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30.04.2015 um 11.07 Uhr - "Studie - zum Tag der Arbeitslosen - über den direkten Bezug zwischen Arbeitslosigkeit und Selbstmord"

"Französische Studie zeigt wie leicht es bei uns die neoliberale "SPÖ?"/ÖVP-Politik-erInnen und dessen Handlanger-Behörden haben, den Suizid unschuldiger Betroffener zu unterstützen!"


Jobverlust: Keine Arbeit, kein Leben! (Standard)

>Dazu die Anmerkung: "Arbeitslosigkeit selbst, Mobbing und Psycho-Terror"
"Nicht nur die belastende Situation der Arbeitslosigkeit selbst ist für dieses Drama verantwortlich - Nein, im Zusammenwirken spielt der Druck der Behörden verbunden mit der beabsichtigten persönlichen Entwertung / Entrechtung über die Schaffung künstlicher Feindbilder (= unschuldige Arbeitslose) eine grosse Rolle!
Damit Betroffene jede Arbeit - im beabsichtigten und wachsenden Niedriglohnsektor - annehmen, wirft man ihnen, wider besserem Wissen, individuelle Schuld an der Arbeitslosigkeit vor, so kann man an ihnen, falls notwendig, mit gutem Gewissen politisch verlangtes Mobbing bis psychischen Terror praktizieren! -
Dies ist der Grund von psychischen Erkrankungen und Suizid!"

("Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" - 29.05.14)-(2.11.18)

auch unter der Züricher Universitäts-Studie:
Jeder fünfte Suizid steht in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit (21.05.15)

>wie der Kommentar: "Zum Suizid <> Zum Leben" (25.03.15)


30.04.2015 um 10.10 Uhr - von T. K. - "Schmelzt dein Absatzmarkt - schwupdipuz - schaff dir einen Neuen!?"


obwohl die arbeitslosigkeit so hoch wie nie ist, und (eigenaussage ams!!!) noch schlimmer wird, werden diverse kursmaßnahmen zurückgefahren und "gebären" dadurch noch mehr arbeitslose sprich mitarbeiter von kursinstituten! soweit so schlecht!
was aber und vor allem wo soll man das für die zwei "regierungsparteien" auftretende vakuum der freunderlposten und "spenden/steuergelder" dilemma abfedern und ausgleichen?
das neue Zauberwort - es hat einen namen! sbö! sozial-ökonomische-betriebe!
1: sozial: fragt sich nur für wen! 2: ökonomisch: im wahrsten sinn des wortes für deren betreiber! 3: betrieb: schöner betrieb ist sowas - somit zurück zu wort 2 sprich für deren betreiber! lohndumping und unterminierung für arbeiterrechte par exellence!
ein schelm der anders denkt! aber keine sorge! sollte einer der "beglückten" all-
fällige arbeitsrechtliche problem haben, gibt es ja die segensreiche einrichtung
genannt ak bzw. gewerkschaft! ääähhh moment mal da war doch irgend etwas
in salzburg mit irgend so einem "bildungsbetrieb"........?????.........?????.....????

wer solche "freunde" hat, der braucht wahrlich keine feinde mehr!!!

>täglich eine neue glanzleistung von einer unserer fantastischen regierungsparteien!
sie schrecken vor nichts und niemanden zurück und nennen sich aber sozial und
demokratisch!
was ist der unterschied zwischen der ex DDR und der volks(super lach!) baaadaii?
die DDR gibt's wenigstens gott sei dank nicht mehr!!!

Volksgruppenförderung für SPÖ
Grüne kritisieren Zuwendungen an rote Funktionäre Wien –
Zinggl: "Ich geniere mich für die SPÖ-Mandatare im Burgenland. Ohne Skrupel nehmen sie einen Teil aus dem ohnehin knappen Budget der kroatischen Volksgruppe. Wofür die Gelder tatsächlich verwendet werden, bleibt intransparent und wird den Geruch einer verdeckten Parteienfinanzierung nicht los." DER STANDARD, (29.4.2015)


29.04.2015 um 14.09 Uhr - von R*. - "Rechtswidrige?"-Partnerschaftsanrechnung?"


Sehr geehrter Herr Moser,
nach der Durchsicht Ihrer Site aus aktuellem Anlass wende ich mich mit einer Frage an Sie:
darf auch ich prinzipiell auf Ihre Hilfe zählen - und wenn ja, wie? - in der im Betreff beschriebenen Sache? .. Ich sehe ja, das das Thema offenbar ein Dauerbrenner ist, auch nach einigen VwGH-Entscheidungen... .
- Ich bin Notstandshilfebezieher, verheiratet, die Ehe zerrüttet, das Zusammenleben toxisch, daher siedle ich Anfang Juni in eine andere Wohnung.
Mir wurde vorab vom AMS (Graz) bereits die Auskunft erteilt, daß ich nach erfolgter Ummeldung eine Niederschrift aufzunehmen habe, in der ich darauf hingewiesen werde, daß ich ab Zeitpunkt der Ummeldung 3 Monate Zeit habe, die Scheidungsbeantragung vorzulegen. Geschieht das nicht, würde automatisch eine Anrechnung des Partner-Einkommens auf meine NH erfolgen, was eindeutig ungesetzlich ist.
Im schlimmsten Fall wäre das aber dem AMS egal und ich könnte nur in ein Verfahren gehen, bzw. mich scheiden lassen, was aber angesichts der psychischen Verfassung meiner Ehepartnerin eine Katastrophe wäre. Sie bräuchte noch Zeit, allein erst einmal die Trennung zu verwinden.

Ich sehe Ihrer geschätzten Antwort entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen, R.

Antwort:
In ihrem Fall dürfte es zu keiner Anrechnung des Partnereinkommens kommen.
Dazu siehe: (Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?)
Natürlich besteht die Gefahr der rechtswidrigen Sperre, so ist der Rechtsweg zu beschreiten. (Berufung - ev. bis zum VwGH!
Falls sie der AMS-BetreuerIn den Kampf ansagen wollen?"
Dann nehmen sie sich ev. eine Begleitperson als Zeugen mit und machen die BetreuerIn auf die "ev." rechtswidrige Anrechnung aufmerksam und teilen sie mit, dass, wenn dies doch geschehen soll, sie - weil vorher informiert - Amtsmissbrauch prüfen lassen bzw. deswgen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. ("Oder/Und den Geschäftsstellenleiter besuchen, um die Angelegenheit zu klären")

Zur Information:
Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf dieNotstandshilfe
auch weitere Links unter Politik erzeugt Armut.

(ohne Gewähr) Alles Gute!

30.04.2015 um 10.22 Uhr - von R. - "seh mir mal alles durch"
Lieber Herr Moser,
vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort und die Empfehlungen!! -- Ich seh mir mal alles durch. Herzliche Grüße, (29.4.2015)


29.04.2015 um 12.38 Uhr - von F. - "Schmarotzer-SÖB Bewerbung einer etwas anderen Art!"
"Habe mich diesmal ein wenig anders beworben und wurde abgelehnt ohne dass es zu einer Sperre gekommen ist"


s.g. Herr Moser!

Da man mich bereits zum 3. mal zu dieser Zwangsarbeiterfirma Trendwerk zugewiesen hat, habe ich mich diesmal ein wenig anders beworben und wurde abgelehnt ohne dass es zu einer Sperre gekommen ist.
Was ich gemacht habe ist sicher nicht ganz ohne Risiko aber da man jetzt bereits ohnehin wegen allem gesperrt werden kann habe ich mich dafür entschieden.
Zum besseren Verständnis lesen sie bitte den Text weiter unten von meiner Bewerbung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben erhalte ich vom AMS eine Stellenzuweisung mit dem Zwang per Rechtsmittelbelehrung mich bei Ihnen bewerben zu müssen, damit ich nicht vom AMS-Bezug gesperrt werde was für mich die finanzielle Existenzvernichtung bedeutet.
Hiermit entschuldige ich mich bei Ihnen für diese Unannehmlichkeit.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von 3 Werktagen mit, ob Sie von dieser angebotenen Form der Zwangsarbeit profitieren wollen oder nicht, damit ggfs. mein Rechtsanwalt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg meine Rechte als freier Mensch gegenüber Ihrer Firma einfordern kann.
Ich weise Sie schon jetzt freundlich darauf hin, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg erhebliche Kosten entstehen können.
Bitte bestätigen Sie meine Bewerbung innerhalb der nächsten 3 Werktage, da mir sonst ebenfalls eine Sperre droht, mit den oben genannten Rechtsfolgen und so eine weitere Klage vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen


29.04.2015 um 2.00 Uhr - von M*. - " Frage zu den Rechten des AMS"


Hallo, Ich und mein Arbeitgeber haben am 01.04.2015 das Arbeitsverhältnis beidseitig beendet. Ab dem 01.09.2015 fang ich an 2 Jahre zu studieren an einem Kolleg.
Bin seid 01.09.2014 in einem Abendkurs für die Studienberechtigungsprüfung, der 2-3-mal die Woche außerhalb von meinem Wohnort liegt.
Es war vorher bei meiner alten Stelle in meinem Ort schon Problematisch pünktlich zum Kurs zu erscheinen da ich immer bis 18.00 arbeiten musste und der Kurs um 18.30 beginnt.
Auto besitze ich keines und werde mir auch keines Anschaffen da ich, dann im Studium, nicht die Mittel haben werde mir ein Auto zu erhalten.

Nun suche ich eine Vollzeitstelle, die möglichst in meiner Region oder den Arbeitszeit entsprechend mit dem Abendkurs vereinbar ist.
Habe mich am 01.04.2015 direkt beim Ams angemeldet und 2 Wochen später einen Termin bekommen. Ich bekam bis jetzt ca. 10 Stellenangebote wo ca. 5/10 Stellenangebote in Frage kommen können.
Habe mich bei diesen Stellen beworben, aber noch keine Antwort bekommen.

Beim nächsten Termin letzte Woche sagte meine Beraterin das sie mich (wenn ich) keine Stelle bekomme (mangelst Ausbildung und Angebot) weit weck von der Region in Tourismus als Küchenhilfe (6~7 Tage Arbeit für 1349€ Brutto) vermitteln muss. Was meiner Meinung nach sowieso Abzocke ist, da der Gehalt, in den meisten Regionen, nicht zum Leben ausreicht wegen teuren Mieten und persönlichen Rückzahlungsverpflichtungen!

Das tolle ist das ich dann in einem Personal zimmer ohne Möglichkeit nach Hause zukommen oder zu Lernen, da Internet fehlt, mich nicht für die Berechtigung vorbereiten kann. Komme auch nicht in den Vorbereitungskurs, da mir die Mobilität fehlt und die Kosten währen auch zu hoch bei dem Gehalt von der oben genannten Stelle. Dazu kommt auch noch, das diese Stellen Sessions bedient sind und ich im Herbst dann wieder eine Arbeiten suchen muss, statt ein 2 Jähriges IT-Studium, wo die Chancen weit höher sind später eine Festanstellung zu bekommen.

Muss das Ams auf diese Lebenssituationen Rücksicht nehmen oder können sie mein, bei Arbeitsverweigerung, Stempelgeld Bezug sperren?

Habe mich bei den anderen Stellen beworben, aber im Falle das ich auf die schnelle keine Stelle bekomme hat die Beraterin mir schon mir einer Sperre gedroht! Ist das legitim?
Und wenn die verpflichteten Rückzahlungen (Kredit, Miete usw..) bei der angebotenen Stelle nicht mit dem Gehalt abdeckbar sind, dürfen sie mich dann, mit Androhung auf eine Sperre, vermitteln?
Bedanke mich im voraus für die Antwort!

Antwort:
Sie müssen dem Arbeitsmarkt bis ca. 19 Uhr zu Verfügung stehen und nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit jede Arbeitsstelle über 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV. / "branchenüblich?" entlohnt wird (aliquot bei Teilzeit) - egal wie hoch ihre Lebenserhaltungskosten ausfallen etc. siehe Zumutbarkeitsbestimmungen.
Lehnen sie von sich aus keine der vom AMS vorgeschlagenen Stellen ab und bewerben sie sich, wenn diese zumutbar sind.

Beim Studium - rechtzeitig mit dem AMS klären - müssen sie dem Arbeitsmarkt 20 Stunden zu Verfügung stehen.
Ihr Arbeitsplatz muss bei einer Vollzeitstelle in 1 Stunde erreichbar sein - hin und zurück 2 Stunden - bei Teilzeit 1.5 Stunden - ausser sie wohnen in der "Wildnis" dann darfs etwas mehr sein" (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
Nehmen sie sich in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit - wenn möglich!

Zur Info: Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
(ohne Gewähr) alles Gute!


28.04.2015 um 16.49 Uhr - von B*. - "Bitte um Rat"


meine ams betreuerin redet letztens sehr oft auf mich ein ich soll mich woanders auch bewerben nicht nur in mein beruf..soweit es nur bei ratscläge bleibt stört es mich nicht bewerbe mich gern auf alles was sie mir vorlegt...
im realistischem universum ist natürlich logisch das arbeitsgeber jemand suchen die erfahrung im beruf haben, und ich möchte mich ungern von mein auserwähltem beruf entfernen (schlage aber natürlich keine offiziele ams angebote ab)
als zusatzinfo meine situation: bin schon 45+ war schon paar jahre notstandshilfe dann karenz und jetzt wieder über 1 jahr (weiss nicht ob die alle jahre ohne job beim ams notieren und einen vorenthalten oder nach karenz wieder neu bewertet wird aber das glaub ich hat im moment keine relevanz)

letztens hat mir die betreuerin mir ne bewerbungsliste in die hand gedrückt ich "müsste" mind 2 bewerbungen pro woche machen und ihr beim nächsten termin mitbringen (steht schriftlich am zettel das ich das machen muss und die liste mitbringen)

die frage: kann das ams sperren wenn es sieht ich hab mich nur in dem beruf wie immer beworben habe? mfg b.

Antwort:
Vorsicht: Arbeitswillig ist wer bereit ist, eine vom AMS vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen bzw. von sich aus alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen.
Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit gibts keinen Berufs-, Einkommensschutz mehr. - Dreimonatiger Schutz nur bei neu erworbenen Anwartschaft / im Alg. - nicht in der Notstandshilfe. (Vollständiger Text unter Zumutbarkeitsbestimmungen § 9)

Danach müssen sie jede Arbeitsstelle über 20 Wochenstunden annehmen!
Sie dürfen nicht von sich aus ablehnen - Es ist aber nicht sicher ob sie genommen werden! Bewerben sie sich also auf Vermittlungsvorschläge - wenn diese zumutbar sind!

>Sie müssen also Arbeitswilligkeit vermitteln, aber der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen bzw. es zur rechtswidrigen Sperre kommt, gibts die Möglichkeit den Rechtsweg (Berufung) zu beschreiten - ev. bis zum VwGH! (ohne Gewähr) alles Gute!


27.04.2015 um 9.20 Uhr - von C. K*. - "Mindestsicherung; Schmarotzer-SÖB Trendwerk; Visa?"


Hallo Herr Moser !

Vielen Dank für Ihre Rückantwort. (Anm.: bez. Eintrags-Nachfrage) Ich versuche mich kurz zu halten, hoffentlich gelingt's mir :-)

Meine Frau hat über das AMS die Aufforderung erhalten, sich Anfang Mai in das
"Trendwerk Gemeinnützige Gesellschaft mbH zur Förderung der Integration am
Arbeitsmarkt" (www.trendwerk.at) eingliedern zu lassen. Auf deren Homepage
ist zu entnehmen, dass es sich um eine Art Personalleasing, bzw. Personal-
vermittlung handelt. Gleich meine Frage dazu; muss meine Frau zustimmen, oder
kann sie dies ablehnen, ohne dass unsere Beihilfen gekürzt werden?

Die Hintergründe:

Meine Frau (52 J, Ost-Ukraine) befindet sich seit dem Jahre 2006 legal mit Visa (Student) in Österreich. Im Jahr 2012 lernte ich sie in Wien kennen und wir heirateten im August 2014. Im November 2014 erhielt sie mit meinen Gehaltsnachweisen ein neues VISA
(Familienangehöriger) mit freien Zugang zum Arbeitsmarkt für 1 Jahr. Meine Frau
erhält kein AMS-Geld, oder sonstige Beihilfen. Jedoch ist unsere Mindestsicherung für zwei Personen in einem Haushalt entsprechend höher. (Mein AMS-Geld, plus Aufzahlung vom Sozialamt, plus Wohnbeihilfe).

Ich (53 J) wurde Ende Dezember 2014 von meinem Arbeitgeber gekündigt, da ich ihm mitteilte, dass ich zu meiner zweiten Hüft-OP müsse (in der Transportbranche ist das leider so). Damit meine Frau und ich Beihilfen in Höhe der Mindestsicherung erhalten können, hat sie sich auf mein Anraten arbeitssuchend beim AMS gemeldet (sie selbst hat keinen Anspruch auf AMS-Geld), jedoch das Sozialamt - so denke ich - benötigt ihre Meldung beim AMS, damit wir die Aufzahlung auf die Mindestsicherung erhalten.

Mein Gesundheitszustand ist bereits seit 9 Jahren nicht allzu gut, ich bin zu 40 %
vom Bundessozialamt als invalid befundet. Ich arbeitete als LKW-Fahrer (Kranwagen) eben bis Dez. 2014. Vor etwa 6 Jahren reichte ich die Invaliditäts- (Berufsunfähigkeits-)pension ein, welche aber mit dem Argument, dass ich noch Zettel in Kuverts einsortieren könne, abgewiesen wurde. Ursprünglich hatte ich in einem ganz anderen Berufsfeld gearbeitet, jedoch ist es in meinem Alter unmöglich, da etwas zu finden.

Nun muss im November 2015 das neue VISA für meine Frau erneuert werden (ich hoffe, es gilt dann auf 3.5 Jahre), jedoch erfordert dies wieder den Nachweis meines Arbeitseinkommens. Obwohl ich die Aussicht habe, mit Anfang Juni wieder im LKW-Bereich tätig zu werden, habe ich die Sorge, wielange ich dies gesundheitlich noch schaffe.

Ich fühle mich da in einer Zwangssituation, da ich einerseits die Einkommensnachweise für den neuen VISA-Antrag meiner Frau zu erbringen habe, andererseits meine Arbeit seit Jahren unter permanenten Schmerzen ausführe, denn meine Bandscheiben sind nach jetzt zwei Hüft-OPs das nächste Problem.

Meine Situation in kurzen Worten ist, auf welche Weise "hangele" ich mich bis zum Pensionsalter durch, ohne dass die Behörden meine Frau veranlassen können, in die Ostukraine zurückzukehren, falls ich - bedingt durch meinen angeschlagenen Gesundheitszustand - kein Arbeitseinkommen für ihr erforderliches Visa mehr nachweisen kann?

Und eben die zweite Frage, welche ich eingangs im ersten Absatz erwähnt habe.

Die 3. und letzte Frage: Kann sich meine Frau einfach vom AMS, bzw. Trendwerk abmelden, ohne irgendwelche Nachteile zu haben, sobald ich wieder über ein Arbeitseinkommen verfüge? AMS-Geld oder andere Beihilfen erhält sie ja nicht.

Der Menüpunkt "Weshalb ich diesen Kampf eigentlich führe" hat mich sehr berührt.
Gerne würde ich in einem separaten Mail einige meiner Gedanken übersenden, da ich mich seit geraumer Zeit mit systemkritischen Fragen, den Gegebenheiten sowie den Veränderungen unserer Lebensbedingungen beschäftige, um zukunftsfähige Lebensmodelle auch für meine Mitmenschen zu entwickeln, mit welchen es möglich ist, ein menschenwürdiges Dasein zu führen.

In diesem Sinne bedanke ich mich, wenn Sie mir in meinem Anliegen etwas weiterhelfen könnten.

Viele Grüsse,
C. K.

Antwort:
Au-weh - in der Mindestsicherung ist jede(r) ein "letzter rechtloser Dreck" nicht nur ihre Frau bzw. Menschen mit "Auslands"-Hintergrund"
Hier bräuchte es den Rechtsweg bis zum VwGH ("Präzedenzfall"), um zu erfahren ob bei der Mindestsicherung auch das Arbeitslosen-Versicherungs-Gesetz (AlVG) zur Anwendung kommt? - wie schon des öfteren erwähnt wurde?

Deshalb lässt sich diese Frage nicht ohne Risiko beantworten! Inwieweit Seriosität, Anständigkeit bei Behörden, Regierungspolitik bzw. politischen Rahmenbedingungen, vorhanden sind, lässt sich auch aus der Begründung in ihrem Fall bez, der IV-Pension ableiten - die tatsächlich lautet "Sie können Zettel in Kuverts einsortieren" ? Dies hat mehr mit Zynismus - anstatt mit einem Handeln, das sich nach Wissen, um den realistischen Arbeitsmarkt, ausrichtet - zu tun!
("Solche Entscheide sollen der Aufrechterhaltung der demokratischen Rechtsordnung dienen?")

Obendrein funktioniert die Mindestsicherung über regionale Willkür! Eine landesweite Einheitlichkeit, wie bei der Einführung verlautbart wurde war nur Minister-Geschwafel!

Was den Schmarotzer-SÖB Trendwerk betrifft, so ist es auch von Vorteil, zu wissen um was es sich handelt - Einen Deppenkurs, Mobbingkurs, Arbeitstraining oder SÖB-Transitarbeitsplatz, der Dank "SPÖ?"/ÖVP ein zumutbares DV. ist!
Dazu gehen sie die Links in der folgenden Antwort durch:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Denn sicher ist, dass bei der Mindestsicherung der "Arbeitszwang" eine Voraussetzung ist. Armutsvermeidung rangiert dahinter!

Was die Gesetzeslage um die Einbürgerungsangelegenheit / VISA / Arbeitserlaubnis betrifft, brauchen sie einen Rechtsgelehrten, der in dieser Angelegenheit kompetent ist! Vielleicht für den Anfang ein Besuch beim Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks oder bei einem Rechtsanwalt - erste Stunde ev. gratis. Was Grundkenntnisse betrifft könnte ev, auch die Solidaritätsgruppe (Link mit Adresse) behilflich sein.
(E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org / http://solidaritaetsgruppe.org)

Falls keine Verbesserung ihres Gesundheitszustands eingetreten ist, wäre es ev. wieder an der Zeit einen neuerlichen IV-Pensions-Antrag einzubringen!

Und ja übersenden sie mir einige ihrer "systemkritischen" Gedanken bzw. auch welche über zukunftsfähige Lebensmodelle, um Mitmenschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Wäre interresant - Danke!

Alles Gute! (Ohne Gewähr)

26.04.2015 um 7.26 Uhr - von R*. - "Wann muss ich dem AMS sagen, dass ich nicht mehr schwanger bin?"


Hallo! Ich beziehe notstandshilfe und habe dem ams vor drei Wochen meine Schwangerschaft gemeldet.
Nun hatte ich am Donnerstag leider eine Fehlgeburt mit Krankenhausaufenthalt am Freitag.
Wann muss ich dem ams sagen, dass ich nicht mehr schwanger bin? Ich möchte es so schnell es geht wieder sein, wünsche mir noch ein Kind :( ich habe Angst, dass sie mich gleich in einen Kurs stecken oder so. Mir geht es aber psychisch natürlich sehr schlecht.��
Vielleicht kann mir jemand was dazu sagen und tut mir sehr leid für den langen Text.Liebe Grüße

Antwort:
Das tut mir leid!
Sie müssen dem AMS so schnell wie möglich sagen, dass sie nicht mehr schwanger sind! Ev. kurz vor dem Auslaufen des Krankenstands.
Reden sie mit ihrem Arzt wie lange sie Zeit zur Erholung haben bzw. versuchen sie sich so gut es geht zu erholen und lassen sie sich vom Arzt, über die Zeit die sie brauchen, krank schreiben. Und versuchen sie auch, dass sie in dieser Zeit den Druck von aussen nicht zulassen / nicht beachten! - wenn möglich "?"
Dem AMS brauchen sie bez. dem Wunsch einer neuerlichen Schwangerschaft nichts mitteilen. Das tun sie wenn es wieder soweit ist.

Falls es zu einer Deppenkurs-Vermittlung kommt melden sie sich wieder. Haben sie so einen Deppen-Kurs bzw. einen mit gleichen Inhalt schon mal besucht, besteht ev. die Möglichkeit zur Ablehnung.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Kurse müssen Defizite ausgleichen bzw. Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln.

Ich wünsche ihnen eine baldige Genesung - auch dass es bald wieder klappt - mit einem glücklichen Ende! Alles Gute!


25.04.2015 um 11.47 Uhr - von M. S*. - "Ja aufgrund der derzeitigen Situation würde ich mich auch unter Wert verkaufen"


unter:
"Meine Nerven sind am Ende ich finde keinen Job der in den Betreuungszeiten meiner Kleinsten passt und ich weiß nicht mehr weiter... der Druck ist Gift für meine Psyche." (24.04.2015)


25.04.2015 um 11.15 Uhr - von W. - "Es handelt sich um eine Partnerschaft (Lebensgemeinschaft)"


unter:
24.04.2015 um 10.40 Uhr - von W. - "Anrechnung des Partnereinkommens?"


24.04.2015 um 14.22 Uhr - von M. S*. - "Meine Nerven sind am Ende ich finde keinen Job der in den Betreuungszeiten meiner Kleinsten passt und ich weiß nicht mehr weiter... der Druck ist Gift für meine Psyche."


Sehr geehrter Herr Moser!
Kurze Beschreibung zu meiner Situation:
Ich Mutter von 2 Kindern (10J unehelich bekomme Alimente, 2 1/2J ehelich v.m.Mann) verheiratet, Pflegehelferin (Schulung d. Ams 2010)
Da ich letztes Jahr einen schweren Schicksalsschlag erleiden musste (stille Geburt meiner dritten Tochter) wahr ich in Langzeit Krankenstand 6 Monate inkl. Psychiatrische Therapie und natürlich auch Medikamente (posttraumatische Belastungsstöhrung, mittelschwere Depression, wieder auftretende komplizierte Migräne alle Diagnosen vorhanden). Wurde dann ausgesteuert und sollte/habe einen Antrag auf Berufsunfähigkeit bei der PVA gestellt, die wie zu erwarten in Zeiten wie diesen, abgelehnt wurde. Nun bin ich wieder auf Job suche beim Ams gemeldet. Da durch die Anrechnung des Partnereinkommens ich vermutlich (bin mir ziemlich sicher) keinen Notstand mehr bekommen werde. Ich aber finanziellen Druck habe um unser Haus (Miete) und unsere beiden Kinder durchzubekommen und es schwierig wird wenn mein "Einkommen" weg fällt.
Natürlich bin ich gezwungen arbeiten zu gehen da wir auch wenn ich meinen Beruf nicht ausüben kann finanziell nicht um die Runden kommen.
So zu meiner Frage:
Ich habe da wo ich bescheid bekommen habe, dass die BU abgelehnt wurde, natürlich umgehend beim Ams angerufen und dies bekannt gegeben im Zuge dessen gleich um einen früheren Termin gebeten. Promt bekommen.
2 Tage später hatte ich diesen (der Beteuer ist mir seid Jahren sehr wohl bekannt) und ich hatte wirklich kein gutes Gefühl bei der ganzen Sache.
Rein zum Betreuer die Erklärung unterschrieben das ich wieder arbeiten kann. (weil ich muss) Ob ich einen Einspruch machen werde bei der PVA. zZ Nein ich muss noch mal mit jemanden reden der sich da besser auskennt. So dann nachgefragt ob es denn wohl möglich wäre einen Kurs zu besuchen. Sein Kommentar: Sie wissen ja wie das ist. Mehr nicht. Dann wurde mir noch der Reha-Betreuer raus genommen aus mir nicht begreiflichen Gründen. Seine Frage lautete nur: Wahren Sie stationär in Behandlung, ich so nein ich habe doch zwei Kinder. aha dann wahr er weg mein lang ersehnter Reha Betreuungstermin.
So zum Glück habe ich jetzt einen anderen Betreuer zugewiesen bekommen und wollte Sie Herr Moser fragen:
Steht mir ein Reha-Betreuer zu oder ist es einfach nur von Betreuer des AMS zu Betreuer unterschiedlich. Was kann ich tun damit ich wieder einen Termin bekomme. Meine Therapeutin meint die gesammelten Diagnosen zum nächsten Termin mit nehmen und offen darüber sprechen das ich es nicht schaffe und ich Unterstützung wirklich benötige.
Meine Nerven sind am Ende ich finde keinen Job der in den Betreuungszeiten meiner Kleinsten passt und ich weiß nicht mehr weiter... der Druck ist Gift für meine Psyche.
Ich hoffe Sie könnten mir einen Tipp geben!
Mit freundlichen Grüßen
S.M.

Antwort:
Ja, es handelt sich um eine schlimme Situation. Haben sie schon überlegt Teilzeit zu arbeiten? (Oder wäre ev. ein geringfügiges DV. eine Idee? Wäre eine "private" Angelegenheit und hätte nichts mit dem AMS zu tun - würde aber keine grosse Rolle spielen, da in der Notstandshilfe das Partnereinkommen angerechnet wird!)
Bez. Teilzeit reden sie aber mit dem neuen BeraterIn - ja und ev. klären sie die Angelegenheit bez. verminderte Leistungsfähigkeit, wenn ärztliche Atteste in diese Richtung vorhanden sind?
Ist zu Überlegen und zwar in der Hinsicht, dass ev. dann die Arbeitsstellensuche eingeschränkt wird. Und dies bei den geringen offenen Arbeitsstellen kein Vorteil wäre. Denn ablehnen könnten sie wenns gar nicht passt "eh" selbst. Mit Hinweis auf angeschlagene Gesundheit droht ev. auch kein Nachtei seitens des AMS - der in ihrem Fall darin bestünde sie vom Arbeitssuchend-Status abzumelden!
Mein Rat richtet sich nur deswegen in diese Richtung aus, weil sie ev. keinen Notstand bekommen.
Falls - über die Freigrenzen - doch einiges übrig bleiben würde, so vermeiden sie natürlich jede Ablehnung einer AMS vorgeschlagenen Bewerbung - dann wäre es auch gut, wenn sie alle Atteste vorlegen.
Die Schwierigkeit liegt nicht nur an der angeschlagenen Gesundheit, sondern auch an fehlenden Arbeits-Stellen.
Und so es ihnen sehr wichtig ist, bereden sie alles mit dem BetreuerIn, auch bez. Reha-Betreuer - Leider kann auch der/die keine Arbeitsplätze schaffen.

Ev. nehmen sie sich zu Terminen eine Begleitperson mit - wenn möglich!
Wenn sie mit ihrem BetreuerIn nicht klar kommen besuchen sie mal den Vorgesetzten.
Aber es gibt durchaus auch unterschiedliche BetreuerInnen bez. Freundlichkeit, Umgangsform, "etc".

Bei ihnen spielt das finanzielle Problem eine grosse Rolle, das ihnen eine Arbeit aufzwingt! Denn Zeit für die Kindererziehung zu haben wäre natürlich eine tolle Sache!
Selbst überkommt mich bei Fällen wie den ihren eine grosse Portion Wut und Unverständnis bez. der "SPÖ?"/ÖVP-Politik, die den Menschen in Beziehung die wohlerworbene Versicherungsleistung wegnimmt! Und Erziehende / Mütter der Verzweiflung und Armut aussetzt!

Drum würde ich vorschlagen, schreiben sie den politisch Verantwortlichen und stellen ihm/denen die Frage, wie die sich - bei diesen politischen Rahmenbedingungen, die sie in die Armut / Verzweiflung treiben ein "vernünftiges" Leben vorstellen? Welchen Rat die/er ihnen geben können.
rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at; spoe@spoe.at ; infoteam@oevp.at

Genau die sollten über die - oft auch katastrophalen - Konsequenzen ihrer Politik informiert werden! ("Die wollen anscheinend, dass es Menschen wie ihnen schlecht geht")

Ev. auch ans SozialTelefon- gebührenfrei 0800 20 16 11 Bürgerservice des Sozialministerium E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - wenden und eine Auskunft verlangen! (post@sozialministerium.at)
Bezweifle ich zwar, aber vielleicht hat die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at Rat?

Zur Info: Betreuungspflichten - Alles Gute (Ohne Gewähr)

25.04.2015 um 11.47 Uhr - von M. S*. - "Ja aufgrund der derzeitigen Situation würde ich mich auch unter Wert verkaufen"
Ja aufgrund der derzeitigen Situation würde ich mich auch unter Wert verkaufen damit ich irgendwie wieder in die Arbeitswelt einsteigen kann! Ich will ja arbeiten aber die Jobwelt für Mütter ist leider nicht so leicht wie wir doch alle wissen! (abgesehen von meiner psychischen Situation) Frauen sind generell benachteiligt was ja in der heutigen Zeit ein Unding ist! Sei es darum!

Das Land will ja Familien und Kinder aber hat man dann welche interessierts keinen wie man damit finanzielle um die Runden kommt! Anrechnung des Partnereinkommens ok in gewisser Hinsicht ist es ja in Ordnung, aber doch etwas veraltet in der heutigen Zeit!

Mich würden weiters die Freibetrag Grenze interessieren die das Ams pauschal bei jedem hernimmt ich meine zu glauben es währen um die 500 Euro ohne Kinder stimmt das? Denn so gesehen würde ein Partnereinkommen von 1200 Euro schon genügen um als Frau den ganzen Notstands Anspruch zu verlieren! Wieviel wird für die Kinder pauschal berechnet?

Ja das ich Teilzeit arbeiten gehe wahr sowieso der Plan da ich dann noch meine Kinder weitens gehend selbst erziehen kann und sie nicht abschieben muss!
Danke vielmals für die Tips Hr. Moser
Mit freundlichen Grüßen S. M. (24.04.15)

Antwort: "Sinn und Zweck dieser "SPÖ?"/ÖVP-Arbeitsmarktpolitik!"
"Ja, aufgrund der derzeitigen Situation würde ich mich auch unter Wert verkaufen"
>Ja, das ist der Sinn und Zweck dieser "SPÖ?"/ÖVP-Arbeitsmarktpolitik!!
("Lohndumping" und Ausbau des Niedriglohnsektors bzw. die Leute in den Niedriglohnsektor drängen/hieven!)

Bez. Freigrenzen siehe RATGEBER SOZIALRECHT Seite 44 / 45 / 46 - Alles Gute!


24.04.2015 um 10.45 Uhr - von Ha*. - "Werden jetzt Leute arbeitslos, die zuvor als Kursleiter "mit dem Finger auf Arbeitslose gezeigt haben" und sie in Kursen "gequält" haben??"


Hey, was sagt man dazu? AMS-Sparprogramm trifft Kursanbieter (ORF.at)

Kann man hier irgendwie davon ausgehen, dass jetzt Leute eventuell arbeitslos werden die zuvor als Kursleiter \"mit dem Finger auf Arbeitslose gezeigt haben\" und sie in Kursen \"gequält\" haben??

Eine Frage hätte ich auch: Was bedeutet eine geschützte Bemessungsgrundlage ab 45 Jahren? Heißt das, dass der Notstand gleich hoch wie das Arbeitslosengeld ist? Ich bin über 47 und beziehe momentan Arbeitslosengeld und sollte ich in den Notstand rutschen würde mich interessieren ob der dann gleich hoch ist oder deutlich niedriger wird. Besten Dank für eine Antwort (23.04.15)

Antwort:
Ja Zwangsmassnahmen-Anbieter dürfen sich jetzt "einige bis viele" Deppenkurse / Mobbingkurse "einpapierdln" und "einige bis viele" "TrainerInnen" werden jetzt auch arbeitslos werden.
(siehe auch: "An ihren Taten wirst du sie erkennen...... wer hat euch verraten?")

Nein, Notstand ist etwas weniger wie das Arbeitslosengeld!
Geschützte Bemessungsgrundlage heisst aber, dass sie über ein neues DV. keine geringere Bemessungsgrundlage / Bezugshöhe erhalten, auch wenn sie weniger verdient haben! ALG- kann nur mehr werden - nicht weniger! (geschützte Bemessungsgrundlage)


24.04.2015 um 10.40 Uhr - von W. - "Anrechnung des Partnereinkommens?"


Hallo! Es geht um die Notstandshilfe. Hier wird ja das Partnereinkommen zur Berechnung u.a. auch berücksichtigt. Was passiert eigentlich wenn der Partner sich weigert sein Einkommen dem AMS bekanntzugeben? Fällt dann der Bezieher um alles um? Oder ist der Partner rechtlich zur Bekanntgabe irgendwie verpflichtet?
gibt\'s da Unterschiede zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft, Lebensgemeinschaft? Danke! (23.04.15)

Antwort:
So ist es - Es besteht die Gefahr, dass ihnen bis zur Einreichung der Daten die Notstandshilfe eingefroren wird! Es droht ein Rechtsstreit mit ungünstigen Chancen auf Erfolg!
Der Unterschied der "Lebensgemeinschaft" zur Ehegemeinschaft bestünde ev. darin, dass, wenn kein Anspruch auf Unterhalt besteht - dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, es sich ev. um eine Wohngemeinschaft handelt, bei der es zu keiner Anrechnung des Partnereinkommens kommen dürfte. In solchem Fall würde ev. ein Untermietevertrag helfen? Dazu lesen sie sich einige Links durch!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr) Alles Gute!

25.04.2015 um 11.15 Uhr - von W. - "Es handelt sich um eine Partnerschaft (Lebensgemeinschaft)"
Danke für die rasche Antwort! Im konkreten Fall handelt es sich aber tatsächlich um eine Partnerschaft (Lebensgemeinschaft) und nicht um eine WG. Diese Partnerschaft soll auch gar nicht bestritten werden, niemand will bescheissen, abgesehen davon dass es absolut unglaubwürdig wäre da auf einmal auf "WG" zu plädieren (das AMS wäre ziemlich mit dem Klammerbeutel gepudert wenn sie in diesem konkreten Fall eine WG durchgehen lassen würden).

Der arbeitende Partner ist schon ziemlich genervt und verliert schön langsam die Lust ständig was einzureichen.

Was wären also die blödesten Konsequenzen? Würde der Bezieher nur ums Geld umfallen oder auch um die Pensionszeiten?
Kann der Arbeitende überhaupt irgendwie belangt oder zur Auskunft gezwungen werden? In einer Lebensgemeinschaft gibt es ja keine Verpflichtung zb auf Unterhalt. LG C. W. (24.04.15)

Antwort:
Wäre auszuprobieren bzw. erklären sie - wenn sie sicher sind, dass ihnen kein Notstand gebührt (auch nach ev. Berücksichtigung von Freigrenzen?) - dass ihr Partner nicht mehr bereit ist Daten einzureichen, weil nach Anrechnung sowieso kein Notstand überbleibt!
Und da sich am Einkommen des Partners nichts ändert, soll zukünftig die schon erbrachten Daten verwendet werden.
>Bei schwankendem Einkommen des Ehepartners (des/der LebensgefährtenIn) ist das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Monate für die darauf folgenden 52 Wochen Notstandshilfebezug zu Grunde zu legen.
>Zu: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung .

Danke für Rückmeldung nach Erledigung: In letzter Konsequenz wäre der Rechtsweg zu beschreiten! Bescheid verlangen und Berufung einlegen.
Vorher aber mit Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter reden! Begleitperson mitnehmen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

15.05.2015. um 13.25 Uhr - von W. - "Rückmeldung bez. Vorlage einer Lohnbescheinigung"
Hallo Herr Moser!
Noch eine kurze Rückmeldung zu meiner Frage vom 24.4. wegen der Vorlage einer Lohnbescheinigung (s.u.)
Trotz meines Ärgers habe ich mich entschlossen kooperativ zu sein und die Lohnbescheinigung ausfüllen zu lassen.
Ich will LG nicht in unnötige Schwierigkeiten bringen. Außerdem hat eine Internetrecherche ergeben, dass die Lohnbescheinigung offenbar auch amtswegig angefordert werden kann. Würde also eh nix nutzen.

Siehe folgendes VwGH-Urteil (hat sonst zwar nix mit unserem Fall zu tun, mich hat aber interessiert, dass hier die Lohnbescheinigung amtswegig angefordert wurde und auch erhalten wurde)
Eventuell auch interessant:
Rückforderung Notstandshilfe, der Bezieher hat keinen Einblick ins Einkommen der Gattin, Rückforderung lt VGH zu Recht
(+ Verweis auf Pragraph wegen Pflicht zu Mitwirkung aller, auch Arbeitgeber)

Gesetzestext:
"Wenn der Leistungsbezieher oder dessen Angehöriger (Lebensgefährte) keine Nachweise [...] abgibt, [...] kein Anspruch des Leistungsbeziehers auf Familienzuschlag und auf Notstandshilfe gegeben."

Ich als Laie sehe es also so: das AMS kriegt die Lohnbescheinigung also auf jeden Fall. Und zur Berechnung ist sie notwendig, da LG einen kleinen Restanspruch auf Notstandshilfe hat. Also würden sie es wohl auch durchziehen. Viele Grüße W.


24.04.2015 um 10.04 Uhr - von L. - "Na das passt ja gerade super zum Thema AK." "Plötzlich kann sich dort keiner mehr an die von ihr geratenen I-Pension-Klage erinnern?"


siehe Eintrag darunter:
"An ihren Taten wirst du sie erkennen...... wer hat euch verraten?"


23.04.2015 um 12.40 Uhr - von T. K. - "An ihren Taten wirst du sie erkennen...... wer hat euch verraten?"

"Arbeiterkammer streicht Jobs und kürzt Gehälter im bfi"


ja wer ja wer nur hat euch verraten? jetzt ist mir endgültig klar warum jeder der die soned seit liest immer ein fragezeichen nach spö lesen kann!
ach wie schön daß die sogenannten österreichischen arbeitslosen die wunderbare super ehrliche ak plus gewerkschaft ihre interessensvertretungen nennen dürfen!

änderungskündigungen die sie bei jedem anderen zutiefst verurteilen!! können null komma josef wirtschaften aber sozialisieren die kosten genauso wie die erzkapitalisten immer bei den anderen bei den schwächeren! auf auf ihr völker hört die signale!!

wohin geht denn ein bfi beschäftigter falls er nicht einverstanden ist? zum "totschreien" zur arbeiter und angestelltenvertretung ak oder gewerkschaft???
viel glück wünsche ich!

hauptsache aber ex landeshauptfräulauchen burgstaller ist um wohlfeile 6000,- sicher untergebracht und versorgt worden! ja das ist der wahre sozialdemokratische weg!

Arbeiterkammer streicht Jobs und kürzt Gehälter im bfi (salzburger.nachrichten)

Jobabbau bei Kursanbietern durch AMS-Sparkurs bei Schulungen (salzburger.nachrichten)

Anmerkung: Die (künstlich aufgeblähte) Blase platzt und bringt die unfassbare Unvereinbarkeits-Schweinerei zu Tage!
Die Rede ist von den AK-BFI Millionen-Geschäften über AMS-Zwangsmassnahmen mit den Menschen in Not!
Diese AK-Gewerkschafts-BFI-Geschäftemacherei mit den Menschen, die sie "eigentlich" gegen Ungerechtigkeit zu vertreten hätten, kann nur auf übelsten Verrat beruhen!
Dieses Verhalten dieser "Institutionen" ist so erbärmlich widerlich, dass man sich vor einem Schock schützen muss, so einem diese unglaubliche Realität bewusst wird!

>Ethisch-moralische Werte, Anstand, die Fähigkeit zum Schamgefühl, ja sogar die eigene Identität - der Sinn und Grund des Existierens einfach abgekauft / über diese u.a. menschenrechtsverletzenden Millionen-Geschäfte - die oft auch die demokratische Rechtsstaatlichkeit verletz(t)en - verkauft!

Ich kann mich auch nur wiederholen UNFASSBAR!

Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
(Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten 7.05.10)


"Warum die AK Arbeitslosen nicht (seltenst) hilft"
"Entrechtung der Arbeitslosen für die widerlichen Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (4.01.2012)

Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
Geschäfte mit der Not der Menschen!
Bedauerlicher Weise sind darin auch AK und Gewerkschaft "in-direkt" verwickelt!


Unvereinbarkeit:
"AK-Gewerkschaft-BFI werden als Zwangsmassnahmen-betreiberInnen zur Lohndumping-Kraft!"
Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)
(Und wie passen Deppenkurs-Angebote zum BFI-Ausbildungsprogramm?)

24.04.2015 um 10.04 Uhr - von L. - "Na das passt ja gerade super zum Thema AK." "Plötzlich kann sich dort keiner mehr an die von ihr geratenen I-Pension-Klage erinnern?"
Na das passt ja gerade super zum Thema AK. Inhalte dort heute einen Termin wegen Klage I Pension. Die AK hatte mir dazu geraten. Plötzlich kann sich dort keiner mehr daran erinnern, Klage aussichtslos, von daher keine Vertretung vor Gericht. Doch ja, einen Rat bekam ich schon, ziehen Sie die Klage zurück. Von den Gutachtern wurde ich unglaubwürdig und sogar zur gefährlichen Person abgestempelt. Ganz zu schweigen von den Demütigungen. Herrje, wo leben wir denn, stehe 2,5 Jahre vor Pension. Ja, ja,... An Ihren Taten wirst Du Sie erkennen..... Mein Fehler war sicherlich dass ich wiedersprüche in den Gutachten gefunden habe u. diese ungültig geworden wären.(23.04.15)


23.04.2015 um 9.58 Uhr - von H. - "Überlege die HTL nachzuholen"


Danke vielmals für die hilfreiche Info. Eine Frage hätte ich noch. Überlege in den letzten Tagen die HTL nachzuholen. Bei einer Abendschule. Tgl. von 17:30-22:30. 8 Semester.
Könnte mir das Ams dabei Steine in den Weg legen? Hätte ich da überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich wär ja aber Tagsüber verfügbar für eine Arbeit oder Ams Kurs... DANKE SEHR, mfg (22.04.15)

Antwort:
Da die Schule Abends ist könnten sie das okay? bekommen. Reden sie auf alle Fälle mit dem AMS. Falls drauf bestanden wird, dass sie sich bis 19 Uhr zur Verfügung zu halten haben, reden sie auch mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter. Schule wäre eine Ausnahmeregelung! Ev. Begleitperson mitnehmen. (Ohne Gewähr)

unter:
21.04.2015 um 9.43 Uhr - von H*. - "Weiterbildung"


23.04.2015 um 9.42 Uhr - von M*. - "Wo könnte ich Unterstützung bekommen?"


Sehr geehrte Herr Moser
ich besuche seit Anfang April die Schule für Gesundheit und Krankenplege des Österreichischen Bundesheeres davor bin ich drei Jahre Fachschule für Sozialberufe gegangen und habe somit den Beruf der Ordinationsassistentin erlernt. In meinen Leben habe ich schon sieben Monate gearbeitet. Jetz ist meine Frage von wo ich Unterstützung bekommen könnte, da überall wo ich gefragt habe, habe ich Absagen bekommen! Ich habe daher überhaupt kein Einkommen außer der Kinderbeihilfe. Daher bitte ich jetzt Sie um Hilfe
Ich würde mich auf eine baldige Antwort freuen (22.04.15)

Antwort:
bekommen sie vom bundesheer nichts?
dann stellen sie beim sozialamt einen antrag auf mindestsicherung. ca. 850
euro monatlich -
alles gute!

22.04.2015 um 22.03 Uhr - von M*. - "werde es probieren"
Ich danke Ihnen vielmals! Ich werde es Probieren unter welchen Vorraussetzungen bekomme ich das? Nein da ich zivil hier bin, ich bekomme Unterkunft und Essen.

Antwort:
Siehe Info zur Mindestsicherung. (Ohne Gewähr)


22.04.2015 um 11.00 Uhr - von F*. - "Gibts weiterhin Notstand, wenn die Schule für Krankenpfleger abgebrochen wird?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Da ein guter Bekannter gerade die Schule für Krankenpfleger macht, möchte ich Sie gerne um Rat bitten.
Was passiert wenn er die Schule unterbricht, bekommt er dann weiter hin Notstand.
Oder wird es dann gestrichen. Er ist jetzt seit zwei wochen in der Schule und er meint dass es doch nicht das richtige ist. Der Lernstoff sei auch sehr sehr viel. Er ist 43 Jahre hat eh schon seine Berufe und würde gerne wieder eine Arbeitsstelle suchen.
Wobei ich sagen muss, er ist auch schon seit längeren im Notstand u tut sich sehr schwer eine Arbeit zu finden.
Bitte schicken Sie mir eine Antwort wäre Ihnen sehr dankbar.
Danke im voraus. (21.04.15)

Antwort:
er bekommt wieder notstandshilfe - ist eh nichts ausgemacht, dass er bei vorzeitiger beendigung die kurskosten tragen muss - oder?

21.04.2015 um 20.07 Uhr - von F*. - "Er hat nur grosse Angst , dass er keinen Job findet - ist verzweifelt und hat schon Schlafstörungen"
Hallo Danke für die rasche Antwort. Nein es ist mit dem AMS nix ausgemacht.
Er hat nur grosse Angst , dass er keinen Job findet. Weil er doch schon sein Alter hat. Seine Berufe die er gelernt hat, sind Tischler, Technischer Kaufmann im Bau und Bau Nebengewerbe. Hat schon etliche Bewerbungen geschickt u Persönlich gehabt, aber es kam immer wieder eine Absage. Er ist schon sehr verzweifelt, dass er auch schon Schlafstörungen hat. Wie kann man da noch Helfen. Mfg.

Antwort:
er muss sich darauf einstellen, dass es schwierig ist und ihn keine schuld trifft - er braucht für einen neuen job auch ein wenig glück und er soll nicht aufgeben, auch wenn es noch eine zeit dauert - darum ist es wichtig nicht zu verbissen an die sache heranzugehen und das - über ignoranz bzw. durch feindbildmethode legitimiertes - mobbing-getue des AMS und dessen zwangsmasnahmen so gut es geht "beim arsch vorbeigehen zu lassen" - das nur dazu dient die betroffenen über psychischen druck krank zu machen.

wenn es irgendwie geht, soll er versuchen die jetzige schule durchzuziehen - wenns nicht geht hilfts eh nix. er hat schon berufsausbildungen - auch ein scheitern ist mal erlaubt und kein "weltuntergang". alles gute!

Zur Info: Er braucht noch 2 Jahre damit seine Bemessungsgrundlage / seine Bezugshöhe geschützt ist und nicht mehr weniger werden kann! (geschützte Bemessungsgrundlage)


21.04.2015 um 9.43 Uhr - von H*. - "Weiterbildung"


Guten Tag, ich bin neu huer im Forum und würde mich freuen wenn Sie mir eine Frage beantworten könnten.
Ich bin nun seit 7 Monaten Arbeitslos und beziehe Ams Unterstützung. Habe bereits mir einen Weiterbildungskurs erkämpft. Positiv abgeschlossen von November 2014 - Februar 2015. Dafür \"musste\" das Ams Wien 2500,- an ein Institut leisten.
Meine Frage ist ob ich nun heuer einen zweiten Kurs beantragen kann. Nicht unbedingt in meinem Beruf (Metalltechniker) zu Weiterbildung sondern etwas neues z.B. Web Design? Würde dem Ams dann wieder Kostenvoranschläge von Instituten bringen.
Ich habe einen Kontrolltermin am 24.April und hätte eine wenig Aufklärung diesbezüglich noch bevor ich mit meiner Bearaterin dieses Gespräch beginne.Ich danke Ihnen vielmals.... mfg .

Antwort:
Da es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt, heisst drum bemühen - ev. auch lästig sein! Ja tun sie das legen sie ihrem BetreuerIn die Daten des Kurses vor. (Soll ein Tageskurs sein. In der Woche ca. 20 Stunden. Soll 29 Tage dauern und darf ca. an die 2000 Euro kosten!)
Vielleicht ist es ja möglich einen selbstgesuchten anstatt einen Deppenkurs zu besuchen.

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?") Alles Gute! (Ohne Gewähr)

23.04.2015 um 9.58 Uhr - von H. - "Überlege die HTL nachzuholen"
Danke vielmals für die hilfreiche Info. Eine Frage hätte ich noch. Überlege in den letzten Tagen die HTL nachzuholen. Bei einer Abendschule. Tgl. von 17:30-22:30. 8 Semester.
Könnte mir das Ams dabei Steine in den Weg legen? Hätte ich da überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich wär ja aber Tagsüber verfügbar für eine Arbeit oder Ams Kurs...
DANKE SEHR, mfg (22.04.15)

Antwort:
Da die Schule Abends ist könnten sie das okay? bekommen. Reden sie auf alle Fälle mit dem AMS. Falls drauf bestanden wird, dass sie sich bis 19 Uhr zur Verfügung zu halten haben, reden sie auch mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter. Schule wäre eine Ausnahmeregelung! Ev. Begleitperson mitnehmen. (Ohne Gewähr)


21.04.2015 um 8.16 Uhr - von R. S. - "Eine Frage beschäftigt mich noch"


Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre Antwort und Einschätzung.
Eine Frage beschäftigt mich noch, ich hoffe, Sie haben hierzu auch einen Tipp für mich.
Mein Mann hat zwar seit 3 Jahren ein Zusatzeinkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze, die Verrechnung erfolgt jedoch monatlich über eine Honorarnote.
Kann das der Grund sein, warum das AMS dieses Zusatzeinkommen beim Partnereinkommen berücksichtigt? Würde sich Ihrer Meinung nach was ändern, wenn man das auf ein geringfügiges "Dienstverhältnis" ändert?
Das AMS beruft sich bei der Anrechnung auf die selbständige Tätigkeit, aber diese ist nachweislich immer nur in Höhe der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze.

Anbei sende ich Ihnen den Schriftverkehr via eAMS.
(Auszug: "So ist bei der Partneranrechnung das ganze Einkommen des Partners zu berücksichtigen")

Vielen Dank für Ihre Hilfe! Schöne Grüße (20.04.15)

Antwort:
es kann durchaus sein, dass bei der partnerschaftsanrechnung doch auch das
geringfügige einkommen angerechnet wird und meine meinung/annahme nicht richtig ist.
ev. stellen sie einen antrag auf feststellungsbescheid bez. der
partnerschafts-anrechnung des geringfügigen einkommens - ein solcher
bescheid wäre dann ev. zu berufen.

als orientierung bez. der form - siehe bemessungsbescheid
als text ev. - oder ähnlich
>ich bitte um einen feststellungsbescheid, bez. der frage, ob in der notstandshilfe auch das geringfügige einkommen des partners angerechnet wird.

falls, dann danke für ev. rückmeldung.
wenn das geringfügige einkommen angerechnet wird, dann arbeitet ihr mann mehr oder weniger umsonst? (siehe auch Sozialratgeber) ohne gewähr - alles gute

unter:
"Geringfügiges Einkommen bei Anrechnung des Partnereinkommens?" (13.04.2015


21.04.2015 um 5.59 Uhr - von Kl*. - "Bezugssperre"


Habe eine frage mir wurde die Notsstandshilfe für 6Wochen gestrichen weil ich mich geweigert habe die kursordnung zu unterschreiben. Nun ich arbeite geringfügig nun hat das Ams eine Mail an meine firma geschickt wie viele Stunden ich arbeite und was ich dort verdiene.dürfen die das Überhaupt bzw.ist mein Arbeitgeber verplichtet Auskuft zu geben?Und war die Sperre rechtens den dort war ein passus eingebaut das die Feurpolizeiliche Aufklärung erfolgt ist was die Trainerin aber am ersten tag schon sagte das das nicht gemacht werde.Deshalb habe ich diese erklärung nicht unterschrieben.Bitte um rasche Antwort.danke (20.04.15)

Antwort:
Sie legen auf alle Fälle Berufung mit ihrer Begründung ein - ist natürlich ein Grund weshalb es ihnen zustand nicht zu unterschreiben! Berufung ist kostenlos!
(Dazu auch eine interessante VwGH-Erkenntnis / "verwandtschaftliches Problem"
"Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung")

>Um welchen Kurs handelt es sich? Haben sie solch einen schon mal besucht?
Falls ja, haben sie eine weitere Begründung: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Siehe auch: "Zur Peinlichkeit Coaching" / "Coaching Pflicht?"

Ev. könnte sich der Arbeitgeber auf Datenschutz berufen (?) Aber ich weiss nicht ob es angebracht ist, sich hier auf "Recht"-Streitigkeiten einzulassen, denn sie müssen nachweisen, dass es sich nur um eine geringfügige Stelle handelt? Wie möchten sie das tun?

21.04.2015 um 13.47 Uhr - von Kl*. - Danke für Deine promte Antwort. mfg

21.04.2015 um 10.31 Uhr - von W. S. - "Nichts Unwahres oder Falsches
unterschreiben!"
Bitte unterschreibt nichts Unwahres oder Falsches !
Leider gibts nicht nur bei AMS-Dokumenten die Floskel \" ...wurde mündlich Auskunft erteilt / informiert \"
oder \"Die Rechtsfolgen wurden mündlich erörtert\"
Natürlich soll man dies auch unterschreiben, auch wenn fast alle AMS Mitarbeiter
aus Zeitmangel / Bequemlichkeit / oder gar bewusster \"Berechnung von oben\" (?) wirklich nur das allernotwendigste an Infos rausrücken und das erst nach mehrmaligem Nachfragen.
Aussage: \" Laut dem unterschriebenen Dokument wurden Sie doch mündlich informiert\" !
Das Problem dahinter ist die Beweisbarkeit, die meistens uns zum Nachteil dargereicht wird.
Streicht das doch einfach durch - wenn es nicht gemacht wurde.
Sollte ihr die Vermutung haben, daß die Infos nicht vollständig waren schreibt es auf : Kein Beweis daß mündliche Infos VOLLSTÄNDIG waren.
Versucht diese Infos schriftlich zu bekommen, wollen die abwiegeln, schreibt :
Schriftliche Auskunft wurde verweigert !
Den Vogel abgeschossen haben Personalbereitstellungsfirmen (!) die mir eine Auskunft nach dem DSG mündlich per Telefon übermitteln wollten.
JA ES WAREN MEHRERE !
Und das Gesetz ist hier doch mehr als eindeutig !
Sollte Euch das auch mal passieren, bitte vermeidet es diese Leute zu unterstützen und gebt denen nicht Recht.
Das dicke Ende kann immer kommen und es ist besser Schriftliches in der Hand zu haben.

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