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24.04.12 um 7.30 Uhr - von Ey*. - "Musste Wohngemeinschaft wegen AMS-Schnüffler aufgeben!"


sehr geehrter herr moser,

wissen sie vielleicht ob das ams alle wohnadressen die man jemals beim ams angegeben hat speichert und für den berater/ams-stelle sichtbar ist?
ich frage deshalb da ich mal eine wohngemeinschaft habtte diese dann aber aufgeben musste weil mir das ams jemanden zur kontrolle heim schickte.meine mitbewohnerin/vermieterin wollte das nicht und ich zog auf meinen hauptwohnsitzt.da es im burgenland schwer für mich ist einen job zu finden würde ich nun gerne wieder als nebenwohnsitz zu meiner freundin ziehen.

mit freundlichen grüßen und danke
ey. (23.04.11)

Antwort:
Ja das kann leicht sein! Es kommt darauf an warum die BeraterIn "wieder" auf die Idee kommen könnte, dass sie "wieder" unter einer anderen Adresse hausen.
Handelt es sich aber um eine Wohngemeinschaft und keine "Lebensgemeinschaft" so dürfte das Partnereinkommen nicht angerechnet werden!

Zur Info:
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)


Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
(ohne Gewähr)

24.04.12 um 8.19 Uhr - von Ey.
sehr geehrter herr moser,

vielen dank für ihre rasche antwort und hilfe!

mit freundlichen grüßen
ey


24.04.12 um 7.10 Uhr - von Gu*. - "AMS Überweisung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich kann Ihnen von folgendem AMS Fall berichten:

Mein Lebensgefährte ist im Jahr 2010 für 6 Monate arbeitslos gemeldet gewesen.

Am *. 02. 2012 überwies das AMS aus heiterem Himmel Euro 39,19. Der Betrag nannte sich Nachzahlung.

Am *. 03. 2012 kam eine Mahnung per Post über den überwiesenen Betrag, der uns bis dahin noch nicht mal als eingegangen aufgefallen war.

Am 0*. 04. schreibt das AMS einen Bescheid an meinen Lebensgefährten worin darauf hingewiesen wird, dass vom für den Zeitraum vom 28. 02. 2011 - 02. 03. 2011 Arbeitslosengeld überwiesen wurde welches unrechtmäßig bezogen wurde.
Im Jahr 2011 war mein Lebensgefährte aber zu keinem Zeitpunkt arbeitslos, da hatten sich die Mitarbeiter des AMS schlicht im Datum vertan.

Nach persönlicher Rücksprache in der AMS Geschäftsstelle wurde dann darüber informiert, dass für den oben genannten Zeitraum Urlaubsentschädigung ausgezahlt wurde und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand. Als erster Grund der Fehlberechnung wurde genannt, dass die EX-Arbeitsstelle den die Auszahlung des Urlaubsgeldes zu spät genannt hat.
Nach dem Einspruch: "Das kann ich mir nicht vorstellen!" , kam die Erklärung, dass überall wo Menschen arbeiten Fehler passieren.

Was soll man dazu noch sagen...

Haben Sie einen Tipp wie man hier vorgeht???

Freundliche Grüße
Gu. (23.04.11)

Antwort:
"Ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstehe?"
Wenn sie das Gefühl haben, dass Geld 39,19 Euro wurde vom AMS versehentlich überwiesen, - besser es sich so verhält - so überweisen sie das Geld wieder zurück.
Sollte tatsächlich was dran sein bez. "Ruhen des Arbeitslosengeldes" und es sich "nur" um ein falsches Datum handelt, dann handelt es sich laut RA. um eine unsachliche und verfassungswidrige Vorgehensweise des AMS. Wogegen sich Betroffene wehren sollten! Dazu siehe
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig." (ohne Gewähr)


23.04.12 um 17.43 Uhr - von M. B. - Wie der Notstand zur echten Not wird (Standard)
"Die SPÖ (Hundstorfer) steht für Armut!"

Sozialversichungsleistungen - Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens


Sozialversichungsleistungen: Wie der Notstand zur echten Not wird (Standard)

Anmerkung:
Wie erzeugt die SPÖ Armut / Kriminalität! - 9.04.09

"Wie führt die ÖVP-Politik zur Kriminalität" - 10.04.09

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

"Wer soll diese SPÖ noch wählen, .....?"
Der Schaden den diese SPÖ einer humanistischen Gesellschaft verursacht ist enorm und nachhaltig! (30.07.11)

Eine Veränderung, hin zur Aufrichtigkeit in der Politik, tatsächlichen Demokratie wie solidarischen Gesellschaft braucht neue soziale-humanistische Partei-en!
Die Möglichkeit der Gründung einer neuen Partei! (30.03.09)

"Ein paar kurze Gedanken zu ihrer Frage: Eigene Partei!" (17.09.2011)


18.04.12 um 11.52 Uhr - von E. N. und M. B. - "AK: Diskriminierende Regelung"
"Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens
VwGH: "Eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung"

Hallo Christian,
heute im Standard zu lesen
Notstandshilfe
AK will Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens abschaffen
(M. B. - 17. April 2012)

Anm: Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
>VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut


23.04.12 um 7.33 Uhr - von Gr. - "Zwangs-Deppenkurs"


Hallo Herr Moser,

ich bin wieder mal in einer Kursmassnahme gelandet (5W bis max. 12W). Überraschender weise ist das eine Vollzeitmassnahme mit 36 h/W (Schulungszentrum für Erwachsene Graz). Widerspricht das nicht dem max. 20 h für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zustehen?

lg aus Graz (22.04.12)

Antwort:
16 - 20 Stunden nur bei Betreuungspflichten! Ab 20 Stunden ist der Arbeitslose verpflichtet ein DV anzunehmen!
Info: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


20.04.12 um 13.41 Uhr - von Mag. P. Gö. - "Beschwerde / Anzeige an die Justizministerin Dr. Beatrix Karl"

AMS Buchinger / BM Hundstorfer / ASKÖ

"Bezugnehmend auf ein Interview des AMS Vorstands Dr. Herbert Buchinger"
"Untersuchung wegen Missbrauch der Amtsgewalt wie Untreue einzuleiten"


Ich habe diese dubiose Angelegenheit an die Justiz weitergereicht.

MfG Gö.

----- Original Message -----
From: P. Goe.
To: minister.justiz@bmj.gv.at
Sent: Thursday, April 19, 2012 10:51 AM
Subject: AMS Buchinger / BM Hundstorfer / ASKÖ

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Beatrix Karl!

Ich wende mich bezugnehmend auf ein Interview des AMS Vorstands Dr. Herbert Buchinger (http://www.askoe.at/de/menu_main/boxnewsshow0-interview-mit-ams-vorstandsvorsitzenden-dr.-herbert-buchinger) an das Justizministerium.

Herr Dr. Herbert Buchinger gab das Interview der ASKÖ, die es am 10. März 2010 online stellte.

Herr Dr. Buchinger gibt in dem Interview Auskunft wie „die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften - insbesondere von Arbeitslosen - zu fördern“ sei und nennt u.a. „die Kurse „FIT für den JOB" für Arbeitslose oder seien es die Fitness- und Sportangebote der Initiative "FIT-Start" der ASKÖ, die wir an KursteilnehmerInnen herantragen.“

Auf die Frage in welchem Zusammenhang Jobsuche und Bewegung stünden, antwortete Herr Dr. Buchinger: „(...) die Fitness, die ein Bewerber ausstrahlt, [ist; Anm.] für viele potentielle Arbeitgeber (...) das wesentliche Signal für Gesundheit und Produktivität. Also, fitere BewerberInnen werden eher eingestellt.“ Die Nutzen des Fit-Start Projekts liegen lt. Herrn Buchinger auch „auf der Hand: fite BewerberInnen werden eher eingestellt, als nicht fite.“

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Beatrix Karl, gemäß BG fällt die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen in den Befugnisbereich des Arbeitsmarktservice. Das Gesetz befugt das AMS Defizite Arbeitsloser mittels AMS „Maßnahmen“ auszumerzen. Dies geschieht u.a. über AMS Zuteilung Arbeitsloser zu Kursen, in denen fehlende Bewerbungsunterlagen erstellt oder aktualisiert, mangelnde Deutschkenntnisse erweitert, der „versteckte Arbeitsmarkt“ sichtbar gemacht werden etc.

Es darf an dieser Stelle erwähnt sein, ich selbst bin seit Jahren beim AMS arbeitslos gemeldet und habe in der Vergangenheit einige AMS Maßnahmen zur Förderung meiner Beschäftigungsfähigkeit mitgemacht. Nichtsdestotrotz habe ich bei meiner langjährigen Arbeitsplatzsuche keinesfalls die Erfahrung gemacht, die Herr Dr. Buchinger in dem Interview mit der ASKÖ anführt, „fite BewerberInnen werden eher eingestellt, als nicht fite.“

Im Rahmen von Bewerbungsgesprächen werden Bewerber - so weit bekannt – im Regelfall keinem körperlichen Fitnesstest unterzogen (Ausnahmen: Polizei, Bundesheer), weshalb o.g. Behauptung des (SPÖ) Herrn Dr. Buchinger nicht nachvollziehbar ist. Die körperliche Fitness Arbeitsloser ist weder eine Vorraussetzung des Arbeitsmarktes noch wird sie im Rahmen der Arbeitsplatzvermittlung kontrolliert.

Es ist daher auch nicht nachvollziehbar, warum der zuständige mit der Oberaufsicht über das AMS betraute (SPÖ) Bundesminister Rudolf Hundstorfer lt. „Kurier“ Artikel vom 1. Juli 2009 €54 Millionen in Form eines Beschäftigungspakets u.a. für die "sportliche Ertüchtigung" Arbeitsloser bereit gestellt hat.

Nutznießer des €54 Millionen Steuergeld cashflows war u.a. die ASKÖ.

Die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) ist einer der drei Sportdachverbände Österreichs. Die ASKÖ ist laut Statuten eine Vorfeldorganisation der SPÖ.

Präsident der ASKÖ ist der SPÖ Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann.

Sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Beatrix Karl, in Anbetracht o.g. unwahrer Behauptungen des AMS Vorstands Dr. Herbert Buchinger wird die Justiz in aller Form ersucht, die Umstände des von Bundesminister Rudolf Hundstorfer genehmigten Millionen € cashflows an die ASKÖ auf Missbrauch der Amtsgewalt und auf Untreue zu untersuchen.

Steuergeld von der SPÖ (AMS) über die SPÖ (BMASK) zur SPÖ (ASKÖ)?

Mit vorzüglicher Hochachtung,

Mag. Pa. Gö. (19.04.12)

Anmerkung: "Freunderlwirtschafts-Millionengeschäfte"
Die fehlende Fitness ist der Grund der Arbeitslosigkeit, nicht die gesellschaftliche Situation von ca. 350 000 Arbeitslosen (nach gefälschter Statistik) bei ca. 30 000 freien Arbeitsplätzen ( ebenfalls gefälscht durch Doppelmeldungen)

Realitätsverweigerung: Individuelle Schuldzuweisung (Feindbild-Bildung) erleichtert/ermöglicht Millionengeschäfte mit der Not der Menschen!

Versichertengemeinschaft-Schädiger:
Die jährlichen hunderte Millionen Euro für die menschenrechtsverletzenden Zwangsmassnahmen zahlen die Opfer (Versichertengemeinschaft) selbst!

>"Veruntreuung" "Veruntreuen Minister Hundstorfer und das AMS die ihnen anvertrauten Gelder?" (3.07.11)


20.04.12 um 7.16 Uhr - von P. - "Qualifizierungsbonus?"


Hallo,
folgendes:
Ab 13.9.2011 habe ich einen Kurs besucht, über den ich dann ohne Pause dazwischen am 28.11.2012 in eine einjährige Ausbildung gekommen bin. Bei Ausbildungen die länger als drei Monate dauern gibt es den Qualifizierungsbonus. Diesen bekommt man drei Monate später, er beträgt 3,30 ? am Tag. Nochmals drei Monate später steigert sich dieser auf 6,60 ? pro Tag.
Ich habe also am 13.12.2011 den Bescheid bekommen, über den Qualifizierungsbonus von 3,30? tägl. Laut meiner Rechnung sollte ich dann ab den 13.3.2012 die 6,60 ? erhalten.
Die Damen vom AMS allerdings bestreiten dieses, und sagen ich würde erst ab dem 28.02. den Bonus von 3,30? erhalten und somit erst ab 28.05 die 6,60 ? bekommen. Finde ich ehrlich gesagt ziemlich amüsant, dass sie mir sagen, ich würde die 3,30 ? nicht schon seit 13.12.2011 bekommen. Komisch das mein Konto und der Bescheid von damals was anderes sagen.
Übrigens geht es meinen Kurskolleginnen genau gleich. Also die, die über einen anderen Kurs in die Ausbildung gekommen sind, haben diese 3,30? schon viel früher erhalten als andere, die eben ohne Vorkurs in die Ausbildung gekommen sind.
Es gibt meiner Meinung nach zwei Optionen.
a) Sie haben sich vertan und der Kurs vorher hätte nicht dazu zählen dürfen. (Was ich nicht so wirklich glaube, weil mehrere den Bonus schon früher bekommen haben)
b) Mir stehen die 6,60 ? zu und ich kann mich aber nicht dagegen wehren.

Hab übrigens alles schriftlich per e-AMS gemacht.
Die Antworten sind halt lächerlich, und sie stellen mich also Vollidioten dar. :( Ich bekomme wirklich sehr sehr wenig Geld vom AMS und komme hinten und vorne nicht aus. Daher würden mir der höhere Qualifizierungsbonus schon sehr weiter helfen.

Liebe Grüße (19.04.12)

Antwort: "Geiz/Gier, Unseriösität oder Boshaftigkeit?"
Es gibt immer wieder Probleme mit dem Qualifizierungsbonus
>Einmal mehr warben Kanzler Faymann und Sozialminister Hundstorfer für Qualifizierung: "Wer sich in der Arbeitslosigkeit weiterbildet, bekommt mehr Geld." Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen erhalten für eine Dauer ab drei Monaten 100 Euro pro Monat, bei einer Dauer ab sechs Monaten 200 Euro je Monat.< (Standard)

Heisst: dauert der Kurs langer als 6 Monate muss es 200 Euro je Monat geben!

Bescheid (Muster zur Orientierung) verlangen und Einspruch/Berufung einlegen!

Dazu: (Lesen sie die Antworten und gehen sie den Links nach)
"Größte Probleme mit dem Qualifizierungsbonus" (6.10.2011)
("Auf ganzer Linie ein voller Erfolg!"
"Statt Notstandhilfe wieder das Arbeitslosengeld-Schulung und Q Bonus" 28.10.2011)
(ohne Gewähr)
Muss in die Arbeit schreiben sie mir ob für sie die Vorgehensweise klar ist!


20.04.12 um 7.16 Uhr - von J. - War von der PVA-Untersuchung positiv überrascht


unter:
16.04.12 um 6.29 Uhr - von J. - "Arbeitsfähigkeitsprüfung bei der PVA, vom AMS angeordnet
"


18.04.12 um 8.00 Uhr - von Dr. Pochieser - "Richtungsweisendes Erkenntnis in Sozialhilfeangelegenheiten" -

"Wink mit dem Zaunpfahl" - "Keine Duldung behördlicher Willkür!"


Ich darf auf ein richtungsweisendes Erkenntnis des Senats 10 des Verwaltungsgerichtshofes, der ansonsten – gelinde gesagt – mit Bescheid aufhebenden Erkenntnissen sparsam ist, hinweisen. Umso erfreulicher die Entscheidung zu den Verfahrensstandards im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat in Sozialhilfeangelegenheiten:

»Streitigkeiten über Sozialhilfeleistungen betreffen nach der Judikatur des EGMR zivile Rechte iSd Art. 6 EMRK (vgl. z.B. EGMR 14. November 2006, Tsfayo, Zl. 60.860/00). Die belangte Behörde hätte daher eine mündliche Verhandlung durchzuführen gehabt (vgl. zB. das hg. Erkenntnis vom 12. August 2010, Zl. 2008/10/0315).
Die Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung wurde von der belangten Behörde, die den Beschwerdeführer mit einem vom erstbehördlichen Bescheid abweichenden und im Verwaltungsverfahren nicht erörterten Versagungsgrund überraschte, im Übrigen auch nicht begründet.«

Dieses Judikat ist vor allem auch deswegen von Bedeutung, da es immer noch Bundesländer gibt, die in Sozialhilfeangelegenheiten (Mindestsicherung) noch keine Zuständigkeit des UVS eingerichtet haben. Das Judikat kann auch als Wink mit dem Zaunpfahl in dieser Hinsicht angesehen werden.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser (17.04.12)


18.04.12 um 7.59 Uhr - von A. M*. - "Erlebnisse bei einem SÖB der Caritas"


Hallo Herr Moser

Ich würde gerne meine Erlebnisse bei einem SÖB der Caritas (H/K/E-Projekt) steht für Handwerk Kunst Entwicklung schildern.

Ich verwende Ihre E-Mail weil ich privat keinen Pc besitze und technisch an Internetadresse IP-Adresse ? im Gästebuch technisch ausgestiegen bin
Mein Eintrag soll im Forum veröffentlicht werden.
Ich wurde nachdem Ich 4 1/2 Monate dort gearbeitet habe brutal von einem Tag auf den anderen gekündigt wegen eines harmlosen Konflikts mit einer anderen Klientin, Wobei sich meine Coach (Sozialarbeiterin) weigerte nach 2maliger Aufforderung von mir, einzugreifen und der Projektleiter ein klärendes Gespräch zwischen mir und der anderen Klientin untersagte!
Mit der Begründung Sie weiss nicht was Sie tut! Dadurch war Ich dann in der
Situation das Ich Es über mich ergehen lassen muß von Einer die nicht weiss,was Sie tut. Es gab für Es keine klar definierte Grenze und die Klientin hat mich gemoppt, es ging so weit das Sie versuchte mir mit den Finger in den Mund zu fahren.
Ich schreibe das absichtlich so weil Ich nach einiger Verarbeitungszeit sicher bin das diese psychische Situation genau das ist worauf Sie (Caritas) die ganze Zeit aus waren. Es gab ständig so kleine erniedrigende Attacken von Seiten der Caritasmitarbeiterinnen.
Ich hatte nach zwei Monaten einen Arbeitsunfall wo Ich mir fast die Fingerkuppe abgetrennt habe, und hatte panische Angst das mich die Attacken in einen zweiten Arbeitsunfall reintreiben.
Meine Coach hat nicht mit mir gesprochen zwischen dem letzten Streit und der Kündigung es gab aber heftige Diskussionen im Zuge selbiger.
Bei der Arbeiterkammer haben sie gemeint die Kündigung sei rechtswiedrig,
anfechtbar worauf Ich verzichtete.

Es blieben 54 Euro offen weil Ihr Arbeitsvertrag nicht korrekt war (den durfte Ich aber vorher nicht sehen) hat AK angefordert. Das Geld wurde mir nach 4 Monaten überwiesen psychische Geiselhaft.
Sie haben gleich nach dem schon der Ma 40 gegenüber mich als psychisch krank hinzustellen versucht und außerdem gemeint Ich hätte das Projekt gefährdet durch meinen Arbeitsunfall. (Versicherung)
Meine soziale Situation ist absolut präker und nachdem ich erfuhr das die Projekte zusammengelegt werden H/K/E, Jetzt, Marktplatz, in Übereinstimmung
mit meinem Step 2 Job- Betreuer die Caritasprojekt -Leute kontaktiert also er (weil Ich auch tatsächlich gute Ideen hatte, die Niemanden interressierten obwohl sie damals wo ich dort war schon meinten sie müssen mehr leisten sonst sperren sie das Projekt zu) , und die haben ihm eingeredet das ich ganz furchtbar psychisch krank bin und unbedingt, und soweiter, auf jeden Fall wurde mir jetzt vom BBRZ eine Diagnose angehängt.

Ich bin wohl zu gutgläubig oder verzweifelt gewesen auf jeden Fall jetzt
bin Ich mir sicher, das Die Eines sicher nicht wollen nähmlich die Sachen die auf Ihren Foldern ectr. stehen soziale Integration, Lebenssituation stabilisieren (Ich brauchte damals in ca. 8 Monaten eine neue Wohnung!!!)
Sie haben das auch bei anderen Klienten so gemacht, mich würde vor allem auch interressieren ob diese Psychische Methode (Jemanden so lange zu quälen bis etwas rauskommt und dann in den sozialen Absturz zu treten,Ich hätte 4 Wochen später fast die Sozialhilfe verloren weil Sie mir keine Einkommensbestätigung gaben, die man bei einem Neuantrag aber braucht, gleichzeitig ihn als psychisch krank hinzustellen bei anderen Einrichtungen
überhaupt erlaubt ist (sozialer Auftrag, Fördergeld ectr.)

Das wird jetzt etwas lang auf jeden Fall habe ich jetzt eine Einschränkubg 25 Stunden und versuche gerade das alles zu klären und informationen zu sammeln.

Dank und schönen Tag noch
A. M. (11.04.12)


17.04.12 um 7.38 Uhr - David-anonym - "Tonaufnahme?"



Hallo
Beim letzten Gespräch mit meine Beraterin habe ich eine Tonaufnahme gemacht
Kann ich den Tonaufnahme als Beweis vor Gericht verwenden ?? Danke

Antwort:
Eventuell für Medien - vor Gericht wird dies als unzulässiges Beweismittel abgewiesen.
Gedächtnis-Protokoll
Daher ist durchwegs zu empfehlen, für sich selbst möglichst lückenlose Notizen über den Ablauf eines Gesprächs, insbesondere aber über wichtige und heikle Punkte, zu machen. (Begleitperson mitnehmen - "wirkt Wunder")


16.04.12 um 14.49 Uhr - von H. - "ItWorks wiedermal"
"Ich bin kurz davor hochzugehen... Eine Sauerei was sich diese verdammten Faschisten erlauben!"



Servus Christian,
Nachtrag:

Hatte nach meinem Krankenstand heute meinen Termin beim AMS W. G.,
habe jetzt plötzlich einen neuen Betreuer, Ing. V. den ich nur als einen arroganten, herablassenden Dr......... bezeichnen kann.
Kein Grüßen gar nichts, schiebt mir wortlos einen Haufen Zettel über den Tisch und meint dann im besten Gestapo-Ton ich habe ItWorks aufzusuchen, da wird mir auch ein Krankenstand nicht heraushelfen.
Ich habe erwidert das ich schon zwei mal bei ItWorks war und schon sicher fünf mal den Vorbereitungskurs dort gemacht habe, was ihn aber nicht interessiert hat, ''Das ist Vorgabe und das wird so gemacht!''
Ich habe darauf erwidert ob er schon einmal bei ItWorks war und weiß wie es dort zugeht, zuwenig PC's, etc...
Erklärt er mir das kein Berufsschutz mehr gilt da ich Langzeitarbeitslos bin, da fängt er an mich anzugrinsen und meint wenn mir etwas nicht paßt kann ich mich bei der Regionalen Geschäftsstelle schriftlich beschweren.
Ich bin stinksauer geworden und hab ihn gefragt ob er keine Skrubel hat bei dieser Schweinerei mitzumachen, da grinst er wieder dämlich und meint, ''Er hätte ja einen Job...!''
Ich bin aufgestanden, hab die Zettel genommen (Ohne etwas zu unterschreiben!), und als ich bei der Tür raus geh hab ich ihm noch gedankt dass er diese menschenverachtende Politik mitträgt,
worauf dieser S.......kerl mich tatsächlich angrinst und allen ernstes meint: ''Gerne geschehen!''
Ich musste mich immens beherschen um dem Herrn Ingenieur nicht die Zähne einzuschlagen...!

So... ItWork Arbeitstraining ab 25.04.2012 mit anschließendem DV.

Mir beim durchsehen meiner Betreuungsvereinbarung aufgefallen,
das die Hälfte der Angaben nicht stimmt bzw. mehrere Jahre alt, und nicht mehr aktuell ist.

.) Weder suche ich eine dieser im Schreiben genannten Stellen, noch suche ich ausserhalb von Wien.
.) EB Info inkl. Infoblatt erfolgt - Nichts bekommen, keine Ahnung was das ist.

Ich bin kurz davor hochzugehen... Eine Sauerei was sich diese verdammten Faschisten erlauben! - M.

1.04.12 - "Wiedermal ItWorks"
"Ich hab weder die Nerven noch die Geduld um mich noch einmal mit diesem ItWorks-Gesindel auseinander zu setzen! - Krankenstand it is"


Antwort:
wenn du sicher weisst dass du vorher in einen deppenkurs musst und du schon einige male dort warst, dann ist davon auszugehen dass deine berufung bei sperre wegen verweigerung erfolgreich wäre.

ausserdem darf ein reines arbeitstraining nicht mit §10 bezugssperre sanktioniert werden.

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach $ 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.

Arbeitstraining Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Bestehe ev. drauf den Betreuungsplan neu aufzunehmen! Und nimm unbedingt eine Begleitperson zu Terminen mit. (ohne Gewähr)

Nur um es erwähnt zu haben. Vorsicht! unbedingt auf Gewaltlosigkeit achten!
Auch wenn ich dich voll und ganz verstehe!


16.04.12 um 12.35 Uhr - von H. - "Kinderkrippe kann nicht länger als 1,5 Stunden pro Tag auf mein Kind aufpassen"



Danke für die rasche Antwort und Infos! Jetzt hat sich die Sachlache ein wenig verändert. Heute hat mir die Leiterin in der Kinderkrippe gesagt, dass sie nicht länger als 1,5 Stunden pro Tag auf mein Kind aufpassen können, da mein Kind dort die ganze Zeit durchweint, obwohl wir schon zwei Monate versuchen sie dort einzugewöhnen. Die Leiterin will mir fürs AMS eine Bestägigung dafür schreiben. Hab beim AMS um Parteiengehört gebeten und sie haben mir gleichen für morgen einen Termin zugeschanzt. Ich hab ein wenig Bedenken, dass sie mir den Bezug streichen wenn ich nicht 16 Stunden zur Verfügung stehen kann. Oder ist das mit der Bestätigung kein Problem? Noch zusätzliche Tipps für morgen?
vlg

15.04.12 - von H*. "Alleinerzieherin: sofort nach dem Karenz ab in den Mobbing-, Deppenkurs
"


Antwort:
wenn sie dem arbeitsmarkt keine 16 stunden zur verfügung stehen bekommen sie
kein ALG/notstand.
entweder sie können eine(n) bekannten auftreiben der/die die restliche zeit übernimmt.
oder sie wechseln in die mindestsicherung - dort könnten/sollten sie die
ersten drei jahre ruhe haben - ohne gewähr -
begleitperson mitnehmen.
wieviel bekommen sie AL-geld oder notstand? alles gute (ohne Gewähr)


16.04.12 um 6.29 Uhr - von J. - "Arbeitsfähigkeitsprüfung bei der PVA, vom AMS angeordnet"



Hallo.

Ich habe in Kürze eine Arbeitsfähigkeitsprüfung bei der PVA, vom AMS angeordnet. Will zuerst mal fragen ob es überhaupt üblich ist dass das bei der PVA gemacht wird. Hat das AMS da nicht eigene Einrichtungen?

Bekomme im Moment Notstandshilfe, und aber auch Mindestsicherung. Bei der Mindestsicherung muss ich dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung stehen solange ich arbeitsfähig bin. Somit ist es in meinem Interesse dass das Ergebnis der Untersuchung wäre dass ich nicht arbeitsfähig bin, da ich dann Mindestsicherung in gleicher Höhe weiter kassieren würde, aber dem AMS dann nicht mehr zur Verfühgung stehen muss.

Hat jemand vll ein paar Tips für mich? Ich leide an ein paar Gelenksbeschwerden und habe laut Psychiater Depressionen und Neurosen. Wie kann ich diese Beschwerden dann bei der Untersuchung am glaubhaftesten rüberbringen?

Mfg
J.
(15.04.12)

Antwort: "Gesundheitsstrasse gleich Psychoterror?"
"Gesundheitsstrasse anstatt PVA.
Richtig - "normal" hiesse es "Gesundheitsstrasse?" - kann aber auch sein, dass das noch nicht zu allen MitarbeiterInnen durchgedrungen ist. Obwohl es keine Rolle spielt, denn hier geht es nicht um Aufrichtigkeit, sondern mehr oder/und weniger um eine Farce.

Den Menschen die arbeitslos geworden sind und aus verschiedenen Gründen (ev. Alter) nicht mehr genommen werden, wird suggeriert, dass sie bez. Arbeitslosigkeit individuell verantwortlich sind. - Unterstützt durch Statistikfälschung, ein Betrug der der Feindbild-Bildung dient -
Mit Feindbildern kann man sich (in Österreich) aufführen wie man will!
Dafür auch hat sich ein System entwickelt das gegen humane Verhaltensnormen/"Gesetze" verstösst! In diesem System spielen die psychologischen Untersuchungen eine grosse Rolle.
Einerseits für die Menschen die tatsächlich krank geworden sind und selbst die Pension/("ein Attest") wollen um vor dem AMS-Terror geschützt zu sein!
Vorweg - die bekommen die Pension "meist" nicht!

Und andererseits dienen diese Psycho-Untersuchungen auch hervorragend zur Drohung um den Betroffenen zu suggerieren, dass der psychische Zustand der Grund der Arbeitslosigkeit ist!

(Die tatsächliche gesellschaftliche Situation/Realität wird über Statistik-Fälschung verborgen.
Aber selbst die gefälschten AL- Zahlen ca. 350 000 bei ca. 30 000 offenen Stellen (auch über Doppelmeldeungen gefälscht) zeigen, dass es für hunderttausende Menschen keine Arbeit gibt!

Trotzdem gelingt es diesem menschenverachtenden System - neoliberale Politik/Behörde/Medien die Verantwortung zu individualisieren und so über psyche-vernichtendem Vorgehen - betrifft es ja nur Feindbilder - "die unteren sozialen Schichten"/"die Gesellschaft" in "Geiselhaft" zu nehmen zu unterdrücken und nicht zuletzt über ärztliche Hilfe auszubeuten.
Denn diese angedrohten und tatsächlich durchgeführten Psycho-Untersuchungen sollen ja nur den Zweck des Psychoterrors erfüllen, um die Menschen in den Niedriglohnsektor (Armut) zu drängen.

-Es gehört eigentlich für jeden Menschen zum Schlimmsten, wenn es auf einmal heisst - noch dazu behördlich - wir müssen ihren psychischen Zustand untersuchen. Es ist ev. anzunehmen, dass sie psychisch krank sind! - Sonst hätten sie ja eine Arbeit!
An Widerlichkeit nicht zu überbieten, weil der/die Betroffene in einer Situation ist, der er/sie ohnmächtig ausgeliefert ist! Gibt es doch für hunderttausene Menschen keine (angemessen entlohnte) Arbeit!

Für Effizienz sorgen die Zwangsmassnahmen!
Das ja niemand auskommt und ev. auch zum wiederholten Male diese u.a. demütigende Untersuchungen durchlaufen muss.

>In Zukunft müssen die Arbeitslosen in solche Gesundheitsstrassen, da "Hundstorfers Sparpaket" den zeitlichen Schutz des Pensionsvorschusses abschaffte.
Und die PVA ja für Pensions-Vergabe zuständig ist!
In der Vergangenheit wurden die Arbeitslosen vom AMS alleine aus dem Grund in den Pensionsvorschuss geschickt, weil dadurch die Arbeitslosenstatistik geschönt wurde.
Die Betroffenen nahmen das gerne in Kauf, konnten sie sich wenigstens eine kurze Zeit von dem AMS-Psycho-Terror erholen!

Jetzt heisst es: Den Fängen des menschenverachtenden auch vernichtenden AMS völlig und durchgehend ausgeliefert zu sein!"

"Vor dem sich der Steiermärker vermeintlich schützen wollte indem er sich den Fuss absägte!"

(Dazu: "Die Widerlichkeit dieser "Sozial"-Politik sprengt das Vorstellungsvermögen!")

Tipp: Sie brauchen unbedingt verschiedene/ev mehrere ärztliche Atteste von ihren Vertrauensärzten über ihre Erkrankungen! - Die legen sie bei der PVA vor!

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch die regionale Geschäftsstelle (mit der Sanktion des § 8 Abs. 2 zweiter Satz AlVG) gegen den Willen der Partei ist nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt oder dies die Partei selbst behauptet oder als möglich darstellt. Weiter hat eine Zuweisung zur Untersuchung (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen.

20.04.12 um 7.16 Uhr - von J. - War von der PVA-Untersuchung positiv überrascht servus
danke für deinen rat
die untersuchung fand bei der PVA st pölten statt. ich kam zuerst zu einer ärztin für allgemeinmedizin die sich meine geschichte anhörte, sich meine befunde anschaute und meine beschwerden notierte. ein neurologischer test wurde gemacht, danach wurde ich zum EKG geschickt. danach noch zum facharzt für psychiatrie, da ich bei der allgemeinärztin psychische probleme angab. dieser befrage mich ausführlich zu meiner lebenssituation. atteste konnte ich leider keine mehr vorweisen, darum weiss ich nicht ob er jetzt tatsächlich die beschwerden bei mir feststellt die ich habe. allgemein muss ich aber sagen, man kam relativ rasch dran, die untersuchungen liefen rasch und effizient, aber ich hatte trotzdem zeit alle meine beschwerden vorzubringen und wurde dabei absolut ernst genommen. also ich war positiv überrascht von der untersuchung bei der PVA st pölten

wie das ergebnis ausfallen wird kann ich noch nicht sagen. wenn du willst christian liefere ich dir das nach bzw meinen eindruck ob der festgestellte grad der arbeitsfähigkeit dem entspricht was ich mir vorstelle
lg

("Das AMS mit seinen Zwangskursen, Coachings, Psychoterror etc bleibt mir ab sofort erspart" "5 Wochen nach der Untersuchung, ist das Ergebnis eingetrudelt" - 27.05.12)


15.04.12 um 17.29 Uhr - von H*. "Alleinerzieherin: sofort nach dem Karenz ab in den Mobbing-, Deppenkurs"


Hallo!

Komme direkt von der Karenz zum AMS und nun wollen sie mivh gleich in den Wiedereinsteigerkurs hauen. Meine Freundin, ihr Sohn ist ein paar Tage jünger als meine Tochter, war diese Woche ebenfalls beim AMS und sie muss diesen Kurs nicht machen. Warum ich schon und sie nicht?

Weitets heißt es der Kurs dauert 4 Wochen und 16 Std pro Woch lt. AMS. Beim Kurszentrum meinten sie, dass dazu noch 5-7 Beratungsstunden dazu kommen am Nachmittag angehängt. Sie wollten mir sogar eine Woche dran hängen weil im Mai einige Feiertage sind. In einem normalen Arbeitsverhältnis muss man Feirtage ja auch nicht nacharbeiten. Muss ich die Beratungsstunden machen?

Kurze Erklärung. Bin alleinerziehend und leide an Argoraphobie. Zuerdt dachte ich mir der Kurs ist sicher nivht schlecht um Gleichgesinnte kennen zu lernen. Aber das kanns ja alles nicht sein. der eine muss der andre nicht. noch dazu werden mir nicht 100% der Kinderbetreuungskosten übernommen und fahrtkostenzuschuss ist ein witz. finanziell gesehen hätte de Kurs also auch Nachteile. Meine Therapeutin wollte mich das ganze Monat wo der Kurs ist in Krankenstand schreiben. Zuerst verneinte ich aber mit den ganzen Aspekten bin ich am Umüberlegen. Muss ich den Kurs dann e nicht nachholen? (14.04.12)

Antwort:
Es nützt, hilft nichts und macht auch keinen Sinn das Verhalten des AMS zu hinterfragen. Und schon gar nichts sich mit andere "Opfer" zu vergleichen!
Das AMS orientiert sich weder an Kompetenz noch an Gerechtigkeit!

("Grundsätzlich:
Gegen diese menschenverachtende Behörde müssen wir gemeinsam auftreten und ja nicht - wie gewünscht - auseinanderdividieren lassen bzw. untereinander-aufeinander losgehen!")

Wenn sie nicht aufgeklärt wurden können sie verweigern und gegen die ev. "rechtswidrige" Sperre Berufung einlegen!
Aufklärung/Begründung für Deppenkurse Pflicht!
Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör)

Auch müssen sie dem Deppenkurs nur 16 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen - nicht mehr! Betreuungspflichten!

Solange sie arbeitslos sind werden sie nun in regelmässigen od. unregelmässigen Abständen in Deppenkurse / Mobbingkurse "gezwungen"
Von Nachholen braucht nicht die Rede sein!

Sie brauchen für ihr Leiden ein ärztliches Attest, das könnte sie ev. (ab und zu)schützen!
Ansonsten:
Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

weitere Info: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : alles Gute (ohne Gewähr)


13.04.12 um 21.19 Uhr - von S. C. - "Bescheid zur Anrechnung des Partnerschaftseinkommens erhalten"


Hallo Christian

Nach meiner Berufung wegen der Anrechnung des Partnerschaftseinkommens habe ich heute einen Bescheid erhalten!

Ich bekomme nur mehr 18,50 tgl nur mehr 30 fahrtkosten statt 105 und der Qualifizierungsbonus wurde mir auch gestrichen! Es kann es nicht sein das mir meine Fahrtkosten nicht erstattet werden und das der Q Bonus jetzt weg ist oder? Ich habe weniger als die Mindestsicherung.. Das was ich jetzt bekomme reicht bei weitem nicht für meine Fixkosten und meine Ausbildung kann ich mir jetzt auch ab nexten Monat abschminken! Das finde ich echt alles sehr super! Ich werd beinhart vom ams auf der Strecke gelassen, Ausbildung futsch! Yes da freut man sich so richtig auf das was als nächstes kommen wird... (12.04.12)

MFG

Antwort:
Auf diesen Bescheid
legen sie mit bekannter Formulierung (nochmals) Berufung ein.
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"


13.04.12 um 19.27 Uhr - von Sa* - "Seit 01.04.2012 arbeitslos und sogleich in einem Deppenkurs / MOBBINGKURS"

"Seit meinem 15 Lebensjahr habe ich durchgehend gearbeitet und jetzt ein Deppenkurs??"


Hallo!
Ich bin erst seit 01.04.2012 arbeitslos und hatte heute meinen ersten Termin bei meiner Beraterin. Sie hat meinen Antrag genommen, und mir gleichdarauf einen Zettel gegeben und gemeint das ich zu einem Kurs \"Your choice Qualifizierungsoffensive f Personen bis 30 Jahre gehn muss!
Ich war so schockiert das ich kein Wort gesagt habe sondern einfach nur gegangen bin! Ich bin erst seit 12 Tagen arbeitslos und dann steckt sie mich in einem 12-wöchigen Kurs?? Seit meinem 15 lebensjahr habe ich durchgehend gearbeitet und jetzt ein Deppnkurs?? Für 12 Wochen?? Ich dreh durch! (12.04.12)

Antwort:
Das AMS hätte sie - da sie erst vor Kurzem arbeitslos wurden - über ihre "fehlenden Kenntnissen/Fähigkeiten?" und dem Deppenkurs der diese ausgleichen muss, aufklären müssen!

Sollten sie es nicht aushalten, wäre eine Berufung auf eine ev. Sperre wegen Teilnahme-Verweigerung ("Kündigung?") erfolgreich - Davon ist auszugehen!
Auch hätten sie das Recht auf Parteienghör gehabt!

Aufklärung/Begründung für Deppenkurse Pflicht!
Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:

- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör)

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (ohne Gewähr)

25.04.12 um 8.15 Uhr - von Sa - Ich würde noch gerne wissen
Hallo Christian!

Danke für deine Antwort!

Ich würde noch gerne wissen ob und wie ich meine "unbefriedigte" Beraterin wechseln kann?
Und kannst du mir villeicht mehr über diesen Kurs sagen? Gibt es schon einige die ihn gemacht haben? Dieser Kurs bietet "angeblich" einige Module wo sich erst nach einwöchigem clearing
herausstellt welcher kurs für mich geeignet wäre wie zbsp. Englisch, div. Computerprogr., Büromanagment usw usw...(so steht es zumindestens auf dem Infoschreiben das mir die K** gegeben hat!)
Und was passiert wenn ich angenommen nur einige Tage hingehe und plötzlich krank werde, steckt sie mich dann wieder in den selben kurs??
Ach ja das beste daran ist das auf dem Infoschreiben steht das ich aufgrund meiner jetzt kommts...."langjährigen Arbeitslosigkeit und fehlenden Kenntnisse nicht vermitteltbar bin"
dh. der Kurs! Ich kann sowas echt nicht verstehen und fassen, ich bin gelernte Großhandelskauffrau und habe durchgehend gearbeitet, dass ist echt eine Frechheit!!!
LG (21.04.12)

Antwort:
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
Ja kann ihnen passieren, dass sie nach dem Krankenstand wieder in den selben Deppenkurs müssen. Ansonsten gibt es Deppenkurse zum saufüttern. Heisst Betroffene müssen laufend in solche geldverschwenderischen Zwangs-VolksVertrottelungsKurse!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : - weiterführende Links (unterstrichen) anklicken! (ohne Gewähr)

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