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7.11.2019 um 14.35 Uhr von C. W. - "Realistischer Blick: "Hartz IV-Sanktionen
- der strafende Staat bleibt erhalten"


eine klare Analyse von Peter Nowak bei Telepolis -
"Hartz IV-Sanktionen - der strafende Staat bleibt erhalten" (Heise.de)

15.11.2019 um 9.39 Uhr - von P. - "Leserbriefe zu Hartz IV Urteil in D."
Lieber Christian!
Vielleicht wäre es erhellend und informativ dieses zu verlinken: (nachdenkseiten.de) (14.11.19)

unter:
"
Unverhältnismässige Belastung: Bundesverfassungsgericht hebt Hartz-IV-Sanktionen teilweise auf!
Österreichisches Sanktionsregime übertrifft teilweise Hartz IV und gehört zumindest reformiert!" (5.11.2019)


7.11.2019 um 13.53 Uhr - von P*. - "in keinem Zustand, mich zu wehren"


Sehr geehrter Herr Moser

in keinem Zustand, mich zu wehren.

Nun wiederholt sich das Spiel mit der Steuer vom Vorjahr. Gleichzeitig habe ich bemerkt, dass mein Mobilpass seit Monaten abgelaufen war. Ich bin also zur Wienzeile gepilgert, wo man freundlich war, mir aber eröffnete, dass obendrein meine Leistung seit zwei Wochen abgelaufen war, worüber zu informieren die MA40 offensichtlich nicht verpflichtet ist.

Man hat mir die Frist verlängert, um den Steuerausgleich zu erledigen und einen neuen Antrag engegen genommen. Nun habe ich heute angerufen, wo denn die dringend benötigte Mobilpass Karte bleibe und wurde (inklusive tiefster Menschenverachtung mit Gelächter) darüber aufgeklärt, dass diese erst einen Monat nach Bescheid ausgestellt werde. Aus Gründen. Ich könne ja gern zum Schalter kommen, wo man mir das selbe sagen werde und ich brauche mich gar nicht aufzuregen.

Nun beginnt für mich am 11.11. ein Kurs, für den ich Fahrtkostenzuschuss erhalte. Dieser Zuschuss wird mir aber sofort wieder abgezogen werden. Ich soll also täglich zwei Vollpreistickets selber zahlen macht bis 30. November (Datum am Bescheid ist 30.10.) 15 Tage x 2,40 x 2, also 72 Euro. Plus ein paar Tage bis die Karte ankommt, vermutlich. Woher soll ich diese Summe nehmen? Obendrein habe ich 18 Euro für die ermäßigte Karte bereits gezahlt. Ich kann nur hoffen und beten, dass ich nicht erwischt werde oder der Schwarzkappler nicht allzu genau auf den mobilpass schaut.

Auch sollte ich vom WAFF Geld erhalten, weil ich die Matura gemacht habe und Prüfungsgebühren angefallen sind (die ich mir von Freunden borgen musste). Wird mir dieses Geld jetzt vielleicht auch noch weggenommen, das ich real ja gar nicht behalten kann sondern zurückgeben muss?

Die absolut unsägliche Praxis der Bawag, mir in der Sekunde wo ich zum ersten Mal auf Null angekommen bin (denn wann, wenn nicht in Arbeitslosikeit soll man schliesslich sein Minus zurückzahlen müssen), hat mir den Rest gegeben. Aber ja, selber schuld dass ich darauf vertraut habe, was man mir dort beauskunftet hatte.

Also, zusammenfassend... kann ich mich wehren gegen Fortnahme des Fahrtkostenzuschusses bei gleichzeitiger verweigerung eines Mobilpasses? Und ist das Gegenrechnen einer rückerstatteten Steuer auf Arbeit die vor dem Bezug stattgefunden hat nicht im Widerspruch dazu, dass vorhandenes Vermögen unter 4000.- nicht angetastet werden darf?

Und am Rande gefragt... gilt Einbehalten von Geld durch plötzliche Rahmenstreichung wirklich nicht als illegale Pfändung seitens der Bank?

Mit vielem Dank für ihr Engagement und freundlichen Grüßen,

Antwort:
Was Geldangelegenheiten / Berechnungen etc. betrifft, tue ich mir schwer mit Aussagen, wenn ich die Gebarung zuständiger Stellen wie genauere Umstände nicht kenne.
Falls Probleme nicht zu lösen sind probieren sie es ev. nicht beim Schalter, sondern besuchen den Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit Begleitperson - um Angelegenheiten zu klären.
Ja die Bank darf bestimmen, wen sie Geld leiht, wie lange und wann nicht mehr.
Ausser es gäbe ev. eine vertragliche Vereinbarung.
Wichtige Termine zur Erinnerung ev. schriftlich festhalten.
Hinzu kommt, dass man bei der Mindestsicherung / jetzt wieder Sozialhilfe Bittsteller, "mit geringen Rechten", ist.

Ev. besuchen sie bez. der finanziellen Probleme die Caritas?
Ev. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein; Ev. Bargeld? ("Ohne Gewähr")

7.11.2019 um 14.54 Uhr - von P*.
Sehr geehrter Herr Moser -
danke für die rasche Antwort. Mit freundlichen Grüßen, N.

7.11.2019 um 17.15 Uhr - von P*. - "Eine erfreuliche, positive Sache!
"Ich darf über den AMS Fond für Frauen studieren"

Lieber Herr Moser,

zum Glück wurde mir etwas zum Überbrücken geborgt, und jetzt wo die Belastung durch die ganz frisch nachgeholte Matura weg fällt, kann ich einen geringfügigen Job suchen.

Um Ihnen eine kleine erfreuliche und positive Sache zwischen all den Grauslichkeiten auf den Weg zu geben:

Ab Herbst 2020 darf ich über den AMS Fond für Frauen in technischen Berufen studieren - und bin unendlich dankbar dafür..

Es gibt Gottseidank ehrlich wohlmeinende Berater und Betreuer, nur heute bin ich am Telefon halt an die ganz andere Sorte geraten und habe es mir dummerweise zu Herzen genommen.

Danke Ihnen für den Nachtrag, ich schätze die freundliche Geste!

Anmerkung:
Kompliment ans AMS bez. dem Fond "zum Studieren".


7.11.2019 um 9.36 Uhr - von N. - "Eine wichtige Information, die ev. auch für LeidgenossInnen interessant sein könnte?"


Lieber Christian Moser,

heute wende ich mich mit einer, wie mir scheint, wichtigen Information an Sie, die möglicherweise für meine Leidgenossen (sprich: beim AMS gemeldeten Arbeitslosen) interessant sein könnte. Sie können die Info gerne veröffentlichen, wenn es Ihnen sinnvoll erscheint.

Da ich zur Zeit vom AMS gleich in dreifacher Hinsicht schikaniert werde („Deppenkurs-Zuweisungen“, unpassende Zwangs-„Vermittlungsvorschläge“ und eine inkompetente, boshafte, respektlose „Beraterin“) hat sich logischerweise eine erste widerrechtliche Sperre für mich ergeben. Mittlerweile wurde die Sperre wieder aufgehoben, ich rechne jedoch damit, in Kürze erneut gesperrt zu werden.

Ich habe die Sperre mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft (AMS Ombudsmann, AK, etc. angerufen) und dabei Folgendes herausgefunden:
Wenn man VERHEIRATET ist, NOTSTANDSHILFE erhält, KEINE Kinder hat und vom AMS eine Sperre („Ihr Leistungsbezug wurde einstellt.“) bekommt, ist man zwar „theoretisch“ ab der Sperre noch 6 Wochen krankenversichert (sog. „Schutzfrist“), ABER der arbeitende Ehepartner MUSS trotzdem ab dem Tag der Sperre die beitragspflichtige Mitversicherung (§ 51d ASVG) zahlen!! Bei der beitragspflichtigen Mitversicherung handelt es sich um eine NICHT freiwillige PFLICHTversicherung der Gebietskrankenkassa in Höhe von 3,4% des Gehalts.
Das heißt also, man ist im Falle einer AMS-Sperre doppelt „gestraft“, da man die Notstandshilfe nicht erhält und die Versicherung zahlen muss!!

Mir wurde von diversen Stellen geraten dies an den Volksanwalt weiterzuleiten, ich warte jedoch mit einer Mitteilung bis eine ev. Sperre eintritt (und befürchte zudem, dass es nicht viel nützen wird, da dies rechtlich gedeckt ist).

Obacht! Dies gilt nur für verheiratete, arbeitslose Notstandshilfebezieher ohne Kinder deren Ehepartner nicht arbeitslos ist.

Ich hoffe, das bringt etwas Licht ins Dunkel für Menschen in dieser Situation. Diese Information ist nicht leicht zugänglich, ich musste stundenlang mit verschiedenen Stellen deshalb telefonieren. Die AMS-Hotline hat diesbezüglich überhaupt keine Ahnung und gibt auf Anfrage eine falsche Information dazu.

Mit besten Grüßen,
Ihre N. (6.11.19)

Antwort:
Danke für die Info! Ja tun sie das, wenden sie sich an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) Wäre sehr interessant, was die dazu sagen?
Falls - Danke für Rückmeldung! (Schutzfrist)


7.11.2019 um 9.30 Uhr - von L. - "Eine freiwillige Einrichtung ?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich wurde jetzt zu Fit to Work zugebucht...Da dies ja eine freiwillige Einrichtung ist - wird man sanktioniert wenn man da nicht hingeht und beim nächsten Termin beim Ams erklärt das es eigentlich sinnlos ist? Lg L (6.11.19)

Antwort:
Wenn es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt, darf es zu keiner Sanktion/Sperre kommen. Aber Infotag doch besuchen - ev. Kontrolltermin? - und in Erfahrung bringen, ob es sich auch tatsächlich um Freiwilligkeit handelt! (Ohne Gewähr)


7.11.2019 um 9.25 Uhr - von M. - "Krankenstand?"


Guten Tag,
Ich bin seit 3 Wochen im Krankenstand und war davor beim AMS auf Arbeitsuche. Das AMS will das ich am 16.11 mit einer Gesundmeldung wieder komme,obwohl ich noch vom Arzt Arbeitsunfähig bin. Was kann ich tun? (6.11.19)

Antwort:
? - Der Arzt schreibt sie krank oder gesund und kein(e) AMS-MitarbeiterIn! Sie holen sich, wenn sie wieder gesund geschrieben sind von der KK. die Krankenstandsbescheinigung /-bestätigung und mit dieser melden sie sich sogleich wieder beim AMS zurück - wenns soweit ist! (Ohne Gewähr)


6.11.2019 um 10.27 Uhr - von W* - "Mindestsicherungs-Ende"


Sehr geehrter Herr Moser!
Mein erfolreicher Antrag Mindestsicherung vor 4 Wochen.
Nun habe ich selbst Arbeit gefunden und die MA 40 darüber informiert und dass ich die M S nur bis zum Tag des Arbeitsbeginns benötige.
Die MA 40 sagt nun, dass ich die ausständige Zahlung nur dann bekomme, wenn ich ihr einen Lohnnachweis von der neuen Arbeit sende.
Ab dem Tag, an dem ich Lohn erhalte stelle ich keinen Anspruch mehr an die MA 40, daher frage ich: darf die MA 40 einen Lohnzettel von mir verlangen?
Danke im Voraus für Ihre geschätzte Antwort Mit freundlichen Grüßen, (5.11.19)

Antwort:
Es müsste auch reichen, wenn sie ihren Arbeitsbeginn nachweisen ("ev. Firmenbestätigung"?) - so sie danach keine Mindestsicherung (Aufstockung) mehr brauchen. Die MA40 braucht den Nachweis, um zu wissen, bis wann sie die Auszahlung tätigen muss! Bei Problemen wenden sie sich ev. an den Vorgesetzten / MA 40-Abteilungsleiter! (Ohne Gewähr)


5.11.2019 um 15.22 Uhr - von Aktive Arbeitslose - "Unverhältnismässige Belastung: Bundesverfassungsgericht hebt Hartz-IV-Sanktionen teilweise auf!

Österreichisches Sanktionsregime übertrifft teilweise Hartz IV und gehört zumindest reformiert!"


Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sanktionen teilweise aufgehoben!
Aktiver Admin am Di., 05.11.2019 - 15:22

Deutsches Bundesverfassungsgericht hebt 60%ige und 100%ige Bezugskürzungen wegen unverhältnismässiger Belastung der betroffenen Menschen auf

Sanktionenregime in Österreich übertrifft teilweise Hartz IV und gehört zumindest reformiert!


------- ------ ---------- ------

Siehe auch:
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig (welt.de)

7.11.2019 um 14.35 Uhr von C. W. - "Realistischer Blick: "Hartz IV-Sanktionen
- der strafende Staat bleibt erhalten"
eine klare Analyse von Peter Nowak bei Telepolis -
"Hartz IV-Sanktionen - der strafende Staat bleibt erhalten" (Heise.de)

15.11.2019 um 9.39 Uhr - von P. - "Leserbriefe zu Hartz IV Urteil in D."
Lieber Christian!
Vielleicht wäre es erhellend und informativ dieses zu verlinken: (nachdenkseiten.de) (14.11.19)


5.11.2019 um 4.27 Uhr - von N*. - "Wegzeiten bei Kursen?"


Hallo Herr Moser!

Ich hätte eine Frage bezüglich zumutbarer Wegzeiten. Bei Vollzeit sind es 2 Stunden, bei Teilzeit 1 1/2 Stunden. Soweit also klar, wie sieht es aber bei Kursen aus? Gilt da ebenfalls die Wegzeit?

Und bei "Teilzeit Kursen" gilt dann genau wie bei Arbeitsstellen, die 1 1/2 Stunden Regelung?

Mit freundlichen Grüßen,
N

Antwort:
Ich gehe davon aus bzw. wäre dies eine Begründung, die bei einer Berufung - falls Sperre - anzuwenden ist. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen ( VwGH )
(Ohne Gewähr - Info ev. auch noch von Dritten einholen - AK z.Bsp.)


27.10.2019 um 10.06 Uhr - von P. - "Monatsbezüge?"


Sehr geehrter hr.moser.

Betreffend der ams auszahlung hätte ich eine frage.ich bin bei einer gemeinde, als saisonarbeiterin tätig.diese saison läuft von mai bis jetzt ende oktober.stimmt dass, das ich dann im november noch kein ams geld erhalte? Sprich ich muss von meinem gehalt diesen wir immer zwischen 12-15 erhalten leben? davon habe ich jetzt miete-kredit-autovers.ect ect alles für oktober bezahlt, muss von diesem gehalt auch noch den november mittragen und das ams geld würde erst am 6.12 ausbezahlt werden??? wie soll man da leben bzw.überleben? Kosten für wohung ect.alles berechnet, aber zum "leben..einkaufen" würde nichts mehr überbleiben.ich hoffe sie können mir diesbezüglich bescheid geben. lg p

Antwort:
Sie müssen den Arbeitslosenantrag gleich am letzten - oder nächsten - Tag der Anstellung stellen, dann beginnt die gemeldete Arbeitslosigkeit Ende Oktober oder Anfang November.
Sie bekommen ca. am 15. November das letzte Arbeits-Gehalt vom Oktober und das AMS-Geld für November erhalten sie >wie jede(r)< ca. am "6." Dezember.
Da sie am 12 - 15. November das Oktober-Gehalt erhalten, haben sie sogar nicht mal ein Monat, bis zur ersten AMS-Auszahlung am 6. Dezember, zu warten.
- Oder? Sie haben doch immer am 12. -15. das Gehalt für das vorherige Monat bekommen - Ja?


26.10.2019 um 17.09 Uhr - von H*. - "Statt Englischkurs, der mir weiterhelfen würde, zum Unsinnskurs"


Hallo Herr Moser, ich bin 50+,weiblich. 2016 bekam das BBRZ den Auftrag mich zu begutachten. Nach Durchsicht meiner Befunde, gab das Institut die Empfehlung zur Umschulung, da mir auf Grund meiner Erkrankungen, keine Arbeit im Einzelhandel mehr zumutbar ist. Man wollte mich auf die PVA abschieben, ich sollte eine Lehre als Bürokaufmann beginnen. Ich wollte nicht, da ich bereits eine LAP im kaufmännischen Bereich habe. Man finanzierte mir einen Computerkurs. Ende 2017 fand ich einen Job, den ich leider heuer im März wieder verlor. Seit Beginn meiner Arbeitslosigkeit versuche ich im Zuge der Umschulung und Qualifizierung einen Englischkurs zu bekommen. Beraterin sagt, sicher nicht. Dafür bekam ich eine Einladung zur Hebebühne, Einzelcoaching, um meine Bewerbungsunterlagen zu überarbeiten und wegen Beruflicher Orientierung, was auch immer das bedeuten mag, den meine Vorschläge für Buchhaltung, Personalverrechnung, Immobilen oder Hausverwaltung wurden abgelehnt. Jetzt war ich das
2te mal dort und mein Lebenslauf wurde verbessert, er hat jetzt Rechtschreibfehler und die Zeiten passen auch nicht mehr zum denen vom Versicherungsauszug, eine einzige Katastrophe, ich schicke weiterhin Meinen. 90 Minuten hat die Frau Mag. gebraucht um nichts Brauchbares zu erstellen. Sonst habe ich bei den 2 Sitzungen nichts gemacht, noch 2 und wir hätten die Kosten für einen Englischkurs, der mir mehr weiterhelfen würde als eine Sitzung, bei einer inkompetenten Mag. Sowieso. Um die Kosten zu steigern, habe ich gestern die Aufforderung bekommen, mich zu einem Termin bei Projekt GESA einzufinden. Gehörte ursprünglich zu Verein Wohnen und soll Langzeitarbeitslosen eine Strukturierung im Leben geben. Ich habe dort ein Vorstellungsgespräch für einen konkreten Job , so die Bezeichnung. Welcher wird natürlich nicht gesagt, sonst käme keiner hin. Vorstellung beginnt um 9Uhr dauert je nach Andrang mind. 3 Stunden. Eine absolute Frechheit, ich bin weder, wie auf der Homepage besch rieben, depressiv oder unsicher, noch fehlt es mir an Arbeitsmotivation. ich muss noch mindestens 17 Jahre arbeiten und bin Lernfähig und Willig, doch das AMS schickt mich zu solchen Beratungen, die ich selbst leiten könnte. Ach ja zu dem Projekt Aqua sollte ich auch, da gibt es ebenfalls eine Beratung und dann soll man sich einen Arbeitgeber suchen, der bereit ist die Umschulungskosten zu finanzieren, dafür darf ich unentgeltlich bei dem dann arbeiten, wie Naiv ist das den? Wer denkt sich so einen Schmarrn aus? Im Übrigen gibt es in T. hauptsächlich Monster!!

Antwort:
Seien sie bez. ihrem Arbeitswunsch und dem gewünschten Kurs ruhig lästig - auf dass die mitkriegen, ihnen ist es voll ernst!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Kursdauer - mind. 29 Tage mit mind. ca. 20 Wochenstunden / Kursort / Kursbetreiber / Kosten ca. 1500 - 2000 Euro)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<

Infos bez. Kurse, die man ev. nicht machen muss (ev. freiwillige Teilnahme) oder bekämpfen kann. Als letzter Schritt mit Berufung auf den Sperrbescheid wegen ev. Verweigerung!
>Ev. Infotag besuchen, um Infos über den Inhalt der Massnahme zu erhalten - auf dass sie wissen, ob es sich ev. um freiwillige Teilnahme handelt wie ev. bei Coaching oder ev. Arbeitstraining(?) und Aufsuchende Vermittlung.
bzw. eine Begründung für eine erfolgreiche Berufung erfahren. Es kann ja ev. auch eine "rechtswidrige" Sperre geben?
Ev. haben sie einen ähnlichen Kurs schon mal besucht?
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

> keine Gratisarbeit leisten müssen - zBsp.: Praktikum

Siehe auch: "Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"<

Lassen sie nicht nur ihre Beraterin bez. ihres Berufsweges, wie ev. den nötigen Kursen, entscheiden. Gehen sie ev. zu den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter.
Gut wäre es wenn sie eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen könnten!

Über den tatsächlichen Wert der BBRZ-Gutachten klärt uns auch das BvWG auf!
Auszug aus dem Urteil:
>Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.< Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil (26.02.17)

Unter: BBRZ (Ohne Gewähr)


25.10.2019 um 11.02 Uhr - von N. - "Bräuchte dringend ihren Rat! "


Lieber Herr Moser,

das AMS terrorisiert mich wieder einmal massiv und ich bräuchte dringend ihren Rat! Ich bin weiblich, Ende 40 und seit Februar 2019 beim AMS gemeldet. Ich erhalte Notstandhilfe. Meine letzte Stelle (Büroangestellte) ist schon länger her (2014), aber ich war NICHT durchgehend beim AMS gemeldet, sondern immer wieder viele Monate dazwischen abgemeldet und als Hausfrau daheim.

Aufgrund verschiedener Vorfälle in den letzten Wochen (extreme Probleme mit der „Beraterin“), muss ich mit einer Sperre wegen Verweigerung einer Stelle (Vermittlungsvorschlag) UND Verweigerung einer Maßnahme (ibis acam „Qualifizierung zum Job-ein Kursangebot für Personen ab 25 Jahre“) rechnen. Die Details dazu zu erklären, würde jetzt sehr lange dauern (auf Anfrage sende ich sie gerne).
Deshalb nur kurz meine Fragen:
1. Wie genau verhält es sich mit dieser „3 Sperren Regel“, wonach man völlig abgemeldet werden kann und keine Sozialversicherung mehr hat? UND in welchem Zeitraum müssten diese 3 Sperren stattfinden (innerhalb eines Jahres?)?
2. Kann man GLEICHZEITIG für mehrere angebliche „Vergehen“ gesperrt werden oder nur hintereinander? Nächste Woche sollte dieser Kurs beginnen, den ich definitiv ablehnen und anfechten werde, und für Anfang November habe ich plötzlich einen Termin beim Abteilungsleiter erhalten (ich nehme an wegen dem Vermittlungsvorschlag, da wurde ich von der Beraterin reingelegt, die mit dieser Firma zusammenarbeitet, auch das werde ich angeben und anfechten).
3. Wenn ich gesperrt werde (davon gehe ich aus, die Beraterin findet einen Grund!), was sind dann meine PFLICHTEN? Muss ich dann noch zu den Kontrollterminen gehen, wöchentliche Bewerbungen nachweisen, zu Kurs-Infotagen gehen und mich weiter auf unpassende Vermittlungsvorschläge bewerben?? Was sagt das Gesetz dazu?
4. Ich möchte unbedingt eine gänzliche (Versicherung-)Abmeldung vermeiden. Wie mache ich das?

Vielen herzlichen Dank!! Liebe Grüß, Ihre N. (23.10.19)

Antwort:
Unbedingt versuchen sowenig sperren wie möglich anzusammeln.
Vorsicht, bei jobverweigerung – ev. bewerben sie sich trotzdem, es kann ja sein, dass jemand anderer genommen wird.
was den kurs betrifft gehen sie zum infotag / ev. kontrolltermin, um genauen kursinhalt zu erfahren. (SÖB mit "ev." vorherigen "Deppen"-Kurs)
Wichtig für ev. berufung- sbegründung bei ev. sperre.

Ev. haben sie so einen kurs schon besucht – oder teilnahme ist gratis – es kann auch rechtswidrige sperren geben.
Siehe den link: "Sinnloskurs"
>eine abmeldung von der versicherung / AMS kanns geben, wenn innerhalb kurzer zeit 3 sperren ausgesprochen werden. - Grösste vorsicht.

Ein Beispiel von (einer provozierten) generellen Bezugssperre (wegen Arbeitsunwilligkeit), die vom Gericht aufgehoben wurde, weil innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt wurde"
"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"
(2.08.15)

„während einer sperre darfs keine weitere sperre geben – kanns auch keinen grund für eine sperre geben.“ – müssen sie auch keine kontrolltermine oder kurseinladungen nachkommen - nur freiwillig.

Nehmen sie sich – falls möglich –eine begleitperson zu den terminen mit. (Wirkt ev. Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

ohne gewähr - Alles gute

23.10.2019 um 18.10 Uhr - von N. - "Können 2 Sperren überhaupt gleichzeitig ausgesprochen werden?"
Lieber Herr Moser,

herzlichen Dank für die rasche Antwort!
ZUM KURS:
Den Kurs kann ich sehr wahrscheinlich anfechten, da ich die Zuweisung aus reiner Schikane per Post erhalten habe. Nachdem ich nämlich beim letzten Termin einen Beraterwechsel verlangt hatte, bekam ich einen Termin bei der Abteilungsleiter Stellvertreterin, wo ich mich über meine „Beraterin“ beschwerte, da sie mir seit Februar (!) nicht einen einzigen (!) Vermittlungsvorschlag gegeben hat, sondern mich ausschließlich zu Deppenkursen zubuchen wollte (bisher zu zwei). Ich bin jedes Mal zu dem Infotag gegangen und habe jedes Mal den Kurs als für mich völlig ungeeignet und sinnlos erfolgreich verweigert. Die Abteilungsleiter Stellvertreterin meinte es bestünde „Aussage gegen Aussage“ und hat mir einen Vermittlungsvorschlag mitgegeben. Den ERSTEN für mich im Jahr 2019. Ich habe mich sofort beworben.
Ergebnis ist, das ich nach diesem Gespräch diese Woche eine NEUE Zubuchung meiner „Beraterin“ zu einem neuen Deppenkurs im Postkasten vorfand. Also reine Bosheit. Ich wurde auch NICHT über Defizite aufgeklärt, die dieser Kurs ausgleichen sollte. Ich hatte ja gar keinen Termin bei meiner Beraterin! (Ist erst wieder Mitte November vorgesehen, da einem Beraterwechsel nicht stattgegeben wurde).
ZUR STELLE:
Ich habe mich noch am gleichen Tag bei der Stelle, die mir die Abteilungsleiter Stellvertreterin gegeben hat, beworben. Und wurde, obwohl die Stelle nicht passt, prompt von der Firma zu einem Vorstellgespräch eingeladen. Da mir die schriftliche Einladung sehr seltsam vorgekommen ist, habe ich sicherheitshalber dort angerufen und wollte ein paar Fragen stellen und Sachverhalte klären (wissen Sie, dass ich Ende 40 bin? Wissen Sie, dass ich am anderen Ende der Stadt wohne und kein Auto habe? Wissen Sie welche Ausbildung ich habe?). Die Dame meinte nur, sie arbeitet eng mit dem AMS zusammen und wenn ich unwillig bin und verweigere, wird sie das weiterleiten. Ich sagte, ich bin nicht unwillig und ich komme auch gerne zu dem Vorstelltermin, wollte aber vorher noch mit ihr sprechen. Daraufhin wurde sie unwirsch und meinte, der Termin „hätte sich erledigt“. Das habe ich am gleichen Tag per E-Mail und Telefon dem AMS mitgeteilt (das der Termin von der Dame abgesagt wurde). Darauf hinauf habe ich gestern ganz plötzlich einen zweiten Kontrolltermin bei (scheinbar) dem Abteilungsleiter Anfang November erhalten, den ich mir nicht erklären kann. Ich nehme an, mir wird Unwilligkeit vorgeworfen werden.

Können 2 Sperren überhaupt gleichzeitig ausgesprochen werden? Wenn ich für eine Sache gesperrt bin, gilt das ja für 6 Wochen?

Das mit den Pflichten habe ich leider nicht verstanden. Bestehen meine Pflichten bei Sperre weiterhin oder in diesen 6 Wochen nicht mehr? Danke!!

Antwort:
"Mehrere Sperren kann es gleichzeitig nicht geben. Eine Sperre für 6 Wochen - hatte man schon eine Sperre (in der laufenden Anwartschaft) dauert die Sperre 8 Wochen.

Während einer Sperre bestehen keine Pflichten - Vermittlungsvorschlägen nur freiwillig nachkommen! (Ohne Gewähr - "ev. holen sie sich sicherheitshalber Infos auch von Dritten ein. ev. von der AK? - so sie wollen?!")

>>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"


23.10.2019 um 11.59 Uhr - von K*. - "Bemessungsgrundlage"


Sehr geehrter Herr Moser!

Zum Thema "geschütze Bemessungsgrundlage" würde ich gerne einige Fragen an Sie richten:
Im März 2019 bin ich 45 Jahre geworden.Seit über 20 Jahren arbeite ich als SW-Entwickler und verdiene dementsprechend relativ gut.
Nach fünfjähriger Tätigkeit in meiner alten Firma wurde mir in einem Start-UP Unternehmen die Stelle des CTOs angeboten, mit einem Monatsgehalt von 6000€ Brutto.Dies klang für mich sehr verlockend und am 01.08.2019 fing ich bei der neuen Firma an. In der Probezeit habe ich leider festgestellt, dass der Job nicht meinen Erwartungen entspricht, sodaß nach Ablauf der Probezeit mein Vertrag nicht verlängert wurde.
Im September 2019 bezog ich ALG, im Oktober fand ich einen neue Stelle mit einem Bruttogehalt von 4200€ brutto.
Meine Frage an Sie bez. geschütze BMG:
Da ich nach Vollendung meines 45. Lebensjahres einen ganzen Monat 6000€ verdiente, wird bei meiner eventuellen erneuten Arbeitslosigkeit dieser Betrag als BMG herangezogen? Oder eventuell eine Art Mittelwert gebildet?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Antwort:
Eine neue Bemessungsgrundlage ergibt sich, wenn sie - nach einer Arbeitslosigkeit (Alg / Notstand ) - ein DV. von 28 Wochen absolvieren! >Anwartschaft AlVG § 14. (2)<
Der AMS-Bezug,
den sie nach dem 45. Geburtstag erhalten haben, ist geschützt! (geschützte Bemessungsgrundlage)
Und bei erstmaliger Arbeitslosigkeit spielt es eine Rolle wann sie den Antrag stellen.
Im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen - im zweiten Halbjahr ab Juli wird das letzte Jahr herangezogen. >AlVG § 21. (1)<


22.10.2019 um 9.35 Uhr - von D. - "geschützte Bemessungsgrundlage"


Super,
Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Eine kleine Frage hätte ich dazu noch - bezieht sich auch drauf, ob das noch aktuell ist: Ich bin 48 und bekomme das AMS Geld vom Letztgehalt berechnet. Ich habe ein recht interessant klingendes aber nicht sonderlich gut gezahltes Jobangebot, allerdings ist das Gehalt um einiges niedriger als zuletzt (obwohl Kollektiv). Würde es trotzdem annehmen um etwas dazuzulernen. Es ist ja wie ich aus dem Forumrausgelesen habe so, dass wenn ich das 1 Jahr mache, und es doch nicht passt, dann bleibt mein AMS-Geld in der DERZEITIGEN Höhe und wird nicht neu berechnet, da ich über 45 bin? Das wär mir echt wichtig. Danke und schöne Grüße, D. (21.10.19)

Antwort:
Da sie über 45 jahre alt sind bleibt ihr AMS-Bezug gleich hoch, wie jetzt, wenn sie weniger verdienen!
Der Bezug kann dann höher ausfallen, wenn sie in einem 28 wöchigen DV. mehr verdienen als in ihrer letzten Berechnungszeit – so steigt die Bemessungsgrundlage! (geschützte Bemessungsgrundlage)

Zu: "Ich bin erst seit 3 Wochen arbeitslos" (18.10.19)


21.10.2019 um 15.43 Uhr - von S.K*. - "Mit neuen Betreuer ist jeder Termin sehr problematisch"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin 56 Jahre und beziehe leider schon über zehn Jahre Notstandshilfe.
Ich habe seit einigen Monaten einen neuen Betreuer beim AMS und seither ist jeder Termin sehr problematisch. Er begann gleich am Anfang mir Vorwürfe wegen meiner langen Arbeitslosigkeit zu machen: " So kann das ja nicht weitergehen, wie ich mir das vorstelle," fuhr er mich an, dann wollte er mich überreden in Pflegekarenz zu gehen ( meine Mutter ist 87 und leicht dement, will aber noch keine Pflegestufe beantragen ) als ich deswegen Bedenken angab, meinte er ich würde auf ALLES ablehnend reagieren...
Beim letzten Termin meinte er, dass "man" sich ja auch "negativ" bewerben kann und es deshalb zu keinem Vorstellungsgespräch/ Arbeitsbeginn kommt...und es meine Schuld ist, Langzeitarbeitslos zu sein... ( Meine Bewerbung / Lebenslauf wurde schon mehrfach in diversen Kursen überprüft und positiv bewertet ) zuletzt vor ca. 7 Monaten...
Mir geht es psychisch immer schlechter (Depressionen) und ich musste die Medikamenten Dosis schon erhöhen.
Wenn ich eine Beschwerde beim Bezirksstellenleiter einbringe wird das gar nichts nützen,, weil er natürlich alles abstreiten wird und es steht dann Aussage gegen Aussage... wenn ich eine Begleitperson mitnehme wird er sich wahrscheinlich normal benehmen, aber mich dann sicher mit Sinnlos Kursen etc. eindecken.
Ich war bis Mai 2019 ein Jahr bei Trendwende und letztes Mal meinte ( drohte) er, mich wieder dorthin zu buchen...
2.) Musste im Sommer zum BBRZ weil die letzte Untersuchung schon Jahre zurück liegt, die dortige Ärztin war sehr sonderbar... Ich hatte alle Befunde mit, es sind im Laufe der Zeit einige Beeinträchtigungen dazu gekommen ( 2 Knie OP's, brauche in absehbarer Zeit ein künstliches Kniegelenk, ein Schultergelenk ist nach einem Unfall und OP in der Beweglichkeit zu 25% eingeschränkt.) Wegen der Bandscheiben und chronischen Fersensporn kann ich nicht länger als max. 2 Stunden stehen.
Der Ergebnisbericht vom BBRZ sieht jetzt allerdings vor, daß ich 20! Kg heben und 15! Kg tragen kann.
Obwohl ich einige Beeinträchtigungen mehr habe als bei der letzten Untersuchung - da war nämlich das Ergebnis, daß ich nur für Bürotätigkeiten geeignet wäre.
Kann man dagegen Einspruch erheben ? Neuen Termin vereinbaren ? Gibt es irgendeine Möglichkeit ?

Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen S.K.

Antwort:
Lassen sie sich keinen unnützen Druck machen bzw. lassen sie sich nicht einschüchtern. Sie müssen dagegen angehen, wenn sie etwas geändert haben wollen. Und dass sie in einen Deppenkurs vermittelt werden, liegt nicht an ihrer Begleitperson - das kann auch so geschehen - also nehmen sie sich, wenn möglich, eine Begleitperson als Zeugen mit! ("Wirkt oft Wunder")
Auch setzen sie bei Problemen unbedingt eine Beschwerde auf - auch wenn sie meinen "er streitet alles ab" egal, wenn das mehrere tun, hilft das Abstreiten nicht viel! Es geht auch drum, dass er sieht: "Da ist jemand der sich nicht alles gefallen lässt!"
Siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei schwerwiegenden Problemen besuchen sie sofort den Vorgesetzten bzw. den Geschäftsstellenleiter! Sie brauchen sich nicht alles von ihrem Betreuer gefallen lassen! - Falls, mit Begleitperson!

Kommt es zu SinnlosKurs-Vermittlungen, so besteht die Möglichkeit, dass sie sich dagegen wehren, weil sie u.a. auch schon einige Kurse besucht haben. Bzw. welche freiwillig zu besuchen sind. >(Siehe Antwort)<

Was das BBRZ betrifft, so ist das eine eigene Problematik!
Deren Ergebnisse sind fraglich? Darum wäre es wichtig, dass sie sich Befunde ev. Atteste bez. ihren sämtlichen gesundheitlichen Einschränkungen von ihren Vertrauensärzten / Fachärzten besorgen.

Selbst das Bundes-Verwaltungs-Gericht (BVwG) hält nichts von den BBRZ-Gutachten!
Auszug: >Das BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.< Bundes-Verwaltungs-Gerichts-Urteil (26.02.17) Unter: BBRZ
(
Ohne Gewähr)

Und reden sie mit dem Arzt / Facharzt auch über ihre Depressionen und Medikamenten-Dosiserhöhung - falls sie es noch nicht getan haben - ja. Alles Gute!

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