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17.10.2006 um 15.38 Uhr - von E. - Dank SoNed-Beratung war Berufung erfolgreich!


Fehlende Belehrung
- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Diese Begründung hat in der Berufung meine Sperre aufgehoben! Danke!

15.10.2006 um 10.41 Uhr - anonym - Berufschutz? / Zwang von Teilzeit zu Vollzeit?


Hallo!
Bitte brauche dringend Antwort.1.Bitte was versteht man unter Berufsschutz (heisst ich muss alle Stellen annehmen die AMS vorschreibt)?2.Bin ich gezwungen von AMS Statt Teilzeit zu Vollzeit zu wechseln?

Antwort:
Berufschutz: (Korrektur.)
In den ersten 100 Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Grund einer neu erworbenen Anwartschaft ist eine Vermittlung in eine nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entsprechende Tätigkeit nicht zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf wesentlich erschwert wird.
Entgeldschutz:
Zumutbar, wenn die angebotene Entlohnung in den ersten 120 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges mindestens 80 % oder - vom 121. Tag bis zum Ende des Arbeitslosengeldanspruches - mindestens 75% des der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld entsprechenden Entgelts beträgt.
In der Notstandshilfe gibts keinen Entgeldschutz!

Bin ich gezwungen von AMS Statt Teilzeit zu Vollzeit zu wechseln?
Ich muss selbst genauere Erkundigungen einholen. (Danke an Forumbesucher für ev. Mitteilung!)
Ich leite aber aus der Frage und Antwort, die das AMS veröffentlicht*, ab, dass zumindest bei Personen ohne Betreuungsaufgabe Vollzeit verlangt werden kann.
*Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nur eine Teilzeitarbeit suchen, berücksichtigt dies das AMS?
Durch eine Untersuchung beim Amtsarzt wird das Ausmaß Ihrer Arbeitsfähigkeit festgestellt. Das AMS wird Sie dann innerhalb dieser Voraussetzungen bei der Arbeitssuche unterstützen.

16.10.2006 um 13.59 Uhr von S. - Teilzeit zu Vollzeit
solang ich vollzeit war und danach arbeitssuchend konnte man mich zu vollzeit zwingen
kaum hatte ich teilzeit, konnte und kann man mir nur teilzeit zuschanzen. als frau hab ich keine betreuungspflicht, muss teils aus gesundheitl gründen auf teilzeit beschränken aber noch keinen amtsarzt sehen
es kommt also meines wissens unabhängig von berufs und entgeltschutz einzig drauf an welche art job man zuvor hatte, vollzeit oder teilzeit.

16.10.2006 um 16.37 Uhr von anonym
Hallo und Danke für die Antwort!
Mich hat man vor die Wahl gestellt entweder zu Hause bei den Kindern bleiben und NH abmelden oder Vollzeit anzunehmen.Begründung :Es gibt zu wenig Teilzeit Jobs!War vorher nur Teilzeit habe 2 Kinder ,LG ist im Verkauf darum wäre Teilzeit für mich Ideal aber was solls muss mich halt fügen.Lg an alle.

14.10.2006 um 19.37 Uhr - BaseMan aus LA -


Hi! You have wondeful guestbook! Thnks for you work! Have a nice day!
Timon.

Thankyou, schöne Grüsse aus Österreich

10.10.2006 um 11.20 Uhr - von Melanie - Sehr traurig, wie ein Land mit seinem Potential umgeht!


Hallo liebe Forumsbesucher!
Auch ich bin arbeitslos, obwohl ich zur Zeit in einer der tollen AMS Schulungen sitze.
Ich bin Akademikerin (Germanistin) und hangle mich nun seit knapp 10 Monaten mit AMS und freien Dienstverträgen durch mein Leben. Ich habe 2 Kinder, mein Mann studiert noch und somit habe ich für das Familieneinkommen zu sorgen. Von Anfang an hatte ich Probleme mit meiner Betreuerin, es herrschte eigentlich immer ein recht dominanter Umgangston und alle Einwände meinerseits wurden immer fionanztechnisch abgewürgt (Androhung der Streichung der Arbeitslosenunterstützung). Mittlerweile bin ich im NOtstand angelangt und wurde nun auch in eine ECDL-Schulung gesteckt, wo sich die Trainer selbst dort laut fragen, was ich dort zu suchen habe. Ich sitze somit mit fast lauter Menschen in einem Kurs die noch nie oder kaum einen PC benutzt haben. Ich fadisiere mich unendlich, habe gleich zu Beginn 3 Prüfungen am Stück abgelegt...
Die Maßnahme ist eine 30 stündige, ich arbeite nebenher geringfügig (!) für 12 Std. die Woche, da wir als Familie nie und nimmer von 700 Euro Notstand leben könnten. Ich habe 40 km Anfahrtsstrecke zum Kursort, muß um 8h dort sein und mein Kindergarten sperrt um 7.30h auf. Ebenso sperrt dieser um 16.15h zu und der Kurs dauert bis 16h. Für mich selbst eine Unmöglichkeit das zu schaffen, ständig muss ich um fremde Hilfe bitten und habe jeden Tag Angst, daßß ich keinen finde, der sich um den Kleinen kümmert (4 Jahre). Daraufhin, dass ich zeitlich keinen Ausweg mehr weiß, ging ich zu meiner Betreuerin. Ich betonte, daß die Maßnahme 1. keine Weiterqualifizierung für mich darstelle, 2. zeitlich nicht zu vereinbaren sei und 3. ich somit eine schon 42 stündige Arbeitswoche zusammenbringe (dazu sei gesagt, daß ich D und E unterrichte und zur Nettounterrichtszeit noch mal ca. 8 Std. an Vorbereitung dazukommen). Dann wären wir eigentlich auf einer unmenschlichen Arbeitsbelastung, wobei !
ich ja auch noch Haushalt und Kinder habe. Auf meinen Hinweis hin, ich käme ja auch aus diesem Grund aus einem 20 Std. Job und suche auch einen solchen, lächelte man (oder frau) nur kalt. Wenn ich die Maßnahme, also die Computerschulung, verweigere, bekäme ich 6 Wochen keinen Notstand. Sie fügte dann auch noch an, sie könne mich ja auch putzen schicken, denn ich hätte keinen Berufsschutz mehr. Ich antwortete darauf, dass es ja nicht nur ums Arbeit-Zuweisen ginge, sondern auch darum, dass man die Arbeitsstelle erhalte. Darauf drohte sie mir wieder und sagte, \" putzen können sie ja wohl, das müssen sie zu Hause doch auch tun\"...und das in einem Ton, der jeglichen Respekt vermisste.
Also was bitte ist mit dem vielbesungenem Satz \"Akademiker braucht das Land\"? Wo sind die Jobs für uns...ständig müssen wir uns mit dem Attribut \"überqualifiziert\" herumschlagen und uns dann auch noch von \"unterqualifizierten\" AMS-Beratern schickanieren lassen...
Sehr traurig, wie ein Land mit seinem Potential umgeht!

10.10.2006 um 11.16 Uhr - von U. - ITworks freiwillig? - allein erziehend!


Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin eine fast 40-jährige allein erziehende Frau (drei Kinder im Alter von 15, 11 und 3 Jahren) und seit nunmehr über einem Jahr arbeitslos.
Meine Fragen an die Arbeitslosensprecherin wären folgende:

1.: In Kürze habe ich einen mir vom AMS zugewiesenen Termin bei ITWORKS wahrzunehmen. Nach alldem, was ich über ITWORKS gehört und gelesen habe, möchte ich auf keinen Fall für dieses Unternehmen tätig werden bzw. irgendeinen Dienstvertrag oder Ähnliches unterzeichnen. Allerdings fürchte ich mich sehr vor einer drohenden Sperre der Notstandshilfe. Nun habe ich auf der Homepage der Arbeitslosensprecherin gelesen, dass ITWORKS mittlerweile ohnehin als unzumutbar gelten soll.
Heißt das, dass ich mich, nachdem ich mich bei ITWORKS vorgestellt habe, wirklich frei entscheiden kann oder habe ich irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?

2.: Derzeit habe ich mit dem AMS schriftlich vereinbart, dass ich eine Teilzeitstelle (vormittags) suche. Mein ältester Sohn ist bereits recht selbständig, der 11-jährige besucht eine Ganztagsschule und meine Jüngste wird während meiner zukünftigen Dienstzeit von der Oma betreut werden. Sie besucht noch keinen Kindergarten, weil wir in den nächsten Monaten umziehen werden und ich ihr einen Wechsel von einem Kindergarten in den anderen ersparen wollte. Nachdem dies bisher vom AMS so akzeptiert wurde, wollte mir meine Beraterin beim letzten Termin plötzlich einreden, sie könne mir unter diesen Umständen (Betreuung durch die Großmutter) ohne weiteres auch eine Arbeit bis in die Abend- oder sogar Nachtstunden vermitteln, eventuell auch in den frühen Morgenstunden, mindestens aber einen ganztägigen Arbeitsplatz. Das wäre meiner Mutter dann aber zuviel. Sie ist 80 Jahre alt, zwar noch rüstig und aktiv, müsste dann aber täglich früh morgens oder spät abends unterwegs sein, zumal sie recht abgelegen wohnt. Zudem hat mein mittlerer Sohn eine schwere Wahrnehmungsstörung. Es ist also ein großer Unterschied, ob meine Mutter bloß meine Jüngste oder alle drei Kinder beaufsichtigen soll. Darüber hinaus wird meine Tochter sehr wohl einen Kindergarten besuchen, wenn wir erst einmal umgezogen sind und ich bin dann von dessen Öffnungszeiten abhängig.
Bin ich wirklich verpflichtet, einer solchen Regelung zuzustimmen (ich habe bisher nichts unterzeichnet)? Muss ich nicht vielmehr - so habe ich immer geglaubt - mindestens 16 Stunden arbeiten können? Muss ich tatsächlich ganztägig vermittelbar sein?

Antwort per E-Mail

Zu ITworks
Die Geschäftstellen des Arbeitsmarktservice Wien wurden nach entsprechenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes angewiesen, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen.
(Wurde telephonisch von AMS-Pressesprecher Dr. Hans-Paul Nosko bestätigt! 10.10.2006)

9.10.2006 um 19.47 Uhr - von T.G. - Sozialhilfe


Hallo Leute ich wollte euch was fragen ich bin momentan im 8 Monat schwanger und empfange Sozialhilfe weil ich kein geregeltes einkommen hatte vor meiner Schwangerschaft.

Jetzt meine frage woher weiß ich ob mir die Beamtin beim sozialreferat auch das gibt was mir zu steht??
Und wo kann ich mich beschweren wenn diese es mir nicht richtig auszahlt?

Antwort:
Sozialhilfe Bescheid ausstellen lassen!

Sozialhilfe - Richtsätze 2005

9.10.2006 um 16.40 Uhr - von A. - Akteneinsicht


Hallo an alle!

Ich habe um AKteneinsicht angesucht und im schreiben angefügt das man mir eine Kopie der Akten zusenden soll. Ich erhielt nun einen Brief in dem steht ich könne tel. einen Termin für die Akteneinsicht vereinbaren.
Habe hier schon gelesen, das andere eine Kopie zugesand bekamen, bzw. die beim AMS kopieren konnten. Habe ich auch rechtlich einen Anspruch darauf eine Kopie meiner Akte zu erhalten? Weil rechtlich zählt ja nur was ich schriftlich habe, also die Akte beim AMS durchzulesen bringt wohl eh nichts...

Antwort:
Teilen sie dem AMS mit, dass sie Kopien möchten. Oder sie kopieren sich die Akten im AMS beim Termin.
Damit sie keine übersehen!

9.10.2006 um 9.23 Uhr - von Sa. - Anrechnung des Partnereinkommens!


Hallo!

Ich habe wieder ein Anliegen:
-- Zuerst aber die gute Nachricht: ich habe die geringfügige Stelle bekommen
und habe eine gute Aussicht, die Stunden aufzustocken um aus
diesem "Scheißverein" herauszukommen.

-- Die schlechte ist aber:

Leider bekomme ich momentan keinen Notstand, da das AMS das Gehalt meines
Freundes mit einrechnen will. Mein Freund und ich sind knapp ein Jahr zusammen
und leben seit 4.01.06 in einem gemeinsamen Haushalt. Da mein Freund normal
verdient und er selbst nur knapp über die Runden kommt, verlangt das AMS, dass
das Gehalt meines Freundes miteingerechnet wird. Er ist NICHT der Vater meines
Kindes und ist nicht bereit, mich zu unterstützen. Ich verstehe seine
Argumentation, da er selbst mit "Bauchweh" über die Runden kommt.

Was kann man tun, dass ich den Notstand trotzdem bekomme ohne dass das Gehalt meines Freundes miteinbezogen wird? Wie kann und soll ich beim AMS
argumentieren?
Wir sehen uns nicht als Lebensgemeinschaft, da die Voraussetzungen bei uns
nicht gegeben sind.
Das AMS wollte mir vergangenen Freitag einen Zettel mit der Erklärung einer
Lebensgemeinschaft unterschreiben lassen. Dies hab ich natürlich nicht getan.
Die Arbeiterkammer NÖ hat mir geraten, nichts zu unterschreiben, was ich nicht
will und nicht auf mich zutrifft.

Bin ich nun dazu verpflichtet, diese Erklärung einer Lebensgemeinschaft zu
unterschreiben obwohl keiner von uns beiden es will? Mein Rechtsvertreter hat
mir vor einigen Monaten erklärt, dass eine Partnerschaft über Jahre hindurch
bestehen muss um von einer Lebensgemeinschaft ausgehen zu können.
Ich verstehe nicht, wie man eine Mutter mit einem 3-jährigen Kind einfach
so "auf die Straße stellen" kann. Ich habe seit September kein Geld mehr vom
AMS bekommen, den Antrag auf Notstand habe ich zwar schon gestellt aber dieser ist noch immer nicht bearbeitet worden. Ich weiß nicht, ob ich das Geld für September rückwirkend bekomme...

Ich habe keine Ahnung, wie es weitergehen soll, da mir das AMS mit dem
Argument kommt, wenn ich nicht die Wahrheit sage, zwecks zusammenleben, dann würden die das Prüfen und ich bekomme eine Strafanzeige.

Ich bitte um Hilfe, da ich morgen einen weiteren Termin beim AMS habe und es
um meine Existenz geht. Wenn ich das Geld rückwirkend nicht bekomme bzw. der Antrag abgelehnt wird, dann bin ich die Nächste, die in der Armut steckt.ich bin psychisch schon so fertig. Mir gehen die Haare büschelweise aus, mich
plagen aufgrund des andauernden Ärgers mit dem AMS unerträgliche Zahn- und
Bauchschmerzen obwohl ich gesund bin (hab mich durchchecken lassen).

Warum steht nicht mir alleine der Notstand zu, damit meine ich: ich bin
arbeiten gegangen, habe ein kind für das ich sorgen muss und eine wohnung.
Gibt es nicht irgendetwas, womit man beim AMS argumentieren kann. Wenns so
weitergeht, dann muss ich auch noch mein Auto verkaufen und dann bin wirklich
am "Arsch*, da ich auf mein Auto angewiesen bin (zwecks Bewerben, Arbeitfahren
sowie privat). Warum wird das Gehalt meines Freundes miteingerechnet? Kann man
das irgendwie umgehen. Die AKNÖ hat mir geraten, dass sich einer von uns
beiden wo anders meldet. Aber das geht nicht...

Danke, LG

PS: bin ich verpflichtet diese Erklärung der Lebensgemeinschaft zu
unterschreiben und welche Konsequenzen erwarten mich, wenn ich dies nicht tue?

Antwort per E-mail

8.10.2006 um 9.53 Uhr - von R.St. - Offener Brief an die SPÖ?- mit Antwort von Babara Prammer


Sehr geehrte Damen und Herren.

Im gestrigen Mittagsjournal spricht Barbara Prammer (SPÖ) davon, das
unter der angekündigten Grundsicherung eigentlich ein Kombilohn-Modell
zu verstehen ist.

http://oe1.orf.at/inforadio/68897.html?filter=


Ein Blick über die Grenze sollte eigentlich genügen, um diesem
neoliberalen, unkalkulierbar teuren und menschenverachtenden Werkzeug
eine klare Absage zu erteilen.

Es hat in unserem Nachbarland nicht nur zur Spaltung der SPD geführt,
sondern auch an die Grenze der Unfinanzierbarkeit des AL-Systems.
Menschen werden ihrer Ersparnisse und Würde beraubt, damit gewissenlose
Profiteure aus ehemaligen Arbeitsplätze ein mehrfaches an McJobs
schaffen, aus denen - für die Betroffenen - kein Entkommen mehr gibt.

Ein unmenschlicher Kreislauf von Armut, Abhängigkeit und leeren Kassen
beginnt.
Die Konsequenzen sind vielfältig. Vom Suizid bis zu den "bennenden
Straßen" in den Vororten von Paris. Eines haben sie aber immer
gemeinsam: Toleranz und Solidarität verschwinden.

Ich fordere Sie daher auf, auf diese kurzsichtige und selbstzerstördende
Maßnahme zu verzichten oder mir meine Stimme zurückzugeben.

R. St. 1120 Wien

9.10.2006 Antwort: Babara Prammer

Sehr geehrter Herr St,

ich habe ihr mail mit Interesse gelesen und musste feststellen, dass sie mich offensichtlich aeusserst missverstanden haben.
Mein Hinweis auf den von der OEVP/BZOE Regierung eingefuehrten Kombilohn sollte dazu dienen aufzuzeigen, dass es ja offensichtlich auch diesen beiden Parteien nicht verborgen blieb, dass immer mehr Menschen auch in Oesterreich von ihrem Einkommen nicht mehr leben koennen. Das derzeit geltende Kombilohnmodell ist - wie viele mittlerweile wissen - unter der falschen Intention voellig ineffektiv und muss in hoechstem Masse hinterfragt werden.
Fuer uns muss ein Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung vieles bewerkstelligen. Oberste Prioritaet hat dabei, Menschen dabei zu unterstuetzen, in ihrem Erwerbsleben ein gerechtes und menschenwuerdiges Einkommen zu erzielen. Das heisst, neben ausreichenden passiven Unterstuetzungen muss den Menschen auch aktivierende Unterstuetzung gegeben werden (aktive Arbeitsmarktpolitik).
Es ist dringend gefordert, dass ein entsprechendes Mindestarbeitslosengeld ebenso wie eine Mindestnotstandshilfe Armut vermeidet. Die Bundeslaender berichten staendig, dass immer mehr Menschen Unterstuetzung aus der Sozialhilfe brauchen - ein sicheres Indiz, dass vieles aus dem Lot geraten ist.
Fuer uns ist unabdingbar, dass in den Kollektivvertraegen die Mindestloehne angehoben werden. Sollte das nicht moeglich sein, muss in Oesterreich auch die Moeglichkeit eines gesetzlichen Mindestlohns angedacht werden.
Wenn Vertreter der OEVP reflexartig gegen eine Grundsicherung wettern, sollte ihnen mein Hinweis die Brisanz der Situation in Erinnerung rufen.
Sehr geehrter Herr Stein,
Ihre Darstellung und meine Sichtweise liegen grossteils nahe beieinander.
Ich hoffe, das Missverstaendnis beseitigt zu haben. Eine entsprechende Grundsicherung kann natuerlich von verschiedenen Seiten angegangen werden, die Diskussion darueber ist fuer mich dingend gefordert!
Mit freundlichen Gruessen
Barbara Prammer

7.10.2006 um 1.15 Uhr - von B. - Strategie gegen Zwangsmaßnahmen?


Trainer in AMS-Maßnahmen-Kursen sind meist Anfänger, sprich unerfahren und froh dass es etwas Kohle gibt!!. Damit diese sich Respekt verschaffen können der Ihnen gar nicht zusteht - mangels Kenntisse oder Symphatie - drohen Sie mit Kursverweis. Dazu gibt es aber genaue Richtlinien und Vorgaben vom AMS!!! denn AMS ist der Kunde! Ein störrendes Verhalten ist nicht gezwungener maßen ein Kursausschluß. Und I*** A*** muß Vorgaben erfüllen, ohne zu mobben, gesundheitliche Schädigung, psychoterror. Jene die dies benützen sind neue wichtige besserwissende Trainer, die gerademal 14 Tage das Zertifikat in der Hand halten und dann auf Betroffene losgelassen werden. Diesen unerfahrenen -auf psychodruck - spielenden selbsternannten intelligenten Trainer filtern sie heraus. Mit gezielten Ffagen, ziehen sie ihm den letzten nerv. Einfach alles nachfragen. (zB. was heißt Rhetorik, was ist wenn....dann)
Zweite Phase besuchen sie ihren Arzt tgl. und kommen verspätet zum Kurs. Machen Sie Trainer und die Umstände Androhung für Kursverweis verantwortlich für Ihren schlechten gesundheitlichen Zustand.
Spielen sie das Durchfallspiel, alle 20 Min. auf Toillette. Nehmen sie irgendwelche Tabletten mit zum Unterricht und für alle sichtbar schlucken. Bis man ihnen abkauft sie sind krank, zögern sie es solange raus bis sich die Möglichkeit ergibt für Krankenstand. Anschließend beschewerde beim AMS der Kurs macht sie krank (Berufen sie sich auf ALVG §9 _Abs(2) gesundheitlich u. sittlichkeit - gilt auch für Kurs.
Zweite möglichkeit, sie belügen eine Leasingfirma, die von Ihnen so fasziniert ist, dass sie sofort eine Stelle anbietet. Diese nehemen sie sofort an (mind. 3 Std.) anschließend Lösung in der Probezeit, Neuanmeldung beim AMS ...es gibt keine Sperre.
(Vergessen sie nie dabei das es sich um eine Aktion handelt die sie extrem gut spielen müssen). Der Kurs macht sie fertig körperlich und seelich (physisch u. psychisch). Erwähnen sie Schlafstörungen und holen sich Medikamente beim Arzt.
Vergessen sie aber auch nicht dass sie sich überall beschweren, bei Kursleitung, bei AMS-Vorstand Buchinger und Kopf (getrennte Briefe, Innhalt relativ egal und Leitung des Institutes, Hauptzentrale)
Bei der zuständigen Ombudsfrau:
NIEMALS direkt beim Berater oder AMS Geschäftsstelle - dort wandert alles in die unterste Schublade. Nur Beschwerden von außerhalb haben nachweislich Erfolg.
Mit dieser Methode wure kein einziges AMS Gesetz bzw Vorgaben verletzt und bietet deshalt einen sicheren Kursausstieg ohne Sperre(99%). Ein Restrisiko bleibt immer auch beim Salatkauf??
Von mir entwickelt, getestet, ausgeführt und erfolgreich abgeschlossen.
Verlust genau 1 Tag AL Geld.
Aber im Vergleich nicht mehr da zu sitzten und den TrainerIntelligenzen zuzuhören - leicht vertretbar.
Kurzfassung: 4 Tage Kurs davon tgl 2 Std beim Arzt.
Ergebnis Erfolg auf ganzer Linie.

Anmerkung:
Ich veröffentliche das Schreiben, obwohl ich mich von dem Inhalt distanziere!
Begründung:
Sehr vielen Menschen geht es so, ohne das sie das spielen müssen! Der Eintrag zeigt aber wie sehr dem Verfasser diese Kurse anwidern. Welcher Aufwand betrieben wird, um diesen krankmachenden Unsinn auszukommen.
In diesem Fall dokumentiert der Eintrag das Ergebnis und die Wirkung der Zwangsmaßnahme.

Nicht zur Nachahmung gedacht!

Ob die Kurse krank machen oder Hilfe bedeuten, hängt davon ab ob sie mit Zwang oder Freiwilligkeit umgesetzt werden!

5.10.2006 um 12.40 Uhr - von H. - Freut mich


Hi,
Freut mich das es euch gibt! Habt ihr eine gültige mailadresse von KH Snobe /AMS -Graz?

10.10.2006 von C.S.
Die Email Adresse von Herrn Snobe lautet karl.snobe@600.ams.or.at

3.10.2006 um 21.42 Uhr - von Rubber aus Steyr - anzeige beim rechnungshof u. eures bei der eu


Ich habe gerade die beiträge im forum gelesen - bin selbst auch betroffen- vorschlag:
wir legen eine sammlung
der ärgsten der fälle den ams/bzw.
sozialsprechen der partein vor - u. erstatten (nach rücksprache mit einem anwalt) anzeige beim rechnungshof u. eures bei der eu bzw. olaf - da diese massnahmen auch nicht den gewünschten erfolg erzeilen bzw. weiters wären die aufsichtsbehörden bei- aufsichtsrat der ams gmbh von der beharrung im rechtswidrigen verhalten oder zumindest der duldung zu informieren (bei normalen gmbh würde dies zur abberufung der gf führen) - ich gaube jetzt ist es hoch an der zeit sich zumindest zu soldarisieren.

3.10.2006 um 17.45 Uhr - von T. - Job-Express = keine Hilfe! = Psychoterror!


Job-Express = keine Hilfe! = Psychoterror!

Ich muss bereits zum zweiten Mal einen Job-Express-Kurs machen.
Das \"lehrprogramm\" war mir im ersten Kurs schon mehr als bekannt! (Lebenslauf schreiben, Namen buchstabieren etc.)
Trotz meiner tiefen Abneigung und Langeweile gegenüber dem \"programm\" füge ich mich dem.

Und versuche andere Kursteilnehmer, für die es durchaus notwendig ist, zu unterstützen, soweit mir möglich.
Weil ich mich konstruktiv in den Kursalltag einbringen will.

Aber nun behauptet die \"Kursleiterin\":
\"Ich blockiere und störe den Kurs\"
\"Ich spiele mit ihr\"
\"Ich störe die anderen Kursteilnehmer\"
etc.

Nach persönlicher Befragung der Kursteilnehmer störe ich niemanden, im Gegenteil: ich helfe!

Sie verweigert weitere Einzelgespräche.
Habe mir persönliche seelische und berufliche Hilfe und Information erwartet.
Ich bin in schlechter seelischer Verfassung.
Und ihr das auch so gesagt.
Daraufhin schreit sie: \"Sie wollen ja nicht mit mir sprechen!\"
?
Sie droht mir, mich vom Kurs zu verweisen, und Einzug des Leistungsbezuges.

Meiner seelischer Gesundheitszustand hat sich während der Kursmassnahme verschlechtert.

Meine Fragen:

Wo bekomme ich wirkliche Hilfe?
Ist es möglich, dass mich die Kursleiterin bewusst aus dem Kurs rausmobben will?

Antwort:
Besuchen sie ihren Arzt und lassen sie sich eine Überweisung zum Facharzt geben. Es gibt Psychologen die wissen um dieses Problem Zwangsmassnahmen/Mobbing und werden sie unterstützen.

Sind sie über ihre Defizite aufgeklärt worden? Wenn nicht ist das ein erfolgreicher Berufungsgrund bei Weigerung. (siehe fehlende Belehrung)
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.

Falls der Kurs Stellen vermittelt ist vom AMS ein sog. Feststellungsbescheid zu verlangen. Es ist ein Schreiben ans AMS zu richten mit etwa folgendem Inhalt:
„Sie haben mich am...an die Fa. Xy vermittelt. Ich verlange festzustellen, dass meine Zuweisung zur Fa. Xy zwecks Vermittlung rechtswidrig ist...“

Verlangen sie auch einen Feststellungsbescheid darüber, das sie den Kurs schon besucht haben und sie daher die Kenntnisse / Fähigkeiten schon besitzen die ihnen der Kurs beibringen sollte.


Rechtsanwalt 3 - dazu legen sie die letzten Absätze "Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid" im AMS vor.

Falls es ein Coaching-Kurs ist, darf eine Weigerung nicht mit Bezugssperre sanktioniert werden.

Senden sie mir bitte die Kursbeschreibung oder den Vertrag.


Besuchen sie die Initiative
AMSand
Amerlinghaus
Stiftgasse 8
1070 Wien
jeden Dienstag ab 20 Uhr

dort finden sie Leidensgenossen und es kann ihnen mit Infos auch geholfen werden!

Ist es möglich, dass mich die Kursleiterin bewusst aus dem Kurs rausmobben will?

Sehr oft sind die TrainerInnen überfordert und unterqualifiziert. Wenn sie sich nicht mehr zu helfen wissen, oder wenn ihnen die von ihnen ausgehende Ungerechtigkeit bewusst wird, drohen sie, um Widerrede zu vermeiden, mit Sperre und führen das, sofern der Arbeitslose nicht klein beigibt, auch durch.
Da das Einkommen der TrainerInnen innerhalb kurzer Zeit um fast die Hälfte reduziert wurde, ist es auch nicht möglich qualitativ hochwertiges Personal einzustellen. Ob die TrainerInnen psychische und soziale Schäden anrichten ist dem AMS und den Zwangsmassnahmenanbieter auch völlig egal. Hauptsache die Statiatik passt und die Arbeitslosen werden in Niedriglohnstellen gedrängt.
Ausserdem kann der Wirtschaftszweig der Massnahmenanbieter mit Millionen von Euro rechnen ohne das sie dafür adäquate Gegenleistungen erbringen müssen.

4.10.2006 um 18.13 Uhr - von Kurt E.
Vorbeugen hilft: Beschweren Sie sich bei der Kurs-Leitung über Trainer/inn (Bsp. Mobbing, Psychoterror und gleichzeitig bei AMS Betreuer; auch Ombudsmann/frau.
Es hilft dann später, beim AMS wenn Sie tatsächlich vom Kurs verwiesen werden. Machen Sie den Einwand schriftlich, wenn möglich mit Bestätigungen anderer Kursteilnehmer !! Es hilft Ihnen falls Verweis v. Kurs oder Sperre droht.

4.10.2006 um 19.02 Uhr - anonym
Arbeitslosenversicherungsgesetz:
§9Absatz 2: DAS GLEICHE GILT ÜBRIGENS AUCH FÜR KURSE:
Wenn der Kurs sie krank macht (Arztbestätigungen/Mobbing/tgl. zum Arzt) dann ist das ein Grund den Kurs vorzeitig zu verlassen ohne Risiko auf Sperre!
Berufen sie sich auf Gesundheit.

3.10.2006 um 15.17 Uhr - von Karl Stehlik aus Wels - Pressemitteilung: Anzeige gegen AMS


Karl Stehlik, 4600 wels, ingeb. Bachmannstr. 18 e-mail: karl.stehlik@liwest.at
0676-6081606
Wels, 03.10.2006
pressemitteilung:

sehr geehrte damen u. herren,

auf grund des verdachtes der noetigung von arbeitslosen zur zwangsarbeitsmassnahmen die als arbeitstraining getarnt werden,
wird die ehemalige welser AMS geschaeftsfuehrerin frau B* G* und heutige nr. 2 in der AMS landesgeschaeftstelle o.oe. europaplatz 9, 020 linz

lt. einer VwGH erkentnis aus dem jahre 2004: voller text. Beilalge.
texausschnitt:
es ist unzulaessig, eine schulungs, umschulungs- oder wiedereingliederungsmassnahme in das rechtliche kleid eines arbeitsverhaeltnisses zu jener einrichtung zu huellen, welche die die massnahme durchzufuehren hat(mit der konsequenz des entfalles von arbeitslosengeld oder notstandshilfe)

strafangezeigt.

Frau G* hat als ehemalige welser geschaeftsfuehrerin, mich Karl Stehlik und Hrn. Anton Sailer unter androhung der bezugssperre genoetigt, die arbeitstrainingsmassnahme intakt , 4600 wels anzengruberstr. 10 teilzunehmen bzw. wurden wir unter androhung der bezugssperre genoetigt, fuer den AMS bezug kabelrollen zusammenzubauen. die art der taetigkeit sieht nach einem montageauftrag einer kommerziellen firma aus.
ich und herr salcher sind aber nicht die einzig unter androhung bzw. vollziehung der bezugssperre genotigten dieser in-takt massnahme. ein turnus dauert max. neun monate und im schnitt beinhaltet ein turnus 25 teilnehmer.

weiters ist uns bekannt, dass das AMS wels mit dem magistrat wels von april 2005 bis maerz 2006 weitere 60 arbeitslose beim magistrat wels nach den gleichen bedingungen und bei weigerung des einsatzes einer notstandshilfebezugssperre bereitstellte.
Beweiskraeftiger orginalschriftverkehr der diese sachlage auch seitens des magistrates wels bestaetigt, beiliegend.

bitte bedenken sie dass sich 60 arbeitslose die weiter den AMS notstand beziehen aber fuer die stadt wels arbeiten im personalkostenbudget durchaus positiv auswirken.

zustaetzlich zu diesen strafanzeigen lauft seit einigen monaten zu diesem thema eine unterschriftenaktion mit der absicht einer parlamentspeditionseingabe.
ca. 20 % aller welser arbeitslosen haben bis dato ihre unterschrift abgegeben.

Rueckfragen:
Karl Stehlik
Ingeb. Bachmannstr. 18
4600 wels
0676-6081606

Anton Salcher
4621 sipachzell 126
07240/8621

Anzeigedatum:
03. 10. 2006 11 h bei der kriminalpolizei wels dragonerstr.

2.10.2006 um 19.42 Uhr - von C.S..- Zwischen Blutrausch - Schlaflosigkeit und unbändiger Wut


Zwischen Blutrausch - Schlaflosigkeit und unbändiger Wut

In diesem Dreieck der Verdammnis befinde ich mich zur Zeit wieder. Vorige Woche hatte ich mir noch überlegt, den Kurs, in den ich geschickt wurde, zu verweigern. Anstatt dahin zu gehn wollte ich zum Arzt gehen, mich krank schreiben lassen, und mir eine Behandlung angedeihen lassen.

Heute ist Montag, ich war 3 Stunden lang in dem Kurs, und weis nun hundertprozentig warum es besser gewesen wäre, zum Arzt zu gehen.

Kurz zum Grund warum ich mich entschlossen habe doch hin zu gehen. Ich dachte mir, wenn ich vom Kurs aus die Möglichkeit habe, vom Kurs ausgeschlossen zu werden, dann würde ich das auch versuchen. Ein tötlicher Fehler, den ich jetzt wieder bereue. Denn ich stehe das nervlich einfach nicht durch da zu hocken, da mitmachen zu müssen, und im Prinzip das ganze für A&F. Denn alles was in dem Kurs passiert, in dem ich schon 4x die letzten 3 Jahre war, kenne ich in und auswendig.

Soviel also dazu, nun zu meiner aktuellen Situation, ich bin mit den Nerven runter, und zwar extrem runter. Ich bin angefressen, mich kostet das nur wieder den Schlaf, und es treibt mich inzwischen schon zur Flasche Bier, damit ich wieder runter komme. Ich gebe das hier offen zu, ja, ich habe angefangen täglich meine ein zwei, manchmal auch drei Bier, zu trinken, wenns mir wieder extrem beschissen geht.

Wenn ich das aufrechne, was mich diese sch* Massnahme an Schlaf kostet, wie sehr es mir an die Nerven geht, und wieviel Wut ich in mir spüre, dann kommt am Ende ein netter kleiner oder grosser Herzinfakt raus.

Ich übertreibe nicht, es ist einfach so, es macht mich krank. Allein schon am Gedanken an den morgigen Tag wird mir schlecht vor Wut. Denn da findet die offizielle Kurseröffnung statt, und da kommt jemand vom AMS, den ich nicht leiden kann, da ich mit dem schon mal zu tun hatte, und der mich runter geputzt habe was ich will usw. usf.

Also dachte ich mir heute, ich wills wenigstens diese Woche durchstehn, aber selbst an diesem Vorhaben zweifle ich schon. Und zwar weil ich nicht mal weis wie ich den morgigen Tag überstehn werde.

Alles läuft im Prinzip darauf raus, das ich da raus will, und alles dran setze, auch raus zu kommen mit egal welchen Konsequenzen. Ich gehe nicht wegen denen zu grunde, ich ruiniere mich nicht wegen denen, aber vorher werde ich noch mächtig auf den Tisch klopfen. Denn da noch brav duckmäuserisch drin zu sitzen und mitzumachen, zu heucheln das mich nur im geringsten interessiert, was da vorgeht, oder die ständige erwähnung Niederschrift Paragraph 10 bla blubb, wenn dies oder jenes nicht gemacht wird, das kümmert mich schon überhaupt nicht mehr.

Ok, was will ich mit meinem Post hier sagen. Ich will damit sagen, das ich in der Endphase des für mich möglichen bin, und nicht mehr lang weiter machen kann. Das mich die Situation in die ich Reingezwungen werde vom AMS krank macht. Und das arbeitslosigkeit krank macht über kurz oder lang. Und noch andere, weitere Probleme, Stichwort trinken, weil man anfängt destruktive Dinge sich die birn zuablasn mit Alk tut, das damit man nicht noch durchdreht noch grössere Probleme sich selber verursacht. Bei mir tuts ein Bier, ich brauche mich nicht umnieten, ich muss nur runter kommen. Und ich werde vom Bier auch nicht besoffen, nur ruhig, und kann abschalten. (wie traurig is das eigentlich?)

Vielleicht ist das mal ein Denkanstoss für die vielen anderen anonymen MitleserInnen, und AMS MitarbeiterInnen, die sich auch ab und an hier rumtreiben. Was ihr handeln, was das handeln der Politik indirekt, und deren Massnahmen direkt an einem Menschen anrichten, der vor nicht mal 3 jahren noch, wenn schon nicht körperlich, so doch wenigstens mental noch auf der höhe war. Das der andere Grund sein dürfte, das ich nach kraft ringen muss, um mich noch einmal zu wehren. Und wenns das letzte mal ist, es geht nicht mehr um irgendwas geld, mir wärs sogar schon egal wenn ich auf der Strasse lande, nur um endlich keinen Stress mehr zu haben. Ja, so ist das, und das gebe ich ebenfalls noch allen die hier lesen und schreiben mit auf den Weg.

Und wie immer könnt euch drauf verlassen, das ich euch auf dem laufenden halten werde, über meine aktuelle Situation, wies mir geht, und was ich machen werde. Mags euch besser gehn als mir im Moment.

Antwort:
Ihre Offenheit find ich gut! Scheuen sie sich nicht zum Arzt zu gehen. Es gibt Psychologen die wissen um dieses Problem Zwangsmassnahmen/Mobbing und werden sie unterstützen.

Lassen sie mir den Vertrag oder die Kursbeschreibung zukommen.
Um eventuelle Rechtswidrigkeiten zu finden, die einen Ausstieg ohne Bezugssperre ermöglichen.

Verträge an Christian Moser - A. Brucknerstr.23 - 5280 Braunau

3.10.2006 um 12.08 Uhr - von P.B.
wissen sie, wenn ich mir ihre zeilen, die mich sehr bewegen so durchlese, dann denke ich ans buch von t.müller: gierige bestie. es ist nur eine frage der zeit, ja eine frage von wochen sogar, bis sich einer von uns arbeitslosen in unsrem kurs nimmer extern sich selber zerstört sondern wie in amerika auftaucht - was in amerika die woche 3 x geschah, wenn sie verstehen was ich damit zum ausdruck bringen will. und es ist nicht wie sie schreiben die arbeitslosigkeit die krank macht: nein es ist das AMS mit seinen methoden der gängelung, der erpressung - und auch der existenzbedrohung mit tausenden kleiner schikanen, die zu allem andren führen, als zu einem job, den ich selber ja mit aller vehemenz suche!

3.10.2006 um 16.38 Uhr - von C.S.
Ich werde versuchen, eine Kopie von meinem Vertrag zu kriegen, und den schicken. Das mit dem Arzt werde ich am Donnerstag machen. Da an diesem Tag Einzelgespräche, vermutlich der Abklärung wegen, stattfinden, brauche ich da nur zu einem fixen Termin hin gehn. Da werde ich noch mal versuchen was geht..... Wenn das nix wird, dann gleich zum Arzt, und mich nach geeigneter prof. Hilfe umsehn.

----------------------------------------

@P.B. Ja, ich verstehe genau, was sie zum Ausdruck bringen wollen. Und ja, es stimmt, das AMS macht mich krank, nicht die arbeitslosigkeit. Diese ist für mich relativ erträglich, da ich, immer noch, laufend Jobs suche, mich bewerbe, und versuche einen Job zu finden. (Einen der meine Existenz nicht gefährdet. 38.5 Stunden arbeiten, soweit es meine Gesundheit zulässt, mehr will ich ja nicht........) Mehr wollen wir wohl alle nicht.....


Sicher besteht auch die möglichkeit, das ein Amoklauf passiert, der sich gegen das AMS richtet. Wenn der psychische Stress zu gross ist, und der Gedanke kommt, ich habe eh nix mehr zu verlieren also..... Dann wäre der Schock mal wieder gross. Ich jedoch, bei aller Wut, aller Resignation, und allem anderen, distanziere mich einfach von Gewalt. Ich war nie auf Gewalt aus, auch wenn ich so manchem beim AMS oft die Pest an den Hals wünsche. Denn das, bei aller liebe, selbst wenn sonst alles mies ist, löst keine Probleme.

Es wird ja was getan, es wird ja versucht zu helfen. Das hat mich irgendwie bisher noch aufrecht gehalten.

So long....

2.10.2006 um 13.24 Uhr - von Rubber aus Steyr - zum 4ten mal zum selben kurs!!!!!!!!


ich habe eine frage an das forum
ich wurde bereits zum 4ten mal zum selben kurs!!!!!!!! (innnerhalb von 2 Jahren eingeteilt) da ich im rechnungswesen tätig war bringt mir dieser kurs über nichts (bereits 1x besucht edv grund kurs kfm rechnungs minimal) kann man/frau bescheid verlangen oder wie ist weiter vorzugehen (erachte das ganze eher als arbeitsverhinderungsmassnahme - danke für die hilfe

Antwort:
Sind sie über ihre Defizite aufgeklärt worden? Wenn nicht ist das ein erfolgreicher Berufungsgrund bei Weigerung. (siehe fehlende Belehrung)
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.

Verlangen sie auch einen Feststellungsbescheid darüber, das sie den Kurs schon besucht haben und sie daher die Kenntnisse / Fähigkeiten schon besitzen die ihnen der Kurs beibringen sollte.

Falls der Kurs Stellen vermittelt ist vom AMS ein sog. Feststellungsbescheid zu verlangen. Es ist ein Schreiben ans AMS zu richten mit etwa folgendem Inhalt:
„Sie haben mich am...an die Fa. Xy vermittelt. Ich verlange festzustellen, dass meine Zuweisung zur Fa. Xy zwecks Vermittlung rechtswidrig ist...“

siehe Rechtsanwalt 3 Dazu legen sie die letzten Absätze "Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid" vor.

Senden sie mir den Vertrag dieser Massnahme um sie über mögliche weitere Schritte zu informieren!

3.10.2006 um 10.11 Uhr Rubber
danke für die prompte antwort
ich würde diese \"einladung\"- bei der es sich angeblich um eine fortbildungsmassnahme handelt gerne per eingescannter pdf datei schicken - ich ersuche daher um bekanntgabe der addy danke für die rasche antwort

2.10.2006 um 10.40 Uhr - von P.B. - http://ist.twoday.net/- SCHÜSSEL UND HERR BARTENSTEIN: WEG WEG WEG MIT IHNEN!!!


SCHÜSSEL: das hat der mann nun von seiner lügenpolitik, erst die AL wegzusperren - und dann zu singen: die arbeitslosigkeit sinkt. in seiner ganzen corporate identity hat er nämlich eines vergessen: ein lügner darf sich nicht vertreten lassen! genau das tat er jedoch bei den zahlreichen tv-duellen. außer bei der elefantenrunde, da hielt er seinen mageren elefanten A*** hin. das ist zu wenig, herr ex-kanzler! wenn sie lügen, müssen sie die lügen unentwegt füttern, egal wie müde sie sind.
WEG MIT IHNEN HERR SCHÜSSEL UND HERR BARTENSTEIN: WEG WEG WEG!!!

2.10.2006 um 11.58 Uhr - von fred
bitte nicht die augen vor der realität verschliessen!
die beiden rechtsextremen parteien und die katholiken haben eine komfortable mehrheit errungen und werden die regierung bilden.
man sollte nicht vergessen, daß das klerikalfaschischtische regime der vergangenen jahre nicht nur opfer sondern auch sehr viele nutzniesser gehabt hat.

30.09.2006 um 22.13 Uhr - von Wolfgang Lambrecht - "Hervorragende" Arbeitsmarktdaten "ZUFÄLLIG" (schon) zwei Tage vor der NR-Wahl von unserem (Noch-)Kanzler veröffentlicht


Ja, das ist schon SEHR INTERESSANT, dass Dr.Schüssel zu einem ungewohn-
ten einige Wochen VOR dem "sonst" üblichen Veröffentlichungstermin liegenden Zeitpunkt die "AKTUELLEN" Arbeitsmarktdaten unters (Wahl-)Volk
bringen konnte, und zwar:
Arbeitslosenzahl UNTER 200.000 gesunken ( -11 % geg.2005) - ANGEBLICH
A B E R
gleichzeitig stieg die Zahl der AMS-"Geschulten" auf über 50.000,
also + (mindestens!!) 20 %!!!!

Nun, seit einigen Wochen werden in den (meisten) Printmedien und seit
der Bestellung von Mag.Wrabetz zum neuen ORF-General VOR ALLEM im O R F
(großes Lob!!!) IMMER die beiden Zahlen "Arbeitslose" und "Schulungsteil-
nehmer" genannt, sodass man als aufmerksamer/kritischer Leser/Hörer/Seher
dann schon merkt, dass die Reduktion der Arbeitslosigkeit BEI WEITEM NICHT
SO GROSSARTIG IST wie dies die Schüssel/Bartenstein-Regierung gerne hätten!
NATÜRLICH wurde die Arbeitsmarktstatistik in Vorwahlzeiten für (Partei-)Propaganda missbraucht, die meisten wissen dies so schon, nur die
"blinden" ÖVP(BZÖ)-Parteigänger verschließen < na net!!> die Augen vor
diesen ABSOLUT NICHT ERFREULICHEN Tatsachen über den österr.Arbeitsmarkt!!
Und wissen Sie, worauf die "echten" Rückgänge (wenn's überhaupt welche
gibt!!) von Arbeitslosigkeit bzw.Arbeitslosen zurückzuführen sind???
NICHT NUR auf die überdimensionierte Anzahl an(heuer mit fast 300 Mill.€
ZUSÄTZLICHEN Budgetmitteln "finanzierten") AMS-Schulungsteilnehmern,
SONDERN auch:

1)Rigoroses Streichen von Arbeitslosenunterstützung bei geringsten "Ver-
stößen" gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz ("Verweigerung" einer
Arbeitsaufnahme, "Vereiteln" des "Erfolgs" einer "Maßnahme" etc.etc.) und
damit natürlich auch sofortiges Eliminiertwerden aus der AL-Statistik!
2)"Schaffung" von VIELEN prekären bzw.Teilzeitjobs, die Notstandshilfe-
empfänger bei Androhung der ansonsten erfolgenden Streichung der Unter-
stützung ANNEHMEN MÜSSEN, obwohl sie mit solchen "McJobs" nicht oder kaum
ihr und das Leben ihrer Angehörigen fristen können!
3)Etliche "ehemals" beim AMS gemeldeten AL, welche diesen "TERROR" sei-
tens des AMS einfach nicht mehr aushalten und in Krankenstände, Berufsun-
fähigkeitspensionen u.dgl."ausweichen", um den menschenverachtenden Sankio-
nen seitens des AMS zu entgehen; manche, die andere "Überlebensmöglich-
keiten" als eine AMS-Unterstützung finden oder haben, verzichten freiwillig
auf die "Dienste" des AMS (und nat.auch auf die finanzielle Unterstützung
von dort)!
Ist jetzt klar, WARUM die tatsächliche Zahl an (gemeldeten!!) AL um
einige Promille zurückgegangen ist?????

Stellt sich nur die Frage: WARUM glaubt eine in den Wurzeln
"christlich-soziale" Partei SO MENSCHENVERACHTEND mit uns Arbeitsuchenden
umgehen zu dürfen??????

2.10.2006 um 0.20 Uhr - von anonym - antwort
weil sie sich an das große vorbild hält, das im parlamentsklub hängt? bzw, diese christlich-irgendwas-wurzeln scheinen schon lange nicht mehr existent

2.10.2006 um 12.39 Uhr - von C.S.
Vor der Wahl waren die Arbeitslosen / Schulungsteilnehmer ein grosses Thema. Mal sehen, wie viele nach der Wahl noch danach krähn werden, weils dann von den grossen Parteien niemanden mehr zu interessieren braucht. Aber erst mal abwarten und sehen was die neuen zu wegn bringen.

30.09.2006 um 15.58 Uhr - von Leserin - Hallo, ich bin eine interessierte Mitleserin


Hallo, ich bin eine interessierte Mitleserin, schade finde ich nur die unübersichtliche Form des Forums/Gästebuch.
Da sich hier doch schon gute und hilfreiche Diskussionen entwickeln, wäre ein übersichtlichers Forum eine gute Sache, damit man auch gezielt nach Beiträgen suchen könnte.
vielleicht wäre dies eine Anregung zum überlegen.
Ansonsten finde ich Ihre Seite sehr gut und informativ.

29.09.2006 um 9.59 Uhr - von A.B. - heute habe ich etwas sehr erfreuliches zu berichten:


Liebes Soned Team und an alle Arbeitslose.....

ich habe heute den Bescheid über meine Berufung betreffend der Einstellung des Bezuges während meines Inlandurlaubes bekommen. Ich bin HOCH erfreut, recht bekommen zu haben und daher die 14 Tage nachträglich ausbezahlt bekomme! Im Bescheid ist sogar vermerkt (Rechtsmittelbelehrung): "Der Urlaub im Inland alleine bewirkt weder den Wegfall einer der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Notstandshilfe, noch ein Ruhen der Leistung". Jetzt frage ich mich, wie kommt meine minderbemittelte Betreuerin dazu, Felsenfest zu behaupten auch ein Urlaub im Inland wird gesperrt! Es wäre wohl notwendiger für gewisse AMS Berater in Schulungen zu investieren, als uns Arbeitslose permanent in unnötige Zwangsschulungen zu schicken!! Ich kann es gar nicht glauben., denn irgendwie hatte ich das Geld schon abgeschrieben! Wie auch immer, mein Eintrag soll alle ermuntern wenn nötig einen Einspruch auf jeden Fall zu machen. Nut´z nichts - Schad´s nicht´s!!!

Vielen Dank an das Team für die Unterstützung, das hat mich wieder etwas stärker gemacht! :-)

28.09.2006 um 14.28 Uhr - von Ed. - Ich halte sicher nicht meinen Mund


Hallo!

Ich habe gerade mich auf der HP umgesehen, und muss dazu einfach Stellung nehmen und meine Erfahrungen mit dem AMS berichten:

Ich bin 22 Jahre und habe 1 Tochter im Kindergartenalter. Aufgrund Übersiedelung musste ich meinen alten Job als Rechtsanwaltsassistentin aufgeben. Somit stehe ich seit 1.1 dJ in der Arbeitslosigkeit.

Ich habe schon einmal eine Erfahrung mit dem AMS gemacht. Das AMS in Amstetten ist relativ freundlich und bemüht. Aber das AMS Baden, dass spricht schon Bände. Ich habe im August gearbeitet wurde aber gekündigt mit dem Argument-- zu teuer, und somit wieder arbeitslos.

Ich wurde jetzt in einen Kurs gesteckt. Für WIEDEREINSTEIGERINNEN. Da wird sogar Familienmanagement gelehrt, wie man halt die Kinderbetreuung mit dem Kurs vereinbart. Für was bitte, ich brauch das nicht.

Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, spreche fließend Englisch und habe Grundkenntnisse in einer Ostsprache. Bin trotzdem lt Reden meiner AMS Betreuuerin leider nicht besonders gut vermittelbar. Der Grund ist, ich habe ein Kind. ABER: wie kann das sein, ich habe in der Karenz, (6 mon. alter Säugling) gearbeitet, ich brauche keinen Kurs wo man von der picke auf Englisch lernt und die Höhe ist: heute war die erste EDV Stunde und uns wurde gezeigt wie man im Paint Programm einen Kürbis zeichnet. Was soll das??? Ich habe dazwischen Bewerbungen geschrieben und Internet gesurft.

Sämtliche Beschwerden bei der Betreuerin, dann bei der Abteilungsleiterin und zum Schluss beim zuständigen Geschäftsführer brachten kein Ergebnis. Ich komme leider aus diesem Kurs nicht raus. Ich wurde nicht einmal gefragt, ob ich diesen Kurs machen will und ob er mir für meine weitere berufliche Laufbahn nützt.

Man bekommt nur schnippische Antworten: Wir haben sie nicht zu fragen, das AMS entscheidet was sie brauchen und was nicht, oder sein´s froh dass sie überhaupt was zu tun haben, wenn´s schon nicht arbeiten wollen.
Wenn wir sie vom Kurs abmelden, dann werden ihre Bezüge gestriche usw. Ich habe die Abteilungsleiterin daraufhin auf die unfreundliche, depressive & frustrierte Art ihrer Mitarbeiter angesprochen aber dann heißt nur, wir haben zu wenig Personal für soviele Erwerbslose. Dann sollens halt jemanden einstellen. Und ihren jetzigen Mitarbeiter Kurse bezahlen, wie man mit Leuten umgeht sowie die Rhetorik auf den neuesten Stand bringen. Man wird behandelt wie ein Ausssätziger.

Ich bekomme keinen für mich passenden Kurs zB vom WIFI da sowas lt reden meiner Betreuerin nicht bezahlt wird (das macht das AMS Baden nicht), obwohl ich in Amstetten andere Erfahrungen gemacht habe. Da wurd mir jeder Kurs bezahlt, den ich wollte.

Bitte, wie soll ich das verstehen, ich habe mein ganzes junges Leben lang nur gearbeitet, mit sämtlichen Gelegenheitsjobs sowie \"Trottelarbeit\" herumgeschlagen bis ich endlich meinen Assistenzposten bekommen habe. Also mir kann keiner vorwerfen, ich sei nicht willig zu arbeiten.

Leider bin ich mit meinem Latein am Ende, ich will diesen Kurs einfach nicht machen, da er mir 1. überhaupt nichts bringt-- für meine berufliche Laufbahn, 2. in diesem Kurs sitzen Frauen, die keine Ahnung von irgendetwas haben und 3. diese Unfreundlichkeit der Kursleiterinnen.

Mir wird in diesem Kurs nicht einmal gestattet, 30 min früher zu gehen, um mein kind pünktlich vom kindergarten abholen zu können. Da ich mir die Verpflegung und die Betreuung sonst selbst zahlen kann.

Ich bekomm momentan Notstandshilfe, und das nicht viel und dann kann ich auch noch 140 EUR im Monat an den KiGa zahlen, nur damit meine Tochter betreut wird. Vom AMS bekommt man nichts.

Das ist leider unser AMS, außerdem stehen jetzt noch die Wahlen an, da muss die Arbeitslosenrate gesenkt werden.

Ich finde es nur frech, dass man nicht einmal mehr gefragt wird, ob man diesen Kurs überhaupt machen will und ob dieser sinnvoll für einen ist.

Man wird nur angeschnautzt, herablassend behandelt und angeschrien..... Ich habe mir einmal eine Bemerkung erlaubt (beim AMS): Wenn sich die Betreuer nicht im Griff haben dann sollens doch kündigen und sich einen anderen Job suchen. Daraufhin wurde ich von meiner Betreuerin aus dem Amt verwiesen.

Zum Schluss: Ich halte sicher nicht meinen Mund, ich bin über meine Rechte aufgeklärt und werde bis zum Schluss kämpfen um aus diesem Kurs heil und ohne finanzielle Verluste raus zu kommen. Ich werde alles ausschöpfen was nur nötig ist.

Ich möchte noch einige Sachen ergänzen.

1.) Ich bekam mitte Sept. ein Stellenangebot vom AMS. Darin wurde eine
Reisebüromitarbeiterin gesucht. Ich dachte mir, hört sich gut an. Bis ich mir
dann dieses Schreiben genauer durchgelesen habe, kam ich dann darauf, dass
Trenkwalder diese Stelle vermittelt und nicht das AMS. Ich bin dann nach Wr.
Neudorf zum Trenkwalder gefahren und es hat sich herausgestellt, dass die Fa
Trenkwalder Leute sucht und diese Stelle schon seit einiger Zeit vergeben ist
und ich sowieso keine Chancen darauf gehabt hätte. Mir fehlt die
Berufserfahrung.

2.) Bei meiner Beschwerde bei der Abteilungsleiterin brachte wie schon
geschrieben auch nicht viel. Aber wie ich sie auf das Thema Kurs ansprach
sagte sie mir: Sie brauchen dem Arbeitgeber, wo sie sich gerade vorstellen
NICHT zu sagen, dass sie sich in diesem Berufsfindungskurs befinden. Sie sind
arbeitslos und daheim.
Ich bin der Typ Mensch, der sich nichts gefallen lässt und habe ihr gleich mit
folgenden Worten zurück gekontert: Na das ist ja eine super Basis für einen
eventuellen Einstieg in dieses Unternehmen. Ich muss meinen eventuellen
Dienstgeber gleich belügen. Toller Beginn, der auf einer Lüge basiert. Ich
wurde dann nur schief und kommentarlos angeschaut.

3.) Meine Betreuerin war (so denke ich) ca 3 Wochen nicht da. Eventuelle
Fragen meinerseits konnte ich daher nicht an diese richten. Auch die
Terminvergabe ist sehr extrem. Bis Anfang Nov. bekomme ich keinen Termin bei
ihr.

Ich werde noch mein Kursprogramm suchen, und dir die "wichtigsten Punkte"
herausfiltern. Damit du dir ein Bild über sogenannte Wiedereinsteigerkurse
machen kannst und was mir zugemutet wird. Ich wurde über meine Defizite nicht
aufgeklärt und eine Aufforderung, diesen Kurs zu besuchen, bekam ich auch
nicht, von wem denn, wenn die Betreuerin auf Urlaub war.

Antwort:
Sie dürfen nicht erwarten, dass sie nach berechtigtem Einwand aus dem Kurs genommen werden. Im Gegenteil, bei Weigerung gibts eine vorläufige "rechtswidrige" Bezugssperre! gegen diesen Bescheid können sie dann berufen!
Falls sie dagegen angehen sind die Aussichten auf Erfolg sehr gross!

Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite
aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese
Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Wenn das nicht der Fall war, unbedingt in Berufung gehen.
Die Begründung die schon des öfteren erfolgreich war lautet:

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht
eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

Wenn es sich darüber hinaus um einen Coaching-Kurs handelt, darf eine Weigerung nicht mit §10 sanktioniert werden! Siehe: Coaching keine Massnahme!

27.09.2006 um 13.32 Uhr - von Su. - Notstandhilfe nach der (Baby-)Karenz?


Grüß Euch, kennt sich jemand aus, wie der Arbeitslosenbezug bzw. die Notstandhilfe nach der (Baby-)Karenz berechnet wird?

Ist da die Bemessungsgrundlage das Karenzgeld von ? 435,90 (oder welche sonst? noch eine niedrigere Bemessungsgrundlage) - normal heißt es doch, die Beitragsgrundlage aus dem vorletzten bzw. letzten Jahr, die durch ein aktives Dienstverhältnis erarbeitet wurde...

Kann mir da jemand Auskunft geben?

Antwort von AMS-Mitarbeiter
Nein, es ist nicht das Karenzgeld sondern die Bemessungsgrundlage wird aus
dem letztem Jahr im Dienstverhältnis herangezogen.

27.09.2006 um 23.36 Uhr - von I. - @ AMS-Mitarbeiter
Das kann aber nicht ganz stimmen, eine Freundin von mir, die vor der Karenz beim Hofer gearbeitet hat, und dort an die 17.000 Schilling Lohn bekam, hatte dann als Arbeitslosengeld/Notstandshilfe das Minimum (18 Euro oder wieviel das Minimum pro Tag ist...)
(ebenso hatte sie keinen gutverdienenden Mann oder sonstiges, alleinstehend...)
Wie geht das zusammen?
Oder wird den Leuten einfach das Minimum berechnet, egal wieviel sie eigentlich bekommen müssten, und gehofft dass sie sich nicht auskennen und nachfragen warum so wenig??

29.09.2006 um 20.27 Uhr von AMS-Mitarbeiter
Ich bin vom Arbeitslosengeldbezug ausgegangen. Wenn sie aber Notstandhilfe
hat, dann gibts eine Partneranrechnung, das wäre die Erklärung. Nein, die
AMS-Bediensteten haben keine Möglichkeit einen Bezug falsch zu rechnen. Das
macht die Maschine vollautomatisch augrund der Hauptverbandsdaten ohne jede
Eingriffsmöglichkeit seitens des Berechners.

27.09.2006 um 6.37 Uhr - M.M. - Job transfair - sowas habe ich in meinen ganzen leben noch nie erlebt!


Ich bin nun schon seit 1 woche und 3 tagen bei Job transfair! Mittlerweile bin ich resigniert und nur noch wütend und traurig zugleich - ok die erste woche war in der lernwerkstatt - sollte LL, BW usw neu verfasst und in die datenbank gestellt werden - nur meiner nicht! kein betreuer hatte zeit dafür - ich bekam zu hören in der linken wienzeile ich war nicht da, bis hin zu das es nicht ihre aufgabe ist usw. Ok am montag war der erste Tag bei der Zentrale - morgens kurze Morgenrunde und aufrufen wer da ist - danach jobsuche! und nun kommt es! ca 50 leute auf kleinstem raum eingepfercht - raucherkammerl überfüllt knapp 5-8 m2 1 AMS liste vom 18 - zwei pinwände mit einigen stellenanzeigen von anfang august! 2 pc zimmer mit jeweils ca 8 PC`s wohlgemerkt das von den 8 pcs nur die hälfte funktioniert bzw sowas von veraltet und verdreckt ist das man echt angst haben muß sich was einzufangen - den ganzen tag wie ein kaninchen eingesperrt auf kleinstem raum - den den stockwerk darf m!
an nicht verlassen!! die Berater die eigentlich helfen sollten sind - nur ca 3-4 da eh überlastet und kaum hilfe!! ich fühle mich veräppelt den um jeden pc muß man echt kämpfen - einige sitzen den ganzen tag und schauen sexseiten, versandkataloge und zeitungen durch - bewerbungen und LL kann man also nicht mal machen - anrufe zu firmen und ausdrucke in farbe - das geht nur beim berater! - ich kann nicht mehr und will es nicht mehr!! ich werde seelisch kaputt- und es hindert mich echt in meiner jobsuche anstatt zu helfen!! bin noch in probemonat und sowas von unzufrieden - ich weiß echt nicht wie ich den heutigen tag dort überstehen werde! - was kann ich tun? ich kann sehr wohl aktivitäten zur jobsuche sehrwohl gemerkt von zuhause aus nach \"dienstschluss\" vorweisen und das ich echt auf jobsuche bin - aber sowas wie dort habe ich in meinen ganzen leben noch nie erlebt! bitte um hilfe bzw infos was ich tun kann - bin schon sehr verzweifelt! Danke lg Manuela

Antwort:
Eintrag von 26.09.2006 um 20.24 Uhr durchlesen! Job transfair ist unzumutbar!
Ausserdem können sie In der Probezeit ohne Bezugssperre kündigen!
Informieren sie uns über die nächsten Schritte! Alles Gute!

26.09.2006 um 20.24 Uhr - Keine Sperre mehr bei Weigerung der Teilnahme an gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassern! Trendwerk, Itworks und Job-Transfair etc. nur mehr freiwillig!


Grosser Erfolg von ArbeitslosensprecherIn!
und seinen zusammengeschlossenen Initiativen/Vereine!

Die Geschäftstellen des Arbeitsmarktservice Wien wurden nach entsprechenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes angewiesen, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen.

Dr. Hans-Paul Nosko
Arbeitsmarktservice Wien
26.09.2006

Ein AMS Rundschreiben hat zum Inhalt, dass ab sofort die Überlasser
Trendwerk, Itworks und Job-Transfair
als unzumutbar gelten und niemand mehr unter Sanktionen gestellt werden darf, der die Beschäftigung verweigert.
Hingehen zum Kontrolltermin muss man aber weiterhin, doch kann man sich nachher frei entscheiden?

Ps.: Diese Entscheidung - gilt für Wien - auch in den Bundesländern bekannt machen!

27.09.2006 um19.16 Uhr von C.S.
Da gratuliere ich doch mal!!! Ein kleiner Schritt hin in die richtige Richtung. Wäre toll, wenn ihr es noch schafft das selbe bei den Deppenkursen zu erreichen. *hoff*

Antwort:
Der Aufruf zum Widerstand und die rechtliche Aufklärung der Arbeitslosen führte zu "erfolgreiche" Berufungen und ermutigte zu hoher Beteiligung . Das zwang das AMS in diesen Fällen die Sanktionen einzustellen.
Die Gratulation! Leite ich an alle weiter, die sich dagegen gewehrt haben. Nur so war der Erfolg möglich!
Gemeinsam können wir uns helfen!

27.09.2006 um 22.01 Uhr von Notstandhilfebezieher
Erstmal Gratulation !!!!
Frage: Gibt es dazu rechtsgültiges Dokument zum downloaden usw. für Vorlage beim AMS-Berater ?

Antwort:
Die Geschäftstellen des Arbeitsmarktservice Wien wurden nach entsprechenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes angewiesen, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen.

Diese Zeilen sind vom AMS-Pressesprecher
Dr. Hans-Paul Nosko
Diese kopieren und dem(r) BeraterIn vorlegen dürfte reichen!

24.09.2006 um 19.58 Uhr - An ArbeitslosensprecherIn - Aus der Sicht eines Trainers!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit durchwegs großem Interesse verfolge ich schon seit einiger Zeit die Aktivitäten Ihres Vereins.
Ich möchte Ihnen mit diesem Mail nicht nur meinen Respekt vor Ihrer engagierten Arbeit zum Ausdruck bringen, sondern auch von "der anderen Seite" berichten.
Die Aussagen und Stellungnahmen derjenigen, die mit den Menschen arbeiten, die Sie vertreten, kommen meines Erachtens vielleicht doch ein wenig zu kurz in Ihren Artikeln.
Was ich mit "der anderen Seite" meine (die, genauer betrachtet, nicht so weit von Ihren Anliegen abweicht), ist die Seite der TrainerInnen in AMS Maßnahmen.
Ich arbeite seit einem Jahr in AMS Maßnahmen, vorwiegend im Bereich Persönlichkeits- bzw. Bewerbungstrainings.


Nun sehen Sie: ich war selbst schon in der Situation, Arbeitslosigkeit erleben zu müssen.
Und ich weiß auch um das erniedrigende Gefühl, von einem AMS Berater mit der etwas unglücklichen Formulierung "damit`s was dazulernen und net nur daham herumsitzen" zu einer Kursmaßnahme ""eingeladen"" zu werden.
Und glauben Sie mir: ich habe mich alles andere als eingeladen und wohl gefühlt. Und ich kann mich auch noch sehr gut an die Gefühle von Hoffnungslosigkeit und Existenzangst erinnern, wenn ich (wieder einmal) eine Ablehnung nach der x-ten Bewerbung erhielt.
Vielleicht waren es die persönlichen Erfahrungen, die mich unter anderem dazu gebracht haben, heute als Trainer für AMS Maßnahmen tätig zu sein.

Es ist auch gar nicht mehr so wichtig für mich, weshalb ich diesen Schritt getan habe.
Viel wichtiger ist, dass ich täglich spüre, wie sehr ich mich auf meine TeilnehmerInnen freue- und wie viel an positivem Feedback ich für den Einsatz erhalte, den ich gebe.
Ich habe mir fest vorgenommen, mein Statement ohne Pathos und Sentimentalität zu formulieren, aber es fällt mir-zugegeben- doch etwas schwer.
Denn Fakt ist: ich mag meinen Job verdammt gerne. Ich mag es, meinen TeilnehmerInnen spontan und authentisch zu begegnen und ihre Fähigkeiten und Stärken herauszufordern- sie wieder spüren zu lassen, dass sie eben diese besitzen (auch- oder gerade weil die meisten nach längerer Arbeitslosigkeit nicht mehr daran glauben).

Mittlerweile fast täglich, oder zumindest wöchentlich reisserische Artikel, auf oftmals tiefstem Niveau in Medien lesen zu müssen, die nur dazu dienen, gegen AMS Maßnahmen zu hetzen, macht mich persönlich betroffen.
Und genau das war auch unter anderem mein Antrieb, dieses Mail an Sie zu schreiben. Beinahe müsste man denken, dass es ausschließlich AMS Maßnahmen gibt, deren TrainerInnen sich faktisch zu Tode langweilen und ihre TeilnehmerInnen mit "Mensch - ärgere- Dich-nicht" Spielen zu beschäftigen.
Leider gehören auch diese Erfahrungen von ehemaligen Teilnehmern zur Realität- das ist unbestritten ein Faktum.
Dass allerdings ein nicht unerheblicher Teil von TrainerInnen mit großem Engagement und unter durchwegs sehr schwierigen Bedingungen an den individuellen Problemstellungen der TeilnehmerInnen arbeitet- und dass gerade diese Berufsgruppe extrem vom "Burn out" betroffen ist, wird selten bis gar nicht erwähnt.
Die Bedingungen, unter denen TrainerInnen Kurse abhalten (müssen), sind häufig auch für diese entwürdigend.
Abgesehen von der Tatsache, dass der Stundensatz / bzw. das Monatsgehalt gemessen an den immer höher werdenenden Anforderungen (auch seitens AMS) immer geringer wird; muss auch noch berücksichtigt werden, dass unsere KundInnen /TeilnehmerInnen zu einem hohen Prozentsatz mit spezifischen Problemen kommen.
TeilnehmerInnen, die bewaffnet (Schlagringe, Messer...) oder alkoholisiert in den Kurs kommen, sind leider keine Ausnahme, sondern vielmehr die Regel.
Dazu kommt noch, dass die Rolle des Trainers / der Trainerin sich immer mehr verschiebt, bzw. eine Veränderung des Rollenbildes eingetreten ist.
Schon lange geht es nicht mehr ausschließlich um die Unterstützung bei der Arbeitssuche; sondern häufig auch um die Suche nach Therapieplätzen; Unterstützung bei behördlichen Problemen und schlichtweg die Präsenz (Ansprechpartner) in psycho-sozialen Krisen.

Ich sehe den Anspruch an mich selbst in erster Linie darin; zu bestärken- aufzurichten und Menschen ein Stück des Weges zu begleiten. Der Focus liegt natürlich darauf, Unterstützung bei der Arbeitssuche anzubieten und weiterführende Fähigkeiten auf dem Weg dahin zu vermitteln.
Das sollte auch der Schwerpunkt sein- und bleiben.

Ich sehe meine Arbeit als ein Bindeglied zwischen einem Stück Sozialarbeit und der Vermittlung von Wissen.
So sehr Sie also (durchaus mit Recht!) gegen die zwangsweise Vermittlung in AMS Maßnahmen vorgehen wollen, so sehr bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wir sehr oft einen wichtigen Beitrag leisten, um manche aus dem Tal der Resignation und Verzweiflung herauszuholen.
Monatelange Arbeitslosigkeit zieht an niemandem spurlos vorüber!

Mir ist sehr wichtig, dass die einseitige Berichterstattung und die sehr polarisierenden Debatten ein Ende finden.
Viel wichtiger wäre- meiner Meinung nach, dass endlich ein funktionierendes Qualitätsmanagement in AMS Maßnahmen eingeführt wird.
Qualität zugunsten der TeilnehmerInnen- und zugunsten derer, die an der "Front" arbeiten.
Die derzeitigen Diskussionen verfolge ich mit Sorge:
es scheint, als würde alles darauf hinauslaufen, dass künftig nur noch AkdademikerInnen für fähig erklärt werden, im Trainingsbereich zu arbeiten. Und ich denke, alleine der Abschluss eines Psychologie- oder Pädagogikstudiums kann kein Qualitätskriterium sein.
Viel wichtiger erscheinen mir Eigenschaften wie Empathie, Wertschätzung und Respekt, als Voraussetzung für TrainerInnen, mit Menschen zu arbeiten.
Ein positiv geprägtes Menschenbild - mit anderen Worten.
Die Schwierigkeit, solche "soft skills" zu testen, ist mir bekannt.
Aber genau diesen Anspruch an TrainerInnen hätte ich als Teilnehmer einer AMS Maßnahme.
Unabdingbar ist für mich auch, dass ich als Trainer selbst einen entsprechenden Anspruch an mich und meine Arbeit stelle.
Solange es Trainer gibt, die ihren Job als "Beschäftigungstherapie" ansehen und ihre Kunden als "niederschwelliges Klientel" wahrnehmen, bleibt der schale Beigeschmack sämtlicher Maßnahmen.

Auf der anderen Seite ist die Jagd nach Vermittlungsquoten problematisch.
Ich sehe AMS Maßnahmen irgendwann darin münden, dass TrainerInnen nur noch nach Erfolgsquoten bezahlt werden.
Was dann passiert... - schlußendlich auf dem Rücken der TeilnehmerInnen, aber auch der Trainer... - kann sich wohl jeder ausmalen.

Insofern- und weil ich weiß, dass viele der TeilnehmerInnen oft mit schwierigen persönlichen Lebenssituationen konfrontiert sind, die unter anderem eine Arbeitsaufnahme verhindern- sollte das Ziel eigentlich lauten:
Mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen Know how (Wissen) zu vermitteln - und zusätzlich bei Bedarf, Unterstützung in Form von psychosozialer Beratung zu geben.

Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass auch die AMS BeraterInnen zu denen gehören, die hier teilweise gegen Windmühlen kämpfen.
So sehr ich manche Aufregung um unangebrachte und geringschätzige Aussagen von BeraterInnen, verstehe - und manches Verhalten auch für unentschuldbar halte:
ich kenne einige BeraterInnen, die aufgrund der problematischen politischen Haltung in Bezug auf Arbeitslosigkeit, resigniert haben.
Nur zu verständlich, wie ich meine.
In der Regel haben BeraterInnen selbst sehr selten wirkliche Veränderungsmöglichkeiten.

Wenn Sie also Bewusstseinsbildung und Veränderung erreichen wollen, dann müssen alle ins Boot geholt werden, die mit dem Thema Arbeitslosigkeit konfrontiert sind.
Die Pflege von Feindbildern gehört jedenfalls nicht zu den Mitteln, um dies zu erreichen.

Ich wünsche allen eine gute Zeit und alles Gute!

Antwort: - von Christian Moser -
Hallo TrainerIn!

Durch ihre Zeilen glaube ich ihnen gerne, daß sie den Menschen helfen
wollen! Und ich weiß auch das es Menschen gibt, die von diesen Kursen
profitieren.

Was ich aber auch bei ihnen feststelle ist, daß von eurer Seite ob Trainer
oder AMS-BeraterIn der exorbitante Unterschied zwischen
ZWANG und FREIWILLIGKEIT
nicht wahrgenommen wird.
(Für mich unerklärlich. Zumindest Trainer müßten geringe Grundkenntnisse der
Psychologie mitbringen um, über die Gründe die den Unterschied zwischen
motivieren und demotivieren ausmachen, bescheid zu wissen!)

Bei Freiwilligkeit kommt es zu den, von ihnen beschriebenen Gegebenheiten
und Verhalten. Ich bin überzeugt, daß Kurse auch über Freiwilligkeit
gefüllt werden können.

Unter ZWANG führen diese Kurse zu Demütigung, Erniedrigung,
Entmündigung,..........,........,.etc.
Eine zwanghafte Behandlung (Therapie) der tieferen/intimen Probleme des
Menschen läßt Assoziationen zu autoritären-faschistischen Umgangsformen zu. - Das war Alltag im Nationalsozialismus!

Eigene Erfahrung! Ich habe bei ca. 10 Kurszuweisungen zu zählen aufgehört!
Ich mußte den Trainern, - darunter auch primitive Personen - Leute die zum
Beispiel den Trainerjob annehmen "sollten". -, vom Mund reden.
Jeden Unsinn übernehmen, der sich des öfteren von Trainer zu Trainer ins
Gegenteil gewandelt hatte. - Unterschiedliche Einstellung der Trainer. -
ansonsten Bezugssperre - Existenzvernichtung.
Gleichzustellen mit Verbot des Menschenrechts der freien Meinungsäußerung.
Mir wurde aus diesem Grund der Bezug gesperrt. Leider hatte ich das Pech,
nach Genehmigung der Verfahrenshilfe, daß mein Pflichtanwalt die
Eingabefrist versäumte und deshalb die Beschwerde vom VwGH. abgewiesen
wurde.

Hier geht es also nicht nur um ein Feindbild, sonder des öfteren um
tatsächliche Feindschaft!
- Da AMS Bearbeiter und Trainer die Handlanger der Regierung sind und die
feindselige asoziale Politik umsetzen, dürfen sie sich nicht über persönliche Aversionen wundern.
Mitverantwortung.
Scheint anscheinend geschichtlich bedingt zu sein, dass Befehlsempfänger
frei von Schuld sind -
Die Kurse sind mitverantwortlich für die Zerstörung des Selbstwertgefühls
vieler Menschen. Einige setzen sich sogar mit Beendigung des eigenen Lebens auseinander um diesen Wahnsinn zu entkommen.

Wenn sie also das tiefe Niveau der Medienartikeln ansprechen so sind das nur
adäquate Reaktionen/Wiedergaben! Ich bin froh, daß die Öffentlichkeit endlich über die Menschenverachtung die hier passieren informiert wird. - Ein Erfolg unserer Bewegung!

Soll das ein Trost sein, daß viele AMS-Bearbeiter, aufgrund der problematischen politischen Haltung in Bezug auf Arbeitslosigkeit resigniert haben, sich damit nicht mehr auseinandersetzen und uns deswegen diese Behandlung, die mir nur durch eine Feindbild -Argumentation legitimiert zu sein scheint, zuteil werden lassen. Diese auch rechtswidrig umsetzen.
Nach dem Motto: Bei der unteren sozialen Schicht kann man ruhigen Gewissens
den Rechtsstaat mit Füßen treten! - oder ist das nur eure Ausrede zur
Gewissensberuhigung!!

Die von ihnen angesprochene Jagd nach Vermittlungsquoten haben wir ja
teilweise schon. (bei begletender Vermittlungsarbeit)
Aufsuchende Vermittlung "Phönix" in der wir ArbeitslosensprecherIn,
"mit dem Verbot der Bezugssperre hin zur Freiwilligkeit", einen weiteren
Erfolg verzeichnen konnten. Was nicht heißt: "sind vom Erdboden verschwunden".
Ich weiss nicht ob das AMS darüber aufklärt.
Bei Weigerungen gibts die vorläufige "rechtswidrige" Sperre.

Was ihr weniger werdendes/niedriges Gehalt betrifft, so ziehe nicht nur ich
daraus den Schluß, daß auch für eure Auftraggeber Politik/AMS der Wert dieser
Zwangsmaßnahmen und der verbundenen Trainertätigkeiten ein sehr geringer
ist. Um die Statistik zu manipulieren und die Arbeitslosen zu disziplinieren
brauchts keine Qualität!

Verändertes Rollenbild:
Statt Arbeit Therapieplätze vermitteln.
Einerseits wird psychischer Terror ausgeübt und gleichzeitig wundert man
sich über Sucht und Gewalt. Diese Politik im speziellen die Arbeitsmarktpolitik führt zwangsweise zu psycho-sozialen Krisen!
Viele Arbeitslose fühlen sich angegriffen und zur Notwehr berechtigt.
(Anmerkung: wir/ich distanzieren uns entschieden von Gewalt - kommt
überhaupt nicht in Frage! Wenn es zu Ausschreitungen kommt, so habt ihr das
in vielen Fällen selbst mit zu verantworten! meine Meinung!)

Sie apellieren in die falsche Richtung. Um erfolgreich gegen Burn Out
Syndrom zu intervenieren müssen sie sich an die andere Seite ("eure Seite"?)
wenden.

Wir laden sie und ihresgleichen gerne in unser Boot ein um eine freiwillige
effiziente Arbeitslosenpolitik zu fordern und umzusetzen. Für euch ist
genügend Platz in unserem Boot. Auch wäre es unsere Verantwortung die Geldmittel nicht beim Fenster rauszuwerfen oder nahestehende Vereine/Firmen mit XX Millionen zu versorgen, sonder für die tatsächliche Hilfe der arbeitslosen Menscheln zu verwenden.
Und ich glaube wir sind einer Meinung, wenn wir feststellen, daß mit diesen
Kursen keine Arbeitsplätze erzeugt werden, abgesehen von euren!

Wir wünschen uns auch eine gute Zeit, leider ist das bei den meisten
Arbeitslosen zum Gegensatz wie es die feindbildliche Bezeichnung
"Hängematte"suggerieren möchte, nicht der Fall!

Ich wünsche ihnen Arbeitsmöglichkeiten bei denen ihnen alle Kursteilnehmer
dankbar sein werden. Dann sind wir dort, wo diese Kurse angesiedelt gehören, bei der Freiwilligkeit! Unser Kampf gilt auch ihren/euren positiven Arbeitsbedingungen. (Machen sie mit!)

schöne Grüße und alles Gute
Christian Moser

Ps.: Die Härte dieser Zeilen stützt sich auf die Behandlung die vielen von uns widerfährt und ist nicht durch sie persönlich motiviert.
Der Versuch Zwang freundlich umzusetzen, was viele Trainer sind, wird zum Hohn!

21.17 Uhr von C.B.
Lieber Trainer:
wäre es keine Zwangszuweisung durch AMS würde Sie niemand brauchen. Keiner kommt freiwillig wegen ihren angeblichen Fähigkeiten.
Sie vergessen immer den Zwang. mfg

25.09.2006 um 16.43 Ein Arbeitsloser
Sehr geehrter Trainer!
Gleich mal vorweg: was arbeitslose brauchen sind Jobs mit fairen Bedingungen und einer fairen Entlohnung. Anstatt einer Lohndumpingpolitik mit billigen ausländischen Arbeitskräften und einer Zerstörung der Löhne und der sozialen Errungenschaften! Heute zeigen uns sogar Spitzenpolitiker ungeniert vor das sie sich billiger ausländischer Arbeitkräfte bedienen! (Thema der letzten Tage: Pflegehilfe/ Altenbetreuung) Na klar wenn man so wenig verdient wie unsere Spitzenpolitiker, kann man es sich ja auch nicht leisten einen Österreicher gerecht zu entlohnen. Es drängt sich einem das Gefühl auf, das man obwohl man genau wusste wie sich die Situation entwickeln würde einfach solange abwartet, bis es keine andere Möglichkeit mehr gibt und man illegale legalisieren muss und somit die Möglichkeit hat das soziale System weiter zerstören zu können und die Lohndumpingpolitik weiter voran zu treiben.
Es gäbe hier noch viele Beispiele die man anfügen könnte, wie z.B. Firmen die über AMS bis zu 20 Leute suchen. Beim Vorstellungsgespräch wird einem dann mitgeteilt man solle zu einem \"Schnuppertag\" vorbeikommen (welche ohne Entgeld erfolgen). Nachdem man ja arbeitswillig ist erklärt man sich (fast freiwillig) dazu bereit. In den Gesprächen mit Arbeitskollegen an jenem \"Schnuppertag\" stellte sich heraus, das hier einige sogar 4-5 Tage gratis arbeiteten! Nur eingestellt hat man sie trotzdem nicht... mal nachrechnen: 20 Arbeitslose arbeiten je 2-3 Tage im Schnitt gratis... ein schönes Körberlgeld für die Unternehmen.

Solche Zustände sind der ganz normale Alltag eines Arbeitssuchenden heute und wenn man frustriert und verärgert wird, darf man zu einem \"Kurs\" erscheinen wo sogenannte Trainer versuchen alles schön zu reden und einem vielleicht noch erklären das man eine Therapie benötigt! Danke ganz herzlichst für eure Weitsicht!

Die x Millionen die rausgeworfen werden um immer mehr Kurse und SOBs ins Leben zu rufen entwickeln sich zu einem tollen Wirtschaftszweig auf Kosten der sozial schwächsten... begleitet von Rufmord (wie arbeitsfaul) und explosion der Arbeitslosen.
Zum besseren Verständnis:
Ich bekam eine Kleine Zeitung aus dem Jahr 1955 in die Hand und war natürlich neugierig und begann sie durchzublättern; aus Seite 4 fand ich einen Artikel
230 000 Arbeitslose... beschönigt hat man damals sicher genau so wie heute, anzufügen sei noch das Österreich damals 7 Millionen Einwohner hatte und heute sind es 8 Millionen...

Gebt den Arbeitslosen faire Jobs mit fairer Entlohnung, menschliche Arbeitsbedingungen und vielleicht sogar mal eine Anerkennung wen die erbrachte Leistung gut war und ihr bekommt dafür integrierte Mitglieder in der Gesellschaft.
... ganz ohne Therapien und (gängel) Kurse mit viel Schönrederei.
LG ein Arbeitsloser

26.09.2006 um 9.11 Uhr - von C.S. - An den Trainer...
Die Realität sieht anders aus, ganz anders. Beim AMS gibt es keine unglücklichen Formulierungen, sondern zumeist offene, unverholene Drohungen: Mach das oder dein Geld ist weg. Eingeladen wird man zu solchen Kursen auch nicht, man wird dazu gezwungen sie zu besuchen, auch wenn das schreiben Oberflächlich, nach 20 Bier, und etwas gutem Willen auch als Einladung verstanden werden kann....

Von mir aus kann ein Trainer so sozial sein wie er will, aber, ich rechne den meisten Trainern nicht so viel kompetenz an um entscheiden zu können, ob jemand eine Therapie braucht oder nicht. Überhaupt empfinde ich Trainer als wenig Kompetent, wenn es darum geht, den betroffenen so zu helfen, wie sie es brauchen. Denn manchen Arbeitslosen zu helfen würde heissen, dem AMS Bescheid zu geben, und bekannt zu geben, das Person XYZA nicht in den Kurs passt, da keine Defizite bestehn.

Aber da ginge es ja um den Posten des Trainers. Das geht nicht, oder? Um ehrlich zu sein, würde ich einem Trainer auch nie meine pers. Probleme erzählen, weil dann die Gefahr besteht, dass das gesagte weiter ans AMS geht.

Es geht ja nicht mal um die Trainer bei so einer Sache. Bei diesen Zwangsvermittelten Deppenkursen. Sondern um die Massnahmen selber. Diese müssten einfach weg, oder, im besten Fall, auf Freiwilligkeit, und ich meine wirklicher Freiwilligkeit basieren. Nicht §x §y entweder sie gehn hin, die Tage gelten als Kontrollmeldungen, gehn sie nicht, ist das Geld weg. Vereiteln sie das Ziel der Massnahme, wie auch immer das gehn soll, ist das Geld weg. Reiner Zwang, der an den Nerven und an der psychischen Gesundheit zehrt.

Bei mir steht der nächste Termin auch schon an, die nächste Zwangsmassnahme, ein Bewerbungskurs. Das wäre der 7 Kurs innerhalb von 3 Jahren, den ich da besuchen darf, und das zum Ziel hat. Arbeit finden, sprich da hocken, und in Zeitungen blättern, oder an verdreckten PC Arbeitsplätzen sitzen, und da nach Jobs suchen, die es im Endeffekt gar nicht gibt.

Wie es mir dabei geht interessiert niemanden. Ich muss nur machen, alles andere ist Scheissegal. Den Trainern, dem AMS der ganzen Welt.

Das ich dabei Stück für Stück zugrunde gehe, spielt auch keine Rolle. Aber ich hole mir dieser Tage professionelle Hilfe, die ich inzwischen wirklich benötige, und werde dementsprechend wohl nicht an der Massnahme teilnehmen..... Denn meine Gesundheit ist mir wichtig, das Geld schon egal, da es für mich nur mehr ein Mittel ist, mich unter noch grösseren Zwang zu setzen. Ich bin schon krank, soll ich noch kränker werden, nur weil ich wieder mit so einem 0815 Deppenkurs bestraft werde?

So sieht die Realität für manche von uns aus....

26.09.2006 um 9.11 Uhr - Anonym - Arbeitsmarkt und Beschäftigung:
Österreich bekommt von der EU (ESF) 528 Millionen Euro zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dieses Geld wurde veschwendent mit Deppenkursen.

Zusammen mit nationalen Zuschüssen für den Zeitraum 2000 - 2006 Gesamt rund
1,163 MILLIARDEN Euro. Das meiste verschwendet in Deppenkursen (Bewerbungs- Qualifizierungsmaßnahmen) von B*, I* A* und andere ........ Millionen-Gewinne für B* Österreich.

Eigentlich sollte das Geld vom AMS für Arbeitslose zur Verfügung gestellt werden, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Die meisten betroffenen Arbeitslosen wissen, wie sinnlos dieses Geld verwendet wurde durch AMS. Qualifizierung in den meisten Kursen nicht möglich.

Jetzt fordern Buchinger und Leitl noch zusätzlich 40 Millionen Euro (Zib v. 25.9.06)
für Coaching-Berater für Arbeitslose. Dieser begleitenden Coaches bekommt ein (kopf) Prämiengeld in Höhe von 250 Euro für jeden vermittelten Arbeitslosen der 4 Wochen in Beschäftigung ist.
So die Gedankenspiele Verantwortlicher (ÖVP-AMS) in diesem Land.

Kein Wort über Schaffung neuer Arbeitsplätze,
Kein Wort über unnötige Kündigungswellen.

27.09.2006 um 8.05 von M.R. aus NÖ. "Deppenkurse"
Da hier immer wieder von Deppenkurse die Rede ist - welche Kurse werden angeboten und wie lange dauern sie? Wer hat auch gute Erfahrungen mit Kursen?
Danke, M.R.

16.22 Uhr von C.S.
Die Kursdauer ist von Kurs zu Kurs recht unterschiedlich. Manche dauern 8 Wochen a. 4 Stunden pro Tag, andere 8 bis 9 Wochen a 5/6 Stunden pro Tag.

Gute Erfahrungen hmm. bei den meisten Kursen handelt es sich eben um Bewerbungskurse. Das wird hier auch ständig bemängelt und kritisiert und beschimpft. Da das eben die Kurse sind, die einem vom Amt aufgedrückt werden.

Richtige Qualifizierungs Kurse kosten, und das AMS zahlt da nicht alles, auch wenns helfen könnte. Also helfen im Sinn von wirklichem Erwerb von umsetzbaren Qualifikationen.

Eine Übersicht aller, vom Arbeitsamt finanzierten, Kurse gibts in der AMS Kursdatenbank.

http://www.ams.or.at/neu/1761.htm

Die gelisteten Kurse sind da bunt vermischt. Teils qualifizierende Kurse, teils Deppenkurse. Der Unterschied was was ist, dürfte eigtl. recht offensichtlich sein.

Wenn du dir selber einen Kurs aussuchst, kann es aber trotzdem sein, das du erst in einem Orientierungskurs a. 2 Monate landest. Weil das angeblich, laut Berater beim Amt, eine Voraussetzung ist um abklären zu können, ob Person X überhaupt geeignet ist für einen solchen Kurs.

Das stellt dann wiederum, also nach ende eines Deppenkurses und dem übermitteln der Ergebnisse ans AMS, nicht, das der Kurs den du dir im Vorfeld, oder während der Massnahme ausgesucht hast, auch finanziert wird.

Über positive Kurse weis ich nichts zu berichten. Solche wurden mir noch nie angeboten oder finanziert.

24.09.2006 um 17.23 Uhr - von Sebastian G.- Bezugssperre


Bei ungerechtfertigter, ungesetzlicher, Bezugssperre hilft da vielleicht das Sozialamt aus. Mit einem Betrag den man zurückzahlen muss oder stimmt das nicht?

Antwort:
Das könnte regional verschieden sein, ist Ländersache. Viele werden wegen Arbeitsunwilligkeit nicht unterstützt!

Der RA ermutigte Arbeitslose, die von Sperren betroffen sind, generell, sich an das Sozialamt zu wenden, das laut §6 Sozialhilfegesetz in solchen Fällen Hilfe leisten müsste.

Einsetzen der Sozialhilfe laut § 6:
„Der Anspruch auf Sozialhilfe entsteht, sobald dem Sozialhilfeträger das Vorliegen einer Notlage bekannt wird“

Es geht nicht an, dass in Notlagen die Betroffenen erst wochenlang warten müssen, bis sie zu einer Aushilfe kommen und sich mit den Gepflogenheiten der verzögerten oder unter Anführung von Ausreden vorenthaltenen Hilfe abzufinden. Bei Nicht-Auszahlung ist der Weg der Beschwerde einzuschlagen.

Rechtsanspruch § 7
„Jeder Hilfebedürftige hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs. Die Zuerkennung hat durch Bescheid zu erfolgen.“
Schriftlichen Bescheid binnen 3 Tagen verlangen!

Wegen der Bezugssperre unbedingt in Berufung gehen!

23.09.2006 um 21.01 Uhr - von Iris - mit steuergeldern umsichschmeissen


Ich nehme derzeit an einer Orientierungs-Bewerbungsmaßnahme teil - kurz Deppenkurs.
jeder der Teilnehmer muß an einer Einzelberatung bei der Schuldnerberatung teilnehmen, die kassieren dann 40 Euro, wer nicht teilnimmt dem wird der Bezug gesperrt.
ich find das richtig toll, wie die mit steuergeldern umsichschmeissen und jeden Freund finanzieren - auf diese oder andere weise.

Frage - anonym
du meinst das Schuldnerberatungsteam das aus steuergeldern finanziert wird holt sich noch ein körpergeld mit arbeitslosen



22.09.2006 um 10.58 Uhr - von A.E. - Ich fühle mich vom AMS arglistig getäuscht


Liebe Arbeitslosensprecherin,
Sie sind meine letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit!
Ich fühle mich vom AMS Wien – Brigittenau arglistig getäuscht und um meine Notstandshilfe betrogen!

Nach 18 Jahren als Religionslehrerin wurde ich am 12. 7. 2004 nach einem Jahr Krankenstand (Burn out und Fibromyalgie) arbeitslos.
Das damals für mich zuständige AMS Hartberg/ Stmk "gewährte" mir erst Arbeitslosengeld und in weiterer Folge Notstandshilfe.
Als Schulungsmaßnahme absolvierte ich ein 6-wöchiges Bewerbungstraining, welches mir persönlich zwar viel, für die Beendigung meiner Arbeitslosigkeit aber nichts brachte.
Eine von mir eigenständig betriebene Bewerbung bei der EU wurde ebenso finanziell unterstützt, wie die Bewerbungen in der Region.
Weil alle meine Bemühungen, in der Oststeiermark Arbeit zu finden mit unzähligen Absagen endeten, beschloss ich im April 2006 mein Glück in Deutschland zu versuchen.
Mein langjähriger Freund hatte dort Arbeit und Wohnung gefunden, im Laufe des Jahres wollten wir heiraten.

Ich beantragte beim AMS Hartberg die Mitnahme meines Leistungsanspruches (27. 4. 06 – 26. 7. 06) nach E 303 ins Ausland.
Man machte mich darauf aufmerksam, dass ich alle meine Sozialleistungsansprüche verlieren würde, wenn ich nach Ablauf des 3-monatigen Aufenthaltes in Flensburg diese nicht wieder beim zuständigen AMS geltend machen würde.

Weil ich inzwischen nach Wien zu meiner Schwester gezogen war, fiel ich in den Zuständigkeitsbereich des AMS Wien – Brigittenau, Dresdner Straße 110
Also fuhr ich am 21. 7. 06 nach Wien und wurde am 25. 7. 06 dort vorstellig.
Mir wurde eine Terminkarte, sowie 2 Seiten leere Bewerbunglisten ausgehändigt, welche ich zum nächsten Termin am 4. 10. 2006 ausgefüllt mitbringen solle.
Meinen Antrag auf Weitergewährung der Notstandshilfe reichte ich am 27. 7. 06 bei Frau R* ein.
Auflagen: Bis 3. 9. 06 ist eine Schulbesuchsbestätigung meines jüngsten Sohnes, der beim Vater lebt und bis 16. 8. 06 das Abschlussformular E 303/ 5 aus Flensburg nachzureichen.
Bei der Gelegenheit teilte ich Frau R* ordnungsgemäß mit, dass ich letzteres persönlich erledigen würde, weil ich ohnehin wieder nach Flensburg müsste.
Sie nahm diese Mitteilung kommentarlos zur Kenntnis und erwähnte mit keinem Wort, welche Konsequenzen das für mich haben könnte. ( ! )

Am 16. 8. 06 kontaktierte ich Frau R* telefonisch von Flensburg aus, um ihr mitzuteilen, dass die Agentur für Arbeit in Flensburg erst an diesem Tag in der Lage war, mir das
Formular E 303/ 5 ausgefüllt auszuhändigen. Sie fragte mich, ob ich noch in Flensburg sei.
Als ich bejahte, meinte sie, ich müsse persönlich bei ihr erscheinen.
Auf meinen Einwand hin, ich hinge in Flensburg fest, weil ich das Geld für die Fahrkarte nicht aufbringen könne, meinte sie nur:
„Dann melden Sie sich, wenn sie wieder da sind…“

Am 18. 8. 06 wurde die Mitteilung über meinen Leistungsanspruch ausgestellt welchen ich am 26. 8. 06 erhielt.
Daraus geht hervor, dass ich von 27. 7. 06 – 25. 7. 07 Anspruch auf Notstandshilfe in Höhe von € 22, 43 habe.
Unter „Hinweise“ steht:
„Das angegebene voraussichtliche Leistungsende gilt vorbehaltlich einer vorherigen Abmeldung oder des Wegfalles der Anspruchsvoraussetzungen.“
Da ich mich nicht abgemeldet hatte und sich auch meine Anspruchsvoraussetzungen nicht geändert hatten, ging ich davon aus, dass die Notstandshilfe ordnungsgemäß am 9. des Folgemonats auf mein Wiener Konto überwiesen wird.
Als zum 18. 9. 06 noch immer kein Geld auf meinem Konto war, rief ich im AMS Wien Brigittenau an und erkundigte mich nach dem Grund für die Verzögerung.
Nach mehreren Versuchen teilte mir Frau P* (?) mit, ich sei mit 1. 8. 2006 a b g e m e l d e t vom Leistungsbezug, weil ich im Ausland sei, und bisher nicht persönlich erschienen wäre!
Ich sagte ihr, dass ich das Geld dringend brauche, und ohne die Notstandshilfe weder mein Wiener Konto ausgleichen, noch eine Fahrkarte kaufen könnte.
Sie blieb ungerührt und meinte nur: „Gesetz ist Gesetz!“
Ich fiel aus allen Wolken und war verzweifelt, denn ich hatte fix mit dem Geld gerechnet, zumal mir nie zuvor jemand gesagt hatte, dass ich a b g e m e l d e t wurde!

Zu allem Überfluss hatte das AMS Wien – Brigittenau die von mir angegeben Kontonummer i g n o r i e r t und die Notstandshilfe für Juli (5x € 22, 43) auf ein altes Konto von mir überwiesen, das im Antrag überhaupt nicht aufschien !!!
Wo haben die meine alte Kontonummer her??? -> Verletzung des Datenschutzes?
Dieses Konto in Hartberg ist hoffnungslos überzogen, und es ist fraglich, ob eine Rücküberweisung überhaupt Erfolg hat, ->Betrug!

Warum stellt das AMS 17 Tage nach der Zwangsabmeldung eine Mitteilung über den Leistungsanspruch aus?
Auch das genaue Studium der wichtigen Hinweise auf der Rückseite dieser Mitteilung bringt keinen Anhaltspunkt für die Zwangsabmeldung bei Auslandsaufenthalt, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Auslandsaufenthalt meldepflichtig ist. Dieser meiner Meldepflicht bin ich nachgekommen, dennoch fand es niemand der Mühe wert, mich von der Abmeldung in Kenntnis zu setzen!

Als Gründe für eine Leistungsunterbrechung werden als Beispiel Krankheit oder Beschäftigung genannt, von einem Auslandsaufenthalt ist nirgendwo die Rede!!!


Ich bin mir dessen bewußt, dass mit meiner Übersiedlung nach Deutschland ab dem Hochzeitsdatum mein Sozialleistungsanspruch in Österreich erlischt.
Es ging mir darum, eine versicherungstechnische Überbrückung zu haben.
Durch die Zwangsabmeldung bin ich seit 1. 8. 06 nicht mehr versichert!
Der Grund für meinen Aslandsaufenthalt war folgender:
Mein Verlobter hatte am 9. 8. 06 eine schwere Operation , ist seither gehbehindert und auf Hilfe angewiesen. ich wollte ihn nicht im Stich lassen.
Hätte ich geahnt, was das AMS Brigittenau daraus macht, hätte ich neuerlich E 303 für weitere 3 Monate beantragt.

Was kann ich tun?
- Ist es sinnvoll, die Zwangsabmeldung schriftlich in Bescheidform einzufordern, um rechtlich dagegen vorgehen zu können?
- Können Sie mir die Daten des Geschäftsstellenleiters des AMS Wien - Brigittenau geben, ich konnte sie trotz internet - recherche nicht finden.

Ich bitte sie herzlich, der Sache nachzugehen, mir zu meinem Recht zu verhelfen und gebe Ihnen für Rückfragen meine Daten:

***********
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre verzweifelte A* E*

23.09.2006 um 00.02 von Noname
Andrea Laubenstein, Leiterin des AMS Dresdner Straße,
Regionalgeschäftsstelle(RGS) 961
1200 Wien Dresdner Str. 110
email: andrea.laubenstein@961.ams.or.at
oder andrea.laubenstein@ams.at

Ombudsstelle:
1030 Wien Landstraßer Hauptstr. 55-57
Frau Mag. Kettner T: 01/87871 DW 50514
Herr Schattleitner T: 01/87871 DW 50516
Herr Mag. Wicha T: 01/87871 DW 50515

aber ich warne davor, das ganze ausschließlich mit telefonaten oder email aus der welt schaffen zu wollen !!!!!!

21.09.2006 um 12.08 Uhr - von Ei. - erst arbeitslos dann hoffnungslos? - Ein Hilferuf ! an sämtliche Parteien, Medien und AMS!


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Regierende !

Ich bitte Sie folgende Zeilen als das zu sehen was Sie sind. Ein Hilferuf ! Nicht nur für mich sondern auch generell für alle denen es ähnlich geht.
Als derzeit Arbeitsloser gehöre ich zu der „Berufsgruppe“ die derzeit sehr gerne in Presse und TV erwähnt wird.
Und jedes Mal wenn ich von den Statistiken lese oder höre macht sich in mir die schiere Verzweiflung breit.
Allein 40.000 Jobs in der AMS Datenbank !!!! ( Kleines Manko dabei das man nur 100 davon in der online Datenbank sieht.) Also 40.000 Jobs hat das AMS Linz zu vergeben ?
Und für mich ist keiner dabei?
Werde ich wieder in irgendwelche Kurse gesteckt? Umschulung? Das kann nicht die Lösung sein wenn man arbeiten will und vor allem muss !
Ich bin gesund habe 2 Beine und 2 Arme und darf mich als „nicht dumm“ bezeichnen. Ich bin sogar bereit jeden Job zu nehmen soweit ich mir zutraue ihn zu bewältigen.
So wie ich das derzeit sehe gehöre ich bald zu einer neuen Statistikgruppe. Erst Sozialhilfeempfänger und dann Obdachlos. Denn meine Miete werde ich mir bald nicht mehr leisten können.

Wie kam es soweit?

Ich hatte bis vor ca 3 Jahren eine gute Anstellung bei einem Linzer E*. Nachdem diese Stelle wegrationalisiert wurde war ich arbeitslos. Damals war schon keine Stelle vom AMS zu bekommen. Aber man hat ja Freunde und Bekannte und so landete ich als Kellner in der Linzer N*.
So hatte ich nicht nur einen Job sondern auch genug Zeit mich um meinen Sohn zu kümmern. Eigentlich Ideal wenn man keine zu hohen Ansprüche stellt.
Dann kam die Sperrstundenverordnung. Ergebnis war das ich nicht mehr benötigt wurde. Zur selben Zeit Frau und Kind weg machte die Situation auch nicht leichter. So steh ich nun da mit einer Arbeitslose von 220 Euro. Alleinstehend und alimentationspflichtig.
Ideale Voraussetzungen zum Absturz ins Nichts.
40 Jahre alt und aus der Gesellschaft ausgemustert? Zu jung für den Ruhestand aber zu alt für einen Job?

Warum schreibe ich diese Zeilen?

Weil ich das jährliche Schöngerede vor den Wahlen nicht mehr hinnehmen will und weil ich hoffe auf diesem Weg eine Lösung für mich zu finden. Ich erwarte von meinem Staat die Möglichkeit zu arbeiten und wenn das mal nicht möglich sein sollte klare Informationen was ein Bürger in so einer Situation tun kann. – Das Arbeitsamt allein ist ja leider keine Lösung wie ich erleben muss.

Wer hilft?
Wohin kann er sich wenden?
Wer ermöglicht Zuschüsse zum Arbeistlosengeld damit man Leben kann?
Wer hilft schnell und vor allem effektiv?

Mit freundlichen Grüßen

22.09.2006 um 5.12 Uhr von C.B.
So wie Ihnen Lieber Herr E. geht es vielen. Die meisten denken dabei noch nciht so weit vorraus.
In diesem ganzen Spiel ist der Arbeitsuchende Mensch das Unwichstigste - leider. Wichtig sind zahlen, wichtig sind die befreundeten Institute wie BFI und IBIS Acam ordentlich abcashen und Gewinne machen. Jeder kann Trainer werden, eine profunde Ausbildung ist nicht notwendig, der Fleischhacker von früher der Baumfäller von vorher können Trainer werden und genießen dann Ihre Macht. Menschen zu demütigen, denunzieren immer mit dem Hinweis auf Bezugssperre was für den Einzelnen auch schon einer Existenzbedrohung gleicht.
Das Dilemma fängt schön bei unserem Lügen Sesselpicker Schüssel an geht weiter über Minister Bartenstein, der jetzt auch seinen Peitscherbubm den sogenannten Dr. Jonny Kopf in den Vorstand des AMS gehievt hat. Ein junger Akademiker Yuppi der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat aber wichtiger als das Universum ist. Vorstand Buchinger wird schön langsam einsichtiger und erkennt welcher Nonsens durch Regierung angeordnet wird.
Aber solange Millionen von Euros für BFI und IBIS Acam zu holen sind und gleichzeitig keine Arbeitsplätze durch diese Regierungstruppe geschaffen werden, solange wird es diese gesundheitschädlichen Kurse geben . bedauerlicherweise.

20.09.2006 um 21.09 Uhr - von Andrea - Depressionen


kennt jemand selbsthilfegruppen für depressive personen die gemobbt werden durch ams und ams kurse. probleme mit kleinkindern.
ich denke auch männer sind von depresionen betroffen.
kann sowas organisiert werden, gibt es bereits ähnliches hilfe durch selbsthilfe - ohne die psycho doktoren - reine selbsthilfe.
oder bin nur ich depressiv wegen amskurse.

21.09.2006 um 13.38 Uhr Antwort:
Eine mir bekannte Selbshilfegruppe gibts in Wien SHG fMisL
Wenn sie selbst eine ins Leben rufen wollen, werde ich gerne bei der Bekanntmachung behilflich sein.
Was sie brauchen ist ein Raum als Treffpunkt. Sie könnten bei verschiedenen Organisationen, Institutionen, z.Bsp. Kirche, Gewerkschaft,.........., oder Gemeinde anfragen ob sie für diesen Zweck "unabhängig" einen Raum benützen dürfen.
Ich denke, dass es genug Interessenten gibt. Depressionen haben sich zu einer Volkskrankheit entwickelt. In dem Problemkreis den sie angesprochen haben gibt es eine hohe Gefährdung und auch eine hohe Anzahl an tatsächlichen Erkrankungen. ( Sie sind sicher nicht alleine! )

19.09.2006 um 17.49 Uhr - von K.G. - Bin am Verzweifeln


Hallo!
Invalidenpension wurde abgelehnt! Wie soll es jetzt weitergehen. Soll laut Gesetz meinen Mann ernähren und verdiene 200? weniger als wir Fixkosten haben. Bin am Verzweifeln und mein Mann sowieso !!!
Bitte dringend um Informationen, wa ich alles unternehmen kann. (Fixkosten senken, oder 2. Job wegen Krankheit- nicht möglich) Liebe Grüße

Antwort per E-Mail

14.09.2006 um 11.27 Uhr - von Herbert - trotz Sperre auf Stellenangebote reagieren?


hallo liebe Leute!
Seit 13.08.06 ist laut Bezugsbestätigung vom 04.09.2006 meine Leistung eingestellt.Heute,12.09.06 wurden mir vier Stellenangebote mit der Aufforderung über deren Ausgang bis 20.09.06. persönlich zu berichten.
Meine Frage ist : Muß ich auf diese Stellenangebote reagieren? Trotz Leistungseinstellung?
Danke für Antworten liebe Grüße Herbert

Antwort:

Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists
eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da
man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns
keine Konsequenzen geben.

Wenn es innerhalb der Bezugssperre zu einer Arbeitsaufnahme kommt wird die Sperre aufgehoben.
Sie haben nach Erhalt des Bescheids der Sperre 2 Wochen Zeit um eine Berufung einzubringen. Kommen sie dem unbedingt nach!
Die Aussichten auf Erfolg sind sehr gross!

13.09.2006 um 10.21 Uhr - von Hannes - sozialökonomischer Betrieb


Hallo erst Mal, bin hier ganz zufällig hereingestolpert, hab einiges nachgelesen und mir graut leicht :(

Hab auch ein kleines Problemchen, viell. kann ja jemand helfen:

Habe soeben einen Brief des AMS erhalten, worin mir *nahegelegt* wird, mich beim Projekt FOKUS GmbH - BAUSTEIN (Job wäre ein Jahr befristet) binnen 3 Tagen zu melden. Es ist dies ein sozialökonomischer Betrieb, welcher sich mit Renovierungsarbeiten, Malereiarbeiten, Tischlereiarbeite und Transport beschäftigt.

(Ich bin gelernter Konditor, war die letzten Jahre im Handel und habe jetzt die Ausbildung zur Bürofachkraft gemacht! - nix Tischler, Maler, Maurer,etc.)

Mit meiner Vertretungsbetreuerin (jung, nett, verständnisvoll, kompetent) habe ich die Vereinbarung, dass ich mir einen Ziel- und Weiterführenden Kurs - Ausbildung, (habe mir bereits das Kursbuch der WIFI schicken lassen, erwarte auch noch das des BFI) heraussuche und dann die Unterlagen bzgl. Genehmigung vorlege.

In dieser Firma sollte ich sicher Tätigkeiten ausführen, welche mit meiner angestrebten Bürotätigkeit überhaupt nichts gemein haben und meiner körperlicher Verfassung (deshalb machte ich ja die Ausbildung zur Bürofachkraft) sicher nicht gerade zuträglich sind.

Sollte ich mich dort nich melden, wird mir vom Unterzeichner des Schreibens die Sperre des Bezuges angedroht.
Und jetzt?

Antwort:
U
nterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070


Der Inhalt des Vertrags ist wichtig um weitere Schritte zu veranlassen. Einscannen und mir senden.
Die Entlohnung der SÖB entsprechen in einigen Fällen nicht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bei Weigerung wird zwar der Bezug vorläufig "rechtswidrig" gesperrt. Im Falle einer Rechtsprechung in ihrem Sinne bekommen sie nach der Berufung das Geld.

14.09.2006 um 12.46 Uhr - von Hannes - Nachtrag
Habe gestern auch eine Mail an meine Betreuerin geschickt....ihre Antwort auf die Frage bzgl. der Tätigkeit dort war: es gibt auch Bürojobs. Heute bei der SÖB Fa. angerufen, nächsten Donnerstag Vortellungsgespräch - naja ich lass mich mal überraschen :)
Werde dann hier berichten wies ausging,
wünsche @llen Betroffenen noch einen schönen Tag

12.09.2006 um 22.29 Uhr - von C.S. -langsam wird es echt pervers


Personalleasing Firma für Behinderte:

So langsam wird es echt pervers. Nicht nur das Personalleasing Firmen aus dem Boden spriessen wie Pilze nach dem Regen, nein, sie bewerben sich auch noch selbst im AMS Jobroom. Heute bin ich über die Anzeige(n) gestolpert.

12.09.2006 um 14.50 Uhr - von Anonym - zu geringe Teilzeit?


Hi, habe mich beim AMS arbeitslos gemeldet da Karenz aus ist. Der Kleine ist zwei, daher habe ich beim AMS Arbeitszeit angegeben 20- 25 STD / Woche..Gleich zwei Tage später bekam ich schon Post vom AMS - eine Stelle 15 STD / Teilzeit bei der ich mich melden soll, nun die Frage: Alleinerziehend ist ganztags zuviel und 15 Stunden schon alleine wegen Verdienst wohl zuwenig...kann man eine Arbeit auch von sich aus ablehnen, wenn wie ja zu erwarten bei 15 STD das Gehalt sehr gering wären - wenn man die Fahrtkosten und Tagesmutter abrechnet wohl nicht viel übrig bleibt dann? Und noch eine Frage: Die freie Stelle scheint eher hilfskraftmäßig zu sein..da ich mir aber durch meine 10jährige
Berufserfahrung enorm viele Kenntnisse, Erfahrungen und spezielle Fähigkeiten erworben habe möchte ich nun gerade nicht einen stupiden Job annehmen ,der mich nicht mehr wirklich fordert: Wann und wie kann man einen Job ablehen, also zB. bei der Stelle wo man sich vorstellt oder dem AMS bescheid geben..falls man das überhaupt darf ohne Schwierigkeiten zu haben..schon mal danke für die Antwort

um 20.03 Uhr von AMS-Mitarbeiter
Am besten einmal nachschaun, was am vereinbarten Betreuungsplan steht, den
man eigentlich haben müßte. Wenn dort steht daß 20-25 Stunden vereinbart
wurden und es sind nur 15 Stunden, ist das ganz eindeutig gegen die
Vereinbarung und es wird keine Folgen haben. Wenn die dort Entlohnung auch
noch unter dem Arbeitslosengeld/derNotstandshilfe ist, auch nicht.
Mit der Hilfskraft ist das so eine Sache: Wenn man einen Beruf hat, gibts im
Arbeitslosengeldbezug die ersten 100 Tage Berufsschutz, dann für die
restliche Dauer des Arbeitslosengeldes noch einen eingeschränkten
Berufsschutz und im Notstandshilfebezug keinen mehr, da muß man dann schon
gesundheitliche. Gründe angeben können, die das AMS auch über den Amtsarzt
überprüfen wird, wenn keine eindeutigen Befunde vorgelegt werden. Wichtig
auch da: Welche Tätigkeiten wurden im Betreuungsplan vereinbart.

Wichtig: dem Berater auch mitteilen, daß man sich bei der Stelle aus dem
oder dem Grund nicht bewerben wird. Macht man nämlich nichts, wird meist
durch die Firmenbetreuer des AMS das Ausschlußverfahren gleich eingeleitet,
der Berater hats dann schwerer was zu tolerieren.

um 20.55 Uhr von anonym - Antwort
Ist mann/frau überhaupt AL oder NH gmeldet. Betreungsplan ist nur vereinbarung - nicht bindend. vorstellen heißt noch lange nicht das man job hat. grundloses ablehnen von jobs führt meist zu schwierig-keiten. ein personalchef weiss innerhalb von 2 sekunden ob sie job wollen, arbeitswillig sind oder nicht.
all das läßt sich bereits telefonisch klären. wenn sie ihre qualifikationen vortragen werden sie sowieso als überqualifiziert abgewiesen. Uneinigkeit bei Lohn/Gehalt führt auch zu ablehnung durch arbeitgeber - und das ist wichtig der AG sagt nein, nicht sie. frauen mit kindern dürfen sich nicht wegen betreung ausreden, für ams ist das kein grund - führt sicher zu mehr schwierigkeiten als man glaubt. männliche betreuer am ams haben da mehr verständnis für kinder als weibliche betreuer. fragt mich nicht warum? eventuell der ständige neid der frauen untereinander. bei kindern erkundigen sie sich was vom ams alles nicht bezahlt (wie tagesmutter usw.) wird, bleiben sie hartnäckig, folder, zetteln am ams lesen, führt meist zu mehr erfolg als mann/frau glaubt. wer zusätzlich kosten für ams verursacht hat schneller ruhe als diejenigen die selber zahlen.
ams berater sag zuerst immer nein. machen sie sich selber schlau - das ist nähmlich auch möglich?

11.09.2006 um 11.59 Uhr - von A. - Erfahrungswerte BBRZ


Erfahrungswerte BBRZ 1100 Wien Geiselbergstrasse ?
Bin leider seit langer Zeit Arbeitslos und wurde an das BBRZ überwiesen um eine Berufs Potential Rehabilitation dort zu machen , OK der zuständige AMS Berater erklärte mir das ganze geht eigentlich um das,das AMS mich besser vermitteln könne da mein Gesundheitlicher Zustand sich nicht gebessert hatte eher verschlechtert (1 Tag Befunde abgeben Untersuchung usw ) . 1 Tag BBRZ : ich bringe die Befunde will mich vergewissern wie lange es dauert weil in einem Tag das zu schaffen ist ja nicht leicht : Antwort nein das ganze dauert ja 1 Woche wobei ich ja zustimmen muss mindestens 3 Tage anwesend zu sein ? Irgendwie glaub ich ich bin im falschen Film , gebe dort meine Befunde trotzdem ab und gebe bekannt das ich mir das ganze mal anhöre/sehe " Da hab ich wohl schon jemanden auf die Füße getreten " Wie sich dann unter dieser der Woche herausstellte nach Arzttermin und klärenden Gespräch hab ich doch noch mehr Gesundheitliche Probleme als ich dachte ( Ein Wucherung am obern Gaumen n!
icht sicher ob es sich sogar um einen Tumor handelt Bauchnabelbruch usw) was mir eigentlich dann sehr zum grübeln gab .
Besuchte dennoch die ganze Woche des Kurses um am letzten Tag mit der mir zugewiesenen Beraterin noch ein "für mich Letztes klärendes Gespräch" zu führen ,wie es weitergeht und wie ich abgeschnitten habe bei den Tests , also Sie meinte es wäre nicht schlecht weiter zu kommen "Wo ich aber nicht zusagte eher das ich lieber meine Ärztlichen Termine vorziehe" aber es bliebe bei meiner Entscheidung und überreichte mir vorsichtshalber einen Wochenplan falls ich mich doch entscheide am Montag zu erscheinen.
Montag früh fuhr ich gleich zum AMS und gab bekannt das ich mich zurückmelde da ich es vorziehe meine Untersuchungen zu machen um im Klaren zu sein was jetzt echt los ist mit mir, der Berater endlich mal jemand der Kompetent ist und auch sich auskennt meint ja OK er braucht aber noch das Ergebnis von BBRZ gibt mir einen Termin für den nächsten Tag ich sagte Ihm noch das ich dann selber rübergehe ins BBRZ um mit der Beraterin selbst noch zu reden weil ich echt in Erwägung gezogen habe den Kurs nach Abklärung weiter zu besuchen . Suchte das BBRZ auf in Büro wo meine Beraterin ist hmmm Sie ist nicht da nur Ihr Kollege der wohl nicht klar kommt wenn ihm jemand die Stirn bietet ,fragte ja was ich wolle ,ich erzählte ihm die ganze Sache worauf er mich fragte ob ich einen Wochenplan erhalten hatte "ich erwiederete JA aber nur falls ich es mir überlegen würde und am Montag nicht zum AMS ginge gab ihn mir meine Beraterin " Er meinte nur darauf na so sei das nicht und würde einfach !
melden das ich den Kurs einfach nicht besuche und er würde dafür sorgen das mir alles gestrichen wird . Tja was soll man da noch dazu mehr schreiben besser ich lass mich überraschen was weiter geschieht ,es ist diesen Leuten wohl wichtiger die Statistik auf Kosten von Gesundheit im guten Licht dazustehen lassen ? Sorry das das ganze etwas sehr lang wurde aber irgendwie musste ich mir den Frust vom Leib schreiben .Noch was am Ende ich habe die Unterschriften geleistet aber alle mit MV = Mit Vorbehalt

11.09.2006 um 00.32 Uhr - von einer Mami - Betreuungspflichten


Hallo,
Wer kennt sich aus? Beziehe noch 3 Wochen KBG, war beim AMS Antrag auf Arbeitslosengeld stellen..bin alleinerziehend..hab niemanden zum Aufpassen nur Eltern im äußersten Notfall...als ich beim AMS nachgefragt habe wegen Teilzeitstellen...bis 30 STD meinte die Betreuerin, sie kanns vormerken..aber wenn andere Stellen da sind in Vollzeit - müsst ich die auch nehmen..meine Freundin mit Kind.. auch 2 Jahre ist bei einem andern AMS..sie bezieht seit Ende des 2. Karenzjahres Arbeitslose...und da war das kein Problem..sie bekommt nur stellen für Teilzeit vermittelt..kann das sein, dass zwei verschiedene Stellen vom AMS so verschieden die Personen behandeln? Kann mir jemand sagen..ob und wann ich Ganztagsstellen annehmen muss? Bin ich verplichtet mein Kind den ganzen Tag von anderen Personen betreuen zu lassen? Welche Stundenzahl pro Tag können sie verlangen dass ich mein Kind in andere Hände gebe?

Antwort:
Anspruch auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe hat, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist bei Personen mit Betreuungspflichten davon auszugehen, dass sie eine zumutbare Beschäftigung aufnehmen können, weil die Betreuungspflicht zeitweise von anderen Personen wahrgenommen werden kann. Bei einer eingeschränkten Verfügbarkeit von zumindest wöchentlich 16 Stunden ist diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt.

Ein, wenn auch nur kleiner Spielraum steht den BearaterInnen zur Verfügung.
Darum kommt es zu verschiedener Behandlung. Sympathie spielt m. M. eine Rolle.

Sie gehen auf alle Fälle zu den vorgeschlagenen/vermittelten Arbeitsstellen. Wenn`s nicht passt können sie beim Vorstellungsgespräch das Problem Alleinerzieher ansprechen. Mitbewerber die sich um keine Kinder kümmern müssen werden oft vorgezogen.

Kinderbetreuung

um 11.33 Uhr - von Claudia G. -
Es ist sehr unterschiedlich. Nicht nur von Berater zu Berater sondern auch von AMS-Geschäftsstelle zu AMS Geschäaftsstelle. Es wäre somit nicht schlecht wenn zumindest das Bundesland extra hier im Forum gepostet werden könnte.

10.09.2006 um 20.09 Uhr - von N. - Arbeitsunfähigkeit - Amtsarztuntersuchung?


Ich gratuliere Ihnen recht herzlich für ihre ausgezeichnete Hilfestellungen. Ich habe nur kurz eine Frage? Was passiert, wenn der Amtsarzt mich für arbeitsunfähig oder vorübergehend befindet, verliere ich dann den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung? Weil mir wird immer eine Untersuchung beim Amtsarzt angedroht. Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt?

Antwort:
Gesundheitliche Defizite welcher Art auch immer müssen von einem/einer dafür zuständigen ExpertIn festgestellt werden. Aber auch eine Überweisung zum Arzt kann nicht einfach nach Laune erfolgen, etwa weil man mit dem Verhalten des/der Arbeitslosen nicht zurechtkommt. Eine Untersuchung darf schon gar nicht aus disziplinarischen Gründen angeordnet werden.

Bei einer amtsärztlichen Untersuchung kann eine verminderte Leistungsfähigkeit festgestellt werden. Je nach dem wie hoch diese ausfällt, entscheidet darüber welche Tätigkeit sie in Zukunft verrichten können und für welche Tätigkeit sie nicht mehr in Frage kommen.

Der Amtsarzt wird sie nicht für arbeitsunfähig erklären nur weil sich das ihr AMS BeraterIn wünscht! Wenn das der Fall wäre, dann hätten sie auch wirklich grosse gesundheitliche Probleme und könnten um die Frühpension ansuchen.
Das wiederum stellen dann die Ärzte der Pensionsversicherung fest.

17.09.2006 um 5.05 Uhr - von AMS-Mitarbeiter
Voraussetzung für den Arbeitslosengeldbezug/Notstandshilfe ist u.a. die Arbeitsfähigkeit. Hat das AMS dran Zweifel, kann es eine Untersuchung beim Amtsarzt veranlaßen. Eine Verweigerung der Untersuchung führt zur Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wird man vom Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben, muß man um Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension ansuchen und kann dann einen Antrag auf Pensionsvorschuß stellen.

9.09.2006 um 21.00 Uhr - von M.S. aus der Steiermark - Anrechnung des Partnereinkommens blockiert Familie


Sehr geehrter Herr Moser

mein Name ist M. S., ich wurde am * geboren und wohne in * in der Steiermark. Ich habe * maturiert und arbeite seit diesem Zeitpunkt bei der Lebenshilfe Bezirk * als Wohn- und Freizeitbetreuerin.
2004 entschloss ich mich nach genauen Überlegungen und Berechnungen mit meinem Lebensgefährten eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Für diese Anschaffung mussten wir bei der Bank einen Kredit aufnehmen, in welchen der damals laufende Kredit meines Lebensgefährten mit übernommen wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Lebensgefährte nicht erwerbstätig und aufgrund seiner 60%-igen Behinderung ist es für ihn sehr schwer eine neue Beschäftigung zu finden. Mein Partner musste auf Grund seiner körperlichen Einschränkung seinen Arbeitsplatz aufgeben.
Vom AMS wurde ihm daraufhin nahe gelegt, um die Pension anzusuchen, da die Aussicht auf eine neue, passende Beschäftigung nicht gut aussehe.
Aufgrund seines Alters (47) wurde dieses Ansuchen jedoch schon mehrmals abgelehnt, und auch vom AMS wurde noch keine freie Arbeitstelle gefunden. Diese momentane Situation macht uns beiden schwer zu schaffen.
Das eigentliche Problem ist jedoch, dass wir beim Kauf der Eigentumswohnung sein Arbeitslosengeld von ca. 650 Euro in unsere Kostenrechnung mit eingeplant haben. Wir gingen davon aus, dass mein Lebensgefährte eine neue, behindertengerechte Beschäftigung finden würde, und wir uns unsere Neuanschaffung leichter finanzieren könnten.
Jedoch das Gegenteil trat ein und das Arbeitslosengeld wurde immer wieder gekürzt.
Mein Partner erhält jetzt seit dieser Woche gar keinen Notstand mehr, aufgrund meines Verdienstes (laut AMS). Ich verdiene jedoch nur ca. 1300 Euro im Monat.
Wie viel uns da zum „über“leben übrig bleibt sollte man Bedenken.
Mit meinem Gehalt und meinen Fixkosten (1250) kann ich unser beider Leben sowie meine Wohnung nicht mehr finanzieren.
Würde mein Partner alleine Leben, würde er wieder ein höheres Arbeitslosengeld bzw. eine höhere Notstandshilfe beziehen und könnte somit SEIN Leben alleine finanzieren.
Ich verstehe nicht, warum MEINE Existenz zerstört wird, nur weil wir gemeinsam leben. Ich würde es noch verstehen, wenn ich soviel verdienen würde, dass es für unser beider Leben reichen würde.
Wie kann es sein, dass ich für das Leben meines Partners alleine aufkommen soll?
Ich verliere durch diese Maßnahmen meine Wohnung und werde mein restliches Leben verschuldet sein, nur weil ich einen Mann liebe, der ohne Beschäftigung ist. Ich werde mir nie wieder etwas aufbauen können, obwohl ICH mir in meinem Leben noch nie etwas zu schulden hab kommen lassen!
Mein Leben wird zerstört, weil mir die finanzielle Verantwortung für einen Menschen übergeben wurde, die ich mir nicht leisten kann.
Wir sind nicht anspruchsvoll und können auf vieles verzichten, doch mein Partner sollte wenigstens soviel beziehen, dass er seine Lebenskosten selbst begleichen kann, da es mir leider bei besten Willen nicht möglich ist. Wir haben auch schon dem Volksanwalt geschrieben, man meinte, mein Partner sollte ausziehen! Ist das wirklich die einzige Lösung?
Wir sind sehr verzweifelt und am Glauben an unseren sozialen Staat schwer erschüttert.

SONED ist ein Lichtblick am Himmel

Vielen Dank, mit freundlichen Grüssen

Antwort per E-Mail

7.09.2006 um 8.28 Uhr - von R. - aus Bruck an der Mur 2.ERWERBSARBEITSLOSENKONFERENZ


Findet auch dieses Jahr (2006) ein Konferenz statt? Wann?

Antwort:
SAMSTAG, 21. OKTOBER 2006: DIE 2. ERWERBSARBEITSLOSENKONFERENZ IST von 10:00 bis 20:00 Uhr mit Open End im AMERLINGHAUS IM SAAL UNTEN

Themenschwerpunkte:
Grundeinkommen, Referate mit anschließender Diskussion/ Kritik am Arbeitsfetischismus / Bundesweite Kampfstrategie gegen die Zumutungen der Wirtschaft und des AMS gegenüber den Erwerbsarbeitslosen

SAMSTAG, 11. NOVEMBER 2006: HEARING DER ERWERBSARBEITSLOSENKONFERENZ
um 14:30 Uhr im Amerlinghaus, 1. Stock, rechts.
Referat von Rechtsanwalt Dr. Pochieser zum Thema "Recht und Selbstbestimmung der Erwerbsarbeitslosen"

BEI BEIDEN VERANSTALTUNGEN FREIER EINTRITT

6.09.2006 um 23.33 Uhr - von Thomas - berufliche rehabilitation.


hallo

habe heute erfahren, das mir meine umschulung als bürokaufmann genehmigt wurde. wollte euch fragen wo bzw wie ich zuschüsse bekomme. ich bekomme zurzeit ca 650 euro notstandshilfe. reicht leider absolut nicht aus. habe eine freundin und ein kind.(sie ist noch 2 monate in karrenz) lebe in einer wohnung wo ich miete zahle. mein auto, lebensmittel, und die nebenkosten zahlen sich auch leider nicht von selbst..
wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir informationen geben könntet, wie ich zu zuschüsse komme.

Antwort:
Vielleicht bekommen sie DLU - Deckung des Lebensunterhalts. Das müsste ein wenig mehr sein.

6.09.2006 um 14.48 Uhr - von Sole - bewerbungsmails nur mehr per einschreiben / seitens der ak keine rechtl. rückendeckung


hallo- war heut beim vorstellungsgespräch, alles gut abgelaufen- habe mit der projektleiterin klartext gesprochen und die meinte, dass ich auf keinen fall in die massnahme passe- bin anschl. zu meiner ams beraterin um ihr die entscheidung mitzuteilen- sie war verärgert und meinte nur, dass sie sich mit der projektleiterin telefonisch in verbindung setzen wird und die lage nochmals abklären muss- kan sie gerne tun- muss ende des monats nochmals hin, da werd ich hören, was es neues gibt- so ein aufwand um die leute zu ärgern- schade, diese zeit wäre sooooooooooo notwendig um gezielt eine beratung durchführen zu können- schön langsam frage ich mich, ob die mir beweisen wollen das sie am längeren ast sitzen( oder zumindest glauben) - habe mich vor ein paar wochen bei einem anderen ams per mail bewerben müssen- beim letzten kontrolltermin, meinte meine beraterin dass das mail nicht angekommen ist + wenn ich keine beweise habe, dann wird natürlich das geld gestrichen- eh klar, nur pech für die, habe gott sei dank noch das mail gespeichert gehabt und per mail m. einschreiben an meine beraterin gesendet- da ich diesen einschreibemodus verwendet habe, werde ich bei abholung des mails informiert, nur das ist bis heute nicht geschehen- als ich eben heute dort war + ich sie gefragt ob sie mein mail bekommen hat, bejahte sie nur - komisch, ich habe es nicht bestätigt bekommen- anscheinend wusste sie eh schon was drinnensteht und wollte es nicht nochmals lesen- schreib mir jetzt alles auf, wer was sagt und sende bewerbungsmails vom ams nur mehr per einschreiben- ach ja, noch etwas-habe bei uns im bezirk mit der arbeiterkammer per telefon gesprochen und kurz die lage vom ams geschildert- die nette dame, war sehr zurückhaltend und meinte nur, es ist einiges bekannt, aber sie könne nichts machen, weil ausserdem kennt sie sich rechtlich nicht aus+ damit ich es gleich weiss, wenn ich es beim ams solche tolle vermittlungen ablehne, bekomme ich seitens der ak keine rechtl. rückendeckung- super, sogar die sind zu feige- werde dich/ euch auf dem laufenden halten- DANKE, nochmals- lg.> sole

6.09.2006 um 10.18 Uhr - von S. P. - (Zwangs)-Massnahme


Betreff: \"Aktivierungs- und Praktikumsbörse 2006\"

Werte Leidensgenossen,

Ich wurde heute der oben genannten (Zwangs)-Massnahme zugewiesen (alleine das Wort \'Massnahme\' hat für mich etwas bedrohliches).
Hat jemand hier Erfahrung mit dieser \'Börse\', und kann mir näheres über den Ablauf erzählen?

um 16.06 Uhr - von - C.S. Antwort
Warst du vorher in einer Schulung bzw. Höherqualifizierung? Ich frage deshalb, weil ich auf der BFI Seite lesen konnte, dass sich dieses Programm an solche Leute richtet. Aber so wie ich das vom BFI kenne, ist das nur eine seit langem prakitizierte Massnahme, die jetzt unter anderem Namen läuft.

Hier kannst du dich drüber informieren was dich da erwartet.

http://www.bfi-wien.or.at/ueberuns/abteilungen/AMV/amv1/PRABOE2006.html?PHPSESSID=151580018f4ebac722ad4121ebb5bc32

Wenn du mich fragst, ist das nur ein Gängelkurs, bei dessen Ablehnung dir eine Sperre drohen würde. Ich bin immo. in einer ähnlichen Situation, und werde mich demnächst weigern, genau so einen Kurs, unter anderem Namen aber auch beim BFI, zu verweigern. Lass dich bloss nicht unterkriegen!!!!!!!

7.06.2006 um 00.56 Uhr von miriam
ich hatte ca im sommer [herbst?] 2004? das vergnügen, kann also nicht sagen, wie es heute ist. allerdings war das damals am wifi, hatte aber den gleichen namen. ob die räume dort nur gemietet waren, bin ich allerdings überfragt.

im vergleich zu jt, tw gab es zumindest nebenmodule, die man tun kann ... zb photoshop, anderes edv-bezogenes, medidation, diskussionsrunden - hin und wieder auch nicht ganz ernste, usw. das klima an sich war damals eigentlich akzeptabel, auch wenn hin und wieder der kindergarten durchkam.
der tiefere sinn wäre durchaus der gleiche wie bei jt usw im sinne von anzeigen durchackern, nur acht std lang ... eh scho wissen.
die maßnahme ging - meiner erinnerung nach glaub ich - ca anderthalb/zwei monate. am ende wurde man gefragt, was einem der kurs brachte ...
ob es sanktionen von seiten des ams gab, weiß ich nicht, was das verweigern angeht.

5.09.2006 um 22.14 Uhr - von Ri. P. - tut gut zu lesen


Hi an alle!

Ich habe nun (beinahe) alle postings hier durchgelesen und möchte dem SONED Team herzlich gratulieren und mich für diese tolle Website bedanken wie auch für die viele Arbeit die damit verbunden ist!!! Ebenso bei der Arbeitslosensprecherin die auf meine Mailanfrage so schnell geantwortet hat.
In einem frustrierendem Dilemma mit dem AMS tut es gut zu lesen das es hier noch mehr Leidensgenossen gibt die so denken wie ich...

5.09.2006 um 19.54 Uhr - von Ri. P. - fehlerhafte Rückmeldung / Niederschrift


Sehr geehrte Arbeitslosensprecherin!

Ich bin In Graz beim AMS als Arbeitssuchend gemeldet und erhalte ~ 530 ? Notstandshilfe im Monat. Dazu erhalte ich zwischen 120 und 200 ? (Je nachdem wie oft ich gebraucht werde) aus einer geringfügigen Tätigkeit als Aushilfsfahrer (Dienstzeit 9 - 11,30 Uhr)

Am 26. Juli dieses Jahres bekam ich vom AMS Graz 2 Bewerbungsvorschläge mit. Eine als Fassader und eine Zweite bei einem Projekt der Caritaswerkstatt (Maßnahme 1 Jahr befristetes Dienstverhältnis).
Am selben Tag noch hatte ich ein pers. Vorstellungsgespräch bei der Firma F. als Fassader (1. Bewerbungsvorschlag vom AMS). Der Chef sagte mir zu mich einzustellen. Fügte jedoch hinzu das sich seine Aufträge verschoben hätten und ich mich in der nächsten Woche melden sollte bezüglich eines genauen Einstellungstermins.
Als ich in der nächsten Woche wieder vertröstet wurde und keinen fixen Einstellungstermin erhielt kontaktierte ich telefonisch das AMS und setzte sie von meiner Situation in Kentniss.
Mir wurde vom AMS mitgeteilt das ich mich trotzdem auch bei dem Projekt Caritaswerkstatt bewerben müsse. Sofort nach diesem Telefonat setzte ich mich mit der Caritas tel. in Verbindung und vereinbarte einen Termin für den 16. August. Wieder rief ich beim AMS an und machte eine Rückmeldung bezüglich des Ergebnisses.
In der folgenden Woche erhielt ich vom AMS einen Blauen Brief in dem mir vorgeworfen wurde ich hätte mich bei der Caritas nicht gemeldet. Ich rief wieder die Caritas an (Fr. E.) und fragte was das zu bedeuten habe, da ich ja einen Termin mit ihr vereinbart hatte. Ihre lapidare Antwort: \"ich habe ihre Karteikarte nicht zur Hand gehabt\" ...und darum erzählt sie dem AMS irgendetwas was ihr gerade einfällt oder wie???

Am 16. August sprach ich wie vereinbart bei der Caritas (Fr. E.) vor. Sie nahm meine Daten auf und notierte sich auch meinen Beruflichen Werdegang. Bezüglich der Stelle teilte sie mir mit das sie auf der suche nach einer Arbeitskraft wären die Türstöcke einsetzen könnte vorzugsweise Maurer. Da ich gelernter Kellner bin und sonst nur eine Saison als Fassader käme ich nicht in Frage. Es wäre aber möglich das ich in Zukunft eine Tätigkeit für mich hätten. Ich wurde aber eingeladen am nächsten Tag dem 17.8. Vormittag zu einem Infotag zu kommen.

Die Firma in der ich geringfügig arbeite konnte jedoch so kurzfristig keinen Ersatzfahrer für meine Tour finden und wollte daher das meiner Arbeit nachkommen. Auf Grund der Tatsache das ich bei der Caritas ja am Vortag bei einem Bewerbungsgespräch war und Frau E. ohnehin meine Daten aufgenommen hatte und auch zur Zeit keine Stelle für mich hatte rief ich sie am 17.8. an und bat den Termin beim Infotag zu Verschieben.
Worauf sie mir sagte das dies kein Problem wäre und mit mir einen neuen Termin für den 12. September vereinbarte.

Nun hatte ich am 4.9. einen Termin beim AMS (Fr. Ec.) Die mir sofort erklärte sie müsse eine Niederschrift aufnehmen, da sie eine Mail von der Caritas erhalten habe das ich am 17.8. nicht zum Bewerbungsgespräch erschienen bin.
Ich versuchte nun ihr die Situation zu erklären. Worauf sie meinte sie hätte schon fix organisiert das ich am 18.8. beim Projekt Caritas zu arbeiten beginnen sollte. Ich erklärte das man mir bei der Caritas mitteilte das sie zur Zeit Maurer suchen und evt. zu einem späteren Zeitpunkt eine Stelle hätten und das ich am 16.8. zum Bewerbungsgespräch dort war. Frau Ec. reif bei der Caritas an und wiederholte während des Telefonierens das man ihr gerade von Seiten der Caritas mitteilte, das ich dort nie zu einem Bewerbungsgespräch erschienen sei und mich auch telefonisch nicht gemeldet hätte!

Nachdem ich eine Niederschrift unterzeichnen musste machte ich mich auf den Weg zur Caritas. Nachdem ich dort einen Sitzstreik machte und mich weigerte das Büro zu verlassen, mit der Polizei drohte und nach stundenlanger Diskussion erklärte man sich dort doch noch dazu bereit mir eine Bestätigung auszustellen das ich am 16.8. bezüglich der Stelle dort vorgesprochen hatte und auch am 17.8. einen neuen Termin für den Infotag vereinbart hatte.

Die Caritas bzw. Frau E. hat hier beinhart gleich mehrere Lügen über mich verbreitet. Vielleicht sogar in Kooperation mit dem AMS (Fr. Ec.). Soweit es mir möglich ist habe ich versucht mir hier Beweise zu beschaffen (Bestätigung von Caritas).
Da ich einige Jugendsünden habe mit deren Auswirkungen ich noch heute zu kämpfen habe (Vorstrafen, Pfändungen) ist meine Situation am Arbeitsmarkt besonders schwierig. So versucht man eben mit Unwahrheiten mich los zu werden.
Ich möchte noch anfügen, das ich mir seit 17 Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen habe und so hoffentlich doch bewiesen habe das ich mich geändert habe und die Gesetze respektiere.
Nun muss ich aber befürchten das ich hier meiner ohnehin kargen Existent beraubt werde oder sogar kriminalisiert. Denn wenn schon versucht wird mich so aus dem AMS zu verdängen... was wenn ich bei der Caritas eingestellt werde und sie mich beschuldigen gestohlen zu haben? Wie weit soll das gehen? Auf Grund meiner noch aufscheinenden Jugendsünden würde man kurzen Prozess machen und erst mal Verhaften und einsperren.

Was mache ich nun mit dem Termin am 12.9.? Was hilft es wenn ich hin gehe wenn man wieder versucht alles zu leugnen? Ich kann ja nicht immer Anwalt und Zeugen dabei haben das könnte ich auch nicht bezahlen. und was kann ich gegen die drohende Sperre des Notstandsbezuges machen?
Bitte wenn es möglich ist helfen sie mir! Ich bin mit den Nerven völlig am Ende, habe Depressionen Magenschmerzen, Erbrechen, Schlaflosigkeit
und weis nicht mehr weiter.

Antwort per E-Mail

5.09.2006 um 11.02 Uhr - von I. - Trendwerk


Hallo,
ich muss nächsten Montag zu Trendwerk.
Ich hätte aber vor, da den Satz den ihr hier immer vorschlägt anstelle meiner Unterschrift zu schreiben.
Da mir mein Betreuer mir letztens aber einen \"Betreuungsplan\" zum Unterschreiben vorgelegt hat, in dem unter anderem steht:
\"Sie nehmen an den vereinbarten Kursen teil\"
weiß ich nicht, ob ich dadurch danach nicht doch gesperrt werde????
Und falls nicht, was passiert nachdem ich bei Trendwerk war, und denen euren Satz bei der Untschrift hingeschrieben habe?
Muss ich am nächsten Tag dann zum AMS?

Antwort:
Wenn sie die Kursteilnahme verweigern, gehen sie zum AMS und informieren es darüber.
Bei Verweigerung muss man mit einer Bezugssperre rechnen. Die Berufung ist aber erfolgversprechend. Siehe: Trendwerk

Erkundigen sie sich bei Trendwerk und beim AMS ob die Teilnahme seit kurzem freiwillig ist und sie nach dem Infotag ohne Bezugssperre ablehnen können!

5.09.2006 um 11.02 Uhr - von Su. aus Spanien - Arbeitslosengeld - Antrag


Hallo, Hallo! Bin gerade dabei mich zu informieren was ich alles machen muss nachdem ich jetzt 4 jahre in spanien gearbeitet habe. bin echt geschockt was ich hier in dem forum gelesen habe. Naja, vielleicht gibt es einige antworten fuer mich: habe wie gesagt die letzten 4 jahre in spanien angestellt gearbeitet - das unternehmen wird ende des jahres schliessen und ich moechte nach oesterreich zurueckkommen - da war ich vorher schon ca 15 jahre angestellt und versichert. bin auch ohne arbeitslos zu sein nach spanien gegangen. Auf der webpage des AMS steht dass man sich aussuchen kann ob man sich in spanien oder oesterreich arbeitslos meldet, wenn es innerhalb einer woche ist - ist das richtig? bis jetzt konnte mir noch niemand sagen welche formulare / gehaltsbestaetigungen ich von spanien mitbringen muss - da gibt e sicher ein E-formular....Dann wuerde mich natuerlich interessieren wie das arbeitslosengeld kalkuliert wird - in spanien ist die spanne zwischen brutto und netto!
viel geringer - eigentlich muesste ja das netto-jahreseinkommen die basis sein?? wenn man verheiratet ist wird einem irgendwie das einkommen das ehemannes angerechnet bei der berechnung des arbeitslosenbezuges ? was ist wenn der ehemann auch arbeitslos ist? Letzte Frage - gibt es in der Stmk auch eine AMS Vertrauensperson mit der man den eigenen \"Fall\" menschlich besprechen kann? Fuer Hinweise, Tips und Kontaktadressen waere ich sehr dankbar.
mit herzlichen gruessen

Antwort: Christian Moser
Auch wenn die Berichte schockieren, probieren sie unvoreingenommen an die Sache heran zu gehen! Die "meist" ersten paar Monate ist ein anderer Umgang zu erwarten.
Ab 3-4 Monate oder ab Notstandhilfe muss man mit enormen Druck bis Rechtswidrigkeiten rechnen. Vielleicht haben sie Glück und finden schnell Arbeit, dann kommen sie dem gesundheitsschädlichen Stress aus.

Nehmen sie alle Dienst-, Einkommensbestätigungen aus Spanien mit.
Wenn sie wieder nach Österreich kommen, hier sofort Antrag stellen.
Ansonsten reichen sie den Antrag in Spanien ein und erkundigen sich was zu tun ist wenn sie nach Österreich übersiedeln.
Ich denke sie bekommen in dieser Angelegenheit eine richtige Auskunft.

Leider wird bei Notstand das Partnereinkommen angerechnet.
Weitere Fragen zur Arbeitslosigkeit/Partnereinkommen:
siehe: http://www.ams.or.at/neu/2818.htm / Notstand


Arbeitslosengeld-Berechnung
Wird der Arbeitslosengeld-Antrag bis 30.6. eines Jahres gestellt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage (sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen) des vorletzten Kalenderjahres herangezogen; wird der Antrag nach dem 30.6. gestellt, dann das letzte Jahr.

Diese Jahresbeitragsgrundlage wird auf ein monatliches Bruttoentgelt umgerechnet. Dieser Betrag wird um die gesetzlichen Abzüge eines/r durchschnittlichen alleinstehenden Angestellten vermindert (in einen Nettobetrag umgerechnet). Von diesem Nettobetrag gebühren grundsätzlich 55 %. Sollten Sie einen sehr geringen Verdienst haben oder/und Sorgepflichten, kann es zu einer günstigeren Berechnung kommen.

Sie können die Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld im Internet unter http://ams.brz.gv.at/ams/alrech online berechnen lassen.

Die Adresse von AMS-Ombudsmann / Steiermark
Herbert Buchgraber
herbert.buchgraber@600.ams.or.at
Tel: 0043 (0)316 / 70 81 DW 104
Fax: 0043 (0)316 / 7081 DW 190
Mobil: +43 664 / 23 17 563

Hilfe für arbeitslose Menschen über Arbeitslosigkeit!

Ich hoffe sie bekommen gleich wieder eine zufriedenstellende Arbeit!
Wenn es Probleme mit dem AMS gibt melden sie sich wieder. Alles Gute!

um 21.24 Uhr - von Su.
antwort aus spanien; vielen dank fuer die rasche antwort! ein lichtblick! mit herzlichen gruessen

4.09.2006 um 17.14 Uhr - der Alte - Erssatzzeit für die Pensionsversicherung?


Bin 55, für die meisten Arbeiten überqualifiziert (d.h. zu teuer) und seit heute im Notstand. Wurde vom AMS in ein \"ICE individuelles Jobcoaching\" geschickt. Dort soll lt. dem Veranstalter BFI die \"nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt\" und fehlende Kompetenz im Umgang mit IKT (Informations- und Telekommunikationstechnik) gefördert werden. Nun habe ich schon über 30 Jahre Erfahrung mit dem Arbeitsmarkt und IKT ist bei meinen bisherigen Tätigkeiten (bin Techniker, Hardware- und Softwareentwicklung) normales Handwerkszeug gewesen. Was soll ich machen, um nicht meine Zeit zu verplempern? Mein \"Defizit\" ist primär mein Alter und nicht mangelnde Kenntnisse. Es gibt wahrscheinlich auch andere Kurse, die nicht so stumpfsinnig sind, durch die werde ich aber auch nicht jünger.
Was passiert, wenn ich gesperrt werde, verliere ich dann den Anspruch auf die Erssatzzeit für die Pensionsversicherung?

Antwort:
Ja verlieren sie!
Aber, laut VwGH dürfen einige Massnahmen nicht mit §10 sanktioniert werden.
Dazu gehört Coaching.
Sie müssen auch über ihre Defizite aufgeklärt werden. siehe: fehlende Belehrung.
Es kommt immer darauf an um welche Massnahme es sich handelt und den Inhalt des Vertrags.

Falls sie in eine Massnahme vermittelt werden und sie wollen nicht teilnehmen, dann unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!

In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070

oder einscannen und mir zusenden.

Wenn sie verweigern wird vorläufig "rechtswidrig" der Bezug gesperrt.
Bescheid verlangen und sofort in Berufung gehen. Aussichten auf Erfolg sind gross.
Wir überprüfen das vorher!

4.09.2006 um 14.25 Uhr - von Sole aus Niederösterreich - SÖB.


hallo zusammen-wer kann mir vielleicht rechtl.weiterhelfen-soll/muss mich in einem söb vorstellen-bin aufgrund gesundheitl. einschränkung langzeitarbeitslos-gibt es eine rechtl.handhabe des ams? kann ich ablehnen?ich sehe weder eine berufl. noch persönl. qualifizierung-habe selbst einmal im sozialbereich gearbeitet und nun soll ich,dank des ams, eine sozial betreute klientin werden-meine ams betreuerin lässt sich auch auf kein konstruktives gespräch-bitte um eure hilfe/rat-danke, und allen viel mut und durchsetzungskraft>sole

6.09.2006 um 16.12 Uhr von C.S.
Wenn der SÖB dich weiter vermitteln will, also praktisch als Arbeitskräfteüberlasser tätig wird, kannst du die Teilnahme wohl verweigern. In manchen Fällen, da du ja gesundheitlich eingeschränkt bist, hast du vielleicht eine Chance, daran garnicht teilnehmen zu müssen.

Der Grund warum nicht liegt eigtl. auf der Hand, die wollen dich ja einsetzen bei zB. Grünanlagenpflege, oder ähnlichen Tätigkeiten. Wenn du da zB. schwer heben müsstest, oder dich nicht bücken darfst oder was weis ich, dann werden die dich sicher nicht nehmen. (Weiss ich aus eigener Erfahrung.) Hingehen solltest du aber auf jeden Fall, wenn ein Termin zu einem Vorstellungsgespräch bei jenem SÖB vereinbart wird. Da kannst du ja mal mit den Leuten vom SÖB reden und sehen was geht. Einen Versuch ist es schon Wert.

Wenn du genaue Angaben machen könntest, um welchen Verein es sich handelt, sind vllt. auch konkretere Antworten möglich.

Auf den folgenden Seiten findest du eine grosse Anzahl an SÖB Betrieben. (Auch andere arbeitslosen Projekte.)

http://www.sozialprojekte.com/projekte/sozialkonomische+betriebe

4.09.2006 um 11.16 Uhr - von C. H. - Allgemeine Arbeitskräfteüberlassung - SÖB.



Hallo zusammen, auf der Homepage von itworks steht, das es sich hierbei um eine \"Allgemeine Arbeitskräfteüberlassung\" handelt. Die \" Berater\" bei itworks sprechen aber von einem sozialökonomischen Betrieb. Meine Bitte , wer kann mir nun den Unterschied erklären?

um 12.18 Uhr - von C.S. - Antwort
Sozialökonomische Betriebe: http://www.ams.or.at/neu/wien/900_soeb_und_gbp.pdf#search=%22Was%20sind%20Sozial%C3%B6konomische%20Betriebe%22
Ein pers. Beispiel für einen s.g. SÖB Betrieb, da hats auch Videos, findest du hier: http://www.bigbruck.at/
Allgemeine Arbeitskräfteüberlassung:
Das sind im Prinzip normale Personalverleiher. Im Sinn vom AMS sind das Firmen wie Trendwerk (wogegen es schon diverse Urteile vom VWGH gibt!) und Job-Trans-Fair usw. Zu Trendwerk und Co. gibts hier im Gästebuch ja genug Informationen.

3.09.2006 um 19.58 Uhr - von M. Ho. - Arbeitsmarktpolitik 1999 - 2004


In dieser Statistik geht eindeutig hervor dass OÖ. bei Streichung des AL Bezuges (Seite 9 ff) einsamer Spitzenreiter ist. Meist um 100 mehr als andere Bundesländer

Anfragebeantwortung

2.09.2006 um 12.26 Uhr - von Thomas aus Wien - Feststellungs-Bescheid?


Liebes SoNed! Team,

hier wird immer geschrieben, man soll einen Bescheid verlangen, zB.: für die Zuweisung zu einer Maßnahme oder Sperre des Bezugs. Reicht es den Bescheid mündlich beim Betreuer anzufordern? Mir erscheint das ein wenig unsicher, (AMS Mitarbeiter kann sich nicht mehr daran erinnern). Sollte das nicht schriftlich per Einschreiben erledigt werden? Wie muß der Inhalt lauten, gibt es vielleicht eine Muster-Vorlage ?
Ich gehe davon aus, daß der Bescheid nicht gleich ausgestellt wird, sondern mit der Post kommt.

Danke für die wirklich professionelle Hilfe!

Antwort:
Mittels eingeschriebenem Brief,
oder Schreiben beim AMS abgeben und auf einer Kopie bestätigen lassen.

Wenn ein AMS-Berater z.B. mündlich jemanden zu einer Leasingfirma zuweist, soll der Betroffene mittels eingeschriebenem Brief innerhalb von drei Tagen einen Antrag auf Ausfertigung eines schriftlichen Bescheides stellen. Bei einer schriftlichen Mitteilung des AMS ist tendenziell ein Bescheidcharakter gegeben, wenn Rechtsfolgen angedroht werden. (eine Rechtsfolge ist z.B. die Bezugssperre )

Die Auslagerung von Arbeitsvermittlung durch das AMS ist rechtswidrig.
zBsp.: an Firmen/Vereine wie „it works", „Phönix", „trendwerk" etc.
Darum grundsätzlich immer ein Feststellungsbescheid verlangen.

Es ist ein Schreiben ans AMS zu richten mit etwa folgendem Inhalt:
„Sie haben mich am...an die Fa. Xy vermittelt. Ich verlange festzustellen, dass meine Zuweisung zur Fa. Xy zwecks Vermittlung rechtswidrig ist...“

Die Behörde erster Instanz übersieht, dass unabhängig von § 24 Abs. 1
AlVG ein Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid besteht. Nach
der ständigen Judikatur (VfGH vom 3.3.1971, VfSlg 6392) ist ein
Feststellungsbescheid, dessen Gegenstand ein Recht und ein
Rechtsverhältnis ist, nicht nur zulässig, wenn er im Gesetz ausdrücklich
vorgesehen ist, sondern auch dann, wenn eine gesetzliche Regelung zwar
nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im
öffentlichen Interesse liegt, oder wenn er für eine Partei ein
notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist und
insofern im Interesse einer Partei liegt. Nach der Judikatur des VwGH
liegt ein rechtliches Interesse an einem Feststellungsbescheid vor, wenn
der Feststellungsantrag im konkreten Fall als geeignetes Mittel zur
Beseitigung der Rechtsgefährdung des Antragstellers angesehen werden
kann (VwGH 29.9.1983,82/12/0119 u.a.).


Bescheid über die Einstellung oder Neubemessung

Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen
Die Behörde muss schnellstmöglich entscheiden. Ein Vertreter der Behörde kann sich nicht erlauben, anstehende Erledigungen auf die lange Bank zu schieben unter Verweis auf den ihr zugebilligten Zeitrahmen. Eine Aussage wie:“ Wir haben ja 6 Monate Zeit!“ ist die Ankündigung eines Amtsmißbrauches!

31.08.2006 um 23.04 Uhr - von Manuela aus Wien - Zwangsbeglückung / Armutsfalle - Trendwerk


liebes soned forum!

habe heute ein schreiben vom ams erhalten mit einer einladung zu einem informationstag für wiedereinsteigerinnen bei trendwerk.

nachdem ich darüber nicht gerade viel weis, habe ich natürlich im internet mehr über diesen betrieb in erfahrung bringen wollen.
erschreckend und traurig, was ich darüber bis jetzt gelesen habe.
nicht schlimm genug arbeitslos zu sein, nein sie werden auch noch voll ausgenützt.

um nicht in eine falle zu tappen, bitte ich um ausreichend rat, hilfe und tipps und auch erfahrungen die gemacht wurden.

- kann ich unterschrift verweigern
- muss ich meine bewerbungsunterlagen mit meinen persönlichen daten übergeben ohne zu
wissen für welchen beruf ich mich da bewerben soll und was trendwerk weiter damit macht
- wie tritt man sich dieser angelegenheit mit vorsicht entgegen

vielen dank im voraus

Antwort zu Trendwerk

31.08.2006 um 12.37 Uhr - von Christian Moser - Leserbrief in der Braunauer-Rundschau


In der Braunauer Rundschau - Ausgabe Nr.34 fordert Christoph Leitl Zwangs-Arbeit für Arbeitslose. Dazu wurde in der heutigen Ausgabe dieser Leserbrief veröffentlicht.

ÖVP fordert Zwangsarbeit für Arbeitslose

Einfachheitshalber könnte man der ÖVP Realitätsverweigerung vorwerfen und sie darüber aufklären, dass es nicht mehr für alle Menschen "bezahlte" Arbeit gibt. Das wäre aber nicht richtig. Ahnungslosigkeit betrifft nur wenige Personen innerhalb der Partei.
Im Gegenteil die ÖVP weiss über die Lage am Arbeitsmarkt genauestens Bescheid . Eine hohe Arbeitslosenquote ist in ihrem Interesse.
Dazu muss man wissen, dass die ÖVP eine Unternehmer-Partei ist.
Mit dieser Politik bedient die ÖVP ihr Klientel. Da auf einen Arbeitsplatz ca. 17-20 Bewerber kommen und die Arbeitslosen einer feindseligen entwürdigenden Behandlung ausgesetzt sind, können Einkommen und Rechte reduziert werden. Denn unter diesen Umständen unterzeichnen Arbeitssuchende fast alle Verträge.
Durch Zwangszuweisungen, was übrigens schon passiert, werden Arbeitslose aus der Sicht der Firmen zum Gratisarbeiten verpflichtet . Die Löhne werden Grossteils von der Allgemeinheit - aus dem Arbeitslosenversicherungstopf, bezahlt.
Die ÖVP sorgt mit ihrer Politik für hohe Gewinne ihres Klientels und vernachlässigt den christlich-sozialen-familären Bereich.
Ihre Politik konzentriert sich auf Zahlen anstatt auf Menschen und sorgt für Vorteile ihrer Wirtschaftsfreunde.
Um Erfolge in der Arbeitslosenbekämpfung - äh Arbeitslosigkeitsbekämpfung - vorzuweisen, wird "dann vor den Wahlen" die Bevölkerung, mit einer manipulierten Arbeitslosen-Statistik, für dumm verkauft.

Christian Moser
Braunau

31.08.2006 um 9.53 Uhr - von Alexandra B. aus Wien- Wegen Urlaub ruht Bezug?


hallo, liebes´Soned Team.
ich habe mich am Montag nach meinem urlaub beim AMS zurueckge-meldet, so wie herr christian mir empfohlen hatte und habe meiner Be-raterin mitgeteilt,dass ich mich während meines Urlaubs informiert habe, dass der Bezug bei Urlaub im Innland nach ALVG nicht gesperrt werden darf! Ihre Antwort war : Da Sie dem AMS in dieser Zeit nicht zur Verfügung gestanden sind, wird gesperrt egal Inn -oder Ausland . Sie hätten ja täglich kommen können um den Bezug nicht zu verlieren. Meine Antwort: Wird wohl schwer sein, von der Stmk jeden Tag nach Wien zum AMS zu fahren. Ich erbat eine Bestätigung über die Sperre. Sie wurde darauf sehr \" hektisch\", rief einen Kollegin an , die ihr offen-sichtlich die gleiche Info
gab, Sie meinte dann nur, die Be-stätigung erhalten Sie mit der Post.
Gespannt bin ich, wie lange das dauern wird. Mir war klar , dass mein
\"aufmümpfiges \" Verhalten, Sie jetzt zu einem Gegenschlag veranlassen würde und ich habe 1 Stellen-angebot und einen Termin bei IT work
ausgefasst.
meine fragen :
ist IT works auch so eine Personalleasing fa wieTrendwerk?
wie gehe ich am besten vor ? reicht ein Recobrief mit dem Hinweis auf einen Verstoss ? Wann soll ich den Brief abschicken, mein Termin ist der 20-09-. ich befürchte eine sofortige Sperre, wenn ich jetzt schon bekanntgebe, dass ich mich weigere den termin wahrzunehmen.ich kann mir aber keine sperre leisten, da ich alleinerziehende mit 3 kindern bin.
es ist wirklich verrückt, dass man statt eines jobs, nur von einen \" erniedrigenden kurs etc \" zum anderen verdonnert wird ! was kommt noch alles auf uns zu !
ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort und muss eines feststellen :
ich bin sehr froh, dass es ihr forum gibt, so fühlt man sich nicht so allein gelassen.
p.s. habe gerade die gewünschte
Bestätigung erhalten.
Da mehrere § angeführt sind, ersuche ich um Info, ob ich das einem ihrer berater faxen kann, der mir dann genau sagen kann, was ich in meinem einspruch anführen kann.
nochmals danke

Antwort:
Sofort Einspruch erheben! Begründung
Ein Urlaub im Inland ist kein Ruhenstatbestand im ALVG, schließt also
definitiv nicht vom Bezug aus. - Auskunft eines AMS-Mitarbeiters.

Senden sie mir den Bescheid! Vielleicht können sie ihn einscannen und per E-Mail senden.

Itworks hat eine Probezeit in der sie innerhalb eines Monats ohne Bezugssperre kündigen können.
Ausserdem wird über 850 Euro nach AG/NH entlohnt.
Das verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtswidrig.

Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!

In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070

31.08.2006 um 00.59 Uhr - von Heinz aus Lainz / Wien- Urlaubsvertretung oder Bezugssperre!


Werte Schreiber und Leser, ich poste einen Artikel aus der Presse ohne jeglichen Kommentar.

Billa:
AMS-Arbeitslosen-Projekt gescheitert

VON STEFAN RIECHER (Die Presse) 31.08.2006

Arbeit. Rewe will nur 10 Prozent der 300 vom AMS-bezahlten Mitarbeiter behalten. Das AMS erwartete 25 Prozent.

WIEN. Es wurde als große Chance angepriesen: Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt Billa und Merkur hunderte Wiedereinsteiger und übernimmt während des Probemonats die vollen Lohnkosten. Zumindest 25 Prozent, so der Wunsch des AMS, sollten danach einen fixen Job erhalten. Nun kommt die Ernüchterung. Die Handelsketten übernehmen bestenfalls zehn Prozent der Arbeitskräfte.

Daher haben sowohl die Supermarkt-Ketten wie auch das AMS Erklärungsbedarf. Schon zu Beginn des Projektes im Juli schossen Politiker scharf gegen Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa) und Spar. Die Handelskonzerne würden das Projekt ausnützen, um Urlaubs-Vertretungen zu finanzieren. Von einem Probemonat könne keine Rede sein.

Diesen Vorwurf will Rewe Österreich-Chef Martin Lenz im Gespräch mit der \"Presse\" nicht auf sich sitzen lassen. \"Wir haben keine einzige Arbeitskraft durch einen vermittelten Wiedereinsteiger ersetzt\", sagt Lenz. Man habe durchaus gute Absichten gehabt, hätte auch gerne mehr Mitarbeiter übernommen. Schließlich könne man gute Arbeitskräfte ständig brauchen, sagt Lenz. Ein Einsatz der Wiedereinsteiger als Urlaubsvertretung sei gar nicht möglich, weil man erst wenige Tage vorher gewusst habe, wie viele Leute das AMS schickt.

Bei Rewe regt sich nun Kritik am AMS. Viele der gesendeten Arbeitslosen seien \"völlig branchenfremd\", sagt Unternehmenssprecherin Corinna Tinkler. Einen Großteil der Kandidaten - jene, die kaum Deutsch sprechen - musste man gleich am ersten Tag wieder heimschicken.

Sofern sie überhaupt gekommen sind. \"Bei Merkur in Wien wurden uns 190 Leute zugeteilt, aus denen wir eine Auswahl treffen hätten sollen\", erklärt Rewe-Unternehmenssprecherin Corinna Tinkler. 35 Leute seien erschienen, davon wurden fünf ausgewählt, die für das Probemonat geeignet waren. Insgesamt haben österreichweit - das Projekt lief in Wien, Niederösterreich und der Steiermark - rund 300 Wiedereinsteiger einen Probemonat bei Rewe absolviert. Rund 30 können sich über eine Anstellung bei Billa oder Merkur freuen.

Auch an Spar wurden Wiedereinsteiger vermittelt. Welcher Prozentsatz übernommen wird, steht noch nicht fest. \"Wir haben aber insgesamt nur 30 Personen eingesetzt, alle davon bei Interspar in Wien\", sagt Sprecherin Nicole Berkmann zur \"Presse\". Dass davon manche als Urlaubsvertretung eingesetzt wurden, könne sie nicht ausschließen. Den Zeitpunkt habe jedenfalls das AMS ausgewählt. Die Personen gezielt als Urlaubsvertretung einzusetzen, sei daher nicht möglich gewesen. Auch Spar zeigte sich nicht gerade begeistert von der Qualität des vermittelten Personals: \"Manche Leute sind für diese Arbeit geeignet, andere eben nicht\", sagte Berkmann kryptisch. Grundsätzlich würde man - genauso wie Rewe - immer fleißige Arbeitskräfte einstellen.

Das AMS war am Mittwoch zu keiner Stellungnahme bereit. Die Ergebnisse müssen erst ausgewertet werden, hieß es. AMS-Vorstand Johannes Kopf hatte zu Beginn des umstrittenen Projekts seine Erwartungen klar definiert. Er erwarte von den Supermärkten, 20 bis 30 Prozent der vermittelten Arbeitskräfte einzustellen, sagte Kopf im Juli. Sollte dies nicht passieren, \"wird das Programm sofort eingestellt\", meinte Kopf.

In Zusammenhang mit diesem Projekt wurde Kritik am AMS laut. Der befristete Einsatz von Arbeitslosen in Supermärkten diene nur zur Verschönerung der Arbeitslosenstatistik, hieß es. Auch Akademikerinnen sollten ein Probemonat als Kassierin absolvieren. Kopf hatte dies als Fehler bezeichnet, wollte sich aber \"das Instrument der Eingliederungsbeihilfen\" nicht kaputt reden lassen. Er bezeichnete das Projekt als \"äußerst erfolgreich\".

Quelle: http://www.diepresse.at/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=581693

30.08.2006 um 10.28 Uhr - von Elke C. aus Dornbirn - meine Erfahrung mit dem AMS


Guten Tag, ich möchte hier einfach mal meine Erfahrung mit dem AMS die ich gemacht habe mit Ihnen teilen und Ihre Meinung dazu hören. Mein Mann ist seit Dezember 2005 bei mir in Vorarlberg. Er ist ständig am Arbeit suchen und er bemüht sich sehr, er bekommt auch kein Geld vom AMS. Er hat in Spanien die Universität absolviert und ist Spanisch Lehrer. Er hat auch Jahre lang als Animateur in Hotel gearbeitet dazu hat er auch Ausbildungen als Jugend und Kinder Sozial-Animation. Es ist ihm wirklich egal was er Arbeitet so hat er sich schon um einige Stellen beworben, angefangen beim Abwäscher, Zimmerbursch oder an Schulen sogar als Zeitungsausträger hat man ihm abgelehnt da er zuwenig Deutschkenntnisse hat. Er war bei einen Anfangskurs da ging er 3Monate jeden Vormittag hin. Dieser Kurs wurde vom AMS bezahlt! Gelernt hat er da nichts, da er alles schon vorher gekonnt hatte und diese Leute die in diesem Kurs waren auch nicht wirklich lernen wollten, sie hatten keine Tests und wied!
erholten ständig das gleiche Tag für Tag. So haben wir erfahren das das AMS auch Einzel Kurse bezahlt, mit großer Hoffnung gingen wir zum AMS und die Dame meinte das er in 2 Monaten wieder kommen solle (da er eine Stelle bei den Festspielen bekam, wo er ja nicht Deutsch können muss!)und sie schaue das er den Einzelkurs Bezahlt bekommt. Ja so gingen wir danach wieder zu Ihr mit einen \"Kostenvoranschlag\" von einer Schule (wo das AMS Kurs an Leute bezahlt)für einen Einzelkurs. Als wir zu Ihr kamen meinte sie das AMS Zahle keinen Einzel Kurs nur wenn wir einen Job in Aussicht haben und dieser den Kurs verlangt! Wir erklärten Ihr dass er nicht mal als Zeitungsausträger mit seinen Deutschkenntnissen eine Arbeit bekommt, meinte sie er könne in einen Teil2 Kurs gehen wieder 3 Monate. Wir erklärten Ihr weiter das mein Mann keine 3 Monate einen Kurs machen kann, da er so schnell wie möglich eine Arbeit braucht, da wäre dieser Einzelkurs viel besser und er würde auch was lernen und n!
icht so wie bei dem Kurs bevor, wo nur die Leute hin gehen um die Zeit Tod zu schlagen und das Arbeitslosengeld abkassieren(nicht alle, aber die Meisten).Mein Mann bräuchte wirklich dringen eine Arbeit da unser Baby in 6 Wochen kommt und mit diesem Geld können wir nicht mal unsere Miete zahlen. Wir sagten das er wirklich ALLES Arbeiten würde aber wie gesagt, jede (das waren sehr viele)Bewerbung wurde abgelehnt mit dem Deutsch was er kann. Diese Dame meinte dann wir können mit dem Chef persönlich sprechen, sie ging zu ihm und später wir. Tja da war es eh schon gelaufen und alles war umsonst was wir sagten, er kam wieder mit dem Kurs von der Dauer von 3 Monaten, aber wie gesagt wir können keine 3 Monate warten das er einen Job bekommt. Mit dem Einzelkurs wäre es viel Intensiver und schneller da er wirklich bereit ist zu lernen. Wir wurden abgelehnt mit der Begründung das AMS hat ihr Geld verbraucht das es zu Verfügung hat.

Antwort:
Ich kann ihren Frust gut verstehen.
Ihr Mann soll lästig sein und immer wieder um den Einzelkurs ansuchen. - er soll auch zur Vorgesetzten seiner Beraterin gehen.
Wenn ein Einzelkurs zur Zeit wirklich nicht möglich sein sollte, (Wobei momentan - vor den Wahlen - genug Geld vorhanden ist - Nur für ihren Mann halt nicht da er anscheinend keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat ) dann würde ich ihm trotzdem den 3 monatigen Sprachkurs empfehlen.
Da es bei den Pflichtkursen vom AMS in erster Linie um Arbeitssuche geht, kann er bei Arbeitsaufnahme den Kurs ja abbrechen.

Ich wünsche euch, zu eurem Baby, alles Gute . Versucht euch diese Zeit nicht vermiesen zu lassen. Diese Zeit gehört zur schönsten eures Lebens.
Und vielleicht findet ihr Mann danach Arbeit.

29.08.2006 um 14.39 Uhr - Mutter von 3 Kinder - Geldsperre!


Ich befinde mich mal wieder in einer Notlage, war bis jetzt als notstandshilfebezieherin gemeldet - tja das glaubt ich bis heute. heute war ein AMS bescheid in meinem Postkasten das ich per 01.08.2006 keine Leistung mehr beziehe und das ich dringend ins AMS kommen soll.
Gesagt getan war gleich dort und was mir da wiederfahren ist ist echt das letzte.
Zur vorgeschichte:
Habe am 22. August bei Jobtransfair ein Gespräch vom AMS aus gehabt wo mir mitgeteilt wurde das ich per 15.09.2006 dort anfangen soll (owohl ich das gar nicht will aber naja das ist eine andere Sache). Habe 3 Kinder und der Berater bei Jobtransfair meinte er nimmt mich erst mit 15. september damit es sich mit den kinder besser ausgeht und ich nicht mehr für 1 1/2 wochen eine extrene betrreuung benötige. ok dachte mir super brauche mir nicht extra sorgen zu machen. Pustekuchen - laut AMS hat Jobtransfair behaubtet das ich am 22.August abgelehnt habe weil ich keine Kinderbetrreuung habe - hääää das haben die so gesagt und nicht ich. Das frechste dabei war heute am AMS die Leiterin ich sollte eine Niederschrift machen das ich meine Kinder in August selber betreut habe - nichts habe ich unterschrieben weil ich mich echt in die enge getrieben gefühlt habe. Sie verlangt von mir ein zettel wo draufsteht wer und wann meine Kinder betreut wurden - es darf aber kein arbeitender sein, !
kein arbeitsloser oder notstandhilfebezieher weil sonst die ihre geldleistungen nicht bekommen. Seh echt kein sinn darinnen - und wie bitte wollen die das im naachhinein überprüfen wo meine Kinder betreut waren? und das blödeste ist ja das sie gleich für ganzen august annehmen das ich keine betreuung gehabt habe - wie kommen die bitte drauf? ich muß belegen das von 8-18 uhr für mindestens 16 stunden in der woche meine kinder betreut waren um einspruch gegen die streichung des bezuges zu erheben. Bin alleinerziehend mit 3 kindern und weiß nicht wie ich september überleben soll ohne geldleistung. Ich sollte am 04.septemeber wieder einen neuantrag auf nostandhilfe beantragen da dieser tag der offizielle ist wo ich eine kinderbetreuung in schule und kiga nachweisen kann - und am 15. september soll ich dann den dienstvertrag bei jobtransfair unterschreiben. was soll das bitte alles so eine schikane habe ich ja noch nie erlebt. weiß echt nicht was ich machen soll weiß wer rat für !
mich. danke 3erMama

Antwort:
Gehen sie unbedingt sofort zum Sozialamt und suchen um Unterstützung an.
In diesem Fall müssen sie etwas bekommen.

War gut das sie nichts unterschrieben haben. Vielleicht kann ihnen wer bestätigen, dass im Falle einer Arbeits/Kursaufnahme jemand auf die Kinder aufgepasst hätte Mutter/Freunde/Bekannte.

Verlangen sie vom AMS den Bescheid über die Geldsperre und legen sofort Berufung ein.
Gleichzeitig mit der Berufung stellen sie einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

Wenn sie zu Jobtransfair müssen, dann unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.

Dazu besuchen sie, mit dem Vertrag, AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070
Schicken sie auch mir den Vertrag.
Der Inhalt des Vertrags ist wichtig um die weitere Vorgehensweise festzulegen.

26.08.2006 um 12.03 Uhr - von Anna - Trendwerk - Gesundheitsamt hat schon vor einem Jahr eine Anzeige erhalten!


Liebes Soned Forum!

Seit Vierzehn Tagen, befinde ich mich auf Zwangsschulung in der Fa. Trendwerk im Fünften Wiener Gemeindebezirk :-(
Die Rechtswidrige Vertragsgebahrung, das Postmoderne Fabriksambiente, und den Hygienisch zu tiefst verabscheuungswürdigen Pc-Arbeitsplatz inklusive :-(((

Die bei Vertragsabschluss von mir an die Trainer gestellte Frage nach dem Vertragspunkt 3.\"Einstufung und Arbeitsentgeld\"
Der/Die Dienstnehmer/In erhält ein Monatliches Nettoentgeld in der Höhe des bisherigen Arbeitslosenentgeldes oder der bisherigen Notstandshilfe, mindestens aber ? 850.- brutto.

Das /Die Arbeitslosenentgeld/Notstandshilfe beträgt derzt. ? 12,40
Das Bruttoentgeld beträgt somit ?353,20 monatlich 12x

Warum ich nicht meine bisherige Notstandshilfe => nähmlich 353,20/Monat Netto, wie zu Beginn der Vereinbarung von \"Punkt 3. Einstufung und Arbeitsentgeld\" erhalten würde, sondern einen viel geringeren Brutto für Nettolohn, gab man mir vor Zeugen die Auskunft: \"Dieser Betrag bezöge sich ja auf 38,5 h/Monat(!!!!)\"

Ich Unterschrieb diesen Vertrag, da ich mir eine Sperre oder auch nur Ansatzweise eine Gerichtsverhandlung mit dem AMS - Wien, finanziell, als Alleinverdiener/In mit zwei Kindern nicht werde leisten können!!!!

Nach einem Telefonat mit der Wiener Arbeiterkammer, wurde mir zunächst in mehreren Versuchen mitgeteilt, das dieser Vertrag hieb und Stichfest sei, nach dem ungefähr 15.ten x der Wiederhohlung meinerseits des oben angesprochenen 1.ten Satzes von Punkt 3. \"Einstufung und Arbeitsentgeld\" wurde mir nach endlichem Nachfragen - Rechtgegeben - und es wurde mir versichert, das sich die \"AK - Wien\" mit den Verantwortlichen von \"Trendwerk\" in Verbindung setzen wird!
Hoch erfreut über meinen scheinbaren Erfolg, das man mir von dem was wir ohnedies nicht haben, auch noch die Hälfte abziehen wird, ging ich Tag\'s darauf wieder zur \"Fa. Trendwerk\"
Wo plötzlich alles in heller Aufregung zu zweit zu dritt um mich herumscharwänzelte, ich hatte das Gefühl, einer Horde von Hyänen gegenüber zu stehen.
Man erklärte mir, dass dies ja alles ein Irrtum wäre und es dieser Fa. ausserordendlich leid täte, dass sie mir den falschen Vertrag zur Unterschrift beigebracht hätten und nunmehr, wenn ich nicht zurück zum AMS wolle, \"dürfe\" ich diesen -nunmehr mit einem neuen Passus versehenen- Vertrag ohne Angst unterschreiben.
Also las ich nach Vorschrift diesen \"Dienstvertrag\" von neuem durch aber siehe, der erste Satz im Punkt 3. des Vertrages hatte genau dieselbe Formulierung, - wie gehabt!!!
Nach der Formulierung ...,\"mindestens aber ? 850.- brutto\" war in Klammer folgendes eingefügt worden...(für 38,5 Stunden) !!!!
Ich Unterschrieb unter dem Beisein von Zeugen, zwangsweis\' wieder diesen Vertrag um ja mein Geld \"zwischenzuspeichern\" :-)
Ich wies die anwesenden Damen und Herren aber mehrere Male daraufhin, das sie laut d. oben erwähnten ersten Satzes von \"Punkt 3.Einstufung und Arbeitsentgeld\" -sämtlichen Kursteilnehmern und Teilnehmerinnen ihre bisherige Notstandshilfe oder Arbeitslose in Nettobeträgen werden ausbezahlen müssen!!!

Wobei alle Damen und Herren rotgesichtig und schwitzend verneinten und mir neuerlich erklärten, dass ich mich im Irrtum befände, da ja jetzt ein neuer Vertrag abgeschlossen würde, wo dieser Passus (für 38,5 Stunden) hinzugefügt worden sei!
Gut- ich unterschrieb diesen Vertrag auch noch einmal.

Mittlerweile begann ich eine i-net Recherche unter \"Google.at\" Suchwort:
Trendwerk.
Was ich da zu lesen bekam war wirklich dazu angetan mir die Nacken und sonstigen Haare zu Berge stehen zu lassen :-(((
Gerichtsverfahren, Entscheide vom Gericht, die diese feine Fa. irgendwie sehr reputationslos dastehen lassen.

Ich werde mir nunmehr trotz meiner explosiven Finanziellen Lage professionelle Hilfe hohlen!!!
Das Gesundheitsamt ist schon unterwegs zu den Unzumutbaren PC- Arbeitsplätzen, die derartig verdreckte Keybords haben, dass man nach dem Aufruf einer I-net Site schon etwa 3mm Dreck unter den Fingernägeln hat und das alles bei einer Förderung von ? X Millionen ? pro Jahr!!!
Das Netz ist eine DFÜ Verbindung, die für den Aufruf einer Site ca. 1-3 Minuten benötigt, dazwischen entweder komplett abstürzt oder andere Sites schädigt.
Einmal rief ich eine i-net Site auf zur Arbeitssuche und der Rechner auf dem ich sass, fragte nach einem Update für Explorer 5.5!!!! welches nicht durchzuführen war, weil keine Adminerechte!!!
Rekord: Fünf Stellenangebote - Dauer:
45 Minuten zum abrufen!!!!

Ich wies die \"Trainer\" mehrere male auf diesen Zustand hin, sowohl Hygienischer Natur als auch auf die technischen Mängel und wurde mit den Worten getröstet es würde bald neues Equipment herangekarrt werden etc.

In den Damentoilletten, gibt es eine Flasche Pril Geschirrspülmittel zum Hände waschen und ab 11:00 Vormittag kein Sanitärpapier mehr!!!

Es werde Abhilfe geschaffen wurde mir neuerlich versichert!!!

Das Gesundheitsamt versicherte mir bei meinem Anruf, dass die Fa. schon vor einem Jahr eine Anzeige erhalten hätte!!!

Also habe ich nicht sehr viel Zuversicht, dass sich die Zustände dort in naher Zukunft abrupt ändern werden.

Bei einer noch verbleibenden Restarbeitszeit von 9 Monaten kann man sich ungefähr eine Vorstellung davon machen, was für eine Belastung die Fa. Trendwerk für einen Wiener Bürger/In darstellt, der auf Arbeitssuche- derartig unter dem Hund
sein/ihr Dasein fristen muss!!!

Antwort:
Wenn es sich um ein Diensverhältnis handelt ist die Entlohnung
RECHTSWIDRIG
Massnahme als Dienstverhältnis mit Arbeitslosengeld oder Notstand als Entlohnung verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig! ( auch wenn es zusätzlich ein Taggeld gibt! )

Wenn es sich um eine Massnahme handelt darf sie Trendwerk nicht vermitteln.
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
Eine Weigerung darf nicht mit Bezugssperre sanktioniert werden!

Erstatten sie trotzdem nochmal eine Anzeige beim Gesundheitsamt!
Doppelt hält besser. Dieser Firma gehört endlich das Handwerk gelegt!

Der Verein ArbeitslosensprecherIn hat ebenfalls bei der Gwerbebehörde Anzeige gegen Trendwerk
, wegen des Verdachts auf unbefugte Gewerbeausübung, erstattet.

Wenn eine Firma über keine Lizenzen der Software verfügt bekommt derjenige der das anzeigt von der Firma Microsoft 20% der zu zahlenden Strafe!

Es braucht couragierte Personen die gegen diese Firma, die auf Rechtsstaatlichkeit und arbeitslose Menschen pfeift, etwas unternehmen.

Ich empfehle ihnen Dr. Pochieser, ein auf diesem Gebiet sehr engagierter kompetenter Anwalt aus Wien.
Am besten sie besuchen die Initiative AMSand die mit ihm in Verbindung steht und sie unterstützten wird.

AMSand trifft sich
jeden Dienstag von 18 : 00 - 20 : 00 Uhr.
Beratung ist von 20 : 00 Uhr - 21 : 30 Uhr
im Amerlinghaus in der Stiftgasse 8, A-1070

Antwort zu Trendwerk

um 21.46 Uhr von P.B.
bin gleichfalls trendwerker, habe dort freitags die umstände der arbeit und jobsuche diskutiert. ich bitte dich unbedingt am dienstag zum AMSAND zu kommen! (bin der verfasser des trendwerk tagebuchs) http://ist.twoday.net/

Anna kontaktieren sie Martin aus Wien zwecks Unterstützung! mm@mediaweb.at

26.08.2006 um 11.14 Uhr - von M.N. - Kurzschliessen der Initiativen/Vereine


Hallo Leute, ich bin sehr von Eurer Bewegung angetan, hier in Tirol haben wir auch den ersten Schritt gesetzt, vielleicht kann man sich bei Gelegenheit ,mal Kurzschliessen.
In Kürze können wir Euch genauere Infos bzw. Umfragen und Ideen liefern. Ein kurzer Kontakt bzw. AW würde uns sehr freuen, wir stehen auf der selben Seite, denke ich...: )
LG aus Tirol

Antwort:
SoNed ist Mitglied im österreichischen Dachverband ArbeitslosensprecherIn.
Ein ArbeitslosensprecherIn-Mitglied aus Tirol fehlt und wäre willkommen. Einige Anfragen kommen aus eurem schönen Bundesland.
Diese Personen sind sicher froh, dass es in Zukunft eine Anlaufstelle gibt!
Freue mich auf weitere Informationen!

26.08.2006 um 2.50 Uhr - von I. - Gespräche aufzeichnen?


Hallo,
es wurde hier geschrieben dass sich Arbeitslose wehren sollen, und u.a. \"Gespräche aufzeichnen\" sollen.

Genau das habe ich vor langer Zeit einmal gemacht, und genau an dem Tag wurde ich von meiner damaligen AMS-Mitarbeiterin aufs Übelste beschimpft.
Ich wurde als \"ebenso krank wie meine Mutter\" bezeichnet, (meine Mutter hat eine psychische Krankheit, und da sie nicht mehr alleine zurechtkommt, sorge ich für sie, das habe ich dieser Mitarbeiterin gegenüber erwähnt, auf was hinauf sie mich dann derart beschimpfte)
Weiters wurde sie auch vor dieser Beschimpfung an diesem Tag ungehalten, indem sie mir die Schuld gab, dass mir die KK nicht schon am selben Tag die Entgeltzettel des vorangegangenen Krankenstandes mitgab...usw...
(Ich wäre unfähig...und dergleichen bekam ich zu hören)

(Daraufhin beschwerte ich mich, wobei man mir mit \"gerichtlichen Schritten\" drohte, da ich \"indem ich die Mitarbeiterin ohne ihr wissen aufgenommen hatte, gegen das Gesetz verstoßen habe\"
Ich ließ mich dadurch leider einschüchtern, lies sogar den Termin bei der AK platzen, den ich schon ausgemacht hatte.

Die Folge von dem ganzen war, dass man mich in eine Zwangsumschulung ins BBRZ steckte, die über eineinhalb Jahre dauerte.
BBRZ = für Leute die gesundheitliche Einschränkungen haben, sprich Behinderungen.
Ich bin nicht behindert, aber auch als ich diese Schulung ablehnte wurde mir dann mit Geldstreichung gedroht.)

Naja, lange Rede kurzer Sinn:
Wie ist es denn nun wirklich mit dem Aufzeichnen von Gesprächen?
Darf man oder darf man nicht?

Antwort:
Das Aufnehmen von Gesprächen auf Tonträgern ist nicht erlaubt. Machen sie ein Gedächnisprotokoll daraus und schreiben sie eine Beschwerde an ihre Landesgeschäftsstelle weiters an Dr. Buchunger, herbert.buchinger@ams.at AMS Vorstand und an den/die AMS-Ombudsmann/frau ihres Bundesland`s - Adresse zu finden im Google.
Einige Personen richteten ihre Beschwerde an die angegebenen Stellen und per cc. an christian.moser@soned.at. So werden die Beschwerden dokumentiert.

VwGH Erkenntnis - Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte eignet sich daher nicht als Maßnahme zur Wiedereingliederung eines nicht behinderten Arbeitslosen.

25.08.2006 um 23.19 Uhr - von G.S. aus Rankweil - Neues aus Vlbg.


Meine Anzeige bei der Volksanwaltschaft Wien hat leider nichts gebracht. Keine Institution in Österreich, hat gegen das AMS eine Chance, auch nicht der Behindertenanwalt. Hab jeden noch so blöden Job angenommen, damit ich vom AMS ruhe hab. Nun schmerzt mein Rücken wieder in voller Blüte Ab Montag melde ich mich wieder arbeitsuchend. Gott steh mir bei. Ich hab die M* zur anzeige gebracht, sie werden mich zerquetschen wie eine Fliege. Wetten das..

Antwort:
Versuchen sie beim Termin ihre Nerven zu schonen. Ihre Beraterin soll froh sein, dass es sie und ihresgleichen gibt. - So hat sie wenigstens Arbeit.
Wenn sie eine Kurszuweisung bekommen, dann melden sie sich wieder.
Dann schauen wir uns den Vertragsinhalt genau an.
Nicht alle Massnahmen dürfen mit §10 sanktioniert werden.
Und keine Angst bleiben sie freundlich!
Ich selbst verhalte mich nach den Leitsatz - So wie man in den Wald rein schreit so kommt es zurück. Wobei ich immer höflich anfange.
Sollte wirklich ein ungebührliches Benehmen zurück kommen, ist eine adäquate Reaktion erlaubt.
Besser noch, bleiben sie ruhig und gehen zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn.
Es ist auch erlaubt eine Begleitperson mitzunehmen. Machen sie davon gebrauch, wenn sie jemanden haben der sie begleitet.

24.08.2006 um 12.43 Uhr - von Fr. B. - fragwürdige Vereine und Firmen. Trendwerk!


Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir mit ein paar Tips helfen. Meine Freundin hatte heute einen Termin beim AMS. Es wurde ihr mitgeteilt daß sie in den nächsten Tagen, per Post, eine Zuweisung zu Trendwerk bekommen wird. Wie sollen wir genau vorgehen um ja nichts falsch zu machen? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Diese Zuweisung kann und will ich nicht akzeptieren. Der Arbeitsmarkt für Arbeitslose besteht nur mehr aus fragwürdigen Vereinen und Firmen. Die wahre Motivation dieser Firmen ist das schnell und leicht verdiente Geld, ohne dafür eine wirkliche Gegenleistung zu erbringen. Für Trendwerk, it-works und Jobtransfair sind es heuer 19,2 Millionen Euro, das ist ja nicht zu verachten, siehe Link. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage vernichtet und die Statistik bereinigt, das ist alles! Eine wirkliche Hilfe für den Arbeitslosen kann ich nicht erkennen. Ich war selbst schon bei Trendwerk und kenne deren Methoden. Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Franz

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=BILD_20060309_OBS0008

Antwort zu Trendwerk

23.08.2006 um 18.23 Uhr - von D aus Tirol. - man fühlt sich wie der letzte Dreck


Sehr geehrter Herr Moser

Ich war heute beim AMS Tirol um die sache des Qualiefierzirungskurs zu klären. Das AMS streitet wieder mal alles ab und ich wurde wieder mal bis aufs letzte mit Wörtern die ich hier nicht nennen will beschumpfen. Es war nur ein Fehler vom System das ich zu diesen Kurz zugewiesen wurde. Ich wurde daher auf einen "Psychokurs" beim ARTIS Tirol zugewiesen. Es handelt sich dabei um einen Einrichtung für Psychisch Kranke. Ich habe das natürlich abgelehnt da ich das nicht einsehe da sich in diesen Einrichtung muss da ich lieber einen Kurs machen möchte um die Lehrabschlußprüfung nachzuholen.
Ich wurde daraufhin vom Büro der AMS Beraterin rausgeschmissen und mir wurde ein neuer Termin am 30.8.06 aufgezwängt.
Ich wollte eine Berufung einlegen diese wurde mir aber von der Beraterin mit einen Lächeln abgelehnt und ich soll nicht herum Spinnen.Ich denke weil ich sie mit den Satz
Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
aufgeklärt habe.

Es war wieder heute ein netter Tag beim AMS man fühlt sich wie der letzte Dreck in diesen Institut da man nicht ernst genommen wird und die Betreuer auf die Fragen nie eingehen.
Wenn man sie mit http://www.soned.at/ konfrontiert wollen sie davon nicht hören und das Thema wird gewechselt.
Zudem wenn man auch die Sachen mit den AMS Kursen nennt das diese nur einen "Glatt Bügelung" der Arbeitslosenzahlen ist wird das nur belächelt.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Wenn ich den Termin am 30.8 nicht einhalte dann hat ja das AMS einen Grund das Geld zu streichen und ich kann dann keine Berufung einlegen oder?
Ich war auch bei der Abteilungsleiterin um das zu Klären leider hilft diese nur zur AMS Beraterin und ich lebe angblich nach Ihrer Aussage in einer schein welt und bin daher auf "Granit gestossen"
Ich würde gerne eine Beschwerde darüber einreichen wo kann ich das genau machen?
Danke schon mal im Voraus für die Bemühungen

Anmerkung:
Herr D. hat eine ausführliche Beschwerde über seine Beraterin und dessen Vorgesetzte an Dr. Buchinger herbert.buchinger@ams.at AMS-Chef und Dr. Prettner, Tiroler AMS-Ombudsmann geschrieben.

23.08.2006 um 13.09 Uhr - von S.K.M. - Antwort-Mail auf Beschwerde über AMS-Bewerbungskurse:


Sehr geehrter Herr S.K.M.,

vielen Dank für Ihr Schreiben an den Vorstand des Arbeitsmarktservice
Österreich, Herrn Dr. Johannes Kopf, in dem Sie die Sinnhaftigkeit eines von
Ihnen besuchten Kurses ansprechen.

Vorweg darf ich zu unseren Kursangeboten erwähnen, dass das
Arbeitsmarktservice zu größtmöglicher Effizienz verpflichtet ist und
Kursmaßnahmen einer laufenden Beobachtung und Effizienzkontrolle unterzogen
werden. Damit wird nachweislich gewährleistet, dass zumindest ein Großteil
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursmaßnahmen profitiert.

Reaktionen von Kundinnen und Kunden, insbesondere zur Zufriedenheit, stellen
für uns eine wichtige Grundlage für Verbesserungen dar. Wir werden Ihre
Kritikpunkte deswegen mit Ibis Acam kommunizieren. Gerne würde ich zudem
näher mit Ihnen über Ihre Erfahrungen sprechen und ersuche Sie, mich ggf.
unter unten angeführter Telefonnummer zu kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schaupp
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Treustraße 35-43, A-1200 Wien
Tel: (+43/1) 33 178 DW 309
Fax: (+43/1) 33 178 DW 152

Wenn Sie nicht telefonieren wollen,richten Sie Ihre Beschwerden einfach per Mail an:
andreas.schaupp@ams.at

22.08.2006 um 18.03 Uhr - von N.i.O. - gerichtlich gegen AMS-Maßnahmen vorgehen


Würden sich alle Vereine wie SoNed, Zum Alten Eisen, Arbeitslosen-sprecherin, zusammenschließen und gerichtlich vorgehen gegen AMS-Maßnahmen die gegen Urteile des VwGH verstoßen, bzw dabei eine betroffenen Arbeits Suchenden unterstützen, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden.
Wär das keine Herausforderung ??

Antwort:
Das passiert. Es wurden schon einige Beschwerden, unterstützt von unseren Ra. Dr. Pochieser an den VwGH, eingebracht.
Arbeitslose Personen müssen mehr Widerstand leisten. - heisst Berufung und Beschwerden einlegen. Die Aussichten auf Erfolg sind gross.
In solchen Fällen werden wir die Menschen unterstützen.
E-mail an office@arbeitslosensprecherin.at

Der Rechtsschutz in Österreich ist ein Individualrechtsschutz. Auch RA kann nur bei Anlassfall tätig werden. D.h. Jede/r Einzelne muss sich wehren, Gespräche mit AMS aufzeichnen, Akteneinsicht, Bescheid verlangen und verlässliche Aussagen tätigen!

22.08.2006 um 15.00 Uhr - von Gerlinde W. - Trainer kann zur Verantwortung gezogen werden!


Jeder Trainer (Ibis Acam, Bfi, oder andere) ist Privatperson und kein AMS Bediensteter/Beamter, daraus ergibt sich jeder dieser Trainer kann als Privatperson vor Gericht, oder mit Hilfe der AK, zur Verantwortung gezogen werden, genauso gültig für Privatvermittler, FAB, Gemeinnützige Vereine und dergleichen.
Eine Androhung von rechtlichen Schritten und selbstbewußten Auftretten, macht so manchen leiser.

23.08.2006 um 11.02 Uhr - von Frank aus Ried
Das stimmt so nicht ganz: Die AK ist Miteigentümerin vom BFI und wird da gar nix unternehmen. Speziell im Innviertel ist die Situation sehr merkwürdig. Die Regionalleiterin vom BFI Innviertel ist die Frau vom zuständigen Herrn der AK in Ried. Denkst Du wirklich, die AK hilft Dir da?

21.08.2006 um 23.45 Uhr - von Su. - nochmals in die gleiche Schulung?


Hallo!

Bin beim AMS als Wiedereinsteigerin geführt und beziehe Notstand.
Nun mußte ich vergangenen Sommer (2005) schon in eine Schulungsmaßnahme über 5 Wochen beim BFI \"Jobfit\". = Bew.scheiben, Englisch, Zeitmangement, Vorstellungsgespr. üben usw., (Bekam für diese Maßnahme auch auf verlangen keine Kursbestätigung). Nun ist wieder ein Jahr vergangen und ich sollte diesen Kurs nochmals besuchen, da die Betreuerin vom AMS gesagt hat, dass sie sonst keinen Übertritt machen kann.
(Was immer dies auch heißt) Sollte ich an dieser Schulung nicht teilnehmen, wird mir das AMS Geld für 6 Wochen gestirchen und wie erwähnt kann Sie auch dann keinen Übertritt (?) machen.
Nun meine Fragen:
1. Muß ich nun wirklich nochmals in die gleiche Schulung?
2. Ist es üblich, dass man vom AMS genau alle 12 Monate in eine Schulung gesteckt wird?
3. Was meint meine Betreuerin mit Übertritt ins nächste Jahr?
Danke im Voraus!

Antwort:
VwGH-Erkenntnis - die mit der Anwendung einer derartigen
Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann
gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten
Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen. (Das ist bei ihnen nicht der Fall!)
Fehlende Belehrung über ihre Defizite erlaubt ihnen diese Massnahme abzulehnen.
Wichtig ist den Inhalt des Vertrags zu kennen, um gezielt dagegen vorzugehen.
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
Achtung!
Bei Weigerung/Widerstand wird "rechtswidrig" der Bezug gesperrt. Erst in der Berufung oder Beschwerde bekommen sie ihr Geld ausbezahlt.
Wenn sie sich trotzdem dagegen wehren möchten, wird sie ArbeitslosensprecherIn unterstützen

2. Bei durchgehender Arbeitslosigkeit beginnt nach den 12 Monat die Langzeitarbeitslosigkeit. Das wird mit Kursvermittlungen, innerhalb eines Jahres, verhindert.
Der Arbeitslose ist dann nur mehr Langzeitbeschäftigungslos.

22.08.2006 um 0.40 Uhr - von C.B.
Tja, die Qualität der Schulungen und wie oft du solche AMS-Maßnamen besuchen mußt spielen überhaupt keine Rolle. Wie schon öfters hier in diesem Forum erwähnt, dient es nur zur Verschönerung der AMS-Statistik.
Jetzt kurz vor den Wahlen braucht unser schwarzer Minister Bartenstein niedrige Arbeitslosenzahlen - und somit ist !!jeder!! willkommen in Schulungen.

um 0.51 Uhr - Anonym
Grundsetzliches zu Schulungen und Maßnahmen durch AMS. (Kurzfassung!!)

Niemand muss Schulungen Maßnahmen besuchen oder ein Stellenangebote annehmen. Die Konsequenz ist der Bezug wird für 6-8 Wochen gesperrt. Sie legen Einspruch gegen Bezugssperre ein, der wird bearbeitet, kann bis zu 6 Monate dauern. Ihr Bezug ist inzwischen eingestellt worden. Der AMS Beirat berät ob es berücksichtigungswürdige Gründe (Nachsicht) für Einstellung gibt. Dann bekommen Sie ihr Geld nach ca. 6 Monaten rückwirkend ausbezahlt.

Bleibt die Sperre aufrecht, können Sie auf den 2. Bescheid wieder Einspruch einlegen, einen Rechtsanwalt beauftragen dass er Sie beim VwGH vertritt (180,-Euro) und frühestens nach 2 Jahren bekommen Sie rückwirkend die 6 Wochen aus der Sperre ausbezahlt.
Sie bekommen zu 99,9% ihr Geld. (siehe Berichte Vwgh)

Bei Beschwerde an den VwGH , gibt es Verfahrenshilfe!

um 14.15 Uhr - von P.B.
aber das ist ja gerade das problem: JA präzendenzfälle gibt es, nur wer tut es sich an, 2 jahre auf sein geld zu warten, wo man doch hoffentlich dann schon längst wieder in einem arbeitsverhältnis steht!!! vor allem, WER kann es sich leisten, in ohnehin schwacher situation, auf sein geld zu warten, vorübergehend zu verzichten, eine von vielen aktennummern zu sein und irgendwo im schrank zu versauern: es MÜSSEN rechnungen bezahlt werden! und das AMS weiss das, es arbeitet damit, und so lassen es sich die langzeitbeschäftigungslosen eine lange zeit beschäftigungslos GEFALLEN :-((

21.08.2006 um 11.43 Uhr - von C. H. - itworks, sehr skurill!


Bin im Moment auch bei itworks, und hab diverse Schwierigkeiten, vor allem Gehaltsmäßig, hab am 3.07.06 hier angefangen und hab bis dato müde 622,00 ? verdient!!!!! Obwohl ich schon 45 bin!! Hab nur Probleme . Vermittlungstechnisch ist das Ganze hier auch sehr skurill, suspect und unseriös! Heute geh ich zu AMSand und am Donnerstag zur AK-Wien. Ich werd euch berichten was ich tun kann und vorallem ob und wie ich hier wieder aussteigen kann. Bis dahin lasst die Finger weg von IT Works!
Liebe Grüße

um 16.22 Uhr - von P. B.
ebenfalls heute bei itworks gewesen! habe denen telef. gesagt, dass ich bei trendwerk unterschreibe und daher nicht zum itworks vertragstermin erscheine. heute brief: bezugssperre! verliere ich also für 3 tage mein geld, weil die das nicht weitergeleitet haben, sondern schlicht gemeldet habe, ich sei NICHT DA! ich bin heut zu itworks, sprach mit dem berater, der rief bei AMS an, gehe aber morgen selber zu AMS und schau mir das persönlich an. weil was ich nicht gesehen habe glaube ich niemandem mehr! die behandlung bei trendwerk ist bis dato nach 4 tagen unauffällig, wie DIE mit dem geld tun, das weiss ich aber selber noch nicht!
C.H,der AMSand termin ist aber erst morgen dienstag, oder? bin a durt!!

22.08.2006 um 22.24 Uhr - von ?
Ach wie witzig!
Trendwork, Itworks, stehen im engen Kontakt mit Firma Context-Impulse am Arbeitsmarkt (linz), gleichzeitig auch enger Kontakt mit AMS.
Context (Partner v. AMS) ist für dieses Beschäftigugsmodell zuständig, Arbeitslose Billigkräfte und so,
100% iger Eigentümer \"Moser Barabara\" und Moser Mario
Wie klein die Welt doch ist?

21.08.2006 um 9.15 Uhr - von Le. - Probleme mit dem Ams


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre E-mail Adresse aus dem Internet und möchte anbei kurz meine Probleme mit dem Ams schildern bzw. einige Fragen dazu stellen.
Ich bin beim Ams Graz seit ca. 3 Jahren gemeldet und habe von vorn bis hinten Schwierigkeiten mit dem Ams, bei denen mir die Grazer Arbeitsloseninitiative nicht helfen konnte.
Vielleicht kann mir von Ihnen jemand Ratschläge geben.
Aber nun zu meiner Situation:

Ich habe vorige Woche beim Ams um Akteneinsicht gebeten, diese auch schriftlich erhalten. Darin ist, chronologisch gleich an der aktuellsten Stelle, der Eintrag "abklärung der gesundheitlichen Situation und Zuweisung zum Amtsarzt" zu lesen. Eine schriftliche Vorladung oder Bescheid habe ich auch jetzt, eine Woche später, nicht erhalten.
Der offensichtliche Grund dafür ist auch in meiner Akte: Im Zuge einer Maßnahme des bfi Steiermark, die ich vor einem halben Jahr besucht habe,steht in dem Bericht an das Ams "..empfehle ich amstsärztliche Untersuchung..".
Ich habe nämlich den Fehler gemacht, in einem Fragebogen eine nicht ausgeheilte Krankheit anzugeben, die dem Ams bis dato nicht bekannt war.
In diesem Fagebogen des "Büro für Jobmanagement" wird man auch zu "Suchtproblemen" , Schulden und so weiter ausgefragt (es wird auch gefragt, ob das dem Ams bekannt ist), danach muss man eine "Zustimmungserklärung" ausfüllen, in dem man sein Einverständnis zur Weiterleitung an das Ams erklärt.
Da ich den Verdacht habe, dass diese Vorgehensweise nicht rechtskonform ist würde ich dieser Sache gerne nachgehen. Ich habe Kopien diser Fragebögen verlangt und habe, da ich diese Maßnahme schon zum zweiten Mal machen muss, meine Zustimmung widerrufen.
1.)Wo kann man diesbezüglich Anzeige erstatten bzw. wer klärt die rechtliche Situation für mich? Soll ich an Sie eine Kopie davon schicken?
Da dem Ams bereits Daten weitergeleiter wurden geht es jetzt wohl nur mehr um Schadensbegrenzung. Dazu muss ich sagen, dass es bei dieser krankheit nicht um arbeitsfähigkeit geht, denn ich war die ganze Zeit meiner Arbeitslosigkeit voll arbeisfähig( in 3 Jahren war ich ganze 2 Tage krank). Es handelt sich dabei um eine Erkrankung die jahrelang ruht, und bei Ausbruch medikamentös abzufangen ist, sodass zu keiner Zeit arbeitsunfähigkeit vorliegt.
2.) Wie gehe ich vor, um eine amtsärtztliche Untersuchung, die in meinem Fall sehr schmerzhaft und unangenehm wäre,(und auch kein Ergebnis hätte) zu vermeiden?
3.) Kann das Ams, da ich diese Krankheit nicht angegeben habe, irgendwelche Ansprüche stellen? Muss ich diese Krankheit in Zukunft angeben?
4.) In meinem Betreuungsplan stehen permanent beschönigende Dinge wie zB "Privat-Pkw" vorhanden, Praxis u.s.w. Ausgebessert wurden diese Aussagen nie, obwohl sie nicht stimmen. Es sollen mir, obwohl ich kein Auto habe, Stellen zugemutet werden, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen sind. Wo kann ich mich diesbezüglich beschweren?

Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, vielleicht hat jemand
von Ihnen einen Ratschlag für mich bereit.

Antwort per E-mail

14.47 Uhr von Anonym
Sie haben eine Maßnahme vom AMS besucht - egal wie auch immer, dabei haben sie im Kleingedruckten Zustimmung mit Unterschrift gegeben, das Daten zwischen BFI und AMS ausgetauscht werden können. Damit haben Sie keine Rechtsgrundlage für eine Klage - Sie würden verlieren. Der Fall würde zu den Akten gelegt. Ein Widerspruch müßte immer wieder erneuert werden. Also bei jeder Maßnahme im Vorhinein. Dabei riskieren Sie aber diesen 1 Euro pro Tag für Fahrtunterstützung, der Ihnen zusteht.

Zum anderen: Der Amtsartzt. Wenn AMS einen Grund hat dass Sie nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, kann AMS sie zum Amtsarzt zwecks Klärung des Krankheitsbildes hinschicken. Was kein Nachteil sein muss. Kosten für Sie entstehen nicht. Sollte Amtsarzt Krankheit bestätigen und gewisse Berufsgruppen ausschließen, da sie zu anstrengend sind - oder so, darf AMS sie nicht an solche Berufe vermitteln. Aber Sie selbst können immer entscheiden in welchem Beruf sie arbeiten wollen, egal was Amtsarzt sagt.

Falsche Angaben im Betreuungsplan beim nächsten AMS Termin korrigieren lassen, das geht und ist problemlos. Ansonsten, wenn das nicht funktioniert, schriftlich Einspruch gegen Betreuungsplan erheben und um Änderung ersuchen.

19.08.2006 um 18.58 Uhr - von R. - Ombudsfrau


Ich habe Probleme im Zuge einer von ibis acam im Waldvierel durchgefürten AMS (Zwangs)Maßnahme und finde es nicht zielführend mich an die ibis acam Beschwerdehotline oder an das regionale AMS zu wenden.
Meine Frage:
Existiert beim AMS eine Person oder Stelle an die ich mich in diesem Fall wenden kann? Oder besteht noch eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank

Anonym
In jedem Bundesland gibt es eine Ombudsfrau. . Zu finden entweder über AMS Homepage, über HelpLine oder in der Landesgeschäftsstelle anrufen und verbinden lassen.

20.08.2006 um 18.54 Uhr - von C.B.
Hallo R.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir versichern ein Anruf bei Ibis Acam das Geld nicht wert ist (denen ist des wurscht ?) Und telefonische Beschwerde bei AMS Hotline hat auch keinen Sinn.
Du kannst nur Einspruch (eingeschrieben) gegen besagte Kursmaßnahme an AMS schicken, weil sie dich nicht ausreichend über Kurs informiert haben, welche Defizite mit der Maßnahme behoben werden...... Unter Rechts-Informationen auf dieser Webseite gibts genaueres und gute Tipps - auch die Seiten vom Verfassungsgerichtshof sind hilfreich. Solltest du in der Maßnahme schon drinnen sein, dann hilft nur JOB.

21.08.2006 um 14.32 Uhr - von C.B. - Allgemein:
Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, nicht erst zu warten bis vom AMS Bescheid kommt. Sobald wie möglich ( wegen Fristen) Einspruch erheben. Egal ob Niederschrift etc. etc. Das wird in diesem Forum nicht oft genug - vor allem deutlich genug - erwähnt.
Ein schriftlicher Einspruch kann jederzeit egal für was eingeschrieben an AMS verschickt werden. Niemand muss warten bis vom AMS Bescheid kommt. Das AMS muss in einer Sitzung darüber beraten, wie weiter vorgegangen wird. AMS kann Schriftstücke nicht einfach unter den Tisch kehren und MUSS auf jeden Einwand, Einspruch schriftlich Stellung abgeben. D.h. AMS muss euch benachrichtigen.

18.08.2006 um 17.36 Uhr - anonym - Bezugssperre (Ohne Bescheid)


hallo,
weis vielleicht jemand ob ich trotz Bezugssperre (Ohne Bescheid) auf Briefe des AMS betreffend neuerliche Teilnahme zu einer Maßnahme, Stellenangegote etc.) reagieren muß?
Danke für eine Antwort

20.30 Uhr von Karlheinz O.
Eine interessante Frage. Beantworten kann ich diese Frage nur insofern, dass unbedingt schriftliche (eingeschrieben) Berufung eingelegt werden sollte - unbedingt darauf hinweisen dass man arbeitswillig ist und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Denn nicht jede Bezugssperre ist ab sofort wirksam, alle Berufungen werden vom AMS intern bearbeitet.

Vielleicht besteht dann die Chance auf Einstellung der Bezugssperre.

20.43 Uhr ano.
Bezugssperre ohne Bescheid geht ja gar nicht. Zuerst wird schriftlich angedroht dass der Bezug eingestellt wird und man müsse sich an bestimmtem Datum beim AMS einfinden und eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Erst dann läuft die Sperre. Kann man es dem Berater plausibel erklären verzichtet dieser eventuell auf weitere Maßnahmen ( ist ja auch arbeit für AMSler).


21.52 Uhr von AMS Mitarbeiter
Eine Sperre ohne Bescheid gibt es grundsätzlich nicht. Mag sein, die Person
hat als Grund der Weigerung angegeben, daß sie zu einem bestimmten Zeitpunkt
(innerhalb der Sperrfrist) eine Arbeit zugesichert hat, dann wartet man
praktischerweise dieses Datum ab und spart sich den Bescheid, weil es bei
einer Arbeitsaufnahme innerhalb von 6 Wochen ja keine Sperre gibt. Es kann
aber auch sein, daß das AMS die Niederschrift aufgenommen hat und dann doch
auf die Sperre verzichtet. Weil man feststellt, daß die zugewiesene Stelle
mit dem Betreuungsplan nicht übereinstimmt, die Arbeitszeit doch nicht
zumutbar war, usw.... Wenn man eine Einladung zu einer Maßnahme bekommt, ist das ein sicheres Indiz dafür, daß das auch so ist, daß es keine Sperre gibt.
Natürlich werden während einer Sperre keine Einladungen zu Maßnahmen
ausgeschickt (mögliche Überschneidungen vielleicht ausgenommen),
Stellenvorschläge werden sehr wohl zugeschickt, weil man ja arbeitssuchend
vorgemerkt bleibt . Lehnt man die ab, kann das keine weiteren Folgen haben.

19.08.2006 um 8.19 Uhr - von S
Leider gibt es sehr wohl Sperren ohne Bescheid!!
Ich kenne einen Fall (Name ist bekannt), wo eine Sperre ohne Bescheid verhängt wurde. Geld wurde gesperrt und erst nach mehrmaligem Nachfragen beim AMS erklärt, dass diese Person gesperrt wurde. Also: falls Geld einfach nicht überwiesen wurde und der AMS-Mitarbeiter sich weigert einen Bescheid oder etwas anderes Ihnen schriftlich zu geben, sofort reagieren.
Wenn Ihr Geld unbegründet gestrichen wurde, nehmen Sie es nicht einfach hin, Sie können sich, trotzdem Sie keinen Bescheid erhalten haben, dagegen wehren. Ihr Fall wäre zu prüfen.

19.08.2006 um 12.28 Uhr anonym
Hallo und danke für die interessanten Antworten.
Laut anonym\'s Ansicht läuft die Sperre nachdem eine schriftliche Stellungnahme abgeben wurde.
Eine Niederschrift bezüglich Bezugssperre gem. § 49 Alvg wurde am 10.08.06 beim AMS aufgenommen und ich erwarte darüber einen Bescheid, vorausgesetzt, diese Niederschrift mit meiner Stellungnahme wurde ordnungsgemäß weitergeleitet, da es während der Amtshandlung zu einigen Unstimmigkeiten kam
Bekomme 4 Wochen nachdem diese Niederschrift bezüglich § 49 Alvg erfolgte automatisch einen Bescheid?
Muß ich diesen anfordern?
AMS Mitarbeiter hier im Forum schreibt: \'\'Wenn man eine Einladung zu einer Maßnahme bekommt, ist das ein sicheres Indiz dafür, daß das auch so ist, daß es keine Sperre gibt.\'

Trotz aufrechter Bezugssperre laut Aussage des AMS Beraters am 10.08.2006, wurde mir am 11.08.2006 in einem Rsb Brief neuerlich eine Zuweisung in eine Maßnahme in Verbindung mit einem Kontrolltermin mitgeteilt welche ich weder befolgte noch anders darauf reagierte.
Seitens des AMS erfolgte diesbezüglich keine Reaktion wie z.B. erneute Sperre wegen Nichteinhaltung eines Kontrolltermins
Als nächstes Schriftstück erhielt ich am 18.08.06 ein Stellenangebot zur Bewerbung bei einer Personalleasingfirma über das Ergebnis soll ich innerhalb von sieben Tagen PERSÖNLICH mitteilen.
Auf Grund von vielen, persönlichen schlechten Erfahrungen mit Personalleasingfirmen und da ich auch nicht bereit bin persönliches Sozialdumping zu begehen werde ich auch auf dieses Schriftstück nicht reagieren
AMS Mitarbeiter hier im Forum schreibt:
\'Stellenvorschläge werden sehr wohl zugeschickt, weil man ja arbeitssuchend vorgemerkt bleibt .
Lehnt man die ab, kann das keine weiteren Folgen haben.\'
Wie lehnt man Stellenangebote ab? Schriftlich beim AMS? Bei der Firma im Stellenangebot? Ohne Worte? Nur persönlich?
Wie erlangt man einen Betreuungsplan?
Danke für eine Antwort

Antwort
Bescheid anfordern, dann ist Berufung möglich.
>Wie lehnt man Stellenangebote ab?<
Sie gehen nicht vorstellen oder lehnen nach dem Vorstellungsgespräch ab.
Die Firma leitet das ans AMS weiter.
Bei ihrer Beraterin um Betreuungsplan ansuchen!

20.51 Uhr - von P.B.
da will ich jetzt auch einhaken, P.B., von vorhin (ist.twoday.net) - habe werkvertrags gearbeitet unter geringfügigkeit, bin es brav melden gegangen. nach 2 monaten war der zauber vorbei, ging ich also auch nimmer zur berechnungsstelle melden. plötzlich kein knödel am konto. ich panisch gehe fragen. sagen mir die doch tatsächlich, \'sie haben uns nicht schriftlich gegeben, dass SIE JETZT NIMMER GERINGFÜGIG arbeiten. seither ist mir die lust via geringfügigkeit kontakt mit dem markt zu halten vergangen, und auf die weise etwa gleitend wiedereinsteigen zu können. warum diese schikane? klar: weil sie vermeiden wollen dass es sich der empfänger mit durch geringfügigkeit aufgebesserte notstandshilfe bequem macht.

20.08.2006 um 18.54 Uhr - von C.B. - Ein kleiner Tipp zu Stellenangebote.
Ein Tag beim AMS !
Also ich erhalte ein Stellenangebot vom Berater (ich sage Danke! zu meinem Berater) gehe dann sofort beim AMS zum AMS eigenen Telefon -wegen Kosten und so - und rufe eben diese Firmen an, zwecks Vorstelltermin. Dabei fallen mindesten 2/3 weg, weil diese Stellen schon vergeben sind - also für mich dann erledigt, auch erledigt innerhalb dieser \"7 Tage\" frist. Sollte ich einen Vorstelltermin bekommen, stelle ich mich bei meinem Berater wieder an - weil ich ja schon da bin und der Tag sowieso im A.. ist - und hole mir meine Bahnkarte, weil ich ja schon Datum, Uhrzeit kenne von meinen Terminen.
Das wirkt auch insofern, weil 10 Vorstellkarten auf einmal bedeuten (wegen Bahnkarte !!!) für Berater viel viel arbeit ??? Beim nächsten mal sind´s sicher höchstens 3.
So schaut bei mir der Tag beim AMS aus, dauert ca. 2-3 Std. na und!!! es hetzt mich niemand, schließlich weiß ich ja 2 Monate im vorhinein wann mein AMS Termin ist (den ich auch jederzeit telefonisch problemlos ändern lassen könnte).
Zum Ausklang des arbeitsintensiven Tages, geh ich dann zum Wirt´n.

22.08.2006 um 18.16 Uhr - von C.S.
Möglich ist eine Bezugssperre ohne Bescheid schon. Dieser Fall war bei mir auch schon gegeben. Meine damalige Beraterin hat mir zwei Stellenanbote via Email geschickt. Eins kam an, auf das habe ich mich, wie bei jedem Vorschlag beworben, das andere nicht. Daraufhin wurde mir ohne mein Wissen der Bezug gesperrt. Allerdings konnte das recht schnell in einem pers. gespräch geklärt werden. Wenn nicht zufällig grad Zahltag gewesen wäre, dann wäre mir das garnicht aufgefallen. Waren dumme Umstände für die keiner wirklich verantwortlich war. Jedoch wäre bei mir auch kein bescheid der Bezugssperre gekommen wenn ich mich nicht direkt gemeldet hätte. Ich hätts dann auch erst einen Monat später gemerkt... So kanns eben gehn, vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

18.08.2006 um 16.37 Uhr - http://ist.twoday.net - Kursberichte aus der Sicht Betroffener


guten tag, ich bin der peter B. vom eintrag 10.8., 17 Uhr. hab mir nach durchschauen dieses forums eine website angelegt, welche weitere erfahrungsberichte zusammensammelt und auch von betroffenen darum ersucht. ich bitte um die verlinkung hier im Gästebuch und habe den webmaster entsprechend in kenntnis gesetzt: ist.twoday.net

18.08.2006 um 13.32 Uhr - von L. - Umgang am AMS Tirol ist leider sehr Menschenunwürdig


Sehr geehrte Arbeitslosensprecher

Ich bin zufällig auf Ihre Seite im web gestoßen und finde es wunderbar das endlich mal was für Arbeitslose getan wird. Leider bin ich derzeit auch davon betroffen, und bin immer wieder auf das "freundliche" AMS Tirol angewiesen. Ich suche schon lange nach Arbeit ,leider will mich das AMS immer wieder in einen sogenannten "Qualifizierungskurs für Arbeitssuchende" stecken. Ich persönlich sehe keinen Sinn daran solchen Kurs zu absolvieren da man davon nur schlechtes hört und ich mich ehrlich gesagt nicht persönlich davon überzeugen will. Ich kann mir kaum vorstellen das ich nach diesen Kurs eine Arbeit finde.Ich denke es ist mehrer dazu gedacht die Arbeitslosen Zahlen wieder glatt zu bügeln.Wenn man das seinen AMS Berater begreiflich machen will stößt man meistens auf "Granit" und man bekommt die nette Drohung das dann alles Gestrichen wird und ich durch die Finger schauen kann. Der Umgang am AMS Tirol ist leider sehr Menschenunwürdig und man fühlt sich manchmal sehr schlecht behandelt. Ich lebe derzeit nur von der Notstandshilfe die 180.- Euro beträgt.
Wenn ich diesen Kurs nicht machen wird mir wieder mal alles gestrichen soweit ich weiß. Muß ich diesen "Qualiefiezierungs Kurs für Arbeitssuchende" absolvieren? Ist dies ein MUSS? Kann ich dagegen Berufung einlegen? Das ich einen anderen Kurs bzw. endlich eine Arbeit will? Wo kann ich dies machen?(Hoffe nicht direkt bei meiner AMS Beraterin) Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Bin über jede Hilfe zu diesen Thema ist sie noch so klein aüsserst Dankbar.

An SoNed
Bin zufällig auf eure page gekommen und muss sagen das sie mir sehr gut gefällt.

21.08.2006 um 16.51 Uhr - von C. B.
Natürlich können Sie auch einen anderen Kurs besuchen, wenn es Ihnen gelingt ihren AMS Berater davon zu überzeugen dass der von Ihnen gewählte Kurs erfolgversprechender ist als Qualifizierungsmaßnahme. Vorraussetzung ist dass diese Kurse vom AMS finanziert werden was in 99% der Fälle nicht der Fall ist. Ein Kurs darf nicht mehr als 2000 Euro im Monat kosten und der Bedarf am Arbeitsmarkt muß gegeben sein. Also mit Bürokurse keine Chancen

Antwort per E-mail
Die Kurse müssen aber die Voraussetzungen des AMS erfüllen. Das heißt Mindestdauer (1 Monat), Mindeststundenanzahl (16/Woche) und dann gibts meist auch bei jeder Geschäftsstelle noch ein Kostenlimit (2000-3.000?).

18.08.2006 um 11.30 Uhr - zum eben geführten Telefongespräch mit Wien.


Bei Bezugssperren ist man zwar weiterversichert aber die Zeit fehlt bei der Pensionsberechnung.
Es gibt die Möglichkeit für ca. 1Jahr den Pensionsvorschuss zu beziehen.
Da Arbeitslose im Pensionsvorschuss auch aus der Statistik verschwinden, wird ihr AMS - BetreuerIn sie darüber aufklären.

Unterzeichnen sie den SÖB-Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!

Mit SÖB - Vertrag AMSand besuchen und überprüfen lassen:
AMSand trifft sich jeden Dienstag. Beratung ist von 20 : 00 Uhr - 21 : 30 Uhr im Amerlinghaus in der Stiftgasse 8, A-1070

AMS Mitarbeiter zu einer Einjährigen Auszeit
Ein Fortbezug ist innerhalb von drei Jahren möglich, sogesehen kein Problem.
Allerdings erfolgt eine Neuberechnung, d.h: die Anspruchsvoraussetzung wird
neu geprüft, wie bei jedem Verländerungsantrag auch. Wenn sich beim
Partnereinkommen, sonstigen Einkommen (Mieteinkommen usw.), Zahl der
Freigrenzenerhöhungen (Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe) nichts
geändert hat, ist der Anspruch gegeben. Wenn die Dame inzwischen reich
geheiratet hat, schauts wohl schlecht aus.....

14.08.2006 um 20.49 Uhr - S. - itworks ?



irgendwas hab ich wohl falsch gemacht bei meiner detaillierten darstellung über itworks. fakt ist, die heuern einen jeden an, egal wie er beinander ist, lebenslauf ist wurscht. sie fragen indiskrete sachen wie sucht, drogen. sie sperren dich zu kollektivvertrag weg, sind wirtschaftsnah, also verhökern dich um ein spottgeld an firmen auf dass du dich profilierst, und lässt du dich von ihnen tags nicht einsperren hast bezugssperre. sie zerschlagen mit dem KV jede vernünftige bemessungsgrundlage und das ist das ziel. wie kommt man itworks personalservice aus, wie HAUEN sie einen raus? hat wer itworks erfahrung? gute, schlechte?? beim einzelgespräch erhielt ich weder info über arbeitszeit noch höhe des \'gehalts\'

Antwort:
Ein Arbeitgeber der Arbeitnehmer beim Vorstellungsgespräch nicht informiert! - Das spricht für sich! Vorsicht unseriös!

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus, Stiftgasse 8, Wien-1070

Martin aus Wien zwecks gemeinsamen Vorgehen kontaktieren! mm@mediaweb.at

Bei Anfrage über den Gästebucheintrag gibt`s Info`s zur Verweigerung der Teilnahme bei ITworks

13.08.2006 um 11.22 Uhr - anonym - Ausbildung zum Krankenpfleger



Die neue Ausbildungsoffensive des AMS mehr Pflegkräfte auszubilden ist wieder mal ein Beispiel wie man Leute in Schulngen steckt und dann nach einem Jahr draufkommen wird dass derzeit kein Bedarf an Pflegekräften da ist so wird jetzt im Herbst die neuen Diplomkrankenpflegre aus den Schulen kommen und vor einem neuen Problem stehen es sind keine Plätze mehr für ausgebildetet Krankenpfleger vorhanden. Ein Grund ist, dass zwar vor einem Jahr noch genügend Plätze vorhanden waren diese jetzt aber durch Eu-Mitbürger vor allem deutschsprachiger Mitbewerber nachbesetzt werden mussten . Ein typisches Beispiel für schlechte Arbeitsmarktpolitik des AMS.

Antwort:
In diesem Fall möchte ich widersprechen:
Wir brauchen Pflegepersonal und es ist wichtig solches auch auszubilden.
Die Rahmenbedingungen liegen in der politischen Verantwortung und sind z.Bsp. durch Sparmassnahmen äusserst kontraproduktiv.
Diese Regierung konzentriert sich hauptsächlich auf Leistung und Kapital.
Kranke Menschen / soziale Anliegen finden bei ÖVP/BZÖ/FPÖ wenig Gehör.
Es ist sozial engagierten Menschen und Organisationen zu verdanken, dass die Solidarität zu Kranken/Schwachen, die eine funktionierende lebenswerte Gesellschaft braucht noch einiger Massen aufrecht erhalten wird.
Da dieser Sektor von der Politik im Stich gelassen wird, kommt es zu Engpässen in der Versorgung, durch erhöhten Druck/Belastung zum Burn Out des Personals und wie aktuell ersichtlich zur Schwarzarbeit im Bereich der Betreuungshilfe kranker hilfsbedürftiger Menschen. Damit verbunden geringe Entlohnung wegen einem Überangebot an billigen illegalen Arbeitskräften und darum Arbeitsplätzemangel für ausgebildetes Personal mit angemessener Lohnvorstellung.
Das in einem der reichsten Länder Europas.

um 21.30 Uhr von Noname
vorsicht bei ausbildungsoffensiven des ams ! auch ich entstamme einer solchen. leider habe ich erst jetzt im geschäftsbericht 2005(seite 8) des ams erkannt, dass es nur darum ging die quote zu drücken, oder warum gings mit den AL von ca 15,9% 1998 auf 5,5% 2001 runter. ich hab den lobgesang der 30000 edv-techniker, die in Ö gebraucht werden, noch im ohr !! damals sagten sie uns, es gelte der kollektivvertrag der elektriker, weils keinen eigenen gibt; super, dachte ich mir! kannte ich doch einen solchen, ca 10 jahre jünger, der ging mit öS 16.000,- netto heim. damit war ich zufrieden!!
drei monate vor ende der ausbildung hats dann geheissen, sie seien froh, wenn sie 20, maximal 25% der absolventen in der wirtschaft unterbringen könnten. und zwar wurden die ausnahmslos quasi schon im praktikum übernommen. alle anderen hatten pech !!
der andere beschiss ist der mittlerweile etablierte KV der EDVer. deine entlohnung hängt nicht vom wert deiner arbeit ab, sondern von der leistungsfähigkeit der firma. einen rechner aufsetzen in einer bank hat einen anderen wert, als diesselbe arbeit in einer kfz-firma vollbracht ! im prinzip haben sie einen KV gemacht als wärst du selbstständig. einem reichen \"kunden\" nimmst mehr aus der tasche als einem \"armen\".
laut homepage des ams liegt die spanne beim EDV-KV zwischen 1017 bis 1453 brutto pro monat. und jetzt kommts:
als standposten beim bewachungsgewerbe bekommst du laut KV 1438,- brutto ! dh du brauchst für diesen job keinerlei qualifikation, hast aber fast soviel wie einer, der zwei jahre lang gelernt hat !!!!
so ver****** man die leute !!
also, . . . . . . vorsicht bei ausbildungen, die das ams anbietet !!

17.08.2006 um 21.58 Uhr von - AMS Mitarbeiter - Ausbildungen im Pflegebereich
Ich bin ja leider selten in der Lage, meinen Dienstgeber zu verteidigen. Aber Ausbildungen im Pflegebereich sind keine Maßnahmen aus Statistikzwecken, sondern eine der wenigen arbeitsmarktpolitisch sinnvollen und marktgerechten Ausbildungen. Dadurch daß (zumindest bei uns) etwa die Ausbildung zum Altenfachbetreuer über eine Stiftung durchgeführt wird, ist eine sehr großte Gewähr gegeben, daß es nach der Ausbildung einen Job gibt (das Heim muß ja montlich in die Stiftung einzahlen und macht das nicht per Spaß). Daß trotzdem über Bedarf ausgebildet wird, mag sein, aber bei welcher Ausbildung, mag sie noch so gut sein, hat man nachher eine Garantie auf einen sofortigen Job? Meiner Meinung sind gerade die Ausbildung im Pflegebereich eine beispielhafte Ausnahme wie ich mir sinnvolle Qualifizierung vorstellen würde. Den Schmarrn der bei den \"EDV-Spezialisten\" passiert ist, den möcht ich dagegen voll unterschreiben. Ein Paradebeispiel wie das AMS zum Spielball der politischen Hystherie wurde und sinnlos Geld verschleudert wurde.

11.08.2006 um 12.33 Uhr - anonymisiert - Firma \"Management Specials\"?


Frage: Hat jemand von Ihnen schon Erfahrungen mit der Firma \"Management
Specials\" gemacht? Es handelt sich hierbei um ein neuartiges Projekt des
AMS Wien, speziell für arbeitslose AkademikerInnen, das sich über 12
Wochen (Mo-Fr 8-16 Uhr) zieht. Die Firma management specials ist im google
nirgendwo zu finden, ebensowenig gibt es Informationen über den
Firmen-Inhaber, Erwin Groisz. Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte
es sich um eine Personalvermittlungs-Firma (spezialisiert auf akademisches
Personal) handeln, die auch Schulungen, Firmen-Coachings etc. anbietet
(die dort beschäftigten TrainerInnen arbeiten natürlich alle als freie Dienstnehmer).
Die TeilnehmerInnen an der Maßnahme sollen die in der Firma anfallende Arbeit erledigen (telefonische Akquisition von Neukunden für die Firma, Aufsuchen der Personalabteilungen interessierter potentieller Partner-Firmen, Basteln der homepage, Marketing etc.).
Mich würde nun interessieren, ob eine solche Maßnahme nicht rechtswidrig
ist, da das AMS seine Vermittlungsaufgaben ja nicht an Dritte delegieren
darf; und ob diese Firma mit den TeilnehmerInnen Arbeitsverträge (inkl.
Anstellung und Bezahlung) abschließen muss, da wir ja alle dort in einer
Art Angestellten-Verhältnis sind (wir müssen ja jeden Tag dort hingehen
und für sie hackeln).
Mit herzlichem Dank im voraus und freundlichen Grüßen

13.32 Uhr von Gabriele
..mehr info zu management special bei AMS OÖ unter:
www.ams.or.at/neu/wien/900_regierungsprogramm.pdf Seite 15

11.08.2006 um 10.55 Uhr - von Karin W. - über fehlenden Versicherungsschutz nicht aufgeklärt


Hallo!
Habe mit großem Interesse eure Mitteilungen gelesen. Bin derzeit selbst als Angehörige betroffen. Kurz zu unserer Geschichte. Zuerst das Erfreuliche. Wir heiraten in wenigen Tagen. Mein Lebensgefährte suchte am 15.7. um Invalidenpension an und beantragte gleichzeitig einen Pensionsvorschuss, da zu diesem Zeitpunkt sein Arbeitsverhältnis endete. Vorgestern kam der Bescheid. Sein Ansuchen wurde mit der Begründung, ich verdiene zuviel abgelehnt. Ihr seht, es geht auch anderen so. Aber jetzt kommt das dicke Ende. Gestern waren wir in Linz beim Pensionsarzt und anschließend auf der Krankenkasse, wo wir zu unserem Erstaunen erfahren mussten, dass er nicht krankenversichert sei. Heute war ich nun noch einmal am AMS um nachzufragen, wie der Bescheid zustande gekommen sei und warum wir über den fehlenden Versicherungsschutz nicht aufgeklärt wurden. Kommentar der \" Dame vom Amt\" ein durchschnittlich intelligenter Staatsbürger weiß so etwas. Muss ich nun annehmen - ich bin nicht durchschnittlich intelligent oder sind wir alle Trotteln. Übrigens ich bin Lehrer !!!. Liebe Grüße an alle Betroffenen und Kopf hoch Karin

Antwort:
Alles Gute zur bevorstehenden Hochzeit!! Danach wird ihr Mann bei ihnen mitversichert.
Zu euren Glück fehlt dann nur mehr die Invalidenpension. Das wünsche ich euch!
Schöne Grüsse!

11.08.2006 um 8.28 Uhr - von C.A. - Kur?


Habe mal eine Frage.
Ich bin arbeitslos und habe um eine Kur angesucht. Falls diese bewilligt wird, bin ich dann während der Kur beim Arbeitsamt versichert und bekomme Arbeitslosengeld oder nicht?

Antwort:
Sie sind weiter krankenversichert und müssten dann Krankengeld bekommen.
Lassen sie sich diese Auskunft von der Krankenkassa bestätigen.

13.08.2006 um 7.10 Uhr von AMS-Mitarbeiter
Bei einer Kur wird ab dem 1. Tag, meistens aber ab dem 4. Tag Krankengeld von der Gebietskrankenkasse gewährt. Nach der Kur mit der Krankenstandsbescheinigung beim AMS vorsprechen. Der Arbeitslosen(Notstandshilfe)bezug wird für den Zeitraum des Krankenstandes unterbrochen.

10.08.2006 um 17.21 Uhr - von So. - werde sehr bald amok laufen


benötige dringend eine antwort im guestbook da ich unter zugzwang stehe. war vor einigen tagen bei itworks, war ein extrem unangenehmer eindruck und auftritt - werde demnächst genötigt mich auch bei trendwerk vorstellen zu gehen. wie ist die erfahrung des soned teams mit den zweien. phönix gibts zwar nimmer aber es handelt sich um klassische auslagerung der vermittlung. bei itworks würde ich angestellt, wie es bei trendwerk läuft weiss ich nicht, nur weiss ich nicht wie ich mich beim termin verhalten soll und benötige dringend antwort im guestbook kommentar da ich meine mail adresse nicht google auffindbar machen darf. ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll, ich glaube nur einfach ich werde sehr bald amok laufen und in der kronenzeitung stehen.

Antwort zu Trendwerk

Phönix nur freiwillig

Bei Schwierigkeiten mit der Massnahme IT Works - Martin zwecks gemeinsamen Vorgehen kontaktieren! mm@mediaweb.at

Besuchen sie AMSand!
Jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der Stiftgasse 8, Wien-1070
Das wird ihnen gut tun!

11.08.2006 um 15.33 Uhr - von P.B. - EMail: dem master bekannt
ich muss beim durchlesen etwas ergänzendes zum eintrag vom S. gestern 10 august sagen: kenne beide. war vor wochen bei itworks personalservice - das war schlimm dort ich bekam umgehend einstellzusage aber keine klaren info in die hand gedrückt (annehmen pflicht sonst sperre), im fragebogen wurde nach schulden, drogen, süchten gefragt. nix davon vor 1 monat bei trendwerk. exzellente information zu arbeitszeit, bedingungen, optionen. fragebogen korrekt mit lebenslauf-teil, oder lebenslauf gleich mitnehmen. das ist nur MEIN eindruck betone ich. von der aufbewahrungsstätte selbst wirkt itworks menschenleerer, ergo organisierter, aber der teufel ist bei denen dort subtil, wenn ich so sagen darf. mir kommt trendwerk ehrlicher vor, hab aber dann ohnehin den nächstbesten job über kollektivvertrag annehmen müssen+ dürfen denn zahlen tun beide kollektivvertrag und zerschiessen damit die bemessungsgrundlage. was ja neben der statistiksäuberung primäres ziel des ams bei den beschäftigun!
gspolitik-maßnahmen ist. fazit: den *** schüssel und bartenstein werd ich mit allen mitteln in den wahlkampf reinsch***en, das MUSS ich sagen.

10.08.2006 um 13.30 Uhr - Antworten d. AK OÖ. zu zahlreichen Fragen. - Maßnahmen / Beschäftigungsverhältnissen / geschützte Bemessungsgrundlage / Weiterbildungen


Vorweg müssen Sie unterscheiden zwischen Maßnahmen und Beschäftigungsverhältnissen in einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB).

Bei einem Beschäftigungsverhältnis in einem SÖB erhalten Sie ein Gehalt und kein Arbeitslosengeld. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind zumutbar, wenn es keine gesundheitlichen oder sittlichen Gründe gibt, die dem widersprechen (z13 schweres Heben trotz Bandscheibenproblemen ‑ gesundheitliche Einschränkungen müssen vom Arzt bestätigt sein). Außerdem gibt\'s während des Arbeitslosengeldbezuges einen Einkommens‑ und Berufsschutz. In der Notstandshilfe ist an sich jede Arbeit zumutbar, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Das beantwortet auch schon eine Frage von Ihnen. Es ist rechtens, dass das AMS Sie zu SÖB\'s geschickt hat und dass Sie durch den Verdienst in Folge weniger Notstandshilfe erhalten haben. Erst ab dem 45. Lebensjahr gibt es einen Schutz für die Bemessungsgrundlage, dann darf der Satz nicht mehr sinken. Gegen eine Zuweisung zu einem SÖB können Sie sich daher nur mit einer gesundheitlichen Begründung wehren, diese müssen Sie nachweisen. Die Sinnhaftigkeit der Beschäftigung in diesem Fall für Sie selber spielt dabei keine Rolle, auch Ihre Qualifikation muss im Notstandshilfebezug nicht beachtet werden.

Bei einer Zuweisung zu einer Maßnahme (Schulung, Kurs, Training ... ) ist die Rechtslage eine andere. In diesem Fall muss das AMS die Zuweisung sorgfältig begründen. Das AMS muss darlegen, welche Defizite bei Ihnen vorliegen, die eine Vermittlung erschweren. Weiters muss Ihnen dargestellt werden, welche Inhalte in der Maßnahme geboten werden und warum genau diese Maßnahme Ihre Defizite beheben kann. All diese Erkenntnisse müssen im Betreuungsplan festgehalten werden und dieser ist Ihnen auch auszuhändigen. Allgemeinfloskeln sind keine Begründung, es muss eine individuelle, auf Sie abgestimmte und detailierte Begründung sein! Sind Sie bei dieser Erhebung anderer Meinung, dann muss auch das im Betreuungsplan Einzug finden und es muss Ihnen eine Begründung geliefert werden, warum das AMS trotzdem der Meinung ist, dass der Kurs für Sie das richtige ist. Auch diese Begründung ist Ihnen auszuhändigen. Gleiches gilt für Ausbildungswünsche des Arbeitslosen. Auch diese müssen in den !
Betreuungsplan aufgenommen werden und Sie haben ein Recht auf eine Begründung (und das ist mehr als nur ein Nein) warum diese Ausbildung nicht genehmigt wird.

Besuchen Sie eine Maßnahme nicht oder brechen Sie diese ab und kommt es in Folge zu einer Geldsperre, so können sie dagegen Berufung erheben. Das geht formlos, die Frist von 2 Wochen ist zu beachten. In dieser Berufung müssen Sie anführen, dass eben die Aufklärung in der geforderten Form nicht stattgefunden hat und warum dieser Kurs Ihre Vermittlungsmöglichkeiten nicht erhöht. Ein Anwalt ist dafür nicht notwendig, ein Großteil dieser Berufungen wird derzeit auch positiv erledigt, weil die Betreuerlrinen meist nicht mal die Zeit haben für eine entsprechende Aufklärung und die Kursplätze aber besetzen müssen, da das vorgegebene Ziel der Bundesregierung zur Senkung der Arbeitslosigkeit erfüllt werden muss und dies nur mit Kursen gelingen kann. Die Sinnhaftigkeit solcher Vorgehensweisen ist oftmals in Frage zu stellen, es gibt leider immer wieder Kurse, die den Teilnehmerlnnen Wenig bis gar nichts bringen.

Gegen die Berechung ihres derzeitigen Bezugs können Sie natürlich Berufung einlegen sofern Sie bereits einen Bescheid erhalten haben, ansonsten müssten Sie diesen vorher verlangen. Sie erhalten dann eine aufgegliederte Berechung Ihres Tagsatzes. Die Verringerung durch die Beschäftigung in einem SÖB ist wie bereits erklärt nicht verhinderbar, erst ab dem 45. Lebensjahr haben Sie eine geschützte Bemessungsgrundlage, dann kann es nicht mehr weniger werden.

Für Weiterbildungen gibt es außerdem eine Unterstützung vom Land oö und den AK Bildungsbonus, allerdings müssen Sie beachten, dass Sie eine Ausbildung nur dann antreten können, wenn Sie auch das Einverständnis des AMS erhalten haben, da Sie sonst während der Ausbildung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und Ihnen dann keine Notstandshilfe bezahlt wird. Sie sollten daher darauf pochen, dass Ihr Ausbildungswunsch in den Betreuungsplan aufgenommen wird und Sie eine ordentliche Begründung dafür erhalten, warum diese nicht gefördert wird.

Ich hoffe, Ihre Fragen nun ausreichend beantwortet zu haben. Manches davon ist sicher nicht befriedigend, die Rechtslage lässt aber manches so zu, daran ändert auch eine Klage durch einen Anwalt nichts. Berufungen können Sie selber schreiben, da sparen Sie sich Geld. Bezüglich der Zuweisungen zu Maßnahmen können Sie sich sicherlich erfolgreich wehren.

10.08.2006 um 13,00 Uhr - von C. Sch. - Antwort der AK zu \"Billigaushilfen,\" bei Billa und Konsorten - Urlaubsvertretung!


Zunächst herzlichen Dank für Ihre email vom 2.8.2006 - Ihre jüngsten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aktion, mit der arbeitslosen Frauen auf befristete Arbeitsverhältnisse vermittelt werden und das AMS dabei die Lohnkosten für das erste Monat dieser Beschäftigung zu 100% übernimmt, bestätigen uns in unserer Ablehnung dieser Aktion.

In einem ersten Schritt wollen wir in den nächsten Tagen erreichen, dass Frauen, die ein solches \"Jobangebot\" ablehnen, nicht mehr den Verlust ihres Arbeitslosengeldes oder ihrer Notstandshilfe riskieren. Nach unserer Ansicht sollen solche Angebote nur freiwillig angenommen werden.

Das ändert aber nichts an der ganz offensichtlich sehr unfreundlichen \"Betreuung\", die Sie bei Ihrem letzten Termin im AMS Redergasse erfahren haben. Wir werden -urlaubsbedingt allerdings erst in etwa 2 Wochen - diese Sache beim Leiter diese Geschäftsstelle zur Sprache bringen (natürlich ohne Ihren Namen zu erwähnen). Es wäre gut, wenn Sie sich auch noch bei der AMS-Helpline (der Beschwerdestelle des AMS Wien) über diese Vorgangsweise beschweren würden. Im Übrigen müßten Sie über eine Betreuungsplan verfügen, in dem auch Ihr Vermittlungswunsch (Teilzeit- oder Vollzeitarbeit) vermerkt sein müßte. Wenn Ihr Betreuungsplan einen Vollzeitarbeitswunsch enthält (davon gehen wir jetzt auf Grund Ihre hohen monatlichen Mietbelastung aus), sollten Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater beim AMS Redergasse darauf aufmerksam machen bzw diese Tatsache auch gegenüber der AMS-Helpline erwähnen - Vermittlungswunsch Vollzeitarbeit ändert zwar nichts daran, dass rein rechtlich auch eine Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz zulässig wäre, ist aber dennoch nicht mit den Zielen des AMS für eine Verbesserung der Vermittlungsqualität vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre AK Wien - Abteilung Arbeitsmarkt

10.08.2006 um 12.15 Uhr - von Dietmar L. - AMS-Förderungen


Wer kennt sich mit AMS-Förderungen aus?
AMS unterstüzt ja irgendwie Firmen, die arbeitslose einstellen, die nicht aus der Branche kommen - und trotzdem noch Arbeitslosengeld. Wo kann ich mich da schlau machen, wer kann weiterhelfen. Danke !

Antwort:
Ab einer gewissen Arbeitslosigkeitsdauer werden die Firmen die sie einstellen für einige Zeit unterstützt.
Ihre SachbearbeiterIn wird sie bei diesen Fragen informieren, ansonsten gehen sie zur Vorgesetzten.

11.08.2006 von AMS-Mitarbeiter
Förderungen gibts jede Menge. Grundsätzlich gibts die betriebliche
Einstellbeihilfe. Da ersetzt das AMS dem Dienstgeber bei der Einstellung von
Arbeitslosen aus bestimmten Zielgruppen (Ältere, Wiedereinsteigerinnen,
Langzeitbeschäftigungslose) einen Teil oder die ganzen Lohnkosten für eine
gewiße Zeit. Der Dienstgeber muß mindestens 20 Stunden beschäftigt sein und
bekommt daher keine Arbeitslosengeld mehr.
Hier ist wahrscheinlich die Implacementstiftung gemeint. Da kann der
Arbeitsnehmer eine Ausbildung und Praxis in einem Betrieb machen. Der
Arbeitnehmer erhält weiterhin das Arbeitslosengeld und ist weiter übers AMS
versichert, der Dienstgeber muß nur ca 300-400? monatlich in die Stiftung
einzahlen. Es muß neben der praktischen Ausbildung im Betrieb auch eine
theoretische Ausbildung (Kurs) gemacht werden, Kosten für die Ausbildung
trägt das AMS. Das kann auch eine Lehrausbildung sein, wenns keine
Lehrausbildung ist, ist die Dauer begrenzt, meist auf 6 Monate.
Daneben kanns noch Arbeitstrainings bei Behinderung oder beruflicher REHA
geben.
Infos darüber kann ich schon recht konkret geben, wenn ich genaueres weiß.
Allerdings ists durchaus möglich, daß es in anderen Bundesländern wieder
etwas anders läuft.

10.08.2006 um 1.09 Uhr - von P.B. - Aufruf an alle Betroffenen



bitte beschwert euch bei ungerechter/unwürdiger behandlung, sinnloser vermittlung, haaresträubenden massnahmen!!! nur so kann man etwas gegen den momentanen wahnsinn unternehmen.
für wien gibt es die möglichkeit bei der arbeiterkammer anzurufen. die haben eine eigene beschwerdestelle für AMS Angelegenheiten. Die Dame ist nett, kompetent, menschlich und engagiert! .. und stellt kontakt zur presse her - damit alles endlich an die öffentlichkeit kommt. (leider habe ich ihren namen vergessen - kann mich aber bei bedarf nochmals kundig machen)

zweite möglichkeit: den ombudsmann für ams angelegenheiten zu kontaktieren, eine ams interne unabhängige beschwerdestelle, wo man seine sorgen und frust loslassen kann - die können im fall auch schritte einleiten. für wien:Herr Mag. Wicha. (Tel: 018787150515) oder mail: ruediger.wicha@ams.at

und: beschwerdebrief an das oberhaupt des ams österreich: Herbert Buchinger u. Johannes Kopf schreiben!
(vielleicht habt ihr ja noch andere ideen?)

habe selbst zur zeit massive probleme mit dem ams - zuweisung trendwerk - verweigerung - Folge davon: zuweisung zu interspar als regalbetreuung in karenzvertretung... habe mich bei ak beschwert, die dame hat einen kontakt zur presse hergestellt u. heute (9.8.) wurde ein artikel im standard gebracht...
morgen spreche ich mit dem ombudsmann - dann schreibe ich einen beschwerdebrief an besagte oberhäupter u. am 23. august (wenn alles gut geht) werde ich (mit drehgenehmigung) von einem kameramann zur vorauswahl für den karenzjob als regalbetreuerin begleitet, der eine doku über eine wiedereinsteigerin auf arbeitssuche am wiener arbeitsmarkt machen will. na ich bin neugierig wie die dann aus der wäsche kucken werden.....
also: bitte, lasst euch nichts gefallen.
mut, kopf hoch u. wir schaffen alles, denn wir sind nicht im unrecht!!!

9.08.2006 um 22.19 Uhr - von I. - Trendwerk


Hallo,

ich habe diese Woche für September eine Einladung zu Trendwerk erhalten.
Ich habe hier im Gästebuch gesehen dass oft über Trendwerk geschrieben wurde, es mir aber leider nie richtig durchgelesen, wie ich gestehen muss, da es mich bis dato nicht persönlich was anging.
Da ich auch auf der Homepage nix darüber gefunden habe, wollte ich jetzt noch mal nachfragen, um was genau es sich bei Trendwerk handelt? (oder ob doch hier irgendwo auf der HP etwas davon steht?)
Wie oft man dort hin muss, was dort überhaupt gemacht wird? usw...
Ist das so ein Kurs wo ich tagtäglich Bewerbungen schreibe?
Oder wird man da vermittelt, wenn ja an welche Stellen?


Ich habe richtig Angst davor dass dieses Trendwerk genauso wird wie der letzte Zwangskurs den ich bekam, danach war ich mit den Nerven total am Ende, und wortwörtlich Psychologenreif, und ich bin kurz davor, mich bei Zielpunkt ect. zu bewerben (obwohl ich Bürokauffrau bin) um dem zu entgehen...

Deshalb bitte ich um einige Infos um was es sich da genau handelt?

Antwort: zu Trendwerk
Zur Information VwGH-Erkenntnis
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!

In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.

Sagen sie dass der Vertrag zuerst vom Verein ArbeitslosenprecherIn und
dessen Rechtsanwalt avisiert wird.
Dazu besuchen sie AMSand!
AMSand trifft sich jeden Dienstag ab 20:00 Uhr im Amerlinghaus in der
Stiftgasse 8, Wien-1070

Verlangen sie schriftlich folgende Auskunft

Dienstverhältnis oder Schulungen
genaue Angabe von Tätigkeit, Dienstort, Dienstzeit, welche
kollektivvertraglicher Einstufung
sie müssen nach Kollektivvertrag entlohnt werden!

Wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird kann das Dienstverhältnis abgelehnt werden.
Dienstzettel mit verschiedenen Angaben verlangen. Arbeitgeber ist dazu verpflichtet!

Bei einem Dienstverhältnis ist Betriebsrat oder AK zuständig.
Bei merkwürdigen Vorkommnissen Betriebsrat und AK aufsuchen.

Massnahme als Dienstverhältnis
mit Arbeitslosengeld oder Notstand als Entlohnung verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher rechtswidrig!
( auch wenn es zusätzlich ein Taggeld gibt! )


Falls es sich um eine Massnahme handelt!

Trendwerk darf sie nicht vermitteln:
Das AMS darf seine Vermittlungstätigkeit nicht auslagern.
Die Zuweisungen vom AMS zu externen Institutionen zum Zweck der Arbeitsvermittlung sind rechtswidrig. Das AMS darf keine externen Institutionen mit den ihm per Gesetz exklusiv übertragenen Agenden beauftragen.

Sind sie vom AMS über ihre Defizite aufgeklärt worden oder gibt es einen Betreuungsplan?
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auch auszugleichen. (VwGH.)

Wenn sie (Trendwerk) coachen, ist die Rechtsverbindlichkeit bedenklich, wie der VwGH festgestellt hat. Derlei Maßnahmen dürfen sie nicht mit Sanktionen nach §10 durchführen.

Im Falle der Einstellung des Arbeitslosengeldbezuges ist gleichzeitig mit der Berufung ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
Bei Weigerung ist mit einer vorläufigen "rechtswidrigen" Bezugssperre zu rechnen. Bescheid verlangen und sofort in Berufung gehen.

Transitarbeitsplätze nur durch freiwillige Teilnahme zu besetzen !!!12.02.2007

10.08.2006 um 10.09 Uhr von I.
Hallo, vielen Dank für die Infos über Trendwerk.
Ja es gibt einen Betreuungsplan, die Unterschrift dafür hat man von mir gleich nach Beendigung des letzten Kurses verlangt.
Ich unterschrieb, da ich dachte, das müsse jetzt wohl jeder, der am AMS gemeldet ist.
Das ist wohl schlecht oder?
Kann ich dann hier noch was gegen Trendwerk machen, da ich diesen Betreuungsplan unterschrieben habe?

Antwort:
Der Betreuungsplan ist nicht schlecht, wenn er auch auf ihre Wünsche eingeht.
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
Besuchen sie die Wiener Arbeitsloseninitiative AMSand!

16.08.2006 um 10.34 Uhr - von I. - verschaukelt AMS die Leute?
Ich weiß nicht, aber ich glaube nun langsam wirklich das AMS verschaukelt die Leute wo`s und wie`s nur geht.
Ich wollte eben meinen morgigen Termin verschieben da ich ins Spital muss.
Also rief ich die Nummer von meinem AMS-Kärtchen an, die mir die Betreuerin aufschrieb und sagte, hier könne ich sie jederzeit erreichen.
Seit 9.00 probierte ich nun dort anzurufen, bis viertel elf, Tonband, aber abheben tut niemand.
Also hab ich diese Nummer ohne die Durchwahl zu ihr angerufen, und kam durch, wo man mir sagte, die Durchwahlen funktionieren nicht, man käme dadurch immer nur in die Serviceline. (was bei mir aber auch nicht der Fall war, na vielleicht hätt ich noch ne Std. in der Leitung bleiben sollen?)
Wofür bekommt man eine Telefonnummer die nicht funktioniert?
Genau das gleiche mit der Mailadresse meiner Betreuerin, über die ich sie auch gerne kontaktieren kann. (laut ihr)
Ich schrieb ihr über diese Mailadresse vor Wochen eine Anfrage bezüglich eines Vorstellungstermins den ich vom AMS bekam. (bezüglich der genauen Uhrzeit wann ich zu erscheinen habe) Zurück kam kein Muh und kein Mäh.
(aber ich selber MUSS über mein Mail erreichbar sein, und das AMS DARF mir übers Mail Vorstellungstermine und sonstiges schicken die ich einzuhalten habe, ansonsten droht die Sperre)
Was ist das bitte für ein System wo man falsche Durchwahlen bekommt, bei denen man dann stundenlang nur in die Tonbandschleife gelegt wird, und Mailadressen, bei denen man keinerlei Antwort bekommt?

9.08.2006 um 21.38 Uhr - von Alexandra B. - Schock über AMS-Beraterin!


Hallo,
nachdem ich eine Vorstellungs-Odyssee vermeidlich schadlos hinter mich gebracht habe (Billa-Merkus-Zielpunkt), hatte ich letzte Woche einen Termin bei meiner AMS Beraterin.
Gleich zu beginn, wurde ich von ihr ziemlich "scharf" angesprochen. Ich hatte mir nämlich erlaubt, diese ganz tollen Jobangebote für 1 Monat nicht anzunehmen. Ihren Frust hat sie dann auch gleich bei mir ausgelassen: Als erstes wurde ich von oben herab belehrt, dass ich diese Jobangeboten nehmen muss, ohne wenn und aber! Ich hatte aber angegeben, dass ich auf Grund Familiärer Probleme im August 2 Wochen auf Urlaub in die Stmk. fahre!
Natürlich hatte die AMS Dame?! diese Info schon in ihrem PC gespeichert. Sie hat mit mir geredet, wie wenn ich ein 2 jähriges Kind wäre und sie die Königin von "ichweißnichtwas", obwohl sie sicher um 15 Jahre jünger ist als ich!
Am liebsten hätte ich ihr adäquat geantwortet, aber man kennt ja das Spiel mit Sperre und so, also habe ich gute Miene zum Bösen Spiel gemacht und immer nur gesagt, "Aha, Achso, das habe ich nicht gewusst, usw..!" Man will ja nicht seine Beraterin reizen. Wir kamen dann gleich zum Thema "Urlaub". Ich teilte ihr eben mit, dass ich gravierende Probleme mit meiner Tochter habe und daher 2 Wochen aus Wien weg muss! Sie tippte es trocken in ihrem PC und hörte nicht auf mich zu belehren! Das sie mich eigentlich sperren müsste, was ich glaube wer ich bin, dass sie mir auch täglich Angebote schicken könnte, dass sie auch eines Abend vor meiner Tür stehen könnte, um mir ein Angebot in die Hand drücken für den nächsten Tag, dass sie mir einen Express Brief schicken könnte, oder dass sie mir ein Vorstellungsgespräch in Salzburg geben könnte, usw.. Ich habe mir nur gedacht, die ist so "**", lass sie reden! Auf meine Frage, ob das mit dem Urlaub eh in Ordnung gehen würd!
e, meinte sie nur " für die 2 Wochen, bekommen sie kein Geld"! Ich war erstaunt, da ich mich ja im AMS Callcenter erkundigt hatte und die Dame mir die Auskunft gab, dass man in Österreich ohne Konsequenzen Urlaub machen könnte! Meine Beraterin meinte nur "wieso sollten wir ihnen etwas zahlen, wenn sie dem AMS nicht zu Verfügung stehen"! Ich war schockiert, denn damit hatte ich natürlich nicht gerechnet. Wie solle ich den meine Fixkosten zahlen, ich bin Allein erziehend mit drei Kinder! Ich hoffte auf ihr weibliches Gefühl und erzähle ihr, dass dieser Urlaub notwendig sei, da meine 17 jährige Tochter seit einigen Monaten in schlechten Kreisen verkehrt und sich aufgrund der Situation sogar vor ein paar Wochen das Leben nehmen wollte! Zum Glück ist es ihr nicht gelungen und das AKH hat gute Arbeit geleistet! Sie wird jetzt Psychologisch betreut. Nichts desto trotz ist sie noch sehr heikel und nachdem die letzten Monate auch für meine 2 anderen Kinder und mich sehr belastend war!
en, dachte ich mir tut es uns 4 gut von zu Hause weg zu fahren und 2 Wochen die Berge zu genießen und Abstand zu gewinnen.
Ich hätte es mir denken können, dass von der AMS Betreuerin kein Verständnis kommt! Aber die krönende Antwort war: Sie müssen wissen, ob es ihnen das Wert ist, weg zu fahren wenn sie den Bezug verlieren und außerdem wenn ein Mensch sich umbringen möchte, dann können sie wohin fahren wo sie wollen, sie werden es nicht ändern können. Wenn sie ihr Leben beenden möchte, dann können sie eh nichts machen! Nachdem Moto: fahr nicht auf Urlaub, sie bringt sich sowieso um und du hast wenigsten dein Geld für die Miete!!
Ich war fassungslos, ich konnte nicht einmal sofort antworten! Der Schock sitzt bis heute noch sehr tief bei mir!
Ich fühle mich in meinem Leben angegriffen und überlege mir Rechtliche Schritte für diese AMS Beraterin, denn so kann man mit Kunden nicht umgehen!
Nachdem ich wieder klar denken konnte, fragte ich noch vorsichtshalber, ob ich in den 2 Wochen versichert bin! Die Antwort war kurz: Nein, sie und ihre Kinder haben keinen Versicherungsschutz während dieser 2 Wochen! Der nächste Schock..
Aber laut WGKK stimmt diese Aussage nicht und man ist 21 Tage voll versichert!

Ich würde gerne wissen,
1. wie ich am besten wirksam gegen diese AMS Beraterin vorgehen kann!
2. ob man wirklich auch bei Österreich Urlauben gesperrt ist, den laut Rückseite des AMS Bezuges, muss man nur Aufenthalte im Ausland angeben!


Ich ersuche um ihre Hilfe, denn das was jetzt momentan abgeht ist eigentlich schon eine Menschrechtsverletzung!
Und ehrlich gesagt, ich habe keine Kraft mehr, mir bei jedem Termin diesen Wahsinn zu geben! Meine Nerven liegen auf Grund meiner Familiären Probleme eh schon blank.....

Danke

10.08.2006 um 0.55 Uhr von C.B.
..es ist richtig, in Österreich können Sie bedenkenlos Urlaub machen, NUR Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dh. sollte eine Vorstell-Karte für Firma per Post kommen und Sie bewerben sich nicht innerhalb der 7 Tage Frist, wird Bezug gesperrt. Anderfalls müssen Sie sich vom Bezug abmelden, anschließend wieder anmelden, in dieser Zeit kann Ihnen keine Bewerbung oder andere Maßnahme ins Haus flattern.

11.08.2006 von AMS-Mitarbeiter
Ein Urlaub im Inland ist kein Ruhenstatbestand im ALVG, schließt also
definitiv nicht vom Bezug aus. Theoretisch kann der Berater natürlich einen
Meldetermin auf dem AMS des Urlaubsortes vereinbaren. Wird aber nie gemacht,
vielzuviel Aufwand.

12.08.2006 um 17.11 Uhr von Alexandra B.
Hallo Christian,

danke für diese gute Nachricht!
Aber wie soll ich weiter vorgehen? Ich fahre morgen schon auf "Urlaub". Muss
ich nach dem Urlaub es nur meiner Beraterin sagen, oder schriftlich an das
AMS einen Brief schreiben oder e-mail? Mit welchen genauen Inhalt?

Jedenfalls möchte ich mich bei dem Soned Team bedanken für diese Super
informative Homepage und für die Tatsache, dass ihr eine große Hilfe seid!

Mit freundlichen Grüßen

8.08.2006 um 16.30 Uhr - von Hadzabe - Sperre aufgehoben!


Die Notstandshilfe wurde vom AMS auf "ruhen" gelegt, was bedeutet, dass ich keine Krankenversicherung mehr habe und kein Geld mehr bekomme. Am 9.3 wurde mir vom AMS, ein Betreuungsplan übergeben. Dieser Betreuungsplan hatte die Aufgabe "Sie beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung, und zwar durch Übertragung der aktiven Vermittlungsunterstützung an eine spezielle Beratungs- und Betreuungseinrichtung". Diese Betreuungseinrichtung ist die Firma "Phönix" und im Besonderen die "Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung" in Wien 1090. Das ist eine Firma die ihre Klientel zu Hause aufsucht, was auch bei mir geschah. Ich wurde also am 10.5 von zwei Herren, die eine Woche vorher bei mir waren, eingeladen in diese Firma zu kommen, was ich auch tat.
Es wurde mir ein Vertrag vorgelegt den ich unterschreiben sollte, was ich nicht tat, ich sagte, ich müsse über diesen Vertrag noch einmal mit meinem Betreuer sprechen.

Einen Tag später, also am 11.5 ging ich zum AMS, Hr. Sch.! war nicht anwesend, die Dame an der Information meinte das wäre nicht so wichtig, ich könnte warten bis mein Betreuer wieder anwesend sein würde, was den nächstfolgenden Montag hätte sein sollen. Kurz und gut, ich 15.5, 8.6, und eben am Montag den 24.7 am AMS, mein Betreuer war nicht anwesend. Nur am 24.7 wurde mir mündlich mitgeteilt, dass meine Notstandshilfe, schon seit 9.6 ruht, was ich als eine Menschenrechtsverletzung und eine Körperverletzung ansehe, denn am Mittwoch den 2.8. muss ich ins Spital und jetzt habe ich keine Krankenversicherung, was in meinem Fall lebensgefährlich ist. Ich weiß nicht wie ich zu einer Krankenversicherung in einer solchen kurzen Zeitspanne kommen kann. Der Bescheid vom AMS über meine Sperre wurde von mir am 24.7 am AMS 2 Mal mündlich und dann am Dienstag schriftlich vorgetragen.
Erst jetzt hat sich das AMS herabgelassen mir einen Bescheid zukommen zu lassen. Es gibt ja Gesetzte nach denen wir uns richten müssen, was allerdings nur für ! uns, eben die Arbeitslosen gilt. Auf der anderen Seite steht das AMS, das sich in einem rechtlosen Raum bewegt, es kann machen was es möchte und auch gegen Gesetzte verstoßen. Wir dürfen nicht vergessen wo wir leben - in Österreich - eben!

1. Das AMS darf seine Befugnis nicht an private Vereine delegieren. Gerichtstyp VwGH Erkenntnis Geschäftszahl : 2004/08/0037 Entscheidungsdatum : 20050420 Veröffentlichungsdatum : 20050530
2. 2. VwGH Erkenntnis gegen den Typ \"Aufsuchende Betreuung\" am Beispiel des Projektes \"Phönix\" Geschäftszahl : 2004/08/0017 Entscheidungsdatum : 20060124 Veröffentlichungsdatum : 20060303 Die Verwaltungsrichter stoppten ein AMS-Projekt, bei dem Arbeitslose verpflichtet wurden, ständig Beratern zur Verfügung zu stehen. "Das Projekt der aufsuchenden Vermittlung von Langzeitarbeitslosen ist in dieser Form nicht mehr möglich, weil die Arbeitslosen laut Verwaltungsgerichtshof dazu nicht verpflichtet werden dürfen: AlVG 1977 §10 Abs1; AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §9 Abs1; AMSG 1994 §34; MRK Art8;

Und jetzt stellt sich nur mehr eine einzige Frage - wer darf und wer hat eine solche Order gegeben? War es die Chefin des AMS 21? Wohl kaum, dafür ist sie nicht in der notwenigen Position. Also weiter. War es die Chefin des AMS Wien? Da wird es schon warm, hatte sie doch mit einem Brief an ihre Untergebenen aufhorchen lassen in dem sie schrieb, dass die AMS Mitarbeiter jedes erdenkliche Mittel anwenden sollen um die Zahl der Arbeitslosen zu reduzieren. Aber auch sie, ist nicht groß genug um so eine Anordnung zu treffen. Deshalb kommen wir zum AMS Vorstand. Der würde sich aber hüten eine solche Anordnung zu treffen, weiß er doch, dass er nur der Vollstrecker der Politik ist. Im Übrigen funktioniert der Vorstand so wie es unser sehr verehrter ehemaliger Präsident Waldheim auch tut - er hat nur eine Pflicht getan. Und wer nur seine Pflicht tut, der ist nicht fähig Anordnungen zu treffen, deshalb muss diese Anordnung von ganz oben gekommen sein - von Bartenstein selber. Er ist der einzige der eine solche Anordnung treffen kann ohne Gefahr zu laufen in rechtliche Komplikationen verstrickt zu werden.

Jetzt frage ich mich schon und ich kann nur hoffen, dass sich auch andere Menschen diese Frage stellen werden - von welcher wilden Biene wurde er gestochen? Wir haben solche Anordnungen so nötig wie ein Fisch ein Fahrrad! Alles zusammengenommen wirft diese Problematik ein bezeichnendes Licht auf unsere Politik, unsere Gesellschaft und unser Land. Als Nation haben wir schon lange ausgedient, eine schreckliche Vorstellung so ganz alleine und verlassen unter Haien leben zu müssen, den Haie sind unsere Politiker. Da wird auf den Rücken der Ärmsten ein Wahlkampf ausgetragen der gegen alle Moral ist. Aber was macht das schon, unseren Führern nichts!

Ich kann nur einem jeden raten - wehrt euch, so wie ich mich gewehrt habe. Es gibt Unterstützung, von den verschiedensten Vereinen, wie zum Beispiel "AMSand", "SoNed", "Zum Alten Eisen". Diese Leute helfen mit guten Ratschlägen. Wir brauchen uns nichts gefallen zu lassen. Und eines dürft ihr nie vergessen - wer nicht kämpft der hat schon verloren, wer kämpft der kann verlieren! Nach wenigen Tagen wurde meine Sperre aufgehoben und ich bekam eine Nachzahlung. Das ist zum Großteil der oben genannten Vereine zu verdanken, aber auch meiner Unnachgiebigkeit. Ich lasse mich nicht einschüchtern, ich stehe meinen Mann und ihr solltet auch eure(n) Frau /Mann stehen. Wir haben nichts mehr zu verlieren, wir können nur mehr gewinnen!

Anmerkung: Versicherungsleistung trotz Bezugssperre
Die Versicherungsleistung bleibt trotz Bezugssperre aufrecht. Es kommt vor das diese eingestellt wird. - Eine Rücksprache mit AMS und Krankenversicherung behebt diesen Irrtum.

7.08.2006 um 16.46 Uhr - R. S. - Kindische Disziplinierungsmaßnahmen


Kindische Disziplinierungsmaßnahmen im wiener BBRZ Geiselbergstraße

Dort bricht gerade das große Jagen auf Raucher aus. Früher vorhandene Raucherzimmer für Pausen wurden ersatzlos gestrichen und Personal und Trainer angehalten, ziellos und rauchend herummirrende Zwangsschüler auf das generelle Rauchverbot aufmerksam zu machen. Anderenfalls sieht man das als Verstoß gegen die Hausregeln = Schulverweis = Streichung des Arbeitslosengeldes.

Es sieht so aus, als ob dieser Druck die dort ohnehin nicht immer freiwillig lernenden Arbeitslosen noch mehr disziplinieren und entmündigen soll. Mit dem Ziel, ihnen ihre wahre Ohnmacht vor Augen zu führen und sie demütiger gegenüber dem später anstehenden Billigverleih ihrer Körper durch die FAB an Firmen zu machen. Das ist unter anderem auch dadurch möglich, daß sich die Betroffenen derlei Behandlung auch noch gefallen lassen und sich bei Regen auf einem lächerlich kleinen Fleck vor einem der Eingänge zusammendrängen - anstatt geschlossen diesen Schwachsinn zu ignorieren.

6.08.2006 um 7.59 Uhr - melinda - Job Transfair


Hilfe ich habe so eine Einladung bekommen für den 22. August für den Job Transfair War schon mal vor 2 jahren dort wurde zum glück abgelehnt, echt menschenunwürdig war es da.
bin alleinerziehend, habe 3 kinder und habe schon von meiner schwester horrorgeschichten darüber gehört - das man von Mo-Fr v. 8-14 uhr dort sitzen muß für läppische 450? (ja wie zum kukuk soll ich da meine wohnung, kinder und andere Sachen bezahlen??) und das sollte der ach so hohe Existenzminimum sein??
noch dazu wird man angestellet als arbeiter??? - wird dann ev wieder nach diesen 6 monaten neu eingestuft mit den 450? -??? ja haben die es noch alle??? bin echt am durchdrehen - ja wem wollen die da bitte bestrafen??
Habe eine gute Ausbildung als Bürokauffrau, habe mir Privat eine schulung als Web-Betreuer geleister, war im auffrischungskurs für englisch - und jetzt muß ich mich echt erniedriegen lassen und mir eine stelle schnell aus putze suchen nur damit ich überleben kann mit meinen 3 kindern??? 3,75? die stunde fürs nur dort sitzen - und däumchen drehen anstatt eine ordentliche arbeit zu suchen - sorry das ist echt menschenunwürdig und echt verletzend und echt kontraproduktiv - wer kann heutzutage mit 450? für 4 personen da überleben??

Bitte wer kennt sich mit dieser institution aus??
Erfahrungen??
Und wie kann ich mich dagegen wehren??

Kinderbetrreung ist er st ab September gesichert -
lg

Antwort:
Die Geschäftstellen des Arbeitsmarktservice Wien wurden nach entsprechenden Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes angewiesen, bei Zuweisungen zu gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern keine Anspruchsverluste mehr auszusprechen.
Dr. Hans-Paul Nosko
Arbeitsmarktservice Wien

26.09.2006

4.08.2006 um 11.09 Uhr - C.S. - wieder mal 2 Monate zum BFI oder mir werden meine Bezüge gesperrt


So langsam weis ich nicht mehr weiter..... Wieder einmal nicht.... Ich habe mal wieder einen äußerst angenehmen Termin beim Arbeitsamt hinter mir.

Jetzt soll ich erst wieder in einen Bewerbungskurs gehn. Und zwar stellt das eine, nach §10 verbindliche, Massnahme dar. Und zwar soll ich wieder mal 2 Monate zum BFI um dort Tag für Tag für Tag Bewerbungsschreiben zu schreiben usw. Das hatte ich ja auch schon 4x in den vergangenen zwei Jahren.

Aber das schöne kommt ja noch, wenn ich nicht gehe, dann werden mir meine Bezüge gesperrt. Und es steht für mich eigentlich fest, das ich auch alle weiteren Kurse verweigere die mir danach aufgezwungen werden.

Und da wurde mir gesagt, das ich dann damit einfach rechnen kann, das die nächste Niederschrift erfolgt und das ganze endlos so weiter geht.

Ich weis bald echt nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll. Und immer heisst es ja wir haben Weisung von da und da und einfach nur bewerben gibts nicht mehr. Da muss jeder Arbeitslose in solche Kurse.

2.08.2006 um 20.17 Uhr - P.B. - Trendwerk?


Hilfe! Zuweisung zu trendwerk!
... Fehler meinerseits: die Infoveranstaltung von trendwerk findet am Fr, 7. Sep. statt...
wie auch immer; habe in der zwischenzeit unglaubliches erlebt: war heute am Ams wegen dieser Zuweisung. Meine Betreuerin, die bis jetzt eigentlich sehr kooperativ war, ist auf Urlaub so sprach ich bei einer Vertreterin vor. Wollte wissen worum es bei dieser Infoveranstaltung generell gehe, warum ich diese Vorladung erhalten habe etc... Die Beraterin versuchte mir, vorsichtig, mit verschönernden Worten den Inhalt von trendwerk näher zu bringen. Als ich ihr dann nach einigem hin und her mitteilte, dass ich diese Massnahme in meinem Fall als nicht angebracht erachte, die Massnahmen dieses Vereins als sehr bedenklich einzustufen seien und ich einer Vermittlung von trendwerk nicht zustimme - ich also dort nicht hingehen wolle, holte sie die Abteilungsleiterin. Na dann gings los.

Diese versuchte mir zu verklickern, dass alles was die Medien (Standard, Falter) und das Internet so verbreiten erlogen, erstunken und an den Haaren herbeigezogen wäre. Ja, das Urteil des VWGH betreffe vielleicht Phönix aber sicher nicht trendwerk. Ich könne doch nicht so dumm sein, dieses tolle Angebot seitens AMS - die Vermittlung an Trendwerk - auszuschlagen, so ein Angebot bekomme ich nie mehr wieder - und ich, die arbeitslose Wiedereinsteigerin mit Kinderbetreuungsplichten, in meinem Alter - ich soll mir mal überlegen was das heisst - mich nimmt so und so niemals wer usw..... kurz zu meiner situation:(bin 37, habe zwillinge im alter von 4 jahren, bin akademikerin seit märz 05 arbeitssuchend gemeldet bis mai 06 in diversen schulungen und qualifizierungsmassnahmen, dann 1,5 monate bei jobexpress, also alles in allem ganze 2 monate zeit für intensive jobsuche/ dazu die abteilungsleiterin: und da habens immer noch nicht geschafft einen job zu finden?)
wie auch immer: nach ihrer ausführung lehnte ich nach wie vor eine teilnahme ab. Daraufhin nachfrage ihrerseits, ob ich mir da ganz sicher seie, denn ich wäre ja notstandshilfebezieherin, also sei der berufsschutz in meinem fall aufgehoben d.h. sie müsse jetzt auf der stelle meinen betreuungsplan ändern u. mich für vermittlung im Bereich Verkauf/Kassa/Regalbetreuung freigeben - und schon bekam ich eine Einladung zu einer Vorauswahl einer Massenrekrutierung zur Zwangsarbeit in einer der Interspar Filialen als Regalbetreuerin - Wiedereinsteigerin als Urlaubsvertretung den ganzen September lang!!
Klare Strafmaßnahme aufgrund meiner Weigerung. War den ganzen Tag total fertig, denn das kanns wohl nicht sein.... Dieser Verein raubt mir wirklich meine letzten Kräfte für die ohnehin schon mühsame Arbeitssuche.....
meine Frage nun: wie finde ich die Mobbingstelle des AMS - gibt es die wirklich oder ist das eine Mär bzw. was kann ich tun, ausser Beschwerdebriefe an die AMS Oberhäupter schicken u. bringt das überhaupt etwas, die vertreten ja auch die selbe linie, oder?
noch eine Frage, wenn ich am Tag der Bewerbung/Rekrutierung krank bin, kassiere ich dann eine Sperre?
Vielen Dank für Eure Antwort!!!!

Antwort: Trendwerk

2.08.2006 um 17.25 Uhr - A.B. - Urlaubsvertretung oder Bezugssperre!


Hallo,
auch ich hatte heute einen Termin beim AMS in der Redergasse!! Es war eine Massenveranstaltung!! So viele Frauen und Kinder, aber nur 3 Büros um diesen Ansturm in einer Stunde zu bewältigen!
Ich muss gestehen, ich hatte wahrscheinlich Glück im Unglück! Ich war im mittleren Zimmer und die AMS Dame war halbwegs freundlich. Ohne lange Umschweife, sagte Sie \" Und sie möchten ab 9.8. beim Zielpunkt arbeiten\". Ich habe genauso knapp geantwortet NEIN, eigentlich nicht\". Sie war über meine Direktheit sehr erstaunt und fragte mich sogar noch freundlicher (das geht!!), warum nicht! Ich habe ihr geantwortet, dass ich bereits zu einem Infotag am 30.8. gebucht bin für einen Kurs der im Sept. beginnt! Ich staunte nicht schlecht, dass sie sogar meinte es sei wirklich kontraproduktiv, 3 Wochen zu arbeiten und dafür diesen Infotag zu versäumen! Ich war \"BAFF\"! Anschließend erwähnte ich nur vorsichtig, dass ich aber bitte keine Sperre riskieren möchte! Dazu war ihre Antwort: \"eigentlich müsste ich sie sperren, aber das macht in ihrem Fall keinen Sinn\", klären sie mit ihrer Beraterin, das nochmals ab! So einfach hatte ich es mir nicht vorgestellt!!! Fazit: Man muss eine We!
g finden und sie mit ihren eigenen Waffen schlagen, den damit rechnen sie nicht... Mittlerweile weiß ich, dass man bei so was nie ablehnen darf, um nicht gesperrt zu werden und auch nicht erwähnen, dass man keine Kinderbetreuung hat, usw.. Immer ja und Amen sagen und wenn sie einem wirklich einstellen, dann ist man leider genau dann \"krank\" geworden! Somit hat man schon wieder gewonnen! Nichts desto trotz, kommt man sich als Arbeitsloser in Österreich wie Freiwild vor und das AMS ist der Jäger. Und das Freiwild muss ums überleben kämpfen.... Also an alle: Kopf Hoch und nichts gefallen lassen!

Gruß

Antwort: AMS- Mitarbeiter
Es scheint sich beim Zielpunkt um die gleiche \"Aktion\" handeln wie zuvor beim Billa. Der Hintergrund ist klar: Das AMS Wien ist bei der Vorgabe, wieviele Wiedereinsteigerinnen sie in diesem Jahr in Arbeit bringen muß, im Rückstand. Das AMS ersetzt dem Zielpunkt die vollen Lohnkosten für dieses Monat. Mit dem Körpergewicht wird man wohl kaum argumentieren können, da bei solchen Jobs natürlich auf körperliche Einschränkungen Rücksicht genommen werden kann. Anders schaut es mit dem Verdienst aus. Wenn sie eine Ganztagsbeschäftigung suchen, nur eine Teilzeitbeschäftigung erhalten und der Verdienst unter dem ARbeitslosen/Notstandshilfebezug liegt, hat man damit eher eine Chance. Es kommt da mit Sicherheit auch drauf an, was genau im Betreuungsplan steht.
Um ev. Irrtümern vorzubeugen: Das AMS interessieren ausschließlich die Beschäftigungsaufnahmen, an Sperren hat niemand ein Interesse, die bringen nichts außer Arbeit. Trotzdem wird der Berater streng kontrolliert ob er auch alle Verweigerungen sanktioniert hat, vorallem dann, wenn das vorgegebene Ziel nicht erreicht wird. Toleranzgrenzen gibts gerade bei solchen \"Aktionen\" auch für den Berater praktisch keinen.

31.07.2006 um 10.47 Uhr - B.G. - Gratulation


Mutige Einträge gibt es hier - gut so!
Gratulation, und bitte weitermachen, damit möglichst viele über Positives und Negatives informiert sind.

30.07.2006 um 19.33 Uhr - K.M.S. - mit BAUKLÖTZEN spielen


Mal was zum schmunzeln.
Ich durfte für 6 Wochen den \"Kurs\" JOBEXPRESS bei IBIS ACAM Besuchen. Dem Namen nach klingt es ja absolut gut, zumindest weiss ich nun, wie man mit BAUKLÖTZEN spielt, was man braucht, wenn man zum Überleben ins Weltall muss und das ein Rasierspiegel wichter als Nahrung und Wasser ist, wenn man mitten am Meer Kentert. Als ich die \"Einladung\" in Händen hielt war ich leichter erzürnt, aber ich habe bei dieser Massnahme doch wichtige Sachen gelernt, wie zum Beispiel, dass es Arbeit ist, wenn ein Hund den Postboten anbellt, oder wenn ein Schüler in der Pause über seine Lehrer redet. Ich finde das sind Sachen die man UNBEDINGT wissen muss, wenn man sich wo Vorstellen geht, da sind ein Abgeschlossener Lehrberuf, Systementwickler und Programmierausbildung oder Druckertechnikerausbildung, sowie andere Qualifikationen, die man sich im laufe der Zeit in seiner Freizeit (auch ich hatte mal einen Job) aneignet kooomplett überflüssig. Mit der Ausbildung die ich bei diesem Kursus erlan!
gt habe bin ich jetzt für die Bauklotzbranche voll Qualifiziert.
Anm.: Als ich das meinem Betreuer am AMS erzählt habe, hat mich dieser angeschaut als ob ich von einem andern Stern kommen würde und mich gefragt, ob das mein ernst sei.
Das war übrigens mein ERSTER Sinnvollkurs, sollte er mir noch einmal so einen aufs Auge drücken wollen, werd ich ihm mal was von wegen Sinnhaftigkeit und dem Zwck solcher Kurse flüstern, so von wegen erreichen einer höheren Qualifikation und so.
So, und jetzt Bau ich den Eifelturm weiter mit den Kenntnissen aus dem Kurs, Bauklötze hab ich schon gekauft.
Gehabt euch wohl, bis zum nächsten mal, euer S.K.M.
(Rechtschreibfehler dienen zur belustigung des lesers und sind geistiges Eigentum des Verfassers ;) )

Antwort: C. S.
Anfangs, wenn Du noch nie in solch einem Kurs gewesen bist, mag das ja noch ganz lustig sein. Anders jedoch sieht es aus, wenn Du solche Deppenkurse schon zum fünften oder sechsten mal besucht hast. Erstens gleichen sich in der Beziehung alle Jobcoaching Kurse, zweitens ist es nur mehr minder lustig deine Zeit in so einem Kurs verbringen zu müssen und drittens geht das an die Substanz.

Grundsätzlich ist zu sagen das in allen Deppenkursen ziemlich genau die selben Dinge vermittelt werden. So zum Beispiel das \"Astronauten Spiel\", das \"Balloon Spiel\", \"Postkasten Übung\" usw. usf.

Das hilft im Prinzip nur dann was, wenn Du zu einem Assesment Center eingeladen wirst. Für alles andere wirst Du das im Leben nicht brauchen. (Ich war übrigens mal in einem 1 tägigen Assesment, von daher kannte ich das schon lange vor dem Deppenkurs, wo ich es dann intensiv mit 12 anderen durchspielen durfte.) Ich könnte dir stundenlang von den Inhalten aus den diversen Kursen erzählen, da würdest du dann nicht mehr lachen.

Das beste was Du wirklich tun kannst ist solche Kurse zu verweigern. Da gibts hier irgendwo auf der Seite auch ein VWGH Urteil gegen sowas.


Antwort: K.M.S
I versteh des net....
Ich bekam vom AMS (oh wunder) ZWEI Bewerbungen zugeschickt und bin auch brav da hin gezuckelt. Dort angekommen musste ich mir Anhören, was ich den da wolle, ich sei keine Fachkraft und ob die vom AMS nicht lesen können. Nunja, so dachte ich mir, reden kamma ja, wemma schon mal da ist, rausgekommen ist nichts, aber ich bekam wenigstens den wichtigen Stempel. Also hin zum AMS und abgeben..... und da geschah es: die 10 Tage Rückgabefrist stehn nur so drauf, weil wenn ich Anruf und der nein sagt reicht es auch (????), nur seltsam das mir wegen so einem Stunt schon mal der Bezug gespert wurde (!!!!). Nun, so sprach der Gott vom Amt, wenn man sich schriftlich bewirbt und keine Antwort kommt, so gilt das genauso, als wie wenn man Quer durch Wien tuckert. Cool... nun ich hab das Gefühl, wenn ichs mir Absagen per Telefon einheimse wirds beim nächsten mal wieder anders sein...
So gehabt Euch wohl, euer S.K.M.
PS( @C.S. und C.B. Nein ich bin nicht mehr im Kurs wegen Filmen und dieser Deppenkurs ist auch schon beim ersten mal nervig)

28.07.2006 um 19.33 Uhr - A. - Phönix/Trendwerk/Bewerbung als AMS-Beraterin!


guten tag! ich würde mich über einige auskünfte sehr freuen:
1. habe ich im falter über PHOENIX gelesen und das in diesem fall bei einer nicht teilnahme das geld gesperrt wird. nun wollte ich wissen, ob dies nur bei dieser maßnahme der fall ist oder allgemein gülitg: wenn mir der zehnte jobcoaching kurs \"nicht passt\", kann ich diesen verweigern ohne eine sperre zu riskieren?
2. eine 47jährige bekannte \"arbeitet\" seit dieser woche bei trendwerk. ist dies zulässig oder fällt das in den rahmen eine maßnahme wie oben erwähnt? könnte sie von dort raus oder riskiert sie damit eine sperrung?
3. gerne würde ich als ams beraterin tätig werden, denn ich lebe frei nach dem motto \"das system von innen aushebeln\". wie und wo kann ich mich bewerben? ich habe gehört, man muss dann einige wochen in ein bundesland. bin aber alleinerziehend mit 2 kindern, das wäre für mich daher nicht möglich. gibt es eine andere möglichkeit?

möchte natürlich noch herzliche grüße senden und dem forum und allen mitwirkenden ein großes lob aussprechen. bin (noch?) keine betroffene, aber da ich studiere kann ja alles noch kommen.

Antwort:
1. Bei Weigerung einer Kursteilnahme wird der Bezug gesperrt. In diesem Zusammenhang oft rechtswidrig. Laut VwGH dürfen einige Zuweisungen zu Massnahmen nicht mit §10 sanktioniert werden.
Bei Zweifel Kontakt mit einer Arbeitsloseninitiative aufnehmen. Von denen es österreichweit schon einige gibt.
2. Zur Information siehe VwGH-Erkenntnis/Trendwerk
Eine vorläufige "rechtswidrige" Sperre riskiert man auf jeden Fall, gegen die ist zu Berufen.
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
3. Die Berufung an die jeweilige Landesgeschäftsstelle richten. Voraussetzung ist im Normalfall Matura und Berufspraxis.
Die Frage, ob sie einige Wochen in ein anderes Bundesland müssen habe ich weitergeleitet.

15.46 Uhr von Miriam
2. Zur Information siehe VwGH-Erkenntnis/Trendwerk
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
dazu hätte ich eine frage ...
könnte es sein, daß das ams das urteil umgeht, indem es trendwerk/jobtransfair/itworks-termine [und vermutlich die dauer des aufenthaltes dort] als rechtskräftige[?] kontrolltermine nach § 10/49 umdefiniert, bei dessen versäumnis die dementsprechende sperre eintritt?
zufälligerweise fiel mir diese woche ein so lautender aushang im ams huttengasse auf, als ich auf den lift wartete. das datum iss so alt auch noch nicht ... ende juni

Antwort:
Bei einem Ladungsbescheid zu einer Massnahmen-Informationsveranstaltung handelt es sich um keinen Kontrolltermin (siehe Berufungsmuster) Bei Sperre sofort in Berufung gehen.

28.07.2006 um 10.21 Uhr - A.B. - Urlaubsvertretung oder Sperre!


Hallo,
durch Zufall, bin ich auf dieses sehr interessantes Forum gestoßen! Ich habe auch eine Androhung einer Bezugssperre hinter mir, da ich mich angeblich für eine Urlaubsvetretung beim Billa nicht vorgestellt habe! Habe NIE ein Angebot bekommen! Die AMS Dame? war ziemlich ungut und hat darauf behart, dass mir meine Betreuerin so ein Schreiben bei meinem letzten Besuch mitgegeben hat, obwohl im PC nichts davon zu lesen war! Wie auch, hatte ja nichts bekommen! Ich musste ziemlich lang kämpfen, um keine 6 Wöchige Bezugssperre zu bekommen! Wie kommt man eingentlich dazu, so behandelt zu werden! Ich vermute, das ist die neue Taktik des AMS, um zu schauen, wer überhaupt da ist und zu demonstrieren wer die Hose an hat! Die Dame hat mir gleich ein neues Stellenangebot für Merkur gegeben! Das konnte ich zum Glück bei einer Massenbewerbung von mir abwenden! Heute flattert das nächste Stellenangebot für den Zielpunkt! Was soll ich dagegen machen.... Als Alleinerziehende mit 3 Kindern, sind!
die Sommerferien, der wohl ungünstigste Zeitpunkt um eine Job anzufangen! Die Damen und Herren haben ja keine Ahnung, haupsache Druck machen und ungut sein!! Außerdem fahre ich Mitte August auf Urlaub für 2 Wochen! Wer weiß, ob das erlaubt ist und was zu tun ist, ohne konsequenzen?
Danke und mfg

29.07.2006 um 22.10 Uhr von C.B.
Urlaub ist natürlich erlaubt! Nur man MUSS AMS benachrichtigen und sich vom Bezug abmelden. Für die Zeit gibts kein Geld vom AMS - natürlich. Abmelden kann auch telefonisch erfolgen, anmeldung wieder persönlich beim Berater.

27.07.2006 um 17.12 Uhr - K. - Bewerbung als AMS-Betreuer


Hallo,

habe bereits dieses Forum genutzt, vielen dank für die prompte antwort!
Da ich immer noch seit mitte November 2005
Arbeitslos bin, versuche ich es hiermit!
Vor ein paar monaten habe ich mich direkt beim AMS beworben als AMS-betreuer, habe auch eine antwort erhalten, ich solle es wieder in ein paar Monaten versuchen!
Meine Frage habe Sie ein Tip an wenn genau, ich meine Bewerbung
schreiben kann???

Vielen dank im voraus
mfg

Antwort: AMS-Mitarbeiter
An die jeweilige Landesgeschäftsstelle. Voraussetzung ist im Normalfall
Matura und Berufspraxis.

27.07.2006 um 11.36 Uhr - Sch. - Urlaubsvertretung oder Sperre!


Ich war heute beim Ams meine Sperre wurde wieder aufgehoben.Nach ca.einer halben Stunde gab er mir dann eine Einladung ,das ich mich am 2.August beim Ams melden soll, für eine Zielpunktfiliale als Urlaubsvertretung für Wiedereinsteigerinnen befristet auf ein Monat. Jetzt frag ich mich natürlich was ich dagegen tun kann? Mein Berater meinte wenn ich nicht hin gehe sperrt er mir das Geld.
Mfg.

27.07.2006 um 11.35 Uhr - E.S. - nerviger Kurs trotz Pensionsstichtag?


Liebe Leute, ich hätte eine Frage: Ich bin fast 59 Jahre alt, seit einem Jahr arbeitslos, habe schon meinen Pensionsstichtag (1.3.2008 - ich habe mich freiwillig weiterversichern lassen). Muss ich tatsächlich noch diese nervigen Kurse vom AMS über mich erhehen lassen?
Danke
mit freundlichem Gruß

26.07.2006 um 23.25 Uhr - C.S. - Bezug gesperrt - Urlaubsvertretung


Tja ich schon wieder.
Ich bekam heute einen Brief vom AMS, mit der Mitteilung, dass mein Bezug gesperrt ist, da ich mich nicht zu BILLA Vorstellen ging. Ich habe sofort nach Erhalt des Briefes am AMS GEISELBERGSTRASSE angerufen, um Nachzufragen worum es Eigentlich ginge, da ich so ein Schreiben wegen Vorstellen nie erhalten habe. Ich wurde gleich an der \"Servicezone\" angeschnauzt und das könne man am Telefon nicht regeln, ich muss Morgen um 11 Uhr Vorsprechen. Wie ich einem Eintrag weiter unten entnehmen konnte, ist handelt es sich um URLAUBSAUSHILFEN, na toll.
Wenn ich darf, schreibe ich Morgen nach dem AMS, was rauskam.

26.07.2006 um 23.16 Uhr - anonym - ausgeschriebene Stelle


Wofür muss man sich eigentlich für eine ausgeschriebene Stelle die bei der Firma \"xy\" frei ist, am AMS bei einem AMS Mitarbeiter bewerben anstelle bei der Firma direkt?
Bestimmt der AMS Mitarbeiter wer eine Arbeitsstelle bei dieser Firma bekommt, oder wie ist das?

28.07.2006 um 22.12 Uhr Gerda
jene Abteilungen des AMS die die Firmen betreuen machen für Unternehmen auf Wunsch eine Personalvorauswahl wie ein Personalberater.

29.07.2006 um 22.23 Uhr Antwort
Hallo
sehr sehr heikel. Bewerbungen an das AMS für unbekannte Firma. Mwin Tipp: Zuerst AMS Zuständigen anrufen, und soviel wie möglich in Erfahrung bringen - ist zumindest schon mal telefonische Bewerbung!! -wenn unbedingt schriftlich, dann - so mache ich es - Bewerbungschreiben ohne nähere Angaben über mich ohne Zeugnisse und Unterlagen (AMS is watching you). Diese geheimen Firmen sollen sich bei mir melden. AMS kann nichts dagegen unternehmen.

26.07.2006 um 10.32 Uhr - von Cookysoft - Niedriglohn!


Sehr geehrte Damen und Herren!

1. Am 20.07. war ich mich Vorstellen bei der S. Bewachung
in Wien:
Arbeitszeit 12 Stunden !
mit Tag und Nachtdienst (Radldienst).
Gehalt bei 54 !!! Wochenstunden 1400 Euro brutto, das
sind so um die 6 Euro in der Stunde
für Nachtdienste gibt gibt es einen Zuschlag von 30 Cent!!!!.

Ich finde solche Jobangebot als absulute Frechheit und solche
Kolektivverträge gehören gesetzlich verboten.

2. Weiteres war ich vor einiger Zeit bei der Firma F. vorstellen auch dort ist der Verdienst nicht so
toll : 1200 Euro brutto zwar bei Tagdienst (Ich glaube auch 12 Stunden)
für Buskontrollen (Parkabgabe) und Englisch ! sollte man auch könen.

Warum bezahlen die Bewachungsfirmen so wenig frage ich mich!
Ich hoffe das es bald eine Verordnung dafür gibt!.

3. Anfrage bei der Firma * Airportsevice als Fahrer: Stundenlohn : 2,90 !!!
Wiviele Stunden muß man dann im Monat arbeiten wenn man einen Gehalt von
ca 900-1000 Euro netto! (40 Stunden Woche), aber ich will das gar nicht
nachrechnen.

Ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen, aber bei solchen Angeboten
nicht.

Mit freundlichen Grüßen

23.07.2006 um 13.15 Uhr - von Landmark - Was ergibt das für eine Sinn ??


Öllinger: Gratis-Urlaubsvertretungen für Billa, Spar und Merkur.Das Arbeitsmarktservice (AMS) geht neue Wege bei der Jobvermittlung und subventioniert Handelsjobs für Wiedereinsteigerinnen, berichtet der \"Standard\" in seiner Mittwoch-Ausgabe.

Von Ende Juli bis Dezember bezahlt das AMS jeweils für einen Monat Mitarbeiterinnen in den Handelsketten Billa, Interspar und Merkur zu 100 Prozent.

25 Prozent müssen bleiben
Im Gegenzug hätten sich die Handelsketten bereit erklärt, bis zu 25 Prozent der Wiedereinsteigerinnen weiterhin zu beschäftigten, betonte die Wiener AMS-Chefin Claudia Finster auf APA-Anfrage.

Auch Müllabfuhr interessiert
Konkret werden ab Ende Juli beziehungsweise ab Mitte August 70 Wiedereinsteigerinnen bei Billa, 80 bei Interspar und 95 bei Merkur einen 16-bis-20-Stunden-Job antreten.

525 Euro netto
Anfragen gebe es in Wien auch von der MA 48 (Müllabfuhr) und dem Gartenbauamt (MA42).

Hier würden aber weniger Arbeitskräfte gesucht. Die Kosten für einen 20-Stunden-Job bezifferte Finster mit brutto 650 Euro. Netto würden die Betroffenen 525 Euro bekommen.

AMS: Extrem schwierige Zielgruppe
AMS-Bundesvorstand Johannes Kopf hält die Aktion für einen sinnvollen Ansatz in einer extrem schwierigen Zielgruppe, auch um einmal neue Wege zu testen.

Wenn die Vereinbarung mit den Handelsketten allerdings nicht hält, \"wird das Programm sofort eingestellt\", so Kopf im \"Standard\".

Grüne: Purer Zynismus
Heftige Kritik dazu kommt vom Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. Das sei keine Arbeitsmarktpolitik, sondern \"purer Zynismus\".

Das AMS zahle \"Gratis-Urlaubsvertretungen\" für Billa, Spar und Merkur. Kurz vor der Wahl schöne das Wirtschaftsministerium die Arbeitslosenstatistik. Auf der Strecke blieben arbeitslose Frauen und Kinder.

\"Gleich null\"
Für Öllinger ist der langfristige Beschäftigungseffekt dieser Aktion gleich null, denn die Firmen wollen reine Urlaubsvertretungen.

Die Firmen hätten sich auch brieflich für die kostenfreie Zurverfügungstellung der Mitarbeiterinnen bedankt.

Öllinger zitiert internes Schreiben
Die von dem Programm betroffenen Frauen würden durch das AMS existenziell bedroht, so Öllinger.

In einem internen Schreiben an die Regionalgeschäftsstellen habe AMS-Vorstand Finster von den Mitarbeitern gefordert, Frauen, die sich auf Grund von Betreuungsverpflichtungen nicht in diese Maßnahme zwingen lassen können, den Leistungsbezug zu sperren bzw. sie gar aus der Arbeitslosenversicherung auszuschließen, so Öllinger weiter.

Finster: \"Nicht konfliktfrei\"
Der Zynismus und die Problematik seien Finster durchaus bewusst. In einem weiteren internen Schreiben heiße es: \"Mir ist bewusst, dass speziell im Sommer Beschäftigungsaufnahmen von Wiedereinsteigerinnen häufig nicht \'konfliktfrei\' erzielbar sind.\"

Um Kritik der Mitarbeiter entgegenzutreten, habe AMS-Chefin Finster daher einen AMS-internen Wettbewerb ausgerufen: Jene Abteilungen, die dieses Programm am effektivsten durchführen, erhielten Ende September Bonifikationen, so Öllinger am Mittwoch
Quelle ORF.at

Antwort:
Bartenstein sind die Interessen der Arbeitgeber und nicht die der Arbeitnehmer wichtig. Arbeitslose werden von ihm gar entmündigt und bekämpft.
Mit Arbeitslosenversicherungsgelder werden Firmen unterstützt. Bezugssperren sichern die Finanzierung!
(Wie am Beispiel Pension - Frühpension von 240 000 auf 130 000 fast halbiert , Pension um Jahre hinaufgesetzt - zu sehen ist, entzieht sich die Regierung-politik der sozialen Verantwortung in dem sie Menschen in die Arbeitslosigkeit drängt, ihnen die Schuld daran gibt, sie so zu Feindbilder stempelt und bekämpft.)
Das AMS übernimmt diese Politik und belohnt asoziale Tendenzen.
Hier sind einige Menschen am Werken die unserer Gesellschaft grossen Schaden zufügen.
Von ihrer Warte aus gesehen, verhalten sie sich richtig, denn sie werden dafür materiell entlohnt. - Das Kapital steht über dem Gewissen!

21.07.2006 um 18.33 Uhr - Kurt R. - Schriftverkehr Emailanfrage an Fr. Dr. Seiberl Ombudsfrau Linz


Sehr geehrte Frau Dr. Seiberl

Mein AMS hat mir mitgeteilt dass ich keinen Kurs besuchen darf als arbeitslos gemeldete Person
weil ich
1. nicht weiblich bin und
2. weil ich einen abgeschlossenen Beruf habe.

Jetzt erfahre ich immer häufiger von mir bekannten Personen die männlich sind und abgeschlossene Lehre haben dass die die tollsten und schönsten Kurse besuchen, vom AMS finanziert - nur halt dass die nicht in Ihr Berufsbild passen,
sie wissen schon Abteilungsleiter Möbelverkauf macht Linux NetzwerktechikerKurs usw. -
Verarscht mich mein AMS, weil die mich nicht leiden können????? Oder hab ich nur Pech weil ich nicht in Linz wohne.

Minister Bartenstein bzw. einer seiner Mitarbeiter mit meiner Auskunft beauftragt konnte mir nicht bestätigen dass ein Erlass seitens BMWA bestünde der AMS so zum Handeln auffordere oder ermöchtige, nein im gegenteil .
da war ständig die Rede von Bildung, Bildung Weiterbildung, gefördert, gefördert usw.
Was ist los mit meinem AMS ??

Mit freundlichen Grüßen
Kurt R.

Antwortschreiben von Frau Dr. Seiberl
Sehr geehrter Herr Kurt R.,

jeder Förderwunsch von AMS-KundInnen ist nach den jeweiligen personenspezifischen Gegebenheiten, wie insbesondere Ausbildung, Berufslaufbahn und Schulungswunsch, auf regionalarbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen.

Dass Sie sich von Ihrem AMS enttäuscht fühlen, tut mir wirklich sehr leid.
Gerne würde ich prüfen, welche Gründe zu der von Ihnen geschilderten Ablehnung Ihres Förderwunsches geführt haben und inwieweit Ihnen Ihr AMS möglicherweise Alternativen bieten könnte. Dies kann ich allerdings nur, wenn Sie mir Ihre persönlichen Daten (Vor- und Familienname sowie Geburtsdatum) mitteilen. Wenn Sie dies möchten und mir Ihre Telefonnummer mitteilen, werde ich Sie auch gerne anrufen, um auf diese Weise alle für eine Klärung erfoderlichen Details mit Ihnen besprechen und Ihre Fragen direkt beantworten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christina Seiberl
Ombudsfrau für Kundinnen und Kunden des AMS OÖ

Das läßt doch hoffen dass einem geholfen wird oder nicht ?
mfg
Kurt R.

22.07.2006 um 1.28 Uhr von H.
Um ehrlich zu sein, hast du großes Glück noch nicht in einen Doddelkurs für totale Nieten gekommen zu sein. Was stellst du dir den unter einem AMS-Kurs vor? Eine akademische Ausbildung zum Facharbeiter?? Mit staatlichem Abschluß?

23.07.2006 um 11.20 Uhr - von Franz Brandstetter - brandstetter.family@aon.at
Hallo Kurt,
Wenn du solches Glück wie ich haben möchtest, einen \"Kurs\" bzw. eine \"Schulung\" besuchen zu \"müssen\", dann les bitte mein Schreiben in diesem Forum vom 9.6.2006 an den AMS-Vorstandsvorsitzenden Dr.Buchinger nach. Ist auch allen anderen, die noch nicht genau wissen was da eigentlich läuft, zu empfehlen!

6, in Worten \"sechs\" Wochen sind inzwischen vergangen.

Es gibt keine Reaktion des AMS, diese Beschwerden und Vorwürfe betreffend. Die einzige Reaktion auf meine vielen Urgenzen bisher sind,
dass mir ein Gesprächstermin für den 3.8.06, also 8 Wochen nach meiner Beschwerde, angeboten wurde. Entweder nach Beendigung des Krankenstandes wieder in diese \"Zwangsschulung\", oder Notstandshilfe gestrichen, das ist das einzige was ich von denen schriftlich habe! Super , oder?

Grüße an alle, Franz B.

21.07.2006 um 5.51 Uhr - M.B. - Arbeitslosenversicherungsbeiträge zweckentfremdet


Es war viele Jahre lang Praxis, hohe Millionenbeträge von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen zweckzuentfremden zur teilweisen Abdeckung des Defizites in der Pensionsversicherung.

Wird das immer noch so gemacht und wie hoch ist die Summe dieser zweckentfremdeten Arbeitslosenversicherungsbeiträge derzeit?

AMS Vorstand Johannes Kopf hat im Standard vom 8. Juli behauptet, daß in der Arbeitslosenversicherung ein Defizit von 350 Mio besteht.

Wenn meine obige Vermutung zutrifft, dann wäre Herrn Kopfs Aussage unrichtig.

20.07.2006 um 21.18 Uhr - Anonym - als freier Dienstnehmer Arbeitslosen versichern?


Hallo!

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, sich als freier Dienstnehmer Arbeitslosen versichern zu lassen?
Oder bekommt man vielleicht trotzdem finanzielle Unterstützung, damit man nicht plötzlich auf der Strasse steht?
Diese Information wäre sehr, sehr wichtig für mich und meine freien Dienstnehmer Kollegen!

Vielen Dank

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Nein, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung gibt es nicht. Daher
unbedingt vor einem Werksvertrag Arbeitslosengeld an- und mit Beginn gleich
wieder abmelden. So kann man zumindest innheralb der nächsten 3 Jahre das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

20.07.2006 um 15.57 Uhr - von Bernhard aus Linz - Geld vom AMS gesperrt


Guten Tag,

mir wurde das Geld vom AMS gesperrt, weil ich einen Job bei einer Leasingfirma verweigert habe.
Ich habe erst nach Verstreichen der Berufungsfrist erfahren, daß das AMS rechtswidrig gehandelt hat. Habe ich noch eine Möglichkeit das Geld zu bekommen?

Vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

um 21.28 Uhr - von C. B. - @ Bernhard
Schreib eine Einspruch/Berufung - Schaden kann´s auf keinen Fall, auch wenn Frist verstrichen. Am Besten von der AK beraten lassen. Oder durch ÖGB, der ist momentan AMS-Beirat und muß Arbeitslose helfend beraten, unterstützen.

20.07.2006 um 11.30 Uhr - von F. Ba. - Partnereinkommen


Guten Tag,

ich habe einige Fragen die das Partnereinkommen betreffen. Auf den AMS Seiten habe ich keine wirklich guten Infos gefunden.

Unsere finanzielle Situation:
Beide unter 50
Partnerin 1200,- netto
Meine NH wären ca. 805,-
Freibetrag 447,-

Ergibt: 805-1200= -395+447=52,- ? NH/Monat

Ist die Berechnung ungefähr richtig?

Eine 2. Wohnung ist nicht vorhanden, wäre dann ja kein Problem mehr. Besteht die Möglichkeit sich bei den Eltern anzumelden, oder wird auch das Einkommen/Pension der Eltern einbezogen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: AMS-Mitarbeiter
die Berechnung stimmt so, ungefähr, 11€ wären noch zum Freibetrag dazuzuählen. Allerdings ist die Frage, ob beim Nettoverdienst schon die anteiligen Sonderzahlungen eingerechnet wurden. Wenn nicht, wäre der NH-Satz dann doch um ca. 200€ höher. Beim Partnereinkommen werden die letzten 3 Monate vor der Antragstellung herangezogen. Da könnte es natürlich auch Unterschiede geben. Wie schon geschrieben, unter der Voraussetzung, es gibt keine anrechenbare Kredite und keine Freigrenzenerhöhung für Kinder. Die wäre 229€/Kind.


Grundsätzlich: Es gibt noch Freigrenzen für Kinder und auch die Anrechnung von Krediten (zu 50%) für Wohnung/Hausbau, wenn die Kredite während des Dienstverhältnisses aufgenommen wurden (Bankbestätigung ist beizubringen).

Es wird ausschließlich das Partnereinkommen angerechnet, eine Anrechnung des Einkommens der Eltern gibts nicht.

19.07.2006 um 1.52 Uhr - E.P. aus Linz - Bemessungsgrundlage!


Hallo, nette Seite und so.

Ich habe selber ja auch genug Probleme mit AMS. War ca. 3 Jahre im Ausland und aus allen Wolken gefallen nachdem ich das erste mal wieder beim AMS war. Ich war wirklich bemüht und hoffnungsvoll, doch nach nur einem Gespräch mit meiner \"Beraterin\" war klar dass ich ein schwer zu vermittelbarer Mensch sei, obwohl sich die werte Dame nichtmal bemühte meine Qualifikation (Schulabschlüsse aus dem Ausland etc. ) einzusehen geschweige denn sie verstand.

Das war aber nicht der sprigende Punkt, das musste ich nur mal loswerden.
Da ich im Ausland (EU/UK) beschäftigt war, und auch gut verdiente erwartete ich mir natülich auch eine gerechtfertige gute Unterstützung zur Arbeitsuche. Ich brachte natürlich alle nötigen Formulare usw. ein, wobei meine Beraterin alle Register der Inkompetenz zog. Letzendlich ging dann doch \"alles in Ordnung\" ich wurde aber mit einem lächerlichen Bezug abgetan (ca. 300 Euro im Monat!!!!!!). Völlig aus meiner Bahn geworfen ging ich dann zu meiner Beraterin um nachzufragen was denn los sei, diese erkärte mir, dass nur mein letztes Gehalt im Ausland auschlaggebend sei, da ich am schluss nur neben Studium in einen Supermarkt arbeitete war das natürlich nicht viel. Meine Beraterin sagte mir auch, dass wenn ich zb nur eine Woche am Schluss extrem viel verdien hätte würde ich jetzt extrem viel Bezug kriegen, bzw. hätte ich mein letztes Arbeitsverhältnis nicht angegeben würde ich viel mehr Geld erhalten.

Nun meine Fragen: Kann das so sein?? Kennt sich jemand damit aus?? An wen kann man sich wenden.

Sollte das wirklich stimmen hoffe ich das Leute die mal in so eine Situation kommen vielleicht daraus Nutzen ziehen können. (Nur Arbeitsverhältnisse angeben wo man gut/viel verdient hat bzw. eine Woche noch wo Geld scheffeln)

So ned, des kann net sein des get ma net ein

um 21.04 Uhr Antwort von AMS-Mitarbeiter
Ja, die Ungerechtigkeiten bei der Berechnung sind seit langem bekannt. Bei Antrag vor dem 1.7 wird der Verdienst aus 2004, bei Antragstellung ab 1.7 der Verdienst von 2005 herangezogen. In Einzelfällen profitieren davon auch Leute (Wiedereinsteigerinnen die vorher ganztags gut verdient und dann kurz teilzeit gearbeitet haben, erhalten ab und zu ein höheres Arbeitslosengeld als sie zuvor im Dienstverhältnis verdient haben). Zuständig dafür ist in erster Linien der Nationalrat der die Gesetze beschließt und in zweiter Linie das Wirtschaftsministerium mit den Erläßen. Mit dem AMS hat das nichts zu tun, wir führen nur aus, was die anordnen. Gerechnet wird über Hauptverband der Versicherungsträger automatisch. Die Bearbeiter haben darauf keinen Einfluß, außer der Zu- oder Aberkennung von Familienzuschlägen.

AMS-Text: Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Wird der Arbeitslosengeld-Antrag bis 30.6. eines Jahres gestellt, so wird die Jahresbeitragsgrundlage (sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen) des vorletzten Kalenderjahres herangezogen; wird der Antrag nach dem 30.6. gestellt, dann das letzte Jahr.

Diese Jahresbeitragsgrundlage wird auf ein monatliches Bruttoentgelt umgerechnet. Dieser Betrag wird um die gesetzlichen Abzüge eines/r durchschnittlichen alleinstehenden Angestellten vermindert (in einen Nettobetrag umgerechnet). Von diesem Nettobetrag gebühren grundsätzlich 55 %. Sollten Sie einen sehr geringen Verdienst haben oder/und Sorgepflichten, kann es zu einer günstigeren Berechnung kommen.

Sie können die Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld im Internet unter http://ams.brz.gv.at/ams/alrech online berechnen lassen.

18.07.2006 um 10.09 Uhr - von C.S. - Trenkwalder / Transit Arbeitskraft / Arbeitskräfte Überlasser


Mir ist in den letzten Tagen beim Besuch des AMS Jobroom etwas ziemlich mieses aufgefallen. Und zwar kommen da jetzt großteils die gemeldeten Stellen von Transitarbeitskräfte Überlassern.

Unter denen habe ich unter anderem Trenkwalder, BIG Bruck, Powerserv, Schneider Experts und wie sie alle heißen mögen, ausmachen können.

Damit überraschen mich auch die Meldungen nicht mehr, daß das AMS so viele neue Stellen aquirieren hat können. Ist ja klar, die Arbeitslosen werden jetzt auf ganz elegante Weise abgeschoben, zumindest werden die sich das denken. Aber auch hier gilt für mich: MIT MIR NICHT!

Ich habe wirklich, die Schnauze gestrichen voll vom AMS. Oder auf gut steirisch so laongsaom bin i wiakli hoass auf de *** beim aomt...

Im September kommt dann ja auch noch die experimentelle Kooperation zwischen Trenkwalder und dem AMS zustande. (Das habe ich doch noch richtig im Kopf so oder?) Was kommt denn bitte noch alles? Wie findet ihr diese neue Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt? Und ganz allgemein die dreckigen und verlogenen Berichte auf der AMS Homepage bezüglich des sicch sehr positiv entwickelnden Arbeitsmarktes?!?!?

Ich sage nur SO NED!

Antwort:
Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.

Kooperation zwischen Trenkwalder und dem AMS!
ACHTUNG: DATENSCHUTZVERLETZUNG
Hier müssen alle Arbeitslose wachsam sein!

von Maria zu Trenkwalder
Relevant in der Sache ist das Datenschutzgesetz. Falls das AMS
Trenkwalder einen Datenschlüssel gibt und er dann Arbeitslose, die er
vorher über Zugang zu AMS-Datenbanken durchgustiert hat, von sich aus
anruft und er dadurch also zeigt, dass er unbefugt zu personenrelevanten
Daten gekommen ist, ist ein Klagsfall gegeben. Vorher nicht. Die erste
Person, die von Trenkwalder kontaktitert wird, ohne der Fa. selbst
TEl.Nr. etc. übermittelt zu haben oder diese Übermittlug durch das AMS
nicht erlaubt zu haben, kann gegen Trenkwalder als auch gegen das AMS eine
Beschwerde nach dem Datenschutzgesetz einbringen. Zusätzlich das AMS
wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu verklagen.

von Martin zu Trenkwalder
Meines Erachtens würde Trenkwalder auch strafrechtlich verfolgbar sein, da Trenkwalder die Daten primär zur Umsatz- und Gewinnsteigerung verwenden will.

Im Datenschutzgesetzt gibt es folgende dazu passende STRAFBESTIMMUNG

Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht § 51.(1) Wer in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, die ihm ausschließlich auf Grund seiner berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind oder die er sich widerrechtlich verschafft hat, selbst benützt, einem anderen zugänglich macht oder veröffentlicht, obwohl der Betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

12.59 Uhr Noname
@C.S.
der hintergedanke dieser aktion könnte sein, dass unbedarfte sich auf eine solche stelle melden und damit von sich aus ihre daten dem überlasser preisgeben !

um 19.30 Uhr Antwort von AMS-Mitarbeiter2 zu Trenkwalder
Zum Eintrag wegen Trenkwalder und Datenschutz kann ich zwar grundsätzlich ebenfalls zustimmen - Datenweitergabe wird hoffentlich ohne Zustimmung nicht stattfinden!
Aber:
Warum sollte jemand der auf Arbeitsuche ist (von einigen Ausnahmen abgesehen) etwas dagegen haben, wenn er für Personalvermittler erreichbar ist?
Wollen alle, die das so vehement ablehnen, überhaupt nicht erreichbar sein? Was für einen Sinn soll das machen, ausser daß man sich so etliche Vermittlungschancen entgehen lässt? Hat man Interesse, daß man kontaktiert wird wenn es freie Stellen gibt oder nicht? Oder will man sich so bewusst uninteressant machen für potentielle Stellen, da man eben NICHT erreichbar ist?
Während meiner Arbeitslosenzeit war ich in unzähligen Datenbanken vorgemerkt, freiwillig und absolut bewusst. Meine Tel.Nr. und email-Adresse waren und sind kein Geheimnis, warum auch? Was soll das schaden? Bekommt man etwas geschickt was man nicht will, einfach löschen und gut ist\'s.
Jeder, der so laut dagegen schreit, sollte sich im Klaren sein: wenn man kaum oder gar nicht erreichbar ist für potentielle Dienstgeber, dann wird die Arbeitsuche um einiges schwieriger und die Chancen etwas zu finden oder gefunden zu werden sinken drastisch...

20.07.2006 um 5.33 Uhr - von C.S. - @AMS Mitarbeiter 2:
Ich habe grundsätzlich etwas gegen solche Leasing-Firmen, da, wenn ich etwas dabei gewinnen könnte, was aber dank meiner zahlreichen körperlichen Einschränkungen ohne dies nicht möglich ist, ich schon längst da gelandet wäre.

Ich habe schon jetzt kaum Chancen auf eine reguläre Arbeit, die ICH machen möchte, noch viel weniger Chancen, und noch viel weniger finanzielle Mittel stünden mir danach zur Verfügung.

Die Hochherzigkeit jemanden wie mich einzustellen, mir einen guten Job zu geben, und mich ja nur lang genug in Firmen arbeiten zu lassen, wird mir auch keine Leasing Firma bieten, oder?

Im übrigen BIN ich jederzeit erreichbar, ich bewerbe mich auch laufend, dazu brauche ich keine Leasing Firma die mich zum Teil Österreichweit rumschicken könnte.

Meine Daten gebe ich heraus, wenn ich das will, nicht wenn sich einer beim Arbeitsamt denkt: Hmm. hö? geb ich mal die Daten von Person X an eine Leasing Firma weiter, die sollen sich des Falls annehmen.

Meine Daten sind meine Sache, die ich, allein zum Zweck der vermittelbarkeit dem Arbeitsamt zur Verfügung stelle. Sollte sich bei mir auch nur der geringste Verdacht regen das damit Schindluder getrieben wird, dann gibts Ärger, und zwar mächtigen Ärger.

Ich will vom Arbeitsamt einen Job bekommen. Wenn das Arbeitsamt keine Jobs zu bieten hat, dann lasse ich mich nicht einfach abschieben, und bin auch nicht dazu bereit, für Hinz und Kunz dank der Weitergabe meiner pers. Daten jederzeit erreichbar bin. Oder soll ich, wenn das AMS meine Daten über meinen Gesundheitszustand auch weitergibt mich freuen, wenn mich dann so ein Typ von einer Leasing Firma anruft, mich bestellt, und mich zu einem Gespräch vorlädt, nur damit ich ja dankbar bin überhaupt einen Job zu haben, oder was ?

Im übrigen kommt da noch der finanzielle Aspekt hinzu. Ich könnte mir den Abstieg garnicht leisten der mich treffen würde bei einer Bindung an eine Personal Leasing Firma. Wenn ich da nach der und der Zeit gekündigt werde, oder wieder mal im Krankenhaus lande, dann bin ich ruiniert. Toll, und das soll ich mir antun, nur damit das AMS weniger Probleme hat? Oder das die sich dem Fingernägel lackieren und Arsch im Büro breitsitzen widmen können, in dem sie wieder einen Härtefall weniger haben?

Aber darüber reden wir natürlich nicht, das wäre doch unsachlich, einen Blick auf meine pers. Situation werfen zu müssen. Ich denke eben nicht von der Stirn bis zur Nase sondern weiter. Denn es geht hier um meine Zukunft, und die würde mir dadurch nicht verbessert, aber, das wird ohnehin nicht soweit kommen.

Mich wird keine Leasing Firma zu Gesicht bekommen, soviel steht für mich fest. Das ist mein Recht, und darauf bestehe ich, selbst wenn es dafür noch kein Gesetz geben sollte.

Was indes aber auch feststeht für mich ist, das ich dem für mich zuständig Berater einimpfen werde, was ich in Zukunft will und nicht will. Ich lasse mich nämlich weder zu weiteren Zwangskursen, noch zu solchen Dingen zwingen, ganz im Gegenteil.

Im übrigen und abschliessend möchte ich nur sagen, daß das AMS vllt. scheinbar am längeren Ast sitzt, aber auf einem sehr sehr dünnen, wo sie sich viel erlauben, aber es gibt inzwischen Leute die an diesem Ast sägen. Und der Absturz, soviel ist gewiss, kommt bestimmt.

19.07.2006 um 21.36 Uhr Antwort von AMS-Mitarbeiter zu Trenkwalder
Viel wissen wir auch nicht, nur nach dem was man hört, wird Trenkwalder vollen Zugriff auf die AMS Datenbank bekommen. Der Zugriff von Trenkwalder wird also völlig legitim sein. Daten werden ja schon jetzt vom AMS an die Firmen weitergegeben. Die werden das schon so hindrehen, daß dem einzelnen Arbeitslosen da keine Möglichkeit nach dem Datenschutzgesetzt gegeben wird. Ich hab aber hier doch die Hoffnung, daß es da Klagen aller anderen Leasingfirmen und Personalberaterfirmen geben wird, da das ja ein klassischer Fall von Wettbewerbsverzerrung ist.

20.42 Uhr An @AMS Mitarbeiter 2:
Grundsätzlich ist nichts einzuwenden wenn sich Firmen melden: Doch Vorsicht mit Trenkwalder, ist gerade nicht die beste Leasingfirma, stand im Schwarzbuch der AK unter den schlechtesten 10 Firmen Österreichs.
Also ehrlich: Trenkwalder braucht mich nicht anrufen!

14.07.2006 um 22.09 Uhr - von St. - Bemessungsgrundlage


Guten Abend,

letztes Jahr bin ich, im Alter von vollendeten 50 Jahren, nach über 1 Jahr der Arbeitslosigkeit (letzter Betrieb wurde insolvent usw.), leider auch noch in der Notstandshilfe gelandet. Zumindest erhielt ich noch einen halbwegs akzeptablen Betrag, da sich die Notstandshilfe von der Arbeitslose wenig unterschied, deren Bemessungsgrundlage mein früheres Nettogehalt von 1.700,- bildete. Nun arbeite ich seit einem halben Jahr im AD einer Versicherung, erhalte trotz Zielerreichung neben einem Fixum von 200,-Euro und Stützprovisionen, inkl. Spesen sowie Kilometergeld (dies wird alles nur teilweise bis Zielerreichung, darüber hinaus gestaffelt bis zur wahren Höhe ausbezahlt), im Schnitt nur 850,- Euro auf die Hand. Nach Abzug der Ausgaben für Benzin, Parkgebühren usw., ein effektives Gehalt von 450,- Euro monatlich. Dafür steigt meine Telefonrechnung, habe ich 10 Kontakte täglich als verpflichtende Vorgabe und fahre Tirol ab. Ich bin alleinstehend und verzweifelt, da ich den Druck !
nicht auf Dauer schaffen kann und offensichtlich trotz guter Ausbildung, Diplomen und sehr guten Zeugnissen nichts anderes mehr erhalte. Wie hoch wird nun das Geld sein, das ich vom AMS bekommen werde? Kann es tatsächlich sein, dass es sich nach dem jetzigen Einkommen richtet und ich vollkommen desolat dastehe? Vielen Dank für eine zuverlässige Antwort. Ich bin alles eher als ein Sozialschmarotzer, arbeitswillig und auch -fähig. Derzeit hole ich die Matura abends auch noch nach, obwohl das sicher nichts mehr bringt, außer den Beweis, dass ich kein dummer Mensch bin.

Mit freundlichen Grüßen

20.07.2006 um 19.47 Uhr Antwort: AMS-Mitarbeiter
Endlich kann ich hier auch was Erfreuliches berichten: Aufgrund Ihres Alters haben Sie geschützte Lohnklasse, d.h: Das Arbeitslosengeld ist gleich wie beim letzten Bezug.

13.07.2006 um 22.53 Uhr - von Joachim K. - Eine Realsatire aus Politik und Recht in Deutschland! - Gast aus der BRD


Sehr geehrte Damen und Herren!

ICH MÖCHTE GERN ARBEITEN, SOZIALBEITRÄGE SOWIE STEUERN BEZAHLEN UND DARF NICHT, WEIL ICH IN AUSÜBUNG UND GEWÄHRLEISTUNG VON SCHUTZFUNKTIONEN DES STAATES GRUNDSÄTZLICHE INTERESSEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND VERTRETEN HABE!

Ich musste als staatlicher Ermittler und Betriebsprüfer, von Bundesregierung und deren hierfür zuständigen Verfolgungsbehörde beauftragt, hundertfach, auch mit verdachtslosen Prüfungen kontrollieren, ob hier in Ostdeutschland im direkten Einzugsbereich von Illegalität u. strafwürdigen Handlungen die Arbeitgeber die Gesetze einhalten und nicht etwa z.B. staatliche Zuschüsse und Förderungen missbrauchen, im Lohndumping illegal Ausländer und Schwarzarbeiter beschäftigen, Arbeitsentgelte vorenthalten oder gesetzwidrig Arbeitnehmerüberlassung betreiben u.a.m.. Auch ob Ausländer genauso wie deutsche Arbeitnehmer nach Tarif und Mindestlohn bezahlt und ob für sie Abgaben an die Sozialkassen entrichtet wurden.

ALS MEHRMALIGE AUSHILFS- UND SAISONKRAFT hatte ich nach Täuschung durch den öffentlichen Arbeitgeber die Pflicht, IN BEFRISTETEN PRIVATRECHTLICH FREIHEITLICHEN VERTRÄGEN dem Staat hoheitlich gehorsamst zu dienen. Dazu hatte ich mit Aufgaben gleich derer staatsanwaltlicher Hilfsbeamter, (lt. BMA/jetzt BMWA) \"GRUNDSÄTZLICH DIE GLEICHEN RECHTE UND PFLICHTEN WIE DIE STAATSANWALTSCHAFT BEI DER ERMITTLUNG VON STRAFTATEN\" und habe diesen Stellen auch zugearbeitet. Angeblich "STARK ELASTISCHE" Vorschriften des Grundgesetze* haben mir durch deren Handlungsvorgaben und Handlungsbilligungen der Ungleichbehandlung den sonst hier üblichen Schutz und die Fürsorge und als Folge dieser Aufgabenstellungen dauerhaft den Zugang zum Arbeitsmarkt entzogen! Das gibt es wohl auch bloß experimentell im "Osten" so?

Ich bin schon X Jahre arbeitslos, da mich Betriebe, Arbeitgeber und ihre Bekannten, beispielsweise mit anonymen Anmerkungen wie \"MANGELS PRIVATWIRTSCHAFTLICHER EIGNUNG\" nicht einstellen, weil ich in Unternehmen Rechtsverstöße ermittelt habe und in erheblichem Maße gezwungen wurde, BETRIEBE IN POLITISCHER ARBEIT NACH STAATLICHEN VERFÜGUNGEN ZU PRÜFEN, von denen viele empfindlich bestraft wurden, was auch unbedingt in meinem behördlichen Bewerbungszeugnis geschrieben stehen muss! Der Staat und seine Verfolgungsbehörde meinen, dass ich jetzt am Arbeitsmarkt bevorteilt wäre, weil ich die Arbeitgeber in ihren eventuellen illegalen Ansinnen doch so gut arbeitsmarkt- und tarifpolitisch wie auch zu künftigem rechtskonformen Verhalten beraten könnte!

Die Arbeitgeber sollen mir dies betreffend Ablehnungen nachweisbar schreiben, tun es aber, wenn überhaupt, nur singulär erkennbar! Ist das richtig? Was kann ich gegen diese Ungleichheit und ELASTIZITÄT vor dem Gesetz, diese andauernde Schädigung meiner Integrität und diese Diskriminierung machen? Als diesbezüglich einstiger Angestellter der Bundesanstalt (jetzt -agentur) f.. Arbeit u. betreffender Dienststelle bin ich nach wie vor nachhaltig schutzlos damaligem willkürlichen Handeln ausgesetzt.

Bitte schreiben Sie mir Ihre Meinung.
Mit freundlichen Grüßen

11.07.2006 um 20.32 Uhr - von Karl Dittrich - www.kreativfabrik.at - an zusammenarbeit interessiert!


na hallo! so ned! *g*

also i kumm aus da kreativfabrik. wir sind auch eine initiative für ein leben ohne armut.
möchte euch aufmerksam machen das wir sobald unser server wieder in ordnung ist, euch dann auf unserer homepage verlinken um eine vernetzung sichtbar zu machen.
eure arbeit unterstützt unsere! Danke
darum sind wir an zusammenarbeit interessiert.

11.07.2006 um 10.19 Uhr - von F. W. - rechtliche Mittel gegen massiven Druck? - Kinderbetreuung?

Hallo,
kann uns jemand helfen. Meine Frau ist 34, wir haben 2 Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren. Meine Frau verlor im Dez 2005 ihren Job im hochwertigen Textilverkauf. Unsere Einstellung ist, dass wir unsere Kinder nicht in einen Hort geben wollen, sondern für sie so oft wie möglich dasein wollen. Meine Frau bezieht Notstandshilfe. Sie sucht nach einer Arbeit im Verkauf als Teilzeitkraft, hat jedoch das Problem, eine Stelle zu finden, die es ermöglicht, an 3 Fixen Tagen in der Woche zu arbeiten. Die Firmen verlangen aber eine jederzeitige Abrufbarkeit, das bedeutet z.B. einmal Vormittag für 4 Stunden, oder am Nachmittag für 3 Stunden usw.. Da wir aber nur eine Auto besitzen und etwas ausserhalb von Salzburg wohnen würde das immer eine Busfahrt von ca 45 Minuten bedeuten. Da meine Frau aber eine Betreuerin hat, die offensichtlich selber keine Kinder hat und in keinster Weise auf unser Ersuchen, uns Zeit zu lassen um den passenden Job für meine Frau zu finden, eingeht und meine Fr!
au massiv unter Druck setzt, würden wir gerne wissen, ob es in diesem Fall rechtliche Mittel gibt, um unseren Standpunkt zu vertreten.
Vielen Dank

Antwort: Christian Moser
hallo franz
in dieser angelegenheit - leider alle macht beim AMS.
nach ein paar monaten wird der druck vom AMS stärker.
finde ich gut, dass sie sich für kinder entscheiden.
wichtig ist die psychische einstellung. ihre frau sollte so gut es geht den
druck an ihr vorbei gehen lassen. ist zwar sehr schwer, aber das moralische
recht ist auf eurer seite. für die gesellschaft sind kinder sehr wichtig und
wir sind auch reich genug um hier unterstützung zu leisten. nebenbei ist das
eine versicherungsleistung.
leider haben wir eine kurzsichtige unsoziale politik, die von unten nach
oben verteilt.
ihre frau sollte freundlich bleiben und stellenvorschläge nachgehen. bei
vermittlungen die schwer in frage kommen kann ihre frau beim
vorstellungsgespräch die probleme erläutern - meistens werden personen ohne
kinder bevorzugt. wenns passt kann ihre frau danke sagen.
falls es früher oder später zu zwangskursen kommt melden sie sich wieder.
bei einigen kann man durchaus etwas dagegen unternehmen.
also (wenns geht) nicht fertig machen lassen. mit der einstellung hingehen,
dass nach einer halben stunde das theater vorbei ist.
und unbeirrt weiter in ruhe eine arbeit suchen. Alles Gute!

um 19.08 Uhr von Harald S.
Tja, leider ist es so in unserer neuen industriellen Arbeitswelt. Am besten sie hätten erst keine Kinder bekommen. Dann hätten sie auch noch schön Geld sparen können für den Fall der Arbeitslosigkeit. Kinder, sind heut zu tage unerwünscht. leider MFG Harald

um 21.08 Uhr von C. B.
...dieses Problem mit der Kinderbetreuung von F.W. lößt sich von selbst. Nicht mit dem AMS-Betreuer diskutieren. Das macht euch nur schwächer. Auch wenn ihr mit dem Jopbangebot vom AMS nicht einverstanden seid. Sagt zum Betreuer -Super- und geht. Alles andere mit Arbeitgeber besprechen. Doch niemals von sich aus Arbeitsstelle verweigern. Ihr werdet sehen, es regelt sich alles von selbst. Nur wenn Ihr mit Berater diskutiert wird alles komplizierter.
mfg

13.07.2006 um 8.30 Uhr - von F. W.
Hallo, vielen Dank für die Hilfe mit den Kindern, jetzt hätte ich noch eine Frage, kann uns das AMS zwingen die Kinder in einen Hort zu geben?
Vielen Dank
Grüße Franz

Antwort: AMS-Text - Kinderbetreuung?
Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hat nur, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Betreuungspflichten müssen Sie auf jeden Fall für eine Beschäftigung im Ausmaß von 16 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Erfordert die Betreuung von Familienangehörigen einen solchen zeitlichen Umfang, dass dies auch eine Beschäftigung von 16 Stunden in der Woche ausschließen würde und kann der/die Arbeitslose nach den tatsächlichen Verhältnissen diese Pflege nicht an andere Personen übertragen, liegt Verfügbarkeit im Sinne der Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht vor.

von RA. - erhöhter Betreuungsaufwand
Manchmal erfordern Kinder einen erhöhten Betreuungsaufwand, wenn sie behindert sind. Aber auch bei Entwicklungsstörungen wie z.B. Lese- und Rechtschreibschwächen (hat nichts mit verminderter Intelligenz zu tun!) reicht die institutionelle Therapie nicht aus, um dem Handicap entgegenzuarbeiten. Die Eltern werden in einem erhöhten Maße gebraucht. Wenn die Eltern nun arbeitslos und nur eingeschränkt verfügbar sind, ist dies dem AMS durch ein Gutachten eines dafür zuständigen Experten (PsychologIn, PsychiaterIn) mitzuteilen. Es soll eine genaue Situationsschilderung an das AMS erfolgen: Ausmaß des Betreuungsbedarfs, ist ein Hort da mit für die Lernstörung ausgebildeten Kräften verfügbar, sind andere Personen für die Betreuung des Kindes da. In solchen Fällen liegen oft in besonderer Weise berücksichtigungswürdige Umstände vor, die einer Nachsicht seitens des AMS erfordern. Das kann durchaus auch heißen, dass die Mutter bzw. der Vater auch nicht im sonst bei Personen mit Kindern im Volksschulalter üblichen Ausmaß von 16 Stunden verfügbar ist. Sollte im AMS-Betreuungsplan die eingeschränkte Verfügbarkeit des Elternteils nicht in entsprechender Weise berücksichtigt worden sein, kann er jederzeit korrigiert werden. wird. Das ist in jedem Fall möglich, es handelt sich im keinen Vertrag.

10.07.2006 um 20.10 Uhr - von M. - langzeitbeschäftigungslos? - ab wann neuen Antrag?

Hallo.
ich würde gerne wissen, was der Unterschied zwischen Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbeschäftigungslosigkeit ist.
Ich bin seit 2002 arbeitslos gemeldet und beziehe seit diesem Zeitpunkt auch Notstandshilfe. Ich bin 39 Jahre alt. Seit 30.5.2006 bin ich krank geschrieben und befinde mich noch immer im Krankenstand. Unterbricht mein Krankenstand jetzt die Langzeitarbeitslosigkeit oder nicht?
Da ich aufgrund der für den Sommer nicht vorhandenen Betreuung meiner Kinder (siehe Eintrag vom 15.5.2006) Probleme mit einer eventuellen Kursmaßnahme hatte und vor kurzem auch noch operiert werden musste, wäre es für mich von großem Interesse, hier eine genaue Auskunft zu bekomme. Stimmt es wirklich, dass man nach über 63 Tagen Unterbrechung einen neuen Antrag auf Notstandshilfe stellen muss?
Vielleicht könnte mir bitte jemand eine genauere Auskunft geben!

Antwort:
Die Langzeitarbeitslosigkeit beginnt nach einem Jahr. Ein Krankenstand von mindestens 28 Tagen unterbricht die Arbeitslosigkeit und die Jahresfrist beginnt von vorne zu laufen. Ausserdem fallen sie dann aus der Langzeitarbeitslosen-Statistik und sind langzeitbeschäftigungslos.

von AMS-Mitarbeiter:
>Bei
63 Tagen Unterbrechung einen neuen Antrag<
Nach Krankheit, Ausland, kurzfristigem DV auf jeden Fall. Hat man DLU
erhalten und noch einen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilferest, dann
braucht man auch bei einer Unterbrechung über 62 Tagen keinen neuen Antrag.
Sagt Ihnen normalerweise der Berater, manchmal wenns unübersichtlich ist, wird
das auch übersehen, der Antrag wird dann rückdatiert.

8.07.2006 um 11.56 Uhr - von P. D. - Bewerbungsgespräch für Phönix!

....... Er erzählte mir sofort ziemlich lange die Geschichte der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung, für meine Qualifikation interessierte er sich nicht (Näheres warum das so ist – später), so nach ca. 5 Minuten kam heraus dass die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung das PROJEKT PHÖNIX betreibt und in diesem Projekt keinerlei Aus- und Weiterbildung anbietet, sondern sich auf aufsuchende Arbeitsplatzvermittlung spezialisiert hat – und dies mit Duldung und Unterstützung des AMS macht, die Arbeitslosen werden vom AMS zugewiesen und den Rest wie es abläuft, kennt ja der eine oder andere von Euch.

Dr. Miklau machte überhaupt keinen Hehl daraus, dass er davon überzeugt ist, dass diese Vorgehensweise die einzig richtige ist, diese Personen wieder in Beschäftigung zu bringen, keine Weiterbildung bringe was, man nehme auch keinerlei Rücksicht auf Betreuungspflichten, körperliche oder psychische Beschwerden (Suchterkrankungen), weil das alles vergehe schon, wenn jemand arbeitet und auf Wünsche und Bedürfnisse der zu Vermittelnden werde sowieso keine Rücksicht genommen! - zum Bericht -

6.07.2006 um 18.37 Uhr - von Alex - Trendwerk ?

Bin heute von meinem ams-berater zum verein trendwerk \"abgeschoben\"worden.Mein vorstellungsgespräch findet dort nächste woche statt.Nachdem ich jetzt so einiges über diesen verein in erfahrung bringen konnte, frage ich mich, ob ich die vertragsunterschrift verweigern kann, und ob mir dadurch meine nh gestrichen werden könnte.Bitte um information !

3.07.2006 um 14.05 Uhr - von R. - im Probemonat gekündigt

ich war vor ca. 2 Wochen beim AMS
nachdem ich im Probemonat gekündigt habe, es wurde eine Niederschrift veranlasst und mir gesagt daß ich mit einer Sperre zu rechnen habe, bis heute habe ich noch keine Info erhalten, es wurde mir gesagt ich bekomme es per Post zugestellt wie es mit meinem Bezug aussieht.
Wenn ich gesperrt worden bin werde ich in Berufung gehen da es keine Sperre geben kann wenn man im Probemonat kündigt, wurde hier geschrieben und mir auch von der AK mitgeteilt.
Wie lange kann es dauern bis man bescheid bekommt wegen einer möglichen Sperre ?

Antwort:
Sofort zum Betreuer gehen Bescheid verlangen und umgehend Berufung einlegen!

Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

um 19.54 Uhr Antwort von C.B.
Sperre in der Probezeit,
soviel mir bekannt ist gibt es in der Probezeit keine SPERRE. Dazu ist ja die Probezeit da, Firma schaut, Arbeit schaut, ob alles paßt. Egal ob man selbst in der Probezeit löst, oder heimgeschickt wird. Geld vom AMS ab dem Tag an dem man sich beim AMS Berater meldet. In der Niederschrift wird ausgekundschaftet warum man zu arbeit aufgehört hat. Keine Angaben führen deshalb auch nicht zur Sperre. Einfach als Grund \"Lösung in der Probezeit\" das genügt. (Eigene Erfahrung)

3.07.2006 um 12.27 Uhr - von Silvia - www.zum-alten-eisen.org


Stellungnahme von höchster Stelle des AMS:

Die begleitende Arbeitsvermittlung; hat freiwillig zu erfolgen und wie folgt abzulaufen.
1. Es ergeht eine Einladung zu einer Präsentation des Projekts. Das Erscheinen zu dieser Präsentation ist verpflichtend. Die Nichtwahrnehmung des Termins kann mit der Sperre des Bezuges geahndet werden.
2. Nach der Präsentation kann der Arbeitsuchende entscheiden, ob er an dem Projekt teilnehmen will. Diese Entscheidung ist freiwillig. Eine Ablehnung darf nicht sanktioniert werden.
3. Nimmt der Arbeitsuchende an dem Projekt teil, so wird mit ihm die weitere Vorgehensweise, das heißt die Zeiten der begleitenden Arbeitsvermittlung usw., partnerschaftlich festgelegt. Keinesfalls sind Vermittlungen zu unüblichen Zeiten,z.B nachts, gestattet. Ermittlungen der Vermittler im Umfeld des Arbeitssuchenden sind nicht vorgesehen und gestattet.
4. Die schriftlich festgehaltenen Vermittlungszeiten sind von beiden Seiten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung durch den Arbeitsuchenden kann eine Sperre des Bezuges verhängt werden.



Anmerkung des Vereins ZAE:

Da wir wissen, dass sich Betreuer des AMS, Trainer, Vermittler usw. immer wieder über die Bestimmungen mit schikanösen Methoden hinwegsetzen, bitten wir die Betroffenen, sich entweder direkt bei den Ombudsmänner zu beschweren oder unter der genauen Angabe von Namen und Umständen unsere Hilfe zu suchen.
Die Beschwerden werden von uns an das AMS unter Wahrung der Anonymität des Beschwerdeführers weitergeleitet. Um Missbrauch zu vermeiden, können wir jedoch nur konkrete Beschwerden berücksichtigen

Anmerkung: Christian Moser
Der Verein "Zum Alten Eisen" ist seit 12 Jahren in Wien tätig!

Es müsste das hingehen und dort erscheinen auch freiwillig sein. Aber Vorsicht vorläufige "rechtswidrige" Bezugssperre.
Darum hingehen und "nein danke" sagen.
Andere Möglichkeit siehe: Amtsmißbrauch!


22.08 Uhr von Noname
@12.27 Uhr Silvia
also das kann ich nicht so ganz glauben ! die heimsuchende vermittlungsunterstützung wurde von einem höchstgericht für illegal befunden, deshalb ist auch die einladung zu diesem illegalen projekt nicht rechtens. das erscheinen zum infotag mit sperre zu sanktionieren hält vor keinem gericht, einzig weil es noch nicht ausjudiziert wurde tun sie das. erst nach der präsentation kann der AL entscheiden.....ist vor gericht sicher nicht haltbar.
im übrigen, was das ams in dieser stellungnahme kundtut und was die projektbetreuenden Firmen draus machen sind zwei paar schuhe.

3.07.2006 um 11.38 Uhr - von C.S. - Erfolgsmeldungen! - Phönix?


Hallo Ihr! Ich möchte Euch gern an meinem Erfolg teilhaben lassen, den ich, dank all eurer Informationen heute erzielen konnte.

Heute bin ich einfach zum Arbeitsamt marschiert, und habe in der Servicezone, in Anwesenheiten von zwei Mitarbeiterinnen des AMS bekannt gegeben, das ich aus dem Projekt Phönix raus möchte, ob das geht. Meinte die eine recht von oben herab nein, das geht nicht. Aber ich könnte aussteigen, und werde dann ganz einfach nach §10 gesperrt. Gut habe ich dann gesagt, ich weigere mich an dem Projekt teilzunehmen.

Ich habe klar gesagt das es inzwischen Urteile gibt vom VWGH, die ich übrigens auch mitnahm, was nur in der Frage mündete: Aha? Wen interessierts? Erzählen sie das ihrer Sachbearbeiterin....

Danach wurde eine Niederschrift gemacht, in der ich kaum zu Wort kam, und mir dann zur Unterschrift überreicht. Ich habe unterzeichnet, wissentlich was da drin stand, und habe zum Abschluss des Gesprächs das VWGH Urteil was ich ausgedruckt habe hin gelegt. Ich habe gesagt ich würde ihnen gern noch das Urteil aushändigen, vielleicht interessiert es sie ja doch noch. Mit etwa der selben Reaktion, ob das wichtig sei? Oder das sie das nicht interessiert. Ich habe gesagt sicher ist das wichtig für die Sache, die nahms, hat es zur Niederschrift geheftet und ich bin dann letzendlich gegangen.

Nach etwas über 20 Minuten bin ich dann mit neuer Kopie des Urteils zum Chef des Arbeitsamts gegangen, in begeleitung, sonst hätte der mich wohl nicht so schnell vorgelassen. Was soll ich sagen, die Sache wird jetzt geklärt, und es wird endlich geschaut das ich das machen kann, was ICH machen will. Also wohl keine Deppenkurse mehr, keine aufsuchende Vermittlung und den ganzen Mist.

Das heisst nicht das nicht noch was kommen kann. Aber plötzlich WAR einmal wichtig was ICH will, und man hat MICH ausreden lassen und MIR zugehört.

Über alles weitere werde ich noch weiter bericht erstatten. Denn, dass das das Ende ist, mag ich nicht glauben.

Eines möchte ich aber noch sagen! Vielen Dank Euch, der Seite von Christian, den vielen Ratschlägen und den Hilfsangeboten!

Antwort: Christian Moser
Danke für die Rückmeldung - unser Lohn! Gratuliere zu ihrem Verhalten.
Begleitperson darf mit - Ist bei Schwierigkeiten eine grosse Unterstützung.
Das ist eine positive Botschaft auch an das AMS. Ihr Bericht zeigt, wie wichtig es ist und wie gut es tut auf Arbeitslose einzugehen ihnen zuzuhören und sie ernst zu nehmen!
Mitunter ein Weg Spannungen abzubauen. - muss aber ernst gemeint sein -
Ein Manko ist die Aufklärungsarbeit!

3.07.2006 um 10.42 Uhr - Susanne - Phoenix möchte ich nicht!

Bin beim AMS als Wiedereinsteigerin gemeldet (beziehe Notstandshilfe).
Heute habe ich nun einen Brief vom AMS bekommen, das ein Mitarbeiter eines priv. Schulungscenter bzgl. der Maßnahme \"Phoenix\" in den nächsten Tagen mit mir Kontakt aufnehmen wird.
Dies möchte ich nicht! Was kann ich tun?

Antwort:
Sofort AMS Sachbearbeiter besuchen und mitteilen, dass sie an dieser Massnahme nicht teilnehmen.
Senden sie ihm den Link: http://www.soned.at/rechts-information/ams-projekt_ist_rechtswidrig oder Kopie der Seite. In der uns die VwGH-Erkenntnis sagt, dass alles andere als freiwillige Teilnahme rechtswidrig ist!
siehe: 1.07.2006 um 1.49 Uhr - C.B.- Strafanzeige gegen AMS! / 11.41 Uhr Antwort: wenn`s nicht leicht geht!

3.07.2006 um 9.59 Uhr - anonym - Schikanen!

das AMS vermittelt mir pro woche ca.3-4 stellen sowie 2-4 kontrolltermine. nebenbei gesagt handelt es sich grösstenteils um stellen aus meinem erlernten beruf in dem ich seit seit 25 jahren nicht mehr tätig bin.hierbei handelt es sich teilw. um personalbereitstellungsfirmen,die mich natürlich ablehnen da ich ja bereits 25 jahre keine erfahrung habe.jedoch werde ich aufgefordert und muss zu ihnen in die zentrale und eine bewerbung abgeben.
ist das nicht rechtswidrig, das ich nicht qualifiziert werde und doch meine vertraulichen daten abgeben muss sowie noch 100 km fahren muss?

Antwort:
siehe: 1.07.2006 - Von C.B. - Info: Vorstellungsbeihilfe
und: 25.06.2006 um 8.26 Uhr - Von B. - Datenschutz: letzte Antwort von C.B. Die Erlaubnis (falls gegeben) der Datenweitergabe widerrufen: schriftlich Widerspruch beim zuständigen AMS einreichen, mit dem Zusatz AMS muß Erlaubnis einholen.
Bei unerlaubte Datenweitergabe an die Datenschutzkommision
mail: dsk@dsk.gv.at Homepage: http://www.dsk.gv.at/ wenden. (Auch zur Information)
Schikanen nachweisen ist schwer aber vielleicht gibt es eine Schikanen-grenze über die das AMS nicht geht, weil sie sonst nachweisbar wäre. Jede Entscheidung schriftlich geben lassen sammeln und von ArbeitslosensprecherIn prüfen lassen.

1.07.2006 um 1.49 Uhr - C.B.- Strafanzeige gegen AMS!

Ständig ist zu lesen von rechtswidrigen Handlungen seitens AMS, ob ungerechtfertigte Einstellung des Arbeitslosengeldes oder ähnliches. Auch habe ich Erkenntnisse des VwGH näher betrachtet. Dem Arbeitsuchenden wird meist stattgegeben und AMS muß nachzahlen. AK und ÖGB (momentan im Beirat als Arbeitnehmervertreter) erscheinen mir zu schwach um derartige Situationen im Vorfeld abzuklären bzw abzuwenden.
Frage: Ist es nicht möglich Strafanzeige zu stellen, gegen AMS, AMS Geschäftsleitung, AMS Mitarbeiter udgl. Eventuell zusätzlich noch. Es kann ja nicht sein dass ständig rechtswidrig gehandelt wird und jeder muß es sich gefallen lassen. Wie kooperativ sind in diesem Fall Rechtsanwälte? Wenn´s um Arbeitssuchende geht?
Eure Meinung interessiert mich, Tipps jederzeit willkommen.

11.41 Uhr Antwort: Amtsmissbrauch
Wenn ein AMS'ler jemand trotz der VwGH-Judikatur mittels §10 zu einer Phönix-ähnlichen Massnahme schickt, kann man eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch
machen, ebenso wie eine Anzeige wegen schwerer Nötigung im Amt.
die schwere wird begründet mit dem massiven, existenzbedrohenden Eingriff in die Eigentumsrechte, der in Wohnungsverlust münden kann. ohne Wohnung kein Meldezettel, ohne diesen keine "österr. Existenz"!
Der Vorsatz so gut wie nicht beweissbar ist, sollte man noch am selben (zubuchungs)Tag dem AMS'ler einen EINGESCHRIEBENEN Brief schicken mit dem Hinweis auf die VwGH-Judikatur bei aufsuchender Arbeitsvermittlung an Hand der Massnahme Phönix und ihm mitteilen, dass man ihn, sollte er auf die zubuchung bestehen, anzeigen wird; und zwar wegen amtsmissbrauch
und schwerer, VORSÄTZLICHER Nötigung im Amt.

14.38 Uhr Anmerkung: Christian Moser
Die Antwort dazu ist noch warm - Frisch vom Rechtsanwalt - rrruuuummsti das kracht! Ich habe sie soeben hereinbekommen. Mit dieser Information wird dem Arbeitslosen ein Mittel in die Hand gegeben mit dem er die Machtverhältnisse ein wenig verändern kann.
Der Arbeitslose bekommt die Möglichkeit mittels Anzeige gegen Rechtswidrigkeit vorzugehen und bei Zuwiderhandlung für enorme Konsequenzen zu sorgen.
Darum als Überschrift :
WARNUNG AN ALLE AMS-SACHBEARBEITER!

Grundsatz:
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Grundsätzliches festhalten.
Hier geht es nicht um Rache! Mir geht es um ein AMS das Arbeitslose "nur" hilft/unterstützt.
Ein AMS für und nicht gegen Arbeitslose!
Das allen Menschen in Arbeitslosigkeit ihre Würde lässt, sie ohne Bezug-Sperre absichert und ihre Arbeit an dem Auftrag der Betroffenen und nicht an partei-politischen Erwägungen/Forderungen, ausrichtet.
Ein AMS das VwGH-konform geht und sich nicht an, durch parteipolitische Interessen uminterpretierte, Rechtswidrigkeiten hält.
Und das so schnell wie möglich. Am besten Morgen. Das erreicht wäre ein grosser Erfolg, der eine Gesellschaftsveränderung in Richtung "Gesundung des Menschen" bedingt.

Einige unserer Forderungen sind an die Politik adressiert. Ich erwarte mir von AMS, dass es die realen Verhältnisse an die Politik weitergibt und nicht Statistiken mit-manipuliert / verbreitet.
Ein angemessenes Verantwortungsbewusstsein verlangt von AMS sich auf die Seite der Arbeitslosen zu stellen und zusammen gegen unsinnige, unmenschliche Vorschriften/Politik aufzutreten.

- Auf das es unter anderem auch schwer wird mit Arbeitslose Druck auf Arbeitnehmer auszuüben! - um weniger Rechte und Einkommen zu erzielen! -

Oberste Priorität hat die Absicherung der niedrigsten sozialen Schicht.
Wir "Österreich" sind reich genug. Es kommt nur darauf an wofür wir das Geld ausgeben. Wir können unsere sozialen Probleme mit einer Um-Ver-Teilung lösen.

1.07.2006 - Von C.B. - Info: Vorstellungsbeihilfe - AMS-Vertrauenspersonen

Kurz gesagt Bahnkarte, Buskarte. Die kosten dafür werden,(müssen) vom AMS übernommen werden. Im Vorhinein oder rückwirkend (Karte unbedingt aufheben).
Euer Berater wird euch das nicht sagen? Ihr müßt es verlangen. Auch wenn du mit dem Auto fährst, bekommst du Km/Geld. Gilt nur für Stellen die beim AMS gemeldet sind, also nicht aus der Kronen Zeitung.
Sollte dir aus irgendeinem Grund Vorstellungsbeihilfe verweigert weden, hast du keinen Grund mehr dich vorzustellen. Das Arbeitsamt hindert dich ja daran dich vorzustellen.

AMS-Vertrauenspersonen.
Aus eigener Erfahrung!
Frau Dr. Seiberl und Frau Wagner beide AMS-Landesgeschäftsstelle Linz, zuständig für OÖ, sind sogenannte AMS-Vertrauenspersonen. Immer ein offenes Ohr für Deine Anliegen, Problem, Beschwerden. Dort wird dir in jeder Angelegenheit SUPER gehofen. Ehrlich diese zwei Frauen sind bei Problemfällen echt super. Erreichbar unter Tel: Fr. Dr. Seiberl +437069320730 und Frau Wagner unter der gleichen TelNr.

30.06.2006 um 12.42 Uhr - Von Noname - Hinweis -

herrschaften ! ..... so bequem das telefon sein mag; lasst euch die entscheidungen und zusagen der ams-berater IMMER SCHRIFTLICH geben !!!

wenn ihr eine zeitbestätigung aus der hand gebt, lasst euch auf einer kopie davon den empfang/die übernahme quittieren, mit massnahmen-/ams-stempel, datum(sstempel) und unterschrift der person, die es entgegennimmt.

29.06.2006 um 17.34 Uhr - Von C. - VwGH-Erkenntnis schützt vor Phönix! - vor der aufsuchenden Arbeitsvermittlung!

ich war heute beim AMS, und bin so vorgegangen wie Sie gesagt haben.
nicht meine betreuerin ,sondern eine andere dame hat sich um mich gekümmert.

ich bat sie mich aus dem kurs Phönix zu nehmen. sie meinte, dass die teilnahme pflicht ist.
ich fragte ob sie sich sicher ist das ich hin gehen muss...,sie meinte jaaaa sonnst kein geld!!!
bis ich ihr das gerichtsurteil zeigte ... nach einem kurzen gespräch mit dem chef , meinte sie sie brauchen nicht mehr hin zu gehen...!

29.06.2006 um 12.25 Uhr - Von C. K. - ungerechtfertigt Notstandshilfe

Habe vom 1.10 - 26.2. laut Bescheid ungerechtfertigt Notstandshilfe bezogen, da mein Lebenspartner zu arbeiten begonnen hat (dass diese Tatsache entscheidend ist, hat mir leider keiner mitgeteilt).

Nach einer Pause von 1 1/2 Monaten habe ich mich wieder beim AMS zurückgemeldet und wurde erstmals nach dem Einkommen meines Partners gefragt. Habe natürlich alles wahrheitsgetreu angegeben, Lohnzettel der letzten 6 Monate besorgt usw.... Ergebnis: Notstandshilfe pfutsch + Rückzahlung von 5 Monaten!

Meine Frage: 1.) Hat ein Einspruch Sinn, wenn ja, unter welcher Begründung? 2.) wenn nein, kann man aufschiebende Wirkung beantragen, da ich diesen Betrag unter der derzeiten Notlage nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlen kann.

Antwort: Christian Moser
Ich denke Einspruch hat wenig Sinn.
Hier wird eine beziehungsfeindliche Bestimmung erkennbar.
Vielmehr hätte es Sinn eine billige Wohnung zu suchen und die Beziehung mit zwei Wohnsitze zu führen. Was sicher schon geschehen ist.
Das ist kein Aufruf zum Betrug! Ich gehe davon aus, dass sich ein Liebespaar sooft besuchen darf wie es das Gefühl vorgibt.
Bei der kostenlosen Rechtsberatung solidaritaetsgruppe@chello.at einem Rechtsanwalt, bei der AK oder bei Gericht Auskunft einholen wie oft sie den Partner besuchen dürfen und wie lange die Unterbrechung dauern muss.
Beim gegenseitigen Besuch dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Natürlich wünsche ich ihnen einen Arbeitsplatz!

Ich empfehle ihnen aufschiebende Wirkung zu beantragen und über den Betrag eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Das müsste machbar sein.
Alles Gute

30.06.2006 um 0.05 Uhr von Noname
@Von C. K. - ungerechtfertigt
im idealfall finden sie zwei nebeneinanderliegende wohnungen. sie führen dann eine beziehung mit getrennten wohnsitzen; das kann das ams nicht beanstanden, notfalls ausjudizieren. nicht alles was die ams-berater daherreden als bare münze nehmen, oft dient es denen nur zur arbeitsvermeidung!! was denken sie, warum in wien die scheidungsrate um ca 10% höher ist als der bundesdurchschnitt bzw warums wieder einen scheidungsrekord gibt. und was das liebesleben betrifft, niemand kann ihnen vorschreiben wie oft sie sich treffen dürfen, denn niemand geht ihr sexleben was an; schon gar nicht wenn sie mit einem starken trieb gesegnet sind !!!!

30.06.2006 um 14.07 Uhr - Von Petra - AL-Demonstration? -
Es ist wirklich schlimm, dass man gezwungen wird, eine Partnerschaft zu verleugnen. Andererseits zahlen wir alle in einen Pott ein und warum soll die Allgemeinheit für eine arbeitslose Person aufkommen und der Partner, der einem am nächsten steht davon ausgenommen wird? Die Berechnung sollte nur anders vorgenommen werden, damit nicht eine ganze Familie \"zugrunde\" geht. Die Politiker muss man in die Verantwortung nehmen, denn auch diese werden von uns allen bezahlt. Es sind Wahlen und wenn wir nicht JETZT handeln, dann gebührt uns nichts anderes. Über 400.000 Arbeitslose sind auch wahlberechtigt! Warum ruft der Verein ArbeitslosensprecherIn nicht zu einer Großkundgebung auf? Beim Bush-Besuch wurde demonstriert, wo ist die AL-Demonstration?

1.07.2006 um 2.27 Uhr - von C.B.
Einspruch,
hat meiner Meinung immer Sinn, auch wenn Chancen gleich Null sind.
Auch \"Beschwerde\" ist manchmal hilfreich. Auf jedenfall immer schriftlich. Schriftlich deshalb, weil AMS darauf schriftlich Stellung dazu nehmen muß - somit ist alles dokumentiert. jede schriftliche Beschwerde, Einspruch, muß von der AMS Geschäftsleitung (kleines Arbeitsamt) bei der Landesgeschäftsstelle (großer Bruder) erläutert werden - warum, und so?? Und das ist halt unangenehm für den AMS-Chef, AMS Betreuer usw.
Also, egal was - immer schriftlich. So sinnlos kann es gar nicht sein.

29.06.2006 um 0.26 Uhr - Von M.B. - ich weiß nicht mehr weiter.
ich bin seit einer umschulung zum bürokaufmann seit juni 2004 arbeitslos gemeldet, ich habe bis jetzt ungefähr an die 400 bewerbungen geschrieben. ich weiß einfach nicht mehr weiter. lg

28.06.2006 um 23.25 Uhr - Von H. - Dank ArbeitslosensprecherIn - Sperre aufgehoben!
Hi.

Vielen Dank für Eure Hilfe. Der Hinweis, daß ich über meine Defizite nicht aufgeklärt wurde, hat geholfen. Die Sperre der Notstandshilfe wurde aufgehoben.

Der Kurs zur Dipl. Yogalehrerin wird nicht bezahlt, auch nicht nach meinem Hinweis, daß einer Kollegin dieser Kurs sehr wohl bezahlt wird (auch die Ausbildung für Ayurveda Praktiker wird bezahlt).Auch das Argument der Wellnessbereich sei im Kommen, nützt nichts. Ich denke, das ist ein Fall für die Gleichbehandlungskomission?

Außerdem nehme ich an der Ams-Maßnahme QuaZ teil und werde so ich mich dafür "qualifiziere" im Bürobereich weiterbilden.Solange das im Laufen sei, müßte ich keinen Termin(laut meiner Beraterin) beim Ams wahrnehmen. Plötzlich bekomme ich einen Rsa-Brief für Termin. Als ich beim Ams eintraf, mußte ich feststellen, daß es sich schon wieder um Phönix handelt.
Auf meine Frage, warum ich, obwohl schon einmal abgelehnt, zum 2.Mal "eingeladen" werde, erhielt ich die unverschämte Antwort:"Wir wollen, daß Sie hier mitmachen,"
Daraufhin ich den "guten" Mann nicht mehr zu Wort kommen ließ. Er sagte nur mehr meiner Beraterin telefonisch Bescheid, daß ich es kategorisch ablehne mitzumachen.Unter anderem teilte ich ihm mit, daß ich nicht entmündigt bin und auch niemanden zum Händchenhalten bei einem Bewerbungsgespräch bräuchte.
Nun bin ich dabei, einen Brief an die Geschäftsleitung zu verfassen mit Hinweis auf VwGH.

Abgesehen von der Rechtswidrigkeit des Projekt Phönix, scheint das Ams der Meinung zu sein, man könnte sich zweiteilen und gleichzeitig an mehreren Maßnahmen teilnehmen.
Außerdem bin ich Kundin des Ams (mit beidseitigen Rechten und Pflichten) und nicht Sklavin.
Weiters vermitteln mir die Phönix Angestellten den Eindruck einer Gehirnwäsche unterzogen worden zu sein bzw. einer Sekte anzugehören, was sie wahrscheinlich nicht sind. Aber eine derartige Gefühllosigkeit und Roboterhaftigkeit und Ausdrucklosigkeit des Gesichtes ist mir sonst bei nirgend anderem untergekommen.

Werde Euch das Ergebnis dieser Angelegenheit mitteilen.
Liebe Grüße

Noch eine Frage: Wie stehts eigentlich mit dem Datenschutz, wenn das Ams einfach meine Daten an Phönix weitergibt?

Antwort:
Hier werden Datenschutzbestimmungen verletzt.
Das könnte ein Fall für die Datenschutzkommission sein, wenn Phönix durch das AMS zu den Daten des Betroffen (ohne Einwilligung) gelangt.
Besuchen sie AMSand um ev. mit Hilfe des Rechtsanwalt`s etwas dagegen zu unternehmen.

Jeden Dienstag um 19.30 Uhr
AMSand
Amerlinghaus
Stiftgasse 8
1070 Wien

28.06.2006 um 12.34 Uhr - Von M. E. - verlängerte Rahmenfrist!

Kann mir bitte jemand sagen, ob ich nach Beendigung eines vierjährigen Vollzeit-Studiums Anspruch auf ALG habe, wenn ich vor dem Studium 5 Jahre ununterbrochen und während den Sommerferien immer nur 6 bis 8 Wochen gearbeitet habe? Danke!

Antwort: Christian Moser

Die zweijährige Rahmenfrist, innerhalb derer die 52 Wochen Beschäftigungszeiten liegen müssen, können um Ihre Studienzeit und den Präsenzdienst/Zivildienst verlängert werden, jedoch nur um maximal 3 Jahre. Sofern Sie innerhalb der verlängerten Rahmenfrist (maximal 5 Jahre) mindestens 13 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, kann der Präsenzdienst/Zivildienst ebenfalls auf die 52-wöchige Mindestbeschäftigungszeit angerechnet werden.

Ich glaube bei ihnen geht es sich aus! Sofort zum AMS und Antrag stellen!

Von M. E.
Danke lieber christian,
war gerade beim ams und hab mich gemeldet.
die haben mir auch gesagt, dass sie vielleicht die rahmenfrist verlängern können (haben sich also sehr nett angehört).
Das funktioniert echt toll euer service!!!!
Herzliche Grüße,

27.06.2006 um 20.05 Uhr - Von H.J. - entschlossen zu kämpfen!

Die Vorgehensweise von PHÖNIX gehört dringend an die Öffentlichkeit ... die Zwangsarbeit/Zwangsvorführung haben wir schon, fehlt nur noch ein KZ für die Schwachen, Kranken und Alten!!!

Eure Seite ist wirklich super, ich fürchte nur, dass viele nichts davon wissen:
Ich dachte vor 2 Jahren nach einem AMS-Besuch über Selbstmord nach ... hatte aufgrund eines Antrages auf Berufsunfähigkeitsrente (wurde natürlich abgelehnt, warte aber noch auf das Gerichtsurteil) bis jetzt wenigstens Ruhe ... ich bin 56, werde mich aber wohl auch noch auf einiges gefasst machen müssen, bin jedoch fest entschlossen, diesmal zu kämpfen!

Vielen Dank an SoNed und ArbeitslosensprecherIn für die Mühen ... und an die Arbeitslosen, die aus welchen Gründen auch immer nicht vermittelbar sind: Lasst Euch nicht unterkriegen!!!

Liebe Grüße

27.06.2006 um 16.03 Uhr - Von Sch. - Gratulation! ( Dank Webseite von Maßnahme-Phönix befreit )

An SoNed:
Guten Tag
Duch zufall bin ich auf ihre Webseite gestossen und habe vom VwGH Urteil bezüglich PHÖNIX gelesen, wo mich das AMS GEISELBERGSTRASSE hinschickte. Mein Berater WUSSTE NICHTS (??) von diesem Urteil und als ich es Ihm mittels Ausdruck vorlegte, wurde er Kreidebleich. Am nächsten Tag (heute, 27.06.06) rief ich ihn an und er erklärte mir, dass ich NICHT mehr zur Aus- und Weiterbildungsgmbh, Garnisonsgasse 3/20a muss.
Ich habe dank ihrer Seite mein Recht wahren können, aber was machen die Leute, die aus Angst vor Geldsperren sich nichts sagen Trauen?
Auf jeden fall möchte ich íhne danken, diese sehr WERTVOLLE Seite erschaffen zu haben.

An ArbeitslosensprecherIn:
Herzlichen Glückwunsch und aufrichtigen Dank für ihre Webseite

Ich stiess durch Zufall auf ihre Seite und konnte dank http://www.soned.at/ und ihren Artikels, bezüglich PHÖNIX meine Rechte wahren.
Kurz zur Geschichte:
Ich bin 142 cm gross und wiege 36 kg.
Der "Betreuer" von Phönix fuhr mit mir in einen PENNY MARKT in den 2. Bezirk, um mich (zitat) "VORZUFÜHREN"
Beim Betreten des Geschäftes, fragte er lautstark, vor anwesenden Kunden (!!!), wo die Geschäftsleiterin sei, da er mich zur Vorführung (!!!) herbringt. In deren Büro kam ich gerade einmal dazu GUTEN TAG zu sagen, den Rest übernahm Herr Andreas S. von der "gesellschaft für aus- und weiterbildung". Auf die bedenken der Geschäftsleiterin, das es sich hierbei um eine Arbeit handle, wo man volle Kisten, Getränkeboxen usw im Lager in bis zu 3m höhe hieven müsse, meinte ER, alles kein Problem.
Zu Wort kam ich bei diesem Gespräch überhaupt nicht, selbst PERSÖNLICHE fragen hat Herr S. für mich beantwortet!!!!!

Tags darauf ging ich zum Berater des AMS und erzählte ihm das, worauf er nur Milde lächelte, erst als ich ihm den Ausdruck des Urteils des VwGH vorgelegt habe, wurde er weiss und versuchte seine Vorgesetzten zu erreichen.
Er bat mich heute, dem 27.06.06, anzurufen, wo er mir Mitteilte, ich bräuchte nicht mehr in diese KURSMASSNAHME (!!!!) zu gehen.
Selbiges, bzw ähnliches Verhalten, ist mir auch bei J*, aufgefallen, da sollte man mit den "Trainern" durch eine Strasse gehen und dieser ginge dann mit einem in ein X- beliebiges Geschäft, um einen Vorzustellen.

Auf jeden Fall möchte ich mich bedanken, das sie mir das bisschen Würde, das man als Arbeitslose, 3- fache Mutter noch hat zu wahren.

Herzlichen Dank

Antwort:
Vielen Dank für die Rückmeldung, die die Sinnhaftigkeit/Wichtigkeit unserer Aufgabe bestätigt und den schwer definierbaren Erfolg dokumentiert. - Alles Gute! -

27.06.2006 um 12.07 Uhr - Von C. - P* Aufsuchende Arbeitsvermittlung?

Ich bin im Projekt P* aufsuchende Arbeitsvermittlung. Hier bin ich mit unerträglichen Umständen konfrontiert. Ich werde als Mensch letzter Klasse behandelt. Von oben wird auf einem herab geschaut und es wird nicht mal gegrüsst. Für mich ist das ein entwürdigender Prozess.
Ausserdem wurde ich, bei meiner Einstellung, nicht aufgeklärt.
Es hat geheissen:" Den Vertrag unterschreiben ansonsten wird ihnen das Geld gesperrt!
Ich möchte gerne eine Ausbildung machen, finde hier aber keine Unterstützung!

16.11 Uhr Antwort von Sch.
Auch ich wurde zu P* geschickt, aber nach Vorlegen ( nach der erste VORFÜHRUNG) des Urteils seitens des VwGH hat mich mein Berater vom Ams aus dieser Massnahme \"entlassen\"

27.06.2006 um 7.52 Uhr - Von M.W. - Willkür:

Ich frage mich nach welchen Kriterien geht eigentlich das AMS vor?
Bei mir z.B. ich konnte auf den Kalender schauen, genau 5 Monate nach der letzten Maßnahme wurde ich wieder eingeteilt.
Bei Anderen wiederum verging schon auch manchmal ein Jahr tststs, grübel

26.06.2006 um 15.10 Uhr - Von C.S. - Aufsuchende Arbeitsvermittlung?

Heute Nachmittag habe ich meinen Termin bei FAB, Aufsuchende Arbeitsvermittlung, gehabt. Ich war dazu in der Lage, einen NICHT unterschriebenen Vertrag mitzunehmen. Diesen werde ich Euch dann in den nächsten zwei oder drei Tagen zusenden. Weiters habe ich bald einen erneuten Termin, in dem ich dann eine klare Absage erteilen werde.
Allerdings bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, ob ich die, für das Projekt zuständigen mit der geltenden Rechtslage, also etwaiigen Urteilen des VWGH konfrontieren sollte. Oder einfach nein sagen, und dann bei Bedarf auf alles weitere was von Seiten des AMS folgt reagieren sollte. Habt Ihr da vielleicht eine Idee?

18.04 Uhr Antwort: Noname
@C.S.
bloss nicht punkt für punkt die gründe der verweigerung anführen. die könnten dann nämlich versuchen die unpassenden stellen nachzubessern und dann kriegt man den vertrag wieder zur vorlage. ich würd die einfach blöd sterben lassen !
bitte eine kopie des blankovertrags ins

Amerlinghaus
AMSand
Stiftgasse8
1070 Wien

danke! wir bauen schön langsam eine dokumentation dieser verträge auf.
ich würde einfach unter hinweis auf die derzeitige VWGH-judikatur bezüglich aufsuchender arbeitsvermittlungen am beispiel phönix die teilnahme bei FAB verweigern, und zwar unter klagsandrohung! keine weiteren kommentare setzen und sich schon gar nicht in eine diskussion einlassen; diese leute kriegen nämlich didaktische schulungen im \"übern-tisch-ziehen\". wenn es beim ams keine §10-belehrung zu unterschreiben gab diesbezüglich und auch im betreuungsplan kein \"10er\" drinsteht(deshalb IMMER sorgfältig durchlesen, was man unterschreibt), passiert gar nix.
falls doch ein §10 in den unterlagen zu finden ist, besteht der verdacht der schweren, vorsätzlichen nötigung im amt !!!

27.06.2006 um 8.22 Uhr - Von C.S.
@Noname
Vielen Dank für Deine wie immer super hilfreiche Antwort! Ich habe mir die Betreuungsvereinbarung noch einmal angesehen, und konnte darin keinen Hinweis auf §10 finden.

Das einzige das ich unter Zwang einordnen würde ist die verpflichtende Teilnahme am \"Projekt Phönix\", von dem ich ja nun weis wie es in Wirklichkeit heisst, und wer die Träger des Projekts sind. (Da habe ich mich vor dem erstbesuch dumm und dämlich gesucht um Info zu bekommen.) Ich werde auf jeden fall am Ball bleiben und weiterhin berichten falls sich was neues ergibt.

Übrigens zum Thema Besuch bei AMSand, das ist mir aufgrund der Entfernung, und der Zeiten an denen da Treffen stattfinden, 19 Uhr, nicht so einfach möglich. Ich würde aber schon gern mal vorbeikommen, muss sehn ob sich da nicht doch noch eine Möglichkeit ergibt.

27.06.2006 um 13.04 Uhr - Von Noname
@8.22 Uhr C.S.
wenn sicher kein 10er dabei ist, so müsste doch ein 49er zu finden sein; dh alle termine bei FAB/phönix sind kontrolltermine. aber das macht nix, weil ohne 10er ist die teilnahme ja freiwillig. ich war mal bei sowas dabei und habs mir angesehen, als ich erkannte das es nix für mich ist hab ich schriftlich eingeschrieben dem ams mitgeteilt, dass ich die massnahme abbreche. es gab keine sperre meinerseits !
falls möglich kopien des vertrags an uns senden, eine briefmarke sind wir hoffentlich wert.

bemerkung am rande:
Gemäß der ab 1. März 2006 in Österreich in Kraft getretenen Gesetzesänderung zum Telekommunikationsgesetz im Zusammenhang mit dem Versenden von elektronischer Post (§ 107) bedarf der Versand elektronischer Nachrichten der grundsätzlichen vorherigen Zustimmung des Empfängers.
hab das zwar noch nicht nachgeprüft, obs stimmt, aber vielleicht kanns wer brauchen. es gibt auch keine verpflichtung eine email zu haben !!

25.06.2006 um 8.26 Uhr - Von B. - Datenschutz:

Möchte hier meine Erfahrung von den Maßnahmen schildern.
Ich war selbst in einer \"Arbeitsmaßnahme\" und so ungefähr nach 4 Wochen kam die \'Sozialarbeiterin\' und legte uns ein Schriftstück vor, das nur zu unterzeichnen wäre. Es würden dadurch keinerlei Probleme usw. entstehen.
Darin enthalten war allerdings , dass sämtliche persönliche Daten weitergeleitet werden dürfen.
Nun nachdem ich dieses Schriftstück sehr genau durchlas, habe ich mich entschlossen nicht zu unterschreiben.
Auf meine Frage, ob das nun für mich irgendwelche Auswirkungen habe, antwortete sie natürlich :mit nein!!!
In dieser Maßnahme war ich der Einzige, der sich weigerte.
Für mich ist klar, diese Menschen haben um ihre Existenz Angst.
Das sind Einschüchterungsmethoden.
Genauso verhält es sich mit den Feedback- Bögen, keiner schreibt die Wahrheit.

Antwort: Christian Moser
So ist es! Ich bin mir sicher das AMS und Massnahmenbetreiber wissen, dass die Mehrheit der Betroffenen die Feedback- Bögen nicht Wahrheitsgetreu ausfüllen.
Trotzdem verwenden sie diese Bögen als Rechtfertigung.

An alle Kursteilnehmer: Die Feedback- Bögen unbedingt ehrlich ausfüllen.
Damit sich ihr "pro" Argument als Angsthandlung entpuppt.

21.44 Uhr Antwort: Noname
@B. - Datenschutz
von meiner massnahme weiss ich, sie(die trainer) teilen die feedbackbögen aus und sammeln sie wieder ein. und nur ein naivling glaubt daran, dass es nicht vorgefiltert weitergereicht wird. eigentlich müsste nach der massnahme von der geschäftsleitung per brief nachgefragt werden. so aber kommen nur gefilterte feedbackbögen nach oben. weder ein wahrheitsgemäßes ausfüllen(dann haben manche eben nix abgegeben) noch ein verweigern bringt was.
ich teile denen ganz unverblümt jedesmal mit, dass sie sich ihr feedback hinten reinstecken können!

Antwort: Christian Moser
Die Mehrheit der Betroffenen mit denen ich gesprochen habe, füllt die Bögen, aus Angst vor Repressalien oder einfach nur um Ruhe zu haben, nicht ehrlich aus.
Unbedingt Wahrheitsgetreu ausfüllen - Ein wichtiger Schritt zur Veränderung!

26.06.2006 um 15.15. Uhr von C.S.
Bezüglich Datenschutz:
Es ist schon richtig, die Feedback Bögen sollten immer ehrlich ausgefüllt werden. Bei der letzten Massnahme vor ein paar Monaten mussten wir zum Beispiel einen \"Teilnehmerzufriedenheits Bogen\" Online auf der AMS Homepage ausfüllen. Da habe ich auch knallhart gesagt was ich davon halte. Also egal was gesagt wird und von wem, es kann keine Konsequenzen haben, ehrlich zu sein. Solang es nicht in irgendwelche Beleidigungen ausartet sollte es keine Probleme geben imho.

1.07.2006 um 2.17 Uhr von C.B. Datenschutz
Beim Antrag auf Arbeitslosenunterstüutzung und beim Betrueungsplan steht kleingedruckt, dass AMS bis auf Widerruf Daten zwecks Widereingliederung am Arbeitsmarkt weiterleiten kann und darf. Das hat jeder natürlich unterschrieben. Außerdem werden mit Betreuunsplan Inserate geschalten. (zu finden im Service für Unternehmen) - Und zwar von jeder arbeitslos gemeldeten Person? Deshalb darf sich auch niemand wundern wenn plötzlich Firma anruft oder sich anderes AMS meldet.

Fazit: Ihr müßt zuerst schriftlich Widerspruch beim zuständigen AMS einreichen, mit dem Zusatz AMS muß Erlaubnis einholen. Ausgenommen sind GKK-Daten, Strafrechtliche Daten, Finanzamt, Meldeamt und einige andere Behörden. Auf die dort gehorteten Daten, darf AMS jederzeit zugreifen.

22.06.2006 um 12.12 Uhr - Von Mag. Vera Besse - Offener Brief an AMS - Vorstandsvorsitzenden Dr. Buchinger

Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger,

mit Unterstützung von C. Moser von http://www.arbeitslosensprecherin.at/ wenden wir uns an Sie und kommen Ihrer Aufforderung auf Rückmeldung nach.

1. Vollbeschäftigung ist nicht mehr erreichbar.
Das Leitbild der Vollbeschäftigung ist überholt. (P. Zellmann, H. Opaschowski: Die Zukunftsgesellschaft, 2005). Wir möchten, dass auch der Mythos von der Vollbeschäftigung begraben wird und nicht gelegentlich aus politisch motivierten Gründen wieder belebt wird.

2. Arbeitende und arbeitslose Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Wir als Solidargemeinschaft haben erkannt, dass es ist nicht an der Unfähigkeit oder Unwilligkeit des/r Einzelnen liegt, ob jemand einen Arbeitsplatz hat oder nicht, sondern oft der Zufall darüber entscheidet. Wir möchten uns gemeinsam dagegen wehren, dass sowohl auf die Arbeitenden Druck ausgeübt wird, als auch, dass die arbeitslosen Menschen als Trittbrettfahrer bezeichnet werden.

3. Kursmaßnahmen können die Arbeitsmarktsituation nicht verbessern.
Den einzelnen arbeitslose Menschen für die Gesamtsituation verantwortlich zu machen und - unter Androhung der Streichung der Unterstützung - zu Maßnahmen zu zwingen, deren hauptsächlicher Zweck darin liegt, nicht in der Arbeitslosen-Statistik aufzuscheinen, führt nicht wie gewünscht zu Aktivierung, sondern zu Frustration und Entwürdigung. Wir wünschen uns eine zweckmäßigere Verwendung unserer Geldmittel durch Freiwilligkeit beim Bildungsangebot.

4. Eine Ent-Ängstigung der Menschen ist notwendig.
Arbeitslose Menschen haben nicht nur ihren Arbeitsplatz verloren, sondern oft auch ihren Status, ihren Lebensstandard, einen Teil ihres Einkommens und ein Stück ihres Selbstwertgefühls, dass soweit führt, dass Ansprüche nicht genutzt werden.
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind kein vom AMS gewährtes Almosen, sondern ein Rechtsanspruch!
Wir, die UnterzeichnerInnen, möchten Sie darin bestärken, in größeren Alternativen als der Arbeitslosenverwaltung zu denken, um gemeinsam eine bessere Zukunft zu entwickeln, in der vieles möglich ist!

Zurücksenden:
Offener Brief.doc zum runterladen unterzeichnen (ev. von Kursteilnehmern) und an eine der drei Adressen senden.
Christian Moser, A.Brucknerstr.23, 5280 Braunau
Mag. Vera Besse, Raxstr. 21, 1100 Wien

20.06.2006 um 10.59 Uhr - von A. - verschiedenes Entgelt?

Maßnahmen:

Es ist ja unglaublich, was sich in diesen Maßnahmen abspielt., z.b F* Arbeitsmaßnahmen: da arbeiten 10 Menschen und jeder hat ein anderes Entgelt.
Der Eine ist in einem \"Kurs\", arbeitet genau soviel wie Einer, der einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Da müsste einmal angesetzt werden!

Das gibt ja schon unter einander Neid!
Oder ist das so beabsichtigt?
Na, ich denke da gibt\'s noch viel zu tun, damit sich so schnell, wie möglich etwas ändert!!

Grüße

Antwort:
Hilfreich wäre eine Sammelbeschwerde der Betroffenen. Falls das der Fall sein sollte, unterstützen wir "ArbeitslosensprecherIn" / SoNed euch.
Der Verein F* besitzt einen Betriebsrat: Es wäre interessant, wenn einige/einer von euch den Betriebsrat mit Fragen konfrontieren.

Dazu Beispiele vom VwGH.
Auszüge:

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das
rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat (mit der Konsequenz des Entfalls von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), und sodann die - nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahme - erforderliche weitere
Arbeitsvermittlung dieser Einrichtung zu überlassen (mit ausführlicher Begründung).
VwGH.

Dies verstößt - unterstellte man mit der belangten Behörde, dass eine Zuweisung
zu einem "echten" Arbeitsverhältnis erfolgt sei - schon vom Konzept her gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine an den tatsächlichen Diensten orientierte Entlohnung verlangt und willkürliche Differenzierungen
zwischen Arbeitnehmern verbietet.

Das AMS darf seine Befugnisse nicht an private Vereine delegieren.
Es gibt Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes von 2003 und 2004 zur Übertragung der Aufgaben des AMS an andere Einrichtungen, die besagen, dass das AMS die Aufgaben der Arbeitsvermittlung selbst wahrzunehmen hat und dass demnach dem betroffenen Arbeitslosen, sollte er eine Arbeit, die ihm durch die Vermittlung einer dieser Einrichtungen zugewiesen wird, nicht annehmen, keine Sanktionen erwachsen dürfen.

Weitere VwGH - Erkenntnisse in Rechts-Information


Bei Sperre egal aus welchen Grund - unbedingt Berufung einlegen!
Aussichten auf Erfolg sind sehr groß!


18.06.2006 um 13.22 Uhr -@ AMS-Mitarbeiter - Frage

In welchem Fall darf ein Arbeitsloser ins BBRZ geschickt werden?

Antwort: AMS-Mitarbeiter
Bei uns wird ein Arbeitsloser ins BBRZ geschickt, wenn AUVA oder PVA eine
Umschulung aus gesundheitlichen Gründen bewilligen. Zuerst
Berufsorientierung, dann Ausbildung mit Lehrabschluß. Da das BBRZ sehr weit
entfernt ist, kann das von unserem Bezirk schon aus regionalen Gründen nur
freiwillig erfolgen und erfolgt auch nur nach gemeinsamen Beratungen mit PVA
oder AUVA. Diesbezüglich gabs mit der Freiwilligkeit daher noch nie ein
Problem. Ich habe irgendwie hier im Forum mitbekommen, daß das BBRZ in Wien
scheinbar auch als Schulungsträger für andere Schulungen auftritt. Scheint
plausibel, ich kann das aber nicht beurteilen.
Gruß

14.16 Uhr Antwort: Noname
@AMS-Mitarbeiter
das bbrz in wien scheint wirklich anders zu sein, hier gibts auch zubuchungen von anfang 20jährigen nach wenigen monaten arbeitslosigkeit bzw es werden aus anderen bundesländern leute raufgeschickt, die dann hier einen heim/schlafplatz kriegen; zumindest vor wenigen jahren wars noch so. ab 30-35 greift der lehrabschluss aber nimmer, weil die wirtschaft keine verwendung für quereinsteiger ohne praxis in der zweiten lebenshälfte hat. auch brauchte man damals nicht unbedingt auva od pva für eine zubuchung, ein schlichter KK-befund reichte. mittlerweile bauen sie an der simmeringer haupt das bbrz-reha, offensichtlich gehen sie davon aus, dass gesundheitliche probleme und freiwilligkeit im zunehmen sind.

23.43 Uhr Antwort: anonym
@AMS-Mitarbeiter
Ich bin ebenfalls und gegen meinen Willen; habe extra dagegen protestiert, was mit Drohung von Geldsperre beantwortet wurde; ins BBRZ geschickt worden.
AUVA/PVA hat nichts bezahlt da bei mir ja auch nichts vorliegt.
Ich habe nun eine Ausbildung für Rehabilitationsbedürftige Menschen gemacht, ohne dass eine REHA erforderlich war.
Es ist schon so genug schwierig heutzutage einen Job zu finden.
Was sag ich nun bei der Jobsuche?
\"Eigentlich bin ich gar nicht krank, das AMS hat mich nur zum *Spaß* eine Ausbildung für gesundheitlich Beeinträchtigte machen lassen?\"

17.06.2006 um 23.37 Uhr - von Georg Gablitz

hallo leute !
erstmal r.e.sp.e.k.t. für eure arbeit hier...
ich möcht euch gerne mitteilen, dass wir den song STOP IT NOW anlässlich des besuches von george bush in wien bei race.at zum gratis downloaden eingestellt haben...
greetz aus wien,
georg

14.06.2006 um 12.47 Uhr -von F.B. - Offener Brief an Vorstandsvorsitzenden Dr. Buchinger

Sehr geehrter Herr Dr. Buchinger! Salzburg, 14.06.06

Ich hatte am 13.1.06 einen Arbeitswegunfall mit Fremdverschulden. Mit Operation und Rehabilitation war ich dreieinhalb Monate im Krankenstand. Es würden mir daher verschiedenste Leistungen aus dem ASVG § 173 zustehen, wenn von der AUVA anerkannt würde, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Außerdem werde ich mit höchster Wahrscheinlichkeit einen nicht reparierbaren Dauerschaden daraus erleiden.

Nun habe ich heute von der AUVA 5 Monate nach dem Unfall und nach mehreren Vorsprachen und Einvernahmen den Bescheid erhalten, dass es sich bei diesem Unfall um keinen Arbeitsunfall gem §§ 175, 176 ASVG handelt. Dies wird folgendermaßen begründet: Ich befand mich auf dem Weg zum Berufsinformationszentrum wegen Arbeitssuche und um Bewerbungsunterlagen auszudrucken. Ein Vorladungstermin für diesen Tag war aber nicht vereinbart und ich konnte den Nachweis nicht erbringen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit einer selbständigen Arbeitssuche ereignete!! Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz war daher nicht gegeben.

In meinem damals gültigen und verbindlichen Betreuungsplan beim AMS - Salzburg sind folgende Vereinbarungen unter was wir von ihnen erwarten, festgehalten:
Sie nutzen die Selbstbedienungsangebote (e-Job-Room, Selbstbedienungsgeräte, Zeitungen).
Sie setzen selbständig Aktivitäten wie z.B. Aktivbewerbungen, 1-2- Eigenbewerbungen/Woche.
Sie stellen sich bei Unternehmen vor.
Diese Vereinbarung wurde im gegenseitigen Einvernehmen erstellt.

Ich muss sicher nicht erst darauf hinweisen, dass alle diese Vereinbarungen mit ständigen Wegen verbunden sind. Wenn nun vom AMS oder mit einem potentiellen Arbeitgeber kein vereinbarter Termin stattgefunden hat, und diese gibt es mit Hinweis auf den Betreuungsplan laufend, so muss ich in den Nachweis erbringen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit einer selbständigen Arbeitssuche ereignete! Wie bitte? Lese ich hier richtig? Könnten Sie mir bitte erklären wie das funktionieren soll? Muss ich mir vielleicht bei allen diesen Wegen eine Begleitperson mitnehmen?

Diese Sache scheint also gelaufen zu sein. Auch nach sofortiger rechtlicher Abklärung wurde mir die Auskunft erteilt, dass eine Berufung gegen diesen Bescheid keinen Erfolg haben wird. Jetzt könnte ich natürlich sagen, Pech gehabt! Ich sehe das allerdings anders, denn mir werden Leistungen aberkannt,
die mir nach meinem Rechtsempfinden, und das ist jetzt vornehmst ausgedrückt, vorenthalten werden.

Ich frage nun Sie Herr Dr. Buchinger, wie Sie oder das AMS sich zukünftig vorstellen, dass die Betreuungsplanvereinbarungen eingehalten werden sollen, können, müssen? Nach dieser Rechtssprechung wäre somit praktisch jede vom AMS verlangte Eigenaktivität vorher abzusprechen
und zu dokumentieren. Sie selbst wissen, dass das undurchführbar ist!

Mit freundlichen Grüßen

14.06.2006 um 1.07 Uhr - von Ba. aus Wien - Existenz vernichtende Maßnahme!

Guten Morgen!

Meine Frage betrifft die diversen \"Arbeitskräfteüberlassungs\"-Firmen des AMS, zB.: Trendwerk, Jobtransfair usw.. Diese Zwangsmaßnahmen dauern in der Regel 8 Monate, oder auch länger. Damit kommt man aber über die magische Grenze von 28 Wochen die eine Neuberechnung der Notstandhilfe bedeutet. Wenn ich mir vorstelle die nächste NH wird von ca. 850,- Euro brutto berechnet kann ich mir gleich unter der nächsten Brücke einen Platz reservieren. Ich durfte schon einige \"Coachings\" besuchen und befürchte daß das die nächste Aktion des AMS sein könnte (Zuweisung zu einer Leihfirma). Welche Schritte sind notwendig um dieser Existenz vernichtenden Maßnahmen zu entgehen?

Mit freundlichen Grüßen


um 13.02 Uhr Thomas Antwort
an Ba.
bei Trendwerk ist es möglich den Vertrag nach 1 Monat zu lösen im beiderseitigen Einvernehmen, man bekommt dann wieder die alte Notstandshilfe weiter, man muss nur zum AMS gehen mit der Arbeitsbescheinigung

Christian Moser: @Thomas
Und das ist ihnen passiert?

um 21.27 Uhr Antwort von Noname
@Ba.
bezüglich neuberechnung haben sie recht; irgendwann ist die anwartschaft erfüllt und die 850 brutto werden als berechnung herangezogen.

Auszug: 6.05.2006 um 12.26 Uhr von AMS Mitarbeiter
Wenn er einen Dienstvertrag hat, indem eine Probezeit vereinbart wurde, kann er das Dienstverhältnis in der Probezeit selbstverständlich lösen. Bei einer einvernehmlichen Lösung kann es auch keine Sperre nach §11 geben. Sperren nach § 11 gibts nur bei Lösung durch den Dienstnehmer (außerhalb der Probezeit, oder wenn keine Probezeit vereinbart wurde), bei fristloser Entlassung und bei (ungerechtfertigtem) vorzeitigen Austritt.

13.06.2006 um 18.22 Uhr - anonym -

In welchem Fall darf ein Arbeitsloser ins BBRZ geschickt werden?

Antwort: AMS Mitarbeiter
Bei uns wird ein Arbeitsloser ins BBRZ geschickt, wenn AUVA oder PVA eine
Umschulung aus gesundheitlichen Gründen bewilligen. Zuerst
Berufsorientierung, dann Ausbildung mit Lehrabschluß. Da das BBRZ sehr weit
entfernt ist, kann das von unserem Bezirk schon aus regionalen Grünen nur
freiwillig erfolgen und erfolgt auch nur nach gemeinsamen Beratungen mit PVA
oder AUVA. Diesbezüglich gabs mit der Freiwilligkeit daher noch nie ein
Problem. Ich irgendwie hier im Forum mitbekommen, daß das BBRZ in Wien
scheinbar auch als Schulungsträger für andere Schulungen auftritt. Scheint
plausibel, ich das aber nicht beurteilen.

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