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1.09.14 um 10.53 Uhr - von K*. - "Mindestsicherung: Ist die Vorgabe einer gewissen Bewerbungsanzahl zulässig?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin Bezieher der Mindestsicherung, wir hatten diesbezüglich bereits Kontakt, und wurde deswegen vor einem Jahr von der Bezirkshauptmannschaft F. zum FAB-Casemanagement geschickt, dies endete nun nach einem Jahr.

Einen regulären Job konnte man mir dort nicht vermitteln, man bot mir aber zum Schluss die Teilnahme am Projekt B24 an, was ich aber ablehnte, da dies nur den zweiten Arbeitsmarkt betrifft und ich nicht stundenweise an irgendwelche Vereine verliehen werden wollte.

Heute bekam ich ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft F., darin sprach man mir eine Mahnung wegen mangelnder Bemühung aus, Zitat: „Lt. dem Abschlussbericht des Casemanagement vom 12.08.2014 verweigerten Sie Ende Juli 2014 die mögliche Teilnahme am Projekt B24.“ Als Strafe muss ich nun mind. 10 Bewerbungen pro Monat nachweisen, sonst droht eine Kürzung der Mindestsicherung.

Wie beurteilen Sie die Sache, darf man wegen B24 sanktioniert werden, ich wurde diesbezüglich vom FAB nicht informiert/gewarnt, und ist bei Mindestsicherern die Vorgabe einer gewissen Bewerbungsanzahl zulässig?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Viellecht setzen sie eine Beschwerde an das Amt auf, in der sie bekräftigen, dass sie der Meinung waren, dieses Angebot "Projekt B24" wäre mit keinem Zwang verbunden, sondern stütze sich "laut FAB?" auf Freiwilligkeit!
Nicht einmal wurde verlautbart die Mindestsicherungsgebarung richtet sich nach dem AlVG "?" wenn dem so wäre, dann wäre die Forderung nach einer gewissen Bewerbungsanzahl nicht gesetzeskonform!

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

--------- --------------- --------------- --------
Dazu auch die Antwort an St.: "Mindestsicherung =gleich Entrechtung?"
Mindestsicherungsempfänger sind überhaupt Menschen letzter Klasse mit denen man machen kann was man will - auf alle Fälle stellt es sich so dar!
Darum bräuchte es auch hier ev. VwGH-Erkenntnisse um zu erfahren was man mit dieser "Spezies" wirklich alles machen kann / darf oder eben nicht?

Es besteht nur die Möglichkeit zu verweigern und auf ev. Sperre bzw. Kürzung? Berufung einzulegen und ev. in weiterer Folge Beschwerde beim VwGH zu erheben!

Sehen sie sich etliche Links durch, um ev. etwas Hilfreiches zu entdecken?
wie "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
unter:
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!
------------- ---------------- ----------------

Sie sehen auch Mindestsicherungsempfänger müssten sich wehren und darauf beharren, dass es in einer Demokratie keine Menschen 3.er etc. Klasse geben darf!
Was aber mit Risiko verbunden ist! (Ohne Gewähr)

1.09.14 um 14.38 Uhr - von K*. - "vorerst keine Beschwerde einreichen"
Sehr geehrter Herr Moser!
Veröffentlichung geht in Ordnung, vielleicht melden sich dann auch andere Betroffene zum Thema.
Ich werde vorerst keine Beschwerde bei der BH einreichen, erst wenn ich tatsächlich sanktioniert werde. Ich werde aber beim nächsten Schreiban an die BH das Thema Bewerbungsanzahl ansprechen und auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes hinweisen. Danke für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen


1.09.14 um 10.34 Uhr - von C*. - "Vergessen das Selbsterhalterstipendium anzugeben?"


Hallo Herr Moser,
ich studiere und hab das schon in einer Niederschrift beim AMS bekanntgegeben und kriege Notstandshilfe. Dazu beziehe ich das Selbsterhalterstipendium von 679?, was ich aber vergessen habe dem AMS mitzuteilen. Würde das Stip meine Notstandshilfe kürzen? Was empfehlen Sie mir zu tun? (31.08.14)

Antwort:
"Da sich die Notstandshilfe an der Notlage ausrichtet, ist leider davon auszugehen, dass das Stipendium angerechnet wird - oder umgekehrt - Die Notstandshilfe oder das Stipendium gekürzt wird? - Ev. die Notstandshilfe bei der Studienbeihilfe-Behörde bekannt geben?!
Ich rate ihnen den Behörden bescheid zu geben - kommen die später drauf - gibts ev. Ärger und ev. den Vorwurf der betrügerischen Absicht - auch wird der Übergenuss zurück-gefordert!"
Falls - Danke für "ev." Rückmeldung nach Erledigung / Um zu Wissen wie es sich genau verhält! (Ohne Gewähr)

3.09.14 um 18.31 Uhr - von H. K. - "kein Schwindeln möglich"
@C. Selbsterhalterstipendium: Da ich in der Studienbeihilfenbehörde gearbeitet habe, kann ich ihnen sagen, dass sie eine Zuverdienstgrenze von 8000.- Euro pro Jahr haben. Alles was sie darüberhinaus verdienen wird mit der bezogenen Beihilfe gegengerechnet, und sie müssen zuviel verdientes zurückzahlen.
PS: Alle ihre Finanzdaten werden an die Behörde übermittelt, also kein Schwindeln möglich.

3.09.14 um 22.53 Uhr - von C*. - "Stipendium gilt nicht als Einkommen für die Notstandshilfe"
Danke nochmals!
Habe inzwischen auch eine Antwort des AMS erhalten:
Nach ALVG § 36a gilt ein Stipendium nicht als Einkommen für die Notstandshilfe, weil sich dieses Gesetz auf das EStG bezieht und die taxaktive Auflistung das Stipendium NICHT enthält (Stipendium wäre EStG § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e) - insofern also kein Thema. Das mit den 8000€ wusste ich schon. Da kann man aber drüber kommen, wenn man entsprechend Werbungskosten und Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung auflistet


31.08.14 um 13.43 Uhr - von H*. - "Wird das Partnerschafts-Einkommen auch bei gleichgeschlechtlicher Lebengemeinschaft angerechnet?"


Hallo!
Gilt eigentlich eine gleichgeschlechtliche Lebengemeinschaft (keine Ehe, keine eingetragene Partnerschaft!) im Sinne der Notstandshilfe als relevant?
Natürlich gehts mir hier um die Anrechnung des Partnereinkommens. Im Netz findet man verschiedenes ... aber vielleicht weiß hier jemand mehr :-)
LG (29.08.14)

Antwort:
ja, ich befürchte auch bei einer gleichgeschlechtlichen partnerschaft wird das einkommen des partners angerechnet - wenn das AMS davon erfährt - bescheid weiss "?"
ohne gewähr - >..... obwohl mir kein fall bekannt ist! alles gute!

"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - Anm.: und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)


29.08.14 um 13.07 Uhr - von So*. - "AMS-Förderung möglich?"


Lieber Hr. Moser,
ist das überhaupt möglich von AMS eine Förderung zu bekommen? Ich meine, wenn ich ein Kurs für mich finde, meine berufliche Qualifikation zu erhöhen. Ich habe gerade eine Absage von AMS bekommen mit der begründung \" Eine Förderung ist aus derzeitiger Arbeitsmarktpolitischer Sicht nicht möglich\". Wie soll ich das verstehen und wo kann ich mich melden, damit ich eine Ünterstützung für meine Weiterbildung kriege? Danke und liebe Grüße (28.08.14)

Antwort:
Auf tatsächliche Qualifikation besteht kein Rechtsanspruch - deshalb lästig sein und keine Ruhe geben. Nicht nur die BeraterIn alleine entscheiden lassen - ev. andere Ebenen miteinbeziehen.
Suchen sie sich einen Kursanbieter mit, von ihnen gewünschten, Kursen.
Dem Ansuchen (eingeschrieben senden) legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei.
Muss mindestens ca. einen Monat dauern - ein Tageskurs sein - ca. 4 Stunden täglich - wöchentlich ca. 20 Stunden und darf ca. 2000 Euro kosten.

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg beschreiten
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
AMS-Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dieses ausgefüllt und eingeschrieben zurück-senden!
Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (Ohne Gewähr)

29.08.14 um 13.54 Uhr - von M. W. - "AMS Förderung möglich!"
@So*. - Ams Förderung möglich?
Ja definitv. Meine Kurse für die Rechtsanwaltsprüfung wurden beispielsweise bezahlt


26.08.14 um 18.49 Uhr - von A. G*. - "VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!"

"Wiedereingliederungsmaßnahme \"Berufliches Kompetenzzentrum\" des BFI"

"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"


Sg Hr. moser,
Ich wurde vom AMS zu einer sogenannten Wiedereingliederungsmaßnahme \"Berufliches Kompetenzzentrum\" des BFI geschickt, mit dem Kursziel:
Durchführung eines Berufsorientierungskurses unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und psychologischer Gutachten, Abklärung und Austestung der gesundheitlichen Situation der Teilnehmerinnenbzw Miteinbezug aller bereits erhobenen Befunde, Erhebung relevanter Berufshindernisgründe und Erarbeitung eines realistischen Berufsweges.
Kursinhalte:
Informationstag
Aktivierung und Orientierung
Arbeitsmedizinische- und psychologische Testung
Arbeitserprobung inkl. Testung in den Fachbereichen: Metall, Elektro, Kunststoff, Schweißen und Holz
Einzelcoaching bzw Sozialpädagogische Betreuung

Beim Infotag musste man schon vorhandene Befunde, Röntgenbilder udgl., weiters einen Sozialversicherungsauszug und Lebenslauf mitbringen.
Zudem sollte man einen dreiseitigen medizinischen Fragebogen des BFI NÖ, der detaillierte Fragen zum Gesundheitszustandes enthielt, ausfüllen.
Dann kam die Frechheit, uns eine Zustimmungserklärung vorzulegen, die wir zu unterschreiben hätten, mit der wir uns zur Weitergabe der im Zuge des Beruflichen Kompetenzzentrums erhobenen arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Testergebnissen an die BerufsorientierungstrainerInnen und SozialpädagogInnen des BFI NÖ und zur Entbindung der ÄrztInnen und PsychologInnen von ihrer Verschwiegenheitspflicht, einverstanden erklären!
Diese Unterschrift ist aber Vorraussetzung um in den Kurs aufgenommen zu werden.

Ich unterschrieb nicht und wurde gesperrt. Berufung ging nicht durch. So wendete ich mich an den VwGh mit Unterstützung des RA Dr. Pochieser.

Ich bekam recht und meine Sperre wurde aufgehoben,
weil:
Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient- wenngleich nicht in derselben berufsbezogenen Weise wie eine Nach( Um)schulung- der im konkreten Fall jeweils erforderlichen Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen.
Es ist nicht ersichtlich, weshalb zu diesem Zweck die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten erforderlich sein sollte.

Soweit sich die belangte Behörde darauf beruft, es gehe darum, \"aufgrund der vorhandenen Ressourcen unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen einen realistischen Berufsweg für den Teilnehmer....zu erarbeiten\", ist ihr entgegen zu halten, dass es sich dabei um keine Verbesserung von Kenntnissen oder Fähigkeiten des Arbeitslosen handelt.

Die Verschaffung von - wenn auch unter Umständen nützlichen- Daten für das AMS wäre kein zulässiger Zweck einer - unter der Sanktion des § 10 AIVG stehenden- Wiedereingliederungsmaßnahme (vgl. schon das hg. Erkenntnis vom 15. November 2000, Zl. 96/08/0042).

Auch im Rahmen der Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nach §8 Abs. 2 AlVG ist im Übrigen keine Zustimmung des Arbeitslosen zur Übermittlung von Daten vorgesehen. Vielmehr hat das AMS sicherzustellen, dass es auch ohne eine solche Zustimmung zu den entsprechenden Daten über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung gelangt.
Dabei hat das AMS insbesondere die Möglichkeit, nach Maßgabe des AVG medizinische Sachverständige heranzuziehen, die als amtliche oder nichtamtliche Sachverständige Hilfsorgane der Behörde sind, sodass ihre Gutachten der Behörde selbst ohne weiteres zur Verfügung stehen, ohne dass datenschutzrechtliche Fragen entstehen können (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. November 2011, Zl. 2008/08/0119, mwN).

Die Tatsache, dass das AMS mit dem BFI NÖ einen Dienstvertrage im Sinn der §§10 und 11 DSG 2000 abgeschlossen hat, ändert entgegen der Ansicht der belangten Behörde nichts an der Unzulässigkeit des zwingenden Abverlangens einer Zustimmungserklärung. Die Vereinbarung zwischen dem AMS und dem BFI erlaubt dem BFI bestimmte Datenverwendung für das AMS als Auftraggeber- soweit dies gesetzlich, insbesondere durch §25 AMSG, gedeckt ist-, führt aber nicht dazu, dass vom Arbeitslosen verlangt werden kann, der Weitergabe von (sensiblen) Daten durch Dritte an das AMS und/ oder das BFI zuzustimmen.

Die belangte Behörde hat den angefochtenen Bescheid daher schon dadurch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, dass sie die Unterzeichnung der Zustimmungserklärung als zwingende Vorraussetzung für die Teilnahme an der Wiedereingleiderungsmaßnahme gewertet und dem Beschwerdeführer die Verweigerung der Unterzeichnung als Vereitelung der Maßnahme angelastet hat.

3. Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können.
Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar.
Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäfigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen.
Dies ist aber vom AMS zu prüfen. Eine Beiziehung von Dritten in diesem Zusammenhang erscheint zwar nicht ausgeschlossen,
eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zweck der Feststellung einer allfälligen \"Problemlage\" durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar.

Die Ermittlung der für die Zuweisung einer Maßnahme erforderlichen Sachverhaltsvorausetzungen kann auch nach einer Novelle BGBl. l Nr. 104/2007 nicht selbst Gegenstand einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 2010, Zl. 2009/08/0105, mwN).
Auch ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern haben unter den Voraussetzungen des §8 AlVG (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 11. September 2008, Zl 2007/08/0049) bei objektiven Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit stattzufinden.

Der angefochtene Bescheid war daher wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben, ohne dass auf die Verfahrensrügen des Beschwerdeführers eingegangen werden musste.
mfg
A.G

Anmerkung: "Hammer!"
Gleich mehrere Gründe führten zur Aufhebung, dieser rechtswidrigen - sogar von der Berufungs-Instanz bestätigten - Bezugs-Sperre, durch den VwGH!

Antwort: Toll, Gratuliere und Danke für die Rückmeldung / Information!
>K
önnen sie mir bitte die Geschäftszahl etc. senden - ("Wichtig zur Gewähr")
und wann wurde die Berufung eingelegt - war das noch 2013?

>Ps.: (Berufungsinstanz war noch die AMS-Landesgeschäftsstelle - ab 2014 Landesverwaltungsgericht)

29.08.14 um 13.23 Uhr - von A. G*. - "Geschäftszahl lautet 2013/08/0280-9"
Hallo Herr Moser
sorry für die späte Antwort, hatte PC- Probleme. Die Geschäftszahl ist Zl. 2013/08/0280-9 - Die Berufung wurde noch voriges Jahr eingelegt. (28.08.14)

Antwort:
danke!
ist noch ganz frisch - oder? - weil es im ris noch nicht zu finden ist!

31.08.14 um 13.50 Uhr - von A. G*. - "noch in Bearbeitung"
Hallo,
Ich hab´s am 31.07. per mail vom RA erhalten. Habs vorige Woche auf der
RIS Seite gefunden, wo daneben noch stand "in Bearbeitung".
Seltsamerweise ist das jetzt nicht mehr oben....
Ich geb Ihnen Bescheid, sobald ich mehr weiß. Im Moment muss ich noch
die Antwort vom Bundesverwaltungsgericht abwarten.
lg (29.08.14)

1.09.14 um 12.27 Uhr - von T. - "VwGH-Einträge: Zahl am Ende entfernen!"
Hallo Christian,
Betrifft Eintrag: A. G*. - \"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!\"
Bei der Geschäftszahl 2013/08/0280-9 am Ende -9 entfernen, dann findest Du einige Einträge im RIS. lg T.

Antwort: Danke!
Rechtssatzkette und Entscheidungstext!


26.08.14 um 10.14 Uhr - von A. - "Schmarotzer-SÖB: Habe schon mehrere solcher Zwangs-Massnahmen besucht"


Hallo !
hatte heute den Infotag bei it works und unterschrieb das ich an einen DV interessiert wäre.Nächste Woche beginnt die Qualifizierungsphase. Da ich davon ausgehe das dies wieder bedeutet Lebensläufe zu schreiben und Jobs zu suchen, kann ich das dann unterbrechen da ich schon mehrere solcher Maßnahmen besucht habe ? (25.08.14)

Antwort:
Dazu das Sozialministerium ("politischer Chef des AMS")
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
"Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" - 17.07.14


25.08.14 um 13.27 Uhr - von B. - "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"


Lieber Hr.Moser, bin heute zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt worden, mit der Begründung, damit ich als 50+ in einen Job vermittelt werde. Mit diesem Argument, kann man eigentlich nicht mehr von einem \"Deppenkurs\" sprechen - oder? Aber ich bin wirklich völlig verzweifelt, wieder dort 8 Wochen PLUS ZWEI Monate im Vertrag als Arbeiterin (war immer Angestellte) verbringen muss. Kann mit 1.August 2016 in Pension gehen, glaube kaum dass mich da noch wer nimmt, aber momentan sind sie ja ganz \"wild\" darauf, die über 50-jährigen zu vermitteln. Kann ich irgend was tun ??? (Kein Nachname, da IT-Works Eure Seiten liest) - danke !!

Antwort:
Den Transitarbeitsplatz zu bekämpfen ist äusserst schwierig bis fast unmöglich, aber die 8 Wochen (was? Deppenkurs / Mobbingkurs / Arbeitstraining?) vorher sind ev. zu verweigern und bei Sperre ev. "erfolgreich" mit Berufung zu bekämpfen. OHNE GEWÄHR

ev. dann, wenn sie solche Zwangsmassnahmen-Monate (ev. Arbeitstraining?) schon besucht haben! Wichtig ist heraus zu finden um was es sich dabei handelt!
>zum ev. Arbeitstraining siehe Antwort unter: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

(Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage)

Falls, setzen sie statt der Unterschrift folgenden Text ein - auch wenn der nicht von der "Zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / Die Zeit nehmen und sämtliche Links folgen"
darunter:
ev. im nachhinein klagen.
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht"

Dazu das Sozialministerium ("politischer Chef des AMS")
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
"Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" - 17.07.14

>"Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

>werden sie von der SÖB-eigenen Zwangsmassnahme "ev. Deppenkurs" zum SÖB-eigenen Zwangs-Transitarbeitsplatz vermittelt, so geben sie in einer ev. Berufung auch folgende Begründung an.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

>"Keine 6 - 8-Wochen-Sperre wegen Vereitelung oder Teilnahme-Weigerung, sondern ev. "4 Wochen"-Sperre wegen Kündigung in der Probezeit"
unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


wie lange sind sie durchgehend arbeitslos - schon arbeitsmarktfern?
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin" (7.08.14)

Mit (ev. auch rechtswidriger) Sperre ist immer zu rechnen! Bzw. Brauchts, um sich gegen die Geschäftemacherei mit Arbeitslosen zu wehren, einen "nervenaufreibenden" Kampf!
Der Widerstand wird notwendig, wenn diese Machenschaften unerträglich werden!
Alles Gute ( Ohne Gewähr)

6.09.14 um 15.39 Uhr - von B. - "Nicht zufriedenstellende Sozialministerium-Antwort" - "obwohl ich "nur" 1 1/2 Jahre zur Pension habe und es für viele hunderttausende Menschen keine Arbeit gibt!" - Tendenz steigend!"
Hallo,
habe versucht folgenden Brief an das Sozialministerium zu schicken:
ich gehöre "leider" zu den Langzeitarbeitslosen. War bereits zweimal (ausser anderen Kursen) in letzter Zeit bei
Jobtransfair und zweimal IT-Works (Jobcoaching), wo ich mich sogar mehr als zwei Monate mit einem Vertrag als Arbeiterin anstellen liess. Obwohl ich von allen diesen Instituten gute Referenzen bekommen habe, haben diese Massnahmen nichts gebracht. Jetzt bin ich 1 1/2 Jahre vor der Pension und soll schon wieder zu IT-Works. Ich finde, bei der derzeit hohen Arbeitslosigkeit würde mir ein Kurs - z.B. Englisch oder mein grosses Interesse (bin EDV-Leiterin gewesen) an ADOBE viel mehr bringen. Wenn nächstes Jahr wirklich das Wirtschaftswachstum steigt, finde ich vielleicht wieder einen Job. Aber derzeit glaube ich kaum, dass so ein Coaching für eine Person, knapp vor der Pension, etwas bringt. Da ich aber, wenn ich diese Massnahme NICHT besuche, mit einer Sperre des AMS rechnen muss, bitte ich Sie mir einen sinnvollen Kurs zu ermöglichen.

Leider gehöre ich nicht zu den glücklichen "Gewinnern", denn ich bekam anbei liegenden Brief zurück. Quasi - solange das AMS zahlt, muss man "gehorchen". Jetzt muss ich wahrscheinlich aus Zorn vom AMS mit ärgeren Sanktionen rechnen ...
Fürchte mich schon ... lg B. (5.09.14)

Antwort:
Keine Angst - Es verhält sich eher so, dass AMS-BetreuerInnen Betroffenen mehr Respekt entgegen bringen, wenn sie sehen/wissen "Ups" der/die wehrt sich und lässt sich nicht alles gefallen.
Lassen sie sich nicht einschüchtern!

Unter Umständen kann man die Sozialministeriums-Äusserung - >Wir haben daher die Ombudsstelle des AMS, ams.help gebeten, etwaige Fördermöglichkeiten
zu prüfen.< - auch so verstehen, dass das AMS ev. einen sinnvollen Kurs für sie suchen soll! - Gehen sie einfach von dem aus, um keine Angst zu entwickeln!

Deshalb suchen sie sich ev. selbst einen Kurs - 20 Wochenstunden / Tageskurs ca. 4 Stunden am Tag und zwecks der Statistik soll er ca. 1 Monat 29 Tage dauern. / Kosten ca. 2000 Euro! Suchen sie sich Kursanbieter und dessen Kurse heraus. - Ev. über eine Internet-Suchmaschine!

Auch denke ich, da sie schon solche Zwangsmassnahmen besucht haben, könnten sie sich ev. gegen die vorangeschaltenen Kurse / Arbeitstraining wehren!
Bei Sperre wegen Weigerung Berufung einlegen!

"Ein Arbeitstraining um Fähigkeiten und Kenntnisse zu überprüfen muss freiwillig sein! / Auch ist eine bloße Arbeitserprobung nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - siehe Eintrag!"

Drum - herausfinden, um was für einen "Deppen-Kurs" "Oder" - es sich neben dem Transitarbeitsplatz genau handelt!
Falls Deppenkurs - den sie schon mal besucht haben, ist das Sozialministerium-Ergebnis eindeutig!
>Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

>Ev. wenden sie sich an den neuen Volksanwalt, um Unterstützung zu erhalten. - post@volksanw.gv.at ; Wichtig, dass die VA. immer mehr Beschwerden erhält!
und
"Bezüglich "Sinnlose AMS-Kurse" hat die VA von Amts wegen ein Strukturprüfungsverfahren eingeleitet! - Würde ev. auch bei ihnen zutreffen!
siehe: (Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!)

Nehmen sie sich ev. eine Begleitperson zum AMS-Termin mit!

Und nochwas - das Sozialministerium setzt sich nicht für Betroffene ein, wenns um "Zwangsarbeit" geht - Der u.a. armutserzeugende Transitarbeitsplatz ist (Dank "SPÖ?" / Sozialminister Hundstorfer "?" / >ÖVP ist klar<) ein zumutbares DV.

Von dem Transitarbeitsplatz ist das Sozialministerium ev. ausgegangen. Denn die vorangeschaltene 2 monatige Zwangsmassnahme ("ev. Arbeitstraining") sind neuere "Ausbeuter"-Tanz! ("SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?") - Dagegen heissts - auch mit Risiko - wehren!
(Ohne Gewähr)

7.09.14 um 2.41 Uhr - von B. - "werde weiter berichten"
Danke für die aufmunternden Worte, werde weiter berichten ....
(Wenn ich in der Pension bin, spende ich !!!) lg B


25.08.14 um 12.46 Uhr - von M. - " Kilometergeld 0.1285 je km"


Hallo, ich wollte Sie Informieren welches Kilometergeld das AMS für die Vorstellungsbeihilfe, (nach ordnungsgemäßer Einforderung) bezahlt.

Weitere Informationen

Sehr geehrter Herr !
Ich bestätige Ihnen das Kilometergeld von 0.1285 je km.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
Graz Ost (Ohne Gewähr)


25.08.14 um 12.39 Uhr - von St*. - "Mindestsicherungsempfänger-Zukunft in Bewegung - ZIB Training - "Deppen-, Mobbingkurs"?"


Hallo ! Folgendes ...
Hab einen Kurs namens ZIB Training - Zukunft in Bewegung zugeteilt bekommen .
Hatte in den letzten 1 1/2 Jahren die Ausbildung zum Hotel und Gastgewerbeassistenten gemacht und danach mich beim Ams arbeitslos gemeldet da ich bis jetzt leider keinen Job gefunden habe .
Nun teilen sie mir einen Kurs zu den ich aber keinesfalls machen will .
Allerdings sagen Sie zu mir das ich den Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung verliere wenn ich an diesem Kurs nicht teilnehme.
Bitte kônnte ihr mir Tipps geben wie ich weiter vorgehen kann ?!

Antwort: "Mindestsicherung =gleich Entrechtung?"
Mindestsicherungsempfänger sind überhaupt Menschen letzter Klasse mit denen man machen kann was man will - auf alle Fälle stellt es sich so dar!
Darum bräuchte es auch hier ev. VwGH-Erkenntnisse um zu erfahren was man mit dieser "Spezies" wirklich alles machen kann / darf oder eben nicht?
Es besteht nur die Möglichkeit zu verweigern und auf ev. Sperre bzw. Kürzung? Berufung einzulegen und ev. in weiterer Folge Beschwerde beim VwGH zu erheben!

Sehen sie sich etliche Links durch, um ev. etwas Hilfreiches zu entdecken?
wie "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
unter:
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! (Ohne Gewähr)


24.08.14 um 11.17 Uhr - von M. S. - "Landesverwaltungsgericht?"


Hallo Herr Moser!

Mir fehlt der Plan. Weil ich bis zum 12.8. den Rückschein vom AMS nicht bekam, mailte ich tags darauf meinen Einspruch ans AMS.
Per Telefonat wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Einspruch an die Landesgeschäftsstelle weitergeleitet wurde. Alles weitere bekäme ich von dort.

Jetzt ist es aber seit 1.1.2014 nicht mehr die AMS-Landesgeschäftsstelle für Einsprüche zuständig, sondern das Bundesverwaltungsgericht.
Es kann auch sein, das dass Landes-AMS den Einspruch dem Bundesverwaltungsgericht sendet.

Könnten Sie mich/uns gegebenfalls richtig informieren?
Herzlichen Dank MS (19.08.14)

Antwort:
Es liegen noch keine Erfahrungen bez. der neuen Verwaltungsgerichte vor.
Das AMS sendet "meines Wissens" die Berufungen an das Landesverwaltungsgericht weiter!
Stellen sie ev. noch eine Anfrage an die AMS-Landesgeschäftsstelle.(eingeschrieben)
Ich denke aber
bez. der Erledigung ist mit einigen Wochen zu rechnen? (Ohne Gewähr)
D
anke für Rückmeldung über Ausgang!

unter: "AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


24.08.14 um 10.17 Uhr - von V*. - "Ich hoffe Du veröffentlichst das !"

"Impertinente und verletzende Fragestellung!"

"Psychologische und Neurologische Untersuchung zur Bestätigung der Berufsunfähigkeit!"


Fragenkatalog
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Kopie des Ausweises, - geben Sie mir die Kopie des Ausweises.
Wie kommen Sie den rauf zu uns ? Mit welchen Verkehrsmittel ?
Womit ?
In welcher Lebens Situation sind Sie ? Sind Sie geschieden ?
Leben Sie derzeit in einer Beziehung ?
Lebt sonst irgendwer in Ihrer Wohnung ?
Die Wohnung gehört Ihnen ?
Haben Sie einen Freundeskreis, haben Sie Freunde ?
Sind Sie in einem Verein Mitglied, Kulturell, Sozial, Sport ?
Sie leben in einer Wohnung, in welchen Stock leben‘s den da ?
Haben Sie einen Lift in dem Haus ?
Wie heizen Sie Ihre Wohnung ?
Haben Sie ein Klo in der Wohnung, Badezimmer ?
Wie weit ist es von Ihrer Wohnung zum nächsten Lebensmittelgeschäft und Apotheke ?
Wie schaut Ihr Tagesablauf aus, was machen‘s denn den ganzen Tag ?
Wer macht denn die ganzen Haushaltsarbeiten ?
Wer geht denn Einkaufen versorgt die Tiere ?
Tun Sie auch kochen ?
Was machen Sie denn da zu essen ?
Was machen‘s sonst noch ?
Was schaun‘s denn an im Fernsehen ?
Vormittag auch schon ?
Tun‘s Radio hörn ?
Lesen Sie auch Zeitung ?
Lesen Sie Bücher ?
Was machen‘s sonst noch ?
Wie lange basteln‘s den da so ?
Wo ham’s n de her ? ( Bastelsachen )
Welche Schulen haben Sie denn besucht begonnen mit der Volksschule ?
Jeweils 4 Jahre ?
Haben‘s eine Klasse wiederholen müssen ?
Dann ham‘s das Polytechnische gemacht und dann eine Lehre ?
Was ham‘s den da für eine Lehre gemacht ?
Mit Lehrabschlußprüfung ?
Und dann ham‘s begonnen zu Arbeiten ?
Wo ham‘s denn da gearbeitet ?
Zuletzt was ham‘s denn da gearbeitet, als was ?
Und das haben’s sie sich angelernt ?
Wann ham‘s aufgehört zu arbeiten ?
Warum ham‘s aufgehört zu arbeiten ?
Was war den der Grund das aufgehört haben zu arbeiten ?
Wann ham‘s den da aufgehört zu arbeiten ?
Woraus hat denn die Überforderung bestanden ?
Wie viele ham‘s gearbeitet ?
Wie viele Stunden ham‘s gearbeitet ?
Und danach warn‘s im Krankenstand oder Arbeitslos ?
Dann ham‘s um Pension angesucht ?
Haben Sie dazwischen irgendwas gearbeitet ?
Wie lange ham‘s denn da gearbeitet ?
Warum ham‘s zum Taxifahren aufgehört zu arbeiten ?
Wo sind‘s denn geboren ?
Was haben denn Ihre Eltern gearbeitet ?
Sind Sie bei der Mutter aufgewachsen ?
Haben Sie noch Geschwister ?
Wie sind Sie den aufgewachsen – harmonisch ?
Mit welchen Alter haben Sie begonnen selbstständig zu leben ?
Was hat die Frau gemacht hauptberuflich ?
Wie lange warn‘s denn zusammen ?
Haben Sie Kinder ?
Wie alt ?
Welches Geschlecht ?
Haben Sie Kontakt zu den Kindern ?
Was war der Grund für die Trennung aus Ihrer Sicht ?
Haben Sie danach noch eine zweite Ehe gehabt ?
Haben Sie dann nachher noch Beziehungen gehabt ?
Wie viele ?
Wie lange haben die gedauert ?
Haben Sie eine gute Beziehung zu Ihren Kindern ?
Haben Sie Kontakt mit ihnen ?
Haben Sie einen Führerschein ?
Haben Sie ein Auto ?
Sind Sie seit Ihrem Arbeitsende Im Krankenhaus oder Stationär aufgenommen gewesen ?
Sind Sie bei einem Psychiater ?
Seit wann ?
Bei wem ?
Sind Sie auch in Psycho Therapeutischer Behandlung ?
Bei wem ?
Seit wann ?
Wie oft gehen Sie hin ?
Aufgrund von welchen Beschwerden glauben Sie das Sie weiter nicht arbeiten können ?
Warum gehen‘s denn nicht arbeiten ?
Wieso können‘s nicht schreiben ?
Gibt es sonst noch seelisch – nervliche Beschwerden aufgrund denen Sie glauben nicht arbeiten zu können ?
Aufgrund welcher glauben‘s denn nicht arbeiten zu können ?
Haben Sie Depressionen ?
Das heißt Depression für Sie, was sind Depressionen ?
Seit wann haben Sie das ?
Was heißt Gemütsaufheller ?
Wie lange haben‘s gearbeitet pro Woche ?
Was heißt Sie halten die Leute nicht aus ?
Tun Sie die Leute auch umbringen ?
Haben Sie schon mal hingeschlagen ?
Und was war da ?
Hat‘s eine Anzeige gegeben ?
Basiert das öfter das Sie einfach so ausrasten ?
Basiert das öfter das Sie einfach so ausrasten ?
Seit wann ist denn das so, daß Sie so Impulsiv sind ?
Sie rasten Verbal aus ?
Hat es Anzeigen gegeben bisher ?
Was ist da basiert ?
Sind Sie in Haft gekommen ?
Was ist basiert mit den Anzeigen ?
Tut Ihnen das leid ?
Wie ist es jetzt, können Sie schlafen ?
Können Sie durchschlafen ?
Haben Sie Appetit ?
Haben Sie jemals Drogen genommen ?
Waren Sie geschlechtskrank ?
Alkohol ?
Trinken Sie jetzt Alkohol ?
Rauchen Sie ?
Sind Sie seit Ihrem Arbeitsende Im Krankenhaus oder Stationär aufgenommen gewesen ?
Psychiatrie ?
Warum haben Sie Die den nicht aufgenommen ?
Haben Sie Selbstmord Gedanken ?
Warum tun‘s es nicht ?
Haben Sie Schuldgefühle ?
Schuldgefühle ?
Haben Sie Schuldgefühle ?
Wie fallt Ihnen denken, konzentrieren ?
Hat es am Arbeitsplatz Konflikte gegeben mit den Mitarbeitern ?
Wie schaut‘s mit denken und konzentrieren aus ?
Wie schaut Ihre Zukunft aus glauben Sie das es sich wieder bessern kann ?
Was ist nicht besser geworden ?
Welche Medikamente nehmen Sie ?
Glauben Sie, das Sie in Ihrem Leben einmal besonders schnell und leistungsfähig gewesen sind ?
Was für ein Mensch sind Sie ?
Alle Fragen wie beim ersten mal !!!!!!!!!! ( vor zwei Jahren )

Es folgt die Neurologische Untersuchung !
Augen Reflexe, Abklopfen mit Gummihammer, Fersen und Zehengehen ………. Egal !

Watezeit ca. 35 Min.

Psychologische Untersuchung :
Mag. Dr.

Rohrschachtest, Computer Test ( Reaktion ) , Erzählung Merktest, Zahlen Merktest,
Zeichnen Merktest, Computer Merktest;
Fragen :
Warn’s immer schon so nervös ?
Warn’s immer schon so ängstlich ?
Was halten Sie von Körperpflege *ggg*

Kreuzerltest ca. 40 min. Etliche Fragen doppelt !!!!!!

Aus ! (23.08.14)

Anmerkung: "Demokratie / demokratische Rechtsstaatlichkeit?"
"Meine abstossenden Empfindungen, mit denen ich, nach dem Durchlesen dieses Eintrags, konfrontiert wurde -("entsteht doch eher das Gefühl die Betroffenen kompromittieren und entwerten zu wollen")-, führen zur Überzeugung, dass diese Fragen und die Fragestellung auch für einen gesunden Menschen eine enorme Belastung darstellen würden, ist man zudem krank / schwer krank - nicht zu vergessen, kommt noch hinzu, dass der Ausgang dieser "Untersuchung?" über die Sicherung der Lebens-Existenz-Grundlage entscheidet - so ist diese Vorgehensweise / menschliche Umgang unerträglich und hätte in einer "tatsächlichen" "Demokratie" bzw. demokratischen Rechtsstaatlichkeit - welche der Gesellschaft u.a. auch Menschenrechte wie die Menschenwürde gewährleisten müsste - nichts, aber rein gar nichts verloren!"


Um uns von diesen Unerträglichkeiten - ("nicht selten auch Schweinereien")- zu befreien, braucht Österreich schleunigst "tatsächlich" soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen
!


21.08.14 um 16.25 Uhr - von Bi*. - "Begleitung zum Bewerbungsgespräch?"


lieber herr moser,

zuerst einmal danke dass sie sich um uns so bemühen !
sie leisten erstaunliches.
DANKE

ich habe eine frage, und zwar:
darf ich eine vertrauensperson zu einem bewerbungsgespräch mitnehmen ?
ich hatte bereits einmal indirekte probleme mit dieser firma,
und möchte mir jeden weiteren ärger ersparen.
(hätte bei dem unternehmen über eine leihfirma arbeiten sollen)
mfg

Antwort:
"ich denke, dass eine seriöse firma nichts dagegen hätte, wenn zum bewerbungsgespräch eine begleitperson mitkommt. - bei solch einer firma stellt sich halt die frage, ob es vorteilhaft ist?
aber auch die problem-behaftete firma darf eigentlich nichts dagegen haben - achten sie halt drauf, dass sie einen "stummen" begleiter mitnehmen." (ohne Gewähr) alles gute!

27.08.14 um 12.37 Uhr - von Bi. - "Die unseriöse Firma jagte mich vom Firmengelände weil ich das Einstellungs-Dokument mit dem Rechtsanwalt tel. durchging!"
lieber herr moser,

ich hatte nun das "bewerbungsgespräch" bei dieser unseriösen firma...
da mein rechtsanwalt verhindert war habe ich eine andere begleitperson mitgenommen, die sich still in eine ecke des empfangsbereiches setzte und die situation genauestens beobachtete.
mir (uns) wurde ein formular vorgelegt, (siehe anhang) mit der "bitte" es schnell auszufüllen.
(uns) deshalb, weil da noch einige andere bewerber warteten.
die anderen füllten brav das formular aus.
ich jedoch rief wie zuvor abgesprochen meinen rechtsanwalt an und ging mit ihm telefonisch jeden punkt des formulars duch.
als die mitarbeiterin der firma mitbekam mit wem ich telefoniere, riss sie mir das formular aus der hand und forderte mich lautstark auf das firmengelände sofort zu verlassen. usw..........

herr moser,
wie sie jedoch im anhang sehen können, gelang es mir noch vor verlassen des firmengebäudes das formular an mich zunehmen.
was halten sie von dem formular herr moser???

ich bin wirklich froh mit begleitung zum "bewerbungsgespräch" gegangen zu sein.
meine begleitung und ich gingen darauf hin zum ams um etwaigen schaden von mir abzuwenden, und bis jetzt bleibt das ams ruhig. mal sehen ob es so bleibt.........

bitte die .pdf datei vertraulich behandeln....
bitte den text veröffentlichen....
mfg

Antwort:
Ja, hier sind Fragen dabei auf Grund dessen man das Dokument als sittenwidrig bezeichnen kann/darf!
Da sie davon gejagt wurden, darf es nicht zur Sperre kommen und gut dass sie das Formular mitgenommen haben! Noch aufheben, sollte das AMS doch noch Schwierigkeiten machen!
Einige Fragen darf man mit Not-Lügen beantworten - zBsp.!

28.08.14 um 9.06 Uhr - von W. S. - ZU "unseriöse Firma"
Ich würd nicht warten, bis etwas vom AMS kommt - sondern direkt in den Angriff gehen. D.h. die Infos des RA nehmen und das AMS mit den mutmasslichen sittenwidrigen Fragen und der mm. unseriösen Vorgangsweise dieser Firma zu konfrontieren. Zeuge war ja eh mit ! Bei einer kleinen Firma gelang es mir mal, daß diese keine AMS Jobinserate mehr schalten darf. oder vom AMS Jobbewerber geschickt bekommt. Wurde mir zumindest so gesagt.

29.08.14 um 13.05 Uhr - von Bi. - "Danke für die Leserreaktion"
danke für die leserreaktion
ich treffe mich nächste woche sowieso mit meinem rechtsanwalt......
mal sehen was er für einen plan hat......
sg. (28.08.14)


21.08.14 um 12.50 Uhr - von Do. - "Abermals einen Mobbing-, / Deppenkurs um das geringfügige DV. wieder zu verunmöglichen?"


hallo christian!
dachte nicht das ich mich soooo schnell wieder an sie wenden muss.
war vom *.5.-*.8.2014 in einem deppenkurs namens \"neue wege\" veranstalter firma mentor. außer anwesenheit wurde in diesem kurs nichts vermittelt!!!!
nach dem kurs hatte ich einen beratungstermin am ams huttengasse wo ich 3 stellenangebote bekam (bereits auch 3 absagen) ich muss dazu sagen ich bin bereits 50 jahre, und einen neuen termin für *.10.2014
nun erhielt ich gestern einen brief vom ams (habe mein e-konto bereits gelöscht) das ich am *.9.2014 zu einer infoveranstaltung bei \"step2job\" muss. die workshops die dort angeboten werden entsprechn genau denen von mentor bei neue wege.
habe auf ihrer homepage gelesen, dass mehrmaliger besuch von deppenkursen nicht zulässig ist. außerdem habe ich im internet über step2job gelesen das es für personen ist die mindestsicherung erhalten, arbeitsmakrtferne personen mit besonderen problemlagen.
ich beziehe notstandshilfe und mein einziges problem ist momentan wie argiere ich nun richtig um diesem irrsinn (verweildauer lt. internet bis zu 12 monate) zu entkommen. wäre ihnen sehr dankbar für einen tipp. lg d

13.07 Uhr: hallo christian!
kurzer nachtrag zu meinem eintrag von soeben.
während des kurses bei mentor \"neue wege\" verlor ich meine geringfügige beschäftigung, da man mir nicht die möglichkeit gab an 2 vormittagen pro woche arbeiten zu gehen.
diese kurse vernichten arbeit, eine neue stelle nur auf grund so eines kurses ist unvorstellbar.
nun habe ich das glück, das meine arbeitgeberin mir noch einmal die chance gab in ihrem unternehmen geringfügig im einzelhandel tätig zu sein. dies ist auch für mein wohlbefinden sehr wichtig, man fühlt sich obwohl arbeitslos nicht total sinnlos.
bei einem neuerlichen kurs kann ich diese tätigkeit sicher abschreiben, welcher arbeitgeber macht sowas schon mit.

danke und lg

Antwort:
Ja so ist es!
Siehe:
("Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
"Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" - 17.07.14)
Nur
sperrt das AMS auch rechtswidrig die Bezüge bzw. kommts in solchen Angelegenheiten zur Nötigung bez. Vermittlung in Deppen-, Mobbingkurse!
>Ev. gehen sie so vor - wie im Link zu sehen - und schreiben (falls) an Sozialministerium! Bzw. legen auf rechtswidriger Sperre Berufung ein!
Besuchen sie ev. den Infotag und fragen vor Zeugen nach, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt! Zur u.a. Freiwilligkeit
siehe die Antwort unter: ("Mindestsicherung / step2job?" 16.05.14) (Ohne Gewähr)

25.08.14 um 11.30 Uhr - von Do. - "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig"
hallo herr moser,

anbei möchte ich ihnen die reaktion des ams h. weiterleiten.

auf grund ihres e-mails vom 21.08.2014 schrieb ich gestern ans ams und erhielt diese antwort. bin sehr froh das "step2job" freiwillig ist, ich werde natürlich am infotag den termin wahrnehmen und von dem angebot keinen gebrauch machen.
allein die dauer ist ja ein horror.

was mich allerdings sehr wundert, dass mir mit 2 kursen pro jahr a la "neue wege" gedroht wird. versucht hundsdorfer und ams
das mehrmalige besuchen von deppenkursen zu ignorieren? haben sie diesbezüglich informationen.

vielleicht hilft diese info auch anderen die genau wie ich in dieser maschinerie gelandet sind.

ihnen gilt mein herzlicher dank.

Mit freundlichen Grüßen

Do.
A-**** W****
*........gasse **
tel. .............

Antwort: "Nötigung / Amtsmissbrauch"
Ja, VwGH-Erkenntnisse werden im Umgang mit Arbeitslosen - bei Deppenkursvermittlungen zBsp. - ignoriert/missachtet!
Wird bei Vermittlungen auch vor Nötigung und Amtsmissbrauch (Bezugssperrdrohung zur Deppenkurs-, Mobbingkurs-Vermittlung) nicht zurück geschreckt! Geachtet wird darauf, dass Betroffene keine Beweise in die Finger bekommen!
Z.Bsp. wird die Bezugssperrdrohung bei solchen Freiwilligen-Kurse nicht schriftlich erteilt - mit Unterschrift)
Nur Arbeitslose die Bescheid wissen, können sich erfolgreich wehren!
Mit rechtswidrigen Sperren muss man immer rechnen!
Weil sich Arbeitslose die rechtswidrigen/vorläufigen Bezugssperren meist nicht leisten können - das wissen die AMSler - wehren sie sich oftmals nicht!
Weswegen die (systematisch angewandten) rechtswidrigen Bezugssperrdrohungen / (Nötigung / Amtsmissbrauch) zum Erfolg führen!
>U.a. Zur Sicherung der Millionen-Geschäfte auf den Rücken der unschuldigen Arbeitslosen!

Dazu: Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)

Anmerkung: AMS Antwort im E-Mail gesichtet!
u.a.: "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht."


21.08.14 um 9.39 Uhr - von Ko*. - "Also, dass die IT-Technikerlehe nichts bringt, würde ich pauschal nicht sagen."


Also, dass die IT-Technikerlehe nichts bringt, würde ich pauschal nicht sagen. Man hat viel Zeit über seine Zukunft nach zu denken. Ich habe meine Zeit dort auch verbracht und habe schlussendlich auch einen Job bekommen. Zwar ist es nicht ein Job in der Branche, denn die Ausbildung reicht bei weitem dafür nicht aus. In meinem Fall hat mich der Weg sogar in eine leitende Position geführt, weil ich die richtigen Leute beim BFI kennen gelernt habe.

unter:
9.08.14 um 20.01 Uhr - von IT-Techniker - "Die Berichte im Forum sind so schockierend, dass ("mir") teilweise die Wörter fehlen."
"Leider hat dieses Idiotensystem auch "hochwertigere Ausbildungen" erreicht."
wie auch
11.08.14 um 8.45 Uhr - von IT-Techniker - "Ich habe mich entschlossen einige Details zu veröffentlichen"


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