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16.08.2015 um 12.33 Uhr - von W*. - "Beschwerde über die Praktiken des Arbeitsmarktservice!"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider sehe ich mich dazu gezwungen, eine Beschwerde über die Praktiken des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien bei Ihnen zu deponieren.
Am Fr., den 14.8.2015, hatte ich einen Termin beim „L.- und K.coaching“, namentich bei Frau Magistra L. im AMS H. Die Zubuchung zu diesem Termin erfolgte durch die AMS-Filiale J., unter der Argumentation „ich solle mir das doch bitte einmal anschauen“.

Ich war um die 20 Jahre berufstätig. Seit nunmehr rund 4 Monaten bin ich arbeitslos, nachdem ich den von mir geleiteten Betrieb schliessen musste. In diesem Zusammenhang traten auch schwere gesundheitliche Probleme auf (Burn Out), die einen mehrmonatigen Krankenstand zur Folge hatten.
Als Mechatroniker habe ich bislang keine neue Arbeit gefunden, ich erhielt nicht einmal Antworten auf meine Bewerbungen. Daher habe ich mich entschlossen, meine Perspektiven zu erweitern und auch andere Beschäftigungsfelder zu suchen, in denen ich Stärken habe.

Zu Beginn des Termins wurde ich nicht so wie sonst üblich namentlich aufgerufen, sondern ähnlich einer polizeilichen Anhaltung nach meinem Namen gefragt und abschätzig gemustert. Nach einer einleitenden Erklärung (Dauer der Massnahme, Ziel des dort angebotenen Coachings, was ein Ziel wäre und wie es sich definiere und dass ich eines bräuchte) wurde ich nach meinen beruflichen Zielen gefragt.
Ehrlich musste ich antworten, dass ich derzeit keine konkreten Ziele in diesem Sinn hätte.
Ich konnte auch keinen Aufschluss darüber geben, warum ich dann diesen Termin bekommen hatte. Nach dem Eingangsreferat und aufgrund der Angaben im AMS-Infoblatt vermutete ich einen möglichen Zusammenhang mit einem mir bei meinem letzten Beratungstermin angebotenen Berufsorientierungskurs, den ich als unnötig empfand. „Sie brauchen sich nicht wundern, wenn Sie gesperrt werden, wenn Sie einen Kurs nicht machen, sich nicht bewerben oder einen Termin nicht einhalten.“
Ich durchlebte einen kurzen Schock, in dem ich befürchtete, dass meine Bezüge gesperrt wurden oder werden sollen.
Selbstverständlich bewerbe ich mich, habe meine Termine, verpflichtende wie auch freiwillige, eingehalten und verhalte mich auch sonst entsprechend meiner Versicherungskonditionen. Auch der Umstand, dass ich aus eigenem Antrieb Termine gesucht habe, sollte für meine Kooperationsbereitschaft sprechen.

„Als Mechatroniker?“ Als Mechatroniker habe ich noch keine Stelle gefunden. „Sie können ja zum BILLA gehen“, war der nächste Vorschlag.
„Wo ich auch nicht genommen werde“ meine Antwort. Bei erneuter Nachfrage nach meinen Zielen sagte ich, dass für mich eine Weltrevolution wohl das einzige wirklich anstrebenswerte Ziel ist. „Dann gehen Sie in die Politik.“ „Dort bin ich.“ „Aber so, dass Sie Geld dafür bekommen.“
Der Aussage „Sie können nicht erwarten, dass eine Gesellschaft Sie erhält, für die Sie nichts tun.“ musste ich entgegenhalten, dass ich das nicht so sehe. Ebenso verwunderlich wie die Unterstellung, dies wäre meine Absicht, ist für mich der Umstand, dass ausgerechnet AMS-Bedienstete gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen agitieren. Es stellt sich mir die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine derartige Agitation stattfindet, bzw. ob die Linie „was nicht bezahlt wird, ist keine Arbeit“ respektive „wer nicht arbeitet soll auch nicht essen“ dem AMS Wien sogar für Gleichbehandlungsbeauftragte als geeignet erscheint.
Ein solches Verständnis von „Gleichbehandlung“ ist jedenfalls nicht das meine.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ich erwarte nicht, dass meine politische, kulturelle, reproduktive und sonstige gemeinnützige Arbeit vom AMS honoriert wird. Es ist für mich aber definitiv nicht akzeptabel, dass solche im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten nur dann gebilligt werden, wenn sie entlohnt sind. Die Geschichte der Menschheit ist der beste Beleg dafür, dass die meiste und oft auch die wirkunsvollste und nötigste Arbeit unter der Prämisse der Selbstausbeutung geleistet worden ist und immer noch geleistet wird.

Auf den weiteren Gesprächsverlauf, der nur noch das Ziel einer schnellen Terminbeendigung widerspiegelte, werde ich nicht weiter eingehen, da er hinsichtlich meiner Beschwerde unerheblich ist. Einzig den Umstand, dass mir die Tür gewiesen wurde, ohne dass ich Aufklärung über die nötige weitere Vorgehensweise erhielt, möchte ich noch festhalten.
Erst auf Nachfrage erhielt ich einen neuen Kontrolltermin. War es vielleicht das Ziel, mich zu einem Fehler zu treiben, um meine Bezüge sperren zu können?

Leider muss ich zugeben, dass dieses Erlebnis für mich in keinerlei Zusammenhang mit den im AMS-Infoblatt aufgeführten Angeboten zu bringen ist. Was konkret ich in welchen Bereichen unternehme, um Beschäftigung zu finden, war in keinem Moment Thema oder von Interesse. Also bleibt für mich der Eindruck eines weiteren Diskriminierungsversuches aufgrund meines Äusseren, mit denen ich seit meiner Jugend immer wieder konfrontiert bin. Überdies empfinde ich es mehr als Zumutung denn als Hilfestellung, mir nunmehr monatlich „Gehen Sie zum BILLA!“ bzw. „Melden Sie sich ab!“ anhören zu müssen.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme und einer respektvolleren und menschenwürdigeren Zukunft,
mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Versuchen sie sich nicht zu wundern! Hier geht es nicht um ihre, sondern um deren Interessen! Sie dienen denen ("AMS-Zwangsmassnahmen-Kooperation bzw. Freunderlwirtschaft") nur als Stückzahl mit der in Summe Millionengeschäfte gemacht werden! Einschüchterung, persönliche Entwertung, Unterdrückung, etc. sind Bestandteil der Deppenkursfüll-Methode - trotzdem sehen sich einige als "sozial" bzw. behaupten die das sogar von sich !

Ermöglicht durch die unsoziale, unchristliche ÖVP/"SPÖ?"-Politik!
Um klarer zu sehen - folgenden Link durchlesen!
Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

Sollte es wirklich zur Sperre kommen, so legen sie auf den Sperr-Bescheid
Berufung ein! Denn, da sie noch nicht lange arbeitslos sind, hätten sie über ihre Defizite wie den Deppen-Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen!
>Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör)
>
Ein Coachingkurs müsste ausserdem auch freiwillig sein!
Wie auch die
aufsuchenden Vermittlung

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
(Ohne Gewähr)

Ev.senden sie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at!
"Die VA. braucht die Info über diese AMS/Zwangsmassnahmen-Gebarung für ihren Jahresbericht!"

17.08.2015 um 10.29 Uhr - von W. S. - "Einstudierte Strategien und Taktiken, um unsereins aus dem seelischen Gleichgewicht zu bringen"
ZU: W*. - "Beschwerde über die Praktiken des Arbeitsmarktservice!"

Lieber W*,
bitte nimm das nicht persönlich !
Die haben ihre einstudierten Strategien und Taktiken, um unsereins aus dem seelischen Gleichgewicht zu bringen.
Vor allem vorbelastete Menschen sind da gute Opfer - vor allem BurnOut, Depressionen, etc.
Man kann das mit Gehirnwäschtaktiken von Sekten oder Psychoterror gleichsetzen.
Ziel ist es, unsereins schwach zu manchen, zu brechen und nach deren Wünschen und Verlangen neu zu formen.
Schuldzuweisungen und Vorwürfe sind eine starke Waffe, die sie gezielt einsetzen.
Dazu die geeignete Rhetorik.. wie in den sog. Umerziehungslagern ?

Und ja, die machen uns bewusst Stress, damit uns Fehler passieren.

Vor allem in Deinen wortwörtlich geschilderten Aussagen kann man diese Rhetorik herauslesen.
Ich wäre erfreut, Dir mehr darüber zu erzählen, daß Dir den "Aha-Effekt" beschert !
Diese Techniken sind durchschaubar, es gibt massenhaft wissenschaftliche Handbücher dazu !
Deswegen.. nimm Distanz, auch wenns schwerfällt - erkenne deren grausliche Taktiken und Strategien !

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung !

18.08.2015 um 16.57 Uhr - von W*. - "Danke"
Herzlichen Dank!
Mit einer Veröffentlichung habe ich kein Problem. Danke auch für Beratung und Rechtsauskunft! solidarische Grüsse


16.08.2015 um 2.10 Uhr - von Z. - "Rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung verhinderte Krankschreibung!"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich besuche jetzt seit über 2 Monaten einen Deppenkurs. Meine Frau ist seit Ende Mai vom Karenz zurück und die AMS verhängte eine vorläufige Sperre per 1. Juli, weil ihnen die Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber meiner Frau fehlten. Ohne irgendwelche Benachrichtigung haben sie mich bis 12. August warten lassen. Als ich sah dass kein Geld kam, habe ich bei der AMS-Hotline angerufen. Erst dann erfuhr ich von der Sperre. Innerhalb von 2. Tagen habe ich die Bestätigung erbracht. Am Donnerstag (13.8.2015). Am Freitag wollte ich um 15 Uhr bei meinem Hausarzt mich krankschreiben lassen, denn er geht ab nächste Woche für 3 Wochen auf Urlaub. Er teilte mir mit dass ich nicht versichert bin und eine Krankmeldung ausschließlich elektronisch erfolgen kann. Nun habe ich keine Krankenstandsbestätigung und mir werden dafür 3 Tagessätze abgezogen. (Deppenkursregeln = Am Freitag unentschuldigt fehlen = 3 Tage Abzug) Ich rief noch am Freitag wieder bei der AMS-Hotline an und schilderte am Telefo
n mein Dilemma, woraufhin die Dame an der anderen Leitungsende beteuerte, dasd bei Ihnen die Sperre im System wieder aufgehoben sei und die WGKK diese Information bekommen hat. (Gespräch wurde von mir mit Einwilligung aufgezeichnet). Daraufhin rief ich bei der Krankenkasse an. Um diese Uhrzeit Freitags leider niemand zu erreichen. Was mache ich jetzt? Kann ich die Bezugssperre ( für 3.Tage) erfolgreich bekämpfen? Wie soll ich weiter vorgehen? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Z.

Antwort:
Gewisse AMS-BeraterInnen finden am Menschen-Schikanieren so grossen Gefallen, dass ihnen auch Rechtswidrigkeiten egal sind - was die KK-Abmeldung war!
Die Chancen sind zwar gering, aber kommts zur Sperre verlangen sie einen schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein - und schildern wie`s dazu kam, dass sie nicht krankgeschrieben werden konnten!

Ev. wäre eine Möglichkeit am Montag zu einer Arzt-Vertretung zu gehen, ihm dies auch zu schildern und sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Einen Tag rückwärts ist ev. möglich - Weil das Wochenende dazwischen war besteht ev. die Möglichkeit!

Oder sie sagen der Deppenkurs-Teilnahme überhaupt den Kampf an - so sie schon Deppenkurse mit ähnlichen Inhalten besucht haben. Ist das der Fall erklären sie den Deppenkurs mit Freitag beendet! Auf ev. Sperre legen sie mit der Sozialministeriums-Erklärung Berufung ein!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
bzw.
Beim "Coaching darf es "ev." auch keine Pflicht geben?"

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
(Ohne Gewähr)

Ev.senden sie über diese rechtswidrige Gebarung - der KK-Abmeldung - eine Beschwerde ans AMS und ev. auch der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at! Ist wichtig, dass die davon erfahren!


15.08.2015 um 15.44 Uhr - von Bi*. - "Qualifikation bestrafen"

"Bitte helfen Sie mir in dieser Situation aus Willkür und Menschenverachtung eine Lösung zu finden, die mich wieder an ein Rechtssystem in unserem Land glauben lässt"


Lieber Herr Moser,

ich habe Ihre Kontaktadresse vom Support-Team des Arbeitslosen-HelpCenters bekommen und wende mich daher in dieser Angelegenheit hoffnungsvoll an Sie.

Ich bin Bilanzbuchhalterin mit jahrelanger Berufstätigkeit und habe mir meine dahingehenden Aus- und Weiterbildungen durchwegs selbst finanziert. Im Zuge meiner Jobrecherchen nach der Kündigung meines letzten Dienstverhältnisses bin ich auf eine vom WIFI angebotene neue Weiterbildungsform (MSc Bilanzbuchhaltung) gestoßen, die aufgrund meiner bisherigen Abschlüsse bzw. Berufserfahrungen maßgeschneidert für mich wäre. Nach drei gescheiterten Jobs in Steuerberatungskanzleien, die mir allesamt vom AMS vermittelt wurden, schien mir das als eine großartige Möglichkeit künftig aus diesem sogenannten Teufelskreis auszubrechen, denn leider sind Jobs in immer denselben Kanzleien, die mehrmals im Jahr neue Mitarbeiter suchen, zumeist die einzigen verfügbaren Stellen in meinem Tätigkeitsbereich. Um nach zwei durchlebten Burn-Outs und jahrelanger medikamentöser Behandlung diesmal rechtzeitig die Reißleine zu ziehen, um vor einem erneutem Ausfall am Arbeitsmarkt verschont zu bleiben, entschied ich mich schließlich – sowie weitere vier Mitarbeiter in einer Kanzlei von zehn Angestellten, wobei bei einer Mitarbeiterin sogar ein Gerichtsverfahren über die Arbeiterkammer anhängig ist - nach zahlreichen Schikanen das Dienstverhältnis zu beenden. Kurzum ich habe nun das langwierige Bewerbungsverfahren am WIFI durchlaufen, zahlreiche Anrechnungen, die nötig sind um diese Ausbildung in der Zeit vom 02.10.2015 bis 30.04.2016, also in nur knapp sieben Monaten abzuschließen, wurden mir genehmigt und das AMS war über diese Tatsache informiert. Mein Betreuer vom AMS O. bot mir an, meinen Ausbildungswunsch nach fixer Zusage des Wirtschaftsförderungsinstitutes seinem Abteilungsleiter vorzulegen. Immer wieder erwähnte ich, dass ich selbstverständlich für alle Kosten selbst aufkommen würde, da ich eine Belastung von EUR 8.500,00 in Zeiten wo allerorts gespart werden muss, für das AMS für unzumutbar hielt. Herr L. erklärte mir jedoch, dass, wenn das AMS diese Ausbildung nicht vollständig genehmigen würde samt Übernahme aller Kosten, so würde diese Ausbildung auch keine Unterstützung durch das AMS für mich finden. Gestern erhielt ich den Anruf von Herrn L., der mir mitteilte, dass mir sein Abteilungsleiter ausrichten ließe, dass meine bisherige Qualifikation für das AMS eben „gut genug“ wäre, eine Weiterbildung in meinem Fall nicht mehr akzeptiert werden kann und ich mich umgehend bei jenen zwei Vermittlungsvorschläge, die mir bereits zugestellt wurden (Vollzeit, denn ein Anrecht auf eine Teilzeittätigkeit von 20 Stunden hätte ich nicht) bewerben müsse, ansonsten würde er das Verfahren gegen mich einleiten, womit mein Geld für sechs Wochen gesperrt wäre! Ich war nach diesem Telefonat außer mir und suchte sofort das Gespräch mit dem Geschäftsstellenleiter Herrn S. Dieser erklärte mir freundlich jedoch bestimmt, dass, würde ich diese Ausbildung auf eigene Kosten machen, das AMS mir für diese Zeit meinen AMS-Bezug einstellen würde. Jetzt solle ich mich für diese beiden 40-Stunden-Jobs bewerben und für den Fall, dass ich dort anklingen lassen würde, was ich den Firmen gegenüber aus Loyalitätsgründen natürlich für selbstverständlich gehalten hätte, dass ich ab Herbst eine Ausbildung plane, wo ein 40-Stunden-Job schlicht unmöglich ist (diese sieben Ausbildungsmonate umfassen insgesamt 60 ECTS, also umgerechnet 1.500 Stunden), würde er mir ebenfalls sofort den Bezug einstellen. Auf die Frage hin, ob er mich zwingen würde, meinen zukünftigen Arbeitgeber anzulügen, antwortete er mit Ja.

Mittlerweile bin ich, nach ohnehin einem Monat Sperre wegen Selbstkündigung, vom Arbeitslosenbezug gesperrt, obwohl die beiden angebotenen Tätigkeiten zum einen auch nicht in meinen Tätigkeitsbereich als Bilanzbuchhalterin fallen und die andere Stelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln unerreichbar ist. Herr S. kündigte mir an, dass eine Berufung aussichtlos sei, da er bereits mit der nächsthöheren Instanz Kontakt aufgenommen hätte. Außerdem habe ich vor wenigen Tagen dem AMS eine Stellenzusage mit sofortigem Eintrittstermin nach Abschluss meiner Weiterbildung vorgelegt, die - obwohl mir anfangs zugesagt wurde, dass, wenn ich eine solche hätte, meine Weiterbildung akzeptiert würde - lediglich Ignoranz fand, stattdessen wurden mir neuerlich Vermittlungsvorschläge für 40-Stunden-Jobs zugesandt. An den Ombudsmann für das Land Burgenland habe ich mich bereits gewandt, doch selbst nach einer nochmaligen Aufforderung mit dem Ersuchen einer Beantwortung meines Anliegens, blieb ein ebensolches Antwortschreiben aus.

Herr Moser, ich bitte Sie inständig, mir in dieser für mich ausweglosen Situation einen Rat zu geben, wie es für mich in dieser Angelegenheit weitergehen kann. Ich habe von der Möglichkeit gehört den sogenannten Formalweg zu beschreiten (Instanzenweg für Ausbildungen ohne Rechtsanspruch). Wie sieht es mit einem etwaigen Anrecht auf eine Mindestverfügbarkeit von 20 Stunden bei qualifizierter Anwartschaft aus? Wozu würden Sie mir insgesamt raten? Bitte helfen Sie mir in dieser Situation aus Willkür und Menschenverachtung eine Lösung zu finden, die mich wieder an ein Rechtssystem in unserem Land glauben lässt.

Gerne darf mein Anliegen auch veröffentlicht werden. Ich danke ihnen vorab vielmals für Ihre Bemühungen und verbleibe in der Hoffnung auf Ihre wertvolle Unterstützung

mit herzlichen Grüßen
Bi.

Antwort:
Vorweg, lassen sie sich nicht zu sehr einschüchtern, anlügen - für dumm verkaufen, auch wenn sie als arbeitsloser Mensch entrechtet sind!
Ich weiss ist schwer Haltung zu bewahren, wenn man dieser leuteunterdrückenden, Inkompetenz ausgeliefert ist.

Verweigern sie nie eine Stellenzusage im vorhinein - gehen sie wenigstens vorstellen, denn es kann immer sein, dass ihnen eine MitbewerberIn vorgezogen wird. Auch ohne den potentiellen Arbeitgeber anzulügen. Natürlich spürt dieser die Motivation der BewerberInnen auch ohne (über wenige) Worte.
>Übrigens darf die Wegzeit zum DV., 2 Stunden bei Vollzeit und 1,5 Stunden bei Teilzeit nicht überschritten werden! (Hin und zurück) (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

(Vollzeit ist Pflicht, gibts vom AMS kein "okay" zur Teilzeit - Nur bei Kinderbetreuung und einem Studium sind 20 Wochenstunden erlaubt)
>Wenn es sich um Fakten handelt, die ihr potentieller Arbeitgeber unbedingt erfahren sollte, so lügen sie ihn nicht an, auch wenn das AMS drauf besteht - in letzter Konsequenz entscheidet ein Gericht über ev. Sanktionen!

Und - wie schaut`s mit der Frist aus - legen sie auf die Sperre Berufung ein. Es ist davon auszugehen, dass dies eine Lüge war. Vorher ja - aber jetzt ist nicht mehr die Landesgeschäftsstelle für die Berufungen zuständig, sondern ein Landesverwaltungsgericht - da schliesse ich aus, dass der Betreuer vor der Verhandlung schon mit dem "Richter" absprachen tätigte. Würde den Ausschluss des "Richters" wegen Befangenheit nach sich ziehen!
Ihr Betreuer hält sich noch immer im Unvereinbarkeitszeitraum auf - als unglaublicher Weise das AMS-Land über die Berufungen gegen das -Bezirks-AMS entschied. (" über sich selbst? bzw. gegen sich selbs entschied?")

"Es geht den AMS-BeraterInnen noch immer das Gefühl für Recht und Ordnung ab, was logisch ist - haben sie entrechtete Personen zu betreuen und können mit denen eigentlich fast alles - ohne Konsequenzen - tun!"

Es ist zwar unfassbar, aber man muss sich vor Augen führen, dass wir es - Dank "SPÖ?" / ÖVP wie weiteren (Ex bzw. Landes- ) Regierungsparteien, in diesem Bereich (also auch im Grossen und Ganzen) - nicht mit einer demokratischen Republik / einem demokratischen Rechtsstaat zu tun haben!

Wie sie schon wissen, gibts auf Qualifikation keinen Rechtsanspruch drum senden sie ein Begehren ans AMS!
Einzige Möglichkeit ev. lästig sein / bleiben auch ohne Erfolgsgarantie!
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an M. M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

Ansonsten, wenn sie diese Ausbildung unbedingt machen wollen, geht das nur, wenn sie sichs leisten können. Nicht nur die Kurskosten, sondern auch die Lebenserhaltungskosten + Krankenversicherung aufbringen können!

Fälle wie ihre, decken das AMS als das auf was es ist! "Inkompetente Mobber"! ("= politischer Auftrag")
Die von Qualifikation reden ..... u.a. deswegen sich selbst nicht als das sehen, was sie sind!

Ev. schreiben sie der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at, klären diese auf und fragen nach Unterstützung!
Auch an Verantwortliche, wie "Sozial?"-Minister Hundstorfer rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at; - an spoe@spoe.at ; infoteam@oevp.at
Genau die sollten mit ihrer inkompetenten, demotivierenden, kontraproduktiven, menschen-unter-druck-setzenden Politik konfrontiert werden - bzw. Stellung nehmen müssen!

>Beschwerden an mehrere Adressen, mit Aufklärung der Medien, (Ohne Gewähr)


15.08.2015 um 18.21 Uhr - von Bi*. - "werde Ihre Empfehlungen sofort umsetzen"
Hallo Herr Moser,
vielen herzlichen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort! Ich werde Ihre Empfehlungen sofort umsetzen und informiere Sie sehr gerne über den Ausgang dieser Angelegenheit. Liebe Grüße


13.08.2015 um 21.19 Uhr - von A.B*. - "Mein Anspruch auf ALG ruht"


Hallo,
aus gegebenem Anlass melde ich mich mit einer Frage an die Community:
Ich habe Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und mein Anspruch auf ALG ruht daher gemäß § 16 AlVG noch bis Ende August.
Nun habe ich im Forum/Gästebuch einige Einträge gelesen, die allerdings schon mehrere Jahre alt sind, dass seitens Soned mit Berufung gegen diesen Bescheid und Beschwerde beim VwGH vorgegangen wurde.
Dann endet jedoch die Berichterstattung. Daher meine neugierige Frage: wie ist die Sache ausgegangen? Konnte hier je ein Erfolg verzeichnet werden und ist es einem/einer der Leidensgenossen/-innen gelungen, sich das Geld zu holen, das ihm/ihr zusteht? LG A.B.

Antwort:
habe leider keine rückmeldung bekommen, aber sie sollten auch diesen
rechts-weg einschlagen.
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."


13.08.2015 um 19.57 Uhr - von B*. - "Das AMS möchte mich in einen Kurs stecken"


Hallo !
Das AMS möchte mich in einen Kurs stecken der mir absolut nichts bringt. Der Kurs ist in Hollabrunn also auch nicht das näheste zu mir. Ich möchte da absolut nicht hin was kann ich tun um nicht hingehen zu müssen ohne dass sie mir meinen Bezug sperren?
Traumberuf: Polizei. Diesbezüglich keine Kurse seitens des AMS. 2 Kurse selbst bezahlt.. Bitte um Antwort. Danke vorab. (12.08.15)

Rückfrage:
wie lange sind sie schon arbeitslos - arbeitslosengeld oder notstand, was
haben sie?
haben sie schon deppenkurse / bewerbungskurse / ams-kurse besucht?

13.08.2015 um 19.20 Uhr - von B*. - "Ich möchte diesen Kurs nicht besuchen"
Sehr geehrter Herr Moser!
Danke für Ihre Rückmeldung!
Ich bin LEIDER seit April 2013 arbeitssuchend. Inzwischen habe ich schon 2 Deppenkurse besucht und 2 Kurse auf meine eigenen Kosten da die nicht seitens AMS finanziert wurden. Noch dazu habe ich ein Arbeitstraining (2 Monate) absolviert.

Ich möchte diesen Kurs nicht besuchen da dieser a) weit weg ist und ich WENN ich einen deppenkurs besuchen MUSS, einen in Wien und b) weil mir dieser Kurs nichts bringen wird da ich zur Polizei möchte. Als Alternative hat die Betreuerin mir angedreht ich solle Büro oder Verkauf angeben!.

Wie kann ich diesen Kurs umgehen? Ich muss innerhalb 7 Tagen einen Erstgesprächstermin festlegen und im Oktober beginnen.

Fühle mich sehr unter Druck gesetzt. Vielen Lieben dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichem Gruß B.

Antwort:
Ev. besuchen sie den Infotag - das Erstgespräch, um sich über den Inhalt zu informieren!
Haben sie nämlich schon einen Deppenkurs mit ähnlichen Inhalt besucht, so können sie verweigern!
Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Auch
darf die Wegzeit, wie bei DV., 2 Stunden bei Vollzeit und 1,5 Stunden bei Teilzeit nicht überschritten werden! (Hin und zurück) (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

Handelt es sich um ein Coaching so müsste die Teilnahme ebenfalls freiwillig sein!
wie bei der
aufsuchenden Vermittlung

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Grundsätzlich: Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Da auf tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht, müssen sie, was selbst-gesuchte / -gewünschte Kurse/Ausbildung betrifft, ev. lästig sein / bleiben!
zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an M. M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

>Nehmen sie sich - wenn möglich - zukünftig eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
(Ohne Gewähr)

13.08.2015 um 20.56 Uhr - von B*. - "Erstgespräch Ja / Kurs Nein"
Danke nochmals für die Rückmeldung. Der Kurs hat mehrere Bereiche EDV, Bewerbungstrainings (Bewerbungsunterlagen checken) etc.
Diese Bereiche sind Relevant. Und solche habe ich schon besucht (je 3 Monate, also 6 Monate für nichts ausser Geld ausgeben vor Langeweile im Kurs). Zum Erstgespräch geh ich zwar hin aber den Kurs werde ich nicht machen.

Einen wunderschönen Abend noch. Mit freundlichem Gruß

Antwort:
Falls, schriftlichen Bescheid verlangen und Berufung (Beschwerde) einlegen!


13.08.2015 um 19.50 Uhr - von T. - "Termin beim
Geschäftsstellenleiter / Stellvertretung wahrgenommen"


Hallo Hr. Moser,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe gleich am nächsten Montag darauf (06.07.2015) einen Termin beim
Geschäftsstellenleiter bekommen, auch wenn es am Ende die Stellvertretung war. Der Herr war scheinbar voll vorbereitet, als ich reinkam, da er ziemlich viel über mich wusste aus dem Akt.

Auf die Frage ob der Kurs freiwillig sei, sagte er mir, dass er es nicht sei und verwies dabei auf die Betreuungsvereinbarung. Laut AMS ist es also zwingend notwendig für mich so eine Maßnahme zu besuchen, da die bisherigen Vorgangsweisen bei der Vermittlung keinen Erfolg brachten.
(-->Aufklärung über Defizite)
Ich sagte Ihm auch deutlich, dass ich bereit bin mich ein anderesmal in einen solchen Kurs zu setzen, aber halt nicht jetzt, wo ich kurz vorm Studiumbeginn stehe, noch eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren habe undich den Kurs eh nicht beenden könne.

Kritik über den Kurs konnte ich auch äußern: EDV-Datenschutz nicht vorhanden, Freizeitgestaltungen im Kurs wie Picknick und Kino (Kindergarten?), Gesprächsthemen in der Gruppe (Justin Bieber und co.).
Am Schlimmsten ist es dort jedoch, dass die Gruppenteilnehmer zum Lügen/heucheln erzogen werden, und das bei Jugendlichen.

Nun zur Lösung meines Problems: Er meinte, dass meine einzige Möglichkeit darin bestünde, den Rechtsweg zu beschreiten und Berufung einzulegen. Dann holte ich mir noch meine Bestätigung, dass ich hier war und seit dem Tag gehe ich nichtmehr in den Kurs.

Nun warte ich seit fünf Wochen darauf, dass ich einen Bescheid bekomme oder zumindest eine Mitteilung über die verhängte Sperre.
Heute habe ich deshalb noch eine E-Mail an das AMS geschickt, mit dem Verlangen auf einen Bescheid per Post.
Ich kann mich gegen die Sperre nicht wehren, solange ich keinen Bescheid habe, gegen den ich Berufung einlegen kann, oder?

Ich habe was von Säumnisbeschwerde und aufschiebender Wirkung bei Berufung gelesen... kann man da was machen.. ?
Oder Rechtsbelehrung an den Geschäftsstellenleiter schicken?

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Nochmals Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, T. (12.08.15)

Antwort:
ja sie verlangen eingeschrieben den schriftlichen bescheid -kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss ihnen das geld ausbezahlt werden
danach legen sie darauf berufung ein - mit aufschiebender wirkung.
ohne gewähr - alles gute

13.08.15 um 14.15 Uhr - von T. - Ich erhielt heute diese skurrile Antwort"
Nochmal guten Tag Hr. Moser!

Ich erhielt heute, nachdem ich gestern mein Verlangen schon vorab per
E-Mail geschrieben habe, diese skurrile Antwort auf mein E-AMS-Konto:

"Sehr geehrter Herr -----!
hab leider keine Telefonnummer von ihnen sonst hätte ich sie angerufen
um die Sache aufzuklären.
ich weiss leider nicht von welchem Bescheid sie sprechen.
es wurde keine Sperre verhängt
Bezugseinstellung auf Grund von Kurs gemeldetem Krankenstand ab 6.7.15-
Bitte um Rückmeldung was genau sie brauchen.
Es erfolgte jedoch weder im Kurs noch beim AMS eine Rückmeldung vom
Krankenstand- sind sie noch krank??"

Ich war nämlich ab den dritten Tag des Kurses im Krankenstand, aber nur
für 2-3 Tage. Am nächstmöglichen, wieder arbeitsfähigen Tag war ich dann
schon - Dank Ihrer Hilfe - beim Geschäftsstellenleiter. Wodurch das AMS
wusste, dass ich wieder gesund bin. Die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung
MIT Enddatum sendete ich außerdem sowohl an das Coachingcenter, als auch
an die Geschäftsstelle des AMS.

Für mich sieht das jetzt nach einem schweren Fehler seitens des AMS aus.

Zitat: "Bezugseinstellung auf Grund von Kurs gemeldetem Krankenstand ab
6.7.15-"
Der Coachingkurs kann mich doch nicht einfach krank melden, ohne mein
Wissen?! Wenn ich nicht mehr in den Kurs gehe MÜSSEN sie mich sperren.
An dem Tag war außerdem mein Krankenstand wieder vorbei und ich war bei
der Geschäftsstellenleitung Montag früh.
Was verfolgt das AMS hier für eine Strategie?

Diesen Monat bekam ich nur 263€. Davon kann ich nicht leben.
Ich habe das Gefühl ich muss hier klug handeln.
Bitte um erneute Hilfe, LG T

Antwort:
gehen sie sofort zum AMS / BeraterIn und klären sie diese angelegenheit.
ev. sperre bis zur wiedermeldung

teilen sie ihrem beraterIn mit, dass sie beim geschäftsstellenleiter waren und er von der gesundmeldung bescheid weiss / wusste. - oder?
sie müssen auch von der krankenkassa die krankenstandsbescheinigung holen
und beim AMS abgeben.
hat ihnen das der geschäftsstellenleiter nicht gesagt - haben sie ihm mitgeteilt dass sie krank waren und jetzt nach 3 tagen wieder gesund sind?

also sofort (MORGEN) von der krankenkassa die krankenstandsbescheinigung
holen und beim berater abgeben.
kommts trotzdem zu problemen auf ev. sperre berufung einlegen - ev. melden
sie sich wieder.
gut dass sie gleich bescheid gegeben haben und dass sie die
Arbeitsunfähigkeitsbestätigung beim kurs und beim ams abgegeben haben.

wenn möglich begleitperson mitnehmen. alles gute!

(ZU: "Deppenkurs statt Studium" 1.07.2015)


13.08.2015 um 0.50 Uhr - von J*. - "Schadensersatz und Arbeitslosengeld?"


Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin seit einem Monat arbeitslos gemeldet. jetzt hatte ich eine Jobzusage, die dann aber zurückgezogen wurde. Da ein Diskriminierungsgrund im Spiel war wurde mir jetzt Schadenersatz in der Höhe von zwei Monatsgehältern zugesprochen. Wird mir dann für zwei Monate das Arbeitslosengeld gestrichen? Mit Dank und freundlichen Grüßen

Antwort:
Nein, das Arbeitslosengeld wird ihnen nicht gestrichen!


12.08.2015 um 23.09 Uhr - von A. - "BBRZ Stabilisierungskurs?"


hallo herr moser,

ich bin nun im bbrz reha planung 1 gelandet.
meine prozessbetreuerin sagte mir gleich am 1.tag das ich für die umschulung nicht in frage komme sondern zuerst einen stabilisierungskurs benötige!
nun meine frage was kann mir passieren wenn ich diesen stabilisierungskurs ablehne?

ich habe beim bbrz ein schreiben ausgehändigt das besagt das ich auf datenschutz behaare und das meine daten somit nicht ohne meine zustimmung weitergegeben dürfen dh auch nicht an das ams.
die stellvertretende leiterin der reha planung sagte mir nun ''das mir dieses schreiben nichts bringt da sie ein dienstleister sind und das ams quasi der arbeitgeber-sprich alle daten dürfen sie an das ams weiterleiten. tun könne ich nur etwas gegen daten missbrauch''.
wie komme ich dort unbeschadet wieder raus?
meine ganze gruppe durfte heute wegen der hitze um 11:30 nach hause. ich musste bis 12:50 warten zwecks gespräch mit stellvertretender leiterin und hatte um 13 uhr das arbeitsmedizinische gespräch. das aber dann doch nicht stattfand.im büro sagte mir ich hätte den termin in der früh gehabt und meine prozessbetreuerin meinte sie hätte mir gesagt das der termin auf morgen verschoben wurde-was nicht stimmte. denn um 11:20 wollte mich eine gruppentrainerin noch heim schicken das ich meinen ausweis hole. ich kam mir heute ungerecht behandelt vor da ich nicht still und brav war sondern mein recht zur datensicherung eingefordert habe!!!!

glg und wie immer ein großes dankeschön

Antwort: "Stabilisierungskurs?" - "freiwillige Teilnahme"
Eine Massnahme muss ihnen Fähigkeiten / Kenntnisse vermitteln - muss einen Schulungscharakter haben! Ist das nicht der Fall so sollte Teilnahme freiwillig sein!

Sehen sie sich folgenden Link durch und ziehen sie Vergleiche zu ihrer "Zwangs"-Massnahme - Handelt es sich um selbiges, können sie aussteigen bzw. Gegen eine Sperre wegen Verweigerung Berufung einlegen!

>Ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"

Hier noch weitere Links die ihnen ev. bei ihrem Ausstieg nützen!
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)

"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

Auch Coaching sollte freiwillig sein!

(Fragen sie - dort und ev. auch im AMS - vor Zeugen, ob die Teilnahme am Kurs freiwillig ist)
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! - Bei KurstrainerInnen würde es sich um Nötigung handeln.

Sie haben es mit Unseriosität zu tun - Nehmen sie das, was man ihnen dort erzählt nicht als bare Münze - Oft geht es um Einschüchterung - Klar die machen mit den Menschen in Not / arbeitslosen Menschen, Millionengeschäfte. Und eben nur, wenn die Leute teilnehmen!
Bez. Datenschutz / Datenübertragungsverbot gibts eine VwGH-Erkenntnis
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Und nie etwas beim BBRZ unterschreiben!

Wenn sie es dort also nicht mehr aushalten - was BBRZ-Berichte nachvollziehbar machen - so nehmen sie das Risiko einer ev. Sperre in Kauf und bestreiten den Rechtsweg! Denn diese "Zwangsmassnahme sollte/ müsste freiwillig zu besuchen sein! (Ohne Gewähr)


12.08.2015 um 10.38 Uhr - von B*. - "Ausbildung zum Fachsozialbetreuer/Altenpflege möchte ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen "


Hallo "soNed"-Team!
Ich brauche eure Hilfe, bin in Sachen ams ein "Nackerbatzl". Zu meiner Lage: Bin w 44, ohne Berufsausbildung, dafür habe ich bis vor einem Jahr in der Fabrik gearbeitet, Schicht + Akkord, 27 Jahre. Dieser Job hat mich physisch und psychisch krank gemacht, ich konnte nicht mehr. Ich dachte, in einem sinnvollen Beruf würde ich sowas wie Erfüllung finden und begann im Februar dieses Jahres die Ausbildung Fachsozialbetreuer/Altenpflege. So ziemlich die einzige Sparte, aus der langen Liste der vom ams unterstützten Ausbildungen, diefür Frauen geeignet ist. Das meiste andere sind technische Berufe und mit Metall und Maschinen hab ich lange genug gearbeitet. Wie auch immer. Das erste Semester hab ich notenmäßig toll geschafft, aber die direkte Pflegearbeit ist schlicht ein Horror. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen: ich möchte das alles abbrechen, es ist mir einfach zu viel, ich kann nicht umgehen mit dem täglichen Wahnsinn der Demenz, habe Angst- und Panikattacken. Weiters ist der Le
rnstoff dermaßen umfangreich, dass ich zweifle, die Prüfungen überhaupt zu schaffen. Ich bin für die Pflege schlicht nicht geeignet und total überfordert. Durchbeißen bringt mir nichts, wenn ich jetzt schon weiß, dass das nicht meine Zukunft ist. Die Konsequenz ist mir bewußt: ich werde vorm Nichts stehen. Aber das ams kann einen doch auch nicht zwingen, etwas fertig zu machen, das man zwar freiwillig begonnen hat, aber von dem man merkt, dass das nichts für einen ist? Mitte September beginnt das zweite Semester, d.h. ich werde meine Entscheidung bald bekannt geben müssen. Wie schaut es dann finanziell aus? ich habe wirklich Angst vor einem sozialen Abrutsch, bin aber auf dem besten Weg dahin. Gesundheitlich geht's mir auch nicht gut, in den letzten Jahren haben sich Kuren, Rehas und Krankenstände allgemein gehäuft. Ich glaube, dass ich aufgrund meiner Probleme wirklich Schwierigkeiten bei einer Vermittlung bekomme, abgesehen davon, dass ich eben ohne Ausbildung sowieso kein
e Chance mehr habe. In die Fabrik gehe ich nicht mehr zurück. Es war schon schwer genug, vor einem Jahr endlich den Mut zu finden, einen Neustart zu wagen. Positiv denken hilft mir nicht, ich bin realistisch genug, um zu sehen, was für eine Sch...e da auf mich zu kommt. Leider habe ich keine sonstige Unterstützung, bin ziemlich allein. Aber wie gesagt, jetzt wüßte ich gerne erstmal, wie es mit dem ams weitergeht. Danke für Lesen und im Voraus für die Antwort!

Antwort:
Ja ihr Entscheidung diesen Beruf erlernen zu wollen zeigt von Konstruktivität. Sollten sie es aber psychisch wie ev. physisch nicht schaffen diesen Beruf auszuüben, so reden sie unbedingt mit ihrem Arzt (Hausarzt ev. in weiterer Folge Facharzt) darüber. lassen sie sich vom Arzt unterstützen. Wenn sie ein ärztliches Attest / Bestätigung vorlegen können, welches belegt, dass sie diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können, so gibts beim AMS geringe bis keine Schwierigkeiten und sie bekommen das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe wieder weiter! (Was haben sie zuvor gehabt?)
Ist insofern schade, weil dann wieder nur HilfsarbeiterInnen-Tätigkeiten in Frage kommen. Bzw. vielleicht finden sie früher oder später eine geeignete Ausbildung!
Es geht darum auf keinen Fall aufzugeben!
Ich weiss nicht wie ihr gesundheitlicher Allgemeinzustand aussieht - aber reden sie auch diesbez. mit ihrem Arzt darüber - ob ein Antrag auf IV-Pension besser Rehageld Sinn macht? (Ohne Gewähr) Alles Gute!


11.08.2015 um 17.53 Uhr - von P*. - "Ich bin am Verzweifeln"
"Ich empfinde diesen Kurs als entwürdigend, synapsen-zerstörend, zeitverschwendend, frustrierend und absolut unnötig"


Lieber Christian,

vorab ziehe ich meinen Hut vor Ihnen für die vielen, vielen Antworten die Sie den Menschen geben!

Ich bin am Verzweifeln.

Ich bin 24 Jahre alt, seit fast 2 Jahren arbeitssuchend und beziehe Notstandshilfe. Da ich keine abgeschlossene Ausbildung habe, habe ich mich dazu entschlossen meine Ausbildung an der VHS nachzuholen (Berufsreifeprüfung, welche ich aus eigener Tasche bezahle). Nachdem ich gefragt habe ob es Unterstützung vom AMS gibt, bekam ich jedes Mal etwas anderes zu hören. Nach ewigen hin und her schieben Seitens des AMS haben Sie mir endlich einen Kurs bewilligt der etwas mit meiner neuen Ausbildung zu tun hat (EDV-Basic **.10.2014 beim Institut-EWI), der mir im Prinzip aber genau nichts gebracht hat, da ich mich sehr gut mit Computern auskenne. Nach weiteren endlosen Diskussionen wurde mir ein weiterer Kurs bewilligt, den ich mir selbst aussuchen durfte (Webdesign Grundlagen **.03. - **.04.2015).
Meinen letzten Kontrolltermin hatte ich am 07.07.2015, zu welchem ich einen neuen ausgefüllten Antrag mitnehmen musste. Der Termin war nach kaum 5min wieder vorbei (ohne relevantem Kommentar seitens der Vertretung meines Betreuers). Er drückte mir nach hektischem herumgefuchtle den Zettel mit dem Stempel in die Hand, fragte mich ob ich bereits einen Termin fürs nächste Mal hätte und verabschiedete sich von mir. Eben genannter Termin wurde bereits 2 Monate vor dem 07.07.2015 am 13.05.2015 für 21.08.2015 ausgemacht.

Am 06.08.2015 bekam ich, ohne jemals ein Wort darüber gehört zu haben, ein Schreiben (Erstelldatum des Schreibens: 05.08.2015) auf mein eams-Konto. Dieses Schreiben enthielt eine Einladung für eine Veranstaltung am 10.08.2015 ("Neue Wege - für Personen bis 25" bei "ibis acam"; Deppenkurs) für die Dauer von 12 Wochen Mo.-Fr. 8 - 14:30 Uhr.

Da ich diesen Kurs als entwürdigend, synapsen-zerstörend, zeitverschwendend, frustrierend und absolut unnötig empfinde, wollte ich mir bei Ihnen Rat holen.
Was soll/muss ich tun um nicht mehr (nie wieder) in diesen/so einen Kurs gehen zu müssen. Mir sind sämtliche Mittel recht! Bitte helfen Sie mir, Sie sind meine letzte Hoffnung.

Vielen Dank im Vorhinein

Antwort:
Nehmen sie sich Zeit und folgen sie sämtlichen Links!
Gehen sie zum Infotag, um sich genau über die Kurs-Inhalte zu informieren!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Und - Fragen sie dort vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist?

Handelt es sich um eine aufsuchende Vermittlung so wäre der Kurs freiwillig zu besuchen!
Beim "Coaching darf es "ev." auch keine Pflicht geben?"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
Dazu auch:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Haben sie einen ähnlichen Deppenkurs schon mal besucht? So könnten sie sich dagegen wehren!
Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Grundsätzlich: Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Mit Sperre - auch rechtswidrig - muss immer gerechnet werden, verweigert man Deppenkurs-Teilnahmen! In so einem Fall verlangen sie den schriftlichen Sperr-Bescheid, den sie dann berufen!

(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! - Bei KurstrainerInnen würde es sich um Nötigung handeln.)

Da auf tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht, müssen sie, was selbst-gesuchte / -gewünschte Kurse betrifft, ev. lästig sein / bleiben!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an M. M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"
(Ohne Gewähr)


11.08.2015 um 12.55 Uhr - von C. - "Informationsschreiben bez. Anzeige wegen "schweren" Nötigung und Amtsmissbrauch"


Hallo Chistian,

vielleicht kannst du dich noch erinnern. Wir hatten schon mal Kontakt wegen den Methoden des AMS.

Damals erreichte ich durch mündliche Absprache das ich nicht dazu gezwungen werde mich dem ausbeuterischen "Arbeitstrainig" zu unterwerfen.

Jedoch wurde ich kurz darauf an einen neuen Betreuer zugewiesen. Diese will mir nun erneut suggerieren das ich dazu verpflichtet sei. Wieder mit Androhung der bezugssperre. Heute nötigte sie mich ein schreiben zu unterschreiben in dem auch dargelegt wurde das ich mit einer bezugssperre zu rechnen habe. Auf die Bitte mir das schreiben auszuhändigen, meinte sie das ginge nur wenn ich unterschreibe. Ich habe mich nun nochmals auf eurer Seite und anderen Internet Seiten schlau gemacht. Es war wirklich sehr verdächtig dass sie mir da schreiben nicht aushändigen wollte. Ich gehe von einer bewussten Irreführung aus.

Nun habe ich mir ein paar Urteile des VwGH ausgedruckt. Zudem habe ich ihr musterschreiben verwendet um mein Anliegen vereinfacht darzulegen. Ich werde ihnen die Abschrift davon im Anhang beifügen.

Nun wollte ich wissen ob ich dieses schreiben so, nun diesen Freitag vorlegen kann.
Zusätzlich möchte ich dieses schreiben noch via einschreiben der Zuständigen Person / Amt schicken.

Was meinst Du? kann ich das so lassen oder soll ich etwas umformulieren?Ich werde mir noch zusätzlich zum Termin am Fr. einen Zeugen besorgen.

Vielen lieben Dank für deine Zeit / deinen Beistand und liebste Grüße aus V. .- C.

(12.08.15: Anhang auf Wunsch wieder entfernt.)

Antwort:
passt!
Zur Info:
Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!
Verifiziert von RA. Bo.

("Dieses Arbeitstraining ist freiwillig" "Jetzt bin ich froh für mein Recht eigestanden zu sein" unter:
"Eingliederungsmaßnahme: Ich soll die nächsten 6 Wochen eine 40 Stunden Woche durchziehen und bekomme weiterhin nur mein Arbeitslosen-Geld?" (9.03.15)


10.08.2015 um 9.56 Uhr - von H*. - "Arbeits-Zwangs-Massnahme, obwohl das IV-Pensionsverfahren noch läuft?"


Sehr geehrter Herr Christian,
Das Team-Anti-AMS hat mich zum Thema Itwork auf Sie verwiesen. Ich bin am **.**..61 geboren, langzeitarbeitslos, Notstandsbezieher und bin ausserdem geringfügig selbstständig.
Ich bekam vor einigen Tagen, über Internet, von einer mir unbekannten Mitarbeiterin des ams, eine Zuweisung für den **.08 an Itwork. Mein regulärer Termin wäre am **.09.2015 gewesen.
Ich reichte Anfang Jänner 2014 Berufsunfähigkeitspension ein und befinde mich derzeit in zweiter Instanz (Berufung gegen die abgewiesen Klage).
Ich denke, das ein Transitdienstverhältnis nicht förderlich für die Berufung wäre und somit auch nicht im Sinne des ams sein kann.
Sehen Sie eine Möglichkeit diese Zwangsmaßnahme abzulehnen, oder zu verhindern? Wie stieht es nach der neuen Gesetzesnovelle um die 3 Monate Urlaubsanspruch während dem laufenden Verfahren aus? Gibt es noch Anspruch darauf? Vielen Dank für Ihre Mühen, H. Meine Telefonnummer: ****/*******

Antwort:
Ich sehe es als Skandal, dass das AMS die Betroffenen, bei laufendem IV-Pensions-Verfahren ("Berufung"), in eine Arbeits-Zwangsmassnahme vermitteln "darf/kann"?
Denn, nehmen sie Teil, dann hebt sich der eingebrachte Antrag bzw. die behauptete Berufsunfähigkeit klarerweise auf - die Berufung wäre verloren, noch bevor es zur letzten Verhandlung kommt!
Sollten sie im folgenden Link keinen Punkt finden mit dem sie sich vor der Zuweisung schützen können, so müssen sie es drauf ankommen lassen und gegebenen-falls den Rechtsweg bis zum VwGH riskieren.
Es kann nicht sein, dass sie als arbeitsunwillig hingestellt werden, weil sie eine Arbeits-Zwangsmassnahme verweigern - was sie ja tun müssen, da sie einen Arbeitsunfähigkeits-Pensions-Antrag eingereicht haben, der noch auf die letztinstanzliche Entscheidung wartet.

Links durchsehen:
"Schmarotzer-SÖB: Zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
bzw.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Ps.: Kontaktieren sie die AMS-MitarbeiterIn die ihnen diese Zuweisung gesendet hat und fragen sie nach, ob sie von dem IV-Pensions-Verfahren weiss?
Ev. besuchen sie auch den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und versuchen sie die Angelegenheit zu klären! - Begleitperson wenn möglich mitnehmen!

Können sie den 3 monatigen Urlaubsanspruch präzisieren - Ich weiss nur, dass man bei Antragstellung zwei Monate vor`m AMS Ruhe hat. (Ohne Gewähr)


9.08.2015 um 14.59 Uhr - von O*. - "Rehageld oder Krankengeld?"


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne wissen ob ich das Rehageld auch bekomme wenn ich im Krankenstand bin. Ich besuche zur Zeit einen Kurs im BBRZ, bin aber auf Grund psychischer Probleme im Krankenstand.
Beziehe während der Dauer des Kurses Rehageld von der PVA.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Antwort - Steiermärkischen Gebietskrankenkasse:
(Höhe und Dauer des Rehabilitationsgeldes
+
Zusammentreffen mit Krankengeld
Besteht ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld während eines Krankengeldanspruches, ruht das Krankengeld zur Gänze. / stgkk.at)


8.08.2015 um 8.09 Uhr - von M*. - "Probleme wegen Eigeninitiative"
"Bin am verzweifeln, weiß keinen weiteren Ausweg und fühle mich verloren, im Stich gelassen"


Hallo lieber Christian!

Ich bin vor kurzem auf deine Seite gestoßen und erst einmal - vielen Dank für deine viele Antworten und Zeit die du dir nimmst - in Zeiten wo man von AMS Stur als einfache Sozialversicherungsnummer abgehandelt wird, die es schnell zu beseitigen gilt, ist ein offenes Ohr und Antworten viel Wert!

Leider gibt es auch einen Grund warum ich erst auf deine Seite aufmerksam geworden bin, wie so viele andere, bin ich am verzweifeln, weiß keinen weiteren Ausweg und fühle mich verloren, im Stich gelassen wenn nicht sogar menschensunwürdig.

Der Hintergrund
Konkret, bin ich seit ca. einem halben Jahr arbeitssuchend gemeldet - habe davor alles für meine Ausbildung getan um später mal gute Chancen am Arbeitsmarkt zu haben, nunja ... die Realität sah dann leider doch anders aus, Absagen auf Grund von zu hohen Gehaltsvorstellungen (Gehalt nach Kollektiv), oder schlichtweg fehlende Qualifikationen, zu dem komme ich aber später.

Mein erstes Beratungsgespräch seit meiner aktuellen Arbeitslosigkeit, fiel positiver aus als erwartet, gemeinsam mit der Beraterin hat man über "arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen" gesprochen, um meinen Chancen am Arbeitsmarkt zu steigern.
Daher es beim AMS keine Jobangebote gab, ebenso keine Kurse (Staatlich geprüfter Softwareentwickler) - schlug man mir vor, ich solle doch selber konkret nach Kursen suchen, einen Kostenvoranschlag vorlegen und dann siehe man weiter.

Gut, 2 Wochen intensive Recherche betrieben, verschiedene Institute besucht, als ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Wien, attraktive Preise am WIFI Wien ausgehandelt. (Dort meine Ausbildung "genossen").
Einen Kurs rausgesucht, der mich nicht nur als Angestellter wertvoller und attraktiver macht, sondern auch für die Selbstständigkeit sehr wertvoll wäre.

Nächster AMS Termin (2 Monate später)
Beraterin: Wie, sie wollen gefördert werden? Tut mir Leid, aber wir fördern derzeit niemanden, budget wurde gekürzt, ich kann nachschauen ob wir was für sie an Jobangeboten haben, was machen sie noch einmal?

Ich: Softwareentwickler, steht dass nicht in ihrem Computer?

Beraterin: Doch, doch - eh, ja dann schaun wir mal.
*2 Minuten*
Beraterin: Nein, leider nichts - nunja, probieren sies beim nächsten Termin noch einmal, vielleicht klappts dann.

Nächster AMS Termin (2 Monate später) - 4 insgesamt (neue Beraterin)
Zwischenzeitlich gab es in der Familie einen tragischen Vorfall, meine "fast" Schwiegermutter erkrankte an Lungenkrebs, eine Zeit voller Stress, Ängste und intensive Sorgung um die Person.

Selbe Geschichte, keine Jobangebote, keine Förderung, ein weiterer nutzloser Besuch, die Enttäuschung immer größer.
Gesundheitlich ging es bergab, kein Schlaf, keine Ruhe, Kreislauf Probleme, Atembeschwerden, ein seelisches Wrack, einst mit Zukunftsperspektiven, Redegewandheit - gleich nun einem seelischen Hundehaufen.

Nächster AMS Termin (2 Monate später) - 6 ingesamt
... den Kampf verloren, zurückblieb eine 24 jährige Tochter, um deren Hand ich dieses Jahr anhalten wollte.
Selber bin ich 26 und konnte der Mutter die eigentlich freudige Botschaft noch nicht einmal kundtun.

Zusätzlich zu der Trostlosigkeit des nichts findens beim Job, der kompletten fehlenden Unterstützung des AMS, kam jetzt auch noch dieser Vorfall dazu.

Just vor dem AMS Termin hatte ich eine Entscheidung getroffen:
"Ich muss etwas tun, es kann nicht so weitergehen - ich kann mich nicht darauf verlassen dass das AMS mich unterstützt".

Kurzer Hand meine letzten Ersparnisse zusammengekratzt - um die einzige Qualifikation zu ergattern, die derzeit möglich wäre: "Der fehlende Führerschein, oftmals angegeben als Vorteil, doch gefühlt eher eine Notwendigkeit".
Tagelang recherchiert, attraktiven Paketpreis gefunden, Fahrschule besucht, Vertrag unterschrieben, Geld bezahlt.
Intensivkurs für AB, ausschließlich Vormittags, sowie Theorie und Fahrstunden, keine Verschiebung möglich, Paketänderung nur mit hohen Kosten verbunden.

Nach 6 Monaten, musste einfach etwas her - also ergrief ich diese Eigenintiative, in der Hoffnung sie würde mich weiterbringen, auch wenn persönlich ich nie den Führerschein gemacht hätte, wozu auch, Wien besitzt eine tolle öffentliche Verkehrsanbindung.

Das Problem
Vor ein paar Tagen, stand dann der Termin an - total gestresst, daher ich an diesem Tag eigentlich Fahrstunden ausmachen wollte, nachdem das Geld einging (Fahrstunden waren sehr rar, jeder wollte sie natürlich zuerst haben, wenig Fahrlehrer, hohe Wartezeit).
nahm ich meinen AMS Termin wahr.

Ich schilderte meine Eigenintiative, dass ich nach 6 Monaten nun selber die Intiative ergriffne habe, mir aus eigener Tasche einen Führerschein-Kurs finanzierte, daher das AMS sich bis dato weigerte mir jegliche Unterstützung in Form einer Förderung zuzusprechen, egal ob Teilkosten oder gesamte Erstattung.

Ergebnis, 30 minütige Diskussion - den man wollte mich plötzlich in einen AMS.Job.Werkstatt - Kurs stecken, wo ich lernen sollte wie man sich bewirbt und Gespräche führt.
Hinweise daraufhin, dass ich am WIFI Wien ausgebildet wurde, dort bereits schon in der Ausbildungszeit intensives Kommunikationstraining hatte, Bewerbungen mitterweile ein Niveau bei mir erreicht haben, dass andere mich dafür bezahlen diese zu schreiben, ebenso der Vorfall mit der Schwiegermutter, wurden abgeschmettert mit dem Zitat: "Sie müssen dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen".

Jeglich Bitte, zu verstehen dass dieser Kurs, komplett sich mit dem Führerscheinkurs schneidet und ich keine Möglichkeit habe irgendwas zu verschieben, dass ich doch bereit wäre auch diesen sinnlosen Kurs zu besuchen, nachdem ich im Eiltempo meinen Führerschein erledigt hatte, es war doch bereits ein intensivkurs, schneller geht es nunmal nicht, ich würde viel Geld dadurch verlieren - und das lernen wäre bereits den Umständen enstprechend, daher ich mich auch noch um meine eigene Mutter kümmern muss, mehr als zerrend genug. (Auch wenn ich es gern tue)

Beraterin: Das AMS ist wie ihr Arbeitgeber, sie müssen zur Verfügung stehen, wenn sie ein Job hätten, könntens auch net sagen "Aber Führerschein" *Beraterin lächelt*
Ich: Wenn ich einen Job momentan hätte, hätte ich den Schein doch niemals angefangen, geschweige mir einen intensivkurs für den Vormittag ausgemacht und selbst wenn, könnte ich durch Gleitzeit mir das selber einteilen.
Beraterin: Sie müssen dem AMS zur Verfügung stehen. *genervter Blick*
Ich: Tue ich doch bereits ein halbes Jahr, irgendwann musste ich die Sache doch selber in die Hand nehmen, wieso jetzt plötzlich?
Beraterin: Seiens froh dass ich sie nicht diese Woche bereits hinschicke und wenn's nicht hingehen, wird ihnen halt der Lebensunterhalt gestrichen. *Beraterin lächelt*
Ich: Bitte, verstehen sie doch meine Situation, ich bin arbeitswillig, ich tue doch bereits alles dafür, meine Umstände erwähne ich nicht einmal, ich zeige doch Eigenintiative, selbst mit dem eigenem ersparten Geld versuche ich mich selbst zu fördern.
Beraterin: Den nächsten Termin kriegens per Post.

Zwischenzeitlich versuche ich die Abteilungsleitung seit 4 Tagen zu erreichen, ich lande allerdings nur bei der Serviceline, trotz Durchwahl, die Dame scheint nicht an ihrem Platz zu sein, zu jeder Uhrzeit, egal wann.
Serviceline unfreundlich, zitiert Paragraphen "Sie müsse den AMS zur Verfügung stehen" und weigert sich mich durchzustellen und erfindet Ausreden warum ich nicht durchgestellt werden kann, mitten im Gespräch und Erklärungsnot, wird mir jedesmal aufgelegt.

Zuletzt am Freitag, einen netten Mitarbeiter am Telefon erwischt - der mir erklärte, eigentlich sei bereits ein Rückruf am Mittwoch eingetragen worden, dabei stehe ich weigere mich den Kurs zu besuchen. (Was in der Form nicht stimmt, ich bat um eine Verschiebung und/oder Einsicht).
Ein zweiter Rückruf wurde eingetragen, jetzt warte ich ... es ist 7:55, wieder eine schlaflose Nacht.

Ich entschuldige mich viemals für diesen langen Text, aber niemand will mir zuhören, überall bekomme ich nur den Hörer aufgelegt, irgendjemanden musste ich das erzählen.

~viele Liebe grüße, M.

Antwort:
Man kann davon ausgehen, dass, wenn bestimmte AMS-MitarbeiterInnen vom selbst-gesuchten / finanzierten sinnvollen Tages-Kurs erfahren, sie es als Erfolg ansehen, wenn sie Betroffenen die Kurs-Teilnahme durch eine Deppenkurszuweisung verunmöglichen bzw. verbunden ev. finanziell schädigen.
Den Kursbesuch niemals dem AMS im nachhinein mitteilen - holt man sich nicht vorher die Erlaubnis ein, ist verschweigen angesagt!

Aber bei ihnen - was ihr Problem angeht, besteht ev. die Möglichkeit sich gegen diese boshafte mit Schadenfreude verbundene Vorgehensweise zu wehren.
Da sie noch nicht zu lange arbeitslos sind, hätten sie über ihre Defizite, wie dem Deppen-Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen. Da dies nicht passiert ist, sind die Chancen auf eine erfolgreiche Berufung gross!
Auch scheint es, dass sie die Kenntnisse / Fähigkeiten, die der Kurs vermitteln muss, schon besitzen! Weitere Begründung! Siehe VwGH-Erkenntnisse

Sollte also der Bezug gesperrt werden, weil sie die Teilnahme verweigern, so verlangen sie den schriftlichen Sperr--Bescheid, den sie dann innerhalb 2 Wochen berufen (Beschwerde erheben)

>Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:

- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör)

Zur Information:
>Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

>Nehmen sie sich - wenn möglich - zukünftig eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

(Ohne Gewähr)


6.08.2015 um 15.43 Uhr - von P*. - "Als "nicht Arbeitsloser" einmal zu Wort melden"


Entschuldigung bitte, wenn ich mich als nicht Arbeitsloser, sondern (Gott sei Dank) schon als in Pension Befindlicher einmal zu Wort melde.
Und zwar deswegen, weil dieses ganze AMS-Desaster auch einmal noch meinen in Beschäftigung stehenden Sohn treffen könnte.
Ich lese JEDEN Tag das Forum & Gästebuch, und kann dazu nur eines sagen: Selbst wenn nur die Hälfte davon stimmen würde: Eine Katastrophe und Schweinerei sondergleichen.
Ich habe mir heute insbesondere den Beitrag über das Akademiker/innen Projekt beim AMS heruntergeladen.
So etwas dilettantisch, blödes, habe ich wahrlich in meinem ganzen Leben noch nicht gelesen. Unfassbar, wie hier Studierte gleichsam als "Trotteln" und Unwissende hingestellt werden (das als "Trotteln" hinstellen trifft allerdings auch auf andere, erlernte, Berufe zu).
Man packt es nicht.
Auf die Idee, dass es trotz allen erdenklichen Fähigkeiten auch auf die Sympathie der zukünftigen Chefin oder des Chefs gegenüber der Werberin oder des Werbers ankommt, kommt dieses unnötige "Akadademiker/Innen" Projekt nicht.
Fazit: Wenn ich als "Kunde" wo anders auch so behandelt werden würde...Der oder die würden schon schauen.


6.08.2015 um 10.51 Uhr - von K*. - " Notstandshilfe / Partnerschaft?"


Hallo! Ich brauche bitte Hilfe, da ich nichts Genaueres finde.
Ich erhalte seit 1. August Notstandshilfe.
Da ich in einer Partnerschaft lebe, bin ich jetzt gezwungen zu meinen Eltern zu ziehen, da diese nicht angerechnet werden.
Allerdings ist ein Freund meiner Eltern als Nebenwohnsitz gemeldet und steht in keinem Verwandschaftsverhältnis mit mir. Wird jetzt sein Einkommen auch bei mir angerechnet? Vielen Dank

Antwort:
Er wohnt nicht bei ihnen im Zimmer - ODER? - Jeder braucht sein eigenes Schlaf-Zimmer.
Die Grünen raten in solchen Fällen die Wohngemeinschaft nicht anzugeben, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht bzw. dieser nicht freiwillig geleistet wird!
Zur Info Links durchsehen!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut!
Ps.: Sie ziehen zu ihren Eltern - aus welchen Gründen auch immer - nicht nur, um der Anrechnung auszukommen! Ja? (Ohne Gewähr)

7.08.2015 um 12.39 Uhr - von K*. - Vielen Dank, Herr Moser!


6.08.2015 um 10.37 Uhr - von C. - "AkademikerInnen Projekt?"


Hallo zusammen,
als völlig aussichtsloser Fall eines langzeitarbeitslosen Akademikers (42)
hat mir das AMS folgendes Projekt angeboten:
jobwerkstatt für MaturantInnen, AkademikerInnen und Führungskräfte im U4 Center
Meine Frage an die werten Leser: hat wer von Euch Erfahrungen mit besagtem Kurs gemacht, welche? MfG C. (3.08.15)

Antwort:
sieht nach deppenkurs für akademikerinnen aus? jobwerkstatt
der beschreibung nach, wäre auch was interessantes dabei?? - wobei dann ja der "zwang" überflüssig wäre? (ohne gewähr) - ev. weiss jemand mehr?

6.08.2015 um 10.58 Uhr - von C. - "Vermute auch Deppenkurs"
Hallo, vielen Dank. Ja, ich vermute dasselbe wie Sie, nämlich einen Deppenkurs.
Gruß C


4.08.2015 um 17.34 Uhr - von M. P*. - "Gedächtnisprotokoll - 04.08.2015"

"Wurde an 10 Adressen - wie u.a. auch Volksanwaltschaft / Bürgermeister Salzburg wie Stadt-ÖVP u. SPÖ und Pfarrer - gesendet!"


Hallo Nachbarn - ich bin's wieder,

das heute erlebte Schauspiel beim AMS Sa.

Ort: AMS ., Büro von Mag. A. H.
Zeit: gegen 11.00, da kein fixer Termin, keine Uhr oder Handy oder auch Zeugen dabei, aber stand auf dem Schrieb von A. L. 11:00irgendwas

Grund meiner Anwesenheit: das AMS wollte von mir Klärung von Fragen
Tatsächlich Erlebtes: Einschüchterungsversuch inkl. Standpauke von A. L.

Ablauf:
- Eintreffen bei Mag. A. H.
- Mag. A. H. kontaktiert A. L.
- Mag. A. H. liest sich am Bildschirm meinen Fall ein, und fragt mich nach dem, wie und weshalb ich mich nicht arbeitsmarktkonform präsentiere
- ich erwiedere mit der Gegenfrage ob ich mich verstellen, schauspielern oder lügen soll
- Eintreffen A. L.
- Mag. A. H. und ich sitzend, A. L. stehend (schöne von oben herab Position)
- Erklärung von A. L., dass er von Frau R. (Fa. T.) meine Bewerbungsunterlagen zurück erhalten habe, und dass dies so nicht ginge
- Standpauke von A. L. über Steuertopf und Pflichten in Gutsherrenmanier, doch ich sah beim Bundesheer schon bessere, er machte so richtig den Eindruck eines Leihfirmen-Chefs
- Bevormundung von A. L., wie ich mich gefälligst am Arbeitsmarkt zu benehmen und zu vermakten hätte, als ob ich ein Stück dummes Fleisch wäre
- Vorwurf von A. L. ich würde nur das Geld wollen, dass so nicht stimmt, ich bin auch dankbar für Jobempfehlungen des AMS, das Geld will ich hauptsächlich von den ausbeuterischen Privatunternehmen oder besser von der EZB-Druckerei (Bargeldquelle), Buchgeld geht auch
- Ironie ist, dass er und die restlichen Mitarbeiter des AMS Salzburg, die feschen Ärztinnen der SGKK mit ihren Golduhren und überall sonstwo selbst herrlich von dem Steuertopf naschen und sogar Pensionsansprüche erwerben
- A. L. diktiert Mag. A. H. , was er am Bildschirm anzuklicken habe
- A. L. präsentiert mir den Zettel mit Unwahrheiten:
Beispiel 1: Gesprächsleiter Mag. A. H. , der in guter duckmäuserischer Untertanenmanier sich von A. L. alles diktieren lässt, was gar net so war
Beispiel 2: nachdem A. L. sich beim Diktat an Mag. A. H. sich das Datum meines Termines gegeben hat, glich er es mit seinen Daten, die er von teampool erhalten hat, und konstruierte die Geschichte als hätte ich eine feste Stellenzusage/Dienstverhältnis abgelehnt
- die zwei Beispiele waren so die markantesten die ich von dem Zettel in Erinnerung habe, weiter lesen wollte ich nicht mehr wirklich und unterschreiben erst recht nicht

mit so einem Typen, wie A. L. kooperiere ich überhaupt nicht, der soll mal, wie der Papst 1x jährlich meine Füße waschen und seinem Job als Staats-Diener gerecht werden und net als Diktator.

- Verlassen des Gebäudes

So, weshalb ich übrigens den Pfarrer auch anschreibe ist, dass er als unterster Glaubenskrieger noch nicht so korrumpiert ist, wie die oberen Ebenen, nehme ich an und die Kirche auch die Chroniken durch all die barbarischen und gottlosen Zeiten überdauert und überliefert hat.

Neu im Anhang sind Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Rechtsanwaltskammer.
Arbeiterkammer & Wirtschaftskammer, da sie Typen, wie A. L. zu verantworten haben und im Beirat über "meine" Interessen entscheiden..... ich kenne die Typen gar nicht und geschweige vertreten die "meine" Interessen.
Rechtsanwaltskammer, da ich kein Geld (0,0000000 €) erhalte, aufgrund von dem Teamwork A. L. (AMS Salzburg) und Mag. A. R. (t. personal service gmbh) bitte ich um einen Champion, der A. L. wegen Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, schwerer Nötigung und sonstigem drankriegt, Frau Mag. A. R. zwecks Beihilfe zur schweren Nötigung, und beide wegen böswilliger Verschwörung.
SoNed & Aktive Arbeitslose, damit die auch was davon haben.

Jetzt ist der 4.8., övp sbg, spö sbg, bürgermeister sbg, pfarre herrnau wurden bereits angeschrieben und keine Antwort. Der Pfarrer soll eh nur Zeuge sein, Almosen will ich keine, nur ein menschenwürdiges Leben in diesem System, ohne für einen Privatverein meine Lebenskraft zu vergeuden, bin eh shon lebensmüde von all den Trotteln, die ich in den 30 Jahren Salzburg erlebt habe.

Versteckts euch auch weiterhin in euren Elfenbeintürmen hinter euren Firmenschildern, doch wenn ein Typ wie A. L. mir das Geld entzieht ohne ordnungsgemäßes Dokument, ohne Unschuldsvermutung und mich noch haftbar machen will, dann soll der Typ wenigstens beim Namen genannt werden. Vielleicht wird er der nächste AMS Chef, so wie er mit Ellbogentaktik und Unwahrheiten herumwirft - hat ihn auch in diese Position gehievt.

Valar Morghulis, alles Gute und Grüße von meiner AMS-Front,

(vielleicht bemale ich auch einige Kühe und lasse Sie vor meiner Türe herumtreiben, damit sich die hohen "Herrschaften" Ihre Igeltaktik in den Elfenbeintürmen noch überlegen.)

M. P.
A.-S.-Str. **
**** S.

Anm.: Namen wurden von "SoNed" gekürzt.


4.08.2015 um 16.34 Uhr - von A. - "Krankenstand und Mindestsicherung"


Liebes "soned"-team!!
Zu meiner "lage": habe notstandhilfe bezogen mit der bedarfsorientierten mindestsicherung, bin seit kurzen im krankenstand - welcher aber länger dauern wird (chronische erkrankung wurde festgestellt!)
Meine frage: besteht bei krankengeldbezug auch weiterhin die BMS? Muss ich den sozialamt-mitarbeiter bescheid geben wegen krankenstand oder kann ich dies "verschweigen"? Da ich ja sowieso die selbe "einkommenshöhe" weiterhin habe!
Wielange ist die maximale krankenstandsdauer? (Bin bei der oö gkk versichert)
Vielen lieben dank im voraus! Liebe grüsse d.

Antwort:
Ich denke es ist kein Nachteil dem Sozialamt den Krankenstand mitzuteilen - kann sein, dass die Behörden-Pingeligkeit auch dazu verpflichtet - denn so sind sie auch sozialamtseitig von der "Arbeitspflicht" entbunden.
Belegen werden sie aber müssen wie hoch ihr Krankengeld genau ist! Aufgestockt wird dann auf die selbe Höhe wie bisher! KG-Bezugsdauer / Aussteuerung. (Ohne Gewähr)


4.08.2015 um 12.25 Uhr - von K. - "Übersiedlungsbeihilfe / Notstandshilfehöhe"


Sehr geehrte Damen und Herren !

da ich jetzt schon mit zwei mitarbeitern beim ams nachfragte und mir beide keine antwort geben konnten versuche ich es hier !

ich würde sehr gerne von wien wieder auf das land ziehen, sobald ich auch dort die chance auf einen job habe. ich fragte nach, nachdem ich auf der ams seite sah das es auch siedlungsgeld gibt....wie ich das bekomme, was ich dafür angeben müsste und wieviel das ungefähr wäre....beide damen wissen es nicht ??!! tolle ams berater. könnten sie mir darüber bescheid geben wo ich mich, sollte es dann soweit sein hinwenden kann ?? und noch eine frage. bekomme ab jetzt notstandshilfe...nur wie wird dies genau berechnet ? es steht 92% vom grundbetrag....ist der grundbetrag das, von dem das ams geld berechnet wird ? also quasi das was ich brutto verdient habe ??
sorry aber ich war nie arbeitslos und habe keine ahnung davon. danke

Antwort:
Übersiedlungsbeihilfe unter: Förderungen (AMS)

Notstandshilfe sind ca. 92% vom Arbeitslosengeld!
AlVG: Ausmaß § 36. (1)
Zum genau Wissen:
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? (AMS)

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