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19.04.2007 um 11.34 Uhr - von Ro. We. - Erfolg mit SoNed! -Rückmeldung von 2.04.07 um 11.42 Uhr und 13.45 Uhr |
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ES ZAHLT SICH AUS ZU KÄMPFEN!
1) Danke für diese Seite, es zahlt sich aus mehrmals alle Texte, insbesondere die VwgH - Urteile zu studieren. 2) Hoffentlich dreht man dem Herausgeber dieser Web-Site nicht irgendwann einmal diese Seite ab". In diesem Sinne, wer Geld spenden kann für SONED bitte möge spenden! (Rechtsanwälte kosten auch Geld!) und immerhin ist diese Seite und Ihre Leistung frei, denkt mal daran was Ihr machen würdet, müßtest ihr diese Auskünfte beim RA bezahlen!! 3) am 2.4. habe ich eine Anfrage an diese Seite gestellt (Bezugssperre für 3 Tage wegen Versäumnis eines Kontrolltermins) = ca. 70 Euro. Heute kam vom AMS eine BERUFUNGSVORENTSCHEIDUNG zu meiner BERUFUNG, in der ich begründete, daß das Versäumnis des Kontrolltermins, ein menschlicher Irrtum war, und ich mich überdies am frühesten, möglichen Termin wieder beim AMS meldete, vom AMS der Beschluß: alle 3 Tage zurückzuzahlen!!! Und, man merke und staune, hat das AMS dazu angeführt, daß mir das Geld deswegen gebühre und meiner Berufung stattgegeben wurde, weil der (versäumte) Meldetermin (obwohl er in der Stempelkarte eingetragen war) mir nicht nachweislich zur Kenntnis gebracht worden ist. Summa summarum: Geld zurück, und die Erkenntnis, daß es SInn macht zu kämpfen und nicht alles willfährig über sich ergehen zu lasse. Meine nochmalige Bitte, spendet für diese Seite, auch ein Solidaritätsbeitrag von wenigen Euro ist ein Dankeschön!
Antwort: Danke für die Rückmeldung und den Spendenaufruf!
12.31 Uhr - von Ro. We. - Nachtrag Berufungsvorentscheid Ein Bescheid kann in jeder Richtung aufgehoben werden (natürlich auch zugunsten des Berufenden!)
Es führt das AMS in der Berufungsvorentscheidung als Begründung dazu aus: Ich zitiere: \"Die gesetzlichen Bestimmungen lauten: Gemäß § 64a Abs 1 AVG kann die Behörde die Berufung binnen 2 Monaten nach Erlangen bei der Behörde erser Instanz durch Berufungsvorentscheidung erledigen. Sie kann die Berufung nach Vornahme notwendiger Ergänzung des Ermittlungsverfahrens als unzulässig oder verspätet zurückweisen, den Bescheid aufheben oder nach jeder Richtung abändern\"
Das \"in jeder Richtung\" abändern , also auch zugunsten des AMS--KUNDEN (!!!) sollte man sich merken, denn oft hört man vom AMS Betreuer/ daß das Gesetz \"so ist\" und man nichts \"machen\" könne. Vielleicht nutzt diese Information um schon im Vorfeld als AMS Kunde die nötige Kompetenz zu zeigen und eine Bezugssperre rechtzeitig zu verhindern! |
19.04.2007 um 10.29 Uhr - von C.B. aus Salzburg - 6 Wochen-Sperre |
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Hallo Mir wurde das AMS-Geld für 6 Wochen gesperrt. Näheres warum und wieso per Email. Frage allgemein dazu: Kann man für diese Zeit Sozialhilfe beantragen in der Zeit wo diese Sperre aktiv ist? Besten Dank
Antwort: Sozialhilfe ist Ländersache! Meist wird bei Bezugssperre eine Sozialhilfe wegen Arbeitsunwilligkeit abgelehnt! - Selbst bei rechtswidrigen Sperren! - Suchen sie trotzdem um Hilfe an und verlangen sie bei Ablehnung einen Bescheid, gegen den sie berufen können! Ihnen steht eine Unterstützung zu! Gegen Bezugssperre empfiehlt es sich Berufung einzulegen!
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19.04.2007 um 3.53 Uhr - von Konrad - Berechnung der Notstandshilfe? |
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Hallo Aufgrund unterschiedlicher Meinungen wollte ich mich erkundigen wie das mit der Berechnung der Notstandshilfe wirklich ist. Wird zur Berechnung nur das \"Gehalt\" (Arbeitslosengeld)+Einkommen des Partners genommen,oder muss ich auch Sparbuch,Bausparvertrag,etc angeben,und ich bekomm solange kein geld bis ich alles aufgebraucht habe? Bitte um Auskunft Danke Konrad
Antwort: Berechnung der Notstandshilfe
Grundsätzlich ist die Höhe der Notstandshilfe vom vorangegangenen Arbeitslosengeldbezug abhängig (bestimmter Prozentsatz). Zusätzlich spielen neben dem Alter und der familiären Situation (Anzahl der [außerehelichen] Kinder) auch die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen des/der Antragstellers/Antragstellerin und des/der GattIn/LebensgefährtIn) eine Rolle. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Aufwendungen (Wohnraumbeschaffung, Krankheit, etc.) bei der Berechnung der Notstandshilfe berücksichtigt werden. Im Regelfall werden vom Nettoeinkommen des/der GattIn/LebensgefährtIn des/der Notstandshilfebeziehers/in die sogenannten Freibeträge abgezogen. Übersteigt der verbleibende Betrag den Anspruch auf Notstandshilfe ist kein Anspruch gegeben, andernfalls wird die Notstandshilfe um diesen Betrag eingekürzt.
Beispiel:
Durchschnittliches Nettoeinkommen des/der EhepartnerIn aus einer unselbständigen Beschäftigung EUR 1.340,00 abzüglich Werbungskostenpauschale EUR 11,00 abzüglich Freigrenzen für EhegattIn EUR 465,00 abzüglich Freigrenze für 1. Kind EUR 232,50 abzüglich Freigrenze für 2. Kind EUR 232,50 abzüglich berücksichtigungswürdiges Darlehen EUR 145,00 ergibt monatlichen Anrechnungsbetrag EUR 254,00 ergibt täglichen Anrechnungsbetrag EUR 8,35
In diesem Beispiel wird die grundsätzlich täglich gebührende Notstandshilfe um den Betrag von EUR 8,35 eingekürzt.
13.00 Uhr von AMS-Fachmann Im Antrag auf Notstandshilfe lautet eine Farge. "Haben Sie ein Einkommen ?" Einkommen aus Kapitalvermögen muss vom Gesetz her angerechnet werden. Meist sind diese Vermögen auf Sparbüchern zu vernachlässigen. Praxis in unserem Bundesland ist, dass man von KundInnen keinen Offenbarungseid bezügl. Sparbüchern und Ertrag verlangt. Wohl komt es aber oft vor, dass Einkommen aus Vermietung erzielt wird. Zurück zur Anfrage: Es kommt auf das Vermögen an, denn vom Vermögen hängt das Einkommen aus Kapital ab . Im Prinzip gibt's NH. |
18.04.2007 um 21.35 Uhr - von K.H. - Arbeit ohne Entlohnung? |
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sehr geehrter herr moser, ich beziehe seit einer woche notstandshilfe in der höhe von euro15,60 täglich. da ich in drei monaten einen kurs besuchen sollte hat mir das ams eine arbeit (sehr schwer Gartenarbeit) zugeteilt. betreut werde ich vom bfi. nunmehr habe ich gehört das ich für die geleistete arbeit keinen lohn erhalte. obwohl ich tagtäglich 8 stunden arbeiten muss. ist es wirklich möglich das ich für 8stunden schwerer arbeit nur 15,60 euro bekomme?! Ich bitte sie um auskunft danke k.
Antwort: Nein! Sie können sofort aufhören! Teilnahme nur freiwillig! Kopieren sie diese Antwort und legen sie sie ihrer BetreuerIn vor! Wenn es ein Dienstverhältnis sein soll, müssen sie nach Kollektivlohn entlohnt werden! Wenn es eine Massnahme sein sollte, darf eine Vermischung nicht stattfinden. Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen! Die Entlohnung verstösst auch gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine an den tatsächlichen Diensten orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen zwischen Arbeitnehmern verbietet. Heisst: Gleiche Arbeit -gleiches Geld! Wenn sich die Entlohnung nach der Notstandshilfe richtet. Bekommen sie 15,60 Euro täglich und ihr Kollege bei gleicher Arbeit z.Bsp. 18,40 Euro. Das ist rechtswidrig! Auch mit Prämie! Dieser Kurs oder was immer das sein soll ist nur freiwillig möglich!
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18.04.2007 um 14.53 Uhr - von P. Hö. - Abfertigung |
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Mal nur eine Frage. Ich war voriges Jahr auf die Dauer von 3 Monaten bei Job-Transfair. Da ich dort im Angestelltenverhältnis war und auch ein Gehalt (? 850,-) bezogen habe,steht mir doch auch eine ABFERTIGUNG zu. Wo kann ich erfahren,ob diese Abfertigung auch hinterlegt wurde?
Antwort: Wenden sie sich an die Buchhaltung von Job-Transfair ! Sie werden Auskunft bekommen. Ich war in der selben Situation (FAB) und bekam darüber (ungefragt) eine Mitteilung!
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18.04.2007 um 14.16 Uhr - von Sa. - Schwangerschaft! - Erfolg zu verbuchen! - zu 10.04.2007 |
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Hallo! Ich konnte heute beim AMS einen Erfolg verbuchen!!!
Am Vormittag rief mich meine AMS Betreuerin zurück und fragte, in welcher Angelegenheit sie mir "helfen" kann. Ich teilte ihr meine Schwangerschaft mit und dass es mir nicht möglich sei, aufgrund der Beschwerden den Kurs wahrzunehmen. Daraufhin wollte sie wissen, ob ich im Krankenstand sei und ich kann so lange im KS bleiben, wie nur nötig (Anm. eh klar, kostet dem AMS nichts). Sie meinte ua, dass meine Gesundheit und die des ungeborenen Kinder vorrangig sei und ich mir wegen dem Kurs keine Sorgen zu machen habe. Wenn ich wieder gesund geschrieben wurde, soll ich mich bei ihr wegen eines Termines melden, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Ich fragte sie, ob sie diesen Kurs nicht für ein paar Monate zurück stellen kann, da es mir absolut nicht möglich sei, ihn derzeit wahrzunehmen. Ua sagte ich ihr, dass mein FA und Hausarzt meine Gesundheit und die des Baby für wichtiger erachten als mich aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme in diesen Kurs zu setzen.
Zuletzt teilte sie mir mit, dass ich mich mit ihr gemeinsam zusammen setzen und den Kurs besprechen soll. Sie weiß nicht, ob es noch Sinn hat, diesen Kurs zu besuchen, da es ungewiss ist, wann ich mich wieder gesund schreiben lasse. Sie wird sich was überlegen, ob ich ihn noch zu machen habe oder ob sie ihn vergessen soll....
So wie es scheint, kann ich nun doch hoffen, dass sie mir den Kurs zur Gänze streichen werden. Ich habe gestern nämlich noch die für das Bundesland NÖ zuständige Ombudsfrau kontaktiert/eingeschaltet und die hat versprochen, mir in dieser Angelegenheit zu helfen. Zuletzt darf ich gespannt sein, ob mich mein Hausarzt weiter krank schreibt und mich der (lästigte) Kontrollarzt in Ruhe lässt. LG SA
Anmerkung: Das freud mich! War sehr wichtig hier Druck rauszunehmen! Ein Danke an die zuständige AMS-Betreuerin und AMS Ombudsfrau aus NÖ
17.25 Uhr von AMS MItarbeiter2 Bin selbst beim AMS beschäftigt (Wien) und hier ist es allgemein üblich, daß man Frauen, die schwanger sind, selbstverständlich NICHT mehr zu Kursen zuweist bzw. wenn die Schwangerschaft während einer Kursmaßnahme eintritt auf Wunsch der Kundin den Kurs ohne langes Diskutieren gleich abbricht. Die Vorgangsweise in NÖ kenne ich allerdings nicht, sollte sich von der in Wien allerdings nicht grundlegend unterscheiden. |
17.04.2007 um 19.39 Uhr - von K.Li. - Mein Gespräch mit AMS Chef P. vom 16.4. |
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Laut P. bin ich als Arbeitsloser selber schuld arbeitslos zu sein und er hat Angst mich als Schülerlotse einzusetzen, aufgrund meiner heftigen Mails. So geht man mit Arbeitslosen um, die sitzen alle auf einem pragmatisierten Job und leben von uns!
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17.04.2007 um 17.07 Uhr - von Ro. K. - SÖB-Sperre rechtswidrig / Berufung stattgegegben! Frist für Nachzahlung? Über SoNed - Informationen zur erfolgreichen Berufung!
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Hallo, mir wurde vom AMS gesetzeswidrig die Notstandshilfe gestrichen (Zuweisung zu einem SÖB). In 2er Instanz ist nun meiner Berufung stattgegegben worden. Mein Geld habe ich aber immer noch nicht, den Bescheid schon über 2 Wochen. Hat das AMS eine Frist für die Nachzahlung? LG Ro
Antwort: Das Geld sollten sie umgehend bekommen! Einen eingeschriebenen Brief senden. Bescheidnummer angeben. Ev. Text Da meiner Berufung in zweiter Instanz stattgegeben wurde, fordere ich Sie auf, mir die rechtswidrige Bezugssperre auszuzahlen und binnen 14 Tagen zur Anweisung zu bringen.
22.05 Uhr von MyRight Ich kann mir gut vorstellen, dass das AMS sich Zeit lassen will, bis zum Monatsende und erst dann nachzahlen will. Machen Sie Druck. Am Besten schriftlich, mit dem Inhalt, dass Ihnen zustehende Geld sofort zu überweisen. Sie sind schließlich im Recht.
18.04.2007 um 8.23 Uhr - von Ro. K. - Ich gehöre zu den Fällen die es laut Buchinger gar nicht gibt "Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung" Hallo Christian, Nachdem ich zu diesen Fällen gehöre die es lt. Buchinger nicht gibt, nämlich Einstellung der Bezüge ohne Benachrichtigung (die kam erst 3 Wochen später als ich einen Bescheid beantragt hatte), habe ich das I-net durchforstet nach Möglichkeiten gegen diese Sperre vorzugehen und bin dabei auf Ihrer Seite auf die Dienstanweisung an das AMS gestossen die besagt keine Sperren mehr auszusprechen bei SÖBen und diverse gesammelte Vwgh Urteile zu diesen Themen. Das war natürlich viel praktischer als das ganze RIS zu durchforsten. Liebe Grüße Ro.
Anmerkung: Transitarbeitsplatz nicht unter der Sanktion des § 10 AlVG.
Vielen Dank für die Rückmeldungen die sehr wichtig sind um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen! Die Schwierigkeiten, sich darauf verlassen zu können, liegen darin, dass das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt und oft durch geringe Korrekturen versucht die VwGH Erkenntnisse ausser Kraft zu setzen/zu umgehen, was wiederum den Instanzenweg von vielen Monaten erfordert. In dieser Methode offenbart sich die Feindseeligkeit, die das AMS und die *Sozialvereine die diese Änderungen mit vornehmen, den längerzeitigen Arbeitslosen gegenüber aufbringen. (Natürlich mit politischen Willen)
*Sozialvereine: Dieser gemeinsame Pakt sichert auch das Geschäft und die eigene Bereicherung. So können Arbeitslose wieder gezwungen werden, bei sonstiger Bezugssperre, auch an unsinnigen Massnahmen und Deppenkurse teilzunehmen! Nach qualitativen Richtlinien betrachtet würde diese Massnahmen/Kurse fast niemand besuchen. Wodurch sich die Kursanbieter/Massnahmenbetreiber selbst schaden! (Vertrauensbruch - Vertrauen sind die Grundfesten der Sozialarbeit. Viele Sozialarbeiter halten sich an diese Vorgaben die zugleich Bedingung für Hilfe und Erfolge sind. Die Sozialarbeiter der Zwangsmassnahmen die mit Lügen und Rechtswidrigkeit arbeiten, zerstören die Sisifusarbeit der seriösen Sozialarbeiter!) Denn ich bin überzeugt, dass Kurse mit Freiwilligkeit und nach qualitativen Richtlinien ausgerichtet zu füllen sind und mit Wartelisten organisiert werden müssten. Für mich gehören die Begriffe "Sozial" und "Moral" zu einer Familie! Darum finde ich es besonders verwerflich was hier unter der Bezeichnung "Hilfestellung" passiert!
18.04.2007 um 11.22 Uhr - von AMS-Fachmann Wenn der Berufung statt gegeben wurde, wird eine Bescheid erstellt, der auch an die regionale Geschäftsstelle ergeht. Nach Einlangen des Bescheides veranlasst die regionale Geschäftsstelle die Anweisung.In der Praxis dauert es zwischen 14-21 Tage, bis Kunde/Kundin das Geld überwiesen hat, wobei 21 Tage ein Maximum ist, das nur in Ausnahmefällen erreicht wird.
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17.04.2007 um 16.18 Uhr - von Martina - jedes Jahr einen Kurs |
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Hallo alle miteinander! Ich war vorige Woche beim AMS meine Betreuerin hat mich sofort in einen Kurs angemeldet das beste ich weiss nicht welchen Kurs bzw. wo der stattfinden soll noch sonstiges bekomme aber von Ihr am 4.Mai den zettel überreicht habe aber nichts Unterschrieben. Bekomme seit neuesten auch kein Protokoll mehr oder wie man das nannte ?Stimmt es das man jedes Jahr einen Kurs machen muss?Schöne grüsse Martina
Antwort: Nach Ablauf eines Jahres fällt man in die Langzeitarbeitslosigkeit, um diese zu verhindern werden die Arbeitslosen in einen Kurs gesteckt und scheinen so nicht in dieser Statistik auf! Wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen, melden sie sich wieder. Viele sind laut VwGH nicht sanktionierbar! |
16.04.2007 um 21.26 Uhr - von C.S. - Pensionsvorschuss |
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Hallochen, ich habe da wieder mal eine kleine bescheidene Frage, und hoffe wie immer auf viele hilfreiche antworten. Es geht mir um das Thema I-Pension.
Mir wurde bei meinem letzten Treffen die Frage gestellt, ob ich nicht schon einmal angedacht hätte, ob ich um I-Pension ansuchen möchte. Dies wäre zum einen aufgrund der miserablen Wirtschaftslage, keine Stellen für mich usw. so wie meinem sich nicht mehr bessernden Gesundheits zustand eine naheliegende Idee.
Dies Frage wurde mir auch schon mal in einem Deppenkurs von einem Betreuer gestellt. In beiden Fällen lehnte ich es ab, aber es wird um mich nicht besser, also dachte ich mir, könnte ich ja mal folgende wichtige Fragen hier stellen:
1) Ich bekomme Übergangsgeld während mein Antrag läuft. Wie sieht es aber nun danach aus, wenn der Antrag abgelehnt würde? Diese Frage stellte ich dem Berater und er meinte O-Ton: Ich könne nach einer ablehnung der I-Pension erneut um Notstand ansuchen und dieser würde mir in jedem Fall weiter gewährt. Sollte ich mich arbeitsfähig fühlen könnte ich ihn stellen bei Ablehnung.
So aber, würde ich da meinen derzeitigen Bezug wieder bekommen? Oder würde dann das so weit runtergekürzt, wie es bei dem Übergangsgeld passieren könnte?
2) Was muss ich genau tun, wo muss ich hin, wenn ich solch einen Antrag stellen würde? Was gäbe es da zu beachten?
3) Gibt es da bestimmte voraussetzungen um den Antrag stellen zu dürfen? Ich meine hier Mindestalter oder Arbeitsjahre oder sowas in der Art?
Für die beantwortung meiner Fragen danke ich schon mal im voraus aufs herzlichste!
Antwort: Pensionsvorschuss
19.04.2007 um 7.43 von Hadzabe ich bekomme dauernd dieses Angebot vom AMS aber auch von diesen Deppenkursen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Das AMS versucht immer wieder dich aus der Arbeitslosigkeit zu bekommen und das geht ganz einfach indem du um eine Pension ansuchst, die, wie in meinem Fall, nach etwa 3 Monaten abgelehnt wird. Nachteil der dabei entsteht ist, dass das AMS dann ganz genau weiß was dir fehlt und das kann in die Hose gehen. Also vorsichtig sein mit einem Pensionsantrag!
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16.04.2007 um 15.45 Uhr - von Bu. - neue vorgangsweisen für langzeitarbeitslose |
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vorerst herzlichen glückwunsch zu ihrer tollen und informativen HP.
Ich würde mich freuen wenn sie mir über meine frage auskunft geben könnten.
Ich war heute bei meinem ams berater, wieder ein neuer, dort wurde mir erklärt das dieser berater für langzeitarbeitslose ist und es neue vorgangsweisen gibt.
Diese sind das man sich ab jetzt wöchentlich - 14-tägig zu einen kontrolltermin einfinden muß!! ( Wer bezahlt Fahrtkosten??), und ich erhielt auch ein schreiben originalwortlaut des schreibens... sie werden vom ams beauftragt wöchentlich mind. 2-3 eigene bewerbungen under angabe des firmennamens, kontaktperson, sowie zeitpunkt und ort der bewerbung vorzulegen. im anschluß erfolgt der neuerliche nachweis bei jedem vereinbarten termin....
wenn nicht erfolgt die streichung der notstandshilfe (anmerk. berater). Was ist aber wenn ich für mich keine passenden stellenausschreibung finde??? und wie kann ich beweisen das ich mich beworben habe wenn ich die bewerbung mit der post verschickt habe?? bitte um antwort: mit freundlichen grüßen
Antwort: Wenn sie (AMS) selbst keine Stellen mehr haben, delegieren sie ihre Arbeit an die Betroffenen weiter um ihnen, sollte es ihnen so ergehen wie dem AMS und keine Arbeitsstellen finden, den Bezug zu sperren! Ein wort sauerei! die verdienen an uns und zwingen viele, ihre Arbeit zu tun!
Kopieren sie die Bewerbungsschreiben zum vorlegen. Sie müssen 2-3 Bewerbungen vorlegen. Egal ob sie ihnen passen oder nicht! Vorstellbeihilfe
Mit BetreuerIn reden und in Betreuungsplan aufnehmen lassen. Vorstellfahrt muss ihnen ersetzt werden! |
16.04.2007 um 8.45 Uhr - von MyRight - Probleme mit der Arbeitsbescheinigung |
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Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist der Arbeitgeber verplichtet Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen (§ 71 Absatz 1 AlVG). Diese benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes. Stellt Ihr Arbeitgeber die AB trotz nachweislicher Aufforderung grundlos nicht aus, ist das Arbeitsmarktservice (AMS) verplichtet Ihnen bei der Beschaffung der AB behillich zu sein bzw bei der Gebietskrankenkasse eine Ersatzarbeitsbescheinigung anzufordern. Das Arbeitsmarktservice aber auch Sie selbst können eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) erstatten.
Quelle: AK |
16.04.2007 um 7.31 Uhr - von A. U. - SÖB - Misswirtschaft? |
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Ich würde aber irgendwie mehr Akzent auf Punkt 1 setzen um genau diese "gewerbliche Anbieter" (mitlere und kleine Firmen und Selbständige) stützig machen und aufwecken, weil um deren Existenz geht wenn der Markt mit bilige/unterbezahlte (unter Zwang) Arbeitskräfte überflutet ist. Früher oder später werden sich alle wieder finden in der gleichen Situation; Konkurs, Arbeitslos und "TMA" unter Zwang. Die merken`s aber noch nicht.
1) Die ABM (SÖB) -Stellen sorgen für eine Verschlechterung des regionalen Arbeitsangebotes. Weil Betriebe und Kommunen Tätigkeiten im Gartenbau oder der Immobiliensanierung von billigen ABM (SÖB) -Kräften erledigen lassen, bekommen gewerbliche Anbieter Probleme und bauen ihrerseits reguläre Arbeitsplätze ab. SÖB - Misswirtschaft?
20.05 Uhr - von MyRight SÖB´s das ist nicht nur Misswirtschaft, sonder Ausnützung von Personen durch Zwangs-Arbeit bei Niedrigstlöhnen. Dabei machen die SÖB´s saftige Gewinne und missbrauchen das Wort Sozial. Verlierer ist der anständige Betroffene der einen Job sucht mit dem man sein monatliches Auskommen hat. |
13.04.2007 um 21.34 Uhr - von Mario - Lehrabschlussprüfung bestanden! Rückmeldung von 20.03.2007 |
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Hallo Christian und Sonedteam! ich weiß nicht ob du dich noch errinern kannst! habe mich vor ca 1nem Monat an dich durch diese Seite gewendet wegen meiner Frage wegen Arbeitslosengeld nach meiner Berufsausbildung beim BFI! tja krieg zwar keine Arbeitslose aber: ich habe heute meine Lehrabschlussprüfung bestanden! und am Mo das 1ste Vorstellungsgespräch (davor meinen 1sten AMS-Termin na darauf freu ich mich schon wenn ich meiner \"netten\" betreuerin das gleich unter die Nase reiben kann :-) ) tja du hast darum gebetten das ich dir Bescheid gebe sobald das alles erledigt ist :)! tja ich hoffe das ich also dann bald ne Jobzusage kriege und möchte dir noch mal meinen herzlichsten dank für die guten Ratschläge und aufmunterung ausrichten! Mach weiter so ;) lg mario
Antwort: Danke für die Rückmeldung. Ich gratuliere dir, dann kanns nur mehr besser werden! Ich hoffe du bekommst schnell Arbeit! Die Chancen stehen jetzt besser. Freud mich für dich! Alles Gute |
13.04.2007 um 14.30 Uhr - von Ka. - Kurs / Krankenstand |
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Hallo ! Ich bin ratlos !!! meine Geschichte:Ich hab mich vor einem jahr nach meiner Karenz arbeitslos ,für mindestens 18 Std als arbeitsuchen gemeldet. Ich habe kein eigenes Auto,müsste mit den Öffis fahren,das ist auch bekannt.Am Land eine erschwerende Situation.Leider habe ich für meine jüngste erst für heuer Sept. einen Kindergartenplatz , auch bekannt.Trotz Bemühungen meiner seits auch keine andere Unterbringungs möglichkeit gefunden. In dieser zeit wurden mir 4 Stellen vorgelegt die ein eigenes Auto vorraus setzten.Ich besuchte einen Kurs der einmal Wöchentlich statt fand.Musste einen Eignungstest machen der sich als Psychologischer Test heraus stellte.Die Psychologin schrieb in ihrem Bericht:eine Ausbildung zur Krankenpflegerin sehr zu empfehlen,fühlt sich aber ihren kleinen Kindern noch sehr verpflichtet.Ich habe fünf Kinder!Meine Kursbetreuerin meinte nur ,jetzt werden sie sicher einen Kurs machen müssen. müsste ich ,mo.-fr von 8.30-16.30 ! Heute suchte ich das AMS auf um meine Lage wieder klar zu machen das ich einen Vollzeit Kurs nicht ausüben kann. Mir wurde nach dem Test ja schon gesagt dass ich jetzt gequält werden würde.aussage meiner Betreuerin. Ich hätte ein Jahr zeit gehabt mir eine Kinderbetreuung zu suchen. So habe ich ab 17.04.07keinen Anspruch mehr auf Notstand .muss mich bei meinen Mann mitversichern.Er ist selbstständig. Und jetzt kommts...ich fahr nach Hause,steig aus und verreiß mir das Kreuz.Bin gleich beim Arzt gewesen,der mich in den Krankenstand geschickt hat und weitere Elektrobehandlungen verschrieben hat. Was genau tu ich jetzt,ich war noch nie im Krankenstand!Verschiebt sich das ganze ? Bitte um schnelle antworten!!! DANKE Ka.
Antwort: Machen sie sich keinen zusätzlichen Stress. Verhält sich wie beim Dienstverhältnis. Innerhalb von drei Tagen sollten sie die Krankmeldung beim AMS abgeben. Bringen sie diese am besten am Montag zu ihrer Betreuerin. Dann verschiebt sich ihr Kursbesuch. Je nach Krankenstandslänge wird wahrscheinlich ihr Platz vergeben und sie bekommen eine neue Ladung. Das bereden sie dann mit ihrer BetreuerIn wenn sie wieder Gesund sind. Wenns soweit ist holen sie nach der Gesundmeldung von der Krankenkasse die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese wiederum umgehend zum AMS. Melden sie sich wieder wenn sie wissen in welchen Kurs sie müssen. Einige kann man laut VwGH Erkenntnis, die oft anderer Meinung wie das AMS sind, verweigern. Der Vollzeitkurs hört sich nach einem Transitarbeitsplatz bei einem SÖB an und die sind zur Zeit freiwillig zu besuchen.
um 16.33 von MyRight Verfassen sie ein Schreiben mit dem Inhalt: Warum ausgerechnet diese Stelle für sie zumutbar ist obwohl diese Stellen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Warum ausgerechnet diese Stellen für sie zumutbar sind obwohl eigener PKW Vorraussetzung ist. (Möglicherweise steht sowas sogar in der Stellenbeschreibung)
Letzter Satz: Ich ersuche um schriftliche Stellungnahme.
diese oder ähnliche Schreiben lieben die AMS-Berater. Eine Antwort muss euch zugestellt werden - auch wenns dauert. Aber macht das 10x ???
Eine Eintragung im Betreuungsplan, dass sie keinen eigenen PKW haben und auf Öffentl. Verk.Mittel angewiesen sind ist sinnvoll. Auch Betreuungsplätze für Kinder, Vorstellbeihilfe.... usw. Eure Wünsche und Vorstellungen im Betreuungsplan festhalten, dazu ist er auch da.
Ist im Betreuungsplan verankert, das kein eigener PKW vorhanden ist, sind auch nur Stellen zumutbar, die mit Öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar sind. Das wissen auch alle Berater.
16.04.2007 um 10.51 Uhr - von Ka. Hallo ich habe immer noch keinen Durchblick! Meine Betreuerin vom AMS ,hat mich aus dem Kurs ausgebucht,nachdem ich ihr eine gelbe Karte unterschrieben habe. Ist mein Fehler gewesen,war aber in diesen Moment so paff .das ich darüber nicht nachgedacht habe. Ich bin mit 17.04.07 von Ams abgemeldet ! Ich befinde mich aber seit 13.07. im Krankenstand!nicht freiwillig!!! Abgesehen davon ob ich gegen den Bescheid Einspruch erhebe(wenn daß noch geht) ,weil ich nicht ganz verstehe das ich einen Vollzeitkurs mit Persönlichkeits Bildung und EDV Training für eine Reinigungs-Teilzeitarbeit die ich suche brauche,möchte ich unbedingt wissen ob das AMS mich abmelden kann wenn ich im Krankenstand bin. Dankbar für jeden Kommentar Ka
Antwort: Mit der Unterschrift haben sie dem AMS einen gefallen getan. Soetwas darf man ohne Prüfung (Informationseinholung) nicht unterschreiben. Sie sind mit 17.04. draussen. Sie bekommen jetzt noch Krankengeld, das kommt von der Krankenkasse und nicht vom AMS. Fragen sie bei ihrer Krankenkasse nach, wie lange? Ich bitte diesbezüglich um Rückmeldung. danke
Warum wurden sie abgemeldet? Weil ihr Mann ein zu hohes Einkommen hat und sie in den Notstand kommen? oder weil sie keine Betreuungsmöglichkeit angegeben haben? Viele Kurse sind laut VwGH freiwillig zu besuchen! Für Kommunikation geben sie ihre E-Mail Adresse an!
16.04.2007 um 12.21 Uhr - von Ka. Danke! Daß hab ich mir schon gedacht. Weil ich für Ganztags keine Betreuung für meine Kinder habe. Ich habe mich um eine max.18 Std. in meinem, mit erreichbaren Öffentlichen Verkehrsmittel, Bereich Vormittagsjob angemeldet. Für eine von 8.30 bis 16.30 dauernden Kurs den ich fürs putzen nicht brauche fehlt mir ab 12.00h eine geeignete Kinderbetreuung. Da brauch ich nicht zu lügen,ist leider so. Daß habe ich persönlich vorgetragen und nur Kopfschütteln und den Vermerk nicht vermittelbar eingeheimst.Im Notstand wäre ich bis Sept.gewesen und mein Mann schickt monatlich seinen Einkommensnachweis an das Ams. Und,Nein,er verdient leider nicht genug! Ab morgen,habe aber noch nichts schriftliches! PS. meine Mail Adresse hab ich angegeben ! Gruß Ka. Ach ja am Freitag den 13.sollte man keine Probleme lösen wollen!
Antwort: Trotzdem gehen sie in Berufung. Sie nehmen die Unterschrift zurück und sagen, dass sie im Notfall eine Kinderbetreuung haben. 16 std. sind notwendig, die haben sie und fertig. Ich vermute ganz stark - der Ganztagskurs ist ein Transitarbeitsplatz und der ist zur Zeit freiwillig Gehen sie zudem mal zum Sozialamt und suchen um Unterstützung an. Bei nein, verlangen sie einen Bescheid!
16.04.2007 um 14.04Uhr - von Ka. Hallo,Christian Danke für Ihr Mail! Es handelt sich um ein Individualcoaching! Veranstalter:DIE BERATER Mit dem Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt;Abklärung gesundheitlich bedingter Vermittlungshemmnisse(????);Erarbeitung klarer Ziele ! Dauer von 29.Jänner bis 17.Juli,Mo.-Fr.von 8.30-16.30 Einstieg jederzeit möglich.Ich hätte mit 16.April einsteigen sollen. Ist glaub ich kein Transitarbeitsplatz. Hat es dann überhaupt noch Sinn in eine Berufung zu gehen? Oder soll ich mich nur über meine Betreuerin beschweren? Ich will arbeiten und keinen Kurs machen!Daß hab ich Ihr auch so gesagt. Zum Staubwischen brauche ich nicht gecoacht werden!Etwas anderes werde ich auch nicht bekommen . Wurde mir gesagt!Will ich auch nicht,weil mehr Zeit kann ich momentan nicht aufbringen. Es ist nur traurig das die Betreuer gegen einen arbeiten und nicht für! So kommt es mir zumindest in meinem Fall vor,einfach das DIE mich los werden und ihr Ziel erreichen. So nachdem Motto:Hurra ,wieder eine weniger! Ich werde einmal abwarten bis ich den Bescheid habe! Möglich das dann eine andere Begründung drinn steht.Oder was auch immer! Und ja,ich war blöd wie ich unterschrieben habe aber ich war so fertig und den Tränen nahe, das ich nicht einmal gelesen habe was ich da unterschreibe aber im nachhinein ist man immer gscheiter. Wie gesagt Freitag der 13.! Wenn ich darf meld ich mich so bald ich die Nachricht vom AMS habe.
Danke nochmals und ich finde "so ned" super!! mlg Ka
Antwort: "Die Berater" Ausschlussfrist gem. § 10 AlVG nicht möglich. §9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Sie nehmen die Unterschrift zurück! Schreiben sie dem österreichischen AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at
und bestehen sie darauf die Unterschrift für ungültig zu erklären und dass sie im Falle, eine Berufung/Beschwerde einbringen. Erklären sie auch ihm, wie das mit der Unterschrift war! |
13.04.2007 um 12.57 Uhr - von Öt. - Ist Miete ein Einkommen? |
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Ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin Hauptmieterin der Wohnung.Ich bekomme vom Arbeitsamt nur 400 Euro und wollte mir vom Sozialamt eine Mietbeihilfe holen.Das wurde mit der Begründung abgelehnt, daß ich ja 300 Euro von meinem Mitbewohner bekomme und das als mein Einkommen gilt und ich dann ja sowieso 700 Euro im Monat habe, obwohl die Wohnung 700 Euro kostet.So schnell bekomme ich auch keine andere Wohnung und weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen zahlen soll.Meine Frage daher:Kann die Miete meines Mitbewohners als mein Einkommen gerechnet werden, obwohl wir uns eine Wohnung teilen und somit auch die Gesamtmiete teilen?
Antwort AMS Fachmann Ich gehe davon aus, dass es sich wirklich um Sozialhilfe und nicht um Notstandshilfe handelt. Aber auch bei Notstandshilfe ist es so, dass das Einkommen aus Vermietung in die NH eingerechnet wird. Dies geschieht beim Grundsicherungsgesetz unseres Bundeslands auch bei der Grundsicherung ( Sozialhilfe). So beträgt beispielsweise die Bemessung des Lebensunterhaltes für Alleinstehende € 421,30 . Das Einkommen beträgt: 400 ( AMS) 300 ( Miete)= 700.- 421,30+700= 1121, 30 - 700=421,30: Davon werden noch abgezogen Kleidung, Heizung etc. Normalerweise müsste Sozialhilfe notwendig sein, ABER: Sozialhilfe ( Gurndsicherung ) ist landesgesetzlich geregelt, d.h. in jedem Bundesland wird dies anders gehandhabt. Mein Ratschlag : Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Landesregierung und sich bei der Landesvolksanwaltschaft darüber informieren. Gehe ich von unseren Bundesland aus, so informiert und hilft die Landesvolksanwaltschaft kompetent. L.G.
15.04.2007 um 20.34 Uhr von Peter, Stephan und Rechtsanwalt Bo. bei einer reinen wohngemeinschaft gilt das prinzip der lebensgemeinschaft natürlich nicht. somit darf die kostenbeteiligung an der miete natürlich nicht als einkommen angerechnet werden. für beweiszwecke wäre es förderlich,dass getrennte wohnbereiche offensichtlich sind. in dem fall bescheid anfordern und dagegen beschwerde einlegen,da eindeutig klar gelegt ist,dass eine wohngemeinschaft nicht einer lebensgemeinschaft gleichzusetzen ist. im AK-ratgeber ist folgendes vermerkt: dass man von einer eheähnlichen (lebens)gemeinschaft sprechen kann,die eine anrechnung des einkommens rechtfertigt,muss die gemeinschaft bestimmte merkmale aufweisen. die geschlechtsgemeinschaft (also sexueller verkehr), wohnungsgemeinschaft (alle räume werden von allen benutzt) und vor allem wirtschaftsgemeinschaft (einkommen wird bei allem geteilt). sie sollte klarstellen,dass es sich beim beteiligen der mietkosten nicht um mieteinnahmen im wirtschaftlichen sinn handelt,sondern um eine unkostenbeteiligung für das eingeräumte wohnrecht für begrenzte wohnbereiche. zur not wären zeugen dafür nicht schlecht.
Rechtsanwalt Bo. Deine Anfrage kann ich dahin beantworten, dass ich mich Stephans Ansicht anschließe. Nah § 7 Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) besteht ein Rechtsanspruch auf Sicherung des Lebens- bedarfs, zu dem nach § 12 auch die Unterkunft gehört. Der Mietbedarf ist nach § 13 Abs 6 nicht durch den Richtsatz gedeckt, weshalb Anspruch auf zusätzliche Geldleistungen besteht, deren Ausmaß von den Erfordernissen des Einzelfalls abhängt.
Die Mietbeihilfe ist nach § 5 Abs 2 der Richtsatzverordnung, LGBl für Wien Nr 60/2006 n Höhe des aufzuwendenden Mietzinses zu gewähren, soweit dieser die Mietzinsobergrenzen nach § 5 Abs 3 in der Fassung der VO LGBl für Wien Nr 25/2006 nicht übersteigt. Diese Obergrenze liegt in der Regel bei EUR 252,-- für ein bis zwei Personen im gemeinsamen Haushalt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt zur Zl 2005/10/0081 vom 15.12.2006) muss der Antragsteller im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht darlegen, aus welchen konkreten persönlichen oder familiären Gründen eine Situation vorliegt, die sich von der Bedarfslage anderer Bewerber deutlich unterscheidet und damit einen erhöhten Wohnbedarf begründet. Da ich davon ausgehe, dass dies im vorliegenden Fall nicht möglich sein wird, beträgt der Bedarf der Sozialhilfeempfängerin EUR 700,-- abzüglich der vom Mitbewohner bezahlten EUR 300,--, sodass sie Anspruch auf die volle Mietzinsbeihilfe von EUR 252,-- hätte. |
13.04.2007 um 12.30 Uhr - Anonym - Phönix - ähnlich! |
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Frage? bin derzeit in einem Jobworker-Programm in Wr.Neustadt und dieser Jobworker meint mich jederzeit anrufen zu können auch am Wochenende, weiters das er mich zu Hause aufsuchen werde zu einem persönlichen Gespräch? also was meine sie dazu wie kann man sich da wehren wie soll man sich verhalten das ist ja schon Verfolgung bis ins Privatleben, habe natürlich kundgetan das das nicht erlaubt sein kann. aber der Jobworker beharrt auf seinen Standpunkt das zu dürfen! Also was muss man sich noch alles gefallen lassen?
Antwort: Sie steigen sofort aus dem Kurs aus! Der ist rechtswidrig! AMS-Projekt der aufsuchenden Vermittlung ist rechtswidrig!
Kopieren sie diese Seite und legen sie diese Kopie ihrer BeraterIn vor. Wenn sie/er weiterhin auf diesen Kurs besteht, drohen sie ihr mit Anzeige/Klage wegen Nötigung/ Amtsmissbrauch
Was ist bei Nötigung / Amtsmissbrauch zu tun! Wenn AMS-Beraterinnen trotz VwGH Erkenntnis Arbeitslose unter §10 (Bezugssperre) in einen Kurs vermitteln so ist das Nötigung/ Amtsmissbrauch und kann angezeigt / geklagt werden. Das sollte öfters passieren, damit sich hier was ändert. Wichtig: Im Falle einer Klage/Anzeige haften die BetreuerIn persönlich. Darum werden sie mit Sicherheit vorsichtiger. Vorgehensweise Auf einer zweiten Kopie von der BeraterIn bestätigen lassen, dass sie/er über die VwGH-Erkenntnis in Kenntnis gesetzt wurde! Der Ordnungshalber möchte ich erwähnen, dass nicht alle AMS MitarbeiterInnen über alle VwGH Erkenntnisse bescheid wissen! Darum VwGH-Erkenntnis Kopie vorlegen, die Kenntnisnahme bestätigen lassen und erst bei wiederholter rechtswidriger Kursvermittlung Anzeige/Klage einbringen!
Vom Rechtsanwalt
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.
Bitte um Rückmeldung über Ausgang! |
13.04.2007 um 10.48 Uhr - von Su. S. - TOTAL eingeschüchtert und verängstigt |
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Liebes So Ned Team,
mein Ams Berater macht mich fertig vom AMS G. zum einen Starrt er mir dauernd sie wissen schon wo hin und ich habe ihn sogar im verdacht dass er einmal grapschen wollte.
Mein 4 jähriger Sohn hat Angst vor ihm.
Nun gut , das ist es nicht mit was mich der Berater fertig machen möchte er schreit mich die ganze zeit nur an nach verlassen des AMS Gebäudes das ich zittern in voller Angst verliess , hat mir jemand nachgeschrien, \"Ich bring dich um Du Hua\". Ich bin am Stand eingefroren und war froh die Bim unbeschadet erreicht zu haben. Seit dem habe ich angst vor dem AMS. Was soll sich mein Sohn von mir denken was seine Mutter nun ist bin total eingeschüchtert und sitze nur noch in der Wohnung , mein Sohn starrt mich mit Leeren großen Augen an und ist seit diesem Vorfall verändert. Früher haben wir mehr miteinander gesprochen , jetzt gerade noch das notwendigste. Ich habe keinen Mann bin alleinestehend und weis jetzt nicht mehr weiter nach diesem Vorfall.
Was soll ich jetzt machen, ich muss ja wieder hin zu diesen(m) Affen . TOTAL eingeschüchtert und verängstigt
Su.
PS.: Was will er denn mit seinen harten worten erreichen? Welche Absichten und Ziele verfolgt dieser Mensch ?
Antwort: Hallo Su. Es ist Zeit zu handeln! Setzen sie sich sofort mit dem AMS-Ombudsmann aus Wien in Verbindung. Beschwerde auch per E-mail an AMS Chef Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at und per cc. an christian.moser@soned.at Er wird die Angelegenheit mit bitte um Erledigung an die Geschäftsstelle und Landesgeschäftsstelle delegieren. | | |