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7.07.2009 - von Claudia - Niedrigere Notstandshilfe trotz geschützter Bemessungsgrundlage?


Hallo,
hätte wiedermal ne Frage.
Mein Schwager ist 55 Jahre alt, er hat bis letztes Jahr auf dem Bau gearbeitet und ist über die Wintermonate immer wieder mal arbeitslos gemeldet gewesen.
Letets Jahr im Sommer hatte er einen Autounfall, mit dem Resultat dass er nach einiger Zeit im Krankenstand von der Baufirma gekündigt wurde. Er hat sich arbeitslos gemeldet und nur Notstand bekommen, da die Arbeitszeit vom Winter bis zum Unfall zu kurz war um Arbeitslosengeld zu bekommen.
So nun zum eigendlichen Problem:
Es wird ja hier immer wieder von der geschützten Bemessungsgrundlage ab 45 Jahren gesprochen.
Wie gesagt ist er schon 55, er hat im 2006 bzw. 2007 auch schon mal Notstandshilfe bezogen und hatte eine Bemessungsgrundlage von 2169,50 damals hat er 26,42 Euro Taggeld bekommen.
Nun hat er seit Mai 2009 eine Bemessungsgrundlage von 2169,50 (gleich hoch wie 2006 und 2007), jedoch nur ein Taggeld von 23,69.
Und nun soll er ab September 2009 nur noch 15,67 Euro Taggeld bekommen obwohl auch hier bei Bemessung 2169,50 steht.

Wie kann das sein ich dachte ab 45 kann das Geld nicht mehr fallen?
Die Bemessungsgrundlage ist immer gleich hoch und denoch fällt das Taggeld?
Kinderzuschläge die eventuell wegfallen könnten hatte bzw. hat er nicht.
Gibts da noch andere Punkte die dazuführen könnten dass er immer weniger bekommt obwohl die Bemessung gleich bleibt?

Nachdem ich ihm gesagt hab, dass ab 45 Jahren der Bezug nicht mehr sinken kann, hat er mir gestern die Mitteilungen über seinen Leistungsanspruch mit gegeben und gebeten mal nachzufragen.

Hab ich ihm da eine falsche Info gegeben oder läuft da bei der Berechnung was falsch??

vielen Danke für Eure Bemühung und lg Claudia (4.07.09)

Antwort:
er müsste die selbe höhe bekommen wie vorher!
antrag auf bemessungsbescheid stellen
Hat ihr Schwager eine Lebensgefährtin im selben Haushalt mit eigenem Einkommen = (Partnerschafts-Einkommens-Anrechnung) ?

7.07.2009 um 12.58 Uhr - von Claudia - Wenns am Einkommen der Lebensgefährtin liegt
Hallo,
Ja mein Schwager hat eine Lebensgefährtin im Haushalt, schon seit 20 Jahren sie sind jedoch nicht verheiratet.
Sie verdient nur teilzeit ca.700 Euro.
Auf der letzten Leisungsmittleilung steht dass er ab September nur mehr 15 Euro Taggeld bekommt (zur zeit hat er noch etwas über 23 Euro).
Wenns am Einkommen von der Lebensgefährtin liegt, könnte das AMS ja nicht im vorraus schon den Tagsatz berechnen, da müssten sie ja erst die Lohnbescheinigung von ihr haben!?

Naja mal sehn der Bemessungsbescheid ist schon gestellt.

Danke für deine Mühe und lg Claudia




6.07.2009 um 11.07 Uhr - von Thom. - Ich möchte die Leute Mobil sehen:
Fotos, aufnahmen - inkognito bei allen AMS und Amtaln.


aloha...ich möchte die leute mobil sehen:
fotos, aufnahmen - inkognito bei allen ams und amtaln.
dann..mit scham kann man sie auch in die knie zwingen - und wir sind mehr!
also - legale shots und aufnahmen unserer vertretter und berater-innen......
ansonsten....wo und wie kann man wirkungsvoll diesen verein verklagen und greifbar umstrukturieren?
danke für eine antwort (2.07.09)

ps:...grundbedürfnisse stärken und lebensgrund-patterns schaffen.
energie
-versorgung
-körper
-bewustsein
-quelle unbegrenzt für alle bedingungslos

aloha Christian!

lichtvolle grüsse, Thom.

Antwort: wo und wie kann man klagen
Bei rechtswidrigen Vergehen brauchts Zeugen oder andere "schriftliche" Beweissicherung!
Die Zwangsmassnahmen sind "nur" die Handlanger des AMS die über Menschenverachtung die Betroffenen zwingen sollen "Niedrigstlohnstellen ohne Rechte bei gesundheitsschädlicher Leistung anzunehmen!"
und stehen in der "Nahrungskette der Ausbeuter" auf dem letzten Glied!
Hier heisst`s auf die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte acht zu geben! Und MenschenRechtsVerletzungen zu dokumentieren!
Die "Rechtswidrigkeiten" werden oft auch erst im arbeitsmarktpolitischen Zusammenhang sichtbar, weil der Zwang durch Sanktionen (Bezugssperre) einer andere Stelle (AMS) in Erscheinung tritt!
Hier kommts oft auch durch rechtswidrige Vermittlungen (Bezugssperrdrohungs-Vermittlung bei Missachtung "sämtlicher" VwGH-Erkenntnisse) zur Nötigung und Amtsmissbrauch!
Und hierauf muss das Augenmerk gelegt werden um ein solches Verhalten ev. auch zur Anzeige zu bringen!
Nicht ohne Zeugenschaft!

Information an Betroffene! Amtsmissbrauch u. Nötigung (Nötigung ev. auch durch TrainerInnen?)

Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. Arbeitsunwillig! (ohne Gewähr)

Hat man einen Beweis für ein rechtswidriges Verhalten, so gleich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen!

(Bei der unteren Kaste der Arbeitslosen "werden auf keine Menschenrechte und Gesetze Rücksicht genommen", weswegen Rechtswidrigkeiten mehrerer Arten vorkommen können! Wenige Beispiele habe ich angegeben! Es heisst wachsam bleiben und die Vorkommnisse beweisen zu können!)

Aber eins können wir sicher tun!
Bei Verbrechen gegen den Menschen WIDERSTAND zu leisten! (Wehret den Anfängen!)

Darüber hinaus ist es im Sinne einer gesunden Gesellschaft nicht nur wichtig sondern auch die Pflicht (übernimmt man mit Verantwortung für die u.a. eigenen Kinder/den nachfolgenden Generationen) Zivil-Courage zu entwickeln und auch bei Sittenwidrigkeiten, menschenerniedrigendem, gesellschaftsschädigendem Verhalten, darauf aufmerksam zu machen und z.Bsp.
Beschwerden "unbedingt" an mehrere Stellen zu senden! Wie auch mehrere Medien aufzuklären!

AMS - Zwangsmassnahmen - Der Geist, der den Nationalsozialismus ermöglichte!
Sie zerstören die psychische Gesundheit des Menschen!
Wir - wenn wir immer mehr werden, was ich erfreulicher Weise selbst über SoNed mitverfolge - können und werden das ändern!


4.07.2009 um 14.51 Uhr - von K**. - Ich "Qualifizierungs?"-Kurs-"Trainer" hatte diesbez. keine Ausbildung oder Berufspraxis. Es reicht, wenn ich die Arbeitslosen melde, wenn diese den "Unterricht" schwänzen. Dann ist die Stütze weg, jawohl!


Leserbrief zum Artikel "Schulungskurse" Die Zeit 2.Juli09 Seite 12

Auch ich bin so ein "Trainer" beim Oesterreichischen Arbeitsmarktservice, vor der Umfaerbung 2001 auch "Arbeitsamt" genannt.
Von den Faechern, die ich "unterrichte" , hatte ich von keinem jemals eine Ausbildung oder Berufspraxis. Es reicht, wenn ich die Arbeitslosen in einem ehemaligen Fabriksgebaeude beaufsichtige bzw. melde, wenn diese den "Unterricht" schwaenzen. Dann ist die Stuetze weg , jawoll!
In einem frueheren Leben als Innenarchitekt 25 Jahre erfolgreich selbststaendig, dann erfolglos - musste ich meine Sozialhilfe als Strassenkehrer beim Magistrat der Kulturhauptstadt Linz ("Sozialstadt Linz")abarbeiten.
"Wir entziehIhnen die Sozialhilfe von € 630,- unter fadenenscheinigen Begruendungen, haben aber zufaellig einen Job fuer € 630,- fuer Sie..."
Dort fiel ich aber nach acht Monaten dem stalinistischen Terror zum Opfer : Magistratskritischer Leserbrief ? Fristlose Kuendigung.
Und damit endlich Anspruch auf Arbeitslosenstatus. Aber nicht lange, denn beim obligatorischen Lernen fuer den Staplerfuehrerschein fielen meine Lese- und Schreibkenntnisse gleich auf ! Daher Schritt 3 :
Ich, 57 , der 25 Jahre eine Firma leitete, werde offiziell als Buerokaufmannlehrling (D= Azubi)ausgebildtet, damit ich lerne, einen Geschaeftsbrief zu formulieren bzw zu lesen. Inoffiziell aber bin ich Trainer fuer Buchhaltung, CAD und Lehrabschlusspruefungskurs "Tischler" Die Software muss ich selber mitbringen. Die AMS - nahe "Umschulungsfirma kassiert von einer Stiftung fuenftausend Euro und fuer jeden Kursteilnehmer ("Sie machen einen Umschulungskurs oder verlieren die AMS - Unterstuetung") nochmals € 1 800,- und ich bekomme ausser meinem Arbeitslosengeld von meiner Firma : Nichts.
Mein Vorgesetzter war Verkaeufer im Supermarkt und ist nun Assistent der Geschaeftsleitung.Er rekrutiert Mitarbeiter aus den Kursteilnehmern und entlaesst welche und ist als Maedchen fuer alles durchschnittlich 80 Wochenstunden taetig. Seit Einkommen : 800 €uro Arbeitslosenunterstuetzung. Wir bekommen Urlaub wie richtige Menschen, aber kein Urlaubsgeld.
Der Druckauf mich, ebenfalls Wochenend- und Abendkurse zu uebernehmen, waechst. Die Gewerkschaft, welche mich nach mehrmaligen insistieren aufnahm, interessiert sich scheinbar nur fuer "regulaer" Beschaeftigte.
Um die Krise zu ueberwinden, muessten wir die Wirtschaft mit qualifizierten, aber billigen Arbeitskraeften versogen, meint ein Betreuer.
K. Oesterreich
P.S.: In Oesterreich werden scheinbar keine AMS - kritischen Leserbriefe
veroeffentlicht. Vielleicht wegen der als Artikel getarnten, bis zu ganzseitigen AMS-Kampagnen ? Nun gab es ja wieder 964 Mio €uro von der Bundesregierung zusaetzlich fuer Schulungsmaßnahmen.Tolle Sache.

Anmerkung:
Das es möglich und politisch gedeckt ist, die Versichertengemeinschaft durch inkompetente Arbeitsmarktpolitik über Jahre vorsätzlich mit hunderten Millionen/Milliarde Euro zu schädigen?
Wie lange noch?



4.07.2009 um 14.11 Uhr - von W. Ba. - BFI-Deppenkurs - Kein Datenschutz
auf schnellstem Wege zur Staatsanwaltschaft gehen um Anzeige zu erstatten.


Hallo Ihr Lieben!

Wieder einmal hat die Große Schlange ihr Maul aufgerissen und mich in
einen Kurs verschlungen. Das vierte Mal versucht jemand meinen
Lebenslauf zu verändern, es ist schon seit langem ein Lebenslauf im EU
Standartformat, toppaktuell, und da gibt es rein gar nichts zu
verändern, aber dennoch werden Euro 621,26 kostbaren Steuergeldes beim
Fenster hinausgeworfen. Die geistreichste Meldung des heutigen Tages:
" Sie könnten das was links steht rechts hinschreiben" .

Wer den Europass Lebenslauf kennt, der weiß, links sind die
Überschriften, dann ein senkrechter Strich, rechts davon die Inhalte.
Das Layout links - rechts zu spiegeln ist wahrhaft originell, aber
621,26 Euro würde ich privat niemals für solch eine "Leistung"
bezahlen.

Aber es kommt noch dicker. Am Ende des Kurses speichere ich alles was
ich behalten möchte auf meinen mitgebrachten USB Speicher, und lösche
alle am Desktop zwischengelagerten Dateien. Die Coachfrau meint dazu:"
das brauchen Sie nicht zu tun das wird eh alles gelöscht". Neugierig
wie ich bin schaue ich auch noch in "Eigene Dateien". Und siehe da,
ich kann problemlos die Lebensläufe eines Dutzends oder mehr anderer
KollegInnen öffnen, welche genug sensible Daten beinhalten. Photo,
Name Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer,
E-Mailadresse...............

Ich meine dazu an meine Coachfrau gerichtet: " Das verletzt aber den
Datenschutz wenn ich diese Dokumente öffnen kann", und zeige ihr bei
einem Dokument, daß es am 26.06.2009 verfaßt würde, also weder heute
noch gestern.

Die Antwort meiner Coachfrau: " Na vielleicht wollte die Kollegin das so"

Und ab diesem Moment ist meine innere Wut wieder einmal auf Höchststand.
Ich plane beim nächsten Termin einen brandneuen USB Speicher anzuschließen,
ein Dutzend dieser Lebensläufe abzuspeichern und dann auf schnellstem
Wege zur Staatsanwaltschaft zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Es kann und darf meiner Meinung nach nicht sein, daß ich auf so
einfachem Wege die Daten anderer Menschen einsehen kann, und dann auf
den Hinweis auch noch eine dermaßen saublöde Antwort bekomme.

Wie immer bin ich offen für Kritik und Anregungen jeder Art!!!!!!!!!

Get up, stand up, fight for your right, (3.07.09)

4.07.2009 um 13.05 Uhr - von W. Ba. - Hier werden Menschen wie Leibeigene behandelt
Hallo Christian

Selbstverständlich kann mein Text veröffentlicht werden. Erstens stehe
ich zu meinem Wort, und außerdem könnten andere die gleichen
Beobachtungen machen wie ich, und könnten ebenfalls ermutigt werden.

Die Sache geht mir sehr gegen meinen natürlichen Gerechtigkeitssinn.
Ich genieße das Privileg von Bildung, und ich habe mir Wissen selbst angeeignet.

Hier werden Menschen wie Leibeigene behandelt, mit der gefährlichen
Drohung, des Entzunges der Existenzgrundlage genötigt einen
sogenannten Kurs zu besuchen.
Man animiert sie einen Computer zu verwenden, eine e-mail Adresse einzurichten,
einen Lebenslauf auf diesem Computer zu schreiben, sie werden
fotografiert, das Foto wird dem Lebenslauf beigefügt, und sie müssen
in ihrer berechtigten Angst das alles über sich ergehen lassen. Und
dann sind Menschen die als Coach bezeichnet werden weder willens noch
fähig die sensiblen Daten dieser derart misshandelten Menschen zu
schützen. Das darf und kann nicht sein, und muss schnellstens geändert
werden. Man sollte sich einmal überlegen wie weit diese so leicht
zugänglichen Daten missbraucht werden könnten. Hier will ich nicht ins
Detail gehen, um keine "Gebrauchsanleitung" zu veröffentlichen.

Get up, stand up, fight for your right!


4.07.2009 um 11.39 Uhr - von Peter - Ist das AMS für die Armut verantwortlich?


Lieber Christian!
Hier noch ein interessanter Link:
Bitte um Veröffentlichung Liebe Grüße: Peter



4.07.2009 um 9.59 Uhr - von Wo. - AMS-Trainer protestieren vor GPA-Zentrale
Gegen die befürchteten Zwangsanstellungen? und für angemessene Bezahlung?


AVISO: AMS-Trainer protestieren vor GPA-ZentraleUtl.: Gegen Zwangsanstellungen und Einkommenseinbußen, für angemessene
Bezahlung
Wien (OTS) - Trainer und Ausbildner von AMS-geförderten
Bildungseinrichtungen protestieren am Montag, 6. Juli 2009, vor der
Zentrale der Gewerkschaft der Privatangestellten in Wien:

- gegen die befürchteten Zwangsanstellungen und
- für angemessene Bezahlung in der AMS-nahen Erwachsenenbildung.

Der von der GPA mit einigen Instituten abgeschlossene
Kollektivvertrag ("BABE-Vertrag") bedeutet für TrainerInnen einen
Einkommensverlust von bis zu 47 Prozent im Vergleich zum
existierenden Mindestlohntarif des Bundeseinigungsamts! Eine
offizielle Satzung durch die Sozialpartner würde das Einkommen der
TrainerInnen auf einem extrem niedrigen Niveau einzementieren. Sind
der GPA betriebswirtschaftliche Radikal-Kalküle zugunsten des
ÖGB-initiierten bfi näher als die Anliegen der im Bildungsbereich
tätigen Menschen?

Datum: Montag, 6. Juli 2009
Zeit: 12:00 Uhr
Ort: Vor der Gewerkschaft der Privatangestellten, Alfred
Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

Quelle: Presseaussendung

Von: Martin M. Arbeitslosennetz - Wäre eine Gelegenheit für eine Aktion
Wäre eine Gelegenheit für eine Aktion um darauf hinzuweisen
dass "Transitarbeitskräfte" noch schlechter gestellt sind und die
TrainerInnen ihr Geld zum Teil mit Menschenrechtsverletzungen verdienen!
Wer hat Zeit & Lust?

Anmerkung: Die richtigen Lebenscoacher - Wein trinken und Wasser predigen!
Können wir Arbeitslose das als Fortschritt ansehen, dass Die Zwangs-Deppen-,Mobbingkurs-TrainerInnen wenigstens bei sich Zwang ablehnen und dafür sogar auf die Strasse gehen?
Auf alle Fälle wissen wir und bestätigen sie uns das sie genau die richtigen Personen sind um uns zu coachen! Wein trinken und Wasser predigen!

Sie sollten uns, zum auf die Strasse gehen um zu demonstrieren, Vorbild sein!

Es ist einfach ein Drama und contraproduktiv im Sinne des Humanismus, wenn Menschen die noch dazu andere coachen, kein Gefühl von Gerechtigkeit und kein Schamgefühl mehr besitzen!
Sie verdienen an der Not der Menschen die ihnen zwangszugewiesen werden, davon viele psychisch kaputt gehen/erkranken. - Betroffene sich daraufhin mit Suizid beschäftigen - Wer weiss wieviele den letzten Schritt gehen!
Und wenn aber ein "kleinerer Teil an Ungerechtigkeit" sie selbst trifft auf die Strasse gehen um zu klagen!
("Was ich gut heisse, um nicht falsch verstanden zu werden!" - Aber bitte zusammenhängend Denken, Fühlen und Handeln! )

Sie aber möchten bei ihrer Tätigkeit, der Menschenrechtsverletzung, Menschenverachtung, z. Teil Vernichtung, an den Zwangszugewiesenen gut bezahlt werden und vor allem nicht "zwangsangestellt" werden!

Anstatt dass wir gemeinsam für den Rechtsstaat eine humanistische Gesellschaft, gegen Zwang, Unmenschlichkeit und systematisch behördlicher Rechtswidrigkeiten eintreten!

Es ist eine enorme emotionale Belastung mit diesen Leuten Kontakt haben zu müssen und ihnen über Bezugssperre/Existenzvernichtung ausgeliefert sein zu müssen!
Gekaufte Personen der Ignoranz, der Falschheit, der Heuchelei, der Realitätsverweigerung, der Verdrängung, der Entmotivation sind Coacher!?!? SCHANDE!

An was soll sich dann der Mensch/die Menschheit orientieren?
Wie soll unter diesen Umständen Charakterbildung möglich sein?
Wie soll so Ethik und Moral richtig interpretiert werden können?

4.07.2009 um 12.15 Uhr - von W. - DANKE MARTIN!
es ist nur zuzustimmen! Wer schon einmal AMS-Trainer erlebt hat, die sich willig mit Arroganz & Borniertheit zum Vollstrecker von Zwangsmaßnahmen und dem Arbeitslosen das Leben zur Hölle machen, der wird jetzt kein Verständnis für wehleidige Protesaktionen aufbringen! Zuerst einmal aktive Solidarität mit Arbeitslosen aufbringen, dann erst mit Ihrer Unterstützung rechnen.

4.07.2009 um 13.11 Uhr - von Stephan - "Henker/Folterknechte" sind doch ordentlich zu entlohnen"
AMS-TRAINER DEMONSTRIEREN.

diese wollen also nicht verzwangs-behandelt werden.
und schon gar keine einkommenseinbussen hinnehmen.

wo kämen wir denn da hin??
schliesslich ist es ja ein seit jahrhunderten gebräuchlicher usus und gewachsenens recht,dass henker ordentlich zu entlohnen sind.

nachdem sie jahre(zehnte) lang als willfährige mittäter dem verbrechen gedient haben ohne auch nur irgendeinen moralischen einwand zu hegen,aber
jetzt wo sie bei fortschreitender brutalität der macht selbst zu bauernopfern werden,wird plötzlich um hilfe geschrien.
das ist eben das wesen der macht,dass wenn sie ihrem letzten aggregatszustand (vernichtung)zusteuert,massenhaft opfer aus den eigenen reihen fordert.

vielleicht ihr lieben trainer/innen, hättet ihr euch ja vorher fragen sollen, ob diese verbrechen nicht auch einmal euch erwischen könnten.
stattdessen wurden vorauseilendst und exzessiv die terrormassnahmen,die die herrschaft angeordnet hat,ausgeführt.

nachdem diese trainer, ohne hemmungen,gesetze,das moralische-,verfassungs- und menschenrecht ignoriert haben,glauben sie nun mit dieser argumentation ihre rechte durchsetzen zu können.

DIE FREIHEIT DES EINZELNEN ENDET DORT,WO DIE FREIHEIT EINES ANDEREN BEGINNT.

demonstrieren wird euch nicht helfen,schon gar nicht bei einem der obersten mittäter gewerkschaft,die ja selbst fürstlich an dem verbrechen verdient.
das hat schon bei uns nicht funktioniert, wir wurden auch von den mächtigen ignoriert und wir sind viel mehr als ihr.

als alternative könnt ihr euch ja arbeitslos melden.
ist doch eh urcool in der sozialen hängematte auszuruhen,das ist doch eure einstellung uns gegenüber (oder??).

trotzdem erfüllt es mich in keinster weise mit schadenfreude,dass es jetzt auch euch erwischt,ich habe es lediglich kommen sehen,weil wenn man sich mit dem wesen der macht beschäftigt,wird einem das sehr schnell klar.
aber angesichts der demütigung,erniedrigung,missachtung,mobbing,psychoterror uvm. die ihr betroffenen angetan habt,die euch ihrerseits nicht böses getan haben,hält sich mein mitleid in überschaubaren grenzen.

die einzige rettungsmöglichkeit die euch jetzt noch bleibt ist,solidarisiert euch mit uns, und helft mit dieses verbrechen aufzudecken und zu beseitigen.
ansonsten wird euch das gleiche schicksal ereilen wie uns.

liebe grüsse stephan-

4.07.2009 um 14.04 Uhr - von Engelb. - Kein Mitleid!
Sollen wir jetzt mit den Trainer Mitleid haben?
Wer sich mit Ratten ins Bett legt....



3.07.2009 um 23.27 Uhr - von T. - Nächster SÖB-Massnahmen-Skandal
"Verein für Arbeit und Umwelt" - 170.000 Euro Vereinsgelder unterschlagen?
"Konkursauslöser sei jedoch das Arbeitsmarktservice und Sozialbehörde des Landes"


170.000 Euro Vereinsgelder unterschlagen?
Der "Verein für Arbeit und Umwelt" mit Sitz in Bruck an der Glocknerstraße (Pinzgau) hat am Donnerstag Konkurs angemeldet. Die bisherige Geschäftsführerin des Vereins steht unter Verdacht, 170.000 Euro unterschlagen zu haben.


Elf Jahre lang Gewinne einkassiert?
Elf Jahre hindurch soll die mittlerweile fristlos entlassene Geschäftsführerin des "Vereins für Arbeit und Umwelt" die Jahresgewinne von rund 25.000 Euro unterschlagen haben, so der Verdacht der Vereinsverantwortlichen. Insgesamt geht es um einen Schaden in der Größenordnung von 170.000 Euro. Der Staatsanwalt ermittelt.

Auslöser für den Konkursantrag sei jedoch letztlich das Verhalten von Arbeitsmarktservice und Sozialbehörde des Landes gewesen, ärgert sich Vereinsobmann Alexander Böhm, der ehemalige AK- Präsident.

Man wolle keine Präzedenzfälle schaffen. Keine Unterstützung von AMS und Land
Beide Instistutionen hätten von Böhm verlangt, dass er innerhalb von 30 Tagen je 85.000 Euro an Fördergeld an das Land bzw. an das AMS zurückzahlt. Sein dringendes Bitten um Stundung der Summen, bis das Gerichtsverfahren gegen die entlassene Geschäftsführerin abgeschlossen ist, sei brüsk zurückgewiesen worden.

Man wolle keine Präzedenzfälle schaffen. Auch Soziallandesrätin Erika Scharer (SPÖ) habe kein Machtwort gesprochen und ihn nicht unterstützt. Obmann Böhm blieb nichts anderes übrig als zum Konkursrichter zu marschieren.

Er konnte die Löhne für die 15 Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Die ohnehin am Existenzminium lebenden Mitarbeiter mussten sich am Mittwoch bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See um Unterstützung anstellen. Die Beamten dort waren von der Sozialabteilung des Landes nicht einmal vorinformiert worden.


Auftragsbücher sind eigentlich voll
Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler sagte auf Anfrage, man werde die Betroffenen sicher nicht im Regen stehen lassen und ihnen nach Kräften helfen. Einige von ihnen haben Obmann Böhm zugesichert, dass sie vorerst auch ohne Lohn weiterarbeiten wollen.

Die Auftragsbücher für Übersiedlungen und Gartenarbeiten sind voll, Kunden müssen Wartezeiten bis zu drei Wochen in Kauf nehmen. Wie es mit dem Verein weitergehen soll ist offen. Vorerst hat der Masseverwalter das Wort. Besonders dramatisch ist, dass jetzt Obmann Böhm und sein engagierter Vereinsvorstand für die Schulden persönlich haften. Quelle: ORF Salzburg

220.000-Euro-Betrug - Pinzgauer Sozialprojekt pleite! Salzburger Nachrichten

Kriminalfall um AMS-Gelder in Millionenhöhe!
Wie soll der/die Täter Unrechtsbewusstsein erzeugen? Er / sie orientierte sich nur am AMS-Gebaren! (31.01.09)


Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!



3.07.2009 um 19.37 Uhr - von W. - AKTION - AUFRUF: Österreich muß ein Rechtsstaat bleiben.
Arbeitsvertrag zur Prüfung, ev. von der AK, verwehrt und trotzdem Bezugssperre?!


AKTION - AUFRUF: EINSICHT IN ARBEITS-BERATUNGSVERTRAG VERWEHRT?
BEZUGSSPERRE? MELDET EUCH!!!

Wem wird noch die Einsicht in dubiose Arbeitsverträge + Beratungsverträge verwehrt? Wer wurde daraufhin gesperrt? ICH PLANE
SAMMELAKTION und ÜBERGABE der FÄLLE an VOLKSANWALT und MEDIEN+
AK; GEWERKSCHAFT! (Diskretion selbstverständlich)
Voraussetzung: Wahrheitsgemäßes Dokumentation des Vorgangs, so genau wie möglich. Bitte am Ende mit folgender Erklärung versehen: Ich versichere alle Angaben mit besten Wissen und Gewissen dokumentiert zu haben. Ich gebe mein Einverständniss zur Veröffentlichung! Unterschrift. Bitte als Word oder PDF Dokument an folgende E-Mail Adresse
senden: ariege@gmx.net
ZIEL: Es geht nicht um konkrete Rechtsberatung sondern um Dokumentation ungesetzlicher Praktiken, nämlich Verweigerung in die Einsicht von Beratungs- und Dienstverträgen im Rahmen von Schulungsinstituten, Soz.-Ökonom. Betrieben etc.

DANKE für Eure Mithilfe! Auch Erfahrungen von Trainern (auch anonym) erwünscht. Österreich muß ein Rechtsstaat bleiben.

NACHTRAG: Habe heute einen Termin beim Volksanwalt für den 27.7.2009 !!! (Korrektur nicht 23. sondern 27.)
ausgemacht. viele grüße

19.37 Uhr - Moser Christian - In dieser Angelegenheit habe ich sämtliche AK Landesorganisationen angeschrieben! Ich bedanke mich für die Antworten!

AK Vorarlberg - Sie haben das Recht, den Dienstvertrag vor der Unterfertigung prüfen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Moser,
wir beziehen uns auf Ihr E-Mail vom 1.7.2009. Diesbezüglich ist auszuführen, dass Sie jedenfalls das Recht haben, den Ihnen vorgelegten Dienstvertrag vor der Unterfertigung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung
ArbeitsrechtAK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
www.ak-vorarlberg.at

AK-Burgenland - Sie können nicht gezwungen werden, einen schriftlichen Vertrag, mit dem Sie nicht einverstanden sind, zu unterfertigen.
Sehr geehrter Herr Moser !

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, in welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten
festgelegt werden. Vertrag bzw. Vereinbarung heißt, dass beide Seite -
Arbeitnehmer und Arbeitgeber - einverstanden sein müssen. Sie können nicht
gezwungen werden, einen schriftlichen Vertrag, mit dem Sie nicht
einverstanden sind, zu unterfertigen.

Es ist jedenfalls abzuraten, einen Arbeitsvertrag - ohne diesen genauestens
durchgelesen zu haben - zu unterfertigen. Insofern sollten Sie unbedingt
verlangen, dass man Ihnen den Arbeitsvertrag vor Unterfertigung aushändigt.
Dem Inhalt eines Arbeitsvertrages ist vor Unterfertigung höchste
Aufmerksamkeit zu schenken. Dieser hat Auswirkungen auf das gesamte
Arbeitsleben im Betrieb und darüber hinaus. Bevor Sie einen Dienstvertrag
unterfertigen, sollten Sie diesen genauestens durchlesen und bei
Unklarheiten in der für Sie zuständigen Arbeiterkammer eine Rechtsberatung
einholen.

Einen definitiven bzw. ausdrücklich geregelten rechtlich durchsetzbaren
Anspruch auf Herausgabe des noch nicht unterfertigten Dienstvertrages gibt
es nicht.

Wir hoffen Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen
für weitere Anfragen unter der unten angeführten Telefonnummer gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen!

Mag. D. G.-K.

Mag. D. G.-K.
Abteilung Arbeitsrecht

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR DAS BURGENLAND
7000 EISENSTADT, WIENERSTRASSE 7
http://www.bgld.arbeiterkammer.at

Haftungsauschluss (gilt für alle AK-Einträge!)
Die Arbeiterkammer Burgenland (AK-Bgld) ist bemüht die burgenländischen
Beschäftigten optimal zu informieren und zu beraten. Da die Anfrage via
E-Mail keine ausreichende Beurteilung der individuellen Situation des/r
Anfragestellers/in zulässt, kann die Beantwortung von Anfragen nur als
Information der AK-Bgld. an den/die Anfragesteller/in betrachtet werden.
Die AK-Bgld. übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der übermittelten Informationen.
Sollten Sie eine professionelle rechtliche Beratung benötigen, so ersuchen
wir Sie, sich direkt an einen Berater der Arbeiterkammer zu wenden.

3.07.2009 um 5.39 Uhr - von Christian Moser - Rückfrage an die AK Burgenland
Grüsse sie Frau G.

Das was sie und die AK mir mitteilen - Den Vertrag von der AK prüfen zu
lassen - führt zur Bezugssperre von 6 - 8 Wochen weil die Firma den Vertrag
nicht rausgibt! Wie kann das sein!

oder darf ich aus ihrer Info schliessen, dass die Firma den Vertrag nicht
rausgeben muss, aber dann auch nicht der Notstand gesperrt werden darf,
weil keine Möglichkeit vorliegt ihn rechtlich zu prüfen! ev. von der AK?

>Sie können nicht gezwungen werden, einen schriftlichen Vertrag, mit dem Sie
nicht einverstanden sind, zu unterfertigen.<

Arbeitslose werden gezwungen Verträge, der AMS-Massnahmen die seit 1.1.08
(AIVG-Novelle) akzeptierte Dienstverhältnisse sind, zu unterzeichnen, wenn sich diese Firmen an den KV - Entlohnung hält! (Sie werden wissen)

Darf ich also dann keine Prüfung vornehmen lassen? Und muss ich
unterschreiben, ansonsten sehr wohl einem Zwang, der über Existenz"vernichtung"
umgesetzt wird, unterliege!

Vielen Dank für ihre Antwort! Wird in SoNed veröffentlicht!
Die ist sehr wichtig, weil ich den Betroffenen - "bis jetzt" - rate! den
Vertrag bei der AK prüfen zu lassen!
(Kann ich das in diesen Fällen nicht mehr raten?)

freundliche Grüsse
Christian Moser
www.soned.at
ca. 787 143 mal besucht!
ca. 2 684 086 Seiten aufgerufen!

AK Wien - "Anlass zu Bedenken bzgl der Seriosität des Arbeitgebers."
Sehr geehrter Herr Moser!
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist in Österreich normalerweise an keine Formvorschriften gebunden. Ein Arbeitsvertrag kann somit auch mündlich abgeschlossen werden.

Es gibt daher auch keine Vorschrift, dass Sie vor (oder nach) Unterfertigung eines Arbeitsvertrages eine Abschrift ausgehändigt erhalten müssen.

Jedoch ist es üblich, dass beide Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) eine jeweils vom anderen unterfertigte Abschrift erhalten.

Sollte sich ein Arbeitgeber weigern, Ihnen eine von ihm unterfertigte Abschrift (bzw vor Unterfertigung eine "Blankokopie") zu übergeben, gibt dies in der Regel Anlass zu Bedenken bzgl der Seriosität des Arbeitgebers.

Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Er dient der Beweissicherung. § 2 AVRAG (Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) regelt, welche Angaben ein Dienstzettel enthalten muss (s Beilage).

Wird ein Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen bzw enthält ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht alle Angaben, die in einem Dienstzettel enthalten sein müssen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels.

Mit freundlichen Grüßen

AK Wien - Abteilung Arbeitsrecht
A -1040 Wien, Prinz Eugen Straße 20-22
http://wien.arbeiterkammer.at

§ 2 AVRAG:
Schriftliche Aufzeichnung des Inhalts des Arbeitsvertrages
§ 2. (1) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) auszuhändigen. Solche Aufzeichnungen sind von Stempel- und unmittelbaren Gebühren befreit.
(2) Der Dienstzettel hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Name und Anschrift des Arbeitgebers,
2. Name und Anschrift des Arbeitnehmers,
3. Beginn des Arbeitsverhältnisses,
4. bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses,
5. Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin,
6. gewöhnlicher Arbeits(Einsatz)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte,
7. allfällige Einstufung in ein generelles Schema,
8. vorgesehene Verwendung,
9. Anfangsbezug (Grundgehalt, -lohn, weitere Entgeltbestandteile wie zB Sonderzahlungen), Fälligkeit des Entgelts,
10. Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes,
11. vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers, sofern es sich nicht um Arbeitsverhältnisse handelt, auf die das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, anzuwenden ist, und
12. Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag allenfalls anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, festgesetzte Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarung) und Hinweis auf den Raum im Betrieb, in dem diese zur Einsichtnahme aufliegen,
13. Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) des Arbeitnehmers oder für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/ 1972, unterliegen, Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

(3) Hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit länger als einen Monat im Ausland zu verrichten, so hat der vor der Aufnahme der Auslandstätigkeit auszuhändigende Dienstzettel oder schriftliche Arbeitsvertrag zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:

1. voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit,
2. Währung, in der das Entgelt auszuzahlen ist, sofern es nicht in Euro auszuzahlen ist,
3. allenfalls Bedingungen für die Rückführung nach Österreich und
4. allfällige zusätzliche Vergütung für die Auslandstätigkeit.

(4) Keine Verpflichtung zur Aushändigung eines Dienstzettels besteht, wenn

1. die Dauer des Arbeitsverhältnisses höchstens einen Monat beträgt oder
2. ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde, der alle in Abs. 2 und 3 genannten Angaben enthält, oder
3. bei Auslandstätigkeit die in Abs. 3 genannten Angaben in anderen schriftlichen Unterlagen enthalten sind.

(5) Die Angaben gemäß Abs. 2 Z 5, 6 und 9 bis 11 und Abs. 3 Z 2 bis 4 können auch durch Verweisung auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen in Gesetzen oder in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder in betriebsüblich angewendeten Reiserichtlinien erfolgen.
(6) Jede Änderung der Angaben gemäß Abs. 2 und 3 ist dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrem Wirksamkeitsbeginn schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Änderung erfolgte durch Änderung von Gesetzen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, auf die gemäß Abs. 5 verwiesen wurde.
(7) Hat das Arbeitsverhältnis bereits bei Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bestanden, so ist dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen binnen zwei Monaten ein Dienstzettel gemäß Abs. 1 bis 3 auszuhändigen. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers besteht nicht, wenn ein früher ausgestellter Dienstzettel oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag alle nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Angaben enthält.

30.06.2009 von Martina - Bezug gesperrt, weil ich Trendwerk-"Zwangsvertrag" nicht unterschreibe?

6.07.09 um 12.37 Uhr von Christian Moser - Telephongespräch mit der AK Burgenland! ("Vertrag ist ohne externe Rechtsprüfung zu unterschreiben"?)
Ein z. Teil abbauendes Gespräch führte ich gerade bez. diesen Themas dessen Inhalt zu den Tip führt!
"Zwangs"Verträge ohne erlaubter externer rechtlicher Prüfung unterschreiben, sonst "darf" wegen Vereitelung das Geld gesperrt werden!"??
(M.M. Ein Bananenrepublik-Rechtsverständnis)

Andere Rechtsgelehrte teilen meine Rechtsposition, dass es nicht sein kann, mit einer Bezugssperre sanktioniert zu werden weil man eine Unterschrift unter einen Vertrag, den man rechtlich nicht überprüfen lassen darf, verweigert!

Vielmehr entsteht m.M. die Frage!
Ja gibt es da etwas zu verbergen? Warum wird der Vertrag vor der Unterzeichnung nicht ausgehändigt?
Und klar kann man den Vertragspartner nicht zwingen den Vertrag vor der Unterzeichnung auszuhändigen - dann kommt es "halt" nicht zur schriftlich festgehaltenen Abmachung, sollte ich deswegen den Vertrag nicht unterschreiben!

Aber es darf aus diesem Grund dann zu keiner Sanktion (Bezugssperre) kommen!
In meinem Rechts-Verständnis liegt dann sogar Nötigung vor!
Wenn ich unter Bezugssperre-Drohung (Existenzvernichtung) den Vertrag, den ich rechtlich nicht überprüfen lassen darf, unterzeichnen muss!

Deswegen brauchts hier einen Präzidentsfall!
Betroffene müssen darum kämpfen und gegebenenfalls den Rechtsweg bis zum VwGH in Kauf nehmen! (Der ist ohne Gewähr)

Aber wir müssen uns zu wehren anfangen!
Und wir beschützen so auch den Rechtsstaat derjenigen die solche Methoden anwenden!

Jeder der den Weg geht, hilft nicht nur sich sondern auch anderen!

Übrigens legt mein AK-Gesprächspartner seine/ihre Begründung/Theorie auf dem Schwerpunkt der Arbeits-Vereitelung!?
Wir erinnern uns - ca. 350 000 Arbeitslose nach gefälschter Statistik bei ca. 27 000 offene Stellen!?

Ps. Ich bedanke mich für den Anruf der AK Burgenland! Sehr freundlich!



3.07.2009 von Ar. - dies zur info, da in diesem forum immer wieder von "bedenkzeit" und "vertragsüberprüfung" die rede ist.


hallo christian,

melde mich mal wieder, nachdem ich da in den letzten beiträgen einige parallelen zu meine erfahrungen gelesen habe.
zur erinnerung: ich bin der, der im rahmen einer jobbörse am ams vom söb "startbahn" als dienstnehmer vom potentiellen dienstgeber abgelehnt! wurde, nachdem ich um bedenkzeit bzw. einsicht in einen arbeitsvertrag ersucht habe und dies verweigert wurde.
folge war die sperre auf 6 wochen

nach meinem einspruch erhielt ich von der berufungsbehörde (ams nö) ein rsb-schreiben, tituliert mit "erweitertes ermittlungsverfahren", worin alle fehler, die im sperrbescheid enthalten waren, versucht wurde auszubessern und ich zu einer "stellungnahme (parteiengehör)" die möglichkeit habe.

ich habe das natürlich nicht gemacht, warte nunmehr auf den bescheid.

interessant in diesem zusammenhang ist, dass weder die örtliche geschäftsstelle des ams, noch die berufungsbehörde imstande ist, einen ordnungsgemässen, rechtsgültigen bescheid auszustellen. es geht vorerst um die vielen formalfehler - nicht darum ob ich "verweigert" hätte!
ebenso die fristen - ich muss innerhalb 10-14 tagen antworten - aber das ams hat anscheinend keine eile, mir ebenfalls innerhalb einer solchen frist eine antwort zukommen zu lassen. das ganze zieht sich seit *.3.2009 bei einem finanziellen verlust. ich denke, der vgh ist nicht mehr weit.

dies zur info, da in diesem forum immer wieder von "bedenkzeit" und "vertragsüberprüfung" die rede ist. bitte bei veröffentlichung nur die initialien verwenden LG (2.07.09)




3.07.2009 um 4.59 Uhr - von Larissa - zu meinen Depressionen nun auch panikattaken


Hallo ich wieder mal

In letzter Zeit war ich 2mal im Krankenhaus da zu meinen Depressionen nun auch panikattaken dazu gekommen sind.Kann ich erneut ein Amtsärztliches Gutachten verlangen da es mir immer schlechter geht :(
lg eine langsam am ende seiende larissa (2.07.09)

Antwort:
Ja, klar! Es liegen durch ihre Krankenhausbesuche neue Diagnosen/Gutachten vor, die eine veränderte Situation/Gesundheitszustand dokumentieren! Auf die muss/wird ein Amtsarzt auch eingehen!
Sprechen sie auch mit ihrem Arzt darüber! Die Unterstützung der Ärzte, auch dem Facharzt der Klinik, fliesst in das Ergebnis ein!
Haben sie schon wegen einer Früh-Pension überlegt? Alles Gute!

3.07.2009 um 10.24 Uhr - von Larissa - Ich habe für meine leben gerne gearbeitet
Ich denke für eine frühpension ich bin erst 33 bin ich noch zu jung.Ich merke halt das ich mit jedem Tag den ich länger arbeitslos bin auch immer mehr an substanz verliere.Ich habe für meine leben gerne gearbeitet,und nun sitz ich zuhause und verfalle dem trott dem tausende andere auch verfallen.Wie sagte mein Ams Berater so schön ER hat auch depressionen wenn er sich den ganzen tag mit arbeitslosen ärgern muss^^
Naja seit mein Mann mitgeht und meinem Betreuer mal ordentlich die Meinung gesagt hat so das gleich alle zusammen gerannt sind ist er immerhin recht freundlich zu mir.
Also ihr lieben nicht alles gefallen lassen :)und wen der mut fehlt wen mitnehmen


3.07.2009 von Lilli - Wie geht es mit mir weiter?



Wie geht es mit mir weiter?
Hallo liebes Team, wieder bin ich mal in einer Zwickmühle. Hätte am 03.03.2009 für Jobtransfair einen Termin gehabt. Wie das Schicksal so spielt habe ich genau an dem Tag eine Teilzeitstelle gefunden und wurde auch gleich genommen. So arbeite ich nun seit März für eine Kleine KFz Werkstatt 20 Stunden pro Woche (meist von zuhause aus) Muß dazu noch erwähnen das es ein echter Hungerlohn dafür ist was ich leiste (1 mal wöchentlich putzen, Webdesign, Werbung, Management und hat im Prinzip nicht mit normalen Sekretariatsaufgaben mehr zu tun) So nun zu meinem eigentlichen Problem. War vor März leider über Jahre Notstandhilfebezieherin (3 Kinder) habe eigentlich eine recht gute Ausbildung - durfte auch schon etliche \"Deppenkurse\" besuchen.
Mein Cehf hat mich gestern kontaktiert da er ein Schreiben vom Ams bekommen hat das meine Förderung nur bis heute noch geht - und wie wir weiter verfahren sollen. Ich weiß das es der Werkstatt im Moment nicht so finanziell gut geht bzw es gibt nur einen Mitarbeiter, einen Geschäftsführer und mich.
Ich habe Angst ab nächster Woche wieder ohne Arbeit dazustehen und wollte mich informieren wie ich das schaffen kann. Wie gesagt bin jetzt 4 Monate bei der Firma (gefördert) das reicht allemal nicht für Arbeitslosengeld. Bekomme ich Notstandhilfe weiter? Und werde ich damit überleben? (bekomme jetzt heiße Netto 590,-) Wie kann ich mit meinen 3 Kindern überleben? Bzw was für Möglichkeiten habe ich? Darf mich die Firma nach Ende der Förderung überhaubt kündigen oder gibt es da Auflagen?.
Bitte um Hilfe da heute höchstwahrscheinlich eine Entscheidung fallen wird. lg lilli (2.07.09)

Antwort:
ja sie bekommen notstand weiter!
wenn sie keine neue anwartschaft 28 wochen zusammenhaben, dann auch keine neue berechnung! die selbe notstandshöhe wie vorher!
>Geschützte Bemessungsgrundlage gäbe es ab dem 45. Lebensjahr! kann dann nicht mehr weniger werden<

besuchen sie das AMS und stellen sie einen neuen Antrag!
sie könnten um eine weitere Förderung ansuchen! aber vorsicht, das wird die neue bemessungsgrundlage nach 28 wochen dienstzeit!

Ich nehme an das das Arbeitsverhältnis durch Förderung befristet war und so die Kündigung vorab geregelt!
reden sie trotzdem mit der BeraterIn darüber!

Wieviel Notstand haben sie bekommen? Wenn eine Niedrige so besuchen sie das Sozialamt und suchen um Deckelung auf den Richtsatz -Familie mit drei Kindern - an! Ich nehme an sie sind befreit von Telefon/Rundfunk-TV - Rezeptgebühren und erhalten Mietbeihilfe!
Wenn es eng sein sollte so scheuen sie sich nicht und besuchen öfters die Caritas! Dort gibts Einkaufsgutscheine, ev. Bargeld oder Miete-Strom etc. auf Erlagschein!(ohne Gewähr)





3.07.2009 von Hans - Schau in die Krone und poste mit !


290.000 ohne Job !
Schau in die Krone und poste mit !
Eine Chance mehr, auf soned aufmerksam zu machen ! (2.07.09)




 
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