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23.07.2009 um 11.55 Uhr - von M.L. - schon wieder in einen Deppenkurs abgeschoben worden |
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Hallo Herr Moser! Bin leider schon wieder in einen Deppenkurs abgeschoben worden. Machte den Kurs bereits zum 2. Mal (Qualifizierung und bewerbungsunterstützung) Nun meine Fragen: Muss ich diesen Kurs nochmals machen?Wie sieht es hier aus mit der Bezugssperre, wenn ich diesen ablehne? Mir bringt dieser Kurs nähmlich gar nichts. Würde jederzeit bereit sein einen anderen \"nützlichen\" Kurs zu machen. Danke für Ihre Antwort Mfg M.L
Antwort: Folgende VwGH-Erkenntnisse sprechen gegen mehrmalige Deppenkurszuweisungen! Bei Sperre durch Weigerung sind diese als Berufungsgründe anzuführen! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Auch - wenn sie nicht verweigern - empfiehlt es sich Anfrage/Beschwerde an mehrere Adressen zu senden! (Siehe unterm Link) AMS-Anfrage als Muster verwenden! Wie auch an Medien z.Bsp. Barbara Stöckl "Krone"-Ombudsfrau / ombudsman@kronenzeitung.at senden
Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen! (ohne Gewähr)
Als Alternative suchen sie sich selbst einen Tageskurs bei einem Kursanbieter - ca. 6 Wochen wegen der Statistik! ca. 20 Stunden die Woche. Kosten ca. 2000 Euro! Und dann lästig sein!
Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfache Kurszuweisungen!
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22.07.2009 um 15.59 Uhr - von Fl. G. - ... um in diesem Kurs nicht absolut aggresiv zu werden - fühle mich irgendwie schon fast vergewaltigt! (Unter Uns: mir steht es bis hier und ich stehe Sekunden davor Michael Douglas - falling down nachzuempfinden) |
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Hallo!
Stellt Euch vor: Ich bin seit 15`ten April 2009 arbeitslos geworden, nachdem ich keinen Urlaub konsumiert habe um meinen älteren Kollegen nicht den Urlaub mit deren Familien streitig zu machen wollte ich Ihn später konsumieren. Soweit hat sich jeder darüber gefreut, daß der Neue in der Firma neimanden im Weg ist sozusagen. Ein Jahr vergeht, ich mache meine Arbeit, mein Chef kommt zu mir und fordert mich freundlich dazu auf mir meinen Urlaub einzuteilen, denn das neue Jahr hat sozusagen begonnen. Ich denk mir okay und teile mir meine Urlaubsansprüche ein. Eine Woche später kommt wieder mein Chef mit einem anderen Chef und die Beiden bitten mich zu einem Gespräch: dabei kommt raus, daß aus wirtschaftlichen Gründen mein Posten nicht mehr haltbar ist. (IT-support bei der SnT) Nagut, man bietet mir alle möglichen Geschichten an und ich willige ein, denn wer will schon wo arbeiten wo man keinen Platz für Ihn hat? Gut, ich gehe aufs AMS und melde mich mit 15. April 2009 arbeitslos...ich komme zu meinen Kontrollterminen und es war vereinbart, daß ich mir meine Jobs selbst Suche. Soweit alles roger, jeder am AMS ist freundlich und höflich, ich auch! So, am 21.0709 hatte ich den letzen Termin soweit und der is schon in einer anderen Zone; dort angekommen eröffnet mir ein freundlicher Mitarbeiter ein Jobangebot als: Mess- und Regelungstechniker wo ich mich nachweislich innerhalb von 10 Tagen bewerben muß und einen Fragebogen ausfüllen lassen muß! (wie lächerlich*) Mittlerweile weil ich für 2 Tage im Krankenstand war habe ich eine schriftliche Mitteilung vom AMS bekommen wo drin steht welche Ansprüche ich bis wann habe und komme drauf daß da was nicht stimmen kann! Also: arbeitslos seit dem 15. April 2009 und soll Arbeitslosengeld bis 04.09.2009 bekommen!!! Irgendwie gehlen mir da 1 1/2 Monate gesetzlich zugesicherte Bezüge!
Ist das nicht funny?
Nochdazu muß ich ab 10.08.2009 zu einer MURAD & MURAD GmbH um dort ein JSI training zu absolvieren welches 6 Wochen dauert und täglich von mir 5 Tage die Woche von 08:00 Uhr und 17:00 Uhr zu besuchen ist.
Ich bin grundsätzlich einer der das positive in allen dingen zu sehen sucht, hier muß ich aber bemerken daß ich solch ein training nicht benötige, ich habe meine Schulspflicht plus 5 Jahre HBLA absolviert. Diese 5 Jahre habe ich ausgedeutscht in einer \"Lehranstalt für wirschaftliche Berufe\" verbracht und wurde darauf getrimmt Briefe und Anfragen geschäftlich zu stellen oder zu beantworten. Ich will damit sagen, daß ich selbst diese Kurse abhalten könnte und keine Hilfe in Anspruch nehmen will.
Ich bin mittlerweile abgesehen von den täglichen Antworten auf meine Bewerbungen die durchwegs negativ sind wieder sehr down, was natürlich logisch ist. Ich mach mir natürlich Sorgen um die Zukunft, ich bin mittlerweile 29 und sehe nicht-mehr ein, daß sich andere Menschen einbilden daß Sie mich unterstützen müssen. Jeder muß vür seiner eigenen Haustüre kehren und bislang gelang mir das sehr sehr gut!
Jetzt bin ich an einem Punkt angelangt wo ich mich in eine Ecke gedrängt fühle und die Nummer meines Anwalts täglich bereit halte. (Unter Uns: mir steht es bis hier und ich stehe Sekunden davor Michael Douglas - falling down nachzuempfinden)
Leute, es geht vielen hier wahrscheinlich nicht anders und es würde mich sehr freuen und auch wahrscheinlich sehr helfen wenn mir jemand anhand dieser Tatsachen sagen könnte was ich machen kann um mit meinem Hirn nicht in diesem Kurs absolut aggresiv zu werden und am Rad zu drehen, ich will das nicht und fühle mich irgendwie schon fast vergewaltigt!
Bitte sagt mir was ich tun kann, ich bin echt schon auf 180 und schon bald am Limit,....macht mich fertig diese Kakke, ich hab immer schon meine jobs selbst gsucht und das dauert eben seine Zeit, ich bin gewillt zu arbeiten, aber nur das was ich mir selbst auferlege, was nicht heißen soll daß ich Untergrenzen habe, ich war auch schon am Bau als Elektrohelfer, wurde dort mit der Kohle verarscht und mache das somit nichtmehr,...
Also Leute,..schreibt mir auf: flow_chi@live.at oder im skype unter: flow_chi28...bin immer online, würde mich sehr freuen, danke danke danke!!!
...und lG!!!
Antwort: Verlangen sie auf alle Fälle einen Bemessungsbescheid ! Zur Info! "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."
Sind sie der Freund von Sa**. ? Sie haben Glück, dass sie eine PartnerIn haben, die sich so um sie sorgt! Finde ich schön! |
22.07.2009 um 13.46 Uhr - Eintrag gelöscht! |
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Eintrag auf Wunsch der "AutorIn" am 3.05.2016 entfernt.
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22.07.2009 um 10.08 Uhr - von R. S. - Das AMS pfeift auf die Rechte der Arbeitslosen und sperrt weiter die Bezüge auch rechtswidrig! |
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Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein riesen Problem, da mir das Ams den Bezug gesperrt hat. War 5 Wochen bei Trendwerk, dort hat man mir kurz vor Ende des Kurses einen Zettel mit einem Ablehnungsgrund für ein Dienstverhältnis zur Unterschrift vorgelegt, den ich mit Angabe von Gründen unterschrieben habe. Habe bei Trendwerk nie einen Dienstvertrag vorgelegt bekommen! War dann nach Kursende am nächsten Tag am Ams - meine Beraterin war krank, so habe ich mich bei der Vertretung zurückgemeldet. Da war alles in Ordnung. Meine Ams Beraterin hat mir dann nach ein paar Tagen ein Schreiben geschickt, wo mir mitgeteilt wurde, dass mein Bezug eingestellt ist. Bin darauf hin zu ihr gefahren - sie hat eine Niederschrift aufgenommen. Am 22.07.09 wird das vom Beirat verhandelt und mir dann ca. 2 Tage später per Einschreiben das Ergebnis zugeschickt. Bitte um Hilfe, vieleicht kann ich mit Ihnen ein persönliches Gespräch haben um alles genau zu besprechen. Schöne grüße R. S. (18.07.09)
Antwort: Ihnen wurde/wird der Bezug rechtswidrig gesperrt! Legen sie auf den Sperr-Bescheid sofort Berufung ein und geben sie folgende VwGH-Erkenntnis als Begründung an! Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS BetreuerIn kommt!
Weitere zusätzliche Möglichkeit! Muster-Schreiben bei vorläufiger rechtswidriger Bezugseinstellung
Ps.: In Zukunft nichts mehr unterschreiben, wenn diese unseriösen Personen etwas zum unterzeichnen vorlegen! (Ev. extern prüfen lassen!)
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21.07.2009 um 15.19 Uhr - von Mi. M. - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das AMS-Gl. Herrn G. W. |
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Mi. M. U. H.straße ** 8*** St.R: Tel.: ***** / ****
Vorstand des AMS-Österreich Dr. Herbert Buchinger Treustraße 35-43 1200 Wien
St.R. / R., 20.Juli 2009
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das AMS-Gl. Herrn G. W.
Sehr geehrter Herr Dr. Herbert Buchinger!
Am 19. Juli 2009 erhielt ich einen Anruf vom Geschäftsstellenleiter des AMS-Gl., Herrn G. W., in welchem er mir ankündigte, dass ich am darauf folgenden Tag um 6 Uhr Früh bei der Fa. Elin-EBG in Preding bei Weiz ein Arbeitstraining zu absolvieren hätte. Ich solle mich bei einem Herrn K. melden und es sei zwischen AMS und Herrn Dipl. Ing. B. von der Fa. Elin schon alles geregelt. Herr W. forderte mich auf, zu ihm ins Büro zu kommen, andernfalls würde er ein Ermittlungsverfahren in die Wege leiten, was zu einer Sperre meines Notstandshilfebezugs führen würde. Im Beisein von 2 Zeugen des AMS wiederholte Herr G. W. seine Drohungen mir die Notstandshilfe streichen zu wollen, falls ich seiner Aufforderung, ein Praktikum bei der Fa. Elin zu absolvieren, nicht nachkommen würde. Ich wies Herrn W. darauf hin, dass ich die Zuweisung zu dieser Maßnahme in Form eines schriftlichen Bescheides haben wolle und bat Herrn W. um einen Tag Bedenkz! eit um mich bei der AK über die rechtlichen Vorraussetzungen hinsichtlich des Praktikums zu erkundigen. Herr W. lehnte meine Bitte um einen Tag Aufschub ab und drohte mir nochmals mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Ich war 20.7.2009 pünktlich zum vom AMS vorgegebenen Termin bei der Elin-EBG in Weiz. Ohne Arbeitsvertrag darf bei der Elin nicht gearbeitet werden, so Kollege K. P., Betriebsrat der Elin-EBG. Ich sehe daher in der Vorgehensweise des Geschäftsstellenleiters G. W eindeutig den Tatbestand der Nötigung erfüllt, was mir auch beim Bezirksgericht Weiz von einer Juristin bestätigt wurde (Geschäftszahl: *******) und erhebe hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend die Vorgehensweise des Geschäftsstellenleiters G. W vom AMS-Gl..
Mit freundlichen Grüßen Mi. M.
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21.07.2009 um 13.22 Uhr - von Sa**. - Erst heut musste ich mich wieder über das AMS in Wien ärgern |
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Hallo Herr Moser!
Ich bin auf Ihre Seite gestoßen und bin begeistert! Erst heut musste ich mich wieder über das AMS in Wien ärgern, da mein Freund heute seinen "Kontrolltermin" hatte. Mein Freund hat mir einiges erzählt und ich glaube nicht, dass da alles mit rechten Dingen zugeht. Darum würde ich Ihnen gerne ein paar Fragen stellen: 1.) Das AMS hat meinem Freund mitgeteilt, dass er um 1 1/2 Monate weniger Arbeitslosengeld bekommt als er es eigentlich sollte (das haben die irgendwie erklärt...so das sich keiner auskennt....), wie kann ich herausfinden pb das "rechtens" ist was die da zu meinem Freund sagen? Wer kann überprüfen ob eine Person wirklich nur 4 ½ Monate Arbeitlosengeld-Anspruch hat (AUSSER das AMS!)??? 2.) Dass das AMS will ihn zu einer Firma schicken (Murad & Murad GmbH im 10. Bezirk, das ist eine Aus- und Weiterbildungen im Logistiksektor) wo ihm irgendein Türke erklären soll wie man Bewerbungen schreibt. Was ich nicht ganz einsehe, denn wenn mir ein Türke zeigt wie ich Bewerbungen schreibe, kann ich wahrscheinlich gleich zu hause bleiben! Ich will jetzt nicht ausländerfeindlich klingen, aber ist das nicht irgendwie eine Provokation, wenn man einen ehemaligen (österreichischen) HBLS-Schüler zu einem Türken schickt und dieser soll dem Österreicher dann beibringen wie man richtig Bewerbungen schreibt?! - also ich empfinde das als eine Mega-Provokation! Jeder normale Österreicher würde so reagieren, wenn man ihm sagt:"Ein Türke zeig DIR wie man es richtig macht." - also ICH würde ausrasten! Mein Freund war 5 Jahre in der HBLA und kann somit Bewerbungen schreiben, daher meine Frage: Muss mein Freund zu dieser Murad & Murad GmbH? Denn das bringt ihn ja im Grunde genommen gar ! nichts!!! (das AMS sagt, wenn er nicht geht, stellen sie das Arbeitlosengeld ein!). 3.) Mein Freund war in der EDV als Netzwerktechniker tätig, heute bekommt er vom AMS eine offene Stelle, allerdings für den Beruf "Mess-und Regeltechniker". Jetzt meine Frage: Mein Freund war NETZWERKTECHNIKER!!!....wie in aller Welt kommt das AMS dazu ihm eine Stelle als Mess-und Regeltechniker " (oder auch genannt: Betriebstechniker )zu geben" ???Das ist etwas volkommen anderes, hat mit einem Netzwerktechiker genau garnichts zu tun!....Das ist doch nicht normal oder?? Die haben ihm das auch nur gegebn weil das wort TECHNIKER drinnen vorkomme wahrscheinlich. (Er hat damit NICHTS zu tun und weiß nicht mal was das sein soll!) 4.) Ich bilde mir ein einmal gehört zu haben, dass, wenn man aufs AMS geht zu diesen (ich glaube) monatlichen Terminen und die können einem dort nicht helfen (also haben keine offenen Stellen, oder "brauchbare" Kurse,.) - dann hat man die Möglichkeit sich von diesen Terminen befreien zu lassen. (so dass man da nicht jedesmal hingehen muss) Ist das korrekt? oder bin ich da falsch informiert?? 5.) Ich habe gelesen, dass der Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser schon einmal betont hat, dass die Zuweisungen vom AMS zu externen Institutionen zum Zweck der Arbeitsvermittlung rechtswidrig sind. Das AMS darf keine externen Institutionen mit den ihm per Gesetz exklusiv übertragenen Agenden beauftragen. Rechtswidrig ist das Hinschicken als auch das Erscheinen- Müssen. Meine Frage: Ist die von mir unter Punkt 2 angeführte Firma "Murad & Murad GmbH" so eine Institution? Also, ist es rechtswidrig, dass das AMS meinen Freund dort hinschickt?
Antwort: 1. Ihr Freund soll einen Antrag auf Bemessungsbescheid stellen! - Eingeschrieben aufgeben! Nicht nur einmal wurden so "Fehler" entdeckt! 2. Bitte entwickeln sie nicht auch Feindbilder! Das ist der Grund warum Arbeitslose menschenverachtend behandelt werden! Feindbild Arbeitslose! Vorsicht: Strategie der "Gegenseite" - "Feindbild Arbeitsloser" ein Paradoxon Die Lösung ist keinesfalls die Feindbild-Kette zu erweitern, damit Arbeitslose selbst auch noch eine soziale Schicht unter ihrer instalieren können - Wie etwa "Feindbild Ausländer"!
Die Persönlichkeits-Entwertung findet nicht durch den "Türken" statt, der durchaus wie ein Österreicher in der Lage sein kann, jemanden bei der Bewerbung zu helfen, wenn Betroffene davon keine Ahnung haben! Für die persönliche Entwertung sorgt eine menschenrechtswidrige Arbeitsmarktpolitik die Betroffene, über mehrmalige teils auch rechtswidrige Zuweisungen zu peinlichen erniedrigenden Deppenkursen/Mobbingkursen = Bewerbungstraining, mit österreichweiten - inkompetenten Konzept, ohne Lösungsmöglichkeiten psychisch zermürbt! (ca. 350 000 Arbeitslose bei ca. 27 000 offene Stellen!) Hier hat sich ein Wirtschaftszweig eröffnet der dafür sorgt die Existenz der Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen/MitarbeiterInnen über "Zwangszuweisungen", bei Bezugssperre/Existenzvernichtung, zu sichern! "Als Gegenleistung wird u.a. Dienste zur Statistikbeschönigung wie Methoden zum Lohndumping" verlangt" KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik 3. Die ersten ca. 100 Tage ist ihr Freund durch die Zumutbarkeitsbestimmungen geschützt! Dann heissts jede Arbeit nach Arbeitnehmer-Recht (KV.) annehmen! 4. Da sind sie falsch informiert! 5. Seit der faschistischen AlVG-Novelle mit 1.1.08 wurden das Gesetz an die Rechtswidrigkeiten angepasst und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärt! Zuweisungen an Private ist jetzt erlaubt! Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen!
Ihr Freund hätte trotzdem über seine "fehlenden Kenntnisse/Fähigkeiten" aufgeklärt werden müssen! (Begründungspflicht!) Aufzuklärung auch über den Kurs der diese "fehlenden Kenntnisse/Fähigkeiten"? ausgleichen muss! Auch hat er das Recht zur Stellungnahme (Parteiengehör) Berufungen/Beschwerden gegen Sperren bei Teilnahme-Weigerungen in Deppenkursen hatten/haben grossen Erfolg mit dieser Begründung!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! / Praktikum (Keine Gratisarbeit) begleitperson zum AMS mitnehmen - wirkt wunder! (ohne gewähr)
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20.07.2009 um 13.27 Uhr - von A. K. - Vertrauensperson gibt es laut AMS nicht? |
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Guten Tag mein Sohn M. geboren ****** ist seit **.07.2009 arbeitslos gemeldet. da er mit Ämtern nicht so bewandt ist würde er mich Vater A. K. geboren **.**.1969 als Vertrauensperson bei allen AMS Angelegenheiten auserwählen. Nach telefonischem Kontakt mit dem AMS Krems erhielt ich die Antwort > das gibt es nicht er müsse selbst und alleine vorsprechen ! ist das korrekt ?? Vielen FDank im voraus
Antwort: das ist falsch! ihr sohn hat das recht eine begleitperson (sie) als stummen Zeugen mitzunehmen! Ja machen sie das unbedingt! kuhl!
Bei Schwierigkeiten sofort zum Vorgesetzten oder gleich zur Geschäftsleitung gehen! Gibt es da auch Probleme, dann schriftliche Beschwerde an mehrere Stellen einbringen! Begleitperson wirkt aber Wunder!
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20.07.2009 um 13.23 Uhr - von N. - Ablehnung der Berunfsunfähigkeitspension |
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Hallo Herr Moser -war am Freitag beim AMS - habe von der PV per Bescheid eine Ablehnung der Berunfsunfähigkeitspension erhalten, dies dem AMS sofort per \"Einschreiber\" mitgeteilt und dass ich dagegen nicht klagen werde. Am Freitag wollte ich vom AMS wissen wie es nun mit meinem Arbeitslosengeld weitergeht - ab wann, wie viel. Dort sollte ich einne Niederschrift unterschreiben wo steht: Ich erkläre mich somit arbeitsfähig und bereit, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Ich wurde informiert, dass die Umstellung von Pensionsvorschuss auf Grundleistung erst nach Ablauf der dreimonatigen Rechtsmittelfrist erfolgen kann. Ich war sprachlos - das stinkt gewaltig - ich habe die Unterschrift verweigert. So und nun habe ich für morgen 11:30 h gleich einen neuen Termin bekommen damit ich das mit einer Mitarbeiterin v. AMS persönlich klären kann - bei der Information konnte man mir keine nähere Auskunft mehr geben. (19.07.09)
Antwort: Sie haben dem AMS mitgeteilt, dass sie nicht klagen werden? Dann ist für das AMS davon auszugehen, dass sie wieder arbeitsfähig sind?
"sie hätten die frist in anspruch nehmen können, um - wegen klage - zu überlegen?" Aber gut bevor sie die Niederschrift unterschreiben holen sie sich Informationen ein!
besuchen sie wenn möglich AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien emil ist "experte" in fragen der pension oder z.Bsp. bei einem Richter am Bezirks-Gerichts-Askunftstag (ohne gewähr!) |
18.07.2009 um 18.13 Uhr - von M. S. - Alleinerziehende Mutter in Phönix-Kurs genötigt! |
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Sehr geehrte Frau H.!
Nach meiner Internetrecherche bin ich auf Ihre Kontaktdaten gestoßen und nun möchte ich mich mit meinem Problem an Sie wenden, in der Hoffnung, daß Sie mir weiterhelfen können. Ich bin 35 Jahre alt (alleinerziehende Mutter von 2 Söhnen mit 4 und 7 Jahren) und seit 2006 arbeitslos und mittlerweile Notstandsbezieherin beim AMS in**** M./Steiermark. (Wohnhaft bin ich in **** K.) Vor 2 Tagen wurde ich vom AMS in das Projekt "Phönix" gesteckt und ich mußte einen Vertrag mit diesen "Jobworkern" unterschreiben. Ich wollte zwar nicht unterschreiben, aber ansonsten sagte man mir, daß mein Leistungsbezug eingestellt wird. Nun muß ich 1x pro Woche zu einem (meiner Meinung nach) unnötigen Gruppentreffen erscheinen und zudem noch alle 2 Wochen zu einem Einzelgespräch erscheinen. Ich habe von der Firma Phönix keine Unterlagen erhalten. Nicht mal eine Kopie dieser "Vermittlungsvereinbarung". Meine zuständige Jobworkerin hat mir nur in ihrem Laptop kurz erklärt, was das Projekt Phönix ist und was ihre Aufgabe ist. Nun habe ich mittlerweile im Internet über dieses Projekt Phönix recherchiert und habe gelesen, daß dieses Projekt angeblich rechtswidrig ist und der Verwaltungsgerichtshof angeblich auch schon in dieser Sache Entscheidungen getroffen hat.
Meine Frage an Sie: Muss ich wirklich an diesem Projekt Phönix teilnehmen (Dauer: 9 Monate)?? Ich komme mir sehr unmündig vor und finde es eine Frechheit, wenn mir jetzt irgendwelche Jobangebote vorgelegt werden, die ich nicht machen will. Ich bin gelernte Bürokauffrau und will keinesfalls einer Reinigungsarbeit nachgehen. Desweiteren ist es ein Recht der Firma Phönix, daß ich eine Arbeitsstelle annehmen muß, auch wenn diese 1 Stunde von meinem Wohnort entfernt ist.
Ich bin selber bestrebt, eine Arbeitsstelle zu finden und möchte nicht, daß sich jemand in mein Leben drängt und mir etwas vorschreibt. Ich würde mich sehr über eine rasche Antwort freuen. Meine Kontaktdaten: S. M. P.* **** K. tel. ****/******** Besten Dank.
Liebe Grüße M. S. (15.07.09)
Antwort: Bei Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) in freiwillige Massnahme handelt es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch! bei phönix handelte es sich bisher um eine aufsuchende vermittlung! heisst: telephon-anrufe zu hause, hausbesuche, begleitung zum vorstellungsgespräch, ..... ist das bei ihnen der fall? die teilnahme an solch einer massnahme ist freiwillig! Aufsuchende Vermittlung (2009) bitte um rückantwort!
eine stunde fahrweg zur arbeit fällt unter den zumutbarkeitsbestimmungen und ist erlaubt! hin und retour ca. 2 stunden! ansonsten sind solche kurse zu verweigern, wenn sie schon mehrere dieser art besuchen mussten! (der bezug wird zwar rechtswidrig gesperrt - ist aber über eine berufung erfolgreich zu bekämpfen!) auch ist das AMS verpflichtet sie über den kurs und ihren fehlenden kenntnissen/fähigkeiten aufzuklären, damit der kurs diese auch ausgleichen kann! (Begründungspflicht!) die vermittlungen in deppenkursen/mobbingkursen sind vielfach nicht VwGH konform, weswegen rechtswidrige sperren über berufung/beschwerde an den VwGH geprüft gehören! Ev. Möglichkeiten um SÖB-Zwang/ Deppenkurs abzulehnen? bzw. Berufung gegen rechtswidrige Sperre zu gewinnen! Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! / Praktikum (Keine Gratisarbeit) begleitperson zum AMS mitnehmen - wirkt wunder! www.soned.at (in vertretung)
18.07.2009 um 10.59 Uhr - von M. S. - AufklärungsPflicht verletzt! Hallo Christian! Besten Dank für deine rasche Antwort bezüglich meines Anliegens. Bei mir sieht das nun so aus, daß ich vorige Woche beim AMS war und eine Mitarbeiterin mir das Projekt Phönix auf deren Laptop vorgestellt hat. Danach hat sie mir einen einseitige Vereinbarung vorgelegt und ich habe diese leider unterschrieben, aus Angst das Notstandsgeld zu verlieren. Kann ich von diesem Vertrag zurücktreten, obwohl ich diese Vereinbarung unterschrieben habe? Eine Kopie dieser Vereinbarung habe ich nicht bekommen. Ich habe gar nichts in den Händen!!! Keinen Vertrag, nichts. Die Dame hat mir auch vorgelesen, daß sie sich das Recht vorbehalten, zu Vorstellungsgesprächen mitzugehen oder sogar Termine für mich auszumachen. (Meine Betreuerin geht angeblich nicht mit, hat sie gemeint). Desweiteren muß ich mehr oder weniger tagsüber immer erreichbar sein (oder zumindest zurückrufen). Von Hausbesuchen weiß ich (noch) nichts. Letztens hat sie mir eine Stellenausschreibung vorgelegt, die ich unterschreiben mußte, daß sie mir diese überreicht hat. Ich bin gelernte Bürokauffrau und sie hat mir eine Stelle in einem Coffeeshop vorgelegt, wo ich mich bewerben muß. Ich möchte echt nicht an diesem Projekt teilnehmen und vor allem nicht jeden Donnerstag für 2 Stunden UNNÖTIGEN Gesprächen ausgesetzt werden, die absolut nichts bringen. Ich kann mir zur Zeit leider keine Bezugssperre leisten, da ich meinen Hauskredit zahlen muß.
Antwort: Der Kurs ist ein Freiwilliger! sieht mir nach aufsuchende Vermittlung aus - die ist freiwillig!
mit sperre muss trotzdem gerechnet werden - das AMS sperrt auch rechtswidrig! in der berufung oder beschwerde bekommen sie dann recht! bei aufsuchenden vermittlungen klären einige betroffene firmen und einige ams beraterinnen aber schon über freiwilligkeit auf!
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden!
(ohne gewähr) Ps.:darf ich den eintrag unter initialen veröffentlichen - die öffentlichkeit muss unbedingt aufgeklärt werden um diese AMS-sauereien abzustellen! - danke
18.07.2009 um 16.50 Uhr - von M. S. - Meine ersten Gedanken waren, da muß ich raus..... Hallo Christian! Ja, du kannst das ruhig veröffentlichen... Es ist wirklich eine Schweinerei, was da mit den Arbeitslosen gemacht wird. Ich als alleinerziehende Mutter von 2 Jungs (4+7) habs eh schon so schwer genug. Dazu kommt noch, daß ich einen Hauskredit alleine abstottern muß, da sich der Vater der Kids vertschüsst hat. Am meisten geht mir jetzt auf die Nerven, daß ich zu diesen schwachsinnigen Gruppentreffen gehen muß und dann auch noch alle 2 Wochen Einzelgespräche habe. DIE BRINGEN nix. Ich war bereits 2x in so einem beschissenem Bewerbungscoaching, was auch total schwachsinnig war: Deppenkurs ist die richtige Bezeichnung. Und dann soll jetzt so eine Firma für mich irgendwelche Jobs finden bzw. mir aufzwingen... ?? Letztens war ich erstmalig beim Gruppentreffen und die Dame hat da ganz schön Gas gegeben und die anderen Teilnehmer richtig verbal unter Druck gesetzt, warum sie dort und da nicht vorstellen waren und wann genau sie dort angerufen haben und und und... das war ein richtiges Verhör.. pffff.... Meine ersten Gedanken waren, da muß ich raus.....
Bei mir ist halt nur das Problem, wenn ich jetzt eine Bezugssperre bekomme und auf das Geld dann 4 oder mehr Wochen warten muß, daß ich dann mit meiner Bank Probleme bekomme, da die Kreditrate pünktlichst gezahlt werden muß. Und ich hab auch keinen Überziehungsrahmen auf meinem Konto.
Jetzt bin ich mir eben nicht sicher, wie ich es anstellen soll, dass das Geld nicht gestoppt wird. LG, m.
Antwort: Anzeige wegen Nötigung! Wenn sie es nicht mehr aushalten, dann gehen sie folgender Massen vor.
Fragen sie die TrainerIn ob die Teilnahme bei Bezugssperre Pflicht ist? Wenn sie mit ja antwortet, dann verlangen sie von ihr(m) die schriftliche Bestätigung mit Unterschrift! Oder auch vor Zeugen! Sollte es sich um aufsuchende Vermittlung handeln, dann begeht sie eine Nötigung, die bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden kann und sie strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat! Das selbe können sie auch gleich bei der AMS-BeraterIn machen! Die den Tatbestand der Nötigung und Amtsmissbrauch beging, als sie sie unter §10 zu Phönix vermittelte! (auch fehlende Belehrung u.a. VwGH-Erkenntnisse missachtet) Geben sie bekannt dass es freiwillig ist, so können sie sofort ohne Bezugssperre aufhören! u.a. mit Phönix/aufsuchende Vermittlung In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt.
Kopieren sie die SoNed-Antwort und legen sie diese der BetreuerIn vor - bevor sie eine schriftliche Bestätigung über §10 Vermittlung (unter Bezugssperre) unterschreibt! Zeuge dabei haben ist wichtig! Sie werden sehen - sie wird nicht unterschreiben!
Bitte um Rückmeldung nach Erledigung! Teilen sie ihren Leidensgenossen die Antwort mit!
Ich habe die Information, dass die Steiermark eins der seltenen Bundesländer ist, in dem es Sozialhilfe bei Bezugssperre gibt! Die haben ev. Kenntniss über die rechtswidrigen Bezugssperren und sind "soweit erlaubt" noch sozial eingestellt! (ohne Gewähr) |
18.07.2009 um 12.25 Uhr - von Red. -Sozialökonomischer Betrieb oder Implacemantstiftung? - welches Übel ist das kleinere Übel? |
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Sozialökonomischer Betrieb oder Implacemantstiftung?
Leider zwingt mich das AMS zu einem dieser Massnahmen, da ich eigentlich etwas im Büro suche, aber leider noch nicht gefunden habe.
Seit einer Woche bin ich bei Caritas, als SÖB, die ersten ca. 8 Wochen sind die Arbeitszeiten 9-14 Uhr, danch kommt drauf an wieviele Stunden mann machen möchte - für ca. 30 Std. bekommt man ca. 700,- netto, aliquotes Urlaubs, Weihnachtsgeld und Anspruch in den 6 Monaten auf Urlaub von 13 Tagen - einige Nachteile: ist im 5 Bezirk ich wohne im 22ten, also wegzeiten von ca. 1 Std. und 15 minuten hin und retoure das gleiche, und die Tätigkeit ist WCs putzen, Staubwischen, aufsaugen etc...
Ich habe aber heute auch ein Vorstellungstermin bei baumax gehabt, der von einer Implacemantstiftung ist, dh. man ist 6 Monate bei der Firma, Bezahlung bekommt man vom AMS, kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld aliquot, kein Urlaubsanspruch, danach ev. Fixanstellung in besagter Firma auf ca. 20-30 Std.- diese Firma wäre ca. 15 minuten von mir zuhause entfernt, einiger Nachteil es wären 38,5 Std. aber der Vorteil wäre, das ich an der Kassa sitze. Öffnungszeiten sind bis 18:30 also wäre ich theoretisch um ca. 19 Uhr zuhause, wobei ich aber 3 Kinder habe, die dann am Nachmittag alleine zuhause bleiben müssten, da ich mir die Kinderbetreuung nicht leisten kann.
Ich bekam gerade den Anruf, das ich am Montag zu dieser IMplacementstiftung gehen kann und den Vertrag unterschreiben kann.
Ich bin jezt in einer Zwickmühle, alle beide haben seine Vor und Nachteile und ich weiss nicht wie ich mich entscheiden soll - am liebsten für keine dieser 2 Varianten aber das geht leider nicht, da ich sonst vom AMS gesperrt werde (lt. meiner Betreuerin)
Was soll ch machen? Dazu kommt aber auch noch das ich am Dienstag ein Gespräch mit der Sozialarbeiterin bei der Caritas habe/hätte, der eigentlich schon wichtig ist. Da ich einige persönliche Probleme zum besprechen bzw. zum klären hätte, die sicher den ganzen August in Anspruch nehmen werden. mit verschiedenen Amtswegen.
Wie soll ich mich entscheiden - welches Übel ist das kleinere Übel? (17.07.09)
Antwort: Es ist mir unmöglich, für sie hier eine Entscheidung zu treffen! Leider! Im Vergleich muss ich beim Baumax Angebot mehr kotzen! Der Bericht von der TrainerIn - erhöht die Zweifel bezüglich einer Übernahme nach den 6 Monaten! Auch wenn das AMS bezahlt muss nach KV.- entlohnt werden (auch aliquot Urlaub u. Weihnachtsgeld) sonst darf der Bezug bei Weigerung nicht gesperrt werden! (Ein Drama! Caritas als Zwangsmasnahmenbetreiber!)
Und klar nehmen sie den für sie wichtigen Termin bei der Caritas wahr! Besprechen sie auch gleich die Umstände (z.Bsp. Kinder) wegen der Anstellung! Betreuungsverpflichtungen / Kinderbetreuungsbeihilfe - rechtzeitig beim Berater bekannt geben!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
§9 - Die zumutbare Wegzeit |
18.07.2009 um 12.09 Uhr - von Klara - Als arbeitssuchend beim AMS aufnehmen lassen? |
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Eine Freundin von mir hat in Österreich studiert und lebt hier schon über ein Jahrzehnt. Sie wollte sich jetzt nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums am Arbeitsamt arbeitslos melden. Dort meinte man lediglich, man wäre für sie nicht zuständig. Daher meine Frage: Kann man sich in Österreich als EU-BürgerIn, wenn man hier noch nie gearbeitet hat, nicht als arbeitssuchend beim AMS aufnehmen lassen? Übrigens, die Freundin kommt aus keinem der neuen EU-Länder.
Antwort: Ich leite die Frage weiter! Ihre Freundin hat (ev.) Anspruch auf Sozialhilfe! Begleitung aufs Sozialamt ist wichtig! Bei Ablehnung Bescheid verlangen! Der ist zu berufen!
19.07.09 von Klara - Vielen Dank für deine Hilfe!
20.07.2009 um 12.57 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 Selbstverständlich können sich auch Personen aus den alten E-Ländern vormerken lassen! (19.07.09)
Anmerkung: "Statistik-Beschönigung" da angemeldete arbeitslose ohne anspruch auf AL-Geld in der arbeitslosenstatistik aufscheinen, werden sie weggeekelt! Da es sich hier um ein arbeitsmarktpolitisches Ziel handelt, ist dieses Verhalten prämientauglich!
Prämien als Motivation führen im neoliberalen Gebrauch zur sukzessiven - weiterschreitenden Übertretung/Abstumpfung der moralisch/ethischen Grenzen!
21.07.2009 um 15.22 Uhr - von Klara - sie soll sich einen ZeugenIn mitnehmen vielen Dank! Ich habe darüber meiner Freundin berichtet. Sie wird sich morgen arbeitssuchend melden gehen. Zudem habe ich ihr gleich geraten, sie soll sich einen ZeugenIn mitnehmen und sich ja nicht abwimmeln lassen. Liebe Grüße Klara (20.07.09)
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18.07.2009 - von Mario - Verleihfirma, Soll ich hier eher vorsichtig sein? |
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Hallo Christian. Bräuchte mal wieder deinen Rat.
Habe heute einen Anruf der Leasingfirma Trenkwalder erhalten (habe ihnen mal im April über die Homepage eine allgemeine Bewerbung zukommen lassen).
Er meinte er hätte eine Stelle für mich in der Qualitätssicherung, erst nach mehrerem Nachfragen stellte es sich heraus das es sich um eine eher Produktionsarbeit handelt mit Schichtbetrieb und heben von 15kg schweren Wellen.
das merkwürde an der Sache und das was mich stutzig gemacht hat ist nur, wie ich einen Vorstelltermin im laufe der nächsten Woche vorgeschlagen habe das man genaueres bereden kann, kriegte ich als Antwort das der Kunde schon ab Mo eigentlich den Arbeiter bräuchte, daher soll ich jetzt am Mo in da früh da hinfahren ca 40 km Strecke und auch gleich Arbeitskleidung mitnehmen falls vorhanden da er mit mir dann gleich zu der besagten Firma fahren will und das ich dann halt anscheinend auch gleich anfangen kann.
Ich gab als Antwort das mir das dann schon alles etwas zu schnell gehen würde, da ich auch gerne den DV dann prüfen lassen würde, da es gerade in der jetzigen Zeit hier sehr viele schwarze Schafe gäbe, erhielt nur die Antwort das e alles passen würde, gute Entlohnung und Dauerdienstverhätniss.
Für mich sieht das etwas nach Druck aber aus.
Hatte in den letzten Wochen schon ein paar Vorstellungen bei Leasingfirmen, wo vorallem auch die Erklärungen und auch Behandlung von mir mir mehr zusagten.
Meine Frage. Soll ich hier eher vorsichtig sein?
Kann es passiern das die Trenkwalderleute dem AMS ne Meldung geben das ich den Termin abgesagt habe bzw den Posten verweigere aus diversen Gründen?
Er meinte zwar das nach 14 Tagen Betriebsurlaub wäre und ich dann halt wenn es nichts für mich ist immer noch \"Kündigen\" könnte, nur wenn ich das mache bekomme ich ja keine Unterstützung vom AMS was ich so weiß.
Also ich hoffe du kannst mir bis Sonntag antworten :).
Mfg Mario (17.07.09)
Antwort: Ich habe schon auch Rückmeldungen, die davon berichten, dass man sich mit "seriösen" Verleihfirma zusammen-reden kann, bezüglich geeignete Arbeitsstellen und es nicht sofort zu "Bezugssperren"/Rückmeldungen an das AMS kommt, wenn man eine Stelle nicht annimmt! Ansonsten würde ich raten, dass sie sich die Stelle ansehen! Wie es ihnen "gefällt" und ob Arbeitnehmerrechte eingehalten werden, etc. Auch ist es möglich, dass die Firma die sie anstellt, seriös ist und ihnen die Möglichkeit gibt, denn Vertrag, sollte ihnen etwas nicht "in Ordnung" vorkommen, im nachhinein prüfen zu lassen! Eine seriöse Firma wird ihnen auch einen Dienstzettel aushändigen! (ohne Gewähr) Es liegt in der Natur der Sache, dass Verleihfirmen anderen Firmen auf die schnelle eine Arbeitskraft zur Verfügung stellen, wenn diese aus welchen Gründen auch immer eine Arbeitskraft brauchen! Da muss es oft auch schnell gehen! Grundsätzlich bin ich ein Kritiker der Verleihfirmen! Alles Gute!
21.07.2009 - von 20.22 Uhr - VwGH-Erkenntnis - Sperre nur wenn die Vermittlung von der AMS BetreuerIn kommt! Geschäftszahl: 2006/08/0224
Entscheidungsdatum: 21.01.2009 Norm
AlVG 1977 §10; AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §9 Abs1; AlVG 1977 §9 Abs8 idF 2007/I/104; AMSG 1994 §38c;
Rechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 20. April 2005, Zl. 2004/08/0037, ausgesprochen, dass die "Zuweisung" eines Stellenangebotes durch einen Verein nicht als Zuweisung im Sinne des § 9 Abs. 1 erster Teilstrich AlVG zu qualifizieren ist, deren Missachtung die Sanktionsmöglichkeit des § 10 AlVG auslösen könnte. Ungeachtet der Möglichkeit, gegebenenfalls in einem Betreuungsplan nach § 38c AMSG - bzw. nunmehr (§ 9 Abs. 8 AlVG in der im Beschwerdefall noch nicht anwendbaren Fassung BGBl. I Nr. 104/2007) ausdrücklich auch im Rahmen einer Maßnahme zur Wiedereingliederung - auch "persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche" vorzusehen, bleibt die Vermittlung einer Beschäftigung Aufgabe der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Diese Vermittlungstätigkeit kann nicht mit der Wirkung an "Trainer" oder "Betreuer" einer Wiedereingliederungsmaßnahme delegiert werden, dass die Nichtannahme einer von diesen Personen bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit die Sanktion des § 10 AlVG nach sich zieht.
Dokumentnummer: JWR_2006080224_20090121X01
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17.07.2009 um 10.45 Uhr - WARAP Info - Vorsätzliche Nötigung des AMS ? Obmann zur Zeit in ärztlicher (psychologischer) Behandlung ! |
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VORABINFORMATION: Obfrau(en)/männer von gemeinnützigen Vereinen, die Arbeitssuchende beraten und/oder betreuen leben hierzulande gefährlich!
AMS – Geschäftsstellenleiter betreiben scheinbar bereits schon persönlich rechtswidrige Tätigkeiten bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen !
Im AMS – Judenburg wurde nunmehr der Obmann des Verein WARAP –„Zur Wahrung aller Rechte Arbeitsloser und Pensionierter“ im Zuge von „Disziplinierungsmaßnahmen“ selbst Opfer von rechtswidrigen Tatbeständen! (Verdacht des vorsätzlichen Amtsmissbrauches, schwere Nötigung, grob fahrlässige Körperverletzung und weiter strafrechtlich relevante Tatbestände lt. StGB)
Er wurde nachweislich soweit rechtswidrig unter Druck gesetzt, dass er mittlerweile unter Depressionen und akuten Existenzängste leidet und sich zur Zeit in ärztlicher (psychologischer) Behandlung befindet . . .
Der Hauptverantwortliche hiefür ist der AMS – Geschäftsstellenleiter Günther K., welcher auch als Nationalratsabgeordneter der SPÖ fungiert und angeblich „sozial“ sein sollte !?! Eine diesbezügliche Sachverhaltsdarstellung zu den angeführten Straftatbeständen (inkl. sämtlicher Beweismittel) wird sobald unser Obmann genesen ist an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Verfolgung dieser Straftaten übermittelt . . .
Der Verein WARAP gibt hiermit ausdrücklich seine Genehmigung zur Weiterleitung / Veröffentlichung dieser Mail und gewährt Interessierten Medienvertretern Einsichtnahme in dieser Causa.
Zur allseitigen Kenntnisnahme I. V. Gamweger / Schriftführer
An das AMS Judenburg! Hiermit informieren wir Sie im Auftrage unseres Vereinsobmannes Heimo Kopriva, dass er sich auf Grund der vom AMS verursachter Depressionen im Krankenstand befindet und ärztlicher (psychologischer) Behandlung bedarf.
Die Krankmeldung wird Ihnen zusätzlich per Fax an Ihre Fax - Nr.: *********** übermittelt.
Zu Ihrer Kenntnisnahme
I.V. Gamweger / Schriftführer des Verein WARAP Wahrung aller Rechte Arbeitsloser und Pensionierter www.warap.at.lv
14.08.2009 um 13.56 Uhr - WARAP Info - Keine Strafanzeige Sehr geehrte Damen und Herren; Werte AktivistenInnen!
Im Namen und Auftrag unseres Obmannes geben wir nach reiflicher Überlegung bekannt, dass in dieser Causa wegen der voraussichtlichen Aussichtslosigkeit, keine Strafanzeige gegen den Leiter des AMS - Judenburg eingebracht wird.
Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Drohungen vor Gericht als nicht nachweisbar zu betrachten sind, weil auch keine Sanktion (Bezugssperre) verfügt wurde.
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