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2.05.11 um 7.22 Uhr - von Al*. - Kann ich mich gegen eine Rückforderung des AMS wehren


Hi
Hab mal eine Frage
Kann ich mich gegen eine Rückforderung des AMS wehren . Mir wurde eine Beschäftigung wärend des Notstandbezuges nachgewiesen . Laut Honorarnote bin ich neben dem bezogenen Kilometergeld nur einer geringfügige Beschäftigung nachgegangen.
Ich hab einen Bescheid über die Rückzahlung für einen Monat bekommen, den ich beeinsprucht habe. Mir wird aber eine Tätigkeit seit ende 2008 vorgeworfen , worüber ich aber seit Ende Jänner 2011 noch keinen Bescheid erhalten habe. Der Einspruch über den erhaltenen Bescheid wurde aber noch nicht erledigt. Mir wird aber seit 2 Monaten die Hälte des Bezuges einbehalten. ich kann aber von rund 360 ? im Monat net leben. Schon langsam bleiben die Rechnungen liegen, weil ich einfach kein Geld mehr hab. Wie lange dürfen sich die Zeit lassen und was kann ich dagegen tun.
Bitte um Hilfe . Bin echt schon am verzweifeln, weil ich keinen Ausweg mehr weiss . Natürlich hab ich auch den Nebenjob verloren, weil die keine Probleme mit dem AMS haben wollen, insbesonders weil die zwischen 50 und 100 Leute wie mich jeden Monat beschäftigen
herzlichen Dank
Al. (1.05.11)

Antwort:
Wenn ihr Geld einbehalten wird, ohne dass der ev. Über-Bezug über einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt wurde, so steht diese Vorgangsweise nicht auf rechtlichen Beinen.
Dann handelt es sich um eine rechtswidrige Vorgangsweise.
(Senden sie ev. eine Beschwerde über die "illegale" Vorgangsweise des AMS an mehreren Stellen, ev. mit Aufklärung der Medien,

Eine rechtliche Vertretung (RA.) wäre angebracht! Sind sie ev. rechtschutzversichert?

Im übrigen haben sie mit der Berufung richtig reagiert!
Besuchen sie ev. AMSand. Dort gibts kompetente Unterstützung!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

wie auch bei der
Solidaritätsgruppe
Schottengasse 3A/1/4/59
1010 Wien
Tel.: (0699) 112 25 867
Fax: (01) 532 74 16
E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org
http://solidaritaetsgruppe.org

Wenn es ansteht, so besuchen sie auch die Caritas. (Einkaufsgutscheine, Miete Strom etc. per Erlagschein. ev. Bargeld)

Auch wenn katastrophaler Weise das Sozialamt mit dem "asozialen" AMS verbunden/kurzgeschlossen wurde, so versuchen sie auch dort (Sozialamt) Hilfe zu bekommen!
Erklären sie denen, dass das Geld vom AMS "rechtswidrig" zurück behalten wird.
Zu Behörden-Terminen immer Begleitperson mitnehmen. Wirkt Wunder!
Die haben unter dieser Regierung - rechtens oder rechtswidrig - die Lizenz, Menschen zu ruinieren!



1.05.11 um 9. 51 Uhr - Deppen-, Mobbingkurse: Lüge ersetzt Kompetenz!


AMS-Schulungen: "Was ich hier mache? Zeit absitzen!"
30.04.2011 | 18:19 | von Matthias AUer (Die Presse)

Beschäftigungstherapie für die Massen oder sinnvolle Weiterbildung? Obwohl das AMS gute Schulungen im Programm hat, werden Zigtausende jährlich mit Billigkursen abgespeist.

"Wir sind nicht ganz ehrlich“, sagt Kopf. „Wir tun so, als könnten wir aus jedem etwas machen. Aber das ist nicht mehr als eine charmante Lüge.“

Anmerkung: Lüge ersetzt Kompetenz! Wo bleibt der (gesellschaftliche) Aufschrei!
Diese Lüge ("charmante") verursacht der Versicherten-Gemeinschaft/der Gesellschaft jährlich einen Schaden von hunderte Millionen Euro!

Diese "charmante" Lüge drängt Betroffene in die psychische Erkrankung wie Suizid-Gedanken. "Wieviele den letzten Schritt gehen muss untersucht werden!"

Diese "charmante" Lüge ist der "Ursprung" zu einem AMS als Lohndumping-Instrument! Und ein Hindernis-Grund zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung!
(Eine Behörde/ AMS als Armut-Erzeuger/Verwalter, Rechtsstaat-, Menschenrechts-Verletzer!)
Übrigens nicht zuletzt dafür verantwortlich, dass FacharbeiterInnen fehlen!

Was eine "charmante" Lüge anrichtet, ist auf "persönliche EntwertungsKurse" zu sehen!



1.05.11 um 7.30 Uhr - von G. G*. - "Der günstigstens Versicherung wegen "Pro Forma" als \"geringfügig beschäftigt\ anmelden"


Hallo Christian,
ich bin seit Anfang Juni 2010 arbeitslos gemeldet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nun ausgelaufen, Notstandshilfe steht mir offenbar keine zu, weil meine Frau zuviel verdient. Ich habe daher nach einiger Recherche über meine Möglichkeiten entschieden, mich pro forma \"geringfügig beschäftigt\" weiterzubringen, die freiwillige selbstversicherung ist in diesem modus am günstigsten, ca. 50,- EUR/monat. so werde ich die nächste zeit verbleiben, mit dem großen vorteil mich endlich im kopf frei zu fühlen vom mobbing durch das ams, \"zur verfügung zu stehen\". das leben finanziere ich mir durch \"graue\" gelegenheitsjobs, als steuerzahler falle ich frohen mutes aus. gibt es von deiner seite tips für meine situation?

Antwort: "Das letzte Wort, ihre Situation betreffend, ist noch nicht gefallen!"
Weitere Möglichkeiten bezüglich Versicherung:
Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten

Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

Das letzte Wort, ihre Situation betreffend, ist noch nicht gefallen!
Die AK strebt, mit Betroffenen, einen Prozess vorm europäischen Gericht an.
Da diese Regelung mehrheitlich Frauen trifft, handelt es sich um Diskriminierung der Frauen!
Ev. setzen sie sich mal mit der AK in Verbindung!
Um genaue Auskunft über die weitere Vorgangsweise zu erfahren.
Es ist ev. nötig einen Einspruch einzubringen um rückwirkend - Wenn der Prozess gewonnen wird und diese "rechtswidrige" Regelung fällt - Anspruch auf die Notstandshilfe zu haben!

Ich wünsche ihnen gute Erholung vom Mobbing und dass sie "trotz allem" ev. eine "angemeldete" Arbeit, mit der sie zufrieden sind - auch was das Einkommen betrifft, finden!

Ich verstehe ihre Situation und die "oft" notwendigen Handlungen dazu sehr gut! Ich bitte aber um Verständnis, dass ich zu solchen "pro forma" Vorgehensweisen nicht raten kann! Alles Gute!

Ps.: An Partnerschafts-Anrechnungs-Betroffene:
"Grundsätzlich immer Berufung einlegen, da die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen vom EU-Gericht wegen "Diskriminierung" als "rechtswidrig" gekippt werden "wird", und dann der Notstand "ev." erst durch den Einspruch, rückwirkend angerechnet/ausbezahlt wird!" - ohne Gewähr!)



28.04.11 um 20.17 Uhr - von R. P*. - "Wohngemeinschaft: Rechtswidrige Einstellung der Versicherungsleistung"



Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe heute einen Bescheid bekommen, dass meine Notstandshilfe mit **.04.2011 eingestellt wurde, da mein Lebensgefährte nun bei mir wohnt (und ich Depp hab das noch gemeldet!!!) und sein Einkommen über 1200,-- zu hoch für Notstandshilfe ist, weil hier keine Notlage mehr vorliegt. Aber bitte wie sollen zwei Erwachsene Menschen mit 1200.-- auskommen? Ich würde nun gerne Berufung gegen diesen Bescheid einlegen, wie hoch sind hier meine Erfolgschancen und vorallem, wie läuft das jetzt ab? Was habe ich genau zu beachten?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen,
R. P. (27.04.11)

Antwort:
Ja sie legen auf den Bescheid unbedingt Berufung ein!
Wenn ihnen/ihm kein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird (Vom "Partner" schriftlich bestätigen lassen), so handelte es sich um eine "Wohngemeinschafts-(Partnerschaft) und keine Lebensgemeinschaft!

Auch die Grünen empfehlen:
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)

Wenn es also eine Wohngemeinschaft ist, lautet der Einspruchs-, Berufungstext:
"Da es sich um keine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft" handelt, sondern um eine Wohnungsgemeinschaft, darf nach VwGH-Erkenntnisse das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden!
Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet!

Legen sie eine schriftliche Erklärung/Bestätigung ihres Mitbewohners bei - unterschrieben!"
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

29.04.11 um 4.10 Uhr - von R. P*. - Ich bin psychisch mittlerweile total am Sand
Danke für Ihre rasche Antwort bzgl. der rechtswidrigen Einstellung der Versicherungsleistung und auch danke für die Tips.

Leider habe ich da noch ein Problem. Ich bin schon den Weg über den Ombudsmann gegangen weil mir auch noch eine Rückforderung gedroht hat. Hierzu muss ich leider weiter ausholen: Mein Lebensgefährte und ich sind nun schon zum zweiten Mal zusammen. Beim ersten Anlauf 2000- 2005 haben wir schon zusammen gewohnt. Unsere Beziehung ist 2005 dann in die Brüche gegangen und mein Lebensgefährte ist von hier ausgezogen. Leider hat seine neue Beziehung nicht lange gehalten, da er deutscher Staatsbürger ist und keine Familie in Wien hat, hab ich ihn, aus Freundschaft, damals bei mir wieder angemeldet, damit er einen Wohnsitz hat und keine Probleme mit Job etc. bekommt (er war die letzten paar Jahre sowas wie ein Nomade, hat mal hier mal da und ab und an auch bei mir geschlafen). Angemeldet bei mir habe ich ihn im Winter 2005.

Als ich nun gemeldet habe, dass mein Lebensgefährte bei mir einzieht, kam natürlich auch zur Sprache, warum am Meldezettel 2005 steht. Mein Berater sprach von dem Zeitpunkt an nur mehr von einer \"Batzen Rückforderung die da auf mich zukommt\". Daher habe ich mich in meiner Not an den Ombudsmann des AMS Wien gewandt. Dieser war, im Gegensatz zu meinem Berater, sehr hilfsbereich und wir, also auch mein Lebensgefährte hatten einen persönlichen Termin bei ihm. Im Zuge dieses Termins wurde ein Schriftstück aufgesetzt, welches erklärt was Lebensgemeinschaft ist und was nicht. Da haben wir dann unterschrieben, dass es vor dem Datum des Einzugs meines Lebensgefährten KEINE Lebensgemeinschaft war, obwohl er angemeldet war (warum das so war haben wir auch dargelegt), und dass man erst mit dem Datum des fixen Einzugs von meinem Lebensgefährten von einer Lebensgemeinschaft sprechen kann. Dies hat mir nun eine Rückforderung erspart, aber liege ich richtig, wenn ich vermute, dass mir gen!
au das jetzt das Genick brechen wird, wenn ich einen Feststellungsbescheid erwirke? Weil ich hab ja defacto unterschrieben, dass es seit dem 01.04.2011 eine Lebensgemeinschaft ist und mit dem Feststellungsbescheid würd ich mir da ja nun selber widersprechen.

Ich könnte mich für meine Blauäuigkeit wirklich selber ohrfeigen...Das nächste Problem ist, dass mein Lebensgefährte zwar 1200,-- netto verdient, aber auf sein Existenzminimum gepfändet wird, da ein gemeinsamer Kredit aus dem ersten Beziehungsanlauf aufgrund unsrer gleichzeitigen Arbeitslosigkeit vor 3 Jahren geplatzt ist. Ich habe das alles beim AMS angegeben, sogar die Bescheide und Briefe über die Pfändung in Kopie beigelegt, aber das wurde auch nicht berücksichtigt. Ist das denn in Ordnung? Weil das AMS geht von einer Berechnung von 1200,-- aus, real bekommt mein Lebensgefährte aber nur 900,-- ausbezahlt.

Ich bin psychisch mittlerweile total am Sand, beim Sozialamt habe ich auch die Auskunft erhalten, dass wir für die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu viel Haushaltseinkommen haben, weil auch die gehen von der Berechnungsbasis von 1200,-- aus und lassen die Lohnpfändung ausser acht. Ich bin mit meinem Latein mittlerweile wirklich am Ende und weiß ehrlich nicht, wie das jetzt alles weitergehen soll.

Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Bemühungen, ich bin froh, dass es ihre Seite und somit eine kompetente Anlaufstelle für solche Probleme gibt, sonst wär ich jetzt echt total verloren. Vom AMS bekomme ich keine einzige Auskunft, da wird alles was ich erfragen will sofort abgeblockt...

Mit freundlichen Grüßen,
R. P.

Antwort:
"Eben! Das AMS und das Sozialamt etc. klären hier nicht, nur teilweise oder "falsch" auf!
Die gehen bei ihrer Lebens-Partnerschafts-Anrechnung von einer unrichtigen Rechts-Interpretation aus! So spart das Sozial-Ressor eine Menge Geld und sogt nebenbei noch für eine schöne/falsche Arbeitslosenstatistik.
Jede Wohngemeinschaft stufen "die" als anrechenbare Lebensgemeinschaft ein.
Was der VwGH nicht gelten lässt! Also nicht rechtskonform!
Ihnen wurde die AMS-Interpretation suggeriert, worauf sie - und klar unter einen gewissen Druck im Angesicht einer "Mega"-Rückforderung - unterschrieben haben!

Sie lassen im AMS schriftlich festhalten, dass sie bei der Unterschrift zur Lebensgemeinschaft einer falschen Rechts-Interpretation auflagen.
(Ev. im Betreuungsplan festhalten lassen. - Ansonsten Briefe ans AMS immer eingeschrieben aufgeben. - Oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen!)
Sie korrigieren zur Wohngemeinschaft, weil zwar der "Partner/Freund" wieder in ihre Wohnung zog.
Ihnen aber kein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird/wurde. (Wenn dem so ist!)
(Oben die Links "unterstrichen" anklicken!)
Also auch auf dem Bescheid den sie erhalten haben legen sie Berufung, mit diesem od. ähnlichen Text, ein. (Ansonsten Feststellungsbescheid verlangen und berufen) Alles Gute! (ohne Gewähr)

Zu Terminen Begleitperson mitnehmen - Wirkt Wunder!

2.05.11 um 10.56 Uhr - von R. P. - Ich hoffe das Beste
Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe ein tipp - intensives Wochenende hinter mir und gerade eben einen Antrag auf Feststellungsbescheid, eine Berufung, eine unterschriebene Erklärung meines Lebensgefährten, dass er keinen Unterhalt an mich zahlt, eingeschrieben ans AMS Wien aufgegeben. Ich hoffe das Beste und bedanke mich nochmals herzlich für Ihre Unterstützung in diesem Paragraphendschungel und ihre wertvollen Tipps, was zulässig ist und was nicht.

Ich werde sie über den Ausgang auf dem Laufendem halten!

Liebe Grüße,
R. P.



27.04.11 um 10.12 Uhr - von B. R*. - "Yoga: Ich bin momentan dabei, ein Projekt zu entwickeln"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin momentan dabei, ein Projekt zu entwickeln, wie arbeitslosen Menschen mit Hilfe der Methoden des Yoga geholfen werden kann, mit der Palette an Negativfolgen und Gefahren, die sich aus Arbeitslosigkeit ergeben, besser umzugehen - "Social Yoga" lautet der Arbeitstitel derzeit. Ein weites Feld an Möglichkeiten zur Unterstützung, das sich hierbei bietet.

Im Zuge meiner Recherchen bin ich dabei auf ihre Seite gestoßen, die mich ein wenig desillusionierte, da ich mich mit diesem Konzept mit der Bitte um Zusammenarbeit natürlich vor allem an das AMS wenden möchte.

Wie sehen Sie die Bereitschaft des AMS generell, solche Maßnahmen zu unterstützen und zu begleiten? - natürlich auch finanziell
Bzw welche Stellen, staatlicher wie privater Art, könnten für ein solches Vorhaben von Interesse sein.

Zur Erläuterung: Da Yoga heutzutage von einer enormen Modewelle getragen wird, wobei jedoch zumeist nur ein sehr oberflächliches Bild dieses Jahrtausende alten Systems transportiert wird, könnte der Eindruck entstehen, dass auch mein Projekt derart gestaltet ist. Doch sehe ich in den Methoden des Yoga einen der Schlüssel, die dem Menschen in er heutigen Zeit helfen können, unsere an den Rand des Zusammenbruchs geratene Zivilisation noch aufzufangen und in eine stabilere Zukunft zu begleiten - Individuell wie auch gesellschaftlich kann die Hinzunahme yogischer Methoden in unseren Lebenswandel zu deutlichem und nachhaltigem Gewinn führen. Meine Idee, mich neben meinen alltäglichen Kurssituationen zunehmend Menschen mit aktuell problematischen Lebenssituationen zu nähern, um sie diese Hilfestellung entwickeln zu lassen, sehe ich als kleinen, aber wertvollen und durchaus verfolgenswerten Ansatz, Dynamiken in Richtung individueller wie auch sozialer Gesundung mit zu beeinflussen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den einen oder anderen Gedanken ihrerseits hierzu schreiben und wünsche frohe Ostern!
B. R. (23.04.11)

Antwort: Eine positive menschlich/gesellschaftliche Weiter-Entwicklung bedarf einer Veränderung im "Innen" wie im "Aussen"!
"Ihr Vorhaben entspringt aus einem ehrbaren Motiv. Wie sie aber selbst anmerken wurden sie nach dem SoNed-Besuch "ein wenig" desillusioniert!
Zu recht!
Arbeitslose persönlich zu entwerten und in letzter Konsequenz über, auch rechtswidrigen, Druck (systematischer Amtsmissbrauch und Nötigung mit eingeschlossen) psychisch zu zerstören ist politisch berechnete Absicht, die ohne Skrupel mit aussergewöhnlichen Ehrgeiz vom AMS umgesetzt wird!
(Dafür sorgt als Anreiz zusätzlich ein Prämiensystem)

"Die" haben kein Interesse Arbeitslose psychisch zu stärken und sie "ev" gar aus dem künstlich erschaffenen Feindbild zu entlassen.
Ein Feindbild, das es unbedingt braucht um die menschenfeindlichen-vernichtenden Handlungen gegen Betroffene zu rechtfertigen, wie das eigene "Gewissen" zu schützen!
Das es braucht, um eine Gesellschaft zu konstruieren, in der die Politik aktiv und absichtlich Armut erzeugt - die wiederum Abhängigkeiten sichert und so Lohndumping und Ausbeutung gewährleistet!

Unbestritten stärken Yoga-Methoden die Persönlichkeit, erzeugen Kraft, bringen Energie und wirken bewusstseinsbildend. Fördern so die eigene Gesundheit ("Innen") und ändern auch Verhaltens-Umgangsformen, die das soziale Leben befruchten ("Aussen") und einen starken "Entfeindungs"-Beitrag leisten.
- Würde also zu einer Wohlfühlstimmung und einem friedlichen Umgang untereinander beitragen.
>Egal welche Hautfarbe, soziale Herkunft, religiöses Bekenntnis, politische Überzeugung etc.<

Nur!
Bedarf eine positive Weiter-Entwicklung nicht nur eine Veränderung im "Innen" sondern auch im "Aussen"!

Heisst: Über "Konzentrationsübungen" u.a. am inneren Frieden zu arbeiten ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn die soziale Situation für andauernde Existenz-Angst sorgt, wenn politische Rahmenbedingungen ein Leben in Würde verunmöglichen - etc..
Unter solchen Umständen wird es den "meisten" Betroffenen "nicht/schwer" möglich sein die erforderliche Konzentration aufzubringen, die es bräuchte, um den Einstieg in die geistig gesunde Welt des Yoga zu schaffen!

Ich gehe davon aus, dass ihr Motiv ehrlich im Sinne einer Unterstützung/Hilfe für Menschen in Not gedacht ist!

Und sie ehrliche Überlegungen anstellen, wie sie sich und ihre Fähigkeiten gesellschaftlich so positionieren, damit ihr Tun Menschen tatsächlich stärkt und unterstützt!
Ich schreibe das deswegen weil es seit einiger Zeit "Zwangs"-"Deppen"-Kurse gibt, die angeben, oder besser, die die "Gesundheit" der Betroffenen zum Inhalt haben?
In diesen Mobbing/"Gesundheits"-Kursen - könnte ich mir vorstellen - wäre ein Modul "Yoga" wie sie es anbieten wollen, ein hervorragendes Alibi-Angebot!

"Gesundheits?"-Kurse, die wie alle AMS-Zwangs-Kurse die tatsächliche Arbeitsmarkt-Situation (Statistikfälschung) ignorieren und die Realität verweigern -
Was solche Angebote zur Farce/zum Hohn macht und mir/Wissende aufzeigt, welche Verdrängung bei den BetreiberInnen wie MitarbeiterInnen stattfindet.
Eine Voraussetzung für diese Leute, um die Millionen, die das AMS an diese HandlangerInnen ausschüttet, in Empfang nehmen zu können!
Es zeigt, dass genau diejenigen keine Ahnung "vom Leben" haben, von denen wir uns "COACHEN?" lassen müssen!

Trotzdem:
Eigentlich habe ich nicht vor sie derart zu entmutigen, wie meine Zeilen ev. den Anschein erwecken lassen.
Genau genommen erweitern meine Zeilen den Wirkungsbereich ihrer Tätigkeit.
Es braucht, wie bei allen Berufen/Berufungen die sich um das Wohlergehen des "Einzelnen" kümmern, auch ein Engagement bez. dem "Aussen" (politische Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Regeln, sozialen Umgangsformen / Gerechtigkeitssinn, kollektive Werte-Diskussion-Korrektur, etc.)
(Was mir in der heutigen hyper-egoistischen Zeit und bei "vielen" derartigen Berufsgruppen oft abgeht!)
Ein nur am "Innen" der Menschen zu arbeiten ohne den sozialen Kontext einzubeziehen konterkariert das erwünschte Ergebnis!
- Führt dann "meist" nicht zum Erfolg, sondern in die Irritation!"

Ich würde ihnen raten sich mit http://www.alterskompetenzen.info / email: alterskompetenzen@gmx.at / Frau Hedwig Presch, die in diesem Bereich tätig sind, in Verbindung zu setzen!

Über ihr GESUNDHEITS-PROJEKT "WüST"
"WÜRDE STATT STRESS! (WÜST)"
solidarische gesundheitsförderung durch kompetente erwerbsarbeitslose

stellten sie Kontakte zu verschiedenen FörderInnen wie z. Bsp. Fonds Gesundes Österreich, Bundesministerium für Gesundheit etc her.

Dort könnten sie an die von ihnen gewünschten Informationen bez. FinanziererInnen/UnterstützerInnen gelangen!

Auch wenn meine Zeilen ev. nicht ihrer Vorstellung, vom ("aufrichtigen") Engagement/Handeln Richtung gesunden Menschen/Gesellschaft, entsprechen bzw. sehr komplizieren, so hoffe ich doch, dass sie nicht aufgeben und wünsche ihnen Erfolg bei ihrem Vorhaben und alles Gute!

28.04.11 um 16.41 Uhr - von Joe - Anfangen die Gesellschaft zu verändern
Zu: B. R*.
Sehr geehrter B.R. !
Sie bringen so viel Idealismus mit in Ihren Worten, daß man absolut nicht von einer "Geschäftemacherei" ausgehen kann. Ich ersehe in Ihren Zeilen, daß Sie gerade erst mit den Recherchen beginnen, derendfolge Sie auf soned.at gestoßen sind.
Sie behandeln ein wichtiges Gebiet, das in der Konsumgesellschaft zu Unrecht lächerlich gemacht bzw. gar in das Esoterik-Feld abgedrängt wird.
Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit(wird es dauern...) und lesen Sie sich gesamt die Einträge, auch "ältere", hier durch. Es ist eine Mischung von Hilfeschreien, Dankbarkeit für die Information, hilfreichen Hinweisen etc. etc., ABER eine(!) Privatperson wie C. Moser hat eben damals damit angefangen die Gesellschaft zu verändern.
Sie können das auch, wie jede engagierte Privatperson.
Ich kann Ihnen öffentlich nicht sagen, was ich tatsächlich(!) denke, also möchte ich es folgendermaßen formulieren:
Seien Sie sehr vorsichtig mit Geschäftspartnern, die glauben einen Vertrag, ohne jegliches Mitspracherecht*, vorlegen zu können.
*(Selbstverständlich sind Sie niemals in die Vertragsformulierung involviert). Typisches AMS-Gehabe.
Die Beziehung zwischen AMS und arbeitslosen Bürgern wird definitiv durch das AlVG geregelt.
Es bedarf gar keiner zusätzlichen VERTRÄGE, wie "Betreuungsvereinbarung" !
Das ist ein Vertrag, den Sie freiwillig neben dem AlVG eingehen ! einself !
"Versicherungsauszahlungstelle" ist das richtige Wort, ohne jegliches Recht auf Menschenwürde zu "spucken".
Sie waren wohl noch nie arbeitslos, sondern stehen am Anfang des Berufslebens, oder sind ein sogenannter "Quereinsteiger" ?
Verzeihen Sie diese Frage, aber es würde mir zum kausalem Verständnis
Ihrer Recherche helfen.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, wenn ich gewisse Zweifel mit Geschäftspartnern einbringe. Ansonst hat C. Moser ja schon auf diverse
Perspektiven hingewiesen.
Halten Sie jedenfalls die Ohren steif, es ist ein gutes Vorhaben !
lg, Joe (27.04.11)

29.04.11 um 12.04 Uhr - P.S.: Noch ein Nachtrag, um meinen Satz: "Halten Sie jedenfalls die Ohren steif, es ist ein gutes Vorhaben !" nicht mißzuverstehen.
Damit meinte ich keinesfalls Ihre angestrebte Zusammenarbeit speziell mit dem AMS, sondern Ihre Beschäftigung mit der Thematik, da Sie, wie gesagt, auch als Privatperson die Gesellschaft ohne Bündnis mit der "Versicherungsauszahlungsstelle" verändern können !
lg, Joe" (28.04.11)

28.04.11 um 14.08 Uhr - von S. - Vertrauen und DAS würde mir bei einem AMS-Kurs fehlen
Betrifft: \"Yoga:
Ich zähle mich nicht zu den stets misstrauischen Menschen, jedoch, ein Yoga-Kurs, über das AMS für Langzeitarbeitslose angeboten, würde bei mir sämtliche Alarmglocken läuten lassen. Wer, so wie ich, schon einige Kurse, deren Sinn schwer zu erfassen ist, machen musste, würde sofort denken, Yoga wird angeboten, Gehirnwäsche wird ausgeführt. Klar, gibt es da professionellere Bezeichnungen, was das Ganze aber nicht glaubwürdiger macht.
Wir sind inzwischen so weit, dass jeder vom AMS beworbene Kurs misstrauisch beäugt wird, denn nur die Naivsten unter uns Arbeitslosen glauben ernsthaft, man meint es mit uns gut. Einen Kurs dieser Art machen zu wollen, der doch in gewisser Weise auf die Psyche der Menschen Einfluss nimmt, dazu braucht\'s Vertrauen und DAS würde mir bei einem AMS-Kurs fehlen!

1.05.11 um 7.42 Uhr - von B. R. - Hab mich dabei aber nie als Opfer einer Willkür von Mitarbeitern gesehen - darum erstaunt mich die Heftigkeit der Fälle
"Yoga zeigt uns einen Weg, uns frei zu machen von hemmenden Mustern und Einschränkungen unseres Denkens"

bezogen auf Joe ...

Ich war schon mehrmals arbeitslos gemeldet, bin Ende 30, hab mich dabei aber nie als Opfer einer Willkür von Mitarbeitern gesehen - darum erstaunt mich die Heftigkeit der Fälle, wie man sie hier zu lesen bekommt, umso mehr ... ich hatte nie einen konventionellen Beruf erlernt, sah mich irgendwie zu keiner Zeit meines Lebens als typisches Mitglied unserer Gesellschaft, jetzt da ich Vater einer kleinen Tochter geworden bin, muss ich aber natürlich auch meinen Beitrag leisten ... und wie kann das besser gelingen, als wenn ich versuche, etwas zu tun, wovon ich zutiefst überzeugt bin?

Yoga, aus der Esoterik-Ecke geholt und als das angesehen, was es ist, stellt sich für mich als ein unschätzbares Tool für ALLE Menschen dar, insbesondere aber für Menschen, denen der Wellengang des Lebens gerade dabei ist, alle Kräfte zu rauben ... ich spreche gerade hierbei aus eigener Erfahrung, da ich es mir beruflich und somit sozial durch Verweigerung jeglicher "Beruflichkeit" in meinen jungen Jahren enorm schwer gemacht habe, woraus massiver psychischer druck entstand, der letztlich dann der \"Tsunami\" war, der mich in die Yoga-Gasse spülte ... und dort hab ich dann gefunden, was ich als richtig wertvoll kennenlernen durfte - nicht, dass sich meine Probleme lösten, nein, sogar größer erschienen sie mir zeitweilig, aber dieser eine entscheidende Unterschied in der Positionierung meiner eigenen Person, die von alleine Stabilität erfährt, wenn aufrichtig praktiziert wird, ließ und lässt mich den Problemen mit völlig anderem Zugang begegnen - mit weit ruhigerer und klarer!
er Wahrnehmung vom Großteil meiner Angst entschlackt etc ...

nur zum Beispiel, du hast einen Termin beim AMS, wie gesagt, ich kenne die Stimmung, trittst ein und hast einen, sagen wir mal freundlich, nicht unbedingt nur service-orientierten Mitarbeiter als gegenüber - Trägheit, Voreingenommenheit und Desinteresse sich mit deiner Situation zu beschäftigen, dringt aus all seinen (ihren) Poren ... der \"unyogisierte\" Antragsteller wird darauf mit noch mehr Verunsicherung reagieren - da, wo er support benötigt hätte, schlägt ihm das Gegenteil entgegen ... je nach Charakter hat das Einschüchterung, ängste, \"Stimmenverlust\" oder gar das Gegenteil Aggression, Unbeherrschtheit etc zur folge - alles destruktive Energie, da wo Konstruktivität so vonnöten und höchst an der zeit wäre, ein Teufelskreis - natürlich durch das unentschuldbare verhalten des ams-mitarbeiters, der seine \"Machtposition\" pervertiert und gegen seine job-description ausnützt und somit zu einem weiteren Faktor des Problems wird, anstatt seiner Pflicht, Last zu übernehme!
n, nachzukommen, weiter voran getrieben ... wie auch immer, das verhalten des Gegenübers wird man nicht ändern können, aber du kannst dein eigenes ändern! der \"Yogi\" bleibt stets (und diese Veränderung im Zugang ist nur folge von vermehrter Klarheit und Ruhe des Denkens) Herr der Situation und somit auf gewisse Weise auch seines Gegenübers - er neigt viel weniger dazu, von Emotionen (Angst, Sorge, Verunsicherung ...) weggezogen zu werden und bleibt einfach schlicht \"bei der Sache\", heißt bei seinem Anliegen ... es wird seinem Gegenüber nur schwer gelingen, ihn wie auch immer mürbe zu machen, der \"Yogi\" stellt weit eher die richtigen Fragen, gibt weit eher die richtigen Antworten, findet weit eher das richtige Timing - einfach gesagt, er verliert weit weniger den Überblick über das gesamte Szenario, da er sein "Ego" fest im Griff hat - etwas, das auf unseren fiktiven Mitarbeiter ja so gar nicht zutrifft - das mag nicht in jeder Situation gleich zu einer Änderung der Be!
ratungsgesprächssituation führen, aber es ist offensichtlich, !
dass die
\"Waffen\" des vermeintlichen Betreuers denen des Yogis klar unterlegen sind - eine Veränderung der Voraussetzungen hat sich augenblicklich eingestellt - und das verändert alles - diese Veränderung fand aber nirgends im Aussen statt, sondern nur in mir ...

Das nur als Beispiel und auch als Versuch, S'. Sorge, es könnte sich hierbei um Gehirnwäsche handeln, zu widerlegen ... wenn man das Wort \"Gehirnwäsche\" noch nie gehört hat, trifft es ganz gut zu - das entfernen aller verschmutzten/verschmutzenden Anteile unseres Denkens ... so wie es aber gemeinhin benützt wird, hat es eher den Charakter des äußeren Einfluss-nehmens auf mein Denken - aber ist das nicht etwas, von dem der durchschnittliche Mensch sowieso wie hypnotisiert ist? - wir sind doch alle zutiefst paralysiert von Denkstrukturen, die uns anerzogen und anerlernt wurden - das wenigste davon ist aus innerer Reifung erwachsen ... Yoga zeigt uns einen Weg, uns frei zu machen von hemmenden Mustern und Einschränkungen unseres Denkens - undogmatisch, einzig das eigene Selbst als Maßstab nehmend - Yoga hat nichts als die Freiheit des Individuums zum Ziel ... freie, wache, wachsende, selbst bestimmte Wesen ... und Yoga sagt dabei etwas ganz entscheidendes: Nämlich, dass wir d!
iese vollkommenen Wesen bereits sind, dass dies unsere ureigenste, unzerstörbare Existenz ist, dass einzig unser Denken, unsere Wahrnehmung und daraus über die Zeit entstandene einengende Bedingungen uns in Unfreiheit wähnen - aber die Tatsache, dass wir die Kraft der Veränderung zur Gänze jederzeit in uns tragen, macht uns doch bereits unabhängig ... Yoga gibt ein Selbstwertgefühl (besser eine Selbstwert-Erfahrung), die unerschütterlich ist ... Yoga gibt den Schwachen Kraft, den Verwirrten Klarheit, den Unruhigen Frieden etc ... es ist daher ein fürchterlicher Irrtum zu glauben, erst die äußeren Bedingungen schaffen zu müssen, auf denen Yoga Frucht bringen kann. Yoga benötigt keine Voraussetzung, um zu funktionieren, außer den Willen des Menschen, sich dadurch Veränderung zu erarbeiten ...

sorry, ich hab mich etwas verloren, wie immer bei diesem thema, da sprudelts nur so bei mir :-) ... lg (30.04.11)

1.05.11 um 14.07 Uhr - von S. - "Selbst Kurszuweisungen nehme ich emotionslos entgegen, um ihr nicht unbeabsichtigt ein Erfolgserlebnis zu bescheren."
Betrifft: Yoga - 1.5.2011 B.R.
Wenn ICH einen Termin am AMS habe, dann erwarte ich mir inzwischen nichts mehr. Es kommt vor, dass ich, - so wie vor kurzem erst -, eine schlaflose Nacht habe, weil die Sitiuation für mich belastend ist und ich nicht weiß, was auf mich zukommt. Wie immer es mir auch geht, ich zeige meiner AMS-Beraterin gegenüber keine Schwäche. Selbst Kurszuweisungen nehme ich emotionslos entgegen, um ihr nicht unbeabsichtigt ein Erfolgserlebnis zu bescheren. Um das genau _so_ tun zu können und keinen Fehler zu machen, braucht\'s unbedingt einen klaren Kopf. Angst hatte ich vor meinen diversen AMS-Beratern noch nie. Für diese Personen empfinde ich nur Verachtung und Mitleid, auch wenn sie am längeren Hebel sitzen, sind sie doch zu 100% Befehlsempfänger.
Wir können die Menschen auf der anderen Seite des Schreibtischs nicht ändern, aber ICH möchte sie nicht unter Einfluss von Yoga in einem rosaroten Licht sehen, sondern so kalt und gefühllos, wie sie sich geben.
Es denkt nicht jeder so wie ich, darum wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

2.05.11 um 0.45 Uhr - von Joe - "Glauben Sie tatsächlich, daß Yoga für diese Mitbürger eine Lösung ist ?"
Sehr geehrter Herr B. R*

zuallervorderst möchte ich hinsichtlich aller öffentlichen Leser von soned.at („glaubenswürdig, eventuell eine Abmache für einen öffentlichen Beitrag auf soned.at ?“) betonen, dass ich weder Sie, Herr B. R*, noch den Beitragsschreiber S*. , noch Herrn C. Moser persönlich kenne !

Was ich damit versuche auszudrücken, ist ein ganzes Stück verbrämter, als die offenen Worte des anderen Diskutanten, damit meine ich „S*“(1.05.11 um 14.07 Uh), der mir auch gänzlich(!) unbekannt ist und der mit höchst ehrlichen Worten Ihnen ein sehr wohl berechtigtes gesellschaftspolitisches Kontra gibt.

Ich finde S* hat das perfekt formuliert, was hundertausende(!) Arbeitslose jeden Tag fühlen und denken, wenn sie an das AMS denken.
An genau DAS, oder den nächsten Termin, denken hundertausende Mitbürger gleich morgens, wenn sie nach schlechter Nacht erwachen, bei permanenter(!) Existenzangst (Verweigerung einer Versicherungsleistung(!) mittels fauler Ausreden und rechtswidriger „Sperren“, um die (EU-)Statistik zu schönen).

Glauben Sie tatsächlich, daß Yoga für diese Mitbürger eine Lösung ist ?
Sie sehen das offensichtlich (noch, temporär) aus einem anderen Blickwinkel, sprachlich besser in Englisch ausgedrückt: „Another Point of View“. APV.

Wie auch S* durchklingen läßt, ZITAT: „Es denkt nicht jeder so wie ich, darum wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.“, möchte auch ich Ihnen bedeuten, dass Ihre ursprüngliche Idee ZITAT: „ich bin momentan dabei, ein Projekt zu entwickeln, wie arbeitslosen Menschen mit Hilfe der Methoden des Yoga geholfen werden kann“, durchaus gut gemeint ist, abgesehen von Ihrer angestrebten Zusammenarbeit mit der „Versicherungsauszahlungsstelle“, aber bereits vor jedem Anfang als selbstragendes Geschäftsmodell zum Scheitern verurteilt ist, da es tatsächlich mit der Realwirtschaft nur höchst peripher, um es freundlich auszudrücken, zu tun hat.
lg, Joe



26.04.11 um 19.50 Uhr - von C. H*. - "Doppelter Deppen-Kurs"


Seehr geehrter Christian Moser!

Ich bin zur Zeit in einem Deppenkurs (einzelcoaching mit workshop) und soll in kürze
paralell dazu noch einen Deppenkurs (einzelcoaching mit workshop) machen!
Was tun?

Hochachtungsvoll
C. H.
Tel:****-******* (25.04.11)

Antwort:
sie dienen "einzig und allein" der geschäftemacherei der mobbing-, deppenkurse-betreiberInnen - (als Wirtschaftszweig)
in solchen fällen gibt es zwei möglichkeiten - entweder sie lassen alles (jeden unsinn) mit sich machen oder wehren sich.
was soviel heisst wie den rechtsweg einschlagen, wenn ihnen wegen teilnahme-weigerung der bezug rechtswidrig gesperrt wird.

Dazu die Antwort an K. S*. unten: (ohne Gewähr)



26.04.11 um 16.27 Uhr - von Dan*. - "Kredit wird nicht mehr berücksichtigt?"


hallo,

ich habe eine frage bezügl. meiner Notstandshilfe: ich bekam ein Schreiben des AMS dass mein Kredit nicht berücksichtigt werden kann, ausser er diene einer unbedingt notwendigen sanierung; dies ist nicht der fall, da wir vor jahren haus gebaut haben und ich zum abschluss des kredites arbeiten war. bin nun aus der karenz raus und hab mich beim ams wieder suchend gemeldet; die ersten 2 monate bekam ich auch den kredit miteinbezogen; jetzt wurde mein akt geprüft und es schaut so aus; dass ein teil des kredites in einer arbeitslosen-phase 1.bewilligt wurde. nun wird mir dieser teil des kredites gestrichen - macht lt. ams ca. Euro 210,-- im Monat aus; kann dass sein, dass soviel wegfällt? muss ich angst haben, etwas zurückzahlen zu müssen, da die ersten beiden monate ja ausbezahlt wurden? Bin dankbar für ihre antwort

Antwort:
Kommt mir auch hoch vor? Ohne Unterlagen fällt es mir schwer etwas zu sagen!
Da die ersten Monate den Kredit angerechnet wurde muss es eine plausible Erklärung geben - warum aufeinmal nicht mehr!
Sie müssen über die Neuberechnung einen Bescheid bekommen. Den berufen sie dann. (Ist kostenfrei)
Oder sie stellen selbst einen Antrag auf Bemessungsbescheid , in dem aufgelistet wird wie sich ihr Bezug berechnet! - Den sie bei Ungereimtheiten berufen!



26.04.11 um 10.37 Uhr - von K. S*. - "Von einem Deppenkurs in den nächsten?"


Sehr geehrter Herr Moser,

seit einiger Zeit lese ich die Beiträge Ihrer Internetseite mit großem Interesse und sogar mit Begeisterung. Leider braut sich seitens des AMS auch über mir etwas Ungutes zusammen und ich hoffe auf Unterstützung.

1. Bis Ende März besuchte ich monatelang eine Maßnahme (best – Wien, Flachgasse) die relativ erträglich war. Aber schon ein paar Wochen später soll ich an der nächsten Maßnahme teilnehmen: Aktivierungs- und Praktikumsbörse (bfi – Wien, Davidgase). Darf es sein, dass Menschen von einem Deppenkurs in den nächsten getreten werden – nach Lust und Laune irgendwelcher AMS – „Mitarbeiter/innen“?
Gibt es eine gesetzliche Regelung die das einschränkt – wie viele Maßnahmen pro Jahr, welche Mindestintervalle etc. sind erlaubt?

2. In der Maßnahme des bfi wird angeboten was ich bei best monatelang lernte bzw. praktizierte – Zeitmanagement, Bewerbungstraining, EDV usw. Jetzt soll ich beim bfi beispielsweise EDV – Grundkenntnisse erwerben. Das ist doch Zeit- und Geldverschwendung. Was soll das?

3. Ich möchte – genauer gesagt muss ich dieses Irrenhaus so schnell wie möglich verlassen. Ich durfte dieses aggressive Gesindel schon einmal „genießen“!
12 Wochen halte ich das nicht aus!

Bisher war ich anwesend; insbesondere den „Kontrollmeldetermin“ hielt ich ein. Die §10-Keule werden mir die netten Leute vom AMS aber ohnehin auf den Kopf schlagen!
Wie soll ich mich verhalten (was machen oder unterlassen) um die praktisch sichere Sperre mit Erfolgsaussichten bekämpfen zu können?

Vielen Dank für Tipps und Empfehlungen – die ich wirklich dringend brauche.

Mit herzlichen Grüßen

Antwort:
Bei Weigerung ist gegen ev. rechtswidriger Bezugssperre auf dessen Bescheid Berufung einzulegen!
Sollten sie verweigern, so unterschreiben sie die Niederschrift nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind!

Weiterführende Links anklicken!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs : / "Aufsuchende Vermittlung freiwillig"

Deppenkurse müssen fehlende Kenntnisse ausgleichen! Auch sind Betroffene aufzuklären!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Siehe auch:
20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur"

Unterstützung gibts auch bei AMSand
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

26.04.11 um 11.43 Uhr - von K. S. - Ein Anfang ist damit gemacht.
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die rasche Antwort. Ein Anfang ist damit gemacht.
Mit herzlichen Grüßen

26.04.11 um 11.48 Uhr - von W. W. - Beschwerdelawine
@ K. S*. - \"Von einem Deppenkurs in den nächsten?\"
auf alle Fälle Beschwerdelawine an Sozialministerium, Finanzministerium, Rechnungshof, Bürgeranwalt etc. abschicken
(s. meine Eintragungen v. 1. und 9.4.2011)

(1.04.11 um 12.03 Uhr - von W. W. - Zur jetzigen Kurseinladung habe ich folgende E-Mail ans AMS gesandt
"Bisher ist es mir aufgrund Ihrer großartigen Seite schon 2x gelungen von Söbs und 1x von einem Deppenkurs \"befreit\" zu werden")


9.04.11 um 13.38 Uhr - von W.W. - "Es gab eine längere Diskussion aber im Endeffekt muss ich den Deppenkurs am 26.4.2011 nicht machen"

An das Sozialministerium Rechnungshof, Finanzministerium, Volksanwaltschaft und an alle im Parlament vertretenen Parteien
"Steuergeldverschwendung seitens des AMS (Arbeitsmarktservice) durch wiederholte Zuteilung in die gleichen (sinnlosen) Kurse" - 4.04.11)



26.04.11 um 10.11 Uhr - von Mer*. - "Gegen Intoleranz der Gesellschaft sowie Willkuer des Staatsapparates bzw deren Vertreter in Behoerden, Aemter..."


s.g. soned team, werter dr. pochieser

mit gr. interesse und dankbarkeit verfolge ich nunmehr seit jahren ihre bestaendigkeit sowie bemuehungen uns gedemuetigten gemaszregelten arbeitslosen kreaturen hilfreich gegen intoleranz der gesellschaft sowie willkuer des staatsapparates bzw deren vertreter in behoerden, aemter..... zu seite zu stehen,

da auch ich minderbemittelt bin kann ich leider nur danke sagen, danke fuer dieses portal, deren mitarbeiter welche sich mueh und plag der aktuellen ereignissen stellen, danke.

zu meiner frage :
wer hatt so aller zugriff auf sozialversicherung-stammdaten-register ( lesen, schreiben )

ams, gkk, pva, arztpraxen, bh, gemeinde deren sozialabteilungen ?

wenn ich in eine ordination komme ist nach é-card und login in sozialversicherung die erste frage nich nach meinem begeh od. befinden, sondern dem des arbeitsverhaeltnisses \"...sind´s berfufstaetig....\" oder auch \".....wo arbeiten sie......\" ?

ist es moeglich auch nicht medizinische daten im sozialversicherungssystem ( elga ? ) zu verbreiten ?

abschlieszend bedanke ich mich recht herzlichst fuer info
mfg (24.04.11)

Antwort:
Die sensiblen Daten müssten, auch vor Zugriff Dritter, geschützt sein. Da uns Erfahrungsberichte der Menschen unterer sozialen Schichten oft das Gegenteil schildern, ist zu befürchten, dass bei dieser "Gruppe" der Datenschutz nicht existent ist.
Aber eine Antwort zu geben wer ev. "unberechtigt" auf Daten zugreift wäre "reine" Spekulation, weswegen ich ihnen rate:
Einen Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 zu stellen.
Was gespeichert ist? zu welchen Zweck und wer diese erhalten bzw. Zugriff hat(te).
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“) (mit Antragsmuster)

Auskunftspflichtgesetz

"ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:"
Formular Beschwerde an die Datenschutzkommission

Zum immer-wieder-kehrenden Thema: Datenschutz:
Darf d. Wgkk dem Ams infos weitergeben? (30.01.11) (ohne Gewähr)


25.04.11 um 10.46 Uhr - von G. O. - "AMS verweigert mir die Akteneinsicht"


ams verweigert mir die akteneinsicht

ich habe vor einem monat akteneinsicht bei meiner beraterin beantragt der zuständige für datenschutz rief maich nach seinem urlaub an und sagte mir das es nicht nötig wäre das ich einsicht in die akte von mir bekomme mit der begründung wegen dem datenschutz. ich habe den datenschutzbeauftragten des ams drauf hingewisen das es mir rechtlich zusteht die akte einzusehen ich werde die akteneinsicht jetzt über meinen anwalt beantragen die vom ams meinen sie können mit arbeitssuchenden machen was sie wollen (22.04.11)

Antwort:
Richtig, wenn sie die Möglichkeit haben, ziehen sie einen Rechtsanwalt hinzu!

Zu beachten: Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
schriftlich einbringen:
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“) (mit Antragsmuster)

Auskunftspflichtgesetz

"ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:"
Formular Beschwerde an die Datenschutzkommission (29.03.11)



25.04.11 um 10.38 Uhr - von K. P. - "Einreichung für die I- Pension"


neues Gesetz seit 1.1.2011! bei Einreichung für die I- Pension: bei
zurückziehen ist man jetzt sogar 9 Monate gesperrt, außer man kann neue
Befunde bzw. Krankheit vorweisen dann kann mann s o fo r t wieder Antrag
stellen. Bei Gerichtsverhnadlung und Abweisung durch den Richter 18
monatige Sperre.!! mfg K. (20.04.11)

Rückfrage:
bitte können sie die quelle dazu angeben. danke

22.04.11 um 9.49 Uhr - von K. P. - Quelle ist der KOBV
hallo christian,
bin mir nicht sicher ob du meine Antwort erhalten hast auf deine Frage, deshalb sende ich sie dir noch einmal: Quelle ist der KOBV, Auskunft erhalten, da ich um die BU-Pension eingereicht habe.
Schöne Feiertage und lieben Gruß K.


21.04.11 um 10.37 Uhr - von I. C*. - "Bezug aufgrund der Formulierung gesperrt"


Sehr geehrter Herr Moser,

mir wurde von meinem AMS-Berater mitgeteilt, dass mein Bezug gesperrt wird, aufgrund der Formulierung in meinen Bewerbungen, dass ich studienbegleitend eine Beschäftigung suche. Nun wurde ich aber im Vorfeld nicht von meinem AMS-Berater darauf hingewiesen, dass eine solche Formulierung \"gesetzeswidrig\" (laut Aussage des Beraters) sei und ich habe diese Formulierung auch nicht in für meine Bewerbungschancen schädlicher Absicht gewählt. Was kann ich tun? (20.04.11)

Antwort:
Auf den Sperr-Bescheid legen sie unbedingt Berufung ein!
Hier würde ich auch raten, falls die AMS-eigene "Gerichtsbarkeit" der Berufung nicht stattgibt, über Verfahrenshilfe Beschwerde beim VwGH zu erheben!

Anm.: Von einem AMS-Berater, noch dazu in diesem Zusammenhang, die Bezeichnung "gesetzeswidrig" zu "hören" mutet seltsam an!

21.04.11 um 12.20 Uhr - von I. C*. - "Ich habe nun eine lange, schlaflose Nacht hinter mir, in der ich Ihr Forum nach hilfreichen Informationen durchforstet habe"
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe nun eine lange, schlaflose Nacht hinter mir, in der ich Ihr Forum nach hilfreichen Informationen durchforstet habe. Ich kann nicht in Worte fassen, wie sehr ich dieses Forum und Ihre Arbeit schätze! Trotzdem habe ich noch, oder besser: jetzt noch mehr, neue Fragen, was meine Bezugssperre betrifft.

Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich innerhalb 3 Tagen einen \"Feststellungsbescheid\" anfordern. Denn nur mit einem solchen, habe ich rechtlich die Möglichkeit Berufung einzulegen (Berufung erst nach 14 Tagen NACH Erhalt - nicht nach Anforderung - des Feststellungsbescheides). Soll die schriftliche Einforderung eines Feststellungsbescheides einfach die Aufforderung eines solchen beinhalten (und an wem gerichtet?), oder muss ich mich bereits hier auf irgendwelche Paragraphen berufen? Ich wüsste jetzt nicht auf welche, da mir nicht klar ist, gegen welches Gesetz ich mit meiner unglücklichen Formulierung \"studienbegleitend\" verstoßen habe.

Weiters bin ich auf diese (http://www.soned.at/rechts-information/arbeitslose-fragen/), für mich sehr interessante Information hinsichtlich Studium und AMS gestoßen. Liegt in § 12( 4) Alvg meine Möglichkeit rechtlich zu argumentieren? Ich habe seit Jahren "berufsbegleitend" studiert bzw. "studienbegleitend" gearbeitet (ja, wie soll ich denn nun sagen?). Wie soll ich die Parallelität von Studium und Beschäftigung beweisen? Indem ich Arbeitsverträge und Studienerfolg/abgelegte Prüfungen vorzeige? Oder allein durch die Aufstellung der Behauptung meinerseits... Ich werde irgendwie nicht schlau daraus.

Mein Berater hat mir die Bezugssperre telefonisch (Mailbox) mitgeteilt und mir auch geraten, bei der Information des AMS gleich heute einen Termin mit ihm auszumachen. Soll ich bevor ich einen Termin ausmache den Erhalt des Feststellungsbescheides abwarten oder gleich den Termin wahrnehmen?

Zu Ihrer Anmerkung: Ich habe die Aussage meines Beraters auf Mailbox und er sagt, dass "er mir leider vorläufig den Bezug einstellen muss, weil ich in meiner Bewerbung schreibe, ich suche studienbegleitend eine Beschäftigung. Dies sei leider (jetzt weiß er nicht wie er sich passend ausdrücken soll und kommt etwas ins stottern) laut Gesetz nicht zulässig oder wird nicht akzeptiert. Er kann mir nur den Tipp geben, mich so schnell wie möglich an der Info zu melden, um mir einen Termin geben zu lassen, damit wir die Angelegenheit so schnell wie möglich klären können".
Kennen Sie das Gesetz, von dem mein Berater spricht. Wird das konkret gemeinte Gesetz dann im Feststellungsbescheid angeführt?
Ich habe auch in früheren, vom AMS gelesenen und akzeptierten Bewerbungsschreiben immer in der Bewerbung vermerkt, dass ich noch studiere. Jedoch habe ich nicht geschrieben, dass ich studienbegleitend eine Arbeit suche. Mir war nicht klar, dass zwischen den beiden Formulierungen so ein großer Unterschied liegt... Diesen Unterschied verstehe ich übrigens immer noch nicht.
Ich möchte nochmals erwähnen, dass das AMS natürlich Bescheid weiß, dass ich noch studiere. Ich wurde aber zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen bzw. darüber belehrt, dass ich bestimmte Formulierungen diesbezüglich nicht in meiner Bewerbung verwenden darf. (Ist das eigentlich Amtsmissbrauch? Wurde hier die Auskunftspflicht verletzt? Wenn ich angehalten werden sollte, mein Studium zu verschweigen oder in den Hintergrund zu stellen - wäre dies dann Anstiftung zur Täuschung? Mein Studium ist eine Tatsache und steht mir in keinster Weise bei einer Anstellung im Wege und ich stehe dem AMS zur vollen Verfügung)

Ich bitte Sie um weitere Infos meine Fall betreffend (und ein passendes Muster für einen Feststellungsbescheid für meinen Fall), was ich als nächstes wie machen muss. Bitte entschuldigen Sie meinen Roman und wenn ich mich etwas blöd anstelle, aber ich habe den AMS-Dschungel bei weitem noch nicht durchschaut. :( Vielen, vielen Dank!


Mein Vorschlag für die allgemeine Formulierung für die Anforderung meines Feststellungsbescheides:

Mein Name
Adresse
Kontakt
Soz.Nr.

An das AMS
Regionalstelle
Person: ?? keine ??

Betreff: Antrag auf schriftliche Bescheidausfertigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf die mündliche Mitteilung einer Bezugsperre (Anmerk.: ist doch dasselbe wie eine Bezugseinstellung?) durch meine Berater XY, beantrage ich eine schriftliche Bescheidsausfertigung.

Mit freundlichen Grüßen,
I.C.

Ort, Datum

Weiters, aber nun nicht so dringend, bin ich heute Nacht auf Ihrer Seite auch aufmerksam geworden auf das Thema anonymisierte Bewerbungen. 4 von 5 der Stellenausschreibungen, die mir mein Berater beim letzen Gespräch auf die Schnelle mitgegeben hat sind solche Ausschreibungen, wo einerseits der Name des Unternehmens nicht hervorgeht und andererseits Ausschreibungen, wo das AMS eine Vorauswahl für das Unternehmen (auch wieder unbekannt) trifft. Muss ich mich für Ausschreibungen dieser Art bewerben?

Bei meinem letzten "Beratungs"termin hat mein Berater (wörtlich:) "zu seinem eigenen Wohl" einen anderen AMS-Angestellten als Zeuge hinzugebeten. Dieser stand die ganze Zeit in der Ecke und hat so getan, als würde er sich Notizen machen... Zweimal hat er den Raum verlassen, weil er anderweitig schnell gebraucht wurde. Darauf wurde mein Berater nervös und meinte, dass dies eigentlich nicht vorgesehen sei. Das ganze fand ich etwas übertrieben, aber hat mich nicht weiter irritiert. Nun werde ich aber, gerade nach der Bezugssperre, auch einen Zeugen mitnehmen ("zu meinem eigenen Wohl"). Vor allem deshalb, weil die Informationsweitergabe teils sehr kryptisch verläuft (ständiger Themenwechsel, schnell mal was in meinem Profil nachschauen, Telefonanrufe, etc.) und somit eine mir vertraute Person, mir im Anschluss an das Gespräch helfen kann, bestimmte Informationen zu verstehen. Auch habe ich mir vorgenommen in Zukunft immer "Stop!" zu rufen, wenn ich etwas nicht verstehe und um ei!
ne verständliche Erklärung zu bitten (Codes erklären, AMS-Termini, etc.). Ich verlasse das Zimmer nicht, bis nicht alles klar ist.
Darf mein Zeuge auch Fragen stellen, wenn Sie rechtlicher Natur sind oder für das Verständnis wichtig? Ein Berater meinte zu mir, dass er jederzeit Zeugen rausschicken kann, wenn ihm was nicht passt.
Wenn ich ein Protokoll führen möchte über Gespräche, muss ich dies dann dem Berater am Ende des Gespräches vorlegen, er liest es sich durch und unterschreibt es?

Ich bedanke mich nochmals herzlich für Ihre Hilfe und Geduld!!!

Antwort:
Nicht sie sind jetzt verpflichtet einen Feststellungsbescheid zu verlangen, sondern das AMS muss ihnen die Sperre per schriftlichen Bescheid mitteilen. Den sie dann berufen.
Selbst tätig zu werden, rate ich "meistens" um die Angelegenheit zu beschleunigen.
(Und ein Monat nach dem Bescheid-Antrag muss das Geld überwiesen werden,dauert die Bearbeitung länger! - mit Muster)

>Ihr Bescheid-Antragstext ist richtig und zu verwenden!

Die vorläufige Einstellung der Bezüge, so wie dies das AMS praktiziert, ist rechtswidrig. Das AMS missachtet bei ihren "Kunden"/"Feindbildern" den Rechtsstaat.

Ja, machen sie das! Schauen sie um einen baldigen Termin. Vielleicht lässt sich das Problem in einem klärenden Gespräch noch aus der Welt schaffen. So wie die Sache bei ihnen gelagert ist?
Und ja, Begleitperson ist stummer Zeuge. Ansonsten fragen sie nach ob der "Zeuge" dazu was sagen darf.
Kommt es zu Vorgängen, auch inhaltlicher Angelegenheit, mit denen sie nicht einverstanden sind, so versuchen sie mit dem Zeugen gleich den Vorgesetzten - oder Geschäftsstellenleiter zu besuchen!

Ihnen wird vorgeworfen eine zumutbare Stelle vereitelt zu haben. AlVG §10
Einen rechtstaatlichen Umgang zu erwarten, weil es sich um eine Behörde handelt, heisst: dies mit dem tatsächlichen Glauben an den Weihnachtsmann gleichzusetzen!

Beim Hinzuziehen eines AMS-Kollegen handelt es sich "oft" um einen Einschüchterungsversuch.
Ihrer Beschreibung nach verhalten sie sich kuhl und richtig. Lassen sie das nicht an sich ran.
Ein Protokoll - das machen sie - wird ihr BeraterIn nicht unterschreiben - versuchen sie es trotzdem - Deshalb ist ein Zeuge der das bestätigt immens wichtig!
(Eine weitere Möglichkeit wäre nachher ein Gedächnisprotokoll zu verfassen. Mit Unterschrift des Zeugen!)

Was das Studium betrifft so ist jeder Nachweis den sie erbringen/belegen können angebracht!
Belegen sie, dass das Studium mit der Verfügbarkeit bzw, Arbeit vereinbar ist, und sie das auch schon immer so praktiziert haben!

In einer ev. Berufung geben sie auch an, dass die BeraterIn von der Situation wusste und sie nicht aufgeklärt wurden, dies in der Bewerbung wegzulassen, da es sich sonst um eine "Gesetzeswidrigkeit" handelt?

(Amtsmissbrauch müssen sie beweisen können!)

Übrigens: Sie stellen sich nicht blöd an - Im Gegenteil. Und es ist verständlich das nach dem Studium der SoNed-Seite um vieles mehr an Fragen auftauchen, weil man es auch gar nicht glauben kann wie es auf diesem "Amt" zugeht und wieviele Verfehlungen es gibt!

Und gehen sie so vor wie sie schreiben.

Zu AMS bzw. Blindbewerbungen (27.03.11)

28.04.11 um 16.56 Uhr - von I. C. - "Bezugssperre wurde aufgehoben"
Sehr geehrte Herr Moser,

ich hatte eine sehr interessante Unterredung mit meinem Berater noch vor Ostern:

- Vom AMS wird mir nun vorgeworfen, dass ich nicht die Bereitschaft zeige, einen Vollzeitjob anzunehmen. Angeblich sei ich von einem AMS-Mitarbeiter (eine meiner Bewerbungen ging an diese Person, sie übernimmt die Vorauswahl für den mir unbekannten Arbeitgeber) telefonisch kontaktiert worden und hätte am Telefon angegeben, dass ich nur Teilzeitstellen annehmen würde. Ein solches (oder überhaut ein) Telefonat hat nie stattgefunden! Wie kommt man darauf, so etwas zu behaupten?
- davon, dass die Formulierung "studienbegleitend" gesetzwidrig sei, war nun nicht mehr die Rede. Wie ich mein Berater darauf angesprochen habe, meinte dieser, dass ich im Recht sei und so meine Bewerbung formulieren dürfe. Nur rate er mir dringend davon ab, da eine solche oder ähnliche Formulierungen zwangsläufig zu einer erneuten Sperre führen würden... (?!)

Die Angelegenheit konnte vor Ort leider nicht gemeinsam mit dem AMS-Mitarbeiter geklärt werden, da dieser nicht erreichbar war. Mein Berater hat mir aber versprochen mich am Montag (Ostermontag...!) über den Ausgang der Sache zu informieren. Dies ist natürlich nicht geschehen - auf meine Anfrage gestern per Mail habe ich nun folgende Antwort erhalten (sollte es nicht erlaubt sein, diese Schreiben online zu stellen, dann bitte ich Sie die zitierten E-Mails zu löschen):

Anfrage:
S.g. (AMS-Berater),
wie in unserem Gespräch letzten Freitag vereinbart, schicke ich Ihnen die Antwort von (AMS-Mitarbeiter) auf meine Bewerbung vom 00.00 2011 (AMS-Auftragsnummer: 00000000).

Aus dem Inhalt der E-Mail geht deutlich hervor, dass ich aufgrund meiner nicht vorhandenen Qualifikationen für die ausgeschriebene Stelle nicht in die engere Wahl gekommen bin - ergo nicht aufgrund mangelnder Bereitschaft einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, wie mir - laut Ihrer Aussage - von (AMS-Mitarbeiter) unterstellt wird und in der Folge zu einer nicht gerechtfertigten Bezugssperre geführt hat.

Es entspricht auch nicht der Wahrheit, dass ich (AMS-Mitarbeiter) am Telefon mitgeteilt hätte, dass ich nicht bereit wäre, eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen oder mein Studium eine solche nicht zulasse. Ich stand zu keinem Zeitpunkt mit (AMS-Mitarbeiter) telefonisch in Kontakt, noch habe ich eine solche Aussage gegenüber einem AMS-Mitarbeiter oder einem potentiellen, vom AMS vorgeschlagenem Arbeitgeber getätigt.

Ich betone nochmals, dass mein Studium unabhängig vom geforderten Stundenausmaß kein Hindernis für eine Arbeitsaufnahme meinerseits darstellt. Sollte dies von einem potentiellen Arbeitgeber oder dessen Repräsentanten, aufgrund der Tatsache, dass ich noch studiere, fehlinterpretiert werden oder durch Voreingenommenheit behauptet werden, ohne dass ich kontaktiert wurde und ein mögliches Missverständnis aufklären konnte, ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt mich mit einer Bezugssperre zu sanktionieren.

Ich ersuche Sie, wie vereinbart mir das Ergebnis Ihrer Unterredung mit (AMS-Mitarbeiter) mitzuteilen und die Bezugssperre umgehend aufzuheben und rückwirkend zu löschen.

Dieses Schreiben geht auch an (AMS-Mitarbeiter), da (AMS-Mitarbeiter) in die Angelegenheit involviert ist und nicht übergangen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,
I.C.

AMS-Antwort: Die vorläufige Einstellung des Bezuges ist aufgehoben, somit erhalten Sie Ihr Geld pünktlich.
um die Angelegenheit abzuschließen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die vorläufige Einstellung des Bezuges ist aufgehoben, somit erhalten Sie Ihr Geld pünktlich.
Zum Termin muss ich eine so genannte Niederschrift aufnehmen - sinngemäß, dass Sie informiert worden sind, dass Sie in Zukunft Ihre Bewerbungsschreiben anders formulieren sollten, damit solche Vorfälle nicht mehr vorkommen können. Konkret, der Begriff "studienbegleitend" oder Ähnliches sollte nicht mehr vorkommen.

- Muss/kann mein Bezug rückwirkend aufgehoben und sogar gelöscht werden? Denn ich habe im Forum gelesen, dass auch rechtswidrige Bezugssperren in der Summe zu einer dauerhaften Sperre führen können. Nun habe ich ja die Willkür des AMS kennengelernt und ich stell mich schon mal darauf ein, dass dies erst der Anfang ist...
- was darf in dieser Niederschrift stehen? Kann ich einen Zusatz verlangen, in dem klar hervorgeht, dass ich eine solche Formulierung nicht in der Absicht gewählt habe, meine Chancen auf einen Job zu verringern. Ich befürchte, dass ich etwas unterschreibe, was mir in Nachhinein schaden könnte und ich im ersten Moment nicht als schädlich erkenne. (Ich glaube aber, trotz dieser Sache, dass ich an sich einen korrekten Berater habe - aber man weiß ja nie). Interessant ist ja, dass jetzt doch wieder die Formulierung der Grund für die Bezugssperre zu sein scheint und nicht mehr meine nicht getätigte Aussage bezüglich Teilzeit.
- Dass ich studiere und was ich studiere darf ich doch weiterhin in der Bewerbung erwähnen?
Zeugen kann ich nur jedem empfehlen
- beim letzten Gespräch hatte ich einen Bekannten als Zeugen dabei, der sich während des Gespräches Notizen gemacht hat (sehr hilfreich, kann ich nur jedem empfehlen). Vor Ende des Gespräches wurde der Namen des Zeugen notiert und eben, dass sich dieser Notizen gemacht hat. Was darf/soll das AMS alles über meine Zeugen erfahren/aufnehmen? Für den Termin für die Niederschrift nehme ich gewiss wieder jemanden mit!
Ich bitte Sie erneut um Ihre Hilfe und wichtige Tipps! Vielen, vielen Dank! :-) (27.04.11)

Antwort: Gratuliere zum Erfolg!
Ihre Sperre wurde aufgehoben und war "rechtswidrig"!
Sämtlich AMS-Erklärungen sollen von einer "Schweinerei" ablenken und sie einschüchtern!
Es wird ihnen gedroht zu einer neuerlichen Sperre - wenn sie bei der nächsten Bewerbung wieder "studienbegleitend etc." angeben. Das will das AMS in einer Niederschrift schriftlich festhalten.

Es wird von ihnen verlangt auf Fairness gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber zu verzichten!

Es liegt bei ihnen ob sie das unterschreiben! Wenn "Ja" dann müssen sie sich daran halten!
Wenn nicht, so besteht die Gefahr, dass ihnen der Bezug eingestellt wird, weil sie eine zumutbare Stelle "vereiteln" oder weil sie "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen"
Es würde dann denn Rechtsweg, Berufung bis VwGH-Beschwerde, brauchen. - Den Ausgang wage ich nicht vorherzusagen! (ohne Gewähr)

Die Identität des Zeugen sollte bei Verlangen offengelegt werden. (ev. Reisepass)
Dazu von Peter R. - ZEUGENSCHAFT bei Amtsmissbrauch und Nötigung!

11.05.11 um 12.36 Uhr - von I. C. - "Studium im Bewerbungsschreiben nicht erwähnen, da mir sehr wahrscheinlich wieder eine Bezugssperre verhängt werde. Nur wenn explizit danach gefragt werde, dann muss ich natürlich wahrheitsgemäß antworten." (?)

"Übrigens sei das mir unterstellte Telefongespräch plötzlich nur mehr eine Vermutung meines Beraters gewesen... "
Lieber Herr Moser,

ich habe nun eine Niederschrift aufgenommen, in der ich angegeben habe, dass ich das Wort "studienbegleitend" nicht mehr in Bewerbungen für vom AMS übermittelten Stellenanzeigen verwende und dass die Verwendung einer solchen Formulierung nicht in der Absicht gewählt wurde eine Stelle zu vereiteln. Ich habe es natürlich sehr begrüßt, dass ich DIE NIEDERSCHRIFT SELBST VERFASSEN durfte/musste.

Weiters hat mein Berater mir geraten, auf keinen Fall solle ich mein Studium im Bewerbungsschreiben erwähnen, da dieses meine Chancen auf eine Stelle extrem verringere und mir in der Folge sehr wahrscheinlich wieder eine Bezugssperre verhängt werde, wenn ich es wie auch immer im Bewerbungsschreiben anführe. Nur wenn ich im Bewerbungsgespräch explizit danach gefragt werde, dann muss ich natürlich wahrheitsgemäß antworten.

Zum Abschluss habe ich noch einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, in dem ich meine eigenen Bewerbungen für das AMS dokumentieren soll. Laut Gesetz müsse ich nur eine Bewerbung pro Woche abschicken. Also nicht in einer Woche 10 und dann eine Woche keine, sondern wöchentlich 1... Ich solle eine meiner Bewerbungen herauspicken und diese dann in die Liste übertragen.

Beste Grüße,
I.C.

P.S. Übrigens sei das mir unterstellte Telefongespräch plötzlich nur mehr eine Vermutung meines Beraters gewesen... (Ich wundere mich ganz ehrlich, wie man sich so als Mensch noch im Spiegel anschauen kann. Sowas von verlogen und falsch!)
(9.05.11)

11.05.11 um 13.01- von Joe - Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.


21.04.11 um 9.50 Uhr - von M. - "Doppelt so viele Suizide wie Verkehrstote"


Doppelt so viele Suizide wie Verkehrstote
Steiermark im Bundesländervergleich am ersten Platz, Wien Schlusslicht(Standard)

"ob das mit der missglückten mindestsicherung zusammenhängt?"

Liebe Grüße
M.

Anm.: Folgen wir weiter der kranken Ideologie (Neoliberalismus), so steht uns der Ruin der Gesellschaft bevor!



20.04.11 um 15.05 Uhr - von Mi*. - "Ich bin richtig verzweifelt"


Hallo,

ich bin richtig verzweifelt, mir wird eine Lebensgemeinschaft unterstellt weil ich seit 2006 bei einer Freundin wohne, da ich keine eigene Wohnung bekomme - wie auch, ohne Geld und ohne Job.

im März 2011 war ein Kontrolleur des AMS da und nun meint das AMS das wäre eine Lebensgemeinschaft. Das AMS fordert gerade die Lohnzetteln rückwirkend ab 2006 von meiner Mitbewohnerin, obwohl das AMS keinerlei Einblick über die Wohnverhältnisse vor 3/2011 hatte, auch wurde meine Mitbewohnerin nie zu irgendetwas befragt.

Lohnzettelanforderungen sind nicht rechtens und das AMS verstößt gegen den Datenschutz. Der aktuelle Arbeitgeber meiner Mitbewohnerin gibt die Daten nicht raus und das AMS bombardiert den Arbeitgeber.

Ich finde es echt traurig auf jemanden zu treten der schon am Boden liegt. Mein Fehler war, dass ich mich per 23.03.2011 vom AMS abgemeldet habe in der Hoffnung schnell einen Job zu bekommen, dem ist leider nicht so und nun stehe ich ohne einen Cent da :-(

Ich bin allgemein am Verzweifeln und hoffe jemand kann mir helfen. DIe AK hat mir bereits eine Stellungnahme aufgesetzt, aber ich muss auf den Bescheid warten.

Die größte Frechheit ist, dass das AMS ab 2006 eine Rückforderung verlangen wird, ohne die WOhnverhältnisse gekannt zu haben.

Antwort: "Neoliberalismus: Ein widerlicher ideologischer Geist treibt die Menschen in die Verzweiflung/Vernichtung"
Ja, es braucht den Bescheid um Einspruch/Berufung einzulegen!
Sollte ihnen oder/und der "Mitbewohnerin "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
(Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links zum Thema unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Ich rate ihnen zudem sich wieder arbeitslos zu melden und einen Antrag auf "Arbeitslose/Notstand zu stellen!
Auf den zu erwartenden Negativ-Bescheid legen sie Berufung ein!

Ich weiss, es ist zum Verzweifeln, denn in dieser Angelegenheit wäre ein Rechtsanwalt zur Vertretung "fast" notwendig!
Eine Rechtsschutzversicherung wäre vorteilhaft!

Sie müssen diese "Schweinerei" auf sich zukommen lassen - und dann handeln sie!

In extrem-Notfällen besuchen sie die Caritas und bitten um Unterstützung! Alles Gute!

21.04.11 um 10.43 Uhr - von Mi*. - "Rechtschutzversicherung habe ich nämlich, nur"
Hallo, danke für die Info, ich wollte nur Antworten auf die Äußerung "eine
Rechtschutzversicherung wäre gut" die habe ich nämlich nur alles was das AMS
betrifft währt sich meine RSV, da es sich nicht um einen
Sozialversicherungsträger handelt, sondern um eine öffentliche Einrichtung.

Antwort:
trotzdem holen sie sich von einem rechtsgelehrten genaue auskunft - ob die RSV nicht doch auch diesen bereich mit einschliesst, da es sich beim ALG./notstand um eine versicherungsleistung handelt!

bei rechtsanwälten ist die erste stunde "meist" gratis. hier bietet sich aber der gerichtsauskunftstag an. - nehmen sie den RSV-vertrag mit.

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