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17.10.2008 um 19.04 Uhr - von A. - Beraterin hat keine Zeit zum Arbeit vermitteln!


Hallo Christian,
ich finde leider meinen Eintrag den ich im September gemacht habe nicht mehr!
Ich wollte nochmals nachfragen:
ab wann kann ich wieder bei der PVA die Berufsunfähigkeitspension einreichen. Ich kann mich dunkel an die Antwort erinnern! 1 Jahr, allerdings ein Jahr von dem Tag an, wo ich den negativen Bescheid bekommen habe und leider keinen Einspruch gemacht habe oder ein Jahr ab dem Datum wo ich den ersten Antrag gestellt habe! Bitte "um Licht ins Dunkle"!

Meine nächste Frage betrifft Trendwerk. Bin einfach bei meinem letzten AMS Termin ohne Fragen zugebucht worden, obwohl ich im Frühling einen 2monatigen Kurs besucht habe. Zuerst habe ich die AMS Beraterin machen lassen. Danach habe ich sie gefragt was das den genau sei. Sie meinte nur: die Suchen einen Job für sie! Ich war natürlich sehr erstaunt und antwortete: ich dachte sie sind hier dafür zuständig! Ja schon, antwortete sie, wir haben aber nicht so viel Zeit und die eben schon... Damit wollte ich mich natürlich nicht zufrieden geben! Ich dachte, "wenn ihr mir auf die Nerven geht, dann tue ich es auch" und hackte nach! Sie hat ziemlich schnell die Nerven verloren und hat mich gedrängelt den Schrieb zu unterschreiben, dass ich mich an diesem gesagten Tag dort hinbegeben muss. Ich wollte nicht so schnell nachgeben und habe immer wieder nachgehackt! Worauf sie meinte wenn sie nicht unterschreiben, hat das Konsequenzen! Mir war klar, was das heißt! Nachdem ich immer wieder!
gesagt habe, ich kann doch nicht etwas unterschreiben ohne zu wissen was das dort ist, war sie endgültig aus dem Häuschen. Da mir das Spiel auch zu blöd wurde, habe ich mit Vorbehalt unterschieben. Ich dachte mir meine Unterschrift sagt nur aus, dass ich diesen Termin einhalte muss, wenn ich nicht zufällig genau einen oder zwei Tage im Krankenstand bin!
Nachdem Sie mich für heute entlassen wollte, habe ich sie gefragt, ob sie den heute keine Jobs für mich hätte aus ihrem tollen PC? Ihre Antwort: Nein, dafür habe ich jetzt keine Zeit. Ich muss sagen, dass ich erstaunt über so eine Antwort war. Ich frage mich, wofür bekommt sie und all die anderen AMS Berater ihren Gehalt??? Das ist ja wirklich die Höhe, nicht das ich scharf bin auf die Jobs die sie in ihrem Super Kastl hat, bis jetzt war nie was "Gescheites" dabei, aber so etwas habe ich auch noch nie gehört!!
Andererseits obwohl ich schon so genug Probleme habe, würde es mich reizen, mir das dort anzuschauen!
Allerdings jetzt wo der Termin immer Näher rückt, fürchte ich mich davor, wieder in einem sinnlosen Deppenkurs oder so Ähnlich für Monate zu landen! Kannst du mir zu Trendwerk irgendetwas sagen, bzw. hoffe ich von Erfahrungsberichten anderen Arbeitssuchenden zu bekommen. (16.10.08)

Antwort:
Zwangsmassnahmen / Deppenkurse
Alles das selbe! Kennen sie einen, kennen sie alle!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

AMS-Mitarbeiter3
Nach Ablehnung einer I-Pensionsantrages ist man 1 Jahr sozusagen "gesperrt".

18.10.2008 um 14.47 Uhr - von P. R. - Ergänzung
Wenn in der Zwischenzeit (gilt auch 5 Minuten NACH der Ablehnung!!)
eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt kann Mensch
JEDERZEIT einen neuen BU-Pensionsantrag stellen!!
Es ist allerdings ein ärztl. Attest dringend anzuraten und dieser Arzt muß
ein Kassenvertragsarzt sein!!
Liebe Grüße: P.

15.10.2008 um 15.34 Uhr - von M.B. - SÖB- Anspruch auf AMS-Förderungen (Vorstellbeihilfe....etc..).


Wenn ich ein DV bei einem SÖB habe, habe ich dann noch Anspruch auf AMS-Förderungen (Vorstellbeihilfe....etc..). Ist ja auch eine AMS-Maßnahme und Lohn ist auch nicht so happig.... wenn ja, bitte um Angabe, wo das nachzulesen ist (Richtlinie??) Danke

Antwort:
Da die Dienstleistungen vom AMS an die Zwangsmassnahmen ausgelagert werden, müsste es die Unterstützung auch dort geben!

Vorstellbeihilfe
Das AMS ersetzt (jede) die Vorstellkosten, auch wer sich mit PKW vorstellen fährt. Vorraussetzung ist die Stelle kommt vom AMS (erkennbar an der ADG.Nr. die bei jedem Inserat/Stellenangebot dabei steht)

Diese Vorstellbeihilfe wird sofort oder im Nachhinein erstattet. Mit Berater vereinbaren und im Betreuungsplan hinzufügen lassen.

Quelle: AMS

18.10.2008 um 19.09Uhr - von M.B.
söb - förderungen von vorstellkosten -mein berater hat nein gesagt, weil das ein dv ist. -ist aber unfair, wenn ich 400 notstand hbe und bekomme alles ersetzt , bei 400 lohn bei söb nah seiner meinung nicht - wollte ihn mit einer ams-richtlinie übrzeugen (16.10.08)

Antwort:
In einem SÖB müssen sie nach KV. entlohnt werden! ca. 1000 Euro!
Und sehr wohl bestehen sie in einem Deppenkurs oder SÖB-Zwangsmassnahme auf Vorstellbeihilfe wenn auf Vermittlung Wert gelegt wird!


15.10.2008 um 15.34 Uhr - von R. Sc. - Dürfen die Einschränkungen von "75% einfach ignorieren ??


Hallo Herr Christian Moser!

Auch ich wurde angehalten und mit der Information des §49 einen Termin bei einem SÖB \"Buglkraxn\" wahrzunehmen. Diese Firma bietet mehrere Tätigkeitsbereiche wie z.B.: Entrümpelungen, Warentransport,Verkauf, Allgemeine Bürotätigkeiten usw. an. Auf Grund meiner körperlichen Einschränkung (Untersuchung vom AMS in Auftrag gegeben und Amtsärtzlich bestätigt), bin ich für den Bereich Entrümpelung und Transport nicht geeignet. Trotz Information über diese Einschränkung wurde mir nur dieser Bereich in Aussicht gestellt. Eine zufriedenstellende Begründung warum nicht im Verkauf oder Verwaltung bzw. Büro wurde mir nicht kundgetan. Zum Abschluss wurde mir mitgeteilt, dass die Firma eine Rücksprache mit dem AMS halten wird und mir der Termin für den Arbeitsbeginn bekannt gegeben wird. Weiters wurde ich über den §10 belehrt
sollte ich die Aufnahme verweigern. Aus meiner Sicht findet hier nicht mehr Integration in den Arbeitsmarkt statt, sondern dient nur mehr dazu Arbeitswilligen Personen unter Androhung von Bezugsperren und Vergabe von Tätigkeitsbereichen die nicht Zielführend sind, da sie ja zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen können zu schaden.

Nun zu meiner Frage, die vielleicht Sie oder jemand hier im Forum beantworten kann:

1.) Hat eine Amtsärtzliche Untersuchung mit Einschränkungen von
\"75%\" bis \"dauernd zu vermeiden\" ein Ablaufdatum ??

2.) Dürfen AMS Berater(innen), Arbeitsasssistenten sowie
Arbeitgeber (SÖB) dies einfach ignorieren ??

3.) Bei welchen Stellen würde es Sinn machen eine Beschwerde einzureichen ??

Ich möchte Dir noch ein großes Lob für diese Seite und die damit verbundenen Stunden für Hilfestellung aussprechen und verbleibe

mit freundliche Grüßen

Antwort:
1) Natürlich kein Ablaufdatum ausser der Arzt stellt eine Genesung fest und ändert den Prozentsatz der verminderten Arbeitsfähigkeit!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

2) Die dürfen das nicht ignorieren!

3) Senden sie eine Beschwerde an folgende Adressen!
ams oesterreich ; martin.bartenstein@bmwa.gv.at ; Infoteam ÖVP ; infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; briefkasten@bmsk.gv.at ; spoe@spoe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at

Sollten die ihren Bezug rechtswidrig sperren, dann müssten sie in der Berufung Erfolg haben!
(ohne Gewähr)


15.10.2008 um 11.23 Uhr - von Ulr. - Sozialamttermin


Hallo,

ich mache mir große Sorgen, da ich morgen meinen Sozialamttermin habe. Geld vom AMS bekomme ich nicht, da ich noch nie gearbeitet habe. Ich habe mein Studium abgebrochen.
Ich habe praktisch kein Geld mehr in der Tasche und frage mich, wie lange es wohl dauert meinen Fall zu bearbeiten und wann dann Zahlungen verfolgen.
Ich brauche jetzt Hilfe und nicht in 1-2 Monaten.
In Deutschland gibt es ein Überbrückungsgeld, gibt es das hier auch?
Mein Lebensgefährte bekommt Notstandshilfe vom AMS, bekomme ich dann überhaupt Geld vom Sozialamt?
Ich kann einen 5Wöchigen Kurs beim AMS machen und im Jänner eine richtige Ausbildung, muss ich mich dazwischen immer wieder beim Sozialamt an und abmelden? Weil wärend des Kurses zahlt ja das AMS.

Danke im Voraus für die Antwort

Antwort:
Genauso bringen sie es rüber! Überbrückungshilfe gibts auch in Österreich! Und akzeptieren sie kein "Nein"! Auch bei "Nein" verlangen sie einen schriftlichen Bescheid! WER HAT ANSPRUCH AUF SOZIALHILFE?
Wenn sie vom AMS einen Bezug bekommen brauchen sie nicht zum Sozialamt!
Im Notfall bitten sie die Caritas um Hilfe!


14.10.2008 um 12.21 Uhr - von Stephan - Zwangsmassnahmen / Deppenkurs


habe gestern vom AMS Zuweisung für Montag zu ITWORKS bekommen Arbeitstraining, wird als Arbeitsverhältnis angepriesen, Traineeprogramm, Dauer 1-9 Monate.
Ich habe schon Trendwerk und Jobtransfair hinter mir. Bei Trendwerk war ich 1 Monat und hatte dort einen Dienstvertrag dort, bei Jobtransfair war ich auch 1 Monat und wurde vom AMS weiter bezahlt, wie schaut es aus bei itworks ?

Antwort:
Alles das selbe!
Die Zwangsmassnahmenanbieter stessen sich gesund!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse

13.10.2008 um 21.24 Uhr - von Bernhard - Deppenkurs / Zwangsmassnahme


ich muss am Donnerstag zum AMS und es wird eine Massnahme vereinbart werden da ich seit Mai 2008 auf keinen Kurs mehr war, wenn ich mir einen aussuchen könnte wäre mir ein Kurs am liebsten wo ich nur ein oder zweimal in der Woche hin muss, gibt es das Einzelcoaching noch welches ich im Jahr 2006 schon einmal hatte oder hat hier jemand einen anderen Vorschlag ? Arbeit suche ich natürlich selbst weiter alleine ( 12.10.2008)
Danke

Antwort:
eine möglichkeit um dem deppenkurs auszukommen wäre, dass sie sich einen kurs/modul selbst suchen!
der kurs soll so ca. 6 wochen dauern und ein tageskurs, mit 20 wochenstunden ev. 4 stunden am tag oder 4 mal 5 stunden, sein! und ca. 2000 - 3000 euro kostet!
ab 4 wochen unterbrechung hat das AMS auch bei diesem kurs ihren statistikauftrag erfüllt und wenn er nicht mehr kostet wie die deppenkurse, kann ein okay möglich sein! lästig sein!

12.10.2008 um 18.09 Uhr - von P. P. . - Ungerechte Bezugssperre wieder aufgehoben! SoNed-WebSeite im BFI Braunau für Zwangsmassnahmenteilnehmer gesperrt?


Mir wurde wegen nicht wahrgenommenen AMS-Kontrolltermin das Geld für 6 Wochen gesperrt, obwohl ich im Bfi - Zwangs-Deppenkurs anwesend war, dessen besuchte Tage auch kontrolliert werden und als Kontrolltermine gelten!
Bei einem AK-Besuch, bei dem ich lautstark auf die Ungerechtigkeit hinwies, wurde schlussendlich die Sperre nach einem Telefonat mit dem AMS aufgehoben!

Ich wollte im Bfi-Braunau www.SoNed.at besuchen und musste feststellen, dass diese Seite nicht erreichbar ist! Werde das nächste mal nochmal nachprüfen, ob die Seite tatsächlich gesperrt ist!

Anmerkung:
Obwohl mir diese Vorgehensweise einleuchten würde, kritisiere ich doch das BFI massiv, wäre es für ein Lehrinstitut ein Skandal, wenn es rechtliche Aufklärung und freie Meinungsbildung durch das Sperren einer Webseite verschleiert/verhindert!

23.11.09 um 18.31 Uhr - Ein Kursteilnehmer teilte mir heute mündlich mit, dass SoNed wieder erreichbar ist? (ohne Gewähr)

12.10.2008 um 1.03 Uhr - von Mo*. - Aufklärung-Weltordnung !?


Hallo, Herr Christian!
Habe im Internet interessante Seiten gefunden, welche uns Alle betreffen, und über die globale Weltherrschaft (Geheimorganisation) zukunftsträchtig Auskunft gibt.
DIE BILDERBERGER, Bestimmung über Leben und Erde (Code der Weltgeschichte)
Zugang:
Web/Google: Die Bilderberger – interessant: „Schall u. Rauch“ Jeder sollte Informationskrieger sein.
http://www.flegel-g.de/bilderberger.html – interessant: „Was ist dran an Verschwörungstheorien“?
http://fosar-bludorf.com/bilderberger/

Auch diverse andere Artikel – in diesem Zusammenhang - sind sehr informativ und lesenswert. (leider ernüchternd ernst zu nehmen) Vielleicht finden Sie Zeit, sich diese Seiten anzusehen und auch für SoNed- Besucher zugänglich zu machen.

Danke für die Mühe, sowie Ihren großartigen, menschlichen Einsatz im Allgemeinen.
Mit freundlichen und lieben Grüßen, Mo*.

10.10.2008 um 14.53 Uhr - von Ma*. - 6 Kurse hinter mir


servus !
ich hätte auch einige fragen.
ich bin 53, musiker und seit jahren beim ams, 6 kurse hinter mir ...
mein derzeitiger status ist, dass ich mich alle 2 wochen bei 5 firmen bewerben muß.
jetzt meine fragen:

1. ich bekam widersprüchliche aussagen zu meiner frage, wo ich mich bewerben soll - einer sagte, nur bei stellen, die auf der ams homepage ausgeschrieben sind, meine betreuerin hingegen war da eher vage. gibt es hier gesetzliche vorlagen und habe ich ein recht darauf, diese von meiner betreuerin zu erfahren ?

2. bei einer dieser bewerbungen weigerte sich die dame, mir meine bewerbung zu bestätigen, abgesehen von deren beschimpfungen, gilt hier ein handyvideo als beweis vor gericht ?

3.wie wehre ich mich gegen nlp, zb wenn sich meine betreuerin weigert, mich anzuhören oder auf meine fragen keine antwort gibt ect ... sie kennen nlp, nehm ich an ...
wie schaut es in dieser hinsicht vor gericht aus ? ich habe vor, mein nächstes beratungsgespräch mitzufilmenm darf ich das und hat das einen sinn ?
vielen dank im voraus und kompliment für ihre seite (9.10.08)

Antwort:
1. Sie sollte Kenntnis haben. Machen sie ihre Betreuerin auf die VwGH-Erkenntnis aufmerksam:
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. <

2. Heimlich aufgenommener Videobeweis ist vor Gericht nicht erlaubt.
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch
Natürlich wird es ihr dann schwerer gemacht zu lügen, wenn es Filmaufnahmen gibt! Kann sein das heimlich Filmen verboten ist!

3. Sobald sie selbst über NLP Kenntnis haben wird es ihrem Gegenüber schwer(er) fallen, sie auf etwas zu programmieren was ihnen nicht gefällt!
Mit diesen Mitteln unter Zwang zu arbeiten ist genau die Schweinerei, umso mehr als die äussere Situation (sehr viele Arbeitslose auf wenige freie rbeitsplätze) keine bis wenige Erfolge zulässt!

Videoaufnahmen die mit Einverständnis aller aufgenommen werden, können vor Gericht verwendet werden!
Fragen sie ihre Betreuerin ob sie mitfilmen dürfen! Das könnte sie, auch bei Erlaubnisverweigerung, insofern nervös machen, als das sie dann weiss.
"Ups der will sich nicht mehr alles gefallen lassen. Da muss ich vorsichtiger sein!"

Was sicher hilft wäre eine Begleitperson / Vertrauensperson mitnehmen!
Bei Problemen, zum Vorgesetzen gehen und ev. schriftliche Beschwerde einbringen! (Zeugenschaft ) (ohne Gewähr)

Schlechte Behandlung; von RA: Dr. Pochieser
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

19.10.2008 um 19.46 Uhr - von Ha*. -
zu Ma*. Wie wehre ich mich gegen NLP ?
Zu Punkt 3
Wie wehre ich mich gegen NLP ?

Ich habe - seitdem ich es kenne - ein zwiespältiges Verhältnis zu NLP.
Es kann gut oder böse sein, je nachdem wie es angewendet wird.
Es ist wie Feuer, es wärmt, schützte damals in der wildnis vor wilden Tieren, aber es brennt auch Häuser nieder und Menschen kommen darin um.
Es wird u.a in der HypnoseTherapie eingesetzt, um Süchte zu bekämpfen, bei Alkohol und Zigaretten erzielt man grosse Erfolge.
Leider auch in der Werbung (NeuroSelling) - der Kaufzwang wird verstärkt- und im Recruiting - um beim Bewerbungsgespräch durch spezielle Fragetechniken nochso intime Details preiszugeben (Seelenstriptease).

Zu Deiner Frage :
Es gibt das MetaModell der Sprache, das nichts anderes tut als gezielt VAGE ANTWORTEN zu hinterfragen, und das manchmal so penibel wie ein \"Erbsenzähler\"
http://www.landsiedel-seminare.de/nlp/nlp-lexikon.html
Siehe Rapport (vorheucheln!!) Milton - Modell (vage Antworten), Meta-Model (vage Antworten hinter- Fragen)
Und jetzt beginnt der weniger schöne Teil.

Man kann natürlich altklug endlos fragen (Meta-Model) und das Gegenüber in den Wahnsinn treiben, oder das Gegenüber selbst mit denselben vagen Aussagen (Milton-Modell) \"spiegeln\".

Es ist generell eine Frage der pers. Verantwortung, Moral und Ethik, wie weit jeder einzelne geht.
Soll man psych. Gewalt mit psych. Gegengewalt beantworten, oder ist es nur Notwehr ?
Oder versteht mich mein Gegenüber besser, wenn ich auch - wie er - vage antworte und dessen Wortschatz verwende ?

Extrem provokant und sehr zynisch, ja sorry doch das trifft es auf den Kopf !

Das sind Fragen, die ich hier nicht beantworten kann und will, das muss jeder für sich und mit seinem Gewissen vereinbaren.
Und genau daran mangelt es dem Gegenüber ja, denn nur gute Menschen haben eines...

Weitere Links : Besondes interessant ist der Teil über \"Missbrauch\", mit Browserfunktion suchen ! (17.10.08)

http://www.alexander-training.de/nlp/pressestimmen.html

http://www.methode.de/pm/tm/pmtm001.htm

wu-memo

8.10.2008 um 5.41 Uhr - von Pil. - Ich möchte einen BÖV Kurs


ich möchte einen *böv kurs und ams sagt geht nicht. ich habe gesagt was der kurs bringt und was er kostet und die sagen einmfach nein. ich kann mein kind ohne dem böv kurs keine zukunft geben so ist das ams! (7.10.08)
*Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft

Antwort:
Geben sie keine Ruhe! Seien sie lästig und gehen sie auch zu den Vorgesetzten ihrer BeraterIn!

8.10.2008 um 5.27 Uhr - von An. V. - Bausparer beim Sozialamt bekanntgeben?


Hallo, habe eine Frage:
Da ich auf der schwarzen Liste beim Kreditschutz-VB stehe, verweigerte mir jede Bank ein Giro-Konto, was natürlich sehr schlecht ist, wenn man einen neuen Job will.
Eine Bank aber gab mir eines, jedoch mit der Auflage, einen Bausparvertrag abzuschließen, um damit die Eröffnung des Girokontos zu rechtfertigen.
Jetzt habe ich ein Konto und einen Bausparer mit 20 Euro monatlich.
Ich bekomme ca. 12 Euro Taggeld vom AMS und habe vor, aufs Sozialamt zu gehen, daß ich wenigstens die Differenz auf das Existenzminimum kriege und den Sozialpaß wg. der billigen Monatskarte.
Muß ich das mit dem Bausparer beim Sozialamt bekanntgeben?

Und wenn ich das verschweige, kommen die drauf?
Ich wollte den Bausparer ja gar nicht, aber was blieb mir übrig?
Danke für die Auskunft! (7.10.08)

Antwort:
Diesen geringen Bauspar-Betrag brauchen sie nicht bekannt geben! (ohne Gewähr)
Sie könnten den Bausparvertrag auch kündigen! Wenn es ihnen aber ausgeht behalten sie ihn!

8.10.2008 um 5.18 Uhr - von Sz. - Neuerliches Arbeitslosengeld


Ich bin 50 und habe bis 14.6.2008 Notstandshilfe bezogen. Vom 15.6.08 bis 18.9.08 war ich ohne Unterbrechung im Krankenstand, und am AMS wurde mir gesagt, ich müsse neu einreichen, und zwar für ARBEITSLOSENGELD, da die Unterbrechung mehr als 62 Tage war. Nun wurde mir vom AMS erklärt, daß ich nicht neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, sondern nur erneut auf Notstandshilfe, das wurde im Antragsformular dann auch gleich so abgeändert. Ist das zulässig? Habe ich nach einer Unterbrechung von mehr als 62 Tagen durch Krankenstand nicht neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern \"nur\" auf Notstandshilfe? Vielen Dank! (7.10.08)

Antwort:
Neuerliches Arbeitslosengeld gibts nur nach einer Beschäftigung!
AIVG-§ 14 (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

9.10.2008 um 21.39 Uhr von Sz.
Hallo Herr Moser!
Vielen Dank für die Auskunft!
Alles Gute weiterhin - wie gut, daß es noch so engagierte Menschen wie Sie gibt!
Liebe Grüße,

8.10.2008 um 5.11 Uhr - von Alex - Zumutbarkeit


Hallo!
War gerade beim AMS, der nette Herr möchte mich in 2 Wochen als Hilfsarbeiter vermitteln (obwohl ich HTL Matura habe) weil ich in den Sommerferien (nonaned) bzw. während des Studiums als HA angestellt war, d.h. anscheinend er DARF mich als HA vermitteln, ist das Richtig ??
Er bot mir einen Security Job an, ich glaube es gibt genug Menschen ohne Matura die froh um den Job wären.
Welche Möglichkeiten habe ich ? LG,Alex (7.10.08)

Antwort:
Berufsschutz und Entgeltschutz gelten nur begrenzte Zeit bei einer neu erworbenen Anwartschaft! ( Zumutbarkeitsbestimmungen )

12.10.2008 um 5.11 Uhr - Auszug von Mon. - @ Alex,
na als HTL Maturant müssen Sie sich wirklich nicht von einem Bewachungsgewerbe für wenig Geld ausnutzen und oft auch \"besch.*\" lassen! Ich vermute das das AMS bald wirklich keine Aufträge mehr bekommt die Menschenwürdig erscheinen. Es geht wohl nur noch ums Thema: Da hast eine freie Stelle, nimms, oder nicht, nimms nicht bist du eben einfach nicht arbeitswillig. Das ist heutzutag die Arbeitsmarktpolitik von der ÖVP! Die SPÖ kann kaum entgegenwirken, sie wird gezwungen alles aus Ihren Töpfen zu bezahlen, Kurse, Langzeitarbeitslosen-unterstützungen, und so gehts unendlich weiter. (8.10.08)

7.10.2008 um 9.21 Uhr - von A. L. - Deppenkurs! Es wurde bisher NICHTS gemacht!


Ich wurde vom AMS zu einem Kurs verdonnert, welcher 12 Wochen dauern soll, das Thema Wiedereingliederung von erfahrenen ArbeitnehmerInnen haben sollte und was tue ich in der vierten Woche? Ich sitze am PC und poste in diesem Forum!
Es wurde bisher NICHTS gemacht! Ausser geplaudert, Pausen gemacht, geplaudert etc. pp
Jene, welche sich am PC auskennen, hocken auch vor demselben mit der Erlaubnis zu surfen, die anderen bekommen seit zwei Wochen eine PC-Einschulung (verbal, nicht am PC!!!!, wohlgemerkt).
Das kanns ja wohl nicht sein! Ich persönlich ärgere mich grün und blau ob dieser Geld- und Zeitverschwendung, die vier bald in Frühpension gehenden KollegInnen sitzen die Zeit ab und die restlichen...keine Ahnung.
Einem Kursteilnehmer wurde der gewünschte ECDL-Kurs verweigert, aber in diesen hier darf er sehr wohl gehen - welche Logik steckt da dahinter?
Wollt ich mal loswerden, sonst zerreisst es mich hier gleich.....

8.10.2008 um 5.47 Uhr - von Mon. - @ A. L. - Deppenkurs;
Thema: Wiedereingliederung von erfahrenen ArbeitnehmerInnen!
Wenn das Thema des Kurses wirklich so lautet, es sich die Verhältnisse so abspielen wie Du sie wieder gibst, dann nimm das mit deinem Berater, oder der Dir diesen Kurs gegeben hat, zu Protokoll. Es passiert Dir dabei nichts. Es kann nur Verbesserungen geben wenn solche Fälle auf Dauer aktenkundig werden. ;-) (7.10.08)

7.10.2008 um 6.28 Uhr - von Marie - Es ist erschütternd was ich hier alles lese


hallo,
es ist erschütternd was ich hier alles lese und ich krieg langsam echt verfolgungswahn..
bei all diesen geschichten die ich hier lese:
ich hab angst mir passiert sowas alles auch mal..
ich bekomme 450 arbeitslosengeld, bin verschuldet-wenn ich ne bezugssperre bekommen würd, wäre das ein verlust meiner ganzen existenz...
bei diesen zwangs-arzt-terminen, die manche hier aufgebrummt gekriegt haben-gehts da nur um physisch oder auch um psychische defizite?
kann man mir den bezug streichen, wenn die rauskriegen würden dass ich psychisch labil bin?

zweite frage:
wenn das ams mich verpflichtet hat mich für einen telefonjob den eine leifirma vermittelt zu bewerben: dieser telefonjob aber nicht zustande kam-ich aber in der leifirma datenbank bin und die mich gefragt haben ob ich nicht einen anderen telefonjob machen möchte
und ich diesen ablehne weil es outbound wäre und ich mir sehr schwer tue in diesem bereich..
kann man mir den bezug sperren?
ich war schon in vielen zwangsmassnahmen, aktuell gerade wieder in einen sogenannten *coaching* kurs-ich gehe jeden tag dort hin, habe mir nie was zu schulden lassen kommen..
wenn man den bezug sperrt-was kann man dann tun
um laufende kosten zahlen zu können?
kann das sozialamt bei sowas helfen? ( 6.10.08)

Antwort:
Erstens mal, machen sie sich keine Sorgen, wenn sie psychisch labil sind. Spätestens nach einer gewissen Zeit Arbeitslosigkeit und der AMS/Zwangsmassnahmen-Behandlung wird "fast" ein jeder psychisch labil!
Da versucht wird die Verantwortung, des wirtschaftlichen/kapitalistischen Wahnsinns, bei dem wenige abkassieren und viele ausbeuten, individuell den einzelnen arbeitslosen Personen zu übertragen, die Behandlung an den "Schuldigen" auch so aussieht, ist die Frage der psychischen Gesundheit/Krankheit, nur eine Frage der Zeit!

Dann kommt das Aussortier- Kommando (Zwangsarzt) und konzentriert sich hauptsächlich auf psychische Defizite!
Was nicht dazu führt, dass ihnen das Geld gestrichen wird, sondern sie aus der Arbeitslosenversicherung drängen soll!
Mit dem Ergebniss, sie in den Pensionsvorschuss, schlimmer in die erniedrigende Sozialhilfe (derzeitige Umgangsform) zu übersiedeln um wieder dem AMS ausgeliefert zu sein!
Das Kunststück dabei, sie sind dann nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik!
Teilen sie dem AMS also nichts mit!

Zweite Frage:
Ja Vorsicht, die Verleihfirmen freuen sich über die Allmacht die sie nach der faschistischen AIVG-Novelle über Arbeitslose haben und können so jede Stelle "zwangsbesetzen", ansonsten droht die Bezugssperre! Für die Verleihfirmen geschäftssteigernd!
Wenn sie schon einige Deppenkurse/Zwangsmassnahmen hinter sich gebracht haben, sie bis jetzt keine zu grosse Schwierigkeiten dabei hatten, sollte ihre Angst nicht zu gross sein!

Bei einer Sperre melden sie sich um in Berufung zu gehen und bemühen sich beim Sozialamt um Unterstützung - mit schriftlichen Bescheid auch bei einem "nein". Der ist zu berufen, deshalb gibt es ev. kein zu leichtfertiges "nein". Sozialhilfe ist Ländersache und wird unterschiedlich umgesetzt!
Auch wäre die Caritas eine Anlaufstelle in Not!

7.10.2008 - von C. B. - Für SOMA Markt registriert


hab mich in wels für SOMA markt registrieren lassen - mein erster eindruck war eher schwach.
keine lebensmittel, hauffenweise gewänder..
man darf pro woche nur 3 mal einkaufen um 8 euro.....
vielleicht hatte ich heute nur einen schlechten tag erwischt, werd es mir noch öffters ansehen, aber so gut wie in der werbung klingt es nicht (6.10.08)

5.10.2008 um 20.05 Uhr - von Ro*. - Dieser Armutsfalle endlich entfliehen


Ich hoffe, das ihr mir einen Rat geben könnt, der mir dazu verhilft, zu meinem Geld zu kommen. Ich beziehe Notstandshilfe, da ich krankheitsbedingt einige Jahre arbeitsunfähig war. Seit meiner Umschulung über eine Stiftung befinde ich mich seit 4 Monaten auf Arbeitsuche. Mir wurde angekündigt, dass ich eine Verlängerung der Notstandshilfe beantragen müsse& wollte dies sofort erledigen. Da ich mich jedoch nach einer OP noch im Krankenstand befand, wurde mir mitgeteilt, daß ich diese erst beantragen könne, wenn ich die Gesundmeldung abgegeben habe. Bei meinem nächsten AMS-Termin vergaß ich durch das lange Gespräch ganz darauf. Ein paar Tage darauf brachte ich diese nach& fragte meine Beraterin ob jetzt alles erledigt sei& wann ich mit meinem Geld rechnen kann- sie meinte, spätestens in 5 Tagen muß es sich auf meinem Konto befinden. Da dies nicht der Fall war, wollte ich die besagte Dame wieder aufsuchen- da sie jedoch nicht anwesend war, ging ich zur Vertretung, die mir mittei!
lte, daß ich gesperrt sei& erst die Verlängerung beantragen müsse. Dazu muß ich erwähnen, daß ich in 3 Wochen 6 mal am AMS war- nicht nur die Termine einhielt, sondern mich auch um ein Coaching bemühte& aussertürlich Gespräche zur Vorbereitung auf ein wichtiges Vorstellungsgespräch führte, ohne, daß ich auch nur einmal darauf aufmerksam gemacht wurde! Jetzt erhalte ich im Okt. nur für 15 Tage Geld! Auf die Frage, wohin ich mich in meiner Notsituation wenden könne, wurde mir nur mit einem Achselzucken geantwortet. Am Sozialamt bekam ich die Antwort: dafür sind wir nicht zuständig. Ich bin jeden Tag auf Job-Suche und versuche alles Menschenmögliche um endlich von meinem eigenen Geld leben zu können& dieser Armutsfalle endlich zu entfliehen(4 Jahre Investition in die Umschulung und viel Geld)- wollen die einen Arbeitslosen& Obdachlosen mehr?!? An wen kann ich mich wenden, um im Okt. Geld für die Miete, ect zu erhalten? An einen sozialen Verein(z.B.:Arge Sie) kann ich mich nic!
ht wenden, da meine Ausbildung im sozialen Bereich liegt& ich !
mich dor
t dann nicht mehr bewerben kann, was in Linz ohnehin schon schwierig genug ist...
Ich hoffe, daß ihr mir einen Rat erteilen könnt, den ich auch nutzen kann. Ich danke euch bereits im Voraus sehr herzlich! (28.09.08)
L.G. Ronja

Antwort
wenn sie nicht zur caritas wollen, dann gehen sie aufs sozialamt (Einmalige Hife) und lassen sie sich nicht mündlich abweisen, sondern verlangen einen schriftlichen bescheid, der ist zu berufen!
AMS. Gehen sie mit einer Begleitperson/Vertrauensperson zum Vorgesetzten ihrer Beraterin und schildern sie den Sachverhalt! Hier sollte/müsste es eine coulante Lösung geben, wenn davon ausgegangen wird, dass die Gesundmeldung nur "nachzubringen" war! Ein Versuch ist es Wert!

5.10.2008 um 6.54 Uhr - von Ma. - Leumundszeugnis für Zwangsarbeit??!


Hallo Christian,
Vor ca. einem Monat würde ich mit einer dieser AMS üblichen Zwangsmaßnahmen,
d.h. 4 Wochen Kurs und danach "Zwangsarbeit" bei einer Leihfirma, beglückt.
Anfang September war's dann soweit das ich diesen Leiharbeitsvertrag unter
(indirekter) Androhung von Notstandshilfe Sperre unterschreiben musste aber wie es der Zufall so wollte hatte ich gleich am zweiten Tag nach Dienstbeginn einen Unfall der mir drei Wochen Krankenstand bescherte und ich bekam sofort nach Beendigung des Krankenstands die Kündigung.
Ich habe mich am nächsten Tag sofort wieder beim AMS zurückgemeldet und bekam den nächsten Termin bei meinem Beraten für Mitte Oktober.
Muss ich nun damit rechnen sofort wieder in einer dieser Maßnahmen zu landen, eventuell sogar bei der gleichen Leihfirma?
Eine Frage hätte ich noch bezüglich des von der Firma geforderten Leumundszeugnis:
Ist es möglich diesen Betrag von der Firma, die ja dieses Leumundszeugnis von mir verlangt hat (ca. 15? ), zurück zu verlangen oder muss ich diese Kosten selbst übernehmen?
Viele Grüße aus Wien, Ma.

Antwort:
Ja, damit ist zu rechnen! Deppenkurse / Zwangsmassnahmen gibt`s noch immer zum Saufüttern und dienen in erster Linie zur Statistikbeschönigung zur Disziplinierung und als Instrument für Lohndumping!
Kosten-Rückerstattungen, für das Leumundszeugnis, müssen vorher ausverhandelt werden! Trotzdem versuchen den Betrag einzufordern!
Leumundszeugnis??! besorge ich nur, wenn ich einen Job unbedingt haben will, aber nicht für eine Zwangsarbeit, dann sollen sie mich halt nicht nehmen!
Klar kann es sein, dass sie mit Sperre kommen! Darauf würde ich es ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten!
(Sperre kann es immer und für alles geben, da sich das AMS nicht an den Rechtsstaat hält!)


5.10.2008 um 0.27 Uhr - von Mar. - Wann gibt`s den Berufungsentscheid?


Hallo! Hätte eine Frage betreffend Sperre!
Ich habe Anfang September gegen eine sechswöchige Sperre Berufung eingelegt und bis heute diesbezüglich nichts vom AMS gehört. Wie lange darf oder kann sich das AMS mit einer Entscheidung/Antwort zeitlassen? Gibt es da auch eine Frist? Möchte meine Beraterin nicht darauf ansprechen, da das Verhältnis zwischen uns mehr als angespannt ist. Vielen Dank im voraus und lg

Antwort:
Mit einigen Wochen ist zu rechnen! Leite die Frage weiter!

10.10.08 von AMS Mitarbeiter3
lt. AVG sind sie "ohne unnötigen Aufschub", spätestens binnen 6 Monaten zu erledigen

4.10.2008 um 20.09 Uhr - von B. S. - Erwerbsarbeitslos – ein Nachruf auf Herrn Bartenstein: Leserbrief vom 2.10. an Wirtschaftsblatt, Krone, Kurier, Presse und Standard.


Seit der Amtszeit unseres Herrn BMWA, des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Dr. Martin Bartenstein, hat sich viel geändert.
Dank einer Mehrheit mit einer Partei, die sich aus Machtgelüst den Vorstellungen der „staatstragenden“ ÖVP vollkommen unterwarf und sich danach auch gespalten hat, hat Herr Bartenstein unangefochten seit 2000, also acht lange Jahre lang, als einer der wohlhabendsten Österreicher, die Arbeitsmarktpolitik bestimmt.
Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, also ein Witz erst dann, wenn es bereits gelaufen ist, das acht Jahre lang die Ämter „Wirtschaftsminister“, „Arbeits- und Arbeitslosenminister“ und „siebentreichster Österreicher“ [Quelle: „Wirtschaftsblatt“] in EINER HAND waren.
Dies würde jeder sogenannten „Bananenrepublik“ zur Ehre gereichen, für Österreich spricht eigentlich nur der Gedanke des „Unterthanes“, der nach oben buckelt und eben alle paar Jahre wählen gehen darf und dann sowieso nur Einheitsbrei vorgestellt erhält, werden doch sogar die Wahlkampfausgaben den politischen Parteien, die ins Parlament kommen, ersetzt. Ein System also, das sich in bewundernswerter Weise seit 1945 selbst reproduziert und kaum Gedanken an den freien Volkeswillen aufkommen läßt.
Herr Bartenstein hat es also in seinen Jahren als Umweltminister VOR 2000 geschafft, das völlig unbrauchbare „Kyoto-Protokoll“ für Österreich in benachteiligendster Art und Weise zu unterschreiben. Als dadurch qualifizierter BMWA hat er es geschafft, die steigende Erwerbsarbeitslosigkeit dadurch zu bekämpfen, daß er die Statistik geschönt hat. Unerwünschte Teilzeitarbeit wurde als Erwerbsarbeitslosenrate-senkend genauso genutzt, wie Krankenstände, „Fortbildungskurse“ und „Altersübergangsgeld“.
Dieser Mann soll nun endlich - so lese ich - aus den Regierungsgeschäften entlassen werden.
Dank seiner erfolgreichen Wirtschaftspolitik, gemeinsam mit dem Finanzminister Molterer, war es möglich, daß österreichische Banken, Abfertigungskassen, Pensionskassen und sonstige Zukunftsvorsorgeinstrumente der Bevölkerung aus sich heraus, unkontrolliert, das Geld ihrer Anleger spekulativ verspielt haben.
Eine beispielhaft gut gelungene, neoliberale Wirtschaftspolitik. Die „Kräfte des Marktes“ durften wüten, das Volk kommt unter die Räder.
Gewinne wurden jahrelang auf Kosten der breiten Bevölkerung, die immer weniger netto in der Tasche hatte, individualisiert, jetzt sollen andererseits die Spekulationsverluste wieder sozialisiert werden, um die „armen“ Reichen vor dem Absturz in die Obdachlosigkeit zu retten.
Alle „Rettungsinstrumente“ des Neoliberalismus laufen in diese Richtung. Die Geldmenge wird aufgebläht (die Druckpresse als geschwindigkeitshemmender Schritt entfällt durch das elektronisch geschaffene Geld), die Spekulanten gehen in Rohstoffe (was – eigenartigerweise auch nicht mehr so richtig gelderhaltend funktioniert) und das junge Volk wird durch Wertverfall enterbt.
Wen wundert´s, daß die Österreicher nicht gewählt haben (die Nichtwähler sind die Mehrheitspartei!).
Der Rest, der noch Kreuzerl-malen gegangen ist, hat ebenfalls entschieden.
Nun folgt die nächste Aufwärmung des bisher vorhanden Macht-Gerichts, in einer weiteren, noch immer sogenannten „großen Koalition“.
An andere Arten der Politik wird nicht gedacht, es geht um den eigenen Posten, um die „Macht“ der eigenen Partei. Das Volk steht draußen und friert (heuer vielleicht ärger, denn schon lange).
Wer sich als in Wien lebender seit vielen Jahren die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten ansehen muß, fragt sich, wann der Knopf gedrückt wird, um das zu ändern.
Menschlichkeit tut Not, nicht Machtkampf und Geldhader.
Das ist der Wille, der vom Volk ausgeht.
Mit Gruß B. S.

4.10.2008 um 15.57 Uhr - von Helga - Gusenbauer`s Arbeitslosengeld beträgt Euro 15.000,--, Kdolsky`s Euro 12.000,-- PRO MONAT! zum Kotzen!!!


Titel einer Tageszeitung:
Gusenbauer`s Arbeitslosengeld beträgt Euro 15.000,-- PRO MONAT!
Kdolsky`s Arbeitslosengeld Euro 12.000,-- PRO MONAT! Entschuldigung Ihr lieben Politiker, das finde ich zum Kotzen!!!
Otto Normalbürgers Arbeitslosengeld beträgt ca. einen 20-igsten Teil der vom Steuerzahler zu finanzierenden \"Geldgeschenke\" an Euch. PFUI TEUFEL!!!!! Mehr gibts dazu nicht zu sagen! (3.10.08)

19.13 Uhr - von M. B. - Höchstgrenze beim Otto Normalverbraucher
Hallo Helga!
Muss dazu sagen, dass es beim Otto Normalverbraucher eine Höchstgrenze beim Arbeitslosengeld gibt. Ich glaube die dürfte so bei 1.500,-- Euros liegen. Auch wenn man vorher soviel verdient hat, dass einem prozentiell mehr zustehen müsste, bekommt man nur 1.500,--. Weil es einfach nicht mehr gibt. Aber beim wenigarbeitendem Volk äh ich meine bei Politiker gilt das natürlich nicht.

4.10.2008 um 15.56 Uhr - von Li. - Sozialhilfe und Wohnbeihilfe in OÖ
"Es ist schön zu wissen dass sich Menschen nicht alles gefallen lassen!"


Lieber Herr Moser

seit langer Zeit schon verfolge ich Ihre Seite mit sehr hohem Interessen, und möchte Ihnen sagen, dass ich Respekt habe vor Ihren Aktivitäten. Es ist schön zu wissen dass sich Menschen nicht alles gefallen lassen!
Meine Frage an Sie ist eigentlich mehr eine Bitte, ich weiss dass Sie in Braunau wohnen und wir suchen verzweifelt Infos über die Sozialhilfe und Wohnbeihilfe Richtlininen in Oberösterreich. Leider kann ich nur die Anträge finden doch keine genauen Infos.
Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen?
Da in Salzburger Land, die Wohnungen immer teuerer werden, suchen wir nun in der umgebung von Braunau etwas.
Dazu brauch ich auch die Infos..
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir antworten
herzliche Grüsse Li. (3.10.08)

Antwort:
Ich empfehle ihnen den OÖ-Sozialratgeber 2008! (Sozialhilfe S. 28 / Wohnbeihilfe S. 31)

4.10.2008 um 15.55 Uhr - von L.E. - Menschenverachtende Delogierungen!
Diese asoziale Politik zur "Disziplinierung" / Vernichtung unterer sozialen Schichten wird behördenübergreifend umgesetzt!


ich möchte auf einen Artikel hinweisen, der gestern im Der Standard erschienen ist. online Version:

diese Vorgehensweise von Wiener Wohnen dient dazu, um exekutierbare Delogierungen bei Gericht zu erwirken und wird offenbar seit diesem Sommer im großen Stil durchgeführt.

Es werden von der Stadt Wien Räumungsklagen bei Gericht eingereicht. Die betroffenen Mieter werden von Wiener Wohnen beruhigt, in dem zugesichert wird, dass die Angelegenheit bei Bezahlung des ausstehenden Mietzins erledigt ist. Daher ist ein Erscheinen bei Gericht trotz Ladung nicht notwendig (sagt Wiener Wohnen). Tatsächlich werden betroffene Mieter in Abwesenheit schuldig gesprochen und so ein Versäumungsurteil erwirkt, so dass Wiener Wohnen ohne weitere Angaben von Gründen jederzeit eine Delogierung durchführen kann. Diese Recht haben sie 30 Jahre lang (ACHTUNG: diese Angabe ist ohne Gewähr, habe diese Info von einem befreundeten Anwalt).

Aussagen von Wiener Wohnen als klagende Partei sind mit Vorsicht zu betrachten. Im Grunde könnten sie Räumungsklagen zurückziehen, aber ob sie es dann auch machen...

also auf alle Fälle solche Räumungsklagen Ernst nehmen und Ladungen vor Gericht wahrnehmen. Selbst wenn noch Mietzins offen ist! vor Gericht einen angemessen Zahlungsplan vereinbaren, der dann auch im Urteil festgehalten wird, damit Wiener Wohnen nicht willkürlich delogieren kann. Hier empfehle ich aber eine Rechtsberatung (z.B. Mietervereinigung). (2.10.08)

4.10.2008 um 15.52 Uhr - von An. - Psycho-ärztin ?


sehr geehrter herr Christian!

Hallo erstmal, ich bin dieses Jahr aus der Schule rausgekommen und musste zu einen \"berufsorientierungkurs\" der BBRZ. (obwohl schon seit zwei Jahren feststeht welche Lehre Ich nachgehen will).
Letzte woche war bei uns im Kurs eine Ärztin anwesend wegen einer Untersuchung. (es hieß, wer an diesen Tag nicht anwesend sei, müsse nach Linz zu dieser Ärztin).
Aber: Ich war Anwesend und einpaar Tage später habe ich Erfahren das Ich auch nach Linz müsse zu einer psychologischen untersuchung um festzustellen ob Ich für einen Beruf geeignet bzw, ungeeignet wäre.
Zuerst hieß es das wir die Fahrt selbst bezahlen müssen, aber das hat sich dank Mir schon erledigt.
Jetzt kommt meine Frage: Ich habe gelesen das Ich ohne handfesten Grund nicht zu dieser psycho-ärztin müsse, ein "handfester" Grund den ich bekommen habe ist "weil die Ärztin es gesagt hat".
Also: wie soll ich dagegen vorgehen, bzw, was soll Ich unternehmen wenn die psycho-ärztin sagt, ich sei ungeeignet für einen Beruf???
(Meine befürchtung ist, das ich nie eine Lehrstelle bekomme und mir mein Bezug gestrichen wird.)
Und ich wurde nicht ausreichend vom AMS über diesen Kurs informiert. Sprich: Ich wusste NUR das dies ein Kurs für Jugendliche die keine Lehrstelle fanden sei.
Ich musste erst Googlen um die "fehlenden" Information zu erhalten.
(Zuerst war ich 3mal bei der Clearing-stelle, aber die sagten zu mir das ich diese "besondere hilfsmaßnahme" nicht bräuchte da meine einzigste einschränkung mein Stottern sei.)
Eine Frage wäre da noch, auf der BBRZ seite fand ich einen Absatz, und ich möchte von Ihnen wissen was dieser genau Bedeutet:
Vereinszweck: behinderte Menschen bzw. Menschen mit besonderen Problemlagen durch Maßnahmen der Rehabilitation im größten Ausmaß ihrer subjektiven Möglichkeiten in die Gesellschaft zu integrieren oder Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, den Eintritt einer Behinderung zu verhindern.
Ich bitte um schnelle Antwort, da Ich nächste Woche schon nach Linz Müsste.

Danke im vorraus. Hochachtungs: An. (2.10.2008)

Antwort:
Hallo An.
Ich bräuchte noch Informationen!
Ist ihre Kursteilnahme freiwillig! Soll heissen: Da sie diese Massnahme besuchen bekommen sie ein Kursgeld. Sie also keinen Rechtsanspruch auf diese Versicherungsleistung haben und daher diese Leistung/Kursgeld ein Entgegenkommen auf freiwilliger Basis ist.
Ohne Rechtsanspruch kann es keine Rechtswidrigkeit, in der Handhabe der Kurs-Forderungen die an der Auszahlung des Geldes geknüpft sind, geben, wenn dies auf Grundlage beiderseitiger Freiwilligkeit beruht! (Moralisch/ethische Argumentation unberücksichtigt)
Ich würde ihnen raten, es genau so zu sehen und sich alles Positive rauszupicken!
Dazu gehört im Umkehrschluss, dass für sie Negative, wenn möglich, nicht wirken zu lassen!
Loten sie aus, welche Konsequenzen ein Verweigern nach sich zieht und ob das gleich Kursausschluss/das Ende der finanziellen Unterstützung bedeuten würde!
Sollten sie zur Psycho-Ärztin gehen, so sehen sie ihr "Urteil" nicht als Ersatz der Stimme Gottes auf Erden! Und lassen sich nicht demotivieren, wenn sie in ihrer Diagnose gegen ihren Berufswunsch dendiert.
Finden sie über Selbsterkenntnis zu einer realistischen Einschätzung was ihr Handicap im Bezug auf ihren Berufswusch betrifft!
Soll zum Beispiel heissen! Klar das sie mit ihrer Einschränkung nicht Radiomoderator werden können, oder sich für einen Beruf, bei dem das Sprechen Grundvoraussetzung ist, entscheiden!
Aber darüber hinaus gibt es fast unbegrenzte Möglichkeiten an Anforderungen und Leistungen die sie zu einem Beruf auf hohem Niveau befähigt, die ihre ""Behinderung"" in Luft auflösen lässt! Also lassen sie sich ansonsten keine Grenzen setzen und nehmen den Arztbesuch als Termin her, indem sie ev. was Interessantes erfahren können! Wenn nicht, stufen sie diesen Termin als "Gschaftlhuberei" ein und schmeissen diese Erfahrung über Bord!

Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass sie diesem Termin mit Ablehnung gegenüberstehen, da ohne ihren Wunsch Daten über sie gesammelt werden! So ergeht es leider vielen/allen Arbeitslosen! Wägen sie ab!

Der Satz sollte z.Bsp. bedeuten, für sie eine Tätigkeit zu finden, in der ihre Einschränkung kein Hindernissgrund ist! Im weiteren Sinne in ein gesellschaftliches Leben finden, indem ihre Einschränkung keine Rolle spielt/spielen braucht! Alles Gute!

18.14 Uhr - von L. J. - Begleitperson/Zeuge mitnehmen und ärztlichen Befund verlangen
Gut wäre ein Begleitperson/Zeuge mitzunehmen, und eine Kopie vom ärztlichen Befund zu bekommen; es gibt ein Recht darauf, glaube ich. Auch vielleicht Datenauszug; wenn man im jungen Jahren irgendwie schon \"abgeschrieben\" wird kann das fatal sein.

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