Sehr geehrter Herr Moser!
Ich 49 Jahre alt, musste am 4 Juli 2012 zum gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt landschaftspflege in **** S......./Z........ Da ich Notstandshilfebezieher bin musste ich natürlich der Aufforderung nachkommen,Anwesenheit ist Plicht.
Nach einer Stunde anhören was mann alles machen muss( Maschinist Rasenmäher,Balkenmäher,Motorsense und Motorsäge),wurde uns gesagt "wer sich nicht mit diesem Job indentifizieren kann, kann die Veranstaltung verlassen.Somit verließ ich dieses Vorstellungsgespräch nach dem ich mich vergewissert habe ob es nachteile beim Amt gibt ( wurde verneint).Erklärung dafür ist ich hatte die Wirbelsäule 3x gebrochen,1 Lungenriss,1 Bandscheiben OP und seit 2 Jahren leide ich an Burnout. Meine AMS Beraterin wusste von allen Krankheiten (Vorlage der Befunde), jedoch der Befund der PVA Untersuchungsstraße ("Ärzte a'10 Minuten) sprach mich Arbeitsfähig ausgenommen sind Computerarbeiten, über Kopfarbeiten,gebückte Arbeiten und schwere Arbeiten.Da die AMS Beraterin selbst entscheiden kann für was ich geeignet bin ( Sie ist ja sowas von Ärztin) wurde ich eben zur SÖB hingeschickt.
Ab 4.7 2012 wurde natürlich mein Bezug eingestellt,Grund kein Interesse, abgelehnt.Am 11.7.2012 habe ich am Amt eine Niederschrift getätigt.Meine damalige unfräundliche, Hochnäsige Beraterin legte natürlich wegen Befangenheit meine Beratertätigkeit nieder und ich bekam eine neue, die ist wenigstens ein bischen freundlicher.
Mein Gesundheitszustand hat sich trastisch verschlechtert, musste vorige Woche sofort wieder zum Psychiater, habe sofort stärkere Tabletten bekommen.
Heute am 17.7.2012 habe ich den Bescheid bekommen, wie erwartet " Nachsicht wurde nicht erteilt".
So, jetzt REICHTS jetzt wird GEKÄMPFT !!!
Ich muss jetzt nur noch wissen wie ich vorgehen muss. Darum möchte ich Sie fragen wie muss ich mich jetzt Wehren! Welche Klage soll ich einbringen?Kann ich meine vorhergehende Beraterin wegen Schmerzensgeld auch belangen?
Bitte um baldige Antwort, habe ja nur 14 Tage Einspruchsfrist.
LG ein AMS Hasser
Ps. Bitte meine E-Mail nicht Veröffentlichen
Antwort: "Nicht der einzige AMS-Hasser"
Diese faschistische, menschenfeindliche, auch menschen-(Psyche)-vernichtende Behörde wird von vielen berechtigt gehasst!
>Eine Behörde die Österreich zur Schande gereicht!
? ..... ?! Natürlich sofort Berufung einbringen. Mit der Begründung, dass ihnen bei der Info-Veranstaltung die Freiwilligkeit - und keine Nachteile beim Amt - mitgeteilt wurde!
Weiters fügen sie hinzu
muss das AMS bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen
die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (