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24.10.2009 um 11.26 Uhr - von Ka. K*- Ausbildung zum Maschienenbau Techniker


Ich habe da eine Frage

ich möchte gerne die ausbildung zum maschienenbau techniker absolvieren .
Mein problem ist aber das ich in einem dienstverhältnis steh sprich leasing und da ich viel unterwegs bin nicht möglich ist diese ausbildungzu machen
was ich mir auch nicht leisten kann ist arbeitslos zu werden da ich alleinverdienrr bin und geschieden und die tochter bei mir wohnt und ich ein haus besitze und somit die kosten auch habe mit darlehn usw.
mein std lohn derzeit beträgt ca. 12 wobei die montagezulagen enthalten sind .
in einer firma zu arbeiten wo ich den selben std lohn bekäme wird sehr schwer zu finden sein . und wo ich die ausbildung machen kann

bitte um hilfe für meine situation

lg Ka. ich bin 47 jahre alt (23.10.09)

Antwort:
Finde ich gut, dass sie sich "weiter" ausbilden möchten! Das wird ihnen Stehvermögen abverlangen! Geben sie trotz "Niederlagen" nicht auf und seien sie auch lästig, wenn`s sein muss! - Zahlt sich voll aus!
So wie sie die Sache schildern wäre es mehr oder weniger "nur" über ihre Firma möglich! "Es müsste auch im Sinne einer seriösen Verleihfirma sein das sich die MitarbeiterInnen ausbilden!"
Über eine Anstellung käme ev. eine Bildungskarenz in Frage! Ausbildungen gibt es "sicherlich" in komprimierter kürzeren Form!
Suchen sie sich heraus (ev. per Internet - oder/und persönliches Gespräch nachdem sie telefonische Termin festsetzen lassen), welche Schulungsinstitute (ev. Bfi. Wifi. ? - ) eine solche verkürzte Ausbildung ihres Interesses anbieten und besorgen sie sich die Daten - Dauer/Termin, Kosten, Ort, etc. bevor sie mit ihrer Firma darüber reden!
Besuchen sie auch die AK und lassen sie sich informieren ev. unterstützen! - In diesen Fragen ist die AK kompetent - dort gibts für Mitglieder zudem einen Bildungscheck von 100 Euro! Alles Gute!
Bildungsförderung! (ohne Gewähr)



23.10.2009 um 11.49 Uhr - von O. S. - Betreuungsplan-Korrektur?


Hallo!

Hab mir vor einigen Tagen hier die Seite angesehen und muss ein Kompliment aussprechen, super das hier Leuten geholfen wird.

Nun hätt ich auch mal ein Frage:

Ich war von Jänner 2007 bis Juni 2008 arbeitslos (1 Kurs für Jobcoaching - von AMS und einen Lohnverrechnungskurs - von mir ausgesucht).

Habe dann von Juli 2008 bis Mai 2009 gearbeitet. Von mir selbst gefundenen Job (nicht in der Branche was ich wollte, aber ich hatte Arbeit).

Nun hab ich mir meinen Betreuungsplan angesehen und da steht drinnen das ich seit 2008 arbeitslos bin, hab das leider aber unterschrieben.

Sollte ich mit einem Mail an das AMS schreiben, das die das berichtigen??

Nächste Woche muss ich zu Jobtransfair, hab mir schon etliche Seiten hier kopiert, was ich unterschreiben darf und nicht. Freu mich schon *gg*.

Liebe Grüße
O.

PS: Binfroh, dass es dieses Portal gibt.

Antwort:
Ja, machen sie das. Lassen sie den Betreuungsplan hinsichtlich Dauer bzw. Eintritt in die Arbeitslosigkeit korrigieren! Probieren sie es mit einem E-Mail, ansonsten beim nächsten AMS-Termin!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!


23.10.2009 um 11.44 Uhr - von A.B. - Aufforderung zur Nachzahlung!


Hallo Christian,

ich möchte dich nochmals in dieser Angelegenheit um deine Hilfe bitten:

Nachdem ich bis dato nichts wegen des teilweise nicht ausbezahlten Familienzuschlag vom AMS bekommen habe und diese mir mit Juli09 wieder zum Teil den Familienzuschuss gestrichen habe, habe ich einen Eingeschrieben Brief mit allen notwendigen Unterlagen an´s AMS geschickt mit der Aufforderung um Nachzahlung! Sie haben mir die 2 Monate jetzt zwar nachgezahlt, allerdings aber nicht das 1 Jahr, das nicht ausbezahlt wurde.

Ich kann leider nicht beweisen, dass ich damals die Schulbesuchsbestätigung abgegeben habe! Ich werde diesen Fehler zwar sicher nie mehr machen, dass hilft mir aber in diesem Fall auch nicht weiter.

Ich hatte gehofft, einen Bescheid zu bekommen, den ich anfechten hätte kommen, aber nein, es kam nur die neue Mitteilung des Leistungsanspruches ab 01.07.09. Kein Wort über den Rest???

Was soll ich jetzt machen? Ich bin finanziell am Limit und das Geld fehlt mir!

Lg. A.B.

Ps: Den Beitrag kannst du gerne ohne Namen veröffentlichen, damit auch andere über die Machenschaften des AMS vorgewarnt sind!

Antwort:
Wann hast du den eingeschrieben Brief aufgegeben?
Geh mit dem Postaufgabezettel zur Geschäftsstellenleitung und fordere Aufklärung!
Nimm unbedingt eine Begleitperson mit!

Setze ev. nochmals ein Schreiben, konkret über das Jahr, auf! Indem du darauf bestehst, dass du die Schulbesuchsbestätigung "seinerzeit" sehr wohl abgegeben hast! Und diese im AMS verloren gegangen sein muss!
Mit der Zahlungsaufforderung "sendest" du erneut die Schulbesuchsbestätigung über das "fehlende" Jahr mit! Besorge dir die Bestätigung nochmal!

Gib dieses Schreiben beim Geschäftsstellenleitung-Besuch ab und lasse dir das auf einer Kopie bestätigen! Ansonsten eingeschrieben per Post!

Kommt nichts dabei raus wäre das ev. eine Angelegenheit für einen Rechtsanwalt!

Hol dir Unterstützung! Das Geld steht dir zu!

Besuche AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Antwort: AMS-Mitarbeiter3
für eine Rückforderung (aber auch für eine Nachzahlung!) gibt es eine Frist von 5 Jahren.

(ohne Gewähr)

25.10.2009 um 10.35 Uhr - von A.B. - Da ich mich sehr ungerne im AMS Gebäude befinde
Hallo Christian,
danke für die rasche Antwort!
Ich habe zusätzlich zur neuen, die alte Bestätigung des Finanzamtes zu meinem neuen Brief (natürlich Eingeschrieben) vom 12.10. (siehe Anhang) mit geschickt!Trotzdem eben keine Antwort, bzw. Reaktion!
Da ich mich sehr ungerne im AMS Gebäude befinde, werde ich erneut einen Eingeschrieben Brief mit der Aufforderung um Aufklärung ersuchen!
Ich habe versucht irgendwie zu eruieren, ob man (frau) einen rechtlichen Anspruch (Paragraphen??) auf den Familienzuschlag hat, habe aber im Web leider nicht gefunden! Auch wenn die Antwort von AMS Mitarbeiter3 bestätigt es sind 5 Jahre!

Wahrscheinlich gehe ich wirklich wieder zu AmSand nächste Woche! Oder kann ich sie auch per Mail kontaktieren?
Danke A.
PS.: Nochmals Danke, dass du dich so unermüdlich einsetzt! (23.10.09)

Antwort:
Wenn der Brief erst vor kurzem gesendet wurde, kann es noch dauern!
Trotzdem um Aufklärung bemühen oder/und weiteres Schreiben senden!
Persönliche Vorsprache bei AMSand bringt mehr!

25.10.2009 um 0.35 Uhr - von H. - Antrag auf Bescheidausstellung
Hallo Christian,

zum Eintrag v. A.B.: Unbedingt einen Antrag auf Bescheidausstellung stellen!! Ohne Antrag machen die gar nichts. Oft stellt sich im Bescheid heraus, dass überhaupt zu wenig bezahlt wurde. Diesen Bescheid dann begründet Berufen und die entsprechenden Nachweise in Kopie dazu. Nicht zu sehr den Zeitraum einschränken, kann man über mehrere Jahre zurück verlangen. Wenn Unterbrechungen waren wird das sowieso ausgewiesen. Empfehlenswert ist die Antragstellung sowie die Berufung an den Absender UND in Kopie an die jeweilig Zuständige Landesgeschäftsstelle EINGESCHRIEBEN zu senden.
Das beschleungt etwas, aber keine Wunder erhoffen.

Alles Gute
LG.H

Vielleicht kannst du das an A.B. senden:

Anmerkung:
Bemessungsbescheid ist "immer" ein guter Tip! Wichtig ist erforderliche Papiere abgeben und sich diese Abgabe bestätigen lassen!



22.10.2009 um 19.36 Uhr - von H. H. - An VwGH, Volksanwaltschaft und Rechnungshof mit dem ersuchen um deren Meinung:


Hallo Herr Moser,

zur Info: nachstehend mein Schreiben an AMS Wien per Post.

Werde Sie über die Reaktionen informieren. LG

Gleiche Post per E-Mail an vwgh, volksanwaltschaft und Rechnungshof mit dem ersuchen um deren Meinung:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachstehend mein Schreiben an AMS Wien, muss der Leistungswerber betteln gehen?. Haben Sie eine Meinung dazu?

MfG
H. H.

Arbeitsmarktservice Wien
Landesgeschäftsstelle
Landstraßer Hauptstraße 55-57
1030 Wien
EINGESCHRIEBEN

Betrifft: Vers. Nr.: ********** Wien,21.10.2009

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, den rechtswidrig einbehaltenen Betrag von zumindest € 2.010.08 für den Zeitraum vom 08.04.2009 bis 14.06.2009 zur Überweisung zu bringen.
Obwohl diese Aufforderung zum wiederholten male erfolgt, ist die belangte Behörde bis heute nicht in der Lage einen rechtsgültigen Bescheid über die Einstellung des Leistungsbezuges auszustellen.
Ihnen ist bekannt dass Notstandshilfe Eigentumsrecht darstellt und die rechtswidrige Zurückhaltung der Unterstützung eine Existenz gefährdende Situation hervorruft.
Da mir durch diese rechtswidrige Vorgangsweise bisher ein beträchtlicher finanzieller Schaden entstanden ist (z.B. durch Zahlungsrückstand bei Kinderbetreuung, Wohnungsmiete usw.) behalte ich mir das Recht vor die belangte Behörde, in eventu die verantwortlichen Personen für diese Schäden haftbar zu machen.

Termin vormerk: **.11.2009
H. H. (21.10.09)

22.10.2009 um 18.08 Uhr - von H. H. - Berufungsergebnis: Ich hatte in allen bekämpften Punkten recht.
Hallo,
ja, natürlich ok.

Habe heute per Rsb das Berufungsergebnis in dieser Sache erhalten. Wie zu erwarten war positiv, ich hatte in allen bekämpften Punkten recht. Das Ergebnis hat sich mit meinem Schreiben etwas überschnitten. Das sollte aber niemanden abschrecken sich zu wehren. Ich habe schliesslich lange genug unter div. Schikanen gewartet. Nun warte ich auf das Geld und da in diese Zeit auch Krankengeld fällt, kommen dann die nächsten rennereien, da ich dieses Geld bei der WGKK mit diversen Unterlagen einfordern muss.
Dies zur vorläufigen Info, da ich seit Mai 09 auf weitere 3 beantragte Bescheide warte hat die Angelegenheit noch kein Ende.

LG
H.

Das widerrechtlich einbehaltene Geld wurde fristgerecht vom AMS Wien nachgezahlt! (10.11.09)



22.10.2009 um 13.27 Uhr - von Mar. S. - Schiebe den AMS-Besuch raus weils mich jetzt schon zusammenkrampft wenn ich nur daran denke


Hallo!
Ich habe ein für mich grosses Problem und hoffe das Sie mir weiterhelfen könnten.Ich war schon mal Arbeitslos gemeldet beim AMS habe mich dann abgemeldet und mich bei meinen Lg mitversichern lassen da ich mit dem AMS den Methoden den Kursen und den Betreuern nicht mehr konnte .Habe dann eine Arbeitsstelle gefunden aber leider nur für ein Jahr das jetzt mit 30 Okt. endet.So jetzt schiebe ich schon die ganze Zeit den Besuch zum AMS heraus weils mich jetzt schon zusammenkrampft wenn ich nur daran denke .Ich bin im schwanken soll ich hin oder nicht.Ich weiss das sie mir die Entscheidung nicht abnehmen können aber auf was muss ich achten?Sind Kurse wieder vorprogrammiert?herzlichen Dank im voraus und lg

Antwort: AMS-Menschenfeindlichkeit am Arsch vorbei gehen lassen - üben!
Natürlich sind Kurse vorprogrammiert! Das AMS soll in erster Linie das ÖVP Kalkül umsetzen!
Trotzdem suchen sie um Arbeitslosengeld an! Rechnen sie damit dass das AMS (die MitarbeiterInnen) den "politischen Auftrag" umsetzen und sie als Feindbild abstempeln soll und ev. auch so behandelt!
Machen sie sich bewusst, dass den MitarbeiterInnen als Anreiz für dieses menschen-verachtende Verhalten eine Prämie winkt! Also nehmen sie die Behandlung / Vorwürfe und die unseriöse Vorgehensweise dieser Behörde nicht persönlich / nicht ernst!
Im Übrigen haben sie die ersten drei Monate "Berufschutz"!

Wenn es ihnen persönlich zuviel wird oder die Gefahr der psychischen Erkrankung droht, so können sie noch immer freiwillig verzichten!
Bei einer ev. Sperre kann ihnen auch nicht mehr an Konsequenzen passieren, wie das was zu erwarten ist, wenn sie freiwillig verzichten!
Kein Al-Geld - wohingegen sie bei einer Sperre auch weiter krankenversichert bleiben!

Grundsätzlich:
Bei jeder Sperre Berufung einlegen! Das AMS sperrt auch rechtswidrig!
Begleitperson zum AMS mitnehmen wirkt Wunder!

Also solange wie sie den Mobbingversuchen des AMS u. der Zwangsmassnahmen auskommen oder aushalten, holen sie sich das Arbeitslosengeld, auf das sie einen Rechtsanspruch haben, ab!
Die menschenfeindlichen Äusserungen die aus dem Ignorieren der realistischen Arbeitsmarkt-Lage entstehen und die Aufgabe haben sie u.a./ letztendlich persönlich zu brechen, lassen sie sich - wenn möglich - am Arsch vorbei gehen!
Ansonsten können sie das guten Gewissens üben! (21.10.2009)



22.10.2009 um 12.52 Uhr - von Pe. Ru. - Fremdenrechtsnovelle "Das ist blanker Rassismus"


Liebe Mitmenschen!

So klar hat sich Menasse selten ausgedrückt, das kann ich alles voll unterschreiben...
Hier der Artikel von Robert Menasse im heutigen Standard:

derStandard.at - Fremdenrechtsnovelle (21.10.2009)

Anmerkung: "Der "Geist" der "Faschisten/Nazis" regiert Österreich!"
Hier werden Gesetze beschlossen, die die Würde und Rechte der Menschen abschaffen!

z. Bsp.: "Bewegungsfreiheit der Asylwerber auf nur einen politischen Bezirk beschränkt?"
"Warum so kompliziert? Legen wir sie doch in 10 Meter Ketten! Wenn die Asylwerber brav sind erweitern wir auf 15 Meter ( Anreiz) und wenn sie nicht brav sind verkürzen wir auf 3 Meter!"

Dies wie u.a. die "faschistische" Arbeitsmarktpolitik wird mit der SPÖ umgesetzt/beschlossen!
Eine Partei die "so" schlimmsten Verrat an Wähler, an der eigenen Politik verübt!
Als Zeuge ihr eigenes Grundsatzprogramm

Auch wenn Politik ein anderes Wort für Kompromiss ist! Darf eine Partei bestimmte selbst gezogene Grenzen nicht überschreiten!
Ansonsten handelt es sich in der Umsetzung nur mehr um die eigenen egoistischen Interessen der Protagonisten! Wie zur Zeit!

An die Basis der SPÖ lest bitte euer Grundsatzprogramm und pfeift eure Spitzenfunktionäre zurück! Sie verraten auch euch!

Der hauptsächliche Grund der (zu erwartenden) Wahlniederlagen!

>Ich schäme mich für das offizielle Österreich!
Und bin stolz auf das Österreich/die ÖsterreicherInnen die Widerstand, gegen diese Politik der niedrigen emotionalen Intelligenz, leisten!< (21.10.2009)



22.10.2009 um 12.45 Uhr - von Werner aus Wien - Es wird Zeit, sich unbeugsam zu wehren !
Lest und schaudert über die Aussagen der Krisenverursacher....


Es wird Zeit, sich unbeugsam zu wehren !

Die AMS Praktiken sind eine Sache, daß das alles System hat sieht man an einer anderen !
Nach dem gelungenen Slogan \"Wir zahlen NICHT EURE Krise\" muss es endlich weitergehen.
Lest und schaudert über die Aussagen der Krisenverursacher....

Goldman-Berater: Nicht Profit, sondern Bekenntnis zu Werten entscheidet über Höhe des Bonus.

Es ist, als gäbe es keine Finanzkrise: Große Bankkonzerne werden heuer Boni in Milliardenhöhe auszahlen.
Und für den empörten Aufschrei der Öffentlichkeit zeigt die Finanzbranche wenig Verständnis.
Ein Berater von Branchenprimus Goldman Sachs warnte davor, sich für hohe Boni zu \"schämen\".
Ihm zufolge gibt es keine Alternative zu den Bonuszahlungen, denn \"wir müssen die Ungleichheit als Mittel, mehr Wohlstand und Chancen für alle zu schaffen, tolerieren\". http://www.orf.at/091021-43870/index.html (21.10.2009)




21.10.2009 um 12.50 Uhr - von H. Wi. - Chronolgie einer AMS-Vernichtungskampagne
Durch diese AMS -"Betreuung" nervlich am Ende - ich weiss echt nimmer weiter!


Hallo Christian!

Nach den Ereignissen der letzten Wochen und dem heutigen AMS-Kontrolltermin muss ich Dir einfach schreiben und Dich um Hilfe und Rat bitten.

Nach einer Zuweisung ohne Belehrung zu einem "Link-Qualifizierung-Kurses" bekam ich - wie Dir bekannt ist - eine Sperre verhängt, die ich nach langer Verzögerung des AMS (keine Ausstellung eines beeinspruchbaren Bescheides)am 28.9.09 (Anhang "berufungams")beeinsprucht habe!

Es ist von Seiten des AMS auf diese Berufung weder geantwortet worden noch wurde auf die von mir geforderte aufschiebende Wirkung eingegangen.

Bei meinem Termin am 7.10.09 bei meinem Betreuer K. (wir hatten ein "normales" Verhältnis zueinander - menschlich!!!!) teilte er mir mit, dass er eine Nachfolgerin bekommt und ich mich bei dieser am 19.10.09 um 8.00Uhr zum Kontrolltermin melden soll.

Dies tat ich natürlich heute pünktlich wie immer!

Bei diesem Termin legte sie mir eine neue "Betreuungsvereinbarung" vor (Anhang amsvereinb001).

Wie du selbst lesen kannst, wird mir da so einiges an "Defiziten" angedichtet und ich habe dies, mit dem Hinweis der rechtlichen Prüfung, nicht unterschrieben (auch PHÖNIX kommt darin vor)!

Nachher kam von Seiten der "Betreuerin" wieder eine "Spontanzuweisung" zu dem von mir beieinspruchten LINK-Kurs!

Ich wies sie darauf hin, dass dies rechtswidrig sei und sie sagte: Davon weiss ich nichts, ihr Defizit ist die lange Arbeitslosigkeit!!!!

Auf meine Weigerung hin, bekam ich mit dem mündlichen Hinweis "über Defizite aufgeklärt" einen neuen Kontrolltermin bei ihr am 21.10.09 um 12.45 mit der Bemerkung - "nachher in den LINK-Kurs"!

Abgesehn von formalen Fehlern - das Gerichtsurteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht war nicht am 7.5.09 sondern am 19.1.09 - bin ich einfach durch diese "Betreuung" des AMS nervlich am Ende und durch die 6 Wochen Sperre auch finanziell!

Da ich durch diesen monatelangen Krampf und Kampf mit den "Betreuungsmethoden" durch das AMS am Boden bin, werde ich vor dem 19.10.09 meinen Arzt aufsuchen und um Hilfe bitten. Durch wochenlanges nicht Durchschlafen können, Magenkrämpfe und weiteren durch Stress ausgelöste Symptome ist mein Kampfeswille mehr als nur geschwächt - leider durch die Methodik der "Menschen" am AMS!

Und was mich noch mehr schwächt sind die haltlosen Begründungen der Arbeitslosigkeit meinerseits durch diesen "Betreuungsvereinbarung".

Ich bitte Dich Christian, mich durch rechtlich fundierte Tipps, einen neuen Weg aus diesem unmenschlichen Dilemma, verursacht durch das AMS, zu zeigen - ich weiss echt nimmer weiter!

Mit Dank für Deine Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichen Grüsse
H. Wi. (20.10.09)

Antwort: "Krankheitsbild: Soziale Phobie durch begründete AMS-Angst/Furcht"
rückfrage - hast du schon mal so einen kurs besucht? bzw. wie oft?
hast du die berufung eingeschrieben aufgegeben oder die abgabe bestätigen
lassen? - frage nach ob sie eingegangen ist! zur sicherheit - sie kann einige wochen monate dauern!

ich gehe davon aus, da du nicht aufgeklärt wurdest und du keine gelegenheit zur stellungnahme bekommen hast, dass der berufung stattgegeben wird!
ansonsten ist der gang zum VwGH - über verfahrenshilfe erforderlich!

gut das du nicht unterschrieben hast - lasse dich durch so einen zettel
nicht total entmutigen - richtet sich anscheinend nicht an gesetze bzw. wird
versucht diese grenzen ins "rechtswidrige" zu erweitern!
was phönix betrifft - aufsuchende vermittlung ist freiwillig und eigen-bewerbungen
hat der VwGH auch eine andere meinung!

und als defizit langzeit-arbeitslosigkeit ist unsinn - das sagt nichts über fehlende kenntnisse/fähigkeiten aus und geht nicht auf die realistische lage der hunderttausenden arbeitslosen und der fehlenden arbeitsplätze ein!

ja klar ist die belastung nervlich unerträglich umsomehr als das es noch um
ein laufendes verfahren handelt auf das keine rücksicht genommen wird und
die vorgehensweise vor dem rechtsspruch wiederholt wird!

deswegen unbedingt zum arzt/facharzt um hilfe zu bekommen!
warap zBsp. bemüht sich um das krankheitsbild "AMS-phobie"!
hier geht es um mobbing! lass das in den krankheitsbericht / diagnose
aufnehmen!

vom RA.4.) Mobbing durch das AMS

RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS"Betreuung" rausfliegt, den
sowieso überforderten "Beratern" Arbeit erspart, und diese es durchaus auch
so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer
Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem
solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn
oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann.
Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

(ohne gewähr)

21.10.2009 um 11.08 Uhr - von H. Wi. - Mein Arzt war entsetzt!
Hallo Christian!

Ich hatten schon sogenannte "Qualifizierungskurse" und auch "aufsuchende Vermittlung" vor dem Jahr 2003, da fand ich für 3 Jahre - bis zu meiner Entlassung 2006 - GsD einen Job!

Bin soeben vom Arztbesuch zurück und wurde wegen Depressionen für mindestens 4 - 5 Wochen krankgeschrieben. Einnahme von Tabletten wurde auch verschrieben. Mein Arzt war durch meine Schilderungen über die Vorkommnisse am AMS entsetzt!

Auch ein weiterer vorzeitiger Antrag wegen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation - hervorgerufen durch den unmenschlichen Umgang durch das AMS und die daraus resultierenden Beschwerden - wurden heute zwischen ihm und mir besprochen.

Weitere Untersuchungen, wie Blutabnahme usw. passieren in den nächsten Wochen.

Ich habe mich sofort per Handy bei der AMS-"Servicline" gemeldet und die Krankmeldung durchgegeben. Etwas später dann auch per FAX an die zuständige "Betreuerin" geschickt (würde ich empfehlen, da nach meinen Erfahrungen mit dem "Verein" alles passieren kann, nur um einen seiner Existenz zu berauben!!!)

Die Veröffentlichung ist ok für mich, da wir nur so diese Sauereien im Namen der "Arbeitsmarktpolitik" aufdecken können.

Mit Dank für Deine Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichen Grüsse
H. Wi.



21.10.2009 um 9.22 Uhr - von Kre. - Rechtswidrige Bezugseinstellung!


hallo,
ich entdeckte auf meinem konto, dass mir ca. 200 eu notstandshilfe für sept.zu wenig ausbezahlt wurden.
meine betreuerin meinte, das wäre, wenn ich mich nicht bewerben würde oder einen info-tag versäume.
IM NACHINEIN käme dann ein gespräch, eine niederschrift, eine sitzung - und ein schriftl. "bescheid".
oder das geld würde nachgezahlt.
ich muss immer verunsichert sein, ob mein geld auch ausbezahlt wird? ich hatte dieses gepräch am 12.10., ein missverständnis konnte geklärt werden - aber mein geld war schon weg!
kann das so gehen? ohne schriftliche begründung?
bitte um info.
danke
kre.

Antwort:
die machen das auch "rechtswidrig", wenn sie "gerade lustig" sind!
besuchen sie mit einer begleitperson ihre beraterin - wenn sie das nicht in ordnung bring - obwohl das anscheinend geklärt ist, gehen sie zum vorgesetzten!
und verlangen die korrektur und die auszahlung!
wird dem nicht folge geleistet!
verlangen sie einen schriftlichen bescheid - der ist dann zu berufen!

21.10.2009 um 12.45 Uhr - von Kre. - Ist das ein Glücksspiel oder ein Rechtsanspruch?!
hallo christian,
ich danke ihnen für die rasche antwort!
ich will ja wieder arbeiten und schreib alles an bewerbungen raus, was irgend geht. deshalb ist es ja so ein schock, wenn mir kommentarlos geld abgezogen wird. dann zeigt sich, das ams, hat eine info verwurschtelt oder was auch immer. als ich meiner betreuerin riet, es wäre schon besser, erst mit mir zu reden und dann erst eine "strafe" zu setzen, meinte sie: "was glauben sie, wie ich angelogen werde." eh alle verlogenes faules pack, diese arbeitslosen, oder wie - gleich prophylaktisch alle auf nulldiät?!
leb ich außerhalb des rechtsstaats wenn ich keine arbeit hab? jedes monat muss ich jetzt befürchten, dass mir geld fehlt - ohne zu wissen warum. ist das ein glücksspiel oder ein rechtsanspruch?! ich mein, ich muss mich schon an die gesetze halten, sonst gibt's sofort probleme.

veröffentlichung ist ok.
danke noch mal.



21.10.2009 von A. Mo. - Schikane-Wettbewerb? / "Bewerbungstermin und Kontrolltermin gleichzeitig ergibt nach Adam Riese Bezugseinstellung!"


Der neueste Schildbürgerstreich des AMS

Man hat einen Meldetermin am AMS, zeitgleich jedoch auch einen Vorstellungstermin. Nach Meldung am AMS, dass man sich vorstellen geht, bekommt man die Auskauft, man müsse darüber eine Bestätigung am nächsten Tag bringen. So weit - so gut....
Am nächsten Tag in der Info-Zone - zu seinem Berater kommt man nur nach Terminvorge - ist besagte Bestätigung uninteressant - solle diese seinem Berater zeigen - und man bekommt sofort für den nächsten Arbeitstag einen neuen Meldetermin.

Nun hat man das Pech, übers Wochenende krank zu werden und informiert sofort das AMS über diesen Umstand. Am nächsten Tag findet man dann ein Schreiben vom AMS im Briefkasten mit der lapidaren Mitteilung, dass der Bezug mit dem Datum, an welchem man sich vorstellen war, eingestellt ist, da man diesen Kontrolltermin nicht eingehalten hat!

Schlussfolgerung: Um nicht Gefahr zu laufen, seinen Bezug zu verlieren, ist es sinnvoller, mögliche Vorstellungstermine nicht wahrzunehmen, da in den Augen des AMS eine Meldetermin wichtiger erscheint. (20.10.09)

Antwort:
Gehen sie schnellstens zum AMS! Die sperren, weil sie "gerade lustig" sind, bis zur Wiedermeldung!



19.10.2009 um 12.14 Uhr - von H. W. - Leider war mein heutiger Termin am AMS Braunau nur ein Teilerfolg bzw. reine Niederlage.


Hallo Christian,

leider war mein heutiger Termin am AMS Braunau nur ein Teilerfolg bzw. reine Niederlage.
Zwar wurde mir keine Sperre bzw. Ausschluß ausgesprochen, jedoch MUSS ich am 09.11. den selben Kurs den ich verweigerte für 12 wochen antreten!
Es wurde ein neuer Betreuungsplan aufgesetzt in dem leider alle Versäumnisse nachgeholt wurden!
Meine Kopien der VwGH-Erkenntnisse wurde absolut keine Beachtung geschenkt -
für die Abteilungsleiterin Fr. D. gelten ausnahmslos nur die Gesetze der AlVG nach denen ich mich zu richten habe!
Eine weitere Androhung des Ausschlusses, sollte ich den Kurs wieder verweigern wurde schriftlich festgehalten und ausgesprochen.
Für was gibt es Urteile/Gesetze wenn sie vom AMS nicht einmal beachtet/anerkannt werden.
Ich weis wirklich nicht mehr wie ich mich am 9.10. verhalten soll und kann nur hoffen und beten vor diesem Datum eine geeignete Arbeit zu finden um mich vom AMS abmelden zu können!

Beste Grüße!

H. W.

P.s. Habe leider auch den Fehler gemacht, auszusprechen; daß mir der Kurs nichts bringt - was natürlich ebenfalls sofort schriftlich festgehalten wurde. Beim nächsten mal werden Sie mich deshalb sicher als Arbeitsunwillig hinstellen!

Antwort: Es ist Zeit! Drehen wir den Spiess um!
Nehmen sie die Schonfrist bis zum 9.11. als Erholung!
Es ist bekannt das das AMS den Rechtsstaat und Menschenrechte mit Füssen tritt!
Es gibt zudem Personen die verkriechen sich hinter der Menschenverachtungs-Ausrichtung des AMS und befriedigen sich an der Macht die ihnen das AMS über Menschen verleiht, mit der sie auch rechtswidrig agieren können und die ihnen die Möglichkeit gibt Menschen/"Kunden" psychisch zu vernichten!

Das eigene Recht einfordern heisst einen Kampf zu führen, der extrem an den Nerven zehrt. Erst recht wenn man einer Minderheit angehört die über Realitätsverweigerung, Lügen, Statistikfälschung zum Feindbild, mit dem man machen kann was man will, erklärt wird!

Es war klar, dass es am AMS nicht heisst: "Aha sie waren im Recht, dann ist für sie die Angelegenheit erledigt! Passt gehen sie nach Hause und freuen sie sich!
Das AMS hat die Aufgabe die arbeitslosen Menschen zu erniedrigen, zu demütigen und ihnen klar zu machen, dass sie nichts als ein Haufen Dreck sind auf dem man auch rechtswidrig rumtrampeln darf, wenn das dem ÖVP/spö Kalkül dient!

Damit das AMS dem menschen-verachtenden Auftrag nachkommt gibt es Prämien!
Ihnen hat man u.a. so das Denken, Courage, Aufrichtigkeit, Moral, Ethik, Rechtsbewusstsein abgekauft!

Alleine die Äusserung von Fr. D. zeigt ihre "Ahnungslosigkeit"/Ignoranz/Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Gesetz!
Bei den "zitierten" VwGH-Erkenntnissen handelt es sich um das AlVG! Und zwar um die rechtsstaatliche Definition/Interpretation des Gleichen, weil sich das AMS eben nicht daran hält!

Es wird an der Zeit, dass wir gezielt gegen Personen wie Fr. D. und ihren "Rechtsbrüchen" vorgehen! (Es gilt die Unschuldsvermutung!)

"M. M. nach kann man anhand der im AMS aufliegenden Unterlagen aber feststellen, dass arbeitslose Personen immer wieder unter §10 Androhung in die gleichen BFI-Deppenkursen/Mobbingkursen = Bewerbungskurse vermittelt und gültige VwGH-Erkenntnisse missachtet werden!"

Ps.: "In dem Fall ist das Glas halbvoll! Sie dürfen es als (Teil)-Erfolg auslegen!"

Muster-Schreiben als Voraussetzung um die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!

Setzen sie folgendes Schreiben auf und senden es (eingeschrieben) dem AMS Braunau z.Hd. Fr. D.
(Betroffene andern Orts setzen andere Namen ein!)

Frau/Herr Mona Muster

Straße / Ort

An das Arbeitsmarktservice

Straße / Ort

z.Hd. Fr. /Hr X

Datum

Betreff: Tatbestand der "schweren" Nötigung wie Amtsmissbrauch!


Ich mache das AMS Braunau/ sie Fr. D. darauf aufmerksam, dass, sollte ich unter §10 Androhung (Bezugssperre) in eine Massnahme vermittelt werden, dessen Vermittlung unter §10 laut VwGH-Erkenntnisse rechtswidrig erfolgt bzw. die Massnahme laut VwGH nur freiwillig zu besuchen wäre, der Tatbestand der "schweren" Nötigung und Amtsmissbrauch erfüllt wird!

Ev. noch hinzugefügt:
In solchem Falle werde ich Anzeige - bzw. Klage - bei der Staatsanwaltschaft wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch einbringen!

-------------------------- ------------------------------ ---------------------------------------
(Postabschnitt und Kopie des Schreibens gut aufheben!)

Anmerkung:
Es wird Zeit zu Handeln!
Es ist schwierig die Behörde AMS wegen Rechtsbruch zu verklagen!
Diese Vorgehensweise muss sich auf die handelnden Personen/AMS-MitarbeiterInnen konzentrieren!
Dazu brauchts Zeugen oder schriftliche Beweise!

Da die AMS-MitarbeiterInnen in weiser Voraussicht - bez. Verantwortung bzw. was ihnen blüht - die vorgelegten Schreiben nicht unterzeichnen, könnte ihnen ein eingeschriebener Brief der angenommen wurde das Handwerk legen!

In solchen Fällen, wurden sie darauf aufmerksam gemacht und es wurde trotzdem rechtswidrig (gedroht)/gesperrt!
Heisst wird in solchem Fall einer eingebrachten Berufung, wegen rechtswidriger Sperre, stattgegeben, so wird zugleich die Rechtswidrigkeit - "schwere" Nötigung und der Amtsmissbrauch - bestätigt!
Das ist dann der richtige Zeitpunkt, um eine Anzeige - gleich an die Staatsanwaltschaft - und/oder ev. eine Klage mit grossen Erfolgsaussichten - einzubringen!

Bis jetzt ist es so, dass bei einer erfolgreichen Berufung das rechtswidrig einbehaltene Geld nach Wochen oder Monaten ausbezahlt werden muss, ohne das die "Amtsperson" die diesen Schritt zu unrecht setzte, mit irgend einer Konsequenz zu rechnen hat!
Mit diesem Schreiben haben diese "Amts"-Personen sehr wohl mit Konsequenzen zu rechnen und gehen damit ein Risiko ein!
Sie müssen also bei ihrem "Spiel" selbst einen Einsatz erbringen! Und der ist hoch!
So werden nicht nur die Betroffenen die Konsequenzen und den verursachten Schaden zu tragen haben!

Kommt es zur einer Verurteilungen ist das der Zeitpunkt ab dem sich die Situation für Betroffene im AMS ändern wird!
Nur eine Verurteilung einer AMS-MitarbeiterIn die die Betroffenen österreichweit im AMS als Argument vorbringen können wird Wunder wirken!

Das Wissen der AMS-MitarbeiterInnen für ihr rechtswidriges Handeln die Konsequenzen tragen zu müssen wird ihr Verhalten ändern.
Geschweige denn das Risiko einer weiteren Verurteilung - als WiederholungstäterIn bestraft zu werden, traut sich dann niemand mehr eingehen!

Drehen wir den Spiess um! Stellen wir ihnen die respektslosen Schweinereien ab!

Jeder der für sich kämpft, kämpft auch für alle Leidensgenossen! (ohne Gewähr)

20.10.2009 um 11.37 Uhr - von H. W. - Offizielle Beschwerde über AMS Braunau wegen Amtsmißbrauch und "schwerer" Nötigung!
An infopool@gruene.at ; info@akooe.at ; office@rechnungshof.gv.at ; post@volksanwaltschaft.gv.at ; office@vwgh.gv.at Cc: Moser C. - SoNed

Sehr geehrte Damen, geehrte Herren,

gestern, Montag den 19.10.2009 wurde ich bereits zum 2. mal gegen meinen Willen zu einen rechtswidrigen Kurs unter Androhung von Sanktionen (Sperre meines Bezuges, Ausschluß) gezwungen bzw. genötigt.
Hier wird regelmäßig gegen bestehendes Recht VwGH-Erkenntnisse verstoßen und bewußt Rechtsbruch begangen!
Für die Abteilungsleiterin Fr. D. gelten nur die Gesetze des AlVG auch wenn Sie laut VwGH rechtswidrig sind -
andere Argumente, bestehendes Recht schenkt Sie keine Beachtung und erkennt Sie nicht an!
Meine 1. Verweigerung des selben Kurses geschah laut VwGH-Erkenntnissen zu meinem vollen Recht und
wird mir künftig vom AMS als "Arbeitsunwilligkeit" ausgelegt werden.
Vom AMS Braunau, Fr. D. mißachtete Gesetze:

1. VwGH-Erkenntnis, Dokumentennummer: JWR/2002080262/20040421X02

2. VwGH-Erkenntnis, Dokumentennummer: JWR/2002080262/20040421X03

3. VwGH-Erkenntnis, Dokumentennummer: JWR/2004080017/20060124X03

Das AMS delegiert rechtswidrig ihre Befugnisse an 3. wie BFI.
Da die Schuld meiner langen Arbeitslosigkeit nicht bei mir liegt und somit meinerseits keine Defizite bestehen ist und
war meine Weigerung Rechtens!
Das AMS gab mündlich wie auch schriftlich zu, das nicht ich sondern Sie selbst Schuld an meiner langen Unvermittelkeit sind.
Hier werden Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet (nur um die Arbeitslosenstatistik zu schönigen) welche zb.
zur Anpassung der Leistungen an Lebensstandard sinnvoller genutzt werden könnten.
Notstandshilfe stellt laut VwGH Art. 5 StGG und ZPEMRK Art. 1 Eigentumsrecht dar und ist laut Urteil vom Staat
unantastbar -alleine die Androhung einer Sperre seitens des AMS stellt eine Nötigung dar, trotzdem wird nach wie vor nichts dagegen unternommen!
Weiters kontrolliert sich das AMS als einzige Behörde nach wie vor selbst, so sind Willkür und Rechtsbruch Tür und Tor geöffnet -
hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Regierung!
Ich bitte Sie inständig, nehmen Sie sich dieser Angelegenheit an und beenden Sie diese Rechtsbeugung seitens des AMS.
Tausende derartige Fälle geschehen so ständig Österreichweit und werden nicht geahndet!
Viele betroffene Fälle sind oft so verzweifelt, das ihnen nur der Suizide bleibt!
Auch haben bereits mehrere AMS-Mitarbeiter und Kursleiter ihr Schweigen gebrochen und bestätigen diese bewußt angeordneten Rechtsbrüche!
Diese Fälle und Ungerechtigkeiten des AMS sind nachzuverfolgen auf der Homepage: http://www.soned.at

Hochachtungsvoll
W. H.


19.10.09 um 11.17 Uhr - von S. - "Geistige Manipulation" in Deppenkursen!
Ein Horror für Menschen mit emotionaler Intelligenz!


Update Training 1.Teil

Sechs Wochen verbringe ich bereits bei Update training und ich frage mich nicht zum ersten Mal, was ich verbrochen habe, um in so einen Kurs geschickt zu werden. Die TrainerInnen sind überfordert, uninteressiert, unmotiviert und unfair.
Die paar Stunden, die wir anwesend sein müssen, verbringen wir mit Qui-Gong, Turnübungen der besonderen Art, positiv denken, esoterischem Schmarrn und - nicht zu vergessen - mit dem \"Walt Disney-Prinzip. Letzteres besteht darin, dass eine Kursteilnehmerin die Geschichte ihrer beruflichen Karriere erzählt und die Gruppe - eingeteilt in Träumer, Realisten und Kritiker - nach der Reihe ihren Senf dazu geben dürfen, warum es mit der Arbeit nichts wird. Jetzt frage ich mich, warum wir von den Trainern Tipps für einen erfolgreichen Neuanfang gratis (!!!) in einer AMS-Zwangsmaßnahme bekommen sollen und die Trainer selber es mit diesem Wissen nur bis zu \"update training\" geschafft haben??!!

Oben genannte Firma befindet sich im 20.Bezirk, in Rufweite zum AMS - Dresdnerstraße und Tür an Tür mit \"it works\". Es ist schwer zu vermuten, dass diese Arbeitslosenbehandler zusammen gehören, denn kaum jemand holt sich die Konkurrenz ins Haus.
Eigentlich sollten wir uns lt. AMS Vorladung an einem Montag des Monats September in der Meldemannstraße - ebenfalls im 20.Bezirk (ÖSB, it works, update training usw...) - zum Info-Gespräch einfinden, jedoch es kam gaaaanz anders. Einen Tag vor Antritt der Kursmaßnahme kam ein mail von unserem zuständigen AMS, wo wir aufgefordert wurden, uns in der Dresdnerstraße einzufinden. Leute mit e-mail - Adresse kamen pünktlich zum Termin und die anderen zu spät, da sie nicht wussten, dass sich die Adresse geändert hat. Nein, das AMS hat sich nicht geirrt oder war gar schlampig. Es war sicher alles nur ein Test, um unsere Mobilität und Flexibilität zu prüfen oder Interpretationssache, eines der Lieblingswörter von Trainern und Zwangsmaßnahmenerfüller, wenn ihnen sonst nichts mehr einfällt.

Schon in der ersten Woche fiel mir die Gestaltung unseres Kurses unangenehm auf. Herr Th.N. suchte das Positive an einer Mutter, die ihr Kind schlägt. Seine Erkenntnis dazu war, die Mutter will für ihr Kind nur das Beste, darum tut sie das. Auch über Suizid äußerte er sich. Was ist das Positive daran, wenn sich ein Mensch das Leben nimmt? Der Trainer wusste eine Antwort darauf und wurde von Kursteilnehmerinnen, die in seiner Nähe saßen, noch mit unglaublich \"lustigen\" Anmerkungen zu diesem Thema unterstützt.
Heute sprach ich es in der Pause an und dass mir das alles nicht gefallen hat. Einige Kolleginnen sahen es nicht so eng. Der Trainer wollte den Kurs halt auflockern und außerdem ist doch - und das wusste die selbsternannte \"Hauptsprecherin\" des Kurses, Madame Ch. bereits in der ersten Woche - dass sowieso keine der Kurskolleginnen betroffen war??!!
Wo bin ich da gelandet??? In einem Kurs mit gefühlskalten Monstern? :-(((

Die Trainer geben kein gutes Vorbild. Anscheinend gibt es nur zwei Sorten. Dominante und Psychotrainer, die versuchen, mit ihren Grundkenntnissen in Psychologie die ihnen anvertrauten Kursteilnehmer zu manipulieren.

In diesen sechs Wochen ist viel passiert. Ich versuche, in den nächsten Tagen weiter zu schreiben, im Moment bin ich nur müde... (16.10.09)



19.10.2009 um 11.02 Uhr - von J*. M.. - Muss ich die Existenzgrundlage der Schmarotzer-SÖB erwirtschaften?


Liebe Kollegen,
will mich auf diesem Weg für das konstruktive Forum bedanken.
Habe heute einen RSB Brief vom AMS erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich mich wieder zu einer SÖBÜ bei ITworks mit dem Vermerk \"direkter Einstieg Dienstvertrag\" einzufinden habe.
Habe diese Zwangsmassnahme schon vor 3 Wochen besucht und keinen Dienstvertrag bei Itworks unterschrieben,da dieser nur in die Armutsfalle führt, und keinerlei Jobs in Aussicht sind(man wird nur geparkt und fällt aus der Statistik).
Welche Möglichkeiten habe ich um einer Bezugssperre zu entgehen???
Danke für eure Rückantwort, werden nicht klein beigeben solange wir noch kämpfen können!!!!!!!!!!!!!!!

Antwort:
Wer sich weigert diesen "Zwangsfirmen" und dessen MitarbeiterInnen ihre Existenzgrundlage zu erwirtschaften, wird mit Existenzgefährdung-vernichtung (Bezugssperre) bestraft!
Wer sich weigerte bei diesen "asozialen" Firmen zu arbeiten, dem wurden bis 31.12.07 die Bezüge rechtswidrig gesperrt!
Ab 1.1.08 wurde das Gesetz, über die faschistische SPÖ/ÖVP Bartenstein AIVG-Novelle, an diese Rechtswidrigkeit angepasst und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärt!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!

Verlangen sie den Dienstvertrag um ihn prüfen zu lassen! ev. bei der AK!

Es bräuchte Untersuchungen zu den verschiedenen Schmarotzer SÖBs.
Ob es sich tatsächlich bei allen dieser AMS-Handlanger, die mithelfen das politische Kalkül umzusetzen, um gemeinnützige Betriebe handelt!
(Dem Gemeinen nützliche Betriebe)
(ohne Gewähr)


19.10.2009 um 10.55 Uhr - von G*. - Partnerschaftseinkommens-Anrechnung rechtswidrig!


Ist es eigentlich immer noch so, das mich meine neue Freundin sobald ich bei ihr einziehe und dies am AMS bekannt gebe finanziell unterstützen muß? Wenn das Partnereinkommen hoch genug ist bekomme ich ja keine Notstandshilfe mehr.

mfg Gruber

Antwort:
Die Grünen Interpretation des VwGH-Erkenntnis weist darauf hin, dass entweder Unterhalt freiwillig geleistet werden muss oder ein Anspruch besteht! Wenn nicht ist die Anrechnung des Partnerschaftseinkommens rechtswidrig!





18.10.2009 um 9.02 Uhr - von Ch. Z. - Arbeitslose oder die Notstandshilfe?


Hallo!
Ich bin seit 01.01.2008 arbeitslos und beziehe seit März 2009 Notstandshilfe. Möchte nur fragen wenn ich jetzt eine befristete Arbeit, die ich vom AMS erhalten habe, annehme und ich danach wieder arbeitlos werde erhalte ich dann meine Arbeitslose oder die Notstnstandshilfe. Bin 47 Jahre alt. Falls ich nach der Befristung immer noch keine Job habe. (17.10.09)

Antwort:
Wenn sie keine neue Anwartschaft (ab 28 Wochen DV.) erwerben, dann bekommen sie wieder Notstandshilfe!
Sie unterliegen der geschützten Bemessungsgrundlage



18.10.2009 um 9.02 Uhr - von Sandra - "Bundesminister für Arbeit und Soziales für Gratisarbeit!" - "Politik der modernen Sklaverei!"


Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Dort habe ich versucht mich zu beschweren, da ich es nach wie vor eine Frechheit finde, für die Notstandshilfe Vollzeit zu arbeiten und es keine kv- Entlohnung gibt.

Die Antwort vom BMASK

GZ: BMASK-440.020/0285-VI/1/2009
Wien, 15.10.2009

Betreff: Arbeitslosenversicherung; Notstandshilfe
M. S.; Schreiben an den Herrn Bundesminister - Arbeiten für die Notstandshilfe
Sehr geehrte Frau XXXX
nach Übermittlung Ihrer persönlichen Daten hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nach Prüfung des Sachverhaltes festgestellt, dass Sie entgegen Ihren Angaben in keinem regulären Dienstverhältnis stehen und daher auch keine Entlohnung nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag erhalten.
Sie nehmen vielmehr an einem vom AMS geförderten, sechs Wochen dauernden Arbeitstraining im Projekt XXXXX teil, da Sie bisher trotz sehr vieler Bewerbungen leider kein Dienstverhältnis aufnehmen konnten. Im Anschluss daran gibt es - wie auch schon in der Betreuungsvereinbarung mit dem AMS vom 29.9.2009 dargelegt - die Möglichkeit einer Aufnahme eines Transit-Dienstverhältnisses (Möglichkeit für langzeitarbeitslose Menschen, für ein Jahr am zweiten Arbeitsmarkt Beschäftigung zu finden, geschult, betreut und bei der Arbeitssuche unterstützt zu werden, um wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden zu können).
Sie erhalten während Ihres zur Zeit absolvierten Arbeitstrainings eine Förderung des AMS, die sich an der Höhe der Notstandshilfe orientiert, aber auch Kursnebenkosten, was bei der nächsten Auszahlung zum Tragen kommen wird.
Sehr geehrte Frau XXXX, wenn bei Ihnen der Eindruck entsteht, dass Sie für die Notstandshilfe arbeiten, ist dies nicht richtig. Vielmehr versucht das AMS, Sie durch ein Training Ihrer Fertigkeiten wieder einer Arbeitsaufnahme näher zu bringen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz empfiehlt wei-terhin den engen Kontakt zum AMS, das Ihnen bestmögliche Hilfe zur Beendigung der Arbeitslosigkeit bzw. zur (Wieder)Eingliederung in das Beschäftigungssystem bietet.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag.iur. Roland Sauer
Elektronisch gefertigt.

Ich habe also einen falschen Eindruck. Danke an die Regierung. (17.10.09)

Antwort: "A-Sozialminister Hundstorfers Politik der modernen Sklaverei!"
Keine Gratisarbeit! - Fordern sie den KV-Lohn ein!

Über gefälschte Statistiken und Lügen über die tatsächliche Lage wird den Betroffenen die Schuld an der Arbeitslosigkeit wie den erfolglosen Bewerbungen zugewiesen um sie zu "Sklaven" zu machen!

Unseriöse menschenfeindliche Politiker richten Politik nach ihren eigenen und den Interessen der Eliten aus!
Danke für die Information! Ich finde ihre Beschwerde gut, solche Stellungnahmen decken diese verantwortungslosen Charaktere auf und macht klar wie Ungerechtigkeit erzeugt wird und wie sie den Wachstum ihrer hohen "Eliten"-Einkommen sicherstellen!

Sollte es, was ich nicht wünsche, zu sozialen Unruhen kommen, kennen wir die Verantwortlichen!

29.10.2009 um 14.49 Uhr - von Sandra - Bitte Beitrag ergänzen:
Danke für 6 Wochen Arbeit ohne Kv-Entlohnung. Wenn ich könnte würde ich euch klagen..

Heute wurde mir mitgeteilt das es keine sofortige Übernahme in einen Transitarbeitsplatz gibt... (Aufnahme erst ab Februar möglich)

Dh.: Danke für 6 Wochen Arbeit ohne Kv-Entlohnung. Wenn ich könnte würde ich euch klagen.. (28.10.09)

Rückfrage:
hättest du gerne einen transitarbeitsplatz gehabt? ich dachte es hätte dich ev. wegen der bemessungsgrundlage gestört?

28.10.09 um 20.03 Uhr - von Sandra - Arbeitstraining umsonst.
Bei einem teilzeit-transit-arbeitsplatz wäre die bemessungsgrundlage ein
problem gewesen (brutto 530 euro)
Aber da man mich sowieso zu vollzeit gezwungen hatt, wäre eine entlohnung
von ca 1150 brutto ok gewesen

Wie auch immer, ich hab noch 2 wochen arbeitstraining. Danach bin ich dann
eh wieder beim ams.. & arbeitslos
..
Alles umsonst. Glg



18.10.2009 um 9.02 Uhr - von Patrik - "Arbeitnehmer als Leibeigene!"


Neues Firmen-Insolvenzrecht macht Arbeitnehmer zu echten Sklaven ! Das ist völlig inakzeptabel und eine unfassbare Frechheit !

Wenn ein Firmenchef auch nur ankündigt in Konkurs gehen zu wollen, kann ein Arbeitnehmer nicht mehr vorzeitig austreten, sondern hat weiter für das Unternehmen zu arbeiten, auch wenn er monatelang kein Geld mehr bekommen hat und nicht versichert ist. Auch bekommt er kein AMS Geld, und keine Abfertigungen etc ! Und der Angestellte macht sich strafbar wenn er nicht weiterhin gratis für die insolvente Firma arbeitet !

Das stimmt ! nachzulesen: AK-BGLD (17.10.09)



18.10.2009 um 6.40 Uhr - von Un. - Meine Bezüge gestrichen ohne das es mir mitgeteilt wurde! Wie auch das Auslaufen des Antrags während der "illegalen" Sperre!


guten tag
ich fand auf ihrer homepage zwar artikeln über bezugsstreichungen - deshalb weis ich jetzt nicht ob sie mir bei meinen anliegen helfen könne - ich hoffe es einmal...
zur situation-->
am 11.aug wurden meine bezüge gestrichen ( ohne das es mir mitgeteilt wurde )
am 29.aug war ich das nächste mal bei ams - da wurde mir gesagt das meine beraterin es vergessen hatte mich in den computer einzutragen - und das sie den fehler koorigiert. ( passiert ist nichts - ich wechselte den berater)
meine bezüge waren weiterhin gestrichen - gestern (15.okt) war ich nochmals beim ams um sie ( wieder einmal) auf ihre fehler hinzuweisen - da kommt mein berater drauf das seit 26.aug mein antrag auf notstandshilfe abgelaufen ist ( ohne das ich darüber bescheid bekam ).
meine frage ist jetzt : gibt es eine möglichkeit durch diesen "fehler" ( der nicht beseitigt wurde obwohl ich darauf hinwies ) besagter beraterin zu verwarnen/feuern/anzuzeigen - bitte glauben sie jetzt nicht das es mir nur um rache geht weil ich halt mal auf der strecke blieb - mir geht es fairness und ich hätt gern gewusst ob es irgendwo einen ams-standart arbeitsvertrag zur einsicht gibt ( damit ich überprüfen kann ob die beraterin einen vertragsbruch begangen hat )

mit freudiger erwartung
ein schikanierter ams besucher (16.10.09)

Antwort:
Erledigen sie diese Angelegenheit beim AMS mit einer Begleitperson! Besuchen sie die Vorgesetzten ihrer BeraterIn! Geschäftsstellenleitung!
Wenn diese Angelegenheit nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgeht! Senden sie Beschwerden an mehreren Adressen!
Die Gegenargumentation wird wahrscheinlich lauten, dass sie selbst auch wissen müssten wann ihr "Notstand" ausläuft und ein neuer Antrag fällig ist!
Nichts testo trotz war die Einstellung der Bezüge am 11.08.ohne Begründung rechtswidrig!
Dieser Umstand mit den anschliessenden Gesprächen hätte der BeraterIn auf das Ende ihrer Bezüge aufmerksam machen müssen! Genauso hätten sie aber als "Kunde" erwarten dürfen, dass ihnen das Auslaufen des Antrags mitgeteilt wird!
Umso mehr, weil sie durch die illegale Einstellung der Bezüge irritiert waren!

Stellen sie also einen neuen Antrag mit 12.08. und legen sie, sollte er nicht ab dem Datum genehmigt werden Einspruch/Berufung ein!
Wie gesagt versuchen sie das "vorher" bei der Geschäftsstellen-Leitung zu regeln!

Wenn sie AMS - Haftung einklagen möchten, müssten sie falsche Auskünfte beweisen! - Dazu kommt dass sie auch einen Bescheid über die Gewährung und Dauer des "ALG / Notstands bekommen haben!

Das AMS muss Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen

Treibt die Prämien-Gier seltsame/menschenfeindliche Blüten?




16.10.2009 um 11.18 Uhr - von V. R. - Angestellte auch als Arbeiter zuweisen?


Ich bin seit 25 Jahren kaufm Angestellte und immer im Angestelltenverhältnis gewesen. Kann mir das AMS eine Stelle als Arbeiter zuweisen wenn ich Notstandshilfe beziehe?

Muss ich die Betreuungsvereinbarung sofort unterschreiben auch wenn was drinnen steht, mit dem ich nicht einverstanden bin. Darf man sich auch zB 2 Tage Bedenkzeit nehmen?(15.10.09)

Antwort:
Den Berufsschutz ca. 3 Monate, regelt die Zumutbarkeitsbestimmung!
"Danach ist berufsbezogen jede Vermittlung möglich!"

Lassen sie ihre Vorstellung in den Betreuungsplan aufnehmen! Ansonsten unterschreiben sie nicht! Bei Problemen gehen sie zum Vorgesetzten!
Begleitperson mitnehmen wirkt Wunder!



16.10.2009 um 10.52 Uhr - von M. H*. - Übergenuss?


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe folgende dringende Frage an Sie: Ich habe vom Finanzamt eine Aufforderung erhalten einen Einkommenssteuererklärung für 2008 abzugeben, andernfalls würde ich automatisch eingeschätzt. Ich hatte neben dem AMS Bezug ab und an geringfügige Beschäftigungen, die das AMS natürlich weiss, und einmal eine Mitarbeit an einem bautechnischen Projekt, das ich nicht gemeldet habe und das ins Jahr 2008 hineinfällt und via Werkvertrag abgewickelt wurde. Diese Einnahmen waren notwendig, weil ich mit dem AMS-Bezug schlicht und ergreifend nicht über die Runden kommen (Kreditraten etc...). Nun ist klar dass ich mit der Abgabe dieser Erklärung (wo man ja auch AMS-Bezüge angeben muss) sicher den AMS- Bezug für die zwei Monate des damaligen Werkvertrag an das AMS rückzahlen muss (weil ich das ja ganz sicher weitergemeldet wird). Meine Frage daher: Wenn das so eintritt, was bedeutet das? Sperren die dann meinen aktuellen Bezug, behalten die meinen aktuellen Bezug solange ein, bis diese Sum!
me herinnen ist, oder muss ich das schlicht zurückzahlen? Falls Sie Infos zu den rechtlichen Folgen und den Rückzahlmodi haben, wäre ich sehr dankbar!
Mit herzlichen Grüßen
M. H*. (15.10.09)

Antwort:
Das AMS braucht sich nicht an die "Armutsgrenze" halten und behält sich ev. bis zur Hälfte ihres Bezugs ein!?
Sollte es zur Rückzahlungsaufforderung kommen, so suchen sie von sich aus um Ratenzahlung an!
Je nach dem wieviel AMS-Bezug übrig bleibt, besuchen sie wenn es soweit ist das Sozialamt und lassen sich die übrig geblieben Alg/Notstandssumme auf den Sozialhilfe-Richtsatz ca. 550 Euro deckeln! Auch ist es ratsam ev. die Caritas um Hilfe zu bitten! Einkaufsgutscheine etc. (Ohne Gewähr)

17.10.2009 um 12.44 Uhr - von M. H. - Kommentar zur Frage "Übergenuss"
Möglicherweise hätte M.H. seinen/ihren Werkvertrag ohne Gefährdung des
Bezuges melden können, da ja bei angenommer durchgehender selbständiger
Tätigkeit das Jahreseinkommen durch 12 geteilt wird und auf diese Weise
ein durchschnittliches Monatseinkommen ermittelt wird. Dabei werden
Monate ohne Einkommen zu denen mit Einkommen über der
Geringfügigkeitsgrenze addiert. Es ist auf diese Weise durchaus
möglich, dass sich dabei ein durchschnittlicher Zuverdienst ergibt,
der sich noch im Rahmen der Geringfügigkeit aufhält.

AlVG § 36a.(7) Als monatliches Einkommen gilt bei durchgehender selbständiger
Erwerbstätigkeit ein Zwölftel des sich ergebenden Jahreseinkommens, bei
nur vorübergehender selbständiger Erwerbstätigkeit das anteilsmäßige
Einkommen in den Monaten, in denen selbständige Erwerbstätigkeit vorlag.
Bis zum Vorliegen des Einkommensteuerbescheides für das betreffende
Kalenderjahr ist das Einkommen in einem bestimmten Kalendermonat jeweils
durch Zusammenrechnung des für diesen Kalendermonat nachgewiesenen
Einkommens mit den für frühere Kalendermonate desselben Kalenderjahres
nachgewiesenen Einkommen geteilt durch die Anzahl der Monate im
Kalenderjahr, für die eine Einkommenserklärung vorliegt, zu ermitteln. (16.10.2009)


17.10.2009 um 0.50 Uhr - Insider-Auskunft - Vor der Abgabe der Erklärung zur Steuerrechtsabteilung der AK gehen!
Das Finanzamt meldet nichts ans AMS, aber die melden das an die SVA der gew. Wirtschaft und über den Hauptverband erfährts dann das AMS!

Der Anfrager muss dem FA nicht seine Einnahmen melden, sondern sein Einkommen, dh. Einnahmen minus AUSGABEN.
Und er/sie wird ja sicherlich Kopierkosten, Telefonkosten, Kosten für jemanden, der was für einen gearbeitet hat haben.

Ich würde (wenn in Wien) auf jeden Fall zur Steuerrechtsabteilung der AK gehen, bevor ich die Erklärung abgebe!
Sollte es doch zu einer Rückforderung durch das AMS kommen, darf das AMS monatlich nur die Hälfte einbehalten.
Der Mensch kann auch ein Ratenansuchen stelle.



16.10.2009 um 9.59 Uhr - von M. - Schmarotzer SÖBs besser NB


Hallo Herr Moser!
Was passiert wenn man den Arbeitsvertrag für den Transitarbeitsplatz (SÖB) verweigert? (Trotz KV üblichen Gehalt)
Wäre es möglich zu erfahren ob das AMS den Bezug sperren darf?
LG M (15.10.09)

Antwort: Schmarotzer SÖBs besser neoliberale Betriebe erzeugen/festigen auch Armut!
Dann wir das Geld gesperrt!
Trotzdem würde ich, bei Weigerung und Sperre, raten Berufung einzulegen und Beschwerde-Schreiben zu versenden!
(Auch bei zu erwartender Erfolglosigkeit - Wir müssen uns zur Wehr setzen!)
Diese Vereine/Firmen zerstören den ersten Arbeitsmarkt und sorgen für anhaltende niedrige Einkommen der "Arbeitnehmer" und auch Armut!
Auch braucht es Untersuchungen zu den verschiedenen Schmarotzer SÖBs.
Ob es sich tatsächlich bei allen dieser AMS-Handlanger, die mithelfen das politische Kalkül umzusetzen, um gemeinnützige Betriebe handelt!
(Dem Gemeinen nützliche Betriebe)

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!



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