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8.06.2017 um 7.05 Uhr - von R*. - "Verzweifelte Suche nach Infos zu AMS und Bezugssperre"


Hallo!
Ich bin auf eure Seite gestoßen, weil ich gerade verzweifelt bin und nach Infos suche zum AMS und Bezugssperre.

Kurze Erklärung meiner Situation:
Alleinerziehende Mutter, seit 2105 beim AMS gemeldet, weil die vorige Firma zu gesperrt hat.
Wohne mit einem Freund ( Bekannten) in einer Wohnung als Wohngemeinschaft, weil ich mir eine Wohnung alleine nicht leisten kann.
Ich wohne in einem Zimmer mit meiner Tochter zusammen. Sprich ich habe einen eigenen Bereich zum wohnen.
Jetzt hat mir das AMS per *.5.2017 den Bezug gesperrt mit der Aussage, dass ich ja eine Lebensgemeinschaft habe mit dem Mitbewohner.
Das ist eine Unterstellung!!!!
Es war bereits ein Organ des AMS vor Ort und hat im Jänner 2016 fest gestellt, dass dies eine Wohngemeinschaft ist und keine Wirtschaftsgemeinschaft. Jetzt auf einmal sperren sie mich aber!!!
Ich habe eine minderjährige Tochter, welche ich versorgen muss, aber nun ohne Geld da stehe.
Ich war heute beim AMS und wollte das richtig stellen, jedoch ohne erfolg.
Ich sitze seit *.5.2017 in einem AMS Kurs und MUSS diesen auch noch weiter besuchen, da ich sonst den Kurs zahlen muss ( 920 Euro).
Ich kann es mir aber nicht leisten, jeden Tag Fahrscheine zu kaufen um zum Kurs zu kommen. Was soll ich tun ?!
Bin ich verpflichtet den Kurs zu besuchen ?
Was würde passieren, wenn ich in den Krankenstand gehe ? Mir geht es nämlich gar nicht gut. Ich habe Magenprobleme seit dem ich weiß, dass ich kein Geld mehr bekomme.

Ich bin echt ratlos!
Vielleicht können sie mich telefonisch kontaktieren? Dann wäre es einfacher zu erklären.
Hier meine Nummer: **** / ** ** ** ****
liebe Grüße (6.06.17)

Antwort:
für die bezugseinstellung muss es einen schriftlichen bescheid geben - sonst
sofort verlangen - auf den, legen sie sogleich Berufung ein - mit der wohngemeinschaft als begründung, und dass auch ein ams-mitarbeiter vorort
war und die wohngemeinschaft bestätigte.
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)
unter
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut!

Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld - siehe unter "WAS"? Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich) - wobei man vor kursbeginn ansuchen muss - aber probieren.
FRAGE
um was für einen kurs handelt es sich?? Qualifikation oder deppenkurs = bewerbungskurs / coaching etc.
z Bsp.: Coaching freiwillig? unter:
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Ev. besuchen sie die Caritas und bitten um Unterstützung! Hilfe per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld;? (
ohne gewähr)

>In Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese
Schande nur möglich?

Anmerkung: Telefonische Beratung wird nicht angeboten. Nicht zuletzt deswegen, weil ich mir die Arbeitszeit per E-Mail selbst einteilen kann / "muss"! Ist an manchen Tagen, wegen Arbeits-Zeit-Aufwand, auch notwendig! Danke für `s Verständnis!


6.06.2017 um 0.50 Uhr - von G*. - "Mindestsicherung: Ein Auto kaufen?"


Wenn eine Asyl Pensionistin und zu Alt ist,Darf sie ein auto kaufen?oder sie werde nicht mehr mindessicherung kriegen? Danke sehr!
LG

Antwort:
"schwer zu beantworten, weil es sich bei der mindestsicherung, mehr oder weniger, um regionale willkür handelt."
ein auto wäre okay bzw. , wird ev. erlaubt, wenn man es braucht um in die arbeit zu fahren? - ev. auch wenn man ein wenig abgelegen wohnt?

aufzupassen ist ev. auch dann wenn das auto mehr kostet, als die summe ausmacht, die man besitzen darf.
sie brauchen dann eine begründung woher sie das geld erhalten haben? - sie haben es vorher nicht gehabt, denn ab einen gewissen betrag gibt es keine mindestsicherung - bis dorthin muss man das geld ausgeben.
es geht darum die betroffenen auch tatsächlich in die armut zu treiben - dann erst gibt es die mindestsicherung.
aber die frage genau zu beantworten kann ev nur die zuständige behörde? ev. fragen sie dort nach - als grundsätzliche anfrage gestellt. ohne gewähr


2.06.2017 um 9.54 Uhr - von MJ*. - "Was ich heute beim AMS erlebt habe ist mir noch nicht untergekommen."


Betreff: Berater (B**********)

Sehr geehrte Damen und Herren,
was ich heute beim ams erlebt habe ist mir noch nicht untergekommen. Wie menschenverachtend, gehässig der sogenannte Berater war würde ihm in jedem Dienstleistungsunternehmen die Kündigung bringen wenn es bekannt wird. Ich habe den Fehler gemacht 20min zu früh beim Termin zu erscheinen und habe gefragt, falls jemand ausfällt ob ich drankommen kann, er schmiss kommentarlos die tür zu, also wartete ich eben. Als ich dann drannkam sagte ich dem Berater das ich 20 min früher da bin da ich am Rande von Perchtoldsdorf wohne und wegen Bus und Bahnverbindung es oft vorkommt das ich 20min zu spät bin. Der Berater meinte das ist ihm egal. Um ein Gespräch aufzubauen sagte ich "heiss ist es heute". Der Berater meinte gehässig "ja aber das heisst nicht das Sie nicht arbeiten können."
Warum ich 2 geringfügige Beschäftigungen habe und das ich die Nachweise bringen muss, was abgesehn von dem gehässigen Ton ja noch in Ordnung geht. Ich wäre seit 2012 arbeitslos (was nicht stimmt und er anscheinend nur äußerte um Missmut zu erzeugen da er später im Gespräch auf meinen Job 2013 zur Sprache kam), er steckt mich in s fit to work, es gibt eines im 2ten und eines im 11ten. Ich sagte ihm ich würde den 2ten bevorzugen, 10ter und 11ter sind nicht so meine Bezirke. Er meinte nur "wenn Sie eine Phobie haben müssen Sie zum Psychiater" und gab mir das im 11ten. Ich leide an einer Rheumaform genannt Morbus bechterew. Er meinte dann noch " Sie müssen dort hingehen außer Sie werden vom Auto überfahren" Ich erwiderte das ich falls ich nicht hingehe rufe ich ihn an außer er wird vom Auto überfahren dann muss ich mit jemandem anderen sprechen. Er meinte dann das man mir den Bezug einstellt wenn ich nicht hingehe.

Ich bin in guter Absicht in diesen Termin gegangen und war freundlich gesinnt bis zum Schluss, hat es mir dann gereicht. Er meinte ich muss morgen wieder kommen den Antrag abholen auf Notstandshilfe, den darf man nur 14 Tage nicht 15 Tage vorher aushändigen. Ich arbeite normalerweise als Callcenterleiter, habe aber auch gejobbt im Gastgewerbe als Abwäscher eine Saison(2013),weshalb er in mein Jobprofil Abwäscher reinschreibt. Der Abteilungsleiter meinte auf Anfrage eines Beraterwechsels, (B**********) wird nicht mehr lange dort sein, ein interner Wechsel wird gewährleisten das er in 1-2 Monaten nicht mehr da(Das ist mal Glück), er ist in seinen kreisen Bekannt für solches Verhalten. Ich habe ihn mal recherchiert und er scheint auch im Internet einen schlechten Ruf zu haben.
Aber ich frage mich wie man so einen Menschen als Berater einstellen kann. Bei Persönlichkeiten die ein wenig labiler sind könnte das schlecht ausgehen.

Ich habe bis vor einer Woche bei einer Firma gearbeitet, habe das Dienstverhältnis in der Probezeit gekündigt da in der Firma Drogen und Alkohol konsumiert wurden(was ich vorher nicht wissen konnte, es wurde bei Abschlüssen Vodka getrunken mit Chef und allen zur Mittagszeit, ich sage ja nichts wenn man fortgeht und privat was trinkt), was den Berater nicht interessierte, das ich während dieser Probezeit mehrere Bewerbungsgespräche hatte und duzende Bewerbungen sendete hat ihn auch nicht interessiert ich muss ihm jede Woche die 2 Bewerbungen schicken sonst wird der Bezug eingestellt.

Es geht darum das der Ton die Musik macht.

Ich habe nur Angst das der Bezug aus einem willkürlichen Grund eingestellt wird, bei solchen Personen weiß man nie.

Falls das der Fall ist werde ich mich an Sie wenden. Ansonsten würde ich gerne wissen welche Empfehlung Sie haben wenn man in eine solche Situation gerät und ob man irgendwie gegen Schikanen vorgehen kann. MfG MJ (1.06.17)

Antwort:
Nehmen sie in Zukunft immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! ("Wirkt Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Zwangsmassnahme: Teilnahme ist ev. freiwillig, wenn es sich um Coaching handelt.
>Ev. auch keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
>Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - (28.04.2016)

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Falls - -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Und sollte es zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen, sofort Beschwerde/(Berufung) einlegen! (Ohne Gewähr)

Anmerkung: Persönlichkeitsschutz
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Namen bzw. Adressen nicht veröffentlicht. - Nur Initialen. Danke fürs Verständnis!
Selbst wenn es völlig unverständlich ist, dass dieser Berater auch ausserhalb der Behörde psychologische Dienstleistungen anbietet? Hammer - Gerade hier müsste Selbsterkenntnis Voraussetzung sein! Anscheinend nicht wenn`s "nur" ums Geld verdienen geht.


2.06.2017 um 6.19 Uhr - von C. - "Trendwerk? Als menschenfreundlicher, besorgter, sich in seiner Freiheit bedroht fühlender Mitmensch "


Sehr geehrter Herr Moser!

Danke für Ihre engagierte, menschliche Arbeit!
Ich bin 54, diplomierte Sozialarbeiterin und tu mir ein bissi schwer, einen passenden Job zu finden, was zur Folge hat, dass ich als Notstandshilfebezieherin zu Trendwerk geschickt werde.
Ich möchte da gerne gut vorbereitet sein, und werde mit Zeugin hingehen.

Können sie mir vielleicht ungefähr sagen, was mir da für ein Vertrag vorgelegt wird, oder wo ich den finden kann? und gibt es Fragen, die ich dazu stellen kann, rechtlich interessante, die schwer zu beantworten sind, oder die Antwort nicht laut gesagt werden kann . . . . ich möchte die Trendwerk-Mitarbeiter gerne damit beschäftigen, und versuchen, dass sie sich auseinandersetzen mit dem, was da passiert . . . . als menschenfreundlicher, besorgter, sich in seiner Freiheit bedroht fühlender Mitmensch . . . .

. . . . . . hab ich überhaupt ein Recht darauf, wissen zu wollen, wie es dazu kommt, dass ich jetzt Leiharbeiterin sein muss, nur weil ich bei der Jobsuche zu langsam war? Darf ich überhaupt verlangen, dass diese Mitarbeiter wissen, warum sie was tun?

was ich mich frage: ich habe gelesen, dass im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG § 2 steht:
. . . ." (2) Für jede Überlassung von Arbeitskräften gilt, daß keine Arbeitskraft ohne ihre ausdrückliche Zustimmung überlassen werden darf.
(3) Durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte darf für die Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb keine Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt werden. . . . . ."
ist das ein "weniger gültiges" Gesetz, als das AlVG?

Wie sieht mein Recht bezüglich Dienstvertrag aus beim Unterschreiben eines solchen? Darf ich da verlangen zu wissen, auf welche Tätigkeit genau ich mich einlasse, wenn ich mich überlasse?

Was hat Trendwerk für einen rechtlichen Status?

Ich bedanke mich für Ihre Stellungnahme, und vielleicht ein paar praktische Tips? weitere mögliche Fragen und vielleicht links oder Erklärungen zu Arbeitsrecht, oder alles, was hilft, da gestärkt hinzugehen . . . . . .

ah - ich möchte noch gerne wissen: Hat das AMS laut Menschnrechte das Recht, mir meine Existenzgrundlage wegzunehmen, auf die ich einen versicherungsrechtlichen Anspruch habe, wenn ich nicht einwillige, Leiharbeiterin werden zu wollen?

nochmal Danke und alles Liebe
S. (1.06.17)

Antwort:
vorsicht - ein transitarbeitsplatz ist dank der regierungsparteien (etc.)
ein zumutbares DV. eine verweigerung / vereitelung zieht eine §10 sperre
6 - 8 wochen nach sich.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
(deswegen, um den zwang sichtbar zu machen - die teilnahme wäre trotzdem
pflicht)

zum infotag / termin gehen und in erfahrung bringen, um was es sich
handelt - ist ein deppenkurs (bewerbungskurs) vorgeschalten kann man sich
ev. wehren?? zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Coaching Pflicht?" freiwillig

Folgen sie den Links der Antwort unter "Schmarotzer-Betrieb Job-TransFair``
bzw. klicken sie sämtliche Links unterstrichen an!

-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

>mit dem arbeitskräfte-verleihen verhält es sich ev. so, dass wenn sie die zwangsmassnahme / transitarbeitsplatz besuchen - sie sich ev. intern damit auseinandersetzen können und es ev. nicht gleich zur sperre führt wenn sie eine / welche ablehnen.

ev. Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
in der Berufung hinzu-zu-fügen - werden sie vom Deppenkurs aus in ein zumutbares DV / in ein zumutbares Zwangs-DV (SÖB-Transitarbeitsplatz) vermittelt!

ps. es handelt sich um sozial-ökonomische-vereine - kommt vor, dass nicht
mal ein gewerbeschein vorhanden ist - für feindbilder nicht ausschlaggebend - ich rate - falls das so ist - zur anzeige, was betroffene schon gemacht haben - aber auch wenn wenig dabei herausschaut - trotzdem machen ev. spielt die anzahl auch eine rolle. ev. beschwerde an die volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at - senden.

wie gesagt ein zumutbares DV - muss nach KV. entlohnt werden, auch wenn es
eigens einen niedrigeren gibt, also müsste / muss es auch einen dienstzettel geben - sprechen sie dies an bzw. verlangen sie einen - der die tätigkeiten, die sie zu verrichten haben beschreibt.

ansonsten ev. zur AK gehen - auch mit geringen erfolgschancen - hier kann
man von "kartell" reden. (ohne gewähr)


1.06.2017 um 7.50 Uhr - von C. - "Aussteuerung <> Rehageld?"


Guten Tag Herr Moser,

wir haben im Febr. bereits geschrieben und ich habe mein Gewerbe ruhend gemeldet und habe mich arbeitslos gemeldet mit Ende Jänner. Am 9.3 bin ich dann in Krankenstand gegangen da ich nicht arbeitsfähig bin wegen starken Schmerzen in der Hand und Schulter. Habe nun schon einige Ärzte durch sowie auch schon 2 Chefarzt Termine. Ende Juli fängt die Physiotherapie an sowie eine Stoßwellen Therapie wird versucht da bis jetzt keine der Therapien eine Besserung gebracht haben, eher eine Verschlechterung. Wenn diese Therapie anfängt habe ich auch gleich wieder einen Chefarzt Termin der mir natürlich jedes mal nahe legt mich selbst gesund zu schreiben. Aber was soll man machen wenn keine Besserung eintritt.

Jetzt habe ich gelesen das ich "nur" 26 Wochen Anspruch auf Krankengeld habe und die wäre Anfang Sept dann vorbei. Nachdem Ende Juli erst wieder die nächsten Therapien anfangen und man ja leider überall so ewig lange wartet ist der sept dann schneller da als mir lieb ist und ich stelle mir die Frage was ich dann machen kann wenn ich kein Krankengeld mehr bekomme.

Ich habe das Internet schon durchforstet aber finde keine wirkliche Antwort dazu. So ist mir der liebe Herr Moser ins Gedächtniss gekommen und ich dachte vielleicht können Sie mir dazu etwas sagen?!

Nachdem ich rechtshänder bin und leider genau diese Rechte Hand und Schulter Probleme macht werde ich nicht arbeitsfähig sein mit diesen Schmerzen daher wird das AMS mal denke ich flach fallen. Mindestsicherung eventuell? Oder muss man da zur Pensionskasse (bin allerdings erst 37) wegen der gleichen Krankheit kann man ja nicht wieder Krankengeld bekommen was ich gelesen habe, da dass ganze auch total auf die Psyche schlägt und ich seit kurzem desshalb AD´s nehme frage ich mich ob ich mich danach gesund melden soll und wegen der Psyche dann in Krankenstand gehen sollte, damit wieder Krankengeld Anspruch besteht, habe gelesen das es so möglcih ist. Bin etwas ratlos was hier am besten ist oder was zu tun ist, da ich noch nie länger in Krankenstand war bis jetzt als 10 Tage in meinen Leben habe ich hier bis jetzt keine Erfahrung gemacht.

Ich wäre dankbar wenn Sie mir etwas darüber sagen können.
mfg Danke C.

Antwort:
Ja, es droht die Aussteuerung! macht einen Krankenstand wegen einer anderen Krankheit notwendig - so vorhanden!
Je nach dem wie sehr sie arbeitsunfähig sind, wäre ev. ein Antrag auf Rehageld eine Überlegung wert! In der I-Pension sehe ich eher keinen Erfolg (weil zu jung) aber ev. Rehageld. (siehe Infoseite) (ohne Gewähr)

Zu: "Wieder zurück zum Amt, obwohl ich als alleinerziehende Mutter ständig unter Druck gesetzt wurde" (19.01.2017)


31.05.2017 um 14.07 Uhr - von K*. - "Bewerbung ist im Entwurf-Ordner gelandet - auch fehlt mir die Qualifikation"


Hallo! Ich habe am 04.05.2017 einen Vermittlungsvorschlag vom AMS Mödling erhalten. Beim Versenden der Bewerbung ist mir ein Fehler unterlaufen und sie ist im Entwurf Ordner gelandet, aber leider nicht abgesendet worden. Heute wollte mein AMS Betreuer einen Bewerbungsnachweis für seinen Vermittlungsvorschlag, da die Firma am 27.05.2017 offenbar eine Rückmeldung an das AMS geschickt hat. Dabei bin ich auf meinen Fehler gestoßen. Die Position ist offenbar noch nicht besetzt und wurde aktuell neu öffentlich (30.05 karriere.at) ausgeschrieben. Ich habe meine Bewerbung natürlich gleich nachgeschickt. Ergänzend muss ich noch sagen, dass die verlangten Qualifikationen und Aufgaben nicht meinen Kenntnissen entsprechen. Mein Betreuer hat mir nun geschrieben, dass er meine Notstandshilfe mit dem Tag der Rückmeldung der Firma einstellen muss und einen Sachverhalt nach §10Arbeitslosenversicherungsgesetz prüft. Ist dieses Vorgehen rechtens und was kann ich tun um meinen Bezug nicht zu verlieren.
Die Bewerbung wurde ja jetzt gesendet. Abgesehen davon wurde ganz offensichtlich nicht darauf geachtet, dass ich eigentlich diese Position aufgrund meiner Erfahrungen nicht erhalten kann. Danke.

Antwort:
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein.
Sie erklären darin ihr Versehen mit der Bewerbung und dass diese im falschen Ordner gelandet ist, sie diese aber noch nachgeschickt haben, weil die Stelle noch frei ist.
Der hauptsächlichste Grund ihrer Berufung ist aber die, dass die Zuweisung unzulässig war, weil die Qualifikation fehlt! Siehe VwGH:
>Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig (VwGH)

>Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt."
unter:
"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"
(Ohne Gewähr)


31.05.2017 um 10.27 Uhr - von F. - "Dauerhaft arbeitsunfähig und von Almosen aus der Mindestsicherung abhängig"


hallo hr. moser,
ich habe ja hier schon öfter im forum über meine situation berichtet. zur erinnerung:
ich bin seit 2010 aufgrund eines unfalls als ehrenamtlicher notfallsanitäter mittlerweile zu 60% behindert und dauerhaft arbeitsunfähig, von almosen aus der mindestsicherung abhängig. aufgrund dessen beim ams als arbeitssuchend gemeldet - welch ein hohn, wenn oben erwähnte tatsache berücksichtigt wird.
eine invalidenpension wurde bis dato, aufgrund unfähiger begutachtungsärzte mit 2016 das 5. mal abgelehnt. meinen erlernten beruf tischler mit meisterbrief, magister(fh) für mülltrennung/recycling kann ich ja aufgrund der behinderung nicht mehr ausüben, vor allem bei einer diagnostizierten arbeitsleistung von 0% durch einen arbeitsmediziner der gkk.
weiters wurde mir vom ams über 6 jahre lang kein entsprechender arbeitsplatz zugewiesen, auch nicht im behinderten- oder geschützten bereich.
ständig wollen sie mich ja auch aus dem system kicken, wegen schwerer vermittelbarkeit. mit der ausbildung hätten sie mich aber auf jeden fall los und das aus eigenem antrieb.
ich habe nun die gelegenheit durch eine info präsentiert bekommen, einen anderen beruf zu erlernen der meinem status entspricht. eine ausbildung zum tabak-fachhändler, ev mit der gelegenheit einen bestehenden betrieb später zu übernehmen. soweit so gut.
jetzt ist aber die finanzielle lage in meinem fall sehr prekär, da mir quasi zum leben mit der BMS nach abzug aller kosten ein betrag von ? 286,00 übrig bleibt. ich schaffe grad so zu überleben, jedoch eine berufliche umbildung für ob beruf kostet ca. ? 2.000,00.
in meinem bekanntenkreis gibt es personen, die bereits entsprechende ausbildungen für einen fremden beruf mit dem 5-fachen wert vom ams bezahlt bekommen haben. bei mir verweigert das ams die übernahme der kosten auf das entschiedenste mit der lapidaren erklärung keine selbständigen zu finanzieren, wo ja in dem fall noch gar keine rede davon wäre. man will mich in ein programm stecken, dass sich unternehmens-gründungs-programm nennt, wo ich weder meine ausbildung bekomme, noch etwas lernen würde. die erfahrungen als unternehmer mit 20-jähriger erfahrung und einem alter jenseits der 50(werde nä monat 57), sind dem ams leider egal. es werden immer nur zahlen bewegt, aber wenn es um konkrete zuschüsse bei willentlichen personen geht, kommt nur heiße luft heraus.
das sms würde mir einen zuschuss gewähren, jedoch muss ich den betrag vorfinanzieren. dann bekäme ich die hälfte zurück. die putzen sich also ab, schieben die kugel wieder zurück ans ams. die ewige im kreis-schickerei erscheint mir nicht sinnvoll. wäre ich nicht schon krank, würde ich es jetzt sein....
meine frage also nun: wie kann ich vorgehen, um dennoch einen zuschuss zu meiner ausblidung vom ams - dafür sind sie ja zuständig - zu bekommen?
mit bestem dank F. (30.05.17)

Antwort:
Auf Ausbildung besteht kein Rechtsanspruch. Weswegen sie nicht darauf bestehen können und das AMS die Unterstützung dazu nicht genehmigen muss. "Leider!"
Sie müssen sich aber auch im Klaren sein, dass sie wenn sie weiter agieren und meinen Tipp (siehe unten) nachgehen, ihre Argumentation Richtung I-Pension / arbeitsunfähig sehr schwächen "ausser Kraft setzen"!
Da sie für die Behörde den Nachweis erbringen, "also doch noch arbeitsfähig?"
>Rückfrage: Haben sie nach einer PVA-Ablehnung, was die I-Pension betrifft, auch mal geklagt und sind vor Gericht gezogen?
Das Unternehmens-gründungs-programm wäre sonst nach der Ausbildung und beim Versuch sich selbständig zu machen eine positive Sache. Klarerweise
nicht dann, wenn sie vorher eine Ausbildung machen wollen und eine Unterstützung brauchen.

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs/Ausbildung betreffend bei! >Wer bietet die Ausbildung/Schulung an. Von wann bis wann / Wie oft in der Woche / Stunden am Tag / Was kostet diese genau? ev. etc.?
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
"Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium."
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr)

1.06.2017 um 9.00 Uhr - von F. - "wirklich interessant die ganze Angelegenheit"
"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §§34, 35 AMSG."

hallo christian moser, noch einmal ich.
es ist wirklich interessant die ganze angelegenheit. binnen einer stunde, habe ich vom ombudsmann und von der bearbeiterin des ams antwort erhalten. bei meinem ersten ansuchen(vor 3 wochen) wurde defintiv ein zuschuss abgelehnt und auch keine alternative genannt. jetzt gibt es plötzlich eine alternative mit formular, nennt sich "begehren zu aus- und weiterbildungsbeihilfen" §§34, 35 AMSG. wahrscheinlich war das formular vorher nicht zutreffend oder mein ansuchen wurde schlicht falsch verstanden. was mich halt stört, wenn schon jemand mein anliegen
bearbeitet, dass der informationsfluss meistens nie alle möglichkeiten erwägt, sondern einfach abgelehnt wird.
ich werde also nun das formular mit allen beilagen, die ich dafür schon habe absenden und dann wird wohl hoffentlich eine schriftliche bestätigung folgen ob mein ansuchen gewährt wird oder nicht, weil lt.
dem oa. gesetz muss es in jedem fall begründet werden. darauf kann ich bei negativer entscheidung mit einspruch reagieren. ich sehe schon, dass es ein langwieriger und steiniger weg werden wird, denn alles was dem ams arbeit macht, geht in der regel sehr zäh und eher unwillig vostatten.
würde ich jedoch als unwilliger gesehen, hätte ich umgehend mit repressalien zu rechnen. für das ams hingegen gibt es keine konsequenzen.
ich werde sie weiter über den fortgang dieses kabaretts informieren. mfg f.

Antwort:
Ja halten sie uns / mich auf dem Laufenden! Alles Gute!


31.05.2017 um 10.20 Uhr - von B*. - "Mindestsicherung: Für 4 Monate zu 100% gekürzt weil ich nen AMS-Termin verpasst habe? "


Hallo, mit kam heute meine Bescheid seitens Ma 40 in die wohnung geflattert. Ich wurde für 4 Monate zu 100% gekürzt weil ich nen ams termin verpasst habe? Ich frag mich ob man einen Familienvater so dermaßen kürzen darf? Lg. (30.05.17)

Antwort:
So das stimmt, handelt es sich um eine Unverantwortlichkeit seitens der Behörde! "Unfassbar" Bei Terminversäumnis müsste es ein Bezugseinstellung (wie bei z.Bsp. Notstand - "hier ev. Kürzung"?) bis zur Wiedermeldung geben. Wurden sie bei MA. 40-Terminen während dieser Zeit nicht darauf aufmerksam gemacht, dass sie einen AMS-Termin übersehen hatten? Kamen auch noch Sanktionen aus einem anderen Grund / Gründen hinzu?
Legen sie sofort Beschwerde/(Berufung) gegen den Bescheid ein!
Ev. schreiben sie auch die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
an und bieten um Unterstützung, wegen einer "unverhältnismässigen" Strafe / Sanktion - drum ist die genaue Begründung der Sanktion wichtig!

Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
+ "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)

Wenden sie sich ev. auch an das Sozialtelefon, wessen Kontakt-Daten im Link zu lesen sind! (Ohne Gewähr)
weitere Links unter:
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!


28.05.2017 um 12.07 Uhr - von Peter Ruzsicska - "Hartz IV - Vorwahlpanikmache von ÖVP und der Stellung von SPÖ"
+ "Kurzer Artikel bez. der Auswirkungen des Heimopfergesetzes ......."


unter: "Hartz IV Modell für Österreich" (27.05.2017)


28.05.2017 um 10.20 Uhr - von A. - "Hier ein Update zu meinem gestrigen AMS-Termin, er war kurz und schmerzlos"

"Rehageld-Antrag: Grundsätzlich für maximal 3 Monate nicht zur Verfügung stehen"


Guten Tag Herr Moser!
Danke für Ihre aufmunternden Worte!

Hier ein Update zu meinem gestrigen AMS-Termin, er war kurz und schmerzlos. Es wurde einer Niederschrift mit folgendem Inhalt aufgenommen aufgenommen:
I-Pension beantragt, ich muss das AMS innerhalb von sieben Tagen über Änderungen in diesem Verfahren in Kenntnis setzen, Gutachten der Untersuchung liegt noch nicht vor.
Während des Pensionsverfahrens bis zur Klärung der Arbeitsfähigkeit, grundsätzlich für maximal 3 Monate, muss ich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen. Wenn aufgrund des Gutachtens anzunehmen ist, dass Arbeitsfähigkeit nicht vorliegt, so verlängert sich dieser Zeitraum bis zur bescheidmäßigen Feststellung des Pensionsversicherungsträgers. Ich muss den vorgeschriebenen Untersuchungen nachkommen. Krankschreibungen sind dem AMS zu melden. Ich habe b.a.w. keine AMS-Termine, in drei Monaten wird sich mein Betreuer bei der PVA über den Stand des Verfahrens erkundigen und mich dann kontaktieren.

Jetzt mal durchatmen und relaxen! Ich habe noch drei Termine bei Fit2Work und Ende Juni einen Termin beim Psychiater, der mir dann (hoffentlich) einen Befund ausstellen wird. Laut Befund von Fit2Work bin ich nur befähigt für Teilzeitarbeit, welche in meinem Tätigkeitsbereich nicht existenzsichernd ist.

Obwohl ich nicht weiß, wie es weitergeht und meine Erwartungen in Bezug auf Zuerkennung von Rehageld eher gedämpft sind, stellt die derzeitige Situation für mich eine wichtige Entlastung dar.

Zum Schluss noch eine Frage: Falls Rehageld/I-Pension nicht gewährt wird, wann kann ich - für den Fall, dass meine Situation sich nicht verändert - erneut einen Antrag stellen?

Herzlichen Dank für Ihr Engagement und liebe Grüße! A. (27.05.17)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung

>wie auch "Ein kurzes Update zu meinen weiteren Schritten" - 25.05.2017

unter:
"Berufsunfähigkeit?" (9.05.2017)


28.05.2017 um 10.15 Uhr - von J. - "In Vorarlberg kommt jetzt ein neues Projekt für Arbeitslose über 50"


In Vorarlberg kommt jetzt ein neues Projekt für Arbeitslose über 50. Und wieder einmal gibt man das Geld nicht den Arbeitslosen, damit die sich z.B. vernünftige Kurse leisten könnten, sondern irgendwelchen abartigen Sozialbetrieben. 27.000 pro Jahr pro Arbeitsplatz! Lieber Himmel, ich komme mit halb so viel aus, da könnte ich mir sogar noch eine Hochschulbildung nachholen, für die ich kein Geld habe und ohne die ich kein Brot auf dem Arbeitsmarkt habe. Was hier bei uns abläuft, das ist einfach nur noch abartig. (27.05.17)

Neues Projekt für Arbeitslose über 50
(ORF)

Anmerkung: "Freiwilligkeit"
"Unter einer Bedingung - die leicht zu erfüllen wäre und mit angemessener ("branchenüblicher") Entlohnung versehen - beschränkt sich meine Kritik!
Nämlich dann, wenn das Projekt unter Freiwilligkeit stattfände? - "inklusive psychosoziale Betreuung?"
Und ich denke, es gäbe genügend arbeitslose Personen, die dann gerne mit-arbeiten würden.
Fragestellung: Die Finanzierung müsste sich - "doch früher oder später" - auch wirtschaftlich / selbst tragen. Damit sich die Förderungen in Grenzen halten - oder?"


27.05.2017 um 11.45 Uhr - von W. S. - "Hartz IV Modell für Österreich"


Leute, es wird immer enger !
Man streut diese Info wohl, um auf Reaktionen zu warten ?
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt !
Studie: Deutsches Hartz IV Modell für Österreich? (Kurier)

28.05.2017 um 12.07 Uhr - von Peter Ruzsicska - "Hartz IV - Vorwahlpanikmache von ÖVP und der Stellung von SPÖ"
+ "Kurzer Artikel bez. der Auswirkungen des Heimopfergesetzes ......"
Lieber Christian!

1) Habe zur Hartz IV - Vorwahlpanikmache von ÖVP und der Stellung von SPÖ
in dieser Angelegenheit einige Anmerkungen mit Verweisen geschrieben,
worin ich z. B. m. M. darstelle, daß Wahlen in unserer representativen Demokratie
bereits für die unterniederten Sklavenmassen völlig Wirkungslos geworden sind:
Die Verelendungsmaschine ist schon längst gestartet

2) Kurzer Artikel bez. der Auswirkungen des Heimopfergesetzes HOG in Verbindung mit dem Verbrechensopfergesetz VOG, welches am 01.06.2017 vom Bundesrat verabschiedet wird:
Parlamentarisches Verfahren zum Heimopfergesetz

In beiden Statements habe ich wichtige Inhalte Deines Blogs verlinkt welche sich
überschneiden und last but not least: Danke für Deine gute hartnäckige Dokumentationsarbeit seit 2004!

Alles Gute und einen schönen Sonntag:
Peter Ruzsicska.


25.05.2017 um 9.17 Uhr - von T*. - "Dürfen Arbeitslose nicht krank werden?"


Sg,Damen und Herren,

Ich bin wegen einer Autoimmunerkrankung mit vielen Beschwerden krank geschrieben und warte auf meinen OP Termin.
Heute musste ich zum Kontrollarzt der GKK und wurde , trotzdem ich alle Befunde mitgebracht habe , mit den Worten: sie sind eh arbeitslos, wenn sie arbeiten würden wäre das etwas anderes mit 7.Juni gesund geschrieben.Meine Einwände, das ich sehr wohl vorgeschlagene Jobs annehmen muss wenn ich nicht mehr krank gemeldet bin wurden mit der Aushändigung einer Broschüre für den Wiedereinstieg abgetan. Mein Hausarzt und der Facharzt der mich betreut, gehen aber von einem KS bis min. 1 Juli aus, mein Hausarzt hat mir sogar einen Brief geschrieben wo er seine Einschätzung notiert hat.
Mein Krankenstand wurde von der Kontrollärztin beendet, weil ich arbeitslos bin. Ergo dürfen Arbeitslose nicht krank werden.
(24.05.17)

Antwort:
Die KK. spart so Kosten, indem sie wieder in die Obhut des AMS gegeben werden!
Ev. beunruhigen sie sich nicht zu sehr! Wenns wirklich drauf ankommt, bekommen sie jederzeit von ihrem Arzt wieder eine Krankmeldung / Krankschreibung - denke ich! Vielleicht reden sie mit ihrem Vertrauensarzt darüber!
Auch könnten sie diese Entscheidung des Chefarztes beeinspruchen ("klagen") - erst recht bei dieser Begründung!
Siehe: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (ohne Gewähr)


25.05.2017 um 9.06 Uhr - von D*. - "Ausbildung: Was ich kann ich tun, ich verzweifle langsam."


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin seit Jänner arbeitslos. Letzte Woche bei meinem kontrolltermin im Ams habe ich gemerkt das meine Beraterin egal ist was ich mache. Letztes Monat habe ich über 100 Bewerbungen abgeschickt. Ich bekomme überall nur Absagen weil ich leider keinen lehrabschluss habe und auch keine Matura oder höhere Schule gemacht habe. Jedes Mal bettle ich das sie mir was finanzieren das ich besser qualifiziert bin ich werde jedes Mal nur abgewiesen. Einmal würde mir sogar gesagt das sie nichts für mich haben weil alles für Asylanten verbraucht wird. Also habe ich als Österreicher kein Recht auf eine Ausbildung? Bitte sagen Sie mir was ich tun kann ich verzweifle langsam. Mit freundlichen Grüßen D. (23.05.17)

Antwort:
auf ausbildung besteht leider kein rechtsanspruch - aber trotzdem lassen sie nicht nur ihre beraterin entscheiden.
>
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
bleiben sie weiter lästig - gehen sie ev, auch mal zum vorgesetzten / geschäftstellenleiter und tragen den wunsch vor (wenn möglich mit begleitperson) ohne gewähr


23.05.2017 um 9.43 Uhr - von M.S. - "EU-Kommission fordert Reformen von Österreich"
"Zu wenig Arbeit für alte Menschen, zu großer Unterschied bei der Belohnung zwischen Mann und Frau
"


Hallo Christian!

Österreich auf roter Liste

EU-Kommission fordert Reformen von Österreich

Zu wenig Arbeit für alte Menschen, zu großer Unterschied bei der Belohnung zwischen Mann und Frau - nur zwei Punkte, die die EU-Kommission aktuell an Österreich rügt. Sie fordert Reformen.

Die EU-Kommission hat Österreich am Montag aufgefordert durch Reformen bei Pensionen, Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Gesundheitspolitik auf die Herausforderungen einer immer älter werdenden Bevölkerung zu reagieren.
Auch gebe es trotz einer kontinuierlichen höheren Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt noch immer "signifikante Unterschiede" bei der Beschäftigung und Bezahlung von Frauen und Männern.
Außerdem sei es notwendig die Anstrengungen zur Integration von Migranten und Menschen mit einem migrantischen Hintergrund in den Arbeitsmarkt zu verstärken, so die EU-Kommission in ihren länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters.
Menschen mit niedriger Qualifikation seien überproportional von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen, daher seien Bildungsmaßnahmen unabdingbar, so die Kommission. Dabei gehe es auch darum Ungleichheiten beim Zugang zur Bildung zu beseitigen.

Mehr Arbeit für ältere Menschen
Es sei ebenso wichtig, ältere Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, damit die sozialen Sicherungssysteme nachhaltig und ausgeglichen blieben.
Auch sei dafür zu sorgen, dass ältere Menschen länger aktiv und gesund blieben, so die Kommission.
In einigen EU-Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, sei das Gesundheitssystem etwa durch Unterfinanzierung, durch ineffiziente Verteilung der Ressourcen, einem zu starken Fokus auf Krankenhäuser und Personalengpässe unter Druck.

© APA (dpa)/JULIAN STRATENSCHULTE

EU-Kommission fordert Reformen von Österreich (gmx)

Anm.: Wird Österreich immer mehr zur europäischen/internationalen Lachnummer?


23.05.2017 um 9.40 Uhr - von S*. - "Durch ihr Verhalten wurde eine zumutbare Beschäftigung vereitelt?"


Hallo!

Nun hat der Termin beim Ams wegen der Stellungnahme statt gefunden. Eine Woche später wurde mir der Bescheid zugeschickt, dass mein Bezug gesperrt wurde.
Begründung auf dem Bescheid: Durch ihr Verhalten wurde eine zumutbare Beschäftigung vereitelt....

Ob nun der Satz gemeint ist oder ob jetzt mein Verhalten schuld sein soll (wäre gelogen, weil nichts sonst vorgefallen ist), kann ich nicht beurteilen!

Nun Berufung einlegen?
Muss ich dann wieder eine Stellungnahme abgeben oder wie wird das gehandhabt?


Was ich auch gut finde ist, dass von einer "zumutbaren Beschäftigung" gesprochen wird, obwohl im Dienstvertrag bei Tätigkeiten nur im Allgemeinen "Hilfsarbeiten" angeführt ist und ich mit allem rechnen muss und auch Personalüberlasser angeführt ist im Dienstvertrag, obwohl ich eine 40% Einschränkung habe und ich ein ärztliches Gutachten besitze, und nicht mal weiß ob es dann zumutbar wäre oder nicht, da nichts genauer im DIenstvertrag steht. Lg S. (22.05.17)

Anmerkung:
Diesem Eintrag sind Anfragen bez. einer SÖB-Anstellung vorausgegangen - der Antwort-Inhalt bezog sich hauptsächlich, neben KV-Entlohnung auf den Alternativsatz bez. Unterschriften-Verweigerung!

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben Folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

(-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse")

Antwort:
sie legen jetzt sofort Berufung auf den bescheid ein - indem sie natürlich bestreiten, dass ihr verhalten einer vereitelung gleichkam - sie hätten bei diesem DV. angefangen, aber wollten nur den vertrag nicht unterschrieben - und stattdessen den Alternativ-satz, der von einem rechtsanwalt kommt, eintragen.
was ihnen nicht erlaubt wurde und weswegen sie nicht aufgenommen wurden! es handelt sich also um eine einstellungs-verweigerung seitens des SÖB-Unternehmens!

auch wurde nicht auf die körperliche einschränkung von 40 % eingegangen bzw. wurde darauf keine rücksicht genommen.
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
(gut durchlesen und in der berufung als begründung verwenden.)

Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

>"Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"
Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt."

zur info
wenn es sich um eine "rechtswidrige" Sperre handelt - die berufung erfolg hat, so handelte es sich um üble nachrede, wenn auf einer rückmeldung, der SÖB-mitarbeiterIn, hin, der bezug rechtswidrig gesperrt wurde - dann ist eine klage, ev. auch mit schadensersatz möglich.

Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. "Arbeitsunwillig"! (ohne Gewähr)

>VwGH: Keine Vereitelung!
"Es genügt also nicht "am Telefon" nur zu sagen: "Bewerben Sie sich bei der Firma X."." "Verwaltungspraxis vermag erforderliche Ermittlung nicht zu ersetzen" (?)

hier sind einige begründungen, die in der berufung anzugeben sind - eigentlich müsste die berufung dann erfolgreich sein! (ohne gewähr) sofort einlegen
alles gute - halten sie mich/uns auf dem laufenden


18.05.2017 um 19.02 Uhr - von W*. - "Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


Hallo, bitte um beantwortung meiner Frage.
Ich arbeitete von 1.8.2015 bis zum 30.9.2016 danach bis 16.12.2016 Stempeln gewesen und vom 16.12.2016 bis 29.04.2017 wieder gearbeitet. Normal müsste ich doch die 20Wochen anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen oder?
Jedoch kam heute vom AMS die Mitteilung vom Leistungsaspruch mit 1.7.2017?
Ist das dann das Ende vom Stempeln?
LG:

Antwort:
Erst nach einem 28 wöchigen (7 Monate) DV. gibts eine neue Anwartschaft. Sie haben "nur" ca. 4,5 Monate! (Innerhalb 5 Jahre müssten sie mind. die ca. 2,5 Monate DV. zusammenbekommen. Wird in dieser Zeit zusammen-gerechnet. Dann gibts die neue Anwartschaft / ALG.)
Sie bekommen jetzt den Rest des ersten Arbeitslosengelds bez. Höhe und Zeit ausbezahlt und müssen dann am 1.7.17 einen Antrag auf Notstandshilfe stellen!

Um ganz sicher zu gehen, könnten sie ev. einen Bemessungsbescheid beantragen!
(Ohne Gewähr)


18.05.2017 um 11.21 Uhr - von R*. - "Ich bin durchaus in der Lage mein Leben (ohne entmündigt zu werden) zu leben"


Mein Problem:
Ich habe den Bau eines Abwasserkanals - auf meinen Grund - abgelehnt.
Da ich mir das Recht herausnahm, diese freiwillige Leistung (Kosten wären allerdings bei mir gelegen) abzulehnen, werde ich von der Bezirkshauptmannschaft T. (Fachgebiet Sozialarbeit" (man kann es nicht anders bezeichnen) verfolgt!

Folgen: Meine Mutter ist beinahe 90 Jahre alt, ich bin 61. Ich hatte vor 2 Jahren einen Schlaganfall (es ist medizinisch kaum etwas zurückgeblieben)!
Anfang des Jahres (ich bin auch Depressiv und Bipolar) hatte ich für ein paar Wochen ein absolutes tief!
Kurz: Ich konnte das Bett nicht verlassen, nicht einkaufen gehen etc.
Genau in diesen Zeitraum fiel die Bauverhandlung für den Abwasserkanal, den ich (natürlich) nicht einhalten konnte. Nebenbeigesagt: würden die Bauarbeiten auf meinem Grund, meinen ganzen Baumbestand (40 Jahre alt) vernichten! Ich hatte die Möglichkeit, auch per E-Mail meine Ablehnung Kund zu tun. Dies habe ich auch gemacht!
Die Folgen: Man hetzt mir und meiner Mutter: Die Bezirkshauptmannschaftaft T. (Fachgebiet Sozialarbeit) auf den Hals.
Meine Nachbarin hat sich dementsprechend geäußert! Angeblich sind wir nicht mehr in der Lage unser Leben - ohne Hilfe (Kontrolle) zu leben!

Selbstverständlich ist das Schreiben: von einer Sozialarbeiterin so gehalten, daß mein Herz aufblüht: endlich Hilfe, die wir NICHT benötigen!

Am Ende steht der Satz "Vom gesetzlichen Rahmen her bin ich als Mitarbeiterin der BH T. verpflichtet abzuklären, ob Sie eventuell Unterstützung brauchen".
Kurz: Sie fordern Zugang auf meinen Grund und Boden inkl. Haus.
Ich bin NICHT bereit dies zu dulden:
Interessanter Weise wurde sogar meine Schwester - telefonisch - "befragt" wobei, der Abwasserkanal (intensivst) angesprochen wurde. Was hat der Abwasserkanal mit dem "Wohlbefinden"meiner Mutter und mir zu tun!?
Hilfe: Was kann ich schriftlich tun um dies (fürs erst aufzuhalten) zBsp. mit einer Sachverhaltsdarstellung.

Ich bin durchaus in der Lage mein Leben (ohne entmündigt zu werden) zu leben.
Doch ich möchte, keinen Fehler machen, da ich wirklich, das Gefühl habe: man ist hinter mir her ... Mein Nachbar kontrolliert mich (erinnert an Stalking"). Ich bin Depressiv, selbstverständlich hat dies nichts mit meinen geistigen Fähigkeiten zu tun -dies ist auch im Krankhaus T. bekannt und ich habe den Begründeten Verdacht, daß man mir trotzdem daraus einen Strick drehen will!
Bitte, bitte helfen Sie mir!
Mein psychischer Zustand ist nicht der Beste. Was man nicht ahnt, ich kann mich durchaus wehren ... würde aber über Ihre Hilfe oder Tipps mehr als dankbar sein. R.

Antwort:
Hier wäre eine Rechtsvertretung / Rechtsanwalt angebracht. Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten bzw. und besuchen sie ev. auch den Auskunftstag des Bezirksgericht. Müsste an einem bestimmten Tag (ev. Halbtags) in der Woche sein? Fragen sie nach, wie sie vorgehen sollten bzw. was zu tun ist!
Aber
was sie unbedingt machen sollten / müssen, ist die Sachverhaltsdarstellung dem Volksanwalt zu senden und um Unterstützung zu bitten. Werden sie von ihm unterstützt, dann sieht die Angelegenheit ganz anders aus! Ich denke auch, dass sie Hilfe brauchen können! Der Volksanwalt (denke ich) ist ev. die richtige Anlaufstelle!
Spitzt sich die Angelegenheit zu, so wäre eine weitere Möglichkeit, sich u.a. über Medien zu wehren! (Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien)
Also - schreiben sie ev. sofort dem Volksanwalt (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
und klären sie ihn umfangreich auf! (Ohne Gewähr)


17.05.2017 um 13.25 Uhr - von G. - "Fragen bezüglich Partneranrechnung und Wohnung?"


Hallo Christian !
ich habe da ein Paar fragen bezüglich Partneranrechnung und Wohnung.
Ich werde mich auf kurz oder lang scheiden lassen und würde gerne wissen ob ich dann Anspruch auf eine Gemeindewohnung habe bzw. wie lange das dauert bis ich denn eine bekommen werde und wie sieht das auch wenn ich daweil bis ich die Wohnung bekomme und ich daweil bei der geschiedenen leben werde da keine Wohnung ......rechnet da das AMS auch das einkommen zusammen obwohl ich geschieden bin und nur dort wohnen dürfte ? Wenn ich denn eine Wohnung bekommen werde so wird einer meiner söhne er ist 25 mit mir zusammen ziehen daher meine Frage darf das AMS das Einkommen meines sohnes dann anrechnen? Zur Info ich bin in Notstandshilfe und habe keine gemeindeschulden .
Ich bitte dich um ein paar Infos diesbezüglich und danke dir jetzt schon. Gruß G. (16.05.17)

Antwort:
Ob Anspruch auf Gemeindewohnung und wie lange es dauert kann ich nicht sagen.
Wichtig, jetzt schon aufs Amt gehen und vormerken lassen bzw. sämtliche Auskünfte einholen!
Ist leicht möglich, dass es zur Partnerschaftsanrechnung kommen kann, solltest du bei deiner geschiedenen Frau weiter wohnen! Ist das der Fall, so legst du aber auf den schriftlichen Bescheid Berufung ein!
Vorher begründest du auch schon beim AMS auf "Wohngemeinschaft" - Jeder braucht sein eigenes Zimmer! Falls möglich ev. Untermietevertrag zulegen!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ

Zur Info: Zeit nehmen und Links durchgehen!
>Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10)

>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)


>Anrechnung des Partnereinkommens / Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
"Das Einkommen der Kinder (und umgekehrt) wird nicht angerechnet!" (Ohne Gewähr)


17.05.2017 um 13.23 Uhr - von MS. - "ÖVP neu ??? Vorgezogene Nationalratswahlen?"


Hallo Christian,
ÖVP neu ???
Vorgezogene Nationalratswahlen?

Mit großer Freude und Genugtuung nahm ich den Rücktritt von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zur Kenntnis.
Das war ein persönlicher Feiertag für mich.
Die ÖVP verlangt Neuwahlen - wie schon 2006.
Damals funktionierte schwarz/blau nicht...
Wie die ÖVP 2006 abschnitt wissen wir...
Seit 2006 weiß die ÖVP in ihrer großen Not nun nichts mehr anderes zu tun als Parlamentarier anderer Fraktionen anzuwerben - zu kaufen, damit sie im Hohen Haus eine (alleinige?) Mehrheit haben?
Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun!
2017 ist es wieder soweit. Rot/Schwarz. vertragen sich nicht.
Also nichts mit 18 Monaten "arbeiten". wie in den Medien zu lesen war.
Eine Gesetzgebungsperiode dauert, seit 2008, aber 60 Monate.
Ich weiß zwar nicht welche Partei ich bei einer eventuellen vorgezogenen NRW wählen werde, aber ich weiß welche Partei(en) ich nicht wähle. MS. (15.0517)


16.05.2017 um 11.16 Uhr - von M*. - "Ich bin am Verzweifeln"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin am Verzweifeln und hoffe Sie können mir helfen.

Ich bin seit Anfang des Jahres (freiwillig) in einer Umschulungsmaßnahme - im FIT-Programm (Frauen in Handwerk und Technik), gefördert vom AMS. Ich hatte per e-ams Mitte März die Mitteilung über das bevorstehende Bezugsende 31.03 bekommen,dachte dass dies aber ein "Versehen" ist, da ich ja in einem Vollzeit-Kurs bin. Ich dachte, eventuell hat sich was überschnitten weil der 1.Teil war 6 Wochen in NÖ und dann der 2. Teil ab 27.3 drei Monate in Wien. Am 11.5. bekam ich den Anruf ich hätte noch immer keinen Antrag gestellt und mein Bezug ist mit 31.3. beendet. Bis 26.3. war mein Mann auch noch arbeitslos bzw.Notstand, er hatte am 3.3. einen regulären Termin am AMS (er hatte das Schreiben auch elektronisch bekommen, aber vergessen)und wurde nicht von seiner Beraterin aufmerksam gemacht daß sein AL-Anspruch mit 7.3. endet und er Notstandshilfe beantragen muss!!!!

Jetzt fehlt uns natürlich vorne und hinten das Geld. Kredit am laufen und privat Schulden. Wir haben 2 Kinder mit besonderen Bedürfnissen, ich bin gerade neben meinem Kurs am recherchieren welche Betreuungseinrichtung mit Wohnmöglichkeit für unseren kleinen Sohn (11 Jahre mit Pflegestufe 1) geeignet ist, damit ich dann endlich wieder Vollzeit arbeiten kann und der Große, im August 18 Jahre (weniger, nur 50% v. H. beeinträchtigt)
braucht auch Hilfestellung bei der Suche nach Praktika und bei Gesprächsterminen. Weil er nur bis Juni dort bleiben kann wo er gerade ist.

Dazu kam dass ich am 21.3. bis 23.3. krank wurde und am 24.3. mein Kleiner eine auffällig große Lymphdrüsenschwellung am Hals bekam. Wir hatten große Sorge und waren beim KiArzt, der uns gleich ins Spital schickte. Wir mussten dann öfters kommen und ich war in Pflegefreistellung bis 7.4. - nebenbei hatte ich noch einen Aufnahmetest für eine Schule absolviert.

Ich weiß gar nicht mehr wo mir gerade der Kopf steht...mir ist nur noch zum Heulen.

PS.: Sogar die Bank will noch aus dieser Notsituation Profit schlagen, die Kreditbestätigung für einen NH Antrag (natürlich mit Wirkung ab 11.5.) soll 15 Euro kosten!!!

Hab nix dagegen an die Medien zu gehen - nur an welche? Bin für jeden Tip dankbar, werde aber gleich morgen früh zum Sozialamt gehen und betteln, weil wir können jetzt einige Rechnungen nicht bezahlen, wie z.B. GIS (als wir beide arbeitslos waren, stellte ich einen Antrag auf Befreiung und da waren wir 290 ? drüber, aber daß mein Mann 3 Wochen keinen Bezug hatte, das kann jetzt im Nachhinein lt. Telefonat mit der Befreiungsabteilung nicht berücksichtigt werden) Gemeinde, Hort,...u.s.w.

Ach Gott wo soll das alles noch hinführen, am besten ich schmeiss alles hin....mir geht die Kraft aus :-(

Mit freundlichen Grüßen
M. (15.05.17)

Antwort:
Au! / Horror! - Das kann ich nachvollziehen! Haben sie mittlerweile eh schon den / die Anträge gestellt?! In diesem Fall schiebt ihnen/euch die Behörde etc. auch noch den "schwarzen Peter" zu, weil ihr den Antrag nicht erneuert habt. Es gibt keine andere Möglichkeit - wie sie schon erwähnen - als sofort zum Sozialamt zu gehen und um umfangreiche Unterstützung anzusuchen. Auf dass ihr sämtlichen Verpflichtungen nachkommen könnt und ihr euch bis zum Erhalt des nächsten Geldes das Leben finanzieren könnt bzw. ihnen ein Überleben ermöglicht wird!
Ihre Begründung - dass sie wegen dem Kurs der Meinung waren, der Antrag läuft automatisch bis Kursende weiter - könnte auch für die SozialamtmitarbeiterInnen einleuchtend sein!
Und falls, besuchen sie - mit selbiger einleuchtenden Begründung - unbedingt auch die Caritas - Hier ist ev. Hilfe in Form von Einkaufsgutscheinen, Überweisungs-Aufträgen bzw. ev. auch Bargeld, möglich! (Ohne Gewähr)
Hoffe euch wird geholfen - Wünsch euch auch die Kraft, um die Zeit irgendwie zu überbrücken! Alles Gute!

17.05.2017 um 8.20 Uhr - von M*. - "Ich war gestern am Sozialamt"
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich war gestern am Sozialamt und dort wurde mir auch gesagt dass ich im Grunde selber Schuld bin. Wir müssen jetzt alles offenlegen, eine Sozialarbeiterin kommt, wird sich alles anschauen und dann wird entschieden ob die offenen Rechnungen vom Amt beglichen werden.

An der weiteren Teilnahme im Kurs ist im Moment nicht zu denken, da ich jetzt so viele Dinge zu erledigen habe,....da beißt sich die Ratte in den Schwanz...Horror, wie schon gesagt..... Mit freundlichen Grüßen M.


16.05.2017 um 10.43 Uhr - von R. - "Warum das ganze eigentlich ?!"


Hallo, ich hätte mal ne frage.
Ich bin gerade bei itworks, und ausser dass ich das ganze nicht gut finde stellt sich mir die frage. Warum das ganze eigentlich ?!
Ich wurde dort angestellt und mein beruf ist es mir 30 std die Woche ne arbeit zu suchen. Und nun falle ich aus der Arbeitslosenstatistik raus. Ich weiss nichtmal wie sich das nennt beruflich weswegen ich gerade angestellt bin. Ich frage mich wozu dieser ganze Hype. Warum kann das AMS nicht zu den vielen arbeitslosen stehen. So viele wie es sind sind es halt. Ich finds echt beschissen was da abgeht. Gibt's da nen internationalen Wettkampf oder so ?! Wer die wenigsten arbeitslosen hat? Es ist doch eh alles lug und trug. Obwohl ich bei itworks bin bin ich trotzdem arbeitslos.
Danke für ihre Mühen sie machen das toll. lg. (15.05.17)

Antwort:
Das ist im Endeffekt keine Entscheidung des AMS, sondern dieser Mist wächst bzw. entsteht auf der österreichischen Arbeitsmarktpolitik / nicht allein aber hauptsächlich "ÖVP" Politik! - Und ja auch gibt es den internationalen Wettbewerb der "gefälschten" Statistiken!
"Statistikfälschung = Gefälschte Realität über bewusst falsch erhobener Statistik!"

Nehmen sie sich "kurz" Zeit und lesen sie sich folgende Links durch - in denen bringe ich die Zustände wie Verantwortung auf dem Punkt!
Zum Verständnis empfehle ich
>Working Poor / Niedriglohnsektor ist politische Absicht" (8.04.14)

>"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

>"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

Ps.: Diese SÖB-Transitarbeitsplätze dienen u.a. auch dazu, bei Betroffenen die unter 45 Jahre alt sind, den Bezug zu kürzen - sollten sie ein hohes Arbeitslosengeld / Notstand erhalten - Nach einem 28 wöchigen DV. gibts eine neue Bemessungsgrundlage! (Wird über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammengezählt!)


15.05.2017 um 9.53 Uhr - von RK*. - "Ansuchen auf Nachsicht vom Ruhen des Leistungsbezuges"


Guten Tag

Als in Österreich lebender Ausländer sind Familienbesuche immer mit einem Auslandsaufenthalt verbunden. In zwei Fällen wurde mein Ansuchen auf Nachsicht vom Ruhen des Leistungsbezuges bei Besuchen von engsten Familienangehörigen statt gegeben wobei ich mich darauf berufen habe, dass Leistungsberechtigte mit Familie in Österreich bei Familienbesuchen keinen Nachteil beim Leistungsbezug haben und da ich das Ziel meiner Familienbesuche nicht beeinflussen und diese als persönliche Pflicht nicht unterlassen kann, ungleich behandelt fühle, wenn mir der Leistungsbezug bei einer zu diesem Zweck unternommenen Auslandsreise unterbrochen wird. Bei meinem Aktuellen Ansuchen auf Nachsicht bei einem Familienbesuch wurde mir diese Nachsicht nicht gewährt, da keine zwingenden familiären Gründe nach § 16 Abs. 3 AlVG vorliegen.

Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und auf die früheren Entscheidungen des Regionalbeirates hingewiesen. Der AMS hat darauf hin ein Ermittlungsverfahren (Parteiengehör) durchgeführt und mir darin mitgeteilt, dass das AMS Feldkirch beabsichtigt meine Beschwerde abzuweisen, da die nach $ 16 Abs. 3 AlVG möglichen Nachsichtsgründe nicht vorliegen. Es wurde weiterhin argumentiert, "dass aus dem Art. 8 EMRK verfassungsrechtlich gewähreisteten Recht auf Familienleben nicht abgeleitet werden kann, dass jedweder Familienbesuch im Ausland durch Fortsetzung öffentlicher Transferzahlungen unterstützt werden muss. Der Nachteil, den arbeitslose Personen, deren Familien im Ausland leben, hinzunehmen haben, ist durch das Anliegen des Gesetzgebers, Arbeitslose wieder in dem Arbeitsmarkt eingliedern zu können (also im öffentlichen Interesse), sachlich gerechtfertigt; ..." Dieses Zitat wird als Erkenntnis des VwGH deklariert, ohne Angabe von Datum und Zahl. Als "zwingende"
familiären Gründe werden angeführt: "Hochzeit, Todesfall, besondere Anlässe wie z.B. Weihnachten, ...".

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im EU-Sinn mit der rechtlichen Gleichstellung von EU-Ausländern in Österreich und ÖsterreicherInnen vereinbar ist und fühle mich bei der Wahrnehmung meiner familiären Beziehungen weiter gehenden Einschränkungen unterworfen gegenüber jenen Personen, deren Familie in Österreich ihren Aufenthalt hat. Es wird in der Begründung zwar erwähnt, "dass Arbeitslose durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes nicht zwingend am Kontakt mit dem Ausland lebenden Familienangehörigen gehindert sind (allerdings muss das Ruhen in Kauf genommen werden)". Meine Frage hierzu: gibt es Möglichkeiten diese Ungleichbehandlung grundsätzlich in Frage zu stellen? Es ist auch meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß, wenn nicht sogar rechtswidrig, Nachsichtsgründe mit kirchlichen Ereignissen wie Weihnachten, ... zu verknüpfen.

In einer vom Verwaltungsgerichtshof ergangenen Entscheidung vom 21.01.2009 (Geschäftszahl 2007/08/0152) wurde festgestellt, dass es der "voraussichtlichen oder möglichen Folgen (Anmerkung: einer Operation) dem Gebot der Sittlichkeit entspricht, einem nicht am Wohnort lebenden nahen Angehörigen unmittelbar vor und für eine relativ kurze Zeitdauer von einigen Tagen nach dem Eingriff durch persönliche Anwesenheit am Krankenbett Beistand zu leisten.

In meinem Fall betrifft dies den Besuch meiner Familienangehörigen und die meiner Frau, wobei letztere bereits in sehr fortgeschrittenem Alter und schlechtem gesundheitlichen Zustand ist und die Möglichkeiten des persönlichen Kontakt zu Lebzeiten und bei geistiger Gesundheit wahrscheinlich nicht mehr lange gegeben sein werden. Ich finde es liegt auch hier ein Gebot der Sittlichkeit vor den Familienkontakt solange es möglich ist aufrecht zu erhalten. Es kann natürlich nie angegeben werden wie lange dieser Zustand anhält, aber ich finde eine Zumutung aufgrund des Ruhens des Arbeitslosengeldes und des dadurch zu erwartenden finanziellen Nachteils nicht mehr zu Familienbesuchen ins Ausland reisen zu können.

Kennen Sie Fälle wie solche familiären Aspekte als "zwingende familiäre Gründe" für ein Nachsichtsansuchen und hier im Fall meines Widerspruchs argumentiert werden können?

Mit freundlichen Grüßen
RK (14.05.17)

Antwort:
Das AMS muss ihnen diese Entscheidung per schriftlichen Bescheid zustellen. Den verlangen sie schnellstens und legen darauf beim BvWG Einspruch / Berufung ein! / Ist kostenlos!
Sie haben die Begründung schon in ihrem Text angegeben.
Diese Begründung verwenden sie auch in der Berufung - "u.a. geben sie auch an, dass wegen dem fortgeschrittenen Alter und dem angeschlagenen Gesundheitszustand ihrer Familienangehörigen die Gefahr besteht, dass es "jedesmal" der letzte Besuch sein kann."
Es wäre noch, sollte die Berufung negativ ausfallen, möglich eine Beschwerde an den VwGH zu richten. Ev. mit Verfahrenshilfe! Ein weiterer Schritt wäre dann noch der Weg zum europäischen Gerichtshof, um internationale Rechtsprechung / Gerechtigkeit zu erfahren - für "uns" fast nicht leistbar. Braucht einen Rechtsanwalt und viel Geduld für eine lange Verfahrensdauer!
Aber zum BvWG gehen sie unbedingt mit ihrer Begründung! Die Möglichkeit auf Erfolg ist gegeben! (Ohne Gewähr)

15.05.2017 um 14.41 Uhr - von RK*. - "Habe meine Stellungnahme zusammengestellt"
Guten Tag Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Einschätzung und Tipps zum Ablauf des Verfahrens. Meine Stellungnahme habe ich heute zusammengestellt. Diese werde ich dann auch für die Berufung gegen den voraussichtlich negativen Bescheid des AMS verwenden.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, was bei der Angelegenheit heraus kommt.
Freundliche Grüsse

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