit dem Programm, da es ja seit Jahren nachweislich fertig und einsatzbereit ist, ich verdiene nichts, ich zeige es lediglich her, präsentiere es und gebe ein oder zwei Testversion des Programmes weiter (die existieren auch bereits seit 4 Jahren). Muss ich das AMS da bereits im vorhinein über den Versuch informieren oder erst zu dem Zeitpunkt, zu dem ich eine Rückmeldung erhalte, es wäre Interesse da, man könnte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Wenn ich nichts verdiene und nichts pfusche, geht es dem AMS ja nichts an oder?? Sollte wirklich g! roßes Interesse da sein, ist klar, dann brauche ich einen Gewerbeschein und sofortiges Feedback an das AMS, logisch! Aber zum jetztigen Zeitpunkt?
Denn wenn ich das AMS zum jetztigen Stadium bereits informiere, würde deren Reaktion sicher so sein, ok, machen Sie das und melden Sie sich vom Bezug ab, denn Sie wollen ja Profit machen damit..
Aber vorerst ist die einzige Tätigkeit, herauszufinden, ob Interesse vorhanden ist - und das würde auch nicht ich machen, sondern mein Freund und dessen vortragender Kollege, der die Beziehungen hat im Fachkreis. Die Zeit, die ich aufwenden müsste, wäre - sagen wir - einmalig 2 oder 3 Stunden in allem.
Kann mir das AMS schwierig machen, wenn sie irgendwie herausfinden, dass ich sie zu dem jetztigem Stadium nicht informiert habe?
Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Meinung äussern könnten. Vielen Dank und freundliche Grüße A.S.
Antwort: Tun sie das! Probieren sie den Schritt in die Selbständigkeit! Ein Problem bez. ihrer Versicherungsleistung hätten sie wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden und ev. Einkünfte hätten, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten würde! Das ist nicht der Fall! Sie können natürlich mit Hilfe ihres Freundes herausfinden ob ihr Programm am Wirtschafts-Markt gebraucht wird! Ev. Absatz findet!
Vielleicht wäre "zum gegebenen Zeitpunkt" das Unternehmensgründungsprogramm für sie ein Thema! Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.
Der Kulturrat bietet Infos zur Selbständigkeit (Broschüre) Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherungstipps zu Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos (9.05.2010) (ohne Gewähr)
5.02.2012 um 11.50 Uhr - von A. S*. - folgende direkte Frage Hallo Hr. Moser!
Nachfrage zum Eintrag "event. Versuch in die Selbstständigkeit\"
Herr Moser, vielen herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und die Links. Bitte beantworten Sie mir folgende direkte Frage: Muss ich das AMS zu jetztigem Stadium \"Bedarfserhebung, ob überhaupt Interesse am Markt vorhanden ist\" und \"Präsentieren meines Programmes bzw. Weitergabe von Testversionen\" bereits informieren??? Oder erst dann, wenn ich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen sollte?
Bitte seien Sie so nett! Vielen Dank A.S.
Antwort: wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und kein einkommen erwirtschaften brauchen sie es m. E. nicht melden - (ohne gewähr) |
4.02.2012 um 19.02 Uhr - von G. - "5 Euro für Pflegefreistellung?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, meine Tochter ist erkrankt und soweit es stimmt, hat man auch Anrecht auf eine Pflegefreistellung. Ich habe beim AMS gefragt, die meinten ja, aber sie würden es nicht einreichen. Beim Arzt habe ich wegen einer Pflegefreistellung gefragt, ist natürlich kein Problem, jedoch kostenpflichtig mit € 5,- Wenn das AMS eine solche Bestätigung fordert, wer bez. dann die € 5,- Was soll ich tun? Danke und freundliche Grüße G. (3.02.12)
Antwort: "An allem und jeden verdienen?" Gehen sie, ev. mit einer Begleitperson, zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn und ersuchen/fordern sie die 5 Euro! Sollten diese 5 Euro bei ihnen hängen bleiben, so wäre eine Möglichkeit die Caritas. Dort gibt es ev. Unterstützung!
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4.02.2012 um 16.17 Uhr - von G*. - "Wie hoch wird unsere Versicherungsleistung sein?" |
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Guten Tag!
Ich habe an sie eine Frage ,ich beziehe Notstandshilfe ,meine Frau arbeitet aber die Firma macht zu sie wird dann auch am AMS sein . Ich mache mir sorgen da ich Notstandshilfe beziehe und meine Frau dann auch wie viel werden wir beide bekommen bzw. gibts da einen anrechenbaren Bezug für beide in der Ehe ? Ich erkläre ihnen kurz wie ich das meine ich habe 770 Euro Notstandshilfe wir haben 2 Minderjährige Kinder und meine Frau hat in der Arbeit 1000 Euro verdient war 2 Jahre in der Firma . Was würde nun meine Frau bekommen an Arbeitslosen Unterstützung oder Notstandshilfe wenn ich 770 Euro Notstandshilfe bekomme? Verzeihe sie aber am AMS hab ich leider keine Auskunft bekommen die sagen mir da nichts. Ich bitte sie falls es ihre Zeit erlaubt mir ein paar Zeilen zu schreiben .
Mfg. G.
Antwort: Ihre Frau wird Arbeitslose bekommen und diese wird auf ihren Notstand angerechnet. Beider Einkommen wird ca. 1150 Euro, ohne Freigrenzen, betragen:
Was sind Freigrenzen und eine Freigrenzenerhöhung? Freigrenzen sind Beträge, die das anrechenbare Einkommen des/der Partners/in reduzieren. Die Höhe der zu gewährenden Freigrenze ist abhängig vom Alter und den Beschäftigungszeiten des/der Leistungswerbers/in sowie von der Anzahl der noch zu versorgenden Familienmitglieder. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie z.B.Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft und Kredite) können die gesetzlichen Freigrenzen erhöht werden. (Häufig gestellte Fragen (14) AMS) (ohne Gewähr)
4.02.2012 um 18.45 Uhr - von G*. - "Das geht sich nie und nimmer aus da bleibt nichts mehr zum Essen übrig" Hallo Herr Moser!
Wir haben jetzt zusammen 1770 ..darf ich das so verstehen das wir dann zusammen nur mehr 1150 haben werden? Damit würden wir nie und nimmer auskommen mit 2 Kindern ,das geht sich nie und nimmer aus da bleibt nichts mehr zum Essen übrig .Darf ich das so verstehen?
Gruß G!
Antwort: Ich befürchte ja! Nehmen sie das aber noch nicht als 100% sicher! "Ca." je nach dem erhöhen ev. Freigrenzen diesen Betrag? (ohne Gewähr) |
4.02.2012 um 5.01 Uhr - von Mo*. - "Habe Angst durch das Ams in eine echte finanzielle Notlage zu geraten" |
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Leider in die Notstandshilfe gerutscht
Sehr geehrter Herr Moser,
Ich bin mit heutigen Tag in die Notstandshilfe gerutscht (sofern ich überhaupt was kriege). Zur Vorgeschichte: Ich bin nach dem Karenz Arbeitslos gemeldet gewesen, nach 2 Monaten habe ich ein 3 Monatigen \"wiedereinsteigerinenkurs\" benötigt den ich sogar mit erfolgreichen ECDL Prüfung abgeschlossen hab. Auch brav unzählige bewerbungen abgeschickt, aber es scheint kaum jemand sich für eine 40 jährige mit einem unter 2 jährigen Kleinkind interessieren, teilweise hab nicht mal eine absage bekommen. Deshalb habe ich mich einen weiterführenden Kurs mit einvertändniss der Ams betreuerin angemeldet welcher abgesagt wurde zuwenig anmeldungen. Ok - ein zweiter Kurs welcher wirklich gut wäre, bin ich leider auf der Warteliste gelandet, zwar auf Platz 1 was mich nix nützt. Habe anruf von Kursbetreuer bekommen, das er es der Betreuerin meldet, und sie sich bei mir zwegs Terminvereinbarung bei mir meldet, Ich warte 3 Tage gehe zum Ams, kriege am Infostand die gleiche meldung, das sie sich bei mir meldet, warte nochmal 2 Tage Telfonier nochmal wieder selbige ausage, diese Montag war ich nochmal persönlich dort, hies es wieder ich soll auf Termin von ihr warten, Mittwoch nochmal angerufen sagte man mir wenn sie sich nicht melde müsse ich eben am Freitag Notstandshilfe beantragen , auf meine Aussage das ich das ich eben verhindern wolle, meinte di an der Info, das sie das auch nicht ändern könne. Gestern war ich Dort und hab den Antrag zumindest abgeholt, und erfahren das die Betreuerin hier gar nicht mehr arbeitet, und nun eine neue hab. Die war erst der meinung der ds ich im Kurs bin, erst bei tiefern Graben im System sah sie das ich auf der Warteliste bin. Meine Angst ist einfach das durch das Ams in eine echte Finanzielle Notlage komme da ich fürchte das mein etwas zuviel verdient, und die ca 700 Euro sind für unser überelben vornemlich auch für schuldenrückzahung (nicht nur Hauskredit ) schon hart an der Grenze sind. Dabei war ich eigentlich brav, hab keinen Termin versäumt, Kurs absolviert und und und...also nix zu schulden kommen lassen, hät im Notfall auch irgend ein Deppenkurs gemacht.. ich frag mich grad was ich noch alles machen kann...
Antwort: Diese Politik/Parteien/Regierung/Hundstorfers-AMS erzeugen Armut! Beim Notstand wird das Einkommen des Partners angerechnet! (Dazu siehe Antwort oben) Sind sie verheiratet?
Falls ja: Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
Zur Info: Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen! VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen: >Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung ( | | |