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17..09.2007 um 13.31 Uhr - von Erwin - Datenhändler? |
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Personalleasing Firmen betätigen sich immer mehr als Adress und Datenhändler! Mit den verpflichtenden Zuweisung des AMS ist es ein Kinderspiel das solche Firmen an viele unserer persönlichen Daten herankommen die dann für Werbung, Marketing etc. an fremde Firmen ohne unser Wissen weitergegeben werden.
Frage: Von welcher Quelle beziehen sie die Information?
16.40 Uhr Servus Christian! Aus keiner geheimnisvollen Quelle es ist schon ausreichend die diversen Personalfragbögen die man in Personallesaingfirmen zum ausfüllen vorgelegt bekommt aufmerksam zu lesen. Eine dieser besagten Firmen in Wien wollte mir mit so einem unscheinbaren Zettel zum Ausfüllen auch gleich eine schriftliche Einverständniserklärung unterjubeln auf der ich mich als arbeitssuchender auch gleich damit einverstanden erklärt hätte, dass man meine Daten für Werbung, Marketing etc. auch außerhalb des firmeninternen Gebrauchs zur Weitergabe an mir unbekannte Personen und Firmen heranziehen darf. Das war aber so geschickt getarnt das wahrscheinlich die meisten Bewerber unterschrieben hätten ohne Verdacht zu schöpfen. Auf meine Bitte hin man möge mir doch eine Kopie von diesem Zettel mit meinen persönlichen Daten machen herrschte plötzlich große Aufregung im Sekretariat ja sogar die Chefin wurde ins Zimmer gerufen um abzuklären was ich mit einem Zettel beabsichtige auf dem meine eigenen Daten draufstehen. Das sind neue Methoden nur war halt diese eine Firma so ehrlich oder viellicht auch so blöd das sie ihre Absichten nicht gut genug tarnten. Viele der am Markt befindlichen Firmen machen das doch genauso und beweisen kann denen doch auch keiner das sie mit den Daten etwas anderes machen. viele Grüße von Erwin
20.09.2007 um 10.45 Uhr - von Werner Ich habe mal einen Bewerbungsbogen gehabt (Personalvermittler), der hat so Fragen wie etwa Wohnen sie : Miete, Eigentumswohnung, eigenes Haus zum ankreuzen. (Interessant z.b für Versicherungskeiler, Fenster und Türenvertreter, etc. Callcenter in deren Auftrag) So sollen ua. Rückschlüsse auf die finanzielle Situation geschlossen werden, ob es sich vielleicht bezahlt macht, dort Keiler hinzuschicken. Sicher, eine dieser Fragen macht das Kraut nicht fett, doch mittels anderer, ähnlicher versteckter Fragen und organisierter \"Rasterfahndung\" können die fin. Situation ausgekundschaftet werden, ob dort was zu holen ist. Ich kann nur sagen, solche Fragen auslassen, nichts unterschreiben, denn das ist sehr unseriös. Diese Fragen aufschreiben, beim Gegenüber nachfragen, was sie denn mit der Bewerbung an sich zu tun haben, die Antwort aufschreiben und hier veröffentlichen!! Oder , besser den gesamten Fragebogen mitnehmen, einscannen und hier ohne (Firmen)namen veröffentlichen. Andere Menschen mit gleichen Problemen können hiervon lernen, gemeinsam sind wir stark !
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17..09.2007 um 13.23 Uhr - von Ju. B. - wünsche mir einen Kurs |
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Hallo! Ich habe ein paar Fragen: Ich bin Anfang 20 und bin derzeit in Karenz. Leider war es mir vorher nicht möglich eine ordentliche Arbeit zu beginnen. Da ich sehr viele Probleme hatte und unter anderem auch mit 18 auf der Strasse stand. Auch habe ich keinen Schulabschluss und darauf hin sank auch mein selbst bewusst sein. Nun möchte ich aber endlich ins Berufsleben einsteigen und ich wünsche mir einen Kurs vom Wifi als Nageldesignerin zu machen. Habe ich da Chancen das mir irgendjemand den kompletten Kurs bezahlt? Oder wenigstens einen grossteil? Hoffe mir kann jemand helfen! vielen dank
Antwort: Legen sie die Kurs-Information vor. Es sollte ein Tageskurs mit mindestens 16 Stunden in der Woche sein der über 28 Tage dauert und an die 2000 - 3000 Euro kostet. Von Vorteil wäre, wenn sie eine Zusage für ein Dienstverhältnis hätten. Gehen sie mit diesen Vorschlag auch zum Vorgesetzten. Wenn die Antwort negativ ist, schreiben sie der Ombudsfrau Dr. Christina Seiberl - E-Mail: christina.seiberl@ams.at - Seien sie in dieser Angelegenheit ruhig lästig! Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit den Schulabschluss nachzuholen!
Indem sie ein Kind in die Welt setzten, leisten sie auch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft! Sie sind noch jung und darum besteht in den nächsten Jahren durchaus die Möglichkeit für eine Berufsausbildung. Machen sie sich nicht zuviel Druck. Sie haben noch viel Zeit um etwas zu lernen. Das Kind ist zur Zeit das wichtigste - erfordert Verantwortung und ist kein Grund für vermindertes Selbstbewusstsein. Alles Gute! |
17..09.2007 um 9.38 Uhr - von T. N. - Coaching |
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Hallo zusammen, über meine nicht Einwilligung in den Transitarbeitsvertrag bei itworks wurde kein Wort verloren, aber ich wurde gleich auf der Stelle einem Einzelcoaching zugewiesen \"ICE: Individuelles Coaching + E-Learning\" Veranstalter: FAB Verein zur Förderung von Arbeit & Beschäftigung unter anderem unter Inhalt angeführt: Schuldnerberatung,Gesunde Ernährung und Hygiene, Deutsch als Zweit-/Fremdsprache weder hab ich Schulden, noch bin ich Fett oder ungewaschen und Deutsch ist meine Muttersprache Dauer 5 Wochen
Antwort: Der 5 Wochenkurse ist Pflicht und muss erst ausjudiziert werden! Coaching keine Maßnahme (Interpretationsspielraum) Sollten sie verweigern, hat diese Begründung gute Chancen! ohne Gewähr
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16..09.2007 um 17.36 Uhr - von W. H. - Schichtarbeit - Leasingfirma |
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Hallo!! Glaube habe hier die richtige Plattform über das AMS gefunden. Folgender Sachverhalt: Bezugssperre. Ich wurde an eine Leasingfirma-Job-Transfer vermittelt,wo ich einen Bewerbungsbogen ausfüüllen musste,wo ich ankreuzen musste,welche Schichtarbeit ich machen möchte.6-14Uhr,14-22 Uhr,22-06 Uhr. Ich kreuzte die Schichtarbeit 6-14Uhr an,worauf die Angestellte sagte,ich muss alle Schichten machen,ich sagte ich will die um 6-14uhr. Sie schrieb auf den Bogen für das AMS.keine Schicharbeit möglich,worauf mir das AMS den Bezug der Notstandshilfe für sechs Wochen sperrte.Ist das gerechtfertigt?? Danke für Ihre Auskunft.
Antwort per E-Mail zu Leasingfirma Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
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14..09.2007 um 12.24 Uhr - von T.N. - Itworks, Ich lehnte höflich aber bestimmt ab |
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So, hab meine \"Informationsveranstalltung\" bei itworks hintermich gebracht, bei der Anmeldung wird einem gleich ohne viele Worte ein \"Bewerbungsformular\" mit den Worten \"Bitte ausfüllen\" in die Hand gedrückt ... Moment mal ... wozu brauch ich für eine Informationsgespräch einen Bewerbungsbogen und worauf bewerbe ich mich eigentlich? naja ausgefüllt und nach 15 Minuten Wartezeit hatte ich meine Informationsveranstalltung ... unter 4 Augen. Es wird mit lächerlich offensichtlichen Psychotricks gearbeitet (zumindest waren die für mich sehr sehr offensichtlich). Es wird einem gesagt das man ja dann mehr Geld bekäme und nichts mehr mit dem lästigen Arbeitsamt zu tun haben müsste und überhaupt. Ich lehnte höflich aber bestimmt ab und musste dann noch eine Begründung niederschreiben und unterschreiben. Im Bewerbungsformular stand sogar explizit das es sich um einen Transitarbeitsplatz handelt. Der ja nicht sanktionierbar ist (wenn ich mich nciht irre).
Der ehrlichkeit halber muss ich sagen das man bei itworks nicht unter Druck gesetzt wird und gedroht mit irgendwas wird einem auch nicht. Wie gesagt ziehen die nur ihre psycho Nummer durch. Allerdings ist unter meiner Begründung ein extra Feld in dem der Bearbeiter(?) was zu meiner Begrüdung schreiben kann und da wird denk ich mal auch der Hacken liegen.
zu meinen Fragen: 1. Transitarbietsplätze sind nicht sanktionierbar? (ich denke ja das die nicht sanktionierbar sind) 2. was passiert wenn die jetzt behaupten ich hätte mich irgendwie unpassend benommen? 3. habe ich trotzdem mit einer Sperre zu rechnen? oder wie mir ja angedroht wurde eine Abmeldung wegen Arbeitsunwilligkeit? 4. gibts Erfahrugnswerte mit anderen Represalien wegen Verweigerung? (zb ums überzogen auszudrücken, wird man dann Kloputzen geschickt?) ich hoff ich hab jetzt nichts vergessen mit Dank im voraus
Antwort: Transitarbietsplätze sind nicht sanktionierbar Natürlich ist das AMS bei Weigerung nicht erfreut . Wie sich das äussert ist nicht vorherzusagen. Bleiben sie freundlich, das Recht ist hier auf ihrer Seite. 2. Einen Zeugen/Begleitperson mitnehmen ist von grossem Vorteil! Represalien / Schikane leitet sich eher vom Verhältnis insgesamt zu ihrer BeraterIn ab. Es wird auch rechtswidrig gesperrt, wobei wenn die Sachlage so klar ist, ist es weniger zu befürchten! Legen sie die Kopie mit vor! Ohne Gewähr Bitte um Rückmeldung nach AMS-Entscheidung! |
14..09.2007 um 10.41 Uhr - von L.L. - Parteibuch für Stelle? |
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Hallo SoNed. Ich habe heute vom AMS ein Stellenangebot bekommen, wo ich sicher weiß, dass ein Politiker die Stelle besetzen wird. (Ich habe mich beim gleichen \"Unternehmen\" schon vor 3 Jahren vorgestellt und damals hat ein Politiker die Stelle an eine Verwandte von ihm vergeben!) Ich weiß, dass dieses Thema totgeschwiegen wird, aber jeder weiß, dass man für eine Stelle in einem öffentlichen \"Betrieb\" ein Parteibuch braucht oder einen Ranghohen Mitarbeiter bzw. einen Politiker um eine solche Stelle zu ergattern. Mir ist das natürlich leid und bewerbe mich aus Prinzip nicht bei so was, wenn es eine Ausschreibung gibt, denn ich finde es demütigend, wenn ich zu einem Idiotentest eingeladen werde in der Hoffung die Stelle zu bekommen, wenn doch eh schon vorher feststeht, wer die Stelle bekommt. Öffentlich ist das natürlich nicht, aber diese Ausschreibungen sind von vornherein eine Augenauswischerei. Was kann passieren, wenn ich auf das Stellenangebot nicht reagiere? Ich weiß doch, dass d! ie Stelle unter der Hand schon vergeben ist, aber die Ausschreibung MUSS gemacht werden, da das ein öffentliches \"Unternehmen\" ist. Ich kenne diese Machenschaften ganz genau und will mich nicht zum Idioten machen.
Antwort: Wenn sie ihren Vorwurf nicht beweisen können, rate ich ihnen trotzdem zum Vorstelltermin zu gehen. Ansonsten bekommen sie eine §10 Bezugssperre!
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13..09.2007 um 9.16 Uhr - von En. G*. - BPA kurs |
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Guten Morgen, ich hatte einen Bandscheibenvorfall, Arbeitsunfall, 7 Wochen Krankenstand, und das AMS wird mich jetzt in einen sogenannten BPA kurs schicken, wo ich weder Unterstützung bekomme, noch weis was das Ziel dieses Kurses sein wird, ausser mich sechs Wochen bei meiner geringfügigen Arbeit zu behindern, bzw. diese zu zerstören! Ich arbeite drei mal die woche bis 11 Uhr, und würde den \"Kurs\" oft fehlen. Kann mich das AMS \"nötigen\" meine Tätigkeit aufzugeben, und wenn ja, wohin kann ich mich wenden, wenn sie mir den Job wegnehmen, um den Kurs dafür besuchen zu können?
Antwort: Ich brauche genaue Kursbeschreibung! Viele Kurse sind laut VwGH nicht sanktionierbar! Am besten sie besuchen mit Kurs-Unterlagen AMSand! AMSand-Beratung Dienstag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien Falls es sich nicht um einen Kurs mit freiwilliger Teilnahme handelt, kann das AMS sie zum Kursbesuch und der Aufgabe ihrer geringf. Tätigkeit zwingen. Sollte es sich um einen Deppenkurs handeln muss er ausjudiziert werden!
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13..09.2007 um 0.34 Uhr - von Ma. N*. - Implacementstiftung |
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Hallo! Danke, für diese informative Seite!!!
Hätte eine Frage! Habe vom AMS eine Stellenzuweisung zu einer 6 monatigen Ausbildung im Rahmen einer Implacementstiftung bekommen. Gibt es da schon Erfahrung, bzw. ist die Teilnahme freiwillig? Klingt für mich seltsam! Vielen Dank und weiter so!!! Lg
Antwort: Ich brauche genaue Angaben. Denke aber, dies müsste freiwillig sein! Implacementstiftung |
12..09.2007 um 15.55 Uhr - von Ha. M*. - Anrechnung des Partnereinkommens |
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Hallo, bekomme keine Notstandshilfe, da die Lebensgefährtin zu viel verdient. Ich muss mich auch selber versichern!!! Das kostet lt. wgkk.at 341 Eur/ Monat? Sind die wahnsinnig? Wie soll ich mir das leisten? Bitte um Hilfe bzw. Info, was ich tun soll.
Antwort: Lebensgemeinschaft! / Wohngemeinschaft! (Schlimmstenfalls müssen sie sich eine billige Wohnung/Zimmer zulegen! Sie können dann die Freundin sooft sie wollen besuchen!)
In der Zwischenzeit besuchen sie die Caritas (Einkaufsgutscheine auch finanzielle Hilfe) und das Sozialamt! Teilen ihre neue Situation mit und bitten um Hilfe! Alles Gute!
Anmerkung: Beziehungsfeindliche / Familienfeindliche Bestimmung!
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12..09.2007 um 12.57 Uhr - von S. He*. - Kündigung in der Probezeit! |
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Hallo Christian, ich habe in der Probezeit gekündigt, war heute beim AMS und die Beraterin hat gemeint, daß ich, auch wenn ich in der Probezeit kündige das AMS mir für die ersten 4 Wochen kein Arbeitslosengeld zahlen muss, außer ich hatte einen ausreichenden Grund für die Kündigung. Sie(die AMS Beraterin) müsse eine Niederschrift machen, sobald ich eine Arbeitsbescheinigung bringe und diese Niederschrift wird dann von einem Beirat bewertet. Entscheidet der Beirat, daß es sich nicht um einen ausreichenden Grund handelt, ein Dienstverhältnis in der Probezeit zu kündigen, bekomme ich für die ersten 4 Wochen kein Geld. Ist das tatsächlich so ??? Habe ich dann irgendwelche Möglichkeiten etwas dagegen zu unternehmen, wenn ich für die ersten 4 Wochen kein Geld bekommen sollte ? mfg, S.
Antwort: Kündigung in der Probezeit! Nach Bescheid über Sperre trotzdem Berufung, mit Begründung anmelden. Probezeit angeben!
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12..09.2007 um 11.01 Uhr - von El. K*. - Zumutbarkeit! |
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Liebes Soned-Team,
ich bin seit 5 Wochen arbeitslos und habe nun vom AMS ein Stellenangebot als Bürokraft (keine näheren Details bekannt, auch nicht die Brache, da Bewerbung von AMS weitergeleitet wird) übermittelt bekommen. Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich in einer Steuerberatungskanzlei als Buchhalterin beschäftigt. Kann ich das Stellenangebot ablehnen, da die Tätigkeit nicht der bisherigen entspricht? Habe ich das Recht vom AMS weitere Informationen zum Stellenangebot zu erhalten (zB nähere Angaben zur Tätigkeit, Name des Betriebes oder zumindest die Brache)? Kann ich vom AMS ausrechnen lassen, wieviel Entgelt ich verlangen darf? Wenn ich zB vorher für 32 Stunden/Woche ein Gehalt von ? 1600,- brutto erhalten habe, kann ich dann bei Vollzeitbeschäftigung ? 2000,- verlangen?
Mit der Bitte um baldige Antwort und vielen dankbaren Grüßen El.
Antwort: Zumutbarkeitsbestimmungen |
11..09.2007 um 14.57 Uhr - von Ma.Ro. - wieder einen Kurs machen |
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Hallo, habe eine Frage. Ich war in diesem Jahr (Juni) schon mal in einem kurs 5wochen, jetzt soll ich wieder einen machen. Heute war ich am Info Tag "der jugend eine chance" Aber ich bin wieder gegangen, weil dort sollte ich 8 Wochen sein und dann noch 7Monate telefonisch erreichbar und das jeden tag. Jetzt rechne ich mit einer sperre, kann ich dagegen etwas tun? Veranstalter: AUFLEB GesmbH mir wurde im brief auf gedroht das sie mir das geld sperren sollte ich keinen wichitgen gründe liefer für das ich dort nicht hin gehe. danke
Antwort: Der Kurs ist mit freiwilliger Teilnahme! Sie gehen sofort morgen zu ihrer BetreuerIn und legen folgende Kopien vor! Aufsuchende Vermittlung nur freiwillig, ansonsten rechtswidrig! - Befreiungsschein!
Coaching keine Massnahme!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auszugleichen. Auch darzulegen warum genau in diesen Kurs und abschliessend den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben! (VwGH.)
Keine Gratisarbeit Praktikum (ohne Gewähr) Wenn es Probleme mit der BetreuerIn gibt, gehen sie zum Vorgesetzten! Bitte um Rückmeldung! |
11..09.2007 um 14.08 Uhr - von A. aus Vorarlberg - Kompliment |
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Ich bin hellauf begeistert von Ihrer Hompage und Ihrem sagenhaften Engagement. Die beste Info-Seite in ganz Österreich. Einfach toll! Gerne würde ich Sie daher in irgendeiner Form unterstützen - zB einem jährlichen Mitgliedsbeitrag - aber auch Sonstiges.
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11..09.2007 um 11.06 Uhr - von Pe. Hö. - Lebensgemeinschaft und Wohngemeinschaft |
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Lebensgemeinschaft und Wohngemeinschaft nicht dasselbe !! Habe einen Monat die volle Notstandshilfe bezogen,dann war Schnüffler da.Jetzt 3,83 pro Tag. Heute kam Post,habe unrichtige Angaben gemacht,Geld wird in Zukunft einbehalten.Bekomme von meiner Ex-Lebensgefährtin nichts,wovon lebe ich.Kann mir die Kugel geben.Scheie auf das AMS,die können mich am A.... lecken.Verabschiede mich.
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11..09.2007 um 5.05 Uhr - von Vi. - Aussteuerung |
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Liebe SoNed Freunde; Folgende Problemstellung; Ich bin von der Wgkk vom Krankengeld ausgesteuert, und habe einen Wgkk-Brief mit dem Hinweis bekommen, dass ich 13 Wochen wieder arbeiten gehen müsse, bevor ich abermals Anspruch auf Krankengeld hätte.
Jetzt bin ich im Arbeitslosenbezug, und was passiert wenn ich die Grippe bekomme, und ich krank werde ... bekomme ich dann kein Krankengeld, mit dem Hinweis auf die Aussteuerung? Die Wgkk behauptet, ich bekomme kein Krankengeld, auch wenn ich mit einer anderen Diagnose in Krankenstand geschrieben werde, wobei mir die AK Wien telefonisch mitteilte, dass ich sehr wohl Krankengeld bekommen muss, ich müsse nur eine andere Diagnose angegeben. Was ist ihre Erfahrung, bzw. wie ist die Gesetzeslage? Wie kann ich mich gegen die Wgkk wehren, sollte sie sich weigern mir Krankengeld in der Höhe meines Arbeitslosengeldes auszuzahlen... Mit der Bitte um eine prompte Info, zeichne ich m f g. vi.
Antwort: Aussteuerung
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10..09.2007 um 17.56 Uhr - von Ma. P. - Geringfügigkeitsgrenze |
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Ich beziehe Notstandshilfe und arbeite in einem freien Dienstvertrag. Bitte um Mitteilung, wie dieser vom AMS abgerechnet bzw. akzeptiert und eingerechnet wird (km-Geld, Taggeld), d.h. wie es da zur Zuverdienstgrenze kommt. Habe nur diese Schlagworte und finde kein Rechenbeispiel. Danke vielmals!
Antwort Sie dürfen im Monat einen bestimmten Betrag dazu verdienen! Geringfügigkeitsgrenze
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10..09.2007 um 16.10 Uhr - von Dagmar? - nicht kampflos aufgeben |
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Hallo, vielen Dank an Sie und auch Chris für die Tips. Wir werden sicherlich nicht kampflos aufgeben. Ich werde berichten, wenn sich etwas tut! Lieben Gruß, Dagmar
Antwort: Alles Gute!
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10..09.2007 um 3.18 Uhr - von T. N. - Amtsmissbrauch / Nötigung? |
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im Falle das es sich bei dem Vertrag, den man dort unterschreibun muss, um "aufsuchende Vermittlung" handelt und ich den somit ganz sicher nicht unterschreiben werde und man mich in dessen Folge abmeldet, was wären meine Möglichkeiten? kann man gegen sowas auch Einspruch einlegen?
die "nette" Dame begründet meine Arbeitsunwilligkeit ja damit das es sich dabei um eine Arbeitsvermittlung handelt, die mir Arbeit verschaffen wird (zu was für Bedingugnen ist ja eh allseits bekannt ...)
ist auf jedenfall ein netter weg Urteile des VwGh zu umgehen und ich bin mir sicher, allein die Tatsache das ich mich über diese "Maßnahme" informiert habe wird mir schon als Arbeitsunwilligkeit angerechnet, genau wie meine datenschutzrechlichten Bedenken, ich soll dort ja meine Bezüge offenlegen
ganz davon abgesehn das ich in ermangelns eines Handys, nicht erreichbar wäre für die Firmen bei denen ich mich beworben hab, wenn ich dort 40 Studnen/Woche absitzen muss, ich könnte ja nichtmal zurückrufen, ihre Antwort darauf "ja dann sollen die Firmen sie gefälligst per Email kontaktieren" und natürlich das sie mir nicht glaube das ich den ganzen Tag neben dem Telfon sitze, auf meine Frage wo ich denn sein sollte bekam ich keine Antwort, ironischer Weiße, hat sich wärend ich beim AMS war eine Firma gemeldet, telefonisch natürlich ...
8.09.2007 ich war beim AMS um mich um diesen Blödsinn aufklären zu lassen, mir wurde mitgeteilt, das es sich hierbei um eine nicht sanktionierbare Maßnahme handelt, ABER verweiger ich, melden sie mich ab weil ich nicht arbeitswillig wäre, der Infotag ist natürlich verpflichtend obwohl der Vwgh das anders sieht, nebenbei wurde ich als Lügner, Verweigerer und des nicht arbeitswillig seiens beschuldigt und ich wunder mich noch warum so eine halbe portion im Security jankal durchs haus marschiert ...
Antwort: Befreiungsschein! bei aufsuchender Vermittlung!
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Wenn eine Massnahme freiwillig ist kann sie auch nicht herangezogen werden um festzustellen ob Arbeitsunwilligkeit vorliegt! (Dann besteht das Recht ohne Sanktionen abzulehnen!) Amtsmissbrauch und Nötigung liegt vor, wenn der/die BeraterIn Arbeitslose unter Androhung des §10 (Bezugssperre) in Kurse vermittelt, welche laut VwGH Erkenntnis nicht sanktionierbar/freiwillig sind. Legen sie die Kopien vor und wenn das nicht fruchtet gehen sie zum Vorgesetzten! Hier wäre es ein grosser Vorteil, wenn sie einen Zeugen mitnehmen könnten, dann muss sie aufpassen was sie sagt, denn dann wäre eine Klage möglich! Zeugenschaft für Amtsmissbrauch und Nötigung ohne Gewähr! Bitte um Rückmeldung! Gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstellen ist eine Berufung an die Landesgeschäftsstelle zulässig! |
9.09.2007 um 11.46 Uhr - von Ro*. - Suizid Gedanken nehmen Sie nicht mal Ernst |
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Hallo Hr. Moser! Habe vor kurzen meinen Feststellbescheid bekommen,Mit dem Heern von AMS ein Ombutsmann der mir die ganze Zeit geholfen hat Blockt plötzlich ab und sag mir nicht ob mein Berufungsschreiben gut Aufgesetzt ist. Er möchte mich aufeinmall an die AK weiterleiten. Und meine Suidzid Gedanken nehmen Sie nicht mal Ernst. Bin Gespannt was Sie sagen od tun wen es passiert?Ich habe mir jede Mail aufgehoben!.Was soll ich nun weitermachen wo soll ich mich am AK melden habe nicht mehr viel Zeit um diese berufung einzubringen?. Grüsse Ro
Antwort per E-Mail
12.09.2007 um 9.08 Uhr - von Ro*. Hallo Hr.Moser! Habe gestern meine Berufung am AMS Abgegeben,doch die Betreuer ,So mein Gefühl;nahmen dies nicht mal ernst.Auch war meine Frühere Betreuerin anwesend nicht mal die würdigte mir einen Blick,Sie Machten alle auf (geht uns nichts an)nur der Dame,die meiner meihnung erst 21-22 Jahre alt war, schaute etwas Verwierrt. Auch habe ich erwähnt das ich am 18.09.07 einen Termin Bei der AK habe.Ich wünsche mir so sehr gegen diese;ich weis nicht wie ich die nehnen soll, zu Gewinnen!. Ich selbst bin kein Unschuldiges Lamm bin zig mal Vorbestraft doch was sich die erlauben ist noch Schlimmer und das Ilegal! Auch habe ich an Dr, Gusenbauer Geschrieben,bin Gespannt wie ernst Er Diese sache nimmt? Gruss Ro
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7.09.2007 um 18.50 Uhr - von San. - freiwilliger Kurs! / Arbeitsassistenz |
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Zuerst einmal Gratulation zu dieser super Seite! Echt sehr informativ!Nun zu meinem Problem: Ich besuche derzeit eine Maßnahme(wenn es eine solche ist) die sich \"Arbeitsassistenz Pro Mente\" nennt und Langzeitarbeitslose mit psychischen Problemen betreut. Dabei muss man 1x pro Woche dort erscheinen, bekommt Stellen (von der Ams Seite) zugewiesen und es werden sogenannte Praktika vermittelt. Bei diesen muss man dann ein Monat oder länger bei diversen Firmen arbeiten und das für die Firma kostenlos (!).Angeblich sollen sich dadurch die Chancen auf eine Anstellung erhöhen. Nach 8 Monaten bei diesem Verein habe ich den Verdacht, dass es dabei nur darum geht , bestimmte Klientel des Ams mit kostenlosen Arbeitskräften zu versorgen. Abgesehen davon habe ich auch eine sogenannte Reha-Betreuerin beim Ams zur Seite gestellt bekommen, die sich wie wild aufführt und die ich nicht mehr länger aushalte ( habe schwere Depressionen gehabt, bin momentan zum Glück wieder gut beeinander und! möchte nicht wieder krank werden). Diese Maßnahme wurde mir von meinem Arzt empfohlen, also freiwillig begonnen.Eine Vereinbarung über die Kursteilnahme wie bei sonst üblichen Kursen des Ams habe ich nicht unterzeichnet.Laut meiner Betreuerin ist diese Maßnahme freiwillig. Da ich nicht glaube, dass ich irgendwie davon profitiere nun meine Frage : ist diese Maßnahme wirklich freiwillig oder muss ich bei Abbruch mit einer Sperre rechnen? Und noch eine Frage: kann man sich die Mitteilung über den Leistungsbezug gleich in Bescheidform ausstellen lassen? Oder ist das Ams nicht verpflichtet das zu tun? Vielen vielen Dank im Voraus für eine Antwort und machen Sie weiter so!
Antwort: Bei jedem neuen Antrag auf Notstandshilfe/Arbeitslose: Oberhalb des Unterschriftsfeldes des Antragsformulares (Seite 4) folgenden Satz schreiben: "Zu meinem Antrag auf Notstandshilfe/Arbeitslosengeld, beantrage ich eine bescheidmäßige Ausfertigung meines Leistungsanspruches. Oder sie verlangen einen Bemessungsbescheid
Diese Massnahme ist freiwillig! Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
Coaching keine Maßnahme (Interpretationsspielraum)
Keine Gratisarbeit Praktikum (ohne Gewähr)
10.09.2007 um 9.21 Uhr von Tom - freiwilliger Kurs! Arbeitsassistenz ist keine Maßnahme, obwohl vereinzelt von Ams BetreuerInnen als solche kommuniziert. Eine Inanspruchnahme der Dienstleistung ist freiwillig. Den Ablauf und die Frequenz der Termine sollten sie selbst bestimmen können. Die Termine gelten nicht als Kontrollmeldung.
18.09.2007 um 17.47 Uhr von - Landmark - Arbeitsassistenz! Leider ist diese für mich sehr gute Einrichtung zu einem neuen Geschäftszweig verkommen. Mann muss wissen das die Arbeitsassistenz von öffentlichen Geldern bezahlt wird und man eine gewisse Quote an erfolgreichen Vermittlungen vorweisen muss um für seine Klienten vom Fördertopf bezahlt zu werden. Grundsätzlich würde ich jedem Arbeitslosen raten sich an eine seriöse Arbeitsassistenz zu wenden. Z.B.. an Interessensgemeinschaften/Behindertenvertretungen. Meine persönliche Erfahrung war, das ich 14 tägig zu einem vereinbarten Termin erscheinen konnte und nur von mir gewünschten möglichen Beschäftigungen nachgegangen wurde und das ohne irgendwelchen druck von Seiten des AMS. Vorteil meinerseits was das wirklich nur von mir auserkorenen stellen nachgegangen wurde und ich von Seiten des AMS meine ruhe !! hatte. Natürlich sollte man seine Termine einhalten und auch wirklich am geschehen mitarbeiten denn es geht nur um deine Zukunft. Sollte jemand aufgrund seiner Körperbehinderung erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einen rat suchen biete ich gerne meine Hilfe an.
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7.09.2007 um 13.54 Uhr - von Ri. Da.-Beispiel-Wie werden Menschen kriminalisiert! |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Habe über Google diese Seite gefunden und finde sie Super! Endlich jemand der auf der richtigen Seite steht.
Also meine ganze Geschichte damit Sie verstehen können warum, wie und wieso...
2001 Wurde meine Mutter Inhaftiert.Ich war zu diesem Zeitpunkt gerade 16 Jahre alt und hatte zu diesem Zeitpunkt noch nie gearbeitet. Da meine Mutter die gesamte Familie ernährte fehlte uns nach ihrer Inhaftierung natürlich an allem. Ich meldete mich damals bei der Ma15 in Wien an und bezog damals halt monatlich Geld von ihnen. Es hat damals eigentlich alles gut geklappt. Natürlich fehlte es vorne und hinten da wir in unserem Haushalt zu 5 waren. Davon war meine Tante an Krebserkrankt (mit 31!) und einem kleinen 2 Jährigen Sohn, dessen Vater sich nach Deutschland absetzte vor der Geburt, und meinem seit Kindestagen behinderten Onkel. Ok...Meiner Tante ging es immer schlechter und sie verstarb 2003. Ich persönlich hing sehr an ihr und rutsche in die Drogensucht ab. > Beschaffungskriminalität war die Folge. Im Dez. 2003 wurde ich zu 4 Jahren Haft verurteilt, damals war ich 19. In der Haft begann ich eine Lehre als Friseur und Perückenmacher.Ich absolvierte einandhalb Lehrjahre! und wurde ( da ich nicht vorbestraft war) nach 2 Jahren 2005 entlassen. Als ich rauskam bezog ich AMS Geld in Höhe von über 500 ?. Nach einem Jahr lief das Arbeitlosengeld aus und ich bezog Notstandshilfe in Höhe von 470 ? ca. Gut, 2006 kam meine Tochter auf die Welt, jedoch leben ich und ihre Mutter getrennt. Ich änderte meine Meldeadresse und binseither bei einer neuen Beraterin beim AMS und seit ich bei ihr bin habe ich eigentlich nur Probleme. Vorher hatte ich dies nie in Sachen AMS oder Sozialamt. Sie meldete mich für Kurse an mit denen ich eigentlich nicht einverstanden war. Ich besuchte den Kurs nicht. Natürlich folgte eine Sperre. Ich bezog also für ein ganzes Monat ca. 200 ?, was aber noch sehr sozial von ihnen war. Im Juli lief mein Notstandsbezug wieder aus und mir wurde angeschafft dass ich neu einreiche. Jedoch vergass ich den Termin und gab es erst 1 Woche später ab. Gut, danach folgte für Juli nur 100 ? auf mein Konto. Mein Tagessatz übrigens ist 15,76 ? am ! Tag. Natürlich kam ich nicht damit aus, und wendete mich an den AMS um einen Vorschuss zu bekommen. Ich besitze nicht mal einen amtlichen Lichtbildausweis bzw. andere wichtige Dokumente, da sie mir über die Jahre hinweg und die vielen Umzüge abhanden gekommen sind. Ich kann mir auch keine leisten da mir einfach das Geld fehlt. Ich verlangte einen Vorschuss. Ich bekam mal im Juli oder Juni einen vorschuss für einen ausweis. Jedoch sagte ich dem AMS dass ich Lebensmittel damit kaufen musste da ich sonst mich von nichts ernähren konnte. Das war denen natürlich auch egal. Gut, also ich gehe hin verlange einen Vorschuss, bekomme keinen. Ok, der sehr nette übrigens stellvertretende Abteilunsleiter sagte mir dann sehr menschlich, ich sollte mich wieder an die MA15 wenden. Das tat ich dann auch und bekam einen Termin für in einer Woche. Bis dorthin hatte ich keine Einnahmen, wurde von bekannten unterstützt und hätte ich sie nicht gehabt hätte ich verhungern können. Meine Meldedresse! ist bei meiner Mutter, jedoch bin ich dort wirklich ansässig da ich meistens bei Freudnen bekannten ürbenachte da ich und meine Mutter sich nicht mehr so verstehen.Ich ging also zum Sozialamt wo die Sozialarbeiterin auf einen Termin in 2 Tagen vertröstete. Ich verstand ihre nach aussen hin gestresste Situation und sagte nichts. Ich kam hin pünktlich zum Termin. Sie sagte mir wieder ich müsste noch mal zum AMS da ich für eine Anmeldung für sozialhilfe als arbeitsuchend beim AMS sein muss. Und ich war ja abgemeldet vom AMS. Ok, ich gehe hin und melde mich wieder an. Beraterin sagt: Sie sind ja das letzte! Sie werden wieder eine Niederschrift mit mir machen und dann werden sie vom Rat für 6 Wochen ( weitere ) gesperrt! Ich dachte ok, soll sie mich sperren die * *. Gut am nächsten Tag war ich wieder beim Sozi und die Sozialarbeiterin meinte sie gibt mir jetzt einen Termin beim Referrenten. Ich so: ok, aber das wird ja sicher noch länger dauern, meine finanzielle Situation! ist akut... Sie dann ok kommen sie am Freitag zum Herrn S. um 8. Ich ok. Heute ging ich also hin um punkt 8. Der zuständige Referrent war sehr beschäftigt sein Ströck- Sandwich runterzukriegen. Ich meldete mich bei seiner Tür und er sagte: wir müssen ihren Termin auf nächste Woche verschieben da alle unsere Computer nicht gehen. Ich war natürlich fertig. Das heisst wieder 7 Tage kein Essen, kein nichts, weiter durch diese Sintflutigen Regenfälle ohne richtiges Schuhwerk und dicke Jacke. Ja ich bei mir fehlt es echt an allem. Er sagte dann ich soll versuchen ihn um 10 nochmal anzurufen. Ich erklärte ihm dann dass ich nicht mal 3o Cent für das telefonat besitze und deswegen lieber persönlich vorbei kommen würde. Ok. Ich ging also spazieren und stellte mich daweil in einen Hauseingang. Nach einer STunde war ich pitschnass und mir war eiskalt. Ich ging wieder rauf und direkt der Herr S. stand vor mir, ich fragte freundlich ob ich vielleicht drinnen warten dürfte da es! sehr kalt war. Er na guat ausnahmsweise... ( LOL!!!!!! )... ok ich plazierte mich hin und beobachtete wie die Sozimitarbeiter tratschten und Kaffe und Kuchen zu sich nahmen. Plötzlich gingen die Computer wieder. Punkt 9:15 rief mich der Herr S. doch hinein in sein Büro. Ich nahm platz, erklärte ihm kurz meine Lage, was ihm nicht wirklich interessierte. Er fragte warum ich keinen Bezug beim AMS mehr hätte. ich sagte ihm dass meine Notstandhilfe ausgelaufen ist und das AMS mich zum Sozialamt schickte.Was auch vollkommen der Wahrheit entspricht. Er griff dann zum Hörer und rief im Call Center des AMS an um sich um meinen Bezug zu informieren. Die sagtem ihm dann dass ich damals im Juli gesperrt war. Er dann gleich: ok danke das reicht. Nein sie kriegen sicher nix von uns. Ich versuchte es ihm nochmal zu erklären, sagte er solle meine Beraterin oder den Abteilungsleiter kontaktieren. Das wies er ab. Auf meine Frage was ich nun tun solle, und von was ich leben solle, sagte ! er mir keine Antwort. Ich solle dies unterschreiben und damit wäre die SAchen gegessen. Ich sagt aber dass ich gar nichts unterschreibe. Und ging. Ich war den Tränen nahe, da ich ja Österreicher bin und von niemanden unterstützt werde. Ich ging dann noch zum AMS und wollte denen dort verständlich machen dass ich gar kein Geld habe. Die sagten dann auch dass ich von denen auch nichts bekomme. Ok. Nun: Warum hilft mir als österreichischer Staatsbürger niemand. Ich lebe von nichts und habe keine Besitztümer. Wo kann ich mich hinwenden was soll ich tun? Help!!!!
Antwort: Eine Möglichkeit ist die Caritas - dort gibts vielleicht Unterstützung! Einkaufsgutscheine, ev auch finanzielle Hilfe! Wichtig! Gehen sie noch mal zum Sozialamt, kann der selbe Beamten sein und verlangen sie über die Ablehnung einen Bescheid. Den kann man dann berufen und erschwert das willkürliche Verhalten der BeamtInnen! Das wird ihn nicht freuen!
Nicht alle Kurse sind laut VwGH verpflichtend! Bei der nächsten Kurs-Zuweisung melden sie sich mit Kursinhalt wieder! Immer Berufung einlegen. AMS sperrt auch rechtswidrig! Ich hoffe, sie werden nicht kriminell, was in ihrer Situation eine gute Leistung wäre! Besuchen sie solange sie sich in dieser Lage befinden ev. Obdachlosenausspeisungen! Alles Gute |
7.09.2007 um 13.53 Uhr - von Werner - Psychische Folter beim AMS ? |
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Wie in vielen Leserbriefen hier kann man doch zu dem Schluss kommen, dass Arbeitslose gezielt Stress ausgesetzt, krank und depressiv gemacht werden sollen. siehe z.B. : Sie schikanierten mich über ein Jahr usw. Sieht verdammt nach Psychologischer Folter aus .. Ich erinnere mich an einen Artikel in einer Zeitung, wo ein Arbeitsloser eine AMS Mitarbeiterin angeblich misshandelte. Oder sich wehrte ? Sieht da vielleicht jemand Zusammenhänge ? Ein Spiel mit dem Feuer !
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7.09.2007 um 12.29 Uhr - von J. J. - Itworks |
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Hello.. Meine LG hat für nächste Woche eine \"Einladung\" zu IT Works im 20 Bez./Meldemann. bekommen.. Infotag, 5 Wochen Kurs, anschliessende Arbeitsübernehme.. soweit ich alles richtig Verstanden habe, ist: 1. der Infotag Pflicht 2.Der 5 Wochen Kurzs Pflicht, wenn Defizite bestehen 3. Die Arbeitsübernehme freiwillig und nicht Sanktionierbar ?? Bitte um kurze Bestätigung, und ev. Urteile bzw. Schriftstücke, welche man in bezug auf IT Works vorlegen kann, um diesen sinnlosen \"Kurs\" ggf. nicht zu machen.. vielen Dank mfg J.J
Antwort: Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
8.09.2007 um 9.38 Uhr - von T. ich war beim AMS um mich um diesen Blödsinn aufklären zu lassen, mir wurde mitgeteilt, das es sich hierbei um eine nicht sanktionierbare Maßnahme handelt, ABER verweiger ich, melden sie mich ab weil ich nicht arbeitswillig wäre, der Infotag ist natürlich verpflichtend obwohl der Vwgh das anders sieht, nebenbei wurde ich als Lügner, Verweigerer und des nicht arbeitswillig seiens beschuldigt und ich wunder mich noch warum so eine halbe portion im "Security" jankal durchs haus marschiert ...
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7.09.2007 um 11.48 Uhr - von Elke aus Hannover / BRD - ABM Stelle |
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Ich habe eine ABM Stelle angetreten und erst während des Vorstellungsgesprächs erfahren, dass ich mit diesem Status nicht arbeitslosenversichert bin. Das ist eine Katastrophe, weil die Arbeitsmarktsituation wieder einmal auf dem Rücken des Arbeitnehmers ausgetragen wird, also auf meinem. Was kann ich da tun, kann ich klagen? Es wäre nett, wenn Sie mir antworten könnten. Grüße E
Antwort: Hallo Elke wenden sie sich bitte an die Kollegen der BRD - BAG-SHI Kann mir aber schwer vorstellen, dass sie in einem solchen Projekt nicht versichert wären. Obwohl man sich nicht wundern braucht, dass die soziale Situation ins Negative ausgebaut wird! Die Neoliberalen wollen die untere soziale Schicht in die Abhängigkeit führen/halten und ausbeuten! Hüben wie drüben!
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7.09.2007 um 10.06 Uhr - von Irmi - Sperre in der Sperre? |
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Mir wurde für 8 Wochen der NH-Bezug gesperrt (Berufung bereits eingelegt!) und nun habe ich trotzdem einen Stellenvorschlag bekommen. Sollte ich mich nicht vorstellen gehen, was macht das AMS dann? Gleich nochmals sperren oder so? Liebe Grüße
Antwort: Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns keine Konsequenzen geben.
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6.09.2007 um 23.48 Uhr - von Alex - Bezug eingestellt? |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
bitte um Auskunft bezüglich meiner Situation! Ich bin gelernter Koch und hab am 12 juni einen Kurs zum Sport-Tourismus-Guide begonnen der von 12.06.07 bis 05.07 dauerte!Ich meldete mich am 11.06.07 arbeitlos und gab gleich wegen des kurses bescheid.mir wurde mitgeteilt das ich kein Arbeitslosengeld bekomme es sei den der Kurs würde nicht länger als 25 Tage dauern dann könnte ich rückwirkend noch Geld fordern. Da der Kurs in Salzburg war und ich einer zugewiesenen Beschäftigung nicht nachkommen konnte(was ich nicht wußte) wurde mir eine Sperre von 22.06.07 bis 02.08.07 verhängt!
Die Strafe nehm ich ja noch hin! als die Strafe abgelaufen war meldete ich mich wieder Arbeitslos und bekam auch wieder Stellenangebote die ich alle Fristgerecht und bestätigt beim Ams abgab.Ich konnte Ende des Monats einen Arbeitgeber nicht erreichen und hab mich diesbezüglich telefonisch gemeldet und es wurde mir mitgeteilt das alles in Ordnung sei!nach genaueren Nachfragen ob wirklich alles in Ordnung sei(weil ich die leztetn Tage keine Stellen mehr zugewiesen bekam) wurde mir gesagt das ich gar nicht Arbeitslos gemeldet sei weil ich meine Prüfung nicht absolviert habe! Bin ich nicht Arbeitslos wenn ich keine Prüfung mache?obwohl ich alles selbst bezahlt habe und ich einen frei wählbaren Prüfungstermin habe! warum wurde ich nicht aufgeklärt das ich gar nicht Arbeitslos (wäre)als ich mich nach meiner Sperre wieder gemeldet habe? Ich stand ja dem AMS zur Verfügung und hab alle Termine eingehalten? Muß ich Aufgrund einer Falschen Aussage bzw.Aufklärung auf mein Geld verzichten? Meine Kursdaten liegen seit mitte Juni beim Ams!und drei Monate später bekomm ich die Nachricht das ich für die letzten Monate GAR NICHTS bekomme! der Kurs kostet (1500?) dazu noch Benzingeld,Unterkunft in Sbg.,und meine monatlichen Kosten(3Monate)!und jetzt steht mir nichts zu?
Antwort: Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH) Wenn Bescheid kommt sofort in Berufung gehen! Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung an das AMS, wenn es, ohne eine Mitteilung einfach das Geld zurückbehält. Eingeschrieben aufgeben! Wenn Bescheid kommt - sofort in Berufung gehen! Aus der Ferne ist es schwer einenen Einblick in ihrem Fall zu bekommen! Ev. ist ein RA notwendig!
Falls sie aus Wien kommen besuchen sie AMSand AMSand-Beratung Dienstag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien Nehmen sie Unterlagen mit. Antragsabgabebestätigung, Bescheid über Bezug -Höhe und Länge etc. Rechtsauskunft Per E-Mail: Solidaritätsgruppe E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
7.09.2007 um 14.27 Uhr von Alex Hallo!nochmals Kann man gegen falsche Aussagen bzw.falscher info vom AMS,und den daraus für mich entstehenden Folgen angehen?Eine Berufung hab ich schon abgegeben!gibts noch einen anderen Weg? Es geht da um meinen Kurs von Juni!(den ich mir selbst finanziert habe!) Die Module hab ich alle abgeschlossen aber die Prüfung noch nicht gemacht!
Die Kursunterlagen liegen seit Juni im AMS und darauf stand eben 24 Tage Kurs und ein Prüfungstag!der ein Monat später(bzw.frei wählbar) ist und mir wurde zugesichert das somit meine Ausbildung 25 Tage dauert!Mir wurde bis vor 2 Wochen nie gesagt das die Zeit bis zur Prüfung als Kurs gezählt wird!
Auch als ich mich nach meiner Sperre wieder arbeitslos meldete teilte mir niemand mit das ich nicht Arbeitslos wäre wenn ich die Prüfung nicht hätte!erst 3 wochen später obwohl ich bis dahin alle Vorstellungstermine eingehalten habe wurde ich informiert! Da ich ja meinen Prüfungstermin frei wählen konnte hätte ich sie ja schon machen können wenn sie mich da richtig aufgeklärt hätten! Hab ich da auch Rechte gegenüber falscher Infos vom ams? wie sind meine Chancen bei einer Berufung? Wird die neutral bearbeitet oder haben die Leute die mir diese Probleme machen auch noch die Finger im Spiel?
Antwort: AMS - Haftung Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen! Berufung immer einlegen, die ist kostenfrei! Ein demokratiepolitische Unvereinbarkeit! Die AMS Landesgeschäftsstelle behandelt die Rechtswidrigkeit der regionalen AMS Geschäftsstelle! Die nächste Instanz der VwGH ist dann unabhängig! Darum ist es angebracht nötigenfalls bei Negativbescheid eine Beschwerde an den VwGH zu erheben! Die Auseinandersetzungen mit dem AMS erfordern eine Zeugenschaft |
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