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18.2.2008 um 18.13 Uhr - von R.W. - Erlebnisbericht einer Kursveranstaltung |
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Fortsetzung von 14.2.2008 3.woche 1 .tag Heute ging der Kurs, überraschenderweise, um 8 Uhr los. Denn heute bekamen wir eine einweisung an den computern. In der 3.Wochen, seit kursbeginn!! Inhalt war, wie man die AMS Homepage richtig bedient bei der jobsuche. (E-jobroom,...) ironie an....toll..../ironie aus
Für laien und Anfänger die sich wenig mit Internet und co beschäftigen sehr gut, aber für die, die schon etwas erfahrener sind hieß es \"Mitmachen!\" (In einem Ziemlich bedrohenden und herabkommandierenten Ton!) Nichts als verschenkte Zeit. Toller Wochenanfang..
Nun hätte ich noch eine Frage, wie sieht es mit den Krankmeldungen aus. MUSS ich die wirklich bei den Trainern/kursbetreuern abgeben? Die geben es doch auch nur ans AMS weiter? Was machen die sonst damit? Ich habe nichts unterschrieben das ich bei denen einen dienstvertrag oder so hätte (Trainer/Kursbetreuer sind ja normalerweise nicht dafür zuständig, soweit ich weiß) Denn die wollen es unbedingt haben, ich vertrau denen da nicht. Danke im vorraus für die Antwort, auch wenn es eine lästige Frage ist. ;-) Gruss R.
Antwort: Wenn sie das nicht wollen, bringen sie die Krankenmeldung selbst aufs AMS!
20.2.2008 um 8.36 Uhr - von R.W. - Zwischenbericht aus dem Kurs. Gestern nachmittag ( war vormittag anwesend) war ich bei einem Vorstellungstermin. Jetzt droht mir aufgrund dessen 1 tag sperre. Warum? Weil ich keine Bestätigung brachte und die Trainerin es für unsinnig hält dort anzurufen wo ich vorstellen war!
20.2.2008 um 18.45 Uhr - von R.W. - Erlebnisbericht einer Kursveranstaltung 3.woche 3.tag Pünktlich um 8 Uhr ging es heute wieder los, mit jobsuche im internet usw. Alles lief \"normal\" ab, bis mich meine Trainerin heute richtig Anschnauzte,warum ich denn gestern nachmittag nicht anwesend war?.( War den ganzen Vormittag anwesend) Hatte an diesem Nachmittag um 14:30 ein Vorstellungsgespräch und kündigte dies einen Tag vorher an. Aufgrund desssen wurde mir jetzt ein Tag gesperrt, zu unrecht! Fühle mich mittlerweile schikaniert und besonders demotiviert. Anfangs dachte ich, cool, meine qualifikation aufbessern und mit kompetenter Hilfestellung beraten zu werden. Aber nein, dies ist eine reine demotivierungsmaschinerie. Anstatt Hilfestellung wird mittlerweile reinster Psychokrieg geführt, und das nach 3 wochen Kurs.... Ich weiß nicht wie lang ich das noch mitmache, hoffentlich finde ich so schnell wie möglich einen Job und bin raus aus diesem \"Sumpf\". |
18.2.2008 um 14.48Uhr (verö.) - von Ma**. - Kurs / Wie könnte man Steuergelder schlimmer verschwenden?? |
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Ich möchte sie bezüglich einer Beschwerde oder Problemmatik des AMS befragen. Es geht nicht um mich sondern um meine Freundin welche seit Montag dem *.02.2008 einen AMS Kurs "zur Förderung der Arbeitsfindung" besucht.
In den Kurs wird scheinbar nichts vernüftiges Unternommen um ihr wirklich einen Arbeitsplatz zu suchen. Ich kenne das leider schon von einen guten Freund von mir, der selbst längere Zeit arbeitslos war und einige Kurse besucht hat. Ich persönlich finde es eine Frechheit wie dort verfahren wird. Die Arbeitslosen werden sinnlos beschäftigt um nicht daheimzusitzen und auch nicht in der Arbeitslosenstatistik zu erscheinen. Hier zwei Bespiele von diesen Freund:
1.) Wochenlang kam der Kursbetreuer in der Früh in den Raum zu den Teilnehmern, verteilte Zeitungen, verschwand nach ca. 10 Minuten wieder und um die Mittagszeit bevor der Kurs zu Ende war kam er wieder in den Raum und schickte alle Nachhause?!! Wie könnte man Steuergelder schlimmer verschwenden als so??
2.) Tagelang wurde in einen anderen Kurs über Aliens gesprochen. Der Kursleiter erläuterte hier über die Herkunft dieser wie sie Menschen manipulieren und das diese unter uns Leben?!!! Das ist kein Witz sondern ernst.
Leider hat meine Freundin keine Ausbildung und einen negativen Schulabschluss, möchte jedoch sehr gerne wieder arbeiten gehen. Sie selbst hat schon im Verkauf und auch im Büro gearbeitet, Weiterbildung war bis jetzt kaum möglich weil es ihr finanziell kaum möglich war und sie auch ein Kind hat. Meiner Meinung nach sollte sie einen Kurs vom AMS bekommen was dies fördert ihr wieder einen Job zu verschaffen. Die andere Problemmatik ist die Kursdauer: MO-FR Anfangszeit leider unbekannt bis 15:30. Das Kind befindet sich bereits im Kindergarten (Ohne Nachmittagsbetreuung) Als sie beim AMS auf das Problem mit dem Kindergarten nachfragte (Normal ist ihre Kleine gegen 14 Uhr zum abholen) sagte sie dort, sie müsste das Kind halt in die Nachmittagsbetreuung geben, die Kosten hierfür will natürlich niemand übernehmen.
Momentan beschäftigen sie sich schon zwei Tage mit "Ballspielen" wo jeder den anderen kennenlernen soll indem er den Ball den anderen zuwirft und seinen Namen sagt. Sie ist momentan ziemlich verägert und würde gerne den Kurs wechseln, in einen der ihr auch was bringt jedoch sagte ihre Betreuerin beim AMS dies ist nicht mögich, gehen sie dorthin oder ihr Geld wird gestrichen!
Nun zu meiner Frage: Ist es möglich den Kurs zu verlassen ohne das Geld zu verlieren? Kann man hier Berufung/Beschwerde einreichen?
Wenn Sie Tipps für mich und meine Freundin hätten wäre ich ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: ihre bekannte soll sich eine Kurszeit am vormittag um die 4 stunden ausmachen. sie muss betreuungsaufgaben nachkommen! der gesetzestext müsste zu einer erfolgreichen berufung, nach einer zu erwartenden rechtswidrigen sperre, führen.
Betreuungsaufgaben § 7 "(7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden. Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten." 8. § 9 Abs.2 (2) Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn gesetzliche Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können.
ausserdem gibts doch unterstützung! wissen nicht alle betreuerInnen Betreuungspflichten - Kinderbetreuungsbeihilfe
zudem sollten ihre freundin und freund beschwerden über den deppenkurs (inhalt-geldverschwendung) an die AMS geschäftsstelle-landesgeschäftsstelle- vorstand Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at senden Ganz wichtig auch an die Volksanwaltschaft post@volksanwaltschaft.gv.at. ! die wollen informiert werden - fliesst in den jahresbericht ein! oder auch zum rechnungshof) ev. eine Kopie auch an SoNed christian.moser@soned.at! Auf die Briefe (Kopien an die verschiedenen Adressen) geben sie an, an welche Stellen diese Beschwerden gesendet wurde! (Auch per E-Mail möglich! Klingt komplizierter als es ist. Schreiben sie die Beschwerde und tragen sie alle E-Mail Adressen im Feld "An" ein! )
Bildungskarenz 27. § 26 Abs. 1 lautet: (1) Personen, die eine Bildungskarenz gemäß § 11 oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes gemäß § 12 des Arbeitsvertragsrechts Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, in Anspruch nehmen und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen, gebührt für die vereinbarte Dauer ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs. 1 KBGG, bei Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen: 1. Bei einer Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG muss die Teilnahme an einer im Wesentlichen der Dauer der Bildungskarenz entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen werden. Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, mindestens 16 Wochenstunden betragen. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so ist nachzuweisen, dass zur Erreichung des Ausbildungszieles zusätzliche Lern- und Übungszeiten in einem Ausmaß erforderlich sind, dass insgesamt eine vergleichbare zeitliche Belastung besteht. Eine praktische Ausbildung darf nicht beim karenzierenden Arbeitgeber stattfinden, es sei denn, dass die Ausbildung nur dort möglich ist. Innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren kann insgesamt längstens ein Jahr Weiterbildungsgeld bezogen werden. Wenn die Weiterbildungsmaßnahme in Teilen stattfindet, kann das Weiterbildungsgeld innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren fortbezogen werden.
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18.2.2008 um 14.40 Uhr (verö.) - von Sisi - Frage an Si. P. |
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Wenn Sie seit 8 Jahren nicht mehr mit Ihrem Ehemann zusammenleben, wie funktioniert dann sowas mit dem gemeinsamen Haushalt, bzw. polizeilichen Meldezettel? Oder ist es möglich in Österreich schon zu heiraten, aber getrennt gemeldete Wohnadressen zu haben. Es wäre wirklich ganz toll, das hier aufzuklären oder zu beantworten. Vielen Dank auch!
Antwort: von Si. P. Lieber Christian, offenbar hat die Leserin etwas missverstanden bzw. meine Ausführungen nicht richtig gedeutet. Ich habe vor 25 Jahren geheiratet und mich im Jahr 2000 von diesem Mann getrennt, aber haben uns aus persönlichen Gründen nicht scheiden lassen.
Also haben wir trotz das wir noch verheiratet sind: a) jeder einen eigenen Haushalt dh KEINE GEMEINSAME WOHNUNG MEHR und b) dadurch jeder eine andere Wohnadresse sowie c) keine aufrechte Beziehung - also einen neuen Freund bzw. Freundin
Ich denke die Verfasserin meint, ob wenn sie heiratet an der selben Adresse wohnen und demnach auch gemeldet sein muß. Dies ist meines Wissen nicht so, den wenn man von vielen Paaren ausgeht wo der eine Partner für zB 2 Jahre geschäftlich im Ausland tätig ist und nur alle paar Wochen in die Heimat kommt, meldet er sich doch nicht von zuHause ab. Andererseits sind doch Paare die zB verlobt sind nicht immer an der gleichen Adresse gemeldet, sonder leben zB noch jeder bei den Eltern. Soweit mir bekannt ist, also zumindest als ich damals geheiratet habe, gilt IMMER das Bezirks-Standesamt als zuständig wo die BRAUT polizeilich gemeldet ist.
Aber das der Bräutigam sich nur wegen der Hochzeit bei der Braut anmelden muss ist mir nicht bekannt. Diese Auskunft erteilt der Verfasserin eher ihr zuständiges Standesamt. Meiner Meinung nach ist die Wohnsitzfrage nur für das Finanzamt betreffend des Alleinerhalterabsetzbetrages von Relevanz. Mit lieben Grüßen
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16.2.2008 um 17.21 Uhr - von Gina - Mir graust es in diesem Land schon langsam, wirklich! |
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Alles für die Wirtschaft! Heutiger Bericht in der \"Österreich-Zeitung\"
\"Krankenstands-Missbrauch soll jetzt strafbar werden. Wer den Krankenstand notorisch missbräuchlich in Anspruch nimmt, muss vor dem Strafrichter landen, verlangt die Wirtschafskammer...\"
Das geht sowohl Arbeitnehmer aber wohl auch Arbeitslose an. Wie war es bis jetzt immer? Ich kann mich erinnern, dass ich mal mit Grippe und 39 Grad Fieber zum Arzt auf die WGKK vorgeladen wurde, der mir trotz aller Symptome Gesundheit bescheinigte...und mich wieder arbeiten schickte... So ist es öfters bei den Amtsärzten. Wie wird das in Zukunft ausarten? Traut sich dann keiner mehr mit Krankheiten welcher Art auch immer in Krankenstand zu gehen, aus Angst dann eine Vorladung zu bekommen und bei Nicht-Symphatie mit dem Amtsarzt eine Gesundenbescheinigung und somit zum Strafrichter, bzw nachfolgende Klage etc zu bekommen? Was sind denn das für Methoden????? Mir graust es in diesem Land schon langsam, wirklich! |
15.2.2008 (verö) - von Si. P. - Volksanwalt, Bürgerservice, Leitstelle des AMS, sowie Verfassungsgerichtshof habe ich bereits ALLE heute telefonisch vorab informiert. zu -ICH WEHRE MICH mit ALLEN MITTELN |
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Hallo Christian, ich hoffe mal ich darf einfach Du sagen.....Vertraulichkeit verbindet im Kampf gegen die Ungerechtigkeit.
Ich habe heute bereits mit Gott und der Welt telefoniert und komme eben von einem Termin mit meinem Anwalt, welcher mich tatkräftig unterstützen wird !!!! Ich habe bereits rechtliche Maßnahmen mit ihm besprochen und genauso werden wir vorgehen. Ich ziehe das jetzt durch, auch wenn ich in einigen Monaten vielleicht nicht mehr zu den Betroffenen gehöre, werde ich mich weiterhin tatkräftig engagieren.
In meinem Fall ist es so, dass ich seit 2000 von meinem Ehemann getrennt lebe, aber keine Veranlassung einer Scheidung bis dato aus persönlichen Gründen sehe. Das AMS, obwohl ich in Schulungsmaßnahmen bis Ende März 2008 bin, einen Verlängerungsantrag auf Notstandshilfe ab Feber 2008 stellen mußte, welches ich eben Gestern tun wollte.
Da ich in dieser Schulungsmaßnahme bereits seit über einem Jahr bin (komme aus der Selbständigkeit) und bereits dies mein 2. Antrag ist war es umso unglaublicher was mir da aufgetischt wurde. Wenn ich a) nicht sofort die Scheidung einreiche oder b) meinen seit nunmehr 8 Jahren !!!!! von mir getrennt lebenden quasi EX-Mann auf Alimente klage wird mir 1) bis zur Klärung welchen Weg ich gehen will die Notstandshilfe gesperrt bzw. das AMS errechnet aus einem mir nicht erklärbarem Satz, den Betrag, welchen sie mir plötzlich abziehen werden. Also eine Summe X bekomme ich dann weniger Notstand, als würde mein EX mir Alimente zahlen !!!!
Als ich mich geweigert habe eine Klage gegen ihn einzureichen, wobei mir erklärt wurde das dies auf Grundlage einer Gesetzesänderung aus dem Frühjahr 2006 notwendig ist - wurden die Drohungen massiver und massiver. Plötzlich stand ich in der Antragsabgabestelle 3 AMS Mitarbeitern ausgeliefert. Zum Glück war mein Freund draussen welchen ich sofort als Zeuge hereingeholt habe. Na dann war das Chaos perfekt und die schlugen verbal um sich.
Sollte es Betroffene in gleicher Situation geben, kann ich diesen genau sagen, was diese bereits im Vorfeld bei Verlängerungen bzw. Neuanträgen wissen müssen um den AMS Mitarbeitern vorbereitet entgegenzutreten und diese keinerlei Maßnahmen setzen und schon gar nicht drohen können.
Sobald ich wieder seelisch und psychisch im Stande bin, habe ich bereits einen Termin bei deren Vorgesetzten, welcher sich in der Zwischenzeit mit der Abteilungsleiterin dieser Mitarbeiter auseinandersetzen wird. Telefonate mit Volksanwalt, Bürgerservice, Leitstelle des AMS, sowie Verfassungsgerichtshof habe ich bereits ALLE heute telefonisch vorab informiert. Weiters überlege ich via Presse, da ich aus der Film und Fernsehwelt stamme ebenfalls einzuschalten.
Ich bin eine Kämpferin, aber nicht mit den Fäusten, sondern mit dem Kopf und Überlegenheit dem unqualifiziertem Feind (AMS) entgegenzutreten.
Ich werde auf jeden Fall diese Stelle nach Gesundung aufsuchen und über meinen Fortschritt informieren, damit weitere Betroffenen schon im Vorfeld sowas gar nicht mehr über sich ergehen lassen müssen.
Danke für die lieben Wünsche und den Mut ! Wir bleiben in Kontakt und ich werde all meine Kraft zur Unterstützung für den Raum "Wien" Euch anbieten und sage nur: bitte zugreifen und sagen was ich tun und womit ich behilflich sein kann.
Alles Liebe und viel Kraft zum Weitermachen sendet Si. P. tel. * (14.2.2008 um 20.41 Uhr)
Antwort per E-Mail Cool - kuhl! Wir freuen uns auf weitere Berichte! Sie sind für Betroffene Orientierung/Vorbild!
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14.2.2008 um 20.15 Uhr - von R.W. - Erlebnisbericht einer Kursveranstaltung - Was in solchen Hirnen Vorgeht? |
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Weitere Fortsetzung vom 11.2.2008
Wie immer pünktlich um 8 Uhr (8 Uhr ist offizieller Kursbeginn, steht zumindest auf dem offiziellen Einladungspapaier) war ich in den Räumlichkeiten des Kurses um mal wieder zu erfahren das der Kurs um 9 Uhr beginnt!? Aber da sein muss man schon um 8 Uhr. Denn von 8 Uhr bis 9 Uhr ist \"jobsuchen\", (Zeitung lesen, internet recherche, usw).... Am 3.Tag das selbe spiel, um 8 Uhr anwesend sein, um 9:00 Beginn....um 16:00 nachhause gehen. \"Nichts besonderes\" /ironie aus.
Heute, Donnerstag, ging eine Kurskollege um 10:00 Uhr zu einem Vorstellungsgespräch. Als er dies ankündigte kam eine Bemerkung von Trainer R. \"Nichts gegen sie, aber hoffentlich sehen wir uns nicht mehr\"! Mit anschließendem Kurzen hämischen grinsen. Was in solchen Hirnen Vorgeht? |
14.2.2008 um 20.04 Uhr - von Ka. S. - Krankenstand. |
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Hy, ich habe eine kurze Frage. Ich war noch nie, seitdem ich arbeitslos bin, im Krankenstand. Sollte ich mich melden müssen, bekomm ich ja das Geld von der Krankenkasse. Was heißt das für mich? Geht das automatisch, oder muss ich mich bei der GKK melden? Ich weiß nicht, wie das ganze vor sich geht, außer dass ich dem AMS die Krankenmeldung bringen muss.
Antwort: Krankenkassa - Krankengeldauszahlung:
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14.2.2008 um 17.42 Uhr - von Doris - Eure Seite einfach super! |
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ICH FINDE EURE SEITE EINFACH SUPER SIE IST SEHR INFORMATIV UND GUT AUFGEBAUT. DARUM WOLLTE ICH MICH BEI SOLCH EINER KLASSE SEITE IM GÄSTEBUCH VEREWIGEN GRUSS
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14.2.2008 um 17.39 Uhr - Anonym - Auch die Coaches und Trainer halten die Kurse für unsinnig. |
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Ich möchte am Ende meiner ersten Massnahme seitens des AMS kurz berichten. Massnahme war *, also was landläufig als \"Deppenkurs\" bezeichnet wird. Die Trainer waren sehr ok, motiviert und haben versucht zu tun was getan werden kann. Die meisten Teilnehmer ebenso. Leider handelt es sich um einen bunt durcheinandergewürfelten Haufen. Wie soll jemand, so engagiert er auch sein mag, ein EDV Training abhalten wenn dort Absolventen der Informatik mit Menschen, die noch nie eine Maus in der Hand gehalten haben, durchmischt sind. Völlig absurd. Was bleibt ist, dass alle einer Meinung sind. Auch die Coaches und Trainer halten die Kurse für unsinnig.
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14.2.2008 um 16.18 Uhr (verö.) - von Sheila - Notstandshilfe-Special für Tüftler! |
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Hallo und schönen Abend,
bin ein komplizierter Fall und komme anhand der Infos aus dem Netz bisher nicht zu einer Antwort, nämlich ob ich Anspruch auf Notstandshilfe oder sonstiges habe. Nov01: Geburt meines Sohnes, er verstarb kurz nach seiner Geburt, ehem. Job gekündigt und arbeitslos gemeldet Okt02: Ende meines AL-Anspruches, Hausfrau und bez. Krankenversicherung mitversichert bei Lebensgefährten ab Apr.03: Geringfügige Beschäftigung Dez.03: Beginn Mutterschutz 2. Kind Aug.05: Ende Kindergeldbezug 2. Kind seither weiterhin zuhause und wiederrum krankenversichert via Mitversicherung Lebensgefährte. Seit Jahresbeginn 08 vom (Ex-)Lebensgefährten getrennt und alleinerziehend (allerdings momentan noch in gemeinsamer Wohnung) Ab Mai werde ich gemeinsam mit meinem Sohn eine eigene Wohnung beziehen, der Kindsvater wird seine gesetzlichen 16% monatlich Unterhalt für Kind überweisen (sind ca. 500 Euro), ich beziehe ansonsten noch Kinderbeihilfe. Kind ist halbtags im Kindergarten, ich kann also die Bedingung, mind. 16h/Woche für eine Arbeit vermittelbar zu sein, erfüllen.
Habe ich Anspruch auf AL aus der geringfügigen Beschäftigung 2003? Oder doch eher Notstandshilfe? Und wenn, wie wird dann berechnet? Welcher Betrag ist die Grundlage, von der dann weiterberechnet wird? Das Arbeitslosengeld von vor über 5 Jahren? Oder mein geringfügiger Verdienst aus 2003?
Wär wirklich toll, wenn hier jemand Informationen hätte! Vielen Dank schon mal und lg Sheila
Antwort: Voraussetzung ist ein eigener Haushalt! ( Anrechnung des Partnereinkommens / Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft. / Wohngemeinschaft! ) Aus der geringfügigen Beschäftigung haben sie keinen Anspruch! Es könnte Notstand , orientiert an der damaligen Arbeitslose, möglich sein! Dort gibt es zwar eine Dreijahresfrist! Aber diese könnte sich durch Karenzzeiten verlängern! Deswegen gehen sie sofort zum AMS und stellen einen Antrag! Am besten morgen! Dann werden wir sehen! Ich bitte um Rückmeldung! Danke!
Fortbezug der Notstandshilfe § 37 Wenn der Arbeitslose den Bezug der Notstandshilfe unterbricht, kann ihm innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tag des letzten Bezuges der Notstandshilfe, der Fortbezug der Notstandshilfe gewährt werden, sofern er die sonstigen Bedingungen für die Gewährung der Notstandshilfe erfüllt. Die vorstehende Frist verlängert sich darüber hinaus um Zeiträume gemäß § 15 Abs. 3 bis 5. ( ALVG. - Arbeitslosenversicherungsgesetz) |
14.2.2008 um 15.23 Uhr - von Lei. - AMS streicht Psycho-Hilfe |
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Der psychologische Dienst des AMS Wien wird ausgelagert. Die Psychologen sind über die Pläne der AMS-Führung nicht erfreut
Wien - Möchte ein Klient mit dem psychologischen Dienst des Arbeitsmarkservice (AMS) Wien Kontakt aufnehmen, ist das nicht mehr möglich. Die sechs Psychologen und Psychotherapeuten, die bisher Langzeitarbeitslose, Sucht- und chronisch Kranke beraten haben, arbeiten derzeit an einem Konzept für ihr neues Aufgabengebiet. Die Beratung für diese Klientel wird seit Dezember 2007 schrittweise eingestellt und soll bald von externen Stellen übernommen werden. Ich kann verstehen, dass sich AMS-Berater und Klienten beschweren", sagte eine Mitarbeiterin des psychologischen Dienstes, die anonym bleiben möchte, zum STANDARD. "Auch wir sind nicht glücklich darüber. Meine Kollegen und ich haben ein Versetzungsgesuch zu unterschreiben, das wir gar nicht beantragt haben", erzählt die Frau. "Wir wissen nicht genau, wo wir tätig sein werden." Soweit sie informiert sei, gebe es auch kein Alternativangebot für die teilweise schwer vermittelbaren Klienten. Die Eignungsuntersuchung der Kunden sollen nun die AMS-Berater machen, die überlastet seien und auch die Expertise nicht hätten, ist die AMS-Psychologin empört.
AMS-Geschäftsführerin Claudia Finster bestätigt die Umstrukturierung: "Wir wollen die Beratung bündeln und die Kunden direkt zu den zuständigen Stellen schicken", sagt Finster. Das soll das Service für die Klienten verbessern. Statt eines Gesprächs mit einem AMS-Psychologen, das möglicherweise bei einer anderen Stelle, wie etwa dem Sozialamt oder dem Fonds Soziales Wien noch einmal geführt werden müsse, sollen die Klienten direkt mit den Ärzten an den Betreuungsstellen in Kontakt kommen. Die AMS-Psychologen sollen ab April, nachdem ein neuer Fahrplan vereinbart wurde, Karriereplanung für Unternehmen und Mitarbeiter des AMS selbst durchführen. An den drei Geschäftsstellen am Hietzinger Kai, in der Neubaugasse (AMS Jugendliche) und in der Schloßhofer Straße soll in zwei Monaten ein Probebetrieb des neuen Konzeptes laufen. Ungefähr 1000 Klienten beraten die Psychologen des AMS pro Jahr, hinzu kommen Beratungen an den Berufsinformationszentren. Letztere sollen nach wie vor bestehen bleiben, sagt AMS-Chefin Finster. Absicherung Gutachten Christa Pölzlbauer vom Berufsverband für Psychotherapie (ÖBVP) meint, dass es besser wäre, wenn die Psychologen und Therapeuten als Ansprechpartner "an der Quelle" blieben. "Denn nur sie können einschätzen, ob ein Klient vorübergehend depressiv ist oder ob er oder sie gröbere Probleme hat und auch selbstmordgefährdet ist. Das können Laien, wie die Berater, nicht feststellen", sagt die Psychotherapeutin. "Ein Gutachten von uns ist für den Berater eine Absicherung", sagt die AMS-Psychologin. "Er weiß dann, wie und ob er dem Klienten weiterhelfen kann." (Marijana Miljkovic, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.02.2008)
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14.2.2008 um 15.06 Uhr - von Li.H. - SoNed zu meinen Favoriten hinzugefügt |
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hallo, eure webseite ist wirklich sehr interessant.hab sie zu meinen favoriten hinzugefügt. bis dann, eure Li.!
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14.2.2008 um 14.05 Uhr - von Sa**. - informative und interessante Seite |
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Ein fröhliches Hallo! Ich bin beim Googeln über diese informative und interessante Seite gestolpert und wollte nicht wegklicken ohne einen Gruss zu hinterlassen. Lg Sa**.
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13.2.2008 um 23.27 Uhr - von Si. P. - ICH WEHRE MICH mit ALLEN MITTELN |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe heute durch Zufall Ihre Plattform im Internet gefunden und bin von Ihrer Arbeit absolut begeistert und würde Sie gerne bei Ihren Arbeiten unterstützen. 1. da ich heute selbst in den Genuss kam, von AMS Mitarbeitern auf das schlimmste bedroht und beschuldigt wurde und 2. Sie sicherlich Hilfe zur Unterstützung Ihrer Arbeit brauchen können und 3. ich nicht nur jammern möchte, sondern etwas bewirken !
Selbst bin ich eine Kämpfernatur und habe mir noch nie etwas gefallen lassen, deshalb sitzte ich auch seit einigen Stunden, trotz heutigen Nevernzusammenbruch nach diesem besagten AMS Besuch (wurde sofort vom Arzt krankgeschrieben) hier am PC und suche nach Hilfe für mein heutiges, sagenhaftem, unfassbarem und vor allem unglaublichem Erlebnis beim AMS.
Ich komme aus dem Film- und Fernsehbusiness, sowie allgemeinen Medien (Zeitung) und wurde duch unglückliche Zustände nach 35 Jahren HARTER ARBEIT arbeitslos und muss mir nun solche Unverschähmtheiten von diesen Stümpern an den Kopf werfen lassen.
ICH WEHRE MICH mit ALLEN MITTELN welche mir zur Verfügung stehen werden und bin durch Ihre Seite auf viele Dinge aufmerksam gemacht worden, welche mich dahingehend nur bestärken auf keinen Fall aufzugeben - Mensch zu bleiben und darauf zu bestehen auch als Mensch behandelt zu werden !!!!!!!!
Ich bin fassungslos was hier Menschen so zugemutet wird von offenbar ungeschulten, unqualifizierten Mitarbeiter (wobei ich nicht ALLE in einen Topf kippen möchte) Ausnahmen haben schon immer die Regel bestätigt - ZUM GLÜCK ! Nur die sind offenbar sehr in der Minderheit !!!!
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzten, auch wenn ich Ihre angekündigte Auszeit respektieren werde. Doch vielleicht kann ich Ihnen sobald sich mein psychischer Zustand wieder gefestigt hat, doch behilflich sein - AMS MACHT MEHR ALS KRANK !!!!! Mein Mailadd:*
LG und auf bald - Ihre Bewunderin und vielleicht baldige Unterstützerin in vielerlei Belangen!
Antwort: Danke für ihren Eintrag und Kompliment! Das genau soll die Seite, mit Mitwirkung vieler Betroffener und Unterstützer, bewirken! Das Selbstwertgefühl der Menschen, dass im AMS gezielt mit System und psychischer Gewalt , in sehr vielen Personen zerstört wird, wieder aufrichten! Alleine dieser menschenverachtenden Maschinerie ausgeliefert zu sein ist die Hölle! Wenn wir jedoch erreichen das wir uns, mit dem Wissen des moralischen oft auch gesetzlichen Rechts auf unserer Seite zu haben und nach den Bestimmungen der Menschenrechtsvereinbarungen handelnd, gegenseitig unterstützen, so wird es nicht nur bei der Pflege des Selbstwertes bleiben, sonder wir werden für uns und allen Betroffenen (auf weiterer Ebene der Gesellschaft) Rahmenbedingungen für ein zufriedenes Leben schaffen/erkämpfen!
Klar das es ihnen jetzt schlecht geht, darf es nach so einer Behandlung auch. Schämen mussen sich die AMS-Mitarbeiter die oft, viele nur auf Grund politischer Weisung einer asozialen Regierung, gegen Menschlichkeit verstossen! Wichtig ist, dass sie sich wieder aufrappeln, was durch ihre Zeilen erkennbar ist. Solchen Personen sind durch *extrinsisch motivierte Gegner schwer zu bezwingen! Ein Zusammenschluss solcher Leute, ev. für gezielte "gewaltfreie Aktionen" AMS-Dienststellenbesuch! Ministerienbesuch oder "Demo"! wäre dann als Druckmittel / Aufmerksamkeitserreger möglich!
Ich freue mich, dass sie sich entschlossen haben sich zu engagieren! (Wir brauchen sie) Das naheliegendste um sich einzubringen ist eine Wiener Initiative! Wir haben uns österreichweit organisiert! Neuen Schwung durch neue Leute kann die Bewegung gut gebrauchen! Ich nehme auch an, dass durch die menschenverachtende AIVG-Novelle die Verzweiflung grösser wird und dieser Umstand zu einer grösseren Bewegung beiträgt!
- persönliche Bemwrkung - Da in diesem Bereich vor Druck bis zur psychischen Erkrankung und sogar vor (bei nicht wenigen unserer Leidensschwestern / brüdern) Suizid nicht zurückgeschreckt wird, ist meiner Meinung Radikalität (gewaltfrei*) erforderlich und ich erlaube es mir aus diesem Grund auch!
Ich empfehle ihnen die Initiative AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Mitglied wie SoNed in der österreichischen Organisation "ArbeitslosensprecherIn" mit der ich sehr eng zusammenarbeite! Wenn es ihnen besser geht, so schauen sie mal unverbindlich vorbei! Sie treffen zudem Menschen mit ähnlichen Erlebnissen, was sofort zur psychischen Stabilisierung beiträgt!
Zu ihrem heutigen Erlebnis! Wie verhalte ich mich bei | | |