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18.06.2014 um 9.48 Uhr - von Mag. J. W*. - "Jetzt schicke ich meine Beschwerde, wie besprochen, an alle mir sinnvoll erscheinenden Institutionen." |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich finde es bewundernswert, dass es noch Menschen wie Sie gibt, die für Menschenrechte und eine bessere Welt kämpfen. Ich habe diesen Kampf vor langer Zeit aufgegeben, weil er mich ausgesaugt und fast kaputt gemacht hat.
Nun will ich aber wieder der Ungerechtigkeit den Kampf ansagen und brauche dazu noch einige Informationen von Ihnen. Ich wurde von der MA 40 aufgefordert 1600 € zurückzuzahlen, da ich ihr die letzten 2,5 Jahre 67 € unterschlagen habe. Warum, erfahren Sie in meiner Geschichte…
Ich bin 36, Alleinerzieherin zweier Söhne (5 und 8), mein Ex-Mann, ein ausländischer Diplomat, hat sowohl bei der Scheidung als auch bei der Unterhaltsklage für die Kinder und mich nie einen Cent gezahlt, so dass meine Kinder den niedrigsten Alimentationsvorschuss vom Staat erhalten. Vor 2,5 Jahren bekamen sie die automatische Erhöhung der Alimente von insgesamt 67 € aufgrund ihres Alterssprunges.
Ich war nach meiner Scheidung psychisch und finanziell am Ende, musste bei meinen Eltern leben und ging ganztags arbeiten, als mein Jüngster 18 Monate alt war. Natürlich hatte mein damaliger Arbeitgeber kein Verständnis für meine Situation, sodass ich oft Überstunden machen und auf Dienstreisen mitfahren musste. Diese verzwickte Lage und mein schlechtes Gewissen den Kindern gegenüber führte dazu, dass ich in mein erstes Burnout schlitterte und mir einen anderen Job mit kürzeren Arbeitszeiten suchte. Ich fand schnell einen, nur war der stumpfsinning und langweilig, so dass ich erst recht wieder eine Krise bekam. Ich habe mich ständig gefragt, ob ich studiert habe, um meinem Chef und Gästen Kaffee zu kochen bzw. die Küche im Büro sauber zu halten. Diese unsinnige Tätigkeit ließ meinen Selbstwert schwinden, sodass ich permanent depressiv war und aus diesem Teufelskreis kein Entkommen sah.
Nach der einvernehmlichen Kündigung beantragte ich ein Rehabilitationsverfahren bei der PVA und erhielt tatsächlich eine Umschulung, mit dem Hintergedanken des AMS mich eines Tages in die Selbstständigkeit zu begleiten. Es verschwieg mir jedoch, dass ich nach dieser Ausbildung keinen Gewerbeschein erhalten würde, sondern eine weitere Ausbildung machen müsste, die ich dann auch machte, aber für die ich einen Bildungskredit in Höhe von 7500 € aufnehmen musste. Nach meinen Ausbildungen schickte mich das AMS zum Jungunternehmerprogramm und nach 6 Monaten machte ich mich selbstständig. Keiner sagte mir damals, dass ich Anspruch auf MS hätte bzw. diverse Beihilfen beziehen könnte.
Nachdem all meine Projekte zwar als gut befunden wurden, aber das Geld dafür fehlte, gab ich schließlich nach 6 Monaten meine Selbstständigkeit auf und verfiel in eine schwere Depression. Mein Konto war chronisch überzogen, immer zwischen 3000 und 4000 € und ich begab mich in ärztliche Behandlung, da ich aus dem Tief nicht mehr rauskam. Nach einer 6 wöchigen Reha in einer Burnout Klinik fühlte ich mich immer noch sehr schwach und unfähig mir eine Arbeit zu suchen. Als ich endlich wieder halbwegs fit war, um Bewerbungen zu schreiben, bekam ich trotz meiner sehr guten Ausbildungen lange keinen Job.
Während meiner Arbeitslosigkeit wurde ich nicht darauf hingewiesen um Mindestsicherung anzusuchen, da ich ein hohes "Arbeitslosengeld" hatte und ehrlich gesagt, habe ich mich auch lange geschämt die MS zu beantragen, da ich es nicht fassen konnte, wie tief ich gesunken war. Keiner sagte mir, dass ich neben der Wohnbeihilfe auch eine Mietbeihilfe beantragen könnte, obwohl ich bei einer Sozialarbeiterin war. Ich fühlte mich immer als Bittstellerin und musste um jeden Cent kämpfen, immer alles beweisen und jedem in den Hintern kriechen. Manchmal hatte ich sogar das Gefühl, dass ich ausgelacht wurde, weil mir, einer Frau Magistra, sowas passieren konnte, dass ich am Existenzminimum lebe. Meine Kinder hören weiterhin von mir, „ nein, ich habe dafür kein Geld!“, weil ich heute genauso am Existenzminimum lebe und mein Konto auch weiterhin mit 3000 € im Minus belastet ist.
Noch eine nette Anekdote zum AMS: bevor ich meinen Ex-Mann heiratete und mit ihm ins Ausland zog (aber bitte glauben Sie nicht, dass ich dort wie eine Prinzessin auf der Erbse lebte! Ganz im Gegenteil, mein Ex-Mann ritt mich in Schulden, da ich damals so naiv war, für sein Konto zu unterzeichnen, ohne mir dieses jemals anzusehen!) arbeitete ich bei der Kanadischen Botschaft und verdiente sehr gut. Als ich 2004 nach Österreich kam und mich wieder sesshaft machen wollte, wollte ich um Arbeitslosengeld ansuchen, Meine damalige AMS Beraterin (ich weiß nicht, wie sie heißt, aber wie sie aussieht und dass sie noch immer dort arbeitet) hat vor meinen Augen mein Ansuchen zerrissen und gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, was sich später als gesetzeswidrig herausstellte!! Ich glaubte ihr das wirklich und geriet unter großen Druck, da ich nicht wusste, wie ich mit meinem Kind finanziell überleben sollte, da ich damals schon mit meinem Ex-Mann im Streit lebte und sich dieser weigerte Unterhalt zu zahlen. Ich hatte das Glück zu meinen Eltern ziehen zu können, die mich finanziell aushielten. WER kommt für diese Fehlinformation seitens des AMS auf? Als ich rückwirkend dagegen etwas unternehmen wollte, belächelte man mein Vorhaben nur und da ich gerade im Scheidungskampf war, hatte ich nicht die Kraft ein weiteres Verfahren zu gewinnen. WER gewinnt schon gegen den Staat? Nun arbeite ich als Saisonhilfsarbeiterin um 1500 € brutto in der Stadt Wien, 40 Stunden in der Woche und erhalte nicht einmal dieselben Zulagen wie Fixangestellte. Ich habe dasselbe Gehalt wie eine dort fix angestellte Putzfrau (bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch) und da ich aufmüpfig war, wurde ich in eine andere Abteilung versetzt, in der man mir unterschwellig zu verstehen gab, dass meine Befristung nicht verlängert wird.
Hier noch einige Fehler und Versäumnisse seitens des Jugendamtes und des Außenministeriums: Das Oberlandesgericht Wien akzeptierte eine gefälschte Bestätigung meines Ex-Mannes, die angeblich beweisen sollte, dass er, als hoher Beamter im Ausland nur 1000 € netto verdiente. Welcher normale Menschenverstand glaubt dem??? Aufgrund dieser niedrigen Bemessungsgrundlage erhielten meine Kinder den niedrigsten Unterhaltsvorschuss, nämlich 145€ und 164€. Jeder, der Kinder hat, weiß, wieviel man mit diesem Geld anfangen kann! Warum sollte der Rechtspfleger auch was anderes annehmen? Statt für das Wohl der Kinder zu arbeiten, arbeitet er für den Staat und erspart ihm „hohe“ Summen an Alimentationsvorauszahlungen. Meine Argumente und Einwände gegen die Gehaltsbestätigung halfen nichts, denn ich hatte ja nichts schwarz auf weiß.
Als ich den Kampf um die Alimente aufgab und dem Jugendamt die Vollmacht übergab, war dieses mit meinem Fall offenbar überfordert. Zig Rechtspfleger nahmen sich des Falles an, aber keiner konnte irgendwas für meine Kinder machen. Ich hörte immer nur, „ja wir arbeiten, der Fall ist sehr kompliziert, wir suchen ihren Ex- Mann, können ihn aber nicht finden. Das Ganze dauert so lange, weil wir jetzt eine Verfahrenshilfe für Ihre Kinder suchen müssen und alle Dokumente über das Außenministerium übersetzt, beglaubigt und verschickt werden müssen etc.!“
Seit Jahren müssen meine Kinder auf ihre ihnen zustehenden Alimente verzichten!! WARUM? Weil das Außenministerium nicht im Stande ist den richtigen Gehaltszettel meines Ex-Mannes zu erhalten bzw. Nachforschungen zu betreiben, wieviel ein hoher marokkanischer Diplomat im Ausland verdient?? Weil sich das Jugendamt vorne und hinten in meinem Fall nicht auskennt und der Akt schon so dick ist, dass sich die neuen Rechtspfleger wahrscheinlich nicht einmal die Mühe machen ihn vollständig zu lesen? Weil das Jugendamt vor zwei Jahren einen gravierenden Fehler gemacht hat und der Akt wieder zum Erstgericht geschickt wurde, damit er saniert wird!!!! In all dieser Zeit müssen die Kinder auf Ihr Geld verzichten und würden Sie die tatsächliche Höhe der ihnen zustehenden Alimente beziehen, dann hätte ich niemals um Mindestsicherung ansuchen müssen!!! Mir sind die Hände gebunden, ich kann nichts machen, denn sonst verlieren die Kinder den Unterhaltsvorschuss und ich kann mir sowieso keinen Anwalt leisten. Selbst wenn ich es könnte, würde ich das nervlich nicht durchstehen.
All diese Gegebenheiten kommen dem Staat zugute, denn je niedriger das Gehalt bemessen wird, umso weniger muss der Staat an Vorschuss zahlen! Aber wenn ich ihm 67 € monatlich unterschlage, dann werde ich zur Kassa gebeten und er fragt nicht, ob und wie ich das zurückzahlen kann. Ich werde es aus Prinzip nicht zurückzahlen, denn für Banken und Managerprämien macht der Staat Milliarden locker, die Reichen werden minütlich reicher und zahlen keine Vermögenssteuer, aber wir, Alleinerzieherinnen und andere "Randgruppen" werden bis auf die Knochen geschröpft!! Von wegen Sozialstaat!!
Mittlerweile habe ich erfahren, dass meine Befristung bei der Stast Wien nicht verlängert wurde, da mein Vorgesetzter herausgefunden hatte, dass ich mich extern beworben habe. Sozialstaat Österreich??! Mir bleibt nichts anderes übrig, als meine Wohnung zu kündigen und wieder zu meinen Eltern zu ziehen, weil ich ab Juli wieder von der Notstandshilfe leben muss und ich, weiss Gott wie lange, noch nach einem neuen Job suchen muss. J.W.
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Lieber Herr Moser, Sie dürfen nun mein Schreiben online stellen, aber ich habe einige Dinge im Text geändert.Vielleicht erhalte ich auch so wertvolle Tipps von Abwälten?!
Und jetzt schicke ich meine Beschwerde, wie besprochen, an alle mir sinnvoll erscheinenden Institutionen. MfG (17.06.14)
Antwort: Wichtig: Priorität hat der Kampf um die Existenzsicherung - allen voran, dass sie finanzielle Unterstützung bekommen. Mindestsicherung / falls es ihnen zusteht Notstandshilfe oder beides. - Ausserdem: Wohnungsbeihilfe, Befreiung von Rundfunkgebühren, TV, Telefon ....; Medikamente-Gebührenbefreiung. Ist das gesichert, betreiben sie den Kampf um Gerechtigkeit - heisst: um ausstehende Alimentezahlungen "etc." - weiter. ev. mit Unterstützung zuständiger Ämter. "Gleichzeitig" mit der nötigen Geduld, die ich ihnen wünsche, gehen sie gegen die Forderung seitens des Staates bez. "Übergenuss" vor. Ev. suchen sie auch eine "unabhängige" Sozialberatungsstelle auf und lassen sich, wenn möglich, unterstützen ("?"). Und ich wünsche ihnen natürlich auch, dass ihr Selbstwertgefühl nicht noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird - Es ergeht in dieser "hyper"-egoistischen Zeit vielen gut ausgebildeten Menschen - auch Akademikerinnen - wie ihnen. Alles Gute!
Antworten aus voran-gegangenen E-Mail-Kontakten den bescheid, indem die MA 40 das geld einfordert, beeinspruchen / berufen sie. bescheid-nummer angeben. - berufung an die stelle die das geld einhebt, MA. beschwerde an die volksanwalt ist gut - vielleicht unterstützt er sie. VwGH ist erst der nächste schritt - wenn die berufung negativ ausfällt - wäre beschwerde an die VwGH zu erheben. ist aber ev. kostenpflichtig - heisst dann um verfahrenshilfe ansuchen. auch an sämtlichen behörden eine beschwerde senden bzw. ev. berufungtext (Jugendamt, ans Sozialministerium und das Aussenministerium.) ein rechtsanwalt wäre nicht kostenlos. ausser sie besuchen einen in ihrer nähe - erste stunde ev. gratis. oder den gerichtsauskunftstag in ihrem bezirk - das wäre kostenlos und ev. von vorteil. bzw. auch die Solidaritätsgruppe
Kontaktmöglichkeiten: Solidaritätsgruppe / Schottengasse 3A/1/4/59 / 1010 Wien Tel.: (699) 112 25 867 / Fax: (01) 532 74 16 / E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org http://solidaritaetsgruppe.org Öffentlicher Beratungstermin: Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 18 Uhr - in der Bürogemeinschaft Wien I, Schottengasse 3A/1. Stiege/4. Stock/Tür 59
grundsätzlich bez. veröffentlichung wäre es wichtig, dass die öffentlichkeit über die individuellen dramen und kämpfen informiert wird, ansonsten gibt es diese nicht und alles ist in bester ordnung. bzw. würde es sich weiterhin nur um einzelfälle handeln, die selbst schuld sind weil sie zu feindbildern erklärt wurden.
geben sie aber in der begründung viel ihrer dramen an. ja, und, wenn möglich, lassen sie sich nichts gefallen. wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren - brecht (ohne gewähr) |
17.06.2014 um 19.24 Uhr - von W. S. - "SÖBe, GBPe und und und, eine ZUMUTUNG für Körper, Geist und Seele!" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Kurz die Vorgeschichte: Im März des Heurigen Jahres hatte ich (über das Ams vermittelt) ein Erstgespräch bei einem SÖB. Damals gab ich eine Vielzahl persönlicher Daten bekannt. Außer meiner persönlichen Telefonnummer. Ich unterschrieb dieses eine DIN A4 Blatt auch. Auf der Rückseite war und stand nichts zu lesen. Also kein Dienstvertrag oder ähnliches. Des weiteren ersuchte ich damals mir den nächstmöglichsten Arbeitsbeginn schriftlich bekanntzugeben. Am 12.6. erhielt ich einen Telefonanruf vom SÖB mit Datum des Arbeitsantrittes. Ich fragte Frau P.Z.: " woher sie meine Telefonnummer hätte"? Frau P.Z.: "vom AMS". Ich wieder: "Ich habe es ihnen nicht erlaubt mich anzurufen". Ich hatte kaum ausgesprochen, da fing diese Person aber so etwas zu brüllen an mit mir, das ich dachte ich höre nicht recht!
Auf Grund dieser Begebenheit brachte ich persönlich und mündlich Beschwerde beim AMS-Berater vor. Außerdem schrieb ich dem SÖB folgendes: Ich widerrufe mit sofortiger Wirkung die Verwendung und Übermittlung meiner persönlichen Daten an AMS und AMS-Subunternehmen, wie SÖBe, GBPe, Firmen und Betriebe und diverser sonstiger, (auch privater)Vereine und Institutionen!!! Mit dem Widerruf ist per sofort jede weitere Verwendung/Übermittlung meiner persönlichen Daten unzulässig! Gem. DSG 2000 sind Sie verpflichtet alle Stellen, an die Sie bisher meine persönlichen Daten übermittelt haben, über die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung dieser Daten zu informieren. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf sonstiges. Ausgenommen vom Widerruf sind nur jene Daten die lt. Gesetz für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mir und dem AMS gegenüber unbedingt notwendig sind. Eine Verwendung darüber hinaus, insbesondere zu allgemeinen unternehmerischen Zwecken, wie Marketing, Vertrieb, Werbung, Bonitätsauskunft und Bonitätsabfragen, Gläubigerschutz oder Informationsaustausch mit anderen Behörden/Unternehmen/Organisationen, welcher Art auch immer, ist ab sofort ausdrücklich untersagt. Weiters erteile ich Euch keine Zustimmung zu einer sozialpädagogischen Betreuung! Zuwiderhandlungen trotz dieses Widerrufes werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht!
Der Brief wurde eingeschrieben aufgegeben!
Das muß man sich mal vorstellen! Da bin ich noch nicht einmal bei diesem SÖB, und schon werde ich angebrüllt!!! Was passiert dann erst IN diesem SÖB? Beginnt dann die ultimative, persönliche Entwertung? Also diese SÖBe, GBPe und und und sind nicht zumutbar! Sie sind eine ZUMUTUNG für Körper, Geist und Seele! MS |
17.06.2014 um 14.29 Uhr - von R. - "Mindestsicherung - Mensch 3ter Klasse - die BH durchläuchtet euer Leben gründlichst" |
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Hallo Christian!! Nach Jahrelangem Kampf, sinnlose AMS Kurse,Amtsmiesbrauchklagen etc. etc.(berichtete Dir schon mehrmals darüber) wurde ich vor 2 Wochen von der PVA als Arbeitsunfähig eingestuft..Grund Psychische Probleme!! Wurde natürlich vom AMS per sofort vom Leistungsbezug abgemeldet und der BH übermittelt! Bh deswegen, da mir die Beitrags Jahre für eine Invalidenrente fehlen...also Mindestsicherung!!! Anfangs war die Freude Groß....keine Streß mehr mit dem Ams,Endlich Ruhe.....denkste..so einfach gehts nicht Freunde..die BH durchläuchtet euer Leben gründlichst, zumindest die NÖ. BH!! Ich wohne bei einer Freundin meiner Tochter die ein großes Haus gemietet hat,also Platz genug.....Antrag auf der Bh abgegeben,alle Urkunden,Scheidung , Geburt, Untermietvertrag, Pensionsauszüge, etc. etc. mußste auch extra ein Konto beantragen.....alles abgegeben als plötzlich die " Sozial-Referentin" bemerkte:"Also Herr.....so ganz stimmt bei ihren Angaben etwas nicht"!! Eine Frau .....ist bei ihnen gemeldet und sie gaben an alleine zu wohnen?????! Möchte anmerken das die Freundin meiner Tochter über 30 Jahre jünger ist als ich....aber gut.... alles ist unter gegebenen Voaussetzungen möglich,trifft aber im konkreten Falle nicht zu! O-Ton der Sozialreferentin:" Nun dan müssen wir es eben anders machen"!! Niederschrift wurde aufgenommen worin ich erklären mußte das ich keine Beziehung mit der als Vermieterin angeführten Dame habe,und ein getrennter Haushalt vorhanden ist. Ende der Einvernahme,in ca 3 Wochen, sofern ich möchte das die " Betreuerin" mich anruft,bekomm ich eine Vorladung zur Niederschrift,auf dem Postweg dauert es ca. 4-6 Wochen......(Geld brauchen wir ja keins) und eine der Sozialarbeiterinen wird eine Wohnungsbesichtigung vornehmen!!!! Und natürlich wird vorher GRÜNDLICHST recherchiert!! Was mich so masslos ärgert...man ist Mensch 3ter Klasse......natürlich kann ich gegen den Bescheid der BH einspruch erheben,werde ich natürlich auch,sollte ich mich meiner Rechte benachteiligt fühlen, zuallererst jedoch muß ich mich aufs gründlichste durchleuchten lassen und in kauf nehmen das meine Vermieterin, die mir helfen wollte,sich ebenfalls ausspionieren lassen muß, da ein Mann,der mit einer Frau unter einem Dach lebt, automatisch eine Beziehung führt!! Der Kampf geht also weiter,ich hoffe das er nicht auch über jahre hinweg andauert, ein gutes hat es.....in 4 Jahren tritt die Regelpension ein,dan ist Friede.......HOFFENTLICH Liebe Grüsse an alle und vorsichtig sein beim Antrag auf Mindestsicherung!!!
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17.06.2014 um 11.05 Uhr - von D. - "Man wird mich zu Itworks schicken" |
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Lieber Christian!
Im Juli ist es wieder soweit: Man wird mich zu Itworks (Wien) schicken!
Da ich diesen Verein (zumindest die – ich glaube fünfwöchige - „Vorbereitungsmaßnahme“) vor fünf Jahren schon einmal besuchen durfte (schicke Dir als Anhang nochmals mein damaliges Resümee), erhebt sich nun die Frage, inwieweit ein nochmaliger Besuch der gleichen Maßnahme sinnvoll ist?
In anderen Worten: Darf man nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder an die (bereits einmal absolvierten) Kursanbieter/Maßnahmenvollstrecker vermittelt werden?
Ich nehme auch nicht an, dass es mir erlaubt sein wird, diese wahrlich unnütze Vorbereitungsmaßnahme zu übergehen und gleich ein Dienstverhältnis zu beginnen?! (Frage: als was?!)
Zu meiner Person: Ich bin mittlerweile 57 Jahre und beim AMS als „Bürogehilfe, Zauberkünstler und Lektor (Buchverlag) mit Englisch- und Spanisch-Kenntnissen“ gemeldet…, kurzum: eine zukunftsträchtige Kombination mit der das AMS absolut nichts anfangen kann!
Seit meiner Kündigung 2012, die aus wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens erfolgte, arbeite ich aber noch immer geringfügig bei demselben. (Ist dem AMS ziemlich egal, ich erwähne es hier nur der Vollständigkeit halber!)
Hast Du irgendwelche Ratschläge diesbezüglich? Oder gibt´s unter den Lesern jemand, der mir sagen könnte, ob sich bei Itworks etwas maßgeblich geändert hat?!
Danke im voraus und liebe Grüße D.
Antwort: "Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Dieses Ergebnis ist ohne zeitliche Befristung angegeben! Daher ev. auch in ihrem Fall anzuwenden. Mit ev. "rechtswidriger" Sperre muss immer gerechnet werden, die mit Berufung zu bekämpfen ist! Wenn vom Deppenkurs aus in das eigene Transitarbeitsverhältnis vermittelt wird, soll in der Berufung auch Folgendes angegeben werden. Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
Und herausfinden um welche "Zwangsmassnahme" es sich genau handelt! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen (Ohne Gewähr) |
17.06.2014 um 8.00 Uhr - von AMSANDstrand - "Erneut droht eine Hartz IV Behörde mit Kindesentzug." |
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Erneut droht eine Hartz IV Behörde mit Kindesentzug. (De)
Anmerkung: "Widerliche neoliberale Gesellschaft-en!" "Anstatt dem Hilfeansuchen nachzukommen, droht eine Behörde-MitarbeiterIn - "weil die Mutter das Kind ev. nicht versorgen kann" - mit Kindesentzug. Dem Schlimmsten was einem Menschen, einer Mutter passieren kann. Darum ist natürlich damit zu rechnen, dass dies zu einer heftigen Panikattacke mit ev. Krankenhaus-Aufenthalt führen kann! Wie kann man Menschen in einer "eigentlich" "sozialen-solidarischen" Gesellschaft bewusst so extrem schaden bzw. zerstören wollen? Die Erziehung von Kindern ist eine enorm wichtige gesellschaftliche Arbeit/Aufgabe, die (na klar) von der "Profit-Gier" "der Unternehmen" - die obendrein auch die Realität, der tatsächlichen Arbeitsmarktlage bez. fehlenden Arbeitsplätze, verweigern - nicht dementsprechend gewürdigt wird. Das Behörden aber diese Prioritäten-Verteilung ebenso in der umgekehrten Gewichtung bewerten bzw. missachten, kann und darf nicht hingenommen werden! Wohin haben wir uns nur entwickelt?"
Auch in Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)"<
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16.06.2014 um 9.16 Uhr - von S. - "Es wird regelrecht nach " Vergehen" gesucht, um den Bezug bei jeder Kleinigkeit zu sperren und andererseits werden unsere Steuergelder sinnlos rausgeschmissen oder ungerechtfertigt vergeben"
"Ich überlege ob dich diesbezüglich Strafanzeige erstatten sollte" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Im Anhang sende ich Ihnen eine aktuelle Begebenheit, welche sich am AMS Graz letzte Woche abspielte.
Die Frage ist, handelt es sich hier um einen Einzelfall oder gibt es mehr Mitbürger ( AMS Geschädigte) die davon Kenntnis haben.
Ich überlege ob dich diesbezüglich Strafanzeige erstatten sollte - den Arbeitslosen wird der Bezug bei jeder Kleinigkeit sofort gesperrt, es wird regelrecht nach " Vergehen" gesucht und andererseits werden unsere Steuergelder sinnlos rausgeschmissen oder ungerechtfertigt vergeben. Für mich besteht der Verdacht, das sich so manche Personalverleihfirma diese Eingliederungsbeihilfen erschleichen! Ich habe Übrigen die Geschäftsführung dieser Firma JOBMADE angeschrieben und diesen gravierend Eingriff in die persönlichen Rechte meines Sohnes mitgeteilt -
Antwort folgt 2. Frage: Entspricht es der Tatsache, das die Notstandshilfe eigentlich eine Sozialhilfe ist! Mir wurde von einem AMS Mitarbeiter gesagt bei der Notstandshilfe handelt es sich um Notstandshilfe und man habe nicht unbedingt einen Anspruch darauf! :-(Quasi Notstandshilfe ist ein Almosen das man erhält!
3. Die Umgangsformen einiger AMS Mitarbeiter lassen wirklich zu wünschen übrig, wie im geschilderten Fall ( im Anhang) sprach ich am Freitag, *.6 beim AMS G. um 12:30 beim Info Schalter mit meinem Sohn vor, a) man könne seinen Fall, heute nicht mehr bearbeiten die Ticketausgabe wäre nur bis 12:30 - Aha, und wo steht das bitte? Öffnungszeiten am Freitag 7:30 - 13:00
Antwort: Ja wenn man die INFO Veranstaltungen des AMS besuchen würde, dann wüsste man das!
b) Klar bin ich hartnäckig geblieben und wollte einen Zuständigen, der sich heute noch um diese Angelegenheit kümmert; Der Berater nahm den Telefonhörer in die Hand und meinte
DIE S...... IST WIEDER IM HAUS darf ich sie weiterschicken......
mit freundlichen Grüßen S (14.06.14)
Antwort: auch wenn sie sich an einer notlage ausrichtet, ist die notstandshilfe ebenfalls eine versicherungsleistung mit rechtsanspruch. bei solchen angelegenheiten wie "12.30"? - schriftliche beschwerde ev. gleich an mehreren adressen senden. VA. - chefs ams österreich - ams land und regionale geschäftsleitung. - aufsichtsbeschwerde. - ev. unter cc. auch an den AMS-ombudsmann ohne erwartungen nur, dass auch er/sie die beschwerde aufliegen hat. gut auch immer einen zeugen mitnehmen.
>ich kann den anhang nicht aufmachen - ev. anderes format verwenden - ev. word oder pdf. alles gute!
14.06.2014 um 22.18 Uhr - von S. - "Ich habe diesbezüglich schon ein Schreiben verfasst" "Medien über "erschlichene" Eingliederungsbeihilfen zu informieren" Tut mir leid, hab vergessen in PDF Format zu senden. Ich habe schon ein Schreiben diesbezüglich verfasst und muss noch die Adressen einfügen. Es wäre eine Überlegung von mir die Medien über diese "erschlichenen" Eingliederungsbeihilfen zu informieren, denke das wird nicht die einzige Leih(Sklaven) Firma sein die das macht. In diesem Fall war mein Sohn betroffen, der geht alleine nicht mehr zum AMS, nur in meinem Beisein und die haben eine Vollmacht von ihm, das ich da auch Auskunft bekomme. lieben Gruß
PDF: Seite 1 von 2 "Das hier aber ungerechtfertigt Fördergelder beantragt wurden, sogar ein Dienstverhältnis gemeldet wurde wo keines ist interessiert diese Dame aber nicht" Situation: Mein Sohn, 25 gelernter Gas-Wasser-Klimatechniker (leider ohne LAP, seine Firma ging als er im letzen Lehrjahr war in Konkurs) AMS fühlt sich nicht in der Lage oder zuständig ihm das zu ermöglichen .Statt dessen soll er doch lieber einen FIT4JOB Kurs ,Dauer 5 Wochen absolvieren " Sie wollen Ihre beruflichen Perspektiven neu planen oder benötigen Unterstützung bei Ihren Bewerbungsaktivitäten" Mit dem Hinweis: Die Teilnahme an diesem Kurs ist verpflichtend! Eine Nichtteilnahme hat daher den Verlust des Leistungsbezuges zu Folge: ----------------------
Seit er Arbeitslos ist hat sich mein Sohn bei sehr vielen Leiharbeitsfirmen schriftlich, persönlich beworben, viele sind nicht mal soviel Rückmeldung zu geben. Hier möchte ich erwähnen, das er vom AMS kein einziges Stellenangebot erhalten hat. Am Montag, *.5.2014 bekam er per Email von der Firma JOBMADE ( S.& P.) einen Termin für ein Bewerbungsgespräch, Mittwoch, **.05.2014 sollte er Probearbeiten, der Kunde wünsche das so um zu sehen ( er war schließlich nicht der einzige Bewerber) ob der "zukünftigen" Mitarbeiter seinen Anforderungen entspricht und ins Team passt. Das hat mein Sohn auch gemacht, stellte aber fest, das weder die von der Leihfirma angebotene Stelle dem entsprach was sie sagte, noch passte die Entlohnung daher sagte er dies auch der Leiharbeitfirma und fragte ob sie nicht noch andere Stellen zu besetzten hätten. Bestätigung über die 4 Stunden Probearbeit bekam er keine ( nach Urgenz bei der Geschäftsleitung hat er diese dann doch erhalten) er hätte auch bei der GKK angemeldet werden müssen, was auch unterblieb. Nun aber kommt es: Bei der letzen AMS Überweisung am *.6.2014 stellte er fest, das er zu wenig ausbezahlt bekommen hatte, bei Nachfrage am AMS wurde uns folgendes gesagt: Er hätte sich telefonisch mit **.05.2014 vom Leistungsbezug abgemeldet, da er ein Dienstverhältnis eingegangen sei. Fakt ist jedoch das mein Sohn diese beim AMS nicht gemacht hat. Wie sich herausstellte, hat die Leiharbeitfirma JOBMADE beim AMS angerufen, und das gemeldet. Des weiteren hat diese Firma für diesen Mitarbeiter ( meinen Sohn) einen auf Eingliederungsbeihilfe ( davon wussten wir ja schon überhaupt nichts) gestellt, dieser wurde sogar positiv bearbeitet - und wie es aussieht auch bezahlt . Ich habe aber keine direkte Auskunft erhalten, man meinte das sei DATENSCHUTZ! Mein Sohn hat nicht nur keine Leistung mehr bekommen, er war seit **.05.2014 NICHT MEHR KRANKENVERSICHERT und die Zeiten fehlen auch in der Pension!
Seite 2 von 2 So und nun liegt die Beweiskraft laut AMS bei meinem Sohn, das er kein Dienstverhältnis hatte, Das er ein "zumutbares Dienstverhältnis abgelehnt hätte . Es wurde eine Niederschrift aufgenommen -wenigstens etwas- und die AMS Leiterin werde am Montag mit der Leihfirma Rücksprache halten ebenso wie mit der Überlasserfirma und diese um Stellungnahme ersuchen. Es würde dann ein Bescheid ergehen, gegen den könne mein Sohn dann Einspruch erheben. Für mich klingt das jetzt schon so, das nichts nachbezahlt wird, ihm sogar unterstellt werden wird ein zumutbares Dienstverhältnis abgelehnt zu haben...... Das hier aber ungerechtfertigt Fördergelder beantragt wurden, sogar ein Dienstverhältnis gemeldet wurde wo keines ist interessiert diese Dame aber nicht. Meiner Ansicht nach ist das eine strafbare Handlung gewesen und ich unterstelle sogar das bewusst eine Förderung beantragt wurde, den 1. war nach dem Probearbeiten noch nicht absehbar ob diese Firma meinen Sohn überhaupt einstellt, war noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben Vom Finanziellen Schaden, den mein Sohn erlitten hatte ganz abgesehen. Aber scheinbar dürfte das eine neue Masche der Leiharbeitfirmen sein für "Mitabeiter" gleich eine Eingliederungsbeihilfe zu beantragen irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das von Seiten des AMS das gar nicht wirklich überprüft wird.
Antwort: natürlich sofort wenn der bescheid kommt berufung einlegen - unbedingt ev. bescheid schriftlich verlangen (eingeschrieben) - kommt innerhalb eines monats kein bescheid muss das geld ausbezahlt werden. ja ev. senden sie diese beschwerde an sämtlichen adressen.
schaut auch nach widerrechtlichen KK-Abmeldung aus.
ja es wäre notwendig diesen methoden auf den grund zu gehen un nötigenfalls angemessen zu handeln! erkundigen sie sich ev. vor zeugen oder besser schriftlich beim AMS, ob ihr sohn nicht eingeweiht werden hätte müssen - bzw. sein okay dazu hätte geben müssen?
>AMS: Eingliederungsbeihilfe unter "Wo": Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.<
> in der berufung wie ev. beschwerde soll ihr sohn alles angeben, wie es sich bez. "festanstellung? /"probetage" zugetragen hat! folgendes zusätzlich auch angeben: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
Praktikum - keine Gratisarbeit Praktikum / Schnuppertage statt Probetage
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching" alles gute! (Ohne Gewähr) |
13.06.2014 um 9.34 Uhr - von V. - "Ich wurde heute vom 2-wöchigen Praktikum befreit." |
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Hallo Freunde der Ams-Kurse
Als glücklicher Gewinner eines Kurses kann ich euch folgendes mitteilen. Ich wurde heute vom 2-wöchigen Praktikum befreit.
Hintergrund ...... Am ersten Kurstag bekommt man ja einen Förderantrag .Diesen habe ich nicht unterschrieben. Es wird versucht euch einzureden das dieser Antragwichtig ist und ihr mehr geld bekommt.Diese aussage ist teilweise richtig .wenn ihr nachfragt werden sie euch sagen es werden so zwischen 50 und 100 euro sind. Leute sagt ihnen klipp und klar ihr verzichtet auf die Förderung und ihr unterschreibt den förderantrag nicht.Damit entzieht ihr dem Ams die Grundlage für die Förderung und gleichzeitig dem schulungveranstalter die kurskosten weil dasAms die Ausgaben nichT rechtfertigen kann. Weiters wollten sie mir weismachen ich brauche den förderantrag unbedingt damit ich im praktikum unfallversichert bin.Alles blödsinn ihr seid sowieso versichert.mir wurde eine praktikumsvereinbarung vorgelegt und auch wieder zurückgenommen.gleichzeitig wurde mir erklärt ich brauche das praktikum nicht machen.und ich warte darauf das ich aus dem kurs fliege.auf die frage ob das nichtmachen des praktikum ein unentschuldigtes fernbleiben ist und eine bezugssperre nach sich zieht wurde dies verneint Weil es nehmlich das fehlen der angeblichen unfallversicherung kein grund für eine bezugsperre ist .weiters vorgehen wird euch bei anfragen erklärt. Kontakt unter Volks-mund@live.at (12.06.14)
Anmerkung: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage (Alle Einträge ohne Gewähr) |
13.06.2014 um 8.14 Uhr - von W. S. - "Ansteigende Selbstmordraten - Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit" |
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Wirtschaftskrise erhöhte Suizidraten Orf.at Als die Weltwirtschaft 2008 in die Krise rutschte, hatte das nicht nur ökonomische, sondern auch betrübliche soziale Folgen. In vielen westlichen Staaten stiegen im Jahr danach die Selbstmordraten an, berichten Forscher aus Großbritannien und China. In Europa waren vor allem die neuen EU-Mitgliedsländer betroffen.
Selbstmord: Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit Wie zu erwarten war der Trend besonders dort ausgeprägt, wo auch die Zahl der Arbeitslosen emporschnellte.
>Die grosse Frage lautet: Wieviel davon gehen bei uns zusätzlich noch auf das AMS-Konto ? Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung !
Anmerkung: "Selbstmord ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg" "Die politischen Weisungen an Behörden bez. Vorgehensweise verbieten "letztendlich" Empathie und Mitgefühl, stattdessen haben die Behörden-MitarbeiterInnen / BeamtInnen den Auftrag, die arbeitslosen Menschen in Not, für die es aus politischen u. wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit gibt, als Feindbilder hinzustellen, um die "eigenen" ("wirtschaftlichen") Interessen (zBsp. Lohndumping / Sozialdumping) mit vollster Brutalität und Zwang umsetzen zu können. Auch brauchen die MitarbeiterInnen zum Schutz ihres Gewissens das (künstlich geschaffene) Feindbild, um den Betroffenen im behördlichen Umgang ohne grosse psychische Belastung Inkompetenz und Menschenverachtung anstatt Kompetenz und "Entgegenkommen" angedeihen zu lassen / zu praktizieren.
Um auch menschenvernichtende Widerlichkeiten zu gewährleisten, gibt es Prämien zur Belohnung, wenn Personen - egal wie - aus Statistik-en fallen! In diesem perversen System ist Selbstmord demnach ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg!" |
12.06.2014 um 13.51 Uhr - von S. S. - "Nun hat das AMS einen Schnüffler geschickt" |
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Ich habe es endlich geschafft das AMS das Partnerschaftseinkommen bei meiner Notstandshilfe nicht miteinberechnet da mein Freund mit dem ich zusammen wohne dazu nicht verpflichtet ist mir Unterhalt zu zahlen und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird. Nun hat das AMS einem Schnüffler geschickt da ich angegeben habe das ich mit meinem Freund in einer Wohngemeinschaft wohne also wir waschen und bügeln unsere Wäsche getrennt und er schläft im wohnzimmer und ich im schlafzimmer wir teilen uns die miete und alle anderen laufenden kosten auch. Nun sagt das AMS da unsere Zimmern nicht getrennt begehbar sind und nicht jeder eigenen kühlschrank hat usw... Bekomme ich keine Notstandshilfe bzw das Partnerschafteinkommen wird angerechnet .. nun mein freund gibt mir seine Lohnzetteln nicht und jz weiss ich nicht mehr weiter:( bitte helfen sie mir
Antwort: "Schnüffler gewährleistet Diskriminierung" kühlschrank wäre nicht das problem denke ich. das die zimmer nicht getrennt begehbar sind machts vermutlich aus. sie werden ev. den rechtsweg beschreiten müssen. heisst auf den bescheid der anrechnung müssen sie berufung einlegen und ev. bis zum VwGH gehen. inder geben sie auch an, dass sie keinen lohnzettel vom freund / wohngemeinschafts-partner bekommen.
wird sicherlich mit stress zusammenhängen - wenn sie durchhalten (müssen), wäre ich, über den ausgang, gespannt?
ein rechtsbeistand würde nicht schaden - sind sie rechtsschutzversichert?besuchen sie ev. den gerichtsauskunftstag ihres bezirks. ev. erste stunde bei einem RA gratis. oder - auch per e-mail Kontaktmöglichkeiten: Solidaritätsgruppe E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org
Ohne Gewähr alles gute!
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen! VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen: >Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung ( | |