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15.04.09 um 13.32 Uhr - von C*. - keinsterlei Unterstützung vom AMS zur Berufsausbildung |
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Hallo Ich bin bein Internetstöbern auf ihre Seite gestoßen und hab mich ein bisschen Eingelesen! Da ich mit dem AMS genauso meine Probleme habe möchte ich Sie fragen ob Sie mir auch irgendwie Helfen bzw. Ratschläge geben können?
Mein Fall schaut so aus:
Ich 30Jahre alt und jetzt ca. 1 Jahr Arbeitslos und habe keine Berufsausbildung auf Grund der Tatsache das man Sich als Hilfsarbeiter immer Schwerer tut einen Job zu finden möchte ich gerne Ausbildung machen! So gesagt getan da ich immer schon gerne Autos Reparierte und bastelte machte ich mich auf die Suche nach einen Betrieb! Vor 3 Monaten hab ich auch einen Gefunden und jetzt kommts! Ich habe mich genauesten Informiert über den Verlauf der Ausbildung und habe Natürlich auch mit dem Ams also meinem Berater Telefoniert der mir sagte ich solle am nächsten Tag zu ihm kommen damit wir drüber Reden können! So der Nächste Tag war da und ich war auf dem Weg zum AMS noch Gut Gelaunt und voller Hoffnung! Die Hoffnung hat mir mein Betreuer schnell wieder genommen und die Gute Laune auch da er sich Blöd stellte und nicht mehr wusste was ich von ihm wolle und er auch sicher kein Interesse daran hätte sich mit der Firma in Verbindung zu setzten! So ein Paar Tage später Telefonierte ich mit dem Ombudsmann vom AMS Tirol der mir Sagte er nehme Sich der Sache an! Beim Nächsten Kontrolltermin hat er sich auch darum Gekümmert und der Berater wußte auf Anhieb was ich wollte leider sagte er mir es gebe nichts für mich ich solle mir eine Arbeit suchen und die Idee Verschmeißen! Nach langem Hin und her Schrieb ich einen Brief an das Sozialministerium wo ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten habe! So jetzt sind 3 Monate vergangen und bin immer noch Arbeitslos obwohl ich schon seit 3 Monaten Arbeiten könnte! Was soll ich jetzt noch tun? Meine Verzweiflung steigt immer mehr
Mit Freundlichen Grüßen
Antwort: Es gibt auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch! Aber richtig geben sie keine Ruhe! Sie haben das Richtige getan! Auch die Medien müssen über diese Inkompetenz und der bewussten Versichertengemeinschafts-schädigung informiert werden!
Lassen sie sich von einer Vertrauensperson begleiten und besuchen sie nicht nur ihre BeraterIn sondern auch seine/ihre Vorgesetzten und halten die Antworten schriftlich fest! So können wir die Arbeitsmarktpolitiker und dessen Handlanger als inkompetente Lügner aufdecken! Die Qualifikation, wie Verantwortlichen in den verschiedenen Medien/Fernsehsendungen predigen, gibt es nicht, sie beruht auf billigst eingekaufte Deppenkurse/Mobbingkurse/Zwangsmassnahmen nach Stückzahlabfertigung! Der Versichertengemeinschaft/Gesellschaft entsteht über die Jahre Milliarden von Euro an Schaden!
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15.04.09 um 12.05 Uhr - von Werner - Geheimes Konto möglich? |
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(Diesmal mit email ;) )
Hallo!
Zuersteinmal... ich finde diese Seite sehr hilfreich und interessant. Schon mehrmals konnte ich dank der Infos hier sogenannte \"Deppenkurse\" beim AMS vermeiden. Wo ich kann mache ich Werbung für \"soned!\" Ich selber beziehe Sozialhilfe und muss mich daher regelmäßig beim AMS melden. Trotz Nachfragen sind sinnvolle Weiterbildungsmaßnahmen nicht zu bekommen. Nur Bewerbungstraining usw.. Der neueste Clou ist, dass ich wöchentlich, eigeninitiativ zwei Bewerbungen schreiben und abschicken soll. Monatlich muss ich eine Liste dieser Bewerbungen ans AMS schicken. Mache ich dies nicht gibt´s Konsequenzen ;) Aber gut... es ist zwar lästig, aber schnell gemacht. Einmal eine Vorlage erstellt und mit copy und paste brauche ich max. 10 Minuten/Woche. (Allerdings frage ich mich ob das AMS berechtig ist, solche Forderungen an mich zu stellen?) Aufgrund meiner ziemlich aussichtlosen Lage (was AMS und SOZ-Amt betrifft) überlege ich mich selbstständig zu machen. Mir schwebt dabei irgendetwas mit Internet (Ebay, Webshop, Affiliate, o.ä.) vor. Doch jeder Nebenverdienst gefährdet meine Sozialhilfe. Entweder würde ich weniger oder gar keine mehr bekommen. Daher will ich ein zweites Konto eröffnen, wo dann meine potentiellen Einnahmen drauf kommen sollen. Ein Konto ist unabdingbar, da z.b. bei Ebay direkt auf das Konto des Verkäufers eingezahlt wird (daher habe ich mich bisher bei Ebay sehr zurückgehalten).
Meine Frage lautet nun:
Hat das Sozialamt Zugriff auf Kontodaten bzw. Kontoinformationen? Können die durch Kreditauskünfte (Kredischutzverband von 1870, Schufa) erfahren das ich ein weiteres Konto habe? Schließlich muss ich das ja auf meinen Namen eröffnen (andere Möglichkeit gibt´s keine). Macht es ggf. einen Unterschied, wenn ich das Konto in Deutschland (DKB) eröffne? Das Ganze ist NICHT um illegal etwas dazuzuverdienen! Ich will nur mal austesten ob meine Ideen überhaupt etwas finanziell bringen. Falls es klappt, dann würde ich mich mit Vergnügen von AMS und SOZ-Amt abmelden.
Danke für eine hilfreiche Antwort und weiter so :) Mit freundlichen Grüßen Werner (14.04.09)
Antwort: Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. ?
Grundsätzliches! Sorry! aber SoNed ist nicht gedacht um Tipps zur Rechtsverletzung zu geben! Diese genau - behördliche staatliche Rechtsverletzungen - prangert SoNed an und hat eine gerechte humane Gesellschaft zum Ziel!
Trotzdem: Riskieren sie ihre Idee in die Tat umzusetzen! Um vom Sozialamt/AMS wegzukommen ist jedes Risiko annehmbar! Sie können ein Gewerbe anmelden und je nach Einkommen (Nachweis) dieses bis zum Sozialhiferichtsatz deckeln lassen! Und geht es ihnen auf, wird sie nicht nur der Abschied vom Sozialamt/AMS persönlich aufbauen! "Eigentlich sollte eine Kontoüberprüfung nur bei begründeten Verdacht auf Missbrauch erlaubt sein!" Ich habe keine genaue Kenntnis über diese Handhabung! Bitte Betroffene um Rückmeldung!
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15.04.09 um 0.37 Uhr - von A.M. - Mal wieder Trendwerk: |
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Nun muss ich wohl auch die Krot schlucken, weil die Urteile des VWGH von früher keine "Gültigkeit" mehr haben. Wühlte mich ein wenig durch die Berichterstattung Trendwerk betreffend. Meine Fragen: Kann am Ende des sinnlosen 5-Wochen-"Workshops" das "DV" sanktionslos abgelehnt werden? Und kommt es öfters vor, dass irgendwelche Pseudo-"DV"s im Laufe dieser fünf Wochen an TeilnehmerInnen "angeboten" werden bzw. gibt es Informationen darüber, welche Menschen hierfür besonders gerne herangezogen werden? bg, A.M.
Antwort: Die/der Arbeitslose ist eine Nummer die statistisch festgehalten wird! Da die gefälschte Statistik über Erfolg und Einkommen bestimmt, ist jeder Arbeitslose Erniedrigung, Demütigung - der persönlichen Entwertung ausgesetzt!
Klar ist aber auch wird beim Arbeitslosen kein wohlwohlendes auf freiwillige Teilnahme eingestandenes Verhalten festgestellt! Und ist kein Arschkriechen, Feigheit erkennbar, so wird die Gangart bis zum persönlichen Zerbrechen verschärft! Arbeit spielt dann nur nebenbei eine Rolle! Das Ziel ist die Betroffenen zu obrigkeitshörige feige Ja-Sager zu erziehen! Die sind ohne Stress auszubeuten und es kommt auch kein Widerspruch, egal was man tut! Nur hatten sie nicht mit dieser Krise gerechnet, die die Anzahl der Betroffenen um ein vielfaches erhöht. Die ihre Inkompetenz aufzeigt und ihre Leichen an die Oberfläche bringt! Ihren tatsächlichen Charakter aufzeigt, der sich auf Unaufrichtigkeit, Verlogenheit / Falschheit und Menschenverachtung stützt!
Sie übersehen, dass ihnen "ein grosser Teil der Bevölkerung" in der Bewusstseinsbildung um viele Schritte voraus sind. Sie übersahen den Eintritt in die Informationsgesellschaft. Was dazu beitragen wird, dass ihnen ihre Schweinereien selbst auf den Kopf fallen werden! Es liegt jetzt an uns den nötigen Mut aufzubringen und sie wenn es sein muss auch mit radikalen Methoden an den Pranger zu stellen und sie als Menschen kennzeichnen denen kein Respekt zu Teil werden darf! Mindestens solange bis sie sich emotional bilden und läutern!
Leute wehrt euch! Ihr tut es nicht nur für euch alleine, sondern für alle leidende Betroffenen und im Endeffekt für eine humane Gesellschaft!
"Sogar unser Willi (Molterer) meint! Es reicht!"
VwGH Erkenntnisse sind sehr wohl noch gültig! Das AMS hält sich nur nicht an den Rechtsstaat! Z. Bsp. Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
DV. ist unter Einhaltung der Arbeitnehmerrechte Pflicht! Eine Teilnahme-Verweigerung führt dann zur Bezugssperre! Weiterführende Links gut durchlesen!
Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfach Zwangs-Kurszuweisungen!
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14.04.09 um 16.59 Uhr - von D. - dieser Terror macht mich total fertig |
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Hallo Ich habe in kürze einen Kurs, in den ich Zwangsweise gesteckt wurde, bin aber jetzt krank geworden, hab die Sorge dass mir nun mein Arbeitslosengeld gestrichen wird, weil ich nicht erscheinen kann - Krankmeldung habe ich aber. (meine Beraterin ist ziemlich boshaft) Und was passiert nachdem ich mich wieder gesundgemeldet habe? Komm ich dann gleich wieder in einen Kurs der am nächsten Tag beginnt? (dieser Terror macht mich total fertig) Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. lG
Antwort: Wenn sie krank geschrieben sind, kann ihnen kein Geld gestrichen werden! Sie bekommen dann von der Krankenkassa das Krankengeld! Wenn sie gesund geschrieben sind, holen sie sich von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung und bringen sie zum AMS!
Kurs wird wieder passieren! Wann vermag ich nicht zu sagen! Sobald in den Kursen, die es mittlerweile zum saufüttern gibt, was frei ist? Kurse zum saufüttern!
Es gibt aber noch gültige VwGH-Erkenntnisse, die in bestimmten Fällen eine Kursverweigerung ohne Sperre zuliessen! Mit keiner Aufklärung ist zu rechnen und rechtswidriger Sperre muss immer gerechnet werden! Berufung ? / Beschwerde an VwGH wäre dann erfolgreich!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
Aufsuchende Vermittlung! Teilnahme wäre dann freiwillig!
Rückbericht: Begleitenden Massnahmen nur freiwillig! ---- (Zeuge bewirkt grossen Unterschied! - Zeugenschaft )
AMS hält an Rechtswidrigkeit fest! (Antwort des Abteilungsleiter - aufsuchende Vermittlung freiwillig - bestätigt Lüge und Nötigung der MitarbeiterIn)
Deppenkurs-Unterschrift verweigern! (Textmuster)
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