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22.1.2008 um 9.25 Uhr - Anonym? - Soll laut Berater vergessen, was ich unterschreiben musste?? |
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Nach § 49 Absatz 1 des Alvg sollte man sich als Erwerbloser oder Geringfügigbeschäftigter EINMAL die Woche bei der Regionalstelle seines Bezirkes melden. Also am AMS wo man immer hingeht. Das steht jetzt beim Ersttermin am Formular was man wenn man 2008 gerade arbeitslos wurde, bekommt. (UND UNTERSCHREIBEN MUSS) Das habe ich eben jetzt eingehalten und tauchte nach drei Tagen wieder auf. Zum Erstaunen des Beraters. Er sagte, ja das steht da, aber es ist nicht machbar, denn wenn jeder Arbeitslose einmal die Woche jetzt am AMS antanzen müsse, würde das Haus täglich überfüllt sein...sie haben eh einen Termin im Februar bekommen...Was soll das? Ha?? Ja was soll das wirklich!? Wollen Sie jetzt garnichtmehr Arbeit vermitteln, oder können sie nicht zugeben das am AMS ausser Kurse nichts mehr zu machen ist, weil sich die Gesellschaft schon mit sozial Schwachen Menschen für \"gratis\" aus Stiftungen bereichert? Nur wo bleibt dann der Erwerbslose wenn es mit Rechten Dingen zugeht? Der soll dann sagen, ja ich habs unterschrieben aber der Berater sagte vergiss das? Das kann ja nicht sein! Ich finde das gut das man sich dauernd melden muss, schlieslich soll einem das AMS ja wieder adäquate Arbeit anbieten können. Ich sehe das als Aufforderung an die Berater endlich was zu leisten ausser Menschen in Kurse zu verdonnern wo sie im Kreis sitzend ihre Lebensgeschichte erzählen müssen!
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21.1.2008 um 14.57 Uhr - von Sandy - Umschulung im BBRZ |
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Hallo,
ich bin seit kurzem bei Itworks. Eigentlich habe ich nach meiner Umschulung im BBRZ in Richtung Bürokauffrau einen Job im Büro gesucht. (aber wie schon jemand weiter unten geschrieben hat, ist der Markt überflutet, und mittels BBRZ Umschulung findet man noch weniger als mit ner normalen Lehre...) Nun, da ITworks den Firmen ja 8 Monate lang einen schönen Zuschuss gewährt, wenn sie Leute aufnehmen, habe ich tatsächlich ein Vorstellungsgespräch in einem Büro gehabt, welches mich genommen hätte. Tja, die \"Regeln\" in diesem Büro waren allerdings: Mo-Do 8-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr, Pause KEINE, weil gegessen wird währenddessen, und das Rauchen sollte ich auch aufgeben, weil ich sowieso nicht zum Rauchen komme, da keine Pause... (!!!) Mein Betreuer von ITworks hat natürlich versucht, mich zu überreden den Job anzunehmen....
Habe es nicht gemacht, da ich für mich nun sowieso keine Chance mehr sah mit der BBRZ Lehre in ein anständiges Büro zu kommen, und wusste dass auch ein bestimmter Einzelhandel (der mir nicht so unsymphatisch ist) jemanden von ITWorks sucht, habe ich den Betreuer gebeten, dort für mich ein Vorstellungsgespräch zu organisieren. Habe es hinter mir, kann ab nächste Woche anfangen. Nun meine Fragen.... Wie ist das nun, ich bin nun scheinbar 8 Monate weiter bei ITworks angestellt, obwohl ich im Einzelhandel arbeite... Was ist nach den 8 Monaten, können sie mich ohne Grund wieder kündigen? Kann ich ohne Grund kündigen? was ist wenn sie mich nicht übernehmen, wie siehts dann mit dem AMS Geld aus? Was ist zu beachten? LG
Antwort: Ich vermute BBRZ ist Schulungsträger Die theoretische Ausbildung machen sie im BBRZ und die praktische in einer Firma/Büro! Nach 8 Monaten ist die Ausbildung beendet und so sie keine Arbeit gefunden haben melden sie sich wieder beim AMS zurück! Das dürfte eine Schulung und kein Arbeitsplatz sein! Kündigung ist hinfällig! (Ohne Gewähr) Sie müssen unbedingt nachfragen, um was es sich handelt und einen "Ausbildungsvertrag" verlangen! Sie werden die Auskunft bekommen! Bitte um Rückmeldung! |
20.1.2008 um 12.14 Uhr - von Wo. Ki. - Recht auf "Daten"-Auskunft |
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Ich empfehle allen eure Daten die das AMS über euch hat anzufordern. Da sind alle eure Vorsprachen, Termine, Kurse usw. aufgelistet. Auch was ihr früher gearbeitet habt.
Komischerweise erfährt man das man Kurse absolviert hat - wo man nie war usw. Ich werde demnächst einmal im Ammerlinghaus vorbeikommen.
LG aus Wien 10 |
20.1.2008 um 9.52 Uhr - von ! - Kursrichtlinien |
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unvorsichtige, notizen wahrscheinlich eines ams mitarbeiters... ( Kursrichtlinien )
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19.1.2008 um 17.46 Uhr - von Pe.He - Veränderungen wegen dieser AIVG Novelle |
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Hallo. Sie haben mir vor einigen Monaten sehr bei meinen Kursproblemen geholfen. Und Ich habe ausser dass ich noch immer Arbeitslos bin und es an Geld fehlt, keine neuen!!! Also zumindest keine mit dem Ams, wollte mal nachfragen ob es schon die ersten argen veränderungen wegen dieser AIVG Novelle gibt. Sprich fangen die leicht schon an uns zu 1 Euro jobs zuzuweisen wie in Deutschland oder ähnliches. Weiter so und nicht unterkriegen lassen.
Antwort: LZAL und LZBL können sich schwer helfen! Hauptsächlich durch die verpflichtende Teilnahme an Zwangsmassnahmen ist es möglich Menschen psychisch stark zu schaden oder auch zu vernichten! Es braucht VwGH-Erkenntnisse die definieren in wieweit Trainer / AMS-Mitarbeiter / Sozialarbeiter / "Pseudo" - Psychologen das Recht bekommen/haben, bei der Unterstützung zur Arbeitssuche, psychisch, sozial, tief einzugreifen! Als Beispiel: eine soziale Massnahme die auch psychologisch tief wirkt! Die Begleitung von Trainern zum Vorstelltermin! Oder die Auskunftspflicht über Intimes! Hier sind verschwommene Grenzen aktiv, die bei diesem System und Ausrichtung (Arbeitsmarktpolitik) fast immer zum Negativen für Betroffenen ausgereizt wird! Also grossen ("psychischen") Schaden am Menschen / an der Gesellschaft verursacht!
Die 1 Euro-Jobs sind auch eine Interpretationsangelegenheit! Wenn`s stört nennen wir es einfach anders! Als ein ähnliches Beispiel: Subventionierte Zwangsvermittlungen als Urlaubsvertretung |
18.1.2008 um 10.43 Uhr - von Wa. - VwGH-Urteile aufgrund der Gesetzesänderung nur "nicht mehr relevant" |
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Hallo Christian, du bezeichnest die VwGH-Urteile auf der Soned-Hompage als ungültig, das ist nicht ganz richtig. Sie sind aufgrund der Gesetzesänderung nur "nicht mehr relevant" weil sie sich ja auf das alte Gesetz beziehen. Wirst du die Urteile löschen? Ich finde sie trotzdem noch interessant weil man Analogien der Rechtssprechung ziehen kann. lg wa.
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17.1.2008 um 14.54 Uhr - anonymisiert - Verarschen kann ich mich selbst. |
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Ich sitze eben in diesem Moment in einem EDV Training im Rahmen eines Kurses des AMS. Als Akademiker mit jahrelanger Berufspraxis im EDV Bereich.
Im Einzelcoaching haben wir heute meinen Lebenslauf durchgesehen. Ich könnte eventuell die Überschrift grösser gestalten. Das sogenannte Gruppencoaching ist besonders toll. So stelle ich mir Scientology Workshops vor. vielleicht werde ich morgen nicht mehr kommen. Verarschen kann ich mich selbst. |
16.1.2008 um 10.27 Uhr - von Daw. M. - Arbeitsloser nicht (mit-)krankenversichert |
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Hallo!
Wie kann es sein das ein Arbeitsloser nicht krankenversichert ist?
Zur Erklärung: Mein Lebensgefährte wurde von seiner Betreuerin aufgefordert die Notstandshilfe zu beantragen. Diese bekommt er nicht, weil ich zuviel verdiene. Alles klar das kann man ja akzeptieren, aber da er keinen Anspruch auf Notstandshilfe hat, ist er auch nicht Krankenversichert? Das war mir neu ganz ehrlich das ist eine absolute Frechheit.
Wollte mir nur mal Luft machen. Falls jemand in der gleichen Situation ist kann man da was machen? Soweit ich weiß ist es doch nicht möglich den Lebensgefährten bei sich selbst mitzuversichern oder?
LG Dawn
Antwort: Gehen sie zur Krankenkassa und verlangen eine Mitversicherung für ihren Lebensgefährten! (Ohne Gewähr) Bitte um Rückmeldung!
Krankenkassa "Anspruchsberechtigung für Angehörige" (8) Durch die Satzung kann nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherungsträgers bestimmt werden, daß a) auch andere als die in den Abs. 2 und 4 bis 7 bezeichneten Verwandten und die Wahl- und Stiefeltern des (der) Versicherten als Angehörige gelten, wenn sie mit dem (der) Versicherten in Hausgemeinschaft leben und von ihm (ihr) ganz oder überwiegend erhalten werden;
Ps.: Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung! Für Arbeit Suchende, die keine Notstandshilfe bekommen, weil der Partner "zu viel" verdient!
16.1.2008 um 14.02 Uhr - von Daw. M. - bei meiner Krankenversicherung nachgefragt. Hallo! Ich habe nun bei meiner Krankenversicherung nachgefragt. Die Mitversicherung eines Lebensgefährten wäre nur möglich, wenn er ein Kind hätte. Es ist seit August 2006 nicht mehr möglich einen Lebensgefährten mitzuversichern. Es gibt nur die Möglichkeit zu heiraten, ansonsten muss man sich selbst versichern. Also er bekommt keinen Notstand, weil ich verpflichtet bin für ihn zu Sorgen, auf der anderen Seite aber kann man ihn nicht mitversichern, weil wir nicht verheirtatet sind. Irgendwas stinkt in unserem Rechtssystem ganz gewaltig. LG Dawn
Anmerkung: 17.1.2008 / 11.58 Uhr Dieser Sachverhalt wurde an sämtliche Regierungsmitglieder; Abgeordneten, JournalistInnen gesendet!
7.2.2008 von Maria H. Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten |
15.1.2008 um 13.01 Uhr - von Klaus. - Weiter so... |
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Hallo, hab mal gerade gegoogelt, bin dann hier her verlinkt worden, aber zum Glück - hab jetzt meine Info!! DANKE!! weiter so...
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14.1.2008 um 13.01 Uhr - von El. F.- Wohngemeinschaft |
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Liebes Team,
ich hätte eine Frage, ich beziehe Notstand, darf ich meine Wohnung kündigen, weil ich mir meine Wohnung nicht leisten kann,und zu meinem Bruder ziehen, der verdient. Wird mir von meiner Notstandshilfe was abgezogen. Herzlichen DANK! Elisabeth F.
Antwort: Achten sie darauf, dass sie eine Wohngemeinschaft und keine Wirtschaftsgemeinschaft/ Lebensgemeinschaft eingehen! = Eigenes Zimmer, Aufbringen der eigenen Lebenskosten etc.; Dann dürfte es zu keiner Notstandskürzung kommen! (Ohne Gewähr) Fragen sie trotzdem beim Abteilungsleiter ihres AMS nach! Sollte es Differenzen geben, stehen wir ihnen zur Verfügung!
14.1.2008 um 13.01 Uhr - Frage zu Wohngemeinschaft Guten Abend,... ich hab da so ein ähnliches Problem. Ich habe von der Gemeinde nur einen Einzelraum ohne Heizung und Warmwasser, mittlerweilen einen selbstgekauften Warmwasserspeicher, und besuche einen AMS Kurs und beziehe währenddessen die Notstandshilfe da der Kurs über 10 Monate andauerd. Nebenbei verdiene ich mir Samstags geringfügig was dazu damit ich nicht immer aus Dosen essen muss. Aber eh meistens! Schon immer wollte ich eine Freundin das Sie bei mir wohnt da Sie nicht weis wohin, und bei mir anmelden, bzw. hätten wir uns eben den Einzelraum so gut es geht geteilt. Man kann ja bei einem Einzelraum nicht von einer WG sprechen juristisch, da ja nur eben EIN RAUM wo Herdplatten, und Wasserleitung und Bett sowie Kasten und kleiner Tisch und ein Sessel auf einen Fleck stehen. Da sie keine Arbeit hat frage ich mich ob unser gemeinsames Notstandsgeld im Falle eines Zusammenzuges sanktioniert werden kann. Oder müsste ich zum geringfügig arbeiten aufhören? Wie hätte es der ! Staat den in dem Fall gerne, damit ich dem Menschen helfen kann ohne Strafe/Einbußen/Sanktionen etc. ...?? Würde mich auf eine Antwort freuen. Danke vielmals!
Antwort: Erst ab dem Zeitpunkt, wo ihre Freundin bei ihnen wohnt/gemeldet ist und ein eigenes Einkommen / Unterstützung hat wird ihnen oder ihrer Freundin (sollte sie auch Notstand bekommen ) der Notstand gekürzt! Sollte ihre Freundin, wenn sie bei ihnen wohnt, kein eigenes Einkommen, welcher Art auch immer, bekommen, so dürfen sie weiter ohne Kürzung auch geringfügig beschäftigt sein! (Ohne Gewähr)
16.1.2008 um 19.07 Uhr - Wohngemeinschaft Danke für die Antwort wegen der Anfrage zur Wohngemeinschaft im Einzelraum. Tja.... ja, sie bekommt derzeit Notstand, (ich glaub es waren 18 euro pro tag) (ist keine Wohnungsbesitzerin, sondern die Eltern haben sie rausgeschmissen), und ich wie gesagt Kurs, Notstand währenddessen, und Samstags Aushilfsarbeiten 10 Stunden. Sie ist auch nicht meine Freundin alias Partner, sondern nur ein \"weiblicher\" Bekannter der daheim rausgeflogen ist. Schon aus moralischen, menschlichen und sozialen Gründen möchte ich Sie aber nicht auf der Strasse sitzen lassen und werd sie trotzdem bei mir schlafen lassen. Zuminderst kann sie kommen wenn sie möchte...\"Wohnen\" kann man allein schon nicht wirklich in einem Raum von ca.12 m² (komplette wohnung mit klo, vorraum und balkon 20m². Das man so armen Menschen die wir es eigentlich sind, die eh schon in so einem kleinen kalten Loch (Gemeinde Wien Wohnung!) dahinvegetieren müssen, da noch Abzüge vom bissl Überlebensgeld während der Ausbildungsz! eit die ja noch so lange dauerd, wegnehmen möchte ist eigentlich schlimm. daher muss ich über mein Gewissen handeln und dem Menschen einfach helfen! Und das werd ich auch machen!
Antwort: Voll richtig! - kuhl!
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14.1.2008 um 12.21 Uhr - von Ir. Ko.- Englischkurs |
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Ich habe morgen den ersten Termin nach einer Sperre beim AMS. Ich befürchte mein Berater will mich in einen Englischkurs stecken, aber mich überfordert englisch. Ich spreche zwar etwas die Sprache und war schon öfters in England, aber das was ich kann bringt mich zwar in England weiter (Schulenglisch), aber das Wirtschaftsenglisch, welches man im Büro braucht, kann ich nicht. Mein Berater hat mich schon 2x gefragt, ob ich Englisch kann, wieviel ich kann und ob es im Berufsleben reichen würde. Ich will auf keinen Fall in einen Englischkurs, da ich wirklich damit überfordert bin. Frage: Kann ich das auch sagen? Ich kann ja nicht immer und zu allem Ja und Amen sagen. Es ist nun mal so, dass ich nicht alles kann, auch ich (als arbeitslose) kann mit gewissen Dingen überfordert sein. Wie kann ich das meinem Berater verklickern?
Antwort: Eine Alternative vorschlagen! Einen Kurs mit annähernden Kosten! 16 Stunden die Woche / Tageskurs / mind. 28 Tage / Kosten 2000 - 3000 Euro! Sollte sie interessieren und beruflich anwendbar sein!
Vieleicht hilft es wenn sie sich bez. Englischkurs nicht so unter Druck setzen! Der Kostenersatz ist von der Benotung unabhängig! Wenn sie schon einen Grundstock an Englisch haben, so kommt es zu einer Erweiterung! Unerheblich wie gross diese ist, ist von einem Erfolg zu sprechen! Alles Gute
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14.1.2008 um 9.48 Uhr - von Ma . - Überwachungsstaat |
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hi mucky, hast das schon gesehen, das passt zum überwachungsstaat.
http://platterwatch.at/lg ma. |
12.1.2008 um 19.45 Uhr - Arbeiter - Menschenverachtung! |
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Vielleicht sollte man auch einmal erwähnen wie es so manchen Arbeiter geht, vorzugsweise im Diskontmarkt, Namen solcher Großhandelsketten brauch ich ja nicht erwähnen. man muss eine Stunde vor den Öffnungszeiten erscheinen und alles herrichten, und man muss nach den Geschäftszeiten Kassa machen, Aufwaschen, Wegräumen, und für den nächsten Tag teilweise herrichten, beziehungswiese wegräumen. Auch meistens eine Stunde! Wie Ware ins Kühlhaus zurückbringen, Abschachteln, Aufkehren, neu schlichten, etc... Das alles OHNE Bezahlung. Diese Dinge sind ja an und für sich logisch, denn sonst läuft der Laden ja nicht, wenn die Crew erst zu den Öffnungszeiten erscheint und Kassa eine Stunde früher macht wenn der Laden noch offen hat, um zu Geschäftsschluss sofort zu gehen. Jetzt bedenken sie, wenn das am Tag mehr wie 2 Stunden sind die man gratis arbeitet, was diese Konzerne eigentlich an den Arbeitern/Angestellten in dem Fall scheinbar legal abzocken bzw. einsparen - Das finde ich viel ! schlimmer, als wenn einem das AMS zu Kursen schickt wo man herumblödeln tut. Wäre sehr freundlich wenn auch das einmal gesagt (und gezeigt) werden darf. Achja, was eigentlich das \"Ärgste\" daran ist, es arbeiten einige Ex-Langzeitarbeitslose Leute geschickt vom AMS in so Stiftungen wie SAM (?)wie mir eine Frau gesagt hat die dort ist, und bekommt dafür nebst dem was sie halt vom Staat bekommt, 50 Euro im Monat dazu! Tja, die arbeitet die selbe Zeit und Länge wie jeder \"Normalangestellte\" und bekommt einen 50er! Lieber Gott, ich muss mir dabei wirklich auf die Stirn klatschen, was ist das nur für eine Schande!? Wieso muss Sie denn da noch lang oder überhaupt was vom AMS bekommen, wenn Sie ja voll die selbe Arbeit macht wie jeder andere und 40 Stunden die Woche dort herumkrebst!?? Der arme Mensch kann sich ja nie mehr erwehren, ... blöd wäre der Konzern wenn er auf solche armen Menschen verzichten würde...und das AMS und die sogenannten Stiftungen machen da faustdick mit! G! rauslich! Wirklich eigenartig Menschenverachtend!
Antwort: Sie (Wir) müssen aufpassen, dass ihnen (uns) nicht das passiert wie kurz angedeutet - nämlich einen Vergleich zwischen der Tätigkeit einer Arbeit und einem, von ihnen als Beispiel verwendeten, Kurs herzustellen, um diesen zu verharmlosen! Den sie im letzten Absatzt richtigerweise doch relativieren, indem sie die Ausbeutung aufzeigen, die durch diese Zwangsmassnahmen erheblich unterstützt wird!
Es besteht also ein direkter Zusammenhang! Genannt Arbeitsmarktpolitik - von einem millionenschweren Unternehmer gestaltet, um für sein Unternehmen (und seiner sozialen Schicht - Unternehmerfreunde) , des Profits wegen, billige Arbeitskräfte zu züchten! So Solidarität - sozialen Zusammenhang, wie aus einigen SoNed-Forum Einträgen zu entnehmen ist, auch Menschen zerstört!
Eine asoziale Politik die das gesellschaftliche Gefüge massiv schädigt und die sichtbar macht, dass Vertreter der sozialen Kraft/Gruppierung unseres Landes aus Eigennutz (Machtgewinn, Kanzlerposten, Karriere, etc.) ihre Auftraggeber (Wähler - durch Wählerstimmen legitimiert - ) und den sozialen Auftrag verraten!
Der Grund warum diese Zwangsmassnahmen eine derartige Wirkung erzeugen und Menschen in fast jedes Arbeitsverhältnis (weniger Rechte, niedrige Entlohnung, gesundheitsschädliche Leistungsforderung) drängen, liegt nicht an der zu vollbringenden Tätigkeit, sondern an der menschlichen Entwertung, die im Zwang, der Behandlung-Kursausrichtung (Individuelle Schuld an der Arbeitslosigkeit obwohl es für Hunderttausende keine "gerecht entlohnte wertgeschätzte" Arbeit gibt!) und die so richtig nach mehrmaligen Kursbesuch zur Geltung kommt!
Realitätsverweigerung: Heisst u.a. die fehlenden Kenntnisse sind für die Arbeitslosigkeit der Betroffenen verantwortlich! (Kommt natürlich vor. Ist aber nicht der Grund für Hunderttausende Arbeitslose.) Auf das man in Zukunft sehr teure Kurse absolvieren muss, in denen man u.a. jedesmal lernt wie man mit der PC-Maus / Maus-Zeiger eine 8er Form nachfährt. Auf das man die Philosophie der TrainerInnen, die ihre Existenz als Handlanger einer faschistoiden Politik sichern und zwingende Vorgaben, die sogar in den meisten Fällen von kompetenten Personen dieser Berufsgruppe (AMS-SachbearbeiterInnen, SozialarbeiterInnen, TrainerInnen, etc.) , als völlig unsinnig erachtet werden, umsetzen, übernehmen muss! ........... ..... Nach ihren, auf Zwang stützenden, Richtlinien, zur sozialen Eingliederung, orientieren müssen. Richtlinien, zur soziale Eingliederung, die sich an wirtschaftlichen Werten ausrichten?! Wo wir wissen, dass die Wirtschaft auf Konkurrenzkampf - gegenseitigen Wettbewerb, Egoismus, etc. basiert. Ein Miteinander, das sich nur über Erfolg und Leistung, über Vorteile die für einige/viele Nachteile bedeuten, definiert! (In einer Welt/Wirtschafts- Philosophie die zum Inhalt hat, dass jede(r) und alles zu kaufen ist!) Eine Unvereinbarkeit zum "alleinbeziehenden" Sozialverständnis/Sozialverhalten! Und ein grosser Rückschritt/Schaden für eine, an Humanismus orientierte, Gesellschaft!
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12.1.2008 um 16.14 Uhr - C.S. - Leserbrief über Arbeitslosigkeit und der Willkür des AMS |
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Diesen Leserbrief habe ich beim surfen gefunden, da er, wie man sich denken kann, mit arbeitslosigkeit und der Willkür des AMS zutun hat, wäre eine Veröffentlichung hier nicht schlecht. Es ist eigentlich nur ein weiterer Beweis dessen, was wir alle schon gut kennen, aber sehr interessant.
Beschwerde über das AMS Mödling: Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!
Ich habe heute am 29.11.2007 den Bericht über das AMS Gänserndorf in der Kronenzeitung gelesen und bin zur Kenntnis gekommen, dass es auch in anderen AMS`S schwarze Schafe gibt.
Ich hatte mich heuer mitte Juni bei dem für mich zuständigen AMS arbeitssuchend gemeldet. Nachdem ich selbständig war, kam eine Leistungssumme von € 5o8,-- heraus für eine fünfköpfige Familie. Mein Mann bezieht eine Pension von €1.300,--
Am 28. Juni sollte ich wieder beim AMS vorsprechen, ich hatte diesen Tag mit dem Schulzeugnistag verwechselt und bin zu vorgegebener Zeit erschienen. Zu Mittag wurde ich tel. vom AMS angerufen und es wurde vereinbart, dass ich noch bis 14:30 vorsprechen könnte. Da zum Glück mein Gatte schon zu Hause war, hatte ich das Auto zur Verfügung und fuhr zum AMS. Dort angekommen befanden sich alle Betreuer in einer Dienstbesprechung. Mein zuständiger Betreuer wurde gerufen, er trug für den nächsten Tag einen neuen Termin in den Computer ein und ich musste wieder gehen und am nächsten Tag wieder kommen. Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt kein Auto zur Verfügung gehabt, hätte ich gar nicht so rasch beim AMS sein können - mich aber hinbestellt und wieder weggeschickt - das hätte ich auch telefonisch erledigen können.
Im Juli wurde ich zu einem Informationstag geschickt, zu dem mich mein Mann begleitete. Ich trug mich als Erste in die zuständige Liste ein. Ein paar Tage später bekam ich ein Schreiben vom AMS, dass der Leistungsbezug eingestellt wurde, weil ich am Infotag nicht teilgenommen hätte.
Am selbigen Tag habe ich per Telefon beim AMS vorgesprochen und man wollte mich sogleich abwimmeln mit den Worten "da müsste ich schon persönlich vorbeikommen". Ich habe mich aber nicht abwimmeln lassen und blieb hartnäckig, bis die Dame endlich den Irrtum bemerkte.
Beim nächsten Termin beim AMS wurde ich ohne Gruß mit den Worten empfangen "Sie waren ja nicht beim Infotag" in einem Ton den man seinem ärgsten Feind nicht wünscht, von wegen sehr schnippisch und oben herab. Wieder musste ich mich rechtfertigen, dass ich unter Zeugen die Erste war, die sich in die Liste eingetragen hat. Die Dame forderte eine Kopie der Liste von Mitarbeitern des AMS an, um zu überprüfen, dass ich die Wahrheit sage. Nur weil man nicht imstande ist alle Informationen korrekt in den Computer einzutragen.
Bei einem weiteren Vorsprachetermin wurde ich abermals angefaucht nicht bei dem Infotag im Juli gewesen zu sein. Ich musste ganz schön würgen, um den dicken Klos in meinem Hals runterzuschlucken!!
Man kommt sich vor wie der letzte Dreck!!!!!
Im Nov. wollte man mich in einen Englischkurs stecken, da ich 32 Jahre lang kein Englisch gebraucht habe, aber dieser in der heutigen Zeit oft in Wort und Schrift verlangt wird.
Bei der einen Institution wurde aus finanzielle Gründen der Kurs abgesagt und dann wollte man mich in den 5. Bezirk schicken, wo nur ein Kurs für Anfänger stattfand. Ob weiter Kurse angeboten wurden stand in den Sternen. Ich habe dieses abgelehnt, da ich ja noch Volksschulkinder habe und da könnte ich mir ja auch gleich in Wien einen Job suchen.
Als Alternative wollte man mich dann in einen Kurs schicken "wie ich mich richtig bewerbe und Vorstellungsgespräche führen soll".
Da kommt man sich ja wirklich vor, als wäre man der Trottel der Nation. Einen Job können sie einem nicht vermitteln, aber die Zeit stehlen, die man braucht um sich einen passenden Job zu suchen, um Job und Familie vereinbaren zu können. Ich habe nur vormittags Zeit, denn nachmittags brauche ich die Zeit für die Kinder Hausaufgaben zu erledigen, den Haushalt und Essen kochen.
Es wurde mir auch noch angeboten, dass ich finanzielle Unterstützung für eine Nachmittagsbetreuung der Kinder bekommen könnte.
Was nützt einem die finanzielle Unterstützung wenn 1) die Kinder nicht in einen Hort wollen, 2) gar kein Hortplatz zu Verfügung steht und 3) was macht man in den Ferien wo auch Vormittagsbetreuung gefragt ist, wenn man keine Oma oder Großmutter zur Verfügung hat.
Es krampft also hinten und vorne, wenn man sich ausrechnet was Kinderbetreuung kostet und wieviel man in einem Halbtagsjob verdient, muss mein Mann noch genug dazuzahlen, um das ganze überhaupt leistbar zu machen. Drum Liebe Frauen - die Moral dieser Gschicht, kriegt lieber keine Kinder nicht!
Übrigens vom AMS habe ich mich streichen lassen, denn der Druck war mir zu groß mich einfach in irgendeinen depperten Kurs stecken zu lassen nur weil's denen so schön in den Kram passt.
Ich suche weiterhin einen Job und wenn ich mich auf irgendeine Weise selbständig mache, ich find schon was.
Gabriele S. E-Mail 29.11.2007
Quelle: Wien-konkret
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11.1.2008 um 13.26 Uhr - Anonymisiert - Thema SÖB ... ungerecht entlohnt fühlt! |
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Aufgrund einer Erfahrung bei Entgeltstreitigkeiten wurde ich seitens des ÖGB vor einigen Jahren informiert, das wenn man sich in einem normalen Dienstverhältnis ungerecht entlohnt fühlt, die Möglichkeit besteht dies mittels Einbringung einer sogenannten Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht abzuklären. Dabei ist die Voraussetzung das man noch in diesem Dienstverhältnis steht. Da es sich ja auch bei den SÖBs um ein reguläres Dienstverhältnis handelt, wäre dies vielleicht auch dort möglich und hätte eventuell den Nebeneffekt, wenn man diese Absicht gelassen bereits beim Aufnahmegespräch fallen lässt, das Dienstverhältnis abzuwenden. Welche Firma hat schon gerne ein Verfahren des Arbeitsgerichts am Hals. Diese Überlegung ist rein spekulativ!
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11.1.2008 um 10.51 Uhr - von M. -\"Phönix\" durch die Hintertür? |
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Ich habe heute ein (natürlich verbindliches) Stellenangebot bekommen, von der hier wohl allgemein bekannten \"Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung\" in der Garnisongasse.
Es hört sich ungefähr wie ein \"übliches\" Stellenangebot an, das für mich sogar interessant klingt, nur ist eben auch von \"Implacement-Stiftung\" und \"training on demand\" die Rede. Die Firma, bei der der Job dann wäre, soll im 20. Bezirk sein (kein Name angegeben) - ist dort auch nur ein \"getarntes\" Kursinstitut?
Da ich in 2 Wochen irgendeine Antwort abliefern muss, wird mir nichts übrigbleiben, als eine Bewerbung hinzuschicken, und ich vermute einmal, egal was ich da hineinschreibe, ich werde dann in irgendeinen der bekannten Kurse gesteckt, den man jetzt nicht mehr ablehnen kann.
Oder gibt es hier mittlerweile eine neue Masche dieser Institution bzw. doch eine Möglichkeit, da herauszukommen? Antwort:Wenn sie nicht LZAL / LZBL sind, ist eine Aufklärung über den Kurs und ihre Defizite verpflichtend!
Was Selbstwert-gefühlsschädigende Kurse (SÖB) betrifft wage ich momentan keine "schützende" Aussage! Es ist zu befürchten, dass es nach der AIVG-Novellierung in einigen Angelegenheiten neue Rechtsdefinierung durch den VwGH braucht! |
9.1.2008 um 19.40 Uhr (verö.) - von Anni aus L. - mit viel Psychostress! |
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Lieber Herr Moser, von arbeitslosigkeit bin ich immer wieder betroffen, schon als 16 jährige mußte ich auf eigenen beinen stehen, doch damals war mir \"arbeitslosigkeit\" ein fremdwort. Ging mit fast 17 nach wien, schlug mich als restaurantsgehilfin (sogar mit dienstwohnung) und als krankenhausarbeiterin durch. das heißt: ich war jahrelang in der Küche beschäftigt und auch in der Aufnahme, ich hatte auch das Glück, das ich im Büro angelernt wurde. Doch da fielen die Zulagen weg, meine damalige Wohnung konnte ich nicht mehr finanziern. So ging ich wieder zurück in die Steiermark. Hier hatte ich nur teilweise Glück: Fand Arbeit in einem Leiterplattenwerk, was nach 3 Monaten wieder zu Ende war. Das wußte ich natürlich nicht vorher. ok, dann bekam ich arbeit in einer papierfrabrik, auch nach 6 Monaten zu ende.(1990) Das leiterplattenwerk nahm mich wieder auf, machte 2 \"Abnahmen\" das heißt: 2 Prüfungen für die jeweilige Abteilung. Es nützte nichts, ich (und viele andere)wurden abgebaut. Nach gelegentlichen Billigjobs ging ich auf Saison: Servierein, Küche und Stubenmädchen. Vielleicht wissen Sie nicht, wie hart das Geschäft ist, unter welchen bedingungen man durchhalten muß, nur, um des geldes wegen, was ja auch mal von der Arbeiterkammer eingefordert werden mußte. Das ging, sozusagen fast mein Leben lang. Seit 3 Jahren geht es nicht mehr....körperliche Einbussen, seelische Einschränkungen ( ich will meine Wohnung fast nicht mehr verlassen) Ängste, die mir geschürt werden, seitens vom ams, auch von Zwangskursen, die ich mitunter besuchen muß! Ich kann mit Stress nicht mehr umgehen, ich zwinge mich, meine Arbeit gut zu verrichten, bin dabei nervös und ängstlich. Nun wurde ich wieder zu einem Kurs eingeteilt mit sogenannten \"Praktikum\". Gut, wurde beim \"Spar\" eingeteilt, Feinkost, es wurde mir gesagt, das ich angelernt werde, so war es auch: 2 Tage lang. Doch heute fiel mir schon beim begrüßen in der FRüh um halb sechs auf, das die \"Profis\" kaum grüßten, mich links liegen ließen, als Praktikantin, als fast 50 jährige, die es wohl nötig hat! Ich hatte gestern und vorgestern noch einen \"Anlerntag\" (so wie es mir für 2 wochen versprochen wurde), doch heute mußte wurde ich weit weg von ihnen zum putzen eingeteilt, nichts mehr mit weiteranlernen oder gar Übernahme!( ich wurde völlig ignoriert!) Ich muß sagen, das diese Frauen jung sind, sehr jung, und ich mit fast 50 auf den ams schmäh reingefallen bin. Es spielt sich doch hinterrücks ab! Und ich als ams-Praktikantin der Untertan bin. Ich habe einen Bandscheibenschaden und kann nicht immer \"huckerlnd\" Putzarbeiten verrichten. Ich bin alleinstehend, habe immer gearbeitet, auch wenn ich zwischendurch von arbeitslosigkeit betroffen wurde. Ich kann es mir nicht leisten, das der bezug gesperrt wird, ich könnte mir nicht mal den revolver oder den strick leisten. Meine letzten Jahre bis zur hartverdienten Pension, werd ich auch mit viel Psychostress durchhalten müssen. Danke für ihre seite....sie decken viel auf! sehr freundliche Grüße
Antwort: Danke für ihren Eintrag!
So u.a. würde ich mir SoNed in Zukunft wünschen! Da Unrecht von dieser Regierung zum Recht erklärt wurde und in "einigen Fällen" rechtliche " schützende" Hilfe schwer möglich ist, soll SoNed genutzt werden um die Realität der AIVG-Novelle widerzuspiegeln! SoNed soll die Konsequenzen der unteren sozialen Schicht aufzeigen und die Verantwortlichen dieser soziale Schande an den Pranger stellen!
Ihre Methode das eigene Gewissen durch Verdrängung zu schützen soll ihnen so schwer wie möglich gemacht werden!
Oder auch soziale Politiker informieren! Viele Abgeordnete wussten bis vor kurzem nicht genau, was sich im AMS und den Zwangsmassnahmen abspielt!
SoNed wurde und wird von AMS, Medien - ORF, Politiker etc. besucht und informiert durch eure Einträge! Die so einen Beitrag zur sozialen Gesellschaft/Politik leisten!
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9.1.2008 um 17.32 Uhr - von Frage - Kinderbeihilfe zurückzahlen! |
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Es wird in AMS Ausbildungen die als Ziel die Lehrabschlusspruefung beinhaltet, darauf hingewisen, dass die bezogene Kinderbeihilfe bei NICHTantreten zur Pruefung rueckgefordert wird. Ich frage \"mich\" nun was das genau rechtlich bedeutet? Die Kinderbeihilfe bekommt man ja fuer seine Kinder auch ohne das man eine Ausbildung macht, bzw. wenn mal als Mutter bei den Kindern zuhause waere! Was ist das fuer eine Methode mit der Ausbildung - bei nicht antreten - Kindergeld Rueckzahlung? Ich versteh es nicht! Was wird da auf dem Ruecken von Kindern an Eltern ausgeuebt? Wissen Sie darueber etwas genaueres? DANKE!
Antwort: Wie lautet der genaue Text? Handelt es sich um Personen über 18 Jahre, die die Kinderbeihilfe selbst noch zur Ausbildungs-Unterstützung bekommen! Die müssten dann, bei Misserfolg, die Kinderbeihilfe zurückzahlen!
(- Klar Personen, die durchfallen, haben weniger zum Leben gebraucht!? -) |
9.1.2008 um 17.30 Uhr - von Rol. - Ausbildung als gestohlene Zeit |
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Ich hab von 2003-2004 die Ausbildung zum Bürokaufmann mit Schwerpunkt EDV im BBRZ Linz gemacht. Hat echt nix gebracht. Zum Glück hab ich mich nicht nur auf die BK-Ausbildung verlassen sonst wär ich wahrscheinlicht heute Obdachlos. Was ich so von meinen ehemaligen Kurskollegen höre und gehört habe hat niemand (wir waren 22 in der Klasse) einen Job im Büro bekommen. Einer is bei der Post, der ander Aushilfskellner usw. Wenn das AMS weiß das im Berufsfeld Büro momentan niemand benötigt wird, warum stiehlt man uns dann trotzdem 1,5 Jahre vom Leben und steckt uns in so sinnlose Umschulungen? Ich hatte Gott sei Dank Glück, ich arbeite jetz in da Voest. Aber eben auch nicht als BK. Ich wünsche allen Arbeitssuchenden viel viel Erfolg bei der Suche.
PS.: Hab es zum Glück geschafft, mit viel Bitten und Betteln das jetz 2 Kurskolleginnen auch in da Voest arbeiten. |
9.1.2008 um 12.35 Uhr - von Ro. We. - Österreich vor dem Gerichtshof für Menschenrechte klagen! |
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Lieber Christian Moser!
Ein Schönes Neues Jahr und Danke für den nimmermüden Einsatz für soziale Gerechtigkeit!
Anregung an das Forum: Da bekannterweise Österreich schon des öfteren vor dem Gerichtshof für Menschenrechte geklagt worden ist, wäre es ein Aufgabe, die Neue Arbeitsmarktnovelle mit einem Juristen für EU-Recht durchzusprechen und Strategie gegen die Verletzung von Grundrechten zu entwickeln. |
8.1.2008 um 13.27 Uhr - von Doris - job transfair |
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hallo liebes soned team ich hab mal wieder ah problem ich hab fürn 15. 1 bei job transfair mit nummer m15040v9 einen termin im 15 bezirk. ich denk des ist wieder so ah linke wie damals bei trendwerk im 5 bezirk bzw wie im 20 bezirk bei abz da ich aber meine betreuerin mich 1 mal im jahr aus der statistik rausholen muss bekamm ich heute diesen termin bei jobtransfair im 15 bezirk ich würde gerne wissen ob es da schon erfahrungen gibt und ob das rechtlich alles gedeckt ist ist ja ah personalfirma was ich laut internet rechachiert habe vielen lieben dank für eure hilfe und macht weiter so danke doris Antwort:
Ab 1.1.2008 ( AIVG-Novellierung) sind SÖBs Zwang, ansonsten Bezugsperre! (7) Als Beschäftigung gilt auch ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP). Im Rahmen eines solchen Arbeitsverhältnisses ist nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 auch ein befristeter Transitarbeitsplatz mit der Zielsetzung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zumutbar. (8) Das Arbeitsmarktservice hat der arbeitslosen Person die Gründe anzugeben, die eine Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung als zur Verbesserung der Wiederbeschäftigungschancen notwendig oder nützlich erscheinen lassen, so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits zB im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können. Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung kann auch auf die persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche abzielen. |
8.1.2008 um 12.38 Uhr - von Wo. La. - Wider Menschen- und Bürgerrechte |
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Die allmonatlichen Jubelmeldungen von Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein (bzw.dessen "Untertanen") über - ein weiteres Mal, natürlich - zurückgegangene Arbeitslosenzahlen in Österreich klingen für alle diejeni- gen, welche unter Missachtung ihrer grundlegenden Menschen- und Bürgerrech- te (freie Berufswahl, freie Meinungsäußerung, Einspruchrecht etc.etc.)in sehr oft existenzbedrohende (bis hin zum Suizid!)prekärste Beschäftigungs- verhältnisse (vom AMS) gezwungen werden, wie blanker Hohn und mehr als zy- nisch.
Denn die meisten nicht mehr "auf Arbeitsuche" und damit in "Obhut" des AMS befindlichen (und somit auch nicht mehr die Arbeitslosenstatistiken belastenden) Menschen müssen ihr gegenwärtiges "Berufs- und Arbeitsleben" ("Leben" kann man das ja wohl meist nicht mehr nennen) in bei weitem nicht einmal eine einfachste Existenz ermöglichenden Teilzeitjobs fristen, sich auf äußerst prekäre "freie" Dienstverträge einlassen oder gar den Sprung in's eiskalte Wasser der "Selbständigkeit" (Ein-Personen-Unterneh- men, "Ich-AGs")wagen.
Aber das EINZIGE, was für Bartenstein, Molterer, Gusenbauer und Co. zu zählen scheint, ist die immer wieder bessere österr.Arbeitslosenstatistik (übrige EU-Länder: schaut her zu uns, wie WIR das machen!). Dass dafür zehntausende Frauen und Männer auf's Zynischste als "Bauern- opfer" herhalten müssen, scheint die "Herren (und Damen) da oben" nicht im Mindesten zu interessieren und schon gar nicht zu rühren.
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8.1.2008 um 1.59 Uhr - von Oliver - Hoffnung auf Weiterbildung |
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Hallo an alle,
Ich bin seit Juli arbeitslos und auf der Suche nach Arbeit. Leider ist das Problem, das ich seit 2005 an Morbus Crohn leide (bestätigte Invalidität von 30%). Bekomme eine Infusion alle 6 Wochen, die mein Leben angenehm verlaufen lässt. Ich habe schon einige Bewerbungsgespräche hinter mir und immer dasselbe \"Nichts\". Nun schickt mich das AMS von 28.01 - 14.03.2008 in das BRRZ zu einer Berufspotentialanalyse & Rehaplanung. Meine Arbeitslosen Geld würde noch bis 20.02. 08 ausbezahlt. Nun meine Fragen: a) Habe ich weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld in dieser Zeit? b) Inwiefern hilft mir dieser Kurs? , überhaupt? Ich muss dazu sagen das ich keine Ausbildung sonst habe außer den oben genannten Kurs, und die Seite von BRRZ gibt mir da doch Hoffnung das ich mich weiter bilden kann und dadurch einen Job finde. Ist meine Hoffnung übertrieben? Handelt es sich nur um "Geben wir dem etwas zu tun dann haben wir unsere Ruhe" Trick? Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Oliver
Antwort: Antrag auf DLU (Deckung des Lebensunterhalts) stellen, der wird die selbe Höhe wie das Arbeitslosengeld haben. Ansonsten bekommen sie Notstandshilfe - Antrag ausfüllen! Auskunft gibt das AMS! (Ohne Gewähr) Freiwilligkeit bedingt eine andere Situation! Ein aktives Mitwirken ist sinnvoll, erhöht ihre Chancen und gibt der Hoffnung Nahrung! In dem Sinne stellen sie sich darauf ein, dass sie einer der Wenigen sind die Glück haben werden! Alles Gute! |
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