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22.06.2017 um 1.31 Uhr - von J*. - "Berufsschutz für Akademiker?"


Guten Tag,

Ich bin seit bald 2 Jahren ohne Arbeit (mit Unterbrechungen). Als Akademiker habe ich bisher zwar keine wirkliche Unterstützung bei der Jobsuche bekommen, wurde aber auch weitgehend von gröberen "Massnahmen" verschont.

Leider hat sich das geändert, als ich wieder mal eine neue Beraterin zugewiesen bekam. Nach nur wenigen Wochen wurde ich einem Kurs beim Institut FAB zugewiesen, ohne vorher über die Dauer und Inhalt informiert worden zu sein. Es gehe ums Bewerben und Kontakte knüpfen, sagte sie - und führte mich so hinters Licht. In Wahrheit ging der Kurs 3 volle Monate, und beinhaltete neben dem üblichen Bewerbungstraining auch noch den ECDL-Computerführerschein, sowie eine Umschulung zum Lagerarbeiter inkl. Hallenkran und Staplerschein.

Vor allem letzteres macht mir Sorgen. Ich möchte nicht weit unter meiner Qualifikation als Lagerarbeiter vermittelt werden. Wenn ich den Staplerschein nun habe, hätte das AMS aber wohl alle Möglichkeiten dazu. Bisher habe ich versucht, dem durch Fernbleiben vom Kurs zu entgehen, doch die Firma, die das Stapler-Training anbietet, hat mich zu einem Nachholtermin eingeteilt (der Kurs ist nun schon vorbei). Nun meine Frage: Kann ich vom AMS eine Sperre bekommen, wenn ich da nicht hingehe?

Eigentlich hiess es ja, die Prüfung sei freiwillig - aber beim Stapler-Training war dann keine Rede mehr davon. Die ECDL-Prüfung haben aber nicht alle Kursteilnehmer gemacht bzw. bestanden. Es ist übrigens nicht möglich, die Prüfung nicht zu bestehen, die Trainer haben die klare Anweisung jeden durchzulassen - soviel zum Thema "Sicherheit im Betrieb". Die Nachschulung ist am Freitag, und ich bin mir nicht sicher, was für mich schlimmer wäre: Die drohende Sperre wegen Nichtabschluss der Prüfung oder zukünftig Jobangebote als Lagerarbeiter annehmen zu müssen. Was würden Sie mir raten?

Übrigens vielen Dank für Ihr Engagement und die Beratung!

Antwort: "Dequalifikation"
Sie können die Prüfung, eigentlich ohne ihrer Ängste, machen! Sie haben wohl recht, dass sie dann auch für Jobs mit Staplerschein in Frage kommen! -
(Wird insofern schwierig, weil fast jeder Arbeitgeber Praxis verlangt)
- Aber dieser Gefahr der Dequalifizierung sind sie auch ohne Staplerführerschein ausgesetzt, da der Berufs- bzw. Einkommensschutz nur die ca. ersten drei Monate besteht! Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen 3
Danach ist - Dank SPÖ, FPÖ, ÖVP - jedes DV. das nach KV. bzw. "branchenüblich" entlohnt wird Pflicht - bei Bezugssperre nach Vereitelung, Verweigerung!

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (Ohne Gewähr)


21.06.2017 um 11.32 Uhr - von P*. - "Mit der Bitte um Beurteilung dieses Falles und eventuelle rechtliche/gerichtliche Möglichkeiten?"


Mit der Bitte um deine Beurteilung dieses Falles und eventuelle rechtliche/gerichtliche Möglichkeiten.
Letztentlich werde ich abwägen, ob ich ein Kostenrisiko eingehen werde oder nicht.Falls veröffentlicht wirde - bitte anonym.
Vielen Dank im Voraus für deine Zeit!!!

Sachverhalt
Ich habe einen Zeugen zum Kontrolltermin mitgenommen. Am 19.05.2017 hatte ich um 09:30 Uhr beim AMS einen § 49 AlVG Kontrolltermin.
Am selben Tag hatte ich auch um 10:40 Uhr eine medizinische Behandlung (Physiotherapie).

Herrn H vom AMS habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich um 10:40 Uhr eine medizinische Behandlung habe und ich somit nur begrenzt Zeit habe.
Falls er Unterlagen für mich hat, soll er mir dies zur Durchsicht mitgeben und beim nächsten Mal besprechen.
Weiters habe ich Herrn H darauf hingewiesen, dass, wenn ich zu spät zur Behandlung erscheine, diese vom medizinischem Institut in Rechnung gestellt wird und ich somit dies mit dem AMS bzw. mit der Republik Österreich als Schäden verrechnen werde.

Daraufhin sagte Herr H, dass ich ihm massiv bedrohe und er holte als Zeugen seinen Kollegen, Herrn K, herbei.
Als Herr K den Raum betrat, stellte sich Herr Kr vor die Türe, damit ich nicht mehr den Raum verlassen kann.

Als ich den Raum verlassen wollte hinderte Herr K mich daran den Raum zu verlassen, indem er sich vor die Tür hinstellte und nicht wegging. Ich forderte Herr K mehrmals auf von der Türe wegzugehen, damit ich hinausgehen kann. Bei der 4 bzw. 5. Aufforderung von der Türe wegzugehen, ging er von der Türe weg, machte die Türe auf und als ich hinausgehen wollte sagte Herr K, dass wenn ich jetzt zur medizinischen Behandlung gehe, die Leistung einstellt wird. Somit wurde ich von Herrn K genötigt, nicht den Raum zu verlassen, da sonst die Leistung eingestellt worden wäre.
Auch Herrn K machte ich darauf aufmerksam, falls Schäden entstehen sollte, dies mit dem AMS bzw. mit der Republik verrechnen werde. Herr K sagte, dass ich dies tun sollte, mit den Worten „Mir ist es egal, ob die Republik dies zahlt, soll zahlen“.

Statt um 10:40 Uhr war ich um 10:50 Uhr beim physiotherapeutischen Institut anwesend.
Als ich den diesen Fall beim physiotherapeutisches Institut geschildert habe, dass ich daran gehindert wurde, den Raum zu verlassen und deswegen zu spät kam und da ich regelmäßig beim physiotherapeutisches Institut in Behandlungen bin, hat das Institut ausnahmsweise von Verrechnung der Kosten wegen Nichterscheinens um 10:40 Uhr Abstand genommen.

Das AMS hat seit dem Jahr 2006 ständig und regelmäßig (17 mal) rechtswidrige und illegale Handlungen getätigt und Leistungen eingestellt, mit denen es teilweise zu Schäden gekommen sind.
Der Höhepunkt war die 2malige Leistungseinstellung bei der Gesundheitsstraße im Jahr 2010 und 2011 mit Vorendhalt von Leistungen in der Höhe von fast ca. Euro 15.000,00 inkl. SV-Selbstversicherung, die vom VwGH aufgehoben wurde.

Im Mai 2015 wurde ich unter Androhung von § 49 AlVG Leistungseinstellung genötigt, ein Gespräch mit Herrn H zu führen, unter Beisein einer AMS Psychologin, wobei keine Indikationen lt. div. medizinischen Gutachten von den allgemeinen beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorhanden sind – insbesondere auch keine Indikationen in psychiatrischer Hinsicht.

Liste der gut dokumentierten und belegbaren in den letzten Jahren ständigen, notorisch-zwanghaften, krankhaften, rechtswidrigen und illegalen Zuweisungen und Leistungseinstellungen durch das AMS, wie zum Beispiel

rechtswidrige Zuweisung zur illegalen aufsuchenden Vermittlung Phönix – Jahr 2006;
rechtswidrige Fehlzuweisung - unter dem Vorwand einer AMS-Schulung - zur Arbeitswoche zum Elektroschrottbetrieb (Chamäleon) trotz Bandscheiben-OP mit Bandscheibenimplantat, die zu einem Krankenstand führte – Jahr 2007;
rechtswidrige und willkürliche Zuweisung zum Facharzt Dr. Frank trotz fehlender Zustimmung meinerseits und trotz eindeutiger Gesetzeslage und Gerichtsurteile – Jahr 2008;
rechtswidrige und willkürliche Leistungseinstellung Permont-Personal – Jahr 2009
(wurde durch LGS-Stmk. aufgehoben);

rechtswidrige Zuweisung zum Psycho-Verein ProMente trotz fehlender Indikationen und fehlender Zustimmung meinerseits – Februar 2010;
rechtswidrige wiederholte Zuweisung zum Psycho-Verein ProMente trotz fehlender Indikationen und fehlender Zustimmung meinerseits – Mai 2010;
rechtswidrige Leistungseinstellung Gesundheitsstraße - Jahr 2010
(siehe mein VwGH-Erkenntnis GZ: 2011/08/0030);

rechtswidrige wiederholte Leistungseinstellung Gesundheitsstraße - Jahr 2011
(siehe mein VwGH-Erkenntnis GZ: 2011/08/0350);

rechtswidrige Vorschreibung eines § 49 AlVG AMS-Kontrolltermins trotz fehlender AMS-Leistungsmitteilung und trotz eindeutiger Gesetzeslage und Gerichtsurteile - Jahr 2012;
rechtswidrige Zuweisung zur Gesundheitsstraße ohne Begründung, ohne Aufklärung und ohne Zustimmung zum Facharzt trotz Vorliegen und Zerstreuung der Zweifel an der Arbeitsfähigkeit durch geeignete Befunde/Gutachten - Oktober 2012;
rechtswidrige wiederholte Zuweisung zur Gesundheitsstraße ohne Begründung, ohne Aufklärung und ohne Zustimmung zum Facharzt trotz Vorliegen und Zerstreuung der Zweifel an der Arbeitsfähigkeit durch geeignete Befunde/Gutachten - Dezember 2012;
rechtswidrige wiederholte Zuweisung zum Elektroschrottbetrieb (Chamäleon) - Durchführung körperlicher Tätigkeiten trotz dem AMS bestens bekannte Gutachten und dem Elektroschrottbetrieb (Chamäleon) bestens bekannte Bandscheiben-OP mit Bandscheibenimplantat und Bandscheibenvorfall HWS, die zu einem darauffolgenden 3 1/2 monatigen Krankenstand und einem 3-wöchigen REHA-Aufenthalt führten - Jahr 2013;
rechtwidrige und illegale Datenweitergabe (Bekanntgabe meines Krankenstandes) an einen potentiellen Dienstgeber durch das AMS ohne meine ausdrückliche Zustimmung - Jahr 2014;
rechtswidrige wiederholte Vorschreibung eines § 49 AlVG AMS-Kontrolltermins mit einer darauffolgenden rechtswidrigen Leistungseinstellung trotz fehlender AMS-Leistungsmitteilung und trotz eindeutiger Gesetzeslage und Gerichtsurteile - Jahr 2014
(wurde vom AMS wieder aufgehoben);

rechtswidrige Zuweisung zum AMS Psycho-Dienst (Mag.a P. H.) durch das AMS (Herrn H) unter Vorwand und im Rahmen eines § 49 AlVG AMS-Kontrolltermins trotz fehlender Indikationen und fehlender Zustimmung meinerseits und trotz eindeutiger Gesetzeslage und Gerichtsurteile - Jahr 2015;
rechtswidriger Beginn des Leistungsanspruches lt. AMS Bescheid vom 23.09.2015 trotz eindeutiger Gesetzeslage und Gerichtsurteile - Jahr 2015
(wurde aufgrund meiner Beschwerde über den AMS Bescheid vom 23.09.2015 vom AMS abgeändert);

rechtswidrige einseitige Streichung maßgebliche antragsrelevante Punkte im AMS-Notstandshilfeantrag vom 05. September 2016 durch das AMS (Frau L) OHNE meine ausdrückliche Zustimmung - Versuch des AMS, dass maßgebliche Tatsachen verschwiegen werden sollen, was zu einer strafbaren Handlung führt - Jahr 2016;

Ich ersuche Sie mir mitzuteilen, ob ich eine Sachverhaltsdarstellung oder eine Strafanzeige wegen zB. Nötigung/versuchter Nötigung/Amtsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft Graz übermitteln soll oder eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle?

Weiters wäre eine Beschwerde über die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt einer Behörde möglich. Es wäre nur im Falle, wenn die Behörde siegt, Kostenersätze von fas 900,-- zu bezahlen - ein Risiko das gut zum Überlegen ist und ob ich dies eingehen werde, weiß ich noch nicht.

Seit mehr als 11 Jahren werde ich ständig von AMS schikaniert und genötigt, und ich lasse mir das nicht mehr (gefallen). Lg. P. (20.07.17)

Antwort:
Bei einer Anzeige immer beachten, ob sie die Vorwürfe beweisen können und wie? (Zeugen; Dokumente; Schriftstücke; etc.) Falls, Anzeige gleich bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Es ist ("in Zukunft") angebracht gleich nach jeder Verfehlung des AMS aktiv zu werden. Zumindest sofort eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles an die Landesgeschäftsstelle versenden. (Ev. eingeschrieben)
siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
und wichtig, wenn möglich Begleitperson als stummen Zeugen mitnehmen!
Als Beispiel ihren Bericht bez. der Festsetzung in der Behörde durch das Versperren des Weges / der Türe durch einen 2 AMS-Mitarbeiter - ("Freiheitsbeschränkung / Freiheitsberaubung"?).
Natürlich sollten sie Gewalt bezw. Körperkontakt (ev. ein Drängen in die Freiheit) vermeiden. Aber schlagen sie "Lautstärkenterror" / Rufen sie immer wieder und so laut wie möglichst nach "HILFE" und ev. auch nach den Geschäftsstellenleiter!
Ich denke auch mit einer Begleitperson wäre so eine Handlung seitens der AMS-MitarbeiterInnen schwierig bis unmöglich / gewesen!
Da ihre Beschwerde u.a. auch in den Jahresbericht kommt ist anzuraten diese unbedingt an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) zu senden!
Tun sie das!! (Ev. den selben Text, den sie auch an SoNed sendeten!)
Jede(r) der/die das macht hilft nicht nur sich selbst, sondern unterstützt auch alle anderen Betroffenen!
Bei aktuellem Fall kann`s durchaus sein, dass die VA. einschreitet und ihnen ("erfolgreich") hilft! / Beispiele zur Nachahmung siehe u.a. in Widerstand.
Gleichzeitig wäre es angebracht Beschwerden auch an den AMS-Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf (ams.oesterreich@ams.at) oder/und an ihre AMS-Landesgeschäftsstelle zu schicken. Wie gesagt/geschrieben reagieren sie nach jedem AMS-MitarbeiterIn-Vergehen und "die" werden in Zukunft vorsichtiger mit ihnen umgehen!
Sind sie der Meinung, sie können Rechtsverstösse der Behörde(n) nachweisen, so wäre auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft okay - Das bleibt ihre Entscheidung! (Ohne Gewähr)


20.06.2017 um 13.02 Uhr - von L*. - "Der AMS Willkür endlich Einhalt gebieten"


Sehr gehrter Hr. Moser,

anbei sende ich Ihnen meine Sachverhaltsdarstellung zu einer gar nicht so seltenen AMS Willkür zu.

Einer Veröffentlichung dieses Missstandes stimme ich ausdrücklich zu; vielleicht melden sich noch mehr AMS Willkür Opfer und man/fraukann dem endlich Einhalt gebieten.

Mit freundlichen Grüßen,

L. *.
E.strasse **/4
**** L...
**** *** *** ** **
........@ ....... (19.06.17)

Sachverhaltsdarstellung zu AMS/WIFI Willkür 7.6.2017

Ich befand mich mit 24 anderen Teilnehmerinnen von 19.4.2017 bis 2.6.2017 in einer Vorqualifizierungsmaßnahme für Frauen in Technik (FAKU zur Hörgeräteakustikerin) beim Wifi Linz (ein vom AMS und vom Land OÖ finanzierter Kurs).
Für die Hauptausbildung sollten von den 24 Tn, die sich in der Vorquali befanden, nur 12 Tn aufgenommen werden.
In der vorletzten Woche, genau am 24.5.2017, wurde uns Tn mitgeteilt, wer aufgenommen ist und wer nicht.
Ich befand mich leider nicht unter den 12 aufgenommenen Teilnehmerinnen.
(Es gab anschließend noch über eine Wo Unterricht (Werkstätte), auch für die nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen)
Kurz vor Ende dieses Kurstages gegen 16:00 wurde mir plötzlich ohne vorherige Mitteilung und ohne weitere Begründung seitens der Kursleiterin, Fr. K., mitgeteilt, ich sei in Absprache mit meinem zuständigen AMS- Betreuer vom Kurs mit 24.5.2017 abgemeldet, somit ein vorzeitiger Kursabbruch vorgenommen worden.
Ich ging daher am übernächsten Tag, 26.5.2017, da am 25.5.2017 Feiertag war, zum AMS, um diese merkwürdige Vorgehensweise abzuklären und den Grund dafür zu eruieren..
Der zuständige Betreuer, Hr. Ing. S., war leider nicht zugegen da er, lt. AMSAuskunft, a bis 29.5.2017 auf Urlaub weilte.
Sowohl beim Informationsschalter des AMS als auch von Seite eines mir zugewiesenen anderen Betreuers zu einem persönlichen Gespräch wurde erwähnt und bestätigt, dass es keinerlei Vermerk oder Hinweis auf einen Kursausschluss gäbe und es wurde mir versichert, ich sei weiterhin regulär bis zum 2.6.2017 im Kurs.
Auch das Bezugsende würde d`accord mit Ende des Kurses der 2.6.2017 in Ordnung gehen.
Es wurde ein kurzer Vermerk des Bearbeiters, mit der Bitte um Aufklärung seitens meines Betreuers gemacht.

Mein Gatte war als Ohrenzeuge zugegen und ich verließ mich auf diese Angaben.
Am darauffolgenden Mo, 29.5.2017 musste ich leider wegen einer akuten Darmgrippe in den Krankenstand gehen. Aufgrund der Heftigkeit blieb ich bis zum Ende der Woche im KS.
Die ärztliche Bestätigung sendete ich via email sowohl ans WIFI als auch ans AMS und bekam auch eine Lesebestätigung des AMS.
Von Seite des Wifi kam per email die Nachricht von der Kursleiterin Fr. K.
Da ich vom Kurs per 24.5.2017 abgemeldet sei, wie angeblich mit AMS abgesprochen wurde, so falle der Krankenstand nicht mehr in die Zuständigkeit des Wifi und ich solle mich ans AMS wenden.
Das tat ich dann auch am Mo, 29.5.2017 beim AMS- B. in Begleitung meines
Gatten und meiner Mutter als Zeugen, persönlich und bekam, da mein zuständiger AMS Betreuer, Hr. Ing. S., der vorherigen Info des AMS zum Trotz, noch immer nicht anwesend war, die selbe Antwort wie am vorangegangenen Freitag:
Es läge weder eine schriftliche Stellungnahme noch ein Eintrag des AMS Beraters vor; ich sei regulär noch im Kurs.
Diese Mitteilung bekam ich dann auch per email von der Stellvertreterin meines Betreuers, Fr. M.:
Sollten sich während der noch verbleibenden Kurstage beim Wifi irgendwelche Probleme ergeben, die eine Intervention des AMS erforderlich machen würden, solle ich mich wieder melden.

Im Laufe der Woche wandelte sich jedoch plötzlich das Blatt.
Da ich das AMS zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich des Kursausschlusses aufforderte, wurde mir via email von Fr. M. mitgeteilt:
Es hätte lt. Kursleitung angeblich irgendwelche Vorkommnisse im Kurs gegeben, man könne mir keine offizielle Stellungnahme ausstellen und der Kursausschluss wäre auch ohne Begründung fürs AMS gerechtfertigt und durchgeführt.
Da ich als Trainerin im arbeitsmarktpolitischen Kontext tätig war, so ist mir bekannt, dass es klare und einheitliche AMS Richtlinien und Vorgaben, die einen Kursausschluss begründen, gibt.

Nun gab es weder Vorkommnisse, wie mir, ohne weitere Erläuterung derselbigen, zur Last gelegt werden, noch gab es vorab eine Anhörung oder Einzelgesprächssitzungen, die lt. Richtlinien so einem Vorgehen vorangehen müssten.
Ich wurde als Einzige der nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen einfach ohne mein Wissen vor vollendete Tatsachen gestellt, was ebenso die Einstellung des laufenden AMS - Bezuges, der mir lt. AMS Bescheid vom 24.5.2017 bis Kursende am 2.6.2017 zugestanden hätte, bedingte.

Ich forderte erneut eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und der Vorgehensweise und wurde von Fr. M. per email informiert, dass sie keine Hintergrundwissen über
irgendwelche, von ihr vorher behaupteten, Vorkommnisse im Kurs habe und sie daher die Sachlage meinen zuständigen Betreuer, Hrn. Ing. S. weiterleiten würde und sich Hr. S. am 6.6.2017 bei mir diesbezüglich melden würde.
Des Weiteren ist lt. OÖGKK - Schreiben vom 2.6.2017 die Pflichtversicherung per 24.5.2017 eingestellt worden.
Somit ist der Bezug des Krankengeldes für den Krankenstand vom 29.5.- 2.6.2017
gefährdet.

Am 6.6.2017 erfolgte trotz vorangegangener Ankündigung von Fr. M. keinerlei Antwort meines Beraters.
Daher schrieb ich wieder via eAMS an die Geschäftsstelle und an Fr. M. mit dem Hinweis, daß ich ein Recht auf Stellungnahme hätte und Behauptungen und Anschuldigungen geahndet werden können und ich bezüglich dieses Vorgehens einen Rechtsbeistand hinzuziehen werde.

Dann, nach heutiger (Mi, 7.6.2017), erstmaliger telefonischer Rückmeldung meines AMS Betreuers, Hrn. Ing. S., merkte dieser an:
Es sei ja nichts Schlimmes passiert, der Kursausschluss sei wahrscheinlich aus
persönlichem Grunde seitens der Fachtrainerin passiert, es wäre doch NUR 1 Woche, die ich verloren hätte und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen.
Er an meiner Stelle würde dies tun.
Das wäre doch nur eine seelische Belastung und es wäre besser, ich würde in die Zukunft schauen, als in Vergangenem verbissen hängenzubleiben und dies sei doch nur eine Lappalie.

Wenn ich in Zukunft noch etwas vom AMS brauchen sollte, wäre dies klüger, meinte Hr. Ing. S. kryptisch an.
Da dies eine mehr als unterschwellige Drohung seitens des AMS zu verstehen ist, und ich aus der Eigenmächtigkeit des AMS Beraters und der Kursleiterin ohne vorherige Absprache oder Rückmeldung einfach vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin, mir weder ein Bescheid über die vorzeitige Einstellung des AMS- Bezuges (finanzielle Einbuße) oder irgendwelche Stellungnahmen zu dem Fall und dem Grund für diese ominöse willkürliche Vorgehensweise vorliegen, so werde ich rechtliche Schritte dazu setzen.
(Ich habe den gesamten Schriftverkehr vom AMS in ausgedruckter Form bei mir, für den Fall, dass der Verlauf über eAMS gelöscht würde.)

Denn dieser Fall ist leider kein Einzelfall, wie so gerne seitens der Behörden propagiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,
L.

Letzter Stand des Sachverhaltes zu AMS /WIFI Willkür 19.6.2017
Ich war bezüglich dieses Umstandes am 8.6.2017 bei der Arbeiterkammer Linz vorstellig und schilderte den Sachverhalt.
Daraufhin intervenierte die AK, indem via Telefonat mit dem zuständigen AMS
(Mein zuständiger AMS- Betreuer, Ing. S., war wieder einmal nicht erreichbar)
um einen Bescheid oder sonst irgendeine schriftliche Mitteilung über einen Bezug oder die Einstellung des Bezuges zu erhalten.

Seitens AMS wurde zugesagt, das dies so schnell als möglich erfolgen würde.
Am darauffolgenden Tag, 9.6.2017 hatte ich einen bereits vorab vereinbarten AMS Termin, bei dem mir vom AMS- Berater, Hrn. Ing. S., im Beisein meiner Mutter
zugesichert wurde, ich würde sowohl „alle Mitteilungen und Stellungnahmen als auch die Beantwortung meiner Beschwerde vom 31.5.2017 über den negativen
Notstandshilfebescheid vom 8.5.2017 bis spätestens Mittwoch, 14.6.2017, in Briefform“ erhalten.
Diese Aussage erwies sich allerdings nur als „Luftblase“, da ich via eAMS nur Mitteilungen über den zukünftigen Bezug und über eine Vormerkung zur Sozialversicherung für den Zeitraum vom 25.5.2017 – 31.5.2017 erhielt.

(Weder eine schriftliche Mitteilung über die Einstellung des Bezuges per 25.5.2017 noch eine schriftliche Begründung dafür).

Auch erhielt ich ein Schreiben der OÖGKK (datiert mit 14.6.2017) mit der Information:
„Sie waren vom 25.6.2017 – 31.5.2017 bei der OÖ Gebietskrankenkasse durch das
Arbeitsmarktservice gemäß §34/1 ASVG zur Krankenversicherung gemeldet.........
….......“ Der gemeldete Krankenstand kann daher NICHT anerkannt werden“.

Das bedeutet:
Ich erhalte durch die Willkür des AMS weder Krankengeld für den Zeitraum des
Krankenstandes noch eine AMS Leistung von 25.5.2017 bis 2.6.2017!
Auf meinen Anruf beim AMS am 14.6.2017 mit der Bitte um Rückruf bezüglich der
fehlenden Mitteilungen und Stellungnahmen folgte, trotz Zusage eines Rückrufes meines AMS Beraters bis spätestens Freitag, 16.6.2017 seitens des Serviceschalters,
KEINE Reaktion bis dato 19.6.2017.
L.

Antwort:
Ja, da bleibt einem die Spucke weg! Nicht zuletzt bez. der Drohung - darüber hinwegzusehen, weil es sich eh nur um eine Woche handelt und es besser ist, sollten sie (sicherlich) wieder mal was vom AMS brauchen!?

Sie ärgern sich jetzt gar nicht mehr lange herum - auch hilft es gar nichts wenn sie irgend etwas mündlich bekommen, das ev. eh ausbleibt. - Nein!

Sie verlangen jetzt (eingeschrieben) einen schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung! Dazu ist die Behörde verpflichtet!
Also eingeschrieben an ihre AMS Geschäftsstelle! Dann liegt ihr Schreiben auf und das AMS muss reagieren bzw,. ihnen den schriftlichen Bescheid - mit der Bezugseinstellungsbegründung - zustellen. - Den sie dann sofort berufen / Beschwerde erheben!
Auf die Begründung bin ich gespannt, wenn es jetzt schon Widersprüche gibt!
Und gut, dass sie sich den Schriftverkehr aufgehoben haben bzw. sie Zeugen dabei hatten! Ganz wichtig auch die E-Mail-Antwort der KursbetreuerIn bez. des Krankenstands , in der sie erklärt, dass sie wegen der Kurs-Abmeldung nicht mehr beim Wifi, sondern beim AMS sind!

Die selbe Sprachlosigkeit überfällt einem bei der Krankenkassa-Antwort bez. der Nicht-Anerkennung des Krankenstands, weil sie am 24.05. von der KV. abgemeldet wurden? (Verstehe ich das so richtig?)
Zum Ersten wäre das nicht von Belange, weil es eine 6-wöchige Schutzfrist gibt und sie nach einer KK-Abmeldung weiter versichert wären.

>Sie verlangen also auch von der OÖGKK eine schriftlichen Bescheid bez. der Nicht-Anerkennung des Krankenstands, den sie auch berufen! Ist auch hier möglich und ebenfalls kostenlos!<

Und zum Anderen
handelt es sich um eine rechtswidrige KK-Abmeldung, wenn Betroffene wegen einer Bezugseinstellung / Sperre durch das AMS von der K-Versicherung abgemeldet werden.
In diesem Fall melden sie sich bei der Volksanwaltschaft, von der ich die mündliche Zusage habe, dass sie sich für Betroffene, die einer solchen "Rechtswidrigkeit" ausgesetzt sind, einsetzt und dies in Ordnung bringt! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Senden sie der VA. wie auch der AMS-Landesgeschäftsstelle die Beschwerde über den Vorgang. Ich denke sie können den Text, den sie an SoNed sendeten verwenden. Ev. auch an die österreichische AMS-Leitung / Vorstand Dr. Buchinger / Dr. Kopf (ams.oesterreich@ams.at)

(Ohne Gewähr) Halten sie uns auf dem Laufenden!

Anmerkung: Zum Persönlichkeitsschutz.

20.06.2017 um 15.40 Uhr - von L*. - "Das macht mich allerhöchstens zornig"
Sehr geehrter Hr. Moser,

Die AK Juristen sind bereits eingeschaltet. Auch habe ich bereits mehrmals bei der VA via mail den Sachbmverhalt samt dazugehörigen Unterlagen gesendet.
Des Weiteren habe ich Hrn. Dr. Pochieser nach vorherigem Telefonat ebenso die Sachverhaltsdarstellung per enail geschickt.
Wehret den Anfängen!
Wehrhaft bin ich und mundtot lasse ich mich durch solche Drohungen des AMS nicht machen. Das macht mich allerhöchstens zornig.
Danke fürs Veröffentlichen und für Ihre Antwort!!!
Mit lieben Grüßen, L.


17.06.2017 um 12.04 Uhr - von A*. - "Medizinstudium über Umwege (zweiter Bildungsweg) mit vielen Hürden"


Sehr geehrter Herr Moser,

durch Zufall bin ich auf Ihre Seite gestoßen, da ich seit Monaten nach einer Lösung für mein Problem finde.
Ich schreibe Ihnen meine Story, vielleicht fällt Ihnen dazu etwas ein.
Ich (45) habe mein Medizinstudium über Umwege (zweiter Bildungsweg), mit vielen Hürden und als einzige Akademikerin in der Familie geschafft.
Nach meiner Elternkarenz bekam ich eine Ausbildungsstelle in Niederösterreich.
Da ich jedoch die Facharztausbildung für Gynäkologie & Geburtshilfe machen möchte und es „bei uns“ durchaus üblich ist, dass wir mit den, sogenannten Gegenfächer (die Facharztausbildung besteht aus 4 Jahre Hauptfach (=Gynäkologie & Geburtshilfe) und 2 Jahre Gegenfächer (in meinem Fall: 12 Monate Chirurgie, 6 Monate Interne, 3 Monate Kinder-u. Jugendheilkunde, sowie 3 Monate freies Wahlfach)) – Anlage 7: (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung)

Da ich meine Ausbildung vor dem 31.05.2015 begann, werde ich nach der alten Ausbildungsordnung, ÄAO 2006, ausgebildet.
Als mein befristeter Vertrag auslief, hatte ich eine Ausbildungsstelle in Aussicht, doch leider wurde diese Stelle von der Ärztekammer nicht bewilligt, obwohl der Primar guter Dinge war.

Da es in Österreich derzeit chancenlos ist eine Ausbildungsstelle zu bekommen, weil es einfach keine gibt, wenn dann würde maximal eine frei werden, wenn ein KollegInn Ihr Ausbildung aus privaten Gründen abbricht, was äußerst selten der Fall ist-
Tritt der Fall dennoch ein, so gibt es unendlich viele Bewerber für diese Stelle, wo ich als, mittlerweile Langzeitarbeitslose nur wenig Chancen habe.
Ich habe sehr viele Initialbewerbungen und Vorstellgespräche (117 Bewerbungen) wahrgenommen, auch viele Fortbildungen besucht, um meine Chancen zu erhöhen, wenn zufällig eine Ausbildungsstelle frei wird. Auch habe ich für andere Facharztrichtungen beworben.
Leider war dies bisher nicht von Erfolg gekrönt.

Auch wird es immer schwieriger, da alle Ausbildungsstellen die ab dem 01.06.2015 angesucht werden, nur noch neue Ausbildungsstellen, nach ÄAO 2015 sind und nicht mehr nach meiner Ausbildungsordnung.

Im Übrigen konnte mir das AMS bisher keine Arbeitsstelle in meinem Beruf anbieten.
Aus diesem Grund wäre ich bereit mit meiner 5-jährigen Tochter ins benachbarte EU-Ausland, nach Deutschland, zu gehen, um dort meine Ausbildung zur Fachärztin absolvieren zu können.
Auch hatte ich bereits eine fixe Zusage, jedoch konnte ich den Umzug nicht finanzieren. Diese Arbeitsstelle wurde mir über Monate freigehalten, aber leider konnte ich keine Stelle für finanzielle Unterstützung finden.
Ich bin auch jetzt aktiv auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Deutschland und mit vielen potentiellen Dienstgebern in Kontakt, jedoch scheitert es daran, dass ich finanziell in der Lage bin mich vorstellen zu gehen und in Folge umziehen zu können.
Mir wurde von der AMS – Geschäftsstelle mitgeteilt, dass ich lediglich eine Vorstellbeihilfe bis zur Staatsgrenze bekomme und ein Umzug würde gar nicht mehr finanziell unterstützt werden und auch wenn, da wäre dies ebenfalls nur bis zur Staatsgrenze erfolgt.
Wobei Umzugskosten bis zur Staatgrenze schon sehr hilfreich wären, da diese die teuerste Wegstrecke wegen der Maut ist.

Nun möchte mich das AMS in einen meiner früheren Berufe, die ich vor mehr als 20 Jahren ausgeübt habe (Zahnärztliche Assistentin oder Ordinationsgehilfin) vermitteln.
Dies wird ebenso von wenig Erfolg gekrönt sein, denn wer würde mich einstellen mit dem Wissen, dass ich, sobald ich eine Ausbildungsstelle, bzw. das nötige Geld verdient habe, die Arbeitsstelle kündigen werde.
Und jeder Arztkollege weiß, dass ich mein Dasein nicht als Gehilfin fristen werde.

Abgesehen davon könnte ich mit dem Gehalt einer Ordinationsgehilfin meinen Kredit nicht bedienen, der derzeit stillgelegt ist, jedoch ab September 2017 ist die monatliche Rate wieder fällig.

Das AMS hat mir Weiterbildungsmöglichkeiten finanziert, jedoch nicht die Verpflegung und Unterkunft, weshalb ich nun zahlungsunfähig bin. Laut Schuldnerberatung muss ich nun in ca. 60 Tagen Privatkonkurs anmelden.

Vom der AMS- Geschäftsstelle wurde mir auch mitgeteilt, dass ich unter AMS-Bezüge für 3 Monate ins Ausland ziehen kann, um mir dort eine Arbeitsstelle zu suchen.
Das würde ich in Anspruch nehmen, jedoch habe ich eine 5-jährige Tochter und ich kann sie nicht für maximal 3 Monate in einem Kindergarten eingewöhnen, wenn unsicher ist wo genau ich schlussendlich in Deutschland arbeiten und wohnen werden. Außerdem würde ich als Arbeitslose keine Wohnung zu mieten bekommen.
Auch wüsste ich nicht wohin ich ziehen soll, auch wenn ich sehr viele Stellenangebote in Niedersachsen habe, was das größte Bundesland von Deutschland ist, so sind einige potentielle Dienstgeber mehrere Hundert Kilometer auseinander.
Sehen Sie irgendwo eine Möglichkeit dass das AMS mich bei der Arbeitsaufnahme in einem EU-Land unterstützen muss ?

Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen A. (14.06.17)

Antwort:
au, kompliziert - aber natürlich müssen sie ihren weg irgendwie zu ende gehen.

ich schicke ihnen zur einsicht die AMS-fördermöglichkeiten - befürchte aber, dass es schwierig sein wird fürs ausland unterstützung zu bekommen - ausser die 3 monate, wie sie schrieben. AMS-Förderungen
hier wären auch kompetente infos viel wert. ev. sprechen sie mal bei der AK vor, ob die ev. einen weg wissen.
und/oder
unbedingt nochmals bei der ärztekammer, ob die ev. doch einen tipp haben, der ihnen weiterhelfen könnte.
kennen sie vielleicht (privat/persönlich) ärzte - kommen sie mit denen so oft ins gespräch wie möglich. - die bzw. der eine oder andere könnte bescheid wissen oder eine idee haben, wies funktioniert.
was ich mir gleich gedacht habe wäre vorstellungstermine in krankenhäuser auszumachen - kann sein, dass dort bez. fachkräfte notstand herrscht und sie ev. dort einen ausbildungsplatz ergattern - wäre das nicht eine möglichkeit?
dabei hiesse es nicht aufgeben und mit vielen krankenhäusern in kontakt treten - egal welcher standpunkt / ort in österreich.
tut mir leid, dass ich nicht zur erfolgreichen beendigung der ausbildung beitragen kann .

ps.: ich würde ihren eintrag gerne unter initialen veröffentlichen - um aufzuzeigen mit welchen problemen "angehende fachkräfte" zu kämpfen haben - wäre das okay? . ohne gewähr - alles gute

16.06.2017 um 9.35 Uhr - von A*. - "für derartige Fälle"
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für die rasche Antwort.
An die AK habe ich mich gewendet, die waren auch wirklich sehr engagiert, jedoch habe ich keinen Anspruch, weil Ärzte keine Mitglieder bei der Arbeiterkammer sind, auch könnte mir kein weiterer Weg mitgeteilt werden.
Bei der Ärzteammer war ich natürlich Mitglied, aber für derartige Fälle sind auch die nicht zuständig.
In Österreich habe ich alle Spitäler die in Frage kommen, bzw. alle Abteilung, angeschrieben, nachtelefoniert, schreibe immer wieder hin ob sich etwas an der Situation verändert hat. Leider passiert nichts und ich kann nicht mehr länger warten, da ich nun seit 11/2015 arbeitslos bin.

Ja, sehr gerne können Sie meinen Eintrag, unter Initialen, veröffentlichen, denn ich weiß das derzeit 30 Assistenzärzte und 10 Fachärzte nur in NÖ arbeitslos sind.
Mit freundlichen Grüßen A .

19.06.2017 um 9.28 Uhr - von K. - "Ausbildung zum Arbeitsmediziner"
Beitrag von der Ärztin
Mein Mann hat nach der Jus Practicandi Prüfung die Ausbildung zum Arbeitsmediziner gemacht. Hier ist die Auftragslage/ Buchungslage sehr gut. Auch die Bezahlung.
Sehr viele Ärzte suchen immer wieder Vertretungen. Tageweise, wochenweise. Hier ist er in unserem Sprengel einer der wenigen und ist so gut wie ausgebucht für das ganze Jahr. Die Gebietskrankenkassen suchen immer wieder Kontrollärzte. Es gibt Möglichkeiten zum Arbeiten in Österreich. Als Wohnsitzarzt ohne Probleme.

Wenn Sie Nähere Hilfe benötigen, kann uns Herr Moser vielleicht "kurz" schließen.
Liebe Grüße K.

An A. Guten Morgen, falls sie kontakt wollen, melden sie sich.

19.06.2017 um 10.49 Uhr - von A. - "würde dennoch sehr gerne Kontakt aufnehmen"
Ebenfalls einen guten Morgen,
leider habe ich kein Jus practicandi, da ich mit der Facharztausbildung Chirurgie begonnen habe, was ich jedoch als Gegenfach für Gynäkologie verwende.
Ich würde dennoch sehr gerne Kontakt aufnehmen. Vielen Dank A.

Anm. Kontakt wurde hergestellt!


15.06.2017 um 11.23 Uhr - von Sc*. - "Als es um die Lohnverhandlung ging wurde ich der Tür verwiesen" - Bezugssperre?!


Hallo Herr Moser,
Ich hatte einen vorstellungstermin bei Transjob am *.06. den ich wahrgenommen habe und habe mir das jobangebot angehört das im übrigen nicht vom AMS vermittelt worden war . (Ich würde direkt von Transjob bei dem infotag angesprochen) .
Als es um die lohnverhandlung ging und ich ein wenig mehr wollte (wir es halt üblich ist bei Verhandlungen) (Achja es geht um eine Firma bei der ich 12 Jahre gearbeitet hatte also weiss ich das Grundgehalt dieser Firma ) wurde ich von dem herrn bei dem ich vorstellig war der Tür verwiesen mit den Worten "raus und auf wiedersehen" ich sagte noch zu ihm ich bin sofort dabei aber er könnte doch ein paar Cent mehr zahlen , aber er liess nicht nicht mehr zu Wort kommen und schmiss mich raus. Noch eine kurze Info ich habe das Gespräch aufgezeichnet .
So und nun kommt's ich habe heute einen Zettel vom AMS bekommen wo drinnen steht das ich das Stellenangebot vereitelt hätte und mir daher ab **.06. Die Leistung vorsorglich eingestellt wird .nach §10 des arbeitlosenvericherungsgesetz 1977 , .....usw Verlust der notstandshilfe von *.6.bis *.07 .
Am **.06. Habe ich einen Termin wo ich zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen kann.

Ich bitte Sie nun um einen Rat wie ich gegen diesen Bescheid Berufung einlegen kann. Ich bedanke mich in voraus für ihre Mühen. (14.06.17)

Antwort: "Rechtswidrige Sperre?"
Schaut nach "rechtswidriger" Sperre aus. Nicht nur, dass sie nicht aufgeklärt wurden und gar nicht wussten, um was es sich hier handelt? -

Ob hier ein Arbeitstraining, wessen Teilnahme nur über Freiwilligkeit möglich und eine Sanktion/§10 Sperre rechtswidrig wäre bzw. irgendeine andere Massnahme angeboten wurde oder es sich um einen Transitarbeitsplatz (zumutbares DV.) handelt, welches eine KV. Entlohnung erfordert?

- weist auch der VwGH darauf hin, dass das Gesetz der arbeitslosen Person selbst überlässt, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und sodann verpflichtet , dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen.
siehe: Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!
Es stand ihnen zu über Entlohnung etc. zu sprechen!

>Ihr Fall zeigt die Überheblichkeit "von" / ("der Mehrheit der") SÖB und deren blindes, grundsätzliches Verständnis im Bezug auf Entrechtung bzw. Rechtlosigkeit arbeitsloser Personen, die nur ihrer Geschäftemacherei zu dienen haben!
Damit verbunden auch die Ignoranz von Menschenrechten; Ethik und Moral.
Unerträglich, dass sich SÖB selbst als "SOZIAL" bezeichnen dürfen/können.

>Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung

>Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt? (21.07.09)

Niederschrift ev. nicht unterzeichnen - schon gar nicht, sind sie mit Inhalten nicht einverstanden!
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid und erheben Beschwerde / legen mit dieser Begründung Berufung ein! - auch der vorangegangenen Einträge.
(Ohne Gewähr)

Anmerkung zum Vorwurf an die SÖB:
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit" "Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen!")

--------------- --------------- --------------------- --------------- -------------

8.06.2017 um 14.01 Uhr - von Sc*. - "Transjob"
Guten Tag Herr Moser ,
Das AMS A. schickt mich zu Transjob ( TRANSJOB - Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen)
Dort soll ich mit Sozialarbeiter reden und anscheinend stufenweise beschäftigt werden.
Meine Frage nun ist dies zulässig das mich das AMS verpflichtet dort hinzugehen , denn beim AMS bekomm ich keinen Termin mehr . Es wurde mir nur gedroht das Geld zu streichen .
Unterschrieben hab ich nix .
Ich bitte Sie nun das sie mir über diese Situation Auskunft geben können .
Ich bedanke mich im voraus

Antwort:
wurden sie als transitarbeiter eingestellt - muss aber nach KV entlohnt werden. wie lange dauert diese "Zwangsmassnahme"? oder ist es ein bewerbungskurs bzw. coaching?
psychosoziale betreuung müsste in einem söb-transitarbeitsplatz eine freiwillige angelegenheit sein. Dr. Buchinger AMS-Chef beim runden Tisch der VA.

um was handelt es sich hierbei?
>>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

9.06.2017 um 1.40 Uhr - von Sc*. - "Ich soll zu einem Infotag"
Guten Tag Herr Moser
Vielen Dank für ihre Antwort . Ich würde noch gar nicht eingestellt. Ich soll zu einem infotag .
Die soll ich meine Unterlagen sprich Bewerbung Zeugnisse usw mitnehmen .
Das ist so ein stufenplan.
1. Clearing 3 Monate Beratungsgespräch mit einem Sozialarbeiter
2 . Stufenweise Beschäftigung 3 Monate
3. Arbeitstraining Max 6 Monate
4. Arbeitsplatz im Leasing oder ersten Arbeitsplatz möglich.
Danke im voraus .

Antwort
gegen die vorgeschaltenen kurse kann man sich ev. wehren.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
falls "rechtswidrige" sperre berufung einlegen - arbeitstraining freiwillig
>30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10
Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)< (ohne Gewähr)
wie auch coaching
söb-transitarbeitsplatz wenn nach KV entlohnt wird ist pflicht. ev. nicht unterschreiben und teilnehmen - falls.
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
>ev. fragen sie dort vor zeugen nach, ob die teilnahme freiwillig ist? ohne gewähr


15.06.2017 um 10.27 Uhr - von V*. - "Arzt hat mich nicht krankgeschrieben, sondern beim AMS angerufen"


hallo habe eine Frage . wollte mich von meinem Arzt krankschreiben lassen dass ich das Ams Geld länger bekomme. Meiner Freundin wurde dies von ihrem Berater empfohlen. Nun hat mein Arzt mich nicht krankgeschrieben und als Krone noch beim Ams angerufen und dies meiner Betreuerin geschildert. Heute wurde mein Bezug eingestellt und eine Nachricht versended dass ich Persönlich kommen muss. Ist dies Rechtens und was kann ich jetzt tun? liebe grüße (14.06.17)

Antwort:
? ..... - Das kann ich schwer einstufen bzw. nachvollziehen? Haben sie ihn gefragt, ob er sie "betrügerischer-weise" krankschreiben soll? Und ist das tatsächlich ihr bzw. ein Vertrauensarzt? ...... Und trotz allem hätte er Schweigepflicht?
In so einem Fall senden sie ev. eine Beschwerde an die Ärztekammer - so ihr Arzt die Schweigepflicht verletzte bzw. wäre ev. eine Anzeige möglich. Ev. wenden sie sich auch an die Datenschutzbehörde.
Was das AMS betrifft, so gehen sie zum Termin und bringen in Erfahrung was man ihnen vorwirft bzw. verlangen sie bez. der Bezugseinstellung einen schriftlichen Bescheid den sie sogleich berufen / Beschwerde erheben. (Ohne Gewähr)


12.06.2017 um 17.05 Uhr - von W. H. - "Bericht bzw. Meinung zu "AKTION 20.000" / Zur Freude der SÖB"


Hallo Christian!
Wie versprochen die neuesten Infos über diese neue "Sklavenrekrutierungserfindung" des Soziministers Stöger (SPÖ) in Zusammenarbeit mit dem AMS - die Huschpfuschaktion nennt sich großspurig "AKTION 20.000" für AL Ü50!!!

Wie du weisst, hab ich ja in diesem Zusammenhang eine Mail darüber an das Ministerum geschickt - als ich VOR der Rückmeldung an mich auf mein eams-Konto gesehen habe, war der Eintrag AKTION 20.000 unter ZUGEBUCHT verzeichnet, am Freitag abend, nach der Rückmeldung an mich vom Ministerium unter ABGESCHLOSSEN ;-) - der Termin war HEUTE um 13.30 !

Wie nicht anders zu erwarten (kurz vor den Wahlen) ist dies wieder ein Flickwerk zwischen den Betreibern des 2. Arbeitsmarktes (zb. ITWORKS usw.) die sich auf Steuerzahlerkosten und unter Ausnutzung von Menschen mit mehr "als 50 Jahren Lebenserfahrung" wie im Einladungsschreiben betont wird, ein nettes Körberlgeld verdienen und dem (angeblichen) Sozialministerium!

Kurz zu den Inhalten dieses "grossartigen" Planes, entnommen den mir vorliegenden Unterlagen:

Besonders für Ältere ist es häufig eine Herausforderung einen Arbeitsplatz zu finden - NO NA!!!!.

Dem gegenüber stehen Bereiche, in denen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, im Rahmen der Aktion 20.000 insgesamt 20.000 Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Menschen 50+ pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen zu schaffen bzw. fördern und damit die Langzeitarbeitslosigkeit in dieser Gruppe langfristig zu halbieren.

Gefördert werden die Lohn- und Lohnnebenkosten eines kollektivvertraglich – oder in Branchen in denen kein KV besteht angemessen – entlohnten Beschäftigungsverhältnisses für eine Dauer von vorläufig maximal 2 Jahren.
Das Ausmaß der Beihilfe kann dabei, im Unterschied zu bisherigen Beschäftigungsförderungsmodellen des AMS, bis zu 100% betragen (abhängig von der Beteiligung anderer Financiers und möglichen Eigenerwirtschaftungsanteilen). Dabei soll die gesamte Palette bewährter Trägerkonstruktionen genutzt werden:
- Förderung eines Einzelarbeitsplatzes in Form einer Eingliederungsbeihilfe, indem der/die ArbeitgeberIn für die Beschäftigung einer Zielgruppenperson direkt gefördert wird.
- Förderung über eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung, wobei gemeinnützige Trägerorganisationen als ArbeitgeberInnen und FördernehmerInnen fungieren und ihre ArbeitnehmerInnen zum Beispiel einer Gemeinde überlassen.
- Projektbezogene Beschäftigungsförderungen in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und Sozialökonomischen Betrieben, die Projektarbeitsplätze in gemeinnützigen oder zumindest partiell marktfähigen Bereichen bereitstellen und darüber hinausgehende Integrationsleistungen anbieten.
Neben der Förderung der Personalkosten, sollen im Rahmen der Aktion 20.000 auch integrationsfördernde Betreuungs- und Assistenzleistungen für die TeilnehmerInnen der Aktion 20.000 angeboten werden wenn es in der konkreten Situation notwendig ist. Diese können in projektorganisierten Modellen in integrierter Form und im Fall einzelarbeitsplatzbezogener Förderkonstruktionen über externe DienstleisterInnen zur Verfügung gestellt werden.

Programmkosten
Pro Arbeitsplatz werden durchschnittlich 27.000 Euro jährlich aufgewendet.
Bemerkung: ein beträchlicher Patzen Geld!!!!

Pro älteren Langzeitarbeitslosen werden derzeit durchschnittlich 17.000 Euro jährlich aufgewendet. Durch die Aktion 20.000 entstehen lediglich Mehrkosten von 10.000 Euro pro Jahr und gefördertem Arbeitsplatz.

Bemerkung: auf dieses Summe 17.000/Jahr komme ich in 2 Jahren bei einer täglichen Notstandshilfe von 24,90!!!!!
Und dies ist kein Almosen, sondern eine von mir über Jahrzehnte eingezahlte Versicherungsleistung!
Wenn ich jetzt den aktuell gültigen KV für TMA (Transitmitarbeiter) hernehme € 1.392,10 BRUTTO/Monat Stufe A (und da werden ALLLE eingestuft!), dann frag ich mich, auch bei grosszügiger Jahresabrechnung mit Urlaubs/Weihnachtsgeld, wie diese "Politkasperln" auf eine Summe pro Arbeitsplatz von 27.000 kommen? Ist sicher des bisserl "Verdienst" der SÖBs inludiert!!!

Die Auswahl der zu fördernden Personen erfolgt über einen vorgeschalteten Matchingprozess. Zuerst werden die konkreten Stellenanforderungen der jeweiligen BeschäftigungsträgerInnen (Gemeinde, gemeinnütziges Arbeitskräfteunternehmen, Beschäftigungsprojekt etc.) systematisch erfasst. Darauf aufbauend wird der Rekrutierungsprozess der regionalen Geschäftsstellen des AMS gestartet.

Erforderlichenfalls kann im Zuge dieser Vorbereitungsphase über das AMS auch eine auf den jeweiligen Personalbedarf zugeschnittene Kurzeitqualifizierung (z.B. 12-wöchiger Heimhilfekurs) erfolgen. Gegebenenfalls kann sich auch die schrittweise Heranführung der oft erwerbsfernen Zielgruppenpersonen an ein reguläres Beschäftigungsverhältnis durch bewährte Instrumente, wie stundenweise Beschäftigung oder Arbeitstraining, als zweckmäßig erweisen.
Die Bandbreite möglicher Anwendungsfelder reicht vom Sozialbereich (niederschwellige Serviceleistungen für Personen mit Unterstützungsbedarf, Kinderbetreuung etc.) über die Gestaltung des öffentlichen Raums (Parkbetreuung, Gebietsbetreuung etc.) oder Initiativen im Kultur-, Tourismus- und Freizeitbereich (Sportanlagen, Pflege von Wanderwegen etc.) bis hin zur Daseinsvorsorge (Postannahmestellen, Mobilitätsservice, Nahversorgung etc.).

Was nichts anderes bedeutet, als dass der Bereich der Transitarbeitskräfte wieder aufgestockt wird und dann durch diese "Arbeitskräfteüberlasser" an Gemeinden, Kommunen usw. weitervermittelt wird - und ich/jeder andere dann (Start in den ausgewählten Probe-Regionen ab 1. Juli 2017) im Hochsommer bei 35 Grad im Schatten (ohne Schatten!) Heckenschneiden oder Papierln zusammenräumen ,oder Milch in einem SÖB-Markt einpacken darf!!!

Ein sogenannte Weiterbeschäftigungszusage besteht nach Ablauf dieser Aktion NICHT - also stehst in einem Monat oder einem halben Jahr wieder ohne Job da, wenn ihnen - was abzusehen ist bei diesen Gesamtsummen - die Kohle ausgeht!!!

Also Summasummarum wieder eine "Geschäftemacherei" für SÖBs und Konsorten unter schamloser Ausnutzung von älteren Arbeitssuchenden, um die AL-Statistik weiter zu verfälschen und diese in unterqualifizierten Bereichen zu parken!!!!

Da sie aber bei mir (bin im 60 Lebensjahr und durchaus als QUALIFIZIERT zu bezeichnen - und dass nicht nur an Lebenserfahrung!!!) den dummen Fehler gemacht haben, keine Mitteilung und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsaufklärung über §49 AlVG der "Einladung" beizufügen - habe ich heute höflich und dankend, aber bestimmt abgelehnt!

Sollten seitens des AMS noch irgendwelche Schikanen mir gegenüber kommen, werde ich dich informieren!
WEHRT EUCH!!!! Gruss H. W.

Anmerkung: "AKTION 20.000" Ausweitung der SÖB Geschäftsfelder"
War zu befürchten! .
Ich wollte nicht voreingenommen sein und mich auch nicht von Vorurteilen leiten lassen, weswegen ich einen Zweckoptimismus an den Tag legte und eigentlich einen positiven Kommentar / Anmerkung zum Thema ablegte - Der in der Anmerkung mit der Überschrift "Freiwilligkeit -
unter: >"In Vorarlberg kommt jetzt ein neues Projekt für Arbeitslose über 50"<
- zu lesen ist!
So wie uns W. H. unterrichtet hat es das punktuell schon alles, über SÖB-***** gelenkt, gegeben. Jetzt gibts dieses Angebot an die SÖB im grösseren Stil mit dem Hauptaugenmerk auf die 50+ gelegt!

****** - ? - 13.06.17 - "Sollte die Teilnahme doch freiwillig sein, so wäre "Zwangsmassnahme" falsch. Bis zur Bestätigung Dritter werde ich, in diesen Fällen, die Bezeichnung SÖB ohne "Zwangsmassnahme" verwenden?"
>Möchte noch Berichte von Betroffenen abwarten!
Und ich hoffe, wünsche, fordere in dieser Angelegenheit Freiwilligkeit bez. der Teilnahme!

Weitere Einträge zur Aktion 20 000:
"
Aktion 20.000 / Es handelt sich hier aber allen Anschein nach wiederum nur um Arbeitsverhältnisse am 2. Arbeitsmarkt, also GBP sowie SÖB etc."
unter:
"Gemeinnützige Zwangsarbeit 20.000: Planwirtschaftlicher SÖB-Sumpf bringt keine Lebensperspektive" Hört! Hört! - (31.03.2017 von Aktive Arbeitslose)

12.06.2017 um 10.54 Uhr - von S. - "Mindestsicherung um 100 % gekürzt?"


Herr Moser,
ich habe seit langer(sehr langer)Zeit eine 20 Std./Woche Stelle gefunden. Da ich 670 Euro netto bekomme, habe ich meinen Einkommensnachweis der MA40 gesendet. Ich habe bis jetzt die Mindestsicherung erhalten. Nun bekomme ich einen Bescheid mit folgendem Inhalt:
also die Mindestsicherung wird eingestellt, weil...ich bin trotz Aufforderung nicht beim Ams gemeldet..
ich arbeite doch! was wollen die denn??? Ich verstehe auch diesen Satz nicht: aufgrund meines Einkommens und der Leistungskürzung liege ich über dem Mindeststandard. Wie das? ich dachte der liegt bei 830 Euro?
ab dem 1.06 wird die Mindestsicherung um 100 % gekürzt.
warum? für wie lange? was habe ich verbrochen?und wenn ich mich jetzt wieder beim Ams melde, wird dann wenigstens aufgestockt von der Ma40. Wie lange geht denn die 100%ige Kürzung?
ich arbeite doch..ich versteh das ganze nicht!! (11.06.17)

An
twort:
melden sie sich wieder beim ams an. - erklären sie dort, dass die MA40 drauf besteht.
mit der bestätigung gehen sie zur MA 40
>ich denke da sie 20 wochenstunden arbeiten, werden sie vom AMS im grossen und ganzen ruhe haben.
>"aufgrund meines Einkommens und der Leistungskürzung liege ich über dem Mindeststandard" ???
sie haben recht - sehr merkwürdig - die rechnen ihnen anscheinend die summe der kürzung als erhalte dazu, nach der Addition kommen sie über den mindeststandart - ich frage mich selbst ob das so zu verstehen ist??
sie verlangen von der MA40 (nach vorlage der AMS-anmeldung) natürlich einen schriftlichen bescheid, auf den sie - falls die "sperre" weiter bestehen bleibt - berufung einlegen / beschwerde erheben!
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung" / "Berufung"(ohne Gewähr)

14.06.2017 um 10.18 Uhr - von S. - "Beim AMS gemeldet und gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt"
hallo vielen Dank!
ich habe mich nun beim AMS als arbeitslos gemeldet-obwohl ich das alles nicht wirklich verstehen kann. Zudem habe ich gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt. Wissen Sie, wie lange eine 100%ige Kürzung gilt? für 3 Monate? muß ich dann einen neuen Antrag stellen?
irgendwie habe ich das Gefühl daß ich vom MA40 quasi bestraft werde, weil ich arbeite! hätte ich die Stelle nicht und würde zuhause herumsitzen, bekäme ich mehr Geld. So bekomme ich gar nichts! (13.06.17)

Antwort:
jetzt müssten sie über MA40 auf ca. 850 euro aufgestockt werden.
beim AMS müssen sie sich melden, weil die von ganztags-DV ausgehen - heisst ca. 38 stunden die woche. fürs AMS reicht zwar 20 stunden, aber nicht für die MA40
also beim AMS anmelden und fertig. - berufung einlegen war richtig.
sie erkundigen sich bei der MA40 ob sie einen neuen antrag brauchen - über berufung / beschwerde dürfte es sich nicht um eine zu lange zeitspanne handeln - trotzdem nachfragen! - ohne gewähr

12.06.2017 um 0.16 Uhr - von P*. - "Üble Nachrede"


Sehr geehrter Herr Moser!

Betreff: Anonyme Anzeige gegen unbekannt und Akteneinsicht! Erfolgschancen?

Herr Moser folgendes hat sich zugetragen, wir (zwei Brüder) beide beim AMS Spittal an der Drau arbeitslos gemeldet und auch dieselbe Beraterin welche zugegeben sehr nett und zuvorkommend ist,
hat uns mitgeteilt (mündlich wie schriftlich eAMS-Konto) dass gegen und beide eine anonyme Anzeige vorliegt (Börsenhandel und arbeitsunwillig wären) so der Vorwurf des unbekannten,
und dies im System (AMS) eingespeist vermerkt bzw. aufliegt. So nun zu meiner Frage, wie es denn sein kann, dass Aufgrund bloßer Behauptungen und wie ich meine ohne jegliche rechtliche Grundlage - das so gehandhabt wird, mag heißen,- so hab ich das verstanden: kann sein, muss aber nicht, aberrr! Auch wenn es keine Konsequenzen haben wird - im System bleibt und nicht gelöscht wird! Was kann man dagegen machen, zumal die Anschuldigungen in keinster Weise stimmen! Anzeige gegen unbekannt (Üble Nachrede?) Datenschutzausdruck einholen und dagegen vorgehen? Ist eine anonyme Anzeige im Datenschutzregister? Wer hat darauf zugriff? Vielen Dank schon mal!

Antwort:
Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
und lassen anschliessend - über schriftlicher Eingabe (eingeschrieben) diese Daten löschen! Sollte es diesbezüglich Probleme geben, erheben sie Beschwerde an die "Datenschutzbehörde"
siehe unter:
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“) - mit Muster! (ohne Gewähr)

9.06.2017 um 10.43 Uhr - von N*. - "Kurs vor Jobbeginn"


Hallo!
Ich bin seit September 2016 beim AMS in Wien gemeldet. Ab 1. September habe ich einen neuen Job, trotzdem will mich das AMS in einen Kurs stecken.

Erst haben sie mir einen Englisch Kurs angeboten...ich habe Anglistik studiert. Na gut, dann haben sie mich gebeten mir selbst etwas zu suchen, dass mir gefällt und ihnen 2 Angebote zu schicken. Ich habe tatsächlich 2 Kurse gefunden, die ich auch für meinen neuen Job brauchen kann. Einer davon ist schweineteuer und dauert 3 Wochen, der andere dauert 1 Woche. Mein Betreuer hat mir gesagt, dass ich den teureren Kurs online beantragen soll im eams Konto.

Ich finde den Kurs toll und er bringt mir etwas, aber ich finde es prinzipiell sinnlos mich da reinzusetzen, wenn ich doch einen Job ab September habe! Ich meine das sind 2200? plus Notstandshilfe/Forbildungsgeld (oder wie das heißt) rausgeschmissen, nur damit die Statistik stimmt? Sie sagen können, dass SIE mich in einen Kurs geschickt haben aufgrund von dem ich dann den Job bekommen habe?

Erschwerend kommt hinzu, dass ich mein Kind im 23. Bezirk im Kiga habe bis 15:00, der Kurs aber im 18. bis 17:00 dauert. Wer zahlt mir denn da den Babysitter? Ich meine, für eine Woche kann ich das ja organisieren, aber für 3 Wochen, im A u g u s t ?!?

Ich weiß grad nicht was ich tun soll. Einfach den billigeren Kurs beantragen? Wie kann ich das argumentieren? Ich finde es toll, dass mein Betreuer sich so engagiert, aber ich denke es wäre sinnenhafter, dieses Geld in jemanden zu stecken, der schlechte Chancen am Arbeitsmarkt hat/noch keine Jobzusage hat. LG, ratlos ich. (8.06.17)

Antwort:
Vorweg, als Alternative ist es - im Vergleich zu Zwangs-Deppenkurse - zu begrüssen, dass ihr BeraterIn ihnen die Gelegenheit bietet selbst einen sinnvollen Kurs zu suchen!
Klar kann ich das Problem, Erziehung / Betreuungspflichten, nachvollziehen.
Vielleicht können sie vor Kurs-Beginn ausmachen, dass sie ev. ein wenig früher weg müssen, um das Kind vom Kiga zu holen. - für die Tage, an denen sie niemanden für ihr Kind zur Aufsicht haben.
Ev. können sie um Unterstützung ansuchen! Immer vor Beginn des Kurses!
siehe z.Bsp.: Kinderbetreuungsbeihilfe / Fahrtkosten unter Förderungen (AMS)! Dies falls sie dem Kurs nicht auskommen.
Vielleicht reden sie mit dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter - ob sie, wegen Arbeitszusage, auf einen Kurs verzichten können? Falls möglich, Begleitperson mitnehmen! (Ohne Gewähr)

9.06.2017 um 12.22 Uhr - von N*. - "Muss sagen, dass mein Betreuer und der Abteilungsleiter beide sehr nett und menschlich waren"
Hallo! Ich habe heute versucht mit dem AMS Ombudsmann zu sprechen, wurde von dem AMS Mitarbeiter (Puffer vor dem Ombudsmann) gefragt ob die Situation total verfahren ist oder ob ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter (?) noch möglich ist. Der Abteilungsleiter war sehr nett, hat sich meine Gedanken und Bedenken angehört und mir zugestimmt. Er meinte, dass mich niemand zwingen will und kann einen Kurs zu machen, der nicht sinnvoll für den "Erhalt" meiner Stelle oder eine mögliche Einstellung ist. Er hat sich bedankt, dass ich mir Gedanken und Sorge um das "rausgeschmissene" Geld mache, da ich ja eine (mündliche/schriftlich nicht bindende) Jobzusage habe. Er hat mich gebeten das AMS weiterhin auf dem Laufenden zu halten bzgl. Änderungen und einer schriftlichen Zusage. Ich war erstaunt und sehr erleichtert über die Hilfsbereitschaft und das Verständnis das mir entgegengebracht wurden. Vielleicht hatte ich Glück? Alles in allem muss ich sagen, dass mein Betreuer und der Abteilungsleiter beide sehr nett und menschlich waren. (Mein Betreuer hat mich ja nur in einen Kurs schicken wollen, nachdem ein Kollege gemeint hat, dass das sein muss.)
LG und danke für die Hilfe!

9.06.2017 um 9.21 Uhr - von V*. - "Recherche betreffend Trendwerk"


Werter Herr Moser! Habe durch Zufall Ihre Website "So ned!" entdeckt, da ich auf Recherche betreffend Trendwerk war. Dummerweise erst nach der einmonatigen Probezeit, die vorzeitig von Trendwerk aufgelöst wurde. Aus welchen Gründen auch immer. Am 29.05.2017 hieß es, ein weiteres Monat, am 30.05.2017 hieß es Nein, keine Verlängerung. Derzeit bin ich wieder beim AMS gemeldet. Probleme mit Trendwerk, da noch immer kein Geld überwiesen wurde, Miete und Energiekosten wurden nicht beglichen derzeit. Morgen früh habe ich die Möglichkeit auf einen Vorschuss durch das AMS Wien, um zumindest die Miete überweisen zu können. Trendwerk kann ich niemandem empfehlen. Jobs zu wenige. ALLE unterbezahlt. Teilweise unter KV. Die Kontakte die Trendwerk angeblich hat, sind kaum vorhanden. Ziel ist es anscheinend Mitarbeiter zu finden für Leihfirmen und unseriöse Firmen. ALLE Vorwürfe in Ihrem Forum stimmen gegenüber Trendwerk. Sollte ich helfen können mit Auskünften betreffend Trendwerk, stehe ic
h gerne zur Verfügung. Da mein Fall aktuell ist. 05.05.2017-01.06.2017. Mein Fazit: Bewerbungen schreibe ich zur genüge, da ein Arbeitsplatz unbedingt erwünscht ist. Vollzeit unbedingt. Trotz 3 erlernter Berufe ist es unmöglich aus dem Teufelskreis zu entkommen. Nur mehr geringfügig oder Teilzeit überall gefordert. Arbeitswille und Fortbildungswille ist vorhanden. Einziges Manko: Hätte ich Ihre Website bloß früher entdeckt, wäre mir all der Ärger erspart geblieben. Scheuen Sie sich nicht davor mit mir in Kontakt zu treten. Helfe jedem so gut als möglich. Dankeschön für Ihre Site, Mühe und Arbeit die sie erbringen. Mit besten Grüßen aus Wien (8.06.17)

Frage: gab es eine bezugssperre wegen trendwerk?

8.06.2017 um 23.53 Uhr - von V*. - "Bedauerlicherweise ..."
Werter Herr Christian Moser!
Dankeschön für Ihre rasche Rückmeldung. Eine Sperre gab es nicht, vom AMS. Bedauerlicherweise versuchte ich, mit Trendwerk in Kontakt zu treten, doch bisher keine Antwort. Weder per Telefon noch per Email, auf meine Frage wann denn Trendwerk den ausständigen Lohn für Mai 2017 überweist. Auch das AMS Wien wurde informiert über die sehr dubiose Vorgangsweise von Trendwerk. Wie Sie sehen kann man auch auf diese Weise Menschen immensen Schaden zufügen. Außerdem ist im Gespräch, den Standort Wien 1100 von Trendwerk aufzugeben, da etliche der dortigen Mitarbeiter entlassen werden in der nächsten Zeit. Die dürften massive Probleme haben. Sicherlich können Sie den Text in jeglicher Form nutzen. Alle Angaben entsprechen der Wahrheit, nichts wurde hinzugefügt, nichts ist übertrieben dargestellt oder gelogen. Wie auch diese soeben verfasste Mail. Am AMS kam man mir komischerweise sehr entgegen, wobei die Dame erwähnte, das es etliche Beschwerden gab von Klienten betreffend Trendwerk.
Liebe Grüße und Vielen Dank für Ihre Mühe und vor allem Ihre Zeit Herr Moser.
PS: Auch der Vertrag mit Trendwerk ist mysteriös.

Antwort:
Von einem anderen SÖB weiss ich, dass der Lohn für`s Vormonat so ca. am 10. des Folgemonats ausbezahlt wird. (Ohne Gewähr)

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