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4.07.2017 um 18.09 Uhr - von E. - "Ich habe vor den folgenden Text direkt an die Volksanwaltschaft zu schicken"

"Das AMS behauptet, dass die Menschen ungebildet und unqualifiziert sind und gleichzeitig schicken die einen hochqualifizierten Senior-Profi zum Putzen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich muss Ihnen leider dem nächsten Vorfall mitteilen, können Sie gern veröffentlichen, wie vorher (noch) ohne Namen.
Es ist ABSICHT, die Behörden haben die Aufgabe die Menschen krank zu machen. Das ist ein Verhaltensmuster, die alle beherrschen, kann nicht Zufall sein.

bitte schauen Sie sich das an! Teil davon kennen Sie, die Beilagen haben Sie schon gelesen. Ich bitte Sie um Ihre Meinung!

Ich habe vor den folgenden Text direkt an der Volksanwaltschaft zu schicken:

----------- ----------- ----------

"Sehr geehrte Damen und Herren

ich muss Ihnen leider den nächsten Vorfall melden und um Ihre Unterstützung bitten!
Es ist nicht zum ersten mal, dass mir meine „Beraterin" beim AMS Probleme bereitet.
Frau S. - Beraterin Geburtsdatum 21 Mai - 9 Juni, das ist sehr interessant...

Bei unserer ersten Begegnung im Juni 2016 sagte mir Frau S. (bzgl. Jobangebot) mit einer Selbstverständlichkeit, dass sie mir nichts anders als Reinigungskraft anbieten kann und ich muss das annehmen, weil ich seit 3 Monaten arbeitslos bin.
Ich dachte das ist ein Scherz. AMS behauptet, dass die Menschen ungebildet und unqualifiziert sind, und gleichzeitig schicken einen hochqualifizierten Senior-Profi zum putzen…und das alles von einer Beraterin, die weder die Berufs- noch die Lebenserfahrung hat um einen qualifizierten Person beraten zu können.
Ich erklärte ihr, dass sie offensichtlich keine Kompetenz hat mich zu beraten und ich ersuche um einen Beraterwechsel. Fr. S. antwortete, dass ich mir den Schild draußen anschauen soll. Auf dem Schild steht eben: Frau S. Beraterin Geburtsdatum 21 Mai - 9 Juni. Im klar Text ich habe kein Recht auf anderen Berater, weil die Fr. S. für die Leute, geboren zwischen 21 Mai und 9 Juni, verantwortlich ist. D.h. beim AMS gibt es keine professionelle Beratung, die Menschen werden nach Geburtsdatum beraten!!! Das ist absurd und rechtswidrig.

(§ 7 AMFG) Die Arbeitsvermittlung darf nur von solchen Personen durchgeführt werden, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Vorbildung fachlich und persönlich geeignet sind.

(§ 3 AMFG) Bei der Arbeitsvermittlung sind die Fähigkeiten, Wünsche, die psychische und physische Eignung und die sozialen Verhältnisse der Arbeitsuchenden einerseits, sowie die Wünsche der Arbeitgeber und die Erfordernisse des Arbeitsplatzes andererseits zu berücksichtigen.

Ich ersuchte Frau S., mir diesen Angebot schriftlich mitzuteilen und ob ich unseren Gespräch aufnehmen kann. Sie antwortete, dass es verboten ist die Gespräche aufzuzeichnen. Dann wurde sie nervös und holte sich eine Kollegin zum Unterstützung. Die Kollegin war genau so frech und unhöflich, und wiederholte natürlich die selbe Worte. Das war wie einstudiert…erstaunlich. Ich wollte schon damals Beschwerde schreiben, aber die Damen hatten Glück, weil ich ab 1. August 2016 eine Anstellung bekam, wollte mich auf meine Arbeit konzentrieren und hatte einfach keine Zeit für Auseinandersetzungen, abgesehen von allen anderen Problemen.
Leider war mein Arbeitsverhältnis befristet und Im November 2016 musste ich mich wieder arbeitslos melden (online über AMS Konto). Wieder diese Frau S. sie schrieb mir zurück, dass ich mein letztes Termin versäumt habe und deswegen muss ich persönlich für die Anmeldung vorsprechen. Das war nicht korrekt, weil ich zu dieser Zeit (wann dieser Termin stattfinden sollte) abgemeldet von AMS und angestellt bei einer Werbeagentur war. Ich ging natürlich persönlich zum AMS und klärte die Situation - es war kein Termin versäumt. Ich musste trotzdem mir die Zeit nehmen um das zu klären, obwohl es ein Fehler von der Frau S. war. Da hatte sie wieder Glück, weil ich ab Jänner 2017 eine neue Anstellung hatte und wieder keine Zeit für Beschwerden hatte.

Jetzt ist leider so weit. Ich muss etwas unternehmen, weil ich eine sehr beunruhigende Verhaltensmuster erkenne, die nicht nur nicht Hilft, sonder das Leben von den Menschen ruiniert.

Der Vorfall mit der Magistratsabteilung 40 (Weiterleiten von persönliche Daten) ist Ihnen schon bekannt. Die Folge war meine Kündigung.
Seit 06.06.2017 bin ich beim AMS angemeldet und hatte am 12.06.2017 den ersten Kontrolltermin bei der Frau T. Da ging es nur um Papiere ausfüllen.
Ich versuchte meine Situation mit der MA40 und meinen Dienstgeber zu schildern, wurde aber ignoriert…“Ich kann Ihnen nicht helfen“ natürlich unhöflich.
Auf Grund, dass die Behörde keine Zeit mehr für mich hatte, sollte ich einen neuen Termin, eben am 21.06.2017 um 10:15h, ausmachen müssen, bzgl. Antrag auf Arbeitslosengeld, obwohl ich lt. Gesetzt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, sagte mir die Fr. T. persönlich.
Ich habe eine Einwendung gegen der Betreuungsvereinbarung, per AMS-Konto, gesendet (Beilage _1) und eine Absage mit Erklärung (Beilage_2) bzgl. den Termin am 21.06.2017 um 10:15h, mit der Bitte um Bestätigung.
Die Antwort auf meine Einwendung gegen die Betreuungsvereinbarung ist erstaunlich respektlos, das kann man gar nicht ernst nehmen (Beilage 3). Es wurde lt. AMS am 20.06.2017 um 11:29h geschrieben, aber lt. meinem E-Mail Browser erst am 21.06.2017 um 10:22h (Anm.: Einen Tag später) gesendet ( sehen Sie ganz unten Screenshot von meinem E-Mail Browser_Beilage _4).

Noch dazu wurde ich belästigt per SMS am 20.06.2017 um 18:37h, bzgl. Kontrolltermin 21.06.2017 um 10:15h, der nicht stattfindet.

Ich löschte heute mein AMS-Konto, weil es nicht die Kommunikation leichter macht, sonder erschafft die Möglichkeit für Schikane. Das darf nicht Wahr sein!!!
Ich wurde trotzdem verpflichtet am 4.6. 2017 13:30h einen Kontrolltermin bei Frau S. zu halten.

Auf dem Termin heute habe ich sofort meine Einwendung gegen die Betreuungsvereinbarung angesprochen. Es wurde schlicht und einfach ignoriert zum 2. mal. Ich wurde wieder auf dem Schild draußen angewiesen. Dann hat sich die Frau S. wieder Unterstützung geholt - Stellvertreterin Frau H. (soweit es lesbar ist - Beilage_5 das ist ihren persönlichen Handschrift). Sie hat gleich das Problem gelöst in dem sie mich gegen meiner Wille von dem AMS abmeldete, weil ich mit dem AMS nicht zusammenarbeiten will.

Das reicht!!!

Ich bin aufgestanden und hab das Zimmer verlassen und bin sofort zum ersten Stock gegangen (die Anmeldebereich), um mich gleich noch mal anzumelden.
Die Behörde bei der Schalter_10 sagte mir, dass ich nicht abgemeldet bin... Ist das jetzt ein Spiel, was soll das werden?
Ich bestand auf eine Bestätigung, dass ich noch angemeldet bin. Diese habe ich auch bekommen und einen neuen Termin für den 07.09.2017 wieder bei der Frau S. Meine Einwendung wurde zum 3. mal ignoriert.

Schikane ist ein sehr netter Ausdruck, für das was beim AMS abläuft.
Es sind meine Zeit und Nerven, die verschwendet wurden und das in einer sehr komplizierte Lebenssituation.

Dieses Benehmen kann ich nicht als unabsichtlich akzeptieren, genau wie bei der MA40.

Ich ersuche Sie höflich um Hilfe!"
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Obwohl es sich wahrscheinlich, was ihre Vermutung betrifft, um keine Rechtswidrigkeit handelt? -
Ich gehe mal davon aus, dass es sich im Bezug auf ihren Hinweis (§ 7 AMFG) um eine Person handelt, die fachlich und persönlich geeignet ist.
Und sie haben recht was (§ 3 AMFG) anbelangt - dieser Paragraph ist mit der Gesetzeslage nicht vereinbar bzw. macht die Gesetzeslage den § 3 Text / Inhalt mehr oder weniger überflüssig.
- sollten sie ihr Schreiben/ Beschwerde ev. bzw. trotzdem an die Volksanwaltschaft senden und um Unterstützung bitten.

Nehmen sie sich in Zukunft zu den Terminen eine Begleitperson als stummen Zeugen mit! ("Wirkt ev. Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen"
(Ohne Gewähr)

Zu: "Hilfe/Rat zu zwei Vorfällen" (24.06.2017)

Anmerkung: Persönlichkeitsschutz
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Namen bzw. Adressen nicht veröffentlicht. - Nur Initialen. Danke fürs Verständnis!

5.07.2017 um 10.14 Uhr - von E. - "Fragen an jene, die für diese Situation verantwortlich sind wie AMS Geschäftsführung und PolitikerInnen"
Lieber Herr Moser,

Danke!!!
Ja, im Bezug
(§ 7 AMFG) um eine Person handelt, die fachlich und persönlich geeignet ist.

Schönen Abend Noch und beste Grüße!

PS: Bzgl. Nehmen sie sich in Zukunft zu den Terminen eine Begleitperson als stummen Zeugen mit! ("Wirkt ev. Wunder")

Diese Fragen sind an die AMS Geschäftsführung und die Politiker gerichtet, die für diese Situation verantwortlich sind:

Wieso darf man Zeuge mitnehmen, aber man darf den Beratungsgespräch nicht aufzeichnen/aufnehmen?
Wieso gibt man die Behörde die Möglichkeit die Menschen zu ruinieren?
Wieso machen die Behörden so etwas überhaupt???
Wieso ist das Alltag geworden? Keine Ausnahme, wie das AMS behauptet!
War es immer so?
Was für eine Aufgabe hat eigentlich AMS ?
Was für eine Politik hat tatsächlich AMS?
Was für eine Qualifikation haben die Menschen dort?
Wieso sind die Berater nicht nach Qualifikation aufgeteilt?
Wieso stehen so viele Türen für Rechtswidrigkeiten offen?
Wieso schon bei der Beratungsvereinbarung stehen rechtswidrige Sätze?
Wieso reagiert niemand, solange keinen Anwalt involviert ist???

Meine Freunde und Bekannte sind alle erwachsene Menschen, die arbeiten, sind ziemlich im Stress, haben Familien,... etc.
Damit jemand mit mir auf einem AMS-Termin mitkommen kann, muss er sich von der Arbeit frei nehmen, das ist auch ein Absurd oder?
Wir sind alle erwachsene Menschen.
In einem zivilisierten Land, bei einem Beratungstermin, sollte man keine Begleitpersonen, für eigenen Schutz brauchen.

Die AMS - Berater haben mich nie beraten können, können mir keinen korrekten Jobangebot machen, verschwenden meine Zeit und Nerven, und jetzt soll ich auch meine Freunde und Bekannte belästigen. WAW! D.h. falls ich arbeitslos bin, wird nicht nur mein Leben ruiniert, auch meine Freunde müssen leiden.

Ist das nicht krank?
Ist das Absicht? ... (4.07.17)


4.07.2017 um 12.52 Uhr - von M. - "Frage zu dieser seltsamen Bezugsberechnung"


Hallo! Ich hätte eine Frage zu dieser seltsamen Bezugsberechnung des AMS. Wer sich jetzt meldet bekommt ja nicht die letzten 6 Monate angerechnet sondern das Jahr 2016 oder früher.
Wenn ich jetzt aber 2016 nur 2 Monate lang geringfügig beschäftigt war, wird das trotzdem zur Berechnung herangezogen ODER wird in den Jahren soweit zurückgegangen bis zur letzten 26 Wochen durchgehenden Beschäftigung?

Ich habe nämlich bis 2014 relativ gut verdient und war dann aber 2,5 Jahre relativ weg vom Fenster und hatte nur sehr kurzfristige (maximal 2 Monate) und schlecht bezahlte Jobs. Jetzt verdiene ich wieder gut bin mir aber nicht sicher ob ich die 6-monatige Probezeit überstehe ohne wieder vor die Tür gesetzt zu werden. Wäre bitter wenn ich mir jetzt durch die Probezeit auch noch das "gute" Arbeitslosengeld zerstört hätte (eventuell).

Antwort:
Beim erstmaligen Antrag kommt diese Regelung zum Tragen - Wird der Antrag im ersten Halbjahr gestellt, so wird das vorletzte Jahr zur Bemessung herangezogen.
Wird der Antrag ab Juli also im zweiten Halbjahr gestellt so wird das letzte Jahr herangezogen!
Bei neuerlicher Anwartschaft braucht es ein 28 wöchiges DV (wird über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammen gerechnet) ansonsten bleibt der Bezug / die Bezugshöhe gleich.
Sind sie älter als 45 Jahre, so ist die Bemessungsgrundlage geschützt! - Kann nicht mehr weniger werden! (geschützte Bemessungsgrundlage)


4.07.2017 um 10.42 Uhr - von A. - "Probleme mit dem AMS"

"Habe mich auch schon an die Politik, Öffentlichkeit, Volksanwaltschaft und Sozialministerium gewandt"


Sehr geehrter Herr Moser,

leider muss ich mich noch einmal Sie wenden, da ich denke das Sie sich hierbei auskennen.
Meine 5-jährige Tochter und ich leben in einem winzigen Haus des Kindesvaters = mein Ex-Lebensgefährte.
Der Kindesvater war in diesem Haus immer gemeldet, bis zu dem Zeitpunkt, als mich der AMS-Dienststellenleiter vorlud. Ich habe ihm auch mitgeteilt das ich dort wohne, weil ich mir keine Miete leisten kann und ich anstatt Alimente dieses Gartenhaus zur Verfügung gestellt bekomme.
Er hatte sich zwischenzeitlich abgemeldet und ich habe dem Dienststellenleiter auch mitgeteilt, dass ich keinen Einfluss habe, wo er sich anmeldet zumal es sein Haus ist.

Heute bekommt mein Ex-Lebensgefährte einen eingeschriebenen Brief (RSb), wo er innerhalb von 3 Tagen beim AMS erscheinen soll (Ladung).
Den Brief habe ich übernommen, nachdem ich mit meinem Ex-Lebensgefährten Rücksprache gehalten habe.
Auch habe ich ihn gefragt, ob er wieder gemeldet sei, meinte er ja, da alles (Auto, Waffenschein, ect.) an diese Adresse gemeldet ist und es zu viel Kosten verursachen würde, wenn er alles ummelden würde.
Er lebt ca. 8km von diesem Gartenhaus entfernt und ist relativ oft bei seiner Tochter
Als Rechtsgrundlage wird § 19 des Allgemeinen Verwaltungsverfahren 1991-AVG angegeben.
Nun habe ich u.a. noch diese Seite: "Arbeitslosennetz" im Netz gefunden.
Ganz Rechtens dürfte das Vorgehen scheinbar nicht sein.

Was soll man davon halten, bzw. wie soll man dabei vorgehen ?
Soll er sich von einem Anwalt beraten lassen ?
Abgesehen davon kommt er erst am 22.07.2017 vom Urlaub zurück.
Kann es passieren, dass ich bis dahin nun die Notstandshilfe gestrichen bekomme ?
Folgen über ein Nichterscheinen seinerseits sind im Schreiben nicht angeführt !
Mit freundlichen Grüße (3.07.17)

Antwort:
au - sie müssen das irgendwie geregelt bekommen - wenn er dort wohnt, so braucht jeder sein eigenes schlaf-zimmer.
bzw.
wäre es notwendig, dass er sich abmeldet und an seinem wohnort anmeldet. - (so er einen hat)
er soll - wenn möglich - zum behördentermin gehen und seine aussage - auf alle fälle machen - dass er nicht mehr dort wohnt. - ev. verlangen die eh, dass er sich abmeldet.
siehe auch
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
unter:
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut!
und
teilen sie dem AMS >SOFORT< mit, dass er auf urlaub ist und erst am 22.07. zurückkommt - sie ihn dann bitten hier (beim AMS) zu erscheinen.
ps. "ich denke die kosten (falls das stimmt) für Auto, Waffenschein, ect. sind nicht so hoch als die summe, die sich ergeben würde, wenn ihnen ev. in zukunft die bezüge gestrichen werden."

3.07.2017 um 20.50 Uhr - von A. - "Ich kann ihm nicht vorschreiben"
Hallo !
ich kann ihm nicht vorschreiben wohin er sich polizeilich meldet.
Würde ich obdachlos sein oder werden, würde mir mein Kind vom Jugendamt weggenommen werden.
Und er war heute schon sehr wütend, weil ihm das AMS nun auch sekkiert, obwohl er mit denen nichts zu tun hat.
Er meldet sein Auto und seine anderen Sachen sicher nicht um, weil wir ja täglich hoffen das dieser Irrsinn bald ein Ende hat.
Vor allem müßte er dann wieder alles ummelden und er ist nicht gewillt diese Kosten zu tragen.
Bett hat es in diesem Gartenhaus keines, dafür wäre auch gar kein Platz.

Er hat zu mir gesagt er geht zum AMS wenn er vom Urlaub zurück ist und zwar in Begleitung eines Anwaltes.
Ich habe ihm von dem Schreiben per SMS informiert.
Keine Ahnung weswegen, denn ich hatte dieses Gespräch auch schon mal vor ca. 1 Jahr.
Auch ich werde zu meinem nächsten Termin einen Anwalt (Rechtschutz habe ich zum Glück) mitnehmen, da mir bisher alles umgedreht, verdreht, vergessen würde.
Gerne können Sie es unter den Initialen veröffentlichen.

Das das AMS darauf aus ist, dass sie mir die Notstandshilfe streichen habe ich mir schon gedacht, habe mich auch schon an die Politik und die Öffentlichkeit gewandt, sowie Volksanwaltschaft und Sozialministerium.
Lieben Gruß

Antwort:
ja leider stammt die sauerei vom gesetzgeber - genauer SPÖ? / ÖVP auch FPÖ war eine zeit lang in der regierung und ist dadurch mit-verantwortlich. das AMS setzt es um!

muss man sich mal vorstellen - im zusammenhang mit dem verlust der pensionsversicherungszeiten findet der VwGH das es sich bei der Anrechnung des Partnereinkommens um eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung von Frauen handelt???
weswegen es jetzt Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung gibt??
die frage
- warum ist dann die bezugseinstellung durch partnerschaftsanrechnung keine, nicht zu rechtfertigende, Diskriminierung von Frauen? - behandle ich im kommentar unter
dem link
>Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11) <
ja es bräuchte weitere VwGH-Beschwerden und ev. den rechtsweg zum europäischen gerichtshof! ich wünsche ihnen also alles gute

4.07.2017 um 10.07 Uhr - von A. - "Sehr "schwammig" formulierte Gesetze in Österreich"
Guten "Morgen",
es ist immer die ragen wie das AMS etwas umsetzt, nachdem in Österreich die Gesetze oftmals sehr "schwammig" formuliert sind.
Ärzte sind privat Pensionsversicherung, in Österreich muss man auch die gesetzliche Pensionsversicherung bezahlen, in Deutschland ist man hiervon befreit.

Weshalb gibt es zu wenig Beschwerden beim VwGH, bzw. EUGH ?

Fakt ist, dass das AMS in meinem Fall noch nichts getan hat, außer die Zeit verstreichen lassen, keine Jobangebite, kein gar nichts.
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so sein kann und darf.
Mit lieben Grüßen

Antwort:
VwGH-Beschwerde - weil es zu anstrengend, nervenaufreibend und die meinung verbreitet ist, dass es geld kosten könnte und das ansuchen um verfahrenshilfe zu kompliziert sei bzw. brauchts einen rechtsanwalt dazu.
vor der SoNed-zeit wurde auch / sogar berufungen / beschwerden seltener eingebracht.
ja, versuchen sie sogut es geht - ev. mit rechtsbeistand - dem AMS druck zu machen - sich zu wehren.
>es ist unter diesen umständen ("feindbildsichtweise im denken und handeln") schwierig das AMS zu verteidigen, aber das AMS kann keine arbeitsplätze schaffen, umso notwendiger wäre aber ein realistischer, gerechter, humanistischer umgang mit den betroffenen.

Zu: "Medizinstudium über Umwege (zweiter Bildungsweg) mit vielen Hürden" (17.06.2017)

7.07.2017 um 11.32 Uhr - von A. - "Das ich ein Kind zu versorgen habe, sowie nachweislich €800 reine Fixkosten (ohne Lebensmittel) habe, interessiert dabei niemanden"
"Werde Niederschrift in Anwesenheit meines Anwaltes fortsetzen!"

Sehr geehrter Herr Moser,

Kurzer Zwischenbericht.
Auf Anraten vom Rechtsanwalt Pochieser bin ich am 05.07.2017 zur AMS-Geschäftsstelle um Akteneinsicht nehmen zu können.
Mir wurde mitgeteilt das ich nicht alle Teile des Aktes sehen darf, daher soll ich am nächsten Tag wieder kommen.
Am 07.07.2017 kam ich zum vereinbarten Termin um 15:00 zum Geschäftsleiter.
Bei der Übergabe erklärte er mir beiläufig (!) das, bis geklärt ist, ob ich weiterhin Notstandshilfe beziehen kann, die Notstandshilfe rückwirkend (!) eingestellt wurde, ich also kein Geld ausbezahlt bekommen.
Das bedeutet wenn der Bezug per 01.06.2017 eingestellt wurde, dann hätte ich bis 06.07.2017 dies per Bescheid zugestellt bekommen müssen. Habe ich natürlich nicht !
Der meinte dann, das Geschäftsstellenleiter, dass er nun eine Niederschrift machen würde.
Habe dafür weder eine Vorladung erhalten noch sonst etwas, er teilte mir Tags zuvor nur mit, dass ich um 15:00 meinen kopierten „Akt“ abholen kann.

Ich hätte einen regulären Termin am 19.07.2017, wo auch der Geschäftsstellenleiter anwesend gewesen wäre, dies wurde mir in der Termineinladung (keine Vorladung) mitgeteilt.
Ich nehme an, dann erst, hätten Sie eine Niederschrift mit mir gemacht. In der Einladung stand jedoch nichts davon, dass eine Niederschrift gemacht wird.

Obwohl mein Ex-Lebensgefährte ebenfalls vorgeladen wurde, wurde ich aufgefordert, dass ich den Pensions-Leistungsbezug meines Ex-Lebensgefährten erbringe. Ich habe den Geschäftsstellenleiter darauf hingewiesen, dass mein Ex-Lebensgefährte keine Verpflichtung hat mir diese zu übergeben außerdem sollen sie diesen Nachweis von ihm selbst verlangen wenn er schon vorgeladen wurde.
Meine Tochter und ich haben ein Mini-Sommerhäuschen vom Kindesvater zur Verfügung gestellt bekommen. Wir können das Häuschen kostenfrei bewohnen, dafür bezahlt der Kindesvater keine Alimente.
Der Geschäftsstellenleiter wollte wissen, ob gerichtlich festgelegt wurde wie hoch die Alimentezahlung ausfallen müsste, was ich verneinte. Alimente können bei Einigung auch außergerichtlich festgelegt werden.

Ich brach die Niederschrift ab, weil der Geschäftsstellenleiter permanent meine Aussage verdreht und teilte ihm mit, dass eine Niederschrift in Anwesenheit meines Anwaltes fortgesetzt wird.
Meinen Ex-Lebensgefährten haben Sie innerhalb von 3 Tagen vorgeladen.
Da er in Pension ist und mit dem AMS nichts am Hut hat, ist er im Urlaub und kann den Termin nicht wahrnehmen.
Ich hatte im Juni 2016 schon eine Niederschrift zur Klärung ob eine Lebensgemeinschaft besteht, danach war alles in Ordnung, seither hat sich auch nichts verändert.
Ich nehme an das AMS geht deswegen so vor, weil sie mich nicht vermitteln können und keinen anderen Weg wissen.

Das ich ein Kind zu versorgen habe, sowie nachweislich €800 reine Fixkosten (ohne Lebensmittel) habe, interessiert dabei niemanden. Mit lieben Gruß


4.07.2017 um 10.19 Uhr - von A. - "Frage betreffend Rehageld und Begutachtung"


Guten Tag Herr Moser!

Ich hab nochmals eine kurze Frage betreffend Rehageld und Begutachtung, die Sie mir eventuell beantworten können.

Mittlerweile habe ich einen Begutachtungstermin in der kommenden Woche in St. Pölten, welches ca. 70 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Mein psychischer Zustand hat sich in den letzten Wochen leider massiv verschlechtert und ich bin seit einer Woche krankgeschrieben. Letzte Woche war ich beim Psychiater und habe einen Befund für den Gutachter bekommen, in dem auch eine Krankschreibung für mindestens 28 Tage angeraten wird. Meine Frage lautet daher: Muss ich den Begutachtungstermin dennoch wahrnehmen oder dient mir die Krankschreibung als Grundlage um eine Terminverschiebung anzusuchen? Es ist tatsächlich so, dass mir momentan alleine schon die Fahrt nach St. Pölten schwer fallen würde. Einerseits bekomme ich beim Autobahnfahren Panikattacken, andererseits macht mir auch der Gedanke mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzufahren großen Stress, weil ich nie öffentlich fahre und es mir momentan generell schwer fällt unter Menschen zu gehen. Leider habe ich auf Grund meiner privaten Isolation auch nicht die Möglichkeit mich begleiten zu lassen. Ich hätte gerne einen Rat, wie ich die Situation am Geschicktesten löse, ohne mir Nachteile beim AMS (bin auf Grund des Rehageld-Antrages bis Ende August von der Vermittlung ausgenommen) einzuhandeln. Mein ganzes Denken kreist seit einer Woche um diese Frage, daher bin ich auch nicht in der Lage, sie eigenständig zu lösen.

Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre geschätzte Antwort, darf gerne auch veröffentlicht werden. Liebe Grüße (3.07.17)

Antwort:
es wäre gut gewesen, wenn sie diese frage ihrem arzt gestellt hätten.
ev. probieren sie es telefonisch - rufen sie dort an und teilen sie denen mit, dass sie im krankenstand sind und sie daher einen anderen termin bräuchten. - ob das ev. in ordnung geht?
aber sie sollten/müssten diesen termin "endlich" hinter sich bringen - wäre gut! - vielleicht endet er positiv und sie erhalten dadurch das rehageld und so eine zeit lang ruhe vorm AMS?
kann also durchaus für sie positiv ausgehen, umsomehr, als das sie vom psychater einen befund für den gutachter bekommen haben.
wenns irgendwie geht nehmen sie den termin wahr - ansonsten versuchen sie einen anderen termin zu bekommen. aber unbedingt dorthin rühren / melden bzw. anrufen.

>Zu: "Berufsunfähigkeit?" (9.05.2017)
+ "
Ein kurzes Update zu meinen weiteren Schritten" (25.05.2017)

+ "Hier ein Update zu meinem gestrigen AMS-Termin, er war kurz und schmerzlos" "Rehageld-Antrag: Grundsätzlich für maximal 3 Monate nicht zur Verfügung stehen" (28.05.2017)

7.07.2017 um 14.11 Uhr - von A. - "Endlich geschafft, bei der PVA um einen neuen Termin zu ersuchen"
Guten Tag Herr Moser!

Danke für Ihre Hilfe und Ihre aufmunternden Worte.

Ich habe es heute endlich geschafft, bei der PVA anzurufen und um einen neuen Termin zu ersuchen. Die Dame war sehr nett, ich habe ihr meine Situation erklärt (depressive Episoden, Panikattacken) und dass der Facharzt vier Wochen Arbeitsunfähigkeit empfohlen hat. Sie hat gemeint, dass ein Krankenstand prinzipiell nichts mit der Begutachtung zu tun hat (außer Akutfälle), hatte aber andererseits Verständnis für meine Situation und hat mir einen neuen Termin in ca. einem Monat in Aussicht gestellt. Falls ich den dann auch nicht wahrnehmen könnte, müsste das mein Hausarzt bestätigen und der Begutachter könnte eventuell zu mir nach Hause kommen.

Ich bin jetzt mal erleichtert, dass der unmittelbare Druck weg ist, obwohl ich mir nicht 100% sicher bin, ob mir das nicht als Verweigerung der Begutachtung ausgelegt werden und eine Sperre der Notstandshilfe zur Folge haben, allerdings bin ich mir keines fehlerhaften oder mutwilligen Verhaltens bewusst, zumal man Panikattacken nicht nachweisen kann wie eine Grippe. Dazu eine kurze Frage: Kann ein Bezug nachträglich gesperrt werden (also rückgefordert oder ein späterer Bezug nicht ausgezahlt)? Prinzipiell weiß das AMS von mir momentan ja nur, dass ich krankgeschrieben bin, also falle ich damit ohnehin nicht in deren Einflussbereich, weil ich ja derzeit Krankengeld beziehe. Das AMS wird sich erst Ende August an die PVA wenden und nachfragen, wie es um meinen Fall steht. Meinem Ermessen nach bewege ich mich da in einem rechtlichen Graubereich, aber vielleicht haben Sie ja eine eindeutigere Meinung dazu. Vielen Dank!

Liebe Grüße und schönes Wochenende!

Antwort:
Eben, da sie im Krankenstand sind, ist jetzt eh die Krankenkassa für sie zuständig. Und auch für danach sehe ich keinen Bezugssperrgrund! Es kann oder wird ev. passieren, dass sie während dem I-Pensions-Entscheidungs-Zeitraum dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, da sie ab Antragstellung maximal 3 Monate Ruhe vorm AMS haben. Heisst nach dieser Zeit müssen sie dem AMS / Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen - egal ob sich der Begutachtungstermin verschiebt oder auch nicht! (Ohne Gewähr)


3.07.2017 um 18.53 Uhr - von C*. - "PVA / BBRZ / Gesprächstherapie?"


Hallo!
Ich bin seit mehreren Monaten krank gemeldet. Bei meinem vorigen Termin bei der WGKK (Kontrollmeldetermin) hat mir eine Ärztin eine Gesprächstherapie nahegelegt und diese auch gleich "für mich" (45 J.) bei der PVA gebucht.
Mittlerweile ist ein Brief vom BBRZ gekommen mit einer Einladung zu einem Infotag.
Ich habe extrem schlechte Erfahrungen mit dem BBRZ (vom AMS) gemacht. Ausserdem fällt es mir durch meine Krankheit schwer Termine wahrzunehmen.
Desweiteren handelt es sich hierbei - so wie bei den AMS-Kursen - um Korruption der regierenden Parteien.
Mein gesundheitlicher Zustand hat sich durch die ganze Aufregung extrem verschlechtert.
Muss ich an dieser "Reha" teilnehmen?
Was können Sie mir hier raten?
Egal ob gesund oder krank, man wird von den korrupten Politikern eingeholt! Ich bin kein Spielball für Korruption!
Liebe Grüße und danke, dass es Ihre Seite gibt!

Antwort:
Vorweg, Vorsicht! Nicht - monatelang - wegen ein und derselben Krankheit im Krankenstand verbringen! Es droht die Aussteuerung!
Und sie bringen anscheinend was durcheinander! Lassen sie sich immer genau aufklären! Am Besten immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen, wenn möglich!
PVA ist nicht BBRZ!
PVA ist die Pensionsversicherungsanstalt - hier geht es drum ev. einen Antrag auf I-Pension oder Rehageld zu stellen! / Ev. gibts Förderungen zur Umschulung.
(siehe Infoseite)
BBRZ ist ein Unternehmen, dass u.a. für das AMS Zwangsmassnahmen abhält und Arbeitsfähigkeit abklärt - wegen Zwang und schauerlichen Rückmeldungen fehlt meist ("oder immer?") die Vertrauensbasis und das BBRZ ist im Interesse der Behörden Arbeitsmarktpolitik tätig!
Siehe Antwort zu BBRZ! (Zeit nehmen und sämtliche Links in Ruhe durchgehen!
Was die Gesprächstherapie betrifft,
so hat die KK-Ärztin ev. eine Therapie bei einer Fachärztin gemeint. Dazu bräuchten sie von ihrem Hausarzt eine Überweisung zum Facharzt! Falls, reden sie mit ihrem Hausarzt / Vertrauensarzt und holen sich eine Überweisung! (Ohne Gewähr)

5.07.2017 um 9.46 Uhr - von C. - "BBRZ-Fragebogen: Unfassbar skandalöse Fragen, die ich mit Sicherheit nicht beantworten werde"
Sehr geehrter Herr Moser!

Danke für Ihre Antwort. So sieht der aktuelle Fragebogen des BBRZ aus. Unfassbar skandalöse Fragen, die ich mit Sicherheit nicht beantworten werde. Im Original waren übrigens 5 gravierende Rechtschreibfehler. Nur ein kleines Beispiel dafür, wie unprofessionell man dort vorgeht.

Das BBRZ ist zwar eine GmbH, jedoch Gesellschafter dieser GmbH ist ein Verein:
VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER BBRZ GRUPPE (BBRZ GRUPPE)

Vereine haben so gut wie keine buchhalterische Pflichten und müssen keine Steuer bezahlen. Auch scheint nicht auf, wer Vereinsmitglied ist. So können die Mitglieder (politische Angehörige) das Geld dann ohne Probleme untereinander aufteilen.

Fragebogen BBRZ:

Name: ____________________________

Versicherungsnr.: ____________________

Datum: ____________________________

Pat. Nr.: ___________________________

Angaben zu Ihrer Gesundheit:

Im Folgenden finden Sie einige wichtige Fragen zu Problemen, die Sie in den letzten 4 Wochen gehabt haben. Bitte beantworten Sie die Fragen möglichst mit JA oder NEIN.

1. Ist der Konsum von Alkohol derzeit zum Problem geworden? (JA/NEIN)

2. Nehmen Sie derzeit regelmäßig Drogen? (JA/NEIN)

3. Rauchen Sie (Zigaretten, etc.)? (JA/NEIN)

4. Fühlen Sie sich derzeit von einem ärztlich verschriebenen Medikament abhängig oder nahmen Sie mehr davon, als Ihnen verschrieben wurde (zB Beruhigungsmittel, Schmerzmittel)? (JA/NEIN)

5. Haben Sie derzeit Angst, allein das Haus zu verlassen, sich in einer Menschenmenge zu befinden, in einer Schlange anzustehen, in Gegenwart anderer Menschen zu sprechen, zu essen oder zu schreiben, mit dem Zug oder Bus zu fahren? (JA/NEIN)

6. Leiden Sie derzeit unter Gedanken oder Handlungen (wie Dinge kontrollieren oder wiederholt Hände zu waschen), die unsinnig waren und immer wieder kamen, auch wenn Sie es gar nicht wollten? (JA/NEIN)

7. Machen Sie sich unablässige Sorgen darüber, eine ernsthafte Erkrankung zu haben, die Ihre Ärzte bislang noch nicht erkannt und diagnostiziert haben? (JA/NEIN)

8. Kam es schon einmal vor, dass andere Menschen sagten, Sie seien zu dünn? (JA/NEIN)

9. Waren Sie in den letzten 4 Wochen nahezu jeden Tag niedergeschlagen oder bedrückt oder hatten kein Interesse bzw. keine Freude mehr an Dingen, die Ihnen sonst viel bedeutet haben? (JA/NEIN)

10. Haben Sie jemals schwere Lebensereignisse gehabt, an denen Sie heute noch leiden, die heute noch nachwirken? (JA/NEIN)

11. Haben Sie jemals ungewöhnliche Erlebnisse gehabt (zB Stimmen gehört, obwohl niemand da war, spezielle Kräfte gespürt, Gefühle von außen verfolgt beeinflusst oder beeinträchtigt zu werden)? (JA/NEIN)

Derzeit in Behandlung? (JA/NEIN)

Facharzt: _________________

Psychotherapeut: ___________ (4.07.17)

Antwort: "Hammer!"
Ja, sie tun gut daran diese Fragen nicht zu beantworten! WAS ICH JEDEM/JEDER RATE!
Das sind Fragen (sensible Daten) die, wenn, nur dorthin beantwortet gehören, wo erstens Vertrauen vorhanden ist und weiters wo SCHWEIGEPFLICHT besteht!

>"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" "Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?". (13.10.14)<

Nimmt tatsächlich jemand daran teil, so verbietet unbedingt die Datenweiterleitung ans AMS / an Behörden!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
unter:
Datenschutz
.

Anmerkung: "Unfassbare Unseriosität"
"In jedem anderen Bereich würde die Polizei / Staatsanwaltschaft, bei einem Verhalten wie diesem, das die demokratische Rechtsordnung untergräbt, sofort einschreiten!
Warum nicht hier? - weil wir es mit einem Staat "besser" Politik zu tun haben, der "besser" die sich noch immer nach einer Feindbildsichtweise ausrichtet! Ein Staat / Eine Politik die sich ("teilweise") noch immer an die 40iger Jahre des letzten Jahrhunderts orientiert!
Ein Staat/Politik die Feindbildpolitik betreibt! Eine Politik niedrigen Niveaus, dem die Fähigkeit des zusammenhängenden Denkens / Handelns nicht innewohnt oder diese ignoriert!

"Kreislauf" - U.a. fehlende Aufarbeitung des Nationalsozialismus, festigt im Volk dieses (u.a. niedrige menschliche) Niveau! Eine daran ausgerichtete Politik sichert PolitikerInnen sämtlicher Farben WählerInnen-Stimmen!
Was die Grundlage für Karriere, Erfolg, "Reichtum" etc. ist! - Das ist wiederum der Grund, der die Aufarbeitung unserer kriminellen Vergangenheit bzw. eine Selbsterkenntnis / Bewusstseinsbildung verhindert!

"Optimismus" - Ich rede von bis jetzt agierenden Parteien / PolitikerInnen. Andererseits bin ich auch überzeugt, dass dieses Verhalten / diese (neoliberale, egoistisch-faschistoide nach Gier und Macht ausgerichtete) Politik von immer mehr Menschen durchschaut wird und wir uns deswegen an der Schwelle einer grundsätzlichen Veränderung befinden! - ("weltweit", "auch wenn Österreich das Schlusslicht bildet")

U.a. auch deswegen, weil viele der festgefahrenen KleinkrämerInnen-Seelen, denen die Fähigkeit des zusammenhängenden Denkens (und Handelns) fehlt, aussterben!

Es ist längst an der Zeit für einen Menschenschlag höheren Niveaus (Bildung der emotionalen Intelligenz tut das Seinige dazu! Bewussteinsbildung!
)"


3.07.2017 um 11.57 Uhr - von J*. - "Partnerschaftsanrechnung bei einer AMS-geförderten Ausbildung?"


Sehr geehrter Hr. Moser,

Ich habe auch eine Frage an Sie.
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, beziehe Notstandshilfe und bin in einer vom AMS geförderten Ausbildung zur Krankenschwester.
Ich bin mit meinem Freund zusammengezogen und muss ja jetzt auch sein Einkommen zur Neuberechnung angeben.
Kann es wirklich passieren, dass ich vom AMS nicht mehr gefördert werde, nur weil mein Freund relativ gut verdient?
Natürlich teilen wir uns die Miete, aber ich muss ja trotzdem für meine Lebenserhaltungskosten und die Lebenserhaltungskosten und Betreuungskosten der Kinder aufkommen..?
Kann es sein, dass ich nur durch eingehen einer Partnerschaft auf einmal nicht mehr Förderungswürdig bin?
Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort. Lg.

Antwort:
Ich vermag mich jetzt nicht festzulegen. Wenn er gut verdient wird ihnen sein Einkommen bei der Notstandshilfe angerechnet!
Ich denke während des Kurses bekommen sie weiterhin eine Unterstützung (Deckung des Lebensunterhaltes) die ca. die selbs Höhe hat als die Notstandshilfe / Arbeitslosengeld!
Sehen sie sich den folgenden Link an - Aus- und Weiterbildungsbeihilfen - und sprechen sie unbedingt mit ihrer BeraterIn darüber.
(Ohne Gewähr) Danke für ev. Rückmeldung über weitere Vorgehensweise.


2.07.2017 um 10.11 Uhr - "Ehepaar getötet: Hass auf Gesellschaft und FPÖ als Motiv / An der Gesellschaft ein Exempel statuieren"


Ehepaar getötet: Hass auf Gesellschaft und FPÖ als Motiv
Motivlage: Der 54-Jährige entwickelte zunehmenden Hass auf die Gesellschaft und speziell auf die FPÖ (diePresse)

"Er habe die Partei und die Gesellschaft für viele negative Erfahrungen verantwortlich gemacht - etwa, wenn er beim AMS nicht gut behandelt wurde oder ihm die Mindestsicherung gekürzt wurde."

>Der Verdächtige soll davon ausgegangen sein, dass seine Opfer ein Naheverhältnis zur FPÖ hatten (msn-com)

Anmerkung: "Wahnsinnstat"
Es hätte ihn jemand auf SoNed aufmerksam machen sollen bzw. drauf hinweisen müssen, dass er - was behördliche Behandlung betrifft - kein Einzelfall ist und dass es nicht nur "AusländerInnen" so ergeht.

(U.a. auch auf "Politische Katastrophe")


1.07.2017 um 9.01 Uhr - von E*. - "Arbeitserprobung bei der Caritas?"


Guten Morgen Herr Moser,
bzgl. Abmeldung beim AMS habe ich Fragen, d.h. ich habe eine Mitteilung bekommen, daß ich am **.07. eine Arbeitserprobung bei der Caritas machen muss - ein Fernbleiben kann sanktioniert werden, bzw. erfolgt die Zuweisung dann zu einem regulären Job bei der Caritas.
Habe ich die Möglichkeit mich nächste Woche noch beim AMS betreffend Pflegekarenz abzumelden (Vater Pflegestufe 3), da der Termin für die Arbeitserprobung bereits vorliegt? Sollte eine Abmeldung möglich sein, werde ich nach den 3 Monaten versuchen mich beitragsfrei kranken- und pensionsversichern zu lassen.
Für Ihre Auskunft besten Dank. Freundliche Grüße

Antwort:
wenn sie anspruch auf pflegekarenz haben, dann müsste das jederzeit möglich sein - tun sie es!
sie müssen dies mit ihrem beraterin bzw. vorgesetzten / geschäftsstellenleiter ausmachen. wies aussieht gibt es keinen rechtsanspruch???
falls - holen sie sich von der AK die notwendige auskunft?
- danke für rückmeldung über ausgang.
nochwas
arbeitserprobung / training müsste freiwillig sein - darf also nicht sanktioniert werden - arbeit nur wenn nach KV / branchenüblich entlohnt wird.
siehe

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige
Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10
Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)< (ohne Gewähr)

1.07.2017 um 14.19 Uhr - von E*. - "Vereitelung?"
Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre umgehende Nachricht.
Beim ÖGB könnte ich mich informieren, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt noch in Pflegekarenz gehen kann. Ich bin mir hier echt unsicher, da das AMS mir dann vorauss. Vereitelung auslegen könnte, da ich den Termin für die Arbeitserprobung bereits kenne.
Nachstehendes habe ich vom AMS per e-mail erhalten, da ich einen Widerruf zur Weitergabe von Daten betreffend GBP gesandt habe.
"Den Widerruf gemäß DSD 2000 (§§4,8,9 u.a.) nehmen wir zur Kenntnis.

Eine Antritt zur Arbeitserprobung bei der Caritas im Bereich Elektro mit *.07.2017 hat unabhängig davon zu erfolgen
Sollte kein Antritt erfolgen, so ist von Seiten AMS eine mögliche Ausschlussfrist §10 ALVG mit einer möglichen Übernahme in ein Dienstverhältnis bei der Caritas per *.07.2017 niederschriftlich festzuhalten. Mit freundlichen Grüßen"

Habe ich überhaupt die Möglichkeit in der Zeit der Arbeitserprobung das Dienstverhältnis zu lösen, bzw. wenn ich dann für 3 Monate übernommen werde?Freundliche Grüße

Antwort:
die arbeitserprobung ist "ev." ohne sanktion zu verweigern - sonst Berufung - wie
in der antwort zu sehen. -
aber vorsicht
- gibts einen vertrag bzw. werden sie übernommen und nach kv entlohnt so
handelt es sich um ein zumtbares dv - hier gibts bei verweigerung / vereitelung eine sperre . also die massnahme vorher - ev. ablehnen.
reden sie bez. pflegekarenz mit dem AMS - kann sein, das die gar nichts dagegen haben, weil sie aus der statistik verschwinden - was ein arbeitsmarktpolitischer erfolg wäre. ohne gewähr


30.06.2017 um 10.22 Uhr - von T*. - "Eine verzweifelte Mama"


Liebe Leute! Ich steh grad vor einem dezenten Dilemma ... nachdem ich dieses Monat erst einen AMS Kurs beendet habe, hat mir der Verein für Anfang Juli nun wieder einen verpflichtenden vierwöchigen Kurs zugeteilt um "meine Verfügbarkeit" zu prüfen. Grundsätzlich ja alles halb so tragisch, aber ich bin alleinerziehende Mutter dreier Kinder, von denen zwei noch in den Kiga gehen. Und genau dieser hat in drei der vier Kurswochen geschlossen. Juhu. Alternative Kinderbetreuung wurde schon gesucht aber leider nicht gefunden (enventuell eine der drei Wochen, aber das wars dann auch schon). Dem AMS is das natürlich herzlich blunzn ... jetzt ist die Frage welche Möglichkeiten ich habe. Bis jetzt hatte ich die Ideen zwei Wochen in Pflegeurlaub zu gehen. Is halt die Frage, inwiefern die dann natürlich ne Bestätigung benötigen. Urlaubsanspruch habe ich ja vermutlich nicht wenn ich in einem Kurs bin. Was wäre wenn ich mich kurzfristig einfach vom AMS abmelde und nach drei Wochen wieder an
melde? Ich weiß, in der Zeit hätte ich keine Bezüge, wohl auch keine Krankenversicherung, aber ja. Die Frage is eher welche Ansprpüche ich nach einer Wiederanmeldung nach drei Wochen hätte? Würde ich dann die gleichen Bezüge wie vor der Abmeldung bekommen? .... Hach, s Leben könnt so einfach sein ...
Ich dank euch schon mal.
Eine verzweifelte Mama (29.06.17)

Antwort:
Bei Abmeldung wären sie weiter 6 Wochen versichert - also bis zur Wieder-Anmeldung und sie bekämen auch den selben Bezug weiter!
Aber nehmen sie das nicht hin!
Haben sie bereits einen Deppenkurse absolviert, brauchen sie Deppenkurse mit ähnlichen Inhalten nicht nochmals besuchen!
Wäre bei Sperre die Berufungsbegründung! (Berufung) - Wie auch Coaching ist eine freiwillige Angelegenheit!

>(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - ? - 28.04.2016)
unter:
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015)

>Pflegeurlaub wäre möglich, wenn sie vom Arzt eine Bestätigung bekommen!
Sollten alle Stricke reissen und sollte ihnen der Bezug eingestellt werden, weil sie für ihre Kinder keine Betreuung haben (dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung stehen), so suchen sie um Mindestsicherung an!
Auch wenn diese (MA / Sozialamt) mit dem AMS verknüpft wurde, so besteht ev. die Möglichkeit, dass sie für diese Zeit die Mindestsicherung bekommen!
>"Da der Kindergarten im Sommer zu hat, meldet der AMS-Betreuer die Mutter vom AMS-Bezug ab und überstellt sie ans Sozialamt - Das hat bei weitere 3 Mütter auch geklappt" (25.06.14)
dazu siehe:
AMS-Methoden-Beschreibung:
unter:
>In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? - In Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht"<
Und nochwas,
wegen Betreuungspflichten müssen sie dem AMS ( wie dem Kurs) "nur" 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Falls das was hilft, machen sie über diese Zeit mit dem Kursbetreiber ihren Anwesenheitszeitraum aus!
Also ein paar Beispiele, die sicherstellen sollten, dass sie auf keinen Fall auf den Bezug verzichten müssen - und sie sich stattdessen für irgendeine Möglichkeit entscheiden können! (Ohne Gewähr)

28.06.2017 um 16.15 Uhr - von M. S. - "Arbeitskräfteüberlasser: Die Recherche zu GPS nehme ich zum Anlass, um Infos an zwangsbeglückte LeiharbeiterInnen weiterzugeben"


Hallo Christian,
bei meinen letzten AMS-Kontrolltermin, Ende Mai, drehte sich das Gespräch auch über GPS. GPS, Gemeinnütziges Personalservice Kärnten GmbH, lautet die offizielle Bezeichnung dieser Leasing-Firma, die mit dem AMS-Kärnten dick befreundet ist. AMS/GPS – ein Politsumpf der seinesgleichen sucht.
Jedenfalls recherchierte ich zu GPS.
Fazit: Es gibt nichts gutes über GPS zu hören und zu lesen. Außerdem ist GPS nicht bei der WKO registriert. Verfügt also über keine Berechtigung als Arbeitskräfteüberlasser.
W
ie auch immer, ich nehme das zum Anlass ein paar Infos für „angehende“ zwangsbeglückte LeiharbeiterInnen zu liefern.

Vorab aber eines: Mensch ist Mensch und keine Handelsware!

Wesentliche Punkte aus dem Arbeitskräfteüberlassungs-KV

Probezeit
Der erste Monat gilt als Probemonat. Während des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis zur Leiharbeitsfirma jederzeit ohne Kündigungsfrist gelöst werden.

Kündigungsfristen
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der unten angeführten Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gekündigt werden. Der/die ArbeitgeberIn darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen Beendigung einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des/der Arbeitnehmers/in liegen. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

Die Fristen betragen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
bis 3 Jahre 2 Wochen
bis 5 Jahre 3 Wochen
bis 10 Jahre 5 Wochen - danach 7 Wochen

Achtung Falle! - Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
Bei jeder Arbeitskräfteüberlassung treten zwangsläufig Stehzeiten auf: Wenn ein Auftrag bei einem Beschäftiger zu Ende geht, kann nicht immer sofort ein passender Einsatz bei einem neuen Beschäftiger zur Verfügung stehen. Das Risiko solcher Stehzeiten muss der Überlasser tragen - gerade darum gibt es ihn ja! Die Praxis zeigt aber leider, dass der Überlasser in vielen Fällen versucht, das Arbeitsverhältnis mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden.

Kündigung bei Stehzeiten ist unzulässig!
Jede Kündigung kann binnen einer Woche beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist (Kündigungsanfechtung gem. § 105 Arbeitsverfassungsgesetz). Für

LeiharbeiterInnen sieht der Kollektivvertrag darüber hinaus eine günstigere Regelung vor. Der Kollektivvertrag regelt, dass aufgrund der Beendigung einer Überlassung nicht gekündigt werden darf. Ist also ein Einsatz zu Ende, darf das Arbeitsverhältnis gerade zu diesem Zeitpunkt (und 4 Arbeitstage danach) nicht gekündigt werden. Die Leiharbeitsfirma muss einen neuen Einsatz suchen. Unsere dringende Empfehlung: Erfolgte eine Kündigung durch die Leiharbeitsfirma, dann rasch Kontakt mit dem Betriebsrat oder mit der Gewerkschaft PRO-GE aufnehmen.

Einvernehmliche Auflösung nicht gleich unterschreiben!
Um eine unzulässige Kündigung - wie oben beschrieben - zu umgehen, versuchen Überlasser in vielen Fällen das Dienstverhältnis mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden. Achtung! Nicht unterschreiben, erst einmal bei der Gewerkschaft informieren. Denn mit der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird der Kündigungsschutz umgangen und massive Entgeltverluste sind die Folge.

Stehzeiten als Urlaub?
Mit einer Urlaubsvereinbarung müssen immer beide - also ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn - einverstanden sein. Daher können Stehzeiten auch nicht einseitig vom Überlasser als "Urlaub" verbucht werden. Gibt es hier Probleme, helfen Betriebsrat und Gewerkschaft gerne weiter.

Grundsätzliche Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden. Während der Zeit der Überlassung gelten die arbeitszeitrechtlichen Regelungen des im Beschäftiger-Betrieb auf vergleichbare ArbeitnehmerInnen anzuwendenden Kollektivvertrages (Beschäftiger-KollV) auch für LeiharbeitnehmerInnen. Weist der/die LeiharbeitnehmerIn nach, dass im Beschäftiger-Betrieb Arbeitspausen bezahlt (als Arbeitszeit behandelt) werden, gilt dies auch für überlassene ArbeitnehmerInnen.

Mindestlöhne
BG F Techniker EUR 17,53 / BG E Qualifizierte Facharbeiter EUR 14,24

BG D Facharbeiter EUR 12,38 / BG C Qualifizierte Arbeitnehmer EUR 11,05

BG B Angelernte Arbeitnehmer EUR 9,83 / BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(zulässig nur im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit) EUR 9,30

Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen.
Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft.

Genauere Informationen über die konkreten Referenzbranchen und die Prozentsätze bekommst du bei den zuständigen SekretärInnen der PRO-GE.

Verhinderungsgründe
LeiharbeiterInnen haben bei Verhinderung wie z.B. bei Hochzeiten, Teilnahme an Begräbnissen, Geburten etc. Anspruch auf Freizeit. Diese Gründe der Arbeitsverhinderung sind im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung aufgezählt und die Anzahl der freien Tage oder Stunden ebenfalls.

Urlaubszuschuss
Der Urlaubszuschuss beträgt ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Monatsentgelt auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes. Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubs fällig.

LeiharbeiterInnen, die länger als 5 Monate beim Überlasser beschäftigt sind, müssen den Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Monatsabrechnung Juni erhalten.
LeiharbeiterInnen, die nach dem 30. Juni im Überlasserbetrieb eintreten, gebührt der Urlaubszuschuss bei Antritt des Urlaubs spätestens jedoch mit dem Dezember-Lohn.
Wird ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt.
Im Eintrittsjahr gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses (1/52)

Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration)
Alle LeiharbeiterInnen haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden.

Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt.

LeihabeiterInnen, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52). © www.leiharbeiter.at

Anmerkung: Eine Arbeitsstelle die es nicht gibt, kann auch nicht abgelehnt werden! Nur für den Fall, das so etwas vom AMS auch als Vereitelung gewertet wird.
Gehen wir doch gemeinsam und verstärkt gegen diese staatlich genehmigten Menschenhändler vor! (27.06.17 - "ohne Gewähr")

---------- ------------ --------

(siehe auch Moderne Sklaverei (Leiharbeiter)
bzw.
SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS "systematisch rechtswidrige" Bezugs-Sperren" (?)


27.06.2017 um 10.40 Uhr - von R*. - "Vor kurzem aus einem UNO-Auslandseinsatz zurückgekommen"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich bin erst vor kurzem aus einem Auslandseinsatz des Österreichischen Bundesheeres UNO zurückgekommen . Nach konsumieren meines Resturlaubes habe ich mich umgehend beim AMS arbeitslos gemeldet.

Nun habe ich den Bescheid des AMS erhalten das mein Arbeitslosengeld Anspruch bis zum 13 August ruhend ist erst ab diesem Datum gilt und ich erst dann Anspruch darauf habe. Da bei mir resultierend aus diesem Einsatz noch ein Geld in Form von Urlaubsauszahlung oder ähnlichem zusteht . Soweit so gut ist halt das Gesetz ist . Leider wurden wir hier von seitens des Bundesheeres nicht darauf hingewiesen .Uns nur soviel mitgeteilt das wir sofort nach Rückkehr aus dem Einsatz Arbeitslosengeld berechtigt sind . Was leider hier ja nicht zustimmen scheint . Sämisch ja erst ab 13 August Anspruch berechtigt bin .

Meine Frage daher an Sie :
Da ich ja erst ab 13 August lt AMS Arbeitslosengeld erhalte , muß ich nun arbeiten die mir das AMS nennt davor annehmen . Bitte nicht falsch verstehen ich gehe gerne arbeiten und hab bis jetzt meine Arbeit auch immer selbst gefunden . Kaum Arbeitslos gemeldet habe ich eine Woche später schon einen Termin beim AMS
Es geht mir hierum nur ob ich Arbeiten die mir das AMS vorschlägt annehmen muss ? da ich ja noch kein Geld bekommen . Kann mich das AMS hier zu verpflichten oder nicht ?
Und mit welchen Konsequenzen kann mich das AMS bei nicht Annahme einer Arbeitsstelle bestrafen ?
Bzw .welchen Unterschied macht es wenn ich mich erst kurz vor dem 13 August Arbeitslos melde und bis dahin ich nicht Arbeitslos gemeldet bin . Da ich ja sowieso keine Leistung vom AMS erhalte .

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen (23.06.17)

Antwort:
eben, wenn sie sich erst am 12 august arbeitslos melden haben sie die ruhe-stellung ihres bezugs hinter sich, ohne dass ihnen das AMS eine stelle zuweisen konnte - sie sich so in ruhe selbst eine finden können.
logisch wäre/ist auch, dass sie nicht sanktionierbar sind, weil sie keinen bezug erhalten.
darum kann es auf eine vereitelung / verweigerung keine sperre des bezugs geben.
>ev. ist auf die krankenversicherung zu achten - sie sind nach abmeldung 6 wochen weiter versichert - ev. holen sie sich sicherheitshalber von der KK infos ein. - ev. sollten sie sich spätestens nach dieser zeit beim AMS anmelden.

Sie könnten auch die AMS-Zuweisungen/Vermittlungen dazu verwenden zu sehen, ob eine stelle dabei ist die sie interessiert und über die sie froh wären - es ist zu befürchten dass es auf dem arbeitsmarkt nicht so rosig aussieht?!

hier noch eine rechtsmeinung zum Ruhen des Arbeitslosengeldes - ev. sollten sie dies beeinspruchen! (ohne gewähr)


24.06.2017 um 19.05 Uhr - von E*. - "Hilfe/Rat zu zwei Vorfällen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin in meiner Verzweiflung auf Ihre Webseite gestoßen.
Es ist erstaunlich wie ein Mann an die Menschen mehr hilft, als ganze Organisationen, die eigentlich dafür gedacht sind, oder doch nicht...

Ich habe schon um Hilfe bei der Volksanwaltschaft ersucht, leider bekam ich nicht einmal ein Termin, erst in 3-4 Wochen wird sich bei mir jemand melden…
Das könnte für paar Angelegenheiten etwas zu spät sein…
Meine Situation ist extrem kompliziert und die Behörden der MA 40 haben es geschafft, mir noch mehr zu schaden und AMS als treue Gefährte macht auch mit.

Ich bitte Sie höflich um Hilfe/Rat!

Es sind zwei Vorfälle.

1.MA40 rechtswidrige Forderung auf Auskunft und rechtswidrige Weiterleitung von Privatdaten an den Dienstgeber, von der MA40, W. Wien. Schreiben
(Beilage 1) an der VA.

Beilage_1_Rechtswidrige Forderung auf Auskunft und rechtswidrige Weiterleitung von Privatdaten an den Dienstgeber.

2. Einwendung gegen meiner Betreuungsvereinbarung von **.06.2017

Ich bin sein **.06.2017 bei AMS angemeldet und hatte am **.06.2017 den ersten Kontrolltermin. Da ging es nur um Papiere ausfüllen.
Ich versuchte meine Situation mit der MA40 und meinen Dienstgeber zu schildern, wurde aber ignoriert…“Ich kann Ihnen nicht helfen“ natürlich unhöflich.
Auf Grund, dass die Behörde keine Zeit mehr für mich hatte, sollte ich einen neuen Termin, eben am **.06.2017 um 10:**h, ausmachen müssen, bzgl. Antrag auf Arbeitslosengeld, obwohl ich lt. Gesetzt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, sagte mir die Fr. T. persönlich.

Ich habe eine Einwendung gegen der Betreuungsvereinbarung, per AMS-Konto, gesendet (Beilage _2) und eine Absage mit Erklärung (Beilage_3) bzgl. den Termin am **.06.2017 um 10:**h, mit der Bitte um Bestätigung.

Beilage_2_Einwendung gegen meiner Betreuungsvereinbarung von **.06.2017

Die Antwort auf meine Einwendung gegen die Betreuungsvereinbarung ist erstaunlich respektlos, das kann man gar nicht ernst nehmen (Beilage 4).

Es wurde lt. AMS am **.06.2017 um 11:**h geschrieben, aber lt. meinem E-Mail Browser erst am **.06.2017 um 10:**h (Anm.: Einen Tag später) gesendet ( sehen Sie ganz unten Screenshot von meinem E-Mail Browser).
Noch dazu wurde ich belästigt per SMS am **.06.2017 um 18:**h, bzgl. Kontrolltermin **.06.2017 um 10:**h, der nicht stattfindet.

Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn sie sich die Unterlagen anschauen und mich wissen lassen, wie soll ich reagieren!
Besonders jetzt beim AMS - bzgl. die Einwendung ( lt. Gesetzt AMS müss Rücksicht nehmen.)

Mit freundlichen Grüßen.
E. (23.06.17)

Anmerkung: sämtliche Beilagen wurden gesichtet!

Antwort:
bez. >Betreff: Rechtswidrige Forderung auf Auskunft und rechtswidrige Weiterleitung von Privatdaten an den Dienstgeber, von der MA40, W.straße **, **** Wien.
war es gut an die VA zu schreiben - es heisst abzuwarten, ob ein zufriedenstellendes einschreiten der VA. zu erwarten / möglich ist.

>ich befürchte ? hier müssten sie sich ev. einen rechtsanwalt nehmen um die behörde u.a. auf schadensersatz zu klagen. (ev. nicht kostenfrei bzw. haben sie eine rechtsschutzversicherung?)
ev. besuchen sie den gerichtsauskunftstag in ihrem bezirk - (ev. ist auch die erste stunde auskunft bei einem rechtsanwalt kostenfrei) - und holen sie sich dort die information ein, ob sie über verfahrenshilfe klagen können bzw. wie der ablauf aussieht - falls?
in der zwischenzeit senden sie eine sachverhaltsdarstellung an die Datenschutzbehörde / erheben sie beschwerde. siehe auch unter Datenschutz

Betreuungsvereinbarung
sie haben ihren einwand getätigt gut so der liegt auf!
sie müssen aber den kontrolltermin unbedingt einhalten. (da die antwort einen tag später gekommen ist, hat sich diese mit dem ursprünglichen termin am **06.überschnitten - drum nehmen sie den am *.7.2017 wahr, wie in der e-ams-nachricht zu lesen ist!)
- ist bedingung, damit sie die mindestsicherung bekommen. MA und AMS wurden diesbez. miteinander verbunden!
wenn sie feststellen, dass sie willkürlich behandelt oder ihre äusserungen ignoriert werden, so bringen sie (ev. eingeschrieben) eine aufsichtsbeschwerde ein.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
nehem sie zu jedem termin eine begleitperson als stummen zeugen mit - wenn möglich.

>hier meine ansicht zum Betreuungsplan / Betreuungsvereinbarung-

und nochwas 2 stunden fahrtzeit beinhaltet - hin und zurück - bei einem vollzeit-DV. und 1,5 stunden bei teilzeit! - Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen - ohne gewähr


24.06.2017 um 10.01 Uhr - von H*. - "Ich soll dem AMS Geld zurückzahlen"


Hallo, ich soll dem Ams Geld zurückzahlen, verdiene aber nur wenig, zw. 500 und 600 ? monatlich. Muss aber Miete zahlen, Kind versorgen, Bezingeld, usw.
Was habe ich für Möglichkeiten, kann das Ams mein Gehalt pfänden? Danke für die Info!!!! Lg. (23.06.17)

Antwort:
Ich würde ihnen raten mit dem AMS eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Sollten sie das AMS mal brauchen, so behält es sich einfach die Hälfte ihres Bezug`s ein!
Sie hätten die Möglichkeit ihr Einkommen über die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro mon. aufstocken zu lassen. Haben sie schon mal einen Antrag gestellt?

26.06.2017 um 8.55 Uhr - von H*. - "Besitz"
Danke für die Antwort!
Mindestsicherung wird nicht gehen, da darf man keinen Besitz haben. lg

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