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Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!

Rechtsanwaltsreferat zum Thema: Recht und Selbstbestimmung der Erwerbsarbeitslosen

Notstandshilfe stellt einen Rechtsanspruch dar

Gleich eingangs befestigte Dr. Pochieser die Arbeitslosen in ihrem Rechtsanspruch auf Notstandshilfe, der vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde. Dass dieser Rechtsanspruch notfalls auch gegen die Gesetzgebung der Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof hält, erläuterte er anhand eines Erkenntnisses des EuG 1996, wo festgestellt wurde, dass Ausländer genauso ein Recht auf Notstandhilfe haben wie Inländer, da sie ja auch in den Versicherungstopf einzahlen. Österreich wurde damals vom EuG verurteilt. (Trotzdem hat 1998 Sozialministerin Hostasch versucht, zu beschließen, dass Ausländer von der Notstandshilfe ausgeschlossen werden).Wenn dagegen nicht geklagt wird, kann auch eine Gesetzgebung gültig werden, die mit der Verfassung nicht in Einklang steht.

Der RA ermunterte die Arbeitslosen, ihren Rechtsstatus wahrzunehmen und sich nicht als Untergebene behandeln lassen. Sie sollten gegenüber Rechtsauskünften, die ihnen von Angehörigen des AMS erteilt würden, generell skeptisch sein.

Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung und ein Eigentumsrecht

Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung. Die Annahme, es handele sich bei dieser Leistung um eine Mischform, ist ins Reich der Mär zu verweisen. Die österreichische Regierung hat 1995 versucht, diese Interpretation durchzusetzen und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen. Sowohl Verfassungsgerichtshof als auch Verwaltungsgerichtshof mussten im Sinne dieser Erkenntnis nachziehen.

Das Recht auf Notstandshilfe ist in Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls der Menschenrechtskonvention festgehalten: Sie gilt als Eigentum und darf vom Staat nicht angetastet werden.

Der Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verfügt, dass über straf- und zivilrechtliche Ansprüche ein unabhängiges Gericht zu entscheiden hat. Aus diesen Gründen beraumt der Verwaltungsgerichtshof bei Beschwerden bezüglich Notstandshilfe oft Verfahren an. In letzter Instanz ist für die Rechtsmaterie der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte zuständig.

Bei Streichung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gibt es prinzipiell immer zuerst die Berufungsmöglichkeit an den unabhängigen Verwaltungssenat, weil ein solcher Tatbestand tendenziell menschenrechtswidrig ist. Auch gegenüber sonstigen Verwaltungsverfahren haben Arbeitslose eine starke Position. Dr. Pochieser hat schon mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof geführt und kann uns berichten, dass Angelegenheiten der Verletzung des Eigentumsrechts sehr ernst genommen werden.

Die Zuweisungen zu externen Vermittlungseinrichtungen sind illegal

(Seit 2008 AlVG-Novelle hinfällig)

Der Rechtsanwalt betonte, dass die Zuweisungen vom AMS zu externen Institutionen zum Zweck der Arbeitsvermittlung rechtswidrig sind. Das AMS darf keine externen Institutionen mit den ihm per Gesetz exklusiv übertragenen Agenden beauftragen. Er verwies auf ein kürzlich ergangenes Judikat des Verwaltungsgerichtshofs gegen die Einrichtung „Die Berater“ in einschlägiger Sache. Rechtswidrig ist das Hinschicken als auch das Erscheinen- Müssen.

Dokumentation schädigender Auswirkungen in Zusammenhang mit illegalen Praktiken

Um sein Recht einzuklagen, sei es auch wichtig, die Aspekte der Erniedrigung in diesem Zusammenhang zu dokumentieren: Niedermache, Lächerlichmachen, Mobbing. Die Auswirkungen können behandlungsbedürftige Erkrankungen wie Depressionen, Ängste etc. sein. Psychiater und Psychotherapeuten können dies gegebenen falls bestätigen. Daraus können zivilrechtliche Schadensansprüche im Rahmen von Amtshaftung erwachsen.

Behördenstatus des AMS

Über die Rechtsansprüche, die auf dem AlVG beruhen, kann man einen Bescheid von der zuständigen Behörde verlangen. Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind solche Ansprüche. Die zuständige Behörde ist das AMS! Dr. Pochieser wies nachdrücklich darauf hin, dass das AMS trotz erfolgter Teilprivatisierung seinen Behördenstatus beibehalten hat. Es besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Bescheids.

Die Vorteile einer Bescheidausfertigung

Gegen jeden Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig. Man sollte sich vergewissern, dass ein verwaltungsmäßiges Vorgehen auf einem Bescheid beruht bzw. zur Sicherheit bei jeder Mitteilung immer gleich einen Bescheid verlangen.
Das kann z.B. die Streichung des Notstandshilfebezugs betreffen, die mündlich oder schriftlich erfolgt.
Bei Streichung der Notstandshilfe kann der Arbeitslose gegen den ausgestellten Bescheid berufen.

Prinzipiell sollten sich Arbeitslose immer vergewissern, wenn die Betreuerin mündlich etwas vorbringt, was wie ein Bescheid klingt. Man sollte am Besten immer sofort eine schriftliche Bescheidausfertigung verlangen. Hier gilt eine 3-tägige Frist von Seiten des Antragstellers, die man leicht versäumen kann. Daher ist es wichtig, sofort zu handeln! Auch sonst sollte man stets über sogenannte Vereinbarungen eine Niederschrift verlangen.



Bei Nichtverständigung einer Sperre

Wenn das AMS eine Sperre verhängt und die betroffene Person nicht benachrichtigt wird,
..... fordert man das AMS auf, das Geld zu überweisen.
Laut Mitteilung vom soundsovielten steht mir Notstandshilfe zu. Ich fordere die Behörde auf, mir binnen 14 Tagen nach Einlangung der Aufforderung auf mein Konto das Geld zu bezahlen.
Das AMS muss Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen

Begründung einer Maßnahme

Maßnahmen, die unter Drohung einer Streichung verordnet werden, greifen in die Rechtssphäre ein. Bei Zuweisung zu einer Maßnahme zur sogenannten Vermittlungs- und Qualifizierungsunterstützung muß festgestellt werden, welche Defizite vorliegen und begründet, warum die intendierte Maßnahme geeignet ist, diese Defizite zu beheben. (Im Großen Ganzen können die Unterstellungen nicht begründet werden, weil die Ursachen für die Arbeitslosigkeit nicht beim Betreffenden liegen: Anmerkung der Protokollführerin). Fehlt die Konkretisierung der unterstellten Defizite, handelt es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne des § 10. Insbesondere auch bei solchen Zuweisungen sollte der/die Betroffene einen Bescheid verlangen. Dagegen kann dann berufen werden

Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen

Die Behörde muss schnellstmöglich entscheiden. Ein Vertreter der Behörde kann sich nicht erlauben, anstehende Erledigungen auf die lange Bank zu schieben unter Verweis auf den ihr zugebilligten Zeitrahmen. Eine Aussage wie:“ Wir haben ja 6 Monate Zeit!“ ist die Ankündigung eines Amtsmißbrauches!

Die Landesgeschäftsstelle hat eine Frist von 6 Monaten zur Erledigung des Einspruchs. Sollte sie diese Frist nicht einhalten, ist ein Devolutionsantrag an den Verwaltungsgerichtshof zu richten. Die ist ein Ansuchen an die der Geschäftsstelle übergeordnete Instanz, die Erledigung der Eingabe zu erzwingen. Sie wird vom Rechtsanwalt erledigt.

Gültigkeit von Fristen

Bescheide kommen oft nicht eingeschrieben. Dies ändert nichts an ihrer Gültigkeit.

Zu den Fristen: Die Einspruchsfrist läuft ab Zustellung des Bescheides und dauert 14 Tage. Auch die Hinterlegung des Briefes bei der Post im Falle, das der Zusteller den Empfänger nicht zu Hause antrifft, gilt als Zustellung. Eine Ausnahme gibt es im Falle von andauernder Abwesenheit (Krankheit, Urlaub...). Kehrt der Abwesende aber nach Hause zurück und hält den Brief in der Hand, sind die Zustellungsmängel saniert.

Der Rechtsanwalt empfiehlt generell, immer gleich am selben Tag zu reagieren. Zur Beibringung allfälliger Beweisunterlagen ist es wichtig, das Rsa- oder Rsb-Kuvert, sowie die Mitteilung der Post über die erfolgte Zustellung bzw. die Hinterlegung mit dem Datum des 1. Tages der Hinterlegung aufzubewahren.

Akteneinsicht beim AMS

Gegenüber dem AMS gilt das Recht auf Akteneinsicht und Kopie der Akten. Diese Kopie der Akten muss ausgefertigt werden, sofern ein Kopierer vorhanden ist, was allerdings in jeder AMS-Stelle der Fall ist. Sollte die schriftliche Ausfertigung verweigert werden, verlangt man eine schriftliche Ausfertigung. Das Recht darauf besteht und wird vom Verwaltungsgerichtshof sehr streng gehandhabt.

Beschwerden vor VWGH und VFGH

Wenn man gegen eine Abweisung eines Einspruchs durch die Landesgeschäftsstelle des AMS eine Beschwerde erhebt, kann man dies entweder vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Verfassungsgerichtshof tun oder vor beiden. Für die Einspruch erhebende bzw. Beschwerde führende Partei ist hier eine Frist von 6 Wochen zur Eingabe nach Erhalt des Bescheids anberaumt. Die sollte man nicht versäumen. Die Verfahrensgebühr beträgt im Falle des VWGH 1100 € + 189 € Beschwerdesteuer, im Falle des Verfassungsgerichtshofes 2300 €. Es kann sein, dass der Verfassungsgerichtshof einen Fall an den Verwaltungsgerichtshof zurückgibt, wenn er der Meinung ist, dass der Fall vor dem VWGH zureichend behandelt werden kann.

Wenn die Rechtsverletzung derart ist, dass man damit bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg gehen will, muß man auf jeden Fall vorher den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Da die einzelnen Verfahren mit für einen Arbeitslosen erheblichen Kosten verbunden sind, kann innerhalb von 6 Wochen ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt werden. Dazu legt man eine Vermögenserklärung bei. In der Regel sind Arbeitslose mittellos.

Was passiert, wenn man ein Verfahren verliert

Wenn man ein Verfahren vor dem VWGH verliert, muss man der Gegenseite derzeit 465 € zahlen. Beim VFGHG entstehen bei Ausgang des Verfahrens zu eigenen Ungunsten keine Kosten.

Wenn man das VWGH nicht akzeptieren will

Manchmal kann man sich mit einem Urteil nicht abfinden, weil man findet, dass die eigenen Rechte unzureichend abgeklärt wurden. Auch nach erfolgtem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist im Verwaltungsverfahren immer noch eine Stellungnahme möglich. Die Berufung gegen eine Erkenntnis muß allerdings begründet werden. Man schreibt daher: Ich ersuche um eine neuerliche Untersuchung der Rechtslage, weil...(Angabe des Grundes).

Finanzielle Unterstützung von Kursen

Zusagen zur Unterstützung seitens des AMS, insbesondere Finanzierungszusagen von Kursen sollte man sich per Bescheid geben lassen.

Verhalten in heiklen Gesprächen

Bei Gesprächen mit Angestellten des AMS oder von Kursinstituten, seien sie unter 4 Augen oder auch unter mehreren Personen, kommt es leicht zu unkontrolliertem Fehlverhalten (angebliche Schwächen, Versäumnisse zugeben...) des/der Arbeitslosen, welches dann gegen ihn/sie gewendet werden kann. Es ist wichtig, über dieses Gespräch sowohl ein Protokoll als auch eine anschließende Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme zu verlangen. Letzteres Begehren begründet man mit der Erfordernis der Wahrung des Parteiengehörs.

Den Vorschlag, bei Gesprächen stets ein Tonband mitlaufen zu lassen, konnte der Anwalt nicht empfehlen. Akkustische oder visuelle Aufzeichnungen, die ohne Einwilligung des Gesprächspartners erstellt werden, sind ungesetzlich. Die eventuelle Akzeptanz der Medien gegenüber solchen Dokumenten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie vor Gericht als unzulässige Beweismittel abgewiesen werden. Daher ist durchwegs zu empfehlen, für sich selbst möglichst lückenlose Notizen über den Ablauf eines Gesprächs, insbesondere aber über wichtige und heikle Punkte, zu machen.

Bei Rechtsunklarheiten

Bei Gericht gibt es gewisse Tage, wo man seinem Fall einem Anwalt vortragen und sich rat holen kann. Auch die Rechtsanwaltskammer bietet kostenlose Gespräche an.

3.1.2006

 
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