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19.04.2007 um 11.34 Uhr - von Ro. We. - Erfolg mit SoNed! -Rückmeldung von 2.04.07 um 11.42 Uhr und 13.45 Uhr


ES ZAHLT SICH AUS ZU KÄMPFEN!

1) Danke für diese Seite, es zahlt sich aus mehrmals alle Texte, insbesondere die VwgH - Urteile zu studieren.
2) Hoffentlich dreht man dem Herausgeber dieser Web-Site nicht irgendwann einmal diese Seite ab".
In diesem Sinne, wer Geld spenden kann für SONED bitte möge spenden! (Rechtsanwälte kosten auch Geld!) und immerhin ist diese Seite und Ihre Leistung frei, denkt mal daran was Ihr machen würdet, müßtest ihr diese Auskünfte beim RA bezahlen!!
3) am 2.4. habe ich eine Anfrage an diese Seite gestellt (Bezugssperre für 3 Tage wegen Versäumnis eines Kontrolltermins) = ca. 70 Euro.
Heute kam vom AMS eine BERUFUNGSVORENTSCHEIDUNG zu meiner BERUFUNG, in der ich begründete, daß das Versäumnis des Kontrolltermins, ein menschlicher Irrtum war, und ich mich überdies am frühesten, möglichen Termin wieder beim AMS meldete, vom AMS der Beschluß: alle 3 Tage zurückzuzahlen!!! Und, man merke und staune, hat das AMS dazu angeführt, daß mir das Geld deswegen gebühre und meiner Berufung stattgegeben wurde, weil der (versäumte) Meldetermin (obwohl er in der Stempelkarte eingetragen war) mir nicht nachweislich zur Kenntnis gebracht worden ist. Summa summarum: Geld zurück, und die Erkenntnis, daß es SInn macht zu kämpfen und nicht alles willfährig über sich ergehen zu lasse. Meine nochmalige Bitte, spendet für diese Seite, auch ein Solidaritätsbeitrag von wenigen Euro ist ein Dankeschön!

Antwort:
Danke für die Rückmeldung und den Spendenaufruf!

12.31 Uhr - von Ro. We. - Nachtrag Berufungsvorentscheid
Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden (natürlich auch zugunsten des Berufenden!)

Es führt das AMS in der Berufungsvorentscheidung als Begründung dazu aus: Ich zitiere: \"Die gesetzlichen Bestimmungen lauten: Gemäß § 64a Abs 1 AVG kann die Behörde die Berufung binnen 2 Monaten nach Erlangen bei der Behörde erser Instanz durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Sie kann die Berufung nach Vornahme notwendiger Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als unzulässig oder verspätet zurückweisen, den Bescheid aufheben oder nach jeder Richtung abändern\"

Das \"in jeder Richtung\" abändern , also auch zugunsten des AMS--KUNDEN (!!!) sollte man sich merken, denn oft hört man vom AMS Betreuer/ daß das Gesetz \"so ist\" und man nichts \"machen\" könne. Vielleicht nutzt diese Information um schon im Vorfeld als AMS Kunde die nötige Kompetenz zu zeigen und eine Bezugssperre rechtzeitig zu verhindern!

19.04.2007 um 10.29 Uhr - von C.B. aus Salzburg - 6 Wochen-Sperre


Hallo
Mir wurde das AMS-Geld für 6 Wochen gesperrt. Näheres warum und wieso per Email. Frage allgemein dazu: Kann man für diese Zeit Sozialhilfe beantragen in der Zeit wo diese Sperre aktiv ist? Besten Dank

Antwort:
Sozialhilfe ist Ländersache! Meist wird bei Bezugssperre eine Sozialhilfe wegen Arbeitsunwilligkeit abgelehnt! - Selbst bei rechtswidrigen Sperren! - Suchen sie trotzdem um Hilfe an und verlangen sie bei Ablehnung einen Bescheid, gegen den sie berufen können! Ihnen steht eine Unterstützung zu!
Gegen Bezugssperre empfiehlt es sich Berufung einzulegen!

19.04.2007 um 3.53 Uhr - von Konrad - Berechnung der Notstandshilfe?


Hallo
Aufgrund unterschiedlicher Meinungen wollte ich mich erkundigen wie das mit der Berechnung der Notstandshilfe wirklich ist.
Wird zur Berechnung nur das \"Gehalt\" (Arbeitslosengeld)+Einkommen des Partners genommen,oder muss ich auch
Sparbuch,Bausparvertrag,etc angeben,und ich bekomm solange kein geld bis ich alles aufgebraucht habe? Bitte um Auskunft
Danke Konrad

Antwort:
Berechnung der Notstandshilfe

Grundsätzlich ist die Höhe der Notstandshilfe vom vorangegangenen Arbeitslosengeldbezug abhängig (bestimmter Prozentsatz). Zusätzlich spielen neben dem Alter und der familiären Situation (Anzahl der [außerehelichen] Kinder) auch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen des/der Antragstellers/Antragstellerin und des/der GattIn/LebensgefährtIn) eine Rolle. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Aufwendungen (Wohnraumbeschaffung, Krankheit, etc.) bei der Berechnung der Notstandshilfe berücksichtigt werden.
Im Regelfall werden vom Nettoeinkommen des/der GattIn/LebensgefährtIn des/der Notstandshilfebeziehers/in die sogenannten Freibeträge abgezogen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Anspruch auf Notstandshilfe ist kein Anspruch gegeben, andernfalls wird die Notstandshilfe um diesen Betrag eingekürzt.

Beispiel:

Durchschnittliches Nettoeinkommen des/der EhepartnerIn aus einer unselbständigen Beschäftigung EUR 1.340,00
abzüglich Werbungskostenpauschale EUR 11,00
abzüglich Freigrenzen für EhegattIn EUR 465,00
abzüglich Freigrenze für 1. Kind EUR 232,50
abzüglich Freigrenze für 2. Kind EUR 232,50
abzüglich berücksichtigungswürdiges Darlehen EUR 145,00
ergibt monatlichen Anrechnungsbetrag EUR 254,00
ergibt täglichen Anrechnungsbetrag EUR 8,35

In diesem Beispiel wird die grundsätzlich täglich gebührende Notstandshilfe um den Betrag von EUR 8,35 eingekürzt.

13.00 Uhr von AMS-Fachmann
Im Antrag auf Notstandshilfe lautet eine Farge. "Haben Sie ein Einkommen ?"
Einkommen aus Kapitalvermögen muss vom Gesetz her angerechnet werden. Meist sind diese Vermögen auf Sparbüchern zu vernachlässigen. Praxis in unserem Bundesland ist, dass man von KundInnen keinen Offenbarungseid bezügl. Sparbüchern und Ertrag verlangt. Wohl komt es aber oft vor, dass Einkommen aus Vermietung erzielt wird. Zurück zur Anfrage: Es kommt auf das Vermögen an, denn vom Vermögen hängt das Einkommen aus Kapital ab . Im Prinzip gibt's NH.

18.04.2007 um 21.35 Uhr - von K.H. - Arbeit ohne Entlohnung?


sehr geehrter herr moser,
ich beziehe seit einer woche notstandshilfe in der höhe von euro15,60 täglich. da ich in drei monaten einen kurs besuchen sollte hat mir das ams eine arbeit (sehr schwer Gartenarbeit) zugeteilt. betreut werde ich vom bfi. nunmehr habe ich gehört das ich für die geleistete arbeit keinen lohn erhalte. obwohl ich tagtäglich 8 stunden arbeiten muss. ist es wirklich möglich das ich für 8stunden schwerer arbeit nur 15,60 euro bekomme?!
Ich bitte sie um auskunft
danke k.

Antwort:
Nein! Sie können sofort aufhören! Teilnahme nur freiwillig!
Kopieren sie diese Antwort und legen sie sie ihrer BetreuerIn vor!
Wenn es ein Dienstverhältnis sein soll, müssen sie nach Kollektivlohn entlohnt werden!
Wenn es eine Massnahme sein sollte, darf eine Vermischung nicht stattfinden.
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!
Die Entlohnung verstösst auch gegen den arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine an den tatsächlichen Diensten
orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen
zwischen Arbeitnehmern verbietet.
Heisst: Gleiche Arbeit -gleiches Geld!
Wenn sich die Entlohnung nach der Notstandshilfe richtet.
Bekommen sie 15,60 Euro täglich und ihr Kollege bei gleicher Arbeit z.Bsp. 18,40 Euro. Das ist rechtswidrig! Auch mit Prämie!
Dieser Kurs oder was immer das sein soll ist nur freiwillig möglich!

18.04.2007 um 14.53 Uhr - von P. Hö. - Abfertigung


Mal nur eine Frage. Ich war voriges Jahr auf die Dauer von 3 Monaten bei Job-Transfair. Da ich dort im Angestelltenverhältnis war und auch ein Gehalt (? 850,-) bezogen habe,steht mir doch auch eine ABFERTIGUNG zu. Wo kann ich erfahren,ob diese Abfertigung auch hinterlegt wurde?

Antwort:
Wenden sie sich an die Buchhaltung von Job-Transfair ! Sie werden Auskunft bekommen.
Ich war in der selben Situation (FAB) und bekam darüber (ungefragt) eine Mitteilung!

18.04.2007 um 14.16 Uhr - von Sa. - Schwangerschaft! - Erfolg zu verbuchen!
- zu 10.04.2007


Hallo!
Ich konnte heute beim AMS einen Erfolg verbuchen!!!

Am Vormittag rief mich meine AMS Betreuerin zurück und fragte, in welcher Angelegenheit sie mir "helfen" kann. Ich teilte ihr meine Schwangerschaft mit und dass es mir nicht möglich sei, aufgrund der Beschwerden den Kurs wahrzunehmen.
Daraufhin wollte sie wissen, ob ich im Krankenstand sei und ich kann so lange im KS bleiben, wie nur nötig (Anm. eh klar, kostet dem AMS nichts). Sie meinte ua, dass meine Gesundheit und die des ungeborenen Kinder vorrangig sei und ich mir wegen dem Kurs keine Sorgen zu machen habe. Wenn ich wieder gesund geschrieben wurde, soll ich mich bei ihr wegen eines Termines melden, um den weiteren Ablauf zu besprechen.

Ich fragte sie, ob sie diesen Kurs nicht für ein paar Monate zurück stellen kann, da es mir absolut nicht möglich sei, ihn derzeit wahrzunehmen. Ua sagte ich ihr, dass mein FA und Hausarzt meine Gesundheit und die des Baby für wichtiger erachten als mich aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme in diesen Kurs zu setzen.

Zuletzt teilte sie mir mit, dass ich mich mit ihr gemeinsam zusammen setzen und den Kurs besprechen soll. Sie weiß nicht, ob es noch Sinn hat, diesen Kurs zu besuchen, da es ungewiss ist, wann ich mich wieder gesund schreiben lasse. Sie wird sich was überlegen, ob ich ihn noch zu machen habe oder ob sie ihn vergessen soll....

So wie es scheint, kann ich nun doch hoffen, dass sie mir den Kurs zur Gänze streichen werden.
Ich habe gestern nämlich noch die für das Bundesland NÖ zuständige Ombudsfrau kontaktiert/eingeschaltet und die hat versprochen, mir in dieser Angelegenheit zu helfen.
Zuletzt darf ich gespannt sein, ob mich mein Hausarzt weiter krank schreibt und mich der (lästigte) Kontrollarzt in Ruhe lässt. LG SA

Anmerkung:
Das freud mich! War sehr wichtig hier Druck rauszunehmen!
Ein Danke an die zuständige AMS-Betreuerin und AMS Ombudsfrau aus NÖ

17.25 Uhr von AMS MItarbeiter2
Bin selbst beim AMS beschäftigt (Wien) und hier ist es allgemein üblich, daß man Frauen, die schwanger sind, selbstverständlich NICHT mehr zu Kursen zuweist bzw. wenn die Schwangerschaft während einer Kursmaßnahme eintritt auf Wunsch der Kundin den Kurs ohne langes Diskutieren gleich abbricht. Die Vorgangsweise in NÖ kenne ich allerdings nicht, sollte sich von der in Wien allerdings nicht grundlegend unterscheiden.

17.04.2007 um 19.39 Uhr - von K.Li. - Mein Gespräch mit AMS Chef P. vom 16.4.


Laut P. bin ich als Arbeitsloser selber schuld arbeitslos zu sein und er hat Angst mich als Schülerlotse einzusetzen, aufgrund meiner heftigen Mails.
So geht man mit Arbeitslosen um, die sitzen alle auf einem pragmatisierten Job und leben von uns!

17.04.2007 um 17.07 Uhr - von Ro. K. - SÖB-Sperre rechtswidrig / Berufung stattgegegben! Frist für Nachzahlung?
Über SoNed - Informationen zur erfolgreichen Berufung!


Hallo,
mir wurde vom AMS gesetzeswidrig die Notstandshilfe gestrichen (Zuweisung zu einem SÖB). In 2er Instanz ist nun meiner Berufung stattgegegben worden. Mein Geld habe ich aber immer noch nicht, den Bescheid schon über 2 Wochen. Hat das AMS eine Frist für die Nachzahlung?
LG Ro

Antwort:
Das Geld sollten sie umgehend bekommen!
Einen eingeschriebenen Brief senden.
Bescheidnummer angeben. Ev. Text
Da meiner Berufung in zweiter Instanz stattgegeben wurde, fordere ich Sie
auf, mir die rechtswidrige Bezugssperre auszuzahlen und binnen 14 Tagen zur Anweisung zu bringen.

22.05 Uhr von MyRight
Ich kann mir gut vorstellen, dass das AMS sich Zeit lassen will, bis zum Monatsende und erst dann nachzahlen will.
Machen Sie Druck. Am Besten schriftlich, mit dem Inhalt, dass Ihnen zustehende Geld sofort zu überweisen. Sie sind schließlich im Recht.

18.04.2007 um 8.23 Uhr - von Ro. K. - Ich gehöre zu den Fällen die es laut Buchinger gar nicht gibt "Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung"
Hallo Christian,
Nachdem ich zu diesen Fällen gehöre die es lt. Buchinger nicht gibt,
nämlich Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung (die kam erst
3 Wochen später als ich einen Bescheid beantragt hatte), habe ich
das I-net durchforstet nach Möglichkeiten gegen diese Sperre vorzugehen
und bin dabei auf Ihrer Seite auf die Dienstanweisung an das AMS gestossen
die besagt keine Sperren mehr auszusprechen bei SÖBen und diverse gesammelte
Vwgh Urteile zu diesen Themen.
Das war natürlich viel praktischer als das ganze RIS zu durchforsten.
Liebe Grüße Ro.

Anmerkung:
Transitarbeitsplatz nicht unter der Sanktion des § 10 AlVG.

Vielen Dank für die Rückmeldungen die sehr wichtig sind um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen!
Die Schwierigkeiten, sich darauf verlassen zu können, liegen darin, dass das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt und oft durch geringe Korrekturen versucht die VwGH Erkenntnisse ausser Kraft zu setzen/zu umgehen, was wiederum den Instanzenweg von vielen Monaten erfordert.
In dieser Methode offenbart sich die Feindseeligkeit, die das AMS und die *Sozialvereine die diese Änderungen mit vornehmen, den längerzeitigen Arbeitslosen gegenüber aufbringen. (Natürlich mit politischen Willen)

*Sozialvereine: Dieser gemeinsame Pakt sichert auch das Geschäft und die eigene Bereicherung. So können Arbeitslose wieder gezwungen werden, bei sonstiger Bezugssperre, auch an unsinnigen Massnahmen und Deppenkurse teilzunehmen!
Nach qualitativen Richtlinien betrachtet würde diese Massnahmen/Kurse fast niemand besuchen. Wodurch sich die Kursanbieter/Massnahmenbetreiber selbst schaden! (Vertrauensbruch - Vertrauen sind die Grundfesten der Sozialarbeit. Viele Sozialarbeiter halten sich an diese Vorgaben die zugleich Bedingung für Hilfe und Erfolge sind. Die Sozialarbeiter der Zwangsmassnahmen die mit Lügen und Rechtswidrigkeit arbeiten, zerstören die Sisifusarbeit der seriösen Sozialarbeiter!)
Denn ich bin überzeugt, dass Kurse mit Freiwilligkeit und nach qualitativen Richtlinien ausgerichtet zu füllen sind und mit Wartelisten organisiert werden müssten.
Für mich gehören die Begriffe "Sozial" und "Moral" zu einer Familie!
Darum finde ich es besonders verwerflich was hier unter der Bezeichnung "Hilfestellung" passiert!

18.04.2007 um 11.22 Uhr - von AMS-Fachmann
Wenn der Berufung statt gegeben wurde, wird eine Bescheid erstellt, der auch
an die regionale Geschäftsstelle ergeht. Nach Einlangen des Bescheides
veranlasst die regionale Geschäftsstelle die Anweisung.In der Praxis
dauert es zwischen 14-21 Tage, bis Kunde/Kundin das Geld überwiesen hat,
wobei 21 Tage ein Maximum ist, das nur in Ausnahmefällen erreicht wird.

17.04.2007 um 16.18 Uhr - von Martina - jedes Jahr einen Kurs


Hallo alle miteinander!
Ich war vorige Woche beim AMS meine Betreuerin hat mich sofort in einen Kurs angemeldet das beste ich weiss nicht welchen Kurs bzw. wo der stattfinden soll noch sonstiges bekomme aber von Ihr am 4.Mai den zettel überreicht habe aber nichts Unterschrieben. Bekomme seit neuesten auch kein Protokoll mehr oder wie man das nannte ?Stimmt es das man jedes Jahr einen Kurs machen muss?Schöne grüsse Martina


Antwort:
Nach Ablauf eines Jahres fällt man in die Langzeitarbeitslosigkeit, um diese zu verhindern werden die Arbeitslosen in einen Kurs gesteckt und scheinen so nicht in dieser Statistik auf!
Wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen, melden sie sich wieder. Viele sind laut VwGH nicht sanktionierbar!

16.04.2007 um 21.26 Uhr - von C.S. - Pensionsvorschuss


Hallochen, ich habe da wieder mal eine kleine bescheidene Frage, und hoffe wie immer auf viele hilfreiche antworten. Es geht mir um das Thema I-Pension.

Mir wurde bei meinem letzten Treffen die Frage gestellt, ob ich nicht schon einmal angedacht hätte, ob ich um I-Pension ansuchen möchte. Dies wäre zum einen aufgrund der miserablen Wirtschaftslage, keine Stellen für mich usw. so wie meinem sich nicht mehr bessernden Gesundheits zustand eine naheliegende Idee.

Dies Frage wurde mir auch schon mal in einem Deppenkurs von einem Betreuer gestellt. In beiden Fällen lehnte ich es ab, aber es wird um mich nicht besser, also dachte ich mir, könnte ich ja mal folgende wichtige Fragen hier stellen:

1) Ich bekomme Übergangsgeld während mein Antrag läuft. Wie sieht es aber nun danach aus, wenn der Antrag abgelehnt würde? Diese Frage stellte ich dem Berater und er meinte O-Ton: Ich könne nach einer ablehnung der I-Pension erneut um Notstand ansuchen und dieser würde mir in jedem Fall weiter gewährt. Sollte ich mich arbeitsfähig fühlen könnte ich ihn stellen bei Ablehnung.

So aber, würde ich da meinen derzeitigen Bezug wieder bekommen? Oder würde dann das so weit runtergekürzt, wie es bei dem Übergangsgeld passieren könnte?

2) Was muss ich genau tun, wo muss ich hin, wenn ich solch einen Antrag stellen würde? Was gäbe es da zu beachten?

3) Gibt es da bestimmte voraussetzungen um den Antrag stellen zu dürfen? Ich meine hier Mindestalter oder Arbeitsjahre oder sowas in der Art?

Für die beantwortung meiner Fragen danke ich schon mal im voraus aufs herzlichste!

Antwort:
Pensionsvorschuss


19.04.2007 um 7.43 von Hadzabe
ich bekomme dauernd dieses Angebot vom AMS aber auch von diesen Deppenkursen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Das AMS versucht immer wieder dich aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen und das geht ganz einfach indem du um eine Pension ansuchst, die, wie in meinem Fall, nach etwa 3 Monaten abgelehnt wird. Nachteil der dabei entsteht ist, dass das AMS dann ganz genau weiß was dir fehlt und das kann in die Hose gehen. Also vorsichtig sein mit einem Pensionsantrag!

16.04.2007 um 15.45 Uhr - von Bu. - neue vorgangsweisen für langzeitarbeitslose


vorerst herzlichen glückwunsch zu ihrer tollen und informativen HP.

Ich würde mich freuen wenn sie mir über meine frage auskunft geben könnten.

Ich war heute bei meinem ams berater, wieder ein neuer, dort wurde mir erklärt das dieser berater für langzeitarbeitslose ist und es neue vorgangsweisen gibt.

Diese sind das man sich ab jetzt wöchentlich - 14-tägig zu einen kontrolltermin einfinden muß!! ( Wer bezahlt Fahrtkosten??), und ich erhielt auch ein schreiben
originalwortlaut des schreibens...
sie werden vom ams beauftragt wöchentlich mind. 2-3 eigene bewerbungen under angabe des firmennamens, kontaktperson, sowie zeitpunkt und ort der bewerbung vorzulegen. im anschluß erfolgt der neuerliche nachweis bei jedem vereinbarten termin....

wenn nicht erfolgt die streichung der notstandshilfe (anmerk. berater). Was ist aber wenn ich für mich keine passenden stellenausschreibung finde??? und wie kann ich beweisen das ich mich beworben habe wenn ich die bewerbung mit der post verschickt habe??
bitte um antwort: mit freundlichen grüßen

Antwort:
Wenn sie (AMS) selbst keine Stellen mehr haben, delegieren sie ihre Arbeit an die
Betroffenen weiter um ihnen, sollte es ihnen so ergehen wie dem AMS
und keine Arbeitsstellen finden, den Bezug zu sperren!
Ein wort sauerei! die verdienen an uns und zwingen viele, ihre Arbeit zu tun!

Kopieren sie die Bewerbungsschreiben zum vorlegen.
Sie müssen 2-3 Bewerbungen vorlegen.
Egal ob sie ihnen passen oder nicht!

Vorstellbeihilfe

Mit BetreuerIn reden und in Betreuungsplan aufnehmen lassen.
Vorstellfahrt muss ihnen ersetzt werden!

16.04.2007 um 8.45 Uhr - von MyRight - Probleme mit der Arbeitsbescheinigung


Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist der Arbeitgeber verplichtet Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen
(§ 71 Absatz 1 AlVG). Diese benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes.
Stellt Ihr Arbeitgeber die AB trotz nachweislicher Aufforderung grundlos nicht aus, ist das Arbeitsmarktservice (AMS) verplichtet Ihnen bei der Beschaffung der AB behillich zu sein bzw bei der Gebietskrankenkasse eine Ersatzarbeitsbescheinigung anzufordern. Das Arbeitsmarktservice aber auch Sie selbst können eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) erstatten.

Quelle: AK

16.04.2007 um 7.31 Uhr - von A. U. - SÖB - Misswirtschaft?


Ich würde aber irgendwie mehr Akzent auf Punkt 1 setzen um genau diese "gewerbliche Anbieter" (mitlere und kleine Firmen und Selbständige) stützig machen und aufwecken, weil um deren Existenz geht wenn der Markt mit bilige/unterbezahlte (unter Zwang) Arbeitskräfte überflutet ist. Früher oder später werden sich alle wieder finden in der gleichen Situation; Konkurs, Arbeitslos und "TMA" unter Zwang. Die merken`s aber noch nicht.

1) Die ABM (SÖB) -Stellen sorgen für eine Verschlechterung des regionalen Arbeitsangebotes. Weil Betriebe und Kommunen Tätigkeiten im Gartenbau oder der Immobiliensanierung von billigen ABM (SÖB) -Kräften erledigen lassen, bekommen gewerbliche Anbieter Probleme und bauen ihrerseits reguläre Arbeitsplätze ab.
SÖB - Misswirtschaft?

20.05 Uhr - von MyRight
SÖB´s das ist nicht nur Misswirtschaft, sonder Ausnützung von Personen durch Zwangs-Arbeit bei Niedrigstlöhnen.
Dabei machen die SÖB´s saftige Gewinne und missbrauchen das Wort Sozial.
Verlierer ist der anständige Betroffene der einen Job sucht mit dem man sein monatliches Auskommen hat.

13.04.2007 um 21.34 Uhr - von Mario - Lehrabschlussprüfung bestanden!
Rückmeldung von 20.03.2007


Hallo Christian und Sonedteam!
ich weiß nicht ob du dich noch errinern kannst!
habe mich vor ca 1nem Monat an dich durch diese Seite gewendet wegen meiner Frage wegen Arbeitslosengeld nach meiner Berufsausbildung beim BFI!
tja krieg zwar keine Arbeitslose aber:
ich habe heute meine Lehrabschlussprüfung bestanden! und am Mo das 1ste Vorstellungsgespräch (davor meinen 1sten AMS-Termin na darauf freu ich mich schon wenn ich meiner \"netten\" betreuerin das gleich unter die Nase reiben kann :-) )
tja du hast darum gebetten das ich dir Bescheid gebe sobald das alles erledigt ist :)!
tja ich hoffe das ich also dann bald ne Jobzusage kriege und möchte dir noch mal meinen herzlichsten dank für die guten Ratschläge und aufmunterung ausrichten!
Mach weiter so ;) lg mario

Antwort:
Danke für die Rückmeldung.
Ich gratuliere dir, dann kanns nur mehr besser werden!
Ich hoffe du bekommst schnell Arbeit!
Die Chancen stehen jetzt besser. Freud mich für dich!
Alles Gute

13.04.2007 um 14.30 Uhr - von Ka. - Kurs / Krankenstand


Hallo !
Ich bin ratlos !!!
meine Geschichte:Ich hab mich vor einem jahr nach meiner Karenz arbeitslos ,für mindestens 18 Std als arbeitsuchen gemeldet.
Ich habe kein eigenes Auto,müsste mit den Öffis fahren,das ist auch bekannt.Am Land eine erschwerende Situation.Leider habe ich für meine jüngste erst für heuer Sept. einen Kindergartenplatz , auch bekannt.Trotz Bemühungen meiner seits auch keine andere Unterbringungs möglichkeit gefunden.
In dieser zeit wurden mir 4 Stellen vorgelegt die ein eigenes Auto vorraus setzten.Ich besuchte einen Kurs der einmal Wöchentlich statt fand.Musste einen Eignungstest machen der sich als Psychologischer Test heraus stellte.Die Psychologin schrieb in ihrem Bericht:eine Ausbildung zur Krankenpflegerin sehr zu empfehlen,fühlt sich aber ihren kleinen Kindern noch sehr verpflichtet.Ich habe fünf Kinder!Meine Kursbetreuerin meinte nur ,jetzt werden sie sicher einen Kurs machen müssen.
müsste ich ,mo.-fr von 8.30-16.30 !
Heute suchte ich das AMS auf um meine Lage wieder klar zu machen das ich einen Vollzeit Kurs nicht ausüben kann.
Mir wurde nach dem Test ja schon gesagt dass ich jetzt gequält werden würde.aussage meiner Betreuerin.
Ich hätte ein Jahr zeit gehabt mir eine Kinderbetreuung zu suchen.
So habe ich ab 17.04.07keinen Anspruch mehr auf Notstand .muss mich bei meinen Mann mitversichern.Er ist selbstständig.
Und jetzt kommts...ich fahr nach Hause,steig aus und verreiß mir das Kreuz.Bin gleich beim Arzt gewesen,der mich in den Krankenstand geschickt hat und weitere Elektrobehandlungen verschrieben hat.
Was genau tu ich jetzt,ich war noch nie im Krankenstand!Verschiebt sich das ganze ?
Bitte um schnelle antworten!!! DANKE
Ka.

Antwort:
Machen sie sich keinen zusätzlichen Stress. Verhält sich wie beim Dienstverhältnis. Innerhalb von drei Tagen sollten sie die Krankmeldung beim AMS abgeben. Bringen sie diese am besten am Montag zu ihrer Betreuerin. Dann verschiebt sich ihr Kursbesuch. Je nach Krankenstandslänge wird wahrscheinlich ihr Platz vergeben und sie bekommen eine neue Ladung. Das bereden sie dann mit ihrer BetreuerIn wenn sie wieder Gesund sind. Wenns soweit ist holen sie nach der Gesundmeldung von der Krankenkasse die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese wiederum umgehend zum AMS.
Melden sie sich wieder wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen. Einige kann man laut VwGH Erkenntnis, die oft anderer Meinung wie das AMS sind, verweigern.
Der Vollzeitkurs hört sich nach einem Transitarbeitsplatz bei einem SÖB an und die sind zur Zeit freiwillig zu besuchen.

um 16.33 von MyRight
Verfassen sie ein Schreiben mit dem Inhalt:
Warum ausgerechnet diese Stelle für sie zumutbar ist obwohl diese Stellen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.

Warum ausgerechnet diese Stellen für sie zumutbar sind obwohl eigener PKW Vorraussetzung ist. (Möglicherweise steht sowas sogar in der Stellenbeschreibung)

Letzter Satz: Ich ersuche um schriftliche Stellungnahme.

diese oder ähnliche Schreiben lieben die AMS-Berater. Eine Antwort muss euch zugestellt werden - auch wenns dauert.
Aber macht das 10x ???

Eine Eintragung im Betreuungsplan, dass sie keinen eigenen PKW haben und auf Öffentl. Verk.Mittel angewiesen sind ist sinnvoll. Auch Betreuungsplätze für Kinder, Vorstellbeihilfe.... usw.
Eure Wünsche und Vorstellungen im Betreuungsplan festhalten, dazu ist er auch da.

Ist im Betreuungsplan verankert, das kein eigener PKW vorhanden ist, sind auch nur Stellen zumutbar, die mit Öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar sind. Das wissen auch alle Berater.

16.04.2007 um 10.51 Uhr - von Ka.
Hallo ich habe immer noch keinen Durchblick!
Meine Betreuerin vom AMS ,hat mich aus dem Kurs ausgebucht,nachdem ich ihr eine gelbe Karte unterschrieben habe.
Ist mein Fehler gewesen,war aber in diesen Moment so paff .das ich darüber nicht nachgedacht habe.
Ich bin mit 17.04.07 von Ams abgemeldet !
Ich befinde mich aber seit 13.07. im Krankenstand!nicht freiwillig!!!
Abgesehen davon ob ich gegen den Bescheid Einspruch erhebe(wenn daß noch geht) ,weil ich nicht ganz verstehe das ich einen Vollzeitkurs mit Persönlichkeits Bildung und EDV Training für eine Reinigungs-Teilzeitarbeit die ich suche brauche,möchte ich unbedingt wissen ob das AMS mich abmelden kann wenn ich im Krankenstand bin.
Dankbar für jeden Kommentar Ka

Antwort:
Mit der Unterschrift haben sie dem AMS einen gefallen getan.
Soetwas darf man ohne Prüfung (Informationseinholung) nicht unterschreiben.
Sie sind mit 17.04. draussen.
Sie bekommen jetzt noch Krankengeld, das kommt von der Krankenkasse und nicht vom AMS.
Fragen sie bei ihrer Krankenkasse nach, wie lange?
Ich bitte diesbezüglich um Rückmeldung. danke

Warum wurden sie abgemeldet?
Weil ihr Mann ein zu hohes Einkommen hat und sie in den Notstand kommen? oder weil sie keine Betreuungsmöglichkeit angegeben haben?
Viele Kurse sind laut VwGH freiwillig zu besuchen!
Für Kommunikation geben sie ihre E-Mail Adresse an!

16.04.2007 um 12.21 Uhr - von Ka.
Danke!
Daß hab ich mir schon gedacht.
Weil ich für Ganztags keine Betreuung für meine Kinder habe.
Ich habe mich um eine max.18 Std. in meinem, mit erreichbaren Öffentlichen Verkehrsmittel, Bereich Vormittagsjob angemeldet.
Für eine von 8.30 bis 16.30 dauernden Kurs den ich fürs putzen nicht brauche fehlt mir ab 12.00h eine geeignete Kinderbetreuung.
Da brauch ich nicht zu lügen,ist leider so.
Daß habe ich persönlich vorgetragen und nur Kopfschütteln und den Vermerk nicht vermittelbar eingeheimst.Im Notstand wäre ich bis Sept.gewesen und mein Mann schickt monatlich seinen Einkommensnachweis an das Ams.
Und,Nein,er verdient leider nicht genug!
Ab morgen,habe aber noch nichts schriftliches!
PS. meine Mail Adresse hab ich angegeben !
Gruß Ka.
Ach ja am Freitag den 13.sollte man keine Probleme lösen wollen!

Antwort:
Trotzdem gehen sie in Berufung.
Sie nehmen die Unterschrift zurück und sagen, dass sie im Notfall eine
Kinderbetreuung haben. 16 std. sind notwendig, die haben sie und fertig.
Ich vermute ganz stark - der Ganztagskurs ist ein Transitarbeitsplatz und
der ist zur Zeit freiwillig
Gehen sie zudem mal zum Sozialamt und suchen um Unterstützung an. Bei nein,
verlangen sie einen Bescheid!

16.04.2007 um 14.04Uhr - von Ka.
Hallo,Christian
Danke für Ihr Mail!
Es handelt sich um ein Individualcoaching!
Veranstalter:DIE BERATER
Mit dem Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt;Abklärung gesundheitlich
bedingter Vermittlungshemmnisse(????);Erarbeitung klarer Ziele !
Dauer von 29.Jänner bis 17.Juli,Mo.-Fr.von 8.30-16.30
Einstieg jederzeit möglich.Ich hätte mit 16.April einsteigen sollen.
Ist glaub ich kein Transitarbeitsplatz.
Hat es dann überhaupt noch Sinn in eine Berufung zu gehen?
Oder soll ich mich nur über meine Betreuerin beschweren?
Ich will arbeiten und keinen Kurs machen!Daß hab ich Ihr auch so gesagt.
Zum Staubwischen brauche ich nicht gecoacht werden!Etwas anderes werde ich
auch nicht bekommen .
Wurde mir gesagt!Will ich auch nicht,weil mehr Zeit kann ich momentan nicht
aufbringen.
Es ist nur traurig das die Betreuer gegen einen arbeiten und nicht für!
So kommt es mir zumindest in meinem Fall vor,einfach das DIE mich los werden
und ihr Ziel erreichen. So nachdem Motto:Hurra ,wieder eine weniger!
Ich werde einmal abwarten bis ich den Bescheid habe!
Möglich das dann eine andere Begründung drinn steht.Oder was auch immer!
Und ja,ich war blöd wie ich unterschrieben habe aber ich war so fertig und
den Tränen nahe, das ich nicht einmal gelesen habe was ich da unterschreibe aber im nachhinein ist man immer gscheiter.
Wie gesagt Freitag der 13.!
Wenn ich darf meld ich mich so bald ich die Nachricht vom AMS habe.

Danke nochmals und ich finde "so ned" super!!
mlg Ka

Antwort:
"Die Berater"
Ausschlussfrist gem. § 10 AlVG nicht möglich.
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

Sie nehmen die Unterschrift zurück! Schreiben sie dem österreichischen AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at

und bestehen sie darauf die Unterschrift für ungültig zu erklären und dass sie im Falle, eine Berufung/Beschwerde einbringen. Erklären sie auch ihm, wie das mit der Unterschrift war!

13.04.2007 um 12.57 Uhr - von Öt. - Ist Miete ein Einkommen?


Ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin Hauptmieterin der Wohnung.Ich bekomme vom Arbeitsamt nur 400 Euro und wollte mir vom Sozialamt eine Mietbeihilfe holen.Das wurde mit der Begründung abgelehnt, daß ich ja 300 Euro von meinem Mitbewohner bekomme und das als mein Einkommen gilt und ich dann ja sowieso 700 Euro im Monat habe, obwohl die Wohnung 700 Euro kostet.So schnell bekomme ich auch keine andere Wohnung und weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen zahlen soll.Meine Frage daher:Kann die Miete meines Mitbewohners als mein Einkommen gerechnet werden, obwohl wir uns eine Wohnung teilen und somit auch die Gesamtmiete teilen?

Antwort AMS Fachmann
Ich gehe davon aus, dass es sich wirklich um Sozialhilfe und nicht um Notstandshilfe handelt.
Aber auch bei Notstandshilfe ist es so, dass das Einkommen aus Vermietung in die NH eingerechnet wird.
Dies geschieht beim Grundsicherungsgesetz unseres Bundeslands auch bei der Grundsicherung ( Sozialhilfe).
So beträgt beispielsweise die Bemessung des Lebensunterhaltes für Alleinstehende € 421,30 . Das Einkommen beträgt: 400 ( AMS)
300 ( Miete)= 700.-
421,30+700= 1121, 30 - 700=421,30: Davon werden noch abgezogen Kleidung, Heizung etc.
Normalerweise müsste Sozialhilfe notwendig sein, ABER: Sozialhilfe ( Gurndsicherung ) ist landesgesetzlich geregelt, d.h. in jedem Bundesland wird dies anders gehandhabt. Mein Ratschlag : Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Landesregierung und sich bei der Landesvolksanwaltschaft darüber informieren. Gehe ich von unseren Bundesland aus, so informiert und hilft die Landesvolksanwaltschaft kompetent.
L.G.

15.04.2007 um 20.34 Uhr von Peter, Stephan und Rechtsanwalt Bo.
bei einer reinen wohngemeinschaft gilt das prinzip der lebensgemeinschaft
natürlich nicht. somit darf die kostenbeteiligung an der miete natürlich
nicht als einkommen angerechnet werden. für beweiszwecke wäre es
förderlich,dass getrennte wohnbereiche offensichtlich sind. in dem fall
bescheid anfordern und dagegen beschwerde einlegen,da eindeutig klar
gelegt ist,dass eine wohngemeinschaft nicht einer lebensgemeinschaft
gleichzusetzen ist. im AK-ratgeber ist folgendes vermerkt: dass man von
einer eheähnlichen (lebens)gemeinschaft sprechen kann,die eine anrechnung
des einkommens rechtfertigt,muss die gemeinschaft bestimmte merkmale
aufweisen. die geschlechtsgemeinschaft (also sexueller verkehr), wohnungsgemeinschaft (alle räume werden von allen benutzt) und vor
allem wirtschaftsgemeinschaft (einkommen wird bei allem geteilt). sie
sollte klarstellen,dass es sich beim beteiligen der mietkosten nicht um
mieteinnahmen im wirtschaftlichen sinn handelt,sondern um eine
unkostenbeteiligung für das eingeräumte wohnrecht für begrenzte
wohnbereiche. zur not wären zeugen dafür nicht schlecht.

Rechtsanwalt Bo.
Deine Anfrage kann ich dahin beantworten, dass ich mich Stephans Ansicht
anschließe. Nah § 7 Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) besteht ein
Rechtsanspruch auf Sicherung des Lebens- bedarfs, zu dem nach § 12
auch die Unterkunft gehört. Der Mietbedarf ist nach § 13 Abs 6 nicht durch den
Richtsatz gedeckt, weshalb Anspruch auf zusätzliche Geldleistungen
besteht, deren Ausmaß von den Erfordernissen des Einzelfalls abhängt.

Die Mietbeihilfe ist nach § 5 Abs 2 der Richtsatzverordnung, LGBl für Wien
Nr 60/2006 n Höhe des aufzuwendenden Mietzinses zu gewähren, soweit
dieser die Mietzinsobergrenzen nach § 5 Abs 3 in der Fassung der VO LGBl für
Wien Nr 25/2006 nicht übersteigt. Diese Obergrenze liegt in der Regel bei EUR
252,-- für ein bis zwei Personen im gemeinsamen Haushalt.

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt zur Zl 2005/10/0081
vom 15.12.2006) muss der Antragsteller im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht darlegen, aus welchen konkreten persönlichen oder
familiären Gründen eine Situation vorliegt, die sich von der Bedarfslage
anderer Bewerber deutlich unterscheidet und damit einen erhöhten
Wohnbedarf begründet. Da ich davon ausgehe, dass dies im vorliegenden
Fall nicht möglich sein wird, beträgt der Bedarf der Sozialhilfeempfängerin EUR
700,-- abzüglich der vom Mitbewohner bezahlten EUR 300,--, sodass sie
Anspruch auf die volle Mietzinsbeihilfe von EUR 252,-- hätte.

13.04.2007 um 12.30 Uhr - Anonym - Phönix - ähnlich!


Frage? bin derzeit in einem Jobworker-Programm in Wr.Neustadt und dieser Jobworker meint mich jederzeit anrufen zu können auch am Wochenende, weiters das er mich zu Hause aufsuchen werde zu einem persönlichen Gespräch? also was meine sie dazu wie kann man sich da wehren wie soll man sich verhalten das ist ja schon Verfolgung bis ins Privatleben, habe natürlich kundgetan das das nicht erlaubt sein kann. aber der Jobworker beharrt auf seinen Standpunkt das zu dürfen!
Also was muss man sich noch alles gefallen lassen?

Antwort:
Sie steigen sofort aus dem Kurs aus! Der ist rechtswidrig!
AMS-Projekt der aufsuchenden Vermittlung ist rechtswidrig!

Kopieren sie diese Seite und legen sie diese Kopie ihrer BeraterIn vor. Wenn sie/er weiterhin auf diesen Kurs besteht, drohen sie ihr mit Anzeige/Klage wegen Nötigung/ Amtsmissbrauch



Was ist bei Nötigung / Amtsmissbrauch zu tun!
Wenn AMS-Beraterinnen trotz VwGH Erkenntnis Arbeitslose unter §10 (Bezugssperre) in einen Kurs vermitteln so ist das Nötigung/ Amtsmissbrauch und kann angezeigt / geklagt werden.
Das sollte öfters passieren, damit sich hier was ändert. Wichtig: Im Falle einer Klage/Anzeige haften die BetreuerIn persönlich.
Darum werden sie mit Sicherheit vorsichtiger.
Vorgehensweise
Auf einer zweiten Kopie von der BeraterIn bestätigen lassen, dass sie/er über die VwGH-Erkenntnis in Kenntnis gesetzt wurde!
Der Ordnungshalber möchte ich erwähnen, dass nicht alle AMS MitarbeiterInnen über alle VwGH Erkenntnisse bescheid wissen!
Darum VwGH-Erkenntnis Kopie vorlegen, die Kenntnisnahme bestätigen lassen und erst bei wiederholter rechtswidriger Kursvermittlung Anzeige/Klage einbringen!



Vom Rechtsanwalt

Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

13.04.2007 um 10.48 Uhr - von Su. S. - TOTAL eingeschüchtert und verängstigt


Liebes So Ned Team,

mein Ams Berater macht mich fertig vom AMS G.
zum einen Starrt er mir dauernd sie wissen schon wo hin und ich habe ihn sogar im
verdacht dass er einmal grapschen wollte.

Mein 4 jähriger Sohn hat Angst vor ihm.

Nun gut , das ist es nicht mit was mich der Berater fertig machen möchte
er schreit mich die ganze zeit nur an nach verlassen des AMS Gebäudes
das ich zittern in voller Angst verliess , hat mir jemand nachgeschrien,
\"Ich bring dich um Du Hua\".
Ich bin am Stand eingefroren und war froh die Bim unbeschadet erreicht zu haben.
Seit dem habe ich angst vor dem AMS.
Was soll sich mein Sohn von mir denken was seine Mutter nun ist bin total eingeschüchtert und
sitze nur noch in der Wohnung , mein Sohn starrt mich mit Leeren großen Augen an
und ist seit diesem Vorfall verändert.
Früher haben wir mehr miteinander gesprochen , jetzt gerade noch das notwendigste.
Ich habe keinen Mann bin alleinestehend und weis jetzt nicht mehr weiter nach diesem Vorfall.

Was soll ich jetzt machen, ich muss ja wieder hin zu diesen(m) Affen .
TOTAL eingeschüchtert und verängstigt

Su.

PS.: Was will er denn mit seinen harten worten erreichen?
Welche Absichten und Ziele verfolgt dieser Mensch ?

Antwort:
Hallo Su.
Es ist Zeit zu handeln! Setzen sie sich sofort mit dem AMS-Ombudsmann aus Wien in Verbindung. Beschwerde auch per E-mail an AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at
Er wird die Angelegenheit mit bitte um Erledigung an die Geschäftsstelle und Landesgeschäftsstelle delegieren.
Gleichzeitig Besuchen sie AMSand. Dort geht es psychisch vielen wie ihnen, dass wird ihr Selbstwertgefühl aufbauen. Dessen bin ich mir ganz sicher. - Umso mehr als die Damen von AMSand vehement für geschlechtliche Gleichberechtigung und gegen Sexismus auftreten. Wenden sie sich in diesem Zusammenhang an Maria oder Andrea! von
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Arbeitslosen-, Pensionsrecht - Emil, Arbeitslosenrecht - Peter, Stefan und Maria, die zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

Wir gehen von der Unschuldsvermutung ihres Beraters, hinsichtlich gewollter sexueller Übergriff, aus, aber selbst ihr subjektives Empfinden in dieser Angelegenheit, macht diesbezüglich eine Auseinandersetzung und eine Lösung dieses Problems unabdingbar!
Auch eine unfreundliche/beleidigende Behandlung brauchen sie sich als Kunde nicht gefallen lassen.
Nicht zuletzt wegen der Erziehung ihres Sohnes sollten sie sich wehren. Es wird ihnen gut tun! Dazu haben sie unsere Unterstützung und ich glaube der AMS Ombudsmann kann hier eine Hilfe sein.

Ein Beraterwechsel ist möglich/nötig!
Alles Gute!

13.04.2007 um 9.58 Uhr - von Cl. O. - EIN GANZ GROSSES LOB AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT!!!!! Rückmeldung von 6.04. u. 13.03.2007


Ich war heute wieder am AMS und musste meine endgültige Entscheidung bekanntgeben ob ich nun den Kurs mache oder nicht.
Gestern habe ich noch mit dem VA telefoniert und der hat mir gesagt dass er mit der Geschäftsleitung vom AMS Schärding tel. hat und dass die Leiterin ihm gesagt hat dass ein Shuttletaxi organisiert wird damit ich in den Kurs fahren kann.
Meine Beraterin sagt mir heute dass es kein Taxi gibt, da der Fußmarsch unter 5 km ist und dies sei zumutbar.
Auch die Geschäftsleiterin sagt mir das gleiche!
Ich habe natürlich gefragt warum das dann gestern zum VA gesagt wurde, ob sie das nur gesagt haben damit sie Ruhe haben von Ihm?!?
Keine Antwort auf diese Frage.
Natürlich habe ich nun sofort den VA angerufen und informiert über das was mir gesagt wurde, dieser ist nun stinkesauer weil er gestern brühwarm angelogen wurde. Er versicherte mir dass er diese Fr. Geschäftsleiterin nochmal anruft und diese Sache nun ganz genau überprüft.
AN DIESER STELLE MAL EIN GANZ GROSSES LOB AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT!!!!!
Ich werde am Montag mit dem Kurs beginnen da ich mir eine Bezugssperre nicht leisten kann, und hoffe nur darauf dass der VA doch noch ein positives Ergebniss für mich erkämpfen kann, und wenn nicht dann hat sich der Kampf trotzdem gelohnt, denn meine Beraterin sowie das restliche AMS in Schärding wissen nun wenigstens dass ich mir nicht alles gefallen lasse und dass ich weis wer mir in Notlagen helfen kann!
Es gibt schon viel zu viele die resignieren und zu allem ja und amen sagen, dieser Wahnsinn muss endlich aufhören und die Menschen müssen endlich aufstehen und sich wehren!!
Naja werde mich auf alle Fälle nochmal melden falls sich noch was ändern sollte, ansonsten besuche ich nun 7 Wochen lang einen Kurs und die Politiker sind zufrieden weil ein Arbeitsloser weniger in der Statistik steht.
Möchte mich auch nochmal bei allen bedanken die dieses Forum führen, es tut echt gut wenn man sich seinen Frust etwas von der Seele schreiben kann und ich habe auch sehr viele nützliche Tipps und Hinweise bekommen!!
DANKE und lg Cl.

13.04.2007 um 9.50 Uhr - Fragen zum Kontrolltermin / Antwort Rechtsanwalt


Was wird eigentlich vom Gesetzgeber her bei einem Kontrolltermin kontrolliert? Ob jemand noch lebt und alles noch dran ist?Gibt es einen Unterschied zwischen einem Beratungstermin und einem Kontrolltermin?
Hat ein Kontrolltermin ein Zeitlimit? Welche Gründe für die Nichteinhaltung eines Kontrolltermins werden vom Arbeitsamt akzetptiert? Wie trägt jemand am Besten eine voraussichtliche Nichteinhaltung eines Kontrolltermins beim Arbeitsamt vor, schriftlich? Muß ein Kontrolltermin nicht ausschließlich in den Amtsstuben des Arbeitsamtes durchgeführt werden? Fragen, Fragen ....

Antwort Dr. Herbert Pochieser eh.
Das Arbeitsmarktservice Wien hat mit beiliegender Bekanntmachung Kontrollmeldungen nach § 49 AlVG in hinlänglich bekannte sogenannte sozialökonomische Betriebe verlagert.

Diese Vorgangsweise scheint aus mehreren Gründen nicht gesetzmäßig, obwohl im Grunde von der Landesgeschäftsstelle auch andere Stellen, als die primär vorgesehenen als Meldestellen bezeichnet werden können:

Nach Kommentaren zum AlVG ist eine derartige Vorgangsweise in erster Linie in Krisenfällen (Epidemien) möglich. Zu beobachten wird auch sein, ob die im Rahmen des § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Kontrollen an den bezeichneten Meldestellen durch Mitarbeiter des AMS oder jene der sozialökonomische Betriebe vorgenommen wird. In letzterem Falle dürfte von einer Rechtswidrigkeit der Vorgangsweise auszugehen sein.

ME darf das Meldewesen nach § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht an sozialökonomische Betriebe delegiert werden, da diese keine Behörde sind. Es darf keine verdeckte Privatisierung der behördlichen Tätigkeit, zu der das AMS berufen ist, stattfinden.

Bitte um Rückmeldungen über diese Praxis. Sollte es zu Kontrolltermin-Versäumnissen kommen, wäre gegen den Verlust des Arbeitslosengeldes bzw der Notstandhilfe mit den gebotenen rechtlichen Schritten vorzugehen. In jedem Falle eines Kontrolltermins-Versäumnisses ist auch unverzüglich der Fortbezug des Anspruches auf Arbeitslosengeld geltend zu machen (am besten gleich am nächsten Tag einen Antrag auf Fortbezug stellen).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Kontrolltermin

12.04.2007 um 15.12 Uhr - von J.J. - Bewerbungsfrist


Guten Tag :)
Ich hätte eine Frage, und hoffe, dass sie mir diese Beantworten können..
Frage:
Wenn man vom AMS ein Jobangebot mitbekommt oder diese per Post geshickt bekommt, wie lange wäre dann die Bewerbungsfrist bzw. in welchem Zeitrahmen muss die Bewerbung meinerseits bei der Firma erfolgen???
Und wird auch ev. ein kurzfristiger Ausfall der Kinderbetreuung berücksichtigt??
Vielen Dank für ev. Antworten lg J. J.
(Frage für meine LG)

Antwort:
Bewerbung innerhalb 7 Tage, (Auszug aus Betreuungsplan von MyRight) müsste im Betreuungsplan angegeben sein! Fragen sie aber sicherheitshalber die BetreuerIn.
Da man dem AMS-Arbeitsmarkt trotz Betreuungsaufgaben 16 Stunden zur
Verfügung stehen muss, wird auf diese Begründung wahrscheinlich keine Rücksicht genommen.

12.04.2007 um 10.05 Uhr - von Sonja - Kontrolltermin / Deppenkurs / EDV Kurs


Habe morgen einen Kontrolltermin und schon wahnsinnge Angst davor. Ich weiß, dass mir morgen ein Kurs zugeteilt wird, aber noch nicht was für einen. Da ich keinen machen will, auch keinen EDV Kurs, weiß ich nicht was ich sagen soll, um den Kurs abzusagen. Mein Berater hat letztends gefragt ob ich den PC Führerschein habe, ich habe verneint, habe auch nicht den Willen diesen zu machen, da er sowieso nichts bringt und diesen keiner verlangt. Ich wurde auch noch nie bei einem Vorstellungsgespräch danach gefragt und in den Stellenangeboten wird so ein Führerschein auch nie verlangt. Deswegen (weil er gefragt hat) habe ich Angst, dass ich einen EDV Kurs machen muss bzw. diesen PC Führerschein, da wäre mir ja ein Deppenkurs fast lieber, den kann ich nämlich leichter ablehnen. Eine Sperre habe ich schon einkalkuliert, sollte es wirklich ein Kurs werden, der sanktioniert werden kann. Kann ich überhaupt einen EDV Kurs absagen, wenn ich schon 5 Jahre arbeitslos bin?

Antwort:
Lehnen sie nicht gleich ab, sondern verlangen sie den Kursinhalt und melden sie sich wieder. Meist finden sich neben dem Computerführerschein andere Kursinhalte die eine freiwillige Teilnahme erfordern.
Auf keinen Fall lassen sie sich den Bezug widerstandslos sperren! Auch wenn sie ablehnen werden sie/wir dagegen berufen!
Vielleicht verringert das Wissen, dass es sehr viele Personen wie ihnen geht und sich das immer mehr nicht mehr gefallen lassen, die Angst, auch wenn wir auf dem kürzeren Ast sitzen.
Wir haben sehr oft das Recht, das moralische Recht sowieso, auf unserer Seite!
Dazu der Artikel Asoziale Politik
Jede Person die gegen die teilweise unsinnige auch rechtswidrige Behandlung seitens des AMS etwas unternimmt, hilft nicht nur sich selbst sondern auch Anderen! Und wir/die Widerstand leisten werden immer mehr!

Das AMS wüsste und könnte es besser, beugt sich aber dieser interessensorientierten-neoliberalen-oft menschenverachtenden Politik!
Innerhalb des AMS gibt es, auf verschiedenen hierarchischen Ebenen, Personen die diese unsere Ansicht teilen.
Unser Kampf könnte diese Kräfte vergrößern und stärken!

12.04.2007 um 7.51 Uhr - von A. U. - (Zwangs)„Arbeit macht Frei“?


Sehr geehrter Hr. Moser!

Einen klaren Beweis betreffend Tätigkeit von solche Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP).

Siehe in der Anlage! "EINE REGELUNG DER TRANSITARBEITERINNEN IM BAGS-KV". Kollektivvertrag_für_TransitmitarbeiterInnen.doc
Besonders interessant finde ich der folgenden Satz: "Arbeitsverhältnisse von „Transitmitarbeiterinnen (TMA), die im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) mit der Zielsetzung der (Re-)Integration arbeiten, diese TMA verpflichtend psychosozial begleitet und betreut werden..."

- Stellt sich hier die Frage: Wer und Wie hat die Diagnose betreffend "Psycho-Soziale Defizite" für diese "TMA " erstellt? Nächste Schritt vielleicht "Euthanasie"?

- Und betreffend "Initiativen" Typ "50+" die mit Dumpinglöhne, ZWANGSWEISE, "Transitmitarbeiterinnen" an die Wirtschaft "vermitteln", neben der CHARTA_DER_GRUNDRECHTE_EU.doc - DER EUROPÄISCHEN UNION -2000/C 364/01 (siehe Artikel 5 "Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit" und Artikel 15 "Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten - (1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben.) aktuell gibt es in Österreich die Gleichbehandlungsgesetz (?) wo Diskriminierung wegen Alters ("50+") verboten und strafbar ist.

Viel Erfolg weiter!

Mit herzlichen Grüßen,

A. U.

Hallo, Christian
Ja, sie können dieses E-Mail unter Initialen veröffentlichen.

1) Betreffend Initiativen" Typ "50+" die mit Dumpinglöhne siehe unten bitte, was (unter anderen) in dem neuen Gleichberechtigungsgesetz (Anti - Diskriminierung) steht: „Mit 1 Juli 2004 verschärft auch Österreich das Gesetz: Demnach darf niemand aufgrund seines Geschlechtes, Alters, seiner sexuellen Orientierungen, ethnischen oder Religionszugehörigkeit benachteiligt werden“.


Und weiter: „Für den Bereich der Diskriminierung wird das bisher gültige Gleichbehandlungsgesetz erweitert: Benachteiligungen sind nun auch „in der sonstigen Arbeitswelt“, also im Bereich der Berufsberatung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und der Umschulung VERBOTEN“.


Und weiter: “Eine wesentliche Erleichterung bringt das Gesetz im Punkt “Beweis”: Künftig muss nämlich der Beklagte beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bekommt der Kläger recht, muss der „diskriminierungsfreie Zustand“ wieder hergestellt werden – etwa durch Bezahlung der Entgeltdifferenz oder Beförderung. Darüberhinaus haben betroffene Anspruch auf Schadenersatz.”


2) Betreffend Thema “Psycho und Soziale Defizite” (selbstvertändlich nach einer normalen Arztdiagnose und nicht beim „AMS-Hausartzt“, bzw. beim Amtsarzt) die als Voraussetzung für solche „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ (wie diese Sozialökonomischen Betrieben und/oder Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten) sein solllen und theoretisch sind (obwohl nicht immer von den AMS offen gesagt), frage ich mich, ob eine Überlegungs wert wäre, eine Klage (Arbeitsrecht/Menschenrecht?) gegen DIE die durch deren Verhalten solche Defizite in der Bevölkerung generriert/verursacht haben einzureichen.

Eigentlich das ist etwas similar mit einer „Berufskrankheit“, solange solche „Defizite“ eine ERKANTE Folge (durch DEREN Studien!) von Langzeitarbeitlosigkeit sind oder sein sollen, bzw können. Durch eine automatische Zwangsanweisung in solche Maßnahmen (auf Grund irgendwelche allgemeine Studien?!) nach einen bestimmte Zeit, das AMS gibt zu, dass diese früher gesunde Menschen (sonst wären die nicht eine so lange Zeitarbeitsfähig/arbeitstätig gewesen) durch Arbeitslosigkeit und weiter durch Armut (siehe die Sozialkomponente von dem “Psycho und Soziale Defizite”) und durch ständige psycho-soziale Druck (ausgeübt von WEM?), krank geworden sind; und dass in MASSE! Und wenn diese Menschen, früher gesund und normal waren (vor der Langzeitarbeitslosigkeit) und jetzt nicht mehr sind, die Schuld dafür trägt...WER ist Schuld für die Arbeitslosigkeit (solange nicht genügend Arbeitsplätze gibt ist es keine persöhnliche) und WER ist Schuld für die Bedingungen die zu solchen Massenkrankheiten führen?


- Auch nicht zu vergessen dass man als Arbeitslos irgend einen Status als Angestellter beim AMS hat (wenn ich mich nicht irre), oder in jeden Fall in eine Vertragsbeziehung (weil du muss denen zu Verfügung stehen) mit dem AMS stehst (mindestens als „Sklave, Ware oder Arbeitstier“). Und dadurch Folge dieser Vertrag, bzw. wenn die Vertragsbedienungen zu eine „Berufskrankheit“ führen, jemand tägt die Schuld dafür, jemand soll dafür...

- Auch bei Tieren (und Arbeitstieren) gibt es ein Gesetz gegen Tierquällerei (die strafbar ist), wieso nicht bei Arbeitslosen?

- Als Menschen haben wir wenig Rechte?!

Alles Gute an alle Leidgenossen und ich bin froh dass es Menschen wie Sie gibt.

A. U.

P.S. Außerdem frage ich mich, ob solche gezwungenen „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ (wie diese Sozialökonomischen Betrieben und/oder sogenanten Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten), als Zwangsmassnahmen, nicht eine sehr gefährlichen Präzedenz Fall, als Vorstufe für (demnächst) neue mögliche „Arbeitslager“ stellen können?! Weil ich glaube dass eigentlich mit diese neue Bezeichnung, die sogennanten „Transitmitarbeiterinnen (TMA)“ wird wieder eine UNTER-Gruppe in der Arbeitswelt geschaffen. Unmündige Sklaven mit „Psycho-sozialen Defizite“ (wenn die krank sind, wieso nicht zu Kur wie Elsner?), unterbezahlt und zu Zwangsarbeit bestraft (Wofür und Wieso?). Wieder UNTERMENSCHEN? Wieder (Zwangs)„Arbeit macht Frei“?

Die Zukunft ist die Konsequenz der Gegenwart!

Als sie die Arbeitslosengelder kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war nicht Arbeitslos.

Als sie die Pensionen kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war kein/e Pensionist/in.

Als sie das Gesundheitssystem kürzten,
habe ich mich nicht gewehrt,
denn ich war nicht krank.

Als ich arbeitslos,
alt und krank war,
war nichts mehr da,
denn alles war gekürzt worden.

11.04.2007 um 17.43 Uhr - von Wo. Me. - Urteile vom VwGh mit Füssen getreten!


Laut einem Schreiben vom AMS Wien, Prandaugasse wird amtlich mitgeteilt, dass diverse Firmen wie Trendwerk etc. lt. § 49 ALVG als Kontrollstelle deklariert werden. Originalwortlaut:

\"Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Wien bezeichnet die folgenden Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 ALVG:

Meldemannstrasse ...... (IT-Personalservice)

Linke Wienzeile .... (Job-Transfair)

Markgraf Rüdigerstrasse ..... (Job-Transfair)

Stolberggasse ..... (Trendwerk)

Werden Kontrollmeldungen von der regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der oben angeführten Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung der arbeitslosen Person an dieser Stelle zu erfolgen.

Wird eine für die oben angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne trifftigen Grund nicht eingehalten, so verliert die arbeitslose Person vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Nostandshilfe.

Wien, am 19. Februar 2007

C.

Es werden also die Urteile vom VwGh mit Füssen getreten! Freunde wie lange müssen wir uns das noch gefallen lassen? APÖ

Anmerkung
Berufung
gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins

11.04.2007 um 17.04 Uhr - von R. - Schön, dass es diese Seite gibt!


Ich finde es schön, dass es diese Seite gibt!
Es hilft vielleicht momentan nicht viel in der Politik, aber man ist nicht alleine und bekommt doch etwas Rat und Hilfe.
Würde mich freuen, mit lieben Menschen in Kontakt treten zu können,zwecks Gedankenaustausch und gegenseitige Motivation.
Die auch verzweifelt sind, aber noch eine Perspektive suchen und wollen!
Freue mich über Zuschriften! lg.R.
Kontaktadresse: air71@gmx.at

Antwort:
Die treffen sie bei AMSand. Schauen sie mal vorbei!
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr

11.04.2007 um 12.32 Uhr - von Ma. - Unterhaltsklage/Pension


Sehr geehrter Herr Moser!
Um mich kurz zu fassen: ich stecke in einer sehr verklemmten Situation. Ich habe bis jetzt Arbeitslosengeld bezogen und musste nun um Notstand ansuchen. Mein Problem dabei ist jedoch, dass ich verheiratet bin, von meinem Mann getrennt lebe und zwischenzeitlich auch eine Unterhaltsklage eingebracht habe.
Nun meine Frage: wenn ich um Pension einreiche, ärztliche Gutachten sind vorhanden, bekomme ich diesen aufgrund meiner Situation oder nicht? (Bezieht sich jetzt auf den Notstand). Ich bin derzeit jedoch krank gemeldet, sodass ich noch keinen NS in Anspruch genommen habe. Wie wird ein etwaiger Pensionsvorschuss berechnet und habe ich jetzt überhaupt Anspruch darauf? Muss ich z.B. abwarten, wie die Unterhaltsklage ausgeht?
Um eine verbindliche Auskunft wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort AMS Fachmann
Person A, weiblich, bis zum 31.3.07 im Bezug von Arbeitslosengeld ( Datum nur als Beispiel gedacht), sucht mit 1.4.07 um NH an.
Kundin A ist zwar verheiratet, lebt aber von Gatten getrennt und hat bei Gericht eine Unterhaltsklage eingebracht.
Im Rahmen der Antragstellung auf NH erklärt die Kundin A niederschriftlich, dass sie vom Gatten getrennt lebt und keinerlei Unterstützung von ihm erhält, dass sie eine Unterhaltsklage bei Gericht eingebracht hat und sobald der Unterhalt urteilsmäßig geregelt ist, wird sie dies dem AMS bekanntgeben.
Nehmen wir an, das Urteil bezüglich des Unterhalts ergeht erst am 12.7.07 . Dann erhält die Kundin bis 30.6.07 die Notstandshilfe, als ob sie alleinstehend und ohne Unterhalt sei. Erst ab 1.7.07 wird der Unterhalt zur Notstandshilfe angerechnet. Theoretisch kann es passieren, dass das Urteil erst nach einem Jahr gefällt wird, dann bekommt die Kundin zwar den Unterhalt nachträglich überwiesen z.B. : € 20.000-, diese Summe spielt aber nachträglich bei der NH Berechnung keine Rolle, d.h. die Kundin braucht die NH nicht zurückzuzahlen.
Der Vorgang ist der gleiche bei Ansuchen auf Pensionsvorschuss auf Basis Notstandshilfe.

11.04.2007 um 12.19 Uhr - von Fr. H. - Facharbeiter / Berufsschutz?


Bin im Notstand. Obwohl ich Facharbeiter bin werden mir von meiner Ams- Beraterin Stellenangebote als Hilfsarbeiter per Post übermittelt. Muß ich diese auch annehmen. ??????

Antwort:
Wenn sie Notstand bekommen, müssen sie annehmen!
"In den ersten 100 Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf
Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist eine Vermittlung in eine
nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit nicht
zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen
Beruf wesentlich erschwert wird. In den ersten 120 Tagen des Bezuges
von Arbeitslosengeld auf Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist
eine Beschäftigung in einem anderen Beruf oder eine
Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar, wenn das
sozialversicherungspflichtige Entgelt mindestens 80 vH des der
letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden
Entgelts beträgt.
Zumutbarkeit Gültig nur beim Arbeitslosengeld!

11.04.2007 um 9.03 Uhr - von Cinderella aus Klagenfurth - Was soll ich tun?


Ich bin seit 2 Jahren arbeitslos, habe vom AMS bisher einen einzigen (!) Job vermittelt bekommen. Kurse, es gibt nur noch einen, der für mich in Frage käme, werden mir verweigert. Was soll ich tun?

Antwort:
Geben sie nicht auf! Gehen sie auch zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn und nehmen sie nötigenfalls mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundeslandes Kontakt auf und bestehen sie auf diesen für sie wichtigen Kurs!
Die Arbeitsmarktlage ist schwierig. Es ist auch für das AMS schwer freie Arbeitsstellen anzubieten. Es ist gut wenn ihnen wenigstens der Bezug ohne Ärger überwiesen wird!
Vorschlag:
Falls ihnen die Zeit zu lange wird und sie Probleme bekommen, dann konzentrieren sie sich auf ein Hobby/Sport oder bemühen sich um eine sinnvole ehrenamtliche Aufgabe/Sozialjahr bei der Rettung oder in einer Tagesheimstätte für behinderte Menschen, Altersheim etc.. Daraus kann sich dann auch etwas berufliches entwickeln - Das sollte aber nicht das Motiv sein.
Sie geben anderen Menschen etwas und bekommen auch etwas zurück!
Ich wünsche ihnen alles Gute!

10.04.2007 um 19.03 Uhr - von Patrik - Gehalt nicht gezahlt


Hallo! Ich bin gerade auf der Suche nach dem richtigen Forum wo ich meine Frage stellen kann...

Ich weiß zwar nicht ob das hier so passt, aber ich werds mal probieren...

Also ich war freier Dienstnehmer u. wurde mehr oder weniger entlassen... aber das ist ja noch egal...
Mein problem ist, dass mein ehem. Chef noch immer ein Gehalt nicht gezahlt hat... u. jetzt ist meine Frage wohin bzw. an wen ich mich wenden soll... da das jetzt schon mehrere Monate so geht möchte ich wissen wie ich am bessten zu meinem geld komme...

Danke aufjeden fall schon mal

Antwort:
Besuchen sie gleich morgen die Arbeiterkammer. In diesen Angelegenheiten hat die AK Erfahrung.

10.04.2007 um 14.51 Uhr - von Sa. - Schwangerschaft


Hallo!

Ich wende mich wieder mit einer Frage/Bitte an dich: bis jetzt hat mich das AMS mehr oder weniger in Ruhe gelassen. Seit Anfang März weiß ich, dass ich ein Kind bekomme und habe das AMS Ende März davon in Kenntnis gesetzt.

Mein letztes Vorsprechen bei meiner AMS Betreuerin war Ende Februar, wo sie mich doch gleich wieder in einen Kurs einschrieb, den ich lt. oberster Stelle vom AMS zu machen habe (ein Bewerbungskurs). Obwohl der Kurs schon begonnen hat, kann ich ihn derzeit nicht wahrnehmen (aufgrund Schwangerschaftsbeschwerden).

Ein Mitarbeiter des AMS verkündete mit am Telefon, dass ich gefälligst zum Kurs gehen soll und ich mich nicht auf die Schwangerschaft hinaus reden soll. Bin derzeit im Krankenstand, da es mir wirklich nicht gut geht. Da ich beim AMS kein leichter Kunde bin (lasse mir nichts gefallen) stoße ich auf unmut.

Kann man sich von einem Kurs freistellen lassen bzw eine Abmeldung dieses Kurses aufgrund gesundheitlicher Probleme (Schwangerschaft) erwirken?? Der Amtsatzt würde mich freistellen aber mein Frauenarzt nicht, da mir ausser den typischen Beschwerden nichts fehlt!
Wie soll ich einen Kurs wahrnehmen, wenn ich morgens kaum aus dem Bett komme, mich ständig übergeben muss und der Blutdruck so nieder ist, dass ich andauernd zusammenfalle.

Ich bin nicht der Hoffnung, dass die Beschwerden bald nachlassen, da ich die Beschwerden bei meinem 1ten Kind 9 Monate lang hatte und ich befürchte, dass es bei dem genau so ist.

Bis jetzt habe ich außer der Meldung, dass ich ein Kind bekomme, beim AMS noch nichts unternommen. Bei meiner Betreuerin sowie bei der Abteilungsleitung werde ich sowieso auf taube Ohren stoßen und auf Ablehnung.

Ich kann doch nicht bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes immer im Krankenstand bleiben. Seitens der AK-NÖ bekomm ich kaum eine Unterstützung, die legten mir nur den Dauerkrankenstand nahe. LG SA

Antwort auch per E-Mail
Solange du einen Arzt hinter dir hast und in diesem Falle denke ich ist es so (Hausarzt), brauchst du dich um das AMS nicht kümmern!
Auch nach einen Monat Krankenstand fällst du aus der Statistik, was das AMS zufriedenstellen dürfte!
Reg dich sowenig wie möglich auf und lasse es dir gut gehen! - so gut es halt geht!
Melde dich wieder, falls es Probleme gibt!
Alles Gute!

Ps.: Ich weiss nicht genau wie der AMS Ombudsmann aus NÖ einzuschätzen ist. Falls es wirklich mit deinem AMS Ärger geben sollte schreibst du ihm mal!

15.04.2007 um 22.23 Uhr AMS-Mitarbeiter3

bei risikoschwangerschaften gibt es die möglichkeit der vorzeitigen wochenhilfe. ich sehe keinen grund, warum dies die krankenkasse nicht genehmigen sollte. sollte dies aber wirklich nicht möglich sein: -> krankenstand!

10.04.2007 um 12.47 Uhr - von Markus - Vorauswahl für ein Stellenangebot!


Hallo- meine Frage bezieht sich auf eine Vorauswahl für ein Stellenangebot (kriege eigentlich nur solche Stellen angeboten vom ams, jedesmal eine Fahrt quer durch wien)

- Ist dort ein Vorstellung verpflichtend?
es ist kein Vermerk am Schreiben das ich das Schreiben abgestempelt beim ams vorweisen muss.

- was passiert wenn ich dem Berater bei der Vorauswahl auf die Frage -können sie sich das vorstellen- mit -nein- antworte ?

- wird, nachdem ich mit -ja- geantwortet habe und eine Kontakt-Telefonnummer erhalten habe bei der Firma nachgefragt ob ich mich dort gemeldet habe, bzw erhält die Firma bescheid wenn ich die Kontakttelefonnummer erhalten habe ?

vielen Dank,

Antwort:
Ein vom AMS vermittelter Vorstellungstermin ist verpflichtend und führt bei einer Vereitelung zur Sperre! Die BeraterInnen haben einen gewissen Spielraum und können sie eine Zeit lang unterstützen. Soll heissen, ihnen bei Möglichkeit, Arbeitsstellen vermitteln die sie interessieren! Vielleicht haben sie mit ihrem Berater diesbezüglich Glück. Er, ihr Einverständnis auch annehmen kann, wenn sie auf Rückmeldung verzichten.
Vorsicht ist bei Gesprächen mit dem AMS leider geboten, aber Interessen und bevorzugte Stellen teilen sie ihrem Berater mit!
Auch wenn kein Rückmeldeformular für die Firma dabei ist, sie können sich nicht ganz sicher sein ob nicht doch ein Kontroll-Anruf folgt, sollten sie einen Kontakt oder Gespräch/Absage erfinden.

8.04.2007 um 14.07 Uhr - von Arnold - meinem 4ten AMS Kurs


Servus,
bin auf meinem 4ten AMS Kurs ,im B.., ich sage nur hier wüten Wahnsinnige.und es ist jeden Kurs das gleiche.Die Arbeitslosenstatistik ist um viel gesunken , das sind aber alles Menschen die auf Kurs sind und diese Kurse wirken rein nur destruktiv. Wann wird dieser Wahn endliche gestoppt !!!!!

7.04.2007 um 16.18 Uhr - von Sanja - Arbeitslose gründen Verein!


Hallo Hr. Moser,
hab gerade in den Nachrichten folgenden Bericht gefunden:

http://steiermark.orf.at/stories/183794/

Arbeitslose gründen Verein, vielleicht ist das für Sie interessant.

PS: Ich selber bin nicht aus Stmk, aber eine Leidensgenossin!

Antwort:
Danke für Tipp, Wir kennen uns!
Vereinssprecher Wodt ist ebenfalls Mitglied (Schriftführer) beim österreichischen Verein ArbeitslosensprecherIn!

7.04.2007 um 0.49 Uhr - von Karl. B. - Volksbegehren, Stoppt den AMS Wahnsinn!


Volksbegehren Stoppt den AMS Wahnsinn! Dieses Volksbegehren ist schaffbar !!

Herr Moser, ich traue ihnen zu ein Volksbegehren zu starten. Könnten sie das bitte übernehmen?

Wir brauchen ca 8000 Unterschriften um ein österreichweites medienwirksames Volksbegehren einleiten zu können. Das sollte schaffbar sein.
... Auszug aus wikipedia:

Mit einem Volksbegehren kann in Österreich die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Parlament (Nationalrat) verlangt werden. Direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen, d.h. nach der Diskussion darüber kann der Vorschlag des Volksbegehrens auch verworfen werden.

Um eine österreichweite Eintragungswoche für das Volksbegehren beantragen zu können, sind Unterstützungserklärungen nötig. Dazu werden ein Promille der durch Volkszählung erhobenen Bevölkerungszahl an gültig unterschriebenen Unterstützungserklärungen benötigt (zur Zeit 8.032 Stück)

. Die Unterschrift muss auf dem Heimatgemeindeamt oder dem Magistrat vor dem Beamten geleistet werden. Die Arbeitslosen Vereine könnten die arbeitslosen leute dort direkt vom AMS hinbegleiten.

. Und man müsste den genauen Gesetztes Text kennen um ein Volksbegehren einleiten zu können. Ideal wäre es wenn die SPÖ oder ähnliche Parteien mitmachen. Aber auch ohne deren Hilfe ist es locker möglich. Wir müßen uns endlich trauen.

Anmerkung:
Sehr interessante Idee!
Per Volksbegehren die Abschaffung der Paragraphen 9, 10, 11, und 49 fordern!
Unterstützung durch die SPÖ?
Die jetzige SPÖ-(Führung) unterscheidet sich nicht mehr von der ÖVP. Das Bekenntnis "Sozial" ist bei beiden Parteien nur mehr Etikette um gewählt zu werden.
Die tatsächliche Gesinnung findet sich im Neoliberalismus - Hyperegoistische Wirtschaftsphilosophie des grenzenlosen Profits/Macht auf Kosten der Sicherheit/Gesundheit/Menschen!
Anfragen/Klagen über soziale Unzulänglichkeiten an die SPÖ / Minister Buchinger werden mit nicht zuständig beantwortet. Die ÖVP, bei Arbeitslosigkeit, Bartenstein ist Schuld. Wir können da nichts machen! lautet die Antwort!

Ihren Vorschlag betreffend muss die Popularität von SoNed noch weiter zulegen!
Obwohl SoNed in diesem Sinne sehr erfolgreich ist und die Bekanntheit rasant zunimmt!

6.04.2007 um 21.19 Uhr - von Anonym - zu 3.04. Kurs ja, aber keinen Deppenkurs!


Noch in derselben Woche wurde mir nun mein Leistungsbezug vorläufig eingestellt. Obwohl ich klar im Recht bin und das auch schriftlich eindeutig klargestellt habe, eine Frechheit die sich das AMS hier erlaubt. Nichtsdestotrotz werde ich zur Vorladung erscheinen und nochmal auf mein Recht pochen, erstens wurden mir meine Defizite nicht aufgezeigt, zweitens ist dieses ominöse Bewerbungscoaching keine Maßnahme und kann daher auch nicht vereitelt werden.

Nachdem ich unmittelbar nach diesem Kurs in Kontakt mit meiner Beraterin stand, und ihr die Situation dargelegt habe, kommt nun ein weiterer Punkt hinzu: ich wurde nicht über die Rechtsfolgen belehrt (= Leistungsentzug bis offene Fragen geklärt wurden). Grundsätzlich liefert mir das AMS ja immer mehr Munition zum Argumentieren, allerdings koche ich innerlich auch schon vor Wut über diesen Umgang mit mir. Hoffentlich kann ich nächste Woche endgültig und zum letzten Mal über diesen Streitfall berichten.

um 23.02 Uhr von MyRight
Hallo Anonym!!
Einfach mal übers Wochenende die Rechts-Information auf http://www.soned.at/ in Ruhe durchlesen. Das senkt den Blutdruck. Und dann nur mehr schriftlich mit AMS kommunizieren. Die Munition rauslassen: Berufung, Beschwerde usw.

6.04.2007 um 14.10 Uhr - von Cl. O. - Rückmeldung von 13.03.2007 um 21.43 Uhr - Komplizierter Weg


und auch schon wieder ein paar Fragen ;))

Und zwar habe ich diesbezüglich auch eine meldung an die Volksanwaltschaft gemacht von dort habe ich einen Brief erhalten dass eine Kontaktaufnahme mit dem Landesgeschäftsführer vom AMS gemacht wurde und eine Antwort in 4-6 Wochen erfolgt, habe darauf hin mit dem Anwalt telefoniert und ihm erklärt dass der Kurs bereits am 16 beginnt und ich nicht so lange Zeit hätte, er sagte mir ich soll mich nochmal am 12. bzw. 13. melden und er versucht telefonisch eine Vorentscheidung zu bekommen, ausserdem hatt er mir geraten telefonisch mit Fr.Dr.Se. Kontakt aufzunehmen.
Dies habe ich am 27.03. gemacht doch diese Frau war sehr unhöflich, sie hatt mir mitgeteilt dass ich 16 Stunden dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss, und zwar zur üblichen Arbeitszeit wenn ich da kein Auto habe und der Weg zum Bahnhof sehr weit ist, ist das "meine Sache, wie ich dort hin komme", das hat sie wortwörtlich gesagt, ist mir dass nicht recht oder zumutbar, bin ich auch nicht vermittelbar und bekomme kein Geld mehr :((
Keine sehr positive Auskunft einer so genannten Ombudsfrau.

Ausserdem hat sich bei dem mir zugewiesenen Kurs einiges geändert:

Als ich nun am 3. bei meiner Beraterin war, sagte sie mir dass ich keinen EDV Kurs sondern einen Kurs zur Tankstellenhelferin machen muss, dieser beginnt auch am 16.04 und dauert bis 31.05. täglich von 8 - 14 Uhr.

Das ganze hat sie mir schriftlich in Form eines Betreuungsplanes vorgelegt, mit Aufklärung meiner Defizite und ect.

Tja damit hat sich ein wichtiger Berufungsgrund in Luft aufgelöst, meine einzige Hoffnung ist nun noch die zumutbare Wegstrecke diese hat sich dadurch nicht geändert im Gegenteil ich müsste nun auch noch fast ne Stunde auf den Zug warten da nach 14 Uhr erst der nächste Zug um 15.08h abfährt.

Ich denke dass es ein Fehler war bei Fr.Dr.Se. anzurufen und dass meine Beraterin davon schon gewusst hat als ich am 3. rein kam, da sie sehr gut vorbereitet war und der Betreuungsplan auch schon fertig geschrieben und ausgedruckt war.

Ich hoffe jetzt nur noch darauf dass ich vom Volksanwalt eine positive Rückmeldung bekomme, denn ich kann mir eine Bezugssperre wirklich nicht leisten und möchte aber auch nicht zufuss die gesamte Strecke zurücklegen, dies würde bedeuten dass ich von 6 Uhr morgens bis fast 16 Uhr unterwegs bin und dass nur um aus der Statistik zu verschwinden, ich habe eine 4 jährige Tochter die es nicht gewohnt ist mich den ganzen Tag nicht zu sehen.


Ich habe ihnen im Anhang eine Kopie des Kursblattes das sie mir gegeben hat angefügt und einen Auszug aus meinem Betreuungsplan, vieleicht können sie ja noch etwas endecken womit ich meinen Kopf aus der Schlinge ziehen könnte.
Muss noch erwähnen dass ich den Betreuungsplan noch nicht unterschrieben habe, ich habe meine Betreuerin gebeten mir bis 13. zeit zu geben da ich erst dann eine Antwort vom Volksanwalt erwarten kann, habe ihr auch gesagt dass ich mit diesem Kontakt aufgenommen habe, das hat sie aber nicht sonderlich gestört, wie schon erwähnt ich denke sie hat mit Fr.Se. schon Rücksprache gehalten und weis schon genau dass ich nicht aus kann.

Bin für jede Hilfe dankbar da ich schon nicht mehr schlafen kann, wegen dieser Sache.

Vielen vielen Dank und lg

Antwort
Der einzige ev. erfolgreiche Berufungsgrund nach einer Sperre wegen einer Teilnahmeweigerung ist die Wegzeit.
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar

Vor dem Kursanfang klarstellen, dass man das Praktikum nicht freiwillig absolviert, sondern den Kollektivlohn dafür verlangt. Das Okay verlangen!


um 20.48 Uhr von MyRight
ich bin froh, dass mittlerweil außer mir noch jemand die Erfahrung mit Dr. S. gemacht hat. Bei Kleinigkeiten war ich zufrieden, gehts aber ans Eingemachte, ist Dr. S. sicherlich die falsche Ansprechperson.
Ich, aus persönlicher Erfahrung, empfehle die Volksanwaltschaft.

Vorsicht vor der Ombudsfrau des AMS-OÖ Dr. Se.

Amtsbeschreibung für die OÖ Ombudsfrau
Der Ombudsmann/frau (schwedisch ombudsman: Vermittler) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes.
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Dies geschieht durch:

eine objektive Betrachtung des Streitfalles,
Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,

In dieser Bedeutung ist beim Ausüben eines solchen Amtes zwar eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen zu verstehen, aber unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig Beachtung finden würden!

6.04.2007 um 10.33 Uhr - von P. Hö. - Krankengeld


Wie ist das als Notstandshilfebezieher mit dem Krankengeld? Bin jetzt ein Monat im Krankenstand und habe jetzt vom AMS die ersten 10 Tage vom März überwiesen bekommen. Wie komme ich zu meinem Krankengeld. Ich habe keine Ahnung, da ich schon so viele Versionen hörte (automatisch, muß beantragt werden, wird im Nachhinein bezahlt....)
Danke schon jetzt für die Antwort.

Antwort:
Gehen sie zu ihrer Krankenversicherungsanstalt, dort erhalten sie die kompetenteste Antwort. Sie können dann eine "Zwischenabrechnung" machen, um vorerst einen Teil ihres
Krankengelds zu bekommen. Bitte um Rückmeldung!

10.04.2007 um 10.33 Uhr - von P. Hö.
Das Krankengeld wird alle 28 Tage mit einem Vermerk vom Arzt auf dem Krankenschein auf das Konto überwiesen.

5.04.2007 um 12.05 Uhr - von Pr. - zum Psychologen?


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Grundsatz "Vertrauen Sie dem AMS nichts an, es wird gegen Sie verwendet" werde ich sicherlich beherzigen.
Dazu hätte ich aber jetzt eine Frage:
Phönix, sinnlose Kurse z.b. Jobfit habe ich bisher selbst abgewehrt. Mein Trick: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und drohe mit dem Rechtsanwalt, dann machen die Herrschaften gleich einen Rückzieher.
Nun, jetzt wollte das AMS, dass ich ein Gespräch beim Psychologen führe. Ich stand dem ja eigentlich nicht negativ gegenüber, auch ein Berufseignungstest wäre für mich intressant gewesen. Jetzt nachdem ich Ihre Internetseiten gelesen habe, sind mir jedoch Zweifel gekommen.
Soll ich den Termin stornieren? Was kann mir dabei passieren?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Übrigens über meine Erfahrungen mit dem AMS könnte ich Ihnen auch sonst noch eine Menge erzählen.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort: auch per E-Mail

Wenn sie auch einen persönlichen Vorteil in der psychologischen Untersuchung sehen dann machen sie das, ansonsten wehren sie sich dagegen.
Zu einem Facharzt Psychologie, darf sie nur ein praktischer Arzt überweisen - nicht das AMS.

5.04.2007 um 20.43 Uhr - von MyRight
Erstaunlich: Wie kommt ein kleiner AMS-Beamter/In auf die Idee einen Betroffen/e zu einem Psychologen zu verweisen.
Dazu würde ICH persönlich gerne den Grund erfahren und eine schriftliche Stellungnahme verlangen, eventuell für Rechtsanwalt.
Gleichzeitig würd ich in Erfahrung bringen ob Sanktionen zu befürchten sind bei Weigerung. Schließlich hat dies ja nichts mit \"Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt\" zu tun.

5.04.2007 um 21.40 Uhr - von Noname - Kommentar zum Psychologen,
es gehört zur taktik einer gewissen sorte von staatsdienern, einem psychische auffälligkeiten zu attestieren, wenn man sich wehrt bzw mit eingeschriebenen briefen und/oder anwalt daherkommt. grundziel des ganzen ist es, ihnen \"etwas\" anhängen zu können; sei es um sie später leichter in die sozialhilfe abdrängen zu können oder in die frühpension, jedenfalls aus der statistik und wenn geht, auch aus deren budget !!!
sollte alles nichts fruchten, so haben sie die gute nachred sprich den datenschatten im akt, dass sie schon mal zum psychologen mußten.
finden sie es nicht seltsam, dass die gleich einen rückzieher machen, wenn ein anwalt ins spiel kommt......wo das ams doch immer recht hat..???

6.04.2007 um 9.06 Uhr - von Pr.
Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre rasche und kompetente Antwort. So was kenne ich in Österreich ja fast gar nicht!!!
Aufgrund Ihrer Information habe ich natürlich sofort den Termin bei der AMS-internen Psychologin inkl.
Berufseignungstest abgesagt. Eine Sperre dafür gibt es nicht.
Der Berater sagte: "Also, wenn das auch wieder nicht passt, dann werden wir beim nächsten Beratungsgespräch
andere Massnahmen ergreifen". Bin schon gespannt, welche Attacken nun wieder geplant sind.
Also habe ich vorsorglich einen Datenauszug bestellt. Nur hätte ich dazu wieder eine Frage? Ich habe bereits einmal einen Auszug erhalten, dieser war jedoch nicht vollständig. Wie stelle ich es an, damit ich einen vollständigen Auszug erhalte, wo auch die persönlichen Meinungen des Beraters enthalten sind? Bzw. welche Daten sind Ihrer Erfahrung nach überhaupt gespeichert. Alle Daten des AMS sind wohl sicher nicht gesetzeskonform!
Ich halte Sie ganz schön auf Trab, glaube ich. Aber mit solchen Dingen kann ich mich beim Rechtsanwalt bzw. über die Rechtsschutzversicherung auch nicht schlau machen, sonst kündigen sie mir die auch noch!
Ich hoffe jedoch, dass es in Ihrem Sinne ist, dass es kämpferische Arbeitslose bzw. Bürger gibt. Wäre ich nicht solange im Ausland gewesen, hätte ich sicher nicht diesen Einblick bzw. Misstrauen gegenüber österreichischen Behörden entwickelt.
Ihre Internetseiten habe ich gestern erst gefunden. Eigentlich kam ich auf Ihre Seiten, durch das Suchwort
MENSCHENRECHTE RECHT AUF FREIE BERUFSWAHL. Es kommt mir schon seltsam vor, dass dieses Grundrecht durch das AMS derart übergangen werden kann. Gibt es dazu keine Urteile des Verfassungsgerichtshofes bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Kürzlich las in der Zeitung nämlich einen Artikel, dass es in Österreich auf europäischen Standard mit den Menschenrechten nicht weit her ist. Zu diesem Thema habe ich bisher in Ihren Internetseiten noch nichts relevantes gefunden

Antwort:
Die Akteneinsicht beim AMS fordern sie in einem eingeschriebenen Brief an das AMS der Landesgeschäftsstelle!
Gegenüber dem AMS gilt das Recht auf Akteneinsicht und Kopie der Akten. Diese Kopie der Akten muss ausgefertigt werden, sofern ein Kopierer vorhanden ist, was allerdings in jeder AMS-Stelle der Fall ist. Sollte die schriftliche Ausfertigung verweigert werden, verlangt man eine schriftliche Ausfertigung. Das Recht darauf besteht und wird vom Verwaltungsgerichtshof sehr streng gehandhabt.
Auskunftspflichtgesetz

Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)
Muster für Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
Falls Daten fehlen dann Beschwerde an die Datenschutzkommission!
Zusammengestellt von Martin Mair / http://www.arbeitslosennetz.org/ - Ein zäher Kämpfer für die Rechte der Arbeitslosen. Ein Danke an diese Adresse!

Menschenrechtsverletzungen von Österreich:
Mit diesem Thema könnte man eine eigene Webseite anlegen und füllen!
Konkret angesprochen wird dieses Thema in der Unterseite Politik und im Archiv zBsp.: mit dem Artikel Uno kritisiert Österreich. Wobei die ganze Webseite SoNed von dieser Problematik handelt!

Ich finde ihren Einsatz toll und glaube und hoffe, dass sie weitere Personen zum zivilen Ungehorsam und gewaltlosen Widerstand animieren!

5.04.2007 um 10.59 Uhr - von A. T. - 5 Wochenkurs


Sehr geehrte Damen und Herren - ArbeitslosensprecherIn;
ich hätte eine Frage in Bezug auf Itworks bzw. folgenden Passus, der aus Ihrer HP hervorgeht:
Trendwerk, Itworks und Job-Transfair unzumutbar!
Inoffiziell

Wie aus einer Quelle des AMS bekannt wurde, hat ein AMS Rundschreiben zum Inhalt, dass ab sofort die Überlasser
Trendwerk, Itworks und Job-Transfair
als unzumutbar gelten und niemand mehr unter Sanktionen gestellt werden darf, der die Beschäftigung verweigert. Hingehen zum Kontrolltermin muss man aber
weiterhin, doch kann man sich nachher frei entscheiden.

Nunmehr habe ich ein Schreiben des AMS in Bezug auf einen Kontrolltermin erhalten, der ein "Vorstellungsgespräch" beinhalten soll. Es wird - wie auch aus Arbeitslosennetz hervorgeht, eine fünfwöchige "Kursmaßnahme" vorgetäuscht, die dem "sozialökonomischen Betrieb" vorausgeht, um offenbar die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu umgehen. Kann ich auch diese "Kursmaßnahme" verweigern (ohne Sanktionen), die offenbar doch nur auf die "Tätigkeit" in einem sozialökonomischen Betrieb "vorbereitet"? Ich habe keinerlei "Lust", meine Zeit mit Itworks-Maßnahmen zu vergeuden...
Gibt es eine Erkenntnis des VWGH, die downloadbar ist, und auf die ich mich eventuell bei diesem merkwürdigen "Kontrolltermin" beziehen kann?
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre geschätzte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Antwort
Gegen den Kontrolltermin kann man vorgehen.
Der neudesignte 5wöchige Kurs gehört erst ausjudiziert.
Berufungsgründe
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

5.04.2007 um 17.06 Uhr - von A. T.
Servus Christian;
danke für die prompte Antwort und die Hinweise.
Was ist mit "ausjudizieren" in Zusammenhang mit diesem 5-wöchigen Kurs gemeint?
Dieser Kurs dient - wie geschrieben - nur der Umgehung der Erkenntnisse des VWGH.
Da es sich "nur" um einen Kontrolltermin handelt, ist die Sache scheinbar "harmlos".
Dennoch stelle ich es mir merkwürdig vor, wenn bei dieser Pseudo-Firma Itworks dutzende Menschen eintreffen, und viele Lemmingen gleich unterschreiben, während andere verweigern. Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen, oder bin ich der erste, der auf diese Splittung hinweist?
Ich werde mich, denke ich, diesem Kontrolltermin zu entziehen suchen. Insbesondere deswegen, da ich ohnehin einen Termin habe, und sie mir ein - aus meiner Sicht akzeptables - Einzelcoaching als Maßnahme angekündigt hat. Die "Einladung" zum Informationstag habe ich ja von einer mir unbekannten Person erhalten...

Eine Frage hätte ich bezüglich einer längeren Ausbildung. Eine Dame hat sich diesbezüglich im Gästebuch Ihrer HP zu Wort gemeldet, und Sie haben u.a. geschrieben, dass sie auf alle Fälle mit ihrer Beraterin sprechen solle. In meinem Fall verhält es sich so, dass ich in einem Verlag ausgebildet wurde, und es unmöglich ist, in diese Branche wieder einzusteigen. Ansonsten habe ich die üblichen "Angebote", von denen ich nichts halte (freiberuflich, Werkvertrag, Teilzeit u.ä.) Nunmehr gibt es ab diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, eine Ausbildung zum diplomierten Sozialbetreuer zu machen (Altenarbeit). Diese Ausbildung dauert drei Jahre, und kostet 1.040 € pro Jahr an Schulgeld. Würde ich diese Ausbildung abends machen (was normalerweise möglich sein müsste), würden sich die Kosten auf 1.380 € pro Jahr belaufen. Hinzu kommt, dass ich Praktika machen müsste, und diese vom Arbeitsamt grundsätzlich (zumindest ist es mir bisher so ergangen) abgelehnt werden. Glauben Sie, dass ich meiner Betreuerin von dieser möglichen Ausbildung berichten sollte, und es Chancen gibt, dass ich diese Ausbildung machen kann bzw. mir diese Ausbildung vielleicht sogar vom Arbeitsamt bezahlt wird?
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Informationen.

Beste Grüße,

Antwort:

Dieser Kurs ist deswegen gesplittet worden, damit man den Arbeitslosen den Bezug wieder sperren kann.
Eine Weigerung zieht eine Sperre nach sich, die man mittels Berufung in weiterer Folge Beschwerde bekämpfen kann/muss!
Ich rate grundsätzlich von keinem Eigenengagement ab.
Bei Abendkursen verhält es sich leider so, das sie nicht genehmigt werden.
aber vielleicht gibt es mal eine Ausnahme?
Die Regierung, so Sozialminister Buchinger, hat sich in diesem Jahr mehr qualifizierende Kurse/Ausbildung auf die Fahnen geschrieben.
Mal sehen, was daraus wird.
Darum bemühen sie sich auf alle Fälle um eine Umschulung/Ausbildung!
Wenn sie mit ihrem Berater nicht weiterkommen gehen sie ruhig zu seinem Vorgesetzten und wenns nichts bringt auch zum AMS Ombudsmann.
Wenn die sehen wie ernst es ihnen damit ist, werden die Chancen grösser.
Ps.: Altenfachbetreuer fehlen zu Hauf auf dem Arbeitsmarkt, weswegen sie gute Karten haben!

5.04.2007 um 23.09 Uhr - von A. T.
Servus Christian;
vielen Dank für diese für mich wichtigen Informationen!
Ich habe bis dato gar nicht gewusst, dass es einen AMS-Ombudsmann gibt; werde mich aber gegebenenfalls an ihn wenden.
Es handelt sich bei der Ausbildung zum diplomierten Sozialbetreuer um eine Ausbildung, die im September (von der Caritas) erstmals angeboten wird. Klingt sehr spannend, und die Altenarbeit (gerade in Bezug auf die seelische Betreung der Menschen bzw. Animation zur physischen Aktivität) ist im Sinne von Prävention zweifellos von Bedeutung. Das mit der Abend-Ausbildung, die nicht möglich ist, weiß ich leider. Deswegen würde ich ohnehin die Tages-Form (die zudem deutlich billiger wäre) anstreben. Kostenpunkt für alle drei Jahre etwas mehr als 3.000 €. Wissen Sie von Fällen, wo ein derartiges Ansinnen eines Erwerbsarbeitslosen, der eine neue Aufgabe suchte, positiv beschieden worden ist?
(im Sinne einer "Umschulung")
Die "großen Worte" von Buchinger habe ich damals vernommen. Stellt sich nur die Frage, ob diese qualifizierende Ausbildung - in welchem Bereich auch immer - tatsächlich für jeden, der sie anstrebt, möglich ist...
Beste Grüße,
P.S.: Ich hoffe, dass ich gute Karten habe...

6.04.2007 um 12.18 Uhr Antwort
Ich kann ihnen zu ihrem Wunsch viel Mut machen!
In Braunau war vor kurzem eine Informationsveranstaltung bei der alle Teilnehmer der Deppenkurse verpflichtend geladen waren um freiwillige Teilnehmer für einen extra zum Altenfachbetreuer zusammengestellten Ausbildungskurs, bei genügend Interessenten, zu gewinnen.
Ein positiver arbeitsmarktpolitischer Schritt der zeigt dass Arbeitskräfte in diesem Bereich gefragt sind. Braunaus Altenheime braucht Pflegekräfte. Aber auch Österreich sucht Personen für Sozialberufe!
Los geht`s! Lassen sie nicht locker! Ich halte ihnen die Daumen!

4.04.2007 um 14.21 Uhr - von A. Ho. - Pensionsvorschusses


Hallo Christian

Ich habe eine Frage bezüglich des Pensionsvorschusses und zwar verständlich ist mir, dass das Arbeitslosengeld/Notstand auf die Höchstgrenze von Euro 26,97 täglich herabgesetzt wird, wenn man drüber liegen sollte. Der folgende Satz ist mir allerding nicht ganz klar:

"Liegt der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eine schriftliche Mitteilung des Sozialversicherungsträgers vor, dass die zu erwartende Pension niedriger sein wird, ist der Pensionsvorschuss entsprechend zu vermindern."

Bedeutet, dass das Arbeitslosengeld/Notstand nochmals reduziert werden würde, auch wenn es z.B. sowieso schon weit unter der Grenze von täglich Euro 26,97 liegt?

Es steht auch auf diversen Seiten, dass der Pensionsvorschuss in der Länge des Pensionsvorschusses bzw. das Höchstausmass erreicht wird, was beim Notstand ein Jahr wäre, kann man den Pensionsvorschuss dann wieder verlänger, oder bekommt man dann nichts mehr, obwohl das Pensionsverfahren noch läuft.

Für die Benatwortung meiner Frage, wäre ich euch sehr dankbar. Lg

Antwort:
Der Pensionsvorschuss beträgt höchstens Euro 26,97! Unter diesem Betrag richtet sich der PV. nach dem AL/Notstand!

Wenn eine schriftliche Mitteilung des Sozialversicherungsträgers über den zu erwartenden Pensionbetrag vorliegt, richtet sich die Höhe des Pensionsvorschuss an diesem Betrag, auch wenn der Notstand höher sein sollte.

Über notwendige Schritte werden sie von der Pensionsversicherungsanstalt informiert!
(Ohne Gewähr)
Kontaktieren sie Emil (Pensionsexperte) von
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr

5.04.2007 um 2.03 Uhr von Noname
wenn die berechnung der PV ergibt, dass die pensi niedriger sein wird als der derzeitige PVvorschuss, so wird dieser gekürzt. in diesem fall gehen sie SOFORT(es gibt nichts im nachhinein!!) aufs sozialamt und ersuchen um richtsatzergänzung(hilfe in einer notlage); sie haben dann, so sie mittellos sind, alle ansprüche eines sozialhilfeempfängers dh existenzminimum(=lebensunterhalt), mietbeihilfe, heizbeihilfe etc.... nähere infos finden sie auf der homepage ihres bundeslandes!

ja, es kann der vorschuss sogar gegen eur 0,- gehen ! ! !

1x pro jahr muss man um notstandshilfe einreichen(=verlängern), beim PVvorschuss läuft es ident ab; gleiches formular, gleiche ams-geschäftsstelle. solange das verfahren läuft gibts den vorschuss.

tip: formulieren sie das ansuchen ans sozialamt als
ANTRAG
auf
HILFE IN EINER NOTLAGE
erklären sie daraufhin ihre situation und ersuchen sie, falls das sozialamt meint, es stünde ihnen keine hilfe zu, um eine
BESCHEIDFÖRMLICHE ERLEDIGUNG

so kommen sie zu einem bescheid, gegen den sie rechtsmittel ergreifen können. lassen sie sich unter keinen umständen auf einen mündlichen antrag ein, sie kriegen dann einen mündlichen bescheid, den sie als laie als solchen nicht erkennen und somit nie auf die idee kämen dagegen aufzubegehren ! !
sollten sie ein einschreiben kriegen, holen sie es umgehend ab, da ab hinterlegungsdatum die einspruchsfrist(meist 14 tage) läuft !
sie können den antrag auch persönlich vorbeibringen, da sie wahrscheinlich ohnehin einen termin vereinbaren müssen. ihre ansprüche laufen ab dieser ersten vorsprache zwecks termin, auch wenn der termin erst wochen später sein sollte. vergessen sie unter keinen umständen, dass sie sich den eingang des antrages auf einer kopie mit rundstempel, datumsstempel und unterschrift bestätigen lassen, denn nicht alle menschen sind edel, hilfreich und gut ;-)
Pensionsvorschuss - Stand 1.01.2007

5.04.2007 um 9.02 Uhr - von A. Ho

Vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage zum richtigen Verständnis noch anhand eines Beispieles. Angenommen der Notstand läge bei 17,67 (also von Haus aus, unter den 26,97) und die PVA meldet dem AMS, dass die zu erwartende Pension beispielsweise umgerechnet täglich 15,89 Euro ausmachen würde, würde dann das AMS die 17,67 Euro auf die 15,89 Euro kürzen? So habe ich es nämlich verstanden. Danke

Antwort:
Genau so ist es!

5.04.2007 um 10.30 Uhr - von A. Ho - An Noname
(An Noname bezüglich der Antwort wegen dem Pensionsvorschuss)
Vielen Lieben dank für diese sehr ausführliche Antwort.

3.04.2007 um 20.29 Uhr - von Margit - Betreuungsplan?


hallo lieber engagierter christian samt team und engagierte beraterInnen. hab mal wieder eine frage, und zwar zum betreuungsplan. habe jetzt einen solchen zugesendet bekommen, in diesem steht dass beide teile damit einverstanden sind. ich habe nie etwas unterschrieben. zumal in diesem plan auch falsche tatsachen niedergeschrieben sind. warum wird einen soetwas per post zugesendet, nicht im beratugnsgespräch vorgelegt, besprochen? habe am telefon betreuer darauf aufmerksam gemacht. er meinte kein problem. was hat das für auswirkungen? zumal ein falscher ursprungsberuf darin steht, falsche gewünschte arbeitszeiten, nicht korrekt wiedergegebenes besprochenes usw. tappe ich in eine falle, wenn ich es unerwiedert lasse oder ist das so in ordnung. DANKE nochmals an euch alle. lg

Antwort:
Betreuungsplan: § 38c AMSG
Die regionale Geschäftsstelle hat für jede Person einen Betreuungsplan zu erstellen, der ausgehend vom zu erwartenden Betreuungsbedarf insb. die Art und Weise der Betreuung und die in Aussicht genommenen Maßnahmen sowie eine Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise enthält.
Insb. ist auf die gem. § 9 Abs. 1 bis 3 AIVG massgeblichen Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung und bei Maßnahmen ist von den Kenntnissen und Fertigkeiten auszugehen diese nach Möglichkeit zu erhalten oder bei Bedarf zu erweitern. Bei Änderungen ist der Betreuungsplan anzupassen.
Die regionale Gst. hat ... Einvernehmen mit der arbeitslosen Person anzustreben.
Auf bestimmten Betreuungplan oder Maßnahmen, die im Betreuungsplan in Aussicht genommen sind, besteht kein Rechtsanspruch.

Kopieren sie die Zeilen und sprechen sie darüber nochmal mit dem Betreuer, ansonsten gehen sie damit zu seinem Vorgesetzten/ wenn es nicht fruchtet zum Ombudsmann ihres Bundeslands.
Der Betreuungsplan muss geändert werden, auch wenn auf den Inhalt kein Rechtsanspruch besteht!


3.04.2007 um 15.51 Uhr - von Helga - kämpfen um einen Job, für den ich meine Lehre abgeschlossen habe!


Wieder einmal melde ich mich zu Wort:
Manchmal ensteht in den geschriebenen Beiträgen tatsächlich der Eindruck, dass Arbeit verhindert werden soll. Zwischen den Zeilen gelesen jedoch ist es pure niedergeschriebene Verzweiflung.
Arbeitslos sein hat für mich bedeutet:
kämpfen um einen Job, für den ich meine Lehre abgeschlossen habe; kämpfen um einen annähernd solchen Job. Ich wollte nicht Müll sortieren in 3 Schichten, sondern eben einen Job im Büro/Sekr.Bereich.
Ohne Hilfe meines Bekannten hätte ich wohl sowas nie bekommen. Habe mich bei unzähligen Firmen vorgestellt, desöfteren waren hier Zweifel aufgrund meines hohen Alters von 48 Jahren vorhanden. Zweifel gingen in die Richtung: zu alt fürs vorhandene Team, eventuell nicht mehr aufnahmefähig; nicht integrierbar, überqualifiziert, aufgrund des hohen Alters vielleicht nicht mehr herzeigbar, dumm usw., vertrottelt und den Witz des Tages nicht zu vergessen: Was wollen Sie, Sie gehen eh bald in Pension.

Diesen Firmen und Medien möchte ich folgendes mitteilen:
ICH UND LEDIGLICH ICH ALLEINE OHNE HILFE ANDERER BZW. SOGENANNTER FIRMENSANIERER HABE EIN UNTERNEHMEN SANIERT.

Ein Unternehmen, welches kurz vor der Pleite gestanden ist und ich trotz allem eingestiegen bin.
Für dieses Unternehmen war ich nicht zu alt oder unbrauchbar. Ein großes Lob für Sanierung des Unternehmens habe ich von Unternehmen-in-Not erhalten und darauf bin ich noch heute wahnsinnig stolz. Ich wurde sogar zu einem Interview ins TV eingeladen. Dies wollte mein Chef nicht und das habe ich eben akzeptiert.

Firmeninhaber sollen überlegen und gut einschätzen. Medien sollen nicht so groß den Mund aufreissen, sondern doch einmal hinter die Kulissen blicken.

Ich hoffe mit diesem Beitrag allen Besserwissern einen Schlag ins Gesicht versetzen zu können. lg

3.04.2007 um 12.29 Uhr - von Anonym - Kurs ja, aber keinen Deppenkurs!


Hallo liebe Mitleidenden!
gestern durfte ich zum ersten mal an diesem Coaching
Kurs teilnehmen. Ich war allerdings enttäuscht und sehe nicht ein warum ich meine Zeit damit sozusagen verplempern soll. Zu sinnvollen Kursen sage ich gerne ja, aber die Beraterin(habe jedesmal andere Ansprechpersonen, auch recht nervig wenn man seine Lebensgeschichte immer und immer wieder wiederholen muss), hat darauf bestanden weil das sozusagen im Fahrplan liegt. Nun habe ich gestern unmittelbar nach dem Kursbesuch per email meiner AMS Geschäftsstelle mitgeteilt, dass ich nicht mehr an diesem Kurs teilnehmen möchte und ich gerne von anderen und sinnvollen Vorschlägen hören würde, da ich ja lernbereit bin. Dazu habe ich auch gleich das Erkenntnis des VWGH zitiert und klargestellt, dass mir die Beraterin meine Defizite, die der Kurs ja wettmachen soll, nicht aufgezeigt hat (Sie müssen da hin wenn sie über diesen und jenen Zeitraum arbeitslos sind, das ist der Lauf der Dinge)
Nun habe ich einen Tag danach, also heute die Einladung zum Vorsprechen erhalten. Ich soll anscheinend persönlich darlegen warum und weshalb ich diesen sinnlosen Kurs ablehne.. ist das üblich oder viel eher eine Methode mit der man dann versucht mich klein zu kriegen.
Ich bin jedenfalls nicht auf den Mund gefallen und sehe den Termin als Herausforderung und Ansporn um den fragwürden Praktiken des AMS die Stirn zu bieten.

ps: weiter so Herr Moser! Ich möchte "nicht" wissen wievielen Menschen durch Ihr Engagement schon geholfen wurde.

Antwort:
Fehlende Belehrung
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Ja gut, ein Gespräch ist in Ordnung. Natürlich sehen es die AMS-MitarbeiterInnen gar nicht gerne, wenn sie den Kürzeren ziehen, darum wird versucht die Betroffenen einzuschüchtern. In ihrem Fall liegt der Vorteil bei ihnen.
Falls sie an Weiterbildung interessiert sind, ist es hilfreich, wenn sie ein Alternativvorschlag für einen qualifizierenden Kurs/Ausbildung haben.

Die Kurse müssen aber die Voraussetzungen des AMS erfüllen. Das heißt Mindestdauer (1 Monat), Mindeststundenanzahl (16/Woche am Tag?) und dann gibts meist auch bei jeder Geschäftsstelle noch ein Kostenlimit (2000-3.000 Euro).
Alles Gute!


2.04.2007 um 22.57 Uhr - von Mi. Z. - Phönix nur freiwillig!


Hallo!
Ich habe eine kurze Frage.
Ich wurde zu Phönix zugewiese, am 10 April ist der Termin. Habe schon einiges darüber in net gelesen.
Gibt es inzwischen eine gesetzliche Änderung, oder kann man sich noch immer weigern daran teilzunehmen?
Danke für Euer Bemühen. Gruß Mi.

Antwort:
Mir ist keine Gesetzesänderung bekannt!
Phönix freiwillig.
Vermittlung unter §10 erfüllt den Tatbestand der Nötigung / Amtsmissbrauch
(Ohne Gewähr)

2.04.2007 um 16.39 Uhr - von Doris - zu m pr fit


ah tipp von mir bitte gehen sie zum infotag war auch dort wurde auch genommen die nehmen jeden mein des net böse aber die bekommen pro teilnehmer vom ams 1225 euro auch in meinen kurs sassen viele frauen mit kinder und kranken mann aber des ist denen egal die wollen ja des geld vom ams. wenn sie krank sind ab 8 fehltage also insgesamt für die 16 wochen haben sie auch kursabruch so wie bei mir ich schaffte es sogar bei 7 tagen. wer gleich am ersten kurstag krank ist wird neu zugebucht. gg und wichtig immer alles für sich selbst zu kopieren ich halte ihnen die daumen für das straflager ich bezeichne das so obwohl meine teilnehmerinnen voll oki siend hab noch heute zu ihnen kontakt doris

2.04.2007 um 13.45 Uhr - von We. - wegen Ihrer Seite, blitzartiger Rückzieher des AMS!


Nochmals vielen Dank für Ihre Seite, ich werde demnächst auch "posten" wie mir das AMS-Wien Esteplatz, nach Verweis auf Gesetzesstellen auf Ihrer Seite, blitzartig einen Rückzieher gemacht hat! (in Sachen: Zwangszuweisung und Arbeitsvermittlung) mercy

Antwort:
Rückmeldungen sind sehr wichtig! Dokumentierte Erfolge erzeugen Vertrauen in die Angaben und tragen zu vermehrten Auftreten gegen, und so zur Beseitigung der, Ungerechtigkeiten bei!
SoNed konnte mittlerweile u.a. den Verlust vieler tausende Euro der Arbeitslosen verhindern! (Verzicht des AMS auf Bezugssperren gegen arbeitslose Personen bis hin zu erfolgreiche Berufungen) Ebenso stützt SoNed erfolgreich das Selbstwertgefühl der / vieler arbeitslosen Menschen! Dies ist nur über Rückmeldungen festzustellen!
Dafür ein Danke!

Anmerkung:
Wie schon erwähnt ist SoNed, durch das Wirken einiger Personen, eine Kraft in der österreichischen Arbeitslosenbewegung die mittlerweile sichtbare Erfolge aufzuweisen hat und mit dem ehrenamtlichen Einsatz vieler Engagierte Verbesserungen für Arbeitslose herbeiführt.

Es ist schade, dass im Verhältnis AMS - Arbeitslose o. u., trotz gemeinsamer Interessen, viele feindschaftliche Gefühle platzgreifen! Leider bestimmen asoziale Politiker die Arbeitsmarktpolitik und verwenden das AMS als Werkzeug der teilweise menschenverachtenden neoliberalen Politik, dass so zu deren Handlanger degradiert wird! Nicht wenige AMS Mitarbeiter vertreten die Meinungen der Langzeit-arbeitslosen Menschen, die hauptsächlich die Leidtragenden dieser Politik sind.
Es geht nicht nur um Stellenvermittlung, sondern auch um eine Lösung für die Menschen für die es keine Arbeit mehr gibt.
In diesem Sinne kann uns das AMS,
durch ehrliche Weitergabe ihrerer Kenntnis der Situation - genau das AMS weiss, dass unter den jetzigen Umständen keine Vollbeschäftigung mehr möglich ist,
immens behilflich sein und unsere Forderung nach sozialer Politik - zBsp. bedingungsloses - bedarfsorientierte Grundeinkommen - unterstützen.


2.04.2007 um 11.42 Uhr - von Ro. We. - Härtefall


Hilfe!
Ich habe aus Versehen einen AMS-Kontroll-Termin an einem Freitag nicht wahrgenommen und bin darauf am darauffolgenden Montag selbständig in das AMS gekommen. Es wurden mir diese 3 Tage, bescheidmäßig zur Auszahlung verwehrt. Da es sich lediglich um ein \"Versehen\" meinerseits handelt, und ich wegen Exekutionen und Unterhaltspflicht sowieso schon finanziell äußerst belastet bin, möchte ich dieses Forum fragen, ob es nicht wegen \"Härtefall\", \"besonders berücksichtigenswürdige Umstände\" berufen kann und ob es hier ein gesetzlcihes Mittel gibt! Übrigens danke für diese Seite! Ein PAYPAL Spendenkonto wäre schön, um den Betreiber dieser Seite zu Unterstützen!

Antwort:
Auf Bescheid über die Sperre Berufung einlegen. Nehmen sie gleich Kontakt mit der Leitung ihrer Geschäftsstelle / Ombudsmann ihres Bundeslands auf. Wenn sie das Versehen glaubhaft erklären können ist ev. von einer Sperre abzusehen. Zumindest sind die Sperrtage von Samstag-Sonntag aufzuheben, da sie sich sofort an dem nächstmöglichen Termin gemeldet haben.
AMS
Wenn Sie allerdings berücksichtigungswürdige Gründe für Ihre Vorgangsweise nennen können, besteht die Möglichkeit, den Bezugsausschluss teilweise oder zur Gänze nachzusehen. Hierzu ist für die Erteilung einer Nachsicht eine Anhörung des Regionalbeirates vorzunehmen. Die Entscheidung über eine (teilweise) Nachsicht trifft - nach Anhörung des Regionalbeirates - die Geschäftsstelle.

Spendenkonto Spenden sind hilfreich, Danke!


1.04.2007 um 2.25 Uhr - von C.S. - Leasingfirma - Beispiel


Ich habe da noch einige Fragen zu dem Beispiel, die mir einiges Kopfzerbrechen bescheren.
Um es zu verdeutlichen, werde ich meine Gedanken ebenfalls in ein Beispiel hüllen, vielleicht kann dann konkret darauf eingegangen werden....
Und zwar geht es mir um folgendes im Beispiel-Text:
------------------------------------------------
Anders: Das AMS vermittelt mich zu einer Leiharbeitsfirma mit dem Ersuchen, ich muss mich bei Firma A vorstellen, die dannversucht mich zu vermitteln. Hier bin ich weiter im Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und IN KEINEM Dienstverhältnis bei der Leiharbeitsfirma A. Das wäre unkorrekt: Denn das AMS würde dann seine grundeigenen Agenden auslagern, mit all den hoheitlichen Aufgaben ( Verhängung etwa von § 10 AlVG).LEiharbeitsfirma A würde sagen, stellen sie sich bei Fa. Z vor, wenn sie das nicht tun, werden wir einen Ausschluss gem § 10 Alvg verhängen.
------------------------------------------------
Es ist mir klar, das eine Leihfirma x nicht sagen darf, ihr Geld wird gestrichen wenn sie sich nicht vermitteln lassen, so weit, so gut.
Beispiel: Ich bekomme vom AMS die Mitteilung das ich mich bei Leihfirma X vorstellen soll, tue ich es nicht, oder lehne das ab, kann mir eine Sperre nach §10 drohen.
Wenn ich da aber hin gehe, mich bewerbe, den Bewerbungsbogen der Leihfirma X ausgefüllt habe, werde ich erst danach nach Firma B VERMITTELT.
Meine Daten und alles weitere bleiben jedoch bei Leihfirma X und über die bin ich im Betrieb, und muss da für sagen wir eine Dauer von 3 Monaten arbeiten. Ich bekomme ja auch mein Gehalt laut Leiharbeits Kollektiv von der Leihfirma bezahlt.
Und nun die grosse Frage: Was ist es denn dann, wenn nicht eine Auslagerung der hoheitlichen Rechte des AMS, Arbeitslose an Firmen zu vermitteln?
Denn es findet ja, wenn man meinem Beispiel folgt, keine direkte vermittlung AMS ->> Firma A statt, sondern eine ZUWEISUNG zu Leihfirma X ->> weiter VERMITTLUNG zu Firma B ->> angestellt bei Leihfirma die mich weiter vermitteln könnte (theoretisch) wenn Firma B gar keinen Job zu vergeben hätte.
Es findet also doch wohl eine aktive Stellenvermittlung statt, was ja eigentlich nur das AMS dürfte, über die Leihfirma, oder nicht? Und damit, mal abgesehn von der Tatsache das eine Leihfirma nicht sagen darf §10 Sperre, und der Begrifflichkeit Vermittlung und Zuweisung, eine Verletzung des alleinigen hoheitlichen Rechts der Vermittlung statt, oder täusche ich mich?
Das man selber zu einer Leihfirma gehen kann und sagen kann, he da bin ich, ich möchte bei euch in der Datenbank stehen und ihr könnt mich anrufen, ist ja eine ganz andere Sache.
Hier geht es im wesentlichen aber darum, dass das AMS i.e. gar nicht sagen dürfte ich sollte mich bei Leihfirma X vorstellen, nur damit ich an Firma B vermittelt werde. Wenn meine obig angeführten bedenken und Fragen sich als zutreffend erweisen sollten.
Ich hoffe mich nicht all zu unverständlich ausgedrückt zu haben und hoffe auf Antworten die ein wenig Licht in mein dunkel bringen, was diese Thematik betrifft.

Antwort:
Da das AMS sie zur Leihfirma X vermittelt müssen sie sich dort vorstellen!
Die Leihfirma kann sie erst (weiter) vermitteln/verleihen, wenn sie von ihr in ein reguläres versicherungspflichtiges Dienstverhältnis angestellt worden sind.
Wenn sie von der Leihfirma vermittelt werden, obwohl sie noch beim AMS gemeldet sind und Arbeitslosengeld/Notstandhilfe beziehen, darf ihnen, bei der Weigerung der Leihfirma-Vermittlung nachzukommen, der Bezug nicht gesperrt werden!
Differenzierung passiert hier über die Bezeichnung/Begrifflichkeit!
Eine Leasingfirma vermittelt eigentlich nicht, sondern verleiht.
Im letzten Absatz haben sie Recht. Die Firma X muss sie einstellen und dann erst kann die Firma X sie an Firma B vermitteln/verleihen. Ansonsten keine Sanktionen unter §10. (Ohne Gewähr) Leasingfirma

3.04.2007 um 0.08 Uhr - von C.S.
Ich möchte mich für die, wie immer sehr hilfreiche Auskunft, bedanken! Damit ist diese Frage schon mal für mich geklärt. :-)
Bei mir ist eigentlich Tatsache, das mich die Leihfirmen ja garnicht haben wollen. Und ich trotzdem in den letzten 2 Wochen einiges von einem pers. Berater zugeschickt bekommen.
Wo ich aber auch klar gesagt habe, was ich von Leihfirmen halte, und wie es mir im Kontakt mit diversen grossen Leihfirmen bereits ergangen ist.
Zur Erklärung, ich bin in einer Art persönlicher Intensivbetreuung. Zu der ich in dem Fall aber auch wirklich ja gesagt habe. Da es im wesentlichen mir die Möglichkeit gibt, intensiv die ganze Lage, im Rahmen der Arbeitssuche zu besprechen, und auch sinnvolle Tipps, nicht so wie in div. Deppenkursen, zu bekommen, und direkt im internen AMS System Stellen zu suchen.
Aber wenn das so läuft, werde ich meinen Standpunkt wohl noch einmal etwas klarer darlegen müssen. Denn, wie sich auch herausstellte, sind die Stellen der Leihfirmen bei denen ich mich bewerben musste andere, als sie im System drinne stehen. Auch die Örtlichkeiten sind teils himmelweit von einander entfernt.
Sagen wir Firma A -> Standort Graz sucht für den Raum Graz Personal für Firma B -> In wirklichkeit suchen die nicht für Graz sondern für Linz zB.
Was ich allg. von Leihfirmen halte, und solchen Methoden, lasse ich hier mal dahin gestellt.


31.03.2007 um 9.07 Uhr - von An. - Warum ihr Engagement?


Sehr geehrter Hr. Moser,
danke für Ihre interessanten Infos. Ich bewundere Sie dafür dass Sie sich so engagieren für andere und frage mich auch aus welchen Gründen Sie das wohl tun. Ich finde es jedenfalls toll weil Sie den Leuten damit wirklich weiterhelfen. lg An

Antwort:
Danke für das Kompliment, Rückmeldungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil meiner Motivation. Bestätigen sie u.a. die Wirkung und Sinnhaftigkeit, nicht nur, meines Engagements.
So eine Welt, in der wir jetzt Leben, will ich nicht! Umsomehr da ich selbst Kinder habe und ihnen ein schönes Leben wünsche! Wünschen alleine reicht aber nicht. Darum ist Handeln angesagt!
Es ärgert mich, dass ich meine Kinder in diese Gesellschaft rein-erziehen muss. Falschheit, Verlogenheit, Gier, Geiz, Hyperegoismus,....etc.....etc....!
Das heisst für mich, nicht nur meine Kinder erziehen, sondern auch die Gesellschaft erziehen! Dazu bin ich, - meinen Kindern, im weiteren Sinne allen anderen Kindern/Menschen gegenüber -, verpflichtet!
Dies kann nur über Bewusstseinsbildung passieren und nimmt soviel Zeit in Anspruch, dass mit ziemlicher Sicherheit meine Lebensspanne nicht ausreichen wird!
Heisst, ich trage einen Teil dazu (zur "Weltverbesserung") bei. Vor meiner Zeit aber auch gegenwärtig gab und gibt es Menschen die sich dieser Aufgabe widmeten/widmen, sodass es für mich Gott/Jesus sei Dank Vorbilder gibt, die mir bei der Orientierung behilflich sind.
Neben der Bewusstseinsbildung finde ich meinen Ansatz zur konkreten-alltäglichen Arbeit im Kampf um ("soziale") Gerechtigkeit! Da ich der bedrohten sozialen Schicht angehöre, ist der Kampf nicht nur für andere, sondern auch einer für mich!
Es gibt in der menschlichen Entwicklung genügend positive Ansätze-Punkte. Eine Abkehr vom Extremegoismus hin zum Altruismus* würde die Welt nicht nur retten, sondern ein Paradies für uns alle schaffen! Notwendige Schritte: Umverteilung mit Konzentration/Rücksicht auf eine gesunde Umwelt! (Es ist genug für alle da!)
Meine Philosophie in Kurzform zu erklären beinhaltet die Gefahr der Fehlinterpretation, darum ist mir ganz wichtig zu erwähnen, dass ich genauso ein Kind der Zeit bin und genausowenig frei von Fehlern bin. Ich spreche daher bewusst in der WIR-Form die Gesellschaft betreffend!
Wir werden uns, wenn wir so weitermachen vernichten, darum müssen wir uns ändern!
Viele Fehler können wir "nur" gemeinsam korrigieren/verhindern!

*Altruismus = Das Gegenteil von Egoismus - für Andere eintreten - stark ausgeprägtes soziales Empfinden!

SoNed besteht aus dem Wirken und der Unterstützung vieler Personen, mit denen ich die entgegengebrachte Dankbarkeit gerne teile!

1.04.2007 um 10.27 Uhr - von An.
Hallo Christian,
ich kann ihre Sicht der Dinge sehr gut verstehen, ich habe auch sehr viele Zweifel an unserer "Gesellschaft" und deren Entwicklung.


31.03.2007 um 8.49 Uhr - von Na. F. - etwas Erfolg konnte ich verbuchen


HAllo!
Ich melde mich mit einer Kurzen Rückmeldung. NAch meinem 2. Einspruch über mein Taggeld(2,60) wurde nun neu berechnet. Ich erhalte nun 16, 40 euro solange ich einen Kurs besuche. Also etwas Erfolg konnte ich verbuchen. Nur habe ich jetzt die Frage warum das einen Kurs gebunden ist. Ist der Kurs aus ist dann mein Taggeld wieder 2, 60.- Was ist das für eine Logik?

Bin aber mal froh dass ich nicht verhungern muss, danke nochmals für die Hilfe!Alles liebe Na.

Antwort:
Die Logik besteht darin durch asoziale Politik die Menschen an die Wirtschaft auszuliefern und in die Abhängigkeit zu führen. Dient zur Disziplinierung, sichert Kritiklosigkeit - Couragelosigkeit, für Niedrigstentlohnung - höheren Profit.
Höheres Einkommen bei Kursbesuch soll Anreiz schaffen!

E. berichtete von Erfolg, ihre Notstandshilfe betreffend, trotz Partnereinkommen!
Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit
meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen
und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich
und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet.

31.03.2007 um 18.57 Uhr - von MyRight
ich denke es hängt mit der deckung des lebensunterhaltes zusammen. bin mir aber nicht sicher.
Info:
deckung des lebensunterhaltes


30.03.2007 um 23,15 Uhr - von Martina - vom AMS ausgelagert


Habe eine Frage .Was bedeutet vom AMS ausgelagert zu werden? Was passiert in so einen Fall?

Antwort:
Anspruchsverlust der Arbeitslosen-, Notstandshilfe!
Der Sozialhilfe ausgeliefert. Ich erspar mir jetzt ein Schimpfwort! Den Sozialhilfe ist Ländersache (unterschiedliche Handhabung!) und es kommt vor, dass es zBsp. bei Bezugssperre, wegen Arbeitsunwilligkeit keine Sozialhilfe gibt. Und wir wissen, dass rechtswidrige Bezugssperren keine Seltenheit sind.
Ein Kreislauf ins Verderben. Die Sozialhilfe / Mindestsicherung? wird an das AMS gekoppelt. Ich will mir gar nicht vorstellen, was das für viele heißt!
0 Unterstützung = Totale Auslieferung an die Wirtschaft = Niedrigste Entlohnung / gesundheitsschädliche Leistungsforderung / und keine Rechte!
Totaler Triumpf der Neoliberalisten! Die Zerstörung der Menschen!

Nochmals zurück auf das angesprochene Problem der Kindererziehung!

Beispiel: A. steht dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung keine 16 Stunden zur Verfügung, was heisst kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe.
Daraufhin sucht A. um Sozialhilfe an und wird (Minister Buchinger SPÖ sei Dank) erfahren, dass sie/er nur Sozialhilfe bekommt, wenn er/sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ich ertrage die Gesichter unserer "sozialen" PolitikerInnen kaum mehr, deren Spitzenlohn von Steuergeldern stammt und davon sehr gut leben!


30.03.2007 um 10.06 Uhr - von S.J. - von einem Deppenkurs in den anderen! Jetzt zu JobExpress!


Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich bin schon länger arbeitslos und wurde von einem Deppenkurs in den anderen geschickt. Zuletzt habe ich doch einen recht netten Englischkurs Anfang des Jahres gemacht, der allerdings nur 3 Wochen gedauert hat. Parallel mache ich einen Personalverrechnungskurs am Abend, der mir vom AMS nicht bezahlt wurde, bzw. wird, da er eben am Abend ist und nur 2x die Woche (obwohl andere diesen Kurs sehr wohl bezahlt bekommen, aber was soll's)

Nun bin ich 3 Wochen vor der Prüfung und das AMS will mich zu \"JobExpress\" schicken. 1. Habe ich den Kurs schon besucht. 2. Habe ich 3 Wochen vor meiner Prüfung nicht die Nerven mich mit so einem Kurs zu beschäftigen (Auf Jobsuche bin ich natürlich trotzdem.. aber eben schon im Personalverrechnungsbereich).

Also habe ich meinem Berater gesagt dass ich den Kurs nicht mache. Er hat gemeint es wäre ihm egal ob ich hingehe oder nicht. Ab 4. April würde ich wieder in die Arbeitslosenstatistik fallen und dass darf er nicht machen. (er war freundlich, hat sich aber machtlos der Situation dargestellt). Er meinte es gäbe im Moment keine sinnvolleren Angebote. Ich hab das Formular nicht unterschrieben. Er meint es wäre ihm egal. Ich wollte noch mit dem Abteilungsleiter sprechen. Natürlich war dieser nicht im Haus.

Auf dem Schreiben (was ich nicht unterschrieben habe) steht als Grund der Zuweisung so etwas wie "Weil, Sie bisher keinen Job gefunden haben, oder ihnen das AMS keinen Job vermitteln konnte."(Weis den genauen Wortlaut aber nicht).

Gut, was mache ich nun? Bzw. was kann ich tun? Muss ich hingehen? Ich möchte gleich vorab einen Brief schreiben, dass ich nicht hingehen werde, aber ich schätze ich werde trotzdem gesperrt. Schicke ich eine Berufung dann direkt ans AMS?

Danke im Voraus

Antwort:
Bitte Inhaltsangabe der Kurse immer mitsenden!

Wenn sie verweigern wollen, warten sie auf alle Fälle bis sie einrücken müssen und gehen an diesen Tag zum AMS verweigern.
Nach der Sperre muss ein Bescheid kommen, worauf sie innerhalb der Frist Berufung einlegen.
Begründung:
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen.
Fehlende Belehrung (VwGH. Geschäftszahl 2004/08/0047)
Die Begründung die schon des öfteren erfolgreich war lautet:

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

VwGH Geschäftszahl 2002/08/0262
Kurs nur wenn
Kenntnisse nicht ausreichend sind
Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Gelegenheit zur Stellungnahme

§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Geschäftszahl 2004/08/0208


Bei Vermittlungstätigkeit
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Geschäftszahl 2004/08/0037

Ich denke, falls es überhaupt zu einer Sperre kommt, wird sie aufgehoben. (Ohne Gewähr) Bitte um Rückmeldung

Bei Problemen hilft ihnen auch die Rechtsberatung der Arbeitsloseninitiative
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Arbeitslosen-, Pensionsrecht - Emil, Arbeitslosenrecht - Peter, Stefan und Maria, die zudem das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!


29.03.2007 um 19.28 Uhr - von M. Pr. - FIT Perspektivenerweiterung trotz Kinder!


Wurde vom AMS zugewiesen zum Infotag FIT Perspektivenerweiterung 2007.Meine Frage:Muss ich diesen Infotag besuchen und anschliessend den Kurs?Ich bin neu hier und möchte kurz meine Situation erklären.Ich bin Mutter von 4 Kinder und alleinerzieherin.Eines meiner Kinder hat schweres ADHS(Hyperaktiv)und ich musste der Schule eine Einverständniserklärung unterschreiben das ich zu jeder Zeit erreichbar bin und ihn wenn nötig auch abholen kann.Habe auch das AMS darüber informiert und trotzdem buchen sie mich immer wieder diesen kursen zu.

Antwort:
Doris (Eintrag von 24.03.2007 um 17.18 Uhr ) konnte ohne Sperre ablehnen.
Kann aber durchaus ein Einzelfall sein, darum brauche ich die genaue Kursbeschreibung!
Leider nimmt das AMS keine Rücksicht auf Kindererziehung. Sie müssen für eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen, sonst kann Auslagerung drohen.
Eine Möglichkeit Erhöhter Betreuungsaufwand

29.03.2007 um 8.04 Uhr - von Mary. L. - Keinen Deppenkurs mehr!


Hallo Hr. Moser!
Ich habe am 13.4. meinen nächsten Termin beim AMS und mir wurde schon gesagt, dass ich dann einen Kurs machen muss. Jedoch wußte mein Berater noch nicht was für einen. Da ich aber auf keinen Fall einen weiteren Deppenkurs machen will, habe ich vor den Kurs eventuell nicht zu machen. Da ich dann aber vor Ort gleich eine Niederschrift unterschreiben muss, wüsste ich gerne wie ich mich verhalten soll, denn es könnte ja sein, dass es ein Kurs ist, den man \"ablehnen darf\" ohne das die NH gestrichen wird! Was soll ich dann tun? Soll ich eine Sperrung unterschreiben und erst dann Einspruch erheben oder wie oder was? Können sie mir bitte weiterhelfen?
PS: Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass sich Teilnehmer eines Kurses mit einem Tier identifizieren mussten. Das ist mir auch schon passiert, beim nächsten Mal würde ich \"ich bin ein Mensch und kein Tier\" antworten!

Antwort:
Sie brauchen nicht gleich abzulehnen, dass tun sie wenn sie einrücken müssen! Davor melden sie sich wieder um bekannt zu geben um welchen Kurs es sich handelt! Die Niederschrift unterschreiben sie nicht! Sie bekommen, falls der Bezug gesperrt wird, einen Bescheid, worauf sie sofort Berufung einlegen!

28.03.2007 um 12.21 Uhr - von Christian Moser - Leasingfirma


Leasingfirma - Achtung Differenzierung!
Die Vermittlung von einer Leasingfirma darf nicht sanktioniert werden, wohingegen ich, wenn die Voraussetzungen (Lohn, Wegzeit etc.) passen, ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis bei einer Leasingfirma annehmen muss! Sorry!
Es ist bezüglich dieser Frage zu empfehlen, auch andere Quellen heranzuziehen!

Als Nichtjurist stellt sich mir die Frage?

Heisst das, ich muss bei der Leasingfirma anfangen, damit/weil die mir die Stehzeiten zahlen, (sonst kann mir ja der Bezug gesperrt werden)
aber ich brauche mich nicht vermitteln zu lassen weil mir dadurch keine Sperre droht.
Was passiert wenn mich die Leasingfirma natürlich wieder kündigt?
Werde der Fragestellung nachgehen!

29.03.2007 um 20.55 Uhr - von C. S. - Leasingfirma
Es ist eigentlich eine interessante Fragestellung. Vor allem die Frage, ob eine solche Stelle überhaupt angenommen werden muss, wenn eine Zuweisung vom AMS zu einer bestimmten Leasingfirma durch einen Stellenvorschlag geschieht.
Wenn ich mir den Text so ansehe, daß das AMS seine Befugnisse nicht an dritte deligieren darf, und nur selbst die Stellenvermittlung durchführen darf, gehe ich mal davon aus, das eine mögliche Anstellung bei einer Leasingfirma nicht angenommen werden muss und daher keine Sanktionen zu erwarten wären. /theoretisch/
Und zwar aus dem Grund nicht, weil ja nicht das AMS die Stelle vermittelt, sondern die eigentliche Stellenvermittlung an eine Firma vom Personalleasing Unternehmen getätigt wird.
Aus genau dem Grund denke ich, dürfte es in Ordnung sein, eine solche Anstellung, oder Stellenvermittlungsversuch abzulehnen.
Ich habe ebenfalls keinen juristischen Hintergrund, kann deshalb auch keine konreten Aussagen treffen, ob es Konsequenzen hätte oder nicht. Und auch ich wäre über eine genauere Information des Sachverhaltes interessiert.

Anmerkung:
Falls eine Stellenzuweisung von einer Leasingfirma kommt und ich noch weiter Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehe, darf ich ohne Sanktionen ablehnen!*
Stellenzuweisungen unter §10 müssen vom AMS kommen!

Wenn ich bei einer Leasingfirma in einem regulären versicherungspflichtigen Dienstverhältnis (Lohn, Wegzeit etc. müssen passen) angestellt bin, darf mich die Leasingfirma in eine andere Firma vermitteln/verleihen.

*(Mit einer rechtswidrigen Sperre muss man trotzdem rechnen, die aber dann in der Berufung / Beschwerde aufgehoben wird!
Es stellt sich heraus, dass bei Personen die Sachkenntnis haben oder/und eine Kopie der zutreffenden VwGH-Erkenntniss vorlegen keine Sperre zu erwarten haben, wohingegen Personen ohne Ahnung das Geld verlieren! )
Der Ordnungshalber sei erwähnt, dass nicht alle AMS-Mitarbeiter über alle VwGH-Erkenntnisse Bescheid wissen!

um 23.04 von anonym
Bei vielen Leasingfirmen bekommt man einen Arbeitsvertrag vorgelegt der eine allfällige Kündigung im beiderseitigen Einverständnis vorsieht. Für die Firma die beste Lösung unterschreibts man aber so einen Vertrag dann brummt das AMS die üblichen 6 Wochen Sperrzeit auf denn für das AMS ist eine Kündigung im beiderseitigen Einverständnis gleichzusetzen wie eine Eigenkündigung. Lehnt man als arbeitssuchender so einen Passus im Vertrag jedoch ab wirds auch wieder eng für den oder die Arbeitslose. Eine Verweigerung ist schnell ausgesprochen mit den üblichen Konsequenzen.

AMS-Mitarbeiter
Eine Sperre nach § 11 AlVG kann immer nur für 4 Wochen verhängt werden!

Frage: Gibt es eine 4-wöchige Sperre, wenn mein Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst wurde?
Antwort - AMS
Nein, denn eine einvernehmliche Lösung stellt keine Lösung durch den/die DienstnehmerIn im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes dar.

30.03.2007 um 0.02 Uhr - von P.B.
diese brachiale pest der leasingfirmen muss ausgelöscht werden! nicht nur rotten sie alle stellen zusammen, die am markt frei werden, sondern es konzentrieren sich alle arbeitssuchenden (von denen ja keiner freiwillig zu einem der korrupten sklavenhändler geht) auf jene inserenten, die sich wie in alten zeiten mit firmennamen deklarieren! klarerweise sind diese dann mit hunderten bewerbungen überfordert und sourcen erst recht wieder das recruiting aus. so wird die palette an einsichtbaren stellen immer schmäler: die pest der leasingfirmen, die sich am elend andrer bereichern und fleissig die hand aufhalten, verstärkt sich selbst! daher: die gesetze als arbeitnehmer einhalten, doch die leasingfirma mit allen Mitteln bekämpfen!

30.03.2007 um 8.32 Uhr - AMS-Interne Auskunft - Beispiel
Ich hoffe, ich kann verständlich antworten:
Ein Arbeitnehmer, der bei einer Leasinfirma angestellt wird/ist, ist pensions-kranken-und arbeitslosenversichert, d.h. in einem regulären versicherungspflichtigen Dienstverhältnis.
Ein Beispiel:Die Leasingfirma A sucht einen Zimmermann für drei Monate. Ich, ausgebildeteter Zimmermann, seit einem halben Jahr ohne Erwerbsarbeit, werde zu dieser Leasingfirma vermitttelt, die mich als Zimmermann einstellt. Hier scheint das Problem zu bestehen: Eine Leasingfirma braucht kein Zimmermannsbetrieb zu sein, um eine Arbeitskraft "Zimmermann" einzustellen.Diese Fa. A sagt dann zu mir, dass ich meine Tätigkeit am Montag in Steinach Adresse ....zu beginnen habe.
In Ihrem Beispiel haben Sie ein Dienstverhältnis bei einer Leasingfirma B als ( Beispiel) Metallfacharbeiter begonnen, ohne dass Sie eine Tätigkeit ausüben. Ob sich das eine Firma leisten kann, ist die Frage. Vergleichbar: Wenn die Österreichische Parlamentskanzlei mich als Telefonist mit 1.4.07 einstellen würde, ich muss aber zu Dienstbeginn warten, bis ich die entsprechende Arbeit habe, da beispielsweise noch keine Telefone vorhanden sind.
Zurück zum Ausgang: Eine Zeitarbeitsfirma stellt mich ein, bezahlt mich nach Kollektivlohn, das bedeutet, die Arbeitsstelle als ::::: ist vorhanden.
Anders: Das AMS vermittelt mich zu einer Leiharbeitsfirma mit dem Ersuchen, ich muss mich bei Firma A vorstellen, die dannversucht mich zu vermitteln. Hier bin ich weiter im Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und IN KEINEM Dienstverhältnis bei der Leiharbeitsfirma A. Das wäre unkorrekt: Denn das AMS würde dann seine grundeigenen Agenden auslagern, mit all den hoheitlichen Aufgaben ( Verhängung etwa von § 10 AlVG).LEiharbeitsfirma A würde sagen, stellen sie sich bei Fa. Z vor, wenn sie das nicht tun, werden wir einen Ausschluss gem § 10 Alvg verhängen.
Es geht in Ihrem Beispiel um zwei Begriffe: Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses, Vermittlung durch einen Dritten
Ich kann mich sehr wohl bei einer Leasingfirma vormerken lassen. Wenn die Firma mich dann verständigt, weil eine entsprechende Arbeit vorhanden wäre und ich lehne ab, kann die Fa. nicht sagen, so, wir ( !) schließen sie vom Leistungsbezg aus, da sie die Arbeitsstelle nicht angetreten haben .

Ergebnis

31.03.2007 um 22.38 Uhr - von MyRight -
10 Ausbeuter-Tricks der Leasingfirmen

Leasing-Firmen, gültiger Kollektivvertrag seit 2005.
Punkt IV 1.) Das 1. Monat gilt als Probemonat.

28.03.2007 um 12.21 Uhr - von Andreas - Umschulung wegen körperlicher Abnutzung


Hallo!
Meine Situation stellt sich wie folgend dar: Ich werde nun 31 jahre und bin seit ca 8 Jahren im Gastgewerbe als Barkeeper tätig. Ich bin gelernter Restaurantfachmann. Da ich mich leider nie im Gastgewerbe behaupten konnte und teils auch etwas dem Alkohol verfiel, wollte ich mich nun Umschulen lassen. Ich habe einen Einstellungsnachweis der besagt dass ich nach Absolvierung von 2 firmeninternen Kursen bei einer Immobilienfirma eingestellt werde.
Bei meinem Termin beim AMS wurde ich vom Bezirksstellenleiter gleich runter gemacht und auch die gesamte Immobilienbranche denn wenn man vor Arbeitsbeginn eine Ausbildung benötigt die selbst zu bezahlen sei, kann es sich nur um einen unseriösen Betrieb handeln.
Nun überlege ich meine Umschulung auf Grund meiner Kniebeschwerden durch zu bringen. Ich habe auf beiden Seiten starke abnützungen an den Kniescheiben welche gelegentlich dazu führt das selbige \"hängen\" bleiben und das Knie dann soweit anschwillt das es nicht mehr abzubiegen ist.

Meine Frage ist nun wie die rechtliche Grundlage für eine Umschulung auf Grund einer physikalischen Einschränkung ist!

Antwort:
Besorgen sie sich ein fachärztliches Gutachten! Wobei das unter Umständen selbst zu bezahlen ist, darum bestehen sie auf eine Weisung zum Amtsarzt!
Mit der Diagnose (Berufsverbot im Gastgewerbe) bekommen sie mit aller Wahrscheinlichkeit eine Umschulung!
Ein Gutachten kostet ca. 120 Euro, darum empfehle ich ihnen den Amtsarzt!
Wenn sie mit ihrem AMS Probleme haben, nehmen sie Kontakt mit dem AMS-Ombudsmann ihres Bundeslands auf!

31.03.2007 um 19.32 Uhr - von MyRight
Sie wollen einen Kurs besuchen. Das ist zusätzlich zu beachten.

Je mehr Druck sie machen umso größer auch der Erfolg beim Berater. Von Vorteil konkrete Vorstellungen der Umschulung die eine rasche erfolgversprechende Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglich macht.
Das AMS muß Sie dabei bestmöglich unterstützen.

27.03.2007 um 18,18 Uhr - von ? - Wass für Konsequenzen hat es für mich wenn ich Studien, Familienbeihilfe nicht angebe!


Ich habe eine Ausbildung als Buchhändlerin gemacht, und wurde nach meinem Lehrabschluss arbeitslos. Dass AMS fand ein halbes Jahr keine Arbeitsstelle für mich, auch durch meine Blindbewerbungen habe ich keine Arbeit gefunden, wurde aber in 2 sinnlose Kurse gesteckt (Bewerbungstraining, mit Inhalten: für wass für ein Tier halte ich mich, und welche Eigenschaften habe ich deswegen...?) Dann habe ich mich entschlossen, die Studienberechtigungsprüfung zu machen, und habe Angegeben welche Kurse ich mache, da ich gehofft habe, einen Zuschuss zu bekommen. Da meinte dass AMS nur sie müssen berechnen ob ich nicht weniger Arbeitslosengeld bekomme. Ich studiere jetzt seit zwei Jahren, und hatte bis Ende dieses Monats einen Teilzeitjob. Nettoeinkommen: 600 Euro. Daneben habe ich Studienbeihile 220,- monatlich, und Familienbeihilfe erhalten. Nun soll ich beim AMS alle Nebeneinkünfte angeben, und dass ich Studiere, dann erhalte ich aber kein Arbeitslosengeld, muss mich selbst Versichern, !
und kann nicht mal meine Miete zahlen. Wass für Konsequenzen hat es für mich wenn ich Studien, Familienbeihilfe nicht angebe, bzw kann das AMS dass überprüfen. Kann ich mir auch selbst einen unbezahlten Praktikumsplatz zu suchen, um mich weiterzubilden? Hätte im Sommer die Möglichkeit im Büro ein unbezahltes Pratikum zu machen, oder wird dann mein AMS Geld gestrichen da ich nicht vermittelbar bin?
mfg Danke

Antwort:
Unter Umständen kann das strafrechtlich verfolgt werden!
Viele BeraterInnen werden wissen, welche Beihilfen es gibt! Wenn sie über`s Studium schon Bescheid gesagt haben liegt der Rest mehr oder weniger auf der Hand. - Abgeleitet von ihrem Alter!

Aus dem Strafgesetzbuch Betrug

Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wer, neben dem Studium, während eines Zeitraumes von 12 Monaten vor der Geltendmachung ( Antragstellung) mindestens 39 Wochen, davon 26 Wochen durchgehend arbeitslosenversichert beschäftigt war, gilt als arbeitslos.

Reden sie mit ihrer BetreuerIn über den Praktikumsplatz. Einen gewissen Spielraum hat der/die BetreuerIn. Wenn sie eine(n) BetreuerIn bekommen der/die menschlich okay ist lässt sich was machen!
Ansonsten kann es durchaus so ausgelegt werden, wie sie annehmen.

Stellen sie trotzdem einen Antrag

Ich wünsche ihnen alles Gute!

Weiterer Kontakt per E-Mail

Frage: Falls ? Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weil sie die Parallelität
nachweisen kann, bekommt sie wegen der Studienbeihilfe 220,- monatlich, und
Familienbeihilfe. ca. 250 mon. noch ein ALgeld?
28.03.2007 um 20.28 Uhr von AMS-Mitarbeiter
Ja, die Familienbeihilfe ist ja keine eigenes Einkommen und zählt nicht, die
Studienbeihilfe wäre geringfügig und ist beim Arbeitslosengeld nicht
anzurechnen, wohl aber nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes bei der
Notstandshilfe.

27.03.2007 um 17.15 Uhr - von E.B. - Kündigung nach 5 - 6 Wochen Arbeit?


Neuerliche Anfrage...
Liebes \"SoNed\" Team; ich bin ja in diesem komischen \"Kurs\" des AMS degradiert worden. Nun habe ich allerdings einen lukrativen Job in Aussicht. Sollte ich diesen bekommen, muss ich mich ja vom AMS und diesem \"Kurs\" in der Bandgesellschaft abmelden.
Jetzt meine Frage. Was passiert eigentlich wenn:
.) man nach 5 - 6 Wochen draufkommt, dass man doch nicht berufsmäßig zu einander passt. Wie ist das dann mit der Neueinreichung Arbeitslosigkeit ?
.) Werde ich berechnet von diesem Verdienst in den 5 - 6 Wochen ?
.) Werde ich von der vorherigen Notstandshilfe berechnet, die dann ja wiederum weniger beträgt als vorher?
.) Kann ich überhaupt wieder arbeitslos werden? Gesetz dem Fall der Geschäftsführer kündigt mich, bzw. man einigt sich doch auf die Einvernehmliche Kündigung?
.) Wie läuft das ganze dann ab?
Mit bestem Dank im Voraus.

Antwort:
Bei einer Kündigung durch den/die DienstgeberIn gibt es grundsätzlich keine 4 wöchige Sperrfrist, es sei denn, dem/der ArbeitnehmerIn ist ein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Bei einvernehmlicher Lösung des DV: gibt es ebenfalls keine Sperre.
Es kommt zu keiner Neubemessung.
Sie melden sich zurück - mit Antrag und bekommen die selbe Notstandshilfe wieder weiter!
Bei Fragen die die Bemessung der Notstandshilfe / Arbeitslosengeld anbelangt, sicherheitshalber zusätzliche Information einholen!

27.03.2007 um 7.12 Uhr - von Pe. H. - Institut VENETIA


Ich habe da mal eine Frage.Ich wurde vom AMS zu einer Maßnahme eingeteilt.Beim Institut VENETIA in einen Kurs mit dem Titel ICE e-learning.Muß ich dort hin oder nicht,weiß nicht,was das ist.Zweite Frage. Ich bekomme Notstandshilfe in Höhe von ? 5,60 pro Tag.Wenn ich einen Kurs besuche und dieser ganztags ist,wie seit neuestem alle,bekomme ich pro Tag ca. ?14,00-18,00. Das ist für die Verpflegung während der Kursdauer. Muß ich mich außerhalb von einem Kurs nicht verpflegen. Von meiner Lebensgefährtin bekomme ich keine Unterstützung, habe ich auch dem AMS gesagt,hatte auch ein Schreiben von der Lebensgefährtin mit. Das ist aber mein Pech,habe ich gehört. Also habe ich nur Anspruch auf Verpflegung während eines Kurses. In wieweit trifft das zu?

Antwort:
Zuschüsse gibt es nur im Kurs! zum Existenzminimum

Falls sie nicht in den Kurs wollen, hier Gründe für die Berufung nach einer ev. Sperre! (Ohne Gewähr)
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Betrifft Partnereinkommen - Ein Bericht von E.
Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit
meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen
und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich
und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet.

27.03.2007 um 6.59 Uhr - von C.C. - Existenzminimum bei NH?


Was ist das Existenzminimum wenn man NH bezieht?

AMS
Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind Versicherungsleistungen und als solche von den geleisteten Beiträgen abhängig. Diese Beiträge hängen wiederum von dem erzielten Einkommen ab. Vom Nettoeinkommen gebühren grundsätzlich 55% als Arbeitslosengeld, wobei es jedoch bei einem sehr geringen Einkommen oder/und Sorgepflichten zu einer günstigeren Berechnung kommen kann.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes / der Notstandshilfe ist gesetzlich geregelt und lässt keinen Spielraum zu. Ein "Existenzminimum" ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei der Berechnung der Höhe der Notstandshilfe werden die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse berücksichtigt. Neben der Höhe des vorangegangenen Arbeitslosengeldbezuges beeinflusst daher auch das Einkommen des/der Ehepartners/Ehepartnerin, die Anzahl der zu versorgenden Kinder und bestimmte Ausgaben die Höhe der Notstandshilfe. Bei dieser Berechnung wird das Existenzminimum nicht berücksichtigt.


26.03.2007 um 17.04 Uhr - von P.P. - unnötige Kurse


Hallo habe auch eine Frage ich bin seid 3 Jahre Arbeitslos da meine Firma zugesperrt hat,Ich habe dort 38 Jahre gearbeitet.Meine frage ich werde dieses Monat 61 Jahre und kann nächstes Jahr inmApril in die Pension gehen, Aber ich muss jetzt diese unnötigen Kurse machen.Kann ich verweigern oder muss ich da mitmachen.Könnt ihr mir einen rat geben? Danke in Voraus P.P.

Antwort:
Wenn sie genau wissen, welchen Kurs sie besuchen müssen, dann melden sie sich wieder. Die Teilnahme ist bei einigen trotz Androhung der Bezugssperre freiwillig!
Vielleicht bringen wir dieses Jahr so rüber. Erspart der Versichertengemeinschaft auch noch Geld!

26.03.2007 um 16.28 Uhr - von P. H. - Krankengeld


Ist Krankengeld höher,niedriger oder gleich viel wie die Notstandshilfe?
Danke im voraus.

Antwort:
Krankengeld ist gleich hoch!

26.03.2007 um 13.10 Uhr - von Franz - ständig Baulärm im Haus


wir sitzen bei jobtransfair im 15.Bezirk, und es ist ständig Baulärm im Haus, echt unerträglich, so soll man sich auf de Jobsuche konzentrieren ?

Antwort:
Beschwerde-Unterschriftenliste anfertigen und an Geschäftsleitung AMS und Jobtransfair abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)


26.03.2007 um 10.17 Uhr - von Fr. - Habe Angst, dass ich finanziell runter falle!


Ich bin aufgrund von Einsparungsmaßnahmen arbeitslos geworden. Dieses Jahr werde ich 44. Ich habe nun Angst dass ich wenn ich in meinem nächsten Job wesentlich weniger bezahlt bekomme, für meine Pension und falls ich den job wieder verliere, auch beim Arbeitslosenanspruch große Nachteile haben könnte. Das verunsichert mich weil die Firmen großteils sehr schlecht bezahlen.

Antwort per E-Mail
Die ersten drei Monate schützt sie der Entgeldschutz (Zumutbarkeitsbestimmungen) und ab 45 Jahre die geschützte Bemessungsgrundlage.
Ihre Angst kann ich gut verstehen. wenn sie sehr viel weniger verdienen ist
durchaus zu überlegen, ob sie diese Arbeit auch annehmen.

25.03.2007 um 23.51 Uhr - von Margit aus Kärnten - ich möchte eine 3jährige berufsausbldung machen


hallo ihr lieben, bin froh das ich euch gefunden habe. bitte helft mir, egal mit erfahrungen oder fakten, empfehlungen was auch immer. ich mache mich noch verrückt. faktum ist, bin nach babypause arbeitslos. bin über 30, allein mit meinen kindern. habe auch keine abgeschlossene berufsausbildung, aber durchgängig aus eigener kraft in gehobenen positionen gearbeitet. habe jetzt auch keinen schlechten bezug. können einigermassen leben davon. so nun zu meiner frage: wisst ihr wie das mit ausbildung ist? soviel habe ich von betreuerin nicht erfahren, hatte da mehr erwartungen. ich möchte eine 3jährige berufsausbldung machen, weil in meinem arbeitsbereich nichts findbar ist, und ich ja wie gesagt keine eigentliche berufsausbildung nachweisen kann. ach ja, einstweilen darf ich einen pc.kurs machen.....
ich danke euch für euer engagement, liebe grüße

Antwort:
Wir werden sehen ob es die Regierung einiger Massen ernst meint mit der Äusserung vermehrt auf Qualifikation zu setzen.
Die Willensäusserung und die Tatsache das Facharbeiter fehlen, sollte uns in ihrem Fall positiv denken lassen. Dazu müssen sie unbedingt mit ihrem Betreuer reden. Nutzen sie auch den Kurs den sie gerade besuchen, vielleicht finden sie in ihrem Trainer Unterstützung. Machen sie sich nicht verückt, stattdessen seien sie hartneckig. Falls ihr Betreuer nicht gleich anspringt gehen sie zum Vorgesetzten. Die Leute im AMS sollen mitbekommen, dass es ihnen ernst ist. Eine weitere Möglichkeit ist dann auch noch mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundesland`s Kontakt aufzunehmen! Alles Gute!

25.03.2007 um 23.51 Uhr - von Margit - durch Kurszuweisungen den Anspruch zu mindern.
also erstmals herzliches DANKe für eure schnelle antwort. habe mir die neuen beiträge durchgesehen.
Frage: Bitte was meint Ihr damit, das versucht wird durch Kurszuweisungen den Anspruch zu mindern. Hilfe, bin grad ein paar Tage in der Arbeitslose und schon in einem Kurs. was bedeutet das jetzt für mich. bekomme ich dadurch weniger Geld? das hat mir niemand gesagt. welche Auswirkungen hat der Kurs eigenltich auf den Anspruch??
Bitte...........
und nochmals für diese Beratung und das Engagement

Frage: Wann genau kommt es bei Massnahmen zu Neuberechnungen - die zu einem geringeren Bezug führen?
29.03.2007 um 15.48 Uhr - Mag. A. Dagmar
Bei Maßnahmen gar nicht - da fällt mir keine Variante ein, weil keine Arbeitslosenverischerungszeiten erworben werden und es daher zu keiner Neuberechnung kommt, im Gegenteil, manchmal ist die DLU zumindest während der Ausbildung höher als der ALG oder NH Bezug, was aber auch zu keiner Neuberechnung im Anschluss führt. Wenn in einem sozialökonomischen Betrieb gearbeitet wird (als Dienstverhältnis, nicht als Maßnahme) und dort die Beitragsgrundlage/Entlohnung niedriger ist, wie in einer früheren Beschäftigung, dann kann dies passieren - allerdings nur bei unter 45 Jährigen - dies gilt aber auch für jede Form der Beschäftigung, die schlechter bezahlt ist, als die vorherige.

Anmerkung:
Zur Zeit kann eine Weigerung bei den SÖB teilzunehmen nicht sanktioniert werden, wodurch die Bezeichnung "Zwangsmaßnahme" nicht mehr zutrifft! * Freiwilligkeit!
Über Kurse kommt es zu keiner Neuberechnung.
* Ist nur zum Teil richtig, da viele arbeitslose Personen weiterhin unter §10 Androhung (Bezugssperre) in die SÖB vermittelt werden! - Hier wird der Tatbestand der Nötigung erfüllt, dieser ist klagbar!

25.03.2007 um 12.22 Uhr - von Clau. - Zuweisung wieder wegnehmen?


Hallo, danke für die schnelle Antwort, hab schon den Brief abgeschickt und warte gespannt auf den Bescheid. Vielleicht hab ich ja Glück und die haben sich doch geirrt.
Habe aber noch ein Problem!
Bin seit zwei Wochen in einem FIT kurs aber nicht vom abz sondern von intercom. Da gehts um Neuorientierung, Kennenlernen von verschiedenen technischen und handwerklichen Berufen und unter anderem müssen wir 2 x 2 Wochen Praktikum machen.
So jetzt kommt mein Problem: Habe mich schon neu orientiert und habe auch schon die Zuweisung vom ams für eine Ausbildung als FA im EDV-Bereich NACH dem fit kurs. Was passiert wenn ich keinen Praktikumsplatz finde (ist angeblich Pflicht bei fit!) KANN MAN MIR DIE ZUWEISUNG WIEDER WEGNEHMEN?? Ich hab mich informiert und es ist fast unmöglich einen Platz für nur 2 Wochen im IT- Bereich zu bekommen und schon gar nicht als Quereinsteiger!!
mfg clau, danke im voraus!!

Antwort:
Wenn das nachvollziehbar ist - das sie kein Praktikumsplatz finden - wird man ihnen den Ausbildungsplatz nicht wegnehmen. Reden sie mit den Leuten, die werden sie bei der Praktikumsplatzsuche unterstützen.
Ausserdem hat der Ausbildungsplatz gegenüber dem jetzigen Kurs vorrang. Und wenn das noch dazu ihr Wille ist, dann ist das sinnvolle Arbeitsmarktpolitik.
Erfolg auf jeder Seiten! Es darf halt nur nicht der Eindruck entstehen, dass es sie nicht interessiert!

25.03.2007 um 10.16 Uhr - von Ang. - Angst, dass die das gegen mich verwenden!


Hallo, ich war vor 3 Jahren schon mal arbeislos, hab dann studiert und bin fast fertig, muss mich jetzt aber Beurlauben lassen (wohl für 1 Jahr). Ich habe während des des Studiums eigentlich immer gearbeitet, mein \"Betreuer\" meinte, es könne sein, dass für die Beitragsbemessung nicht 2, sondern 4, oder 5 jahre zurück gerechnet wird... könnte das wirklich sein, oder wollte er mich nur beruhigen? ich hab ihm leider gesagt, dass ich mich beurlauben lasse, da ich an depressionen leide, aber! arbeitsfähig bin. ich hab mich freitag arbeitslos gemeldet und erst heute von eurer homepage gehört/gelesen und hätte wohl eher nix von meinen \"beschwerden\" gesagt. jetzt hab ich natürlich angst, dass die das \"gegen mich verwenden\"... was meint ihr da? Danke für jede Antwort. mfg ang.

Antwort:
Leider sind Erfahrungswerte vorhanden die belegen, dass bei intimer Beichte mit Nachteile zu rechnen ist und es daher klüger ist das zu unterlassen!
Ausnahmen kann es geben und vielleicht gehört ihr Berater dazu?
Es war wichtig, dass sie angegeben haben, dass sie trotzdem arbeitsfähig sind, da sie ansonsten ausgelagert werden.
Wenn es zu einer Weisung für ärztliche Untersuchung kommt, ist ein Facharzt ihrer Wahl von Vorteil. Ansonsten bestehen sie auf den Amtsarzt - meiden sie die BBRZ Untersuchung!
Eine verminderte Arbeitsfähigkeit von ?% muß kein Nachteil sein und schützt sie vor bestimmten Tätigkeiten.

Wenn sie in Wien beheimatet sind besuchen sie
AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag von 18 - 20 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht (Emil) / Arbeitslosenrecht (Peter, Stefan) und Maria die das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!
Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

Bemessung:
Wird der Arbeitslosengeld-Antrag bis 30.6. eines Jahres gestellt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage (sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen) des vorletzten Kalenderjahres herangezogen; wird der Antrag nach dem 30.6. gestellt, dann das letzte Jahr.

Sie können die Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld im Internet online berechnen lassen.

Ich wünsche ihnen alles Gute!

24.03.2007 um 17.18 Uhr - von Doris - positive Rückmeldung von 8.03.2007


hallo
ich wollte mich nur mal wieder melden, nachdem ich jetzt kursabbruch beim fit hatte, mit der begründung ich habe zuviele fehltage und bemüh mich nicht wegen praktikumsuche, was aber nicht stimmte die beiden argumente von fit sprich abz, hab es wiederlegen können, hab auch keine spehre vom ams, aber eines noch hüttet euch vor dieser einrichtung und hebt euch alles auf! doris

24.03.2007 um 17.11 Uhr - von Re. R. - Führerschein ( LKW mit Anhänger)


Hallo, ich habe eine Frage: Ich gerade dabei mich als Beleuchter bei Film und Fernsehproduktionen hochzuarbeiten, ich habe jedoch keinen keinen CE Führerschein ( LKW mit Anhänger), was mir leider immer wieder im weg steht. Es werden nur mehr Beleuchter zu den Dreh´s gebucht, die einen LKW - Schein besitzen.
Es wurde mir auch mehrmals gesagt, das ich ohne diesen nie weiter kommen werde.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diesen vom AMS bezahlt bekomme oder zumindest eine Unterstützung dafür, weil ich ihn mir auf keinen Fall selber leisten kann.
Hat da jemand Erfahrungen damit?
Wäre über jeden Tipp dankbar.

Antwort:
Wenn sie ihre BeraterIn überzeugen können, dass ihre Chancen auf Arbeit mit Führerschein um 90% steigen, könnten sie in diesem Jahr indem laut Regierung mehr auf qualifizierende als auf Deppen-Kurse gesetzt wird Glück haben!
Führerschein

24.03.2007 um 15.15 Uhr - von Re. R. - Anspruch auf Mutterschutz


Hallo!
Habe eine Frage.Mein Karenz ist seit Ende des Jahres aus,und ich nahm das AMS in Anspruch,um mir eine Arbeit zu suchen(ein Job nur vorübergehend,weil wir noch ein 2.Kind möchten).Ich habe noch immer keine passende Stelle gefunden.Ich könnte bis Ende April stempeln,nun meinte eine Bekannte von mir,dass ich mir ein paar Wochen aufbehalten solle(also früher aufhören sollte zu stempeln)damit ich dann später mal Anspruch auf Mutterschutz habe-stimmt das?Ich habe das noch nie gehört....Hat denn nicht jede Frau Anspruch darauf,nur wenn man halt vorher nicht arbeitet,dann kriegt man kein Geld,dass ist mir klar.Und sie meinte auch,sie hätte nie eine Stellenzuweisung bekommen,weil sie\"ausstempeln\"dürfe,weil sie vorher noch nie arbeitslos war-aber ich habe auch genau den gleich langen Anspruch/und Tagsatz wie sie,habe aber in meinem Leben schon mal gestempelt-das hat doch was mit bestimmt erarbeiteten Wochen pro Jahr zu tun,oder nicht?Bin etwas verwirrt,weil sie immer solche \"Weishe!
iten\"auf Lager hat...Hoffe auf baldige Antwort,lg.

26.03.2007 um 20.46 Uhr - von AMS-Mitarbeiter
Da gehts nicht ums Kindergeld, auf das hat tatsächlich jeder Anspruch. Es
geht um die 16 Wochen Anspruch auf Wochengeld, und den hat man im Normalfall
nur aus einem Dienstverhältnis oder aus einem laufenden Leistungsanspruch.
Wenn also wer Arbeitslosengeld bezieht, keinen Anspruch auf Notstandshilfe
hat und die nächsten 3 Jahre ein Kind will, macht das durchaus Sinn, sich
eine Woche "aufzuheben". Innerhalb von 3 Jahren kann man dann eine Woche vor
dem Wochengeldbeginn den Fortbezug geltend machen und hat Anspruch auf
Wochengeld bei der Gebietskrankenkasse.
Ein Recht auf "ausstempeln" gibts offiziell natürlich nicht. Aber
klarerweise kam das defacto aufgrund der katastrophalen Stellensituation in
einigen Bereichen so heraus, ob man das erste Mal oder wiederholt arbeitslos
war, ist dabei völlig wurscht.

23.03.2007 um 21.03 Uhr - von Sabi - wie kann man sich so auf eine ausbildung konzentrieren?


hallo ! super seite hier. leider habe auch ich einen beitrag dazu.
bin seit ende november 2006 bei B* im zweiten bildungsweg. mein magen-darmtrakt hat verrückt gespielt und ich war vereinzelte tage krank geschrieben. immer brav die krankmeldung abgegeben. als ich zur krankenkasse ging, hieß es ich sei nicht versichert. B* fühlte sich nicht verantwortlich, das AMS ebenso nicht. wie immer war ich selbst dafür verantwortlich. okay, es hat sich dann doch noch geregelt, nachdem ich unzählige telefonate und rennereien hatte, danach war ich versichert.
jetzt anfang märz, warte ich auf meine notstandshilfe, alle aus meinem kurs hatten ihre schon, nur ich nicht. anruf beim AMS ergab; ich sei seit anfang februar vom B* abgemeldet !? ich sitze dort täglich, auch gibt es eine anwesendheitsliste und dennoch hat man mich abgemeldet. wieder fühlt sich keiner zuständig. ich mehrmals zum AMS gefahren, dort nachgefragt. keiner weiß bescheid. beim B* drohte man mir wenn ich noch einmal fehlen sollte in den nächsten 14 tagen, dann schmeißt man mich raus.ich bin nicht zum spass zum AMS gefahren. ich habe mich auch nicht abgemeldet. nun bekam ich auch noch ein schreiben vom AMS das man mir 3 tage streicht, weil ich krankengeld kassiert habe und niemanden davon in kenntniss gesetzt hätte. es ist zum haare raufen. ich habe immer und sofort krankenbestätigungen abgegeben.mittlerweile hat man mir auch mein geld nachbezahlt.aber ohne ärger ging und geht bisher nichts.
wie kann man sich so auf eine ausbildung konzentrieren? abgesehen davon, das es sehr wüst zugeht beim B*. nicht nur die kursteilnhemer verhalten sich wie rabauken. nein, ein trainer wurde dreimal handgreiflich gegenüber teilnehmern. erst nach seiner letzten attacke wurde er endlich \"gegangen\".wenn ich bedenke das ich unter solchen umständen noch weit über ein jahr vor mir habe, ist mir angst und bange zumute.

habe nun fragen die mir sehr wichtig sind: 1.kann ich vom AMS für jugendliche weg und auf das AMS in meinem wohnbezirk, für erwachsene gehen? wenn ja, würde ich gerne auch vom B* weggehen und dafür wo anders hin, wo man auch eine facharbeiterausbildung über den zweiten bildungsweg anbietet, wo ich auch das gefühl habe das es auch tatsächlich um ausbildung geht ? wenn ja, wer ausser B* bietet noch solche ausbildung an?

oder aber, bin ich jetzt verdammt dazu bis zum bitteren ende durchzuhalten? die ausbildung unterbricht mit nächster woche und geht erst mitte juni weiter. bisdahin bekomme ich wieder nur notstandshilfe, ohne lebenserhaltungskosten und fahrscheinvergütung. netto 170.- wie soll ich denn davon leben ? ich bin zwar noch sehr jung, aber meine existenz ist jetzt schon stark gefährdet.

Kontakt per E-Mail

23.03.2007 um 18.22 Uhr - von Chiara - das AMS hat es richtig auf mich abgesehen.


Nachdem ich den Kurs bei \"Die Berater\" erfolgreich bekämpft habe, hat es das AMS richtig auf mich abgesehen. Also gleich zu meinen Fragen:
1.) Ich war vor 2 Wochen in einem Betrieb vorstellen, weil ich das vom AMS her musste. Außer einer Evidenzhaltung wurde aus dem Job leider nichts. Nun habe ich heute wieder genau das selbe Inserat zugeschickt bekommen- Selbe Stelle, selber Betrieb. Laut der Dame am Telefon muss ich da nocheinmal hin um meinen Anspruch nicht zu verlieren. Stimmt das?
2.) Ich habe heute vom AMS folgendes Inserat zugesendet bekommen: ppctraining-Implacestiftung GASTRO 3000, Qualifizierung und Arbeitsplatz in einem. Wir freuen uns auf Bewerber/innen jeden Alters sowie Quereinsteiger. usw. Handelt es sich dabei um eine Transitstelle bzw. irgendwas in diese Richtung? Hört sich doch stark danach an..... Wenn ja, muss ich mich dort wirklich bewerben?
3.) Sind die 6 Wochen Bezugssperre im Falle einer Ablehnung einer Stelle immer gleich oder kann sich die Dauer verlängern?
Vielen Dank schon Mal für die Antworten, die man außer auf dieser HP ja anscheinend nirgendwo bekommt!

Antwort:
1) Gehen sie zum Vorgesetzten und nehmen sie auch Verbindung mit dem Ombudsmann auf, beschweren sie sich über diese "Willkür". Die Firma bei der sie vor 2 Wochen vorstellen waren musste die Zuweisung bearbeiten, das liegt noch auf. Wenn sie das Schreiben noch haben nehmen sie das zur Beschwerde mit!

2) Ich brauche noch eine genaue Inhaltsbeschreibung um mehr sagen zu können!
Von Vorteil wäre, sie besuchen AMSand, 1070 Wien, Stiftgasse 8, jeden Dienstag ab 19 Uhr - (Dokumente, Schriftstücke mitnehmen) Das Beratungsteam wird ihnen helfen!

3) Die erste Sperre ist 6 Wochen jede weitere innerhalb eines Jahres beträgt 8 Wochen!

24.03.2007 um 9.55 Uhr - von Chiara
Lieber Christian!
Danke fuer Ihren Tipp mit AMSand, werde mich dort gleich am Dienstag naeher erkundigen!
Zu dem Thema habe ich noch folgendes im Internet gefunden:
Die komplette "Stellenbeschreibung"
Hört sich doch alles sehr stark nach Transitarbeitsplatz an.....
Ich melde mich Mitte der Woche nocheinmal bei Ihnen um Ihnen die Meinung von AMSand zu dieser Stiftung mitzuteilen. Vielleicht hilft das ja auch noch anderen Lesern Ihrer HP!
Liebe Gruesse, Chiara

Antwort:
2) Dieser Kurs müsste freiwillig sein!
Stimmt hat Ähnlichkeit mit einen Transitarbeitsplatz. Fragen sie ob sie einen Kollektivvertrag für TransitmitarbeiterInnen.pdf bekommen.
Die Finanzierung wie angegeben verstösst gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)
Bei einer Verweigerung müssen sie mit einer rechtswidrigen Sperre rechnen. In der Berufung/Beschwerde bekommen sie dann recht. (ohne Gewähr)
Ja geben sie mir bescheid nach dem AMSand-Besuch.

23.03.2007 um 9.45 Uhr - von Ha. - rechtswidrige Sperre!


Sehr geehrte SoNed Leute,
ich bin gezwungenermaßen in eine Maßnahme der Firma Jobworking über das AMS Neunkirchen geraten.
Jetzt hat man mir den Notstand gestrichen weil ich mit dem Jobworker Herrn B. nicht in eine Firma vorstellen gefahren bin.
Da Ich es als erniedrigend und als einschränkung der persönlichen Freiheit halt finde mit dem Jobworker auf meiner Seite mit dem Personalchef ein Bewerbungsgespräch führen soll.
Ich habe im Forum auch gelesen das ,dass Rechtwiedrig ist.
Kann ich von Ihnen rechtliche Hilfe erwarten.Meine Dokumente dazu und genauere Details kann ich Ihnen per Mail schicken.

Antwort:
Ihnen ist rechtswidrig der Bezug gesperrt worden. Wir werden sie unterstützen!
Senden sie mir die Details und Dokumente!

Kopieren sie die verlinkten Seiten, auch diesen Eintrag/Antwort und übergeben sie diese Kopien, mit einer Klagsdrohung, ihrer BetreuerIn . Die Übergabe lassen sie sich auf einer Kopie für sie bestätigen!
Sagen sie, wenn die Sperre nicht sofort zurück genommen wird, werden
SoNed-ArbeitslosensprecherIn eine Klage wegen Amtsmissbrauch / Nötigung unterstützen.
Ich denke, dass ihr(e) BetreuerIn die Sperre sofort aufheben wird, da sie auch persönlich dafür haftet!

Ansonsten ist der weitere Weg - Bescheid über Sperre abzuwarten und sofort Berufung, mit VwGH-Erkenntnisse als Begründung, einlegen! Klage vorbereiten!
AMS-Projekt ist rechtswidrig! (zu beachten Rechtssatz)

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Rechtssatz:
Vermittlung des Arbeitsplatzes ist nach dem Gesetz ausschließlich von der
regionalen Geschäftsstelle des AMS wahrzunehmen.
Vor allem sich von Mitarbeitern dieses Unternehmens bei der Bewerbung vertreten zu lassen bzw. diesen Personen "das Moderieren und Begleiten des
Vorstellungsgespräches und in weiterer Folge für die ersten beiden
Monate des Arbeitsverhältnisses" zu überlassen - eine Art "Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose" gemahnende Eingriffe in das Privatleben Arbeitsuchender
bietet das Gesetz keine Grundlage.

22.03.2007 um 23.03 Uhr - von F. V. - positive Rückmeldung


Wie versprochen schildere ich jetzt meinen Fall und wie alles gut
gegangen ist.
Mein Vertrag beim AMS belief sich nur bis 15.Februar und der sollte
verlängert werden.
Jedoch war ich schon ab Anfang Februar bei der Kursteilnahme von itworks
tätig. Dort wurde mir versichert, dass ich solange ich in diesem Kurs bin
keine Antragsverlängerung benötige. Da ich ein sehr skeptischer Mensch
bin, ging ich doch noch vor dem 15.Februar zur Rechnungsstelle vom AMS um
eine Verlängerung zu bekommen. Von dort aus wurde ich zu meiner Beraterin
geschickt, die mir wiederum lang und breit erklärt hat das dies nicht
notwendig ist, solange ich in dem Kurs von itworks gemeldet bin. Sie hat
es mir mit solchen Worten geschildert, dass ich das ohnehin schon erklärt
bekommen hab und ob ich mir überhaupt nichts merken kann. Danach hab ich
mich auch bei der Sozialpädagogin von itworks informiert und mir wurde das
gleiche erklärt, nämlich das alles kein Problem ist. Wie du dir jetzt
denken kannst wurde ich ab dem 16.Februar natürlich gesperrt. Anfang März
bin ich dann zu euch gegangen (hab es selber nicht früher erfahren, dass
ich gesperrt war) und hab eine neue Antragsverlängerung ausgefüllt. Wie
mir auch schon von Euch erklärt worden ist, kann der letzte Satz über
der Unterschrift Wunder bewirken falls die Leute vom AMS sehen, dass man
sich auskennt bzw. andere Menschen die das tun hat.

Der Antrag wurde dann nachträglich bewilligt und ich hab auch schon mein
Geld bekommen.

22.03.2007 um 15.49 Uhr - von Wo. Me. - VwGH


Hallo liebe Leidensgenossen, sollten in diversen Berichten Urteile vom VwGh enthalten sein, und ihr braucht den genauen Inhalt dann schaut hier nach:

http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/

Grüße aus Wien

22.03.2007 um 14.59 Uhr - von Re. E. - Sperre wegen Kündigung in der Probezeit!


sg herr
neue situation, habe aus gesundheitlichen gründen in der probezeit gekündigt. ams meint dass sie dass prüfen müsste ob eine n \"berücksichtigungswürdigen umstand für die selbstkündigung in der probezeit\" überhaupt anwendbar ist. Meine Frage ist nun anscheindend ist damit zu rechnen dass sie mir für 4-8 wochen die notstandshilfe sperren. wo kann man nachlesen was ein \"berücksichtiger umstand ist\"
kann man da nun was machen oder ist man da ganz ausgeliefert.
danke im voraus und nette grüsse

Antwort:
Bei Kündigung in der Probezeit gibt es keine Sperre?


20.27 Uhr von AMS-Mitarbeiter

Wenn es in der Probezeit war, gibts keine Sperre gem. §11. Dienstvertrag
anschauen, ob und wie lange die Probezeit vereinbart wurde. Bei uns wird das
bei Lösung des Dienstverhältnisses im 1. Monat nicht geprüft, weil davon
ausgegangen wird, daß das 1. Monat immer Probezeit ist. Ob das überall der
Fall war, weiß ich aber nicht.
Wurde mit der Firma keine Probezeit vereinbart, ist eine Probezeit im
Kollektivvertrag nicht vorgesehen oder war die Lösung außerhalb der
Probezeit, dann gibts diese "berücksichtigungswürdigen Gründe". Darunter
versteht man eben vorallem die gesundheitlichen Gründe. Wenn ein klares
Facharztgutachten vorliegt, wird die Selbstlösung nicht sanktioniert,
ansonsten ist eine Klärung über Amtsarzt erforderlich ob die Lösung aus ges.
Gründen zu Recht erfolgt ist.
Der Fall scheint mir suspekt: Denn wenn das AMS der Meinung ist, die Lösung
ist außerhalb der Probezeit erfolgt und der Kunde angibt, daß es aus
gesundheitlichen Gründen war, wäre der logische Schritt, daß sie Befunde
verlangen oder eine Amtsarztuntersuchung einleiten. Die Frage wäre auch, ob
mit dem Kunden überhaupt eine Niederschrift über die Lösung des
Dienstverhältnis aufgenommen wurde.

23.03.2007 um 11.32 Uhr - von AMS Serviceeinrichtung -
In der Probezeit doch Sperre?
JA !
Die Verhängung einer Sperrre bzw. Nichtsperre setzt genaue
Sachverhaltserhebungen voraus.
Liegen berücksichtigunswürdige Gründe vor, dann wird keine Sperrfrist zu
verhängen sein, liegen keine vor, dann kann eine Sperrfrist verhängt werden.
Der Grund, warum man auch bei Kündigung in der Probezeit eine Sperrfrist
verhängt ,liegt auch darin, dass bei einer gewährten Nachsicht im Falle der
Auflösung in der Probezeit der § 10 unterlaufen werden könnte, wenn
zugewiesene Besachäftigungen angetreten aber sofort wieder in der Probezeit
gelöst werden würden.

23.03.2007 um 13.51 Uhr von A.L. - ehrlich gesagt eine etwas kühne Rechtsmeinung!
Das eine Sperre in der Probezeit ohne Konsequenzen bleibt war auch ehrlich gesagt eine etwas kühne Rechtsmeinung. Da verstand das AMS in Wien schon vor mehr als 10 Jahren keinen Spaß außer man hatte Glück und der Betreuer ließ das unter den Tisch fallen.

Anmerkung:
Ob das AMS in Wien vor 10 Jahren Spaß verstand oder nicht, ist nicht richtungsweisend. Mit ziemlicher Sicherheit gab es zu jener Zeit genauso rechtswidrige Sperren!

23.03.2007 um 11.32 Uhr - von AMS- Mitarbeiter - Offensichtlich wird dies in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis unterschiedlich ausgelegt.

Ja, im Gesetz ist das nicht festzumachen. Offensichtlich haben da die
Juristen in den Landesgeschäftsstellen unterschiedliche Auffassungen und es
wird der §11 in den verschiedenen Bundesländern in der Praxis
unterschiedlich ausgelegt.
Mir ist natürlich nur die gängige Praxis in Oberösterreich bekannt, da wird
eine Kündigung in der Probezeit nicht sankioniert sondern nur bei
unberechtigtem vorzeitigen Austritt, Lösung Dienstnehmer und fristloser
Entlassung. Daß damit der §10 unterlaufen wird, das ist schon klar. Deshalb
wurde in Beschäftigungsprojekten bei uns generell keine Probezeit
vereinbart.
Meine private Meinung: Das ganze hat einen arbeitsrechtlichen Hintergrund.
Während der Probezeit kann bekanntlich das Dienstverhältnis ohne Angabe von
Gründen von beiden Seiten gelöst werden. Da ist es durchaus nicht unlogisch,
daß das AMS dann nicht nachträglich Gründe prüfen muß.
Man muß die Meinung des Ombudsmannes respektieren, ich habe leider keine
Ahnung, ob diese Ausführungen theoretisch sind, oder ob es tatsächlich
Landesgeschäftsstellen gibt, die eine Lösung in der Probezeit sanktionieren.

Frage: Gibt es in Wien eine Sperre bei einer Kündigung in der Probezeit? Danke

24.03.2007 um 8.02 Uhr - von AMS- Mitarbeiter3
Eine Kündigung -auch in der Probezeit- bedeutet selbstverschuldete Arbeitslosikeit und zieht grundsätzlich eine Sanktion nach § 11 AlVG (Sperre für 4 Wochen) nach sich.
Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ist aber immer zu prüfen, ob nicht "Nachsicht" erteilt werden kann (deshalb ist es auch wichtig, bei Aufnahme der Niederschrift auch Nachsichtsgründe anzugeben!).
Nachsichtsgründe sind auf jeden Fall arbeitsrechtliche Gründe, die zur Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigen.
Wenn also bei Beginn des Dienstvehältnisses eine Probezeit vereinbart wurde (oder z.B. der Kollektivvertrag ohnedies eine Probezeit vorsieht) ist bei Kündigung in der Probezeit Nachsicht zu erteilen und die Sperre nicht zu verhängen.
Bei Dienstverhältnissen, die vom AMS vermittelt worden sind, wird der Grund für eine Kündigung aber genaue hinterfragt, weil vermieden werden soll, dass eine Sanktion nach § 10 AlVG (mangelnde Arbeitswilligkeit) unterlaufen wird.

22.03.2007 um 13.53 Uhr - von nikita - Geschützte Bemessungsgrundlage


hallo christian
wie ist das mit der geschützten lohnklasse. ich werd jetzt mal etwas konkreter
bin 46 jahre hab von 1979 bis juli 2005 durchgehend bei einer firma gearbeitet hab im juni 2006 arbeitslosengeld beantragt welches mir für 39 wochen zusteht.
könnte das noch bis ende september beziehen wegen 3 monatigem krankenstand
+ 3 monatigem kursbesuch verlängert.
wenn ich also jetzt eine arbeit annehme. wie schauts dann aus mit der bemessung wenn ich innerhalb von od nach 28 wochen wieder arbeitslos werde. wie ist das nach 3 jahren
+ wie wirkt sich die geschützte lohnklasse aus hab übrigens im google diesbzgl nichts gefunden. herzlichen dank für deine bemühungen

Antwort:
§ 21 (8) ALVG
Hat ein Arbeitsloser das 45.LJ vollendet, so ist ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres Bruttoentgelt vorliegt.
Soweit das Gesetzeschinesisch.
Auf deutsch: Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen
Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.

22.03.2007 um 11.44 Uhr - von M. F. - Kurswechsel


Guten Tag!

Ich bin Bezieherin von Notstandshilfe und mir wurde vor 2 Wochen der Kurs FIT von meinem Berater aufgezwungen!
Mich interessiert die Technik aber überhaupt nicht!
Möchte eher in den Wellness-, Fitness- und Gesundheitsbereich gehen!
Habe auch vor in diese Richtung ein Studium zu beginnen!

Jetzt habe ich auf der Seite vom AMS diesen Kurs entdeckt:

MASTER AEROBIC - INSTRUCTOR
Bereich: Tourismus, Freizeit, Sport
Inhalt: Aerobic Basic - Instructor Diplom Dieser Kurs beinhaltet alle wichtigen Grundlagen des Aerobic-Unterrichtes. Er bildet die Basis zur Erlangung Deines Diplomes. ...........
Voraussetzungen: Nach Absolvierung der kompletten Schulungen 1 bis 4 kannst Du Deine Prüfung zum diplomierten MASTER AEROBIC - INSTRUCTOR ablegen.
Ziele: Einstieg für jeden angehenden Aerobic Trainer und weiter
Zielgruppe: Einstieg für jeden angehenden Aerobic Trainer und weiter
Seminarplätze: 12-15
Referent/Leiter: Peter & Marianne Picolin, Ingrid Piller, Markus Drda, Andy Vejrosta
Fördermöglichkeit: AMS

PLZ: 1220 Ort: Wien
Bundesland: Wien
WWW: http://www.theacademy.at/

Ja, und da hier ja dabei steht, dass das AMS diesen Kurs fördert, wollte ich wissen, ob ich wechseln kann bzw ob das AMS den Kurs komplett oder nur teilweise bezahlt?!

Außerdem gibt es auch andere Kurse in diesem Bereich. Diese werden von \"The Academy\" veranstaltet.
Meinen Berater will ich nicht fragen, da ich absolut nicht mit ihm klar komme!

Über Antwort und Hilfe bedanke ich mich jetzt schon!

PS: Bin beim AMS Währinger Gürtel (9. Bezirk) gemeldet! LG

Antwort:
Für das AMS ist wichtig, dass ein Kurs die Möglichkeit schafft, das Gelernte beruflich umzusetzen/nützen zu können.
Sie müssen sich mit dem AMS in Verbindung setzen. Wenn sie mit ihrem Berater nicht klar kommen gehen sie zum Vorgesetzten.
Überzeugen sie ihren AMS-Gesprächspartner, dass der Kurs genau das Richtige für sie ist und das Gelernte zum neuen Beruf wird!

22.03.2007 um 9.56 Uhr - von Gati - Sperre wegen Unfall


Hallo, großartige Seite bin durch Zufall draufgestossen und werde wohl öfters hier reinschauen ;-)

Mein konkretes Problem: Ich wurde bei meiner letzten Arbeitsstelle fristlos entlassen (habe mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall gebaut). Daher bekomme ich wohl vom Arbeitsamt eine mehrwöchige Sperre. War, nachdem ich eben entlassen wurde und mich arbeitslos gemeldet habe, teilweise in Krankenstand. Bekomme ich wenigstens für meine Tage im Krankenstand Krankengeld? Oder bekomme ich auch da nichts, weil ich ja beim AMS gesperrt bin?
Danke schonmal für Euren Support, tschüss, Gati!

Antwort:
Sie bekommen Krankengeld! Aber um die Krankenstandsdauer verlängert sich die Sperrzeit.
Die aber m.M. unzulässig ist, da ihnen bei der Kündigung kein schuldhaftes Verhalten anzulasten ist!
Falls die Frist noch nicht abgelaufen ist, Berufung auf den Sperr-Bescheid einlegen.

An alle Leser/Betroffene aus und um Wien!
Bei Problemen besuchen sie die Rechtsberatung der Arbeitsloseninitiative
AMSand

Stiftgasse 8

1070 Wien

Amerlinghaus
jeden Dienstag ab 19 Uhr
Ein engagiertes ehrenamtliches Team bietet kostenlose und kompetente Beratung im Bereich Pensionsrecht (Emil) / Arbeitslosenrecht (Peter, Stefan) und Maria die das Studium der Psychologie in Kürze beenden wird, die belastende Situation der Arbeitslosigkeit kennt und daher grosse psychologische Stütze ist!
Conte, Andrea, Karl, Christine, Alexander, Hannes und die restlichen Mitglieder stehen für unermüdlichen Einsatz der über Wien hinaus die Position der Arbeitslosen /sozial Schwachen in Österreich stärkt. Dafür ein Danke!

Neben der Rechtsberatung können sie dort auch wieder Mensch sein/werden!

22.03.2007 um 0.27 Uhr - von Os. - zum thema Vorstellungsbeihilfe:


hallo,
soll morgen zu einer firma vorstellen gehen, die ca. 60 km entfernt ist, war deshalb heute im ams schärding und habe nach einer vorstellungsbeihilfe gefragt. mein berater sowie der geschäftsleiter haben gesagt das nur ein bahnticket bzw. der bus bezahlt wird. die fahrt mit dem eigenen pkw wird nicht bezahlt. habe sie natürlich darauf hin gewiesen dass es aber auf der ams homepage anders steht. darauf hin sagte der geschäftsleiter das auf der homepage viel steht, was da steht interessiert ihn nicht, es liegt im ermessen der geschäftsstelle obs bezahlt wird oder nicht und wenns mir das nun bezahlen dann müssens das bei 100 anderen auch noch tun, deshalb gibts für private fahrt mit eigenen pkw kein geld, pasta!
soviel zur Vorstellungsbeihilfe und den angaben auf der ams hp. lg cl.

Antwort:
Diesbezüglich an die Landesgeschäftsstelle OÖ Dr. Obrovski und Ombudsfrau Dr.
Christina Seiberl ams.oberoesterreich@ams.at
tel. 0732/6963 DW 20730 . wenden.

16.00 Uhr von MyRight
Typisch AMS,
hartnäckig bleiben, wieder und wieder verlangen. Beschwerde schreiben und eine schriftliche Stellungnahme verlangen, soll sich auch Dr. Herbert Buchinger mit der Angelegenheit befassen - herbert.buchinger@ams.at

21.03.2007 um 19.14 Uhr - von L. - Krankenstand


abz* FIT Perspektivenerweiterung

Hatte heute meinen AMS Termin. Meine Beraterin wollte mich gleich wieder Losschicken zu oben genannten. Ich habe sie erinnert das ich eine bevorstehende Augenoperation habe. Wieso wußte sie davon nichts mehr wenn sie das angeblich schon am 19.3.2007 im Computer eingegeben hat ? Ich habe sie gefragt ob ihr auch klar sei, das ich von abz* ein Praktikum machen muß. Ihre Antwort war; sie mache die Gesetze nicht, ich solle mich bei Politikern beschweren, denn die wollen uns Langzeitarbeitslose in solchen Einrichtungen verschwinden sehen.
Das heißt, nach meiner Operation bin ich dem Hilflos ausgeliefert und werde irgendwo im Nirvana versenkt um die Statistik zu beschönigen.

Muß ich mich eingentlich krank schreiben lassen bevor, oder Nachdem ich operiert wurde ? Oder brauche ich mich gar nicht krank melden, weil ich in keinem Kurs stecke zur Zeit ? Ich war noch nie im Krankenstand als Arbeitslose, deshalb auch keine Erfahrung wie sich das verhält. Danke.

Antwort:
Verhält sich wie bei einem Arbeitsvervältnis. Ab Krankenmeldung brauchen sie nicht mehr in den Kurs - Ein Kurs-fernbleiben erfordert eine Krankschreibung.
Im Krankenstand bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa und zählen nicht mehr als arbeitslos. Wenn ihre Betreuerin davon weiss, werden sie in den Krankenstand müssen.
Praktikum
Es kann niemand dazu gezwungen werden, Gratis-Arbeit zu leisten. Die jeweils geleistete Arbeit in einem sogenannten „Praktikum“ sollte von dem/der betreffenden Arbeitslosen dokumentiert werden, damit er/sie den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern kann.

21.03.2007 um 16.38 Uhr - von W. - Vereitelung


Habe folgendes Problem:
Ich habe eine nette AMS-Betreuerin, die mir wirklich nur TEILZEIT - STELLEN (möchte nur TZ Vormittags arbeiten) vermittelt, obwohl ich Notstand beziehe und somit auch Ganztagsstellen annehmen müsste.
Nun war ich mich bei einer FA. vorstellen, die jedoch nur nachmittags eine TZ Stelle zu besetzen hat. Nun habe ich Angst, wenn ich diese Stelle vereitle, dass dies dann zu einer anderen Person bei meinem AMS gelang und ich somit meine Notstandshilfe (ist zwar nicht viel - aber trotzdem) für 6 Wochen gesperrt bekomme.
Kann man da vorab mit dem AMS sprechen oder ist vereitelt automatisch gesperrt?
MFG

Antwort:
Vereitelung führt zur Sperre!
Mir scheint sie haben eine angenehme Betreuerin! Mit der können sie vielleicht reden! Versuchen sie es!

21.03.2007 um 13.29 Uhr - von Roswitha - Leasingfirma


Bin Notstandshilfebezieherin.
Mir wurde vor ca. 2 Jahren von einer Leasingfirma (Beschäftigung direkt im Betrieb) die NH für 6 Wochen gesperrt, da ich die Stelle von mir aus absagte.
Nun soll ich mich wieder bei der gleichen Firma vorstellen.
Sollte ich wieder absagen, wird mir dann die NH nochmals gesperrt, obwohl es sich um die gleiche Firma handelt?
Diese Firma hat einen sehr großen Personalwechsel und ich könnte mir nicht vorstellen dort zu arbeiten, da ich auch noch verärgert bin bzgl. der Mitteilung der Leasingfirma an das AMS vor 2 Jahren und meiner daraus resultierenden 6-wöchigen Sperre.
Was kann ich am besten machen?

Antwort:
Ich kann ihnen leider nicht mehr sagen, als das wir uns beim nächsten Rechtsanwalttermin Anfang April damit (Leasingfirmen) beschäftigen werden.
Achten sie auf arbeitsrechtliche Vorgaben. Wie werden Stehzeiten entlohnt? Dienstzettel - Arbeitsaufgaben, Urlaub, Arbeitszeit, Kollektivlohn etc.
Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?
Unterschreiben sie nicht gleich sondern lassen sie den Vertrag von der AK überprüfen!
zu Leasingfirma

22.03.2007 um 12.00 Uhr
Ist es möglich auch 2 mal (innerhalb von 2 Jahren) wegen der gleichen Firma die Notstandshilfe gesperrt zu bekommen?

Antwort:
Ja!

Sperren wegen Leasingfirmen sind unzulässig!
Grund: Das AMS darf Befugnisse nicht an Dritte delegieren!
Wir werden das noch genau mit dem RA durchnehmen! Vorsicht ist geboten!
Bei Sperren, "wegen Weigerung sich von Leasingfirmen einstellen/vermitteln zu lassen", in Berufung gehen! Muss zur erfolgreichen Berufung führen! (Ohne Gewähr)

VwGH Rechtssatz Veröffentlichungsdatum 20050530
Eine sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit unterscheidet sich nach dem aus dem Gesetzeswortlaut abzuleitenden Konzept des Gesetzgebers von der bloßen Vermittlung durch die regionale Geschäftsstelle dadurch, dass sich eine Arbeitsmöglichkeit in der Regel erst dann "bieten" wird, wenn es entweder nur mehr am Dienstnehmer liegt, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, oder wenn zumindest der potenzielle Dienstgeber (oder ein von diesem Bevollmächtigter) direkt mit der arbeitssuchenden Person in Kontakt tritt (oder sich ein solcher Kontakt z.B. im Zuge einer "Jobbörse" ergibt und ihr (zumindest) ein Vorstellungsgespräch offeriert. Hat hingegen der Arbeitslose mit einem potenziellen Dienstgeber auf Grund ihm bekannt gegebener näherer Daten zum Zwecke der Vereinbarung eines Vorstellungsgesprächs erst von sich aus Kontakt aufzunehmen, dann liegt Vermittlung vor, die - soll sie für den Fall der Weigerung oder Vereitelung nach § 10 AlVG sanktioniert werden - nach dem Gesetz ausschließlich der regionalen Geschäftsstelle des AMS übertragen ist.

21.03.2007 um 13.29 Uhr - von Clau. - 2,60 euro am tag!!


Hallo, hätte da eine frage: bin seit august 2006 arbeitslos, seit ende februar im Notstand. mein anspruch war 16 euro am tag, jetzt im ns 2,60 euro am tag!! meine frage: kann das möglich sein?? habe eine tochter mit 8 jahren und einen lebensgefährten der 950 euro netto verdient. mfg claudia p.s jetzt schon danke für die mühe

Antwort:
Ich befürchte ja!
In der Notstandshilfe wird leider das Partnereinkommen angerechnet! Verlangen sie aber zur Sicherheit einen Bemessungsbescheid

21.03.2007 um 21.47 Uhr - von AMS Mitarbeiter
Weil Sie vorher einen so niedrigen ALG-Satz hatten, ist das so vorstellbar. Leider. Wenn Sie einen Kredit für Wohnung oder Hausbau haben, haben sie den auch angegeben? Wenn der in der Zeit aufgenommen wurde, als Sie noch beschäftigt waren, würden die mtl. Rückzahlungen zur Hälfte als Freigrenze angerechnet. Falls nicht, wirds leider stimmen.

21.03.2007 um 13.24 Uhr - von Martin - 5 mails und 10 briefe in 3 tagen das ist doch terror!


hallo eine frage!
wenn ich meinen hauptwohnsitz von traun nach linz verlege dann muss ich nicht aufs ams traun sondern nach linz oder?
es geht um folgendes ich möchte weg von meiner beraterin weil sie schickt mir innerhalb von 3 tagen 10 briefe mit stellungsvorschlägen aber nur leasingfirmen!
und ich habe ihr gesagt ich will keine leasingfirmen ich habe nur schlechte ergahrungen gemacht mit dieser moderenen sklaverei!
ausserdem schickt sie mir sachen zu die überhaupt nicht meiner qualifikation entsprechen obwohl ich erst 2 wochen AL bin und noch nicht mal meinen antrag abgegeben habe!.
5 mails und 10 briefe in 3 tagen das ist doch terror!
wie soll man das eigentlich bewerkstelligen?
und noch was ich sagte ich habe gerade kein auto habe aber den fs B fahre gerade mit dem auto meiner lebensgefährten!aber kein eigenes und das habe ich ihr gesagt und sie schickt mich von linz nach wels vorstellen obwohl ich sagte das istz mir zu weit!
am 10 april habe ich meinen nächsten termin bei ihr!
ich möchte das umghen und mich ummelden damit ich nicht wieder zu dieser wahnsinnigen muss!
muss ich diese stellungsvorschläge zu meinem neuen berater mitnehmen?
also das ams ist ein wahnsinnigenverein da kann man sagen was man will das ist denen egal!
bitte um antwort! mfg martin

Antwort:
Ja mit dem Bezirk wechseln sie dann auch zu einer anderen Geschäftsstelle. Ich vermute, dass ihr Akt und die Einträge mitwandern. Computerzeitalter!

Kontaktieren sie den Vorgesetzten ihrer Beraterin und die
Ombudsfrau Dr. Christina Seiberl ams.oberoesterreich@ams.at
tel. 0732/6963 DW 20730 .
Und klären sie das ab! Kann nur besser werden!
Nur mit PKW?


Vorstellungsbeihilfe

21.03.2007 um 21.40 Uhr - von AMS Mitarbeiter -
Es ist ein Irrtum zu glauben, alle Stellenvorschläge gehen von dem Berater oder der Beraterin aus. Die Mehrzahl der Stellenvorschläge werden von dem verschickt, der für die Betreuung der Firma (in dem Fall der Leasingfirma) zuständig ist, und der sitzt in der Geschäftsstelle in der die Leasingfirma den Sitz hat. Er kennt also u.U. nicht einmal die regionalen Verhältnisse.

22.03.2007 um 14.54 Uhr - von Ombudsmann Dr. Prettner AMS Tirol - Beraterwechsel
ad 1.) Im Prinzip ja. Ich gehe dabei so vor, dass ich frage, warum soll es
zu einem BeraterInnenwechsel kommen. Liegen die Probleme, worin könnte die
Lösung bestehen ?
Eine gute Führungskraft sollte auch erkennen, ob ein Beratungswechsel
notwendig ist oder nicht.
Der in der Praxis durchgespielte Vorgang beim Wunsch nach einem
Beratungswechsel: Vorsprache bei der Führungskraft, äußern des Wunsches mit
den Gründen warum. Sollte ein Lösungsversuch keinen Erfolg zeigen, ist ein
Beratungswechsel sicher gerechtfertigt, da bei einer weiteren Dauer des
Betreuungsverhältnisses es zu keinem Ergebnis kommt.
Nochmals auf die Frage zurückkommend: ja, aber beide Seiten sollten offen
für ev. Lösungen sein.

ad 2.) Ich gehe davon aus, mir würde das passieren, dass ich vom AMS
innerhalb von drei Tagen 10 Briefe ( handelt es sich hier um
Stellenvorschläge ?) und fünf E-Mails erhalten, dass das
Betreuungdsverhältnis empfindlich gestört ist.
( siehe dtv "Wörterbuch der deutschen Sprache": Schikane: böswillig
bereitete Schwierigkeiten unter Ausnutzung einer Machtposition).
So etwas darf nicht passieren, nirgends ! Daher mein Ratschlag in einer
solchen Situation: weg mit dem Konflikt vom Konfliktort: Diese Beschwerde
bei der zuständigen Ombudsstelle ( also einem neutralen Ort) vorbringen.
Sollte die Frage 1 mit der Frage 2 zusammenhängen, dann würde ich sagen: ja!

20.03.2007 um 22.18 Uhr - von Joh. - Höhe der Notstandshilfe?


Hallo ich habe eine Frage!
Bin seit 18.07.06 arbeitslos,mache eine umschulung zum Mechatroniker am 7.Mai 07! Bin seit 13.02.07 in Notstand weil die nichts weiter gebracht haben! (das dauert bei denen)
Bin am 24.01.07 Vater geworden!
1: Wurde nicht informiert bei der Betreuerin das ich Notstand beantragen muss,obwohl ich bei Ihr war. Ist zwar im nachhinein zurück bezahlt worden,aber sie hat mir auch nicht gesagt das ich die Geburtsurkunde von meinen Sohn innerhalb einer Woche abgeben muss! Bin jezt also um 16 Tage Familien zuschuss umgefallen !
Kann man da was machen noch! Kann man eine neuen Betreuer verlangen!
Bekomme jetzt 10 Euro am Tag mit familien zuschlag! Vorher habe ich 29,25 Euro am Tag bekommen(Arbeitslose)!Meine Lebensgefährtin bekommt Wochengeld noch 40 Euro am Tag! Kann das richtig sein 300 Euro im Monat das ist ja lächerlich,jetzt wo ein kind auch da ist!
mfg

Antwort:
In der Notstandshilfe wird leider das Partnereinkommen angerechnet! Verlangen sie einen Bemessungsbescheid - dagegen können sie dann berufen! Darin geben sie die fehlende Aufklärung über den Familienzuschuss an!

Gehen sie zum Vorgesetzten ihrer Beraterin und verlangen einen andere(n) BetreuerIn! Auch schriftlich - eingeschrieben oder Schriftstücke abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!

Ich gratuliere ihnen und ihrer Lebensgefährtin zur Geburt eures Kindes! Lasst euch das Elternglück nicht vermiesen! Alles Gute!

20.03.2007 um 20.25 Uhr - von E. B. - Kürzung der NS war Fehler vom AMS
Rückmeldung / 17.03.2007


Lieber Herr Moser,
ich wollte Ihnen nur kurz mitteilen, dass ich heute einen Anruf der AMS Landesgeschäftsstelle Wien erhielt. Die zuständige Dame erklärte mir, dass auf Grund meiner Anfrage, bzw. auch der Anfrage des Volksanwaltes, betreffend meine Kürzung der NS der Fehler am AMS liegt. Sie hätten eine falsche Eingabe gebucht, und würden mir nun die Differenzen nachbezahlen. Außerdem würde ich neu berechnet werden; und ich sollte den Fehler entschuldigen !!! Die Dame würde auch den Volksanwalt in Kenntnis setzen, dass die Sachlage nun geklärt ist, und ich eben meine Differenz ausbezahlt bekommen würde.

Man muss sich nur auf die Füße stellen ;)

Vielen Dank auf alle Fälle für Ihre Hilfe und Ihre Infos. Und ich hoffe, dass ich mich gegebenenfalls wieder an Sie wenden kann.

AMSand habe ich auch schon kontaktiert; leider kam diese Rückantwort in meinen SPAM Filter. Ich habe allerdings um Neuzusendung des Mails gebeten, es aber noch nicht erhalten. Wie dem auch sei, die Klärung meines Falles hat sich ja heute zum Teil schon erledigt.
Liebe Grüße

Anmerkung:
Ich bin froh und es freud mich, dass die Anfrage an das AMS den Irrtum offenlegte, muss aber gestehen, dass ich bei Fragen der Bezugsberechnung keine genaue Auskunft geben kann und in Zukunft, wie beim Eintrag darüber, empfehlen werde einen Antrag auf Bemessungsbescheid zu stellen.

20.03.2007 um 16.48 Uhr - von Mario - Arbeitslosengeld nach Ausbildung?


Hallo ich habe eine wichtige Frage!

Ich besuche derzeit eine Ausbildung zum Maschinenbautechniker im BFI dies wird durch das AMS finanziert.

diese Ausbildung schließe ich mit Ende diesen Monates ab.
Die Lehrabschlußprüfung ist ab 11.04!

Ich habe heute mit dem AMS telefoniert weil ich mich wegen einer weiteren Finanziellen Unterstützung ab April erkundigen wollte!

Ich bekamm als Antwort das ich mich 1. wieder bei meiner Mutter mitversichern lassen muss.
und 2. das für mich doch ein sehr großes Problem darstellt und mich auch ziemlich fertig macht ist das ich keinerlei Anspruch auf weiter Finanzielle Unterstützung hätte weil ich noch nicht die 6 mon Durchgearbeitet habe. sondern nur immer so Aushilfsjobs, Praktikantenjobs und der gleichen.

Ich habe zwar schon ein paar Bewerbungen am laufen aber bei keiner der Firmen könnt ich mir sicher sein das ich aufgenommen werde und ich mache mir schön langsam Sorgen um meine Finanzielle Zukunft!
Wohne zwar bei meiner Mutter nur ist diese alleinverdienerin und kann mich schlecht mitziehn Finanziell da sie selber aufpassn muss wo das Geld ausgegeben wird.

Und was ist wenn ich länger Arbeitssuchen dann bleibe?! habe zwar noch Rücklagen auf dem Konto aber selbst die dürften mal aufgebraucht sein.

Das komische ist nur das ich vor ein paar Jahren als ich über diese Ausbildungsmöglichkeit informiert wurde gesagt bekommen habe von einem anderen Betreuer das ich selbst wenn ich nach dieser Ausbildung Arbeitslos sein sollte ich Anspruch auf eine Finanzielle unterstützung hätte.

Ist es jetzt wirklich so das ich sollte ich ne längere Zeit arbeitslos bleiben ich praktisch vor dem NICHTS stehe?!

Hoffe es kann mir hier geholfen werden da mich das jetzt schon ziemlich fertig macht und ich mich auch nicht wirklich auf den Stoff den ich für die LAP lernen sollte konzentrieren kann!

Mfg Mario

Antwort:
Ich werde mich noch genau erkundigen.
Jetzt lassen sie sich auf keinen Fall ablenken. Konzentrieren sie sich auf die Prüfung! Den eines ist klar! Facharbeiter werden gebraucht und die Chancen auf eine Anstellung sind nach abgeschlossener Ausbildung ungleich höher!
Kommt noch eine höhere Entlohnung und interessantere Tätigkeit dazu! Alles Gute!

Leider habe ich eine schlechte Nachricht!
23.03.2007 um 8.35 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3
Eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, die beim Besuch von Ausbildungen, Maßnahmen, etc. vom AMS gezahlt werden kann ist nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Durch den Besuch von AMS-Kursen werden daher keine Zeiten für einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben!

Anmerkung:
Hallo Mario lass dich nicht verunsichern. Umso mehr ist es wichtig, dass du dich auf die positive Erledigung der Prüfung konzentrierst. Wobei ich weiss, dass diese Äusserung auch wieder Druck erzeugen könnte! Lass jeden Druck abgleiten. Nimm dir Zeit zum lernen. Wissen hilft gegen übermässige Nervösität und lässt dich dann die Prüfungen auch schaffen! Zugleich hast du dann gute Chancen auf einen Beruf, was den fehlenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht so wichtig macht! Freue mich und warte auf positive Rückmeldung deiner Prüfung! Ich halte dir die Daumen! Wenn du lernst, klappt es!
Wenn die Ausbildung vorbei ist, überlegen wir weiter - was zu tun ist! Alles Gute!

20.03.2007 um 10.47 Uhr - von Ka. G. - Stellenannahme verweigern


Wenn ich bei einer Firma die Stellenannahme verweigere, muss ich dann beim AMS einen Grund bekannt geben - warum? (Nehme natürlich die 6-wöchentliche Sperre in kauf!)

Antwort:
Nein, Verweigerung heisst 6 Wochen Sperre - Eine weitere Sperre innerhalb eines Jahres 8 Wochen.
Wäre nur in ihrem Interesse wenn die Begründung eine Sperre verhindern würde!

19.03.2007 um 17.43 Uhr - von MyRight - Statistik?


MärchenOnkel Bartenstein!!

Erstmals zweistelliges Minus bei ArbeitslosenzahlenArbeitslosigkeit sinkt um 11,2 Prozent, Beschäftigung steigt.............

Unglaublich, diese Unverfrorenheit und Verlogenheit des ÖVP Ministers.

Schaut man auf der AMS Homepage vorbei ist wie nicht anders zu erwarten seit Monaten folgendes Zahlenspiel gleich.

Jobangebote um die 42.000
Bewerbungen um die 204.000

An diesen Zahlen ändert sich seit Monaten nichts........!!!

Also das minus kann nur bedeuten das die Zuweisung zu Deppenkursen, SÖB, GBP, Vereine und ähnliches steigt aber die Beschäftigung nicht.

Bartenstein floppt seit Jahren.

Quelle:

Anmerkung
Bekannt ist, dass z. Bsp. die Kurszuweisungen vor Ablauf eines Jahres Arbeitslosigkeit System ist und die Langzeitarbeitslosigkeit verhindert!
Bezugssperre, Krankenstand, Unterlassung der Arbeitslosmeldung aus Angst/Scham usw. schlägt sich positiv auf die Arbeitslosigkeitsstatistik nieder!

Kriminalität
Seit dem Regierungsantritt der Schwarz/Blau/Orangen Koalition nahm die Kriminalität stark zu. In manchen Jahren gab es einen Anstieg um ca 26%.
Ist nachvollziehbar, wovon sollen die Arbeitslosen denen der Bezug "rechtswidrig" gesperrt wurde sonst leben.
Diese Explosion der Kriminalität hat die vergangene / (jetzige?) Regierung-Bartenstein und deren Handlanger zu verantworten!

19.03.2007 um 17.26 Uhr - von Sa. - Überschussauszahlung aus Vermietung und Verpachtung


Beziehe nun schon das 5. Jahr Notstandshilfe und habe neu seit ca. 3 Jahren von meinem Vater einen 20% Anteil eines Mietshauses geschenkt bekommen, wo ich eine Überschussauszahlung aus Vermietung und Verpachtung einmal jährlich im Folgejahr erhalten. (ca 5.000 Euro).
Mit dem AMS wurde vereinbart, dass ich einen Einkommensteuerbescheid mache (Vom Finanzamt aus müsste ich diesen nicht mache, das es unter 10.000,-- Euro sind.) und diesen dann dem AMS einreiche. (Habe ich auch immer gemacht).
Der Einkommensteuerbescheid machte natürlich immer 0,-- Euro aus.
Anhand es EK-Bescheids wird meine Notstandshilfe vom AMS im Nachhinein rückgerechnet oder so.
Bis dato musste ich dem AMS jedoch noch nie etwas zurückzahlen.

Meine Frage:
Wie lange im Nachhinein kann das AMS eine Rückforderung machen.

Antwort: AMS-Mitarbeiter3

zu unterscheiden ist hier
1) einkommen aus vermietung und verpachtung
2) einkommen aus beschäftigung

bei 1) hat ein einkommen unter der geringfügigkeitsgrenze keinerlei auswirkungen, aber jeder cent darüber verringert 1:1 die höhe der NH
bei 2) vernichtet ein einkommen über der geringfügigkeitsgrenze den anspruch

vorliegender fall würde meiner ansicht nach unter 1) fallen.
2) würde dann in betracht kommen, wenn zur vermietung zusatzleistungen (z.B. frühstück -gewerbliche vermietung) kommen.
rückfordern kann das AMS binnen 5 jahren ab kenntnis eines sachverhaltes.

noch was: wenn jemand selbständig erwerbstätig ist und dies dem AMS gemeldet hat, darf (nach vorliegen des einkommensteuerbescheides) die rückforderung die höhe des erzielten einkommens nicht übersteigen.

18.03.2007 um 19.58 Uhr - von Gerda - Nacken-Muskulaturverhärtung!


Ich bin beim AMS gemeldet und habe durch die Gastronomie eine Schulter und Nacken-Muskulaturverhärtung! Ich habe das auch bekannt gegeben und bin trozdem als Kellnerin vermittelt worden! (Frechheit!!) Mein behandelnder Arzt meint, wenn ich so weiter mache kann ich spätestens in 15 Jahren völlig einpacken, weill ich meinen Kopf nicht mehr bewegen kann und das ist jetzt schon nicht mehr Reperierbar ist. (Ich bin erst 20 Jahre!!) Was kann ich machen, dass ich neue Jobangebote bekomme, die nichts mit der Gastronomie zu tun haben? Fg Gerda

Antwort:
Sie brauchen ein ärztliches Attest von einem Facharzt, dass ein Berufsverbot im Bereich der Gastronomie / Kellnerin zum Inhalt hat.

Besser weil gratis, bestehen sie beim AMS auf Weisung zum Amtsarzt!
Ihr behandelter Arzt soll ihnen ein Schreiben mit dieser Empfehlung, dass auch ihre Beschwerden bestätigt und die weitere Tätigkeit in diesem Beruf verbietet, mitgeben! Reden sie mit ihm!

18.03.2007 um 17.17 Uhr - von L. - Hier ist man noch Mensch


Sehr geehrter Herr Moser !
Ich muß Ihnen ein Kompliment machen. Sie lassen keinen "im Regen stehen". Ihre Antworten auf Anfragen, kommen schnell und sind immer Hilfreich. "SoNed" ist eine Super Seite und man sieht das wir immer mehr werden die Probleme mit Arbeitsämtern, Kursmassnahmen etc. haben. Ich fühle mich auf Ihrer Seite gut Aufgehoben und nicht alleine gelassen. Viele Wertvolle Tipps von Arbeitslosen für Arbeitslose. Hier ist man noch Mensch.
Dafür meinen Respekt und größte Hochachtung vor Ihnen und Ihren Ratschlägen.
Herzlichen Dank und Liebe Grüße, L.

Antwort:
Danke!

17.03.2007 um 23.03 Uhr - von Martina - Bemessungsbescheid


Hallo!
Hätte wiedereinmal eine Frage als vor einigen Jahren AL beantragte fragte mich die Dame ob ich Alimente bekomme(Habe 2 Kinder)mein Lebensgrfähte auch Vater meiner Kinder wohnt seit 12 Jahren bei uns.Ich verneinte .Sie sagte ich muss vom Gericht einen Bescheid bekommen haben habe ich aber nicht .Wir mussten darauf hin einen Zettel unterschreiben das ich keine Alimente beziehe.Sie sah in einen Buch nach wieviel ich bekommen würde(Alimente).Meine Frage nun wird das jetzt trotzdem mitberechnet ?Bin jetzt schon in der NH aber kann es sein das ich schon vorher falsch berechnet wurde?Bitte um Hilfe und ein grosses Lob an Euch was Ihr hier leistet auch das AMSand Team!

Antwort:
In Berechnungsfragen bin ich nicht kompetent. Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid. Dieser wird ihnen die Anrechnung auflisten. Bei Unstimmigkeiten können sie dann dagegen berufen.
Muster für Antrag

von MyRight
Arbeitslosengelderrechner (ungefähre Berechnung)

17.03.2007 um 22.13 Uhr - von E. B. - Kurszwang rechtswidrig


Kürzung der Notstandshilfe??? Ich habe schon einmal angefragt, aber es kann mir keiner wirklich Auskunft geben, warum mir die Notstandshilfe gekürzt wird.
Grund: Ich MUSS einen sogenannten Kurs bei der Bandgesellschaft besuchen. Diesen Kurs hat mir das AMS aufgezwungen - sonst Sperrung der NS. Nachdem ich es psychisch dort nich schaffe, da es eine Behindertenanstalt ist, habe ich mich mit den Betreuern einigen können, dass ich nur auf Teilzeit dort sitze. Und jetzt erhalte ich weniger NS als vorher. Kann dieses mit der Teilzeitanwesenheit zu tun haben???? Weiß da jemand Bescheid ?
Ich möchte nochmals erwähnen, dass ich NUR durch eine unheilbare gutartige Erbkrankheit eine 70% Behinderung habe, sonst aber gesund und normal bin; aber trotzdem in dieser Behindertenwerkstätte meine Zeit absitzen muss. Dieser Kurs handelt eigentlich nur vom dort sitzen und warten, dass man quer durch Wien geschickt wird, um anderen Personen die Büros und die Toiletten zu putzen.

Lehnt man diesen Kurs aber eben ab, wird die NS für 6 Wochen gestrichen.

Antwort: (ohne Gewähr)
Sie bekommen den aliquoten Teil weil sie Teilzeit arbeiten!
Dieser Kurs muss freiwillig sein!
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.


Siehe auch BMWA - Weisung

Ausserdem wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, der eine an den tatsächlichen Diensten orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen zwischen Arbeitnehmern verbietet.
( Gleichen Lohn für gleiche Tätigkeit )

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit nur durch das AMS)

Transitarbeitsplätze dürfen nicht mehr sanktioniert werden


Falls dort wer freiwillig arbeiten möchte, so gibt es seit 1.01.2007 einen Kollektivvertrag für TransitmitarbeiterInnen.pdf der zur Anwendung kommen muss.

Bei Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) Androhung handelt es sich um Amtsmissbrauch Nötigung Anzeige und Klage sind möglich/nötig.

Bitte betroffene Arbeitslose informieren!

18.03.2007
sie können sich an den volksanwalt wenden. wäre zusätzlich auch wichtig.
ONLINE-BESCHWERDEFORMULAR
http://www.volksanw.gv.at/i_beschw.htm

17.03.2007 um 16.15 Uhr - von F. aus Graz - Arbeitsplätze nachhaltig zerstört


Der seltsame Politiker M. will die WOHNBAUFörderung zweckentfremden und für den Klimaschutz auf perverseste Art und Weiße missbrauchen. Hier werden sinnvolle und ordentliche Arbeitsplätze nachhaltig zerstört, und alles im Deckmantel des Klimaschutzes.

Antwort:
Bitte um Aufklärung, was da genau passiert?

18.03.2007 um 16.13 Uhr - von F.
Finanzminister Wilhelm Molterer will die Mittel aus der Wohnbauförderung zu 100% für das Erreichen der Kioto-Ziele zu verwenden.
Quelle: Standart

17.03.2007 um 13.00 Uhr - von Cl. - Reno Top ist ein Transitarbeitsplatz!


hallo liebes soned team!

hätte da eine Frage wegen der transitarbeitsplätze:
Habe hier schon sehr viel über die sogenannten \"Maßnahmen\" des AMS gelesen, wie zb.: Phönix,
habe leider nichts über die 2 wichtigsten \"Maßnahmen\" die in Oberösterreich, insbesonders in Schärding, angeboten werden, gefunden.
AMS Schärding vermittelt bzw. zwingt einen sehr häufig an den \"Maßnahmen\" Basar GmbH und Reno Top teilzunehmen.
Nun meine Frage, kennen Sie diese 2 \"Kurse\"?
Und unter welcher Kategorie sind diese einzuordnen?
Handelt es hierbei auch um Transitarbeitplätze? Oder doch etwas anderes?
Zur Erklärung was bei diesen \"Vereinen\" gemacht wird (meine Ausführung bezieht sich darauf wenn man als Frau dort hingewiesen wird):
Bei Basar sieht der Tagesablauf folgendermaßen aus:
Man beginnt 8 h 2mal die Woche hat man bis ca. 9 h im \"Schulungsraum\" die Möglichkeit sich die aktuellen Stellenangebote vom AMS durchzulesen, und wird nebenbei von einer \"Streetworkerin\" über alle möglichen Lebensbereiche ausgequetscht.
Anschließend beginnt man mit der Arbeit.
Es werden die Busse vorgefahren, die die Alltkleider Container (die in ganz OÖ aufgestellt sind) entleeren, dies Busse werden von den Frauen ausgeräumt, die Säcke mit der Kleidung müssen in die Halle getragen werden, dort werden sie gewogen und anschließend werden die Säcke von den Frauen ausgeleert, die Kleidung wird von Teilnemerinnen sortiert nach ihrem Zustand, ist die Kleidung noch schön wird sie im Second Hand Shop vom Basar verkauft, ist sie dazu nicht mehr verwertbar wird sie wieder in Säcke gefüllt. Dieser gesamte Arbeitsvorgang wird von den weiblichen \"Kursteilnehmern\" durchgeführt (je nach dem ob Teil oder Vollzeit, bis 12 h bzw. 17 h). Natürlich sitzt die ganze Zeit eine \"Vorgesetze\" in der Halle die den ordnungsgemässen Arbeitsablauf kontroliert. Es gibt Mittlerweile ausserdem die Möglichkeit das man für den \"Aussendienst eingeteilt wird\", bei diesem kann man von Privatpersonen gebucht werden um sämtliche anfallenden Arbeiten zu verrichten(wie Fensterputze!
n, Bügeln, Rasenmähen ect.)

Bei RenoTop sieht es ähnlich aus nur das dorthin meist Männer geschickt werden(nicht immer denn ich musste auch schon hin, deshalb wieder was ich als Frau dort erlebt habe):
\"Kursbeginn\" 8h, man fährt mit einem Bus an dem Arbeitort wo man zugewiesen wurde. Dies sind wieder Arbeiten wie Rasenmähen sämtliche Bauarbeiten ect. Ich musste bei einer \"Archelogischen Ausgrabung\" helfen, sprich ein sehr sehr tiefes Loch graben und sämtliche \"Fundstücke\" wie Knochen, Scherben etc. aussortieren.
Ein anderes Mal wurde eine alte Schule ausgeräumt dort musste ich alles was im Dachboden war runter räumen und in einen Container werfen, beim nächsten Mal wurde ich zu einem Kreisverkehr gefahren und musste dort das Unkraut grasen(dies im November, vor 5 Jahren, ich musste zuerst den Schnee wegkratzen, damit ich überhaupt zum Unkraut kam), naja und so würde sich meine Liste weiter führen lassen.

Beim beiden \"Maßnahmen\" wird man entweder fix eingestellt oder übers AMS als Kursteilnehmer.
Als Kursteilnehmer bekommt man die Notstandshilfe weiter + Fahrkostenpauschale, wird man fix eingestellt, bekommt man Lohn des jeweiligen \"Vereins\", bei einer Fixanstellung ist diese immer befristen für 12 Monate, danach geht man zurück aufs AMS, als Kursteilnehmer wird man für 6 Monate verpflichtet dort mitzumachen.

So ich hoffe dies war nicht allzu ausführlich erklärt, wenn doch möchte ich mich dafür entschuldigen!

Um was handelt es sich nun bei diesen 2 Projekten?
Transitarbeitsplatz?

Vielen Dank für Ihre Antwort und lg Cl

Antwort:
Zwang ist rechtswidrig!
Für Kurse gibt es folgende VwGH-Erkenntnisse.
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

In Wahrheit handelt es sich hier um Transitarbeitsplätze und die dürfen nicht mehr sanktioniert werden


Falls dort wer freiwillig arbeiten möchte, so gibt es seit 1.01.2007 einen Kollektivvertrag für TransitmitarbeiterInnen.pdf der zur Anwendung kommen muss.

Bei Vermittlung unter §10 (Bezugssperre) Androhung handelt es sich um Amtsmissbrauch Nötigung und die ist Klagbar.

Bitte betroffene Arbeitslose informieren!

20.50 Uhr von Cl.
vielen lieben Dank!!!
Nun bin ich wenigstens etwas vorbereitet auf die nächste Attacke meiner Beraterin ;))
lg Cl

17.03.2007 um 8.04 Uhr - von R. En. - Probezeit


Erst mal danke dass es euch gibt. ich hätte da eine bitte. wenn man in der probezeit selbst kündigt, ist dass richtig das das ams dann die bezüge sperrt ? gibt es da einen vergleich ? vielen dank für euer bemühen. lg r

Antwort:
In der Probezeit kann man ohne Sanktionen kündigen!

16.03.2007 um 23.00 Uhr - von A. - BBRZ - Horror lass nach!
@ A.B. - ärztliche Untersuchung?


(bitte Mailadresse nicht veröffentlichen)
Das BBRZ hat mit dem AMS nichts zu tun?
Das BBRZ hat auch noch von anderen außer dem AMS Aufträge? Da muss ich jetzt aber lachen!!
Dort sind AUSSCHLIEßLICH Leute die vom AMS hingewiesen wurden.
Ich wurde vom AMS gezwungen im BBRZ eine eineinhalbjährige Umschulung zu machen, obwohl ich gar keine Krankheiten hatte (BBRZ = berufliche Rehabilitation)
Ich wurde dort behandelt wie der allerletzte Dreck!
Nicht mal in meiner ersten Lehre als 15 jährige wurde ich derart behandelt!!!
Man hat mich mehrmals zu mehrt im Büro fertiggemacht, das ging einmal soweit dass ich vor Aufregung einen Asthmaanfall bekam (mein erster seit 10 Jahren) und fast der Notarzt gerufen wurde.
Man wird dort bei Umschulungen gezwungen Gratispraktikum zu machen, (ich brach ab, da ich dort 8 Std täglich vor dem halb kaputten Aktenvernichter stand und nichts anderes machte...)
Vorher meinten sie, in solchen Fällen DARF man abbrechen, als ich es machte, wurde ich im BBRZ deshalb fertig gemacht!
Es geht dort teilweise auch so ab dass man \"Symphatienoten\" auf die Tests und Zeugnis bekommt.
zB wurde mein (einziger) Englischtest vom Trainer \"verloren\" und ich bekam halt einen Dreier ins Zeugnis....
(habe ein schlechtes Zeugnis, komischerweise aber die Lehrabschlussprüfung bei der Kammer mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden...)
Die Trainer führen sich dort teilweise auf wie Herrscher, und man kann dagegen nichts unternehmen, da einem sonst der Rauswurf droht.
Ich wurde zwangsweise zur \"Hauspsychologin\" geschickt, hätte ich da nicht mitgespielt, wäre ich rausgeschmissen worden, und Geld gestrichen!
Ich erzählte bei dieser \"Psychologin\" immer \"irgendwas\" erzählte mir ginge es gut usw, da ich nichts negatives erzählen wollte, fragte jedesmal nach, ob das Gespräch vertraulich wäre --> \"ja klar, was sie mir erzählen bleibt in diesem Raum\"
So, nun steht in meiner AMS Akte haargenau das was ich erzählte, mit dem Zusatz \"nicht sicher ob sie nicht doch Probleme hat...\"
Ergo werde ich als psychisch labil hingestellt, aufgrund erzwungenen Gesprächen, die laut dem BBRZ Psychologen \"vertraulich\" waren, es aber nicht sind!
Was die \"Ärzte\" dort angeht.
Die gabs zu meiner Zeit dort noch nicht, allerdings ist eine Bekannte von mir auch dort, die zu diesen Ärzten gehen musste, um feststellen zu lassen, ob sie \"BBRZ-tauglich\" ist, also vorsicht.
Noch dazu sind das; laut ihr; keine richtigen Ärzte.
(genausowenig wie die \"Hauspsychologin\" eine richtige Psychologin ist...)

Ich würde um keinen Preis der Welt noch mal ins BBRZ gehen, ich bekam währenddessen Depressionen, und hatte sie monatelang danach auch noch. So schlimm dass ich sie medikamentös behandeln musste!

Wenn man hingeht, sich erkundigen wie die Umschulung abläuft, sind alle sehr sehr nett, und man wird motiviert, es wird einem erzählt, dass 80% der Leute dort danach gleich einen Job hatte, was nicht stimmt, die meissten gehen ohne Job von dort wieder raus...
Die Nettigkeit verschwindet auch schnell, sobald man in der direkten Umschulung sitzt, und mit den Trainern zu tun hat, die da unterrichten, da wird man schlimmer behandelt als in der Volksschule...

Also bitte Vorsicht!!!!!

Anmerkung:
Hier ist eine Menschenzerstörungsindustrie tätig! Denen gehört unbedingt das Handwerk gelegt!

Und das AMS wundert/beschwerd sich weil Berater von Arbeitslosen bedroht werden und brauchen deswegen einen Sicherheitsdienst?

18.03.2007 um 2.43 Uhr - von A.
Mittlerweile verliert das Ganze etwas seinen Schrecken, ich habe mir
zeitweise gedacht, ich komme aus diesen Depressionen nie wieder raus....und
mein Selbstwertgefühl war praktisch nicht mehr vorhanden.

Vielleicht schreib ich mal alles detailiert auf was damals passierte, und
lass es irgendwo online stellen, oder stelle es selber online.
Dafür reicht ein Text leider nicht aus, wäre viel zu lange.


16.03.2007 um 16.58 Uhr - von Kerstin aus Cloppenburg /D. - Mitnahme von Leistungen bis 3 Monate in ein anderes europäisches Land


Hallo, ich bin aus Deutschland und lebe von Hartz IV (ALG II Almosen) und informiere mich grad auf Ihrer Webseite über die Probleme, die\\\'s beim AMS gibt, da ich nach Österreich übersiedeln wollte. Klingt alles sehr ähnlich wie in D. - möchte aber einen dringenden Hinweis geben, falls Österreicher sich gerne innerhalb Europas eine Stelle suchen wollen, müßte auch das Formular E303 (Mitnahme von Leistungen bis 3 Monate in ein anderes europäisches Land) ausgestellt werden. Mir als HartzIV-Empf. wird das verweigert, gibt es also nur für Arbeitslose, die nicht länger als 12 Mon. arbeitslos sind. Diese Praxis finde ich sehr bedenklich (=diskriminierend) und wollte auf diese Problematik mal hinweisen. Man hört in den Medien, dass andere europäische Länder die deutschen HartzIV-Gesetze nachahmen wollen. Wenn das bis ins kleinste Detail gemacht wird, dann gute Nacht, das würde bedeuten ein Ende der Niederlassungsfreiheit für Arbeitslose in Europa. Daher, wehret den Anfängen. Wenn !
es in Österreich los geht, dann muß dringend etwas dagegen getan werden. In Deutschland sind die Proteste leider schon so stark dezimiert von Polizeikräften und von den Medien totgeschwiegen, dass sich nichts mehr ändern wird (ausser Verschärfungen). Liebe Grüße Kerstin

16.03.2007 um 16.58 Uhr - von Nikita - AL-Bemessung


hallo
ich beziehe derzeit alg + das noch 1/2 jahr wenn ich in dieser zeit eine arbeit annehme + danach wieder arbeitslos werde wonach richtet sich dann die höhe des alg welche fristen gibts da lg nikita

Antwort: AMS
Der letzte Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit wirkt sich nicht unmittelbar auf die Höhe des Anspruches aus. Der Grundbetrag wird bei Antragstellung in der ersten Jahreshälfte nach der beim Hauptverband gespeicherten vorletzten Jahresbeitragsgrundlage ermittelt.
Wird der Antrag in der zweiten Jahreshälfte eingebracht, ist der Verdienst des Vorjahres zu berücksichtigen. Nur wenn keine Jahresbeitragsgrundlagen vorliegen, so ist das Entgelt der letzten sechs Monate vor der Geltendmachung heranzuziehen.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht bei Zuerkennung der Leistung eine "Mitteilung" vor, weil diese EDV unterstützt einfach erstellt werden kann und Verwaltungsaufwand spart. Auf Wunsch stellt Ihnen das Arbeitsmarktservice gerne einen Bemessungsbescheid zu, gegen den Sie berufen können.

17.03.2007 um 7.55 Uhr - von MyRight
Dieses Thema ist interessant und sollte ausführlicher und auch mehrmals erklärt werden.

Der Zeitpunkt ist so entscheidend. Viele die in eine Maßnahme/SÖB/Vereine gesteckt werden, sind überrascht dass bei Neuberechnung des Arbeitslosengeldes/Notstandshilfe weniger rauskommt als vorher, obwohl ein Lohn ausbezahlt wurde.

Es ist eine versteckte Sanktion, die nur das Ziel hat, Arbeitslosen /Betroffenen weniger AMS-Geld bezahlen zu müssen.

Eine Sperre kommt billiger, als dann Monat für Monat um 100 Euro weniger Bezug.

21.03.2007 um 21.19 Uhr - von AMS Mitarbeiter -

Eine sehr diffizile Frage, die nur sehr schwer erklärbar ist.
Das Arbeitslosengeld kann grundsätzulich innerhalb von 3 Jahren fortbezogen
werden. Wenn wer eine Arbeit annimmt und dann wieder arbeitslos wird, muß
man zuerst einmal schauen, ob er einen Neuanspruch erworben hat. Den hat er
dann erworben, wenn er seit der letzten Zuerkennung 28 Wochen beschäftigt
war.
Da ja nicht der letzte Verdienst, sondern ein weiter zurückliegender
Zeitraum für die Berechnung herangezogen wird (bis 30.6.2007 das Jahr 2005,
ab 1.7.2007 das Jahr 2006). Das ganze ist dann mehr oder weniger Glücksache:
Ich hab eine Dame gehabt, die hat nach dem Karenz teilzeit gearbeitet und
dann viel mehr Arbeitslosengeld gehabt, als sie zuvor verdient hat, weil für
die Berechnung ein Zeitraum vor dem Karenz herangezogen wurde, wo sie noch
ganztags in einem sehr guten Job gearbeitet hat. Umgekehrt kann der Fall
eintreten, daß wer Vollzeit arbeitet und gut verdient, dann fast kein
Arbeitslosengeld bekommt, weil für die Berechnung ein früherer Zeitraum
herangezogen wird, wo er ganz wenig verdient hat. Eine durch und durch
ungerechte Berechnung, es passieren leider immer wieder extreme
Ungerechtigkeiten. Aufatmen kann nur der der über 45 ist, der hat die
geschützte Lohnklasse, der kann sich nicht verschlechtern.

16.03.2007 um 9.21 Uhr - von Tamara - Feststellungsbescheid


Hallo Herr Moser,
Ich habe folgendes Problem, ich und mein Mann beziehen beide Notstandshilfe. Ich seit 1 Jahr und mein Mann nun etwas länger als ein halbes Jahr. Bei einer Bemessungsgrundlag von 1162,40 ? bekomme ich einen Tagsatz von 18,77 ? dieser beinhaltet 3 Familienzuschläge.
Meinem Mann wurde eine Bemässungsgrundlage von 1063,22 ? errechnet und er hat einen Tagsatz von genau 15 ?.
Ich kenn mich mit den Berechnungen leider überhaupt nicht aus, und bin mir deshlab nicht sicher ob dies nicht zu wenig ist und würde deshalb gerne eine nochmalige Berechnung beantragen. Weis leider nicht wo und wie ich dies machen kann.
Ich habe bereits im AMS angerufen doch von dort bekomme ich immer die selbe Antwort, wenn dies so berechnet wurde wirds schon stimmen. Damit möchte ich mich jedoch trotzdem nicht zufrieden geben. Deshalb meine Bitte an Sie, für eventuelle Auskunft wie ich vorgehen kann um die Richtigkeit der Leistungshöhe herrauszufinden.
Habe hier auf Ihrer Seite schon etwas vom Festellungsbescheid gelesen, und habe auch auf dem AMS nachgefragt ob ich für oben genannten Zweck einen sollchen beantragen müsste, doch der Berater sagte mir das der Festellungsbescheid für Ausländer sei ich müsste einen Zuerkennungsbescheid beantragen, ist dies richtig?
Wie beantrage ich diesen und ist wärend der Abklärung die Notstandshilfe gesperrt oder läuft die normal weiter?
Ich muss noch erwähnen das mein Mann eine geringfügige Beschäftigung hat in der er monatlich 185,00 ? bekommt. Wird dieser Betrag auch an die Notstandhilfe angerechnet?
Ich weis nicht mehr weiter von Seiten des AMS bekommt man keine genauere Auskunft und kommt sich nur verarscht vor, Sie hätten den Ton hören sollen als ich dort nachgefragt habe.
Ich weis es sind sehr viele Fragen auf einmal aber ich hoffe denoch das Sie mir ein kleines Stück weiter helfen können.

Vielen Dank und schöne Grüsse Tamara

Antwort:
Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid
(Viele Berater haben selbst keine Ahnung - Ich denke die fehlende Aufklärung der Mitarbeiter ist Absicht, damit Betreuer nicht mit dem eigenen Gewissen konfrontiert werden, wenn sie Arbeitslose/ihre Kundschaft? durch u.a. auch rechtswidrigen Druck die Existenz gefährden und in psychische Krankheiten/Suizid drängen. Differenziert betrachtet möchte ich hinzufügen, dass es AMS Mitarbeiter gibt, denen diese Machenschaften ebenfalls ankotzt!)

Wärend der Abklärung wird der Bezug nicht gesperrt!
Muster

Frau/Herr Mona Muster

Straße / Ort

An das Arbeitsmarktservice

Straße / Ort

Datum

Betreff: Antrag auf Bemessungssbescheid

Sozialversicherungsnummer 0000 tt mm jj

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Mitteilung über den Leistungsanspruch vom …(Datum) habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Höhe von €…täglich, voraussichtlich bis zum …(Datum).

Ich beantrage einen Bemessungssbescheid über Dauer und Höhe meines/meiner Arbeitslosengeldes/Notstandshilfe.

Mit freundlichen Grüßen

AMSand Muster
(Eingeschrieben aufgeben oder abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen!)


Seit 1.1.2007 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr € 333,16, sondern € 341,16! Diesen Betrag darf man dazu verdienen und er wird nicht angerechnet!
Achtung grösste Vorsicht!
Gibt es dazu Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wird der Gesamtbetrag durch 12 dividiert - kommt ein höherer Durchschnitt raus. Auch wenn nur gering, müssen Arbeitslose den vollen bis Dato erhaltenen Betrag Notstand/Arbeitslose zurückzahlen. Das Motiv kann nur sein einen Menschen dem das passiert, finanziell zu ruinieren!
Unfassbar was die Regierung jetzt mit SPÖ unter "sozial" versteht!

12.31 Uhr - von Tamara
Vielen vielen Dank!!
Sie haben mir die Auskunft erteilt nach der ich schon seit Tagen im Internet und beim AMS suche!
Werde dann gleich am Montag einen Festellungsbescheid beantragen, und den Berater nochmal zur Rede stellen, warum mir falsche Auskunft erteilt wurde.
Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe und lg Tamara

19.03.2007 um 8.15 Uhr - von AMS-Mitarbeiter3 - Geringfügigkeitsgrenze
soweit mir bekannt ist, darf das monatseinkommen (also ohne SZ) die €341,16 nicht übersteigen.
aber achtung: es gibt auch eine tägliche geringfügigkeitsgrenze von € 26,20. wann die dann zur anwendung gelangt, wenn das dienstverhältnis für eine kürzere zeit, als für einen monat vereinbart worden ist (§ 5 ASVG)

Die entsprechende bestimmung lautet


Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn es
1. für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist
und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von
höchstens 26,20 Euro, insgesamt jedoch von höchstens 341,16 Euro
gebührt oder
2. für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit
vereinbart ist und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als
341,16 Euro gebührt.
Keine geringfügige Beschäftigung liegt hingegen vor, wenn das im
Kalendermonat gebührende Entgelt den in Z 2 genannten Betrag nur
deshalb nicht übersteigt, weil
- infolge Arbeitsmangels im Betrieb die sonst übliche Zahl von
Arbeitsstunden nicht erreicht wird (Kurzarbeit) oder
- die Beschäftigung im Laufe des betreffenden Kalendermonates
begonnen oder geendet hat oder unterbrochen wurde.

16.03.2007 um 10.43 Uhr - von Hadzabe - Coachingfirma / Datenschutz


Wieder einmal wurde ich zu einem Einzelcoaching geschickt. Diese Coachingfirmen sind ja untereinander austauschbar, deshalb ist es auch gar nicht wichtig zu welchem ich geschickt wurde. Dazu hatte ich allerdings einige Anmerkungen zu machen. Ich schrieb ein Mail an das AMS:

1. dass auf der Zuweisung zur Coachingfirma meine Bankverbindung bekannt gegeben wurde, gefiel mir nicht, Es verstößt auch gegen den Datenschutz.
2. dass auf dieser Zuweisung wieder einmal dieser Zusatz steht, dass der Unterzeichnende auf seinen Datenschutz verzichtet, und das
3. sich bei dieser Maßnahme um keine Maßnahme handelt, sondern um eine Arbeitsplatzsuche handelt, was gegen gültiges recht verstößt:
Gerichtstyp: VwGH Erkenntnis; Geschäftszahl: 2004/08/0208; Entscheidungsdatum: 20051221;
Veröffentlichungsdatum: 20060221

\"Beihilfe zur Förderung der beruflichen Mobilität\", die mit der Teilnahme an der Maßnahme \"Jobcoaching neu 2002\" bei einem näher bezeichneten Schulungsträger verbunden war. Das vom Beschwerdeführer unterfertigte Antragsformular enthielt eine Verpflichtungserklärung des Beschwerdeführers als Förderungswerber und eine vom Beschwerdeführer zur Kenntnis zu nehmende Information; danach verpflichtete sich der Beschwerdeführer insbesondere, dem Arbeitsmarktservice zum Zwecke der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung einen Nachweis über die Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme (Teilnahmebestätigung) bis spätestens vier Wochen nach dem Ende des Förderungszeitraumes oder dem Ende der Ausbildungsmaßnahme vorzulegen."

Also genau das was bei mir passiert.

Und hier die Antwort des AMS:
Das AMS gibt keine Daten an Dritte weiter. Die Coachingfirma hat lediglich das Kursformular an das AMS weitergeleitet und verwendet nur die Daten, die Sie bei dieser Firma bekannt geben.
Das hat sich aber von H. Buchinger vor einigen Wochen noch ganz anders angehört. "Ein Arbeitsloser hat kein Recht auf Datenschutz", so Buchinger im ATV.

Wie ARGE DATEN Informationsdienstes völlig richtig feststellt, werden Daten von Arbeitslosen nicht nur innerhalb des AMS verarbeitet, sondern ohne Einwilligung und Information der Betroffenen, auch an private Dritte weitergegeben. Das AMS gibt also an private Dienstleister, und das ist doch diese Firma, welchen Namen sie auch tragen mag, die es über die Betroffenen selbst verarbeitet. Somit gelangen Privatunternehmen an sensible Daten.

Gem. § 25 Abs 2 AMSG dürfen die vom Arbeitsmarktservice oder vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ermittelten und verarbeiteten Daten an Behörden, Gerichte, Träger der Sozialversicherung, die Bundesrechenzentrum GmbH, die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und das Statistische Zentralamt, soweit sie für die Vollziehung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden, und an Einrichtungen, denen Aufgaben des Arbeitsmarktservice übertragen sind, soweit die Daten unabdingbare Voraussetzung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben sind, im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung übermittelt werden.

Das AMS darf offenbar sämtliche Daten des Betroffenen, die es selbst verarbeitet, auch an private Dienstleister weitergeben, wenn diese Aufgaben des AMS erledigen. Eine spezielle Überprüfung, ob dies im Einzelfall unbedingt nötig ist, wie es das Arbeitsmarktservicegesetz eigentliche vorsehen würde, entfällt.

Aber einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch: Die Bestimmung, welche Daten das AMS überhaupt selbst verarbeiten darf, bedürfte Konkretisierungen. Das AMS wird im Einzelfall aber begründen müssen, warum die entsprechenden Daten zur Erfüllung der Aufgaben des AMS eine wesentliche Voraussetzung sind. Bei der Weitergabe an private Dienstleister ist im Einzelfall zu berücksichtigen, ob dieser die entsprechenden Daten überhaupt benötigt, eine \"Pauschalweitergabe\" an private Dienstleister ist gesetzlich nicht gedeckt.

Und somit ist das AMS nicht einmal wahrheitsgetreue Auskunft zu geben.

Einzelcoaching ist eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Arbeitsplatz und keine Arbeitsvermittlung.
Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche? Bei einem Einzelgespräch, das in dieser Form schon öfters stattgefunden hat, immer dieselben Fragen, und von mir immer wieder dieselben Antworten. Noch bevor die Frage gestellt wird, kann ich schon die Antwort geben. Und das soll eine Unterstützung sein? Der Arbeitslose wird vom AMS wie ein Stück Kleidung abgegeben, der Arbeitslose ist dann einige Zeit unter Aufsicht, wenn die Zeit vorüber ist kann er dann gehen, er ist entlassen.

Einzelcoaching ist kein \"Jobcochaing neu 2002\" auf welches sich ihr angeführtes Erkenntnis bezieht
Fragen tue ich mich dann allerdings warum ich dann mit anderen Arbeitslosen in einem Bewerbungsbüro sitzen muss? Im Wesentlichen tut niemand etwas wirklich sinnvolles, einer liest Zeitung oder ein Buch, der andere spielt ein Spiel am Computer, andere gehen rauchen und Kaffe trinken. Irgendwie muss doch die Zeit totgeschlagen werden.
Es ist also kein Jobcoaching, warum wird dann im der Information dann mit einer Sperre nach §10 und §38 AIVG gedroht?

Über das weitergeben meiner Bankverbindung hat sich das AMS in Schweigen gehüllt. Die Coachingfirma hat lediglich das Kursformular an das AMS weitergeleitet, so schreibt das AMS, was nichts anderes bedeutet, als das meine Bankverbindung an diese Firma weitergeleitet wurde. Warum meine Bankverbindung überhaupt auf dem Kursformular zu stehen hat, ist schleierhaft, sendet doch, so das AMS, die Firma das Kursformular wieder an das AMS zurück?

Soweit diese Ausführung. Noch ein letztes Wort zu den Arbeitslosen und diese sie es noch werden. Wir leben in einem rechts-Staat, was nicht zu verwechseln ist mit einem Rechts-Staat. Hier herrscht das Gesetzt des Stärkeren. Und der Arbeitslose wir von vorne bis hinten nur ausgenützt. Niemand in dieser Regierung hat wirklich Interesse die Arbeitslosigkeit zu senken, ja ganz im Gegenteil, denn eine hohe Arbeitslosigkeit bedeutet nichts anderes als einen großen Profit. Wie wir alle wissen - der Profit ist heilig! Ich meine auch, dass das gesamte Parlament kein Interesse hat an der Situation der Arbeitslosen etwas zu ändern. Einerseits aus oben genannten Gründen, andererseits möchte man den politischen Willen der Bevölkerung unter Kontrolle halten und was eignet sich da besser als die Drohung - wennst mich nicht wählst, verlierst deinen Arbeitsplatz! Und so sind die Arbeitslosen auf sich selbst gestellt. Der Arbeitslose fällt aus allen Rechtsgrundlagen heraus, für ihn gibt es !
kein Recht mehr, er hat aufgehört ein Mensch zu sein. Und das alles nur damit es einigen Wenigen gut geht.

Es ist allerdings auch noch etwas anderes anzumerken. Diese Coachingfirmen verlangen immer die Sozialversicherungsnummer. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist prinzipiell festzustellen, dass es sich bei den Versicherungszeiten eines Betroffenen, sofern sie- wie im gegenständlichen Fall- auch Angaben über dessen Krankenstände beinhalten, um sensible Daten im Sinne von § 4 Z 2 DSG 2000 handelt, da diese (auch) gesundheitliche Umstände des Betroffenen erfassen. (Anzahl an Krankenstandstagen)
Als sensible Daten unterliegen diese Informationen nach dem DSG somit einem erhöhten Schutz. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen würden bei der Verwendung sensibler Daten im gegenständlichen Fall ausschließlich dann nicht verletzt, wenn sich die Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung aus entsprechend gesetzlichen Vorschriften ergäbe, die Daten durch den Betroffenen selbst öffentlich gemacht worden wären oder dieser der Übermittlung der Daten zugestimmt hätte.
Gem. § 31 Abs. 4 Z 1 ASVG gehört die Vergabe von einheitlichen Versicherungsnummern und deren Verknüpfung mit dem entsprechenden bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 9 des E- Government- Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004) zur Verwaltung personenbezogener Daten im Rahmen der Sozialversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben zu den zentralen Dienstleistungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Gem. § 460e ASVG sind die Versicherungsträger insoweit zur Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 ermächtigt, als dies zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung ist. Zu den ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben zählt auch die Übermittlung der bei der Einhebung der im § 27a des Krankenanstaltengesetzes vorgesehenen Kostenbeiträge und der gemäß § 45a des Arbeiterkammergesetzes 1992 zum Zwecke der Erfassung der Kammerzugehörigen notwendigen Daten.

Es ist jedenfalls zu prüfen ob diese Coachingfirmen überhaupt nach der Sozialversicherungsnummer fragen dürfen.

Und jetzt noch etwas zum lachen:
Auch ein Gespräch mit dem zuständigen Berater im AMS kann weiterhelfen. Allerdings sollten Sie nicht allzu hohe Erwartungen hegen, dass man Ihnen dort eine Stelle vermittelt und sich vor allem nicht ausschließlich darauf verlassen. (Erfolgsstrategie für Bewerber über 48; Herse/Schrader). So gelesen in einem Buch das bei dieser Coachingfirma aufliegt, da weiß der Arbeitslose sofort was er zu erwarten hat, oder?

"Uso kara deta makoto" - aus einem Schwindel ist Wahrheit geworden (japanisch).

15.03.2007 um 23.38 Uhr - von A.B. - ärztliche Untersuchung?


Hallo liebes SoNed Team!

Ich war über 2 Monate im Krankenstand wegen eines Problems an der Wirbelsäule! Eigentlich bin ich noch wegen starker Schmerzen in Therapie, die WGKK hat mich aber abgemeldet! Danach habe ich bei meiner AMS Beraterin wieder einmal vorgesprochen! Sie fragte mich nach dem Grund meines langen Krankenstandes! Ich erzählte ihr den Stand der Dinge! Worauf sie mir sofort einen Termin beim Amtsarzt (BBRZ - Österreich, Geiselbergstrasse 26-32, im AMS Gebäude!!!) ausmachte! Bei diesem war ich auch schon! Ist ziemlich mühsam und langwierig! Da ich nicht alle Befunde mit hatte, muss ich nochmals hin. Jetzt meine Frage: was genau, passiert dort, ist es für mich ein Nachteil oder ein Vorteil wenn ich dort hin muss, bzw. wie soll ich mich verhalten! Sie waren alle sehr nett, zuvorkommend und verständnisvoll! Ich bin aber skeptisch! Wie viele Info´s gehen an das AMS? Es wurde eine komplette Anamnese gemacht, auch über andere Krankheiten, usw. Es wurde mir zwar dort versichert, dass es nich!
t zu meinem Schaden ist, hier vorgeladen worden zu sein. Das es ein unabhängiger Verein, der unter anderem Aufträge für das AMS bearbeitet. Was ist da wirklich dran?
Ich habe im Forum nicht darüber gefunden, daher meine Bitte um genauere Informationen, wenn möglich! Vielen Dank im Voraus!

Rückmeldung auf E-Mail Rückfrage - Amtsarzt oder BBRZ
Hallo Christian
Ich war bei BBRZ, das wurde mir aber beim AMS als Amtsarzt verkauft!!! Ich
habe mir aber die Homepage von BBRZ angeschaut und das ganze kommt mir eben etwas suspekt vor, daher meine Anfrage!

Beim BBRZ wurde mir auf meine Frage, wie sie mit dem AMS stehen, mitgeteilt,
dass das AMS unter anderem ein Auftraggeber ist, aber nicht der einzige und
das sie ein unabhängiger Verein sind der mit dem AMS nichts zu tun hat!
Ehrlich gesagt, kann ich das aber nicht glauben. Auch auf Grund der HP!
Danke für deine Mühe A.B.

Antwort:
Ich habe bei der BBRZ Untersuchung ein sehr ungutes Gefühl. Ein Höherrangiger AMS - Mitarbeiter äusserte sich mir gegenüber mit den Worten: "Er ist sich nicht sicher ob das Rechtens ist." Und das es hier Schweigepflicht gibt ist zu vergessen.
Ist auch ein klarer Auftrag von AMS.
Ich bin der Meinung, hier handelt es sich um eine Rechtswidrigkeit die ausjudiziert gehört.
In diesm Bereich der Arbeitsmarktpolitik gehören Lügen wie Rechtswidrigkeit zum System.

Gesundheitlich Defizite darf nur von zuständigen ExpertIn festgestellt werden!

Es kommt öfter vor, dass Menschen unter dem Vorwand, sie hätten psychische Beeinträchtigungen wie Kommunikationsdefizite etc. in Einrichtungen mit entsprechend ausgewiesener Klientel geschickt werden. Das ist illegal! Gesundheitlich Defizite welcher Art auch immer müssen von einem/einer dafür zuständigen ExpertIn festgestellt werden. Also in diesem Fall ein/e Psychiater/In. Aber auch eine Überweisung zum Arzt kann nicht einfach nach Laune erfolgen, etwa weil man mit dem Verhalten des/der Arbeitslosen nicht zurechtkommt. Eine Untersuchung darf schon gar nicht aus disziplinarischen Gründen angeordnet werden.
Zuweisung zum medizin./psychologischen Dienst - von RA
Bei Zuweisung zum medizin./psychologischen Dienst des AMS: schriftl. Begründung und Bescheid verlangen. Generelles medizin. Screening ohne handfesten Grund, einfach weil man dem „Berater“ „komisch“ vorkommt, ist nicht möglich. Arbeitswilligkeit/“Unwilligkeit“ kann laut RA nicht psycholog. festgestellt werden. Datenschutz gilt in bestimmten medizin. Fällen nicht.

16.03.2007 um 8.34 Uhr - von MyRight
Vorteil oder Nachteil? Beides:
Nur die amtsäztliche Untersuchung ist für AMS bindend. Wird eine gesundheitliche Einschränkung befundet muss sich AMS daran halten und dementsprechnd die Auswahl der Jobangebote durchführen. (siehe § ALVG, Gesundheit und Sittlichkeit gefährden)
Sie werden viele Deppenkurse, gemeinnützige Vereine, Beschäftigugsprojekte uä. besuchen, da Sie, je nach Befund, schwer vermittelbar sind.
Diagnostiziert der AA Arbeitsunfähigkeit fallen Sie aus der Arbeitslosenversicherung hinaus und müssen um Invaliditätspension ansuchen.

16.03.2007 um 8.34 Uhr - von A. B.
Hallo Christian,

vielen Dank, ich werde ihren Rat befolgen! Ich werde mich auf jeden Fall bei euch melden und euch berichten wie es weiter geht!

Nochmals vielen Dank für die rasche Antwort! Auf euch kann man sich wirklich immer verlassen.

15.03.2007 um 16.44 Uhr - von Mag. A. - wie Zwangsarbeit im dritten reich.


da ich es gewagt habe einen bescheid über den sinn und die vermittelten qualifikationen einer mir aufgezwungenen maßnahme zu verlangen wurde mir sofort mit bezugssperre gedroht. man verlangt von mir stattdessen einige wochen ein praktikum bei rasenmähen und anderen interessanten tätigkeiten zu absolvieren. natürlich alles gratis ( 18?/ tag!) was kann ich dagegen unternehmen?
Ist völlig unzumutbar für mich, wird druck gemacht vom AMS H. wie bei Zwangsarbeit im dritten reich.
Argument des AMS: wir müssen etwas zuweisen, druck von oben, sollen wir dich bis in die pension durchfüttern......
Skandalöses mobbing.....das kann man sich nicht bieten lasse, möchte alle mittel ausnutzen.... bitte um raschen rat danke a.

Antwort:
Praktikum:
Die Verbreitung dieser Praxis sollte nicht dazu verleiten, dass man ihr
eine Berechtigung zubilligt. Es kann niemand dazu gezwungen werden,
Gratis-Arbeit zu leisten. Die jeweils geleistete Arbeit in einem sogenannten
"Praktikum" sollte von dem/der betreffenden Arbeitslosen dokumentiert werden, damit er/sie den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern

Viele Massnahmen sind nur freiwillig zu besuchen. Eine Sperre daher rechtswidrig.
Für die Berufung über Inhalt der Maßnahme informieren.

von Mag. A.
die maßnahme nennt sich "Sabine" in Gleisdorf/Oststmk. ungefähr 30 km von meinem wohnort entfernt, ausgehend von der Firma Mentor mit sitz in Graz. Es geht um Neuorientierung und anderes allgemeines bla bla, solche Maßnahmen habe ich schon hinter mir.Als ich einen Bescheid über den Sinn dieser Maßnahme forderte, verließ der Betreuer den Raum und holte Verstärkung in Person eines seiner Vorgestzten, danach halbstündiger Psychoterror mit dem Ende," jetzt machst du ein Praktikum bei S., Landschaftspflegefirma, die sich so seine zwangsarbeiter rekrutiert.
Ich werde nicht zum vorstellungstermin hingehen, da ich mich nicht diesem Druck und der Willkür beugen werde, nur weil ich mein recht verlangte.Bei einer möglichen bezugssperre werde ich all diese praktiken in der berufung vorbringen.

Antwort:
für die berufung wäre kursinhalt wichtig. damit die nicht behaupten können,
das sei ein qualifizierungskurs!
den coaching darf nicht unter §10 fallen. nur freiwillig.
Coaching keine Maßnahme
ebenso darf nur AMS vermitteln. ebenfalls nur freiwillig!
Befugnisse nicht an private Vereine delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

sind sie vor der kursvermittlung vom AMS über ihre defizite aufgeklärt
worden oder gibt es ein betreuungsplan, damit der kurs auch ihre defizite
ausgleichen kann. das verlangt der VwGH.
Aufklärung über Defizite

zusätzlich rufen sie bei der firma S. an und fragen ob es in ordnung geht, das sie für die praktikumszeit nach kollektivvertrag entlohnt werden, da sie
das Praktikum nicht freiwillig machen. ich kann mir nicht vorstellen, dass die firma darauf einsteigt. der trumpf ist dann auf ihrer seite.
ich denke sie können sich hier wehren

15.03.2007 um 13.51 Uhr - von St. J. - So ist eben das Gesetz


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin seit 10/2006 Notstandshilfebezieher und habe im Juli 2006 an einem 8-wöchigen Kurs der BBRZ Kapfenberg Diagnose / Perspektivenentwicklung teilgenommen.
Zurzeit bin ich wieder in einem Kurs des AMS: Kommunikation aktiv: Qualifizierung und Aktivierung für Ältere.
Nun ergab sich aber für mich die Möglichkeit bei einer Werbeagentur als geringfügig Beschäftigter, mit der Option eventuell nach 2 Monaten auf Normalarbeitszeit angestellt zu werden.
Nach Rücksprache mit meiner AMS-Betreuerin, erhielt ich die Auskunft, dass das nicht möglich sei, da ich die Termine des AMS (Kurs!) einzuhalten habe. Die Kurszeiten sind tgl. von 8:00 bis 13:00 oder 14:00 Uhr.
Die Werbeagentur würde mich aber hauptsächlich vormittags und fallweise nachmittags benötigen.
Als ich meine AMS-Betreuerin darauf hinwies, dass die freien Arbeitsplätze für 52-Jährige nicht gerade weit verbreitet sind und sie mir dadurch die Möglichkeit auf einen eventuellen Arbeitsplatz nimt, sagte sie nur: So ist eben das Gesetz. Da ich das nicht glauben konnte, fragte ich auch auf dem Landesarbeitsamt in Wien nach, erhielt aber dort die gleiche Antwort.
Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße J.

Antwort:
Hallo J.
Leider ist es so. Es ist wichtig sie aus der Statistik zu bringen.
versuchen sie Kontakt mit dem AMS Ombudsmann ihres Bundeslandes
aufzunehmen. Machen sie ihm den Vorschlag die Arbeitszeit als Praktikum zu
werten. Vielleicht kann er sie irgendwie unterstützen. Versuch ohne grosse Erwartungen

16.03.2007 um 11.47 Uhr - von St. J.
Hallo Christian,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
selbstverständlich dürfen Sie mein mail nach Ihrem Sinn veröffentlichen.
Großes Lob an Eure Plattform, sie ist eine Bereicherung und eine große
Hilfe.
Herzliche Grüße

15.03.2007 um 13.41 Uhr - von Martin aus Linz - Moderne Sklaverei!


Muss ich eine eine stelle von ams annehmen über eine leasingfirma!
für mich nix weiter als moderne sklaverei!
aber das ams hat ja nix anderes mehr
von 10 firmen sind 9 leasingfirmen!
ich macht die schlechtesten erfahrungen!
ich habe mal gelesen das das unzulässig sein soll?

Antwort:
Das ist eine Vermittlung zu einem Dienstverhältnis und darum zulässig!

15.51 Uhr von MyRight
Hallo Martin !
Du hast vollkommen recht. Doch ich sags dir - Vorsicht bei Leasingfirmen. Die arbeiten sehr, sehr eng mit dem AMS zusammen.
Unzulässig ist es nicht.
Eine Lösung in der Probezeit hat keine Folgen. Eine persönliche Vorsprache beim Berater und der Bezug läuft weiter.

Ein Vorstellungsgespräch bei einer Leasingfirma bzw. Firma hat den Grund: Zum beiderseiteigen Kennenlernen und Vermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten einerseits und andereseits Bezahlung, Urlaubsentschädigung, Versicherungsleistungen, ob Kollektivvertrag oder nicht Lohnfortzahlung im Krankenstand usw. Also all diese Dinge und andere werden ausgehandelt und vereinbart. Also frag die Firmen und erkundige dich. Kann ich sofort den angebotenen Arbeitsplatz besichtigen, wo ist die Firma, wer ist die Firma an die ich verleast, überlassen werde, wie werden Übestunden bezahlt.......Das ist bewerben.
Leasingfirmen sind von solchen Fragen/Auskünften genervt.
Vor allem, was ist nachher, also wenn dieser Auftrag zuende ist, werde ich sofort eine neue Stelle erhalten, wie lange werde ich weiterbezahlt, oder bin ich dann sofort wieder arbeitslos, wie wird Arbeitsverhältnis gelöst im beiderseitigen Einverständnis (vorrausgesetzt man hat sich nichts zuschulden kommen lassen), bekomme ich einen Kollektivvertrag, wird mir Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, werden Kosten zur Arbeit ersetzt (Bahn, Bus, Unterkunft), werde ich im Krankheitsfall sofort gekündigt...
schreib dir die Fragen/Antworten auf.
Das alles gehört zu einer ordentliche Bewerbung!

15.03.2007 um 11.43 Uhr - von Christian Moser - Leserbrief ( von 26.02. ) in der Braunauer Rundschau - Heute veröffentlicht!


"Deppenkurse" für die Statistik

Betrifft: Mangel an Facharbeiter
Weitere Konsequenzen einer schwer nachvollziehbaren Arbeitsmarktpolitik werden durch das Fehlen der Facharbeiter sichtbar.
Die Deppenkurse und Zwangsmaßnahmen die die Statistikbeschönigung und Disziplinierung der arbeitslosen Menschen zum Ziel haben, nebenbei hunderte Millionen Euro verschlingen, entfalten jetzt ihre Unsinnigkeit auch im Bezug auf wirtschaftliche Anforderung / Entwicklung?

Mit Beginn der Schwarz/Blau/Orangen Regierung wurden diese Deppen-Kurse, trotz der Einwände der Arbeitslosen-initiativen die in ihren Programmen unter anderem qualifizierende Kurse/Schulungen fordern, weiter ausgebaut.
Anstatt jetzt die fehlenden Facharbeiter zur Verfügung stellen zu können, (Die verlorene Zeit und das verbrauchte Geld hätten dies ermöglicht!) wurden viele Menschen durch den vom Wirtschaftsminister verordneten und vom AMS umgesetzten Druck, der vor Rechtswidrigkeit, Entmündigung etc. nicht zurück schreckt, krank.

Dieser Druck ist natürlich notwendig, möchte man die Menschen in Billiglohnstellen zwingen, um der Wirtschaftslobby hohen Profit zu sichern.
Wie sich herausstellt eine kurzsichtige giermotivierte Handlung, die der Wirtschaft jetzt selbst schadet!


Der von der SPÖ gestoppte Lösungsansatz Bartensteins, die Facharbeiter aus dem Ausland zu holen, zeigt den Dilettantismus den diese Person in diesem Bereich frönt.
Eine Loch auf Loch zu – Politik. Ebenso entlarvt der von der SPÖ gestoppte Schritt das wahre Motiv der vorangetätigten Schritte und zeigt die verantwortungslose Politik im vollen Umfang auf.

Bleibt noch die Frage, warum das AMS, dass von der eigenen sachlichen Kompetenz überzeugt ist, so etwas zulässt!


Christian Moser
Braunau

15.03.2007 um 11.10 Uhr - von Dawn aus Innsbruck - meinem Unmut freien Lauf lassen.


Hallo!

Ich selber bin zwar nicht von dem Problem der Arbeitslosigkeit betroffen, aber mein Lebensgefährte. Leider ist er durch einen Gendefekt nur eingeschränkt einzusetztn. Diese Bestätigung liegt dem AMS I. auch vor.

Nun hier unsere Erlebnisse. Mein Freund ist 25 Jahre alt. Als er damals zu seiner Beraterin (durch seine Krankheit schwer Vermittelbar) kam, hatte er noch keine Ausbildung und galt sozusagen als Hilfsarbeiter. Leider ist es für einen körperlich eingeschränkten fast nicht möglich einen Hilfsarbeiterjob im Büro zu finden. OK soweit akzeptierten wir dies. Nach dieser Botschaft fragten wir die Beraterin was sie uns raten könnte. Erklärend sei hinzugefügt, dass mein Freund in I. örtlich bleiben muss, weil nur hier die Ärzte über seine Krankheit bescheid wissen und er der einzige Fall in Österreich ist, dies ist dem AMS bekannt. Nun meinte aber die Beraterin recht frech er müsse nach L. gehen 1 1/2 Jahre dort eine Ausbildung machen. Auf die Frage ob er wohl dann in I. wieder einen Job bekäme hieß es, nein nein da müssen sie dann schon in L. bleiben. Nach langem und breitem erklären das dies ja lt. Attest des LKH I. nicht möglich sei hat sie gemeint, ja aber eine andere Möglichkeit!
gebe es wohl nicht. Auch auf mehrfaches Fragen an sie was für ein Kurs oder Ausbildung denn Sinn gebe, hat sie immer nur gesagt sie sehe da keine Chance. Also schauten wir auf eigen Initiative, dass er die Beruffschule für EDV Technik als außerordentlicher Schüler gehen durfte. Dass hat auch funktioniert und als wir dann wieder zum AMS gingen und fragten ob sie nicht wenigstens die Schulbücher bezahlern würden (Wir bekommen ja sonst nichts vom AMS) hieß es nur, diese Berufe werden nicht gefördert.

OK Zähnenknirschend akzeptieren wir diese Aussage und zahlen alles aus eigener Kasse (Gott sei dank verdiene ich wenigstens was).
Die Frechheit war jedoch folgendes:
Am ersten Tag der Schule sitzten noch weiter 8 außerordentliche Schüler, die alles vom AMS bezahlt bekommen und nebenbei noch einige andere Unterstützung.

Leider ist mein Freund immer noch arbeitslos und wartet gerade auf den Termin der Gesellenprüfung, dass er seine Ausbildung noch ganz abschließen kann. Dann werden wir ihn wohl oder übel wieder beim AMS melden und weiter mit der dortigen Bürokratie kämpfen.
Ich frage mich nur wie diese Förderungen und Hilfen überhaupt verteilt werden.

Ich musste nur mal meinem Unmut freien Lauf lassen. Gruß Dawn

Antwort:
Danke für ihren Eintrag! Unmutsäusserungen sind hier willkommen. Sollen sie doch endlich das Argument Einzelfälle auflösen. Ihr Eintrag hilft mit!

Ich möchte ihnen bei Problemen mit dem AMS den Tiroler Ombudsmann Dr. Prettner mailto:oskar.prettner@ams.at> empfehlen, der auf Grund eines weit zurückliegenden Eintrags einer jungen Frau hilft. Was mir gefällt! Ein Versuch ist es Wert!

Auch gibt es in Tirol eine Arbeitsloseninitiative IVDA die sie kontaktieren können.

15.03.2007 um 10.06 Uhr - von Viktor - der Inflationsrate anpassen!


Was mich mal interessieren würde: Über die letzten Jahre hinweg wurden Gehälter und Löhne, Kinderbeihilfe, Pensionen etc. \"erhöht\" (bzw. \"der Inflationsrate angepasst\").
Nun, ich falle (um´s mal, wie´s so gehört, optimistisch auzudrücken) in die Kategorie \"Langzeitarbeitssuchender\", aber obwohl das Leben immer teurer wird (Gas, Strom, Miete - ich erspar´s mir, hier alles aufzulisten), bleibt meine Notstandsbeihilfe schon seit über vier Jahren immer auf dem selben Stand!
Ich will ja keine Millionen! (Naja, \"Nein\" sagen würde ich dazu nicht!) Aber, da es wahrscheinlich nicht nur mir so geht, warum passt man dieses Geld nicht an?

15.03.2007 um 0.23 Uhr - von X. D. - schwanger mit 9.69 tgl.


Sehr geehrter Herr Moser, ich habe nun auch sehr viele Beiträge gelesen, in diesem Forum und sah, dass sie vielen Leuten helfen konnten.

Nun habe ich auch eine Frage, ich bin Notstandshilfebezieherin und bin nun aber schwanger.
Kann es sein, dass ich nur ? 9,69 tgl. NH kriege. Wie soll ich denn bitte von weniger als ? 300,00 leben??
Wäre sehr dankbar, wenn sie mir antworten würden.

Antwort:
Leben sie in einer Partnerschaft?
Gehen sie auf alle Fälle zum Sozialamt. Neben finsanzieller Unterstützung gibts auch Auskunft! Die wissen vielleicht mehr wie ich, was ihnen alles zusteht!
Wenn es in ihrer Gegend eine Beratungsstelle Mutter-Kind/Sozialberatung gibt, besuchen sie diese. Auch übern Arzt Mutter/Kindpass bekommen sie Informationen über mögliche Unterstützung!

Und keine falsche Scham! Das ist politisches Programm. Mit Repressalien / Demütigung sollen Arbeitslose willg werden, um Niedriglohnarbeitsplätze mit immer weniger Rechte zu besetzen. Wird auch wenig Rücksicht auf schwangere Frauen genommen. Obwohl Kinder / Geburten für Österreich immens wichtig sind!

Alles Gute

Anmerkung:

19.03.2007 um 7.32 Uhr - von X. D.
Sehr geehrter Herr Moser.
Ja, ich lebe in einer Partnerschaft, wo mein Partner ebenso NH bezieht und er leider wegen Unterhalt exekutiert wird.

Auch habe ich nun einen Beschied erhalten, dass ich zu der ?295,54 mtl. nun ?45,75 zusätzlich Sozialhilfe erhalte.
Aber 341,29 ? mtl. ist ja auch sehr wenig.
Ich dachte immer das Existenzminimum beträgt ? 500,00 oder habe ich das irgendwie falsch verstanden.

Antwort:
Bei einer Lebensgemeinschaft wird leider das Einkommen des Partners mit angerechnet!
Dazu im Regierungsprogramm SPÖVP
Bei den Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen in der Notstandshilfe wird der Familienausgleichszulagenrichtsatz (1.091 Euro) als Untergrenze herangezogen. Damit wird künftig keine Familie mit einem Notstandshilfebezieher unter der Armutsgrenze leben müssen. (17.01.2007)

Tipp:

Von E.
Ich habe einen Erfolg zu verbuchen: ich bekomme trotz Zusammenlebens mit meinem Freund meine Notstandshilfe. Mein Partner hat dazu Stellung genommen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ihn nicht interessiert für mich und meine Tochter zu sorgen. Das Geld wurde mir rückerstattet.

14.03.2007 um 14.02 Uhr - von Rosa - gesamten Betrag zurückzahlen


Sehr geehrter Herr Moser,
im Mai 2005 habe ich mich beim AMS-Service als arbeitssuchend gemeldet, da ich bei meiner Saisonstelle gekündigt wurde. Obwohl ich noch einen Hausmeisterposten bei unserer Gemeinde habe und bei dieser Stelle über die Geringfügigkeitsgrenze falle, also nicht nur unfallversichert bin, hat mich mein AMS-Berater fürs Arbeitslosengeld angemeldet. Mein AMS-Berater war der Ansicht, daß ich Anspruch auf Arbeitslose, trotz meines Hausmeisterpostens, habe. Arbeitslosengeld bezog ich vom 06.07.2005 bis 31.12.2005. Erst danach wurde mir mitgeteilt, daß ich widerrechtlich dieses Geld bezogen hätte, und nun verpflichtet bin den gesamten Betrag zurückzuzahlen. Warum ist es eigentlich möglich, daß dem AMS solche Irrtümer unterlaufen? Was denkt man sich dort eigentlich? Wieso wird man nicht sofort informiert, daß man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat? Durch diesen Amtsirrtum wurde ich in eine prekäre Lebenssituation gebracht, in der ich nicht nur mit einem Gehalt, das knapp über der G!
eringfügigkeitsgrenze liegt, auskommen muß, sondern auch noch das zuvor erhaltene Arbeitslosengeld zurückzuzahlen habe.
Mit freundlichen Grüßen Rosa

Antwort:
Ein Zeuge wäre hier wichtig, oder können sie die Falschauskunft ihres Beraters, über Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, nachweisen! Sonst fragen sie ihn ob er zu dem Irrtum steht!
AMS - Haftung
Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!

13.03.2007 um 23.25 Uhr - von Pa. Hu. - Anspruch auf Arbeitslosengeld?


hallo!
meine lebensgefährtin ist seit gestern arbeitslos (nach 20 jahren erwerbstätigkeit)- ich verdiene ca. 1600 ? netto (in einem unsicheren job). des weiteren besitzt sie eine eigentumswohnung.
fragen: wird ihr die arbeitslose aufgrund meines gehalts gekürzt, oder erst bei der notstandshilfe?
besteht anspruch auf arbeitslose/notstandshilfe bei wohnungseigentum?
sie besucht seit 3/4 jahr eine privat bezahlte weiterbildung, die noch 3 monate andauern wird. das ams sagt, an den kurstagen bekommt sie kein arbeitslosengeld - da sie an diesen tagen nicht vermittelbar ist.
---> ist dies rechtens?
bitte um antwort, lg

Antwort:
Ihre Lebensgefährtin hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei der Notstandshilfe (falls Notlage vorliegt) wird ihr Einkommen angerechnet!

Zur Weiterbildung


AMS-Ombudsmann zu Arbeitslose/Notstandshilfe trotz Wohnungseigentum?
Ja selbstverständlich!
Außer: Der Kunde/ die Kundin vermietet diese, dann sind Einkünfte aus
Vermietung bei der Höhe der Notstandshilfe anzurechnen.
Anders ist es bei der sogenannte Grundsicherung ( Sozialhilfe ): Hier wird
eine Eigentumswohnung über einer bestimmten Größe ( pro Person nimmt eine
bestimmte m² Größe an)auf die Höhe der Grundsicherung an ( ab) gerechnet.

15.03.2007 um 21.34 Uhr - von St.
hallo christian.
im alvg ist der fall bei weiterbildung eindeutig geregelt.
wenn eine weiterbildung bereits eine mindestzeit während der beschäftigung begonnen wurde,so darf man diese ausbildung fertig machen und gilt trotzdem als arbeitslos und muss die dementsprechenden leistungen erhalten,weil beim al-geld ja das partnereinkommen auch keine rolle spielt,erst in der nh.
ich hoffe dir und auch pa.hu damit geholfen zu haben.
liebe grüsse st.


13.03.2007 um 21.43 Uhr - von Cl. O. - Komplizierter Weg


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe ein Problem mit der Geschäftstelle des AMS Schärding!
Seit Mai 2006 habe ich vormittags kein Auto, ich habe erst ab 16 Uhr ein Auto zur Verfügung, das musste ich auch schon schriftlich bestätigen, da meine Beraterin einestages gemeint hat ich sei nicht mehr vermittelbar, und ich muss eine Niederschrift machen das ich erst ab 16 Uhr arbeiten kann.
Diese Niederschrift wurde Ihrer Vorgesetzten vorgelegt und diese hat zu meinen Gunsten entschieden, da ich von 16 Uhr bis Mitternacht arbeiten kann, komme ich weit über die gesetzlich vorgeschriebenen 16 Stunden hinaus.
Nun hat mir meine Beraterin heute mitgeteilt das ich einen EDV Kurs besuchen muss, dieser ist aber wieder vormittags von 8 - 12 Uhr, ich habe ihr natürlich mitgeteilt das mir das nicht möglich ist da ich zu dieser Zeit kein Fahrzeug zur Verfügung habe, und nun zum eigendlichen Problem bzw. meiner Frage:

Meine Beraterin hat gemeint ich könnte mit dem Bus fahren, ich sagte ihr zum xten mal das bei uns kein Bus fährt, der einzige Bus der noch fährt ist der Schulbus und dieser befördert nur die Schüler, ich habe bei zuständigen Busunternehmen schon nachgefragt.
Meine Beraterin meinte ich soll nochmal fragen, und wenn kein Bus fährt dann sollte ich mit dem Zug fahren.

Wenn ich mit dem Zug fahre würde das bedeuten:

Ich müsste in Gopperding bei der Haltestelle einsteigen und in Schärding am Bahnhof wieder aus.
Die Zughaltestelle in Gopperding ist von meinem Wohnort 2 km entfernt, und der Bahnhof in Schärding ist wieder ca. 2 km vom Veranstaltungsort des Kurses entfernt, das bedeutet 4 km Fussmarsch, einfach gerechnet, und das ganze mit meiner 4 jährigen Tochter im Schlepptau!
Den auf die Frage wie ich meine Tochter zur Tagesmutter bringen soll, hat die liebe Frau Beraterin doch tatsächlich auch noch eine Idee gehabt, sie meinte ich soll beim Verein Tagesmütter anrufen und fragen wo die nächste Tagesmutter in Schärding ist, die Kleine fährt dann mit mir mit dem Zug nach Schärding und ich bringe sie vor Kursbeginn zu der Tagesmutter, natürlich zufuss! Sie sagt dies ist zumutbar.

Nun meine Frage an Sie, ist dies wirklich zumutbar?? Dies würde bedeuten das ich 5 Tage die Woche mit meiner Tochter täglich einen Fussmarsch von insgesamt 8 km zurücklege!!
Ich muss noch erwähnen das ich schon an etlichen AMS Projekten teilgenommen habe unter anderem auch an einem EDV Kurs mit Bewerbungstraining ect. deshalb finde ich es auch sehr unnütz noch einmal solch einen Kurs zu besuchen.
Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Ich kann es mir nicht leisten das mein Bezug gesperrt wird, andererseits bin ich nicht bereit dies mir und meiner Tochter anzutun nur um einen KURS zu besuchen.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort von Ihnen und verbleibe mit lg Cl

Antwort: ( ohne Gewähr )
E-Mail Verkehr mit Frau O. hat ergeben, dass die Wegzeit über 2 Stunden beträgt.
Die Zumutbarkeitsbestimmungen sagen:
Die zumutbare Wegzeit für Hin- und Rückweg soll tunlich nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit betragen. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, wie zB wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar. Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist aber jedenfalls eine tägliche Wegzeit von zwei Stunden und bei einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden eine tägliche Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar."
Die Wegzeit zum Kurs ist daher nicht zumutbar!

Weiters kommt der VwGH zur folgenden Erkenntnis!
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar

Darüber hinaus wurde bei der Kurszuweisung ein formaler Fehler begangen der eine erfolgreiche Berufung erwarten lässt!
Und bei einer Kurswiederholung eine weitere Begründung die für eine Weigerung spricht!
Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Ich komme zu dem Schluss, dass diese Zuweisung unzumutbar ist!

14.03.2007 um 9.45 Uhr von MyRight
Wenden Sie sich an die Volksanwaltschaft 0800-223223.
Die zumutbare Wegstrecke ist immer wieder problematisch und von Fall zu Fall neu zu beurteilen.
Eine telefonische Beratung wäre sinnvoll.

AMS-Link Zumutbarkeit:
http://www.ams.or.at/faq/txt82010.htm

VwGH negativ-Entscheid:
Mangels eines Transportmittels sei einem Arbeitslosen ein
Fußmarsch bis zu fünf Kilometer zumutbar. Der mögliche Dienstgeber
der Beschwerdeführerin wäre von ihrer Wohnung 1800 Meter entfernt
gewesen. Auf dieser Strecke verkehre zwar kein öffentliches
Verkehrsmittel und stünde der Beschwerdeführerin auch nicht ein
eigener PKW zur Verfügung. Die Zurücklegung dieser Strecke zu Fuß
sei der Beschwerdeführerin aber zumutbar und zwar auch noch nach
Dienstende um 21.30 Uhr.

(negative VwGH Erkenntnisse sind deshalb interessant, weil genau aufgezeigt wird welche Gründe nicht angegeben werden sollten im Fall einer Beschwerde...)

14.03.2007 um 11.34 Uhr von Cl. O.
ich bedanke mich recht herzlich für Ihre ausführliche Antwort, sie haben mir sehr weiter geholfen.
Eine Meldung an den Volksanwalt habe ich schon gestern vormittag per Mail gemacht ich hoffe auch von dieser Seite eine positive Reaktion zu bekommen.
Ich werde Ihre Seite auf alle Fälle weite empfehlen, hier gibts endlich mal jemanden der nicht nur gegen die Arbeitslosen ist sondern aufzeigt das es auch Rechte gibt.
Habe mir schon sehr viele Artikel Ihrer Seite gelesen und viel erfahren was ich bisher nicht gewusst habe,
vielen Dank nochmal und lg Cl


13.03.2007 um 10.16 Uhr - von Sa. B. - Befunde ignoriert


Hallo Herr Moser!
Ich habe ein Problem mit einem Stellenangebot und zwar habe ich heute ein Stellenangebot als Rezeptionistin bekommen. Da ich aber aufgrund eines Rückenleidens nicht lange stehen kann (manchmal nicht einmal 15 min) und auch schon mehrmals dem AMS den Befund, worin steht, dass ich keine stehenden Arbeiten (z. B. Rezeptionistin) verrichten darf, vorgelegt habe, denke ich, dass ich wohl nicht besonders ernst genommen werde. Jedenfalls MUSS ich mich dort vorstellen, obwohl ich genau weiß, dass ich so eine Stelle leider nicht annehmen kann. Morgen habe ich einen Kontrolltermin, kann ich meinem \"Berater\" sagen, dass ich diese Stelle unmöglich annehmen kann, da ich oft nicht einmal 15min lang stehen kann? Wozu bringe ich denn laufend Befunde, wo auf Wunsch des AMS steht, was ich arbeiten kann/darf und was nicht, wenn diese Befunde doch ignoriert werden? Ich suche ja Arbeit, aber solche die ich wirklich verrichten kann, leider Gottes sind es in meinem Fall nur sitzende Jobs. Ich ka!
nn mich ja nicht um Jobs bewerben, wo ich im vorhin weiß, dass ich sie nicht verrichten kann bzw. ich ständig unter Schmerzen leide? Ich habe schon genug Schmerzen und das (fast) rund um die Uhr und das seit ich 16 bin, sprich seit 15 Jahren und lt. meinem Facharzt wird sich daran nichts ändern und mein Leiden wird mich ein Leben lang begleiten. Ich bin verzweifelt, mir reichen die ständigen Schmerzen so und so, aber dass das AMS meine Befunde ignoriert ist der Hammer. Aber ich denke, die suchen nur wieder einen Weg um mir das Geld sperren zu können, denn die letzte Sperre liegt nämlich ein paar Monate zurück.

Antwort:
Gehen wir mal von dem aus, dass ihre Beraterin es gut meint und denkt, dass man bei den Job auch sitzen kann. Oder sie hat es übersehen. Reden sie mit ihr darüber.
Wenn sie ein Gutachten haben, dürfte eine gesundheitsbedingte Ablehnung kein Problem sein. Ansonsten besteht auch noch die Möglichkeit, dass sie ihr Leiden beim Vorstellungsgespräch vorbringen oder das Gutachten mitnehmen. In diesem Fall werden sie von der Firma abgelehnt.
Bei Bezugssperren immer in Berufung gehen und wenn möglich vorher eine Arbeitsloseninitiative kontaktieren! Alles Gute!

18.47 Uhr von MyRight
Die entscheidende Frage ist ob Ihr Berater Sie schon mal zum Amtsarzt geschickt hat. Wenn nicht, können Sie noch soviele Befunde vorlegen, Ihr Berater wird diese ignorieren - und schlimmsten Falls entsteht eine Situation die zur Bezugssperre führt, weil sie eine zumutbare Stelle abgelehnt haben.
Deshalb bekommen Sie ja von Ihrem Berater solche zweischneidigen Stellen, damit Sie irgendwann drauf sch+++ und einen Fehler machen.
Es hat auch wenig Sinn, mit Ihrem Berater zu reden, er/sie wird es wieder tun.
Nur Gutachten vom Amtsarzt sind für AMS-Berater bindend.
Beschweren Sie sich schriftlich beim Geschäftsstellenleiter und bei AMS-Boss Buchinger mit der Begründung Gefährdung der Sittlichkeit und Gesundheit, legen die Befunde bei.
Schaden kann es auf keinen Fall.
Lesen Sie dazu ALVG §9 hier auf soned.at
http://www.soned.at/images/pdf/ALVG.pdf


13.03.2007 um 5.01 Uhr - von Mo. Vu. - Sozialhilfe


Meine Tochter, lebt alleine - hat ihre Lehre abgeschlossen, ist nun arbeitslos und hat 240 Euro Arbeitslosengeld, da die Lehrlingsentschädigung Grundlage ist. Davon kann doch niemand leben!!! Hat sie irgend ein Einspruchsmöglichkeit oder kann sie Sozialhilfe beantragen?

Antwort:
Hier lässt sich schwer eine allgemeingültige Auskunft erteilen. Sozialhilfe ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt. Ihre Tochter soll auf alle Fälle Sozialhilfe beantragen. Bei Ablehnung, einen Bescheid für Beschwerde verlangen.
Über Sozialhilfe


12.03.2007 um 22.10 Uhr - von Ch.Ba. - Vorsicht Leasingfirmen!


Leasingfirmen im Auftrag vom AMS!!!

Durch Zufall bin ich erst aufmerksam geworden.
Eine Mitarbeiterin von einer Leasingfirma ruft mich an und macht mir ein Angebot für einen Job. Am Ende des Telefonats erwähnt Sie zufällig ich müßte eh etwas vom AMS bekommen (gemeint war Stellenvorschlag vom AMS). Weil es so dringend war gehe ich noch nachmittags vorstellen. Ich warte und warte nach 4 Tagen keine Post vom AMS, nichts im Postkasten, bis heute nicht????
Heute erkundigte ich mich bei meinen Berater/in:
Die Antwort: (kein Witz)
Ja es ist durchaus üblich dass Leasingfirmen im Auftrag vom AMS anrufen, eine Eintragung im AMS-Computer wird durch Berater getätigt (dieser kann in ganz Österreich sitzten)
Eine Verweigerung führt zu Sanktionen nach § 10. Auch dann, wenn mir nicht bewußt ist, dass es sich um Stellenvorschlag vom AMS handelt und mir solcher auch nicht zugestellt wird. AMS muß keinen zustellen, der vermerk im AMS-Computer reicht. - pervers -
Mein Berater/in hat mir angeboten, mich bei Ihm/r per Telefon bzw. per Nachricht über AMS-ServiceLine zu erkundigen ob es ein Stellenangebot vom AMS oder/bzw. Leasingfirma ist.

Ich rate jedem, paßt bloß auf bei diesen sche+++ Leasingfirmen. Die Zusammenarbeit, Datenweitergabe mit AMS ist teuflisch hinterhältig.
schöne Grüße


12.03.2007 um 19.11 Uhr - von G.Hö. -Schon mal nach gedacht


Das Wir Arbeitslosen auch Arbeitgeber sind?

Was währe das AMS ohne uns? Und alle Vereine die uns dann wieder Ausbeuten!
Wir haben ja schon gearbeitet, und in den Topf der Arbeitslosen Versicherung eingezahlt. Das es nicht ausreicht und der Staat also wir alle einen Patzen zu zahlten.
Ist nicht die Schuld der Arbeitslosen.
Sondern der Politik und der Wirtschaft. Und die Wirtschaft macht die Politik.
Wenn wir einen Kurs eine Schulung ein Projekt Besuchen freiwillig oder nicht, dann verdient doch wer.

Wenn wir dann noch 4 Wochen oder noch länger, für mageres Arbeitslosen Geld ein Praktikum absolvieren. Und wir dem Unternehmer die Urlaubszeit, für die Arbeiter oder Angestellten überbrücken.
Oder weil Momentan Not an Frau oder Mann ist kanns auch ein Arbeitloser sein. Natürlich mit unserem Geld!
Das ist doch eine alte Milch Rechnung. Da verdient doch wer. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, für was gibt es eigentlich Probezeit und Kollektiv Verträge.
Wo ist der ÖGB? Oh Entschuldigung, der ist mit sich Selbst Beschäftigt.
Also lassen wir den Kopf nicht hängen den durch uns Verdient doch wer.
Sonst währen halt das die Arbeitslosen!

Dies zum Gedanken Arbeits los.


12.03.2007 um 15.51 Uhr - von B. C. - Email Adresse vom AMS-Chef Buchinger?


Hallo Forum!
Kennt jemand zufällig die Email Adresse vom AMS-Chef Buchinger?

Antwort:
E-mail von Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at


12.03.2007 um 15.26 Uhr - von Re. H. - Maßnahme?


Guten Tag!
Ich habe vom AMS ein Stellenangebot für die Firma Unik/Synapse zugesandt bekommen, siehe http://www.unik.at/ . Für mich sieht dieses zweifelhafte Angebot aber eher aus wie ein SÖB bzw. Transitarbeitsplatz. Die max. Projektdauer wird mit 18 Monate angegeben. Für die Entlohung, 30 Stunden pro Woche, wird nur die DLU angeboten. Kann ich dieses Angebot ablehnen und mich auf das VwGH Erkenntnis berufen welches bestätigt daß Transitarbeitsplätze nicht unter der Sanktion des § 10 AlVG stehen?
Ein weiteres Problem sind auch die diversen Schulungsinstitute des AMS, die sich nicht an Datenschutzrichtlinen halten wollen. Es wird einem immer wieder abverlangt persönliche und sensible Daten (Gesundheit, Medikamente, Schulden usw.) anzugeben. Es versteht sich aber von selbst hier keine weiteren Angaben zu machen. Kann ich auf dem Personalfragebogen oder Vertrag einen Vermerk wie zB: "Ich verbiete die Weitergabe meiner Daten an Dritte/AMS" vermerken? Oder wird das bereits als Vereitelung der Kursmaßnahme/Vermittlung ausgelegt? Das Schulungsinstitut darf ja jetzt (zumindest theoretisch) keinen Bericht an das AMS senden und kann so die Anforderungen des AMS nicht erfüllen.
Viele Grüße
PS: Ich habe eine Behinderung von 50%, vielleicht hat das ja eine rechtliche Auswirkung?

Antwort: (ohne Gewähr)
Die Anstellung muss freiwillig sein.
Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

Bei Dienstverhältnis muß es einen Kollektivlohn geben.
Widerspricht den Gleichbehandlungsgrundsatz - Für gleiche Arbeit selben Lohn!

Coaching keine Maßnahme
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Aufklärung über Defizite (fehlende Belehrung)

Fragen sie bei Unik nach ob es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt. Wenn ja noch ein Grund weswegen sie ohne Sperre verweigern können. Legen sie eine Kopie der VwGH-Erkenntnis vor.

Ansonsten müssten sie eine Sperre riskieren und in Berufung gehen.
Hier sind genügend Berufungsgründe vorhanden die zum Erfolg führen!
Eine Möglichkeit ist noch in der Probezeit zu kündigen! ( Kündigung in der Probezeit führt zu keiner Sperre ).

Sensible Daten nicht weitergeben

21.46 Uhr von MyRight
Sehr starke Ähnlichkeit mit Proba http://www.proba.at/, ein Projekt von FAB/BFI.
Alles richtig was unter Antwort zu lesen ist.
Nur wer solche Stellenangebote ablehnt hat Sanktionen nach §10... Verweigerung einer zumutbaren Beschäftigung auf jeden Fall zu befürchten.
Eine Bezugssperre ist schnell verhängt, erst dann wird geprüft.

Diese Dienstverhältnisse sind meist befristet auf 3 Monate. Eine Verlängerung kann nicht erzwungen werden.
Nehmen Sie sich extra Zeit um den Dienstvertrag genau zu studieren. Verdienen Sie nicht mehr wie (ungefähr) 1000 Euro Brutto ist es ein Transitarbeitsplatz.
Wie bereits gesagt: Lösung in der Probezeit führt zu keinen Sanktionen.

Schulungsmaßnahmen und Daten:
Niemand ist verpflichtet sensible Daten weiterzugeben. Wer sich einschüchtern läßt, dem sind natürlich leicht alle Daten aus den Fingern zu saugen. Wer Courage besitzt verweigert die Antwort.


12.03.2007 um 15.03 Uhr - von Chiara - Zumutbarkeit


Lieber Herr Moser!

Nachdem Sie mir bei meinem Problem mit Die Berater sehr geholfen haben, habe ich jetzt noch eine theoretische Frage an Sie:
Wenn man ein Stelleninserat vom AMS zugesendet bekommt, muss man dann diesen Job annehmen, wenn die Firma einen einstellen würde oder darf man diesen auch ablehnen ohne eine Bezugssperre zu bekommen? Natürlich nehme ich jetzt mal an, dass die Stelle rechtlich zumutbar wäre, nur kann man sich eben nicht vorstellen für diese Firma zu arbeiten.
Ich frage deshalb, weil man eine Stelle im Probemonat ja ohne Konsequenzen kündigen kann. Wäre ja absurd eine Stelle antreten zu müssen, um sie dann nach 1 Woche in der Probezeit wieder zu verlassen nur um keine Bezugssperre zu bekommen.Oder denkt das AMS tatsächlich so kompliziert?

Antwort:
In solchen Fällen denkt das AMS überhaupt nicht, sondern setzt die Vorgaben von Bartenstein/ÖVP um. Und Bartenstein geht es nicht um die Interessen/Nöte der Arbeitslosen, sondern um die Interessen seiner Partei den eigenen und der Industrie/Konzerne. Das Volk soll mit beschönigter Statistik, der Wählerstimmen wegen, für dumm verkauft werden und zugleich sollen, wegen des Profits, Niedriglohnstellen weiter zwangsbesetzt werden können.
Zumutbarkeit Bei Notstand nicht gültig!
Bei Weigerung oder Vereitelung wird der Bezug gesperrt. Anfangen zu arbeiten und in der Probezeit kündigen. ( Kündigung in der Probezeit führt zu keiner Sperre )


12.03.2007 um 10.13 Uhr - von Wo. Ka. - Bemessungsgrundlagenschutz


Sehr geehrter Herr Moser,
vielleicht wissen Sie etwas über den Bemessungsgrundlagenschutz gem. § 21 Abs.8 AlVG. Ich bin der Meinung, daß bei mir eine frühere Besessungsgrundlage herangezogen werden müsste, da ich über 45 bin. Das AMS sagt aber, ich hätte damals auch schon über 45 sein müssen. So steht das aber im Gesetz nicht! Gibt es da VerWGH-Entscheidungen?
Besten Dank für kurze Rückäußerung! mfg Wo. Ka.

Antwort:
Bemessungsgrundlagenschutz
Gilt für die Bezugshöhe ab dem 45 Geburtstag! Davor war eine Verringerung des Bezugs möglich.
Ev. unter http://www.ris.bka.gv.at/vwgh/ über Suchworte: Bemessungsgrundlage


12.03.2007 um 7.34 Uhr - von Louisa K. - Trendwerk / Wenn ich daran denke, kommen mir heute noch die Tränen!


Könnten Sie mir bitte sagen seit wann ein Kündigen bei Trendwerk nicht sanktionierbar ist? Ich war 2003 dort und wurde dort nicht wie ein Mensch behandelt, deshalb habe ich gekündigt, sonst hätte ich mich noch aufgehängt. Das Geld wurde mir dann für 8 Wochen gesperrt. Ein Einspruch wurde natürlich abgelehnt, da die "Dame" vom Trendwerk Lügen über mich erzählt hat und ihr natürlich geglaubt wurde! Wenn ich daran denke, kommen mir heute noch die Tränen, denn mit rechten Dingen ist es damals nicht abgelaufen, aber was solls, Arbeitslose scheinen der letzte Dreck zu sein!

Antwort:
Die in SoNed abgebildete Erkenntnis gibt als Entscheidungsdatum den 25.05.2005 an. Die Zuweisung dieses Falls fand am 12. Oktober 2001 statt.
Ihnen wurde, und ich möchte gerne wissen wievielen insgesamt, der Bezug rechtswidrig gesperrt! Darum ist es wichtig bei Bezugssperren in der angegebenen Frist in Berufung zu gehen und bei Ablehnung in weiterer Folge eine Beschwerde beim VwGH zu erheben.
M. M. nach handelt es sich um kriminelle Machenschaften. Hier wurde/wird durch Rechtswidrigkeiten mit Arbeitslosen Geschäfte gemacht!

Arbeitslose sind nach wie vor Rechtswidrigkeiten ausgeliefert! Bei Fällen die unter Androhung der Sperre zu Transitarbeitsplätzen vermittelt werden, handelt es sich um Nötigung!
Der Verein ArbeitslosensprecherIn und die Arbeitsloseninitiative AMSand helfen bei Klagen! Mittlerweile sind von Arbeitslosen schon einige Klagen eingebracht worden. Diese sind unbedingt erforderlich, da die Arbeitslosen in vielen Fällen weiterhin rechtswidrig und wie Menschen dritter Klasse behandelt werden!

AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag ab 19 Uhr - AMSand steht mit einem RA in Verbindung!

Wir müssen uns wehren! Jeder der sich wehrt, hilft nicht nur sich sondern auch anderen!


11.03.2007 um 9.55 Uhr - von Anton - Phönix


Guten Morgen!

Also ich könnte Ihnen einiges erzählen, WARUM mir schon des öfteren die Notstandshilfe für 4 bzw. 6 Wochen gesperrt wurde. Z.B. habe ich einmal bei einer vom AMS vorgeschlagenen Stelle als "Erntehelfer" angerufen und gefragt: Ist diese Stelle noch frei? Darauf die Antwort: (am Telefon!!!) Ich habe da sowieso jedes Jahr meine 4 ungarischen Helfer, die können das schon und machen das sehr gut! Dazusagen möchte ich auch noch, dass ich Lohnverrechner bei einer Baufirma war, die Firma umstrukturierte, da der Sohn mit seiner Ausbildung zum Baumeister fertig wurde und die Geschäftsführung übernahm und da ich damals der am kürzesten in der Firma dienende Angestelle (aber insgesamt eh über 6 Jahre dort beschäftigt) war, wurde ich wegen Umstrukturierungs- und Auslagerung der Buchhaltung-Lohnverrechnung an eine Steuerberatungskanzlei, gekündigt.

Gut, ich war dann ca. 3 Jahre lang arbeitslos, da immer junge Schulabgängerinnen für die vom AMS vorgeschlagenen Stellen in Büros aufgenommen wurden. Dann wurde ich durch einen Freund auf eine vom AMS durchgeführte Schulungsmaßnahme aufmerksam gemacht, wo man sich zum EDV-Techniker ausbilden lassen konnte. Da ich mich privat gern mit dem Computer beschäftigte und auch gut auskannte, meldete ich das bei meiner AMS-Beraterin. Sie buchte mir einen Termin für den Aufnahmetest, wo ich der zweitbeste war. Da 12 Teilnehmer aufgenommen wurden, war ich natürlich auch dabei. Wir wurden dort in ca. 15 Monaten zum EDV-Techniker ausgebildet und durften zur Lehrabschlußprüfung als EDV-Techniker antreten, welche ich dann auch mit Auszeichnung schaffte!

Gut, ich war dann also EDV-Techniker, noch dazu mit Auszeichung. Jedoch wurde ich bei JEDEM Vorstellungsgespräch sofort gefragt: Wo haben Sie bisher gearbeitet, kennen sich sich bei SQL-Server aus? Haben Sie fundierte Netzwerkkenntnisse? usw. Im Prinzip lief es immer darauf hinaus, ob ich FUNDIERTE Praxiskenntnisse habe, oder nicht? Natürlich hatte ich die nicht, ich hatte ja gerade die Ausbildung hinter mir und KEINE Praxis. Da wurde ich nie aufgenommen.

Ich machte dann 2x den Kurs "Jobfinding". Das ist so ein Kurs, wo ein Psychologe und 2 Coaches mit einem 5 Wochen lang "bewerben" und "vorstellen" üben. Man sucht sich aus Zeigungen und dem Internet Stellenangebote raus, schreibt unter Anleitung der Coaches und des Psychologen eine "korrekte" Bewerbung und übt dann mit den Coaches und Psychologen das Vorstellungsgespräch. Das war natürliche insofern nicht zielführend, da ich nach wie vor bei jedem Vorstellungsgespräch gefragt wurde: Wo haben Sie bisher gearbeitet, wie viele Jahre Praxis haben Sie? Worauf ich wie gesagt wahrheitsgemäß sagen mußte, dass ich noch keine Praxis als EDV-Techniker habe und auch keine als Netzwerktechniker!

Gut, ich machte dann auch noch den ECDL und zuletzt im September 2006 den ECDL Advanced, welche ich auch beide mit sehr gutem Erfolg absolvierte, Praxis habe ich aber leider immer noch nicht.

Zurück zu dem eingangs erwähnten Erlebnis: Ich wurde also als ausgezeichneter EDV-Techniker zu einem Bauern für 5 Wochen als Erntehelfer geschickt. An und für sich schon komisch, da ich da doch etwas "überqualifiziert" bin. Gut, der gute Mann hatte wie gesagt schon jahrelang seine ungarischen Erntehelfer, ich wohne im Bgld. 15 km von der ungarischen Grenze entfernt. Damit er aber vom AMS oder wer eben dafür zuständig ist, die "Bewilligung" für solche "Saisonarbeiter" oder wie immer man die ausländischen Kurzzeitarbeitskräfte nennt, bekommt, forderte er eben "offiziell" österreichische Arbeitskräfte an, wo er dann eben sagte: Ich habe eh schon meine 4 ungarischen Helfer, mit denen ich sehr zufrieden bin. Ich sagte dann noch am Telefon: Ich brauche aber noch den Stempel fürs AMS, dass ich mich beworben habe. Er sagte: Kommen Sie am Abend vorbei, dann stempel ich Ihnen das ab. Ich kam am Abend hin, sagte: Ich komme wegen dem Stempel fürs AMS, legte das Schreiben (Sie als Arbeits
loser werden dass ja eh wissen, man bekommt Stellenvorschläge zugesandt, auf der ersten Seite steht die Firma und die Adresse und Art der Tätigkeit, auf der zweiten Seite muß die Firma das Ergebnis der Vorstellung ausfüllen und diese Seite dann ans AMS senden und auf der dritten Seite muß der Bewerber das bestätigen lassen, wann er sich vorgestellt hat, damit das AMS eben sieht, dass man dort war und sich auch tatsächlich vorgestellt hat!

Wie gesagt, mit den Worten: Ich komme wegen dem Stempel fürs AMS trat ich an seinen Schreibtisch, er stempelte es mir ab, ich sagte: Danke, Auf Wiedersehn! und ging. Er hatte ja gesagt, er hat eh seine 4 ungarischen Helfer und mir auch keinerlei Aussicht auf den (5-wöchigen) Job gemacht.
Für mich war die Sache erledigt. Ich habe angerufen, wollte sozusagen den Job, er hat ihn mir nicht gegeben, aber fürs AMS benötigte ich ja den Stempel als Beweis, dass ich versucht habe, den Job zu bekommen.

Lustig wurde es erst, als ich am 10. noch immer kein Geld vom AMS am Konto hatte. Normal kommt das immer so am 6. oder 7. aufs Konto. Gut, ich rief beim AMS an und sagte: XXXX spricht, meine Versicherungsnummer ist XXXX, ich habe dieses Monat KEINE Notstandshilfe überwiesen bekommen. Nach kurzen Rückfragen wurde mir mitgeteilt, dass mein Bezug aufgrund von "Arbeitsverweigerung" für 6 Wochen gesperrt wurde. Ich konnte dass natürlich nicht so ohne weiteres hinnehmen, ich bekomme eh nur 14,50 Euro pro Tag und 6 Wochen ohne Geld und noch dazu ohne Krankenversicherung ist nicht lustig. Ich fuhr also am nächsten Tag sofort zum AMS, fragte meine Beraterin: WARUM wurde mir die Notstandshilfe gesperrt? Ihre trockene Antwort: Herr XXXX hat uns gemeldet, dass sie den Job nicht annehmen wollten und nur gesagt haben: Ich komme wegen dem Stempel fürs AMS. So gehts nicht, Sie müssen in der Notstandshilfe JEDEN Job annehmen, der legal und zumutbar ist und es wird Ihnen sicher nicht schaden,
wenn Sie ein paar Wochen als Erntehelfer arbeiten, alle müssen arbeiten, auch Sie können nicht immer nur die Notstandshilfe kassieren, Sie müssen auch Jobs annehmen, die man Ihnen vermittelt.

Tja, so gehts einem, wenn man ehrlich ist und der Andere (Jobanbieter) ein "Schlitzohr" ist, der ausländische Kräft genehmigt bekommen möchte!

Und es gab in diesen mittlerweilen schon fast 5 Jahren, die ich jetzt insgesamt inklusive Kurszeiten, die ja nicht als arbeitslos zählen, eben noch 2 ähnliche Vorfälle, wo mir unbegründet und unverschuldet die Notstandshilfe gestrichen wurde, darum eben jetzt nochmal meine endgültige Frage: Muss ich diesen Phönix-Kurs oder wie immer man dass nennen will, weil Kurs im Sinne von Weiterbildung oder sowas ist es ja nicht, machen oder nicht? Ich will ihn nicht machen, da ich nebenbei auch noch meine demenzkranke Mutter (hat seit 4 Jahren Alzheimer) und meinen behinderten Vater (hatte vor 1,5 Jahren einen Schlaganfall) pflege und betreue und nicht neugierig bin, dass da Private in mein Haus kommen bzw. zu Unzeiten anrufen und mich zu Vorstellungsgesprächen bringen wollen, wo ich sowieso schon 2x den Kurs "Jobfinding" gemacht habe und mich sehr wohl selbst gut vorstellen kann und auch sämtliche Weiter- bzw. Höher-Qualifikationen, die es gibt, machte.
Ich hoffe, ich habe Sie jetzt nicht gelangweilt mit meinem langen Mail.

Die alles entscheidende Frage ist eben: MUSS ich den Kurs machen, JA oder NEIN?
Und falls ich NEIN sage, kann mir dann die Notstandshilfe gestrichen werden, weil ich brauche einfach das Geld (eh nur 14,50 Euro pro Tag) und vor allem auch die Krankenversicherung, man weiß ja nie, wann man grad einen Unfall oder Krankheit oder sowas hat und wenn man grad keine Krankenversicherung hat geht dass natürlich ordentlich ins Geld und man verschuldet sich unrettbar.
Entschuldigen Sie, dass ich Sie jetzt so lange aufgehalten habe, aber da der Info-Tag eben schon am Mittwoch ist, muss ich mir eben 100%ig sicher sein, dass mir das Geld NICHT gestrichen werden darf!
Ich werde Ihnen dann natürlich mitteilen, wie es ausgegangen ist und natürlich werde ich die anderen Teilnehmer so weit es mir möglich ist (oft steht oder sitzt da jemand vom AMS bei so Info-Tagen im Saal, dass weiß ich aus meinen bisherigen Erfahrungen, oft der Chef des AMS persönlich!) darüber informieren, dass man dass nicht machen muß, nur muß dann eben wirklich sicher sein, dass uns das Geld nicht gestrichen werden darf!

DANKE für Ihre Mühe und Ihre Rückantwort!

Mit freundlichen Grüssen
Anton (mehr will ich von meinem Namen nicht bekanntgeben, ich habe einfach Angst, das Geld und die Krankenversicherung zu verlieren wie es mir wie gesagt schon 3x passierte)

Antwort: ( ohne Gewähr )
Sie wollen von mir eine Garantie, dass ihr Geld nicht gestrichen wird!
Das ist unmöglich, da das AMS die Gelder auch rechtswidrig sperrt! Falls das passiert, bekommen sie in der Berufung oder Beschwerde Recht!
Sie sind auf alle Fälle während einer Bezugssperre weiter versichert!
Dieser Kurs ist freiwillig zu besuchen.
Ein Zwang ist rechtswidrig ( VwGH ) und erfüllt den Tatbestand der Nötigung
Eine Klage ist möglich! Mehr siehe Phönix
Ja, geben sie die Information weiter!
(Auch wenn ein AMS-Mitarbeiter dabei sitzt. Sie können die Information auch in einer Frage verpacken! Z. Bsp. In www.Soned wird behauptet und es gibt dort sogar Rückmeldungen, dass dieser Kurs freiwillig ist. Dass bei Kenntnisnahme des VwGH Erkenntnis und gleichzeitiger Vermittlung sogar die Möglichkeit einer Klage wegen Nötigung besteht. Ist das richtig?)

Bei Bezugssperren immer in Berufung gehen! Der VwGH ist in sehr vielen Fällen anderer Meinung als das AMS! Darum empfiehlt sich bei abgelehnter Berufung auch eine Beschwerde an den VwGH!
Es ist von Vorteil, sich vorher mit einer Arbeitsloseninitiative in Verbindung zu setzen!
Versuchen sie die Angst abzulegen! Alles Gute!
Ich bitte um - und warte gespannt auf Rückmeldung!


10.03.2007 um 22.33 Uhr - von Lu. K. - Kinderbetreuungsgeld


Hallo!
Ich find euch super!!!

Nun meine Frage: Ich beziehe Kinderbetreungsgeld und bin nebenbei beim AMS gemeldet. Ich stille und mein Betreuer meinte ernsthaft dass er mich deshalb abmelden müsse! Ich habe darauf natürlich alle möglichen § rausgekramt und konnte ihm contra geben, jedoch hat er mir dann erklärt dass ich seit 1 Jänner dem AMS für 20 Stunden zu verfügung stehen müsste. In meinen Unterlagen stehen aber noch die 16 Stunden. Ich glaube ihm nicht. Gab es wirklich eine Änderung?
Danke Lu.

Antwort:
Es gelten nach wie vor die 16 Stunden Mindestverfügbarkeit. ( AMS-Mitarbeiter3 )

Betreuungspflichten:
Von der Regierung heisst es, dass darauf vermehrt Rücksicht genommen werden soll. Was immer das heissen mag!

Anmerkung:

11.03.2007 um 20.06 Uhr - von Lu. K.
Hallo ihr Lieben!
Danke für eure spontane und kompetente Hilfe in meinem Fall!
(Abmeldung vom AMS wegen stillen meines Babys und damit nicht verfügbar sein!)
Wieder wende ich mich vertrauensvoll an euch mit diesmal nur zwei kurzen Fragen:
Da mein Betreuer mich bereits mehrmals falsch beraten hat, möchte ich den Betreuer wechseln! Darf ich das?
Und darf ich die mir vorgelegten Schriftstücke die des öfteren auch einen Haufen Paragraphen beinhalten
zur Ansicht und Prüfung mit nach Hause nehmen?
Danke im Vorraus, (Ich bin so froh, das es euch gibt)
Eure Lu

Antwort:
Gehen sie zu seinen Vorgesetzten, begründen sie den Betreuerwechsel, und versuchen sie ihr Glück!
Akteneinsicht beim AMS:
Gegenüber dem AMS gilt das Recht auf Akteneinsicht und Kopie der Akten. Diese Kopie der Akten muss ausgefertigt werden, sofern ein Kopierer vorhanden ist, was allerdings in jeder AMS-Stelle der Fall ist. Sollte die schriftliche Ausfertigung verweigert werden, verlangt man eine schriftliche Ausfertigung. Das Recht darauf besteht und wird vom Verwaltungsgerichtshof sehr streng gehandhabt.


10.03.2007 um 21.47 Uhr - von He. - Kinderbetreuung


Hallo Ich habe eine Frage

Vor ca 1 Jahr hatte uns das AMS gesagt das wir unsere Kinder in Kindergarten beziehungsweise in Hort geben müssen.Als wir fragten ob wir auch eine Person von der Familie angeben können sagte sie uns nein.Ich sagte dazu das wir uns das nicht leisten können darauf sagte die betreuerin das sie die Kosten dafür übernehmen müssen.Wir bekammen einen Platz von der Kinderdrehscheibe.Nachdem unsere Kinder 3 Monate in betreuung waren sagte uns der kindergarten das sie kein Geld bekommen haben nur einen kleinen Teil ,als wir beim AMS nachfragten teilte man uns mit das sie nur einen teil bezahlen.Wir beschwerten uns beim Leiter von AMS der uns sagte das das AMS nur 20,40 oder 60% bezahlen was uns sehr verwunderte da man uns vorher mitteilte das alles übernommen wird.
Da meine Frau nur ca 170 Euro bekommt und ich ca 1050 Euro gingen wir zu der Betreuerin bei unseren nächsten Termin die zu diesen Zeitpunkt krank war und eine andere Betreuerin hier war.Wir erklärten Ihr das wir uns das so nicht leisten können und Sie meine Lebensgefährtin sperren muss.Darauf fragte Sie uns warum wir keine Verwandte angeben?
Die verwunderung war gross da es vorher geheissen hat das das nicht geht. Wir gaben daraufhin die Oma als betreuungsperson an.
Nun ist es so das meine Mutter (OMA) auch nicht mehr die jüngste ist und meinen Vater (OPA) gesundheitlich auch nicht mehr so gut geht. Als wir das dem AMS mitteilten sagten sie das intressiert sie nicht sie steht als Person im Computer und fertig.
Jetzt stehen wir vor einen grossen Problem Kindergarten ist nicht leistbar obwohl das AMS sagt es geht sich aus und Betreuungsperson haben wir in dem Sinn auch keine.
Ams hat meiner Frau jetzt zu einen Staplerschein geschickt ab Montag für 2 Wochen danach 2 Wochen 40 Stunden Praxis in einer Firma und danach 2 Wochen Bewerbungen für Firmen. Staplerkurszeit von 8 bis 16.30 Ich frage nun was soll ich mit unseren Kinder machen in dieser Zeit ich selber arbeite auch 40 Stunden.
Für die Grosseltern ist es nicht zumutbar 6 Wochen fast den ganzen Tag aufzupassen. Unser Problem ist nun das meine Frau unterschreiben hat müssen wenn sie den Kurs vereitelt das Sie gesperrt wird. Ich bitte um Hilfe was wir tun können gegen die Sperre und ob das alles korrekt ist (Sperre,Betreuung u.s.w.)
Ist ein Staplerkurs auch als Kurs zu werten? Danke im voraus!!!

Antwort: ( Ohne Gewähr )
Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!

Bei Unklarheiten nichts unterschreiben. Diese Unterschrift zurück ziehen.
Wenn es sich um einen rechtswidrigen Kurs handelt. Siehe Vermittlungstätigkeit ist der Vertrag Sittenwidrig. Sogar ein Beweis der Nötigung?
Muss rechtlich geklärt werden!

Staplerschein ist ein Modul in einem Kurspaket. Die anschliessende Vermittlungstätigkeit darf nur das AMS durchführen.

AMS darf Befugnisse nicht an Private delegieren!
Die Vermittlung von zumutbarer Arbeit darf ausschließlich durch Regionalgeschäftsstellen des AMS erfolgen, d.h. Arbeitsvermittlung durch vom AMS beauftragte Privatvermittler ist gesetzwidrig. Dies ist eine Judikatur des VWGH.
Vorgangsweise in einem solchen Fall: vom AMS ist ein sog. Feststellungsbescheid zu verlangen. D.h. es ist ein Schreiben ans AMS zu richten mit etwa folgendem Inhalt: „Sie haben mich am...an die Fa. Xy vermittelt. Ich verlange festzustellen, dass meine Zuweisung zur Fa. Xy zwecks Vermittlung rechtswidrig ist...“

Praktikum:
Es kann niemand dazu gezwungen werden, Gratis-Arbeit zu leisten. Die jeweils geleistete Arbeit in einem sogenannten „Praktikum“ sollte von dem/der betreffenden Arbeitslosen dokumentiert werden, damit er/sie den nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden Lohn nachfordern kann.
Ich denke, wenn sie das ansprechen wird ihre Frau nicht von jeden genommen!

Betreuungspflichten:
Von der Regierung heisst es, dass darauf vermehrt Rücksicht genommen werden soll. Was immer das heissen mag!

Anmerkung:
Es ist unerträglich zuzusehen wie die Politik Familien / Kinder schädigt!
Es ist auch erstaunlich wie kalt die Richtlinien von AMS umgesetzt werden. Als würden Maschinen ohne Gefühle die Vorgaben umsetzen!
Wir sind an einer Politik angelangt die der Gesellschaft und den Menschen schadet. Die Politiker haben im Kampf um Zahlen jedes Gefühl für Menschen verloren. Ein kleiner Hoffnungsschimmer war die Regierungsbeteiligung der SPÖ!
Wie sich herausstellt wird es noch schlimmer.
Wir das Volk müssen uns gegen diese abgehobenen opportunen karriere-machtgeilen Politiker wehren!

Sozialpolitik ist Alibipolitik
Sozialhilfeempfänger werden in Zukunft dem AMS ausgeliefert!
Soziale Agenden werden der Wirtschaft untergeordnet. Unterdrückung, Entmündigung, Demütigung .......... sind logische Konsequenz. Das ist nicht der Wille des Volkes. Das ist der Wille einer wirtschaftlichen Elite die Menschen ausbeuten. Vor denen die jetzige Politik einen Kniefall macht, - klar sind doch viele Politiker von Wirtschaft/Konzernen entsand worden, um deren Interessen durchzusetzen -, und die Menschen durch asoziale Bestimmungen ausliefert / in die Abhängigkeit treibt.
Statistiken über "psychische" Krankheiten, Suchtkrankheiten, Suizid, Verbrechen, etc. zeigen wie es unter der glänzenden Oberfläche tatsächlich aussieht!


10.03.2007 um 9.16 Uhr - von E. B. - 70% Behinderung diagnostiziert!


Hier meine Geschichte: Ich habe durch eine unheilbare Erbkrankheit eine 70% Behinderung diagnostiziert bekommen; habe um Berufsunfähigkeitspension eingereicht, die abgelehnt wurde. Seither hat mich das AMS Wien auf dem Kieker.

Ich habe einen Gerichtsbeschluss u. ein Gutachten des Berufskundesachverständigen, der aussagt, in welchen Bereichen ich arbeiten DARF; doch das AMS nimmt darauf keine Rücksicht, bzw. behandelt mich wie einen Volltrottel.

Nun wurde ich dazu degradiert, in der Bandgesellschaft in Wien 16.; zu sitzen und dort bei Reinigungsarbeiten helfen zu MÜSSEN. Allerdings wäre diese auch bestrebt mir einen Job in meinem bisherigen getätigten Bereich zu suchen. Ich bin gelernte Bürokauffrau und war bis jetzt immer in den Abteilungen Sekretariat / Sachbearbeitung tätig.

Nun versuche ich von dieser Bandgesellschaft wegzukommen, da das eine Institution für Personen ist, die wirklich behindert sind. Ich habe ja nur eine Erbkrankheit, aber keine definitive Behinderung. Und diesen Unterschied kennt das AMS nicht. Ich falle nun in diesen Kreis hinein und werde dazu verdonnert, in einer Behindertenwerkstatt abzuwarten, bis sie mir einen geeigneten Job finden.

Den könnte ich mir auch ohne dieser Anstalt suchen. Lehne ich diese Arbeit ab, werde ich für die Notstandshilfe gesperrt. Somit muss ich dort ausharren und abwarten. Eine Sperre der NS kann ich mir nicht leisten, da ich alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bin.

Ich konnte jedoch einen Erfolg verbuchen: Ich darf um 14.00 Uhr statt um 16.30 Uhr nach Hause gehen. Dafür bekomme ich aber auch weniger an DLU. Insgesamt sind es runde 27 Euro die mir das AMS weniger bezahlt........

Wie kann ich dem ganzen entkommen?

Antwort:
Besuchen sie die Arbeitsloseninitiative
AMSand
Stiftgasse 8
1070 Wien
Amerlinghaus
jeden Dienstag ab 19 Uhr - AMSand steht mit einem RA in Verbindung!

13.46 Uhr von E. B.
Danke für die Info bezüglich AMSand. Es ist nur so, dass ich mittlerweile schon Eigeninitiative gezeigt und mich bei allen möglichen Stellen beschwert habe. Unter anderem: Dr. Häupl, Dr. Fischer, Dr. Gusenbauer, Volksanwalt, Bürgerservice, ÖVP, FPÖ etc. Leider habe ich überall negativen Erfolg, da angeblich das AMS im Recht ist.
NotstandshilfeempfängerInnen MÜSSEN die Arbeit annehmen, die ihnen zugewiesen wird; außer sie würden die Gesundheit extrem gefährden.
Somit denke ich, dass ich diese Zeit (3 Monate dem AMS unterstellt, 9 Monate der Bandgesellschaft - außer ich finde vorher einen geeigneten Job) leider dort überbrücken muss. Geht dieses Jahr ohne Jobfindung vorbei, muss ich mich dann wieder arbeitslos melden.
Seit 19.02.2007 bin ich dort anwesend. Die seelische Belastung mit solchen Menschen zusammen zu sein, ist für mich ziemlich groß. Es klingt degradierend für diese Menschen, aber man kann es sich nicht vorstellen, wie es dort wirklich ist.
Vom AMS wird dieses übrigens auch als Kurs bezeichnet; unter Kurs vertehe ich aber etwas anderes. Es stimmt somit nur die Statistik, dass so und so viel weniger Arbeitslose gemeldet sind .......

Antwort:
Ihre Beschwerden finde ich gut! Sollte jeder machen!
Nur wissen die Politiker und diverse Stellen nicht über alle VwGH-Erkenntnisse bescheid.
Wenn das AMS dies als Kurs bezeichnet, dann darf nicht unter §10 vermittelt werden.
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Die Vermittlung von zumutbarer Arbeit darf ausschließlich durch Regionalgeschäftsstellen des AMS erfolgen, d.h. Arbeitsvermittlung durch vom AMS beauftragte Privatvermittler ist gesetzwidrig. Dies ist eine Judikatur des VWGH.
Vorgangsweise in einem solchen Fall: vom AMS ist ein sog. Feststellungsbescheid zu verlangen. D.h. es ist ein Schreiben ans AMS zu richten mit etwa folgendem Inhalt: „Sie haben mich am...an die Fa. Xy vermittelt. Ich verlange festzustellen, dass meine Zuweisung zur Fa. Xy zwecks Vermittlung rechtswidrig ist...“

Wenn sie unter Androhung der Bezugssperre §10 in solchen Kurs vermittelt werden so ist das Nötigung!
Amtsmißbrauch / Schadensersatz
Falls es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt, so ist die Teilnahme freiwillig!

Sind sie vor der Kursvermittlung über ihre Defizite aufgeklärt worden, wenn
nicht können sie ebenfalls verweigern!

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