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30.11.2011 um 13.18 Uhr - von W. H. - "Rechtswidrige Bezugssperre wegen Datenverweigerung"

"Schwere Nötigung und Amtsmissbrauch sind Verbrechen
wie "der rechtswidrige Entzug der Versicherungsleistung"!"


Sehr geehrter Herr Moser!
Wurde am 17.11.2011, in eine SÖB-IT-WORKS massnahme zugebucht,da ich dort die Bekanntgabe meiner persönlicher Daten verweigerte (Ausfüllen eines personaldatenblattes), ich gab nur meinen Namen,Sozial-versnnr.und letzten Arbeitgeber an,wurde mir als Vereitelung der Kursmassnahme ausgelegt,und wurde mir dann sofort der AMS-Bezug gesperrt.
Kann ich mich dagegen wehren?
Ist die Einstellung rechtens?
Danke für ihre Auskunft,und was ich dagen tun soll.
mfg- W. H.

Antwort: Ihnen wurde der Bezug rechtswidrig gesperrt!
"(Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 / Datenschutz ist Menschenrecht)
Sperr-Bescheid abwarten/schnellstens verlangen und Berufung einlegen!

Oder besuchen sie mit einer Begleitperson ihre AMS-BeraterIn bzw./oder/und den Vorgesetzten und lassen sie die Sperre sofort per "Berufungsvorentscheid" aufheben!
Sollte das nicht passieren, erklären sie, dass es sich hierbei (Datenforderung per rechtswidriger Sperre / SperrDrohung ) um "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch handelt - die sie zur Anzeige bringen werden!

Ev. senden sie zugleich eine schriftliche Beschwerde (Aufsichtsbeschwerde) ans AMS (Geschäftsstelle) ev. an sämtlichen Adressen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Dazu auch ein aktueller Standard-Artikel vom 28.11.2011:
Müssen Bewerber Versicherungsdaten preisgeben?
(Keine Pflicht:
"Bewerber sind nicht verpflichtet, den Versicherungsdatenauszug auszuhändigen, es ist keine absolute Notwendigkeit", sagt der AK-Experte.)

Zur Orientierung:
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/ zu verklagen!" (17.01.10)

Ps.: Frage: wurde die Sperre - bez, ihres Eintrags - von 2007 aufgehoben?

16.12 Uhr - W. H. - Meine damalige Bezugssperre 2007, ging durch und wurde aufgehoben, auch da nochmals dankeschön für Ihre Hilfe.


30.11.2011 um 11.59 Uhr - Neue VwGH-Erkenntnis zur Arbeitserprobung
"Blosse Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - Sperren sind rechtswidrig!"


VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.

unter: Arbeitstraining
(ohne Gewähr)


29.11.2011 um 9.26 Uhr - von Chr*. - "Pensionsvorschuss-Mindestsicherung"


ich habe da eine frage bezueglich pensionsvorschuss, dass konnte ich im internet nicht herausfinden und beim servicetelefon der ma40 wussten die dass nicht genau:

habe ich anspruch auf mindestsicherung in der zeit wo ich pensionsvorschuss erhalte (der antrag auf fruehpension laeuft).

vielen herzlichen dank
mit freundlichen gruessen
chr.

Antwort:
mindestsicherung müssten sie bekommen
in wien gibt es ca 750 euro mindestsicherung
stellen sie den mindestsicherungsantrag.
auf diesen betrag lassen sie sich den pensionsvorschuss über die mindestsicherung anheben/deckeln.
(ohne gewähr)


28.11.2011 um 19.30 Uhr - von E. - "Eine junge Frau aus OÖ ist voll unglücklich."


AMS zerstört das Leben einer jungen Frau

Eine junge Frau aus OÖ hat nur einen Traum- Fachsozialbetreuerin Behindertenbegleitung werden. Sie besucht einmal die Woche die SOB Caritas Salzburg. Nebenbei bräuchte sie dringend einen Job in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Sie hätte auch schon was gehabt- über eine Stiftung in einer Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Aber die größte Frechheit ist, dass sie nachdem sie bei der Lebenshilfe Oberösterreich eine Lehre zur Bürokauffrau gemacht hat über die Stiftung nicht mehr in einer Lebenshilfeeinrichtung arbeiten darf. Jetzt droht ihr der Notstand oder ein AMS Kurs den sie nicht will. Den Notstand könnte sie sich nicht leisten, dies hat sie dem AMS bereits gesagt. Darauf hin hat das AMS nur gesagt: ,,Die Zeit auf Anspruch ist vorbei, dann müssen sie halt mit der Notstandshilfe auskommen." Aber das sie dann auf das Essen verzichten muss und nicht mehr durchkommt, ist dem AMS egal. Sie ist aufgrund der Behandlung vom AMS und weil sie ihren Traum !
nicht leben darf voll unglücklich..

(22.11.2011 um 7.05 Uhr - von E*. - " Ist so was fair?")

29.11.2011 um 10.31 Uhr - von E. - Jetzt sagt das AMS aus heiterem Himmel auf einmal ja
Sehr geehrter Herr,
jetzt wo alle Praktikumsplätze bei der Lebenshilfe vergeben sind, sagt das AMS aus heiterem Himmel auf einmal ja sie dürfen über die Stiftung bei der Lebenshilfe arbeiten. Ich finde so was voll unfair. Wieso entscheide die sich jetzt erst dafür und nicht damals als ich was hatte.
Könnten Sie das bitte zu meinem Eintrag hinzufügen?

Mit freundlichen Grüßen
E.

29.11.2011 um 10.33 Uhr - von E. - vorher so und dann auf einmal was anderes?
Sehr geehrter Herr Moser,
macht dass das AMS immer so, dass sie vorher so und dann auf einmal aus heiterem Himmel auf einmal was anderes? Ich kenne mich schön langsam gar nicht mehr aus. Können sie mir bitte weiterhelfen? Ich bin ehrlich gesagt ziehmlich verzweifelt.

Mit freundlichen Grüßen
E.

Antwort:
Gehen sie zur Lebenshilfe und teilen sie denen mit, dass das jetzt in Ordnung geht. Da sie eine Gratis-Unterstützung wären, kann es sein dass sie doch genommen werden! Geben sie nicht auf und bleiben sie dran! Die Ausbildung wäre toll!


28.11.2011 um 10.14 Uhr - von Se*. - "Krankengeldanspruch für ein und denselben Versicherungsfall"


Sg. Christian Moser, heute hat mir eine Freundin auf der Straße von dieser Seite erzählt .....pf da gibt's viel zu lesen und da hätte ich auch viel dazuzuschreiben . Akut plagt mich dass diese Freundin mir sagte, dass ich wenn ich über einen bestimmten Zeitraum mit der selben Krankheit krankgeschrieben bin nicht mehr versichert bin. Ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet mit einem geringfügigen Einkommen dazu. Ich habe 4 Kinder und bin Alleinerzieherin. Ich habe mir im laufe der Jahre als Keramikerin meine linke Schulter dermaßen durchgescheuert , dass die Rotatorenmanschette gerissen ist.
Ich wurde schon vor 5 Jahren erfolglos von einem faschistischen Arzt der mich wohl als unwertes Leben mit keiner Zusatzversicherung operierte. so zusagen versaut und jetzt nach insgesamt 10 Jahren Wahnsinnsschmerzen im Kombipack mit Kinder- und Tonschleppen warte ich seit Monaten auf einen neuen OP Termin. Die Schmerzen sind unerträglich und die Wahrscheinlichkeit dass sich dieses Knorpelband noch operieren lässt wird immer geringer. Dazu kommt jetzt dass ich wohl bald nicht einmal mehr versichert bin. Ich habe bei der GKK angerufen die behaupten dass es keine Abmeldung von der Versicherung gibt. Von wo geht das aus vom AMS??????? Ich blicke da nicht durch. In jedem Fall werde ich durch die derzeitigen Ereignisse in eine totale Berufsunfähigkeit gedrängt und frage mich ob ich um Frühpension ansuchen soll mit 4* ? ob das geht? ich hoffe ich überfordere Sie nicht mit meinen Fragen mfg Se.


Antwort:
Krankenstand wegen selber Krankheit sind 26 Wochen /ev. erhöht sich die Dauer!
ASVG - § 139. Dauer des Krankengeldanspruches (siehe auch Krankenkassa)
Geben sie acht, dass sie während sie Arbeitslosengeld/Notstandshilfe beziehen nicht im Krankenstand sind! Nur wenn es unbedingt notwendig ist! Heisst im Zusammenhang mit einem DV. / SÖB Transitarbeitsplatz oder ev. Mobbingkurs!
Besorgen sie sich ein Gutachten über ihre Krankheit! = verminderte Leistungsfähigkeit! Diese schützt sie vor gewisse DV und Vermittlungsvorschläge!

(Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
siehe: "Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" - 20.11.2011)

Ja für den Notfall wäre ein Ansuchen auf Invaliditätspension möglich!
Ist zwar in seltenen Fällen von Erfolg gekrönt. Aber bis zur Entscheidung sind sie im Pensionsvorschuss und haben ein wenig Ruhe vorm AMS!
Klassengesetz­gebung“ - Profil-Artikel! (ohne Gewähr)

29.11.2011 um 9.28 Uhr - von Se*. - vielen dank für die guten antworten- links mfg Se.


27.11.2011 um 8.41 Uhr - von Pö*. - "Bezugseinstellung als Hochzeitsgeschenk"


Sehr Geehrter Herr Moser,

ich habe heute (26.11.2011, einen Samstag!!!!) über eAMS den bescheid erhalten, dass mein leistungsbezug eingestellt wurde.
Der grund dafür ist, dass sie einen Tätigkeitsnachweis meines Mannes haben wollen.
Wir haben am 21.11.2011 geheiratet (ab da wurde es gesperrt, nachträglich), am 23.11.2011 (Mittwoch) war mein Mann bei einem Termin beim AMS und am 24.11.2011 waren Ich UND mein mann beim AMS um das dokument (heirat) abzugeben. Wir hatten es sogar zeitgleich abgegeben (die zwei infodamen saßen sogar neben einander) und die eine dame hat sogar nachgefragt, ob sie das dokument für die andere auch gleich mitkopieren darf.
Dann hatte ich bei meinem letzten kontroll termin meiner beraterin noch extra gesagt, dass ich allein verdienerin bin und ich auf das geld angewiesen bin (da mein Mann aus deutschland kommt und derzeit nirgendst einen anspruch auf hilfe von geld bekommt).
ich verstehe nicht, warum der Tätigkeitsnachweis von meinen Mann nicht gleich eingetragen wurde. nein im gegenteil, ich bekomm an einen SAMSTAG um 9:17 Uhr den bescheid, dass meine leistung unterbrochen wird. somit, bin ich gezwungen ERST am Montag dorthin zu gehen um dies nochmals zu verdeutlichen, das mein mann kein geld bekommt und ich eh nur die notstandhilfe bekomme und dass wir total darauf angewiesen sind.
Ich habe aber auch nachgeschaut und herausgefunden, dass das ams die leistung ohne absprache mit dem leistungsbezogenen person nicht unterbrechen dürfen. -> Im Bereich der Arbeitslosenversicherung kommt es immer wieder zu vorläufigen und tatsächlichen Leistungseinstellungen nach § 24 AlVG (Einstellungen des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe), wenn sich für das AMS Verdachtsmomente ergeben, die auf die Möglichkeit eines Anspruchsverlustes hindeuten, für die es unserer Meinung nach im AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gibt. (siehe Zumutbarkeitsbestimmung).

Neu: Dazu Univ. Prof. Dr. Walter Pfeil im Standardwerk \"Arbeitslosenversicherungsrecht\" auf Seit 122/8: \"Die immer wieder anzutreffende Verwaltungspraxis, die Leistung auf Verdacht hin einzustellen und auf eine Reaktion des Leistungswerbers zu warten, stellt eine eklatante Verletzung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Artikel 18 Bundes-Verfassungsgesetzes dar.\"
Nun frage ich warum dies immer und immer wieder ignoriert wird vom ams.
Vielleicht können sie mir ja helfen.

Hochachtungsvoll
M. Pö. (26.11.11)

Antwort: "Rechtsstaats-, demokratieverletzende-(s), Un-christliche-(s), Asoziale-(s) ÖVP-Arbeitsmarktpolitik / AMS!"
Grundsätzlich: Das AMS und der politische Verantwortliche Hundstorfer "spö?" "scheissen" auf den Rechtsstaat! Und werden bei ihren "Vergehen/Verbrechen" von der Justiz gedeckt!
Möglich, weil die wirtschafts-politisch erzeugten arbeitslosen Menschen u.a. über Statistikfälschung (Betrug) zum Feindbild erklärt werden.
Ein Feindbild mit dem man machen kann was man/(das AMS) will!
Dieses Feindbild hat keinen Anspruch auf Rechtstaatlichkeit, auf Datenschutz, auf Menschenrechte, usw.!
An dieser neoliberalen, menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitik ist Österreich als faschistischer Staat zu erkennen!
Möglich, weil wir uns mit unserer verbrecherischen Nazi-Vergangenheit nicht auseinander setzten / nicht aufarbeiteten!
Dieser Geist ist im AMS, daher auch im zuständigen verantwortlichen "Sozial?"-Ministerium, noch immer beheimatet!

Ja besuchen sie, unbedingt mit Begleitperson, "nochmals" das AMS und stellen sie das "nochmals" klar!
Nehmen sie eine schriftliche Erklärung von ihrem Mann (unterschrieben) - dass er keiner Tätigkeit nachgeht und auch kein Einkommen / Unterstützung irgend einer Art hat - mit!

Anmerkung: Vorsicht Gesellschaft!!
"Schockierende Parallelen zum Nationalsozialismus!" (27.11.11)


25.11.2011 um 17.44 Uhr - von L*. - "Nun habe auch ich ein Problem mit dem AMS"
"Schweinerei der widerrechtliche Krankenkassa-Abmeldung nimmt "wieder" zu!"


Sehr geehrter Herr Moser,

auch mir ist Ihre Homepage im Internet "www.soned.at" schon länger bekannt und ich kann Sie nur weiterhin ermutigen, Ungerechtigkeiten, und davon gibt es viele in unserem Land, schamlos aufzudecken.

Nun habe auch ich ein Problem mit dem AMS und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich weiterhelfen können bzw. mir einen Rat zur Vorgangsweise gegen das AMS zu geben.

Schilderung der Sachlage:

Mir wurde Ende August von meiner Beraterin des AMS ein Stellenangebot vermittelt, habe mich wie üblich beworben, es kam dann auch zu einem Vorstellungsgespräch, ich bekam die Zusage für die Stelle und sagte anfänglich auch zum Arbeitgeber, dass ich die Stelle annehmen werde. Am Tag der Anmeldung bei der Firma hatte ich aber an dem selben Tag noch ein weiteres Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma (Mietwagengeberbe, Behindertentransporte).

Ich vertröstete den Arbeitgeber, dass ich ihm am Nachmittag über meine Enscheidung informieren werde. Ich entschied mich dann für die Stelle im Mietwagengewerbe, musste jedoch noch einen Schulbuslenkerausweis bei der zuständigen Polizeibehörde beantragen, was knappe 4 Wochen in Anspruch nahm.

In der Zwischenzeit (den gesamten Oktober) hörte ich nichts mehr von meiner Beraterin, keine Anrufe, keine Stellenangebote per e-AMS Konto, nichts.

Ich wunderte mich dahingehend, dass meine Betreuungsvereinbarung mit *.10.2011 endete und sich trotzdem niemand sich seitens des AMS mit mir in Verbindung setzte. In dieser "alten" Betreuungsvereinbarung war jedenfalls vereinbart, dass mir der nächste AMS-Kontrollmeldetermin per Post zugesandt wird. Jedoch keine Reaktion.

Anfang November bei der Bezugsauszahlung hatt ich dann sage und schreibe 40 Euro vom AMS für zwei Tage überwiesen bekommen.

Daraufhin setzte ich mich natürlich sofort mit dem AMS in Verbindung und die Antwort darauf war, ich sollte umgehend beim AMS erscheinen, wo mir dann mitgeteilt wurde (im Nachhinein!) dass ich das vergangene Monat weder versichert war, noch einen Bezug für dieses Monat erhalten werde, da ich die "erste" Stelle (Vermittlungsvorschlag des AMS) nicht angenommen habe.

Auch war ich sehr verwundert darüber, dass meine Beraterin plötzlich nicht mehr in dieser AMS Geschäftsstelle tätig war.

Mir wurde jedenfalls jetzt durch die neue AMS Beraterin nahegelegt noch möglichst im November die Stelle im Mietwagengewerbe anzunehmen, da mir dann mein Bezug möglicherweise "gnadenhalber" (so habe ich das eben verstanden) nachbezahlt werden würde.

Was würden Sie mir als nächsten Schritt raten zu unternehmen?

Soll ich eine schriftliche Bescheidausfertigung verlangen und umgehend Einspruch erheben, oder wie sehen Sie hier die Sachlage?

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Hilfe bzw. Rat,
Al.

Antwort:
ja, entweder bescheid verlangen oder darauf warten und sogleich berufung
einlegen.
(die vorläufige einstellung der bezüge ist rechtswidrig )

es wäre wichtig, dass sie die arbeit schnellstens - so wie von der
betreuerin empfohlen, beginnen, da dann "gnadenhalber" die sperre aufgehoben
wird.
wann können sie anfangen? muss/sollte während der sperrzeit sein)
(sperre wegen verweigerung/vereitelung bleibt ev. nach der berufung aufrecht- die
trotzdem zu machen ist, weil kostenlos)

die krankenversicherung wurde widerrechtlich abgemeldet
siehe antwort folgenden eintrags
>"Schweinerei der rechtswidrigen Krankenkassa-Abmeldung nimmt "wieder" zu!" 16.11.2011 < (ohne gewähr)


24.11.2011 um 17.27 Uhr - von Ka. - "Übergenuss leuchtet mir nicht ein""

"Wurde vor 1,5 Jahren
sehr gut von dir unterstützt und habe das fehlende Geld der Sperre nachgezahlt bekommen!"


Lieber Chtristian,

ich habe dich vor knapp 1,5 jahren schon einmal um Hilfe gebeten und wurde dabei sehr gut von dir unterstützt. (1.07.2010 - "AMS-Brief nicht rechtzeitig gekommen")

nun hab ich wieder eine frage...

ich habe das fehlende geld für die sperre (s.u.) nachgezahlt bekommen und gut ist es.

nur heute (23.11) bekomme ich einen brief, dass cih im zeitraum vom 01.08. 2010(!!!) bis 31.8. 2010 aufgrund des zusammentreffens mehrerer versicherungszeiten von der gebietskrankenkasse zur pflichtversicherung in der pensionsversicherung angemeldet wurde, daher habe ich meine bemessung rückwirkend zurückzu zahlen.

ich habe aber am 22.8.2010 einen neuen job angetreten und davor war ich neben dem AMS geringfügig beschäftigt.
1) warum wollen die jetzt das geld vom 01.-31.8. zurück und
2) ist das recht? ich meine, ich habe ja beim ams "gekündigt" mit dem datum an dem ich zum arbeiten anfing...

ich weiss nicht mal um welche summe es sich handelt, das sie mich damals ja uach noch gesperrt hatten...

bitte gib mir bescheid was ich tun kann und wenn ich eine berufung schreiben soll, wie diese auszusehen hat und was sie enthalten muss..

ich danke dir vielmals (23.11.11)

Antwort:
Wenn dir das AMS den Bezug bis 31.08.10 ausbezahlt hatte. - Du dich aber am 22.08.10 vom Bezug/Arbeitslosmeldung wegen deinem DV. abgemeldet hattest, so würde der Übergenuss 10 Tage betreffen!
Heisst: Du hättest 10 Tage und nicht 31 Tage zurück zu zahlen!
Kannst du dich noch erinnern ob du im September.2010 das Arbeitslosengeld für den ganzen August 2010 bekommen hast. Oder ev. nur ca. 2/3 also 21 Tage, dann bekäme das AMS nichts mehr von dir.
Hol dir von der Krankenkassa die Versicherungs-zeiten-auszüge um nachzukontrollieren welche Versicherungszeiten das AMS meint?

Nochmal: Wenn du dich am 22.08 abgemeldet hast und das AMS dir "eh" nur 21 Tage Arbeitslosengeld/Notstandshilfe überwiesen hatte, dann bekommt es nichts mehr von dir!
Wenn es dir den ganzen August ausbezahlt hat, dann bekommt es 10 Tage von dir!
Geringfügiges Einkommen ist kein Problem, das war erlaubt.
War 2010 monatlich EUR 366,33 brutto. Täglich EUR 28,13 brutto!
Kontrolliere auch dieses Einkommen nach - ob du nicht drüber warst!

Mit dem Versicherungs-zeiten-auszug kannst du den "Irrtum" nachweisen und legst Berufung auf den Bescheid ein!

25.11.2011 um 17.39 Uhr - von Ka. - "Widerruf weil die Krankenkasse einen Fehler beging"
Hallo!
Danke für die rasche Antwort!! Habe heute beim AMS angerufen und die sagten, dass sei ein Widerruf weil die Krankenkasse einen Fehler beging, es lag nicht in meinem Ermessen und sie würden mich nicht dafür Belangen sondern es wurde mit dem Staat abgeglichen :) Lg!!! (24.11.11)


23.11.2011 um 12.33 Uhr - von CH. - "Antwort vom Ams bezüglich Kinderzuschuss"


Hallo Christian

Wir haben jetzt eine Antwort vom Ams bezüglich Kinderzuschuss bekommen:

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz gibt es keinen Familien oder Kinderzuschuß.
>Lediglich bei Bezug von Notstandshilfe gibt es bei Schwangerschaft entweder für die schwangere Person selbst oder den zukünftigen Vater aufgrund einer Freigrenzenerhöhung einen finanziellen Vorteil.
>Mit freundlichen Grüßen
>Ihr Arbeitsmarktservice

Diese Freigrenzen erhöhung habe ich natürlich gleich beantragt! Mal schaeun was raus kommt!

unter:
("Neuberechnung der Bemessungsgrundlage bei Schwanger-, / Vaterschaft?" - 19.11.2011)

Antwort: ?
AMS Auskunft

Wer hat Anspruch auf einen Familienzuschlag?

Familienzuschlag bedeutet, dass Ihr Arbeitslosengeld um einen bestimmten Betrag, erhöht wird.

Sie haben Anspruch auf den Familienzuschlag, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Sie haben minderjährige Angehörige, zu deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Sie haben eine/n EhepartnerIn, oder eine/n LebensgefährtIn, der/die ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze bekommt, und Sie haben auch minderjährige Kinder, für die Sie einen Familienzuschlag bekommen.
Sie haben volljährige Kinder, für die Sie Familienbeihilfe wegen Ausbildung oder Behinderung beziehen.

Die Höhe des Familienzuschlages beträgt täglich € 0,97 pro Person.

siehe: AMS Arbeitslosengeld-Rechner!


23.11.2011 um 10.24 Uhr - von P. M*. - "Informationstag bei menschenrechtsverletzenden SchmarotzerBetrieb Trendwerk"

Hundstorfers Arbeitsmarktpolitik:
(Minister für "Soziales" "SPÖ?")
"ES IST UNFASSBAR! Wir kamen uns alle wie eine niedrigere Rasse vor!"


Lieber Herr Moser.

Ich will Ihnen heute über meinen ersten Informationstag bei Trendwerk erzählen.
Zuerst muss ich sagen dass ich schon einige Kurse machen musste bei Ibis A. zum Beispiel. Einmal wurde ich in einen Sozialökonomischen Betrieb gesteckt, dann folge das BBRZ und nun eben Trendwerk.
Ich habe immer wieder gearbeitet zwischen diesen \"Erfahrungen\" und war überrascht dass ich nach so kurzer Arbeitslosigkeit gleich zu Trendwerk musste.
Erstmals muss ich sagen dass ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausführen darf, wegen einer nicht heilbaren Hautkrankheit auf Körper, und vor allem auf den Händen!! Bei den SöB \"Die Werkstatt\" war das den Leuten dort sehr egal und ich musste teilweise tagelang mit Terpentin Regale reinigen, bis meine Hände entzündet waren und anfingen zu bluten. Mit viel Glück kam ich damals an einen Job, zwar wieder in einer Werkstatt aber besser hier als dort behandelt zu werden wie in einen Arbeitslager im 2ten Weltkrieg!
Beim BBrZ wurde damals in nur 5 MINTUEN! nach einer Woche ein vollständiges Krankheits und Psychologisches Profil erstellt, was mehrere Seiten lang war... sehr interessant nach einen 5 Minuten Gespräch!

Aber nun zu Trendwerk.
Ich war geschockt! ich hatte viel schon miterlebt mit den Ams und Deppenkursen und Söb usw. doch hier wurden sicher 50 bis 60 Leute in einen Raum gesperrt, von einen BETRIEBSRAT!! wurde dann eine Rede gehalten, Fragen durfte man keine stellen, erst am Schluss und nur wenn sie die ganze Gruppe interessieren würden. Zwei Leute fragten ganz normal aber kritisch zu den Sinn und der Tätigkeit von Trendwerk und wurden von einen arroganten herablassenden Mann nach draußen gebeten ohne jeden Grund... beide kamen nicht mehr zurück! Dann stellte sich der Mann vor die Tür und als ich auf die Toilette gehen wollte wurde ich grob angefasst und hörte nur: \" setzen sie sich hin!\"
Ich hab eine Blasenschwäche und machte mir dort fast in die Hose, kein Mensch traute sich mehr aufstehen oder was sagen!! Dann hieß es man müsste am Vormittag 4 Stunden oder am Nachmittag vier Stunden kommen, als eine ältere Dame sagte das sie einen Geringfügigen Job hat der Montag und Dienstag genau dazwischen sei meinte der Herr Betriebsrat und die Chefin von Trendwerk Wien 14 nur: Keine Rücksicht dann sind sie uninteressant für uns, dann wurde die Dame gebeten zu gehen. Diese Vorbereitung dauert bis 27 Dezember, viele ältere Leute meinten ob sie denn ab 22 Dezember entschuldigt werden würden da sie wegfahren zu Verwandten? Darauf hin kam nur wieder der Satz: Dann nützen sie uns nichts, sagen sie das dem Ams, mal schauen was die sagen dazu.

Herr Moser!! Mir hatte so was noch nie erlebt! ich bin schockiert, wie mit den Leuten dort umgegangen wird, die Chefin brüllte am Ende mit den Leuten, da sich nicht alle richtig anstellen konnten. ES IST UNFASSBAR! Wie eine niedrigere Rasse kamen wir uns alle vor, die ab sofort für max. 944 Euro brutto Vollzeit arbeiten dürfen, auch wenn manche sicher mehr Tagesgeld vom Ams bekommen.

Zu meiner Frage und Bitte!!
Was mach ich jetzt ich habe noch nichts unterschrieben!! erst nächsten Montag geht es los. Was kann ich machen?? Dort nicht unterschreiben?? oder den AMS sagen das ich das nicht vertreten kann wie dort mit Leuten umgegangen wird!!??
Ich Bitte sie um Hilfe!
Auch werde ich versuchen Leute von heute aufzustellen die mit mir zu einen Anwalt oder ähnlichen gehen.. Das kann es doch nicht sein das man sich so was gefallen lassen muss??

Vielen Lieben Dank im Voraus
Mfg M.
(22.11.11)

Antwort: "Diese Schweinereien = Menschenverachtung, Menschenrechtsverletzung darf man sich nicht gefallen lassen!"
Tun sie das! Bildet eine Gemeinschaft und wehrt euch! ev. mit einem Rechtsanwalt!

Sie müssten doch ein ärztliches Gutachten über ihre Krankheit haben - oder?
Ansonsten eines besorgen, was soviel wie eine verminderte Leistungsfähigkeit darstellt!
Dann sind sie vor bestimmten DV. - wie Vermittlungsvorschlägen geschützt!

VwGH - Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
(Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit )

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern und stattdessen folgende Zeilen in den Vertrag schreiben!


23.11.2011 um 8.38 Uhr - von Ni*. - "Um Arbeitslosengeld betrogen"

"Hundstorfers skrupellose, kaltblütige, anstandslose, willfährige HandlangerInnen / BehördenmitarbeiterInnen"


Hallo.
Ich habe da eine Frage.

Und zwar folgendes:
Ich war 2 Jahre (seit meiner Ausschulung mit 15) in einem für \"behinderte\" eingerichteten Arbeitsbereich tätig (nicht als Pfleger oder sonstiges, sondern als Arbeiterin) bin jetzt seit 2008 arbeitslos, da mir das AMS NACH dem Ablauf meines Arbeitsvertrages die Hilfe auf Arbeit verwehrte .. lies ich so stehen, nur ist es schwer für mich eine Arbeit zu finden, wo dann auch der Chef mein Zeugnis der Sonderschule einfach mal so stehen lässt.
Wie auch immer ... ich wurde letztes Jahr schwanger .. bekam mein Kind dieses Jahr im August, das Kind ist momentan noch im Kinderheim (lange Geschichte) werde es aber im Dezember bekommen, nun bin ich auf das Solzialamt angewiesen, da mir das AMS immer noch die Hilfe verwehrt ... (mit der Ausrede, ich habe seit 2008 nicht mehr gearbeitet, was ich denn hier wolle) nun habe ich ENDE SEPTEMBER den Antrag auch Mindestsicherung beim Sozialamt abgegeben ... immer noch kein Bescheid, immer noch kein Geld ... wenn ich anrufe, werde ich nur angemotzt, was ich denn schon wieder wolle, ich solle arbeiten gehen und sie müssen zuerst andere Arbeit erledigen, ich solle nicht so \"lästig\" sein ... ok dachte ich mir, jetzt reichts, mein letztes Gespräch mit dieser \"Frau\" war letzten Donnerstag, wieder die Ausrede, \"der Antrag wurde noch nicht unterschrieben\" .. immer noch kein Geld ... langsam frage ich mich, ob das denn wirklich so laufen darf?
Könnt ihr mir bitte helfen.
(22.11.11)

E-Mail-Verkehr/Rückfragen von 17.50 - 20.12 Uhr
> in welcher "stadt" leben sie?
> haben sie nach ihrer arbeit keinen arbeitslosenantrag gestellt?
> wer hat den antrag noch nicht unterschrieben?
haben sie eine bestätigung, dass sie einen mindestsicherungsantrag abgegeben haben? sie müssen natürlich die mindestsicherung bekommen - das ist klar
> sie schreiben dass sie 2 jahre dort gearbeitet haben
heisst also genau 2 jahre bis zur arbeitslosigkeit - oder?
dann wäre ihnen ein arbeitslosengeld zugestanden
können sie das irgendwie beweisen, dass sie vom AMS mit den worten - steht ihnen nicht zu - weggeschickt wurden? oder war ein zeuge dabei?
> von was haben sie dann gelebt - von was leben sie jetzt?

Rückmeldungen
> Wir sind in Tirol, Bezirk S.
> Ich wollte damals das Arbeitslosengeld beantragen, aber auch die vom AMS haben mir gesagt ich hätte keinen Anspruch, die hat mich gleich weiter geschickt ...

Den Antrag muss Fr. E. (ich denke die Chefin der Sozialabteilung in S.) unterschrieben werden, und darauf warte ich jetzt schon so lange.
Auf meine Bitte hin, mir wenigstens inzwischen einen Vorschuss zu geben reagierte sie nur mit einem spöttischen Lachen und sagte mir, das wäre wohl nicht möglich, solange sie die Mindestsicherung nicht berechnet hätte ... aber dass sowas 3 Monate dauert kann ich mir beim besten Willen nicht vor stellen.

Nein ich habe leider keine Bestätigung, dass ich diesen Antrag abgegeben habe, aber im Computer dieser arbeitswilligen Damen bin ich drin .. sie wissen auch bescheid, nur wäre ich laut deren Aussage "noch nicht an der Reihe" zum Bearbeiten

>ja, ich bin von der Schule raus, dann habe ich 2 jahre dort gearbeitet, danach gleich zum AMS

nein, leider habe ich dafür keine Zeugen, das ist es ja :/
Ich habe damals von NIX gelebt, ich wohne im selben Haushalt wie meine Mutter, damals schliff sie mich noch mit.
Aber das geht heute natürlich nicht mehr, ich kann bei ihr essen und trinken, duschen usw. aber Geld habe ich keines in der Tasche, darum geht es mir, dass wissen die vom Sozialamt auch, habe ich ihnen mehrmals gesagt :/

Antwort: "LASSEN SIE SICH DAS - "VON MENSCHLICHEN GFRASTERN" - NICHT MEHR GEFALLEN!"
sie haben sich abwimmeln lassen - jetzt erfüllen sie die anwartschaft - in den letzten 2 jahren 1 jahr gearbeitet - nicht mehr.

gehen sie UNBEDINGT MIT EINER BEGLEITPERSON zum sozialamt und fordern sie die mindestsicherung ein - dessen antrag schon seit septemper aufliegt.

gehen sie zum vorgesetzten / zum abteilungsleiter - mit BEGLEITPERSON - sonst werden sie weiter für dumm verkauft! - UND BEIDE FRUNDLICH BLEIBEN - wenn das zurück kommt!

drohen sie mit einer amtsmissbrauchs -amtshaftungsklage

sollte dies nicht fruchten
schreiben sie eine beschwerde an sämtliche adressen auch wann sie den antrag abgegeben haben - mit welchen worten sie vertröstet werden etc.

unbedingt auch an die volksanwaltschaft post@volksanwaltschaft.gv.at ; vielleicht unterstützt die sie.

Beschwerden an mehreren Stellen, auch an medien wie ombudsman@kronenzeitung.at ;

SIE MÜSSEN DARUM KÄMPFEN - DAS STEHT IHNEN ZU!

LASSEN SIE SICH NICHT SO BILLIG ABSPEISEN

auch besteht die möglichkeit und das machen sie - sie schreiben einen brief an das zuständige sozialamt (EINGESCHRIEBEN) und verlangen einen bescheid was mit der mindestsicherung ist, dessen antrag schon seit september aufliegt

ZUSAMMENFASSEND
Nur mehr mit Begleitperson zum Amt gehen!
Schriftstücke eingeschrieben aufgeben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen!
Lasst euch den Namen der SachbearbeiterIn geben!
Stellen sich "gesetzliche/sittliche" Ungereimtheiten heraus, so bringen sie eine Aufsichtsbeschwerde ein! Zudem zeigen sie die SachbearbeiterIn wegen Amtsmissbrauch an!
Und listet ev. finanzielle Schäden auf! Das brauchts für eine Amtshaftungsklage!

aus: An alle Betroffene die sich die Mindestsicherung antun müssen!

nicht nur ihnen ergehts so
"3 Tage nach Aufsichtsbeschwerde-Drohung war das Geld samt Nachzahlung auf dem Konto! - "Es ist traurig das so was in einem Rechtsstaat passiert."
unter
"Ich habe so das Gefühl das sie überhaupt nicht zahlen sollen oder wollen!" (15.02.11)

LASSEN SIE SICH DAS NICHT MEHR GEFALLEN
danke für rückmeldung nach erledigung

Ps.: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! (ohne Gewähr)

Anmerkung:
"Bei Hundstorfers willfährigen HandlangerInnen handelt es sich noch immer um den selben Menschenschlag der auch Adolf Hitler unterstützte!" (19.03.11)


22.11.2011 um 20.20 Uhr - von Ni*. - Ich danke Ihnen von Herzen, ich werde mich morgen sofort auf den Weg machen !! Liebe Grüße


23.11.2011 um 8.32 Uhr - von H. K. - "Arbeitslose Behinderte erhalten Dank Unsozialminister Hundstorfer den Mobilitätszuschuß nicht mehr."

"Nicht nur, daß ich nie wieder SPÖ wählen werde, bedauere ich jemals ein Kreuz bei dieser Partei gemacht zu haben!"


Ein Hinweis in eigener Sache:
Ich habe gerade erfahren, daß arbeitslose Behinderte dank Unsozialminister Hundsdorfer den Mobilitätszuschuß ( jährliche Unterstützung für Behinderte mit dem Eintrag \" Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel\") nicht mehr erhalten.
Aber eine bestimmt sauteure Pseudokampagne ( ein paar Freunderl haben wahrscheinlich Geld gebraucht), um Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bekommen, starten.
Danke nochmal Herr Unsozialminister, so zwingen sie mich einen Pensionsantrag zu stellen.

PS: Nicht nur, daß ich nie wieder SPÖ wählen werde, bedauere ich jemals ein Kreuz bei dieser Partei gemacht zu haben! (22.11.11)

Rückfrage:
von wem haben sie das gerade erfahren?
und welche kampagne genau meinen sie? - danke

23.11.2011 um 14.37 Uhr - von H. K. - Ich war gestern beim Bundessozialamt
ich war gestern beim Bundessozialamt, um meinen Mobilitätszuschuß zu
beantragen. Dort wurde mir mitgeteilt, daß man seit heuer 6 Monate arbeiten
muß, um Anspruch darauf zu haben. Ganz abgesehen davon, daß dieser Zuschuß
um ca. 150 Euro gekürzt wurde trotz der Erhöhung der Ausgleichszahlung, die
Betriebe leisten müssen, wenn sie keine oder zuwenig Behinderte einstellen
( das Geld kommt aus dem Topf dieser Zahlungen).
Es geht um die Kampagne "Meine Chance- Ihr Nutzen"
http://www.arbeitundbehinderung.at/de/


23.11.2011 um 8.31 Uhr - von Li. - "Hier im Forum Falsches gelesen"


habe hier im Forum gelesen, dass beim Krankengeldanspruch immer von 26 Wochen bis zur Aussteuerung gesprochen wird. Das ist falsch, das Gesetz besagt:
26 Wochen mindestes, aber wenn der Anspruchsberechtigte innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 6 Monate in der Krankenversicherung versichert war (das ist man auch als Arbeitsloser/Notstandshilfebezieher), dann verlängert sich der Krankengeldanspruch auf bis zu 52 Wochen.
(21.11.11)

Antwort:
ASVG - § 139. Dauer des Krankengeldanspruches (14.02.09)
dieser link "mit verlängerten Krankengeldanspruch von 52 Wochen als Inhalt" ist auf SoNed / Krankenkassa zu finden. danke trotzdem für info


22.11.2011 um 7.05 Uhr - von E*. - " Ist so was fair?"


AMS zerstört das Leben einer jungen Frau

Eine junge Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck hat nur einen Wunsch: Fachsozialbetreuerin Behindertenbegleitung zu werden. Das AMS hat ihr die Möglichkeit gegeben ihre Ausbildung über eine Stiftung zu machen. Die junge Frau hat sich gleich um einen Praktikumsplatz bei der Lebenshilfe bemüht und hätte da auch eine Arbeitsstelle bekommen. Aber da sie vorher bei der Lebenshilfe eine Lehre zur Bürokauffrau gemacht hatte, darf sie jetzt nicht mehr über die Stiftung bei der Lebenshilfe arbeiten. Sie hat auch schon sonst alle Einrichtungen in OÖ und Sbg. durchtelefoniert aber sonst gibt es nichts. Jetzt droht der jungen Frau die Notstandshilfe mit der sie aber nicht überleben kann. Außerdem droht ihr ein AMS Kurs wie z.B. Buchhaltung. Das aber wiederum würde bedeuten dass diese junge Frau ihren Traumberuf Fachsozialbetreuerin Behindertenbegleitung nicht leben kann und somit ihr ganzes Leben zerstört wäre. Ist so was fair???? Kann und darf es sein, dass das AMS das Leben von unschuldige!
n jungen Menschen die sozial sind und was für andere Menschen tun wollen einfach so zerstört???????
(21.11.11)

Antwort:
Das AMS/Hundstorfer "SPÖ?" richten die Arbeitsmarktpolitik nach dem Neoliberalismus und nicht nach Fairness aus!
Geben sie nicht auf, suchen sie weiter nach einer Praktikumsstelle und seien sie auch lästig!


22.11.2011 um 6.17 Uhr - von J. S. - "Wie wirkt sich eine Behinderung von mind. 50% auf die Notstandshilfe/Vermittlungsfähigkeit aus?"


Lieber Herr Moser,
ich habe eine erneute Frage, die ich mithilfe der Suchfunktion leider nicht beantworten konnte, eventuell können Sie mir Auskunft geben :
Wie wirkt sich eine Behinderung von mind. 50% (orthopädische Behinderung) auf den Bezug von Notstandshilfe und die Vermittlungsfähigkeit beim AMS aus?

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen,
J. S. (21.11.11)

Antwort:
die verminderte leistungsfähigkeiten schützt vor bestimmten DV.

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.

siehe: ("Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" - 20.11.2011)

 
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