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5.05.2008 um 19.40 Uhr - von Peter G. -- Servus, Al. für Al.


Arbeitslosen-Film: Hack’nstad. Vom Gespenst der Nutzlosigkeit (mov) 92.3 MB

Mit dem Film wollten wir aufzeigen, dass erwerbsarbeitslose Menschen in vielen Fällen nicht selbst schuld sind an ihrer oft prekären Lebenssiutation, sondern dass Erwerbsarbeitslosigkeit ein strukturelles Problem ist.
Unser zweites Anliegen war, dem weit verbreitetem Vorurteil entgegenzutreten, dass erwerbsarbeitslose Menschen angeblich nur noch faul in der sozialen Hängematte liegen.


5.05.2008 um 15.03 Uhr (verö.) - von W.A. -- abholende Begleitung/Demütigung


Bin vom AMS zu einer Veranstaltung JSI Job Suche Intensiv \"eingeladen\" worden. Zum Programm gehört u.a. \"Aufsuchende Begleitung. Begleitung zum Vorstellungsgespräch oder ein Abholen in den Kurs\". Finde das grotesk - bin Mitte 50, habe abgeschlossenes Studium. In \"Sozialbegleitung\" bei einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, ist undenkbar. Wahnwitzig erscheint mir auch die \"abholende Begleitung\" - muss ich die Person in meine Wohnung lassen? Welche Rechte habe ich, welche hat sie? Darf sie alle Räume nach Belieben betreten, in Schränke schauen??
Ich will einfach nicht glauben, dass so etwas rechtlich gestattet ist. Was kann ich tun? (4.5.08)

Antwort:
Dieser Fall zeigt auf, dass es sich nicht um Hilfe handelt, sondern über Demütigung, Erniedrigung um ein gefügig machen!
Menschen sollen zum Vorteil der Unternehmer (Lohndumping, Entrechtung, "gesundheitsschädlicher Leistungssteigerung!) in "niedrige" Tätigkeiten gedrängt/gezwungen werden.
Man stelle sich nur vor, gut ausgebildete Personen für gehobene Tätigkeiten, in denen selbständiges Denken und Handeln Voraussetzung ist, werden von *TrainerInnen zum Vorstellungstermin begleitet?!?!? Der Inbegriff von Peinlichkeit! und bezüglich dieser Stelle Erfolglosigkeit!

(*Um die Welt gar nicht mehr zu verstehen muss man wissen, dass die Mehrheit der Zwangsmassnahmen/Deppenkurs-TrainerInnen nicht ("nur") nach Qualifikation, sondern nach fehlenden moralisch/ethischen Charaktereigenschaften eingestellt werden!
Man braucht bei dieser Arbeitsmarktpolitik TrainerInnen/Menschen die nichts hinterfragen, sondern umsetzen was man ihnen sagt! Diesen Menschenschlag kennen wir aus der 70 Jahre zurückliegenden Geschichte!)

Demnach werden Fachleute von 08/15 TrainerInnen/Menschen zum Vorstellungsgespräch begleitet!

Hier wird auch klar, dass die Regierenden/Gesetzgeber, nicht die Hilfe der Menschen sowie eine gesunde Gesellschaft im Kopf haben, sondern nur materiellen Vorteil der eigenen Elite, für den sie sogar menschenverachtende Gesetze zur Ausbeutung beschliessen!

Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse

Siehe auch noch Antwort unten!

Ich bitte sie, Beschwerde und Information an verschiedene Stellen zu senden!
Ihre Situation und Ausbildung macht diese Vorgehensweise als Unsinn/Wahnsinn deutlich! (Weiter E-Mail Adressen)

5.05.2008 um 15.24 Uhr - von C.V.
die Begleitung zum Vorstellungsgespräch sollte nicht nur negativ als Demütigung betrachtet werden sondern auch als ein Glücksfall. Eine Begleitung an der Hand die ist mehr als wünschenswert nämlich dann wenn es später zu widersprüchlichen Aussagen kommt über den Verlauf des Vorstellungsgepräches und eine Sperre verhängt wird. Vor einem Zeugen wird nämlich jeder Firmenboß sich überlegen einen Lohn unterm Kollektiv anbieten oder irgendwelche rechtswidrigen Arbeitsverträge aufzwingen. Die Sperren können sie deshalb so brutal verhängen weil man als arbeitssuchender immer allein hingeht ohne wenigstens einem Zeugen der zuhört was gesprochen wird. Ein Zeuge (auch ein stummer) schüchtert die Gegenseite ein. Mit dieser ausgefeilten psychologischen Methode des unter Druck setzens arbeitet neben dem AMS auch IT works. Schlagt sie mit ihren eingenen Waffen.

Antwort:
Sie nehmen keine Differenzierung beim Begriff "Begleitperson" vor?
und geben einer Vertrauensperson als Zeugenschaft den selben Stellenwert wie eine systembefürwortende Person die aus Gründen der Kontrolle/Überwachung begleitet?!?

Wenn Begleitperson dann eine Vertrauensperson!!

5.05.2008 um 17.25Uhr - von Mary - @ 5.5. C.V.
Aha, und was hat dann die abholende Begleitung für Vorteile?
Privater Weckdienst?
Was sie schreiben ist Blödsinn, denn dem AMS und deren Firmen geht es blos darum die Leute an den Mann bzw die Firma zu bringen.
Ob dabei der KV eingehalten ist oder nicht, ist denen egal. Ich bezweifle sogar dass Mann/Frau Begleitdienst vorher den KV der jeweiligen Branche ansehen, um dann "up to date" zu sein, und sagen zu können "das ist aber ein zu niedriger Lohn"
*lach*
Was wollen sie einem hier erzählen? Dass dem Arbeitssuchenden ein Begleitdienst vom AMS gestellt wird, damit die bösen Firmen ihn nicht bescheissen?
Aber andererseits vermittelt das AMS die Leute an monatelang dauernde Gratispraktikums oder an den Billa als Regalkraft, für die Firma gratis, und für den Arbeitssuchenden ein paar Euro mehr die das AMS zahlt, und welcher noch immer unter KV ist!
Wie passt das zusammen??

Anmerkung:
Ich bitte sie, nachdem die Meinungen die hier abgebildet sind geteilt sind, weitere Diskussionen in die dafür vorgesehenen Foren zu führen!
z.Bsp. Chefduzen, ZAE od. Twoday.net, etc.!
(Das eine oder andere gehört belebt! Sagt/schreibt ungeschminkt die Meinung und versucht ohne persönliche Beleidigungen auszukommen!)


5.05.2008 um 9.43 Uhr - von D. -- Partnerschaftseinkommen


Hallo an alle!
Bin nach unfangreicher Recherche auf diese Website gestoßen und stelle nun selbst ein Frage:

Ich bin Hauptmieter eine Gemeindewohnung seit 09/2005
Seit Februar 2008 wohnt meine Freundin bei mir, sie bezieht Notstandshilfe da sie einen Kurs vom BBRZ aus besucht.
Seit dem Umzug zu mir ist sie auch bei mir Hauptgemeldet und hat auch eine andere AMS Geschäftsstelle.

Als sie sich dort gemeldet hat, hat sie uns als Lebensgemeinschaft angegeben, worauf ihr mitgeteilt wurde das damit alle Bezüge gestrichen werden (ich verdiene 1100 Netto).
Um dem zu entgehen waren wir heute gemeinsam dort und haben das ganze als Wohngemeinschaft angegeben - Die Beraterin vom AMS war daraufhin recht unfreundlich und hat uns das nicht abgenommen, wir haben aber darauf bestanden das dem so sei - auf grund ihres Kurses kann sie auch nicht zu ihren Eltern in die Steiermark zurück melden!
Die AMS Beraterin hat uns dann als Abschied mit einer Kontrolle der Wohnsituation gedroht - nun meine Frage:
Wie sieht so eine Kontrolle aus?
Klar ist für mich das ich niemanden unangemeldet in meine Wohnung lasse. Auch existiert ein zusätzliches Zimmer welches für sie zur verfügung steht...
Es wäre nur sehr hilfreich vielleicht einen Erfahrungsbericht von Betroffenen zu lesen oder die rechtliche Lage erklärt zu bekommen!
Worauf achten die bei solch einer Kontrolle?
Danke und LG D.

Antwort:
Wohngemeinschaft! / Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.
(AMS-Schnüffler kontrollierte auch "Kühlschränke", jedoch ist es in einer Wohngemeinschaft unerheblich, einen gemeinsamen Kühlschrank zu haben oder nicht!!!!!!)


Anrechnung des Partnereinkommens

Aus dem Strafgesetzbuch Betrug


Hebt oder inwieweit hebt die AIVG-Novelle den Schutz der Privatsphäre auf?

>Die Drohung: Wenn sie nicht mitarbeiten, kann es sein, dass um 5 Uhr früh oder 11 Uhr abends jemand an Ihrer Tür läutet, gehört zum Arsenal des Psychoterrors, wurde aber auch schon realisiert. Es handelt sich hier um eine Verletzung der Privatsphäre. In keinem Fall müssen Arbeitslose fremden Personen Zutritt zu ihrer Wohnung gewähren. Sie müssen sich auch nicht durch Telefonanrufe terrorisieren lassen.
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<

Bitte Fragen über unerwünschten Besuche / Kontrolle, von Rechtsgelehrten / Gerichtsauskunftstag, Rechtsanwalt oder Solitaritätsgruppe (auch per E-Mail solidaritaetsgruppe@chello.at möglich), beantworten/bestätigen lassen, da die AIVG-Novelle mit 1.1.08 Arbeitslose entrechtet! (Bitte um Rückmeldung)
Gerade in dieser Frage braucht es neue/aktuelle VwGH-Erkenntnisse!
M.M. sind Fragen wie diese der Grund, warum die Richtlinien für Sperren ev. noch nicht erstellt wurden!

SÖB ev. noch nicht sanktionierbar
Zuweisungen zu sozial - ökonomischen Betrieben (Trendwerk, Job-Transfair, IT-works) noch nicht sanktionierbar !!!! 27.2.2008
Erst nach Verabschiedung einer enstprechenden Richtlinie des Verwaltungsrates des AMS - wird im April 2008 der Fall sein - sind Job-Angebote von Sozialökonomischen Betrieben wieder verbindlich." BMS

Das AMS muss sicher gehen, dass sie in der Mitwirkung, Arbeitslose legal und nicht wie bis 31.12.2007 illegal/rechtswidrig in die psychische Krankheit oder den Suizid treibt!
(ohne Gewähr)


5.05.2008 um 9.34 Uhr - von Mar. -- AMS Berater sind nicht seriös genug!


Ich bekomme jedesmal kopf und Bauchschmwerzen wenn ich zum AMS Termin gehen muss, dazu mache ich es immer so, ich gehe erst am späten Vormittag hin denn da sind weniger leute dort. Was ich echt arg finde, ist das man wenn man einen termin versäumt oder eien Vorschreibung zur Stelle verabsäumt hat, das dann das Geld gesperrt wird, nun ist dies auch bei mir geschehen, hatte 4 termine bekommen und konnte aber nur 3 termine wahrnehmen, wie soll da sgehen, kann j anicht fliegen und habe auch kein PKW.
Ausserdem fuhr ich vom 2. bez. in den 11. und von dort in den 19. und wie soll das gehen wenn man vormittags auch noch beim AMS in Hietzing sien soll wegen Hotel Job??
Wenn einem dann das geld gesperrt wird, wovon soll der betroffene leben?? denn das ist unzumutbar und verachtend, man sollte weingstens den AL auch etwa süberlassen damit er sich was fürs leben lesiten kann, aber niemals das Gels sperren.
Daher forden wir bitte alle Beteiligte auf sich zu melden damit wir bei der AK und Bundespolitik gegen diese Paragrafen zu protestieren.
Meldet euch zahlreich, danke.
denn nur so kann man den Unmut zur geltung machen. Mfg Mar.

Antwort:
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Berufung / Beschwerde hat gute Chancen auf Erfolg! (ohne Gewähr)


4.05.2008 um 11.40 Uhr (verö.) - von K. -- Ich kämpfe zur Zeit mit dem AMS,


Ich kämpfe zur Zeit mit dem AMS, aber es kostet mich unnötig Zeit und Nerven,... Ich bin froh, auf diese Seite gestossen zu sein, wo man sich austauschen kann. Ich hab schon einiges erreicht, aber dafür wollen mir die (*) es nun noch schwieriger machen und verlangen eine Bewerbung wöchentlich, wobei die mir bisher kein einziges Stellenangebot zugeschickt haben, da es keine gibt für mich. ( 3.5.)


3.05.2008 um 13.38 Uhr - von Sab. -- "Thema" wann wird die Folge ausgestrahlt?!


Sehr geehrter Herr Moser,
da ich mir die Sendung Thema gerne ansehen würde wollte ich Sie fragen ob Sie mir sagen könnten wann genau die Folge ausgestrahlt wird?!
Vielen Dank im vorraus für die Info.
Mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Kann ich nicht genau sagen! Ich hoffe in den nächsten Sendetagen! - Montag`s

5.05.2008 um 13.50 Uhr - von Doris - bezüglich der sendung thema
ich hab mitgemacht und bekomme rechtzeitig bescheid wann sie ausgestrahlt wird ich sag euch rechtzeitig bescheid doris

Antwort:
Danke!



3.05.2008 um 13.13 Uhr - von Mar. -- werde dagegen kämpfen


Hallo So NED!
Mir habens beim AMS per 9. April unerklärlicher weise die Geldleistung eingestellt , da swar so: ich bekam 3 Stellenvorschreibungen hier von ich 2 besuchte und den 3. nicht machen konnte weil es sich mit der zeit nicht ausging. Dies war am 9. April, ich hatte am 15,. eine Termin beim AMS und zeigte denen die Tätigkeiten und Infotag bestätigung, das wurde mir abgewiesen und nun warte ich auf einen Bescheid und werde dagegen kämpfen! Hoffe Ihr unterstützt mich dabei bitte
lg Mar.

Antwort:
Werden wir!
Am besten sie besuchen
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


2.05.2008 um 7.14 Uhr - von R.Wi. -- 4 Jahre in denen vom AMS nichts kam, außer sinnlosen Kursen, Beleidigungen und noch sinnloseren Kursen


Antwort zu Hu* 1.5.08
zu aller erst: ich bin 39 Jahre, seit 20 Jahren in der EDV und habe 4!!! Jahre gebraucht wieder einen vernünftigen Job zu finden - 4 Jahre in denen vom AMS nichts kam, außer sinnlosen Kursen, Beleidigungen und noch sinnloseren Kursen - was soll ich noch mehr sagen! Aus meiner Erfahrung zählt man ja schon mit 35 zum alten Eisen - und - Erfahrung und Wissen wir heute schon längst nicht mehr honoriert!!!! Wenn Hu* nicht wirklich ein spitzen SAP- oder JAVA-Profi ist, der nebenher noch perfekte Kenntnisse in mindestens 5-10 anderen, ständig wechselnden, Sprachen, Tools und Datenbanken (zB. .NET, Oracle, PHP, SQL, C++, DB2, ...) hat, dann wird es schwer, denn meine ehemaligen Kollegen, derer sind es leider viele, suchen noch immer - und die sind alle 45 +!!! Wie schon gesagt, das sind meine persönlichen Erfahrungen!

3.05.2008 um 18.32 Uhr - von Hu*. - Antwort zu R.Wi.
Besten Dank für dein Feedback wie es in der Realität ist im IT-Bereich.
Ich selbst bin IT-Leiter und nicht unbedingt ein Spezialist in IT-Technik od. Entwicklung. Bin eher ein Allrounder = einiges kann ich schon selbst machen aber im Grunde genommen weis ich nur was ich von den Spezialisten verlangen kann.
Totzdem (bzw. gerade deswegen) muß ich mich wohl darauf einstellen das es mit einem neuen Job nicht leicht wird.
Ich würde den maximalen Betrag der AL-Unterstützung bekommen (ca. 1250,-) womit ich wahrscheinlich auch länger zurechtkommen werde. Mein Vorteil währe noch das ich in den Berechnungsgrundlagenschutz falle. Soweit ich das verstanden habe kann ich 52 Wochen AL-Zuschuss bekommen, dann ein halbes Jahr \"irgendetwas\" arbeiten (im Idealfall sollte es auch mind. ca. 1300 mtl netto sein) und dannach kann ich wieder AL-Unterstützung für 52 Wochen bekommen - und zwar wieder den Höchstbetrag. usw.

Aus heutiger Sicht sehe ich das so das ich dabei meine Gesundheit schonen kann. Allerdings muß ich achtgeben das ich psychisch nicht in Mitleidenschaft gezogen werde - u.a. aufgrund der Handlungsweise des AMS.

Im übrigen versuche ich natürlich vorher mit meiner jetzigen Firma eine Lösung zu finden um meine gesundheitliche Belastung zu reduzieren (Arbeitszeitverkürzung). Interessant erscheint mir auch die Bildungskarenz (auch hier das höchste Weiterbildungsgeld). Und dannach eine Neuorientierung beim jetzigen Arbeitgeber mit verkürzter Arbeitszeit/Verantwortung und geringeres Gehalt (alles über dem AL-Zuschuss währe denkbar für mich. Aufgrund des Hinweises vom Christian (großes Danke) werde ich eine einvernehmliche Kündigung, kurze Arbeitslosenzeit und dann neuer Dienstvertrag anstreben. Dies damit ich den Grundlagenschutz bekommen.
Ich denke das es eine win/win-situation sein kann und wenn meiner Firma etwas an mir liegt (25 Jahre im Betrieb) dann sollte eine Lösung in dieser Richtung möglich sein.

Danke an alle für Tips/Hinweise zu diesem Thema.
Liebe Grüße

Antwort:
Bezüglich Kündigung Rücksprache bei der AK halten! Alles Gute!


1.05.2008 um 22.11 Uhr - von Hel. -- Diese Vorgehensweise ist mehr als nur befremdend.


Sehr geehrter Herr Moser!
Folgendes habe ich soeben erfahren und darf dies auch hier bekannt geben!
Eine Künstlerin bezog Notstandshilfe und wurde betreut vom Team4 http://www.team4.or.at/ .
Diese legte dem AMS monatlich ihre Honorarnoten als Einkommen vor.
Dieser Künstlerin wurde vom Team4 eine Teilnahmemöglichkeit zu einem Kurs angeboten. Diesem folgte sie auch.
Nach Beendigung dieses Kurses wurde sie vom AMS benachrichtigt dass die Betreuung nicht mehr durch das TEAM4 besteht und sie sich bei
S.A.M. http://www.sam-austria.com
zur Annahme einer Tätigkeit zu Melden habe.
Hier wurde sie zu einem Bewerbungsgespräch bei einem Supermarkt gebeten. Gleichzeitig wurden ihr vom S.A.M. der neuerliche Kontrolltermin beim AMS gecancelt.
Die Künstlerin erhielt keine schriftliche Mitteilung über das Ende der Betreuung seitens TEAM4.
Diese Vorgehensweise ist mehr als nur befremdend. Diese Künstlerin ist verpflichtet täglich 8 Stunden in diesem Supermarkt zu arbeiten. Dafür bekommt diese ? 50,- mehr im Monat an Notstandshilfe. Nach Abzug der Monatsfahrkarte der Wiener Linien bleibt ein Mehrbetrag von ? 0,50.
Es steht die Vermutung im Raum, dass nach einer 6-Monatigen Probezeit und erlernen des Regale-Einräumens der Supermarkt eine Einstellung dieser Künstlerin dankend absagt.

Frage:
Nach Beendigung der "Schulung" und Nichtübernahme durch die Firma wird der ursprüngliche Zustand (Notstandsbezug) in gleicher Höhe weiter bezahlt oder ist man nach dieser Tätigkeit Arbeitslosenbezieher?
Wie ist in diesem Fall zu interpretieren?
§ 33 Abs. 2 Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die)
Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3)
und sich in Notlage befindet.

Antwort:
Zwangspraktikum: Ein Fall für die Gerichte!
Es besteht auch die Möglichkeit die Rechtsinformation zu kopieren dem Dienstgeber vorzulegen und auf KV-Entlohning, bei ev. Klage, zu bestehen!
Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Praktikumsanbieter Abstand zur Einstellung nehmen!

Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes: Es genügt, wenn in den letzten 12 Monaten vor dem Antrag (Rahmenfrist) eine 28-wöchige Beschäftigungszeit liegt.

Notlage: kein Einkommen oder Unterstützung!
Zbsp. wäre ein gemeinsamer Haushalt indem der Partner ein etwas höheres Einkommen hat keine Notlage! Da der Partner für die Lebenserhaltung aufkommen muss!

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