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6.04.2017 um 11.04 Uhr - von A. - "Hilfe von fit2work in Anspruch nehmen ohne Datenaustausch mit dem AMS"


Guten Tag Herr Moser! Ich bin Notstandshilfeempfängerin und überlege mir derzeit wegen psychischer Probleme die Hilfe von fit2work in Anspruch zu nehmen. Nun habe ich schon auf anderen Seiten gelesen, dass zwischen fit2work und dem AMS ein Datenaustausch stattfinden könnte. Meine Frage lautet: Können Sie das bestätigen bzw. kann ich mich davor absichern? Ich würde ohnehin im ersten Gespräch nachfragen, ob mir fit2work Vertraulichkeit gegenüber Außenstehenden garantieren kann. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! A.

Antwort:
Ja gehen sie so vor wie sie schreiben! Sprechen sie beim Erstgespräch alles - auch Datenaustausch mit dem AMS - an!
Das geht auf alle Fälle in Ordnung! Sie können den Datenaustausch auch verbieten! Siehe Präzedenzfall:
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter
Datenschutz. Bei Freiwilligkeit dürfte es diesbez. noch weniger Probleme geben!
(Ohne Gewähr)

6.04.2017 um 11.30 Uhr - von A. - "Dank"
Herzlichen Dank für Ihre rasche und hilfreiche Antwort!


5.04.2017 um 3.40 Uhr - von R*. - "Notstandshilfe streichen wenn ich nicht abnehme?"


Hallo! Ich habe gerade diese Seite gefunden und hätte da auch eine Frage:
Kann meine AMS-Betreuerin mir die Notstandshilfe (120?) streichen wenn ich nicht abnehme?
Ich bin leider durch viele Probleme sehr übergewichtig und meine Betreuerin hat mir als ich letztes Mal bei ihr war eine Niederschrift unterschreiben lassen. Da steht drinnen das ich entweder eine OP oder eine Kur machen soll...
Ich finde beides nicht prickelnd. Habe auch schon abgenomnen, geht ihr aber anscheinend zu langsam . Bitte um Rat. GIG

Antwort:
Mir fehlen die Worte! Es gibt BetreuerInnen die haben überhaupt keinen "Anstand" / "Schamgefühl" mehr!
Steigernd, die Tatsache dass es für hunderttausende Menschen keine (angemessen entlohnte) Arbeit gibt, sie bei ihnen durch ihre Beeinträchtigung, für die es viele Gründe geben kann, Psychoterror ausübt - dabei also die Arbeitslosenstatistik gänzlich ignoriert! "Die hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank", wenn "die" sie echt mit einer Sanktion (Bezugssperre) u.a. zu einer OP zwingen will!
Lassen sie sich das ja nicht gefallen! Die kennt sonst keine Grenzen und führt sich bei ihnen auf, wie sie grad lustig ist!
Und sie unterschreiben sowas doch nicht! Sie widerrufen sofort diese Einwilligung / (Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden!)

Wenns sein muss, lassen sie sich von ihrem Hausarzt / Facharzt unterstützten / beistehen. Reden sie ev. mit denen über diese Frechheit!

Auch wäre eine schriftliche Beschwerde (Aufsichtsbeschwerde) an die AMS-Landesgeschäftsstellle - oder/und an den österreichische AMS Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf - anzuraten.
Und gleichzeitig unbedingt auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Nehmen sie sich in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit! ("Wirkt oft Wunder") (ohne Gewähr)

6.04.2017 um 10.30 Uhr - von R*. - "Wegen dem AMS-....... in psychologischer Behandlung"
Danke für die Antwort!
War ja auch schon wegen dem ganzen AMS-Sch*** in psychologischer Behandlung.
Lg (5.04.17)

6.04.2017 um 10.35 Uhr - von E. - "Unglaublich"
Guten Abend,

Einfach unglaublich was ich da lese. Dafür kann ich keine Worte finden.
Eigentlich sollte ein derartiger Vorfall aufgearbeitet und den politisch Verantwortlichen "präsentiert" werden. lg e (5.04.17)


6.04.2017 um 10.41 Uhr - von S. - "In hohem Grade diskriminierend! - Beschwerde an die Gleichbehandlungsanwaltschaft!"
Auch ich bin sprachlos! Da stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich solche Zeilen lese! Ein solches Vorgehen ist in hohem Grade diskriminierend und menschenrechtswidrig! Das verstößt sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Zu einer OP, die ja immer auch mit Risiken verbunden ist, darf niemand gezwungen werden.

Außerdem würde ich dieser AMS-"Beraterin" dringend anraten, einen Diversity-Kurs zu besuchen, damit sie sich endlich einmal mit dem Thema Diversität auseinandersetzt und lernt, dass es verschiedene Menschen gibt, die entsprechend ihrer Situation auch ganz unterschiedliche Probleme und Bedürfnisse haben!

Wegen des diskriminierenden Verhaltens Ihrer AMS-Beraterin würde ich mich an Ihrer Stelle auch mit einer Beschwerde an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Hier sind die Kontaktdaten: Gleichbehandlungsanwaltschaft
Büro Wien
Taubstummengasse 11
1040 Wien
Tel.: +43 1 532 02 44
E-Mail: gaw@bka.gv.at

Ich kann mich Christian Mosers Meinung nur anschließen: Lassen Sie sich das ja nicht gefallen! Kopf hoch! Liebe Grüße S. (5.04.17)

7.04.2017 um 9.00 Uhr - von R*. - "Keine Therapie-Bestätigung, zwecks Abnehmen, abgegeben, drum habe ich nur 32€ vom AMS bekommen!"
So! Lieber Christian, ich danke Ihnen nochmals für die Adressen.
Habe heute gesehen das ich nur 32€ vom AMS bekommen habe. Ich also angerufen und gefragt.
Antwort: Sie haben keine Bestätigung abgegeben wegen einer Therapie zwegs abnehmen!
Jetzt reichts! Wollte das mit meiner Betreuerin in Ruhe klären, aber nach der Aktion schreibe ich fix an eine Adresse. Danke für Ihre Hilfe! LG R (6.04.17)

Antwort:
auch einen schriftlichen bescheid verlangen - unbedingt - den müssen sie bekommen. auf den legen sie dann berufung ein. ja schreiben sie auch die adressen an. alles gute!


4.04.2017 um 9.29 Uhr - von H*. - "Bitte Hilfe! Ich fühle mich schickaniert und gemobbt!"


letzte Woche hatte ich einen AMS Termin bei dem ich von der neu zugewiesenen Beraterin stark unter Druck gesetzt wurde und daher zwei Zettel, die mir vorgelegt wurden unterzeichnete.

Ich war in dem Moment so nervös, da ich schon seit 6 Wochen gesperrt war und mir die Betreuerin mit Bezugseinstellung drohte, dass ich diese zwar las jedoch nicht aufnehmen konnte was ich da lese und unterschreibe. Ich hatte eher damit zu Kämpfen mein ängstliches zittern zu verbergen.

(Ich fühle mich von meiner Beraterin genötigt und unter Manipulation dahin gedrängt. ZB lies sie alle Türen offen und erwähnte immer wieder ganz laut ich würde mich in Notstandshilfe befinden. Nicht einmal zwei Meter neben mir, da die Tür sperrangelweit geöffnete war saß eine fremde Frau, die jetzt, von mir ungewollt sehr private Dinge über mich weiß, die viele mir nahestehende Personen nicht wissen. Es war eine äußerst erniedrigende Situation. Und ich befürchte sie ließ die Türe offen um behaupten zu können sie hätte Zeugen. Denn dann kann sie ja behaupten was sie möchte.

ZB meinte sie aus dem nichts heraus ich soll sie nicht anschreien und beharrte darauf ich hätte geschrieen obwohl ich immer wieder versicherte, dass dies nicht der Fall war.

Nach dem Gespräch hatte ich ein Gesprächsprotokoll aufgezeichnet)

Später kam die Chefin der Abteilung aus ihrem Zimmer und stellte sich einfach neben meine Beraterin. Sie und die Beraterin redeten in Codes von 10er und 8er. (vllt Paragraphen?) Auf jeden Fall wurde mir ein Termin gegeben - fürs BBRZ, diesen Donnerstag um 10 Uhr. Ich soll meine Befunde mitnehmen und dort ein 1,5 Studen langes Gespräch führen.

Ich hatte es abgelehnt mich aufgrund einer Angststörung bei einer Stelle in einem Foltermuseum zu bewerben. Nun behauptet das AMS (meine Beraterin ging ins Zimmer ihrer Chefin um zu fragen und sie meinte dies sei kein Grund) ich würde mich dagegen weigern eine Arbeit aufzunehmen und ich denke sie möchten mich in die Arbeitsunfähigkeit drängen.

Ich bin 26 Jahre alt! Ich beharrte darauf mich sonst bei jeder Stelle beworben zu haben und auch selbst fleißig nach Stellen zu suchen, ich hatte an dem Tag ein Bewerbungsgespräch, welches auf eine Initiativbewerbung folgte. Und zu welchem ich zu spät kam, da mir die AMS Betreuerin auf die Bitte von mir sich zu beeilen, erklärte dies sei nicht ihr Problem und alles plötzlich ganz langsam in ihren Computer eintippte. Ich fühle mich schickaniert und gemobbt!

Ansonsten bin ich kerngesund, physisch und geistig. Ich studiere berufsbegleitend. Auch meine Ängste schränken mich - bis auf diese eine Stelle beruflich nicht ein! Das habe ich beim AMS vermehrt versichert, jedoch ohne Erfolg.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir in dieser misslichen Lage helfen könnten.

Antwort:
Machen sie sich bewusst, dass dies - Betroffene einzuschüchtern und als Schuldige / Feindbilder hinzustellen mitunter Methode hat. Versuchen sie dieses Verhalten so ruhig wie möglich entgegen zu nehmen und bleiben sie sogar freundlich dabei - dieses BeraterInnen-Verhalten verdient es, dass sie sie so auflaufen lassen! Die Situation wird das persönliche Befinden der Beteiligten (Sie und ihre BeraterIn) umdrehen. So wird sie diejenige sein, die ev. die Fassung verliert! Nehmen sie das Gelassen hin!
Und ganz wichtig wäre, dass sie ev. eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen. ("Wirkt oft Wunder")
Und weisen sie die BeraterIn darauf hin, wenn sie selbst einen Zeugen braucht oder Angst hat, soll sie sich eine KollegIn ins Zimmer holen - Aber bei geschlossenen Türen. Sie bestehen darauf, da sie nicht wollen, dass fremde Menschen bei ihren, von der BeraterIn erwähnten, sensiblen Angelegenheiten mithören!
Der Datenschutz gebietet das!
Und fürchten sie sich auch vor Bezugs-Sperren nicht so arg, dass solche Drohungen sie lähmen! Sie lassen sich nichts zu Schulden kommen und legen bei JEDER "rechtswidrigen" Sperre Berufung ein!
Hätten sie auch bei der vorigen Sperre machen sollen, weil kostenlos!
Kommt es wieder mal zu einer Sperre melden sie sich, um Berufung einzulegen!

So wie sie den Verlauf in der Behörde schildern war das Verhalten der AMS-MitarbeiterInnen nicht okay!
Hier wäre durchaus eine schriftliche Beschwerde (Aufsichtsbeschwerde) an die AMS-Landesgeschäftsstellle - oder/und an den österreichische AMS Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf - anzuraten.
Ganz wichtig auch diese gleichzeitig an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) senden! Setzt sich die für sie ein - ändert sich sicher was!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Zur Info bez. BBRZ
Falls, ist es wichtig, dass sie sich vom Vertrauensarzt / Facharzt Unterstützung / Atteste holen, denn dem BBRZ darf oder kann man schwer trauen.
Dazu siehe die Antwort unter dem Link BBRZ?

Versuchen sie ihre Angst im Zaum zu halten und machen sie sich bewusst, dass es nicht nur ihnen alleine - (sondern Tausende / "Abertausende") - so ergeht.
(ohne Gewähr) Alles Gute!

4.04.2017 um 11.51 Uhr - von H*. - "Einspruch einlegen"
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Tipps!
Eine Frage hätte ich noch, kann ich auf irgendeine Art und Weise Berufung einlegen gegen die leider schon von mir unterschriebenen Dokumente.

Ich weiß überhaupt nicht was da drinnen steht und möchte eine Einsicht fordern, doch ich bin mir sicher, dass ich mit dem Inhalt nicht einverstanden bin, da eines davon die Zuweisung zum BBRZ wo ich nicht hin möchte ist und diese unter Androhung einer Bezugseinstellung unterschrieben habe.
Da ich zu der Zeit schon gesperrt war hörte sich das für mich so an, als würde ich gänzlich aus den Bezugsvoraussetzungen fallen (also nicht nur eine weitere Sperre bekommen) wenn ich nicht unterschreibe.
Ich möchte die Situation aber nicht noch schlimmer machen, nur wie sie sagen mein Recht einfordern. Auf sachlichem Wege, aber bestimmt. Liebe Grüße

Antwort:
während einer sperre darf es keine weitere sperre geben!!!!
sie haben das recht auf einsicht der daten.
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz + Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 - siehe unter datenschutz - (Auskunftspflichtgesetz)
und
sie können ihre unterschrift, wenn sie mit etwas nicht (mehr) einverstanden sind zurückziehen.
>setzen sie dazu ein paar zeilen auf - dass sie eben die unterschrift zurückziehen möchten! und geben diese ab und lassen die abgabe auf einer kopie unterzeichnen bzw. eingeschrieben abgeben.
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden! (Ohne Gewähr)

4.04.2017 um 10.47 Uhr - von W. S. - "Tonbandaufnahme / Handyaufnahme"
Bitte nehmt -allgemein - vermehrt die Möglichkeit einer Tonbandaufnahme / Handyaufnahme in eure Strategie auf!
Viele Berater werden das "nicht erlauben" bzw. euch das so einreden wollen.
Das Recht steht euch zu, nur anderen vorspielen ohne Zustimmung des/der Betreffenden dürft ihr nicht.
Vor Gericht ist allerdings eine detailgetreue Abschrift zulässig.

Anmerkung:
Tonbandaufnahme ist bei Gericht nicht zulässig, wenn die Erlaubnis vom "Gegenüber" dazu abgeht. Ev. eine Abschrift? Wenn es der Richter es zulässt? Auf alle Fälle würd die Frage nach einer Aufnahme die BeraterIn einschüchtern, legt sie/er ein Verhalten an den Tag, das an Respekt und Menschen-Würde missen lässt! (Ohne Gewähr)


2.04.2017 um 10.36 Uhr - von L*. - "Datenschutz?"


Hallo und schönen Sonntag.
Darf das bbrz einen strafregisterauszug von mir verlangen und muss ich den vorlegen ?

Antwort:
sensible daten brauchen sie nicht vorlegen - was geht dieser dem BBRZ an?
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung
unter
Datenschutz alles gute (ohne gewähr)

3.04.2017 um 8.33 Uhr - von L*. - "Umschulung als Finanz und Rechnungswesensassisten oder Personalverrechner"
Hallo Danke für die rasche Antwort
Ich bin in der Reha Planung und möchte eine Umschulung als Finanz und Rechnungswesensassisten oder personalverrechner machen nun verlangt das bbrz einen strafregisterauszug von mir um entscheiden zu können ob diese Ausbildung für mich überhaupt in frage kommt. Dürfen die das und muss ich den strafregisterauszug vorlegen.

Antwort:
Die Frage stellt sich "dann" so nicht! "Die" wollen wissen, ob es aus deren Sicht Sinn macht sie bei ihrem Ausbildungswunsch zu unterstützen.
Also ist es ihre Entscheidung, ob sie den Strafregisterauszug vorlegen (und ev. vom BBRZ unterstützt werden) oder nicht. Aber auch wenn ihr Leumund in Ordnung ist und sie den Strafregisterauszug vorlegen ist es nicht gesagt, ob sie die Ausbildung auch bekommen! Das entscheidet dann das AMS - Und - auf Ausbildung hat man keinen Rechtsanspruch!
Auch bei Vorlage des Strafregisterauszug haben sie kein Recht / keinen Anspruch auf diese Ausbildung / Qualifikation!

Zur Info: Vorgehensweise beim AMS (Da kein Rechtsanspruch vorliegt, ev. lästig sein!)
Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?") - Ohne Gewähr


31.03.2017 um 20.10 Uhr - von W*. - "Habe das Vertrauen in die Beamten längst verloren"


Sehr geehrte Herr Moser,
Ich möchte sie bitten um Rat in meiner Situation, da ich das Vertrauen in die Beamten in meinem Wohnsitz längst verloren habe. Ich bin 50 Jahre und Notstand + BMS Bezieherin, bis zu **.3.2017 allein lebend ab **.3.2017 habe ich meinen Lebensgefährten in meine Mietwohnung als Mitbewohner angemeldet. Bis zu **.2.2017 habe ich 320 Euro BMS bekommen und 520 Euro Notstandshilfe von AMS, die Miete ist 300 Euro. Mein Lebensgefährte bekommt 215 Euro Grundversorgung, als Asylwerber. Es geht um folgendes; Ich habe bis zu Letzt meine BMS am 27 jeden Monat am meinem Konto, leider am Mo 2*.3.2017 war es nicht so, am Di 2*.3.2017 habe ich den Beamten am Sozialamt angerufen und gefragt was ist der Grund. Eine überraschende Antwort habe ich bekommen und das: Oh Frau W. gut das sie angerufen haben, ich habe vergessen, aber ich werde es berechnen, das es morgen in die Überweisung geht. So am Fr 3*.3.2017 habe ich leider am meinem Konto nichts gehabt, sofort bin ich zu Sozialamt gegangen und Herr E. war nicht anwesend. Also bin ich zu Herr P. gegangen, habe ich ihm mein Anliegen geäußert, er hat sofort nachgesehen und gesagt das es am Do 3*.3.2017 überwiesen geworden ist und das es möglich erst am Montag 3.4.2017 am Konto ist. Was natürlich für mich sehr schlecht ist, da ich selbst Zahlungen tätigen muss und auch Lebensmitteln brauche. Gott sei Dank war die Bank so kulant das mir ein wenig Geld ausbezahlt hat das ich übers Wochenende auskomme. Ich habe denn netten Herr gefragt wie viel überwiesen ist und er hat gesagt 210 Euro, worauf ich erwidert habe warum ich jetzt weniger bekomme, wenn wir jetzt als Paar sind, als wenn ich allein gewesen bin, da war der Herr P. selbst erstaunt und hat es selbst nicht verstanden wie und was Herr E. berechnet hat. Ich bin an die AKNÖ gegangen und habe gefragt wo, wie oder was ich machen kann. Die Dame hat mir gesagt sie braucht eine Bescheinigung das es später überwiesen ist, was ich gleich auch am Telefon dem Herr P. gesagt habe, das es Herr E. für mich vorbereiten soll und ich werde mir es am Montag 3.4.2017 abholen. Herr P. hat gesagt er will es ausrichten und wenn ich Ende April mit dem neuem Antrag komme, soll ich zu ihm kommen. Ich denke, etwas ist nicht in Ordnung und vertraue dem Herr E. mit der Berechnung des BMS nicht. Leider weiß ich nicht was ich machen kann, oder wo ich mich beschweren, informieren kann. Meine Arbeitsuche ist durch meine Gesundheitliche Beschwerden auch nicht einfach und wie soll ich meine Depressionen loswerden, wenn ich permanent unter Stress von solche Beamten gesetzt werde. Herr Moser, ich hoffe das sie mir einen Rat geben können, Bitte wenn es möglich ist meinen Namen nicht veröffentlichen.
Hochachtungsvoll und vielen Dank W. (13.30 Uhr)

Antwort:
um gewissheit zu haben, würde ich vorschlagen bis montag oder dienstag 3. / 4. 4. 17 zu warten, um zu sehen ob dann wie zugesagt das geld da ist.
falls, wäre eine schriftliche beschwerde an die amts-leitung angesagt und wichtig auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at), wenn sich die miteinschaltet und ihnen hilft, was vorkommt, dann sieht die angelegenheit anders aus. (zu ihren gunsten)
(ja die partnerschaftsanrechnung ist ärgerlich und ist sicherlich bzw. kann der grund der verzögerung sein) ohne gewähr - alles gute

31.03.17 um 15.02 Uhr - von W*. - "Dank für die schnelle Stellungsnahme"
Herr Moser, vielen dank für die schnelle Stellungsnahme, ich werde ihren Rat befolgen und auch so bald ich das Geld habe eine kleine Spende überweisen, weil die Arbeit was sie tun ist vieles mehr wert als was ich geben kann. Noch einmal danke W


31.03.2017 um 15.04 Uhr - von P*. - "Selbst-gesuchten Englischkurs bewilligt bekommen"


Hallo lieber Christian!
Ich habe eine Frage bzgl. AMS Kurse an dich. Hab vor ca. 3 WO meine Beraterin gefragt ob es möglich wäre, einen Englischkurs zu besuchen.
Sie willigte sofort ein und eine WO später konnte ich zur Infoveranstaltung bei "die Berater".
Nach dem absolvierten Einstufungstest hat sich herausgestellt, dass mein Level zu hoch ist und sie mir deshalb keinen Kurs anbieten können.
Hab mir dann in Eigenregie einen Kostenvorschlag in einer Sprachschule geholt, eingereicht und ein paar Tage später bewilligt bekommen.:)
Der Kurs startet nun nächste Wo. Dauer 8 WO. Meine Frage wäre, ob ich eigentlich den Kurs bis zum Ende fertig machen darf ohne das mir das AMS Stellen vermittelt und ich im Fall den Kurs dann abbrechen müsste?

Vielen Dank und ganz liebe Grüße! P.

Antwort:
finde ich toll! ich denke, da das AMS den kurs auch bezahlt dürfen sie den kurs auch fertig machen - sie fallen dadurch auch aus der statistik, was zusätzlich ein arbeitsmarktpolitischer erfolg ist. ohne gewähr - alles gute!

31.03.2017 um 14.46 Uhr - von P*. - "weil mir der Kurs sehr wichtig ist"
Lieber Christian,

danke für die rasche und auch positive Antwort. Das wäre natürlich perfekt, weil mir der Kurs sehr wichtig ist. Liebe Grüße, P.


31.03.2017 um 14.53 Uhr - von Aktive Arbeitslose - "Gemeinnützige Zwangsarbeit 20.000: Planwirtschaftlicher SÖB-Sumpf bringt keine Lebensperspektive"

Hört! Hört!


Aktive Arbeitslose lehnen Fortführung der neoliberalen Politik und des SPÖ-Rechtsrucks durch Alois Stöger ab

„Von kleinen Lichtblicken abgesehen, ist die immer noch recht vage Aktion 20.000 nur die Fortschreibung der bisherigen und klar gescheiterten Planwirtschaft zur Verschleierung des Versagens der Politik“ fasst Martin Mair, Obmann der größten Erwerbslosengewerkschaft Österreichs den am 28.3.2017 von Sozialminister Alois Stöger gemeinsam mit Judith Pühringer vom SÖB-Dachverband präsentierten Ausblick auf den Ausbau des „zweiten Arbeitsmarktes“ zusammen.

Einziger Lichtblick sind die in Aussicht gestellten 1.000 echten Arbeitsstellen im Bundesbereich, wie 300 Verwaltungsstellen in Schulen, die wirklich neu geschaffen werden sollen, aber auch vorwiegend im unteren Lohnbereich bleiben.

Altersdiskriminierung durch gemeinnützige Zwangsarbeit

Der Rest soll offenbar wieder über den parteipolitisch kontrollierten AMS-Sumpf des „zweiten Arbeitsmarktes“ laufen. Laut Sozialministerium soll ein Arbeitsplatz nur 10.000 Euro jährlich mehr als die 17.000 Euro jährlicher Kosten in der Arbeitslosenversicherung für einen Langzeitarbeitslosen kosten. Das ergäbe gerade ein Brutto-Gehalt von lediglich rund 1.470 Euro, macht ein Nettoeinkommen (Sonderzahlungen inklusive) von rund 1.380,--, also nicht einmal 200 Euro über der offiziellen Armutsgrenze nach EU-SILC! Wenn noch die massiven Overheadkosten des SÖB abzuziehen sind, bleibt aber den gemeinnützigen ZwangsarbeiterInnen deutlich weniger über!

Der Sozialminister verspricht zwar, dass nach geltendem Kollektivvertrag bezahlt werde, was eine Irreführung ist, denn die gemeinnützige Zwangsarbeit in den Gemeinden wird über „gemeinnützige Beschäftigungsprojekte“ abgewickelt, die mit einem von AK und ÖGB mitgetragenen sittenwidrigen Pauschallohn ohne jede Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikation die regulären Kollektivverträge umgehen. Da es sich aber um Personalüberlassungen handelt, ist das völlig rechtswidrig, weil nach Arbeitskräfteüberlassungsgesetz das Lohnschema des Beschäftigerbetriebes anzuwenden ist!

Nach offizieller Evaluation des teuren „zweiten Arbeitsmarktes“ durch das wifo, beträgt der Nettoerfolg lediglich 2,8 Tage mehr pro Folgejahr an ungeförderter Beschäftigung. Dafür steigt die Zahl der geförderten Beschäftigung gar auf 45,6 Tage, der zweite Arbeitsmarkt wird zur Endstation und Armutsfalle für jene, die Jahrzehnte lange brav gearbeitet und Steuern gezahlt haben!

Wenn dann noch der offenbar völlig abgehobene und parteitreue Chef der Bauarbeitergewerkschaft Josef Muchitsch im neoliberalen Zwidenken vom „Sprungbrett in eine klassische Anstellung am ersten Arbeitsmarkt“ und vom zurück geben der „Würde“ spricht, ist das die reinste Verhöhnung aller ArbeiterInnen, die unter dem neoliberalen Regime leiden!

Erwerbsarbeitslose bleiben auch weiterhin entrechtet und stimmlos während die Profiteure gefördert werden

Bezeichnend ist auch, dass Sozialminister Alois Stöger gemeinsam mit dem Unternehmerverband der Profiteure das gemeinnützige Zwangsarbeitsprogramm präsentiert, ohne, dass vorher entsprechend der von Österreich ratifizierten und als Bundesgesetz veröffentlichten ILO Konvention 122 oder ILO Empfehlung 202 auch die Betroffenenselbstorganisationen wenigstens Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Besonders pikant ist, dass die Unternehmerverbände des „zweiten Arbeitsmarktes“ ein Prozent der AMS-Förderung ihrer Mitgliedsbetriebe kassieren dürfen – was im Gesetz nicht vorgesehen ist! – und so auf Kosten der Erwerbsarbeitslosen ihr Unternehmerlobbying finanzieren und in geradezu Orwellschem Newspeak als „soziale Unternehmen“ hochfeiern, während die Erwerbsloseninitiativen, die unter widrigsten Umständen für die ArbeitnehmerInnenrechte kämpfen, gar nichts bekommen, obwohl in der Regierungsvorlage zum Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) die Förderung von Arbeitslosenselbsthilfeprojekten explizit vorgesehen ist! Ein von der UNO verlangter Dialog mit den Erwerbsarbeitslosen wurde unter Rudolf Hundstorfer nur kurz und halbherzig geführt, Vorschläge zu konstruktiven Weiterführung nicht einmal beantwortet.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern:

Schluss mit der Umgehung regulärer Kollektivverträge durch die sittenwidrige Pauschalentlohnung der „Transitarbeitskräfteregelung“!

Direkte Anstellung bei den Gemeinden und sonstigen Beschäftigerbetrieben statt Subvention des unnötigen Overheads der oft parteinahen Einrichtungen des „zweiten Arbeitsmarktes“ auf Kosten der Versicherungs- und SteuerzahlerInnen. Keine Gratisarbeit für SÖBs oder Betriebe in Form von „Arbeitstrainings“, „Arbeitserprobungen“ oder „Praktika“ zum AMS-oder Mindestsicherung-Bezug!

Umsetzung des MENSCHENRECHTS auf FREI gewählte Arbeit für alle, die volle Teilhabe am Reichtum der Gesellschaft ermöglicht! Abschaffung der massiven Gewalt durch die permanente Androhung des Existenzentzuges durch AMS-Bezugsperren.

Keine Finanzierung von Unternehmerverbänden durch die Arbeitslosenversicherung. Stattdessen Förderung des Aufbaus einer unabhängigen Erwerbslosenselbstvertretung mit demokratischen Mitspracherechten.

aus Aktive Arbeitslose: (30.03.17)

10.04.2017 um 12.05 Uhr - von M. S. - "Aktion 20.000 / Es handelt sich hier aber allen Anschein nach wiederum nur um Arbeitsverhältnisse am 2. Arbeitsmarkt, also GBP sowie SÖB etc."
Nichts neues von der Bundesregierung
Hallo Christian,
ich möchte es nicht verabsäumen, Dir und den SoNed-Lesern zwei Links zur Verfügung zu stellen.
Beim ersten geht es um die Umsetzung der Arbeitsmarktinitiative: Aktion 20.000.
"Nutznießer" dieser von der Bundesregierung beschlossenen (Zwangs)Maßnahme(n)? sollen Personen der Generation 50+ sein.
Gestartet wird in einigen Kärntner Bezirken.
Es ist keine Frage ob, sondern wann diese Entscheidung auch in anderen Bundesländern zum Einsatz kommt.
Es handelt sich hier aber allen Anschein nach wiederum nur um Arbeitsverhältnisse am 2. Arbeitsmarkt.
Also GBP sowie SÖB und andere dubiose Sachen wie sozial-pädagogische Betreuung zum Beispiel.
Anders formuliert: unterbezahlte Vollzeit- oder Teilzeitjobs?
Vorab informieren über KV, Datenrechtliche Bestimmungen, Arbeitnehmerschutz, Arbeits- bzw. Dienstverträge und so weiter, kann von Nutzen für Arbeitssuchende sein.
Der Link:
Bei diesen Hinweis:
geht es um ILO.
Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik (BGBl. Nr. 355/1972)
Ein Auszug daraus:
.
Diese Politik muß zu gewährleisten suchen,
1. daß für alle Personen, die für eine Arbeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen, eine solche vorhanden ist;
2. daß diese Arbeit so produktiv wie möglich ist; [das heisst auch: so gut bezahlt wie möglich!]
3. daß die Wahl der Beschäftigung frei ist und jeder Arbeitnehmer alle Möglichkeiten hat, die notwendige Befähigung für eine ihm zusagende Beschäftigung zu erwerben und seine Fertigkeiten und Anlagen bei dieser Beschäftigung zu verwenden, und zwar ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnis, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft.
.
Gruß M.S.


31.03.2017 um 10.43 Uhr - von M. - "Ich soll meinen Mund halten und ich bin für ihn ein kleines dummes Kind"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich hatte gestern mein Gespräch bei der Kurs Maßnahme und heute meinen ams Termin

Zum Kurs: ich konnte mich nicht so recht damit identifizieren und danach wurde gefragt ob man einsteigen will. Das habe ich begründet und verneint

Heute mein ams Termin. Alles fing an ich erzählte von gestern. Er teilte mir mit das da was geklärt werden muss zwecks Arbeitsstelle. Termin übernächste Woche. Ich sagte da gehe ich in "Urlaub" weil ich nicht da bin. Das Theater ging los und er sagte ich soll meinen Mund halten und ich bin für ihn ein kleines dummes kind!!! So einen Vorfall gab es schon und er beschimpfte mich damals das ich zu oft geschlagen worden bin weil ich so Tepat bin...
mir hat das echt gereicht ich stand auf und sagte ich gehe jetzt um mich zu beschweren. Er stand auf und sagte ich komme mit. Bei der Tür 2 Meter weiter kam er dann doch nicht und sagte wenn ich jetzt gehe dann bin ich amgemeldet von allem und das wars. Ich fuhr einen Stock höher und beschwerte mich bei der regionalen Geschäftsleitung! Dieser Herr ging runter kam wieder hoch und sagte ich soll runter meinen Termin fertig machen.
Unten angekommen wurde mein Gespräch mit der Beraterin nebenan vortgesetzt die auch seine Vorgesetzte ist. Ich sagte ich möchte eine Entschuldigung. Darauf hin sagte er nein weil sie sind ja dumm... Ähm hallo ? Was soll das? Auch mit seiner Zeugin möchte ich zu ihm nicht mehr gehen ! Ich habe dieses respektlose Verhalten von ihm so satt. Warum passiert das? An wen kann ich mich wenden ? Meine Beschwerde wird ja nicht mal ernst genommen
Ich bin total enttäuscht und wütend.
Jedenfalls geh ich nun doch in die Maßnahme.
Meines Wissens nach wird er aber mein ams Berater bleiben bis zu meiner und seiner Pension und so möchte ich ihn nicht mehr unter die Augen treten... was kann ich tun ? (30.03.17)

Antwort:
Senden sie eine Aufsichtsbeschwerde an die AMS-Landesgeschäftsstelle (ams.kaernten@ams.at) ev. auch an den österreichische AMS Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf und - unbedingt auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)
>Schriftliche Beschwerden sind ein Unterschied zur mündlichen - denn dann liegt was auf, kann nicht ignoriert werden!
Ja, unbedingt auch Begleitperson zu den Terminen mitnehmen - So ein rüpelhaftes Benehmen brauchen sie sich nicht gefallen lassen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Zur Info:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"


30.03.2017 um 9.51 Uhr - von Le. - "Anspruch auf Notstandshilfe verloren"


Hallo, habe heute einen Bescheid erhalten, das ich den Anspruch auf Notstandhilfe verloren habe für 6 Wochen,

BEGRÜNDUNG
Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Sie haben eine zugewiesene Beschäftigung beim Dienstgeber *** (SOZIALER ZWANGSBETRIEB), möglicher Arbeitsantritt ***, nichtangenommen. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Ich habe jedoch nie eine Beschäftigung zugewiesen bekommen, wie soll ich nun vorgehen, wie kann ich bei der Berufung klar machen das mir nie etwas zugewiesen wurde?
Müssen die nicht beweisen das mir ein etwaiger Termin zugestellt wurde (Eingeschrieben oder sowas)
Ich habe wirklich nie eine zuweisung von meiner Betreuerin erhalten (weder via Post noch via E-Ams) Bitte um Ihre Hilfe - Freundliche Grüße
(28.03.17)

Antwort:
so ist es - die müssen dies eingeschrieben senden bzw. nachweisen, dass ihnen das zugestellt wurde
- auch nicht per e-mail? oder e-ams-konto ? können sie das ausschliessen
sofort also auf den bescheid - mit dieser begründung - berufung einlegen

VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! (28.10.09)

zur info
Nachweisliche Kommunikation im elektronischen Zeitalter
Ab wann gelten Schreiben als zugegangen? (ARGE DATEN.at - 11.07.13)
falls müssten sie die berufung gewinnen. ohne gewähr
halten sie uns / mich auf dem laufenden

29.03.2017 um 19.33 Uhr - von Le. - "ist das so ok?"

In der Begründung des Bescheides werden die Bestimmungen in § 10 AlVG angeführt.
Folgende Argumente wurden dabei nicht berücksichtigt:
Ich habe mich nie geweigert eine von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, da mir nie ein entsprechendes Schreiben des Arbeitsmarktservice (Kontrolltermin/Zuweisung) zugestellt wurde.
Ich hatte nie die Möglichkeit Kenntnis von dieser zugewiesenen Beschäftigung zu erlangen.
Da Sie anscheinend anderer Ansicht sind, würde ich gerne den Nachweis des zugegangen Schreibens (Zuweisung) sehen.

Im Gegensatz zu der vom AMS *** im hier bekämpften Bescheid vom *** zur Versicherungsnummer **** vertretenen Ansicht liegen daher sehr wohl berücksichtigungswürdige Gründe vor.
Aus den genannten Gründen stelle ich den

ANTRAG,
der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid aufzuheben sowie meinen Leistungsbezug mit *** fortzusetzen.
Weiters stelle ich den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort: Passt!


30.03.2017 um 9.39 Uhr - von L. - "Wer hat bitte Erfahrung mit dem AMS Baden?"


Hallo, wer hat bitte Erfahrung mit dem AMS Baden?
- wie lästig sind die?
- wird man gezwungen regelmässig krankenstand zu gehn bzw. BU Pension einzureichen?
- in welchem Radius wird man zugebucht? Bis nach Wien hinein nehme ich an? und in die andere Richtung?
- wo finden die Kurse statt, wenn man welche machen muss? Wien?
- gibt es sonst was, was ich bedenken sollte bevor dieses Amt für mich zuständig wird?
Habe ein Wohnungsangebot aus Baden, könnte dorthin umziehen, hier in Gmüd lassen sie mich in Ruhe, weil ich krank bin (leider laut PV Gutachter nicht krank genug für BU Pension).
Wenn das AMS Baden sehr "verschrien" wäre, bez. Deppenkurse usw. dann würde ich eher nicht umziehen. Danke schön. (29.03.17)

Antwort:
Ich denke die Fragen lassen sich nicht so beantworten, dass sie ihre Entscheidung, ob umziehen oder nicht, daran ausrichten könnten.
Sehr oft spielt die persönliche Einstellung der BeraterIn eine Rolle. Was Zwangs-Massnahmen betrifft gibts ev. regionale Unterschiede, aber das AlVG ist österreichweit in Anwendung.
Vermittelt in DV`s. darf werden, wenn sie den Arbeitsplatz in 1 Stunde (hin und zurück ca. 2 Stunden bei Vollzeit / 1,5 Stunden bei Teilzeit) erreichen! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Atteste zur ev. Vorlage aufheben. Ev. aktualisieren lassen, wenn sie umziehen!
M. M. (Ohne Gewähr)


29.03.2017 um 19.13 Uhr - von M. - "Nicht weil ich nicht arbeiten will, sondern weil ich kein Fußabtreter für ein Unternehmen sein mag"


Hallo. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
Meine Story ist langsam wie ne Märchen Geschichte die kein Ende nimmt. Ich bin seit 10 Monaten im Notstand. Und 30 Jahre alt. Vor 5 Jahren würde ich Bandscheiben operiert. Eines Tages im Herbst sagte mein Berater zu mir er kann mich Overall hin schicken. Auch zu mc Donalds und am Bau. Und ich sagte Nö... bin Bandscheiben operiert. Es folgten Termine bei fit2work und arbeitsmediziner. Nun ist die Bestätigung da ich darf mich körperlich nicht überanstrengen. (Bin Kosmetikerin ) nun mein Berater hat sich natürlich gleich was neues einfallen lassen. Attivo heißt die Maßnahme. Sollen feststellen was ich denn nun eigentlich kann. Aber google spuckt was ganz anderes aus. Einen Kurs und dann ein Dienstvertrag mit denen. Das bedeutet ein Betrieb kriegt mich für bestimmte Zeit geschenkt

Ich möchte sowas nicht. Nicht weil ich nicht arbeiten will sondern weil ich kein Fußabtreter für ein Unternehmen sein mag.
Können Sie mir weiter helfen ? Mein Termin ist morgen ! Nach was wird dort entschieden ? Kann man sich besonders blöd oder intelligent anstellen um das nicht zu machen ?
Der Grund das ich nicht arbeite ist folgender : aus ehemaliger Selbstständigkeit hab ich gehaktsexekutionen. Wenn mich jetzt jemand nimmt der mich genau deswegen nicht wollte dann weiß ich ja schon das nach dieser Maßnahme ich wieder gehen kann. Diese Demütigung möchte ich mir sparen. Desweiteren bin ich keineswegs behindert !!! Er wollte doch so eine arztbestätigung!
Zusätzlich hätte ich noch die Frage ob ich mich theoretisch abmelden kann (falls ich nicht eh gesperrt werde) und 2 Monate später zurück kann zum ams? Ohne das ich Rechenschaft ablegen muss wie ich mich ernährt habe

Ich hoffe sie finden die Zeit vor meinen Termin zu antworten.
Mit lieben Grüßen M. (27.03.17)

Antwort:
gehen sie der sache nach bzw. ev. besuchen sie den infotag um zu wissen, um
welche massnahme es sich handelt.
1. da sie noch nicht lange arbeitslos sind müssen sie über den kurs wie ihren defiziten, die der kurs aufklären muss, aufgeklärt werden - wenn nicht ist das ev. eine erfolgreicher berufungsgrund kommt es zur sperre wegen verweigerung.
2. keine gratisarbeit - sie müssen nach kv entlohnt werden - sagen sie
gleich, dass sie ansonsten den lohn einklagen werden (bei der massnahme)

>"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Praktikum - / Schnuppertage statt Probetage<

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

ist es ein coaching müsste der kurs freiwillig sein.
Zwangs"-Massnahmen bzw. "Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

wenn sie sich einfach abmelden ist das ihre sache - rate ich aber nicht dazu -
"bez. der statistik wollen die das nur"
wenn, dann legen sie auf den bescheid einer ev. sperre berufung ein -

sehen sie sich die antwort von "Allseits bekannte Trendwerk Geschichte" an.
dort sind sämtliche links zum anklicken (unterstrichen)
bzw.
zur info
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

melden sie sich wieder wenn sie genau wissen worum (welche "zwangs"-massnahme) es sich handelt.

Ps.: Atteste von Vertrauensärzten / Fachärzten können nochmal hilfreich sein! Diese heben sie sich auf für den "Augenblick" wo sie diese brauchen können! ohne gewähr - alles gute


28.03.2017 um 10.03 Uhr - von A*. - "Was man sich in 2 1/2 Jahren mit PVA / OÖGKK und AMS mitmacht brauche ich ja nicht zu sagen"


Hallo
Mein Lebenslauf in Kurzfassung
40j Optiker in einer Firma - Dann zu alt u zu teuer - Beidseitige Trennung April 2014 - 1 J krank / ausgesteuert. - Pensionsantrag natürlich abgelehnt nach lächerlicher Untersuchung. Mit AK geklagt und verloren / nicht zurückgetreten + 6 mon. - Lt Gutachter 6 h/Tag mit 5 min Pause / Stunde Arbeit möglich. 1 J arbeitslos in der Zeit auf med. Reha inkl. Übergangsgeld. Derzeit Notstand
Seit 21. März wieder auf med. Psycho Reha - Übergangsgeld wegen gesetzlicher Lage abgelehnt

Das heißt 6 Wochen kein Einkommen und ca 240.- Zuzahlung. Werde nach 4 Wochen abbrechen da ich es mir nicht leisten kann.
Kann es wirklich sein das man im Notstand kein Übergangsgeld oder Reha Geld bekommt. U natürlich keinen Notstand man steht ja nicht zur Verfügung.
Falls es eine Möglichkeit gibt wäre ich sehr dankbar, möchte oder sollte auch 6 Wochen bleiben.
Was man sich in 2 1/2 Jahren mit PVA / OÖGKK und AMS mitmacht brauche ich ja nicht zu sagen. Mfg (25.03.17)

Antwort:
wenn sie aus gesundheitlichen gründen keinen notstand bekommen - so müssen
sie um mindestsicherung (ohne arbeitszwang) ansuchen (auch am AMS möglich)
hat man ihnen das nicht gesagt?
ja rehageld gibts nur statt der I-Pension, wenn sie die PVA dazu befristet "verpflichtet"
folgen sie dem link zum Übergangsgeld - genaue infos vom AMS (ab einem gewissen alter)
Übergangsgeld nach Altersteilzeit
Frage: sind sie noch immer ausgesteuert oder wieso bekommen sie kein krankengeld?
>geben sie acht, dass sie nicht wegen ein und der selben diagnose ein jahr im krankenstand sind und deshalb ausgesteuert werden.
>ist es okay unter initialen in SoNed zu veröffentlichen? alles gute!

27.03.2017 um 12.04 Uhr - von A*. - "Melde mich wieder"
Zuerst danke für die Antwort. Muss mir den Link erst ansehen. Alles kann von mir veröffentlicht werden. Ausgesteuert bin ich schon. Ipension geklagt hab ich auch, natürlich verloren war von Anfang an klar.
Melde mich wieder - habe am Mittwoch ein Gespräch mit einen Ssozialberater
u. werde den Link noch lesen.
Bis bald!

Antwort:
Um der Aussteuerung auszukommen, lassen sie sich wieder gesund schreiben! Holen sie sich von der KK. die Krankenstandsbescheinigung und melden sie sich wieder beim AMS zurück! Dann erhalten sie wieder die Notstandshilfe, so sie wollen! (ohne Gewähr)


26.03.2017 um 11.40 Uhr - von G. - "Zur Nachahmung an die Volksanwaltschaft"


Herrn
*. G.
E......... *
**** L........

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter
Sachbearbeiter/-in:
Geschäftszahl:
Datum:
Mag. Heimo Tröster / VA-BD-SV/****-A/1/2017 - 14. März 2017

Sehr geehrter Herr W.!
Bezug nehmend auf Ihr E-Mail vom 5. März 2017 teile ich Ihnen mit, dass wir ein Prüfverfahren im Bereich des AMS Oberösterreich eingeleitet und mit der Landesgeschäftsführung des AMS Oberösterreich schriftlich Kontakt aufgenommen haben.
Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir uns wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Für Volksanwalt Dr. KRÄUTER:
MR Mag. Heimo Tröster e.h. (25.03.17)

("Wie soll ich mich bitte wehren?" - 18.10.2016)


26.03.2017 um 10.59 Uhr - von C*. - "Lebensgemeinschaft als Notlösung"


Sehr geehrter Herr Moser,

Da ich aus meiner Wohnung ausziehen musste, musste ich zu meiner Freundin ziehen. Ich beziehe Mindestsicherung.
Natürlich hab ich sofort einen Brief erhalten wo ich angeben muss in welcher Beziehung ich zu dieser stehe.
Es gibt keine Möglichkeit abzustreiten, dass es sich um eine "Lebensgemeinschaft" handelt, da keine getrennten Zimmer.
Jetzt ist es so. Es war eine absolute Notlösung. Meine Freundin hat mir quasi aus einer Notlage geholfen.
Mittlerweile wird mir immer mehr bewusst, dass das riesige Konsequenzen hat.
Da ja das Partnereinkommen angerechnet wird. Meine Freundin studiert und hat kein Einkommen. Sie erhält allerdings 1000 Euro/Monat von ihren Eltern für die Miete und ihre! Lebenserhaltungskosten.
Ist es wirklich so, dass dies voll angerechnet wird, keine Freigrenzen (hab recherchiert, dass bei der Notstandshilfe Freigrenzen existieren) und ich dann nur ca. 200? Mindestsicherung bekomme, wenn überhaupt?
Es ist ja eigentlich eine Leistung Dritter an meine Freundin.

Mit freundlichen Grüßen
C. (25.03.17)

Antwort:
Diese Anrechnung bei Partnerschaft ist sowieso ("oft") nicht nachvollziehbar bzw. haben gutverdienende Menschen / PolitikerInnen ("ev. MillionärInnen mit dabei?") tatsächlich ein Gesetz beschlossen, das die Schwächsten einer Gesellschaft in die Armut hievt/"zwingt"!
Ich denke es geht bei euch wirklich nur darum, dass die "Administratoren" von dem monatlichen "Einkommen" der Freundin erfahren haben und diese Summe tatsächlich bei ihrer Mindestsicherung anrechnen!
So lässt sich auch der Grünen-Tipp nicht mehr umsetzen der Verschweigen
zum Inhalt hat, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht!
Wenn sie bei der Freundin weiter wohnen bleiben, so gehen sie der Sache mit einem Einspruch, auf den schriftlichen Bescheid, den sie verlangen, nach!
Bzw. haben sie den Bescheid schon erhalten. So legen sie darauf mit ihrer Begründung Berufung ein (erheben Beschwerde) - Dass es sich bei der Freundin um ein mon. Einkommen handelt, das ev. nicht fix ist/bleibt, weil es sich um eine freiwillige Unterstützung der Eltern handelt! - Zusätzlich - dass niemanden ein Unterhalt zusteht und ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird.
Gehen sie sämtliche Links zum Thema durch!
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid
bzw.

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)
und

weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Da sie schon Partnerschaft zugegeben haben und keine eigene Zimmer für jede Person vorhanden sind, bleibt ev. nur übrig, dass sie wieder ausziehen - wollen / brauchen sie Unterstützung!
Bei der Mindestsicherung besteht das Problem auch darin, dass man von Haus aus - nicht nur in rechtlicher Hinsicht - der Letzte ist! (OHNE GEWÄHR)


26.03.2017 um 10.59 Uhr - von Peter Ruzsicska - "Parlamentarisches Verfahren zum Heimopfergesetz"


Lieber Christian! Bitte um Veröffentlichung!

Ich nehme an (wie auch auf meinem Blog dargestellt), daß nicht wenige ältere und auch manche etwas jüngere Gepeinigte des sozialindustriellen Komplexes (AMS, SÖB´s, BBRZ, BOMS, Leiharbeit, Sozialhilfe, Behinderteneinrichtungen, Altersheime etc...) ehemalige Insassen des Kinderheimterrorregimes sind.
Dies trifft auch auf ehemalige Pflegekinder zu, welche leider im aktuellen Gesetzesentwurf des Heimopfergesetzes (HOG) nicht berücksichtigt sind.

Da sich das neue Heimopfergesetz (HOG) derzeit im Parlament in seiner Konsolidierungsphase befindet, wäre es gut, wenn möglichst viele sinnvolle Stellungnahmen dazu im Parlament einlangen würden. Im Mai soll es parlamentarisch verabschiedet werden und voraussichtlich per 01.07.2017 in Kraft treten.

Es wäre gut, wenn dieses Gesetz besonders zu Gunsten der Ärmsten Betroffenen im Parlament verabschiedet wird - Dazu braucht es möglichst viele sinnvolle kritische Stellungnahmen!
Parlamentarisches Verfahren zum Heimopfergesetz (ruzsicska.blogspot)

P.S.:
Hier noch der Direktlink meiner Stellungnahme zum HOG-Entworf:

Alles Gute:
Peter Ruzsicska (25.03.17)


24.03.2017 um 11.53 Uhr - von K*. - "Antrag auf Invaliditäts-Pension"


Sehr geehrter Herr ,
bin 51 Jahre alt, beziehe mittlerweile Notstandshilfe vom AMS und soll nun lt. meinem Arzt einen Antrag auf Invalidität stellen, da weder Reha noch irgendwelche Umschulungen zweckmäßig für mich wären. Habe in Österreich insgesamt 16 Jahre gearbeitet, 1 Jahr in Deutschland und 5 Jahre Teilzeit in Spanien. Möchte nun meinen Antrag auf Invaliditätsrente bei der PVA nur für Österreich stellen, da mir die zusätzliche Beantragung in Spanien und Deutschland zu sehr problematisch erscheint und ich daher einen Aufschub der Feststellung dieser ausländischen Versicherungszeiten beantragen möchte - wie formuliere ich dieses Schreiben ? Kann ich das gleich direkt in den Antrag reinschreiben oder muss ich das per Extraschreiben zum Antrag dazugeben ? Ist das überhaupt nach nationalem österr. Recht möglich ? Lt EU Recht jedenfalls kann ich mich auf EG Nr. 883/2004, Art. 50 Abs 3 stützen.
Bin echt schon verzweifelt, da mir in dieser "Multikulti " Angelegenheit niemand weiterhalfen kann / will....wer denkt schon an seine Rente, wenn er als junger Mensch ins Ausland arbeiten geht, um seinen Horizont zu erweitern ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe u. Rückantwort im Voraus. schöne Grüße K. (23.03.17)

Antwort:
ev. können sie nur die österreichische zeit anrechnen lassen - sie verlieren dann ev. an bezugshöhe - ausser sie fallen sowieso tiefer und bekommen/brauchen die ausgleichszulage - falls sie die I-pension bekommen.
aber
es wäre nicht so kompliziert wie die vorstellung vermuten lässt. bringen sie (ev. über google) die pensionsversicherungs-adressen dieser länder in erfahrung und schreiben sie diese an. die antworten senden sie dann der PVA-Österreich.
genaue auskunft erfragen sie ev. bei der PVA. ev. per e-mail oder post.
ohne gewähr - alles gute


23.03.2017 um 3.35 Uhr - von E*. - "Allseits bekannte Trendwerk Geschichte"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich habe von meinem Ams Berater, eine Zuweisung für eine Massnahmen namens Akt:E in Kooperation mit Trendwerk bekommen, auf die Nachfrage was diese Leuten... Dort genau tun gab mir mein Ams Berater nur die Antwort er wisse es nicht. So jetzt nach einiger Recherche habe ich herausgefunden das es sich dabei um die allseits bekannte Trendwerk Geschichte handelt.bei der Leute zu Vertrageunterzeichnungen gezwungen werden... Kann man sich gegen die Zuweisung irgendwie wehren?? Ich habe gesundheitlich und pyschisch nicht die Kraft gegen das Ams zu kämpfen...

Antwort:
Besuchen sie den Infotag und fragen vor Zeugen, ob es sich hier um eine freiwillige Angelegenheit handelt. Ist leicht möglich! Bei einer Form von Coaching müsste die Teilnahme freiwillig sein. (Akt:E )
Denn
"Zwangs"-Massnahmen bzw. "Zwangs"-Kurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Wie lange sind sie arbeitslos bzw. wenn sie noch nicht lange arbeitslos sind müssten sie über ihre Defizite wie den Kurs aufgeklärt werden.
Falls
wäre dies eine erfolgversprechende Berufungs-Begründung, sollte es bei einer Weigerung eine Sperre geben.
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Oder
haben sie schon solche Kurse besucht? Falls, gibt es auch dann eine Möglichkeit sich gegen eine Teilnahme zu wehren.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

Gibt es eine "rechtswidrige" Sperre, so müssen sie auf den Bescheid Berufung einlegen! Ganz gegen den Willen des AMS bzw. ihrer BeraterIn wird es nicht gehen! (ohne Gewähr)

23.03.2017 um 10.50 Uhr - von A. - "Auf dem Formular steht aber das diese Betreuung freiwillig ist"
zur letzten anfrage in ihrem gästebuch, ich war ab ende jänner bei trendwerd bzw. ja eigentlich firma context/akt E, beim infotag wird um unterschrift gebeten, auf dem formular steht aber das diese betreuung freiwillig ist, demnach kann man ohne probleme ablehnen, sollte man auch direkt!.....

ich habe nicht! abgelehnt (dachte besser so eine sache als ein halbtags kurs mo bis fr), man kommt dann zu einem einzelcoach, einmal wöchentlich ist termin, man wird zu miesen jobs gedrängt und direkt von den beratern vermittelt (burger king oder ähnliches), natürlich wird immer zuerst gratis probearbeit erwartet, danach soll man dann den trendwerkvertrag unterschreiben (30 std. für ca. 900 euro), und wird vielleicht! an eine firma verliehen, sonst ist die zeit dort abzusitzen (1, maximal 2 monate) habe nach absprache mit meinem berater (ams) diese sache dort beendet (aber vor vertragsunterzeichnung/trendwerk), habe auf die beratung/freiwilkigkeit verwiesen...gab keinerlei probleme oder androhung von sperre.

Antwort:
Danke für die Info!


22.03.2017 um 7.21 Uhr - von B*. - "Itwork verlangt Versicherungsdatenauszug"


Sehr geehrter Hr. Moser

Ich wurde vom AMS zu einer Informationsveranstaltung "ProActiv" geschicht. Der Projektträger ist itswork Personalservice & Beratung gemeinnützige GmbH

die Fa. itswork verlangt von mir einen Versicherungsdatenauszug.
Nach Rücksprache mit dem AMS Linz soll die Weitergabe des Versicherungsdatenauszug verpflichtend sein.
Auch bei der AK Linz konnte mir keine konkrete Auskunft gegeben werden.
Ich bin aber der Meinung, dass so persönliche Daten nicht weitergegeben werden sollen.
Bitte können Sie mir eine verbindliche Antwort darauf geben wie die Sachlage ist und ob es bei Verweigerung der Weitergabe zu einer Bezugssperre kommen kann.
Danke für Ihre Bemühungen. B.

Antwort: "Sensible Daten nur an Vertrauens-Personen rausgeben"
sie brauchen dem privaten "verein" den versicherungsauszug nicht vorlegen.
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung /
Datenschutz
wenn sie darauf hin nicht genommen werden, darf keine sperre ausgesprochen werden! nur wird oft auch rechtswidrig gesperrt, was aber zu einer erfolgreichen Berufung führen muss.
Ev. fragen sie vor Zeuegen / KurskollegInnen ob das Vorlegen des Versicherungsauszug`s eine freiwillige Angelegenheit ist? Nur zusätzlich - Falls Unseriosität oder Lügen vorkommen, nicht wundern - liegt an der Tagesordnung!
(
ohne gewähr)


21.03.2017 um 10.25 Uhr - von G*. - "Lebe in einer Wohngemeinschaft"


Sehr geehrter Herr Moser,

bin Notstandshilfebezieher und lebe in einer Wohngemeinschaft (Ein Eingang, eine Küche, getrennte Schlafzimmer und Arbeitszimmer). Möchte etwaigen Bescheiden vom AMS zuvorkommen und wissen, welche eindeutigen Beweise es für eine Wohngemeinschaft gibt bzw. welche Beweise es gibt, die jedenfalls gegen eine Lebensgemeinschaft sprechen. Ist z.B. ein Untermietvertrag zwischen mir und dem Wohngemeinschaftspartner ein solcher Beweis für eine WG und gegen eine LG?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie die Vorgehensweise des AMS ausschaut. Und zwar in dem Fall, dass das Amt bei meiner nächsten Beantragung und dem jetzt gesetzlich möglichen erweiterten Zugriff auf das ZMR sieht, dass unter meiner angegebenen Adresse zwei Personen gemeldet sind. Kommt dann sofort der Bescheid, dass keine Notlage besteht, dann meine Berufung und so weiter? Und wird ab dem Bescheid bis auf weiteres die Zahlung eingestellt?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, (16.03.17)

Antwort:
In solchen Falle raten die Grünen zum Schweigen!
>"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)
Zur Info:
>Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)
und
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
Es besteht die Möglichkeit, dass das AMS Schnüffler nach Hause schickt, um ihre Angaben zu überprüfen bzw. nachzusehen, ob es sich eh um eine Wohngemeinschaft handelt! - sämtliche Links durchlesen!

Falls Bezugseinstellung - stellen sie auf den Bescheid mit der Berufung den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (ohne Gewähr)

22.03.2017 um 18.13 Uhr - von G*. - "noch zwei Fragen"
Nur noch zwei Fragen:
Gibt es diesbezüglich eigentlich eine kostenlose Rechtsberatung, z.B. in Wien, wo man einen Termin ausmachen kann?
Gibt es einen Rechtsanwalt, der sich in solchen Fällen auskennt und einem vorab schon Tipps geben kann, bzw. den man im Fall der Fälle konsultiert?
Habe eine Rechtsschutzversicherung und schon einen Kärntner Anwalt für Beratung konsultiert. Der wusste allerdings weniger als ich:-)
Liebe Grüße,(21.03.17)

Antwort:
Rechtsanwalt Dr. Pochieser ist auf dem Gebiet sehr kompetent - ist aber nicht
kostenlos. Bez.Rechtsschutzversicherung nachfragen.

sie dürfen sich halt auf keinen fall eine partnerschaft vom AMS vorwerfen
lassen - immer wohngemeinschaft -lesen sie sich unbedingt einige links durch.
>die VwGH erkenntnisse - definieren die anrechenbare partnerschaft / Lebensgemeinschaft etc. / ("Partnerschaft")

Ps.: ev. versuchen sie es auch bei aktive arbeitslose - rechtsberatung

21.03.2017 um 21.51 Uhr - von G*. - "
Dank"
Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen,


21.03.2017 um 10.05 Uhr - von B*. - "Diskriminierung durch PVA-Gutachten am AMS?"


Diskriminierung durch PVA-Gutachten am AMS?

Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin manisch depressiv und leide zur Zeit an einer Depression. Ich wurde letztes Jahr aufgrund meiner Erkrankung gekündigt und bin seitdem im Krankenstand. Der Krankengeldbezug läuft aber Ende April aus und ich wurde von der Krankenkasse gedrängt einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension (bzw. Rehabilitationsgeld) zu stellen. Jetzt habe ich aber in verschiedenen Foren gelesen, dass fast 70% der Anträge abgelehnt werden. Das heisst aber auch, dass wenn ich einen negativen Bescheid erhalte, bekommt das AMS das psychiatrische Gutachten der PVA Untersuchung.

Könnte das dann auch bedeuten, dass ich vom AMS aufgrund dieses Gutachtens "diskriminiert" werde" und relativ bald in Dienstverhältnisse mit geringen Anforderungen und schlechter Bezahlung sowie SÖBs oder Transitarbeitsplätze vermittelt werde?

Ich habe bis jetzt immer in relativ anspruchsvollen Jobs in der IT-Branche gearbeitet, aber ich bin mir im Klaren, dass ein Wiedereinstig in meiner Situation schwierig sein wird.

Ich fühle mich aber überhaupt nicht wohl bei dem Gedanken, dass ich aufgrund meiner Diagnose vom AMS in eine Schublade gesteckt werde. - Am liebsten würde ich den Antrag wieder zurückziehen und trotz derzeitiger Depression zum AMS gehen, da ich einen negativen PVA-Bescheid befürchte...

Wie schätzen Sie meine Situation ein?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen (16.03.17)

Antwort:
Falls sie es bei der PVA versuchen, so verbieten sie der PVA die Daten an das AMS zu senden. Falls, sollen sie denen nur mitteilen, ob sie arbeitsunfähig sind - dann bekommen sie eh die Pension - vorübergehend arbeitsunfähig sind und Rehageld erhalten - oder zu ?% vermindert arbeitsfähig sind.
Datenschutz!
Und sie brauchen - wegen dem Pensions-Antrag" keine "zusätzliche" Angst vor Dienstverhältnisse mit geringen Anforderungen bzw. SÖB-Transitarbeitsplätzen haben! Nach 3 monatiger Arbeitslosigkeit hebt sich jeglicher "Schutz" auf, was dazu führt, dass sie auch ohne den PVA-Antrag solchen DV. ausgesetzt sind! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3) (ohne Gewähr)


21.03.2017 um 7.43 Uhr - von T*. - "Ich wurde vom AMS zum BBRZ geschickt "


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe schon viel auf SoNed gelesen bin mir trozdem unsicher weshalb ich nachfragen möchte.

Ich wurde vom AMS zum BBRZ geschickt weil ich wegen meiner Wirbelsäule nicht mehr im Lager arbeiten darf und habe mich wegen meiner Unwissenheit und der Einschüchterungstaktik mit §10 unterschrieben dass ich dem Datenaustausch meiner Gesundheitsdaten und Psychotest Ergebnissen (man verweigert mir übrigens sämtliches Wissen darüber was für Ergebnisse das sind bis nachdem diese zum AMS übertragen wurden) mit dem AMS zustimme.

Nach dem Kurs wurde ich auch augenblicklich in einen Folgekurs des BBRZ gesteckt wo nun noch mehr Daten gesammelt wurden (mehr Tests mehr geheime Ergebnisse) ende dieser Woche am 24.03.2017 werden wohl die gesamten Daten dann verschickt.

Zudem wollen die mich dann auch noch zwingen einen Vertrag für eine Ausbildung wo ich mir keine Zukunft für mich als Mensch darin vorstellen kann zu unterschreiben. Wieder unter Androhung dass wenn ich das nicht mache wegen §10 meine AMS Geld und die Notstandshilfe (also meine Existenzgrundlage) gestrichen wird.

Ich habe gelesen dass ich teoretisch von der Übereinstimmung der Datenübertragung zum AMS zurücktreten kann. Wenn ich das tue können die den Kurs nicht fertig führen und mich dementsprechend rausschmeißen. Kann das AMS mich dann belangen wegen den bisherigen Kurskosten?

Und wie trete ich von der Übereinkunft richtig zurück?

Was sollte man in diesem fall dem AMS sagen?

Liebe Grüße und danke für diese wahre Schatzkammer an Informationen die es hier zu lesen gibt. (20.03.17)

Antwort:
So wie sie das schildern, handelte es sich um Nötigung! Natürlich dürfen/können sie die Datenübertragung ans AMS verweigern!
Siehe VwGH: BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!"

Sie setzen einfach ein Schreiben auf indem sie die Erlaubnis der Übertragung zurück nehmen und verbieten - mit Unterschrift - ans BBRZ nicht ans AMS!

Sie haben das Recht auf die von ihnen angelegten Daten
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)
+
Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
siehe auch unter:
"PVA-Gutachten: Scheint beim AMS das Alpha und Omega zu sein" (2.03.17)
6.03.2017 um 11.52 Uhr - von Do. - "PVA + AMS "Recht auf Gesundheitsdaten-Einsicht"

8.03.2017 um 11.36 Uhr - von Do. - "DATENSCHUTZ und AUSKUNFTSRECHT BEI PVA, AMS und BBRZ"
(Auskunftspflichtgesetz)

Sollten sie aus diesem Grund aus dem Kurs entlassen werden, so darf nicht gesperrt werden, weil sie nicht schuldhaft gehandelt haben! (ohne Gewähr)

Zur Info siehe Antwort unter dem Link BBRZ?


22.03.2017 um 14.56 Uhr - von T*. - "Antwort hilft mir weiter"
Vielen dank für die schnelle aufschlussreiche Antwort das Hilft mir sehr weiter.
Mit freundlichen Grüßen

23.03.2017 um 11.28 Uhr - von D. - "DAS RECHT AUF AKTENEINSICHT"
PVA; Krankenkassen; AMS
Das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) gewährleistet Rechte, die gegebenenfalls vor der Datenschutzbehörde durchgesetzt werden können.
Sie können ihre Rechte sowohl gegenüber öffentlichen Auftraggebern (wie etwa Behörden, Sozialversicherungsträger udgl.) als auch gegenüber privaten Auftraggebern (wie Unternehmen, Privatpersonen) geltend machen.
Rechte der Betroffenen


20.03.2017 um 16.54 Uhr - von N*. - "Da ich studierter Elektrotechniker bin, möchte ich nicht unbedingt in irgendwelche sinnfreie Kurse geschickt werden"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich beziehe seit ungefähr 6 Monaten Notstandshilfe, beim nächsten Termin wird mir meine AMS Beraterin sicherlich irgendwelche Kurse vorschlagen,um nicht in die statistische Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen.Da ich studierter Elektrotechniker bin, möchte ich nicht unbedingt in irgendwelche sinnfreie Kurse geschickt werden,daher einige Fragen an Sie:
1.Besteht die Möglichkeit,dem AMS Kurse vorzuschlagen,die einen interessieren und die einen auch beruflich weiterbringen können? Beim WiFI Wien bin auf einige Kurse aufmerksam geworden, die sind aber gerade nicht billig.
2.Ein ehemaliger Kollege hat mir eine Montagearbeit im Ausland angeboten. Mir ist zwar klar, dass ich bei jeglichem Auslandsaufenthalt meine Ansprüche auf die Notstandshilfe verliere, was passiert aber bei meiner Rückkehr nach Österreich,habe ich dann überhaupt Anspruch? Wie lange sollte man maximal abwesend sein, um aus der Langzeitarbeitslosen Statistik gelöscht zu werden? Danke

Antwort:
Probieren sie es, legen sie sämtliche Daten bez. des Kurses / Kursanbieters vor!
>Sollte ein Tageskurs sein - ca. 20 Stunden die Woche dauern / ev. 4 Tage mal 5 Stunden in der Woche und muss ca. einen Monat, wegen der Statistik dauern. Wann findet dieser statt. Er darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten.
Bei anderer bzw. teurigeren Ausbildung kommt es auf den Versuch an.
Da auf Ausbildung / Qualifikation kein Rechtsanspruch besteht, heisst es ev. lästig sein.
>Sie müssen sich innerhalb 5 Jahren wieder zurück melden, um wieder Anspruch auf Notstandshilfe zu haben. Bzw. brauchts ein 7 monatiges / 28 wöchiges DV. um Anspruch auf neuerliches Arbeitslosengeld zu bekommen.

>Anwartschaft AlVG § 14.

(2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist - Anm.: - 5 Jahre - ) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.<

Langzeitarbeitslosigkeit erlischt nach 28 tägigen Bezugs-Unterbrechung!
siehe: Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!

Ps.: Sie müssten, wenn sie in einen "Deppenkurs" geschickt werden, über ihre Defizite, wie den Kurs der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden. Ansonsten haben sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung, sollte ihnen wegen Verweigerung der Bezug gesperrt werden!
siehe:
Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Es gibt die Möglichkeit für drei Monate ins Ausland zu gehen, wenn sie dort nach Arbeit suchen! Bewerbungen sind nachzuweisen!

>Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")
(Ohne Gewähr)


20.03.2017 um 14.17 Uhr - von S*. - "Wenn meine Tochter statt in den Kurs in den Krankenstand geht, verlieren wir (Eltern) die Mindestsicherung?"


Liebes Soned Team!
Meine Frage ist:Meine Tochter (Sie wohnt bei uns zu Hause) bezieht NH und hatte heute einen Termin am Ams .Sie bekam eine Kurszuweisung für Start Working .Ihr Betreuer beim AMS sagte meiner Tochter(19) das wenn Sie in den Krankenstand geht wir (Eltern )die Mindestsicherung gestriechen bekommen ,dass er auch im Computer vermerkte.Sind das neue Gesetze oder ist das rechtens ? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort und verbleibe mfg S.

Antwort: "Sippenhaftung"
Sippenhaftung? In was für einer Zeit lebt den der AMS-Betreuer?
Ist ein Hammer - Solch eine Art und Weise einer Einschüchterung ist bis jetzt noch nicht an mich heran getragen worden.
Ich würde vorschlagen, sie schreiben eine Beschwerde an die AMS-Geschäftsleitung.

>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)


20.03.2017 um 13.44 Uhr - von C. - "BBRZ? ........? ?"


Grüße Sie, werter Herr Moser! Ich bin in einer Selbsthilfegruppe mit Menschen mit chronischen Krankheiten; seit einiger Zeit beschäftigt uns, ob das BBRZ vom AMS verpflichtend zugeteilt werden kann? Es ging bei einigen darum, dass sie (chronisch und unheilbar, z. B. in einem Fall Morbus Crohn) krank und damit eingeschränkt sind (ausführliche Befunde vorhanden, wo der Facharzt und Spezialist auch die Stundenanzahl geschrieben hat) und nur 20-25 Stunden arbeiten können (in dieser Zeit aber ganz normal einsetzbar). Das AMS hat jetzt zwei Personen mitgeteilt, die ärztlichen Befunde sind nicht genug, die können sie nicht akzeptieren, wenn es eine Einschränkung gibt, muss das BBRZ (wahrscheinlich die Rehaanalyse) das bestätigen und das können die Personen nicht ausschlagen. Wissen Sie, lieber Herr Moser, oder sonst jemand Mitlesender in diesem Forum, ob das wirklich so ist? Darf man diese "Feststellung" des BBRZs trotz ausführlicher Facharztgutachten nicht mehr ausschlagen? Ich kan
n mir nämlich nicht vorstellen, dass dort gerade die großen Spezialisten (z. B. für Morbus Crohn u. a. chron. Krankheiten) sitzen und das besser wissen als die FachärztInnen, die diese Personen oft schon jahrelang betreuen. Ich konnte auch im Internet nichts Aktuelles finden... Vielleicht weiß hier jemand was! Danke für das tolle Forum und den Platz, solche Fragen zu stellen!
C.

Antwort:
Ich befürchte eine Weigerung würde zu einer Sperre führen, die - verweigert jemand - unbedingt mit dem Rechtsweg zu bekämpfen ist!
Um sich die Chancen auf Erfolg einzustufen, rate ich zum folgenden Link einer Antwort, die darauf hinweist, dass das BvWG "nichts" (nicht viel) auf die BBRZ-Gutachten gibt.
Auszug: >Der BVwG vermag dem seinerzeitigen Arbeitsmedizinischen Gutachten des BBRZ und dem Ergebnisbericht des BBRZ keine maßgebliche Bedeutung beimessen.<

Bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als, bez. dieser Einrichtung als AMS-Partner, von unseriös zu sprechen! "Harmlos bezeichnet"

Falls Betroffene das BBRZ besuchen, sollen sich die Betroffenen bez. ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nur mit einem Arzt austauschen - so einer vorhanden ist und nur diesem sämtliche Atteste vorlegen - Falls!
Wichtig, um sich ein Bild zu machen - lesen sie sämtliche Links auf BBRZ durch, wie auch
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

VwGH:
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

unter
Datenschutz! (ohne Gewähr)


20.03.2017 um 9.27 Uhr - von W*. - "Krankengeld während einer Sperre?"


Sehr geehrter Hr. Moser
Meine Frage ist: Bekomme ich Krankengeld wenn ich vom AMS eine Sperre der Notstandshilfe bekommen habe. Mfg. W. (19.03.17)

Antwort:
ja bekommen sie - nur verschiebt sich die sperre nach hinten - wenn sie
wieder gesund sind geht die sperre weiter.
oftmals wird gleichzeitig mit der sperre die Krankenversicherung abgemeldet - "ist nicht legal", drum falls, lassen sie diese wieder aktivieren, ev. mit hilfe der volksanwaltschaft
siehe Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
und ev.
immer berufung einlegen - ist kostenlos.
alles gute!


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