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7.2.2008 um 11.01 Uhr - von Sandy - Sperre? |
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Hallo! Ich hab da mal eine Frage! Und zwar: Ich bin jetzt eine Zeit lang im Notstand drinnen und habe mal eien Bewerbung als eine Leasingfirma (Name wird nicht verraten) geschickt. Die hat mich daraufhin zu einer Tochtergesellschaft einer Bank geschickt zum Vorstellen. Nachdem ich 1 STUNDE auf die Frau warten musste daerte es nur wenige Minuten bis ich wieder draußen war (Umgangston von ihr war alles andere als höflich oder nett!). Danach rief ich die Frau von dieser Weitervermittlugnsfirma an und sagte, dass ich dort nicht anfangen möchte weil ich nicht einmal erfahren habe wie meine Arbietszeiten sind und was ich verdienen würde! Am übernächsten Tag bekam ich unbekannt einen Anruf (hebe bei unbekannt nicht ab). einer von der Weitervermittlungsfirma (diesmal ein Mann). Er sagte mir dass ich dort anfangen kann und ich ihn zurückrufen soll wegen dem was ich alles mitnehmen soll weil ich 2 Tage später ja shcon anfangen kann! Habe nicht zurückgerufen weil er NIE etwas erwähnt hat, so von wegen, dass er wüsste wieviel ich verdiene oder wie die Arbeitszeiten sind. Er hat nicht einmal eine Andeutung darauf gemacht.. Heute um 8 in der Früh bekam ich wieder von dem einen Anruf wo er diesmal sagte, dass er eine Mail ans AMs schickt und mir das Geld gesperrt wird.
Kann man das machen? Bitte um Hilfe! Lg
Antwort: Niemals voreilig verweigern! Sonst sind sie ein leichtes Sperropfer! Und sie werden nicht erfahren ob es sich ev. um ein getürktes Arbeitsverhältnis handelt, das nur der Statistikbeschönigung und der Bezugseinsparung dient! Für die Zwangsmassnahmenanbieter zählt eine Sperre, - wenn schon keine Vermittlung -, gegenüber dem AMS (Geldgeber - "unser Geld übrigens"!?) auch als "kleiner" Erfolg! Auch wenn es die vermittelte Arbeitsstelle nicht gibt oder nicht mehr gibt! - In diesem Sinne ist es klug, eine Stelle erst zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme abzulehnen! Die Begründung ist dann für eine Sperre ausschlaggebend! -
In ihrem Fall ist die Sperre rechtswidrig! Begründung für die Niederschrift und ev. Berufung, die sie im Falle einer Sperre unbedingt einlegen! Leisten sie keine Unterschrift, wenn sie der Meinung sind der Inhalt könnte ihnen schaden! |
7.2.2008 (verö.) - von Wolfgang Lambrecht / AMSEL - Offener Brief an Wirtschaftsminister Dr.Martin Bartenstein |
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Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr.Bartenstein!
Ihr Bemerkung zu Bundesminister(für Soziales)Mag.Buchingers Vorschlag, allen Österreichern/-innen mit geringem (Transfer-)Einkommen bzw.Pensionen als - so nur TEILWEISEN - ersten Ersatz für deren raschen Kaufkraftverlust wegen der stark gestiegenen österr.und Euroland-Inflationsrate für Primär- güter (Lebensmittel, Wohn- und Energiekosten,...)einmal etwa € 100 zukommen zu lassen (auf die einzelnen Monate des Jahres 2008 umgelegt wären das so nur - fast lächerliche - € 8,33!), "dass dieses Geld - sofern überhaupt ge- zahlt! - gerade einmal für zwei Tankfüllungen 'kleinerer Autos' reichen würde", erfüllt mich (und sicher viele tausende österreichische Mitbürger/ -innen) mit großer Empörung. Herr Bundesminister: abgesehen davon, dass auch zwei - aus öffentlichen Mitteln bezahlten - Autotankfüllungen für die hunderttausenden Pendler/ -innen, welche ihr Auto für ihre fast tägliche Fahrt zur und von der Arbeit benötigen, eine sehr große Entlastung bedeuten würde, besitzt ein großer Teil der Menschen in Österreich, welche unter bzw.an/knapp über der Armuts- grenze leben müssen, vielleicht gar kein Auto haben bzw. kein solches, um damit zu ihrem Golfplatz, Wellness"tempel", Schi-"Resort" o.ä. fahren zu können! Diese Menschen bräuchten diese (von Buchinger vorgeschlagenen) €100 allerdringendst, um vielleicht ihre Mieten, Strom- und Heizkosten, vor allem aber die so teuer gewordenen Grundnahrungsmittel zahlen zu können! Herr Bundesminister: gerade SIE, der bei diversen Einkäufen (z.B. von Schuhen) strikt auf Gewährung von Rabatten besteht, also sehr wohl den WERT "unseres EURO" kennt, sollten sich in die immer trostloser werdende finan- zielle Lage hunderttausender Österreicher/-innen hineinversetzen können: gleichbleibende, maximal um vielleicht 1 bis 2 % "steigende" Einkünfte - u.seit Ende vorigen Jahres Inflationsraten im primären Lebensbereich (Woh- nen, Essen, Heizen, Strom, Gas,...) von MINDESTENS 5 bis 10 % - W I E soll das zusammengehen?? Herr Bundesminister vielleicht können Sie sich noch an die unsägliche "Aussage" ihrer ÖVP-Polit"kollegin", Nationalratsabgeordnete Fuhrmann, er- innern, "dass sich Pensionisten/-innen in Österreich, falls sie eine Erhöh- ung ihrer Rente um z.B. € 10 bekämen, sie sich so nur DREI WURSTSEMMELN damit kaufen könnten" (man also auch auf diesen "Schmarr'n" ruhig auch ver- zichten könnte)?? Herr Bundesminister: FALLS Sie eine (viel) BESSERE, vor allem WIRKSAMERE und NACHHALTIGERE, Lösung für dieses Finanzdebakel der an der Armutsgrenze vegetierenden Österreicher/-innen wissen sollten: geben Sie diese doch BITTE preis - aber wenn's geht, RASCH, denn es brennt uns schon der Hut! FALLS Sie aber auch keine bessere "Erste Hilfe" gegen die hohe Inflation wissen: ENTSCHULDIGEN Sie sich wenigstens schleunigst bei den hunderttausenden Österreichern/-innen in prekären Lebensverhältnissen für Ihre (hoffentlich "nur" unbedachte??) menschenverachtende und zynische Aussage!!
Wolfgang Lambrecht, Graz (Sprecher des Vereins AMSEL = arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen) (5.2.2008 um 21.25 Uhr)
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6.2.2008 um 19.07 Uhr - von R*. - Bei meinem „Coach“ ist eine seltsame „Persönlichkeitsveränderung“ zu erkennen. |
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Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich habe eine Frage zum Thema Einzelcoaching/ 1 Stunde alle 14 Tage
Bin 52 Jahre alt und Habe mit 50 die Kündigung erhalten.
Nach bereits 4 verschiedenen Gruppencoachings zu je 6 Wochen wurde ich nun zu einem „Einzelcoaching“ bei Fa. P*, N.Ö. geschickt, das ich auch seit 5. 2007 alle 2 Wochen regelmässig besuche. Maximaldauer 18 Monate. Also noch 9 Monate bis zur Beendigung.
Momentanes Ergebnis: Meine Bewerbungen sind optimal formuliert (waren sie immer schon), werden auch an die richtigen Arbeitgeber gerichtet und führten trotzdem bis jetzt nur zu Ablehnungen.
Bei den letzten 3 Sitzungen ist bei meinem „Coach“ eine seltsame „Persönlichkeitsveränderung“ zu erkennen. Die letzten 15 Minuten wird von „guter Coach“ auf „böser Coach“ umgeschaltet. Ohne für mich erkennbaren Anlass (!) ändert sich Lautstärke und Tonfall, indiskrete „Psycho-Fragen“ werden gestellt, unterschwellige Vorwürfe, Drohungen (ab jetzt werde ich sie nicht mehr schonen, etc.)und das alles in einer Intensität die mich sprachlos macht.
Schockiert, verwirrt und mit Herzklopfen begebe ich mich jedesmal auf den (2,5-stündigen) Heimweg und weiss nicht was ich falsch gemacht habe.
Es ist für mich vollkommen klar, dass ich mich dieser lächerlichen, demütigenden, entwürdigenden Behandlung nicht mehr länger unterziehen werde.
Aus diesen (persönlichen Gründen) und auch aus Gründen der Sinnhaftigkeit (Coaching ist an einem toten Punkt angelangt, Coach weiss nicht mehr was er machen und reden soll, ausserdem ist meine Bewerbungstaktik immer am neuesten Stand), werde ich das Einzelcoaching beenden und meiner Betreuerin beim AMS in einem Gespräch auch klarlegen, dass diese begleitende Massnahme (oder wie immer das genannt wird) meiner Stellensuche nicht mehr förderlich ist.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1) Kann der AMS in diesem Fall die Notstandshilfe sperren (für 6 Wochen od. sogar länger)?
2) Muss ich Akten-Einsicht schriftlich beantragen, oder geht das auch mündlich ?
3) Wie hat ein Berufungsschreiben in diesem Fall auszusehen ?
4) Wer ist die nächste gerichtliche Instanz, falls die Berufung abgelehnt wird ?
5) Wegzeit von D. nach T. und retour beträgt 5 Stunden (ist das überhaupt zumutbar für 1 Stunde „Beratung“?
P.S. Und zum Abschluss noch ein paar lustige (oder traurige?) Informationen:
- Coach hat erwähnt, dass er keine psychologische Ausbildung hat - Weiters „prahlt“ er damit, dass sich eine Klientin nurmehr mit Begleitung zu ihm traut - und ein weiterer Klient habe gedroht, ihn zu verklagen, weil er im monatlichen Bericht ans AMS etwas über psychische Probleme desselben geschrieben hatte. - Und überhaupt erzählt er rund die Hälfte der Zeit von seinen Problemen mit anderen Klienten (was erzählt er den anderen von mir?,) Ist das nicht eine Verletzung von persönlichen, vetraulichen daten?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Tips zur Lösung dieses Problems geben könnten und bedanke mich im voraus.. Mit freundlichen Grüssen
Antwort: ab 1.1.08 ist die aivg-novelle in kraft getreten, die arbeitslose vor allem (LZAL - LZBL) total entrechtet!
trotzdem ist bei einer sperre, mit der zu rechnen ist, berufung einzulegen, da der gesetzestext viel platz zur interpretation frei macht! z.Bsp, relevante ("intime") daten zur beseitigung der arbeitslosigkeit! das hier zwangsmassnahmen wie AMS überziehen, ist zu erwarten! und dadurch ist die chance auf erfolg nicht gering, denn der VwGH, die nächste instanz nach der berufung, sieht einiges anders! Beschwerde:
berufungsansatz inwieweit hat sich die interpretation des VwGH über das coaching durch die novelle verändert!
die wegzeit ist unzumutbar! (AIVG - 8. § 9 Abs.Punkt 2)
Akteneinsicht beim AMS Gegenüber dem AMS gilt das Recht auf Akteneinsicht und Kopie der Akten. Diese Kopie der Akten muss ausgefertigt werden, sofern ein Kopierer vorhanden ist, was allerdings in jeder AMS-Stelle der Fall ist. Sollte die schriftliche Ausfertigung verweigert werden, verlangt man eine schriftliche Ausfertigung. Das Recht darauf besteht und wird vom Verwaltungsgerichtshof sehr streng gehandhabt.
Text für Akteneinsicht, besonders, wenn sie verweigert wird. Ich stelle den Antrag, mir Akteneinsicht zu gewähren und eine Aktenabschrift zu übersenden (sollte die Verwaltungsbehörde der Meinung sein, mir stehe eine Akteneinsicht und Aktenabschriftname nicht zu, wird eine bescheidförmliche Erledigung beantragt). (ohne gewähr)
7.2.2008 um 13.52 Uhr - von Maria H. - u.a. Vorgangsweise bei Mobbing Lieber R*., Christian hat Ihnen ja schon einiges gesagt. Fertigen sie eine Dokumentation des Verhaltens Ihres Coachs an und erstellen Sie eine Liste der indiskreten Fragen. Heben Sie insbesondere auch den Eindruck hervor, den sein Verhalten auf Ihr psychisches Befinden gemacht und unterstreichen Sie den Zusammenhang zwischen diesem und der Verschlechterung Ihrer Gemütslage bzw. der Entstehung einer depressiven Erkrankung. (Das unterstelle ich jetzt einmal). Gehen Sie zum Psychiater und schildern Sie ihm den Psychoterror. Es handelt sich um Mobbing.
Wenn es zu einer Niederschrift beim AMS kommt, lesen Sie diese genau durch und unterschreiben Sie nichts, was Ihnen schadet. Wen der Betreuer nicht willens ist, Ihre Stellungnahme so zu dokumentieren, wie es der Wahrheit entspricht, dann unterschreiben Sie sie nicht und ergänzen diese Niederschrift zu Hause. Schreiben Sie: Die/der BetreuerIn war nicht in der Lage, das von mir gewünschte Protokoll zu bringen, daher bringe ich es, wie folgt, dar: bla bla bla....
Dann schicken Sie es eingeschrieben. Machen Sie eine Kopie für sich. Natürlich kann es zu einer Sperre kommen.
Der Angriff auf Ihre Privatsphäre und die demütigende, entmutigende Umgangsweise (Coaching heisst Ermutigung!) ist sicherlich Grund genug für eine sanktionsfreie Beendigung des Coachings. Dass Ihnen wahrscheinlich bei der Zuweisung nichteinmal eine Begründung angegeben wurde, (das vermute ich ohnehin, weil es der Brauch ist), ist ein weiterer Grund. Allerdings ist es jetzt etwas spät, sich noch darauf zu berufen. Die hohe Wegzeit ist jedenfalls eine weiterer Grund, wie Ihnen Chr. Moser schon mitgeteilt hat.
Anmerkung: Sehr interessante, richtige Sichtweise! Das Verhalten des Coach ins Visier nehmen und etwaige Veränderungen festmachen! Denn er ist Handlanger einer neoliberalen Ideologie/Philosophie! Eine Ideologie die nicht die Gesundheit des ganzen Volkes, sondern nur den Vorteil einer bestimmten (kapitalistischen) Bevölkerungsschicht, im Auge hat - Auch zum Nachteil der unteren sozialen Schichten! Also ein schädigendes Verhalten dem Gesamten gegenüber! In diesem Sinne sind Trainer, Coaches, Sozialarbeiter, etc. zu studieren und ihr Verhalten zu beurteilen! 3 Fragen drängen sich auf!
1) Welches Verhalten ist bei Personen zu beobachten, "die wissentlich" , aus Gründen der Existenzsicherung, vielen Menschen, dem Volke Schaden zufügen? Oder 2) Welche Veränderungsprozesse sind bei Personen zu beobachten, die zur Erkenntnis gelangen, dass sie wider besseres Wissen - aus Gründen der Existenzsicherung , vielen Menschen, dem Volke Schaden zufügen? Und 3) Welche Methoden wenden solche Personen zur Verdrängung an?
Beurteilen sie ihren Coach! (Bei reger Teilnahme lege ich eine eigene Seite an! Name des Trainers/Coaches/Sozialarbeiter und Zwangs-Massnahmenanbieter nicht vergessen! Veröffentlicht werden nur die Initialen!)
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6.2.2008 um 13.26 Uhr - von Tina - Geld aufs Konto |
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wannn kommt dass ams geld aufs konto bei jeden die in der erstenbank sind habens schon oben heute nur ich habe es noch nicht.wann sollte es oben sein???
Antwort: Spätestens bis 10. jeden Monats (Ohne Gewähr)
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5.2.2008 um * Uhr (verö.) - von S*. - Diese Berichte treiben mir die Zornesröte ins Gesicht! - Meine Gedanken! |
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Lieber Herr Moser!
Vielen Dank dafür, daß es Ihre Seite gibt! Diese Berichte treiben mir die Zornesröte ins Gesicht! Auch ich mache mir meine Gedanken und habe einiges in Reimform auf den Punkt gebracht, bezogen auf die Steiermark (siehe Dateianlage). Wenn Sie etwas davon veröffentlichen wollen, möchte ich Sie aber bitten, meinen Namen nicht zu nennen. Alles Gute und viele Grüße,
Auszüge der Reime von S*. (1.2.2008)
Mir sind verhaßt die AMS – Methoden, die ganze Seelenwälder roden!
Willst du deine Würde verlieren, so mußt du ’s nur beim AMS probieren!
Suchst beim AMS du einen Job, so erweist sich dies als Riesenflop!
Wirst du um deinen Stolz gebracht, dann hat das das AMS gemacht!
Besser wärs fürs AMS, auf Hilfsbereitschaft zu zählen, anstatt arme Seelen quälen!
Behandelt dich ein AMS – Betreuer gar so rabiat, dann kommt es oft zum Frustabbau am Spielautomat. - Arbeitslose sind oft kluge Leute, doch das AMS behandelt sie, als wär’n sie eine dumme Meute! Wirst durchs AMS du depressiv, dann widmest’ dich den Drogen – ganz intensiv! - Willst beim AMS du Auskunft schnell, so mündet dies in einem Schreiduell! - Das AMS entscheidet gegen deinen Willen: Du brauchst viel Überwindung, um dich nicht zu killen! - Wirst beim AMS du zugeteilt zu Kursen '50 plus', winselst du um einen Gnadenschuß. - Durch den vom AMS erzeugten Frust rammst du dir gern ein Messer in die Brust!
Machen dir die AMS – Kurse keinen Spaß, so folgt darauf der tiefe Blick ins Glas.
Du mußt dir’s eingestehen, leider, beruflich kommst’ durchs AMS nicht weiter!
Das AMS will Arbeitslose zu Selbständigen machen: Da wird der Exekutor lachen!
Die Werbekampagnen des AMS sind derart abgeschmackt, da gerät mein Herz leicht aus dem Takt!
Das Einzige, was fürs AMS zählt, ist sinnlos zu verpulvern einen Haufen Geld! Aber eins muß man den AMSlern lassen – sie sind Weltmeister im Geld verprassen!
Selbst ein Fachhochschulabgänger verkommt beim AMS zum Sozialhilfeempfänger!
Es ist fürs AMS gar keine Hürde, zu verstoßen gegen die Menschenwürde!
Das AMS macht mir das Leben schwer, sodaß ich jeden Tag nach Hause plärr’! - Das AMS, das macht dich so verdrossen, daß es besser wär’, du würd’st erschossen! - Sägt das AMS zu sehr an deinen Nerven, mußt’ dich vor einen Schnellzug werfen! - Das AMS ist eine große Tücke – da bleibt nur der Sprung von einer hohen Brücke! - Nimmt dir das AMS den Lebenssinn, so hilft nur noch Strychnin – dann bist' wenigstens hin!
Weil sich die Arbeitslosenzahlen beim AMS auf Tausende belaufen, fröne ich vor Frust dem Komasaufen!
Es macht dem AMS das größte Vergnügen, mit gefälschten Statistiken die Bevölkerung zu betrügen!
Wegen dem bissl Arbeitslosengeld wirst vom AMS du unsagbar gequält!
Beim AMS – du kannst’s nicht fassen – mußt’ Haßtiraden über dich ergehen lassen!
Wenn mich das AMS in Deppenkurse parkt, steh’ ich kurz vor einem Herzinfarkt!
Die Ausstattung beim AMS ist so geschmacklos; die Belegschaft ist dagegen taktlos. Dort wirst du so würdelos behandelt, deine Ehre ist für alle Zeit verschandelt!
Nichts kann mir mehr Ekel bereiten, als den AMSlern in den Hintern zu gleiten.
Für unsere Regierung ist’s Programm, die Arbeitslosen zu stürzen in tiefen Gram.
Die Regierung ist hier der Realität so fern, nur Probleme schaffen tut sie gern!
Angesichts der Zumutbarkeitsverschärfung – man kann drauf zählen – werden Selbstmordraten in die Höhe schnellen!
Das AMS liebt's, Mißstände zu vertuschen! Ich aber werde nicht mehr kuschen!
Anmerkung: Was empfindet ein Mensch/AMS-Zwangsmassnahmen-Mitarbeiter der solche Gedanken/Kritik über sein Wirken/Arbeit/Existenzsicherung liest! (Wie wir aus diesem Forum entnehmen, handelt es sich um keine Ausnahmemeinung!)
Zur Differenzierung: Es gibt auch anständige Menschen unter den AMS-Mitarbeitern! Ich habe mit etlichen zu tun! Und wurde von ihnen mit Informationen/Auskünften versorgt, die als grosse Hilfe für Betroffene verwendet wurden!
Es ist aber an der Zeit gemeinsam Widerstand zu leisten, denn die Gefühlskälte, der Umgang/Verhalten gegenüber Menschen erreicht durch politische Vorgaben/Ausrichtung beängstigende Paralellitäten zu unserer nationalsozialistischen Vergangenheit! |
2.2.2008 um 15.23 Uhr (verö.) - von Mi. - Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch |
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Ich habe eine vorläufige Bezugssperre der Notstandshilfe zu erwarten.
Der Grund ist der dass ich mich auf eine "selbst" gefundene Stelle beim Unternehmen XY in Eigeninitiative beworben hatte, ein Bewerbungsgespräch mit 2 Personalverantwortlichen geführt hatte und darauf eine Woche später eine Absage auf meine Bewerbung erhielt wobei es heißt dass ich als Bewerber in Evidenz gehalten werde falls zukünftig eine andere Stelle in diesem Unternehmen frei bzw. besetzt wird. Darauf antwortete ich dem Unternehmen dass ich mich trotz dieser Absage zu einem späterem Zeitpunkt erneut um eine passende Stelle bewerben werde, ich aber nicht bereit bin erneut Bewerber-Erfassungsformulare auszufüllen da ich mich bei diesem Unternehmen bereits zum zweiten Mal beworben habe und bereits 4 Mal die (mühsame) Bewerbererfassungsformulare ausgefüllt habe. Zugegeben habe ich diese Antwortmail auf diese Absage für die von mir beworbene Stelle sehr kritisch und hart formuliert, aber trotzdem damit signalisiert dass ich mich erneut bei dem Unternehmen bewerben werde, mit dem Zusatz dass ich meine Bewerbungsunterlagen nur mehr direkt an den Personalverantwortlichen übermitteln werde.
Ich informierte meine AMS- Beraterin von dieser Bewerbung/ von diesem Vorstellungsgespräch und berichtete dieser dass mich dass Unternehmen für die konkret beworbene Stelle nicht berücksichtigt hat - mich aber als Bewerber in Evidenz haltet und mich verständigt falls eine andere Beschäftigung/ vakante Stelle zu besetzen sei für die ich geeignet sei. Weiters wurde in dem Bewerbungsgespräch auch darüber gesprochen dass ich in der von mir beworbenen Stelle einen Führerschein B benötigt hätte - über den ich aber erst Ende Februar verfügen werde da ich gerade die Fahrschulausbildung für den FS B mache. Meine Ams- Beraterin hat sich persönlich/ telefonisch nach dem Grund meiner Nichtberücksichtung für die von mir beworbene Stelle bei der Personalchefin des Unternehmens XY erkundigt, jetzt plötzlich behauptet die Personalchefin dass ich im Bewerbungsgespräch Bemerkungen machte nicht für dieses Unternehmen arbeiten zu wollen, obwohl ich mehrmals bei diesem Bewerbungsgespräch geäußert habe wie gern ich doch für dieses Unternehmen arbeiten würde, und ich auch für andere in Zukunft frei werdende Stellen zur Verfügung stehe. Weiters behauptet diese Personalchefin gegenüber meiner Ams-Beraterin man habe mir eine alternative konkrete Stelle angeboten - was aber definitiv nicht der Fall war.
Somit zu meinen Fragen: Muss man sich es als Bewerber bieten lassen dass eine Personalchefin lügt bzw. mir die fehlende Bereitschaft zu einer Beschäftigung in ihrem Unternehmen unterstellt obwohl ich mehrmals beim Bewerbungsgespräch gesagt habe dass ich gerne für das Unternehmen arbeiten würde? Die Ams- Beraterin hat darauf hin die Prüfung dieses Vorfalls beauftragt da diese Behauptungen der Personalchefin eine "Vereitelung der Aufnahme einer Beschäftigung" meinerseits darstellen, obwohl mir die Personalchefin nie eine andere konkrete Stelle / Beschäftigung angeboten hatte, eine Vormerkung in der Bewerberdatenbank ist ja keine konkrete Beschäftigungszusage, oder ??!!
Darüber hinaus wäre eine Beschäftigung bei diesem hier genannten Unternehmen XY nur möglich bzw. realistisch ( laut Aussagen der teilnehmenden Personalverantwortlichen des Unternehmens) wenn ich den Führerschein B habe und auch im Außendienst eingesetz werden kann - dabei habe ich im Bewerbungsgespräch angemerkt dass ich bevorzugt eine Stelle/ Beschäftigung suche bei der ich vorrangig/ überwiegend im Innendienst tätig bin, und ich den Führerschein B nur deshalb mache um eben rascher eine Beschäftigung erwirken zu können und ich dann auch bereit wäre im Außendienst tätig zu sein - wenn es unvermeidbar wäre. Auch diese Ausführungen wurden von meiner Ams- Beraterin sofort gegen mich verwendet und stellen angeblich auch eine Vereitelung einer Beschäftigung dar - worauf das sicher nicht so sein kann dass ich gezwungen werden kann (jede) Außendienstbeschäftigung anzunehmen obwohl ich noch gar keinen Führerschein B habe (frühestens Ende Feb.) !!??
Vorsorglich habe ich zu diesem "Bewerbungsgespräch" mit diesem Unternehmen ein Protokoll verfasst wo die wesentlichen Inhalte beschrieben sind, denn offensichtlich verdreht diese Personalchefin in dieser Angelegenheit Tatsachen und Aussagen, das ist ja schon üble Nachrede was da seitens dieses Unternehmens und des AMS gegen mich betrieben wird/ wurde, denn offensichtlich schenkt meine Ams- Beraterin nur der Personalchefin Glauben und unterstellt mir ein Lügner zu sein. In jedem Fall steht hier Aussage gegen Aussage, falls mir der Notstandshilfebezug tatsächlich eingestellt wird( ??!!), werde ich sofort in Berufung gehen, ich überlege auch eine Klage gegen dieses Unternehmen wegen übler Nachrede.
Anlässlich dieser Causa war bei meinem letzten Ams- Termin mein Vater als Zeuge bzw. Vertrauensperson anwesend um eben auch über den Sachverhalt in dieser Angelegenheit informiert zu sein und bezeugen kann was ich gegenüber meiner Ams- Beraterin ausgesagt habe und was mir die Beraterin alles unterstellt hat.
Welche Chancen habe ich bei einer Berufung gegen die Bezugssperre und mit einer Klage gegen dieses Unternehmen wegen übler Nachrede?
Und kann ich mich am Ams schadlos halten da ich ja bei einer Bezugssperre mittellos bin und meine Wohnungsmiete, Betriebskosten und sonstige Ausgaben nicht mehr bezahlen kann? Besonders pikant ist dass ich eine Ams- Förderung von 500 Euro für den Führerschein B bekomme (bzw. die von mir besuchte Fahrschule), ich aber offiziell mit 630 Euro Notstandshilfebezug ja gar nicht in der Lage bin die restlichen Kosten für die Fahrschulausbildung zu bezahlen bzw. wenn dann nur über Monate hinweg in kleinen Raten.
Kann ich mich auch ans Sozialamt bezüglich finanzieller Hilfe wenden da es sich ja um eine Notsituation handelt und meine Existenz vorübergehend nicht gesichert ist?
Und wie objektiv ist diese "Kommission" die dann über die tatsächliche Bezugsperre entscheidet, es steht ja in dieser Causa Aussage gegen Aussage!? Da wird wohl nur der Personalchefin und der Ams-Beraterin Glauben geschenkt - oder nicht?!
Antwort: Sie haben sich völlig richtig verhalten! (Gedächnisprotokoll und Zeugen) Natürlich Berufung einlegen! Die ist kostenlos aber der Beirat nicht Objektiv! (m.M.) Deswegen stellen sie sich darauf ein, eine Beschwerde an den VwGH einzubringen falls der Berufung nicht stattgegeben wird! Dieser prüft den Ablauf genau. Deswegen räume ich ihnen, ihrem Bericht nach, gute Chancen auf Erfolg ein!
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH)
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (VwGH)
Schadenersatzansprüche sind möglich Im Fall von Bezugssperre soll Berufung eingelegt werden. Bezugssperre führt oft zu Kreditschulden etc.. Schadenersatzansprüche sind möglich, wobei RA Hilfe anbietet. Generell gilt: Jedes AMS-Gespräch protokollieren, Akteneinsicht und Bescheid verlangen. Auch AMSand kann als Verein Vollmacht von Betroffenen erhalten und Akteneinsicht verlangen.
Wegen Schadenersatzansprüche an das AMS und einer Klage gegen dieses Unternehmen kontaktieren sie AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien - hat Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder an die Solitäritätsgruppe wenden - auch per E-Mail möglich! Bitte um Rückmeldung!
Wegen der Führerscheinkosten suchen sie beim Sozialamt um einmalige Hilfe an! Ansonsten versuchen sie ihr Glück bei der Caritas. Ev. als Leihgabe!
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1.2.2008 um 2.01 Uhr - von Ol. Ga. - Kurskosten? |
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Lieber Herr Moser, ich würde gerne wissen, wieviel ein Job-Coaching pro Kopf und Monat dem AMS kostet, da mein Antrag auf einen Sprachkurs, der 1500 kosten würde, abgelehnt wurde, mit der Begründung, er sei zu teuer (und die Deppenkurse eben nicht?!). Vielen Dank. O.G.
Antwort: Ich will mich nicht festlegen! Deppenkurse dauern oftmals an die 3 Monate! Rechnet man sich die Kosten eines Monat`s aus (also durch 3) so kostet er ungefair gleich viel! (Ohne Gewähr) Von Kursanbieter zu Kursanbieter unterschiedlich! Der Wettbewerb um Bartensteins-Millionenkuchen treibt die Kosten derart in die Tiefe, das eine Qualität fast unmöglich ist, da z.Bsp. Fachkräfte (Trainer) nicht leistbar sind! Für die Statistikbeschönigung aber gut genug! ( Ist sogar die Meinung einiger kompetenter AMS-Mitarbeiter/Trainer/Sozialarbeiter)
9.2.2008 (verö.) - von n.n. - AMS Kurskosten AMS Kurskosten sind vor allem die Personalkosten der Trainer, Angebote der Berater, Fab, etc befinden sich im Rahmen von 20- 26 ?/h für Trainer, dazu ein bisschen Backoffice, Miete, Energie und eine Flipchart-Papierrolle. 4 Wochen Kurs für ca. 15-20 Personen also ca. ? 4.000.-. (Ohne Gewähr)
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29.1.2008 um 19.40 Uhr - von Robert - zum Amtsarzt |
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ich muss zum amtsarzt vom ams aus bin schon seit längeren im notstand ich habe gelessen wenn der amtsarzt mich arbeitsunfähig schreibt.bekomme ich keinen notstand mehr sonder bin dann am sozialamt.ich habe derzeit 19 euro taggeld.werde ich dann wenniger geld am sozialmt bekommen!
Antwort: Wäre kein Nachteil, sollten sie gesundheitlich eingeschränkt sein und dadurch eine verminderte Leistungsfähigkeit von ? Prozent festgestellt werden! (Schützt vor bestimmte Tätigkeiten) Sozialhilfe - Sozialhilfe - Richtsätze 2005 In einem Jahr sollte es die Mindestsicherung geben? ca. 724 Euro 14 mal im Jahr? |
29.1.2008 um 9.55 Uhr - von I. - Arbeitswilligkeit |
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Hallo
Ich habe binnen einem Jahr zwei Sperren laut §10 gehabt. Und mir wurde heute am AMS eine neue Sperre verhängt. Und der Berater meinte das ist jetzt die 3. Sperre jetzt sind wir nicht mehr verpflichtet weitere Leistungen gegenüber Ihnen zu erbringen wegen nicht vorhandener Arbeitswilligkeit. Kann das AMS das machen ?
Antwort: Arbeitsunwilligkeit Unverantwortliche Politiker wie auch in diesem Fall die Gerichtsbarkeit setzen Menschen der Kriminalität oder der eigenen Vernichtung aus!
Eine realitätsverweigernde Orientierung nimmt nicht zur Kenntnis, dass es für hunderttausende Menschen keine "gerecht entlohnte" Arbeit gibt!
Neoliberale Strategie: Profitmaximierung! Dieses menschenrechtswidrige Urteil dient der Ausbeutung, und zwingt Betroffene in rechtlose, niedrigst entlohnte Dienstverhältnisse!
29.1.2008 um 12.26 Uhr - von Emil - zu \"Arbeitsunwilligkeit\": bitte sammle einmal zusammen wieviele passende stellen du vermittelt bekommen hast, und eingehalten hast. wenn du selten bis kaum anbote vom ams bekommen hast, kann man keine \"unwilligkeit\" vorwerfen. maximal des beraters. es gibt zu jedem posting und zu jeder person auch einen hintergrund. ich durfte schon kurse besuchen wo menschen mit 15 jahre!!! ohne arbeit drinn waren...da machte ich mir auch gedanken...nur aufregen oder wind machen reicht nicht...denn dann bleiben diejenigen auf der strecke die durch wirklich \"unwillige\" in den selben topf geworfen werden gesellschaftlich gesehen....aber gern wieder was erreichen wollen...es ist schwer wenn man sich anhand solcher aussagen wie 3 mal schon gesperrt, menschen die wirklich wollen, zu helfen!
Anmerkung: Wenn mir, als Berater, jemand unsympathisch ist oder ich die Anweisung bekomme, eine Person zu sanktionieren, ist es mir ein leichtes ein Verhalten zu provozieren, das zu drei Sperren und die Einstellung des Bezugs führt! Natürlich auch dann, wenn es keine freien Arbeitsplätze gibt! Vereitelung fiktiver für diesen Zweck erfundene Arbeitsplätze! Arbeitsplätze , die es nicht (mehr) gibt! - Und mit schlechtesten Bedingungen unter ungünstigsten Umständen beschrieben werden! Da die Mehrheit der Arbeitslosen keine Ahnung von Recht u. Bestimmungen z.Bsp. KV. haben, wurde zur Abschreckung die zur Verweigerung führte/ führen soll(te) auch sittenwidrige, rechtswidrige Angebote vorgelegt!
Erkenntnis: Niemals eine Arbeit ablehnen, ohne sich zu überzeugen, ob es diese Arbeit überhaupt gibt! - Auf alle Fälle Vorstelltermin wahrnehmen! Ob alles rechtens ist, kann dann (anhand des Vertrags) überprüft werden! Initiativen - AK - Gewerkschaft helfen!
29.1.2008 um 20.59 Uhr - von Ge. W. hallo --- freud mich das ich nicht der einzige bin-- dachte schon das ist eine willkür meiner betreuerin. hatte auch eine sperre im sept.2006 jetzt die 2 sperre.da meinte meine betreuerin das ich bei der nächsten keine unterstüzung bekomme.weil ich anch 3 sperren dazu kein recht mehr habe. klar -- wenn das so ist bekommt man ruck zuck ne sperre und raus ist man aus dem system. so einfach geht das. ich mußte es unterschreiben das ich inkenntnis gestzt bin...habe ich nicht... habe ja noch glück das die 2 sperre jetzt aufgehobne wird... ich muss aber annhemen das ich so schneller eine sperre bekommen werde... bin bereit zu kämpfen wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof- habe jetzt auch eine rechtsschutz versicher für anwälte... mit gruß |
27.1.2008 um 19.12 Uhr - R.W. - KÄMPFT FÜR EIN MENSCHENWÜRDIGES DASEIN |
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Ich möchte ALLE bitten:
Da Österreich schon öfters vor dem Gerichtshof für Menschenrechte geklagt worden ist, wäre es ein Aufgabe, die Neue Arbeitsmarktnovelle mit einem Juristen für EU-Recht durchzusprechen.
KÄMPFT FÜR EIN MENSCHENWÜRDIGES DASEIN
28.1.2008 um 16.21 Uhr - Martin aus Wien - Bürgerrechte sind wichtig Bürgerrechte sind richtig und wichtig, jedoch werden immer mehr Einschränkungen \"unbemerkt\" von den Regierungen und der EU umgesetzt ohne das merklicher Protest entsteht. Wir sind selbst Schuld wenn wir Bürger unsere Rechte nicht verteidigen, andere Interessensgruppen werden es nicht für uns übernehmen!!
Für eine freie Gesellschaft
9.2.2008 (verö.) - R.W. - NACHTRAG zum Verbot der Zwangsarbeit: Ferner liege in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vor |
24.1.2008 um 17.38 Uhr - Anonym - Schnuppertage bei Bewachung nie wieder |
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Ich war mich gestern in einer Notrufzentrale bei der Firma ÖW.... vorstellen. Ich sollte heute mal ein paar Schnupperstunden machen um einen Einblick in die Arbeit zu bekommen. Um 7 Uhr war ich da, saß vor Bildschirmen und guckte. Nach erst 6 Stunden machte ich mich mal leise bemerkbar ob es hier eine Pause gibt wo man sich ein bissl bewegen kann und wo die Leute essen. Antwort: Wir bestellen uns meistens etwas, Aufenthaltsraum gibts keinen, essen kannst du am Schreibtisch, musst dir Platz machen. Na gut.... Nach 8.15 Stunden fragte ich dann schön langsam demotiviert und halb verdurstet, wann die \"paar Schnupperstunden\" aus wären und wie es weitergeht. Antwort: Na kannst eh schon heimgehen, der Chef is eh nimmer da. Nächste Woche wird rückgerufen ob man eingestellt wird. Ich offe in dem Fall das Sie auf mich verzichten werden, und was das Ganze sollte....
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23.1.2008 um 12.30 Uhr (verö)- Franz - Zumutbarkeitsbestimmungen |
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Neue Zumutbarkeitsbestimmungen. Wohnort im Waldviertel 125km von Wien entfernt, Fahrzeit für eine Strecke mehr als 2 Stunden, hohe Fartkosten. AMS sagt Arbeit in Wien zumutbar. Stimmt das? Fahrtkostenersatz für Vorstellungstermine in Wien?
Antwort: Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.“
Ihre Wegzeit ist unzumutbar! (Ohne Gewähr)
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23.1.2008 um 12.11 Uhr (verö)- Martha - geschützte Notstandshilfe ab 45 Jahre |
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Hallo, hier bitte nochmal meine Frage vom Freitag: Kann man eine geschützte Notstandshilfe ab 45 J. durch das Partnereinkommen verringern ? Wenn ja, was versteht man dann unter geschützt? Danke für Ihre Auskunft. LG
Antwort: § 21 (8) ALVG Hat ein Arbeitsloser das 45.LJ vollendet, so ist ein für die Bemessung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes herangezogenes monatliches Bruttoentgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf das Arbeitslosengeld so lange für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes heranzuziehen, bis ein höheres Bruttoentgelt vorliegt. Soweit das Gesetzeschinesisch. Auf deutsch: Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.
Es ist die Bezugshöhe geschützt - kann ab 45 Lj.nicht mehr weniger werden! Bei einem Partnereinkommen verringert sich der Bezug - Nur bei der Notstandshilfe!
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22.1.2008 um 16.22 Uhr - Dipl.-Ing. S. - Ein sehr frecher und prepotenter junger AMS-Mitarbeiter! |
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Sg. Arbeitslosensprecherin,
hiermit ersuche ich um weitergehende Information über gegebenenfalls möglichen weiteren Schritten einer Beschwerde über folgenden Sachverhalt. Meiner Ansicht handelt es sich hierbei schon um Arbeitsverweigerung, die man schon auf § 29 Abs. 4 überprüfen sollte, zumindest aber sollte dieser Vorfall Konsequenzen nach sich ziehen, denn "nein, das mache ich nicht" ist keine akzeptable Antwort auf etwas, das sehr wohl zu erledigen ist.
der Sachverhalt: Ich, DI S., bin seit vergangenen Sommer arbeitslos gemeldet und hatte am 21. und 22. Dezember vorrübergehend eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Das AMS stellte mit dem Tag der Abmeldung ein und informierte mich, diese erst wieder freizugeben, wenn eine Arbeitsbescheinigung des Dienstgebers oder eine Abmeldung bei der GKK vorgelegt wird. Der Dienstgeber verweigerte eine entsprechende Zusendung ohne hinreichende Begründung - ein Verfahren wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 46 Abs. 4 wurde gestern eingebracht - und die GKK kann die Abmeldung nicht ausstellen, sondern nur einen Versicherungsauszug, was auch gemacht wurde. Seitens des AK-Rechtsexperten, meiner AMS-Beraterin, der AMS-Information und des Bezirksrechtsexperten sowie der GKK wurde mir einstimmig zugesichert, daß das AMS mir mit diesem Auszug eine "Ersatzarbeitsbescheinigung" ausstellen könne und werde und somit die Zahlung mit Tag der Abmeldung wieder ermöglichen. Heute um ca 8:15 war ich beim AMS in der entsprechenden "Servicezone" wo mich ein sehr frecher und prepotenter junger Mitarbeiter angeschrieen hat, er würde mir nicht zuhören und er würde für mich nichts der gleichen tun. Die Informationen, soweit ich sie ihn über sein Geschreie hinweg geben konnte, quittierte er mit "das interessiert mich nicht" oder "nein Sie hören mir zu" und immer wieder schrie er "Sie sagen mir nicht, was ich zu tun habe!". Die Ausführungen, daß nicht "ich" ihm sagte was er zu tun hätte sondern das Gesetz bzw entsprechende Juristen wies er mit harschen Worten (unter anderem Analworte wie "Arsch") zurück. Erst als ich mich weigerte, sein Büro zu verlassen - und vermutlich auch durch das Gebrülle herbeigerufen - kam die Abteilungsleiterin und erklärte der oben genannten Person, was sie zu tun hätte. Doch schlußendlich endete die Geschichte vorerst, daß sich werwähnte Person noch immer weigerte, dies zu tun und wieder hysterisch herumzubrüllen begann. Das effektive Ende war, daß die Abteilungsleiterin ihren Mitarbeiter zur Ruhe aufrufen mußte und persönlich meinen Fall bearbeiten, was auch innerhalb von 5 Minuten erledigt war. Die Schreierei dauerte übrigens ca 10 Minuten, also approximativ doppelt so lange, als die zu verrichtende Arbeit gedauert hätte.
die Personen: der schreiende Arbeitsverweigerer hatte mir natürlich auch seine Namensnennung verweigert, allerdings ist dieser mittels Türschild sicher eruierbar - AMS 5. Bezirk Redergasse, Türe .* A Team * am Türschild "Hr. M." lautend, die Leiterin wurde per Türschild mit "Fr. G." ausgewiesen.
Meine Frage: wo kann man sich über solche Arbeitsverweigerung beschweren?
Ich persönlich finde, daß solche "Vorgehensweise" nicht unquittiert bleiben darf, denn hätte ich nicht auf Erledigung bestanden, wäre ich unverrichteter Dinge wieder gegangen noch zusätzlich mit einer falschen Information. Außerdem ist die Antwort "das interessiert mich nicht" keine Akzeptable auf einen Gesetzeshinweis - zumindest sollte man dem AMS und zwar ALLEN Mitarbeitern klarmachen, daß die Gesetze sehr wohl auch die AMS-Mitarbeiter zu interessieren haben.
ich danke Ihnen, für Ihr "offenes Ohr" [Auge] und verbleibe mit den besten Empfehlungen
Antwort per E-Mail Probleme mit der Arbeitsbescheinigung, Schlechte Behandlung Auskunftspflichtgesetz AMS-Haftung
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22.1.2008 um 15.53 Uhr - Is. B. - Kündigung / Bezugssperre |
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Ich habe am 8 Jänner bei meiner Firma in Wien gekündigt. Und um eine Kündigung im beidseitigen einvernehmen gebeten, waß laut meinem Chef kein Problem war. Meine Kündigung erfolgte weil meine Firma von Wien ins Burgenland übersiedelt. Da ich aus dem Weinviertel täglich in die Arbeit gefahren bin, und zu der neuen Arbeit keine öffentliche Verbindungung gibt habe ich gekündigt. Nun habe ich heute die Formulare vom AMS zurückgeschickt bekommen und dort steht kündigung laut Arbeitnehmer, und auch auf den anderen Papieren. Natürlich habe ich meinen Chef angerufen, und der meinte jetzt kann man nichts mehr ändern weil schon alles bei der Versicherung.... ist. Laut AK kann ich jetzt auch nichts mehr machen.
Und nun will mir dass AMS noch ein Monat dass Geld streichen! Wie soll ich meine Miete und den Kredit bezahlen? Sie verstehen zwar meinen Kündigungsgrund, aber ich habe ja selbst gekündigt. Wass kann ich jetzt tun, gibt es da keine Ausnahmen, die Mitarbeiter sind fast jeden Tag im Burgenland, und ab 1 Februar gibt es die Wiener Firma nicht mehr.
Hier handelt es sich ja sichtbar um eine begründete Kündigung. Die Firma ist in ein anderes Bundesland übersiedelt, und da ich kein Auto habe nicht öffentlich erreichbar. Habe ich irgendeine Chance an mein Arbeitslosengeld ohne Sperre zu kommen. Danke
Antwort: Leider muss ich mich der AK Aussage anschliessen! Reden sie nochmal mit ihren Chef, bezüglich beiderseitiger Kündigung. Wenn das ausgemacht war, liegt ein Irrtum vor, der zu korrigieren ist. Sollten die Firma mit ihnen zufrieden gewesen sein, so besteht eine Chance! Obwohl eine Selbstkündigung des Arbeitnehmers für die Firma sehr vorteilhaft ist. Bei beiderseitiger Kündigung hätten sie dann eine nachvollziehbare Begründung um der Sperre zu entkommen! |
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