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12.4.2008 um 18.02 Uhr (verö.) - von Sab. - Unterstützung vom Sozialamt? |
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Hallo mein Name ist Sab. und bin 20 Jahre alt ! Ich hätte eine Frage bezüglich des Behinderten Geldes !Ich leide an einer schweren Hormonkrankheit und bekomme dadurch schwer eine Arbeit jetzt wollte ich fragen ob ich vom Sozialamt Unterstützung bekomme ? Mit freundlichen Grüßen Sab.
Antwort: ja gehen sie sofort aufs sozialamt und stellen sie einen antrag auf unterstützung und lassen sie sich nicht abwimmeln, falls es nein heisst verlangen sie einen schriftlichen bescheid! Der ist zu berufen!
Sozialhilfe "Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?", "Wie bekommen Sie Sozialhilfe?", "Wieviel Geld bekommen Sie im Monat?" wichtige Kontaktadressen.
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12.4.2008 um 17 Uhr - von Anja T. - zu Le - Was tun |
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Ich bin auch deutsche Staatsbürgerin und nach Österreich gekommen. Zitat von AMS: \" Die Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb eines Anspruches beträgt: * bei erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 52 Wochen an arbeitslosen- versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches, * bei weiteren Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches.
Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei erstmaliger Geltendmachung des Anspruchs das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den Anspruch zu begründen.\" Dies gilt (ohne Gewähr) auch für deutsche Staatsbürger, d.h. wenn du vorher mind. so viel gearbeitet hast in Deutschland, dann bekommst du AL, wenn du in Österreich mindestens 1 Tag beschäftigt warst. So war das bei mir. Ich habe wg. meiner deutsch. Staatsbürgerschaft keine Probleme mit den Behörden oder bei Arbeitgebern. Zuschüsse bekommst du (ohne Gewähr) wenn du keine Matura hast. Vielleicht solltest du dich mal an die arbeiterkammer wenden. |
12.4.2008 um 17 Uhr (verö.) - von Elke - Auslandsanspruch / Formular E303 |
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hallo, ich habe leider auch ein problem mit dem AMS graz und wollte sie um einen unverbindlichen rat bitte. ich bin ende oktober 2007 nach deutschland gezogen, nachdem meine mutter im september verstorben ist. ich war die letzten 5 jahre beschaeftigt und vor meiner abreise einen monat (oktober 2007) arbeitslos gemeldet. ich teilte der AMS dame mit, dass ich nach deutschland ziehe. am 19.2.3008 wollte ich mich bei meiner hier in deutschland zustaendigen arbeitsargentur in die datei aufnehmen lassen, um fuer arbeit vermittelt zu werden. ich wusste nicht, dass man den arbeitslosenanspruch mit ins ausland nehmen kann. dies hat mir die deutsche arbeitsagentur mitgeteilt und mich gebeten, dass ich das formular E303 besorge. weiters haben sie mir den tipp gegeben, das AMS zu bitten das formular E303 erst mit 19.02.2008 auszustellen, mit jenem datum womit ich mich bei ihnen arbeitslos gemeldet habe, damit der anspruch nicht verfaellt. nun habe ich aber ein schreiben vom AMS graz erh! alten in dem sie mir mitteilen, mir das formular E303 nicht ausstellen zu koennen, da ich keinen mitnahmeanspruch bei der abmeldung gestellt habe. wie haette ich sollten? ich wusste davon nichts. waere nicht der AMS mitarbeiter dafuer zustaendig gewesen mich darauf hinzuweisen? jedenfalls habe ich heute beim AMS angerufen, die haben mich nicht mal zu der dame weiterverbunden, die dieses ablehnungsschreiben verfasst hat, haben mir nur gesagt, dass man jetzt nichts mehr machen kann. bitte um hilfe und verbleibe einstweilen mit freundlichen gruessen elke
Antwort: von deutschland aus ist es schwierig! in graz gibt`s eine initiative ( AMSEL )! wäre gut, kontakt aufzunehmen! grundsätzlich gilt bei heiklen auskünften vorgesetzte befragen! (verantwortung einfordern) beraterInnen wissen oft nicht bescheid oder geben unrichtige auskunft!AMS - Haftung Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen! nötigenfalls melden sie sich nochmals kurz um und holen sich das formular E303
7.4.2008 von AMS-Mitarbeiter3 Mit der Mitnahme des Anspruches ins Ausland, bzw. Ansprüche auf Alg im Ausland ist es nicht so einfach. Die Geschichte mit einem nachträglichen E 301 kann deine Kundin jedenfalls vergessen, das wird nix mehr. Ansonsten sehe ich 2 Möglichkeiten: sollte "Elke" wieder nach Österreich zurückgekommen sein kann sie ein "Nachsichtsansuchen" an das steirische AMS stellen:
§ 16 Abs. 3 AlVG: Auf Antrag des Arbeitslosen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß Abs. 1 lit. g bei Vorliegen berücksichtigungswürdigen Umständen nach Anhörung des Regionalbeirates bis zu drei Monate während eines Leistungsanspruches (§ 18) nachzusehen. Berücksichtungswürdige Umstände sind Umstände, die im Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit gelegen sind, insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt, um nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen.
Ich denke, das Begräbnis der Mutter, oder die Auflösung des Haushaltes der Mutter (incl. div. Behördenwege) müßten schon eine Nachsiccht für ein paar Tage rechtfertigen. Bei Ablehnung: Bescheid verlangen, Berufung einbringen.
sollte Elke in Deutschland geblieben sein:
nach Zurücklegung einer gewissen Mindestbeschäftigungszeit in Deutschland (hier in Österreich wäre dies zB. 1 Tag) sindn die Beschäftigungszeiten aus Österreich in Deutschland bei der Beurteilung eines dortigen Anspruches anzuerkennen. |
12.4.2008 um 9.40 Uhr (verö.) - von D.L. aus Linz - Einstellungszusage etc. |
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Hallo Ihr Lieben, ich bin sehr dankbar, dass es Seiten wie diese gibt, auch ich habe Sie leider erst nach meinem ersten AMS-Besuch entdeckt. Ich bin seit 01.03.08 arbeitslos gemeldet, mit einer Bezugsperre im Februar, da ich selber gekündigt habe. Ich war damals richtig ausgebrannt, meine Kinder (7 und 12 Jahre) kannte ich nur mehr vom Foto im Büro und meine Freunde haben sich von mir abgewendet, da ich sowieso nie Zeit hatte. Ich habe stark an Gewicht verloren, entwickelte Schlafstörungen, habe in dieser Zeit erfahren was Migräne ist und meine Selbstachtung war (ist) am absoluten Tiefpunkt angelangt. Leider war ich nie bei einem Arzt, da ich immer gedacht habe ich bekomme das selbst in den Griff. Man muss ja funktionieren und Krankenstand war für mich als pflichtbewusster Arbeitnehmer nicht drinnen. Meine Stelle habe ich dann aus Selbstschutz gekündigt und bin beim AMS gelandet. Glücklicherweise hat mein Mann im September 2007 ein eigenes Unternehmen gegründet, in dem ich nun seit Februar ! vorläufig geringfügig beschäftigt bin. So, und genau da liegt nun das Problem. Ich habe mit meiner AMS-Beraterin (der Ausdruck erscheint mir völlig unpassend!) darüber gesprochen, dass wir uns gerade im Aufbau des Unternehmens befinden und ich etwas Zeit brauche, da wir uns derzeit meine Vollanstellung noch nicht leisten können. Wir erwarten jedoch im Juli einen großen Auftrag und dann wäre dies möglich. Das war Ihr ziemlich egal, sie meinte sie kann mir 4 Wochen einräumen in denen ich "in Ruhe gelassen" werde. Sinnvolle Fortbildung die mich weiterbringt ist leider auch nicht drinnen. Nun bekomme ich ständig Stellen zugesendet und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Könnt Ihr mir bitte bei folgenden Fragen helfen: 1. Darf ich Stellenangebot auch ablehnen, da ich nur Ganztagesstellen zugesendet bekommen, ich aber auf keinen Fall mehr ganztags arbeiten möchte und auch in meiner derzeitigen Verfassung nicht kann! Übrigens wurde ich, wie so viele nie danach gefragt was ich denn möchte oder kann. 2. Muss ich mich bei Leasingfirmen (z.b. vaps) bewerben? 3. Bringt mir eine schriftliche Einstellungszusage was und darf ich bei meinen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen darauf hinweisen. 4. Wenn ich vom Bezug gesperrt werde, muss ich dann trotzdem dem AMS zur Verfügung stehen? 5. Darf ich in Bewerbungsschreiben darauf hinweisen, dass es sich für mich um eine zweite Anstellung handelt, die von begrenzter Zeit sein wird? Oder bekomme ich dann Probleme? 6. Welche Daten muss ich bei der Bewerbung angeben? Auch meine Handynummer , die ja eigentlich meinem Mann gehört da ich selbst keinen Vertrag besitze. 7. Muss man jede Stellenzuschrift auch erhalten haben? 8. Wäre es sinnvoll, mein Mann sucht gleich ein Büroangestellte über das AMS und ich bewerbe mich? Das AMS weiß von meiner geringfügigen Anstellung. Ich dachte mir eigentlich das sei positiv, da die Arbeitslosigkeit von begrenzter Dauer sein wird. Leider bin da wohl daneben gelegen. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und wünsche allen hier die es noch viel schlimmer trifft viel Kraft! 11.4.08 Liebe Grüße D.L.
Antwort: 1. Obwohl rechtlich nicht bindend, ist es "vorteilhafter" ihre Wünsche/"Forderungen" im Betreuungsplan festzuhalten! Wegen "gesetzlichen" Betreuungsaufgaben besteht ev. die Möglichkeit Zeiten der Verfügbarkeit zu minimieren! Wegen Betreuungspflichten nicht verfügbar ?! / Betreuungspflichten / Kinderbetreuung Eine andere Möglichkeit wäre ein ärztliches Attest, dass wegen verminderter Leistungsfähigkeit Teilzeit vorschreibt! 2. Die AIVG-Novelle liefert uns an jede auch private Person/Firma mit der Möglichkeit der Sanktionen aus! Hier wird es neue VwGH-Erkenntnisse brauchen um uns ein wenig vor Willkür zu schützen! Bei Vorstellungsgesprächen heisst es dann volle Konzentration auf arbeitsrechtliche Vorgaben! (Hier ist die AK kompetent) Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen Ich bin aus gesellschaftlicher Sicht, unter derzeitiger Gesetzeslage, ein Kritiker der Verleihfirmen! Darum fällt mir folgende Mutmassung schwer! Gehen wir davon aus, dass es auch seriöse Leasingfirmen gibt, die würden auf die Zufriedenheit der Kunden, Unternehmer- wie Arbeitnehmerseite, bedacht sein und diese Tätigkeit nicht als neoliberales Druckmittel, um Lohndumping und Entrechtung der Arbeitnehmer zu betreiben, sehen, sondern zum Vorteil beider Seiten einsetzen und sich daher auf motivierte Arbeitsuchende konzentrieren, da unzufriedene Arbeitgeber wie Arbeitnehmer geschäftsschädigend wäre/ist. Allein die bartensteinsche Arbeitsmarktpolitik lässt mein Optimismus schwinden!` Deswegen, mit allen Guten Willen rate ich Betroffenen, versuchen, solche Termine nicht von vornherein mit den negativsten Gefühlen wahrnehmen, sondern zu hoffen, dass es doch tatsächlich freie Stellen Richtung Berufswunsch gibt, dessen Firmen die Leute nach einer Probezeit fest anstellen! soll es geben! (Leicht ist mir das nicht gefallen) 3. Einstellzusage: Hier spielt die Glaubwürdigkeit und die BeraterIn eine grosse Rolle! Die Frist zur Einstellung darf nicht zu lang sein! Wenn, dann beim Vorstellungstermin vorsichtig angeben! Bei Angabe sollten sie trotzdem Bereitschaft zeigen (Dies ev. auch tun), bis zum Termin der Einstellzusage hier zu arbeiten! Es darf auf keinen Fall der Eindruck enstehen, dass sie mit dieser Einstellzusagen verschiedene Anstellungen aus dem Weg gehen wollen! 4. Nein 5. siehe Punkt 3 6. Überlassung von Daten / Datenschutz (Hier brauchts den VfGH! Bis zur Rechts-Klärung sämtlicher Fragen an den VfGH /VwGH. Rechtsweg ca. 1 Jahr werden wir mit vielen rechtswidrigen Sperren konfrontiert sein! Deswegen ist es wichtig, dass Personen die nicht mehr mitmachen wollen/können den Rechtsweg zu Ende gehen und das Ergebnis allen Betroffenen mitteilen! Bis dahin sind wir in diesen Punkten vogelfrei! Niemand kämpft dann für sich alleine, sondern auch für alle anderen! Wenn sie kein Telephon haben brauchen sie auch keines angeben! 7. Natürlich 8. Zu was? Wenn sie eine Einstellzusage haben so legen sie diese vor! Eine geringfügige Beschäftigung ist nicht im Interesse des AMS, weil sie nicht aus dem Bezug und der Statistik fallen! (ohne Gewähr)
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11.4.2008 um 14.09 Uhr (verö.) - von Re. - SÖB keine Sanktionen? |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgendem Fall erbitte ich Ihre Meinung bzw. Rechtsinfo:
ein Bekannter (2 x pro Jahr eine Kursmaßnahme ) bekam seit Ende Jänner d. J. vom AMS eine Zuweisung zu „Trendwerk“, (ich glaube, dort ist man dann als Transitarbeitskraft angestellt), zur Caritas und zu SÖB für eine „Gemeinnützige Beschäftigung“ bzw. „Sozialökonomisch Beschäftigung“.
Er war sich zwar bei den jeweiligen Firmen vorstellen, hat aber alle drei Zuweisungen abgelehnt, mit der Begründung, dass die Bezahlung unter seiner Notstandshilfe liege und er von dem wenigen Geld nicht leben kann (2 Dienstverhältnisse wäre auch nur Teilzeit gewesen.)
Nach keiner dieser Ablehnungen seinerseits kam eine Sanktion vom AMS. Dieser Bekannte behauptet auch, dass das AMS derzeit nicht das Recht hat diese Ablehnung zu sanktionieren, sondern erst mit Jänner 2009.
Nun meine Frage: Stimmt es tatsächlich, dass man Jobzuweisungen dieser Art (Trendwerk, context, phönix; aber auch Caritas, SÖB etc.) ablehnen kann, ohne dass man dafür vom Arbeitslosenbezug gesperrt wird? Und das diesbezügliche Gesetz erst mit Jänner 2009 in Kraft tritt (od. Sanktionen erst mit Jänner 2009 möglich sind)?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Re.
Antwort: die AIVG-novelle wurde ab 1.1.2008 tragend! zwangsmassnahmen sind verpflichtend! lediglich dauert die erstellung der richtlinien noch an! (bis april) SÖB nicht sanktionierbar Zuweisungen zu sozial - ökonomischen Betrieben (Trendwerk, Job-Transfair, IT-works) noch nicht sanktionierbar !!!! 27.2.2008
Erst nach Verabschiedung einer enstprechenden Richtlinie des Verwaltungsrates des AMS - wird im April 2008 der Fall sein - sind Job-Angebote von Sozialökonomischen Betrieben wieder verbindlich." BMS
Ab April greift dann das Menschenvernichtungsprogramm (genannt AIVG-Novelle)! (Ohne Gewähr) |
11.4.2008 um 7.03 Uhr - von J. J.. - Kurse mitfilmen, oder Tonaufzeichnungen machen. |
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S.g. Herr Moser Obwohl ich in Beschäftigung bin, lese ich Ihr Forum täglich..vielen Dank dass es diese Plattform gibt..
Gerade eben habe ich wieder gelesen, wie es in so manchen Kursen zugeht..gleichzeitig habe ich mich gefragt, wie es denn wäre, bzw. ob es eigentlich möglich wäre, dass Kursteilnehmer die Kurse mitfilmen, oder Tonaufzeichnungen machen..was würde dagegensprechen ?? und vor allem: man hätte etwas in der Hand!! Ich weis dass in vielen Kursen arbeitslose gezwungen werden \"Rollenspiele\" vor einer Kamera zu machen..somit sollte es doch auch möglich sein, dass Kursteilnehmer die Kursinhalte aufzeichnen..notfalls eben geheim, bzw. ohne Zustimmung..wichtig wäre es halt, dass man div. Missstände beweisen könnte, und ggf. durch Veröffentlichung Druck ausüben könnte...weiters würde es mich interessieren, ob man Trainer, soferne man Rechtschutzversichert ist, generell verklagen könnte (Misssstände werden sicher auf die Trainer abgewälzt) ??
Vielen Dank und weiterhin viel Kraft J. J.
Antwort: Danke! Sobald ein rechtswidriges Verhalten, egal von welcher Person, bewiesen werden kann, ist eine Anzeige/Klage möglich! Aufzeichnungen: Interessante Idee in dem Sinne, dass es Einfälle braucht um diese unerträgliche Menschenfeindlichkeit abzustellen!
11.04.2008 um 13.48 Uhr von C.S. - zu mitfilmen oder Tonaufzeichnungen Die Idee wäre wirklich mal nicht schlecht. Allerdings heisst es da aufpassen! In den meisten Kursen, entweder auf den Zetteln mit den Idi. Kurs Regeln, oder im auszufüllenden Datenblatt, wird in den meisten Fällen explizit auf ein Verbot hingewiesen, etwas das in den Kursen gesagt oder gemacht wird nach aussen zu tragen. Aber in Zeiten des Internet wird es wohl möglich sein dahingehend auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich wäre auch mehr als neugierig zu sehen, wie es in anderen Kursen so zugeht, und was da für Methoden gibt.
- Eine Idee die mir so im Kopf herum schwebt, und die vllt. helfen kann, vor allem Leuten die niemanden haben: Eine Art Begleitservice zu Arbeitsamts Terminen, denn gemeinsam ist man ja immer stärker, und so lässt sich auch schwerer gegen Aussagen angehen die von zB. Betreuern getroffen werden. Also praktisch jemanden zu haben der Zeugenschaft ablegen kann über die Methoden, und dies ebenfalls, falls nötig weiter verbreitet. Immernoch gilt ja, wer nicht erlebt hat was arbeitslosen tagtäglich Wiederfährt, wird es nicht glauben, noch weniger etwas dagegen unternehmen wollen.
@Christian: Auch ich möchte dich darin bestärken, diese Seite weiterhin mit solchem Einsatz weiter zu betreiben, wie du es seit jehher gemacht hast.
Ich bin nun schon seit über einem Jahr nicht mehr in den Fängen des AMS, und konnte mich wenigstens ein klein wenig von dem ganzen erholen, was mir so wiederfahren ist. Und ich Besuche deine Seite immernoch sehr oft, und immer, wenn ich wieder einen neuen Bericht lese von betroffenen, die Gedemütigt werden, oder in Massnahmen gegängelt, macht mich das immer wieder wütend und traurig zugleich. Aber es ist auch gut, sich die Last von der Seele schreiben zu können. Zum Ausdruck zu bringen, wie man fühlt, und zu sehen, das man nicht allein ist. Und ich hoffe, noch viel mehr Menschen werden deine Webseite in Anspruch nehmen, und ihr Leid klagen. Auch wenn jetzt, in diesem Moment die neuen, menschenverachtenden Gesetze greifen, so heisst das nicht, daß sich das nicht auch wieder ändert.
Ich wünsche allen die hier, wie ich, regelmässig mitlesen, und sich vllt. nicht getrauen selber aktiv zu werden, das zu tun, und den Kopf nicht hängen zu lassen!!! |
11.4.2008 um 0.50 Uhr - von Le. und Ro.- Was könnte ich in meinem Falle noch tun? |
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Hallo Christian!
Vor knapp 2 Jahren bin ich aus Deutschland zu meinem jetzigen Freund nach Wien gezogen. Und seit 1 Jahr versuchen wir verzweifelt eine Arbeit (& Lehre) für mich zu finden. Leider scheitert es meistens an meiner deutsch. Staatsbürgerschaft. (Die meisten Firmen reden da von Zuschüssen - ob sie das in meinem Falle kriegen würden oder nicht usw., kenn mich da nicht so aus...). Ein Kurs wird mir auch nicht von AMS finanziert, weiß der Geier warum. (keine Aufklärung, außerdem bekommt man jedesmal versch. Gründe zu hören).
Ich habe das auch schon mit Arbeitslosengeld und Sozialhilfe versucht, aber das ging leider auch daneben. Fürs Arb.geld müsste ich ~6 Mon. gearbeitet haben und mein Freund verdient viel mehr als 300 ? (max. Grenze) sodass die Soz.hilfe gestrichen wird. Was könnte ich also in meinem Falle noch tun? Und ändert sich etwas wenn ich zB verheiratet bin (Ansprüche)? Liebe Grüsse aus dem 14. Le. und Ro.
Antwort: leider wird das partnerschaftseinkommen mit angerechnet! Anrechnung des Partnereinkommens Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft. Wohngemeinschaft!
ab 2009 gibts die mindestsicherung! kann sein so sie schon länger in österreich wohnen, dass sie auch anspruch haben!
>Ab 2009 soll es die Mindestsicherung geben! ca. 700 monatlich 14 mal! Mit Sanktionen 50% weniger! Hilfe für Menschen in Not! (Wohnungslosigkeit, Verschuldung, etc.) Nehmen sie diese in Anspruch, stellen sie per E-Mail Kontakt her und machen sie sich Termine aus! Wenn möglich, lassen sie sich zu sämtlichen Terminen von einer Vertrauensperson begleiten! Bei Ablehnung im Sozialamt verlangen sie einen Bescheid! Sozialhilfe!<
lassen sie sich, wenn`s geht nicht zu sehr entmutigen!
ev. suchen sie sich eine teilzeitarbeit oder geringfügige tätigkeit!
auch sind firmen, personen die mit eigeninitiative/engagement um einen lehrplatz schauen, oftmals lieber als dazu gedrängte!
auch wenn sie weiters absagen bekommen, lernen sie damit umzugehen!
ich weiss jede absage ist eine niederlage (erst recht wenn es um einen gewünschten arbeitsplatz geht) und drückt!
nehmen sie das nicht zu persönlich! die arbeitsmarktsituation ist leider bedrückend und bedingt misserfolge! MACHEN SIE TROTZDEM WEITER!
wenn sie heiraten ändert sich in diesem punkt leider nichts!
lassen sie diese überlegung aussen vor! wenn sie lieben und glauben, dass ihr beide den zukünftigen weg gemeinsam beschreiten wollt, so heiratet!
es ist sehr schön und ein grosser trost, jemanden an seiner seite zu wissen!
nicht aufgeben führt zum erfolg!
denn ich euch beiden wünsche!
alles gute
11.4.2008 um 0.50 Uhr - von Le. und Ro. Hallo Christian,
vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort und vielen vielen Dank für die ganzen Infos, die wirklich noch kurz, übersichtlich und sachlich sind!
Wir sind am überlegen ob die "Zimmer mieten ... und somit der Anrechnung d. Parntereink. zu entkommen" - Methode auch uns helfen könnte. Die Antwort dazu hört sich simpel an, aber ob das auch in unserem Fall möglich sein wird ist noch fraglich.
Es wird aber wohl an meiner deutschen Staatsangehörigkeit scheitern....
Naja, mal sehen. Ich halte dich auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Vielen Dank nochmal,
Du bist der beste Ratgeber!
Antwort: Danke! Bitte Vorsicht! Aus dem Strafgesetzbuch Betrug Ich kann aber nicht sagen, wie die Beurteilung aussieht, wenn Liebespaare der Meinung sind: "die Beziehung funktioniert mit ein wenig Abstand besser, also aus einer Situation geführt wird, inder jede(r) seine eigene (angemeldete) Wohnung hat. |
10.4.2008 um 19.27 Uhr - von S. aus Wien - Die Erkenntnis, dass wir nur manipuliert wurden, war bitter. |
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Sehr geehrter Herr Moser,
gut, dass es Ihre Seite gibt, leider habe ich sie erst vor kurzem entdeckt. Ich möchte anonym bleiben, da ich inzwischen vom AMS als unbequem eingestuft werde und ich es mir nicht unnötig schwerer machen will. Einige Anläufe habe ich für diese Nachricht gebraucht, aber jetzt soll es sein!
Bedingt durch meine lange Arbeitslosigkeit habe ich bereits einige AMS - Maßnahmen hinter mir, deren Sinn mir bis heute verwehrt bleibt. Während man von uns - den Kursteilnehmern - soziale Kompetenz erwartet, ist es in den Instituten von Trainerseite mit dieser löblichen Eigenschaft nicht weit her. Dass sich so mancher seine Berufslaufbahn anders vorgestellt hat und jetzt bei uns, den \"ungeliebten\" Nichtverdienern landet, dafür kann keiner etwas, aber müssen wir das auch noch hören?! Wer nicht im Stande ist, einen angemessenen Umgangston zu pflegen und seinen Frust über seine Tätigkeit an - durch die gegebenen Umstände - schwächeren und hilfloseren Menschen auslässt, dabei mit Killerphrasen um sich wirft, um die ihm anvertrauten Menschen \"klein\" zu machen, der hat in dem Beruf als Trainer nichts verloren. Es ist eine Tatsache, dass sich Trainer, je nach Charakter und Veranlagung, aus einer Gruppe einige Teilnehmer rauspiken, um mit diesen Psychospielchen zu betreiben. Auf meine offen gestellte Frage, warum das so ist, meinte eine Trainerin (W*-W*), das kann sie nicht einmal abstreiten, sie weiß, dass es so ist. Punkt!
In den Kursmaßnahmen, die ich besuchen durfte, habe ich schon einiges erlebt, was mir zu denken gegeben hat. Immer wieder sage ich mir, ich wundere mich über gar nichts mehr, aber dann werde ich eines Besseren belehrt. Man gewöhnt sich irgendwann daran, dass der Lebenslauf - als Beschäftigungstherapie - zum x-ten Mal verändert wird, auch wenn dieser erst im vorigen Kurs begutachtet wurde und sogar dann, wenn die eigenen Kollegen diesen bereits \"korrigiert\" (?) hatten. Wenn nichts gefunden wird, dass bekritelt werden kann, dann sucht man halt, schließlich kann es nicht sein, dass ein Arbeitsloser irgend etwas richtig macht. Es ist nicht leicht, sich von Leuten, die die Weisheit nicht gerade mit Löffeln gefressen haben, sagen zu lassen, was man ihrer Meinung nach alles verkehrt macht.
Selbstsicherheit ausstrahlen, sich dessen bewusst sein, was man kann, ist eine Sache, die andere ist der manchmal mehr als überhebliche und menschenverachtende Ton, der in den diversen Instituten uns Teilnehmern gegenüber angeschlagen wird. Glück hat, wer es mental nicht oder nicht mehr mitbekommt, was da abläuft und wenn doch, sich möglichst ruhig und unauffällig verhält, um keine drüber zu kriegen. Sich glaubwürdig dumm zu stellen, ist eine Kunst, die ich mir erst noch aneignen muss. Ich versuche immer, mich zurückzuhalten und gute Miene zum bösen Spiel zu machen, aber es ist gegen meine Natur und verursacht mir auf Dauer Magenkrämpfe. Es wird mit immensem Druck gearbeitet, ohne diesen glaubt man wohl, nichts bei uns zu erreichen. Man will uns auf den Weg der Besserung führen, wie der aussieht, möchte ich lieber nicht wissen.
W*-W* hat es im letzten Herbst geschafft, mir \"die Schneid abzukaufen\". Nach einer mehr als berechtigten Beschwerde bei der Cheftrainerin, die UNS (es haben sich tatsächlich noch zwei Personen gefunden, die sich getraut haben!) geduldig und sehr verständnisvoll zugehört hat und gelobte, sofort Abhilfe zu schaffen, wurde es für uns noch schlimmer. Es war ein Fehler, sich zu beschweren, das hatten wir sofort nach diesem Gespräch erkannt, aber manchmal will man es einfach wissen und wenn auch nur deshalb, um vor sich selber bestehen zu können. Die Erkenntnis, dass wir nur manipuliert wurden, war bitter.
Kursteilnehmer wurden von einem uns als sehr menschlich beschriebenen Trainer gegeneinander ausgespielt, dies wurde auch noch in spöttischem Ton angekündigt. Auf die mehr als betroffenen Gesichter hin meinte der Trainer lässig, \"war doch nur Spaaaaß, beruhigt\'s euch wieder!\" Ein Spaß, der keiner war....
Mit dem Datenschutz nimmt man es dort ebenfalls nicht allzu genau. Es wurden Zettel mit Namen und Soz.Vers.Nrn. von uns an alle herumgereicht. Da sind einige Leute zusammengezuckt, gesagt hat keiner was und der Trainerin (Chefin?) war es offensichtlich auch egal (W* ausgelagert, Altmannsdorfer Str., untergebracht in einer Bruchbude).
So viele Ausfälle durch Krankheit, wie in diesem \"Kurs\", habe ich noch nie bemerkt, auch ich musste in Krankenstand gehen, da mir das alles ziemlich zugesetzt hatte. Was sollten uns gezeigte Filme wie \"Das Geheimnis\" (Original \"The Secret\") und ähnliche stark auf das Gemüt drückende, bei uns bewirken? Was wollte man uns damit sagen?? Wer glaubt, das alles ist Zufall, der irrt. Anfangs glaubte ich noch daran, dass in diesen Kursen eben Trainer zu finden sind, die ein Problem mit sich selber haben, und einfach ihr geknicktes Ego an uns \"Randgruppen\" aufrichten wollen. Jetzt bin ich schon lange davon überzeugt, es ist alles System.
Das ausgeliefert sein und das Gefühl der Machtlosigkeit ist manchmal schwer zu verkraften. Ich war deswegen mit starken Depressionen im Krankenstand - erstmal, seit vielen Jahren - was den mich nach ganz kurzer Zeit abschreibenden Krankenkassenarzt zu der Bemerkung veranlasste, \'Er sieht, dass es mir schlecht geht, aber... Depressionen sind keine Krankheit, sondern a Zuastaund. Wenn ich früher nie deswegen im Krankenstand war, dann brauche ich jetzt (!) auch nicht zu gehen\'. Das alles im breitesten Wiener Dialekt.
Über das Arbeitsamt möchte ich mich nicht weiter auslassen, es ist und bleibt ein Amt, auch wenn es sich seit geraumer Zeit Arbeitsmarkt\"service\" nennt. In einem Leserbrief steht \"es kommt auf die Bosheit des Betreuers an\"... Auf die Bosheit MEINER Betreuerin gehe ich nicht ein, es soll ihr gut gehen. *g* Die nächste Maßnahme (Gemeinnützige Arbeitskräftevermittlung J*) wurde mir bereits per Post angekündigt, ich warte mit großer Spannung, was man mir in dieser Qualifizierungsmaßnahme wohl beibringen wird??!! Meinen nicht freiwilligen Vorstellungstermin habe ich diese Woche hinter mich gebracht. Zu meinem großen Glück hat mir die nette Dame, die mich in die Zange genommen hat, vermittelt, dass ich bis jetzt so ziemlich alles falsch gemacht habe. Warum dieses, fragt sich der kleine Maxi?? In meiner unglaublichen Naivität bewerbe ich mich als Büroangestellte nicht (mehr) bei einer bestimmten Branche, sondern suche jede Bürotätigkeit, die für mich in Frage kommt, und das in allen Branchen! Wie auch immer, ich weiß jetzt auch, warum ich noch immer keine Arbeit gefunden hab\'! Deswegen, weil ich nicht weiß, was ich will und durch meine \"Stimmung\" (die anscheinend durch die Leitungen sprüht) die Firmen davon abhalte, mich einzustellen. *ggg* Natürlich hat\'s darauf eine passende Antwort von mir gegeben *g* Auf das Ergebnis meiner Bewerbung warte ich noch... Hab\'s vorhin erfahren, am Montag um 8.30 Uhr muss ich in der Firma antreten. Schon jetzt habe ich ein flaues Gefühl im Magen...
\"Lobend\" erwähnen möchte ich noch das Institut B* im 14.Bezirk, die treiben die Psychospielchen auf die Spitze; dann \"die B*\" im *.Bezirk, wo eine Trainerin alle Kursteilnehmer, die ihr verdächtig waren, weil sie mehr als einen geraden Satz rausbrachten und diesen auch noch formulieren konnten, gnadenlos ignorierte. Darauf angesprochen, bekam ich von ihr eine Antwort, die ich euch lieber ersparen möchte. Einfach peinlich, für sie! Was tun? Eine Kollegin und ich haben ganz einfach einen leeren Feedbackbogen abgegeben, nur mit Namen versehen. Das hat mehr gewirkt, als eine sinnlose Debatte mit dieser Person anzufangen.
Eine kurze Anmerkung zum Schluß...es wundert mich nicht, dass das Arbeitsamt Wachpersonal braucht. Die Sicherheitsleute gehen durch das Haus und schauen, ob alles in Ordnung ist, aber vor einem Zimmer steht während der Bewerbungsphase ständig ein Security-Mann, und das kann ich gut verstehen (Personalvermittler im AMS-Gebäude/Service für Unternehmen). Wäre der Ton, der dort herrscht, Erde, würde darauf kein Gras mehr wachsen.
Lieber Herr Moser, ich wünsche Ihnen alles Gute und die nötige Kraft und Motivation, um diese Seite weiter zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen, S.
Antwort: Es war richtig sich zu beschweren! Nächstes mal unbedingt beachten: Zugleich schriftliche Beschwerde an mehrere Stellen schicken! Sollte es sich um eine Zweigstelle/Niederlassung handeln, dann senden sie die Beschwerde auch an die Institutsleitung! Ebenso an die AMS - Geschäfts-, und Landesgeschäftsstelle! An den AMS-Vorstand Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at Wichtig auch an die Volksanwaltschaft post@volksanwaltschaft.gv.at. sowie den Rechnungshof office@rechnungshhof.gv.at! ev. eine Kopie auch an mich christian.moser@soned.at! Eine weitere Möglichkeit Beschwerden zur Information ruhig auch an Medien senden! Auch per E-Mail möglich! Schreiben sie die Beschwerde und tragen sie alle E-Mail Adressen im Feld "An" ein! (Es soll für alle sichtbar sein, wer aller die Beschwerde bekommen hat!)
Wenn das externe versenden der Beschwerde ausbleibt und diese nur intern behandelt wird, fährt man über die Beschwerdeführer drüber und setzt sie enorm unter Druck! Übrig bleibt Eingeschüchtertheit und Mutverlust!
Bei Beschwerden an weiteren Stellen müssen sie Rede und Antwort stehen! Wenn das auch nur als Alibivorgang gesehen werden muss (nicht immer!), so entsteht trotzdem ein grosser Druck für das Institut, da beim immer härter werdenden Komkurrenzkampf durch gestrichene/eingesparte Mittel, (Förderlosigkeit kann sogar das Ende des Instituts bedeuten ) jeder Negativpunkt eine Begründung sein kann, warum genau dieser Schulungsanbieter keine Aufträge mehr erhält!
Festzustellen an dem nervösen Verhalten das sich bei Zwangskursanbieter, nach Beschwerden an die für die Finanzierung sorgenden Behörden, breit macht! Sehr gut geeignet sind Unterschriftenlisten in der mehrere Betroffene unterzeichnen!
(Bei kleiner politischer Korrektur, oder sollte wider erwarten der Arbeitsmarkt weniger Arbeitslose überlassen - von weniger Schulungsteilnehmer ist ja schon die Rede - , werden viele Deppenkurse und Zwangsmassnahmen überflüssig werden! Da brauchts für die Finanzierungsverweigerung "vorgeschobene" Begründungen! Da reichts dann auch aufeinmal, dass es heisst, die Schulungsteilnehmer waren mit ihnen nicht zufrieden - es liegen Beschwerden vor!)
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10.4.2008 um 12.15 Uhr (verö.) - von Verena P. - §11 Sperre ganz oder teilweise nachzusehen |
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Hallo! Ich bin 27 und nun zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos, habe ab 2.5 auch wieder eine Arbeitsstelle. Meine Frage: ich habe zwar selbst gekündigt und war daher auch 4 Wochen vom Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt (das ich ab 29.3 erhalte) -- ich habe erfahren, dass ich allerdings wenn ich gleich wieder eine Stelle habe, Anspruch auf diese 4 Wochen habe- also dann keine Sperrung möglich ist. Stimmt das? Mfg, Verena (9.4.08)
Antwort: Ja, Ist ev. abzusehen! AlVG § 11 Arbeitslose, deren Dienstverhältnis infolge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld. § 10 Abs. 2 gilt sinngemäß. §10 Abs.2 (2) Der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB Aufnahme einer anderen Beschäftigung, ganz oder teilweise nachzusehen. Vor dieser Nachsicht sowie vor Erlassung einer Entscheidung gemäß Abs. 1 ist der Regionalbeirat anzuhören.
10.4.2008 um 13.17 Uhr - von AMS-Mitarbeiter Ich fürchte nicht. Wennst seit 29.3 Arbeitslosengeld erhälst, heiß das, daß das Dienstverhältnis mit Ende Februar gekündigt würde. Eine Nachsicht von der Sperre wird gewährt, wenn das neue DV innerhalb von 6 Wochen nach Ende des selbst gekündigten DV begonnen hat. Wenn ich das Posting richtig verstanden hab, gibts in dem Fall also keine Nachzahlung. Das mit der Anhörung des Beirates ist zwar theoretisch richtig, aber belanglos, weils da schon längst Pauschalermächtigungen gibt.
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10.4.2008 um 8.21 Uhr - von Al. H. - Kranken-Kontrolleur |
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Hallo, mich würde interessieren ab wann ein Kontrolleur kommt, wenn ich während der Arbeitslosigkeit bzw. während eines Kurses in den Krankenstand gehe. Bzw. kommt überhaupt gleich jemand?
Antwort: Ich denke je nach Krankmeldung und nicht sofort am Anfang! (M.M)
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9.4.2008 um 15.16 Uhr - von S. K. - Al im Krankenstand? |
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Sehr geehrter Hr. Moser, ich habe mich im Krankenstand arbeitslos gemeldet, es wird ein längerer Krankenstand sein, vielleicht für ein paar Monate. Habe ich Anspruch auf drei Tage Arbeitslosengeld? MFG, S.K
Antwort: Ich befürchte, ich verstehe ihre Frage nicht! Sie müssen bei der Antragstellung das AMS darauf hinweisen, dass sie im Krankenstand sind! Solange bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa! Ab Gesundmeldung haben sie Anspruch auf AL. Was zu beachten ist! Krankenstand aus einem Dienstverhältnis bringt ein höheres Krankengeld als der Krankenstand in der AL/ Notstandshilfe, dessen Krankengeld einer niedrigeren Bemessungsgrundlage unterliegt! (ohne Gewähr)
10.4.2008 um 13.35 Uhr - von AMS-Mitarbeiter Ich glaub ich hab die Frage verstanden. Es dürfte um zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Krankenstände gehen. Beispiel: 1. Krankenstand bis 31.3., zweiter Krankenstand wegen einer anderen Krankheit ab 1.4. Es gebührt daher von 1-4. bis 3.4. Krankengeld. Müßte aber auch dann gebühren, wenn zwischenzeitlich keine Meldung erfolgt ist, weil ein triftiger Grund für die Nichtmeldung vorliegt (eben Krankheit). Aber in solchen Fällen bitte unbedingt nachfragen. |
9.4.2008 um 11.40 Uhr - von Anna - weniger Arbeitslosenversicherungbeiträge |
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Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Einkommen bis 1.100 Euro entfallen völlig, bis 1.200 betragen sie künftig ein Prozent, bis 1.350 Euro zwei Prozent. Darüber sollen es wie bisher drei Prozent sein. Für Arbeitgeber ändert sich nichts.
Für Bartenstein "deutliche Entlastung". Wer keine Arbeitslosenbeiträge einzahlt, bekommt auch kein Arbeitslosengeld mehr. Aber dafür gibts unsere grosszügige Armutssicherung mit Vermögenssteuern für dumme Menschen. Nur Arbeit macht euch frei !
Anmerkung: Richtig! Auch dieser Schritt verrät die soziale Einstellung der Verantwortlichen! Der Neoliberalismus verkauft uns die Aufhebung der Beiträge für Sicherheit als Vorteil! Das ist nur in einer hyper-egoistischen Gesellschaft möglich! Einem Grossteil der Menschen als Einzelne einen Vorteil, der der Gesellschaft - und so doch jeden Einzelnen schadet, zukommen lassen um damit Zufriedenheit zu ernten!?
Ich hoffe doch, über die Informationsgesellschaft die noch jung ist, auf menschliche Bewusstseinserweiterung! So leicht wird es dann nicht mehr sein, uns für "so" dumm zu verkaufen!
16.51 Uhr von e zum beitrag: Für Bartenstein "deutliche Entlastung". Wer keine Arbeitslosenbeiträge einzahlt, bekommt auch kein Arbeitslosengeld mehr.
wer kommt auf sowas? natürlich hat man weiterhin anspruch auf arbeitslosengeld, wenn die zeiten erfüllt sind. handelt es sich um die genannten beiträge um bruttogehälter, kann es sich bei 1100,- schlimmstenfalls um teilzeitkräfte handeln, die erhalten ohnehin einen schmarren bei dem dann darauffolgenden nettoeinkommen. jene die eben unter diese grenzen fallen ist es EINE ENTLASTUNG und kein Nachteil! Sie bezahlen eben vom geringen Gehalt keine ALV mehr ein! Anderseits bitte um offizielle Richtigstellung!
Anmerkung: Es ist durchaus legitim auch Befürchtungen zu äussern! Wie man in der Arbeitsmarktpolitik sieht und gesehen hat, kann`s viel schlimmer sein/kommen als Informationen an die Öffentlichkeit preisgeben! (M.M. Haben sie die Versicherungszeiten erreicht bekommen sie auch AL / Notstand! Wobei in sehr vielen Fällen die Mindestsicherung "weit" höher sein wird als der Notstand!)
Zur Info: Keine Gewähr auch bei Lesereinträgen!
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8.4.2008 um 23.27 Uhr - von Leve - KV.Entlohnung |
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hallo! würde gern erfahren wieviel der monatliche gehalt beim dm drogeriemarkt ist. ich habe beim billa gearbeitet und hatte netto für 3o stnd um die 800, habe aber gehört das der dm besser zahlt, und würde gern erfahren ob das der fall ist.
DANKE!
Antwort: Bitte richten sie die Frage nach der KV. Entlohnung an die AK (im Auskunfts-, Fragefeld)! Können sie auch per Internet machen!
>Auskunft über Löhne und Gehälter der einzelnen Kollektivverträge erhalten Sie bei der telefonischen Rechtauskunft der für Sie zuständigen Arbeiterkammer bzw. bei der zuständigen Gewerkschaft, falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind.<
Es ist möglich, dass die verschiedenen Konzerne eine unterschiedliche (mindestens nach KV.) Entlohnung anbieten! Da müssten sie mit MitarbeiterInnen der Handels-Ketten reden um an die Insiderinformationen zu gelangen!
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