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(ACHTUNG: Mit 1.01.08 wurde das Gesetz an die Rechtswidrigkeit angepasst und VwGH-Erkenntnis für irrelevant erklärt! Jedoch müssen Arbeitnehmerrechte eingehalten werden!)
Trendwerk: Änderungen der Kurse bringt keinen Unterschied Solidaritätsgruppe über AK-Artikel
Der neutral gehaltene Artikel der Arbeiterkammer ist bis zu einem gewissen Grad irreführend. Unseres Erachten macht die "Trennung" von Kursmaßnahme und Beschäftigung gar keinen Unterschied, denn
1. weiterhin wird eine Sperre des Arbeitslosengeldes nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine Kursmaßnahme konkret die Fähigkeiten und Kenntnisse des/der Arbeitslosen verbessert und vor allem ihre/seine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt erhöht.
2. ein Arbeitsverhältnis bei Trendwerk ist dann rechtswidrig, wenn zB Arbeitsvertrag und va Entlohnung nicht dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und va dem diesbezüglichen Kollektivvertrag (ca 1100 Euro brutto, auch in überlassungsfreien Zeiten) entsprechen, also zB eine (niedrigere) Beihilfe des AMS anstelle eines Lohns angewiesen wird. Da wollte irgendwer beim AMS sehr schlau sein, das einzige Ergebnis ist die Notwendigkeit, zwei Berufungen/Beschwerden an den VwGH zu richten, was dieser erfahrungsgemäß nicht witzig findet (weil auch Gerichte ihren Stolz haben und die Höchstrichter das als einen Versuch werten, ihre Entscheide zu umgehen).
Trendwerk (Vereinsregisterauszug im Anhang) hat übrigens nach wie vor keine Gewerbeberechtigung als Arbeitskräfteüberlasser, sehr wohl aber die mit dem Verein verbandelte Firma context - Impulse am Arbeitsmarkt GmbH (siehe Anhang). Da wär' interessant, unter WELCHER RECHTSPERSON die Arbeitskräfteüberlassung abgewickelt wird, tut das der Verein Trendwerk, wäre auch ggf vielleicht eine Anzeige wegen unbefugter Gewerbeausübung iS § 94 Z. 72, § 135 GewO zu überlegen (siehe Anhang, ist zu modifizieren). Wir haben jetzt noch eine ganze Reihe Rechtssätze und Entscheide, die in der Sache von Bedeutung sind, angefügt. Lesen Sie sich/lies Dir das in Ruhe durch, auch wenn es Mühe macht - rein rechtlich ist die Sache mittlerweile relativ eindeutig. Bei der Abfassung einer entsprechenden Berufung sind wir auch gern behilflich; eine ziemlich übersichtliche Zusammenfassung des Sachverhalts findet sich auch in einem Text, der bei Trendwerk verteilt worden ist, dort sind auch die Kontaktadressen einer ganzen Reihe von Initiativen, die in dem Bereich ebenfalls sehr gute Arbeit leisten. Viele Grüße einstweilen,
Folgender text wurde beim Wiener Büro der Firma Trendwerk verteilt:
Vorsicht Falle!
Was immer Euch bei den gemeinnützigen Personalüberlassern erzählt wird, Ihr seid nicht verpflichtet dort mitzutun. Laut Anweisung des Wirtschaftsministeriums an das AMS vom 3.5.2006 und Rundschreiben des AMS Österreich vom 7.6.2006 gelten die "gemeinnützigen Personalüberlassung" wie itworks", "trendwerk" und "job transfer" in der derzeitigen Form nicht als "zumutbar" und das AMS darf daher keine Bezugssperre verhängen, wenn Ihr diese Maßnahmen verweigert. Ihr seid daher nicht verpflichtet, deren "Arbeitsverträge" SOFORT zu unterschreiben, ihr müsst Euch aber nur so rasch wie möglich am AMS zurück melden.
Irreführung durch das AMS: Die Androhung einer Bezugssperre auf den Überweisungen nach § 26 AlVG bezieht sich nur auf den Informationstermin, nicht aber auf das dort angebotene "Arbeitsverhältnis". Nur wenn eine Sperrdrohung nach § 10 AlVG angedroht wird, darf das AMS den Bezug sperren, wenn eine "zumutbare Arbeit" nicht angenommen wird, deren "Zumutbarkeit" wiederum im Einzelfall zu prüfen wäre.
Achtung: Existenzvernichtung droht!
Nicht nur dass die Bezahlung oft sehr schlecht ist und unter dem Kollektivvertrag liegt, nach spätestens 6 Monaten in dieser Maßnahme habt Ihr Euch eine neue Bemessungsgrundlage erworben. Wenn Ihr wieder zum AMS müsst, so bekommt ihr dann nur noch 420 Euro monatlich und müsst zum Sozialamt pilgern und Euch mit all die Schikanen dort herumschlagen. Auch wenn Ihr nur einen Tag lang in einer "Beschäftigung" kann das zur Existenzvernichtung führen: Findet Ihr einen Job, verliert ihn aber wieder, so kann, wenn Ihr Pech habt, genau dieser eine Tag mit der schlechten Bezahlung die neue Bemessungsgrundlage werden, egal wie viel ihr danach verdient habt!
Vorsicht: Neues Kleid, alter Inhalt!
Das AMS glaubt nun, durch teilweise Berücksichtigung EINES Verwaltungsgerichtshofurteils von vielen die illegale Zwangsmaßnahme nun in ein legales Kleid geben zu können. Seit Anfang des Jahres wird der 5wöchige Kursteil am Anfang vom "Arbeitsverhältnis" getrennt. Dadurch wird das Scheinarbeitsverhältnis nach dem "Kurs" aber nicht zumutbarer und bleibt gesetzeswidrig wie zuvor. Auf jeden Fall einen Bescheid über die Zuweisung verlangen und diesen nach Rücksprache mit Arbeitsloseninitiativen weiter bekämpfen. Auf jeden Fall die Weitergabe von persönlichen Daten verlangen - das ist Euer gutes Recht (aktuelles VwGH-Urteil liegt vor!). Lasst Euch nicht durch Psychoterror zermürben, organisiert Euch, holt Euch Unterstützung von uns! Wenn Ihr aber nur zu dem "Arbeitsverhältnis" zugewiesen worden seid, aber nicht zum "Kurs", dann ist diese Zuweisung vermutlich ebenfall rechtsungültig, weil sie falsch ist!
Das kann Euch bei den "gemeinnützigen Personalüberlassern" erwarten:
? Schlechte Bezahlung von mind. 850 Euro Brutto ? Sinnlos vergeudete Zeit: Es handelt sich zumeist um ein "ausgelagertes AMS" mit dem "Job" sich selbst einen Job zu suchen ? Man wird versuchen, Euch in irgendeinen, schlecht bezahlten, unqualifizierten Job zu vermitteln, sei es als LeiharbeiterIn oder in ein "reguläres" Arbeitsverhältnis, oft ohne Aussicht auf berufliche Weiterentwicklung!
Was ist sonst noch rechtswidrig?
Folgende vom Verwaltungsgerichtshof gefällte Entscheidungen/Rechtsgrundsätze werden hier vom AMS systematisch gebrochen:
? Die Vermittlungstätigkeit des AMS darf nicht ausgelagert werden ? AMS-Maßnahmen auf unbestimmte Zeit sind verboten ? Unterschiedliche Bezahlung für gleiche "Arbeit" ist verboten ? Ein Arbeitsvertrag ohne konkrete Berufsbilder/Arbeitsfelder ist unbestimmt und daher rechtswidrig, auch darf nicht pauschal als "Arbeiter" angestellt werden. ? AMS-Maßnahmen zur "Wiedereingliederung" dürfen nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses gekleidet werden. ? Jeder Arbeitslose hat das Recht, über den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Wenn Ihr einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt mit der Androhung, er müsse genau in dieser Form SOFORT unterschrieben werden, ist das eine illegale Nötigung und kann nach Strafgesetzbuch angezeigt werden. ? Eine Zuweisung zu einem gemeinnützigen Personalüberlasser ist nur dann zulässig, wenn konkrete Vermittlungshindernisse dadurch überwunden werden können. Diese sind in einem "Ermittlungsverfahren" vom AMS festzustellen und vor der Zuweisung dem betroffenen Arbeitslosen bekannt zu geben und er muss dazu Stellung nehmen können.
Schon eingefangen?
Jene, die bereits einen "Arbeitsvertrag" unterschrieben haben, können im ersten Monat - den "Probemonat" - jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder aussteigen. Risiko: Wartefrist von 1 Monat, wenn vom AMS keine Nachsicht gewährt wird.
Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren:
? Rechtsbeistand: Wir haben das Recht zu AMS-Terminen eine Vertrauensperson als Rechtsbeistand mitzunehmen! Das müssen nicht RechtsanwältInnen sein sondern einfach Personen deines Vertrauens. Informiert euch über die Rechtslage und geht mit FreundInnen hin (Auswies nicht vergessen)! Lasst euch nicht einschüchtern - Ihr habt das Recht auf Begleitung und alleine die Tatsache, dass Ihr es anderen Menschen wert seid, dass diese mitkommen aufs AMS wirkt oft Wunder! und hilft wirklich! ? Einforderung der Einhaltung des Kollektivvertrages für Personalüberlasser (mind. 1100 Euro brutto in den überlassungsfreien Zeiten) ? Im Arbeitsvertrag muss das genaue Arbeitsfeld angegeben sein, eine pauschale Anstellung z.B. als "Arbeiter", insbesondere wenn du zuvor als Angestellter tätig war, ist illegal. Verlange die Ausstellung eines Dienstzettels. ? Einforderung der Einhaltung aller weiteren Rechte für Arbeitnehmer ? Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen, z.B. ob der Arbeitsplatz ausreichend Platz bietet, Bildschirmarbeitsplätze gesetzeskonform sind, Brillenträger eine Bildschirmbrille für die Arbeit am Bildschirm erhalten, ein absperrbarer Spind für die persönliche Kleidung/Gegenstände vorhanden ist, etc. ? Sammle alle Informationen, die für die Einforderung Deiner Rechte hilfreich sein können und gebe Informationen über Misstände und gib sie an die unten genannten vertrauenswürdigen Initiativen weiter ? Sprich mit deinen KollegInnen und gib dieses Flugblatt weiter! Überlegt euch wie ihr euch gemeinsam unterstützen könnt!
Weiter Informationen inkl. der Verwaltungsgerichtshofurteile zum Ausdrucken unter http://www.arbeitslosensprecherin.at oder http://www.soned.cc
Rechtsberatung AMSand: Donnerstag von 18 bis 20 Uhr Amerlinghaus Stiftgasse 8, 1070 Wien http://www.amsand.net
SHG_SHG_fMisL: Jeden Montag ab 18 Uhr im Büro der AGENDA 21 Alsergrund Liechtensteinstraße 81, 1080 Wien Jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr im Café Phönixhof Neustiftgasse 55, 1070 Wien http://webling.at/shg_fmisl/
Quelle :Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (0699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
9.01.2007
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