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19.06.2007 um 20.56 Uhr - von Marie - Hochzeit


hallo und guten abend,

ich habe folgende fragen.
ich beziehe notstandshilfe und möchte im august heiraten. mein zukünftiger mann verdient lt. gehaltszettel 1.191,- netto.
frage: wird mir geld weggenommen? (ich hab knapp 900,- notstandshilfe). mein zukünftiger mann hat allerdings von seinem geld auch noch einen kredit zurückzuzahlen.
weiters möchten wir 2 wochen urlaub im august machen. in diesen urlaub fällt auch die standesamtliche hochzeit.
frage: kann ich zum AMS gehen und sagen, dass ich urlaub machen möchte? krieg ich weiterhin mein geld? können sie meinen urlaub ablehnen? was ist, wenn sie mich deswegen zu einer maßnahme schicken, die genau zu diesem zeitpunkt beginnt?
vielen vielen dank für ihre antwort!

Antwort:
Leider muss ich ihnen sagen, dass jetzt der ungünstigste Zeitpunkt für eine Hochzeit ist! Sie würden nach der Hochzeit den ganzen oder fast den ganzen Notstand verlieren. Das wäre eine Tragödie, wenn sie genau mit der Hochzeit in Existenzschwierigkeiten fallen.
Heiraten sie erst wenn sie eine Arbeit haben!
Vorher sollten sie nicht mal bei der selben Adresse gemeldet sein. Also nicht zusammenziehen.
Urlaub?

Bei einer Kurszuweisung melden sie sich mit Inhaltsbeschreibung. Viele Zwangskurse sind laut VwGH "noch" freiwillig!

19.06.2007 um 20.37 Uhr - von Renate - Höhe meiner NH


Hallo,
ich habe die Mitteilung über die Höhe meiner NH erhalten und bekomme ca. 20 EUR pro Tag. Das sind 600,- EUR im Monat. Ich weiß nicht wie ich damit über die Runden kommen soll. Kann ich eventuell ergänzende Sozialhilfe beantragen. Mit wie wenig NH soll man eingenlich überleben können? Gibt es hier keine Richtsätze ähnlich der Ausgleichszulagen Richtsätze
in der Pension von 726,- EUR? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Antwort: AMS
Bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe werden die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse berücksichtigt. Neben der Höhe des vorangegangenen Arbeitslosengeldbezuges beeinflusst daher auch das Einkommen des/der Ehepartners/Ehepartnerin, die Anzahl der zu versorgenden Kinder und bestimmte Ausgaben die Höhe der Notstandshilfe. Bei dieser Berechnung wird das Existenzminimum nicht berücksichtigt.

Suchen sie beim Sozialamt um eine Deckelung zur "Armutsgrenze" an.
Vielleicht erfahren sie wann die großspurig angekündigte Grundsicherung von ca. 726 Euro eingeführt wird. Die sie Dank SPÖ aber nur bekommen, wenn sie verarmt sind oder vorher verarmen!

19.06.2007 um 8.03 Uhr - von Helga - Sklavenarbeit


schon gelesen?
Ein Artikel in der Kronen Zeitung der letzten Tage....
Sklavenarbeit........ um Euro 1,--.....

Kronen Zeitung dürfte nicht informiert sein, dass auch in Österreich die sogenannte \"Sklavenarbeit\" praktiziert wird! Wie sonst ist es zu verstehen, dass sich hier keine Medien darüber mokkieren oder dies zumindest einen Artikel wert finden?
Alles nur viel bla bla und nichts dahinter.

16.06.2007 um 22.59 Uhr - von C. S. - ZU TrainerInnen-Sichtweise - Kursbewertungen Eintrag 4


Also ich muss gestehen, mir war das Leid der TrainerInnen letzthin egal, wenn ich diese, so wie die korrekte und nicht übertriebene oder aus Boshaftigkeit überspitzt dargestellte, Wahrheit an den Tag legte, an jenen Tagen an denen ein weiterer Deppenkurse sein Ende nahm.
Und ich weiche nicht davon ab, das die meisten Kurse sich in die von mir genannte Kategorie einreihen, wo gegängelt oder geherrscht wird, als sei man ein Stück Vieh das zu gehorchen bei sonstiger Sperre des ALG/NH und Androhung von Ausschluss des Kurses zu Leben hat.
Somit ich das alles schon einmal erleben durfte, nicht am eigenen Leib, sondern aus dem was ich selbst gesehen und gehört und mitbekommen habe in den vielen Kursmassnahmen deren ich zuweilen sein durfte, hält sich mein Beileid hier arg in Grenzen.
Bei mir kommt Mitleid dann auf, wenn ich vermuten darf, das es dem armen Häuferl am anderen Ende der Peripherie das selbe Elend zuteil wird, wie mir. Und das von Menschen zu erwarten die bereits in Lohn und Brot für die grossen Zwangs-Institutionen stehen fällt um so schwerer.
Aus diesen Gründen und weil ich nicht einsehe Menschen in Kurse zu zwingen, dort Dinge machen zu lassen, die sie zuhause täglich in 10 oder 20 Minuten erledigen, ihnen aber dank Kurszeiten ein Rahmenprogramm aufzwingen können oder müssen um die Zeit zu füllen, verdient keine Bewertung guter Natur.

Und mir hat eine ehrliche harte und klare Aussage gegen Kurse, TrainerInnen oder mich über den Unsinn der Schulung bei der Bewertung der Kursmassnahme auf der AMS Homepage noch nie ein Nachteil ergeben.
Nachteile ergeben sich nur dann, wenn man zulässt, das einem daraus ein Strick gedreht wird. Ich kann sogar behaupten mich selber hassen zu müssen, hätte ich ein top Bewertung für jede Massnahme in die man mich gezwungen hat abgegeben, ungeachtet von Sympathien oder Antipathien gegenüber einzelnen Personen die ich darin zu bewerten gehabt hätte-.
Auch möchte ich ein Wort über die guten Bewertungen verlieren, von denen die LizenztrainerInnen leben, die von den Kursen zur Abdeckung von Grossaufträgen leben und rausgeworfen werden, wenn sie nicht diese oder jene Quote an vermittlungen erreichen.

Hierzu sollte ihnen zum ersten bekannt sein, das eine Vermittlung einer Arbeit innerhalb von sechs Monaten auch und ebenfalls als Kurserfolg bzw. als Erfolg der jeweiligen TrainerInnen des Kurses gewertet wird.
Zweitens steht fest, das in die Kurse auch Menschen geschickt werden, die eine fixe Einstellzusage vorweisen können, jedoch bis zu Beginn der Arbeitsaufnahme einige Monate oder nur Wochen überbrücken müssen, ebenfalls auch in solche Bewerbungskurse gezwängt werden.
Durch solche Massnahmen kann darauf hingewiesen werden, das es ja einzig der Erfolg des Kurses gewesen sein mag, das der oder die Teilnehmerin so bald nach Beendigung dieser Massnahme wieder in Lohn und Brot steht.

Das solche Menschen sicher nicht einem kleinen minderen Kursinstitut für Langzeitarbeitslose zugeschanzt wird, dürfte da nicht weiter verwunderlich sein.
Im weiteren ist es so, das diejenigen die das erste mal einen solchen Kurs besuchen dazu neigen, den Kurs, wie sehr unsinnig er den einzelnen erscheinen mag, mit vorliebe als überpositiv bewertet, den TrainerInnen nur das beste nachgesagt, und die Massnahme nur über den grünen Klee gelobt wird.
Klingt übertrieben? Ist aber nicht so, denn das ist eine Tatsache. Das ganze resultiert keineswegs aus der Zufriedenheit heraus, die sich die TrainerInnen am liebsten auf ihre Leibchen sticken würden. Und das ist das schädliche und zwar für diejenigen, die vom System überrollt werden und auf deren Kosten tausende, wenn nicht abertausende Arbeitslose und Langzeitarbeitslose gnadenlos zum Opfer fallen.
Daraus, also aus diesen vielen positiven Bewertungen, resultiert auch die KundInnen Zufriedenheitsanalyse beim AMS.

Das die damit dann angeben und auf die Minderheit die sich weigert sich so A*kriecherisch zu verhalten und Kurse so bewerten wie sie sind ohne lobende Worte zu verlieren, als unangepasste Minderheit und Meckerfritzen und schlimmeres hinstellen können und weiter unterdrücken und weitere Zwänge in aller Öffentlichkeit vollführen können, ist ein Faktum.
Ich halte niemanden hoch der unter dem Zwang nett ist, Hass verberitet oder einem System dient, das viele Menschen zerstört. Diesen Vorwurf müssen sie sich, ohne das ich sie angreifen oder persönlich beleidigen will, sich gefallen lassen. Warum also Mitleid heischen, wenn sie es doch sein lassen können, an irgendeinem Buch schreiben, einem anderen Beruf nachgehn oder Raiki Kurse oder was immer sie auch lehren könnten oder sonstigen Beschäftigungen die ihnen das täglich Brot das sie auf den Tisch bringen sichern?
Verständniss kann nur von denen kommen, die in der gleichen Situation sich schon mal befand, wie die einzelnen TeilnehmerInnen der Kurse. Aber Verständniss Bekundungen oder gar solch eine Unterstützung wie es ihr Bedarf, wird nicht gegeben. Und schon garnicht von Menschen die darein geschult wurden Arbeitslosen Dinge so darzustellen als wäre alles so super einfach, die in der Vergangenheit gelehrt bekommen haben und ihr wissen aus Büchern ziehen und dann mit der Realität konfrontiert werden. Denn das ist höchst unglaubwürdig, und ich kann auch aus ihren Worten kein Bekenntniss entdecken, das ihnen die Menschen die in ihre Kurse kommen Leid täten, oder sie Ansätze zeigten, denen in einer Form zu helfen in dem sie nahe legen, das jener Kurs nichts für sie sei. Aufnahme in den Kurs abgelehnt wegen blablabla Grund.

Als Abschluss meines doch recht langen Komentares möchte ich noch folgendes anmerken. Je mehr schlechte Bewertungen und je mehr sinnlos Kurse dadurch verschwinden, desto besser für sehr. sehr viele Menschen. Denn auf unsereins wird ja auch keine Rücksicht genommen, das AMS ist dabei das vermittelnde Organ und die Kursträger das ausführende. Also sind beide gleichermassen zu verurteilen, warum eine idiologische Trennung beider zum Wohl des einen herbei führen? Darüber können sie gerne nachdenken in einer ruhigen Stunde.

Anmerkung:
Auch meine Beobachtung!
Die meisten Arbeitslosen die die Kurse positiv beurteilten, äusserten unmittelbar danach im Gespräch eine gegenteilige Meinung. Angst vor Repressalien oder Hoffnung auf wohlwollendes Verhalten führt zu falscher Beurteilung!
Die Arbeitslosen sind aufgerufen aufrichtige/ehrliche Bewertungen über Kurse abzugeben.
Das AMS zieht die falschen Bewertungen als Argument für die Sinnhaftigkeit der Kurse/Massnahmen heran!
Übrigens ihr, so ziemlich einziges positives Argument über die Deppenkurse und Massnahmen!

17.06.2007 um 18.26 von Hadzabe
Natürlich kann und müssen diese Kurse als Deppenkurse, Idiotenkurse abqualifiziert werden. Lernen kann man da gar nichts! Es ist auch so, dass immer wieder versucht wird den Kursteilnehmer zu unterdrücken, wie beschrieben. Dem kann man aber entgegenhalten, indem man den Kursleiter/In ganz einfach mitteilt, dass dieser Kurs nur eine Strafverschärfung des AMS ist und es auf die Beurteilung gar nicht ankommt, denn lesen tut die sowieso niemand.
Im übrigen habe ich mich einmal interessiert warum ich zu diesen Trottelkursen gehen muss. Da schrieb mir das AMS einen lieben Brief, indem mir mitgeteilt wurde, dass der Kurs dazu da wäre, und ich zitiere, "dass das AMS neue Erkenntnisse erhält". Nach 10 Kursen eine Meisterleistung des AMS! Aber wir müssen doch, dass was da geschrieben wurden auch richtig verstehen. Das AMS möchte "neue Erkenntnisse", was nichts anderes bedeutet, als das der/die Arbeitslose diese Kurse besuchen muss, damit das AMS was dazu lernt! Also, liebe Leute, geht auf die Kurse, denn wir waren noch nicht oft genug dort, denn gelernt hat das AMS ja bisher nichts.

16.06.2007 um 12.46 Uhr - von H. St.. - am Rande eines Nervenzusammenbruches!


Sehr geehrter Hr. Moser!
Wie schon einmal erwähnt, leben ich und meine Frau an der Armutsgrenze, obwohl meine Frau fleissig arbeitet. Trotz ihres Fleisses bekommt sie nur 700.- Netto. Ich, der jahrelang bis zu 2000.- Netto verdiente, werde dagegen mit 5.- pro Tag abgespeist. Macht zusammen 850.- . Davon fallen pro Monat ca. 600.- an Fixkosten an (Miete, Fernsehen, Internet, Schulden, und natürlich Gas/Strom). Mein Konto wurde wegen Überziehung gesperrt, meine Frau hat eine Lohnpfändung.
Wir schreiben Heute den 16. Juni und haben bis zum nächsten Ersten ca. 13.- zum Leben.
Wunderbar! Man kennt es ja schon aus Deutschland, jeden Tag laufen Sendungen darüber, wie sich der Staat seine eigenen Sandler züchtet.
Jetzt meine Frage: was kann ich machen??? In meiner Branche gibt es, wieder so eine Sonderaktion unserer Politiker, keine Jobs. Wollte einen IT-Kurs machen, sagte meine Beraterin, daß ich dann wieder beim AMS anstehen würde. Warum werden diese Kurse dann vermittelt??? Bin jetzt 43, ein Profi meiner Branche (Bäcker), und im wahrsten Sinne des Wortes - brotlos!!! Machte Heute den Vorschlag aufs Sozialamt zu gehen. Meine Frau lenkte sofort ein, die werden uns auch nicht helfen, ausser wir wären - Verzeihung - Jugos!!!
Ausborgen kommt auch nicht in Frage. Bin echt am Rande eines Nervenzusammenbruches! Ich will auch nicht betteln um Geld, das versagt mir mein Stolz, aber gibt es Stellen die in unserer Situation helfen????

Antwort:
Ich würde ihnen dazu raten. Suchen sie beim Sozialamt um Sozialhilfe (Deckelung) an. Wenn es nein heisst, verlangen sie einen Bescheid!
Keine falsche Scham und es ist nicht leicht - Ich weiss!
Besuchen sie auch die Caritas! Dort gibt es finanzielle Hilfe! Miete, Strom etc.
und vor allen Dingen Einkaufsgutscheine! Die sind eine grosse Hilfe! Ich bin mir sicher sie werden dort unterstützt.
Nehmen sie ihre Kontoauszüge und die ihrer Frau mit! So ist eure finanzielle Situation nachzuweisen!

Und bitte keine Ausländerfeindlichkeit! Nicht die sind für diesen Zustand verantwortlich sondern unsere Politik-er!
Einige politische Kräfte schüren Ausländerfeindlichkeit um davon zu profitieren!

Ankündigung der Regierungspolitiker!
Regierungsprogramm SPÖVP
Bei den Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen in der Notstandshilfe wird der Familienausgleichszulagenrichtsatz (1.091 Euro) als Untergrenze herangezogen. Damit wird künftig keine Familie mit einem Notstandshilfebezieher unter der Armutsgrenze leben müssen. (17.01.2007) ??

15.06.2007 um 16.36 Uhr - von No. H*. - S.A.M


Ich habe vom AMS einen Stellenvorschlag erhalten, wo im Nachsatz steht. Anstellung im Rahmen einer 6monatigen Ausbildung im Rahmen einer Implacementstiftung. (SAM Redergasse1 ) Wie funktioniert das in der Praxis ?
Was bedeutet das und muss ich das über mich ergehen lassen ?
2. Frage muss ich auch Vorstellungstermine wahrnehmen die mit meiner Qualifikation nichts zu tun haben, und mit meinem Job den ich suche auch nicht im Einklang stehen. Zum Beispiel Portier oder Wachdienst ?
Vielen Dank für Ihre Mühe

Antwort:
Zu S.A.M. - falls Transitarbeitsplatz - freiwillig

In der Notstandshilfe keinen Schutz!
Beim Arbeitslosengeld gibt es Einkommensschutz

15.06.2007 um 12.29 Uhr - von Ro. W. - versteckte Auslagerung


Guten Tag!
Das AMS hat mir einen Vorstellungstermin bei einem Personaldienstleistungsunternehmen vorgeschrieben. Dieses Unternehmen stellt sich vor mit \"Aktuell suchen wir für unsere Kunden im Großraum Wien zum sofortigen Eintritt 10 Hilfsarbeiter wechselnder Art für eine langfristige Position\". Das wäre meiner Meinung nach wieder versteckte Auslagerung der Arbeitsvermittlung, daher bin ich nicht gezwungen, dort hinzugehen. Liege ich mit meiner Ansicht richtig? Übrigens habe ich vielen Hilfesuchenden dieses Portal weiterempfohlen, es ist eine große Hilfe. Vielen Dank!

Antwort:
In diesem Fall würde ich vorschlagen vorstellen zu gehen! Da der Vermittlungsvorschlag vom AMS kommt! Die Leasingfirma muss sie einstellen, erst dann darf sie sie verleihen! Ansonsten dürfen sie den Vermittlungsvorschlag ohne Sanktionen verweigern!
Zu Leasingfirma
Falls eine Stellenzuweisung von einer Leasingfirma kommt und ich noch weiter Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehe, darf ich ohne Sanktionen ablehnen!*
Stellenzuweisungen unter §10 müssen vom AMS kommen!

Wenn ich bei einer Leasingfirma in einem regulären versicherungspflichtigen Dienstverhältnis (Lohn, Wegzeit etc. müssen passen) angestellt bin, darf mich die Leasingfirma in eine andere Firma vermitteln/verleihen. (ohne Gewähr)

14.12 Uhr - von Ro. W.
Tut leid, ich verstehe nicht ganz! Das AMS vermittelt mich zu ZELLNER Ernst Personalbereitstellung, Gonzagagasse 11, Wien, wo schon das AMS im Text sagt: Wir haben Hr. Ro We für die Stelle als Hilfsarbeiter wechselnder Art vorgeschlagen, obwohl ich im Diplomandenstatus an der Universität Wien bin, und den 4 Zwangskurs besucht habe.

Antwort:
Die Verleihfirma muss sie in ihre Dienste aufnehmen und ihnen auch die Stehzeiten entlohnen, dann kann die Firma sie weitervermitteln/verleihen! Wenn sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, dürfen sie die Vermittlung von der Leasingfirma ohne Sanktionen ablehnen

16.06.2007 um 11.53 Uhr - von Ro. W.- Familienzuschuss / geschützte Bemessungsgrundlage
Ich habe eine Anfrage:
1) Einmal wird mir der Familienzuschuss ausbezahlt, einmal nicht! Auf Rückfragen putzt sich sowohl das Jugendamt ab, als auch die Verrechnungsstelle am AMS! Ich habe gehört, daß man auch hier einen Bescheid verlangen kann! Wie bitte heißt dieser Bescheid, und wie soll ich vorgehen?
2) Angeblich ist die Bemessungsgrundlage ab dem 45 Lebensjahr geschützt! Was heißt das bitte? Und beginnt das 45. Lebensjahr mit dem 1. Tag nch dem 44 Geburtstag?
Vielen Dank!

Antwort:
1) Bemessungsbescheid Muster
2) nach dem 45 lebensjahr heisst mit dem 45 geburtstag beginnt die geschützte Bemessungsgrundlage

15.06.2007 um 10.37 Uhr - von R. C. - Tatbestand der Nötigung


ich hätte geren gewußt, ob der tatbestand der nötigung durch androhung der bezugsperre unter berufung auf §10 immer noch aktuell ist, es wurde sogar weiters gedroht, nachdem ich sozialhilfempfänger bin, der ma15 einen entsprechenden schrieb zu schicken um meine sozialhilfe einzustellen. von der verächtlichen behandlung durch die referentin mag ich erst gar nicht reden, das hat man mit 50 jahren nicht verdient.

Antwort:
Nötigung liegt vor, wenn VwGH-Erkenntnisse Sanktionen ausschliessen, sie aber bei Weigerung dennoch angedroht werden!
Das Problem ist die Beweisbarkeit! Darum der BeraterIn eine Kopie der VwGH-Erkenntnis vorlegen und die Kenntnisnahme unterschreiben lassen! Oder/und Zeugen mitnehmen!

Besonders günstig sind Fälle, wo das AMS den eigenen Bescheid behebt, bevor noch der Fall zum VwGH geht. Wenn die Rechtswidrigkeit bereits feststeht, können Spesen mit geltend gemacht werden.

14.06.2007 um 17.04 Uhr - von Ph. M. - TrainerInnen-Sichtweise / Blick hinter die Kurskulissen ! Eintrag 4 ( Eintrag 1 Eintrag 2 / Eintrag 3 /)


mobbing einmal anders?
hat das ams einmal einen trainer am kieker, dann ist vorsicht geboten. unversehens werden vom ams dem beschäftigenden (hier aber nicht als anstellenden) bildungsträger anschuldigungen bzgl. den trainerInnen vorgetragen, die aber dem betreffenden selbst nur ansatzweise mitgeteilt werden, sodass eine adäquate stellungnahme des betroffenen nicht möglich ist. dann wird der bildungsträger unter druck gesetzt - indem ihm nämlich konsequenzen angedroht werden, und dem bildungsträger nahegelegt wird, sich von dem trainer zu trennen. pardauz. das kommt einer fristlosen gleich ohne aufklärungsmöglichkeit. es wird jetzt gerade von uns überprüft, ob sich der/diejenigen trainer überhaupt etwas zu schulden kommen haben lassen oder - wie auch schon vorgekommen - das ams nur einen weg sucht, um fällige rechnungen nicht bezahlen zu müssen.

danke übrigens für die stellungnahme bzgl. trainerInnen-Burnout. den gibts öfter als ihr denkt.

Vielen Dank bei der gelegenheit an alle KursteilnehmerInnen irgendwelcher Kurse, die wirklich davon profitiert haben und gerne dabei waren und im Anschluss ein lobendes Feedback über den ausführenden Trainer geschrieben haben. Nützen tut's leider nix. Das schlechte jedoch schon, das zieht verwarnungen und auftragsentzug nach sich.

also bitte bei den feedbacks nur dann schlecht werten, wenn der trainer wirklich schlecht war. frust über ams nicht über das trainerfeedback laufen lassen, das schadet nur ihm und euch.
ph.m.

Anmerkung:
Euch TrainerInnen muss klar sein, dass wir uns erst verbrüdern können, wenn ihr euch mit uns für die Freiwilligkeit der Kursteilnahme einsetzt.
Ihr könnt nicht Handlanger derjenigen sein, die uns dem Zwang und Unsinn aussetzen und gleichzeitig um Verständnis für eure Lage werben!

Ich kann erst, es tut mir leid, dass mit einigen von euch so mies umgegangen wird, sagen, wenn ich mir sicher bin das der/diejenige keine Arbeitslosen unterdrückt (*hat)! *Es ist okay sich in Zukunft davon zu distanzieren!
Das ist in dem Zwang-System indem ihr freiwillig mitmacht schwer möglich!
(Für diejenigen Arbeitslosen die nicht freiwillig an den Kursen teilnehmen - seid ihr zum Teil Gegner)
Ich höre aber gerne, dass es einen Ansatz der TrainerInnen-Organisation gibt und erhoffe mir davon, dass ihr euch nicht mehr mit Haut und Haaren ans AMS ausliefert und zumindest bei Sittenwidrigkeit / Rechtswidrigkeit ein geschlossenes NEIN an das AMS zurück sendet! Bzw. VwGH-Konformität einfordert!

Möchte aber erwähnen, dass mein letzter Kurs erträglich war, weil die TrainerInnen die Realität nicht verweigerten!
Heisst: Rücksicht auf die Arbeitsmarktlage genommen hatten, dass Problem auch als gesellschaftliches erkannten und nicht, wie noch vor kurzen, die Schuld ausschliesslich individuell zuwiesen und den Mißerfolg in der fehlenden Einsatzbereitschaft des Betroffenen suchten. War für mich sehr wichtig!
(Subjektive Wiedergabe)

Ersetzt aber nicht die freiwillige Teilnahme, die auch Qualität erfordert!

15.06.2007 um 14.09 Uhr Anmerkung: Euch TrainerInnen muss klar sein.....
Ich finde diese Anmerkung genial und bin der selben Meinung.
Die Qualität der Kurse muß sich bessern, dazu hat auch jeder einzelne Trainer selbst Gelegenheit.

14.06.2007 um 14.32 Uhr - von M. To.. - Urlaub


hallo!
ich habe da einer frage !
ich fahre die erste juliwoche ins burgenland auf urlaub!
schon bezahlt und gebucht im märz !
jetzt wurde ich arbeitslos vor 3 wochen und heute hatte ich einen kontrolltermin beim ams in t.!
jetzt folgendes:
jetzt habe ich einen neuen termin für 3 juli bekommen aber da kann ich nicht weil ich auf urlaub bin!
ich fragte ob er mir nicht eine woche früher oder später einen termin geben könnte!
schlicht antwort des \"menschlichen\"??? ams menschen!
es gibt keinen urlaub wenn ich nicht komme sperren sie mir das geld!
sehr menschlich muss ich schon sagen aber typisch ams!!!!!!!
kann ich da was machen dagegen oder ist das überhaupt zulässig wenn ich im inland urlaub mache?
bitte um antwort!

Antwort:
Urlaub im Inland?
Gehen sie auch zum Vorgesetzten und geben sie Bescheid! Vielleicht begleitet sie eine Vertrauensperson / Zeuge!
Es darf laut AMS Mitarbeiter zu keiner Sperre kommen.
Wenn doch legen sie sobald der Bescheid über die Sperre kommt Berufung ein! Sie melden sich sofort nach dem Urlaub beim Berater zurück. Dann handelt es sich um knapp eine Woche Sperre, die in der Berufung aufgehoben werden müsste!
(ohne Gewähr)

14.06.2007 um 11.16 Uhr - von Kn**. - Dienstvertrags bei Fa. Trendwerk liegt unter dem Existenzminimum.


Ich habe mich zur Unterzeichnung eines Dienstvertrags bei Fa. Trendwerk entschieden. Monatlich werde ich 695.- Euro ausbezahlt bekommen. Soweit ich weiß, liegt dieser Betrag unter dem Existenzminimum. Zahlt das Bundessozialamt eine Differenz aus oder kann ich sagen, dass ich ab sofort (und hoffentlich nicht lange) unter dem Existenzminimum leben muss?

Antwort:
Mir ist kein Fall bekannt! Stellen sie beim Sozialamt einen Antrag für die Differenz! Bitte um Information!
Sie haben sich freiwillig dafür entschieden!
Für Freiwillige ist der KV. der TransitmitarbeiterInnen.pdf gültig!
Besuchen sie die AK, Unterstützung gegen Trendwerk bei zu geringer Entlohnung ist möglich/wahrscheinlich! Sie sind nicht der erste!
Stellen sie die Frage der Differenz auch Trendwerk!

14.06.2007 um 9.58 Uhr (verö.) - von M**. - Kein Mitgefühl und Hilfe von AMS - Werden die Mitarbeiter nach Gewissenlosigkeit ausgesucht? Wie kann man sich sonst an der Vernichtung eines Menschen beteiligen?


Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner Auswegslosigkeit, in der Hoffnung das Sie die Einzigen sind, die mir vielleicht helfen können, wende ich mich verzweifelt an Sie.
Nachdem ich beim AMS P. interveniert habe, mir aber der zuständige Berater Hr. N. aber am Telefon aufgelegt hatte, da er sich nicht zuständig fühlt, schildere ich Ihnen den Sachverhalt.
Aus der Stellenliste des AMS suchte ich mir 2 Firmen aus um eine Anstellung zu bekommen. Diese Firmen ließen mich jeweils 2 Tage Probearbeiten und stellten mir dafür weder eine Arbeitsbescheinigung aus noch wurde ich für meine vollste Mitarbeit entlohnt. AK Wien Termin habe ich auch ausgemacht, aber der íst erst am *.2007.
Darauf strich mir das AMS meine Notstandshilfe und zwang mich einen (aus meiner Sicht völlig sinnlosen Kurs , den ich schon mal absolvierte) zu besuchen.
Nun ist es aber so daß ich weder finanziell in der Lage bin die Fahrtkosten noch für lebenswichtige Nahrung meines Sohnes noch für mich aufzukommen, denn ich habe weder Familie noch sonst jemanden der mir Geld leiht.
Auf meine Anfrage beim AMS wie ich zum Kurs komme, der ausgerechnet noch genau auf der gegenüberliegenden Seite Wiens ist, ohne Fahrschein, wurde mir mitgeteilt, daß das mein Pech wäre und wenn ich deswegen den Kurs nicht besuche mir ohnehin der Anspruch auf Notstand verwehrt bliebe.
Auch beim zuständigen Sozialamt konnte mir nicht geholfen werden, da ebenso keine Termin frei wären.
Ich teilte dem AMS mit das ich diesen Zustand nicht akzeptieren könne und somit weiter intervenieren müßte, wurde mir mit: Des kennans gern mochen. geantwortet und aufgelegt.
Ich bin am Ende und weiß nicht mehr weiter. Ich habe mehrere Bewerbungsgespräche jede Woche, doch mit 40 Jahren und ungelernt ist es eben nicht so einfach.
Am meisten erschüttert mich die frechen und herablassenden Antworten des AMS. Bin ich kein Mensch nur weil ich keinen Job bekomme? Muss ich mich so behandeln lassen? Und vor allem, was soll ich machen? Wie komme ich morgen zum Kurs? Schwarzfahren und eventuell erwischt werden?
Ich bitte Sie inständig mir weiterzuhelfen, da ich suizidgefährdet bin und auch dementsprechende Medikamente einnehmen muß, indem Sie mir Ratschläge geben, die mir weiterhelfen.
Momentan sehe ich keinen Ausweg und fühle mich aussätzig und für diese Gesellschaft wertlos.
In der Hoffnung auf Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Antwort per E-Mail

12.50 Uhr von Helga
War auch in dieser Situation. Bitte keinen Blödsinn machen! Dein Leben kannst vielleicht wegwerfen, wenn Du völlig alleine bist. Hast Dir vielleicht schon einmal überlegt, dass Dich Dein Sohn braucht? Für ihn ist es wert zu leben!
Bitte gib nicht auf!!! Wende Dich eventuell auch blitzartig an eine Hilfsorganisation wegen Lebensmittel usw.
Frag bitte auch dort wegen einem Job nach.

15.42 Uhr von M**. es ist leider fast zu spät, mit der Rettung eingewiesen.
Lieber Christian,
es ist leider fast zu spät, ich wurde gestern noch mit der Rettung nach einer Medikamentenvergiftung und den Versuch mir die Pulsadern zu öffnen, in die Psychatrie eingewiesen.
Habe aber auf Revers diese wieder verlassen. Mir wurden starke Medikamente verschrieben, die mich derzeit ruhigstellen und meinen Nahrungsdefizit erträglich machen.
Vielen lieben Dank für deine Mail, muß gleich wieder heulen.
Trotzdem Danke, es ist schön, wenn es noch Menschen gibt die an andere denken!!!!
Gott segne Dich!!!!
Liebe Grüße


Anmerkung 10,30 Uhr
Die Überschrift soll und muss wachrütteln! Ich kenne sehr wohl AMS Mitarbeiter die mit der gewählten Einführung nichts zu tun haben!
Ich kann und will es einfach nicht glauben - solche Einträge setzen mir immer wieder zu.
Auch wenn der Umgang mit arbeitslosen Personen politischer Wille/Weisung ist, trägt das AMS Verantwortung. Die Menschen die diese Fälle zu verantworten haben nenne ich Monster!
An das AMS, horcht nicht mehr auf Bartenstein, diese gefühlskalte / gefühlskranke Person!
Es braucht eine Analyse, um zu verstehen warum die SPÖ hier mitmacht!
Karriere-, Machtstreben, egoistischer Materialismus / Opportunität, Ignoranz, Diese Eigenschaften machen solche Verachtung möglich und bestimmen unsere Politik!

14.06.2007 um 9.24 Uhr - von Kathrin - Geschützte Bemessungsgrundlage


Hallo,
ich war jahrelang auf der Suche nach einem Fulltimejob. Jetzt hätte ich vielleicht die Möglichkeit, wenigstens halbtags zu arbeiten. Wenn ich dann aber wieder AMS Geld oder Notstandshilfe beziehen müsste, bekomme ich im Normalfall weniger Unterstützung. Das gilt aber angeblich nicht für ältere Arbeitnehmer. Ich bin 51 Jahre alt und derzeit Notstandshilfebezug.
Ich würde mich über Infos dazu freuen. L.G.

Antwort:
Geschützte Bemessungsgrundlage ab dem 45. Lebensjahr

13.06.2007 um 19.50 Uhr - von Th. Pe- Job-Transfair Ende nie:-(


Heute Nachmittag musste ich zur Niederschrift und erneuter Zuweisung zu Jobtransfair bei meiner Ams- Beraterin vorsprechen. Beim letzten Termin hatte sie ja völlig Entnervt die Zuweisung zerrissen und mir diesen Termin gegeben.

Also Fakt ist: Ich wurde heute Maßgeblich in die Enge geredet. Sie müssen sie, dürfen nicht und wehe wenn nicht, §10 kam so oft vor das ich von ihm träumen werde.
Sie drohte halt nein Sie KLÄRTE mich auf, dass bei nicht erscheinen bei Jobtransfair mir die Notstandsbeihilfe gesperrt wird und natürlich würde ich recht bekommen nur das dauert halt ca. 2-3 Monate. Hr. Peschat wollen sie sich das wirklich antun, gehns doch hin *Schlangengrinsen*
Und obwohl ich ihr beim letzten Termin eindeutig zu Verstehen gab dass es sich in diesem Fall um Nötigung usw... handelt hat sie es dennoch getan.
Der Termin bei Jobtransfair wurde unter §49 ALVG gestellt usw.
Ziel der Maßnahme sei: Job-Transfair soll mir beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt behilflich sein.
Art der Maßnahme: Traineeprogramm als Vorbereitung auf eine Anstellung als Transitarbeitskraft für 1-9 Monate bei Job-Transfair (Überlassung an Partnerunternehmen) oder zur Vermittlung in eine Anstellung bei eine der Job-Transfair Partnerfirmen.

Dauer der Maßnahem 1-9 Monate.
Wir ersuchen sie, sich umgehend für das ausgeschriebene Arbeitsverhältnis zu bewerben.
Mit diesem Schreiben wurde mir ein Betreuungsplan ausgehändigt worin ein extra angekreuzter Passus steht: DAS AMS UNTERSTÜTZT SIE BEIM ÜBERWINDEN VON HINDERNISSEN BEI DER VERMITTLUNG,UND ZWAR MIT DER ZUWEISUNG ZU JOB-TRANSFAIR.

In der Niederschrift stand dann folgendes:

Aufgenommen mit: Thomas P.
Ort und Zeit der Amtshandlung: Regionale Geschäftstelle Redergasse, Uhrzeit Datum
Geleitet von (DATENSCHUTZ)
Weitere amtliche Organe und sonstige Anwesende: Keine (Später kam dann ihr Kollege hinzu weil ich nicht Unterzeichnete)
Gegenstand der Verhandlung: Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme

Der Gesetzgeber regelt in § 10 ALVG:

Wenn eine arbeitslose Person ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, so verliert sie für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf die Arbeitslosen (Notstandshilfe). Die Mindestdauer des Anspruchverlustes erhöht sich mit jeder weiteren Pflichtverletzung um weitere zwei Wochen auf acht Wochen. Die Zeiten des Anspruchverlustes verlängern sich um die in ihnen liegenden Zeiträume, während deren Krankengeld bezogen wird.

Die Aufnahme dieser Niederschrift erfolgt in Vollschrift:
Mir wurde heute aufgetragen, an folgender Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Beginn der Maßnahme: Jobtransfair blablabla..
Der Grund für die Zuweisung zu dieser Maßnahme ist, dass ihre eigeniniative Arbeitssuche und die Vermittlungsversuche des AMS bislang ergebnislos geblieben sind.
Nach Ansicht des AMS ist dies auf die eingetretene Distanz zum Arbeitmarkt und im speziellen auf folgende Umstände zurückzuführen.

UNAKTUELLE VORSTELLUNG VOM ARBEITSMARKT
ENTMUTIGUNG WEGEN ERFOLGLOSER BEWERBUNG
UNZUREICHENDE INFORMATION ZUR SELBSTSTÄNDIGEN BERUFPLANUNG
UNZEITGEMÄSSE BEWERBUNGSECHNIK UND UNTERLAGEN
VERMINDERTE GELEGENHEIT SOZIALER KONTAKTE ZUR PFLEGE BZW. NRU ZU KNÜPFEN
REDUZIERTE MÖGLICHKEIT DIE KOMMUNIKATIVE FÄHIGKEIT WEITERZUENTWICKELN:

Die Maßnahmen dauern fünf Wochen und beinhalten jedenfalls eine Berufsorientierung, ein Bewerbungs- und ein Kommunikationstraining. Ferner werden Trainings in den Bereichen Stress-, Konflikt- und Zeitmanagement angeboten. Innerhalb der Maßnahme können auch Praktika absolviert werden. Zudem wird über Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung informiert. Nach Ansicht der regionalen Geschäftstelle ist die Maßnahme geeignet, die festgestellten Vermittlungshindernisse zu beseitigen.

Möglichkeit zur Stellungsnahme: (hier wurde ich gar nicht gefragt und war vorgedruckt).
Ich möchte zu der angeboten Maßnahme nicht Stellung nehmen.

Ich wurde ausdrücklich hingewiesen, dass gemäß §10 ALVG die Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund (bzw. ein Nichterscheinen am 1 Kurstag), oder die Vereitelung des Erfolges diese Maßnahme den Verlust des Leistungsanspruches für mindestens sechs Wochen nach sich zieht.

Ich möchte hier anmerken das ich bereits im Jänner 6 Wochen Jobexpress und im April 5 WOchen Trendwerk hinter mir habe. Bewerbungsschreiben (Bewerbungsmappe nach neuem Standart) ist sowieso vorhanden und als ehemaliger Selbstständiger (vor einem Jahr) keine Ahnung vom Arbeitsmarkt zu haben ist wohl kaum der Fall.
Ich ahb sogar bei Trendwerk am Kommunikations, Zeit und Stressmanegementkurs teilgenommen. Kontakte pflegen ich regelmäßig im Kampfsportverein.
Bin weder Eigenbrötler Eremide oder Nomade.

Ich hab die Nase gestrichen voll.
Jetzt gehts an die Front. Und bin bereit fürs Äußere.
Bitte Hr. Moser wie soll ich nun am besten vorgen?

Antwort:
Diese Äusserungen sind mit Amtsmissbrauch gleichzusetzen!
Das Problem ist die Beweisbarkeit! Sie brauchen einen Zeugen! Wenns möglich ist lassen sie sich von einer Vertrauensperson begleiten.
Solche Äusserungen wird sie dann nicht von sich geben. (Charakterlos)

Der
5 Wochenkurse ist noch nicht ausjudiziert! Da sie aber schon mehrere Deppenkurse absolviert haben, fehlen ihnen diese vermittelten Inhalte nicht.
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

§49 Der Informationstag

Beim 1-9 monatigen Transitarbeitsplatz verhält es sich anders! Wenn der unter §10 Androhung vermittelt wird, handelt es sich um (schwere) Nötigung!
Legen sie ihr die Kopie der VwGH Erkenntnis vor und verlangen sie darauf eine Unterschrift - zur Kenntnisnahme!
Natürlich wird sie Verweigern - darum nehmen sie genau für diesen Besuch einen Zeugen mit!

13.06.2007 um 13.09 Uhr - A. H*. - §49 statt §10 / 5 wochen Kurs ausjudiziert


Sehr geehrter Herr Moser,
früher bekam ich immer Kurse auf denen §10 als sanktion bei nichterscheinen angeführt war.
Jetzt bekomme ich immer schreiben mit §49 (kontrolltermin).
Was ist der §49 und warum nehmen die den §10 nicht mehr als androhung ?
Wann wird der vorgeschaltete 5 wochen Kurs ausjudiziert.
mfg AH

Antwort:
§49 Der Informationstag wird als Kontrolltermin ausgeschrieben! Das nicht-erscheinen wird sanktioniert! Üblich ist eine Sperre bis zum zurückmelden beim BeraterIN!
§10 kommt dann bei der Vereitelung oder Weigerung zur Anwendung!
Viele Massnahmen sind laut VwGH nicht sanktionierbar/freiwillig! In diesem Fall wird der Bezug rechtswidrig gestrichen! Die Berufung/Beschwerde hebt die Sperre auf! Wer nicht informiert ist und keine Berufung einlegt hat Pech. Die Sperre bleibt und das Geld ist weg!
Zum Teil musste , durch die Arbeit einiger Initiativen, das AMS auf VwGH Erkenntnisse Rüchsicht nehmen und auf die Androhung des §10 verzichten.

5 Wochenkurs ausjudizieren heisst, dass ein Betroffener der verweigert nach der Sperre Rechtsmittel ergreifft, die Instanzen bis zum VwGH durchjudiziert und uns über die Rechtsprechung informiert! ( Berufung / Beschwerde )

13.06.2007 um 12.29 Uhr - von Mag. A. - Deppenkurs: zu alt um mir meine Zeit stehlen zu lassen! Mentor GmbH&Co


hallo christian! von phase 1 mit sudoku spielen und anderen tollen aufgaben ( dies soll speziell meine integrationsmöglichkeiten abgechecht haben) soll ich jetzt ab montag in die phase 2 kommen: 20 wochen den ganzen tag allgemeines getue, wie in schon einigen solchen deppenkursen. Ohne plan und ziel.Was tun? Nicht hingehen und auf Sperrbescheid warten um dagegen zu berufen? Ich bin mit 49 zu alt um mir meine zeit stehlen zu lassen, nur um aus der statistik zu fallen. Ich bin unheimlich zornig

12.06.2007 um 15.55 Uhr - von E*.T*. - Begleitung zu Vorstellungsgesprächen?


Informationsveranstaltung !
Schönen guten Tag,
Ich war gestern bei der Informationsveranstaltung Context die keine Kursmassnahme ist sondern eine Betreuung (mit Begleitung zu Vorstellungsgesprächen Dauer 12 Monate) wo mir ein dubioser Fragebogen ausgehändigt wurde. Nachfolgend ein kurzer Auszug:
Wie hoch ist ihr derzeitiger AMS-Bezug?
Schulden?
Exekutionen? Wenn ja in welcher Höhe?
Gesundheitliche (physische & psychische) Einschränkungen: Wenn ja welche?
Suchbedingte Einschränkungen:
Wenn ja welche: Drogen, Substitution, Alkohol, Medikamente; Spiel.
Vorstrafen?
Einwandfreier Leumund?
Bin ich verpflichtet diese Angaben zu tätigen?
Muß ich diese Betreuung annehmen oder kann ich diese ablehnen?

Vielen Dank für die Info & liebe grüße

Antwort:
Aufsuchende Vermittlung freiwillig.
Vermittlung unter §10 erfüllt den Tatbestand der Nötigung / Amtsmissbrauch
Coaching keine Maßnahme!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Unterrichten sie die Kursteilnehmer über die Freiwilligkeit!
Legen sie ihrer BeraterIn die Kopien der Links vor. Lassen sie sich die Kenntnisnahme unterzeichnen und klären sie ihre BeraterIn darüber auf, dass sollten sie nochmals unter §10 dorthin vermittelt werden oder das Geld wegen der Weigerung gesperrt werden sollte, es sich ab jetzt um schwere vorsätzliche Nötigung handelt! Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

Sensible Daten: Sind besonders schutzwürdige Daten deren Erhebung und Verwendung ohne Zustimmung des Betroffenen bzw. konkrete Gesetze prinzipiell untersagt ist.
Datenschutz
(Ohne Gewähr)

23.36 Uhr von P. B. - http://ist.twoday.net/
Phönix+Lenus=tot, es leben Monsun (FAB) und Context. Nun lese ich hier, auch via Context versuchen sie nach wie vor die aufsuchende vermittlung. es ist garnicht so leicht, da rauszukommen. bist mal drin, kommst garnicht raus: handle rechtzeitig, drucke die entsprechenden texstellen (herr moser verlinkt sie immer hier) aus und nimm sie zum erstgespräch mit. vermittle eindringlich, dass du sehr wohl selber intensivst mit deinen bewerbungen befasst bist, belege dies mit allem was du hast. sprich viel, eindringlich doch nicht offensiv - bring papier. papier, papier. deine aufsuch-beraterin wird verwirrt wirken, hinterrücks weiss sie aber, dass du nicht gezwungen werden kannst. gehe eiligst zu deinem amsler und setz ihn in kenntnis, dass hr nicht übereingekommen seid - etwa weil du in sachen bewerbung autonom bist+ dies belegen kannst. unterschreibe nix und lass dir keine terminkarte seitens der aufsuchenden geben. ist der amsler ok, dann kommst aus dem aufsuchenden prog!
ramm mit blauem aug davon. fazit: informier dich rechtzeitig! zu spät ist meines erachtens wennst drin bist. so hab ichs zumindest gmacht und es hat geklappt.

12.06.2007 um 8.11 Uhr - von Th. Me - Zuschuss wegen Kredit?


Hallo, ich wohne seit 4 Jahren in meinem selbst gebauten Eigenheim. Wurde ca . zur selben Zeit arbeitslos. Für den Bau des Hauses habe ich mir einen 70.000 ? Kredit aufgenommen. Kann es wirklich sein das ich keine Zuzahlung zum Kredit bekomme, weil ich alleine im Haus lebe? laut AMS gibt es erst mehr Geld, wenn ich eine Lebensgemeinschaft im Haus habe. Kann doch nicht sein oder???!

13.06.2007 Antwort: AMS - Auskunft
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht eine Berücksichtigung eines Kredites für ein Eigenheim nur bei der Notstandshilfe und nur unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer Freigrenzenerhöhung bei einem Partnereinkommen vor. Bei alleinstehenden Personen erfolgt bei der Notstandshilfe KEINE Berücksichtigung eines Kredites (da es keine Freigrenzen gibt und somit auch keine Freigrenzenerhöhung) für ein Eigenheim. Auch beim Arbeitslosengeld findet ein Kredit für ein Eigenheim keine Berücksichtigung. Man kann generell auch nicht sagen, dass es bei einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft mehr Geld gibt, denn das Einkommen des Partners/der Partnerin wird auf die Notstandshilfe ja angerechnet und es erfolgt lediglich eine Erhöhung der gesetlichen Freigrenzen bei einem
Kredit für ein Eigenheim und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hat der Partner die Partnerin kein Einkommen, dann kommt es auch nicht zu einer
Freigrenzenerhöhung.

11.06.2007 um 20.20 Uhr - von M. Pe. - Arbeitstraining statt Englischkurs


Sehr geehrter Herr Moser,
im nachhinein bedanke ich mich für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 2.6. (Arbeitstraining statt Englischkurs).
Nun schaut die Situation wie folgt aus: Ich wollte diese Problematik mit meiner Beraterin besprechen. Diese erklärte mir telefonisch auf meine Einwände, dass ich mich gerade mitten im Englischkurs befinde, dass dieser nicht die höchste Priorität hat und ich soll zum vorgeschriebenen Termin zum SÖB gehen. Sie sagte auch, dass wenn ich dort erkläre, ich mache einen Kurs, den ich auch abschließen möchte, sind meine Chancen auf Einstellung Null. Und betonte nochmals, Job hat die höchste Priorität. Ich habe zwar darauf hingewiesen, es handelt sich bei diesem Job zuerst nur um einen Arbeitstraining, aber das ist angeblich die Auflage.
Sie haben mir geraten, dass die Teilnahme an dieser Maßnahme freiwillig ist. Nun habe ich aber Angst vor einer Sperre und möchte den Termin wahrnehmen. Wie soll ich mich beim SÖB verhalten? Muss ich denn verschweigen, dass ich derzeit einen anderen Kurs mache? Kann ich darauf bestehen, diesen Kurs zu Ende zu bringen - habe ich einen Rechtsanspruch auf diesen Englischkurs? Betreuungsplan gibt es nämlich nicht mehr, der alte ist bereits seit drei Monaten abgelaufen.
Und noch eine lezte Frage bitte: Wenn ich die Beschäftigung im SÖB annnehmen müsste und die wäre niedrig bezahlt, falle ich dann in meinem Alter (50+) nach Ende dieses Dienstverhältnisse (6-8 Monate) in eine andere Notstandshilfe - Berechnungsgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort:
Ab dem 45. Lebensjahr haben Sie eine geschützte Bemessungsgrundlage, dann kann es nicht mehr weniger werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Englischkurs.Ich kann nicht folgen. Denn haben sie vom Berater vermittelt bekommen? Warum sollte er jetzt unterbrochen werden. In der letzten Antwort habe ich ihnen schon geschrieben, dass die Teilnahme freiwillig ist, wenn es sich um einen 6 - 8 monatigen Transitarbeitsplatz handelt!
Es liegt also bei ihnen!
Sie können versuchen mit den Kursbetreibern eine Übereinkunft zu erzielen.
Sie machen den Englischkurs fertig und fangen dann freiwillig beim SÖB an, so sie das auch wollen. Legen sie dort die Kopie über die VwGH Erkenntnis vor, damit die wissen, dass sie über die Freiwilligkeit Kenntnis haben.

21.26 Uhr von M. Pe.
Danke Herr Moser für Ihre prompten Hilfestellungen. Vielen vielen Dank.
Nur noch zu Ihrer Information: Ja, es ist tatsächlich so, ich werde von einem und demselben Berater in zwei verschiedene
Maßnahmen gleichzeitig geschickt! Ich kann dem auch nicht mehr folgen

11.06.2007 um 17.13 Uhr - von M+. - neuen Antrag im Krankenstand?


Hallo.

Ich hatte letzte woche ein für 5 Wochen befristetes Dienstverhältniss begonnen. Leider wurde ich nach dem 2 Tag krank.
Heute erhielt ich meine Kündigung (rechtlich in Ordnung in der Probezeit wie ich im Internet herausgefunden habe)
Von wem erhalte ich nun Geld ? Von der Krankenkasse ?
Und wie verhält sich das wenn ich nach dem Krankenstand wieder zum AMS gehe? Auch wenn der Krankenstand über die Dauer des befristeten hinausging ? Meine fürs AMS zählt ja nur das Ich gekündigt wurde ?
Mit Bitte um Hilfestellung zur Vermeidung von finanziellem Engpaß, DANKE

von AMS-Mitarbeiter
Im Krankenstand kann kein Antrag gestellt werden, weil die Arbeitsfähigkeit
die Voraussetzung für den Anspruch ist (außer man beantragt
Pensionsvorschuß). Wenn die Krankenstandsdauer schon bekannt ist, kann man
aber den Antrag auch schon ein paar Tage früher stellen. Wenn man vorher
arbeitslos war und Dienstverhältnis und Krankenstand unter 62 Tage waren,
braucht man keinen neuen Antrag. Wohl aber braucht das AMS neben der
Arbeitsbescheinigung (oder der Kopie der Abmeldung bei GKK) auch eine
Krankenstandsbescheinigung von der Gebietskrankenkasse.

Antwort:
Solange sie im Krankenstand sind bekommen sie von der Krankenkasse das Krankengeld! Am Tag der Gesundmeldung besuchen sie das AMS!
Da sie im Krankenstand gekündigt wurden, gibt es keine Sperrfrist!

11.06.2007 um 15.18 Uhr - von K.N. - Informationsveranstaltung


schönen guten tag,

ich bin seit einem jahr nach gescheiteter existenzgründung wieder arbeitslos und beziehe notstandshilfe. im nov./dez. 2006 hab ich die sinnlose bfi praktikums- und aktivierungsbörse besuchen müssen.
heute bekomme ich per post eine einladung zur informationsveranstaltung für implacementstiftungen. veranstalter AMS wien fachzentrum handel.
was genau ist das? muss ich das machen? muss ich überhaupt zu der infoveranstaltung hingehen?
die schicken mir das einfach und ich hab keine ahnung, worum\'s dabei geht!! das ist wie immer eine unglaubliche frechheit!
vielen dank für ihre infos + liebe grüsse

Antwort
von Stephan
die auslegung des §49 alvg ist strittig.
hier müsste eine eindeutige rechtssprechung des vwgh durchjudiziert werden.
auf jeden fall ist die vermittlung zu vermittlern durch vwgh erkenntnisse als rechtswidrig gefestigt worden.
somit kann also nur ein informationstag mit §49 meldetermin behaftet sein.

Berufung bei - Infoveranstaltung als Kontrolltermin (ohne Gewähr)
Vorsicht - wenn ein AMS Mitarbeiter anwesend ist! Dies gehört ausjudiziert!

Es ist zu empfehlen, die Infoveranstaltung zu besuchen! Wenn es sich bei dieser Veranstaltung um eine Ausbildung über eine Implacementstiftungen handelt, so nehme ich an ist die Teilnahme freiwillig. Ansonsten mit genauen Informationen/Kursinhalte wieder melden!

11.06.2007 um 8.24 Uhr - von Pe. Hö. - Lebensgemeinschaft


Komme gerade vom AMS.Habe dort nach dem Krankenstand meine Notstandshilfe neu beantragt und gleich dazugesagt,dass mich meine Lebensgefährtin in keinster Weise mehr finanziell unterstützt.Dazu sagte mir der Betreuer,dass eine gemeinsame Wohnadresse gleichbedeutend mit einer Lebensgemeinschaft ist.Auf mein Argument,dass eine gemeinsame Wohnadresse noch lange keine Lebensgemeinschaft sei,da die Voraussetzungen(wirtschaftliche,sowie sexuelle Gemeinschaft fehlen),sagte er mir,dass dieses für das AMS nicht gelte.Wie soll ich mich weiter verhalten,von AMSand kann ich mir keine Hilfe erwarten,da warte ich noch seit geraumer Zeit(ca.5-6 Wochen) auf Antwort.Wer kann mir dazu etwas sagen,ob das wirklich der Wahrheit entspricht,was mir gesagt wurde.Da ich nur ?170,- monatlich bekomme und die halbe Miete,die ich bezahlen muß ?150,- beträgt,die restlichen ?20,- für Strom sind,bleibt mir ? 0,- zum Leben.Dazu sagte mir wieder der Betreuer,es tut ihm leid,da könne er nichts machen,Gesetz ist Gesetz.

Antwort:
Geben sie eine schriftliche Erklärung ab, dass es sich um eine Wohngemeinschaft! und keine Lebensgemeinschaft handelt! Ihre Lebensgefährtin soll mit unterschreiben. Ebenso Zeugen so es welche gibt!

Bei AMSand brauchts einen persönlichen Besuch! Jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr in der Stiftgasse 8 - 1070 Wien

11.06.2007 um 8.24 Uhr - von G. Z. - Vorlesung: Welt-, und Menschenbild


guten tag!
ich bin komponist und trete demnächst mit meinem ensemble auf, wobei ich zwischen den stücken texte zum thema arbeit versus müßiggang vorlese. ich möchte auch den teil \"Neoliberalismus\" aus dem artikel: Existierendes (neoliberales) Welt-, und Menschenbild, den ich auf ihrer website gefunden habe, vorlesen und hätte dazu gerne ihre genehmigung.
lieben gruß

10.06.2007 um 21.42 Uhr - von M*. - Unterstützung von AMS?


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin seit einiger Zeit bei einer Firma angestellt!
Die verhältnisse dort sind aber dermassen bescheiden...ca 90% der Mitarbeiter wollen aufhören, Betriebsklima ist praktisch keines mehr vorhanden! es gibt noch viele weitere Sachen aber möchte hier nicht alles auflisten!
ich war also mal bei meiner AMSberaterin, und habe ihr die Verhälltnisse dort geschildert und mein Interesse daran das ich in den nächsten Monaten auf jeden Fall von dort weg will!
Ich bekamm so viel als Antwort wie das sie keine Zeit dafür hätte da sie sich um die richtigen Arbeitslosen kümmern muss und ob ich zu faul bin dort zu arbeiten und mir vielleicht selber was zu suchen.
Mein Gegenargumente waren ob es ihr 1. lieber wäre wenn ich einfach kündige und mich arbeitslos melde, und 2t. das ich selber zwar schaue aber AMS doch paar Infos mehr reinbekommt als ich!
Auf jedenfall kamm ein riesiger Streit raus an desem Ende ich ziemlich Heißgelaufen den Raum verlassen habe!
Meine Frage ist nun bekommt man wenn man nicht arbeitslos ist wirklich garkeine Unterstützung vom AMS wegen einem Jobwechsel Umschulung und benötigte kurse und der gleichen oder gibt es noch andere Ämter die einem hier unterstützen?? mfg

Antwort:
Ihr Fall zeigt, dass man von einigen/vielen AMS-MitarbeiterInnen eher mit Stigmatisierung anstatt Hilfe zu rechnen hat!
Hilfe nur wenn gleichzeitig die auszuzahlenden Unterstützungsbeträge verringert werden. Bevor sie nicht erneut arbeitslos gemeldet sind, wird sie das AMS nicht unterstützen!
Eine Möglichkeit für einen neuen Beruf sind Zeitungsannoncen.

8.06.2007 um 21.49 Uhr - von A. M. - als "Berater" beim AMS beworben!
"zu scheitern" ist fast schon ein "Adelsprädikat"


Servus Christian;

ich hatte mich ja als "Berater" beim AMS beworben, wobei mir ohnehin von vornherein klar war, dass ich damit in einer merkwürdigen Situation bin. Aber nach längerer Erwerbsarbeitslosigkeit geht man sogar diesen Schritt, auch wenn er jeglicher Logik zu widersprechen scheint. Egal: Beim sogenannten "Assesement Center" war Schluß. Mir wurde attestiert, dass ich für den Job als Berater "nicht geeignet" sei. Nun gut, das war mir schon vorher klar. Dieser engmaschige "Tätigkeitsbereich" kann nur für Menschen "geeignet" sein, die sich total abgrenzen, und Erwerbsarbeitslose nur als gesichtslose Menge definieren.

Es war nicht uninteressant, das Rekrutierungsverfahren mitzuerleben. Angesichts dessen verwundert es nicht, dass viele Berater absolute Inkompetenz verkörpern. Widerrechtliche Vorgaben zu erfüllen, und Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu traktieren, die jeglicher Sinnhaftigkeit entbehren, widerspricht dem gesunden Menschenverstand.

Ja, ich bin also "nicht geeignet", und was hätte ich mir sonst erwarten sollen? An diesen Kriterien "zu scheitern" ist fast schon ein "Adelsprädikat". Ich kann mir sehr gut vorstellen, welche Typen weitergekommen sind (nach dem AC ist die Sache ja noch lange nicht gegessen!). Und zwar genau jene, die mir suspekt erschienen sind. Berechnende, kalte, zum Teil selbstbeweihräuchernde Typen. Traurig, so was!

Ich bedaure es nicht, bei diesem AC "durchgefallen" zu sein, jedoch bin ich stärker denn je davon überzeugt, warum das AMS für viele Menschen nur als Brechmittel durchgehen kann.
Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind das Aushängeschild, und wenn diese auf unnachvollziehbare Weise nach kuriosen Methoden ausgewählt werden, ist die Kacke am Dampfen, und daran wird sich so schnell nichts ändern.

Liebe Grüße,

8.06.2007 um 19.27 Uhr - http://solidaritaetsgruppe.lnxnt.org/


hallo,
da ihr ja auch einen text über uns auf eurer website habt, wollten wir euch informieren, dass wir nun auch eine eigene (noch sehr bescheidene) website haben.
unter anderem finden sich die aktuellen beratungstermine und verschiedene infomaterialien, welche laufend ergänzt werden sollen.
wär nett wenn ihr uns verlinken würdet:

8.06.2007 um 13.33 Uhr - Anonym - Deppenkurs


Hallo!
Komme gerade von einem AMS-Kontrolltermin zurück, wo mir gesagt wurde, dass ich mich in der nächsten Woche beim BFI bei Fr. ... melden soll bzgl. dem Kurs Jobfit (Dauer 5 Wo.)
Habe diesen gleichen Kurs schon einmal im Herbst 2005 besucht.
Soll ich gleich sagen, dass ich den Kurs nicht mache oder einfach nicht hingehen? Was ist besser?

Antwort:
Wenn ihr Entschluss der Weigerung feststeht, dann teilen sie dies, am Tag des Kursbeginns, ihrer BeraterIn mit!
Weigerungsgründe: 5 Wochenkurse
Bitte um Information über Ausgang!

6.06.2007 um 23.12 Uhr - von L. - .... von meiner Beraterin hintergangen fühle.


Sehr geehrter Herr Moser !

Sie haben auf "soned" am 1.6.2007 um 00.06 meinen Beitrag veröffentlicht. Ich habe mir Ihre Antwort ausgedruckt. Mit dieser bin ich heute zu meiner Beraterin auf das AMS gegangen. Ich habe ihr erklärt ich kann mich nicht unter Druck bewerben, und schon gar nicht kann ich 3 Berwerbungen pro Woche liefern. Es sei denn ich bewerbe mich irgendwo. Sie meinte ich muß aber bei W. die Bewerbungen abliefern. Als ich ihr den Ausdruck gezeigt habe, mit Ihrer Antwort hat sie gemeint das sie mit mir eine Niederschrift machen kann, das Recht hätte sie. Ich muß gestehen, auch wenn ich Ihre Seite Regelmässig lese Herr Moser, das ich nicht genau weiß was eine Niederschrift bedeutet.

Jedenfalls hat sie gemeint ich soll mir das mit W. ausmachen, sie sitze zwischen zwei Stühlen.
Also bin ich zu W. gegangen. Man höre und staune, dort bekam ich zur Antwort "Wir bekommen den Auftrag vom AMS, das müssen Sie sich mit Ihrer Betreuerin ausmachen". Bin ich nun deren Spielball geworden ?

Die Sekräterin bei W. sagte : "Gut das Sie da sind, Sie müssen etwas Unterschreiben". Ich hatte meine Lesebrille aber nicht mit, deshalb habe ich gesagt : "Leider habe ich meine Brille nicht mit, geben sie mir das Formular mit damit ich es mir Durchlesen kann". Sie hat gesagt "Das Formular darf das Haus nicht verlassen, aber es ist eh harmlos, das können Sie Unterschreiben"

Ich habe es nicht Unterschrieben. Ausserdem hatte es drei Seiten, die werde ich gründlich erstmal lesen falls ich noch die Gelegenheit dazu bekomme. Ein seltsames Gefühl umschleicht mich, das hier noch mächtig Ärger auf mich wartet, weil ich ja "rebelliere"
Ich habe bei meiner Beraterin, als auch bei W. deponiert daß ich das Einzelcoaching auf freiwillige Basis fortsetzen möchte, mich aber nicht zwingen lasse Bewerbungen abzuliefern.
Ich habe mich ganz Selbstständig diese Woche schon bei zwei Stellen beworben. Gibt es Angebote, nehme ich sie wahr. Wenn es keine gibt kann ich sie auch nicht aus dem Zauberhut hervorholen.
Da ich nun Vorgwewarnt bin daß mir eine eventuelle Niederschrift, oder gar der Rausschmiss bei W. bevorsteht wäre ich gerne schon vorbereitet darauf wie ich vorgehe.
Ist es nicht schlimm wenn man sein Recht in Anspruch nimmt, sich "warm" anziehen zu müssen ? Einem der Kampf angedroht wird ?
Herzlichst Ihre L.

Antwort:
Niederschrift
In der Niederschrift wird ihr "Vergehen" aufgenommen und dem Regionalbeirat vorgelegt, der dann über Sanktionen (Bezugssperre) entscheidet.
In der Niederschrift haben beide Seiten Gelegenheit ihre Sachverhaltsdarstellung kundzutun!
Ich rate ab zu unterschreiben und sich bei einer Arbeitsloseninitiative Informationen über die Berufung einzuholen und diese sofort nach Erhalt des Bescheids beim AMS eingeschrieben einzubringen! ( Oder in der Geschäftsstelle abgeben und sich dieses auf einer Kopie bestätigen lassen. )

Wobei das AMS sofort nach Anfertigung der Niederschrift rechtswidrig das Geld sperrt!

Das Recht ist auf ihrer Seite! Legen sie zur Berufung die Kopien der Links bei!
Machen sie das auch schon bei der Niederschrift sollte es zu einer kommen!
Coaching keine Maßnahme (Teilnahme freiwillig!)
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
(Ohne Gewähr)

Die unaufrichtigen Antworten sprechen für sich!
Wenn Bezugssperre trotz anderslautender VwGH Judikatur angedroht oder ausgesprochen wird, so handelt es sich um Amtsmißbrauch / Nötigung!
Dafür sind die BetreuerInnen persönlich haftbar!
Es braucht Anzeigen/Klagen um diese Vergehen/Verbrechen Einhalt zu gebieten!

Ps.: Sie verlangen eine Kopie des Textes den sie unterschreiben sollen,
"weil sie es einer Initiative oder der AK zur Prüfung vorlegen wollen",
bevor sie es unterschreiben!

7.06.2007 um 18.28 Uhr - von L.
Sehr geehrter Herr Moser !

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe meiner Beraterin auch Ausgedruckt "Coaching keine Maßnahme" als auch "Befugnisse nicht an Private delegieren" Sie hat es kurz angesehen und gemeint, sie kann eine Niederschrift mit mir machen, und diese Ausdrucke solle ich bei W. vorlegen. Die Sekräterin hat die Auszüge nicht einmal ignoriert. Sie wollte davon nichts wissen.

Warum meine Beraterin von einer Niederschrift sprach ist mir ein Rätsel. Das "Vergehen" liegt bei ihr, nicht bei mir. Mein "Vergehen" liegt darin daß sie sieht ich kenne zum Teil meine Rechte und lasse auch nicht alles mit mir machen. Ich mache ihr auch noch den Gefallen und gehe freiwillig zu W. Dafür hat sie mir Versprochen nach W. übernimmt das AMS die Kosten bei WIFI für eine Potentialanalyse die ich machen möchte. Kosten : 280.-

Das heißt, wir haben eine Vereinbarung. Du machst dein Einzelcoaching fertig, dafür bekommst du die Analyse bezahlt. Bin gespannt ob das so eingehalten wird von ihrer Seite. Ich werde Sie am laufenden halten Herr Moser.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wären Sie nicht, ich würde mit dem Rücken zur Wand stehen. Aber ich habe den Rückhalt und weiß das ich jederzeit bei Ihnen Nachfragen kann, wenn ich mir nicht sicher bin was ich darf und was nicht. Tausend Dank und meine Hochachtung vor Ihnen und den Einsatz für uns Arbeitslosen. L.G. L

6.06.2007 um 7.24 Uhr - von H**. - so schlecht kanns mir gar nicht gehen,das ich mich noch mal an so ein Amt wende.I - Vom AMS demotiviert!


Lieber Hr. Moser

Ich habe den Eintag bereits gelesen,und bin ihrer Meinung,das die Öffentlichkeit informiert gehört.Muß Ihnen aber sagen,das ich auf der GKK war und es mir schriftlich hab geben lassen,das meine Tochter abgemeldet ist.Wir waren dann sofort beim AMS,dort wurde es natürlich bestritten.

Da meine Tochter,wie sie bereits sagten,ab dem Datum da wir wieder vorsprachen beim AMS ( *.2007)wiedergemeldet war,erhielt sie natürlich sofort wieder Bewerbungen( und das obwohl sie laut GKK nicht mal gemeldet ist).Sie argumentierten damit,das Die GKK langsam arbeitet,komisch,beim abmelden war sie schnell…smile !

Da meine Tochter aber voll im Lernstress steht,wegen ihrer Meisterprüfung,sie aber einen Job annehmen muß,laut AMS(weil vermittelbar) hat sie sich jetzt selbst abgemeldet beim AMS und selbstversichert.

Laut Aussage des OGH darf sie bei einer Bewerbung nicht sagen,das sie nebenbei den Meister macht,weil sie ja sonst niemand anstellt,mit dem wissen,das sie sich danach selbstständig macht.Das war die Aussage der vertretenden Beraterin am AMS .( Fr. H. war wiedermal nicht anwesend )

Da ich das Gegenteil nicht weiß,und es auch ganz ehrlich satt habe ( ich und meine Tochter ) verzichten wir auf weitere Dienste des AMS.Die Aussage meiner Tochter und mir ist,so schlecht kanns mir gar nicht gehen,das ich mich noch mal an so ein Amt wende.I

Laut Bericht der letzten Tage,soll die Arbeitslosenrate in OÖ rückläufig sein,kein Wunder,wenn es mehr Leuten so geht wie meiner Tochter,das sie lieber verzichten und ohne versuchen zurecht zukommen.Weil die Umgangsformen am AMS mit Leuten,die etwas aus sich machen wollen,motiviert sind,sich weiterbilden auf eigene Kosten ,sehr zu wünschen übrig lassen.

Ich danke ihnen auf alle Fälle sehr für ihre Anteilnahme,es hat uns sehr geholfen emotional,das wir nicht allein dastehn,mit solchen Problemen. Ich werde auch weiterhin ihre Seite besuchen,weil ich sehr begeistert bin davon.

PS : Die Berufung auf den Bescheid mache ich auf alle Fälle,meine tochter hat ihn vor einigen Tagen zugeschickt bekommen. Mit ihrer Aussage über die Ombudsfrau von OÖ haben sie recht.Sie schrieb mir nur per Mail,das sie mir keine Auskünfte geben könne und der Fall bearbeitet wird.Hätte sie mir wenigstens bestätigt,das meine Tochter dennoch versichert sei,hätte uns das eigentlich genügt,den ich hätte auch mit dem Namen meiner Tochter unterschreiben können ( also find ich das blöd).

Hr. Dr. Buchinger schrieb mir das selbe.Also warten wir mal ab.Halte sie auf dem laufenden was wir da noch bekommen.

Mit vielen Grüssen… Fr. H.

Antwort:
Ich wünsche ihnen und ihrer Tochter zur Prüfung und den weiteren Lebensweg alles Gute!

Anmerkung:
Erfolg für das AMS und Bartenstein
Egal wie wir zur Vollbeschäftigung kommen! Nötigenfalls müssen wir die Menschen aus der Unterstützung ekeln! Der Rechtsanspruch steht nicht zur Debatte!
Gratulation zur niedrigen Statistik!

5.06.2007 um 22.36 Uhr - von Ha. Ne. - Bewerbungen


hallo liebe leute.
bin zum ersten mal hier auf diesem Forum / Gästebuch
unterwegs...
und habe eine frage.:
wenn ich vom ams diverse adressen bekomme, um mich dort um diverse arbeitsstellen zu bewerben...
und ich reagiere darauf mit einer schriftlichen bewerbung oder mit e-mail...
habe ich dann meiner schuldigkeit genuege getan.?

danke , gruesse,
haase

Antwort:
Wenn sie eine Auflage haben und sie sich soundsooft in der Woche bewerben müssen. Reichen Kopien der schriftlichen Bewerbungen. Je nach dem was im Betreuungsplan steht!
Wenn sie eine Stellenvermittlung zugesandt bekommen, sollten sie sich einen Vorstellungstermin ausmachen! Meist ist auch die Frist der Erledigung im Betreuungsplan angegeben! Ca. 7-10 Tage! Auch beinhaltet das Schreiben eine Seite, die von der Firma auszufüllen ist und an das AMS zurückgesandt wird!

5.06.2007 um 16.10 Uhr - von Ge. Sto. - Arbeitsrecht: Im Probemonat


Arbeitsrecht:
Im Probemonat, kann auch an Wochenende das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen gelöst werden.
Ausk: AK

Antwort:
Kündigung in der Probezeit!

5.06.2007 um 13.59 Uhr - von M. - Neuberechung nach 18 Monaten wegen Probemonat bei JobTransfair! - Vielen Dank für den Lichtblick


Lieber Herr Moser!
Vielen Dank für den Lichtblick. Ich rechne aber nicht mit einem positivem
Bescheid.
Habe mir alle Unterlagen zusammengesucht und warte nun auf den
Feststellungsbescheid.
Nein, ich habe in den letzten 18 Monaten nicht gearbeitet. Weiteres finden
Sie im Anhang.
Ltd. AMS wurde ich gedehnt, was immer es auch bedeutet.
Kennen Sie die AGB´s vom JobTransfair? Sind im Anhang.
Danke für Ihre Hilfe. Schon der Gedanke nicht alleine zu sein, versetzt
Berge.
Mit freundlichen Grüßen M.

Anhang:
Lieber Herr Moser!
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ich habe gestern den Antrag auf einen Feststellungsbescheid für mein Arbeitslosengeld sowie meine Notstandshilfe gestellt und mir diese Abgabe bestätigen lassen. Zuerst, „so etwas bekommen sie nicht, zeigen sie mal was sie da geschrieben haben“.
Sie lächelte „Sie werden sehen, es ist sowieso umsonst, da sie ja gedehnt wurden“
Das lachen verging ihr als ich ihr zur Bestätigung der Abgabe noch eine Kopie vorlegte. Ich fügte noch hinzu:
KOPIE, Original wurde an das AMS – Geiselbergstraße zu Bearbeitung ausgegeben. Zur Bestätigung:
Stempel, Datum und Unterschrift
AMS G.
Wien

Dann fragte sie mich doch tatsächlich was sie damit machen solle. Ich sagte es ihr. Stempel vom AMS habe ich keinen erhalten, aber Datum mit Unterschrift. Sie hatte auch aufgehört zu lachen. Auch wenn es nicht den Erfolg bringt, den ich gerne hätte, es tat gut ihre Reaktion zu sehen.

Ltd. Meiner Unterlagen, habe ich folgendes zusammengestellt:

Notstandshilfe 2004 bis JobTransfair
JobTransfair Eintritt *.2004 bis *.2005 (26 Wochen)
Notstandshilfe *.2005 bis *.2006 (18 Monate und 9 Tage)
JobTransfair Eintritt *.2006 bis *.2006 (4 Wochen)

Rückmeldung am AMS/Bescheid Notstandshilfe/ein Monat später Geldsperre/neuer Antrag auf Arbeitslosengeld/Frage warum, Antwort: Sie wurden gedehnt. Wie Sie selber sehen können, habe ich 18 Monate nicht gearbeitet. Ein Probemonat JobTransfair kostet mich also knapp € 200,-- monatlich. Vielen Dank an die Politik. Alles wirt teurer und das AMS Geld wird weniger nur weil man versucht, eine Arbeit zu finden. Möglicherweise liegt es nicht daran, das einige gar nicht arbeiten wollen, sondern es ist nur die Angst, bei einem neuen Versuch, wenn er scheitert, nicht mehr Leben zu können.
Sollten Kurse und Krankenstände bei der Berechung keine Rolle spielen, dann wurde mein Probemonat zur Neuberechnung herangezogen. Wie kann ich es dann erreichen, die FALSCHAUSSAGE des AMS (Homepage) zu ändern? Darin steht geschrieben 2 Jahre 52 Wochen, 1 Jahr 28 Wochen.

Weiteres habe ich auch folgendes auf der AMS Homepage gelesen: Die Notstandshilfe beträgt 95% des Arbeitslosengeldes. Mir wurden 12,..% abgezogen.
Arbeitslosengeld Tag €16,20 neue Notstandshilfe Tag €14,11. Auch dieses sollte auf der Homepage geändert werden.
Lustig, wenn jeder seine Homepage wegen Dehnung des AMS ändern/anpassen müsste.
AMS, AK etc.

Zum Thema JobTransfair. Sie sind eine Firma und wollen einen günstigen Angestellten. Warum nicht, geringe Anmeldekosten, halber Lohn und eine gute Tat. Super. Also gehe ich auf die Homepage um etwas zu erfahren. Lese die AGB´s und stoße nun auf folgendes:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Vertragsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner

2.10 Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den von uns überlassenen DienstnehmerInnen um langzeitarbeitslose Personen handelt, die allenfalls mit sozialen Problemen belastet sind. Diese Umstände spiegeln sich in der Höhe des Überlassungshonorars wieder. Wir dürfen Sie daher um Verständnis ersuchen, dass wir aus diesem Grund weder für die Qualität der Dienstleistungen, noch für das sonstige Verhalten dieser DienstnehmerInnen Gewähr leisten können. Bei Problemen steht Ihnen aber in jedem Fall einer unserer ArbeitsbegleiterInnen als Troubleshooter zur Verfügung.

Ja, genau solche Menschen stelle ich ein. Woran denken Sie? Schulden, Alkohol, Drogen......? Gemein nicht. Beim ersten mal JobTransfair (26 Wochen) gab es einige Menschen die wissen wollten, warum dieses in den AGB´s steht. Antwort: JobTransfair muss sich absichern.
Eine Frage beschäftigt mich noch, da ich einen so geringen Bezug habe. Kann ich, Kurs wurde mir schon angedroht, einen Bescheid verlangen, Einspruch erheben, worin steht: kann mir die Fahrtkosten nicht leisten?

Werde, sobald ich meinen Feststellungsbescheid erhalten habe, bei Ihnen vorbeischauen. GIS und Telekom habe ich schon erledigt. Soll ich auch einen Auszug von der WGKK besorgen? Ganz nebenbei, habe meinen Berater auch gebeten, mir Minderbeschäftigungen zukommen zu lassen, er druckte eine aus, gab diese mir und sagte gleichzeitig, wenn sie in einen Kurs gehen, müssen sie eh kündigen.
Das AMS kennt alle Daten, aber wir dürfen die Berater nicht beim Namen nennen. Da fängt die Ungerechtigkeit schon an. Datenschutz, ja genau. Wer überprüft eigentlich die AMS Angestellten auf Ihre Fähigkeiten. Wir sind Kunden und hoffen auf deren Hilfe und Vermittlung.

Mit freundlichen Grüßen
M.

Antwort:
Sind wir mal gespannt auf den Bemessungsbescheid/Feststellungsbescheid! Wenn eine Frist zum Vorteil des Betroffenen gedehnt wird! Dann Danke!
Wenn es aber zum Nachteil des Betroffenen ist, so müsste man/frau darauf verzichten können! Was soviel heisst wie, darf nicht angewendet werden?

5.06.2007 um 13.15 Uhr - von K. T. - Ärztliche Zwangs-Untersuchungen!


Hallo !
Fragen zum AMS Redergasse:
Der 5.Stock im AMS Redergasse ist doch der \"Psychologische Dienst \" vom AMS. Was läuft da ab ? Ist es so,dass Stellenausschreibungen über S.A.M ?? zugewiesen werden ?
Stecken hinter S.A.M psychologische (Zwangs?)Untersuchungen d.h.(Screenings)?
oder sind das Sanktionen (od. Schikanen)seitens der \"Betreuer\" des AMS?
Was ist zu beachten od. zu tun? mfg K. T.

Antwort:
Ärztliche Untersuchungen (Zuerst zum praktischen Arzt, denn nur der darf zum Facharzt überweisen)
Datenübermittlung / Bei Zuweisung zur Untersuchung auf Arbeits(un)fähigkeit ins BBRZ ist Vorsicht geboten.
Wenn sie der Meinung sind, ihr Gesundheitszustand verlangt nach einer Diagnose über eine verminderte Leistungsfähigkeit, dann bestehen sie auf eine Weisung zum Amtsarzt! (Begründung: Dem BBRZ oder AMSnahe Geundheitsdienste sind auf keinen Fall zu trauen, was für eine ärztliche Untersuchung unbedingt notwendig ist! Wenn eine Zwangsuntersuchung dann zum Amtsarzt!)

Diese Machenschaften sind problematisch, denn der Widerstand gegen rechtswidrige/sittenwidrige Untersuchungen erfordert Berufung und Beschwerde an den VwGH die aufwendig sind. Das ist der Grund warum Arbeitslose diesen Schikanen ausgesetzt sind. Die BetreuerInnen wissen das dieser Weg viel Nerven, Umstände und ev. Geld kostet. Wir dürfen uns diese Schweinereien nicht mehr länger gefallen lassen. Der Weg muss bis zu Ende gegangen werden. Zudem gibt es für die Beschwerde Verfahrenshilfe! (M. M. sind bei der VwGH-Beschwerde die Aussichten auf Erfolg gross. Bedarf einer Überprüfung der einzelnen Fälle!)
Besuchen sie AMSand. Dort finden sie Unterstützung!

(Was sich um die ärztlichen Zwangs-Untersuchungen abspielt sind faschistoide Methoden - Wir müssen auf der Hut sein!
In diesem Zusammenhang wäre es wichtig die Rolle des AMS im Nationalsozialismus zu durchleuchten! Die haben nichts gelernt daraus!)

5.06.2007 um 12.17 Uhr - von Mag. A. - Mentor GmbH&Co


lieber christian!
Ich muss wieder schreiben.
ich bekam vom ams eine Einladung natürlich mit Drohung des Leistungsentzugs ab 3.6. bei nichterscheinen. Massnahme: von Mentor GmbH&Co in Gleisdorf, ungefähr 35 km von mir entfernt. Phase 1-spezielle Abklärung beruflicher Integrationsmöglichkeiten M 42161 V 1 für 2 Wochen mit anschl. 20 Wochen Deppenkurs. Eigentlich für geistig,körperlich und sozial Benachteiligte geplant. Das mache ich sicher nicht mit, schon am ersten tag wieder Rätselquiz und Intelligenztests..... alles für dei katz....20 wochen sicher nicht mit mir was sofort tun? meinem betreuer in hartberg habe ich sofort um einen termin gebeten.

Antwort:
Coaching keine Massnahme

Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht geeignet!

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Transitarbeitsplatz freiwillige Teilnahme

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Zumutbarkeit:
Die zumutbare Wegzeit für Hin- und Rückweg soll tunlich nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit betragen.

5.06.2007 um 1.02 Uhr - von Vorname - mir mal Luft machen! Zu S.A.M.


Hi!
Ich wollte mir mal Luft machen ueber diese absolut menschenverachtenden Massnahmen und meine Erfahrungen ueber das AMS schildern:
War in einem SOEB Betrieb, worauf mir gleich die Notstandshilfe gekuerzt wurde.
Dieses Jahr hat mich mein Berater zu S.A.M. geschickt, von denen wurde ich zum Merkur geschickt (eine 6 monatige \"Lehre\", ich sollte meine Notstandshilfe plus 50 Euro von Merkur dazu kriegen), soweit, so \"gut\".
Da mir allerdings kein Mensch sagen konnte oder wollte, von wem ich jetzt meinen Bezug bekomme, ging ich am Folgetag zu meinen AMS Berater und frage ihm ob das AMS denn weiterhin meine Notstandshilfe zahlt, da es mir keiner richtig erklaert hatte, von wem ich welches Geld bekomme, seine Antwort: \"Was bringt Sie dazu, zu denken, sie stuenden nicht in einen ganz normalen Arbeitsverhaeltnis\", womit meine Verwirrung nur noch groesser wurde, denn der Merkur bezahlt einen ja nur die 50 Euro.Zur Belohnung wurde mir dann mein Bezug gesperrt...Bin ein paar Mal zu meinen Berater gegangen, Effekt:Null!
Bin dann ins Ausland gegangen (da ich GOTT SEI DANK ein Jobangebot hatte) und mir diese Vorgehensweise des AMS nicht mehr antun wollte.

Antwort:
Ihnen wurde rechtswidrig der Bezug gesperrt!
Die Berufung wäre erfolgreich gewesen, da es sich um ein unzumutbares Dienstverhältnis handelte! Einkommen muss sich nach KV richten!
Die Entlohnung war ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz!
Transitarbeitsplatz zur Zeit nur freiwillig!

4.06.2007 um 15.50 Uhr - von W. A. - Statistische Verblendung!


Die 2006 inoffiziell ca. 450 000 faktisch Erwerbsarbeitslosen in Österreich sind eine heterogene Gruppe differentiert nach Alter, Geschlecht, Bildung, politischem Bewusstsein, Ausbildung, Beruf, Parteizugehörigkeit, Inländer, Ausländer, Gesundheitszustand, noch-integriert, bereits in Armut und ausgegrenzt..

Die genaue Zahl ist ein Problem der Definition und Statistik (nicht dazu gezählt werden bei der offiziellen AMS Statistik Gratis-Praktikanten, wegen PartnerInneneinkommen von der Notstandshilfe ausgeschlossene, prekär Beschäftigte bzw. prekäre Ich-AGs, sozialhilfeempfangende ehemalige Arbeitslose und erfolglose Unternehmer, im Krankenstand befindliche, auf AMS Schulungen befindliche, im Übergangsgeld befindliche, Pensionsbevorschusste, in Altersteilzeit befindliche etc.). Wegen der äusserst niedrig angesetzten Anrechnungshöhen beim PartnerInneneinkommen, die übrigens seit 7 Jahren nicht mehr geändert wurden, bekommen immer mehr Arbeitslose keine Notstandshilfe mehr und fallen dadurch aus der Statistik.

Die offizielle Statistik ist daher jederzeit über "AMS-Massnahmen" (Zwangs-Schulungen, Sperren, Übungsfirmen, etc.) etc. manipulierbar, wenig aussagefähig und dient in erster Linie der beschönigenden Regierungs- und AMS-Propaganda.

Österreichische Arbeitslose können ihren ALG Anspruch zur Arbeitssuche ins EU-Ausland mitnehmen und scheinen dann in der AL-Statistik des Gastlandes auf.

Literaturempfehlung: „Dead Men Working“ , Ernst Lohoff u.a. , Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik in Zeiten kapitalistischen Amoklaufs, UNRAST Verlag, Münster, ISBN 3-89771-427-2

4.06.2007 um 15.50 Uhr - von W. A. - Statistische Verblendung!


Die 2006 inoffiziell ca. 450 000 faktisch Erwerbsarbeitslosen in Österreich sind eine heterogene Gruppe differentiert nach Alter, Geschlecht, Bildung, politischem Bewusstsein, Ausbildung, Beruf, Parteizugehörigkeit, Inländer, Ausländer, Gesundheitszustand, noch-integriert, bereits in Armut und ausgegrenzt..

Die genaue Zahl ist ein Problem der Definition und Statistik (nicht dazu gezählt werden bei der offiziellen AMS Statistik Gratis-Praktikanten, wegen PartnerInneneinkommen von der Notstandshilfe ausgeschlossene, prekär Beschäftigte bzw. prekäre Ich-AGs, sozialhilfeempfangende ehemalige Arbeitslose und erfolglose Unternehmer, im Krankenstand befindliche, auf AMS Schulungen befindliche, im Übergangsgeld befindliche, Pensionsbevorschusste, in Altersteilzeit befindliche etc.). Wegen der äusserst niedrig angesetzten Anrechnungshöhen beim PartnerInneneinkommen, die übrigens seit 7 Jahren nicht mehr geändert wurden, bekommen immer mehr Arbeitslose keine Notstandshilfe mehr und fallen dadurch aus der Statistik.

Die offizielle Statistik ist daher jederzeit über "AMS-Massnahmen" (Zwangs-Schulungen, Sperren, Übungsfirmen, etc.) etc. manipulierbar, wenig aussagefähig und dient in erster Linie der beschönigenden Regierungs- und AMS-Propaganda.

Österreichische Arbeitslose können ihren ALG Anspruch zur Arbeitssuche ins EU-Ausland mitnehmen und scheinen dann in der AL-Statistik des Gastlandes auf.

Literaturempfehlung: „Dead Men Working“ , Ernst Lohoff u.a. , Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik in Zeiten kapitalistischen Amoklaufs, UNRAST Verlag, Münster, ISBN 3-89771-427-2

4.06.2007 um 13.32 Uhr - von S. B. - Berfung einlegen


Wenn ich gegen einen AMS Bescheid Berfung einlege, bin ich recht in Annahme, dass die erste Berufung mit meinen Einwenden (schriftl. jedoch ohne Rechtsanwaltsunterschirft) an die Regionale Geschäftsstelle des AMS erfolgt und ich erst dann wenn es zu einem weiterem Bescheid kommt, eine Klage beim VGH einbringen kann. (mit Rechtsanwaltsunterschirft)
Stimmt das so?
Danke im Voraus!

Antwort:
Exakt, In der Berufung geben sie die Bescheid-Nummer an und geben diese eingeschrieben auf, oder sie geben diese in der regionalen Geschäftsstelle ab und lassen sich das auf einer Kopie bestätigen!

3.06.2007 um 20.24 Uhr - von Ph. M. - TrainerInnen-Sichtweise / Blick hinter die Kurskulissen ! / Eintrag 3 ( Eintrag 1 / Eintrag 2 / Eintrag 4 )


ich möchte darauf hinweisen, dass die email-adresse der vorigen einträge die meiner vorgängerin war. auf grund der möglichen brisanz der themen habe ich diese jetzt gewechselt. ich bitte dies wirklich vertraulich zu behandeln, damit keine missverständnisse etc. entstehen.

und da bin ich auch schon mit weiteren famosen einfällen in bezug auf verträge, die das ams eingeht. wieder aus der sicht von trainerInnen.

es dürfte bekannt sein, dass das ams bildungsaufträge ausschreiben muss. die bildungsträger, wie wifi etc., können dann angebote einreichen. bei diesen angeboten müssen auch die dann ausführenden trainerInnen bereits feststehen, die sämtliche dokumente und nachweise ihrer erfahrung und ausbildung sowie einer vielzahl an verpflichtungserklärungen beibringen müssen. dann - nach monaten des wartens - steht der sieger der ausschreibung fest. die betreffenden trainerInnen werden informiert und über den - oft recht kurzfristig (z. b. 10 Tage vorher) angesetzten - maßnahmenstart informiert. da sollten die trainerInnen am besten sofort und verbindlich angeben, ob und wie sie einsatzbereit sind. soweit so gut. der/die trainer/-in bereitet sich vor, sagt eventuell urlaub oder andere projekte ab, und erhält dann prompt wenige tage vor dem maßnahmenstart die informationen, dass das ams die kriterien für die durchführenden trainerInnen kurzfristig geändert hat und man deshalb nicht mehr!
heran gezogen wird.
diese änderung der kriterien bringt nicht nur den/die trainer/-in ins schleudern, der/die ja womöglich andere einkommensquellen abgesagt hat, um dort mitzumachen. Nein, es bringt auch den bildungsträger ins schleudern, der unmöglich bis zum maßnahmenstart 20 oder mehr neue - den kriterien entsprechende - trainerInnen aus dem Ärmel schütteln muss. kann das schulungsinstitut diese bis zum termin nicht aufstellen, muss eine pönale gezahlt werden oder es droht der auftragsverlust.

interessant vielleicht auch ein weiteres detail am rande:
die bildungsträger haben seit neuestem werkverträge mit dem ams, was bedeutet, bei nicht-einhaltung von vertragsbedingungen (wie z. b. vermittlungsquoten-erfüllung oder trainerkriterien) drohen dem bildungsträger strafen, die dieser in weiterer folge an die trainerInnenschaft weitergeben wird.

wenn also z. b. für eine Schulungsmaßnahme für 50jährige (oder älter) eine vermittlungsquote von 50 % vereinbart wird, dann muss diese erreicht werden, oder es werden Pönalen verrechnet. wenn man nun bedenkt, dass das ams für nur 10 % der betroffenen teilnehmerInnen den potentiellen arbeitgebern eine wiedereingliederungsförderung bietet und weiteren 10 % eine sinnvolle weiterbildung, dann dürfte auf der hand liegen, dass eine 50 % - ja sei es nur eine 30 % quote - jenseits der realität liegen dürfte.

hat dann ein/-e trainer/-in doch den kriterien entsprochen und sich voll und ganz der maßnahme gewidmet (40 stunden in der woche oder mehr) muss er/sie damit rechnen, doch um das honorar umzufallen, weil die quote nicht erfüllt wurde und das bildungsinstitut die pönale an die trainerInnen weitergibt.

a propos um das honorar umfallen:
wusstet ihr eigentlich, dass trainerInnen kein honorar berechnen dürfen, wenn sie eventuell alle teilnehmerInnen eines kurses vor kursende in einen job vermitteln? beispiel: 6-wöchige Maßnahme à la jobexpress oder so: haben nach 4 wochen alle eine arbeit, kriegt der trainer zwei wochen kein geld.
oder: einzelcoaching: kommt ein teilnehmer nicht zum vereinbarten einzelcoaching termine (warum auch immer - entshculdigt oder nicht entschuldigt), gibt es kein geld für den trainer.

noch mehr absurdes?
es gibt trainerInnen, die seit jahren in der wirtschaft in großen konzernen personalentwicklung und seminare anbieten mit tagsätzen von 1400 euro pro tag und eine gute auslastung, ein noch besseres feedback haben und große erfolge damit feiern. zwischendurch versuchen sie ihr praktisches wissen via ams herrn und frau arbeitssuchend zu vermitteln. das sollte das ams eigentlich freuen, solche spitzenkräfte um so wenig geld zu bekommen! weit gefehlt! statt sich deren wissen zu bedienen, werden sie für maßnahmen abgelehnt. warum? erfüllt die Ausbildungskriterien nicht..Lehrabschluss/Studium feht
für die arbeitende Wirtschaft gut genug - für das AMS nicht.
(macht nix - die sind eh nicht traurig darüber bei dem stundensatz.)

mfg
ph. m.

4.06.2007 um 13.08 Uhr von Ph. M.
hallo christian,
danke für ihr vertrauen!

ich möchte schon festhalten, dass ich kein strikter gegner des ams bin. ich bin durchaus für qualitätsrichtlinien bei trainerInnen, maßnahmen etc. und - hand aufs herz - es gibt auch diejenigen arbeitssuchenden, die alles andere als opfer sind. es laufen genügend trainerInnen draußen herum, die nichts draufhaben. klar, dem muss ein riegel vorgeschoben werden. langsam geht es aber schon fast in richtung diskriminierung, denn ein studium sagt im grunde gar nichts aus.

wie auch immer.
was das thema "Zwangskurse" betrifft, bin grundsätzlich der meinung, dass sie vermutlich nichts bringen, wenn die teilnehmerInnen gezwungen werden und das auch so sehen. wenn sie nichts mitnehmen wollen, werden sie auch ncihts mitnehmen. andererseits empfehle ich, auch einmal ganz wertfrei zu bedenken, dass man in einem dienstverhältnis auch nicht sehr viel mehr wahl hat. wenn ich z. b. als regalbetreuer/-in angestellt werde und mein chef hält es für notwendig, mich auf eine filialleiterausbildung zu entsenden, womöglich am wochenende, dann werde ich vermutlich dorthin gehen müssen, ob ich es nun für sinnvoll finde oder nicht. ansonsten bin ich den job los. und das heißt auch nicht, dass ich hinterher mehr gehalt kriege.

Ich hatte einmal eine arbeitssuchende klientin, die sich maßlos darüber aufregte, dass ihr chef sie gekündigt hat, weil sie an (wochenlang vorher angekündigten) pflichtveranstaltungen des unternehmens (kundentreffen etc.) mit den fadenscheinigsten ausreden nicht teilgenommen hat, obwohl der belegschaft die entrsprechende zeit gutgeschrieben wurde. (also z. b. kundeninformationsverantaltung am samstag nachmittag - ganzer montag frei dafür und aufwandskostenersatz). die frage des chefs, ob ihr nicht klar war, dass das erscheinen obligatorisch war, hatte sie zuletzt beantwortet mit: sie findet diese veranstaltungen uninteressant, sie verplempere doch nciht ihre kostbare wochenendzeit mit der firma, wo sie das doch schon alles so oft gehört hat, wo doch ihre armen kinder zu hause einen schnupfen haben.
Frechheit vom Chef aber auch!

Diese Fälle sind sicherlich die ausnahme, jedoch ist es mir wichtig, problematiken so differenziert wie möglich zu betrachten.

nicht alle trainerInnen sind selbstlos und gut geschult und daran interessiert, das beste für die teilnehmerInnen herauszuholen. Aber viele sind es.
nicht alle arbeitslosen sind sozialschmarotzer, arbeitsunwillig oder zu blöd. Aber viele sind es.
nicht alle maßnahmen des ams sind sinnlos und zeitverschwendung. Aber viele sind es.
oder auch umgekehrt:
Viele trainerInnen bemühen sich, den teilnehmerInnen etwas Brauchbares zu vermitteln und tun es mit leib und seele. Viele nicht.
viele arbeitslose werden schikaniert und sind wirklich in prekären situationen. viele nicht.
vielen ams-beraterInnen sind die kundInnen egal, kümmern sich nicht oder verhalten sich nicht korrekt. viele nicht

ich kenne beide seiten.
es ist zu leicht, nur über das ams, die kurse oder die arbeitslosen zu schimpfen.

trainerInnen und arbeitssuchenden sei gesagt, dass nur die EIGENVERANTWORTUNG hilft. Kein trainer wird gezwungen fürs ams zu arbeiten. kein arbeitsloser wird gezwungen, unter der fuchtel zu stehen oder auch arbeitslos zu bleiben (oje, da hör ich jetzt schon den aufschrei).
nehmt es in die hand und tut etwas anderes, dieses forum ist der richtige schritt, nämlich der erste: informationen einholen über alternativen.

Soweit mein derzeitiger input.
grüße
ph.m.

4.06.2007 um 13.48 Uhr - von P. H. - Zu Artikel TrainerInnen-Sichtweise
Da die TrainerInnen sehr wohl ihr Gehalt monatlich bekommen und daß dieses Gehalt enorm hoch für so eine Stelle ist(es ist mir bekannt,was TrainerInnen verdienen), Empfinde ich dieses Schreiben als blanken Hohn. Sind ja alle überfordert,oder?Ich habe bis jetzt an ca. 15-20 Schulungen teilgenommen und diese TrainerInnen haben sich keinesfalls überarbeitet,im Gegenteil,nach dem Motto: Wer später kommt,darf früher gehen. Die Trainer,die ich bis jetzt hatte,gaben auch zu,pro vermittelten Arbeitslosen eine Prämie zu kassieren.Das ganze nennt man dann Kopfgeld,ein anderer Ausdruck fällt mir dazu absolut nicht ein.Außerdem sollten TrainerInnen einmal eine Ausbildung machen,wie man sich gegenüber seinen Mitmenschen zu verhalten hat,denn schreien und unqualifizierte Ausdrücke gegenüber den KursteilnehmerInnen steht an der Tagesordnung.

3.06.2007 um 20.24 Uhr - von R**. - Statt Lehrstelle zu Itworks


Ich schreibe Ihnen heute mit einem großen Anliegen, da Sie meine letzte Stelle sind an die ich mich wenden kann.

Kurz zu mir:
Ich bin 19 Jahre alt. Mit 16 suchte ich eine Lehrstelle als Hairstylist und fand leider keine. Deswegen begann ich einen AMS Lehrstellenkurs als Bürokaufmann den ich einundhalb Jahre besuchte und machte danach verschiedene Büropraktika. Meine Lehrabschlussprüfung habe ich geschaffte nur leider bekam ich kein Abschlusszeugnis von der Berufsschule, da ich nicht in einen ordentlichen Lehrbetrieb war, sondern nur eine Schulbestätigung. Danach suchte ich eine Stelle im Büro, obwohl dies nicht mein Wunsch war, da ich während ich diese Lehre machte bemerkte, dass ich unter Depressionen leide umso länger ich im Bürobereich arbeite.

Heute suche ich seit drei Jahren, mit kurzen Abstand als ich 5 Monate als Verkäufer gearbeitet habe, eine Stelle im Büro.

Deshalb wollte ich unbedingt den Wiffi Kurs als Hairstylist besuchen, da ich nach den Kurs ein fixes Jobangebot habe und ich in diesen Bereich viel unter Leute bin, so dass keine Möglichkeit besteht wieder Depressiv zu werden. Leider hat mir das AMS den Kurs nicht gegeben, da es im AMS angeblich eine interne Regelung gibt, dass nur Leute mit keiner fertigen Berufsausbildung den Kurs als Hairstylist besuchen können obwohl ich jemanden kenne der diesen Kurs auch bekommen hat und keine fertige Berufsausbildung hat. stattdessen haben Sie mir einfach eine Zuweisung für ITWORKS gegeben.

Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich leide derzeit an starken psychischen Problemen weil mich das AMS schon krank macht. Ich bin so oft hingegangen und habe wegen diesen Kurs gefragt. Zuerst hat man mir gesagt, dass ich eine Matura brauche, dann hat man mir gesagt, dass diesen Kurs nur machen kann wenn ich keine fertige Berufsausbildung habe und am Ende da habe ich mit der Stellvertreterin gesprochen des AMS für Jugendliche Wien, hat sie mir gesagt, dass es bei mir keinen Grund für eine Umschulung gibt, da ich ja vermittelbar wäre. Ich habe mich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewand und die haben mir per Brief geschrieben das ich keinen Kurs bekomme und das ich dieses ITWORKS machen muss da es zu einer Sperre kommt.

Was mache ich jetzt, weil Sie haben ja bei anderen geschrieben, dass man die Arbeitsverträge nicht unterschreiben muss ABER muss ich auch an diesen 5 Wöchigen "Workshop" teilnehmen? Und was sage ich meiner Beraterin? Gibt es keinen Weg diesen Kurs zu bekommen?

Antwort:
Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Die anschliessende Massnahme nach dem ca. 5wöchigen Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)
Lassen sie nicht locker! Senden sie wegen der Lehrstelle oder den Wiffi Kurs - Hairstylist ein E-Mail an den Ombudsmann ihres Bundeslands der Landesgeschäftsstelle und den österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at, und per cc. an christian.moser@soned.at.

4.06.2007 um 15.59 Uhr - von R**. - Statt Lehrstelle zu Itworks
Hallo Christian!
ich habe bereits sein längerem mit der Ombudfrau geredet, dies hat leider
nichts genützt.
An Herrn Buchinger habe ich auch eine E-mail gesendet und leider hat er sie
einfach weitergeleitet an meine AMS Stellvertretterin mit der ich bereits
ein Gespräch hatte (Sie hat mir den Kurs verwährt und ITWORKS als sehr gut
bezeichnet).
Ich habe jetzt von Ihr eine Mail bekommen und Sie hat mir gesagt dass ich
gerne mit Ihr und dem ein persönliches Gespräch haben kann. Sie aber
weiterhin mir nicht den Wiffi Kurs geben wird.
Ich habe Ihr eine Mail zurückgeschrieben mit dem hinweiß auf Gerichtsurteile
zu ITWORKS und das ich diesen aufgrund der Urteile nicht machen werde. Ich
habe Ihr gescrieben, dass ich trotzdem für ein perönliches Gespräch gerne zu
haben bin und das ich mich bei meiner beraterin einen Tag vor eigentlichen Kursbeginn melden werde.
Was soll ich machen? Ich war so in rasche als ich diesen Brief geschrieben
habe! Und außerdem bin ich jetzt sehr nervös wegen dem AMS. Was ist wenn die
mir das Geld sperren wgen dem Workshop?
Ich habe geschrieben niemand hilft mir Alle verweisen auf diese Mag. Ch. (Die Stellvertreterin).

Antwort
beim 5 wochenkurs ist vorsicht geboten. der ist pflicht
chancen auf erfolgreiche berufung sind aber vorhanden.
anscheinend sind sie nicht über ihre defizite aufgeklärt worden
Fehlende Belehrung- war schon einige male erfolgreich
Berufungsgründe - 5 Wochenkurse

17.01 Uhr von R**.
Ok; Also ich warte mal auf die E-mail beziehungsweise auf das Gespräch!
Werde mich dann melden. Vielen Dank

3.06.2007 um 19.30 Uhr - von Thomas - Das Recht ist auf unserer Seite!


es wird zeit sich strategien und möglichkeiten zurechtzulegen und selbstbewußter gegen ams-berater vorzugehen.
weiter so mit dem informationsaustausch, weitersagen dass es diese webseite gibt, weitersagen dass ams in einem rechtsstaat rechtswidrig vorgeht und weitersagen dass bezugssperren nachgezahlt werden müssen.

zeigen wir es den arroganten ams-beratern indem wir uns nicht mehr einschüchtern und belügen lassen, sondern unsere rechte wahrnehmen.

DAS RECHT IST AUF UNSERER SEITE !!

20.25 Uhr von Thomas
Welche Daten sammelt das AMS, Kursanbieter im Auftrag des AMS und SÖBs:

2.06.2007 um 23.48 Uhr - von Aka. - Diese Stresshormone, diese Erniedrigung, dieses kaltblütig-bürokratische Handeln ohne jeglichem Mitgefühl/Verständnis und dieser Hass, der gleichzeitig in mir hervorgerufen wird!


ein empirischer bericht meinerseits. ein weiterer beweis dafür, mit welch zynischen/ignoranten/konterproduktiven mitteln seitens ams versucht wird, leute, ungeachtet ihren wünschen, aus dem stigmatisierten zustand der arbeitslosigkeit zu \"befreien\":

nachdem ich die htl ab der dritten klasse quasi nur noch zwecks matura besucht habe, um im anschluss eine erholsame zeit der selbstfindung einzulegen resp. den versuch zu unternehmen, meine interessen neu zu orientieren. da angesichts meiner untauglichkeit ein sofortiger studienbeginn ab herbst 06 für mich nicht in frage kam, entschied ich mich für eine vorrübergehende beschäftigung; zu meinem bedauern in der elektrotech. branche, wobei ich im endeffekt eher der inbegriff eines factotums war. nichtsdestotrotz erfolgreich nach sechs monaten (einvernehmlich) gekündigt, um dieser ein-monatigen sperre des leistungsanspruchs zu umgehen. soweit so gut...

meiner ersten beraterin hab von anfang an meine intentionen betreffend neuer \"lebensaufgaben\" im sozialen terrain auf den tisch gelegt, sowie meine absicht, ab herbst 07 ein studium in diesem bereich in betracht zu ziehen, um endlich vom \"stupidem technikertum\" ( ;) ) loszukommen, weil ich davon schlichtweg die nase voll hätte. der wohl notorischen \"ams-mentalität\" zugrunde liegend, wurden mir ein monat lang ausschließlich techn. stellenangebote vermittelt, bis ich schließlich einer neuen beraterin zugewiesen wurde.

an der tatsache, dass mir nach wie vor techn. stellenabgebote zugewiesen wurden, änderte sich selbstverständlich nichts, dennoch fehlte es dieser beraterin an jeglichem menschlichen mitgefühls resp. verständnis und sah sich offenbar bereits nach einer gesprächsdauer von nicht einmal 2min im begriff, mich mit der doch höhnischen frage zu konfrontieren, ob ich nicht irgendwelche droge nehme (!!), nachdem ich den verzweifelten versuch unternommen hatte, ich verständlich zu machen, dass ich einem bestimmten stellenangebot nicht wirklich nachgehen kann, zumal sich der standort des betreffenden unternehmens quasi vis-à-vis meiner ex-firma liegen würde, was insofern ein problem für mich darstellt, als dass ich meinem ehemaligen chef damals ein kleines lügenmärchen pünktlich zum 7uhr-kaffee erzählt habe, so von wegen ich würde nach münchen ziehen usw. usf.... meine freche antwort darauf, ob sie denn welche (drogen) bräuchte, behielt ich dann doch lieber für mich. jedenfalls wurde m!
ein erklärungsversuch, mit nem schlichten \"warum soll das nicht gehen? freie marktwirtschaft und so\" abgetan, woraufhin mir auch gleich mit sanktionen gedroht wurde, sollte ich mich nicht dort binnen 3 tage vorstellen. gesagt, nicht getan - schließlich musste ich mich auch um andere stellenangebote kümmern, die ich a) etwas stiefmütterlicher behandelt habe, eben aufgrund des immanenten irrglaubens, man hätte beim ams doch noch nen funken entscheidungsfreiheit, was berufswunsch etc. anbelangt - trugschluss, kopfschuss.

mittlerweile verkürzten sich die kontrolltermine auf gerade mal eine woche. auch das näxte gespräch mit meiner neuen beraterin kam nicht ohne provokation/drohungen aus: \"glaubst du allen ernstes, du kannst jetzt bis september stempeln gehen?!\"; - auch hier hielt ich mich mit meiner dreistigkeit zurück (\"ja, eigentlich schon...\").

was mich dann allerdings am meisten schockiert hat, war ihre aufforderung mir gegenüber, firmen belügen zu müssen, bezugnehmend auf mein zukünftiges vorhaben (studium). als sie nämlich den grund für das firmenseitige desinteresse an mir wissen wollte, erwähnte ich eben, dass die keine verwendung für angehende studenten haben, woraufhin mir der vorwurf eines tatbestands (!) gemacht wurde, welcher zu einer sofortigen bezugssperre führen würde, sollte dies noch einmal vorkommen. meine reaktion:\"ich kann doch nicht firmen etwas vormachen, nur um dann nach ein paar monaten wieder zu kündigen\" - \"warum nicht?\" - \"...\"

sie verabschiedete sich letzten endes mit den worten, welche von einem subtiles kopfschütteln begleitet wurde:\"20 jahre - und schon fast 2 monate arbeitslos...\"

das war auch unsere letzte begegnung bisher, und ich kann deshalb nur von glück reden, nicht dirket aufs ams angewiesen zu sein... die 200EUR im monat sind mir diese stresshormone, diese erniedrigung auf eine nummer/ding, dieses \"kaltblütig-bürokratische\" handeln ohne jeglichem mitgefühl/verständnis und dieser hass, der gleichzeitig in mir hervorgerufen wird einfach nicht wert...

in dem sinn: prost!

2.06.2007 um 20.36 Uhr - von M. Pe. - Arbeitstraining statt Englischkurs


Liebes Soned Team,
ich bitte Sie um Hilfe. Ich bin eine Notstandshilferbezieherin (50*), länger arbeitslos und befinde mich derzeit in einem Englischkurs, der mit meinem Berater mündlich vereinbart wurde und vom AMS finanziert wird. Dieser Kurs wird mit einer Prüfung und einem Zertifikat abgeschlossen, was vielleicht für mein berufliches Weiterkommen hilfreich sein könnte.. .. Dieser Kurs dauert zwei Monate und ich habe erst 3 Wochen absolviert. Plötzlich bekam ich vom Berater ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, zum SÖB Office Service hinzugehen (Sperre). Im Schreiben steht drinnen: Wir bieten Frauen einen 8wöchigen Trainingsarbeitsplatz mit der Option einer 6monatig befristeten Anstellung im Anschluß an das Arbeitstraining.... (http://www.abzaustria.at/) l. Nach meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass es sich offensichtlich um eine Kräfteüberlassungsfirma handelt. Nun bitte ich Sie um Antwort, ob ich - obwohl ich mich in einer ander!
en Maßnahme befinde, die das AMS bezahlt, - diese unterbrechen muss und den vorgeschriebenen SÖB Termin und den Arbeitstraining wahrnehmen muss. Ich verfüge über eine 30jährige Büropraxis und bin trotz meiner Arbeitslosigkeit büromäßig bestens geschult. Muss ich trotzdem an diesem Arbeitstraining teilnehmen und die anschließende befristete Anstellung annehmen? Wissen Sie, nach welchen Kriterien dieser Arbeitstraining und die Arbeit entlohnt werden?
Bitte raten Sie mir wie ich mich verhalten soll, ich habe auf diesem Gebiet überhaupt keine Erfahrung. Ich würde auch gerne meinen derzeitigen Kurs fertig absolvieren.
Vielen Dank.

Antwort:
Mir geht jetzt ein wenig der Plan ab. Obwohl beim AMS nicht gross verwunderlich. Sie wurden in einen sinnvollen Kurs vermittelt, den sie jetzt nach der Hälfte wegen einem Arbeitstraining abbrechen müssen? - Der muss aber trotzdem bezahlt werden?
1 Gehen sie zum Vorgesetzten ihres Beraters und legen sie ihm eine Kursbestätigung des Englishkurses vor und fragen ihn ob es sich hier um ein Versehen handelt!
2 Sie sind nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen. (VwGH)
(Coaching keine Massnahme)
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
3 Bei der Option der 6 monatigen befristeten Anstellung handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz mit freiwilliger Teilnahme
(ohne Gewähr)

2.06.2007 um 0.16 Uhr - von M.S. - Weiter so


Habe die ZIB 24 gesehen hoffe das die Beiträge zur Arbeitslosigkeit und den sinnlosen Kursen weitergeht bedanke mich auf diesen Weg und BITTE weiterso lg

1.06.2007 um 18.50 Uhr - von Ge**. - Durch SÖB enorme Bezugsreduktion / oder nur ein anderes SOZIALes Verständnis! - SöbSozial!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Da ich einige Fragen an Sie habe, schreibe ich Ihnen lieber einen Brief.

Ich bekam Notstandshilfe pro Tag 19,31. Ich habe mich auch bemüht eine passende Stelle zu finden. Die Rechnungen gingen sich na ja, knapp aber doch aus. Ich habe auch ein Posttelefon und bezahle die GIS. Mein Zins über 250,-- und mein Strom monatlich 95,--/Ich heize mit Strom um wohne Außenwand und unter dem Dachboden. Wie gesagt, es ging so.

Ich habe bei der Firma Job-Transfair gearbeitet vom *.11.2004 bis *.05.2005 für 850,-- Brutto. Danach Notsandshilfe pro Tag 19,31. Nicht einmal mit einer Förderung hatte ich die Aussicht auf einen Job.

Ich dachte also, es währe nicht schlecht, wenn ich es noch einmal versuche über diese Firma einen Job zu bekommen. Ich habe meinen AMS-Berater nach einer Einladung gefragt und auch prompt eine bekommen. Also dachte ich mir, egal wie schlimm es dort sei, besser als nichts.

Ich hatte dort ein Probemonat vom *.11.2006 bis *.12.2006. (Bevor ich in den Krankenstand ging, hatte ich schon die Kündigung per Eilboten erhalten). Leider wurde ich krank und ging in den Krankenstand vom *.12.2006 bis *.01.2007. Na ja, dachte ich, es gibt auch noch andere Firmen. Ich meldete mich also am AMS zurück und dort sagte man mir ich bekomme weiter meine Notstandshilfe. Nach 3 Wochen hatte ich noch immer keinen Bescheid, also rief ich dort an, die sagten mir es fehlen noch Dokumente von der Firma Job-Transfair. Ich fuhr also wieder hin und besorgte es (ZUM ZWEITEN MAL). Ich bekam mein Geld (FÜR DIE RESTLICHEN JÄNNER TAGE) und alles war in Ordnung. 2 Wochen später, ein Brief vom AMS, sie brauchen noch die Abrechnung von der WGKK und es sind noch Fragen offen. Gut, auf die WGKK, die Abrechnung besorgen und rauf auf´s AMS. OK, nun haben wir alles, ist in Ordnung. Weitere 2 Wochen später abermals ein Brief vom AMS, sie hätten noch einige Fragen an mich. OK, wieder !
auf´s AMS, dort, nein alles erledigt, der Brief hatte sich überschnitten. Gut. Dann endlich, der Bescheid über meinen Leistungsanspruch (Brief vom *.02.2007). Notstandshilfe pro Tag 19,31.

Na sollten Sie nun denken, was für ein Problem ich habe, ich sage es Ihnen, wieder ein Brief vom AMS Geldsperre ab 01.02.2007 stand drin, weil: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und ich habe keinen Antrag, den muss ich erst stellen. Na toll, ich hatte da ja schon so ein mulmiges Gefühl, als ich das las. Also wieder rauf auf´s AMS. Mein Berater war so freundlich, mir gleich für die Abgabe einen Termin zu geben am selben Tag, weil der selbst schon meinte ich sei sehr oft schon da gewesen und es tue ihm leid, er hatte es im PC nicht gesehen. Nun denn, meine Belohnung für den Versuch eine Arbeit zu finden Leistungsanspruch pro Tag 16,20 (Brief vom *.02.2007) und eine saftige Rückzahlung. Abgesehen davon, hätte ich im Jänner eingereicht, hätte ich mir für Telefon und GIS 80,-- gespart. Mit dem Wissen nicht gleich eine Arbeit zu finden und noch 5% Abzug wenn ich dann die Notsandshilfe bekomme, muss ich mich gleich übergeben. Seit dem habe ich Schlafstörungen. Ich wache in d!
er Nacht auf, kann nicht mehr schlafen zähle immer und immer wieder durch (1 Jahr 28 Wochen Arbeit, 2 Jahre 52 Wochen Arbeit), ich stelle aber dann leider immer wieder fest, sie haben es für mich gedehnt. Zwischen den Probemonat und der letzten Job-Transfairstelle liegen immerhin 18 Monate!!! Ich glaube schon es hat seine Richtigkeit, aber hätte das AMS mir nicht vorher sagen können, machen Sie den Job-Transfair lieber im Jänner 2007 wegen der Neuberechnung!!! Ich kann auch nicht auf das Sozialamt zurückgreifen weil ich im Besitz eines Autos vom Baujahr 1984 bin. Verkaufen will und kann ich es nicht. Die Zinsbeihilfe kann ich auch vergessen, da ich als einzelne Person mit 64m² und einer Kategorie C ausgestattet bin.

Nun meine Fragen:
Ist es das Recht vom AMS, mir für meine Bemühungen eine Arbeit zu finden, mich so zu strafen (SIE HABEN MEINE ZEITEN GEDEHNT)?
Hat es wenigstens einen Vorteil? Arbeitslosengeld - Notstandshilfe?
P.S. Heute habe ich meine Notstandsberechnung erhalten. Tgl. 14,11. Dies ist ja ein Abzug von über 10%??? Was ist mit den 5 % passiert. Ich bin echt am Ende. Bitte helfen Sie mir. Wie soll ich leben? Was wenn ich in einen Kurs soll, ich habe kein Fahrgeld. Weigern kann ich mich ja nicht.
Dank für Ihre Mühe, ich kann mir gut vorstellen, Sie haben genug von uns Arbeitslosen zu lesen.

Antwort per E-Mail
Ich sehe die Gesichter der SÖB Vorstände / SozialarbeiterInnen vor mir in diesem Fall von Jobtransfair - Wie sie mich über Sozialarbeit und Hilfe aufklären!

2.06.2007 um 9.25 Uhr von H. K.
WOHNBEIHILFE müsste sich eigentlich schon ausgehen. Einfach mal hier nachlesen: lg, viel Glück, H

1.06.2007 um 17.46 Uhr - von Uschi. - geringfügige beschäftigung


hallloo, ich wollte fragen ob man eine geringfügige beschäftigung wirklich beim ams melden muß ,auch wenn die grenze nicht überschritten wird. 341 Euro

Antwort:
Vorsicht - Geringfügigkeitsgrenze!
Ja soll man bekannt geben, obwohl keine Rücksicht genommen wird.

1.06.2007 um 14.30 Uhr - von D**. - ....gebe ich hiermit zu ein Komatrinker zu sein!


S.g. Soned Team,
zuersteinmal gebe ich hiermit zu ein Komatrinker zu sein (unter dem Schutz der Anonymität), weg von dieser Welt ist wirklich nur noch gut.
Obwohl ich selbst trinke gebe ich offen zu dass ich es für sehr sehr schädlich halte wenn öfftenlich getrunken oder geraucht wird, oder wenn im Fernsehen exzesse dieser Art gezeigt werden. Auch Filme in denen das Betrunken sein als cool dargestellt wird.
Meiner meinung nach wird alles das man sieht das wer anderer tut nachgemacht, es geschieht unbewusst!
Ich beobachte oft selbst an mir dass wenn sich jemand kratzt oder hustet ich das
total unbewusst nachmache !!!!!!
Sehe ich jemanden mir der Bierdose oder der Zigarette wird es vermutlich den gleichen effekt haben , habe ich früher im Fernsehen besoffene politiker oder sonst jemanden gesehen der viel trinkt , habe ich das als grund gesehen sozusagen als legitimation für meinen nächsten Komarausch (z.b. bei Seitenblicken oder Filmen ala Don Johnson wo das tschicken und Saufen inn ist)

Ich möchte das trinken aber nicht gar so schlecht machen schliesslich ist es ja doch ein sehr sehr erhebendes gefühl, leider mit extremen nebenwirkungen.
Ja das Komatrinken wird in einer Gesellschaft die sehr hohe Ansprüche stellt geboren. (also ein negatives Umfeld)
Ansprüche die ich nicht erfüllen kann ,aber ich hab ja noch die Flasche.

Ich bin mir nur noch nicht ganz im Klaren was nun schuld ist, der Druck der in den Komarausch führt, oder die WEIT WEIT unterschätzte nachahmung .
Saufen sollte auf öffentlichen Plätzen verboten werden , ich sehe das viel zu oft. Beim Rauchen bin ich mir nicht sicher , aber bei mir gehören das saufen und das Rauchen jedenfalls zusammen.
Ohne Zigarette kein glas wein/bier etc.
Jedenfalls bin ich schon ein geeichter alter Hase, ich möchte es den vielen jungen ersparen komatrinker zu werden, ich trinke sowieso schon auf der Milz weiter weils die Leber gar nicht mehr gibt, jedenfalls viel zukunft hat das ganze nicht.
Was bei mir oft war ist, dass ich oft das AMS als grund zum trinken gesehen habe, finde keine Arbeit und das AMS setzt mich trotzdem unter druck, also unterdrücken obwohl man eh schon ganz unten ist bzw. sich schon ganz unten fühlt.
Das AMS ist mir als Institution bekannt die dich nicht hält sondern fallen lässt sobald es zu schwierigkeiten kommt und mich mit ihren idiotischen Kursen zwangsbeglücken möchte.
Wollt nur einmal aus meiner sicht schreiben, weil ich unter Aktuelles das Thema Komatrinken gesehen habe und mir dachte vielleicht interessierts jemanden.
Ciao(name und Adr,nicht veröffetntlichen)

Antwort:
Finde ich super von ihnen, ehrlich über ihre Lebenslage zu berichten.
Ehrlichkeit ist Voraussetzung um zu Analysen zu gelangen, die es uns erlauben, Strategien aus dieser Mysere zu finden. Danke!

Ich wünsche ihnen Umstände und Glück, die ihr Leben wieder mit Sinn füllen!
Dazu einen Menschen der eine Liebesbeziehung ermöglicht! (Gehe ich von mir aus!) Alles Gute

16.30 Uhr von E. B.
Lieber Komatrinker. Vorab finde ich es beachtenswert, dass du es öffentlich zugibst, in dieser Misere gelandet zu sein. Hut ab - dass du dir das eingestehst.
Aber: Denk mal an später; was sein wird in einigen Jahren. Willst du elendig zugrunde gehen ?
Ich habe meine Mutter voriges sterben gesehen. Die Leber war total zerfressen. Meine Mutter hat teilweise Leberstücke erbrochen....... Auch sie hat immer getrunken. Mein Vater verstarb vor 2 Jahren. Auch daran war der Alkohol schuld.
Ich habe eine immense Abneigung gegen Alkohol, kann nicht verstehen, warum man seine Probleme / Sorgen in Alkohol ertränken muss. Davon werden sie auch nicht weniger. Die Befriedigung, dass sie kurzfristig vergesen werden, dauert ja nicht lange. Am nächsten Tag sind die selben Probleme / Sorgen ja wieder da - verstärkt mit einem (eventuellen) Kater.
Probleme sind, um gelöst zu werden. Und wenn ich verspottet werde, weil ich in der Runde nicht mittrinke, dann weiß ich, dass ich die falsche Clique habe.
NEIN sagen, zeugt von mehr Stärke als vom mittrinken und sich vielleicht das Leben verbauen.
Vielleicht geben dir diese Worte ein wenig zu denken - vielleicht auch nicht. Ich hoffe jedenfalls für dich, dass du dein Leben bald in Griff kriegst und wünsch dir alles Gute.

Anmerkung:
@E.B. Das Alkohol ihr Feind ist, ist nachvollziehbar!
Ich kann aber sehr gut verstehen, wenn man aus dieser Welt, egal wie, flüchtet!

Es muss nicht die falsche Clique sein! Seien sie, durch nein sagen, ihr Vorbild!
Ein Mensch der ohne Alkohol / Drogen gut drauf ist, ist auf dieses Problem bezogen Vorbild!

2.06.2007 um 11.14 Uhr - von E.B.
Was nützt einem die Flucht in den Alkohol wenn die Probleme und Sorgen trotzdem da sind. Wie schon erwähnt, vergisst man diese für die Zeit des Rausches - und dann ???
Meines Erachtens nach, sind Personen, die ihre Probleme / Sorgen in Alkohol ertränken nur feige. Sie sind zu feige, sich diesen zu stellen und diese versuchen zu lösen.

Antwort:
In unserer komplexen Welt gibt es Probleme, die vom Einzelnen nicht mehr zu lösen sind! Wir müssten probieren sie gemeinsam zu lösen!
In Rostock werden heute ca. 100 000 Menschen erwartet die darauf aufmerksam machen und Energie in diese Richtung setzen! Mein Respekt!
Dort wäre ich auch gerne dabei! Vielleicht geht es sich bei einem der nächsten G8-Gipfel-Treffen (Gegendemonstration) aus.
(Siehe unter Termin - G8-Gipfeltreffen Gegen-Demonstrationen)

1.06.2007 um 13.23 Uhr - von Ph. M. - TrainerInnen-Sichtweise / Blick hinter die Kurskulissen ! Eintrag 2 (Eintrag 1 / Eintrag 3 / Eintrag 4)


Wieder ein kleiner Blick hinter die \"Kurskulissen\":
Die Anforderungen und Qualifikationen die TrainerInnen erfüllen müssen, sind mittlerweile exorbitant. Erfahrung zählt kaum mehr etwas, dafür aber abgeschlossene Studien. (Anekdote am Rande: eine früher in der Wirtschaft tätige Trainerin musste, um ihren Kurs behalten zu dürfen, mit 55 Jahren die LEhrabschlussprüfung als Einzelhandelskauffrau nachholen, weil in der AMS-Anforderung stand, dass TrainerInnen in dieser Maßnahme eine Lehrabschlussprüfung oder HAK oder so haben müssen. Dass sie 25 Jahre lang Personalchefin in einem Konzern gewesen ist, war zu wenig für das AMS. Dei 25jährige Psychologiemagistra mit 2 Jahren Berufserfahrung und einer Minimaltrainerausbildung jedoch erfüllte die Kriterien voll und ganz)
Für diese schwer erfüllbaren Kriterien ist die Bezahlung - na sagen wir einmal vergleichsweise gering. Das Honorar darf teilweise erst nach Abschluss einer Kursmaßnahme (da es auch 14-wöchige Maßnahmen gibt, also erst nach 14 Wochen) abgerechnet werden. Wenn man Glück hat, bekommt man dann sein Geld \"relativ\" bald ausbezahlt. Dann heißt es: Geld einteilen! Dazu kommt, dass auch die Bildungsträger das Geld vom AMS erst nach Monaten sehen. Das bedeutet, dass die Bildungsträger den TrainerInnen zumeist das Honorar vorstrecken müssen. Das hat schon bei manchen Bildungsträgern zu Liquiditätsproblemen und sogar schon zum Konkurs des Betriebes geführt.

Da ist es nicht verwunderlich, dass sich manche TrainerInnen sagen: \"Ich habe seit 5 Monaten kein Geld mehr gesehen, ich mache Dienst nach Vorschrift, beschäftige die TeilnehmerInnen irgendwie bis der kurs aus ist.\"
Ka geld - ka musi!

vielleicht wird dadurch manches verständlicher. mfg

14.07 Uhr Rückfrage per E-Mail
hallo ph.
danke für die interessanten einblicke!
>Das hat schon bei manchen Bildungsträgern zu Liquiditätsproblemen und sogar
schon zum Konkurs des Betriebes geführt.<
haben sie diesbezüglich konkrete beispiele.
ihr name wird vertraulich behandelt.

2.06.2007 um 11.10 Uhr verö. - von Ph. M.
ich hätte schon konkrete Beispiele, muss dies aber ebenso vertraulich behandeln. ein nicht so schwerwiegendes konkreteres beispiel ist vielleicht dieses, dass die Geschäftsleitung eines Bildungsträger (dessen Name wie eine italienische Stadt klingt) an alle TrainerInnen vor einigen Wochen eine Stellungnahme versandt hat, in welcher Gerüchte über einen bevorstehenden Konkurs definitiv dementiert wurden. Einige TrainerInnen wurden vorher telefonisch kontaktiert, um ihnen mitzuteilen, dass im betreffenden Monat wieder keine Honorare ausbezahlt werden würden. Daraufhin gab es eine Unterschriftenaktion unter den TrainerInnen, um der Geschäftsleitung ein Ultimatum zu stellen. Sollte nicht innerhalb von ... gezahlt werden, würden sie die Arbeit niederlegen.

Ich möchte mit diesen Einblicken im Grunde nur aufmerksam darauf machen, dass es eben auch eine Kehrseite der Medaille gibt. Dass die Trainerschaft sehr oft unter Beschuss gerät, obwohl meist nicht erkannt wird, unter welchen Bedingungen sie arbeiten müssen. Es gibt leider keinen "TrainerInnen-Anwalt" oder so etwas wie eine Gewerkschaft.

1.06.2007 um 11.53 Uhr - von Arabell - Urlaub?


Hallo, ich hatte heute einen Termin beim AMS und habe vergessen zu erwähnen, dass ich in 3 Wochen für 5 Tage in den Urlaub fahre. Es ist aber keine Auslandsreise. Muss man einen Österreichurlaub unbedingt melden? Falls ich ihn nicht melde und die kommen drauf, was dann? Möglicherweise verbinde ich diesen Urlaub mit einem Verwandtenbesuch, da ich Verwandte in Österreich habe, die ziemlich weit weg von mir wohnen und auf dem Weg zu meinem Urlaubsort könnte ich bei denen ja vorbeisehen. Ich könnte dem AMS dann ja sagen, dass ich einen Verwandtenbesuch unternommen habe?

Antwort:
Es empfiehlt sich den Inland-Urlaub bekannt zu geben! Es kann aber auch sein, dass während des Verwandtenbesuch von ein paar Tagen kein Vermittlungsvorschlag zugesandt wird!

Ein Urlaub im Inland ist kein Ruhenstatbestand im ALVG, schließt also
definitiv nicht vom Bezug aus. Theoretisch kann der Berater natürlich einen
Meldetermin auf dem AMS des Urlaubsortes vereinbaren. Wird aber nie gemacht,
vielzuviel Aufwand.

1.06.2007 um 0.06 Uhr - von L. - Spüre mein Blut wallen, weil ich mich von meiner Beraterin hintergangen fühle.


Sehr geehrter Herr Moser !

Meine Beraterin weiß das ich mich in Gruppen unwohl fühle. Bei meinem letzten Kontrolltermin im April hat sie mich Wortwörtlich gefragt "Sind Sie mit einem Einzelcoaching einverstanden? Einmal die Woche müssen Sie hingehen". Ich war glücklich darüber daß sie auf meine Bedürfnisse eingeht. Sie war ebenso erleichtert, mich irgendwo untergebracht zu haben. An zumindest diesem Tag, gab es zwei Menschen die erleichtert darüber waren im Einverständniss sich zu trennen.
Mein erstes Einzelcoaching hatte ich heute bei "W. S. - C-" in M.. Diese "Kurse" und "Coachings" scheinen über Nacht zu florieren. Immer neue Namen, immer schöner verpackt und immer mehr davon.

Ich also zu meinem ersten Einzelcoaching. Dort angekommen erstellt man mir einen Plan. Sehe, morgen soll ich wieder kommen. Obwohl es hieß einmal die Woche. Aber okay, das war nicht das Problem, gehe ich halt zweimal die Woche. Frage aber trotzdem "Auch morgen soll ich kommen?" Antwort war "Ja, morgen haben Sie Gruppencoaching". Spüre mein Blut wallen, weil ich mich hintergangen fühle von meiner Beraterin. Als ich sagte ich verweigere die Teilnahme und gehe sofort zu meiner Beraterin, hat man mich mit sanfter Gewalt zurückgehalten und meine Beraterin angerufen. Diese hat mich nun Freigesprochen vom Gruppencoaching, bin aber zwingend gebunden meinem "Coach" (netter Titel, nichts dahinter)3 Bewerbungen pro Woche zu überreichen. Warum muß, oder soll ich bei W. 3 Bewerbungen abliefern. Ich bin mit denen nicht Vertragsgebunden. Darf uns jeder nach Lust und Laune schikanieren und unter Druck setzen ?
Ich weiß auch gar nicht mehr wo ich mich noch bewerben soll. Es gibt keine Branche in der ich es nicht versucht habe. In meinem Alter (*) wartet kein Arbeitgeber auf mich, da bedarf es keiner "W." und wie sich die Vereine noch nennen mögen.
Haben Sie Herr Moser einen Ratschlag für mich ?
Herzlichen Dank im voraus, L..

Antwort:
Coaching keine Maßnahme (Teilnahme freiwillig!)
Es darf ausserdem zu keinen Konsequenzen kommen sollten sie ihrem "Coach" keine Bewerbungen vorlegen!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Anmerkung:
Es ist bei sehr vielen AMS-MitarbeiterInnen zu beobachten, dass durch die politischen Vorgaben Aufrichtigkeit, Anstand und Ehre aufgegeben werden!
Hochachtung vor den Menschen die das AMS-Dienstverhältnis kündigten, weil sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnten Mitmenschen diese zum Teil erniedrigende, entwürdigende, auch rechtswidrige Behandlung angedeihen zu lassen.

31.05.2007 um 16.50 Uhr - Anonymisiert - Berufung - AMS rabiat?


Information über verfahrenstechnisch interessante Berufung
(Behebung einer bereits anhängigen Sperre nach § 68 Abs 2 AVG, bei gleichzeitigem Erlaß einer neuen),
aber auch weil hier ein bezeichnendes Licht auf den skandalösen Umgang, den so manches AMS mit KundInnen zu pflegen scheint, geworfen wird
(Verweisung von KundInnen mit Polizeisekundanz aus dem Amtsgebäude,
Der Fall des Betroffenen vom Sessel - wurde so abgefasst, um nicht zu allem Überfluß ein Verfahren wg Verleumdung führen zu müssen).

Versicherungsnummer: 0*******
Betrifft: Bescheid vom *. April 2007/Berufung

Mit *. April 2007 wurde gegen mich ein Bescheid des Arbeitsmarktservice
Entenhausen erlassen, mit welchem ich den Anspruch auf Notstandshilfe gem §
38 in Verbindung mit § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl
Nr 609/1977 igF für den Zeitraum von *. April 2007 bis *. Mai 2007
verloren hätte und zwar, weil das Ermittlungsverfahren ergeben hätte, daß
ich eine vom Arbeitsmarktservice Entenhausen angebotene, zumutbare
Beschäftigung bei der Firma Duck Enterprises in Hintertupfingen am *. März
2007 dadurch vereitelt hätte, daß ich den vorgelegten Dienstvertrag nicht
unterschrieben hätte und berücksichtigenswürdige Gründe für eine Nachsicht
nicht vorlägen. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm
liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde.
Dagegen erhebe ich binnen offener Frist
BERUFUNG
und begründe diese wie folgt:
Es wurde gegen mich bereits mit *. April 2007 ein Bescheid des
Arbeitsmarktservice Entenhausen erlassen, mit welchem ich den Anspruch auf
Notstandshilfe gem § 38 in Verbindung mit § 10
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl Nr 609/1977 igF für den
Zeitraum von *. März 2007 bis *. Mai 2007 verloren hätte und zwar, weil
das Ermittlungsverfahren ergeben hätte, daß ich eine vom Arbeitsmarktservice
Entenhausen angebotene, zumutbare Beschäftigung bei der Firma Duck
Enterprises in Hintertupfingen am *. März 2007 dadurch vereitelt hätte, daß
ich den vorgelegten Dienstvertrag nicht unterschrieben hätte und
berücksichtigenswürdige Gründe für eine Nachsicht nicht vorlägen. Gegen
diesen Bescheid habe ich innerhalb offener Frist Berufung eingebracht.
Der Bescheid vom *. April 2007 wurde vom Arbeitsmarktservice Entenhausen
zwar mittels eines weiteren
Bescheids vom *. April 2007 gem § 68 Abs 2 AVG behoben und zwar mit der
Begründung, daß eine nochmalige Überprüfung des Falls ergeben hätte, daß er
nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspräche, weil das Höchstmaß des
fiktiven Leistungsanpruchs mit *. April erreicht gewesen wäre, allerdings
ist dieser Bescheid ebenso wie der mit vorliegender Berufung angefochtene, bereits von vornherein rechtswidrig. Es liegt der nochmalige Entscheid in einer bereits entschiedenen Sache (res iudicata) vor.

Die Abänderung oder Behebung (einschließlich Nichtigerklärung) von
Bescheiden gem § 68 Abs 2 AVG ist nur dann vorgesehen, wenn diese einer
Berufung nicht oder nicht mehr unterliegen und auch materiell rechtskräftig
sind (Vgl auch VwSlgNF 2728 A, VwSlgNF 1797 A ua).
Der Bescheid vom *. April 2007 unterliegt noch der Berufung, diese wurde
fristgerecht eingebracht, ein diesbezüglicher Entscheid durch das
Arbeitsmarktservice Irgendwo als sachlich zuständiger Berufungsbehörde ist
bislang noch nicht ergangen.
Das Bedürfnis einer Verfügung nach § 68 Abs 2 AVG stellt sich für eine
Behörde erster Instanz oftmals nach Einbringung einer Berufung, die der
ersten Instanz gerechtfertigt erscheint. Für diese Fälle sieht das AVG
allerdings die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die
erstinstanzliche Behörde vor. Sie ist aber nicht befugt, ihren Bescheid nach
§ 68 Abs 2 AVG zu ändern, da der Bescheid nicht rechtskräftig ist
(Vgl VwSlgNF 766 A; aA Kopp, 398). Nur wenn die Partei ihre Berufung
zurückzieht, kann die Behörde vom Abänderungsrecht Gebrauch machen.
Ich ziehe meine Berufung vom *. April 2007 gegen den Bescheid des
Arbeitsmarktservice Entenhausen vom *. April 2007 ausdrücklich nicht zurück.
Ferner äußere ich mich nochmals wie folgt: Mit der Auftragsnummer 0*
wurde mir am *. März 2007 vom Arbeitsmarktservice Entenhausen ein
Stellenangebot bei der Firma Duck Enterprises; Inh. Dagobert Duck,
Profitstraße 67, 0815 Hintertupfingen als Montagehelfer (Schlosserei)
vermittelt. Ich habe mich am *. März 2007 bei der Firma Duck Enterprises
vorgestellt. Die Firma Duck Enterprises ist eine Leiharbeitsfirma und
vermittelt ihren Partnerfirmen Arbeitskräfte. Beim Vorstellungsgespräch
waren Dagobert Duck und eine weitere Dame anwesend. Ich habe dort einen
Personalbogen teilweise ausgefüllt; als dies ungefähr zur Hälfte erledigt
war, meinte Dagobert Duck, die Angaben wären so ausreichend. Anschließend
erhielt ich von Dagobert Duck Bescheid, daß ich eingestellt würde,
Arbeitsbeginn wäre am nächstem Tag, Donnerstag, den *. März 2007 oder am
*. März 2007 (Beweis: Rückmeldung des Unternehmens Duck Enterprises an das
Arbeitsmarktservice Entenhausen, Fax vom
*. März 2007, mit dem Vermerk "voraussichtlich eingestellt³, siehe
Beilage). Dagobert Duck notierte sich meine Telefonummer und sagte, ich
sollte mich am nächsten Tag ab 7 Uhr bereithalten. Zu einer Erörterung von
Arbeitsbedingungen, Entlohnung usw. kam es zu diesem Zeitpunkt nicht, ich
wollte bei dieser Gelegenheit auch nicht darauf drängen, um eine mögliche
Einstellung nicht zu vereiteln.
Am selben Tag richtete ich ein rekommandiertes Schreiben an die Firma Duck
Enterprises, ua mit dem Ersuchen um Bekanntgabe, wann ich die Arbeit aufnehmen könnte und um Ausstellung eines Dienstzettels (siehe Beilage).
Am Donnerstag, dem *. März 2007 war ich zum Arbeitsmarktservice Entenhausen
geladen, versuchte aber die Firma Duck Enterprises morgens telefonisch zu
kontaktieren, was nicht gelungen ist (am stationären Telefon lief ein
Tonband, bei der mir überlassenen Mobiltelefonummer war ebenfalls niemand
erreichbar). Rückruf der Firma Duck Enterprises erfolgte vorerst keiner,
erst am späten Nachmittag desselben Tages konnte ich telefonisch eine
Arbeitsaufnahme mit Dagobert Duck für Montag, *. März 2007 vereinbaren. Vom
Bediensteten des Arbeitsmarktservice, Schleich, wurde ich in Kenntnis
gesetzt, daß ich am *. März 2007 um 7 Uhr, bei der Firma Beutaus
Container- und Anlagenbau GmbH, Schindergasse 3, 4711 Vordertupfingenzu
erscheinen habe, an die mich die Firma Duck Enterprises als Leiharbeitskraft
"überlassen³ würde. Der nächste Termin beim Arbeitsmarktservice wäre am
selben Tag um 11.30 Uhr.
Am Montag, *. März 2007 war ich um 7 Uhr bei Beutaus Container- und
Anlagenbau GmbH, dort waren
mehrere Mitarbeiter der Firma Duck Enterprises, zu einem Gespräch meinem
"eigentlichen³ Arbeitgeber Beutaus Container- und Anlagenbau GmbH kam es
dabei nicht.
Mir wurde der Entwurf eines Arbeitsvertrags und eine "Mitteilung gem § 12
AÜG³ (siehe Beilagen) ausgehändigt.

Dieser Arbeitsvertrag schien mir aus mehreren Gründen nicht rechtskonform, diese Bedenken habe ich allerdings dort nicht geäußert, sondern um Gelegenheit ersucht, mir den Vertrag genauer durchlesen zu können und gegebenenfalls rechtsfreundliche Beratung einholen zu können. Nach wie vor scheint mir auch ein solches Verlangen nicht unbillig, immerhin handelt es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein Schriftstück, daß für mich als Arbeitnehmer in hohem Maße bindend und verpflichtend ist.
Ich hatte auch nicht von vornherein die Absicht, den Arbeitsvertrag keinesfalls zu unterfertigen, allerdings stellten sich meine diesbezüglichen Bedenken zwischenzeitlich als gerechtfertig heraus. An dem Vertragsentwurf bemängle ich ua wie folgt: Nicht nur entspricht die vorgesehene Arbeitszeit von 39 Wochenstunden nicht dem Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser idgF (siehe Beilage), vgl dort
VI./Seite 11 ff; insbesondere aber wäre das vorgesehene Bruttoentgelt von
7,59 Euro in "Beschäftigungsgruppe B ­ angelernter Arbeitnehmer³ nicht den
kollektivvertraglichen Bestimmungen entsprechend gewesen. Ich hätte nämlich
der Beschäftigungsgruppe D "Facharbeiter³ zugeordnet werden müssen
("Beschäftigungsgruppe D ­ Facharbeiter: Abgeschlossene Berufsausbildung
[Lehrabschlußprüfung], auch Lehrabschlußprüfung in technologisch verwandten
bzw. technologisch ähnlichen Berufen; Befähigung, berufseinschlägige
Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst zu verrichten.³, vgl KV der
Arbeitskräfteüberlasser, Seite 22).
Ebendort heißt es nämlich weiter: "Arbeitnehmer mit abgeschlossener
Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) sind in eine der
Facharbeiter-Beschäftigungsgruppen einzustufen, es sei denn, dass sie
tatsächlich ausschließlich außerhalb des erlernten Lehrberufes und auch
außerhalb technologisch verwandter bzw. technologisch ähnlicher Berufe
eingesetzt werden.³
Ich verfüge über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
(Maschinenbau), mir wurde mit Zl 0815/4711 die Berechtigung verliehen, den Berufstitel "Ingenieur³ zu führen, auch habe ich die erste Diplomprüfung
Wirtschaftsingenieurswesen-Maschinenbau abgelegt (siehe Beilagen). Die Firma
Beutaus Container- und Anlagenbau GmbH ist ein in diesem Bereich agierendes
Unternehmen (siehe Ausdrucke des Internet-Auftritts von Beutaus Container-
und Anlagenbau GmbH als Beilagen). Meine entsprechende Qualifikation war der
Firma Duck Enterprises auch bekannt.
Das gebührende Entgelt hätte also 9,33 Euro in Verwendungsgruppe D betragen
müssen, allerdings noch zuzüglich der in Punkt 3/Seite 23 getroffenen Regelungen, die einen Überlassungslohn von 114% dieses Entgelts für Facharbeiter in der
metallverarbeitenden Industrie gewähren, beziehungsweise 118% ab 1. Mai
2007. Während einer Überlassung hätte außerdem ­ falls höher ­ Anspruch auf den
kollektivvertraglichen Mindestlohn laut Kollektivvertrag des Beschäftiger-Betriebes bestanden, in bestimmten Branchen mit Zuschlägen.

Ferner sind denkmöglicherweise zumindestens die Punkte 9 und 11 des
Arbeitsvertrags (Bearbeitungsgebühr von 6% für "Vorschüsse³, Strafpönale von 150 Euro bei verschuldeter Entlassung und Zuwiderhandlung
gegen das Gebot, keine Auskünfte über Lohn- und Arbeitsbedingungen gegenüber Arbeitskollegen zu machen) sittenwidrig iS § 879 ABGB,

Punkt 3 ("Stehzeiten³) ist nicht iS des KV der Arbeitskräfteüberlasser geregelt ("Während einer überlassungsfreien Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Bezahlung von täglich 7,7 Stunden des Durchschnittsentgeltes der letzten 13 Wochen.³, KV der Arbeitskräfteüberlasser, Seite 26).
Ich habe also keinerlei Verhalten gesetzt, das geeignet sein könnte, ein
Erlöschen des Anspruchs auf Notstandshilfe iS § 38 iV mit § 10 AlVG zu
begründen.
§ 9 Abs 2 AlVG lautet: "Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie den
körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre
Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, angemessen entlohnt ist, in
einem nicht von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb erfolgen soll,
in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am
Arbeitsort zur Verfügung steht sowie gesetzliche Betreuungsverpflichtungen
eingehalten werden können.
Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich
eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven
Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung. S³
Daraus kann gefolgert werden: Erfolgt nämlich eine Ablehnung, weil das
angebotene Nettopauschale [oder auch das Bruttoentgelt, D. D.] das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt nicht erreicht, liegt keine Vereitelung, sondern eine gerechtfertigte Ablehnung einer unzumutbaren Beschäftigung vor (VwGH 29. Juni 1993, 92/08/0053 ­ ARD 4502/15/93).
Außerdem ist meinerseits nicht einmal eine Ablehnung, den angebotenen
Dienstvertrag zu unterfertigen und das Arbeitsverhältnis einzugehen,
erfolgt, ich wollte mir lediglich über die dem Vertrag möglicherweise
innewohnenden Weiterungen Klarheit verschaffen.
Es wäre auch durchaus Aufgabe des Arbeitsmarktservice gewesen iS der §§ 29 und 32 Abs 2 Z 1 Arbeitsmarktservicegesetz, sowie § 3 Z 5 Arbeitsmarktförderungsgesetz, dabei eine gewisse Hilfestellung zu geben und beratend tätig zu sein.
Statt dessen wurde ich bei meiner Vorsprache am
gleichen Tag beim Arbeitsmarktservice Entenhausen von dessen Bediensteten
G* Sch* mit den Worten abgefertigt, ich hätte in Arbeit zu stehen, was ich hier überhaupt mache, ich solle das AMS schleunigst verlassen, sonst rufe er die
Polizei, es sei eine Unverschämtheit und Frechheit, hier überhaupt wieder zu
erscheinen. Der von G* Sch* am *. April 2007 diesbezüglich angefertigte Aktenvermerk ist irreführend. So wollte ich natürlich zwar einerseits die sich im Zusammenhang mit dem mir von der Firma Duck Enterprises angebotenen Arbeitsvertrag ergebenden Fragen besprechen, war aber gleichzeitig für *. März 2007, 11.30 Uhr zum Arbeitsmarktservice Entenhausen geladen (Beweis:
Ablichtung/Terminkarte Donald Duck als Beilage). Ich habe mich auch
keinesfalls geweigert, Auskünfte zu geben, sondern hätte im Gegentum selbst
gerne welche bezüglich des Arbeitsvertrags erhalten, nämlich ob dieser den
einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entspricht ­ und falls nicht,
betreffend einer geeigneten Vorgangsweise, die Firma Duck Enterprises auf
dessen Mängel hinzuweisen und diese ggf zu sanieren usw usf.
Dazu ist es angesichts des abwehrenden Verhaltens von G* Sch* nicht
gekommen. Vielmehr äußerte sich dieser, ich sei "dumm und unbeschreiblich krank³, und lief aus dem Büro. Auch ist unrichtig, daß ich mich während Sch* Abwesenheit an dessen Unterlagen zu schaffen gemacht habe, ich suchte lediglich etwas in meiner Aktentasche.

Beim Wiederbetreten des Büros durch Schleich kippte ich vom Stuhl, allerdings hat es sich dabei sichtlich um ein Mißgeschick gehandelt, nicht um vorsätzliches Verhalten Sch*.
Allerdings war diese unglückseelige Ereignisabfolge durchaus geeignet, bei
Außenstehenden den Eindruck eines Tumults entstehen zu lassen. Der
Aufforderung der kurz darauf eintreffenden Polizeibeamten, das Amtsgebäude
zu verlassen, bin ich nachgekommen.
Unrichtig ist jedenfalls, wenn in dem Aktenvermerk vom *. April 2007
behauptet wird, ich hätte die Arbeitsaufnahme verweigert, allerdings äußerte
sich Dagobert Duck von der Firma Duck Enterprises dahingehend, daß es zu
keinem Dienstverhältnis kommen könne, wenn ich den mir vorgelegten
Dienstvertrag nicht sofort unterschreiben würde. Ein Versuch meinerseits,
eine gewisse Frist zur Prüfung des Vertrages eingeräumt zu bekommen, blieb ergebnislos.
Richtig ist lediglich, daß ich am selben Tag einen Arzttermin gehabt habe
(Beweis: Ablichtung der Dienstgeberbestätigung von Dr. Arzt), daß ich "krank
und deswegen sowieso dauernd arbeitsunfähig³ wäre, habe ich gegenüber der
Firma Duck Enterprises nie behauptet.
In formeller Hinsicht ist ferner im gegenständlichen Verfahren zu rügen, daß
das AMS der/dem Arbeitslosen iS § 37 AVG, das für den Bereich der
Arbeitsmarktverwaltung in Geltung steht, die Gelegenheit geben muß, die
Gründe der Weigerung vorzubringen, bevor eine Sanktion nach § 10 AlVG
ausgesprochen wird. Die regionalen Geschäftsstellen sind angewiesen, dem Arbeitslosen, der allenfalls den Maßnahmen des AMS voreingenommen gegenübersteht, die Notwendigkeit der Maßnahmen begreiflich zu machen. Erst wenn die Einwände des Arbeitslosen überprüft wurden, aber
nicht als stichhaltig angesehen werden, und die Weigerung, die Arbeit
aufzunehmen oder sich der Schulung zu unterziehen, weiterhin
aufrechterhalten wird, ist das Arbeitslosengeld bescheidmäßig zu untersagen. Über die von der/dem Arbeitslosen vorgebrachten Weigerungsgründe bzw über seine Stellungnahme ist eine Niederschrift aufzunehmen und in der Bescheidbegründung darauf einzugehen.
Dies alles ist nicht erfolgt. Am *. März 2007 haben die Bediensteten des
Arbeitsmarktservice Entenhausen Sch*, Schleim und Würg um 13.31 Uhr zwar
eine diesbezügliche Niederschrift aufgenommen, allerdings war ich dabei nicht anwesend (siehe Beilage, Niederschrift vom *. März 2007, mittig unten, Vermerk "Kunde nicht anwesend³). Insbesondere entspricht es nicht den Tatsachen, daß ich zu den Gründen eines Nichtzustandekommens des Beschäftigungsverhältnis befragt worden bin und va hinsichtlich
1. der konkret angebotenen Entlohnung,
2. der angebotenen beruflichen Verwendung und
3. sonstiger Gründe (hier insb Arbeitsvertragsentwurf Duck Enterprises,
siehe oben) keine Einwendungen gehabt hätte.
Die im selben Schriftstück behauptete "Belehrung über die Rechtsfolgen nach
§ 10 AlVG³ durch die Herren Schl*, Schleim und Würg war allenfalls eine
gegenseitige, aber keine, die mir zu diesem Zeitpunkt erteilt worden ist.
Unstrittig dürfte sein, daß sowohl das Recht auf Parteiengehör iS § 37 AVG
als auch eine etwaige Belehrung über Rechtsfolgen (hier: nach § 10 AlVG)
ihren rechtssichernden Zweck nur dann erfüllen können, wenn sie zu einem
Zeitpunkt erfolgen, der dem des Spruchs der erkennenden Behörde vorangeht.
Ich stelle daher den
ANTRAG,
1. den angefochtenen Bescheid aufzuheben und mir Anspruch auf Notstandshilfe
in der Zeit von *. April 2007 bis *. Mai 2007 zuzuerkennen oder in eventu
2. jedenfalls der Berufung aufschiebende Wirkung iS § 56 Abs 2 AlVG
zuzuerkennen, da diese nicht von vornherein aussichtslos ist, was sich schon unschwer durch die Tatsache behaupten läßt, daß schon der angefochtene Bescheid mit dem Mangel des nochmaligen Entscheids in einer bereits entschiedenen Sache behaftet ist.

Ing. Donald Duck

Beilagen:
u Rückmeldung Duck Enterprises an das Arbeitsmarktservice Entenhausen vom
*. März 2007 als Ablichtung
u Ablichtung/Schreiben vom Ing. Donald Duck an Duck Enterprises vom *. März 2007 als Ablichtung
u Entwurf Arbeitsvertrag Duck Enterprises/Ing. Donald Duck vom *. März
2007 und "Mitteilung gem § 12 AÜG³ als Ablichtung
u Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser idgF
u Zeugnisse Ing. Donald Duck als Ablichtungen
u Ausdrucke/Internet-Auftritt von Beutaus Container- und Anlagenbau GmbH
u Terminkarte Donald Duck als Ablichtung
u Dienstgeberbestätigung Dr. Arzt vom *. März 2007 als Ablichtung
u Niederschrift AMS Entenhausen vom *. März 2007 mit Vermerk "Kunde
nicht anwesend³ als Ablichtung

Viele Grüße,
Solidaritätsgruppe
Schottengasse 3A/1/4/59
1010 Wien
Tel.: (0699) 112 25 867
Fax: (01) 532 74 16
E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at

31.05.2007 um 13.02 Uhr - von Ad**. - Personalbereitsteller und AMS behaupten ?


Ich bin arbeitslos, habe ab september einen job in aussicht, aber mich hat gestern ein personalbereitsteller verständigt, daß ich am nächsten tag zu arbeiten beginnen kann. bisher hat man mir keinen dienstvertragsentwurf übermittelt, ich habe keine arbeitszeit und keine näheren angaben erhalten. außerdem habe ich nie fix zugesagt und auch nichts unterschrieben. heute erfahre ich zufällig vom ams, daß ich ab nächster woche nicht mehr als arbeitssuchend gemeldet bin. der personalbereitsteller hat mich einfach ohne zu fragen beim ams abgemeldet!! darf so was sein? personalbereitsteller und ams behaupten jetzt, wenn ich am montag nicht arbeite, wird das ams-geld gestrichen, da dieser job angeblich über das ams vermittelt wurde. dies stimmt jedoch nicht. ich habe das inserat vor monaten selbst gefunden und bin freiwillig zum vorstellungsgespräch gegangen. man sagte mir damals, vielleicht ergibt sich ab juli etwas. was soll ich nun machen?

Antwort:
wenn der vermittlungsvorschlag nicht vom AMS gekommen ist und sie auch nicht
aufgefordert wurden bewerbungen durchzuführen bzw. vorzulegen, sind ihre aussichten auf berufungs-erfolg, gegen eine zu erwartende sperre, gut
(ohne gewähr).
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?

zur Leasingfirma

31.05.2007 um 9.11 Uhr - von K**. - Ausbildung mittels Kurzlehre über S.A.M ?


Einen Gruss an Euch Alle !
Diese Seite ist sehr informativ für alle Arbeitslosen im Kampf mit und gegen den Moloch AMS !!
Nur weiter so. Denn nur wenn die Praktiken bekanntgemacht werden, kann man dagegen ankämpfen.
Meine Fragen :
Mir ist eine Firma bekannt, die Fachkundige Mitarbeiter einstellen will. Das soll über eine sog. Implacement - Stiftung über die
Firma S.A.M erfolgen.(d.h. Ausbildung mittels Kurzlehre)
in Redergasse 1 1050 Wien
Da ich keine Erfahrung mit so etwas habe, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.
Wer oder was ist S.A.M ?
Was habe ich zu erwarten ?
Wo lauern die Fallen/Gefahren eines solchen Konstrukts ?
Wie sieht die Bezahlung aus ?

Wer kann Beratung zu dem Fall anbieten ?
Denn vom AMS wird man im Dunkeln gelassen.(oder sie wissen selbst nichts!?). Denn meine Erfahrungen mit Trendwerk , JobtransFair , Venetia und Co waren nicht die besten.
Bitte meine E-Mail Adresse und Namen vorläufig nicht veröffentlichen, da ich sonst mit Repressalien meinerseits rechne.(Habe bereits einschlägige Erfahrungen mit dem AMS gemacht) mfg K.

Antwort:
S.A.M - Implacement

Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Coaching keine Maßnahme!
Praktikum braucht man nicht gratis machen!
Eine Notstandshilfe/Alg.-Entlohnung in einem Dienstverhältnis, auch mit zusätzlicher Prämie, verstösst gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz!
Ich gehe davon aus das die Teilnahme auf Freiwilligkeit beruht! (ohne Gewähr)

Da in diesem Rahmen ev. auch Qualifizierung stattfindet, würde ich mir das Angebot ansehen und erst danach entscheiden.

9.59 Uhr von K**
Hallo zusammen !
Habe heute Termin zu ITWORKS am 15. Juni bekommen.Meldemannstasse ?
Da ich erst vor kurzer Zeit \"Trendwerk\" absolviert habe,meine Fragen:
Bescheid beantragen ?
Ist es möglich gegen den Termin vorzugehen?
Muss ich diesen 5-Wochen \"Workshop\" machen ? (erneutes Coaching????)
Droht mir eine erneute Sperre ? Wenn ja, wie in Berufung gehen
Wie kann ich gegen meine \"Betreuer\" am AMS rechtlich vorgehen ? (Schikanen in Form von unqualifizierten Stellenangeboten in erheblicher Anzahl.Betreuerwechsel angeblich nicht gerechtfertigt,mehrfache !!!! mündliche Beschwerden nutzlos)
mfg K.

Antwort:
Coaching freiwillig!
Der 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Die anschliessende Massnahme nach dem ca. 5wöchigen Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)
Gegen ihren Betreuer können sie dann rechtlich vorgehen, wenn er ihnen trotz VwGH Judikatur vermittelt.
Dafür sind die BetreuerInnen persönlich haftbar!
Beschwerden immer schriftlich einbringen.
Senden sie eine Beschwerde per E-Mail an den Ombudsmann ruediger.wicha@ams.at an die Landesgeschäftsstelle ams.wien@ams.at den österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at, an den Volksanwalt post@volksanwaltschaft.gv.at. und per cc. an christian.moser@soned.at. (Alle Adressen in ein E-Mail)
Verlangen sie auch einen Betreuerwechsel und übergeben die Kopie dieses E-Mails den Geschäftsstellenleiter ihrer AMS Geschäftsstelle!

30.05.2007 um 22.02 Uhr - von F. - Jobtransfair


Wir sind froh dieses Forum entdeckt zu haben, und werden sicherlich im Laufe unseres Kurses, Workshop oder was immer -(Fragen werden hier- wenn überhaupt, nicht ausreichend beantwortet) mit noch mehr Fragen vorbeikommen. Es wurde uns heute mitgeteilt, dass wir bei der In-house Sozialarbeiterin einmal vorsprechen müssen. Kann man/frau auch dazu noch verpflichtet werden? Vielen Dank für eure gute Arbeit.

Antwort:
Coaching freiwillig!

Der vorgeschaltene 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!
Die anschliessende Massnahme nach dem ca. 5wöchigen Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)

30.05.2007 um 21.52 Uhr - von J.D. - zu Kurs verweigern?


danke wieder einmal für deine mails
ein update zu meinem fall...
war beim Kurs und kam nach einer stunde gespräch zusammen mit der dortigen
leiterin zu dem schluss, dass dieser kurs nichts für mich bringt. die
leiterin hat beim AMS angerufen und denen gesagt, dass ich für diesen kurs
nicht geeignet bin. daraufhin musste ich zu meiner betreuerin beim AMS und
die wollte mich wiederum eine karte unterschreiben lassen, auf der ich mich
selber von der notstandshilfe abmelde. habe ich natürlich nicht
unterschrieben sondern auf der karte folgendes vermerkt: "aufgrund des auf
mir lastenden drucks - die einstellung der notstandshilfe zahlungsleistungen
- behalte ich mir das recht vor nicht zu unterschreiben". die betreuerin
meinte daraufhin ich müsste unterschreiben, worauf ich ihr den sachverhalt
nochmals erklärte und aus dem zimmer ging... mal kucken wie´s weitergeht,
besten gruss JD

30.05.2007 um 15.02 Uhr - von Ph*. - für die trainerInnen eine lanze brechen _
die zusammenarbeit mit dem ams ist nicht nur für arbeitssuchende, sondern auch für "Lieferanten" schwierig. - Eintrag 1 (Eintrag 2 / Eintrag 3 / Eintrag 4)


Guten Tag!
ich bin sehr erfreut über ihr forum und stimme ihnen in den meisten fällen, was das ams betrifft zu. jedoch möchte ich auch einmal eine lanze brechen für die trainerInnen, die für bildungsträger des ams tätig sind. denn da gibt es sehr sehr viele, die im rahmen der vorgaben des ams alles menschenmögliche tun, um den zugewiesenen personen zu helfen. über die sinnhaftigkeit mancher kurse brauchen wir nicht diskutieren, trotzdem kenne ich viele trainerInnen, die im rahmen dieser kurse inhalte vermitteln, die sich draußen nur manager um teures geld leisten können. usw. usw.
und dann kann es auch vorkommen, dass im rahmen so eines kurses jemand auf eine ausbildung stößt, diese freiwillig absolvieren will und die er auch vom ams finanziert bekommt. diese ausbildung findet dann bei einem unabhängigen institut oder seminarveranstalter statt. nach absolvierung der ausbildung und aller vom veranstalter vorgelegter unterlagen, erklärt z. b. das ams plötzlich, dass die ausbildung an eine vereinbarung mit dem teilnehmer geknüpft war (z. b. eine einstellungszusage, von der vorher nie die rede war) und deshalb werden dem seminarveranstalter die kurskosten trotz einwandfrei erbrachter leistung nicht bezahlt. dabei geht es oft um mehrmonatige ausbildungen in höhe von mehrern tausend euro. ich kenne konkrete fälle von seminarinstituten, die aus diesem grund keine ams-kundInnen trotz hervorragender eignung mehr aufnehmen, weil sie befürchten müssen, um das geld umzufallen. den teilnehmer kann man kaum belangen, wie soll er vom arbeitslosengeld eine 3.000 euro!
ausbildung abstottern? und das ams zu belangen - praktisch unmöglich. das ams redet sich auf den kunden aus, der angeblich diese sondervereinbarung verschwiegen hat. der kunde weiß nichts von solchen vereinbarungen.
die zusammenarbeit mit dem ams ist also nicht nur für arbeitssuchende, sondern auch für \"Lieferanten\" schwierig. mfg

30.05.2007 um 15.02 Uhr - von Ro*. - Die Weiche


Ich werde vom AMS zu einer Maßnahme geschickt die Die Weiche heißt. Dort werden alte Elektrogeräte zerteilt und fachgerecht entsorgt. Wenn ich das ablehne und nicht hinwill, kann mir dann das Geld gestrichen werden? Das ganze soll so etwas ähnlich wie ein Kurs sein bzw. statt einem Kurs.

Antwort:
Da es sich um einen mehrmonatigen Transitarbeitsplatz handelt können sie ablehnen!

30.05.2007 um 14.33 Uhr - von G*. - aufsuchende Beratung


Hallo!!
ich habe eine Zuweisung bekommen \"zur aufsuchenden Beratungs und Betreuungseinrichtung bei Best\" ! Meine Frage: gibt es über dieses Best Betreuungsinstitut mit Sitz in Wien Erfahrungsberichte und was steht mir bei der aufsuchenden Betreuung bevor. Ich bin schon sehr verunsichert wenn ich an den ersten Tag denke. Danke für Antwort

Antwort:
Die Teilnahme bei der aufsuchende Vermittlung ist freiwillig! Bei Weigerung keine Sanktionen!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Coaching keine Maßnahme!

29.05.2007 um 20.47 Uhr - von K.I*. - Jobexpress


Hallo,liebes Soned Team,
ich bin auf Ihre Seite nach der Suche im Inet über Ams und ihre Praktiken gestossen. Ich spreche Ihnen meinen Respekt aus, wievielen Menschen sie zur Seite stehen und auch helfen konnten.
Nun meine Frage an Sie , mit der Hoffnung mir auch helfen zu können. Versuche mich so kurz und verständlich wie möglich zu halten.Als Wiedereinsteigerin mit 3 Kindern immer wieder auf diverse Kurse geschickt,die mir den Einstieg ins Büro erleichtern sollen.Habe ich alles gemacht, und auch nie abgelehnt oder verweigert.
Letztes Jahr habe ich 1 Monat Jobtransfair hinter mich gebracht, habe es aus gesundh. Problemen im Probemonat gekündigt.Eine einzige Qual, und nicht wirklich hilfreich.
Am 15.01 begann ein neuerlicher Kurs.Qualifizierung und Nachschulung im Bereich IT. Hatte einen Infotag, ein Clearing ( Iq.Test usw) ein Einzelgespräch.Sollte 9 Wochen dauern, aber da ich bereits zu qualifiziert war/bin, hat man sich auf 6 Wochen geeinigt.1 Woche davon nur absolviert, da ich ziemlich schwer (Grippe) erkrankt bin.Als ich zurückkehren wollte, wurde der Kurs bereits vom Institut (IBIS Acam( die Berater)abgebrochen.
Darauf hat mich mein Berater zu ITWORKS verwiesen. Meine Frage ob es sich wieder ähnlich wie Jobtransfair abspielt hat er verneint. Ich ging an besagten Tag hin, Fragebogen alles drum und dran, wie Jobtransfair.Habe bestätigen lassen, das ich anwesend war,und bin zu meinen Berater. Der machte mächtig Wirbel und Druck , grinste mich an und verwies mich sofort für letzen Freitag zu Jobexpress von Venetia. Inhalt: Gruppencoaching,Begleitendes Coaching,Kursinhalt:Infotag Aktivierung , Bewerbungstraining, Nachbetreuung usw. Ich verlangte nach einer im höher gestellte Person. Ich kam zu Frau P. und erklärte ihr meine Situation.Ein Zeuge war bei mir. Sie meinte ich solle zu Venetia fahren, mich mal erkundigen und schauen was den inhaltlich der Kurs sei, wenn es nicht weiterhilft und nicht entspricht solle ich kommen und wi r bereden weiteres. Als anderer Vorschlag kam eine Lehre im Handwerkl. Bereich. Und: Ich sei immer noch als Wiedereinsteigerin geführt, vl daher diese ganzen wie!
derholten Kurse. Sie sagte nichts davon, das ich bei nicht Antritt sofort gesperrt werde.
Bin letzen Freitag hin ,Stempel geben lassen und heute zu meinen Berater.
Der teilte mir mit, ich sei nicht da gewesen, nicht angetreten und mit Freitag gesperrt worden. Meine Erklärungen das davon keine Rede war und ich nur mal vorschnuppern sollte, wurde von mir als Lüge dargestellt. Besagte Frau P. hatte unser Gespräch in der Akte vermerkt mit der Erklärung an mich, das wenn ich nicht antrete gesperrt werde. Es sei verpflichtend.
Habe heute wieder einen Zeugen mitgehabt. Es wurde alles aufgenommen und ich warte auf die schriftliche Sperre. Ich muß dazu sagen, das ich Venetia und das heutige gespräch nur mehr mit *Vorbehalt* unterschrieben habe.
Mein Berater weis, das ich alle Kurse immer wieder gemacht habe auch alle Anweisungen, das ich meine Bewerbungen nachweisen konnte , das ich nicht unqualifiziert bin, die Suche sich aber erschwert, da ich fast 40 Jahre bin, geschieden, 3 Kinder /das jüngste Kind behindert) und alleinstehend bin.
Muss ich nun wirklich davon ausgehen, das ich 6 Wochen kein Geld mehr bekomme= =? Ich bin verzweifelt.
Mit besten Dank für die Hilfe verbleibe ich

Antwort:
Diese Kursvermittlung unter §10 Androhung ist rechtswidrig!
Inhalt: Gruppencoaching,Begleitendes Coaching, ...etc.
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Coaching keine Maßnahme!
JOBEXPRESS - Coaching keine Maßnahme
Aufsuchende Vermittlung nur freiwillig möglich! (rechtswidrig)
Eine Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) Androhung erfüllt den Tatbestand der schweren Nötigung!

Dafür sind die BetreuerInnen und TrainerInnen persönlich haftbar!

Legen sie ihrer Beraterin und Fr. P. die Kopien der Links und dieser Antwort vor. Lassen sie sich die Kenntnisnahme unterzeichnen und klären sie Fr. P. darüber auf, dass sollten sie nochmals unter §10 dorthin vermittelt werden oder das Geld wegen der Weigerung gesperrt werden sollte, es sich ab jetzt um schwere vorsätzliche Nötigung handelt! Amtsmissbrauch und schwere Nötigung sind anzuzeigen!
Wenn möglich, nehmen sie wieder einen Zeugen mit!
Bitte um Rückmeldung!

30.05.2007 um 11.33 Uhr - von K.I*.
Liebes Soned Team,
danke erst mal für die Erste Hilfe die sie mir so rasch gestern Abend noch gegeben haben.
Ich war heute Vormittag wieder auf dem Ams bei besagter Frau P. Leider habe ich keine guten Nachrichten. Frau P.besteht weiterhin auf Ihre Aussage die sie gemacht haben soll, und die auch so in meiner Akte vermerkt ist.Obwohl ich einen Zeugen habe ,das es so nicht richtig war und ich auch nichts schriftliches in der Hand habe, das sie mir das so gesagt hat. Im nachhinein gesehen, habe ich nur diesen einen Zeugen und ihre unwahre Aussage auf die sie besteht.Ebenso das ich diese NIederschrift vom Kurs (der eigentlich keiner ist) und die Belehrung und Folgen bei Nichtantritt unterschrieben habe (mit Vorbehalt).Ich habe ihr auch die Unterlagen mit ihrer Antwort vorgelegt,sie hat es zwar gelesen aber sie unterschreibt nicht, das sie dies zur Kenntnis genommen hat. Ich habe ihr erklärt das sie mit dieser Sperre meine Existenz gefährdet, da ich auch keine Alimente mehr erhalten werde (vom KIndesvater) da er seine Selbstständig keit aufgab und nun ohne Arbeit ist. Ich keine Miete me!
hr bezahlen kann, ebenso den Hort und die Medikamente für meine Tochter. Und den rest der Lebenserhaltungskosten. Ich habe dann auch kein Geld für Fahrscheine und Briefmarken usw und auch keine Möglichkeit mir Zeitungen und durch Internetsuche Arbeit zu suchen. Scheint der guten Frau egal zu sein. Alle meine Bemühungen ihr zu erklären das ich dort war ,aber halt noch nicht zugestimmt habe, lies sich nicht gelten.Sperre ist drinnen und ich muß auf die Berufung warten.Zeuge habe ich wieder mitgehabt.
Das ist der momentane Stand....ich danke für die Zeit die sie entbehren.

Antwort:
Wenn es sich um den von ihnen angegebenen Kurs handelt. (aufsuchende Vermittlung-nur freiwillige Teilnahme) dann ist die Sperre rechtswidrig! ( Die Aussage von Fr. P. ist irrelevant!)
Um die Sache zu beschleunigen, gehen sie zur Geschäftsstelleleitung und erklären dort die Angelegenheit, dass es sich bei diesem Kurs um einen Freiwilligen handelt und laut VwGH eine Vermittlung unter §10 rechtswidrig ist und den Tatbestand der Nötigung erfüllt!
Schreiben sie noch heute per E-Mail an den Ombudsmann ruediger.wicha@ams.at an die Landesgeschäftsstelle ams.wien@ams.at den österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at. (Alle Adressen in ein E-Mail)
Ich denke die Herrschaften wissen um die Freiwilligkeit der aufsuchenden Vermittlung! (der rechtswidrigen Sperre!)
Und wenn die Sperre nicht sofort aufgehoben wird, würde ich ihnen raten eine Anzeige wegen schwerer Nötigung zu erstatten.
Die AMS-MitarbeiterInnen behandeln Arbeitslose rechtswidrig und erniedrigend, weil sie sich sicher sind, dass die Betroffenen zu feig und zu lachs sind um etwas dagegen zu unternehmen!
Gehen sie zu AMSand , die helfen ihnen bei der Anzeige/Klage! Ansonsten werden sie weiter wie die Letzte behandelt! Irgendwann reicht`s!
Das Recht ist auf ihrer Seite!
Der E-Mail Verkehr mit diesen Leuten wird bei einer ev. Anzeige/Klage eingebunden!
Wenn doch Sperre sofort, wenn der Bescheid kommt, in Berufung gehen! In der Berufung stellen sie gleichzeitig den Antrag um Nachsicht und einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Sanktion.
Fr. P. geht es nur um die Schwierigkeiten, die sie in der Zeit bis zur Berufung/Beschwerde mit der rechtswidrigen Bezugseinstellung bekommen! In der Berufung oder Beschwerde bekommen sie Recht!

1.06.2007 um 11.38 Uhr - von K.I*. - Schreiben wegen rechtswidriger Bezugssperre
Ein Schreiben per E-Mail erging an den Ombudsmann ruediger.wicha@ams.at an die Landesgeschäftsstelle ams.wien@ams.at den österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at. (Alle Adressen in ein E-Mail)

Ergänzung:
Weiterer Berufungsgrund
Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Zusätzliche Adresse
Volksanwalt post@volksanwaltschaft.gv.at.

29.05.2007 um 18.59 Uhr verö. - von S**. - Kontrollmeldestelle §49


S.g Herr Moser,
Ich bin Sozialarbeiter in einem Söb, und versuche den von AMS und Trägerverein inszenierten Wahnsinn mit meinen bescheidenen Möglichkeiten entgegenzuwirken.Frage:
Die Institution in der ich arbeite, soll jetzt Kontrollmeldestelle §49 werden.
Jede Zubuchung seitens AMS gilt dann als verpflichtender Kontrolltermin, bei Nichterscheinen zum Vorstellungstermin $49 Sperre möglich. Kann mir nicht vorstellen ,dass dies rechtlich möglich ist. (siehe Antwort Dr. Pochieser im Forum). gibt es diesbezüglich schon Erkenntnisse bzw. Rechtssicherheit.
Gratulation zu ihrer Seite, ist wertvolle Infoquelle.
MfG

29.05.2007 um 16.20 Uhr - von Nikky - Notstandshilfe neu berechnet?


Guten Tag,
ich hätte eine Frage! Ich mache zurzeit ein Praktikum im Büro einer Schulungsanstalt. Diese endet bald und werde danach wieder zum AMS müssen. Meine Frage daher wäre, ob ich danach wieder meine alte Notstandshilfe bekommen oder wird da irgendwas neu berechnet?

Antwort:
Für Neuberechnung!
Um nach einem Notstandshilfe-Bezug wieder Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung insgesamt 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sein.

29.05.2007 um 14.43 Uhr - von Lilli - Aufsuchende Vermittlung!


Hallo, erstmal finde ich es toll das es die Seite gibt, habe mir schon sehr oft Tips geholt und auch einige Informationen. Habe im März meinen 7 Wöchige Buchhaltungskurs vom AMS absolviert - seitdem bewerbe ich mich ständig - egal für was sogar Hofer, Post, diverse andere Firmen - leider habe ich bis jetzt nur Absagen bekommen - habe sie alle ausgedruckt und nehme sie mit zu meinem nächsten AMS Termin am 8. Juni mit. Meine eigentliche Frage ist jedoch zu einem Brief vom AMS welchen ich heute bekommen habe und zwar geht es um eine Einladung zum Informationstag zur Aufsuchenden Beratungs - und Betrreuuungseinrichtung bei BEST - habe versucht schon einige Infos darüber zu finden - leider ohne Erfolg - weiß nicht was auf mich da zukommt ob das verpflichtend ist oder was auch immer. Habe 3 Kinder, bin Alleinerziehend, und bis jetzt noch immer kein Bescheid bekommen ob meine Tochter nun im Sommer einen Hortplatz bekommt oder nicht. Mein 13 jähriger Sohn müßte den ganzen Sommer al!
leine zuhause bleiben (Erziehungspflicht?) und hab echt bammel davor. Leider habe ich überhaubt keine Guten Erfahrungen mit Leihirmen, Jobtransfer und co (hab schon fast alles vom AMS durch) wollte mich informieren was das überhaubt ist - Auf dem Begleitbrief steht nur das Datum wann ich hinmuß, nicht was es ist nur INF MAßnahme zur ABBE BEST Inhalt Teilnehmerinen erfahren Details zu ABBE, Teilnahmevorraussetzung wie Freiwilligkeit, Notwendigkeit der Unterfertigung der Vermittlungsvereinbahrung, Maßnahmeninhalte - Wär nett wenn mir jemand was darüber erzählen kann und ob das Freiwillig ist oder auf was ich da achten muß. lg und danke lilli

Antwort:
Aufsuchende Vermittlung ist freiwillig!
Berufung gegen den Bescheid zum Informationstag als Kontrolltermin und/oder Feststellungsbescheid! Oder sie gehen an diesem Tag, falls sie den Informationstag nicht besuchen wollen zu ihrer BeraterIn und verweigern den Kurs! - Teilnahmevorraussetzung wie Freiwilligkeit ist in der Beschreibung angegeben! - Weigerung ist also nicht sanktionierbar!

29.05.2007 um 10.51 Uhr - von Sc. G. - Probezeit /Praktikum


Sehr geehrtes SoNed!Team!
Ich bin 47 J. und seit August 2004 arbeitslos, beziehe also nur mehr Notstandshilfe. Ich habe mich bei einer Firma vorgestellt, die gesagt hat man stellt mich ein, ich müßte davor aber einen bestimmten Kurs am Wifi machen,den besuche ich jetzt,an den kursfreien Tagen mache ich ein(unbezahltes)Praktikum bei dieser Firma. Mir gefällt es dort überhaupt nicht,ich kann mir nicht vorstellen,daß ich dort lange arbeiten werde. Wenn ich innerhalb der Probezeit weggehe, hat das doch keine Sperre zur Folge - oder?Was ist aber wenn ich erst nach der Probezeit kündige, bekomme ich dann wieder Arbeitlosengeld oder Notstandshilfe, ist das dann weniger als jetzt,denn dort würde ich viel weniger verdienen als in der Firma, in der ich zuletzt beschäftigt war? Wäre ich dann nicht mehr als Langzeitarbeitslose eingestuft? Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft

Antwort:
Nach einer Unterbrechung von 4 Wochen sind sie nicht mehr langzeitarbeitslos.
Bei der Kündigung in der Probezeit ist keine allgemein gültige Aussage möglich.
Es kann sein, dass es in den verschiedenen Landesgeschäftsstellen bei Kündigung in der Probezeit! unterschiedliche Vorgangsweisen gibt.
Gehen sie zur Firma und erklären ihnen, dass sie das Praktikum nicht gratis machen!
Ab dem 45 Jahr geschützte Bemessungsgrundlage. Ihr Bezug kann nicht geringer werden.

27.05.2007 um 23.07 Uhr - von St. H. - Unternehmensgründungsprogramm


Hallo miteinander!
Habe eine Frage bezüglich des selbstständig werdens.Mein Partner und ich haben vor uns Selbstständig zu machen jetzt würde ich gerne wissen inwieweit würde das AMS dabei helfen ?Habe einmal kurz bei meiner Beraterin das Thema angesprochen und sie sagte das dies nicht so einfach ist .Ich kenne mich diesbez. nicht wirklich aus und hoffe das Ihr mir darüber etwas sagen könnt.Danke im voraus.
P.S Gibt es so eine Hilfe für jede Sparte?

Antwort:
Unternehmensgründungsprogramm
Wenn sie mit ihrer BeraterIn zu keinem Ergebnis kommen, dann auch bei Vorgesetzten und/oder über Ombudsfrau/mann versuchen!

27.05.2007 um 22.54 Uhr - von H**. - Zur Ausbeutung der Arbeitslosen gehört das Sozialamt dazu!


Guten Abend,
möchte mich zwischenzeitlich melden, da seit 29.04.07 nicht viel passiert ist, weil ich leider kurz danach erkrankt, und das noch immer bin. Die in diesr zeit erfolgten kleinen zwischenfälle in diesem ganzen zwangstheater werde ich berichten, sobald ich diese in die reihe gekriegt habe, bzw. diese konkretisiert sind, momentan hängt einiges in der luft.
Zu dieser ganzen ausbeutere der arbeitslosen gehört natürlich, wie sie ganz recht haben, das in dieser richtung unterstützende sozialamt dazu.
Antragsteller wird vom SA unter androhung der richtsatzkürzung (50%) gezwungen seine Gattin an das ams zwangszurekrutieren, und sich deren rechtswidrigen schikanen zu unterwerfen, obwohl Bescheid vom Ams: kein anspruch auf leistung. da zuwenig vers.monate.
Mein vorbringen, das ich gesundheitlich nicht in der Lage bin (%bescheid) die arbeiten(Haushaltsführung,Kleinkinderbetreung,versorgung der Familie) meiner Gattin auch nur zum teil zu übernehmen, und meine Gattin sich einen job sucht der mit diesen umständen vereinbar ist. wird ingnoriert.
Da diese androhung nach nunmehr 12 monaten bezug (SH) erfolgte, fordert ich bescheid. Daraufhin bekam ich ein blatt papier wo die prozetur für erstanmeldung und div. verpflichtungen, sowie sanktionen beschrieben sind, mit dem hinweis dieses papier beim nächsten termin von beiden unterschrieben zu bringen. Mir ist nicht ganz klar wie dieser Zwang rechtlich aussieht, weil auf sämtlichen unterlagen über verpflichtungen ist immer vom antragsteller oder leistungsbeziehenden die rede, und das bin ich, alle unterlagen die seinerzeit gefordert wurden, liegen am SA auf. Nun warte ich ab. Nach erfolgter gesundung werde ich euch am laufenden halten.
Nochmals für sie und alle viel erfolg und lasst euch nicht entmutigen, weiter so!!
PS: vielleicht kanns jemand helfen, gilt für alle die SH bekommen, mit oder ohne AL/NH Bezug, bei der WGKK wienerbergstraße, gibt es den szial-hilfsfond, dort alles medizinische einreichen, das mehr kostet als die rezeptgebühr, trotz befreiung, insbesondere aufzahlungen für Zahnarzt, andere behelfe, oft auch für kinder. leider muss der bereits bezahlte beleg vorgelegt werden, aber nach einigen wochen ist zu 98% erfolg. alle unterlagen mitnehmen vom Haushaltseinkommen wie bei ams antrag, sonst muss man 2 mal hinfahren.

27.05.2007 um 22.06 Uhr - von M. - Krankenstand


Ich muss am 30.05.07 zum Informationstag (ZIB Training) Ich muss aber ab 29.05 in Krankenstand gehen wegen meinem Kind jetzt wollte ich wissen muss ich mich nur am AMS krank melden oder auch bei dem Kurs? Herzlichen Dank und viele grüsse

Antwort:
Da der Kurs noch nicht begonnen hat reicht es der AMS-BetreuerIn Bescheid zu geben. Informieren sie ihn/sie auch über die Kurszuweisung/Informationstag!

27.05.2007 um 5.01 Uhr - von Karin - Kündigung ohne Sperre?


Stimmt es, dass ich wenn ich selbst kündige ein Monat kein Arbeitslosengeld bekomme???
Mein Job ist unerträglich geworden. Mein Chef ist schwerer Alkoholiker hat ständig Probleme mit der Polizei ruft auch nachts besoffen bei mir an usw.

Antwort:
So ist es!
Ausser sie haben einen besonderen Kündigungsgrund! Stalking wäre ein solcher Grund! Sie müssten den Nachweis erbringen. Ein Zeuge wäre vorteilhaft! Die Telefonate sind von der Telefongesellschaft aufgezeichnet und könnten bei einer Verhandlung (Arbeitsgericht) herangezogen werden.
Es kann also im Interesse ihres Chefs liegen, einer Verhandlung aus dem Weg zu gehen und er deswegen einer anderen Kündigungsform zustimmt.
Reden sie mit der Arbeiterkammer. Es kann sein, dass die AK sie in diesem Fall unterstützt und das für sie mit ihrem Chef ausverhandelt.
Oder sie selbst reden mit ihrem Chef und drohen mit einem AK-Besuch, sollte er einer einvernehmlichen Lösung nicht zustimmen! Ausserdem bestehen sie auf die Abfertigung sollten sie in die Abfertigung-Alt Regelung fallen. Also das Arbeitsverhältnis vor dem 1.3.2007 begonnen haben. Sie lassen sich das schriftlich geben! Ich empfehle ihnen aber trotzdem sich Informationen von der AK einzuholen. Auch wenn sie das selbst regeln wollen!

26.05.2007 um 18.02 Uhr - von Lenni - Arbeitstraining !!!!


Problem: Arbeitstraining !!!!
bin Akademiker und habe nach 2 Jahren Notstandshilfebezug ein Arbeitstraining bekommen das mir an sich ganz gut gefallen hat (40 stunden pro wochen kanzleiarbeit). jetzt kurz vor dem ende des trainingsprogramms will mein arbeitgeber meinen lohn nicht bezahlen bzw fordert bereits geleisteten lohn zurück. nun überlege ich naheliegenderweise meinen vorzeitigen austritt. allerdings weiß ich nicht ob ich da zum ende des trainingsprogramms kündigungsschutz habe, denn laut ams-zettel liegt kein dienstverhältnis vor (http://www.ams.at/neu/wien/900_arbeitstraining.pdf). andererseits nach angestelltengesetz hätte ich ja kündigungsschutz wenn bereits über 2 monate. wichtigste frage: ist dieses arbeitstraining gesetzlich oder bloß per verordnung geregelt ?
pikantes detail am rande: arbeiterkammer gibt keine auskunft weil nicht zuständig da kein dienstverhältnis, auch ams gibt keine rechtsauskünfte dieser art (ams ist an meinem vorzeitigen austritt nicht interessiert. dass ich nachweislich (schriftlich)um meinen halben lohn betrogen werde scheint meinem betreuer egal zu sein:\" na arbeitens halt um a bissl weniger\". wozu sind verträge da wenn sie bei arbeitslosen nicht eingehalten werden müssen ?

Antwort:
Darum sind wir Arbeitslose weiter im Wirtschaftsministerium untergebracht und werden von Bartenstein nicht ans Sozialministerium abgegeben! Obwohl nicht sicher ist, dass sich bei der personellen Besetzung etwas ändern würde!
Wie sich hersausstellt orientiert sich die SPÖ Regierungsmannschaft ganauso am Neoliberalismus!
Dort sind keine Skruppel mehr vorhanden, werden die Arbeitslosen zur Gratisarbeit verdonnert. bezw. wird die Gratisarbeit von den Versicherungsgeldern finanziert.
Die Wirtschaft lässt sich den Gewinn von der Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Dafür sorgt Bartenstein/ÖVP!
Zum Problem!
Sie sind letztendlich freiwillig dort! Sie können verweigern! VwGH Arbeitstrainning darf nicht sanktioniert werden!
Was ihren Lohn angeht, besuchen sie AMSand Die stehen mit einem RA in Verbindung!
In der Arbeitstraining-Beschreibung ist unter Arbeitszeit von kollektivvertraglicher Vereinbarung zu lesen. Eine Rechtsmeinung wäre Interessant, ob man das so leicht trennen kann. Arbeit und Dienstzeiten sind kollektivvertraglich festgelegt und daran gebunden. Bei der Entlohnung distanziert man sich davon.
Zeigen sie die Passage auch der AK, was die davon hält, auch wenn sie unter einer Decke stecken!

25.05.2007 um 17.20 Uhr - von Ba* - Mieteinnahmenüberschuß


Habe bis 10.4.2007 Notstandshilfe bezogen und an diesem Tag auch einen neuen Antrag gestellt. (Bestätigung habe ich.)
Da sich mein AMS am Lande nicht so richtig auskannte bzgl. meiner Berechnung für die neue Notstandshilfe (da ich jährlich einen Mieteinnahmenüberschuß eines Zinshauses beziehe und diese mit einer Einmalzahlung im Folgejahr ausbezahlt bekomme) haben sie meinen Antrag lt. Auskunft einer Mitarbeiterin ans AMS in der Hauptstadt zur Klärung geschickt, ob ich noch Notstand erhalte bzw. ob ich sogar eine Rückzahlung vom Jahr 2005 u. 2006 leisten muß.
Nun ist schon wieder eine Woche vergangen und ich habe noch immer nicht erfahren, ob ich noch Notstandshilfe bekomme oder nicht. Ist lt. Auskunft noch zur Prüfung.

Nun habe ich mir gerade Sorgen gemacht, ob ich und mein Sohn überhaupt derzeit Krankenversichert sind?

Antwort:
Es tut mir leid, ich bin hier nicht in der Lage ihnen Auskunft zu erteilen!
Fragen sie nach dem Feiertag bei der Krankenkassa nach und legen sie die Bestätigung vor!
Falls sie nicht versichert sein sollten, gehen sie zum AMS und fordern den Versicherungsschutz!
Und verlangen sie jede Woche vom AMS Auskunft über ihren Antrag!

25.05.2007 um 17.20 Uhr - von Dina - Das ganze wurde mir zuviel!


Hallo
Das ganze wurde mir zuviel und ich wurde heute von meiner Ärztin in Krankenstand geschrieben. Was aber dazu kommt, ich bin aufeinmal nicht mehr krankenversichert.
Ich hab mich heute beim AMS in Krankenstand gemeldet, war dann beim praktischen Arzt, mit einem Nervenzusammenbruch, wo ich erfahre das ich bei der WGKK nicht aufscheine.
Nur kann ich heute nichts mehr machen.
Meldet mich das AMS rückwirkend wieder an?
Wie ist das zwischen 2 Krankenständen wenn man die Abrechnung vom vorigen Krankenstand nicht abegeben hat, eben weil man sie noch nicht bekommen hat?Danke für Ihre Hilfe

Antwort:
Wenn ihr Leistungsbezug Arbeitslose/Notstand noch besteht ist die Krankenkassa-Abmeldung rechtswidrig!
Sobald man bemerkt, dass keine Versicherung mehr besteht, sofort mit einer Aufforderung reagieren, den Versicherungsschutz umgehend wieder herzustellen. Darauf hinweisen, dass das AMS jedenfalls die Folgen im Falle einer tatsächlichen Gesundheitsschädigung zu tragen hätte.
Halten sie Rücksprache mit AMS und Krankenversicherung!

26.05. 2007 um 8.36 Uhr von Dina
Danke für ihre bisherigen Antworten.
Ich fasse zusammen, das AMS hat mich anscheinend rechtswidrig abgemeldet.
Das ganze ist schon einmal vorgekommen,
Wie ich jetzt rauslesen kann entsteht mir bei der rechtswidrigen Abmeldung ein Schaden weil die Pensionsversicherungsszeiten dann nicht angerechnet werden.

Wenn ich dann noch bedenke was für einen Schaden mir das AMS zufügen will, mit der Auslagerung auf das Institut *Jobtrans-fair*
Das seltsame ist das auf der Zuweisung ja steht das das ein Kurs ist, durch Recherchen sehe ich ja das das ein Arbeitsverhältniss ist mit Bedingungen und Bezahlung die nach meinen Qualifikationen in keinem Kollektivvertrag zu finden sind.

25.05.2007 um 16.17 Uhr - von Ra. An. - Aktivierungs- u. Praktikumsbörse


Lieber Herr Moser,
vor einigen Tagen hatte ich einen Kontrolltermin am AMS, im Zuge dessen ich von meinem Berater eine Einladung zu einer s.g. Aktivierungs- u. Praktikumsbörse 2007 i. d. Hand gedrückt bekommen habe. Zusätzlich hat er mir eine Niederschrift vorgelegt in der ich über § 10 und § 38 des Arbeitslosenversicherungsgesetzt (Verweigerung der Teilnahme führt zu Anspruchsverlust) aufgeklärt wurde. Weiters wurde mir i.d. Niederschrift der Grund für die Zuweisung zu dieser Maßnahme wie folgt genannt: Vermittlungsversuche des AMS und Ihre Bewerbungsbemühungen in Eigeninitiative sind bisher ergebnislos geblieben. Für eine Integration am Arbeitsmarkt sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend: (leer)
Im folgenden habe ich die Unterschrift mit der bekannten schriftlichen Begründung unter der Niederschrift verweigert. Ich werde nicht zu dieser menschenunwürdigen Maßnahme gehen. Was kann ich nun tun um die NH nicht zu verlieren. Mit der Bitte um Ihre Hilfe!
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen an Sie, Ihr Team und alle meine Leidensgenossen. KEINE ANGST !

Antwort:
Sie sind nicht über ihre fehlenden Fähigkeiten und Kenntnisse aufgeklärt worden!
Das Feld ist leer schreiben sie!
Vielleicht gehen sie zum Kurs und erklären ihnen, dass sie das Praktikum nicht gratis machen!
Und im übrigen darf das AMS ihre Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Falls gecoacht wird ist Teilnahme freiwillig! Coaching keine Maßnahme!
Ich denke die Teilnahme bei diesen Kurs ist nur freiwillig möglich!
(ohne Gewähr) Bitte um Rückmeldung!

(Amtsmissbrauch / Nötigung liegt bei Missachtung jeglicher VwGH-Judikaturen vor.)

24.05.2007 um 20.31 Uhr - von Dina - -§%&- Jobtransfair !!


Hallo, ich habe diese Seite gefunden, weil ich heute am AMS zu einer Teilnahme am Projekt Jobtransfair zugewiesen wurde.
Erst durch Recherchen im Netz habe ich erfahren was dies für mich beteudet.
Ich musste am AMS noch unterschreiben das ich dort teilnehme und falls ich nicht erscheine das mein Bezug gesperrt wird, auf dies hat mich die Beraterin noch ausdrücklich hingewiesen.

Auf der Zuweisung ist das nochmal vermerkt.
Achtung: Die Teilnahme an oben angeführten sozialokönomischen Betrieb wird ihnen verbindlich vorgeschrieben. Sollten Sie die Teilnahme ohne triftigen Grund verweigern, versäumen oder den Erfolg durch Kursabbruch vereiteln, verlierren Sie ihre Geldleistungen nache dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ( gem. den Bestimmungen § 49 ALVG).

Die Beraterin hat mich nicht aufgeklärt was das für ein Kurs ist, sagte nur das Arbeitsplätze vermittelt werden.
Lt. der Zuweisung soll das ja ein Kurs sein.
Was ich das Problem zur Zeit habe das ich keine Betreung für meine Tochter am Nachmittag habe, (aus diversen Gründen die ich auch schriftlich habe ist ein Nachmittagsbetreung mom. nicht zumutbar. Meine Tochter besucht die 2. Volksschule. Jetzt komme ich gerade darauf das ich den Termin am Dienstag habe, wo die Pfingstferien sind und ich keine Betreung für mein Kind habe.
Ich wurde nicht gefragt ob dieser Termin möglich ist.

Wie kann ich das am besten regeln?
Danke im Vorraus für die Antworten.

Antwort:
Vereitelung ist §10 - §49 ist Kontrollterminversäumnis!
Der mehrmonatige Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und den können sie ohne Sanktion verweigern:
Der vorgeschaltene 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!

Da sie nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, können sie aus diesen Grund verweigern.
Ausserdem sind sie nach ihren Angaben von ihrer Beraterin in einen Kurs vermittelt worden, der Vermittlung zur Aufgabe hat. Ein weiterer Grund der eine Weigerung zulässt!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)

Wenn ihnen die BeraterIn nach der Weigerung den Bezug sperren möchte, erfüllt sie den Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen "schweren" Nötigung . Dafür ist er/sie persönlich haftbar! Machen sie ihre Betreuerin darauf aufmerksam!
Mit rechtswidriger Bezugssperre muss man beim AMS immer rechnen. Bestehen sie auf ihr Recht und legen sie ihrer Beraterin diese Antwort und die Kopien der Links vor, dann hat sich die Angelegenheit erledigt!

Es empfiehlt sich eine Vertrauensperson mitzunehmen, um Zeugen über das Gesprochene zu haben!
Bitte um Rückmeldung!

24.05.2007 um 13.11 Uhr - von Er*. - Bezugssperre per kaszettel mitgeteilt


ich bin seit april bis .juni in schulung, trotzdem wurde mir gestern per kaszettel mitgeteilt, dass man mir den bezug rückwirkend per 1.mai eingestellt hat, weil ich auf irgendein bewerbungsschreiben "nicht entsprechend" reagiert habe.
auf meine email (CC auch an ombudsmann arbeitsamt) gab's natürlich keine antwort bis jetzt ...

20.27 Uhr von Er*.
ich habe heute doch noch eine antwort vom ombudsmann bekommen !

der bezug wurde wieder rückwirkend aktiviert, "unbürokratisch" wie er
schrieb - mir ist ein stein vom herzen gefallen, bekomme ja eh nur 19euro am
tag (zu recht, ich war jahrelang nur nieder angemeldet) und hätte schon
nächstes monat keine miete zahlen können

23.02 Uhr von Er*.
wäre natürlich nett und hilfreich wenn du auch anmerkst, dass man auf jeden
fall auf ein stellenangebot reagieren soll, nicht einfach ignorieren selbst
wenn's ein schas ist

24.05.2007 um 8.17 Uhr - von J. T. - Massnahme doch nicht Pflicht!
Mit Hilfe von SoNed ohne angedrohter Sperre von Zwangsmassnahme ausgestiegen!


guten Morgen Herr Moser,

nach Telefonat mit AMS Beraterin und mail bin ich aus dieser Vermittlungsmaßnahme entlassen und somit wieder bei meiner Beraterin. Es hat also funktioniert.

Ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfestellung, Informationen und Stellungnahmen, wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und mache mich weiter auf Jobsuche! (Anmerkung: ohne daß ich mir dabei etwas "vom speiben und scheissen gehen" (sie wissen, die Aussagen des Jobworkers) anhören muß!

mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Gratuliere zu ihrem Erfolg!
Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung! - Aufsuchende Vermittlung
Auch wenn die Kursbetreiber die Teilnehmer in den Glauben lassen, dass man mit einer Bezugssperre zu rechnen hat falls man die Teilnahme verweigert, ist der Kursbesuch nur freiwillig möglich!

Eine Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) Androhung erfüllt den Tatbestand der schweren Nötigung!

Dafür sind die BetreuerInnen und TrainerInnen persönlich haftbar!

E-Mail Anfrage von J.T. das zur Befreiung führte
Geschätzte Frau ....,

Ich wollte mich nur bei Ihnen erkundigen, ob die begleitende Jobvermittlung der "Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung" legitim und freiwillig ist und welches Defizit mir das bringen soll, da sich meine persönlichen, beruflichen, tagtäglichen Anstrengungen+Bemühungen zu 80% des Tages auf Jobsuche, Recherche, Bewerbungen beziehen! (Ich wurde über die Freiwilligkeit der Vermittlung nicht aufgeklärt!) Ich habe von Bekannten erfahren und mich auch im www (World Wide Web--siehe Links unten!) erkundigt, daß "begleitende Vermittlung" unter Androhung einer Bezugssperre (§10) rechtswidrig ist und es sich dabei um schweren Nötigung handelt, die man sogar anzeigen kann und wollte Sie fragen, ob dies stimmt!


mit freundlichen Grüßen

J. T.

http://www.soned.at/rechts-information/ams-projekt_ist_rechtswidrig

http://www.soned.at/erfolge/falter-artikel___phoenix


Wenn Arbeitslose unter Androhung des §10 (Bezugssperre) in Kurse vermittelt werden, welche laut VwGH Erkenntnis nicht sanktionierbar/freiwillig sind, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen "schweren" Nötigung erfüllt.

Dafür sind sie persönlich haftbar!

Achtung! Hier handelt es sich um kein Kavaliersdelikt!
Nötigung ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen
Das Strafmass der schweren Nötigung beträgt 6 Monate bis 5 Jahren!
Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der
genötigten Person zur Folge, so ist der Täter mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

23.05.2007 um 20.35 Uhr - von An**. - SÖB als Cateringhilfskraft

Hallo, ein Bekannter hat mir den Rat gegeben mich an Sie zu wenden. Ich bin seit * 2005 arbeitssuchend. Ich habe eine Sohn mit 4 Jahren, zwei Töchter (16 und 18 Jahre) und bin alleinerzieherin. Heute habe ich vom AMS wieder ein Stellenangebot für einen Sozialökonomischen Betrieb als Cateringhilfskraft bekommen. Arbeitszeitbeginn laut AMS um 06:45 Uhr. Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau und habe die letzen * Jahre im Büro gearbeitet. Öffnungszeiten des Kindergarten 07:30. Meine beiden Töchter gehen um 05:30 ausser Haus. St* in die Lehre nach St. G*, Kerstin in die Schule nach B*. Beide kommen erst abends nach Hause. Meine Eltern sind in G* wohnhaft. Dieser Arbeitszeitbeginn ist für mich nicht machbar, weiters weiß ich nicht wie ich mit diesem Gehalt mein Leben bestreiten soll. Ich bin zwar geschieden, aber ohne jeglichen Unterhaltsforderungen an meinen Ex-Mann. Dieser Job wird mich noch mehr an die Armutsgrenze bringen. Ich weiß zur! Zeit einfach nicht weiter.
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort:
Ich vermute hier handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz! Der ist freiwillig zu besuchen! Nicht sanktionierbar!
Weiters - Da sie Betreuungspflichten nachkommen müssen und sie von Arbeitsbeginn bis zur Kindergartenöffnungszeit keinen Betreuungsplatz für ihr Kind haben ist diese Stelle nicht zumutbar!

23.05.2007 um 12.57 Uhr - von G.*. - Arbeitsort?

Hallo, super Seite hat mir schon viele wertvolle Tipps gebracht, danke an dieser Stelle, allerdings habe ich jetzt mal eine aktuelle Frage zum Arbeitsort. Mein Betreuer hat mir bei der letzten Betreuungsvereinbarung meinen gewünschten Arbeitsort, still und leise von Wien, auf W und diverse Bezirke wie Korneugburg, Baden, Wiener Neustadt, Tulln etc. ausgeweitet. Nachdem in der Betreuungsvereinbarung steht das diese im gegenseitigen Einvernehmen erstellt wurde und man eine Änderung des gewünschten Arbeitsortes bekanntgeben könne, meine Frage, kann ich auf Arbeitsort Wien bestehen? Will mich nicht blamieren, wenn ich hingehe denn ich hab im guten Glauben das sich eh nie was ändern würde die Betreuungsvereinbarung nur überflogen und bereits unterschrieben. Danke im Voraus! G.

Antwort:
Meiner Meinung hat der Betreuungsplan, mehr oder weniger, eine Alibifunktion! Soll er doch suggerieren, dass der Betroffene eine Gestaltungsmöglichkeit hat!
Er sollte zwar im gegenseitigen Einvernehmen erstellt werden, aber auf seinen Inhalt besteht kein Rechtsanspruch!
Trotzdem, bringen sie ihren Wunsch über Arbeitsort und seinen Eintrag in den Betreuungsplan vor!

19.18 Uhr von C. S.
@G.* - Arbeitsort: Das ganze sieht so aus, das wenn du Langzeitarbeitslos bist, also NH beziehst, der s.g. Gebietsschutz wegfällt. Das heisst dann u.a. auch das der Betreuer dich zum Beispiel in ganz Österreich vermitteln kann/darf.
Die meisten Betreuer nehmen da aber schon Rücksicht drauf, wenn jemand nicht wegziehen will. Und auch bei der Angabe der Regionen in denen man arbeiten will werden meist beachtet.
Deshalb pflichte ich bei, das die gewünschte Region, und nur diese, eingetragen wird, in der du arbeiten möchtest, in dem Fall Wien.

23.05.2007 um 12.37 Uhr - von J. T. - Aufsuchende Vermittlung


Geschätzter Herr Moser,

Und abermalig gehts um die aus Oberwart/Burgenland stammende Jobvermittlungsfirma (Auftraggeber AMS *) Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung!
Unterstützung kann ich in der eingeschüchterten Gruppe (bezugnehmend des Einspruches) keine finden. Es verschließt sich natürlich jeder aus Angst vor weiteren Einschränkungen. Obwohl meine Bewerbungen (meist mails, aber auch Briefe+Telefonate, da mein Beruf, PrePress Techniker/Layouter/Grafiker, permanente Bildschirmarbeit erfordert!) sehr wohl in Ordnung und seriös sind (und ich erhalte auch meistens seriöse Antworten der angeschriebenen Firmen!) ist Vermittler der Meinung, daß meine Bemühungen nicht passen (Form und Qualität der Bewerbungen, seiner Meinung nach). Aus diesem Grunde, meiner Meinung nach um spöttisch aufzusticheln, laden mich die Herrschaften am Freitag zur Korrektur meiner Schreiben ein. Ich möchte desweiteren darauf hinweisen, daß ich vom AMS in den Jahren 2000 bis 2007 fast keine Stellenbeschreibung zugesandt bekommen und alles auf Eigeninitiative unternommen habe: Berwerbungen, Kopien, Fahrtkosten, Bewerbungsgespräche-leider bis heute! ohne Erfolg!)
Es liegt mir wirklich fern, Ärger zu stiften, da ich vom Grunde aus kein zynischer, boshafter Mensch+ Weichling bin, aber wenn man mich probiert, sinnlos zu mobben oder meine Person, in welcher Form auch immer, lügenhaft, spöttisch abzuwerten, platzt mir irgendwann der Geduldsfaden!
12.52 Uhr
Ich möchte noch etwas hinzufügen! Nach der Gruppensitzung (AMS , Jobvermittlungsfirma Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung, die jeden Mittwoch um 10 Uhr im 2.
Stock des AMS Wr. Neusatdt stattfindet, hat mein Jobworker einen Kollegen mitgehabt, obwohl er sich nach der Gruppensitzung mit mir unter 4 Augen unterhalten wollte. Ich nehme an, um notfalls einen Zeugen zu haben, obwohl mein Verhalten respektvoll, normal war! Wenns schon so weit kommt, ist es meiner Meinung nach nicht legitim.

Obwohl dieses Zeilen nichts nutzen werden, bedanke ich mich trotzdem im vorraus für die Bearbeitung dieses Schreibens und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Antwort per E-Mail
Sie sitzen freiwillig in diesen "Kurs"
Aufsuchende Vermittlung freiwillig.
Vermittlung unter §10 erfüllt den Tatbestand der Nötigung / Amtsmissbrauch
Coaching keine Maßnahme!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Unterrichten sie die Kursteilnehmer über die Freiwilligkeit!
(Ohne Gewähr)
Lassen sie sich das nicht mehr gefallen, nehmen sie ihren Mut zusammen und handeln sie! Ob die Zeilen etwas nutzen, liegt bei ihnen!
Sie brauchen auch nicht mehr zu den Trainern, legen sie ihrer BeraterIn die Kopien vor. Lassen sie sich die Kenntnisnahme unterzeichnen und klären sie ihre BeraterIn darüber auf, dass sollten sie nochmals unter §10 dorthin vermittelt werden oder das Geld wegen der Weigerung gesperrt werden sollte, es sich ab jetzt um schwere vorsätzliche Nötigung handelt! Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

Bitte um Rückmeldung!

23.05.2007 um 10.40 Uhr - von H** - warum werden Leute vom AMS demotiviert?

Meine Tochter T* (* Jahre) ist Ende Jänner von ihrer Chefin gekündigt worden,weil es ihr nicht in den Kram passte,das meine Tochter die Meisterprüfung macht. Daraufhin bekam sie Arbeitslose,bis ca. Mitte April. Nach einigen Vorstellungsgesprächen,wo sie kein Glück hatte(weil du entweder einen eigenen Kundenstock haben mußt,oder sie vorweg als sie sagte sie macht die Meisterprüfung sowieso keine Chance hatte)sich in das Gründerservice des Arbeitsamt melden lies. Da die Unfreundlichkeit des Personals im Arbeitsamt T* sehr zu wünschen übrig läßt,habe ich meine Tochter jedesmal zum Termin begleitet. Die Dame,bei der wir einen Termin gehabt haten,war natürlich dann nicht da(des Zweitemal schon),worauf wir zur Vertretung gingen,den Antrag stellten für das Gründerservice.In meinem Beisein,hat besagter Herr,gesagt,sie hätte einen neuen termin beim Ams am *.5.2007..außer das Gründerservice setzt sich in der Zwischnezeit mit ihr in Verbindung,dann sei der Termin hinfällig.Das ÖBs set!
zte einen Termin an,zur Besprechung,wir bekamen auch einen zweiten,zur Unterlagenbringung,womit wir annahmen,das der Terminam ams nicht mehr komform ist.Am *.5.2007 bekam meine Tochter einen Breif,wonach ihr seit *.5.2007 das Arbeitslosengeld gestrichen sei,wegen Nichteinhaltung eines Termines.Habe sofort tel. angefragt,keine Asukunft erhalten,waren sehr unfreundlich.Bin mit meiner Tochter sofort zur Leiterin des Ams in T* gefahren.Die sagte die Schuld sei die meiner Tochter,worauf ich beharrte,das ich es auch so verstanden hätte,das der Termin sich erübrigt.Es wurde eine Niederschrift gemacht,sie geht der Sache nach und das wars.Meine Tochter hat seitdem nichts mehr gehört vom Ams.Ich bin so wütend auf diese Instutition,das ich meine Tochter jetzt selbst bei der GKK versichert habe.Sie macht Ihre Meisterprüfung,(zahlt sich alles selbst)warum solche Leute,die gewillt sind zu arbeiten und was aus sich machen möchten,so demotiviert werden. Wenn die Leute beim Ams nicht unte!
rscheiden können zwischen Leuten die sich drücken und denen die gewillt sind,dann sitzen sie am falschen Platz. Mit vielen Grüssen und der Hoffnung auf Antwort verbleibe ich somit.
Fr. H**

Antwort:
Heben sie sich die private Versicherung ihrer Tochter noch auf. Das ist als letzter Schritt immer möglich! Ihre Tochter ist auch in der Sperre weiter versichert!
Senden sie eine Beschwerde mit Sachverhaltsdarstellung an dem AMS-Chef Dr. Buchinger E-mail herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at. In einem anderen Bundesland würde ich ihnen auch raten die Ombudsfrau zu kontaktieren! Leider ist die OÖ Ombudsfrau, den Berichten nach, zu vergessen! Wenn sie wollen können sie es trotzdem versuchen!
Dr. Christina Seiberl - Tel.: 0732/6963/20730 - E-Mail: christina.seiberl@ams.at
Wenn der Bescheid über die Sperre kommt, soll ihre Tochter sofort in Berufung gehen! Geben sie auch ihre Zeugenaussage ab!
Finde ich sehr gut, dass sie zu ihrer Tochter stehen sie zu den Terminen begleiten und sie sie nicht alleine dem AMS ausliefern. So haben sie gesehen, was dort wirklich abgeht!

22.05.2007 um 23.45 Uhr - von anonym - Probezeit

Frage werde ich wenn ich in der 1-monatigen Probezeit selbst kündige und mich wieder Arbeitssuchend melde vom AMS gesperrt ist mir letztens nämlich passiert laut neuem Gesetz?
und wie schauts bei Kündigung in der Zeit nach der Probezeit folgenden 2-Monatigen Befristung die im Handel üblich ist bekomme ich da eine Sperre verhängt?
danke im voraus

Antwort:
Hier ist keine allgemein gültige Aussage möglich.
Es kann sein, dass es in den verschiedenen Landesgeschäftsstellen bei Kündigung in der Probezeit! unterschiedliche Vorgangsweisen gibt.
In Oberösterreich wird eine Kündigung in der Probezeit nicht sanktioniert

22.05.2007 um 9.43 Uhr - von Pe. Hö. - Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft!

Ich muß meine Notstandshilfe neu beantragen. Da meine frühere Lebensgefährtin nicht mehr meine Lebensgefährtin ist,ich aber weiter bei ihr wohne,muß ich sie dann bei einer Neuanmeldung für die Notstandshilfe angeben und als was?Vielleicht als Quartiergeber? Sie ist die Hauptmieterin und ich bin Mitbewohner,werde aber in keinster Weise von ihr unterstützt.

Antwort:
Geben sie dazu eine schriftliche Erklärung ab! Diese lassen sie von ihrer Ex-Lebensgefährtin bestätigen! Zusätzlicher Zeuge wäre von Vorteil!
Zu Wohngemeinschaft! - Lebensgemeinschaft

22.05.2007 um 9.35 Uhr - von K. B. - Ärztliche Untersuchung - Datenschutz?!

Hallo lieber christian!

War heute wieder bei meiner Beraterin bestellt, wegen neuer Niederschrift. Ich habe auch eine Vertrauensperson mitgenommen (wie empfohlen). Habe auch Kopie von dieser NS verlangt. Folgender Fakt:
Abmeldung vom AMS wegen arbeitsunfähigkeit auf Grund Rückmeldung vom BBRZ vom 14.5.07 (Kundin erteilte am 11.5.07 keine Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe.
Weiters aufgenommen: Ich K.B. erkläre, dass ich meine Daten beim BBRZ nicht weitergegeben habe, weil ich nicht verpflichtet bin, diese Daten weiterzugeben. Das fällt unter das Datenschutzgesetzt. Insbesondere bin ich nicht verpflichtetm, diese Daten an das AMS (meine Betreuerin) weiterzugeben. Ich wurde von meiner Beraterin über die Möglichkeiten eines I-Pensionsansuchens und Anmeldung beim Magistrat informiert.

Ebenfalls hatte ich ein Telefonat - noch vor dem Termin beim AMS - mit dem Ombudsmann Hr.Weber. Dieser schwafelte nur herum und wollte mir weismachen das ich mir nix gutes tu wenn ich diese Untersuchungen verweigere, mann könnte dann viel effizienter nach einem geeigneten Arbeitsplatz für mich suchen und mich besser \"einordnen. \" (kann mir schon vorstellen was der bezweckt). Meiner Meinung nach war der voll auf der Seite von meiner Beraterin bzw. AMS. Er hat mir dann noch erklären wollen wie das mit der Berufung geht. (Scherz!!!!). Also der hat gar nix gebracht. Wie er mir helfen kann, meinte er dann. Ich habe ihm erklärt das er auch nicht verpflichtet ist, wenn er krank ist, seinem Arbeitsgeber zu sagen weshalb. Dann war funkstille. wir sind dann so verblieben, in dem er mir anbot mir seine tel nummer zu mailen um ggf. Kontakt aufnehmen zu können.
Fazit: Ombudsmann nicht unbedingt kooperatv.!!!!
Ok. um es kurz zu machen : ichwarte jetzt auf den Bescheid und werde dann AMSand besuchen. lg Karin

Antwort:
Gut gemacht, gratuliere!
Es gehört schon was dazu, dem breiten Einwirken standzuhalten. Das braucht
Nerven!
Klar das der Ombudsmann auf Seiten des AMS steht, von dort wird er eingestellt
und bezahlt!
Ab und zu kann eine Ombudsmann/frau behilflich sein. Das liegt an der Person /
Charakter. (Die geleistete Hilfe richtet sich nach dem Bundesland! Pro Bundesland ein(e) Ombudsmann/frau!)
Sensible Daten sind besonders geschützt! Menschenrecht!
Man wird sehen, wenn sie sich aber dagegen wehren, dann den Weg bis zum
Schluss gehen.
Zuerst Berufung - ist nicht unbedingt Recht zu erwarten.
Dort urteilt das AMS über das Fehlverhalten des AMS!
Wenn es sich nicht um persönliche Dramen mit grossem Schaden für den
Einzelnen handeln würde, könnte man sagen "ein Witz"!
Und der nächste Schritt, die Beschwerde an den VwGH!
Spätestens hier ist Recht zu erwarten!
Das AMS weiss, dass sich die meisten Arbeitslosen diesen Weg nervlich und finanziell nicht leisten können, deshalb wagt es das AMS "noch" immer den Menschen rechtswidrig das Geld, auf das Rechtsanspruch besteht, zu entziehen!

Das Risiko wird für das AMS aber höher, da die Arbeitslosen mit Hilfe
einiger Initiativen immer öfter in Berufung gehen/Beschwerde einbringen und diese
erfolgreich abschliessen!

Halten sie durch! Sie kämpfen nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Recht aller Arbeitslosen! Wir sind im Geist bei ihnen! Alles Gute!

Berufungsgrund neben Datenschutz!
Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch Bedienstete des AMS gegen den Willen der Partei ist daher nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt.
Weiters hat eine Zuweisung zur Untersuchung (vorerst) nur an einen Arzt für Allgemeinmedizin zu erfolgen. Soweit dieser die Frage der Arbeitsfähigkeit nicht abschließend zu beurteilen vermag, wäre es seine Sache darzutun, dass und welche weiteren Untersuchungen durch Fachärzte zur Abklärung des Leidenszustandes aus medizinischer Sicht erforderlich sind.
Dies gilt auch für die Zuweisung zu einem Facharzt aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie: eine solche Zuweisung ist nur zulässig, wenn sie entweder der zunächst heranzuziehende Gutachter auf Grund des von ihm erhobenen Befundes für erforderlich erachtet oder die Partei ihr nachweislich zustimmt.
Die Partei ist aber in jedem Fall über die Gründe für eine Zuweisung zu einer Untersuchung zu unterrichten, dazu zu hören und über die Sanktion für den Fall der Verweigerung der Untersuchung zu belehren.

22.05.2007 um 2.54 Uhr - von K. T. - Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen

S.g. Damen und Herren!
Sie schreiben in der Rubrik \"Rechtsanwalt 3\" folgendes:
Hinweis auf ein VwGH-Urteil, nach dem die Urlaubsentschädigung nicht auf die Arbeitslosenunterstützung angerechnet werden darf. Auch wenn Entschädigung gezahlt wird, hat die Unterstützung sofort einzusetzen. Das Erkenntnis gilt ohne wenn und aber!
Nun habe ich mich versucht im RIS darüber schlau zu machen, finde aber kein gleichlautendes VwGH-Erkenntnis. Dieses würde ich aber im Zuge einer Berufung aufgrund eben dieses Sachverhaltes benötigen, da mir nun Rückwirkend 10 Tage des Arbeitslosengeldes aberkannt werden aufgrund der Auszahlung einer Urlaubsentschädigung (über deren Anspruch ich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht informiert war).
MfG, K.T.

Antwort:
Hier ist rechtsanwaltliche Unterstützung erforderlich. Es handelt sich nicht um gängige Rechtsprechung. Was bedeutet ihr Fall wäre ein Prezidenzfall, denn es unbedingt braucht!
Dazu legt uns Dr. Pochieser unter Ruhen des Arbeitslosengeldes seine Rechtsmeinung dar!

Für die Berufung empfehle ich ihnen folgende Begründung!

»Ruhen des Arbeitslosengeldes

§ 16. (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während
... l) des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) nach dem Urlaubsgesetz, BGBl. Nr. 390/1976, in der jeweils geltenden Fassung besteht oder eine Urlaubsabfindung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird, nach Maßgabe des Abs. 4,«
Nach dem Gesetz wird angenommen, dass keine Arbeitslosigkeit vorläge und für diese Zeit kein Arbeitslosengeld gewährt. Diese Praxis ist mE verfassungswidrig, weil dies unsachlich ist und damit dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, weil beschäftigungslose Menschen sowohl um den Urlaub, wie auch um das Arbeitslosengeld gebracht werden.
Diese Meinung wird vom VwGH mit dem Judikat (siehe Hinweis) indirekt bestätigt, was das Wesen der Urlaubsabfindung anlangt.
Gerichtstyp VwGH Erkenntnis / Geschäftszahl 2003/08/0082 / Entscheidungsdatum 20050629 / Veröffentlichungsdatum 20050822
Der VwGH sprach aus:
»...Aus dem Bestehen der Pflichtversicherung für den Zeitraum des Bezugs einer Urlaubsabfindung kann daher nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 6 lit. a GSVG abgeleitet werden....«

Wahrscheinlich braucht es, falls der Berufung nicht stattgegeben wird, eine Beschwerde an den VwGH. (Verfahrenshilfe möglich/notwendig)
Ab diesen Zeitpunkt wird ein RA - Beistand soundso Pflicht!

Wenn sie in Wien / Umgebung wohnen besuchen sie AMSand! Dort finden sie Unterstützung! (Heute Dienstag ab 18 Uhr - Rechtsberatung ) Vorab per E-Mail Informationen bei der Solidaritäts einzuholen kann nicht schaden! Senden sie den Berufungsgrund mit! Oder sie setzen sich gleich mit Dr. Pochieser in Verbindung!
Mein Rat ist aber vorher mit AMSand Kontakt aufzunehmen, da sie mit dem RA in Verbindung stehen!

AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht - Arbeitslosenrecht - Maria wird zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden , kennt die belastende Situation der Arbeitslosigkeit und ist daher grosse psychologische Stütze!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!
Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!
Die Arbeitsloseninitiative steht mit RA. Dr Pochieser in Verbindung!

21.05.2007 um 14.30 Uhr - von E. B. - Danke für Ihre Hilfe, auch ich fange zu arbeiten an!

Lieber Herr Moser, auch ich möchte Ihnen für Ihre Hilfe und Informationen danken. und möchte Ihnen weiters mitteilen, dass ich ebenso wie Sab. ab morgen zum Arbeiten beginne. Nochmals herzlichen Dank für alles.
Liebe Grüße

Antwort:
Gratuliere, auch ihnen alles Gute!

21.05.2007 um 13.16 Uhr - von B* - Jobtransfair

S.g. Herr Moser!
habe heute einen Termin von meinem AMS-Berater bekommen für JOBTRANSFAIR. Habe daraufhin im Internet nachgesehen und mit Schrecken Ihre und diverse andere Berichte darüber gelesen. Bin jetzt ziemlich verunsichert ob ich mich darauf einlassen soll. Wäre nett, wenn Sie diesbezüglich für ein paar Fragen Zeit hätten.
Mit freundlichen Grüßen B*.

Antwort:
Die anschliessende Massnahme nach dem ca. 5wöchigen Kurs ist ein Transitarbeitsplatz und der darf nicht sanktioniert werden! (Transitarbeitsplatz nur freiwillig)
Der vorgeschaltene 5 Wochenkurse muss erst ausjudiziert werden!

Wenn der/die BeraterIn Arbeitslose unter §10 (Bezugssperre) in einen Transitarbeitsplatz vermittelt, wird der Tatbestand des Amtsmissbrauch und der vorsätzlichen "schweren" Nötigung erfüllt. Dafür ist er/sie persönlich haftbar!

21.05.2007 um 9.50 Uhr - von An* - Ich suche Rat?

Hallo,ich bin bald ohne Job ohne Kurs habe auch bald Operation vor mir,was könnte ich machen?Ich suche Rat!!Bin w,25 Jahre jung.

Antwort:
Sobald sie in die Arbeitslosigkeit eintreten, noch am selben Tag, suchen sie das AMS ihres Bezirks auf und stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld!
Wenn ihnen die Operation ins Haus steht, gehen sie in den Krankenstand.
Verhält sich genauso wie als Dienstnehmer. Die Krankmeldung ihres Arztes geben sie innerhalb drei Tagen beim AMS/ihrer BetreuerIn ab - Sie sind dann im Krankenstand und bekommen Krankengeld!
Ich wünsche ihnen zur Operation alles Gute und schnelle Erholung!

21.05.2007 um 8.28 Uhr - von Sab. - Danke für Ihre Hilfe, hat sich geklärt

Danke für Ihre Hilfe aber die Sache hat sich von selbst geklärt da ich ab 1.6. arbeiten gehe :) Alles Gute und nochmals Danke!

Antwort:
Gratuliere und alles Gute!

20.05.2007 um 23.06 Uhr - von M.S. - Kinderbeihilfe

Hallo hätte eine Frage.Ich muss neu einreichen um die NH habe zwei Kinder und wollte wissen für was muss ich den Zettel mit der berechnung der Kinderbeihilfe mitnehmen?

Antwort:
Nachweis für den Familienzuschlag!

20.05.2007 um 14.52 Uhr von K. R. - Familie unterstützt Sohn und fragt sich: "was machen Menschen, die diese Unterstützung nicht haben?"

Die Bezugssperre brachte unseren Sohn in eine Lage, in der er nunmehr weder Miete noch Strom und Gas bezahlen könne, bzw . auch zum Leben keine Geldmittel besitze .
Die Antwort der Betreuerin war :Ich tue nur meinen Job und außerdem interessiert mich das nicht. Wenn Sie Geld brauchen, dann gehen sie doch arbeiten
Mein Sohn, der 13 Jahre bei der DDSG als Bootsmann tätig war, daher
! keinen handwerklichen Beruf gelernt hat; weder Führerschein noch Auto besitzt, hat nur die Möglichkeit durch eine Personal-Leasingfirma eine Arbeitsstelle zu bekommen.
Wenn es nach dem AMS geht, müsse er von Firma zu Firma um einen Arbeitsplatz betteln. Das ist erniedrigend und kann doch niemanden
zugemutet werden oder sind wir schon wieder soweit wie damals?!
Mit Bescheid vom 17.4.2007 wurde ihm die Notstandshilfe aberkannt. Mit gleichem Datum erhielt er jedoch die Mitteilung, dass die Notstandshilfe mit 28.05.2007 wieder auflebt.
Begründet wird die Einstellung durch §38 in Verbindung mit §10 des ALVG 1977, BGBI. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung. Nachsicht wird nicht erteilt.

Meine persönliche Meinung hiezu: Wie ist es möglich, dass sich das AMS nicht an bestehende Gesetze hält. Die Methoden dieser Institution sind anscheinend hinlänglih bekannt, da sich auch die Volksanwaltschaft mit diesen beschäftigt und Urteile des VwGH publiziert sind.
Die Methoden dieser Institution sind anscheinend hinlänglih bekannt, da sich auch die Volksanwaltschaft mit diesen beschäftigt und Urteile des VwGH publiziert sind.
Meine Frau und ich können unseren Sohn in solchen Situationen unterstützen, ich frage mich jedoch, was machen Menschen, die diese Unterstützung nicht haben?
Diese Frage kann nun leicht beantwortet werden, wenn man auf den Ausspruch der Referentuin im AMS zurückgreift. Solche Sätze sind beinahe als kontraproduktiv zu bezeichnen, wo das AMS doch fast keine Arbeitsstelle vermitteln kann. Wenn ich boshaft wäre, würde ich sagen, dass AMS ist Vermittlungsbüro für Personalleasingfirmen!

Antwort:
Finde ich gut, dass sie und ihre Frau ihren Sohn unterstützen. Das ist in unserer Zeit nicht mehr selbstverständlich!
Die Antwort auf das Allmachtsverständnis vieler AMS-BetreuerInnen muss Widerstand heissen!
In der angegebenen Frist Berufung / Beschwerde an den VwGH einlegen! Der VwGH ist in vielen Fragen anderer Meinung als das AMS! In dieser Angelegenheit muss/wird auch die "Hilfestellung" der AMS-Beraterin behandelt! Inwieweit gibt sie ihre Ohnmacht der Arbeitsmarktsituation/politik gegenüber dem Kunden weiter und streicht ihm in Folge dessen sogar das Geld!

19.05.2007 um 17.46 Uhr - von H. K*. - auch eine längere Sperre möglich?

Hallo,liebes soned team.
Bei Verweigerung einer sogenannten Maßnahme (Itwork,phönix,etc..) oder eines Deppenkurses beträgt die erste Sperre 6 Wochen soweit ich weiß,aber laut Text lautet es doch: oder solange die Maßnahme dauert. Das heißt es wäre auch eine längere Sperre möglich,außer die 6 oder im Wiederholungsfall 8 Wochen?
Danke für die Info.
Liebe Grüße H.K.

Antwort:
Nein, die erste Sperre ist nicht länger als 6 Wochen. Jede weitere innerhalb eines Jahres 8 Wochen!
Phönix ist freiwillig! Bei Weigerung keine Sperre!
Itworks, Trendwerk, Jobtransfair, etc.
Die 5 Wochenkurse müssen erst ausjudiziert werden!
Die mehrmonatigen Transitarbeitsplätze sind auch freiwillig!

19.05.2007 um 10.02 Uhr - von M*. - Wann falle ich aus der Lza.-Statistik!

hallo christian,
bin zu nem 6 wöchigem jobcoaching kurs verdonnert worden und kann aufgrund einer finanziellen notsituation keine berufung/bezugssperre riskieren.
habe nun die möglichkeit eines befristeten dienstverhältnisses bekommen welches zw. 5 und 12 wochen dauern muss- nach wahl (urlaubsvertretung briefträger)
gibt es eine bestimmte dienstverhältnisdauer die das ams haben will um die statistik zu beschönigen ? reichen 5 wochen um dann mal ein jahr zu keinem deppenkurs verdonnert zu werden ?
danke für die info mfg m.

Antwort:
5 Wochen reichen! Nach 28 Tagen fallen sie aus der Langzeitarbeitslosenstatistik!
Dann liegt es an ihrer BetreuerIn wie lange sie Ruhe haben!
Spätestens nach einem Jahr schreit die Statistik wieder nach einem Deppenkurs!

Coaching keine Maßnahme!

18.05.2007 um 20.08 Uhr - Anonym - Projekt Phoenix freiwillig!

Hallo
Ich bekam vom AMS eine Einladung zum Projekt Phoenix. Eine Art Infotag.
Ich bin dort hingegangen und hab mir das ganze angehört.
Wenn ich vorher Eure Berichte bezüglich Phönix gelesen hätte, wäre ich nicht hingegangen, aber ich habe erst heute Eure Seite entdeckt.
Es wurde eine ganze Stunde nur Lob über Phönix ausgesprochen, wie gut und wie nützlich das Ganze sei. Es wurde von einem AMS Berater, der auch anwesend war zwar darauf hingewiesen, dass man sich frei entscheiden kann, aber gleichzeitig sagte dieser AMS-Berater , es gäbe eigentlich keinen Grund sich dagegen zu entscheiden. Er sagte, es spricht alles für Phönix, wegen der großen Erfolgsquote. Mir kam das alles irgendwie verdächtig vor. Das AMS wollte einem einerseits zu nichts zwingen, andererseits bekam man irgendwie den Vorwurf wenn man es nicht macht.
Ich glaub einige die beim Infotag anwesend waren werden freiwillig unterschreiben, weil ihnen ein schlechtes Gewissen eingeredet wurde wenn sie es nicht tun .
Nach Vorstellung dieses Projektes, mußte jeder Anwesende mit dem Projektleiter von Phönix in ein eigenes Zimmer um einen Termin zu vereinbaren wegen eines Einzelgespräch bei Phönix, bei diesem Einzelgespräch wird man aber zu nichts gezwungen. Man bekam in diesem Zimmer auch keinen Vertrag zum unterschreiben, nur einen Zettel wo der vereinbarte Termin oben steht mit Adresse, usw. Ein Berater vom AMS war auch anwesend. Der Gag an der ganzen Sache war auch das man erst dort bei der Terminvereinbarung den Anwesenheitswisch für diesen Infotag zum unterschreiben bekommen hat. Wäre man vor dieser Terminvereinbarung gegangen, wär man also nie beim Infotag anwesend gewesen.
Ich hab jetzt einen Termin bekommen, der ist im Juni und ehrlich gesagt, nachdem ich heute auf Eurer Homepage so ziemlich alles negative über dieses Projekt gelesen habe, hab ich keine Lust dort überhaupt hinzugehen, da ich sowieso nichts unterschreiben werde und mir den ganzen Mist nicht nochmal anhören möchte.
Ich mag dort nichteinmal anrufen, am liebsten würde ich per Brief denen schreiben, das ich das ganze ablehne. Am liebsten würde ich gar nichts deswegen tun.
Jetzt meine Frage, da das AMS ja einem zu Phönix nicht zwingen kann, kann man aber trotzdem gesperrt werden, wenn man dieses Einzelgespräch verweigert? So, oder so, ich meld mich für dieses Projekt auf keinen Fall an. Möchte gerne wissen, wie die rechtlichen Grundlagen sind.
Der AMS-Berater der dort anwesend war, sagte nämlich das der Infotag Pflicht ist, und da es vom AMS die gesetzliche Pflicht ist Informationen an die Arbeitslosen weiterzugeben, ist es auch für einen Arbeitslosen Pflicht sich das ganze anzuhören, selbst wenn er sich dann gegen dieses Angebot entscheidet. Zählt dann dieses Einzelgespräch wo ich den Termin im Juni habe dann auch als so eine Art Infotag und muß man dann persönlich dort erscheinen, auch wenn man nichts unterschreibt?
Eine Sperre kann ich mir finanziell absolut nicht leisten.
Auf eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Übrigens, super eure Seite. leider hab ich sie erst heute entdeckt.!!!
Danke im voraus.

Antwort:
Wenigstens werden mittlerweile die Arbeitslosen dahingehend informiert, dass die Teilnahme freiwillig ist. In welchen Stil kann ich mir gut vorstellen!
Da ein AMS-Berater auch anwesend war, traue ich mich jetzt nicht sagen, ob man diesen Infotag als Kontrolltermin beeinspruchen hätte können, da er in diesem Fall, mit Berater, "nur" ausserhalb eines Amts gelegt wurde.
Beim Infotag waren sie! Dann würde ich zu ihren Berater gehen, ihm von der freiwilligen Teilnahme über die sie dort aufgeklärt wurden erzählen, und dankend ablehnen! Sagen sie ihm, dass sie nicht mehr hingehen!

18.05.2007 um 13.34 Uhr - von Br. - Das Geschäft mit den Arbeitslosen!

stand 2007 - 27 seiten
aktuelle Liste, wer bekommt wieviel Euro!!
beispiel
die berater: Auftragssumme 32.809 ?
BFI Wien: über 1Mio ?

Anmerkung:
Die umgesetzte Summe macht uns zur Ware.
Die Millionen wiegen mehr, als das Recht des Arbeitslosen! Dieses ist geschäftsschädigend!

20.33 Uhr von Alleinerzieherin
ich nehme an, das sind vorabbezahlte Unternehmen...
was wunderts mich da, das sie für meine weiterbildung kein budget mehr haben, hauptsache einen deutschkurs soll ich machen ;) und den umgang mit vorgesetzten lernen (fem)

18.05.2007 um 13.34 Uhr - To. Pe - der Ofen ist bei mir entgültig aus

Hallo Leute, diesmal schriebe ich euch nicht mehr vom Trendwerk\"arbeitsplatz\" sprich Workshop, diesmal sitze ich zuhause wo mein Internet immer funktioniert.

Heute hatte ich die Rückmeldung am AMS, und was soll ich sagen:\" Bewaffnet mit den Ausdruck div. Rechtsprchungen von dieser Plattform sitze nun da vor meiner Betreuerin und erwarte mir ein zumindest aufklärendes Gespräch warum und weshalb. Nun gut die Gute Frau hat aber leider keine Zeit und will mich doch tatsächlich in 2!!! Minuten mit vorgefertigter Zuweisung zu Joptransfair abspeisen. SONed nicht mit mir dachte ich und ging sofort auf Konfrontation. Ich wollte umgehend und sofort wissen was es bringen soll und warum ich da hingehen soll usw... Da fängt sie doch tatsächlich an mit Sie müssen und wenn nicht dann wird mir das als unwillig usw.. angerechnet und es kommt zu einer Bezugssperre. Na bumm jetzt war der Ofen aber entgültig bei mir aus. Ich habe sofort angekündigt das ich zwar dieses Informationsgespräch besuchen werde aber aufgrund \"Aufsuchende Vermittlung freiwillig...\" nicht an einem weiteren Vorhaben sprich herumlungern in dreckigen Gängen interessiert bin. !
Sie meinte nur jajajaja wissen sie wie oft ich das höre hier, die hat mich nicht mal ernstgenommen, redete mir immer wieder ein gehn\'s seins doch so Inteligent und gehen dort hin. Darauf fragte ich noch mal \" WARUM\" worauf sie antwortete sie sind Langzeitarbeitslos (1Jahr) und nun haben sie keinen Berufsschutz mehr sie könnten auch jederzeit als Putzkraft zugewissen werden wenn dies zumutbar ist.

*Hallo, ich habe eine fast fertige Ausbildung als Masseur hab zig Tausend Euro investiert und soll ich bitte sowas annehmen wo die Gefahr besteht das meine Hände ihre Feinfühligkeit verlieren. Ich muß auch anmerken das ich bereits 2 Jahre als Masseur selbstständig war.*

Nun gut darauf hin hab ich sie schon gefragt ob sie auch mit den Konsequenzen rechnet wenn sie mir tatsächlich meine Bezüge sperren will von wegen Nötigung usw..
plötzlich meinte sie\" Herr Peschat hätten sie nicht gleich in der Mail schrieben können das sie diese MASSNAHME nicht antreten möchten\" dann hätte ich diese zuweisung nicht vorbereiten müßen, und zereißt diesen Wisch. sodala zum Abschluß bekam ich einen neune Terimin am 13.06.07 wegen irgendeiner Aufklärung und Niederschrift und ich soll bitte zum Abteilungsleiter gehen und mich Aufklären lassen.
Meine Frage was kann ich davonhalten und mit was muß ich jetzt rechnen. Will natürlich nicht unvorbereitet am 13.06 erscheinen.
lg Tom

Antwort:
Wenn sie sicher sind das es sich um eine aufsuchende Vermittlung oder um den 6-12 monatigen Transitarbeitsplatz handelt haben sie sich richtig verhalten!
Der vorgeschaltene 5 Wochenkurs muss erst ausjudiziert werden!

Aber ich denke geht okay, sonst hätte sie gleich die Niederschrift aufgenommen. Allerdings wäre es nicht schlecht gewesen, die Zuweisung aushändigen zu lassen, da sie jetzt einfach behaupten kann, dass es sich um einen 5 Wochenkurs handelte!

Das sie ihnen ein Aufklärungsgespräch beim Abteilungsleiter androht ist halb so wild. Sie können mit Widerstand nicht so gut umgehen, schon gar nicht wenn sie dabei den kürzeren ziehen. Und so wie sie die Situation beschreiben, wurde sie nach Nötigungandrohung unsicher und veränderte ihr Verhalten.

Drucken sie sich Amtsmissbrauch und Nötigung aus.
(Amtsmissbrauch und Nötigung liegt bereits vor, wenn der/die BeraterIn Arbeitslose unter Androhung des §10 (Bezugssperre) in Kurse vermittelt, welche laut VwGH Erkenntnis nicht sanktionierbar/freiwillig sind.) Die nehmen sie zum Gespräch mit!

18.05.2007 um 13.16 Uhr - anonym - Achtung vor den sog. Individuellen Coachings !

Bei diesen Coachings wird mit manipulativer Psychologie gearbeitet.
Mir fielen sofort einige Muster auf, die ich schon von anderen Kursen her kannte und die mich richtig wütend machten.
Wehalb ich so vorsichtig wurde ?
Aller Vorschläge des Coachs hatten schwere Nachteile für mich und wesentliche Vorteile für den Arbeitgeber !
Ich dachte, mich will eine Sekte rekrutieren...
Echt fies !

18.05.2007 um 11.19 Uhr - von Ra. An. - Aktivierungs- u. Praktikumsbörse

Sehr geehrter Herr Moser,

vor wenigen Tagen fand ich einen Brief vom AMS im Postkasten, indem ich ohne vorherige Ankündigung zu einer s.g. "Aktivierungs- u. Praktikumsbörse 2007" eingeladen werde. Im letzten Absatz des Schreibens werde ich über die Verbindlichkeit des Termins informiert und mir wird angedroht im Falle des Nichterscheinens den Leistungsanspruch zu verlieren. Ich habe mir das kurz im Internet rausgesucht und muss demzufolge mit einer Kursdauer von 12 Wochen (8 Wochen Aktivierungsmodul und 4 Wochen Praktikumsmodul) plus (bei Bedarf: bis 4 Wochen Nachbetreuung möglich!) rechnen.
Ich habe keine Lust an einem dieser Kurse teilzunehmen und bitte daher um Ihre Hilfe. Wie kann ich mich dagegen wehren und wie verhindere ich den Verlust meines Leistungsanspruchs? Ich beziehe NH und benötige jeden Groschen (pardon Cent).

Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu dieser vorzüglichen Site zu gratulieren und darf noch einmal allen Interessierten folgende Literatur ans Herz legen: Schwarzbuch Kapitalismus - Robert Kurz, Bilderberger - Andreas von Rétyi, Mit der Ölwaffe zur Weltmacht.
- Engdahl, F. W.; All jenen die bewegte Bilder vorziehen bitte ich sich Thank You for Smoking - 2005 und Wag the Dog - 1997 an zu sehen. Abschließend ein Appell an alle Forumbesucher: Bitte lebt bewusster, im Sinne von Bewusst Sein. Es ist an der Zeit wieder zusammenzurücken. Lasst Euch nicht auseinander dividieren. Es gibt kein Rot kein grün kein schwarz kein blau. Es gibt nur jene die Ihre Macht erhalten und weiter ausbauen wollen und dies mit schier unbegrenzten Mittel betreiben. Längst ist George Orwells 1984 Realität und die Kontrolle der Massen perfektioniert worden. Geht hinaus und sucht bewusst Eure Freunde, geht zu Euren Familien, lasst Eure Eltern nicht alleine, sondern sprecht mit ihnen über Eure Sorgen und Ängste. Seit ein Vorbild, Kinder lernen durch Beobachtung. Und was Ihr säht werdet Ihr auch eines Tages ernten. Handelt Länderübergreifend aber schnell, es gibt keine Kampf der Kulturen. !
- FÜRCHTET EUCH NICHT!

Antwort:
Fehlende Belehrung (VwGH. Geschäftszahl 2004/08/0047)
"Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen." Das AMS muss die Betroffenen auch über die Kurse aufklären und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben!
Berufungsbegründung
"Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!"
Praktikum: Entlohnung nach KV kann nachgefordert werden!
Bis zur Berufung ist aber mit einer "rechtswidrigen" Sperre zu rechnen!

18.05.2007 um 10.11 Uhr - von Fr. Ba. - informativer Weblog

... habt Ihr schon diesen informativen Weblog gekannt ?
http://arbeitslos.twoday.net/..

18.05.2007 um 0.10 Uhr - von Gerlinde H. - AMS Leergeräumt

Langfinger räumten das AMS leer
http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/75461.php

17.05.2007 um 12.05 Uhr - von J.D. - Kurs verweigern?

hallo CM!

Erstmal \"Hut ab\" vor deiner Website!
Hätte nicht gedacht, dass es eine unabhängige Informationsseite für Arbeitslose gibt! Ich will arbeiten und kann jede Unterstützung dieser Art gut gebrauchen!
Habe gestern eine Kursanmeldung - beginn 21. Mai - (Aktive Arbeitssuche mit Berufsorientierung) vom AMS bekommen. Muss ich teilnehmen? (\"... die Verweigerung kann - sofern keine wichtigen Gründe vorliegen - zum Verlust des Leistungsanspruches führen...\")
Inhalt (Ist-Standerhebung, Interesse von Frauen für technische Berufe wecken, Bewerbungsknow-how vermitteln, ...) und Ziel der Veranstaltung (Arbeitsaufnahme, Qualifizierung über Implacement,...) werden zwar schriftlich angeführt, aber ich wurde meiner Ansicht nach nicht ausreichend über den Sinn dieser Maßnahme unterrichtet. In meinem speziellen Fall wurde ich durch eine Reihe unglücklicher Umstände (Todesfall in der Familie, Krankheit, Unfall, etc.) Arbeitslos. Möchte ab September 2007 studieren (bekomme voraussichtlich ein Selbserhalterstipendium) und bis dahin einer Sinnvollen Tätigkeit nachgehen (Habe mir selbst mitlerweile 2 Weiterbildungskurse finanziert um nicht Untätig zu sein). Vom AMS konnte ich bisher keine nützlichen Hinweise bzw. Hilfe bekommen. Beste Dank und alles Gute,

Antwort:
Fehlende Belehrung: Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen.

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Falls du verweigerst, hast du mit dieser Begründung gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung. Mit einer "rechtswidrigen" Sperre musst du aber rechnen!
(ohne Gewähr!)

17.05.2007 um 6.16 Uhr - von J. T. - die leute werden provoziert

sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte sie nur fragen, ob die aus oberwart/burgenland kommende gesellschaft für * * * (j.-vermittlung AMS wr. neustadt) bei den mittwöchigen gruppensitzungen ausgegrenzter permanent, ich betone deren wortwörtlichen aussagen, übers speiben und scheissen gehen sprechen darf, statt den beteiligten einen job zu besorgen. meiner meinung nach werden die leute provoziert, damit ihnen eine geldsperre aufgezwungen werden kann. diese primitive form von vermittlung halte ich für nicht legitim und wollte sie fragen, ob man nicht dementsprechende schritte gegen solches vorgehen unternehmen kann.
mit freundlichen grüßen

Antwort:
Aufsuchende Vermittlung freiwillig.
Vermittlung unter §10 erfüllt den Tatbestand der Nötigung / Amtsmissbrauch
Dafür ist sind die BetreuerInnen persönlich haftbar!
Coaching keine Maßnahme!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (keine Vermittlungstätigkeit)
Unterrichten sie die Kursteilnehmer über die Freiwilligkeit!
(Ohne Gewähr)

Legen sie ein Gedächnisprotokoll an und gewinnen sie einige Kurskollegen die das bestätigen! Diese Sammelbeschwerde wird dann an verschiedene Stellen gesendet!
Je nach Inhalt legen wir das Schreiben den RA. vor der das Vergehen feststellt/festlegt!

16.05.2007 um 23.27 Uhr - von Li. - ca. 300 mal um Jobs beworben -
Es werden mir ganz einfach zu viele die meine persönlichen Daten haben möchten!

Sehr geehrter Herr Moser !

Ich habe mich so ca. 300 mal um Jobs beworben, sei es per Mail, Blindbewerbungen, persönlich, wie auch immer. Anfangs war ich noch bereit in jedem Personalbogen Kontonummer und Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben. Mittlwerweile mache ich das nicht mehr, es werden mir ganz einfach zu viele die meine persönlichen Daten haben möchten, Job hat es mir bis heute nicht eingebracht.

Vergangenen Montag war ich wieder einmal Vorstellig bei einem wie sie sich so gerne bezeichnen, Personalbereitsteller. Für mich sind sie Leihfirmen, die sich eine Goldene Nase an Arbeitslosen verdienen. Mir wird ein Personalbogen vorgelegt mit Fragen über meine Eltern !? Ich bin 4* Jahre alt, keine Volksschülerin mehr. Sozialversicherungsnummer, Kontonummer wie immer. Ich habe diese Felder frei gelassen.

Als ich zum persönlichen Gespräch gebeten wurde, wollte ich wissen für welche Firma ich arbeiten soll. Es hieß; das erfahren sie erst im Falle man sich für sie entscheidet !? Nun gut. Ich Frage; was ist meine Aufgabe dort? Das werden sie erfahren im Falle man sich für sie entscheidet, die lapidare Antwort.

Dann aber Unverständnis von Seitens des Bearbeiters weil ich meine persönlichen Daten im Personalbogen nicht angegeben habe. Er hat mich aufgefordert diese Nachzutragen. Ich konnte es mir einfach nicht verkneifen und habe gesagt; meine Daten bekommen Sie im Falle man sich für mich Entscheidet.

Warum sollte ich über meine Eltern, Bankverbindung etc. Auskunft geben, wenn mir nichteinmal gesagt wird für wen und wo und was ich arbeiten werde/soll.
L.g. Li.

17.05.2007 um 12.35 Uhr von Erwin
vielleicht geht es bei den vielen Scheinangeboten von Leihfirmen nicht um ernsthafte Jobangebote sondern nur darum das unsere persönlichen Daten an Adresshändler weitergegeben werden können.

16.05.2007 um 21.26 Uhr - von Chr. - Bescheid - Sozialamt!

hallo herr moser !
ich habe am *.april den bescheid für die ablehnung einer unterstützung angesucht, falls sie sich noch erinnern können.
2-3 wochen hat es geheißen, 4 wochen sind nun um.also habe ich mich heute auf den weg zum sozialamt gemacht um nachzufragen was los ist. ein bursche am schalter ging in einen raum um nachzufragen und kam freudestrahlend zurück, so daß ich davon ausging es gibt positive nachricht.
er hat immer noch gestrahlt und gesagt"es ist uns ein kleiner fehler passiert" keine weitere erklärung, er hat darauf gewartet das ich nachfrage.also sage ich"was für ein fehler ist passiert?"
ihr antrag ist zwischen akten gefallen und ist somit immer noch im haus. wird aber sofort weggeschickt. in 14 tagen haben sie den bescheid"
für mich sieht es so aus: da ich kursunterbrechung habe bis *.juni beim bfi, habe ich für die 2 monate eine überbrückung gesucht. diese habe ich nicht bekommen vom sozialamt, deshalb auf ihr anraten herr moser, einen bescheid verlangt. mit diesem haben sie sich mit absicht solange zeit gelassen, bis mein kurs wieder beginnt. so nach dem motto;du hast es auch ohne überlebt.
ich melde mich bei ihnen wieder wenn mein bescheid endlich einmal den weg zu mir finden sollte. l.g. chr

Ohne Worte!

16.05.2007 um 18.37 Uhr - von H. K. - AMSEL im ORF

Bravo, zur Zeit im ORF - konkret - Verein *AMSEL*
Nur ob es an den Methoden des AMS etwas ändert?

Anmerkung:
Schließ ich mich an! Kompliment an Amsel!

Es liegt auch an uns, vom AMS Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Anstand einzufordern! Wenn wir zum Mut finden und einer (auch unorganisierten) breiteren Bewegung gelangen, wird es immer schwieriger uns zu entrechten/erniedrigen/demütigen.
Heißt: Das Wissen, dass jede(r) der/die für sein/ihr Recht eintritt, zugleich auch für die Rechte der Anderen kämpft und so auch die *Kräfte innerhalb des AMS stärkt, die sich mit diesen Verhaltensnormen nicht mehr identifizieren wollen/können, ist (für den **Einzelnen) Motivation und Erfolg zugleich!

Z.Bsp. wird es durch die Arbeit der Arbeitslosenbewegung für das AMS unmöglich, weiter von Einzelfällen zu sprechen! Ich sehe etwa einen Erfolg unserer Arbeit darin, dass hochrangige Beamte / Politiker, in diesem Fall Minister Buchinger, sich bei einer Diskussionsrunde eingestehen müssen, dass es sich beim AMS um viele Tausender Fehler handelt, aber es sich bei dieser Menge von zu bearbeiteten Fällen dennoch um einen nicht zu großen Prozentsatz handelt!
Wenn er auch versucht zu verharmlosen, so hört sich das doch ganz anders, als "Einzelfälle“, an!

Um Buchinger zu korrigieren, Es geht nicht um Fehler, sondern um die bewusste Missachtung der VwGH Judikatur!
Um systematisch, angewandte Rechtswidrigkeit.
Um die Untergrabung des Rechtstaats!

Es ist unsere Staatsbürgerpflicht dagegen aufzutreten!

* Da die Kette nach dem schlechtesten Glied beurteilt werden muss, sind unsere Vorwürfe für viele AMS-Betreuer sicher ein Greuel.
Die AMS-Betreuer mit Charakter und wir Arbeitslose müssen gemeinsam gegen unsinnige menschenverachtende wirtschaftspolitische Forderungen/Umsetzung auftreten!


**Als Einzelner kann man doch was machen! Dieser bekannte Spruch, "Der Einzelne kann nichts machen", wird uns "dem Fussvolk" erfolgreich suggeriert! Er dient als Antagonist! Er dient für Bequemlichkeit! Er dient zum beruhigen des Gewissens! Er kaschiert Angst und Mutlosigkeit!
(Wenn die Einzelnen was tun, werden sie viele Einzelne!)

16.05.2007 um 17.06 Uhr - von Dieter H. - bei Teilzeitstelle halbe Notstandshilfe?

Hallo!
Zuerst einmal ein dickes Lob an euch! Wenn ich eine Teilzeitstelle suche und das am Arbeitsamt auch eindeutig klarmache, bekomme ich dann die halbe Notstandshilfe?
Danke im Voraus ,Mfg

Antwort:
Wenn ihnen das AMS auf Halbtags einsteigt, bekommen sie trotzdem die gleiche Notstandshilfe weiter! Kommt es nach der Teilzeitstelle zu einer neuerlichen Arbeitslosigkeit, so liegt eine neue niedrigere Bemessungsgrundlage vor und dadurch wird dann der Anspruch geringer!

16.05.2007 um 9.07 Uhr - von T. K. - Sperre wegen Kursverweigerung?

Bzgl. dem Eintrag von S.J. hätte ich nun folgende Frage:
Wie sind sie vorgegangen, wohin haben sie sich gewand?
Habe nämlich auch gerade eine Sperre bzgl. Kursverweigerung erhalten.
Danke im Voraus!

Antwort:
Wenn der Bescheid über die Sperre kommt legen sie sofort Berufung ein. Die senden sie eingeschrieben unter Angabe der Bescheidnummer an die Geschäftsstelle!
Welchen Kurs haben sie verweigert? Wichtig wegen der Berufungsgründe!

15.05.2007 um 22.16 Uhr - von Mara - Datenschutz?

Hallo liebes SONED-Team!
Super tolle Seite!!! Danke auch im Namen ganz vieler, für die tollen Ratschläge und eure Unterstützung. Hätte da auch mal eine Frage: muss ich zu einem Vorstellungsgespräch meine Auszüge von der Krankenkasse wenn gewünscht vorlegen, oder bekommt man wieder Ärger mit dem AMS, wenn man dies nicht tut? Fällt das auch unter Datenschutz? Danke schon im voraus für eine Antwort! Lg

Antwort:
Sensible Daten: Sind besonders schutzwürdige Daten deren Erhebung und Verwendung ohne Zustimmung des Betroffenen bzw. konkrete Gesetze prinzipiell untersagt ist.
Datenschutz
Ärger kann man von dem AMS wegen allem oder nichts bekommen. Irgendwann gilt es Stop zu sagen!

16.05.2007 um 20.48 Uhr
nachweise über GKK-Datenauszüge sind kein Bestandteil einer Bewerbung.
Also klares NEIN. Nicht vorlegen. Auch keine Sanktionen durch AMS zu befürchten. Datenschutz.
Diese Praktika ist bei SÖBs beliebt aus merkwürdigen Begründungen heraus
SÖBs schüchtern nur Betroffene ein, weil enges Verhältnis mit AMS!

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