Beschwerde An: herbert.buchinger@ams.at, ams.waehringerguertel@ams.at, alois.oberhauser@ams.at CC: post@volksanwaltschaft.gv.at, ra@hpochieser.at
Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger,
leider sehe ich mich veranlasst eine Beschwerde über das aktuelle Procedere des AMS Währingerstrasse an sie zu richten.
Ich wurde bei meinem letzten AMS Kontrolltermin ohne Erklärung zu dem Infotag "Wiedereinstieg mit Zukunft-Wien West" gebucht. Auf die Frage was dies sei, antwortete mir die zuständige Dame: "Des werden´s dann schon sehen".
Ich bekam einen Bogen mit dem Hinweiß, das ich mich am *.09.2009 dort einzufinden hätte, es gelte als Kontrolltermin und das Nichterscheinen hätte eine Sperre zur Folge?
Nun meine erste Frage: Wie kann ein externer Anbieter wie "Best Training" einen Kontrolltermin wahrnehmen ohne das ein Mitarbeiter des AMS, also der Behörde anwesend ist?
Nun gut, aufgrund der Androhung einer Sperre habe ich mich natürlich dort eingefunden und wartete mit Spannung auf die Vorstellung der angebotenen Inhalte.
Ich erfuhr, dass dieser Kurs 5 Wochen verpflichtend ist, anschliessend könnte man auf freiwilliger Basis verlängern und eventuell auch ein Praktikum anhängen. Das ist prinzipiell sehr löblich und sicherlich für die Mütter, die dort anwesend waren, zum Teil sehr hilfreich.
Nun bin ich allerdings keine Mutter, weiters spreche ich drei Sprachen fliessend, ich habe Matura und zwei abgeschlossene Berufsausbildungen sowie umfangreiche Zusatzqualifikationen.
Die angebotenen Module beherrsche ich seit Jahren auch aufgrund meiner vielen angestellten Tätigkeiten und Berufserfahrungen aus dem FF. Ich hatte dann für 10:40 einen Einzelgesprächstermin zu dem ich um 11:35 erschien. Auf die Frage ob ich den aufgerufen werde, erklärte mir eine Mitarbeiterin:" Wir san scho fertig." Ich erklärte ihr, dass sie ja nicht fertig sein können, wenn ich um 11:40 einen Termin für ein Einzelgespräch habe, sie meinte dann "jo guat, kummans holt her". Die einzige Frage, die die Dame nun stellte war "wolln´s den Kurs mochn oda ned". Ich versuchte ihr zu erklären weshalb dies ein Irrtum sein müsse, sie schrieb "freiwilliger Verzicht" auf meinen Teilnahmebogen, liess mich unterschreiben und wies mich anschliessend darauf hin, das dies eine Sperre meiner Bezüge zur Folge hat. Bumm, das hat gesessen!
Lieber Herr Dr. Buchinger, bitte klären sie mich auf und bestätigen, dass es sich hierbei um einen Irrtum des AMS Währingerstrasse handeln muss!
Zur mündlich angekündigten Sperre der Mitarbeiterin der Firma "Best Training" beim Infotag am *.09.2009 möchte ich auf folgendes hinweisen:
Für Notstandshilfebezieher und Sozialhilfebezieher, die Einkünfte unter der Armutsgrenze haben, bedeutet die Ankündigung eine Drohung mit Entziehung von Lebensgrundlagen mit dramatischen Auswirkungen ( Wohnungsverlust, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann; Hungern müssen, weil man für eine beträchtliche Zeit überhaupt kein Einkommen hat usw.)ein Aus. Der Verfassungsgerichtshof erkannte auf Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies im Sinne des AMS ist!
Ich bin jederzeit bereit eine Qualifizierungsmassnahme einzugehen oder Kurse zu besuchen, die tatsächlich die Chancen erhöhen eine adäquate Tätigkeit zu finden.
Wird allerdings Geld der Steuerzahler dazu verwendet, Menschen wie mich in Massnahmen zu stecken, die völlig willkürlich ohne Bezug zu meinen Ausbildungen, bisher ausgeübten Tätigkeiten etc. stehen, stellt sich die Frage welchen Zweck das ganze hat. Diskriminierung von Notstandsbeziehern obwohl sich dahinter in vielen Fällen Lebensläufe verbergen, die das AMS nicht interessiert?
Ich kenne ihre Haltung zu Künstlern wie Musikern, bildenden Künstlern, Literaten mittlerweile. Die neue Verordnung, die sie Anfang 2009 in Kooperation mit dem Team 4 durchgesetzt haben, hat auch mich sowie weitere 500 Personen in Wien getroffen. Soweit ich informiert bin, befinden sich derzeit nur noch ca. 50 bezugsberechtigte Künstler in der Betreuung des Team 4, der Rest hat seinen Berufsschutz verloren und wird somit zu Kursen wie "Wiedereinstieg mit Zukunft" für Mütter nach der Karenzpause verdonnert.
Gehöre ich für sie zur Kategorie arbeitscheues Gesindel?
Ich stehe um acht Uhr morgens auf und beginne zu arbeiten. Ich spiele Konzerte die bezahlt sind, komponiere, nehme auf, mache Kurzfilme, arbeite in berufsfremden Nebenjobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze, veröffentliche Musik im gesamten deutschsprachigen Raum und bereite mich gerade auf die VÖ meiner Doppel-LP im November vor. Meine Tage sind ausgefüllt, meine künstlerische Arbeit findet Aufmerksamkeit. Das ich damit nicht genügend verdiene um weiter im Team 4 zu bleiben, ist Pech. Ich verdiene zu wenig also bin ich auch keine Künstlerin, entspricht dies ihrem Denken?
In der Hoffnung auf eine rasche Antwort Ihrerseits
verbleibe ich
mit besten Grüßen
M. S.
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mit besten Grüßen
M. S.
M. **/**
1090 Wien
email: ****** (1.10.09)
Antwort: "Dieses charakterlose / menschenverachtende Gesindel muss über den Rechtsweg bekämpft werden!"
Kommt es tatsächlich zur Sperre legen sie Berufung ein, da das AMS auch rechtswidrig die Bezüge sperrt!
Nach wie vor ist das AMS verpflichtet die Betroffenen über ihre Defizite und die"Kurse" aufzuklären um sicherzustellen, das diese die Defizite ausgleichen können!
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
fehlende Belehrung
Massnahmen sind laut VwGH nur verpflichtend
wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! Auch sind Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen und nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheinen Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
Bei ihrem Kontrolltermin, wegen den/"der" sich über eine Beschwerde genauso mal der VwGH befassen müsste, kommt die präpotente faschistoide Haltung der schmarotzenden Deppenkursbetreiber die ihre Kunden über "Zwang" bei Existenzvernichtung rekrutieren dürfen rüber. Hat sich das Gespräch so zugetragen, "konnten sie davon ausgehen, dass ihnen die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Teilnahme suggeriert wurde, um sie ins offene Messer laufen zu lassen!"
Dieses charakterlose / menschenverachtende Gesindel muss über den Rechtsweg bekämpft werden!
Dem VwGH gefällt solche Vorgehensweisen nicht!
Auch wäre wichtig zu wissen, ob es sich um eine aufsuchende/begleitende "Zwangs"Massnahme handelt, da diese nur über freiwillige Teilnahme möglich ist!
Bei Vermittlungen unter §10 (Bezugssperre) in freiwillige Massnahmen oder in solche bei denen die Teilnahme laut VwGH nur freiwillig möglich ist, handelt es sich um "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch!
Die BeraterInnen sollten unter Zeugen darauf aufmerksam gemacht werden - oder einen Text der darüber aufklärt unterschreiben lassen! Ansonsten eingeschrieben an das AMS z.Hd. der zuständigen BetreuerIn senden!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse