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29.10.14 um 12.32 Uhr - von Ka*. - "Mutter mit Betreuungspflichten"
"Habe eine neue Betreuerin, die mir das Leben zur Hölle macht"


Sg Damen und Herrn,

Ich bin 45 Jahre , verheiratet und habe 3 Kinder. 2 wohnen noch bei uns (13und 11 Jahre) mein 13 jähriger Sohn ist Schwerstbehinderte (pfl6) . Er ist aber sehr mobil und gut drauf. Deshalb geht er ganz normal in die Schule ( 8 - 14/15uhr) . Ich bin als langzeitarbeitsloser anzusehen. Ich habe nun seit ca 1/2 jähr eine neue Betreuerin,die mir das Leben zur Hölle macht und dasim rechtlichen Rahmen. ZB wenn ich krank war oder mich vom ams abgemeldet habe( Reha) muss ich mich persönlich zurückmelden . Nicht wie alle anderen per PC. Ich habe wöchntliche Kontrolltermine. Ich bekomme so zirka jeden Schrott an arbeiten und muss mich bei allen Bewerben egal welche. Dass alles stört mich aber nicht , denn ich bin ja arbeitslos und habe zeit und ich möchte auch wieder Arbeiten gehen. Was mich stört sind die immer wärmenden bezugseinstellungen . Wegen Klärung der Verfühgbarkeit. In meinen Betreuungsplan wurde festgehalten, dass ich von 8.30 bis 14 h arbeiten kann. Aber das entspricht ni!
cht dem was wirklich ist. Denn lt der Ams Beraterin muss ich innerhalb der handelsüblichen Zeiten arbeiten. Das kann auch soweit kommen, dass ich von 14-19 Uhr arbeiten muss. Wegen der Betreuung ist dass egal, denn ....sie sind verheiratet und man kann ja annehmen dass der Vater 50% der Betreuung übernehmen kann. Oder auch ... Sie bekommen ja Pflegegeld ,dann besorgen sie sich jemanden. Kurze Rechnung ich bekomme dann pro Stunde ca 8 ? brutto und die Krankenschwester kostet mindestens 10?. Es wird mir auch immer gesagt ich soll doch zuhause bleiben oder Mindestsicherung beantragen. Das ist alles recht schön und nett nur ich will arbeiten gehen und außerdem brauchen wir den Verdienst.
Ist dies alles normal? Jeder weiß dass es momentan schlecht mit Arbeit aussieht. Muss ich mir dass alles gefallen lassen?

Antwort:
Lassen sie sich nicht einschüchtern! Die Äusserungen der BeraterIn hat nur den Zweck sie einem "Psychoterror auszusetzen. SPÖ?-Hundstorfer-Politik u.a.
Tatsächliche Rechtsstaatlichkeit spielt beim "staatlichen" behördlichen Umgang mit, künstlich geschaffenen Feindbildern bzw. unschuldigen Menschen eine untergeordnete Rolle. Vordergründig gehts in vielen Fällen ums Mobbing!
>Stufen sie sich das auch so ein und lassen sie vieles von dem was sie sagt bei einem Ohr rein und beim anderen wieder raus gehen!
Wenn möglich, nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
(
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!)


Egal was sie sagt, sie müssen dem Arbeitsmarkt 16 ev. bis 20 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. (Betreuungspflichten)
Wenn sie Schikane vermuten besuchen sie mit einer Begleitperson auch den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter! - Sie brauchen sich nichts alles gefallen lassen!
Kommts darauf an - heisst kommts zu (rechtswidrige) Sperren so beschreiten sie den Rechtsweg und legen
Berufung ein. - ist kostenlos - und es entscheidet dann jemand anderer über die rechtliche Situation - nicht ihre "feindlich gesinnte" BeraterIn - als weiterer Schritt wäre ev. über Verfahrenshilfe VwGH-Beschwerde
möglich!

Ja jeder weiss, dass es mit Arbeit schlecht aussieht und es sich um eine politische / gesellschaftliche und keine individuelle Schuld/Verantwortung handelt.
Da die AMS-MitarbeiterInnen aber arbeitsmarktpolitische Erfolge brauchen, diese eben über DV-Vermittlungen nicht zu erreichen sind, wird der Erfolg über gefälschte Statistiken erreicht. Dies geschieht über (auch rechtswidrige) Sperren, SÖB-Zwangsmassnahmen-Deppenkurs-Vermittlungen oder durchs aus dem Bezug ekeln der unschuldigen Menschen etc. (Ein perverses Prämiensystem motiviert dazu)
Über Realitätverweigerung schützen die sich auch ihr Gewissen!

Gehen sie ja allen Bewerbungsvorschlägen nach - so vermeiden sie Bezugs-Sperren. Die Betriebe sind auf Mütter mit Betreuungspflichten nicht heiss!
Alles Gute (Ohne Gewähr)


29.10.14 um 12.15 Uhr - von Dr. Pochieser - "Amtshaftungsgericht" "Vertretungskosten - bez. rechtswidrigen Sperr-Bescheid - eingeklagt"

>"Immer Beschwerde (früher Berufung) gegen diese Bescheide erheben, um wenigstens gesetzmäßig erfahren zu können, weswegen man eine Sperre erhalten hat."

>"Es ist also unbedingt darauf zu achten, dass, wenn die vorgehaltenen Behauptungen in der Niederschrift unrichtig sind, ihnen auch ausdrücklich widersprochen wird."

>"Ich empfehle daher zu beantragen, dass das AMS, das angebotene Gehalt daraufhin überprüft, ob es wirklich dem Kollektivvertrag entspricht."


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

In der Anlage übermittle ich einen Auszug aus einem Verhandlungsprotokoll einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Landesgericht Korneuburg als Amtshaftungsgericht (mein Mandant hat die Vertretungskosten, die ihm durch einen rechtswidrigen Sperr-Bescheid des AMS Hollabrunn entstanden sind, eingeklagt).

Diese daraus hervorgehende Praxis dürfte nicht untypisch sein:

Die den Bescheid fertigende Mitarbeiterin des AMS, die die Approbationsbefugnis (das ist die Berechtigung einen Bescheid zu fertigen), aufweist, die ihrerseits mit einem anderen Mitarbeiter nach dem 4-Augen-Prinzip, entscheidet, hat keinerlei eigene Entscheidungsbefugnis, da sie ihren Vorgesetzten nicht überprüfen darf. Welchen Sinn ein 4-Augen Prinzip macht, außer, dass vielleicht kontrolliert wird, dass von den Vorgaben des Vorgesetzten nicht abgegangen werden darf, ist nicht erfindlich.

Einige bemerkenswerte Highlights:

Die den Bescheid genehmigende Mitarbeiterin sagte insbesondere aus:

» Ich bin keine Juristin. Die Bestimmung des § 45 Abs 3 AVG sagt mir nichts. Die Worte "rechtliches Gehör"sagen mir natürlich etwas…«

»Die Bescheidbegründung stammt nicht von mir, sie stammt vom Kollegen N. Diese wurde aber von mir genehmigt. Mir sagt auch der § 60 AVG nichts. Ich bin wie gesagt keine Juristin. Die Bescheidbegründungen sind üblicherweise in dieser Länge.«

Gemäß § 60 AVG müssen in einer Bescheidbegründung die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammengefasst werden. In der Begründung sind – von einander getrennt – die ermittelten Tatsachen festzuhalten, die Gründe, die zu ihrer Annahme geführt haben, anzugeben (Beweiswürdigung) und die festgestellten Tatsachen in rechtlicher Hinsicht zu würdigen (rechtliche Beurteilung).

§ 60 AVG erfordert daher in einem ersten Schritt die Darstellung jenes (in einem gem § 39 Abs 2 AVG amtswegig geführten Ermittlungsverfahren erhobenen) Sachverhalts, welchen die Behörde ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legt (so auch VwGH 20. 10. 2004, 2001/08/0020), in einem zweiten Schritt die Angabe jener Gründe, welche sie im Falle des Vorliegens widerstreitender Beweisergebnisse nach § 45 Abs 2 AVG dazu bewogen hat, gerade jenen Sachverhalt festzustellen, und in einem dritten Schritt die Darstellung der rechtlichen Erwägungen, deren Ergebnis zum Spruch des Bescheides geführt hat (VwGH 27. 6. 1995, 92/07/0184; 26. 6. 1996, 96/07/0052; 13. 9. 2001, 97/12/0184). Dabei ist zu beachten, dass die Begründung eines Bescheides die Bekanntgabe jenes konkreten Sachverhaltes, der die Beurteilung der Rechtsfrage ermöglicht, sowie der Erwägungen verlangt, auf Grund derer die Behörde zur Überzeugung gelangt, dass ein bestimmter Sachverhalt vorliegt und dass damit der Tatbestand einer bestimmten Rechtsnorm verwirklicht ist (VwGH 19. 5. 1994, 90/07/0121; 29. 8. 1995, 94/05/0196; vgl etwa auch VwGH 13. 2. 1991, 90/03/0112; 16. 10. 2001, 99/09/0260; 20. 10. 2004, 2001/08/0020).

Allgemein lässt sich somit festhalten, dass der Begründungspflicht durch bloß pauschale oder abstrakte (vgl auch Hauer, ÖGZ 1971, 435) bzw „inhaltsleere“ (vgl VwGH 7. 9. 1990, 90/18/0038) oder „leerformelartige“ (vgl VwGH 25. 2. 2004, 2003/12/0027) Feststellungen oder Behauptungen nicht Genüge getan wird (vgl etwa auch VwGH 19. 3. 1985, 84/07/0126; 26. 11. 2003, 2001/20/0457). Im Übrigen ist es allerdings der Behörde überlassen, ob sie sich in der Begründung ihrer Bescheide in gleich gelagerten Fällen der gleichen („standardisierten“) oder einer verschiedenen Wortwahl bedient (VwGH 22. 2. 1985, 85/18/0014; 28. 9. 1988, 88/02/0139; 28. 10. 1991, 91/19/0240).

Da die Bescheide 1. Instanz praktisch nie diesen Kriterien entsprechen, ist meines Erachtens auch praktisch immer eine Beschwerde (früher Berufung) gegen diese Bescheide zu erheben, um wenigstens gesetzmäßig erfahren zu können, weswegen man eine Sperre erhalten hat.

Die Beraterin des betroffenen Arbeitslosen vermeinte unter anderem:

»Ich habe gegenständlich nicht überprüft, ob das Gehaltsangebot der Firma N tatsächlich dem Kollektivvertrag entspricht. Dies ist nicht meine Aufgabe, dies wird vom SFU, also dem Service für Unternehmen, überprüft.
Diese nehmen die Angaben des Betriebes entgegen.

Die gegenständliche Stelle habe nicht ich dem Kläger zugewiesen, sondern dies hat auch das SFU gemacht. Ich habe auch vor der Einvernahme des Klägers nicht überprüft, ob das Gehaltsangebot der Firma N dem Kollektivvertrag entspricht. Ich mache keine Zeugeneinvernahmen.«

Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass Gegenstand des Verfahrens ist, dass nach der Judikatur des VwGH, wenn der Arbeitslose widersprechende Angaben zu den ihm vorgehaltenen Behauptungen macht, zeugenschaftlich Einvernahmen (insbesondere auch von Mitarbeitern des Dienstgebers, um den es geht) durchgeführt werden müssen.
Bedauerlicherweise muss ich feststellen, dass es praktisch nie einen Widerspruch gegen die Behauptungen, die Arbeitslosen anlässlich der Niederschrift vorgehalten werden, gibt, obwohl ich im Nachhinein feststellen muss, dass die Vorhalte in der Niederschrift unrichtig sind. Es ist also unbedingt darauf zu achten, dass, wenn die vorgehaltenen Behauptungen unrichtig sind, ihnen auch ausdrücklich widersprochen wird.

Ȇber Befragung durch die BV:
Herr K. ist mein Abteilungsleiter. Ich weiß nicht, ob Herr K. bei Bedarf Zeugen einvernimmt. Ich habe allerdings keine Wahrnehmungen dahingehend, dass er Zeugen einvernimmt, jemals gemacht.

Im Zuge der Niederschrift nehme ich die Stellungnahme, hier des Klägers, auf. Es kommt an sich nicht vor, dass hier Stellungnahmen nachgereicht werden. Dies war das erste Mal. Am 14.10. bei dem Kontrollmeldetermin ist über die Stellungsnahme und die Leistungseinstellung nicht gesprochen worden.

Dass der Kontrollmeldetermin am 14.10.2013 war, ergibt sich daraus, dass sich dieser Termin mit einer sechswöchigen Sperrfrist ab dem 01.09. so ergibt. Dies hat mit der Bescheiderlassung am 16.10.2013 nicht zu tun.
Wenn im Zuge der Niederschrift eingewendet worden wäre, dass das angebotene Gehalt nicht mit dem Kollektivvertrag übereinstimmt bzw dem nicht entspricht, so würde ich der Sache nachgehen und ich würde dies auch im Protokoll der Niederschrift festhalten. Der Kläger hat im Zusammenhang mit der gegenständlichen Angelegenheit keine Aktenkopien oder Akteneinsicht begehrt.«

Ich musste mittlerweile mehrfach feststellen, dass die Gehaltsangaben des Dienstgebers nicht dem Kollektivvertrag entsprachen oder überhaupt unklar war, nach welchem Kollektivvertrag entlohnt werden soll. Bedauerlicherweise muss ich, trotzdem die Arbeitslosen praktisch nie über die konkrete Kollektivvertragentlohnung im Bilde sind, verzeichnen, dass gegen das angebotene Gehalt „keine Einwendungen erhoben werden“. Wie aus dem Protokoll ersichtlich ist, werden vom AMS generell keine Überprüfungen, ob das angebotene Gehalt überhaupt dem Kollektivvertrag entspricht, vorgenommen, sondern werden Arbeitslose an die Arbeiterkammer verwiesen (!!). Meines Erachtens ist das eine Verletzung der dem AMS obliegenden Verpflichtungen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Einwendungen gegen das angebotene Gehalt erhoben werden. Ich empfehle daher, ausdrücklich zu beantragen, dass das AMS das angebotene Gehalt daraufhin überprüft, ob es wirklich dem Kollektivvertrag entspricht.

Wenn die Stelle mit „Gehalt gemäß Kollektivvertrag“ oder ähnlicher angeboten wird, empfehle ich konkret zu beantragen, (in der Niederschrift) bekanntzugeben, nach welchem Kollektivvertrag die konkrete Entlohnung erfolgen soll und wie hoch das konkrete Gehalt (ziffernmäßig) ist.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. (28.10.14)


28.10.14 um 16.56 Uhr - von H*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage?"


Auszug: 15.02.10 - Geschützte Bemessungsgrundlage bedeutet, dass jene Bemessungsgrunglage geschützt wird, die sich beim ersten Bezug nach dem 45. Lebensjahr ergibt.
Wird z. Bsp. einen Monat vor dem 45 Geburtstag in ein DV. vermittelt so ist die Bezugshöhe nicht geschützt!

Am 27 März 2015 werde ich 45Jahre alt, ab 1 März habe ich wieder ALG-Anspruch. Wenn ich ab 1 März arbeitslos werde und zb im April od. Mai wieder arbeiten gehe, wieder arbeitslos werde, bin ich dann geschützt mit dem Geld, das ich ab März bekomme? ist der erste Bezug nach 45 auch ALG? oder nur Dienstverhältnis? Danke

Antwort:
so ist es - werden sie einen Monat vor dem 45. Geburtstag in ein DV. vermittelt so ist die Bezugshöhe nicht geschützt!
Werden sie einen Tag nach dem 45. Geburtstag in ein DV. vermittelt so ist diese ALG-Bezugshöhe geschützt! Bezug kann dann nur höher werden aber nicht mehr weniger! - (Der Lohn aus einem Dienstverhältnis ist die Bemessungsgrundlage!)
(
geschützter Bemessungsgrundlage )


28.10.14 um 6.44 Uhr - von Be*. - "Mindestsicherungs-Willkür?"
"Weiss leider nicht wohin ich mich mit meinem Problem hinwenden kann."


Sehr geehrter Hr. Moser!
Ich verfolge Ihre Seite schon des längeren und finde sie wirklich Klasse.

Ich wende mich an Ihnen da ich leider nicht weiss wohin ich mich mit meinem Problem hinwenden kann.

Ich besuchte von Juli bis 4.September eine Massnahme des Ams um Abklärung meines Gesundheitszustandes.(keine Ahnung wie der Kurs genau geheissen hat)

Ich wohne in N. der Kurs war in Biz Wiener Neustadt .

Nun zu meinem Problem

Ich bekomme 13,74? am Tag vom Ams und den Rest bekomme ich von der BH Mindestsicherung . Es sind 413 ?

Als ich den Kurs besuchte bekam ich 9,89 mehr dazu. Auf meine Nachfrage hat es geheissen das seien Kursnebenkosten und Fahrtengeld für Bahn und Bus.
Ich dachte ja wäre in Ordnung müsste ich nicht von meinem geringen Einkommen auch noch die Fahrten bezahlen.

Ich wusste aber leider nicht das ich das der BH melden musste.

So kam es das ich voriges Monat keine Mindestsicherung bekam, da ich wegen diesen 9.89 zuviel Mindestsicherung bezogen habe.

Habe mit der Betreuerin bei der Bh gesprochen, die sagte ich hätte das melden sollen und sie haben mir eben das Geld sperren müssen.
Sie erklärte mir sehr forsch das ich eben dieses Monat gar kein Geld bekomme da sie ja \"Schauen muss das sie das Geld wieder reinbekommt\" und ab nächstes Monat müsste Sie mir das halt kleinweise abziehen. Ich bräuchte auch nicht runterkommen zu ihr da sie das erledigt.
Was mir ziemlich komisch vorkam da ich ja keinen Bescheid oder so bekam bezgl der Sperre. Sie hat mir das einfach mündlich gesagt. Habe mich im Internet schlau gemacht und da stand das man sehr wohl ein Schreiben bekommt wegen der Sperre und man auch einen Einspruch machen kann.

Habe bis heute kein Schreiben bekommen.

Rief sie dann nochmal an das ich zur Caritas fahre und das ich ein Schreiben bräuchte, wo drinnen steht das ich eine Sperre bekommen habe. Auch das wollte Sie mir nicht geben. Sie sagte \"Sowas gibts ned!\"

So gestern bekam ich wieder keine Mindestsicherung.
Rief wieder bei Ihr an fragte was jetzt wieder nicht passt .
Sie sagte mir das ich dieses Monat wieder GAR nichts bekomme weil noch 215 ? offen wären.
Was mir nicht eingeht da ich ja noch was bekommen müsste auf die 413 ?.
War sehr genervt sie müsste sich dann anschauen hat aber keine Zeit weil sie im Stress ist.
Ich sagte zu ihr gut rufe sie nachher nochmal an war um 10 Uhr, sie meinte darauf \"Na heute brauchens nimmer anrufen, rufens morgen an\".
Gut heute rufe ich nicht an ich gehe gleich zu ihr runter.

Nun meine Frage

Geht es da mit rechten Dingen zu??
Ist sie im Recht und ich vielleicht im Unrecht da ich zuviel bezogen habe.
Muss sie mir das schriftlich geben wegen der Sperre.

Verzeihen Sie mir wenn ich hier ein wenig durcheinander geschrieben habe. Aber bin momentan bisschen wirr im Kopf.

Ich hoffe auf Antwort von Ihnen.

Ganz liebe Grüsse
Be.

Antwort:
Sie liegen ganz richtig! Dies ist regionale Willkür! Die muss ihnen natürlich einen Bescheid bez. der Einstellung/Kürzung zusenden. Lassen sie sich von der nicht länger pflanzen.
Sie setzen sofort ein Schreiben auf, in dem sie die Sachlage darstellen und SOFORT einen schriftlichen Bescheid über die Mindestsicherungs-Einstellung verlangen. ("So wie sich diese SachbearbeiterIn aufführt liegt sogar Amtsmissbrauch in der Luft")
Und unbedingt eingeschrieben senden!
Zu dem Schreiben besuchen sie ev. auch den Vorgesetzten und verlangen Auskunft über diese Frechheit bzw. eine adäquate behördliche Vorgehensweise!
(Begleitperson mitnehmen, wenn möglich!)

Auf den Bescheid legen sie Berufung ein! Es ist richtig, dass die zusätzliche Einkommen von der Mindestsicherung abziehen, aber darunter fällt (m. E.) nicht der Fahrtkostenzuschuss!
Für die Berufung bringen sie also in Erfahrung wieviel der Fahrtkosten-Zuschuss ausmachte und listen auf, für was das Geld (der Rest) noch gedacht war - Ob und wieviel überhaupt noch übrig blieb?
Heisst, wenn, dann darf ev. nicht die ganze Summe abgezogen werden und beim Rest (falls?) wäre durchaus Ratenzahlungen angebracht gewesen. - Hält man sich nur ein wenig für "SOZIAL"

"
Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
mit Sozialtelefon (kostenenfrei) und Sozialministerium-E-Mail-Adresse - wenden sie sich ev. auch dorthin - und - ziehen sie die Volksanwaltschaft (
post@volksanw.gv.at ) bei - es kommt vor, dass die in Einzelfällen auch helfen!

(Ohne Gewähr) Alles Gute!

------------- -------------

Lassen sie sich das nicht gefallen! Einschüchterungsversuche mit dem ausgestreckten Mittelfinger beantworten! (ev. in Gedanken) und nicht persönlich entwerten bzw. als Feindbild abstempeln lassen! - Diese Probleme unterliegen gesellschaftlicher, nicht individueller Verantwortung - bzw. handelt es sich um "wirtschafts-politische Absicht"

Falls sie zusätzlich Kraft haben senden sie Beschwerden, Unmutskundgebungen
an weitere Adressen ev. auch an Medien.
Wichtig, dass u.a. die Verursacher mit den Konsequenzen ihrer menschenverachtenden Politik wie den gebilligten behördlichen Missständen konfrontiert werden.
Unbedingt an den Hauptverantwortlichen "Sozial?"-Minister Hundstorfer /
rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at.

>Um sich ein Bild zu machen!
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

29.10.14 um 12.12 Uhr - von Be*. - "Auf meine Frage hinauf ob ich da was schriftlich bekomme oder ob mir das noch zugeschickt wird sagte sie mir \"Nein weil das haben wir ja jetzt erledigt."
Lieber Hr Moser!

Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort.

So war gestern bei meiner Beraterin die gleich ihre Augen aufriss als sie mich sah.

Sie tippte im Computer herum war auf der Ams Seite usw.
Druckte mir eine Seite aus, wo drauf stand wieviel ich bekommen habe und was mir abgezogen wurde.
Sie erklärte mir alles und das ich dieses Monat nur 188 Euro bekäme da wäre das was ich zuviel bekommen habe alles erledigt und ab nächstes Monat bekomme ich wieder die 413 Euro die ich normalerweisse bekomme. Gut dachte ich mir dann ist das abbezahlt und diese Sache wäre erledigt.

Auf meine Frage hinauf ob ich da was schriftlich bekomme oder ob mir das noch zugeschickt wird sagte sie mir \"Nein weil das haben wir ja jetzt erledigt.

Ich wollte mich wirklich wehren aber irgendwie konnte ich nicht.
Ich habe Angst den Ihre Vorgesetzte also die Chefin des Sozialamt ist Ihre beste Freundin.

Hatte schon einmal was sie hat mich nichtmal angehört sondern zu Ihr gehalten.
Weiters habe ich auch Angst das sie dem Arbeitsamt darüber berichtet und sie mir richtig zusetzen könnten.
Obwohl ich gesundheitlich wirklich nicht gut geht.
Was in diesen letzten Kurs auch die Arbeitsmediziner, die ich in den 9 Wochen nur eine halbe Stunde gesehen habe und dann eigentlich nie mehr bei ihr war bescheinigt und sie den Ams das übermitteln würde.

War eigentlich in grossen und ganzen nur ein Bewerbungskurs unter dem Vorwand medizinisch untersucht zu werden. Naja

Ich hätte jetzt noch eine Frage.
Ich weiss jetzt schon das sie mir das nicht vorlegen werden was dieser Kurs mir bescheinigt hat passierte bei der Gesundheitsstrasse wo ich war auch ich habe da nie irgendwas bekommen.
Und sollte ich doch was gegen das Sozialamt unternehmen. Oder sollte ich es dabei belassen.

Danke im vorraus. Mit ganz lieben Grüsse Be.

Antwort:
Ja, ich sehe die Einschüchterungsversuche waren erfolgreich!
Sie dürfen sich aber nicht als unmündig präsentieren, ansonsten - weiss die auch - mit der kann ich eh alles machen.
Sie müssen natürlich einen schriftlichen Bescheid bekommen, den sie auch berufen könnten - falls.
Dazu brauchen sie nicht ihre Sachbearbeiterin fragen. Machen sie das schriftlich!
Senden sie per Post eingeschrieben einen Brief, in dem sie einen Bescheid über die Mindestsicherungs-Kürzung und Einstellung verlangen!
Ich denke zumindest der Fahrtkostenzuschuss dürfte nicht von der Mindestsicherung abgezogen werden!
Sie werden sehen, wenn die sieht, dass sie sich nicht alles gefallen lassen, wirds einen anderen Umgang geben. Auch wenn die sicherlich zunächst sauer darüber ist. >Und nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit.
Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung des Staates und keine finanzielle Unterstützung ihrer Beraterin.

Bez. Gesundheitsstrasse bzw. AMS
Sie haben das Recht auf Auskunft der Daten, die über sie gespeichert / angelegt wurden.
Stellen sie einen
Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
(mit Muster)

Es bleibt ihnen überlassen, was sie unternehmen. Aber nicht nur im Bezug auf zu erwartende zukünftige Probleme werden sie sich wohler fühlen, wenn sie sich ein wenig wehren bzw. Anstand im persönlichen Umgang verlangen!

siehe auch: (
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!)
(Ohne Gewähr


27.10.14 um 18.26 Uhr - von Mo*. - "Partnerschaftsanrechnung obwohl getrennt lebend?"


guten abend,
ich möchte sie um eine auskunft bitten. ich bin 57 jahre und seit ca. 5 jahren nach 2 jähriger krankheit arbeitslos. seit dieser zeit lebe ich immer noch verheiratet aber getrennt von meinen mann an einen anderen ort. ich musste damals eine unterhaltskostenrechner - bestätigung vom gericht unterschrieben mit stempel bringen. mit dem ergebnis, dass mein mann zuwenig verdienst hätte. also null unterhalt. nach neuerlichen ansuchen (dazwischen war ich i-pension) war diese kopie des richters kein problem. nun war ich wieder ein 1 jahr im krankenstand und musste erneut um i-pension ansuchen und diesmal soll ich auch einen einkommensnachweis von meinen mann der mittlerweile in pension ist nachbringen. sein einkommen beträgt ca. 1200.- im monat. warum reicht diese bestätigung nicht mehr? außerdem machte sie mich auch aufmerksam, dass ich nur mehr 23,85 taggeld bekomme und nicht wie seit anbeginn 25,85.
mit der bitte um info verbleibe ich

mit freundlichen grüßen
mo. vielen dank!!

Antwort:
Durch die neue Situation (Pension) hat sich ev. auch das Einkommen ihres Mannes geändert, weswegen es ev. eine neue Bestätigung bräuchte.
ABER
Da ihr Ex-Mann nicht mehr bei ihnen wohnt, dürfte sein Einkommen nicht angerechnet werden.
Falls, das AMS meint doch? - legen sie auf den Bescheid Einspruch/
Berufung ein!
> Da ich alleine wohne, darf das Einkommen meines Gatten nicht angerechnet werden - es liegt keine anrechenbare Partnerschaft vor!
Ev. legen sie auch den Meldezettel bei!

Kommt es zur fiktiven Anrechnung sind
Passagen aus dem Fachartikel für die Berufung zu verwenden! (ev. rauskopieren)

Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

Um dem geringeren Taggeld auf den Grund zu gehen, stellen sie ev. einen Antrag auf Bemessungsbescheid (ohne Gewähr) alles Gute!

3.11.2014 um 7.55 Uhr - von Mo. - "Furchtbar wenn man sein PVA-Gutachten ließt."
"Demütigungen das Gefühl arbeitsscheu zu sein und dann werden auch noch die Krankheiten/Leiden verniedlicht!!!!!"
Im Alter von 57 jahren und 32 Jahren Arbeit muss ich mich um die Existenz fürchten und erlebe nur negative, frustierende Zeiten!"

Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Auskunftshilfe. Ich habe leider Angst wenn ich mich weigere die Bezugsbestätigung meines "Ex Mannes" der Ams Beraterin nicht vorzulegen, dass sie mir das Geld ( 23,85 tgl. ) nicht überweist.
Bisher habe ich innerhalb einer Woche einen Bescheid erhalten, diesmal noch nicht!!! Sie wartet sicher noch auf die Bezugsbestätigung. Ich habe am 7.10. einen I-Pensionsantrag versendet und muss am 5.11. zur Begutachtung zur PVA St. Pölten. Davor fürchte ich mich jetzt schon!!! Ich bin im 52 Lebensjahr nach einer OP und anschließender Krankheit gekündigt worden. Leider erlebe ich seither nur negative, frustierende Zeiten und das in meinen Alter von 57 jahren und nach 32 Jahren Arbeit. Es sind schlimme Zeiten wenn man sich um die Existenz fürchten muss!!! Demütigungen das Gefühl arbeitsscheu zu sein und dann werden auch noch die Krankheiten/Leiden verniedlicht!!!!! Furchtbar wenn man sein PVA-Gutachten nachließt. Und diese Ärzte haben den Hypogratischen Eid abgelegt!!
Vielen Dank nochmal!
Liebe Grüße Mo. (2.11.14)


27.10.14 um 17.51 Uhr - von K*. - "Praktikantenstelle Pflicht?"


Grüß Gott Herr Moser,
habe unten angeführtes Stellenangebot (Praktikantenstelle?) vom AMS erhalten.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Ist es rechtens 3 Monate nur das halbe Monatsgehalt (getarnt als Ausbildungsbeitrag) zu beziehen?
Ist dieses ein Dienstverhältnis welches nach dem AlVG sanktionierbar ist?
Kann man darauf bestehen gleich das volle Monatsgehalt zu beziehen?

Danke für Ihre Mühen
Mfg K.

Staatsanwaltschaftspraktikant
ANFORDERUNGSPROFIL:
QUALIFIKATION / PRAXIS
entsprechende kfm. Ausbildung, gute Deutschkenntnisse, gute Rechtschreibkenntnisse um mündliche und schriftliche Aufgaben rasch zu erfassen und entsprechende Schriftstücke zu verfassen , gute EDV Anwenderkenntnisse,
AUFGABENGEBIET
Kanzlei- und Hilfstätigkeiten
ARBEITSORT / ERREICHBARKEIT
ARBEITSBEGINN
ab 15. Dezember 2014
WAS SIE AUSZEICHNET
verlässlich, genau,
WIR BIETEN:
ARBEITSZEIT / DAUER / AUSMAß
Vollzeitbeschäftigung befristet für 1 Jahr,

Monatlicher Ausbildungsbeitrag ab 754,25 EUR brutto für die ersten 3 Monate, anschließend EUR 1.508,50 brutto.
Das Mindestentgelt für die Stelle als Staatsanwaltschaftspraktikant/in beträgt 754,25 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.,

Antwort:
Ja, ich denke sie können/dürfen auch für die ersten drei Monate das volle Gehalt verlangen! Ansonsten müsste dieses DV / Praktikum freiwillig sein bzw. teilen sie mit, dass sie den vollen Lohn möchten - ansonsten den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern! - Ev. werden sie dann nicht genommen?
Dazu der RA:
Praktikum (Ohne Gewähr)


27.10.14 um 0.40 Uhr - von BK*. - "Vorübergehend vom Leistungsbezug / AMS abgemeldet"


Habe mich vorübergehend vom Leistungsbezug AMS abgemeldet. Wir hatten in der Familie einen Todesfall ( im Ausland). Ursprünglich wollte ich ins Ausland zur Beerdigung, ging mir aber nicht gut u ich blieb hier. Bei der Abmeldung vom Leistungsbezug sagte ein Herr am Telefon zu mir, beim Wiederanmelden müsse ich meinen Pass herzeigen. Erstens bin ich nicht verreist, brauchte nur ein paar Tage für mich, zweitens bin ich verpflichtet meinen Reisepass herzuzeigen?
Danke für Info LG BK.

Antwort:
Was es mit dem Vorzeigen des Passes auf sich hat, kann ich bis jetzt nicht nachvollziehen. Wurde ich schon mal gefragt - Ev. gehen sie zum Vorgesetzten und fragen nach, ob ein Grund dahinter steht oder ob nur Schikane-Handlungen erweitert werden sollen?

(Verzichten sie nicht auf die Versicherungsleistung, die ihnen zusteht!)
Vom Bezug abmelden! Davon rate ich ab - wenns nicht unbedingt sein muss.
Das ist anscheinend die Absicht von Hundstorfer - deswegen lehnt er Urlaub für Arbeitslose auch vehement ab. - so versteht er Sozialpolitik - bzw. Mobbingpolitik Statistiken schönen / fälschen etc. - tut ihm den Gefallen nicht!

"Sozial?"-Minister Hundstorfer "SPÖ?" steht nicht für eine gerechte soziale-solidarische Gesellschaft!
Er ist "nur" neoliberaler Handlanger und pflegt den Sozialabbau!
Seine Aufgabe ist den Niedriglohnsektor auszubauen und für Lohndumping, Armutserzeugung etc. zu sorgen!

Unter folgendem Link sind einige Punkte seines "Wirkens" - u.a. zum Sozialabbau - aufgelistet! (auch bez. Urlaub)

"Vom Gewerkschaftschef zum Lohndumper / Lohndumping-Minister?!"

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)

Eignet sich deshalb Hundstorfer Ex ÖGB-Chef als neuer Herr/Minister der Arbeitslosen? (6.12.08)

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

27.10.14 um 12.49 Uhr - von W. S. - "Beweislastumkehr?"
ZU BK*. Wie wäre es mit Beweislastumkehr ?
Schriftlich nach dem Gesetzestext fragen, wo der Passus \" Pass herzeigen\" steht.
Seltsamerweise sind mündliche Auskünfte grossteils konträr zu schriftlichen Auskünften, wie man hier oft lesen kann - Besonders in den grossen Städten.
Wieso wohl .. ?
Ausserdem gibts viel zu wenige AMS Mitarbeiter die sowieso nicht gerne Mehr-Verwaltungs-Arbeit leisten wollen. Kannst du ein System nicht besiegen, verwirre es
!

27.10.14 um 15.00 Uhr - von BK*. - "werde Tipps beherzigen"
Hallo, Vielen Dank für Info. Habe morgen Termin u werde Tipps beherzigen. LG BK


25.10.14 um 13.21 Uhr - "Pensions-Verweigerung:
"Unsozialer Hundstorferpfusch im Bürgeranwalt"


U.a. mit "Erpressungsversuch": Arbeitslosengeld nur wenn die Betroffene das Gerichtsurteil "arbeitsunfähig" mit Unterschrift aufhebt und sich entgegen dem Urteil selbst für "arbeitsfähig" erklärt.

ORF-Bürgeranwalt Peter Resetarits zur Invaliditätspension

Dazu ein Kommentar und eine Petition von Aktive Arbeitslose
auch auf Termin
(Verweigerte Invaliditätspensionen: Immer mehr Menschen von Existenzvernichtung bedroht)


25.10.14 um 10.06 Uhr von F*. - "SÖ-Schmarotzer-Betriebe"


Hallo ! ich soll bei itworks nach einer 8-wöchigen Vorbereitungsphase einen DV für 3 Wochn (!) unterschreiben. Wo bitte ist der Sinn in einen so kurzen Arbeitsverhältnis ? (23.10.14)

Antwort: "Geschäftemacherei, Statistikfälschung, Armutserzeugung, Lohndumping etc."
In der statistischen Zahlenspielerei bez. Arbeitslosenzahl wie der Anzahl von Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit ("
Statistikfälschung")

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Zum Verständnis:
Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)


24.10.14 um 7.25 Uhr von M*. - "Betriebskontakterin von ibis acam versucht mich zu schikanieren"


Die Betriebskontakterin von ibis acam versucht mich zu schikanieren: sie verlangt das ich vor ihr die Firmen anrufe, Im lebenslauf vor den Jahreszahlen die Monate hinzuschreiben habe wielange ich in einer Firma war, das ich bis zum nächsten Tag 4 Bewerbungsschreiben haben muß.Und das sie sich ja über mich erkundigen kann bei den Firmen in denen ich gearbeitet habe. Was ist ihr Rat was ich tun soll? Lg Fr.M.

Antwort:
Ev. müssen sie diesen Mobbingkurs beenden, um diesem menschenverachtenden Druck, der nicht der Hilfe sondern geforderte statistische Zahlen nachkommt, auszukommen.

Welche Inhalte hat der Deppen-Kurs? Wenn es sich um eine externe Betreuung handelt, so wäre die Teilnahme ev. nur freiwillig möglich.(
siehe Coaching Pflicht?")
Wie auch bei der
aufsuchenden Vermittlung
Haben sie schon mal so einen Deppenkurs besucht?
Sozialministerium: "
Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Die Anzahl an Bewerbungen darf sich nicht an dem ausrichten - wie lustig oder nicht lustig die "CoacherIn" gerade ist.
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. <

Stemmen sie sich dagegen, wenn sie diese Mobbing-Handlungen nicht mehr ertragen.

Dazu auch der RA.
aufsuchende Vermittlung: In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt.

Alles Gute (Ohne Gewähr)


23.10.14 von M. S. - "Zum behördlichen Verfahren - bzw. auch eigenen - Verhalten"


"Zum behördlichen Verfahren - bzw. auch eigenen - Verhalten"

unter:
"Step2Job, Wiedereingliederungsmaßnahme, Betreuungsplan ohne Wissen und Zustimmung geändert" (21.10.14)


22.10.14 um 20.42 Uhr von N*. - "Betreffend ItWorks"


Danke Herr Moser für ihre Antwort
Nimm jetzt mal alles auf und schreib mir Notizen am 2ten Tag musste ich eine Zustimmungserklärung unterfertigen um meinen Lebenslauf anonym für die Webseite von ItWorks zur Verfügung zustellen. Der Vortragende erklärte uns das er Laien Schauspieler und Kaberretist sei und wir damit ja das Programm, das er uns darbietet vorfinanziert hätten, mit unseren Steuern (also wo wir noch gearbeitet haben).

lg Name bekannt - halte euch am laufenden (18.10.14)

Antwort:
was die von sich geben? lebenslauf zur öffentlichen einsicht ev. nur mit "freiwilliger" zustimmung - nur für bewerbungen freigeben (?).


22.10.14 um 19.42 Uhr von M. - "Traurige Volksanwaltschaft"


das kam vom volksanwalt echt traurig mfg

Von der Volksanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr H.!
Es geht um Ihr E-Mail vom 6. Oktober 2014 (Stichwort: Sperre der Notstandshilfe; Projekt SIP).
Aus Ihren Unterlagen ergibt sich, dass im Zusammenhang mit der Sperre Ihrer Notstandshilfe noch ein Verfahren bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS Graz West und Umgebung läuft, also noch keine endgültige Entscheidung vorliegt. Über die endgültige Sperre Ihrer Notstandshilfe muss die regionale Geschäftsstelle des AMS mit sogenanntem „Bescheid“ entscheiden. Es handelt sich dabei um eine förmliche behördliche Entscheidung, die Sie mit dem Rechtsmittel der
„Beschwerde“ bekämpfen können.
Eine Beschwerde gegen einen Bescheid ist innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS Graz West und Umgebung einzubringen.
Die näheren Details für die Einbringung der Beschwerde finden Sie am Ende des Bescheides, den Sie erhalten werden. Konkret gibt es am Ende eines jeden Bescheides eine sogenannte „Rechtsmittelbelehrung“. Diese müssen Sie sehr genau durchlesen.
Über eine Beschwerde gegen einen Bescheid hat das AMS innerhalb von 10 Wochen entweder selbst nochmals zu entscheiden oder die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuleiten.
Die Volksanwaltschaft ist aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen leider nicht befugt, Personen in laufenden Verfahren zu vertreten. Wir können auch nicht im Namen und im Auftrag von Personen Rechtsmittel, wie etwa eine Beschwerde gegen einen Bescheid, einbringen.
Unsere Arbeitsweise besteht vielmehr darin, dass wir in Fällen, in denen ein Rechtsmittel nicht mehr zur Verfügung steht, versuchen, auf „außergerichtlichem Weg“ eine Lösung für Menschen zu finden, die von einer behördlichen Fehlentscheidung betroffen sind.
Zusammenfassend ergibt sich somit, dass wir Ihnen in Ihrem Fall derzeit leider keine Hilfestellung geben können. Für eine allfällige Unterstützung bei der Einbringung einer Beschwerde können Sie sich aber an die Arbeiterkammer oder gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt wenden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Mitteilung machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. MR Dr. A. P. e.h. (21.10.14)

Zu: "AMS zieht die Bezugsperre zurück. Durch ihre tolle Seite, heute gewonnen" (15.10.14)

Antwort:
"Anwalt des Volkes?"
Toll, dass ihre Angelegenheit auch ohne VA: gut ausgegangen ist.
Aber sehr gut, dass sie und immer mehr Betroffene trotzdem Beschwerden an die VA. senden - auf das diese selbst sieht wie wenig sie tut / für die StaatsbürgerInnen bzw. für das Volk "tun kann?"?

Sie haben recht - traurig - umsomehr, als das die Volksanwaltschaft den Menschenrechtsbeirat ersetzte und jetzt für Menschenrechtsfragen zuständig ist!
Als Feigenblatt - Menschenrechte werden in Österreich politisch / behördlich verletzt!

Trotzdem sind Beschwerden auch ganz wichtig für deren Jahresbericht! Ansonsten heissts - eh alles okay es gibt nichtmal Beschwerden.
Meine Kritik lautet: die Volksanwaltschaft. darf nicht mit Personen aus den "Täter"-Parteien besetzt werden.

Ich vermute auch, mit solchen Antworten will die VA den StaatsbürgerInnen suggerieren: "Lasst es bleiben uns zu schreiben. Es hat eh keinen Sinn!"

Tut ihnen den Gefallen nicht! Sendet ihnen - erst recht - Beschwerden und Unmutskundgebungen! Dort gehören sie hin - zum Anwalt des Volkes!

----------- -------------- --------

Zum Thema Menschenrechte in Österreich?
"
Offener Brief NAP Menschenrechte - NGO-Partizipation"

"
Unser (sämtliche Initiativen / Mitstreiter) Kampf für die Umsetzung der Menschenrechte in Österreich!" - "Schreiben an den Bundeskanzler, Außenminister, Volksanwalt, Botschafter, BKA-Verfassungsdienst-Sektionschef" (13.09.14)


22.10.14 um 19.36 Uhr von D*. - "Krankenstand in der Notstandshilfe"


Ich bin seit Ende September von der Notstandshilfe abgemeldet, da mich im Krankenstand befinde. Gleich nach einer Woche! wurde ich bei der Krankenkasse vorgeladen (scheint auch System zu sein). Da ich ernsthaft erkrankt bin wurde ich aber vom Chefarzt länger krankgeschrieben.
Mir wurde gesagt, das Krankengeld sei in der Höhe des zuvor bezogenen Tagsatz Notstandshilfe. Ist das richtig? und wie lange gilt diese Regelung? Danke. (21.10.14)

Antwort:
Wird ca.die Höhe haben (?)
Vorsicht Aussteuerung nach 26 Wochen Krankenstand derselben Krankheit.
Wenn Krankenstand länger als 62 Tage dauert, muß wieder ein neuer Antrag auf NH (Notstandshilfe) gestellt werden. (ohne Gewähr - Ev. nachfragen)


22.10.14 um 19.17 Uhr von W. S. - "Grüne fordern Urlaubsanspruch für AMS-Geld-Bezieher"


Grüne fordern Urlaubsanspruch für AMS-Geld-Bezieher (derstandard)

Fünf verpflichtungsfreie Tage pro 90 Tage Arbeitslosigkeit sollen Arbeitslose entlasten und Aufenthalte im Ausland ermöglichen (21.10.14)


21.10.14 um 18.41 Uhr von A*. - "Arbeitsunfall im ITworks-Gebäude / Bezugs-Sperre nach dem Krankenstand?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich war Teilnehmer der Maßnahme Itworks. Nach sechs Wochen hatte ich einen Arbeitsunfall im ITworks-Gebäude, wobei ich mir mein Knie verletzte und über einen Monat im Krankenstand war. Sowohl mein Arzt als auch der Amtsarzt gestanden mir zu, dass die Firma Itworks schuld an dem Unfall war, da zur Verhinderung solcher Unfälle die Computerkabel ordentlich verlegt werden müssten und arbeitssicherheitstechnisch einwandfrei Kabel sich außerdem vorher lösen sollten, sodass es zu keinem Sturz kommt.

Am ersten Tag des Kurses wurde uns gesagt, dass die Maßnahme acht Wochen dauern würde und dass man danach eventuell einen Arbeitsvertrag bekommt, der drei Wochen dauert und danach eventuell verlängert werden kann. Auch in dem mir vom AMS zugesandten Teilnahmeschreiben steht nichts Gegenteiliges. Unter dem Punkt "Wie lange?" ist dort folgendes zu lesen:

"Die Vorbereitungsphase dauert 5-8 Wochen. Sobald
Sie sich geeignet fühlen, werden Sie an passende
DienstgeberInnen als Arbeitskraft "überlassen" und
können bis zu 9 Monate in diesem
Transitdienstverhältnis bleiben."

Ich befand mich also noch in der Vorbereitungsphase, die angeblich nach acht Wochen beendet sein sollte. Ich kann aber leider nicht mit Sicherheit ausschließen, dass sich irgendwo auf den Zetteln, die man in der ersten Stunde erhielt und die man schnell unterschreiben musste um sie dann wieder abzugeben, sich irgendwo ein Vermerk über eine Verlängerung der Vorbereitungsphase im Krankenstand befindet, die sogar über das Kursende hinausgeht. Auf jeden Fall wurde das nicht an die große Glocke gehängt, sodass ich davon nichts wusste. (Es wäre schön, wenn ich irgendwo ein Kopie dieser "Verträge" ergattern könnte, glaube aber nicht, dass Itworks mir dabei behilflich sein wird.)

Nach dem Krankenstand hätte ich mich bereits in der 11. Woche der Maßnahme befunden, glaubte also, diese wäre schon längst beendet. Mir wurde auch nach Ablauf der acht Wochen nichts Gegenteiliges mitgeteilt, weder erhielt ich einen Anruf oder eine E-Mail. Ich meldete mich also am ersten Tag einfach beim AMS zurück (über e-ams) und brachte die Krankenstandsbescheinigung der GKK, damit diese dem AMS die Krankendaten übermitteln konnte.

Einige Tage später meldete sich erstmals meine Beraterin von Itworks per E-Mail bei mir und fragte mich, wie lange mein Krankenstand noch dauern würde. Da ahnte ich, dass ich mich noch immer bei Itworks befinde. Ich schrieb ihr zurück und stellte ihr den Sachverhalt dar, fragte sie, wie ich nun weiter vorgehen soll. Sie antwortete mir folgend:

"Ihnen wurde bereits beim Erstgespräch und auch beim Aufstartgespräch mitgeteilt, dass die Maßnahme ca. 8 Wochen dauert und darauffolgend ein Dienstverhältnis angeboten werden kann. Jenes liegt in der Entscheidungskraft des Personalberaters. Jenes Dienstverhältnis dauert bis zu 3 Wochen. Um dies mit Ihnen abzuklären versuchte ich Sie mehrfach telefonisch und per Email zu erreichen, welches mir nicht gelang."

Sie gibt also zu, dass mir mitgeteilt wurde, der Kurs würde nur ca. acht Wochen dauern. Dass sie mich nicht erreichen konnte, ist eine glatte Lüge. (Ist Ihnen vielleicht bekannt, ob man irgendwo die Anrufdaten seines Handys anfordern kann, damit ich das beweisen kann?) Sie hat mich das erste mal eben einige Tage nach dem Krankenstand per Telefon kontaktiert, worauf ich ihr sofort eine E-Mail schrieb, dass mein Handy eine Kontaktstörung hat und dass sie mich bitte per E-Mail kontaktieren müsste, da man mich im Moment fast nicht verstehen würde, was sie dann auch tat. Außerdem hätte es ohnehin nichts gebracht, da ich am Ende der acht Wochen noch immer zweieinhalb Wochen im Krankenstand gewesen wäre und ich nicht zu ihr hätte kommen können um einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Weiters schrieb sie:

"Ein Krankenstand von längerer Zeit beendet Ihren Aufenthalt in der Maßnahme nicht, sondern verlängert ihn."

Davon wusste ich eben nichts. Warum spricht man immer von acht Wochen Vorbereitungsmaßnahme, wenn das Ende dieser ungewiss ist und man sich sogar vier Wochen später noch immer im Kurs befindet?
Danach schrieb sie:

"Jenes bedeutet, dass Sie direkt nach dem Krankenstand zu mir hätten kommen sollen. Sie informierten mich nicht selbstständig, dass Sie sich im Krankenstand befanden und meldeten sich auch nicht zurück. Des Weiteren erhielt ich nie eine Krankenstandsbestätigung von Ihnen."

Wieder gelogen. Ich habe sie sowohl über meinen Arztbesuch am ersten Tag als auch nach dem Röntgen über den Krankenstand informiert. Hier habe ich sogar noch meine E-Mails als Beweis, die ich mit Datum und Uhrzeit jederzeit ausdrucken kann. Das einzige was stimmt ist das mit der Krankenbestätigung. Die hätte ich ihr am Ende des Krankenstands mitgebracht, wenn ich überhaupt gewusst hätte, dass ich mich noch im Kurs befinde. Hätte sie mich einmal innerhalb der viereinhalb Wochen informiert, dass sie die KB brauchen würde, hätte ich sie ihr sofort gefaxt. Das AMS hat die Krankesstandstage aber ohnehin von der GKK bekommen, dies dürfte also keine Probleme verursachen.

Weiters schrieb sie mir noch, dass sie mich nun aus den von ihr genannten Gründen (?!) von der Maßnahme ab dem ersten Tag nach dem Krankenstand abmelden würde.

Jedenfalls erhielt ich einige Tage später per E-AMS ein Schreiben über die Einstellung des Bezuges ab dem ersten Tag nach dem Krankenstand.

Die ganze Situation wäre nie entstanden, wenn ich nicht den Arbeitsunfall bei Itworks gehabt hätte, an dem sie durch lockeren Umgang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz beigetragen haben. Zudem habe ich den Kurs nicht vereitelt, denn ich wäre sofort zum Kurs zurückgegangen, wenn mir diese Option die Itworks-Beraterin offen gelassen hätte. Es bestünde ja auch die Möglichkeit, die fünf Tage nach dem Krankenstand einfach als "unentschuldigte Tage" einzutragen, für die ich beim AMS kein Geld erhalte. Insbesonders, da das Ganze ja auf ein Missverständnis beruht, wäre dies ohnehin schon schmerzlich genug. So aber droht mir eine sechswöchige Sperre des Bezuges, obwohl ich von mir aus sofort zum Kurs zurückgekehrt wäre, als ich erfuhr, dass ich mich noch immer auf selbigen befand.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei meiner AMS-Beraterin und ich frage mich, wie ich dort nun am Besten argumentieren soll, damit die vorläufige Bezugssperre wieder aufgehoben wird und ich eine Sperre mittels Bescheid vermeiden kann, die man nur durch eine schriftlichen Einspruch aufheben kann.

Ich hoffe, dass Sie mir hier etwas weiterhelfen können und danke Ihnen für Ihre Antwort im Voraus.

Antwort:
"Da sie den Transitarbeitsplatz-Vertrag nicht unterschrieben haben und der "Deppenkurs?/Vorbereitungsphase?" nur 8 Wochen dauerte müsste der Kurs beendet worden sein, da sie nach 6 Wochen einen Monat im Krankenstand waren - die Zeit also um 2 Wochen überschritten haben. - "Ausser es gab - vor Beginn der Zwangsmassnahme - eine anderslautende (schriftliche) Abmachung? !
So argumentieren sie - ev. auch als Begründung in einer ev. Berufung.
("Bei Sperre Bescheid verlangen und
Berufung einlegen!")

Dazu der VwGH: unbestimmte Zeit als unzulässig - zeitliches Ende muss angegeben werden. Falls, ist hiefür allenfalls eine neuerliche Zuweisung zu einer solchen Maßnahme nötig (?)"

Abgesehen von der Zwangsmassnahme - haben sie den Krankenstand beim AMS (oder im Kurs) gemeldet? - Ich gehe davon aus - oder?
Und haben sie das Krankenstands-Ende auch dem AMS mitgeteilt?
Hier ist es wichtig von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung zu holen und beim AMS abzugeben. - Ist das passiert? Sonst schleunigst nachholen!

Einen Nachweis über Telefonate erhalten sie ev. von ihrem Telefon-anbieter?
Sie waren unfallversichert - erkundigen sie sich beim AMS bzw. bei der zuständigen Versicherung, ob sie finanzielle Ansprüche - weil Arbeitsunfall - haben.

Und richtig, wenn sie die Äusserungen der Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen hinterfragen. Seriosität hat dort wenig Wert. - Sie dienen der Geschäfte-Macherei! - Eine Stückzahl mit der sich diese Leute (in Summe) dumm und deppert verdienen!"

ohne Gewähr - alles Gute!


21.10.14 um 11.11 Uhr von G*. - "Step2Job, Wiedereingliederungsmaßnahme, Betreuungsplan ohne Wissen und Zustimmung geändert"


Sehr geehrter Herr Christian Moser,

Bevor ich mein Probleme schildere als erstes einmal ein großes Dankeschön für die Zeit die sich nehmen um den vielen Menschen da draußen zu helfen, ich versuch auch selbst wo ich kann mein Wissen das ich aus seriösen Quellen beziehe weiterzugeben.

Ich schreibe Ihnen da ich derzeit mit Zubuchungen zu Wiedereingliederungsmaßnahmen zu kämpfen habe und freu mich sehr wenn sie mir die ein oder andere Frage beantworten könnten. Mir bleibt leider nicht mehr viel Zeit bis zum nächsten Termin bei meiner Beraterin.
Da die E-Mail recht umfangreich ist habe ich sie gegliedert, als erst berichte ich von meinem ersten Kontakt mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme die auf den 2. Arbeitsmarkt abzielte, danach geh ich auf meine aktuelle Problemlagen ein und zuletzt schildere ich Ihnen die sich mir daraus ergebenden Fragen die mich so ratlos machen.
Falls Sie nicht die nötige Zeit für die ganze Email haben oder generell nur meine Fragen an Sie relevant sind bitte direkt dorthin springen wobei ich dann hoffe das die Fragen trotzdem ausreichend verständlich sind.

Kurz zu meiner Person:
Ich bin 25 Jahre alt, beziehe momentan Notstandshilfe, bin ausgelernter Einzelhandelskaufmann Schwerpunkt Einrichtungsberatung mit mehrjähriger Berufspraxis und besitze weder körperliche noch geistige Einschränkungen und auch sonst keine von dem Ams gern unterstellten "Vermittlungseinschränkungen" wie verminderte Produktivität, Alkohol, Schulden, Haft etc.

Mein erster Kontakt mit Wiedereingliederungsmaßnahmen:
Das erste Mal machte ich am *.03.2014 mit solchen Maßnahmen Bekanntschaft wo ich eine Zubuchung zu Jobtransfer bekam, ich wusste da aber noch gar nicht was das überhaupt für ein Kurs ist. Nachdem ich mich dann online darüber informiert hatte und erstmals einen großen Schock bekam wälzte ich mich anschließend tagelang durch verschiedene Internetseiten um mich über die rechtliche Lage zu informieren. Ein Blick in meine Betreuungsvereinbarung zeigte dann das sie für mich nachteilige Textpassen enthielt die scheinbar die Maßnahme rechtfertigen sollten aber nicht stimmten.
Da ich zum Jobtransfer Termin krank war musste ich erneut bei meiner Beraterin vorsprechen die mich gleich nochmal zu Jobtransfer zubuchen wollte, ich machte ihr dann klar dass ich mein Betreuungsplan ändern möchte und primär in den ersten Arbeitsmarkt möchte und trotz ihres aggressiven Verhaltens konnte ich das ganze abwenden und wurde von ihr für die nächsten 5 Wochen zumindest nur zu einem Job Coaching Kurs zugebucht mit dem Versprechen dass sie die Textpassagen danach entfernen wird. Danach entfernte sie dann zumindest die meisten Textpassagen fügte aber die Textpassage mit den vorgegeben Eigenbewerbungen hinzu und ließ mich dann zum Glück die nächsten 3 Monate in Ruhe, leider bekam ich in der Zeit aber keine Einstellungszusage. Ich rechnete jetzt nicht damit das ich keine sinnlosen Kurse mehr bekommen würde aber hoffte das das mit den 2. Arbeitsmarkt gegessen war, was aber leider nicht der Fall war.

Momentane Problemlage:
Bei meinem nächsten Termin am **.10.14 erlebte ich dann nämlich die nächste böse Überraschung. Meine Beraterin buchte mich zu "Step2job" bei FAB zu und als ich sie fragte ob das wieder so ein Gbp sei wurde sie richtig aggressiv und ungehalten und meinte was die Frage soll und das das nicht wieder so was ist, sie könnte mich außerdem sowieso überall hin vermitteln etc...Hab die Stimmung nicht unnötig angeheizt weil ich nicht wusste was das für ein Kurs ist und den Termin hinter mich gebracht.
Ich hab erst am nächsten Tag gemerkt das ich eine neue Email bekommen hatte in der ich darüber informiert wurde das eine neue Nachricht in meinem eAMS Konto eingelangt ist. In der Nachricht stand dann das meine Betreuungsvereinbarung geändert wurde und ein Blick darauf zeigte wieder unzählige Textpassagen mit Vermittlungseinschränkungen die nicht gerechtfertigt waren. Ich wusste beim Termin nicht das meine Beraterin hinter mein Rücken wieder die Vereinbarung geändert hatte und ich hab dem natürlich auch nicht zugestimmt.

///Meine Fragen:

Betreuungsplan Einspruch erhoben:
Ich hatte mich dann entschlossen schriftlich gegen meine Betreuungsvereinbarung Einspruch zu erheben, aus Zeitdruck hab ich dann die Vorlage von den Aktiven Arbeitslosen für die Einwendung gegen den Betreuungsplan verwendet und hoffentlich richtig an mich angepasst und per Einschreiben an meine zuständige AMS Stelle verschickt aber ohne zu Händen einer bestimmte Person, ich hoffe das war richtig so.
In der Vorlage ist schon eine Textpassage enthalten in der man klarstellt das man zukünftig begründete und schriftliche Zuweisungen haben möchte,
meine Frage dazu:
Wie haben diese schriftlichen Zuweisungen dann auszusehen? Ich meine nicht inhaltlich wie auf dieser Seite Arbeitslosennetz angegeben ist sondern in welcher Form, gilt dann z.B. ein Teilnahmeschreiben auch als schriftliche, formelle, rechtskonforme Zuweisung wenn sie eine Begründung enthält? Oder wie müssen sie dann aussehen?

Leider konnte ich die 7tägige Frist die man für den Einspruch hat nicht einhalten da mein eingeschriebener Brief ca. 2-3 Tage zu spät beim Ams eingetroffen ist. Aber von der Seite Arbeitslosennetz konnte ich entnehmen das wenn das Ams seiner Manuduktionspflicht nicht nachkommt, was bei mir der Fall war, man auch noch länger Einspruch erheben kann.
Meine Frage dazu:
Was mache ich jetzt wenn das Ams meinen Einspruch ablehnt und sich darauf bezieht das ich die Frist um 2-3 Tage überschritten habe? Oder ohne mich zu informieren einfach nichts tut und meine Betreuungsvereinbarung so lässt wie sie ist?
Den Brief habe ich vor 1 1/2 Wochen abgeschickt, meine Betreuungsvereinbarung die ich im Eams Konto einsehen kann hat sich bis jetzt aber nicht verändert und eine Verständigung hab ich bis jetzt auch nicht bekommen.

Mysteriöser Brief der mich von Step2Job ereilte:
Da es mir vor dem Kursantritt am **.10.14 auch nicht gut ging, zum Glück muss ich leider schlimmer Weise schon sagen, habe ich mich bereits zuvor krank gemeldet. Jetzt hab ich am **.10.14 einen Brief von Step2Job erhalten in dem mir mitgeteilt wird das ich einen neuen "verbindlichen" Termin am **.10.14 habe weil ich den letzten nicht wahrnehmen konnte und ich mich rechtzeitig melden soll wenn ich diesen auch nicht wahrnehmen kann. Den selben Brief hab ich am **.10.14 nochmal aber per Einschreiben erhalten wieder mit einem neuen Termin für den **.10.2014 da ich am **.10.14 auch nicht dort war.

Meine Frage dazu:
Dürfen die das obwohl ich noch nicht mal den Kurs angetreten bin?
Wenn ich die Rechtsinformationen aus dem Internet richtig verstanden habe beruht dieser Brief auf keinerlei Rechtsgrundlage da nur das Ams zu Maßnahmen zuweisen darf oder gilt das nicht wenn sie einen bereits zugewiesen haben auch wenn man die Maßnahme nicht angetreten ist?

Neuer Ams Termin:
Ich befürchte das wenn ich vom Krankenstand zurückkehre und bei meiner Beraterin vorsprechen muss, ich von ihr sofort wieder zu step2job zugebucht werde oder sie mir noch schlimmere Probleme bereitet.
Ich rechne im schlimmsten Fall damit das sie mir irgendein Stellenangebot ala Putzkraft oder ähnliches aufzwingt oder meinen Betreuungsplan wieder hinterrücks nachteilig ändert oder mich zu einem Söb oder Gbp zuweist oder mir vielleicht sogar was unterstellt und eine Sperre anhängt oder ähnliches damit sie mich obwohl ich dort nichts verloren habe, endlich auf den 2ten Arbeitsmarkt werfen kann um mich loszuwerden oder um mich Mundtot zu machen.
Meine Frage dazu:
Was mach ich jetzt wenn meine Beraterin auch nach meiner Rechtsbelehrung zu den einzelnen Punkten aggressiv wird und trotzdem macht was sie will da sie sich vielleicht am längeren Ast sieht? Was ist ihr Vorschlag bzw. Ihre Vorgehensweise in so einem Fall?
Durch etliche Stunden recherchieren hab ich jetzt einen Überblick über die Rechtslage bekommen und auf welchen Gesetzen, Urteilen gewisse Punkte wie die Maßnahmenzuweisung etc. basieren und wenn ich es schaffe das beim nächsten Termin richtig vorzutragen und mir trotzdem unrecht wiederfährt hab ich leider keine Ahnung was ich als nächstes machen kann. Ich habe auch leider keine Rechtsschutzversicherung, bin kein Anwalt und hab ehrlich gesagt auch noch nie was mit Gerichten zu tun gehabt deswegen weiß ich auch nicht welches Gericht bzw. welche Behörde dann zuständig ist bzw. wie man Einspruch erheben kann und wie der Brief auszusehen hat bzw. was ich für konkrete Schritte als nächstes unternehmen kann wenn ich wieder mit so einer Maßnahme und so einer Betreuungsvereinbarung aus dem nächsten Ams Termin raus geh und meine Beraterin wieder macht was sie will.

Da ich derweil nicht wüsste was ich sonst tun sollte habe ich mir überlegt als erstes dann die Leiterin der Geschäftsstelle zu verlangen und zu versuchen das Ganze mit ihr zu klären und der Leiterin eventuell zusätzlich zum Gespräch auch gleich die ganzen Belehrungen von Link auszudrucken um auch etwas schriftliches in der Hand zu haben, da dort ja auch die Erkenntnisse vom Vwgh aufgeführt sind aber was wenn ich bei der Leiterin auch auf Granit stoße und das ganze sinn frei bleibt?

Sie können mich bei Fragen oder bei ihrer Hilfestellung selbst auch gerne nicht nur per Email sondern auch telefonisch kontaktieren bzw. einen Termin angeben wo ich sie telefonisch kontaktieren kann falls ihnen das weniger Umstände bereitet als auf dem schriftlichen Weg. Bitte bei Veröffentlichung nicht meinen Namen oder Telefonnummer angeben, danke.

Mit freundlichen Grüßen,
G.
E-Mail:*****
Tel.: ********* (19.10.14)

Antwort:
betreuungsplan spielt m. E. eine untergeordnete rolle.
deswegen halte ich mich mit dem betreuungsplan erst gar nicht zu lange auf - ein feigenblatt - wird so formuliert, dass es natürlich nicht das menschenverachtende / menschenrechtsverletzende AlVG aufhebt. weswegen es "eigentlich" keinen betreuungsplan gibt, der zwangsmassnahmen ausschliesst. - nur dann falls ev. das gesetz schon keine zwangsmassnahmen zulässt.
(siehe
betreuungsplan)
- falls etwas ohne ihrem wissen hinzugefügt wurde, können sie natürlich einspruch erheben - senden sie eingeschrieben die punkte die sie verändert oder zugefügt haben wollen.
im endeffekt sind aber die
Zumutbarkeitsbestimmungen (AlVG) ausschlaggebend. daran richtet sich die vermittlung der umgang mit betroffenen und zwangsmassnahmen aus.

eine arbeits- vermittlung bzw. kursvermittlung muss, wenn sie drauf bestehen eingeschrieben kommen. - da sonst die gefahr der unzustellbarkeit besteht, weil schreiben ev. auf dem postweg verloren gehen. in solchem fall darf es zu keiner sperre kommen bzw. ist die berufung erfolgreich.

daher rate ich, weg vom AMS-konto - dort sind die leute noch mehr ausgeliefert - wird was übersehen oder etwas nicht nachgekommen kann das zur sperre führen.
eAMS Konto löschen = freiwillig

Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
(kann aber zur streitfrage werden, weil man alles unternehmen muss um eine arbeit aufzunehmen - jede gebotene möglichkeit wahr nehmen - falls, aber als berufungsbegründung verwenden)

sie müssen wissen, dass arbeitslose von SPÖ?-ÖVP (FPÖ-"Orange") entrechtet wurden und nur in wenigen ams-angelegenheiten chancen auf erfolg besteht.
soned / arbeitsloseninitiativen zeigen eh schon einige lücken auf und haben diesbez. eigentlich viel erfolg. aber nicht gegen alles kann man sich erfolgreich wehren.

sollten sie bez. Arbeitslosennetz / Aktive Arbeitslose fragen haben so wenden sie sich an mag. martin mair - er wird ihnen sicherlich gerne mit auskunft und antwort zur verfügung stehen.

aber zu step2job ist in SoNed einiges zu finden - ist ev. freiwillig - weswegen es sich hier lohnt anzukämpfen.
"Mindestsicherung / step2job?" (16.05.14)

>falls es zur sperre kommt - weil sie ev. eine zwangsmassnahme verweigern - wird eine niederschrift aufgenommen - diese am besten nicht unterschreiben - wird gesperrt gibts einen schriftlichen bescheid - den bescheid ev. sofort schriftlich und eingeschrieben verlangen (
kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss vorerst das geld ausbezahlt werden) - auf den bescheid ist dann berufung einzulegen - diese geben sie beim ams ab - abgabe auf kopie bestätigen lassen oder besser eingeschrieben senden. wird dieser nicht stattgegeben, gibts noch die möglichkeit der beschwerde an den VwGH.

zur info: keine mehrmaligen deppenkurs-besuche
Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

"
Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
"Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" (17.07.14)

zu "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

(
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)

sehr beachtliches VwGH-erkenntnis
"
VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!"
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

>Nehmen sie sich zu Terminen, wenn möglich, immer eine Begleitperson mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Bei behördlicher Ungerechtigkeit, Rechtswidrigkeiten etc. wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at, dort gibts ev. Unterstützung?
Weiter Möglichkeit: SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail
sozialtelefon@bmask.gv.at

Die Verantwortlichen sollen mit den fatalen Konsequenzen ihrer Politik, die auch die Existenzfähigkeit von unschuldigen StaatsbürgerInnen erschwert / verunmöglicht, konfrontiert werden. Wie zBsp. an "Sozial?"-Minister Hundstorfer /
rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")

Beschwerden ev. auch
an mehreren Adressen senden! - ev. auch an Medien!

wie ev. an die
Meldestelle für Korruption und Amtsdelikte

(
Ohne Gewähr) - Alles Gute!

>"Mündige BürgerInnen sind verpflichtet gegen Kräfte, die die demokratische Rechtsstaatlichkeit gefährden, vorzugehen!
Unrecht, Ausbeutung, Menschenrechtsverletzung, persönliche Entwertung brauchen einen Kampf - ohne Gewalt über Aufklärung, Bewusstseinsbildung, zivilen Ungehorsam, Solidarität etc.!"

>Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen.

23.10.14 um 9.27 Uhr von M. S. - "Zum behördlichen Verfahren - bzw.
auch eigenen - Verhalten"
Weil ich/wir immer wieder von E-Ams lese/n folgender Vorschlag: E-AMS LÖSCHEN, LÖSCHEN, LÖSCHEN!!! ODER NOCH BESSER: ERST GAR NICHT GEBRAUCH MACHEN DAVON!!!

Kein Hundstorfer, kein Buchinger, kein Kopf, kein AMSler kann einen Arbeitssuchenden dazu verpflichten einen Computer mit Internetzugang haben zu müssen! Das gleiche gilt für Telefon/Handy!

Angelegenheiten mit dem Ams, der Krankenkasse, anderer Ämter/Behörden NIEMALS, ich wiederhole: NIEMALS telefonisch regeln!!! Immer schriftlich (EINGESCHRIEBEN), oder wenn möglich persönlich und mit mindestens einer Begleitperson!!!

Auch noch folgende Hilfestellung vielleicht für vom AMS und/oder Sozialamt (egal nach welchen ALVG-§)ausgeschlossene Bezugsbezieher.
Der Gesetzgeber regelt das u. a. auch im AVG= Allgemeines Verwaltungsverfahrens Gesetz.
Das Ams MUSS so vorgehen. Was es aber sehr selten tut.
Falls man sich etwas nach ALVG zu "Schulden" hat kommen lassen wie zum Beispiel Kündigung in/während Probezeit/Probemonat muss das AMS so vorgehen.
Für gewöhnlich kommt es zu einer NIEDERSCHRIFT ( § 14 AVG ). VOR einer NIEDERSCHRIFT allerdings muss vom AMS (oder anderen Behörden) Mensch eine schriftliche LADUNG zugestellt werden. ( § 41 AVG ) Mit Begründung warum.
Nach der Niederschrift hat Mensch 2 Wochen Zeit gegen die Niederschrift eventuelle Einwände zu erheben, Zeugen zu nennen etc. DAS MUSS während oder nach der Niederschrift auch mitgeteilt werden. RECHTSBELEHRUNGSPFLICHT nach § 13a AVG.
Es beginnt ein erstes Ermittlungsverfahren der RGS unter Beiziehung des Regionalbeirates.
Es trudelt der erste, aller Wahrscheinlichkeit nach, negative Bescheid vom AMS ein. Gegen diesen Erstbescheid kann man Einspruch erheben. In der Regel ist dafür eine Frist von 4 Wochen vorgegeben.
Die RGS leitet den Akt an die Landesgeschäftsstelle weiter. Diese wiederum hat nun 2 Monate Gelegenheit sich der Sachlage genauer zu widmen. Die Chancen für den sanktionierten sind gut, weil es ja seit 1.1.2014 keine eigene Ams-Gerichtsbarkeit mehr gibt. Gott sei Dank nicht mehr gibt.
Dann gibt es noch das Landes- bzw. Bundesverwaltungsgericht, den VwGH, den VfGH und den EuGH als in Frage kommende Instanzen. MS (22.10.14)

Anmerkung: NIEDERSCHRIFT (§ 14 AVG ).
Beschreitet man den Rechtsweg Berufung - falls notwendig - in weiterer Folge VwGH Beschwerde, ev. über Verfahrenshilfe, wird spätestens hier ein RA erforderlich, der sicherlich feststellen kann, ob bei dieser Amtshandlung Fehler gemacht wurden. - Was - falls - ein Grund wäre, der zum Erfolg führen könnte bzw. der Beschwerde ev. wegen Verfahrensmängel stattgegeben würde.
(Ohne Gewähr)


20.10.14 um 13.00 Uhr von R*. - "Sperre bis Arbeitsunwilligkeit"


Hallo an alle Kollegen/innen,

ich hätte ein paar Fragen:

1. Wenn man 1 x vom AMS eine Bezugssperre bereits bekommen hat, wird dann bei Arbeitsaufnahme, diese Bezugssperre wieder gelöscht?

Beispiel:

Falls ich nach einer Beschäftigung gekündigt werde, mich wieder beim AMS melden muss und wieder eine Bezugsperre bekomme, zählt es dann als meine 1. Bezugssperre oder \"merkt\" sich das AMS die vorherige Sperre?

2. Wieviele Sperren darf man sich im Leben maximal erlauben um nicht nach §§ 9 + 24 AlVG als arbeitsunwillig zu gelten?

3. Wenn man dauerhaft nach §§ 9 + 24 AlVG gesperrt wird, kann man diese aufheben, wenn man beweisen kann, das man \"arbeitswillig\" ist (zB durch Arbeitsaufnahme od. durch eine Bewerbungsliste)?

Wünsche allen Leidensgenossen im \"Kampf\" mit dem AMS alles Gute (19.10.14)

Antwort:
Erste Sperre dauert 6 Wochen jede weitere 8 Wochen.
Von vorne gehts erst bei einer neuen Anwartschaft wieder los. - Wenns nach einem Dienstverhältnis wieder "ein neuberechnetes" Arbeitslosengeld gibt.
Die gänzliche Einstellung der Versicherungsleistung wegen Arbeitsunwilligkeit droht wenn ev. mehreren Sperren kurz hintereinander ausgesprochen werden.
Danach ist die Arbeitswilligkeit nachzuweisen indem sie ev „zielgerichtete Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung“ durch Stellenbewerbungen nachweisen..
(VwGH 2006/08/0292)
Dazu im Arbeitslosennetz mehr


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