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6.09.2007 um 12.55 Uhr - von Pe.Hö. - Wohngemeinschaft - AMS schickt Schnüffler


Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.Nachdem ich eine Niederschrift gemacht habe,dass meine Lebensgefährtin nicht für meinen Unterhalt aufkommt,da sie nicht mehr meine Lebensgefährtin ist und keine wirtschaftliche noch sexuelle Gemeinschaft besteht und ich nur Mitbewohner bin,kam ein \"Schnüffler\" vom AMS und schaute sich das Ganze an.Jetzt erhielt ich Bescheid,dass es sich sehr wohl um eine wirtschaftsgemeinschaft handelt,da kein zweiter Kühlschrank vorhanden ist und sämtliche Räume von beiden genutzt werden.Mein Taggeld wurde mit ? 3,83 berechnet,damit muß ich auskommen,da mir nach zweimaliger Niederschrift nicht geglaubt wird.Was kann ich noch tun,damit mir geglaubt wird.Ich weiß keinen Rat mehr.

Antwort:
Hier wäre ein RA-Besuch erforderlich! (ohne Garantie)
Rechtsauskunft: Solidaritätsgruppe E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at

Anmerkung:
Lebensgemeinschaft! AMS schickt Schnüffler
Achten sie bei einer Wohngemeinschaft auf ein eigenes Zimmer mit Kühlschrank!


6.09.2007 um 9.15 Uhr - von T.N. - "Itworks


Guten Morgen zusammen

naja so gut ist er nicht, letzte Woche dieses unseriöse \"Stellenangebot\" von der Gesellschaft für Ausbeutung und Erniedrigung vom AMS bekommen, heut hol ich mir ein Einschreiben vom AMS von der Post, was seh ich ...
\"Itworks Personalserivce
Sozialökonomischer Betrieb

Sehr geehrter Herr ...,
wir bieten Ihnen im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten sozialökonomischen Betriebes einen 5 wöchigen Workshop mit der Möglichkeit eines anschließenden Dienstverhältnisses an. Bitte informieren Sie sich über diese Möglichkeit beim Informationstag am unten angeführten Termin.\"
Auf Seite 2 steht dann noch ich soll meine \"Mitteilung über die zuletzt bezogene Leistung\" mitbringen, was ich schonmal für einen verstoss gegen das Datenschutzgesez verstehe, was geht eine Firma meine Bezüge an?

Über dieses ANGEBLICHE Dienstverhältnis habe ich ja schon ausführlich gelesen (Spirale nach unten) ...
Die eigentliche Frage ist, muss ich an diesen \"Workshop\" teilnehmen? Der Infotag ist verpflichtend, das ist mir so weit klar.
Schön langsam aber sicher treibt mich das AMS zur Verzweiflung und irgendwie glaub ich auch das da Absicht dahintersteckt. Nur zur Information vor 4 Monaten hab ich einen 6 monatigen Kurs abgeschlossen, der war tatsächlich qualitätssteigernd für meinen Beruf.
Ich hab mir auch gedacht, sollten dir mir die Bezüge streichen, geh ich zur Leiterin, wie stell ich das am besten an ohne das es sich anhört wie eine Drohung? und kann mir meine Beraterin bez die Infozone das ganze verweigern?

Dann red ich mir der, was ich gehört hab sind die meist sehr kooperativ. Wenn die meinen ich muss, 4 Monate nach einem halbjährigen Kurs wieder raus aus der Statistik, solln sie mir eine Möglichkeit geben mir einen für meinen Beruf nützlcihen Kurs auszusuchen (obwohl mir klar ist das des beim aussuchen einschänkungen gibt)
Was mir noch aufgefallen ist, das auf Seite 2 explizit steht das der Infotag verpflichtend ist, aber nichts von dem ominösen Workshop steht, also hab ich noch Hoffnung.
Zur zeit schreib ich 2 - 3 Bewerbungen pro Tag, bekommen auf gut 2/3 eine Antwort, in der man sich genauer über meine Qualifikationen informieren will und bin immer wieder bei Vorstellungsgesprächen, am besten wärs die würden mich mit diesem Psychoterror in ruhe lassen.
Interessant finde ich auch das ich derartiges NIE bei einem Termin in die Hand bekomme, sondern immer nur per Post.

Ich finde es ausgesprochen toll das es Leute wie euch gibt die sich der Sache anderer annehmen ohne daraus irgendwelchen Gewinn zu machen. Vielleicht solltet ihr mal ein Kursinstitut aufmachen im dem ihr AMS Beamte schult.

Antwort:
Gegen den Kontrolltermin können sie vorgehen.

Der neudesignte 5wöchige Pflicht-Kurs gehört erst ausjudiziert.
Berufungsgründe
Das AMS ist verpflichtet, die arbeitslosen Personen über ihre Defizite aufzuklären und sie in Kurse zu vermitteln die in der Lage sind, diese Defizite auszugleichen. Auch darzulegen warum genau in diesen Kurs und abschliessend den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben! (VwGH.)
Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Coaching keine Maßnahme (Interpretationsspielraum)
Falls sie Kurse in diese Richtung schon besucht haben!
Verweigerungsgrund:
Kenntnisse nicht ausreichend sind

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

Bei der anschliessenden Maßnahme von 6-9 Monate handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz.
diesen können sie verweigern - Zur Zeit nur freiwillige Teilnahme!
Datenverweigerung - Datenschutz!

Suchen sie freundlich bei der Vorgesetzten um einen für sie sinnvollen Kurs an!
(ohne Gewähr)



5.09.2007 um 23.03 Uhr - von Daniela - JSI JOBSUCHE INTENSIV


Frage - beziehe Notstandshilfe und hab in den letzten 2 Jahren übers AMS zuerst eine EDV Trainerinnen Ausbildung und im Anschluß dank ams im 2. Jahr eine Projektmanagement-Assistentinnen-Ausbildung abgeschlossen - bei meinen vielen Bewerbungen merk ich , daß mir noch eine Menge Praxis fehlt bzw. z.B. der EBC. Ich werde aber nun mit folgender Maßnahme zwangsbeglückt:
JSI JOBSUCHE INTENSIV mit EDV für 963+970
M 38072 V 1
Kann mir wer sagen was genau das ist und ob das für mich Sinn macht ?
Meine Betreuerin meinte eine Art Coaching und update meiner Qualifikationen???

Ich hab nur bißl im Internet gelesen, daß man dort EDV für Anfänger lernt als auch Kommunikation, Rethorik?
Ich bin doch aber ausgebildete EDV Trainerin (ECDL Advanced) auc Schauspielerin und Projektmanagement assistentin (könnte ein Team leiten)- dort könnt ich sogar unterrichten???

Antwort:
Freiwillige Teilnahme bei diesen Kurs! (u.a. aufsuchende Vermittlung!)
Siehe Eintrag von Ge*. von 18.08 und seine Rückmeldung von 30.08.


5.09.2007 um 17.49 Uhr - von Rol. - Berufung verfasst


Hallo Christian!
Habe auf Dein anraten eine Zahlungsaufforderung an das AMS per Einschreiben geschickt, da sie mir über einen längeren Zeitraum (wie Berichtet) keinen Bescheid ausgefertigt hatten und siehe da...... 2 Tage später flattert dieser bei mir ein. Nun habe ich sofort eine Berufung verfasst und an die Rgionale Dienststelle gesendet. Nun meine Fragen:
1. Wird diese Berufung wiederum von der Regionalen Dienststelle behandelt ?? (Dann ist die Berufung eh umsonst)
2. Gibt es auch hier eine Frist bis zur Rückmeldung ??
Danke schon mal im voraus für die Hilfe gegen dieses moderne Raubrittertum.
LG Roli - 30.08.2007

Antwort:
1) Die Berufung wird von der AMS Landesgeschäftsstelle bearbeitet!
Die sind zwar auch befangen/parteilich - Sie müssen aber vorsichtiger als die Regional-Geschäftsstelle sein, weil die nächste Instanz (der VwGH) unabhängig ist!

2) Man muss mit einigen Wochen rechnen!
(ohne Gewähr)


5.09.2007 um 17.49 Uhr - von De*. - Pensions abgelehnt!


Hatte im Mai im BBRZ Wien einen Termin.Wurde für ein Jahr arbeitsunfähig geschrieben. AMS schickte mich eine Pensionsbevorschussung einzureichen. Wurde von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt! Diagnose von ärztlichen Gutachter lt. PVA: Kopfschmerzsyndrom! (habe wöchentl. schwere Migräne). Somatisierungsstörung! (was mit Migräne zusammenhängt). S1 Syndrom nach Bandscheibenvorfall L5/S1 rechts!( habe chronische Schmerzen nach misslungenen Kreuzstich, auch an der gesamten Wirbelsäule).
Pensionsversicherungsanstalt hat mich arbeitsfähig eingestuft!
Wie soll ich mich weiter verhalten um das Arbeitslosengeld nicht zu verlieren? Habe vier Kinder und das Geld dringend nötig!
Was passiert wenn ich mich innerhalb einer Woche beim AMS melde, wie es mir vorgeschrieben wurde? AMS hat mich ja für ein Jahr krank geschrieben!
Pensionsversicherungsanstalt hat dazugeschrieben, dass man gegen diesen Bescheid klagen kann. Bringt das etwas? Habe gehört das dadurch nur die nächste Einreichung auf Pension verzögert wird.???????
Vorerst Danke für Ihre Auskunft.

Antwort per E-Mail


4.09.2007 um 20.20 Uhr - von G. M. - schikanösen Beschäftigungsmaßnahmen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wende mich mit der Bitte um Auskunft bezüglich meiner AMS Situation (wie folgt beschrieben) an Sie:

Ich bin seit 2005 beim AMS arbeitslos gemeldet und beziehe Notstandshilfe. Dieses Jahr war ich bei einer AMS Maßnahme/Wiedereinstiegs-Dienstverhältnis für knapp mehr als vier Wochen angestellt. Derzeit bin ich im Krankenstand (seit ca. einem Monat). Mein Berufsfeld liegt im Bereich Marketing/Redaktion/Online Sales.

Ich habe seit dem Beginn meiner Arbeitslosigkeit mehrere Maßnahmen des AMS besucht, einige Kurse (vor allem Module mit Bewerbungstraining, jedoch keine berufsspezifischen, individuell auf mich abgestimmten Ausbildungen) und ein Coaching. Ende 2006 begann das AMS, mir Arbeitstrainings und Beschäftigungsmaßnahmen (Arbeit am Bau, Gartenarbeit, Kabeltrommelfertigung, etc.) zuzuweisen. Mir wurde bei meiner Frage nach dem Sinn dieser Zuweisungen (in Hinsicht auf eine verbesserte Chance auf eine Arbeitsaufnahme) gesagt, dass ich da wieder \"Teamarbeit üben\" könnte und dass man mir das Geld sperren würde, falls ich das nicht machen sollte.

Nebenbei: ich habe nie einen Termin (Kontroll- oder sonstigen Kontakttermin) versäumt.

Da ich eine Hauterkrankung an den Händen (attestiert durch einen Dermatologen) habe, sind aus diesem gesundheitlichen Grund die erwähnten Tätigkeiten für mich nicht geeignet. Die Tatsache dieser Erkrankung reichte bis vor kurzem aus, um die Verantwortlichen dieser Beschäftigungsmaßnahmen klar sehen zu lassen, dass diese Arbeiten für mich nicht geeignet sind. Dadurch wurde ich entweder seitens dieser Maßnahmen abgelehnt, auf eine Warteliste gesetzt oder zwar angestellt, jedoch im Probemonat wieder entlassen, da ich für diese manuellen Arbeiten nicht einsetzbar war (so geschehen bei oben erwähntem Dienstverhältnis mit einer AMS Maßnahme/Wiedereinstiegs-Dienstverhältnis).

Ende Juli 2007 (kurz vor dem Beginn meines andauernden Krankenstandes) wurde mir wieder eine dieser Maßnahmen (Kabeltrommelfertigung) zugewiesen, ein Gespräch mit der Verantwortlichen dieser Maßnahme ergab diesmal kein Verständnis oder Entgegenkommen bezüglich meiner Situation. Beim AMS meinte man auch - mein medizinisches Attest ignorierend - das würde schon gehen, ich könnte mich ja - wenn ich das nicht wollte - auch gerne vom AMS abmelden. Ich bekam dann noch eine Einladung für das Berufsdiagnostische Zentrum (BDZ) für eine anscheinend eine ganze Woche (!?) dauernde arbeitsmedizinische Evualation meiner Person.

Ich befinde mich nun im Krankenstand (vor Antritt der Maßnahme und Termin für BDZ passiert). Das bringt mich nun (danke fürs Lesen soweit!) zu meinen Fragen.

Ich weiß, dass es die Kategorien \"langzeitarbeitslos\" und \"langzeitbeschäftigungslos\" gibt, bin mir aber nicht im klaren über alle Implikationen diesbezüglich. Reicht ein Krankenstand von 28 Tagen (das hätte ich bereits \"erreicht\" - aber glauben Sie mir: ich bin nicht taktisch krank) aus, um diese in meinem Fall absolut nicht sinnvollen, schikanösen Beschäftigungsmaßnahmen zu vermeiden, da man einen anderen Status beim AMS wieder erhält? Wie sind da die genauen Modalitäten bezüglich Krankenstandszeiten (zumindest so lange krank/aber vielleicht nicht länger als...) Könnten Sie mir bitte da Auskunft geben?

Kann das AMS mir solche Beschäftigungsmaßnahmen aufzwingen, obwohl da keinerlei relevante Ausbildung passiert bzw. für mich keine Verbesserung der Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme/Chancen am Arbeitsmarkt zu erwarten ist?

Grundsätzlich bin ich froh über jede Information bezüglich meiner geschilderten Situation, die mir weiterhelfen könnte und wichtig wäre. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe und Zeit im voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort per E-Mail
Ab einer Unterbrechung von 4 Wochen sind sie Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
Die Unterbrechung muss vor Ablauf eines Jahres einsetzen, ab dann wären sie
nämlich wieder Langzeitarbeitslos. Bzw. halben Jahres!

Ich vermute bei der Massnahme handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz (SÖB) mit freiwilliger Teilnahme. Kopie der BetreuerIn vorlegen.
Berufsdiagnostisches Zentrum

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

22.20 Uhr von Stephan
diese ignoranz der gesundheitlichen einschränkungen und zuweisung zu der beschäftigung verstossen eindeutig gegen paragraf 9. abs 2 ALVG

(2) Zumutbar ist eine Beschäftigung. die den körperlichen Fähigkeiten des
Arbeitslosen angemessen ist, seine Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet,

kopieren und der beraterin vorlegen,sowie mitnahme einer vertrauensperson (wichtig wegen zeugenschaft).
bei nichtbeachtung dieses gesetzes wäre sogar eine anzeige wegen versuchter, grob fahrlässiger körperverletzung bei der staatsanwaltschaft möglich
liebe grüsse stephan


4.09.2007 um 15.31 Uhr - von Dagmar - Notandshilfe abgelehnt ?


Hallo,
ich habe folgendes Anliegen und bitte um Hilfe:
Mein Mann ist seit Februar arbeitslos, er bekommt keine Arbeitslose mehr, für die Nostandshilfe verdiene ich zu viel, also gibt es hier auch nichts. Wir haben jetzt einen Bescheid bekommen, in dem die Nostandshilfe abgelehnt wurde. Ein weiterer Bescheid gewährt meinem Mann großzügigerweise eine Vormerkung für die Pensionsversicherung, unter der Voraussetzung, dass die mit dem Berater vereinbarten Termine eingehalten werden. Für eine Krankenversicherung müssen wir selbst sorgen. Das ist wirklich eine Frechheit, so etwas habe ich noch nie erlebt.
1. Muss man Stellenangebote des AMS annehmen bzw den Termin wahrnehmen, wenn man sowieso keine Leistung erhält?
2. Kann ich gegen diesen Bescheid irgendetwas tun? Wir haben nämlich nach Abzug aller Zahlungen kaum Geld zum Leben.
3. Wieso kann sich das AMS von der Versicherung eines arbeitslos gemeldeten Menschen entziehen? Ist das gesetzlich gedeckt?

Wir sind wirklich sauer und auch ein wenig verzweifelt und bitten um Tips, was wir tun können und was unsere Recht sind.
Vielen Dank! Liebe Grüße, Dagmar

Antwort:
3. Ich finde es ebenfalls als Frechheit wie eine (neoliberale) *Regierung Gesetze beschliesst die Menschen die Unterstützung entzieht und in grösste existenzielle Not bringt.
Anrechnung des Partnereinkommens
Pensionsversicherung bei Partnereinkommen ist eine Errungenschaft.
Gibts aber nicht umsonst Nur mit Möglichkeit zur Willkür seitens einer Behörde/Beamte(n)! (Abhängigkeitsverhältnis ist vor allen der ÖVP wichtig! - aber nicht nur!)

1. Ihr Mann kann auf Bedingungen verzichten, dann aber zugleich auf Pensionsversicherungszeit!

2. Es tut mir leid! Nein!
(Ohne Gewähr)

Wenn sie in Not sind soll Ihr Mann, oder ev. ihr beide, das Sozialamt aufsuchen und um Unterstützung ansuchen. - Und keine Scham - Immer mehr Menschen sind wegen dieser Politik in gröbste Schwierigkeiten!
Auch die Caritas hilft! Einkaufsgutscheine, etc. ev.auch finanzielle Unterstützung!

Alles Gute!

*Diese Personen/Politiker bekommen für diese Politik, von den Geldern der Menschen, einen fürstlichen Lohn!

ALVG. - Arbeitslosenversicherungsgesetz ab § 33

Beratung in Wien
AMSand-Beratung
Dienstag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

17.25 Uhr von Chris.
@ Dagmar
ab zu > puls.tv + volksanwaltschaft + büro der grünen @ rathaus + ak wien


3.09.2007 um 19.21 Uhr - von Chris aus Wien - Phönix ???


Wahhh!
Ich Habe Ihnen ja schon mal geschrieben das ich vom Ams > zum Trendwerk zugewiesen wurde. Habe dann aber Glück gehabt und war bei einer Fa. 1 Woche beschäftigt und habe in der Probezeit wieder gekündigt. (Die Fa. war leider eine Katastrophe !!)

Nun also wieder zum Ams.
Die Beraterin schaut im System nach und sagt mir dann, ja da hätten wir ja was. Das ist was ganz tolles. Ich sage ja schön worum gehts genau.
Sie sagt mir na ich habe da so eine Implacement Stiftung. (Ich denke mir schon oh mein Gott kann doch nur irgend ein Schass sein) Frage extra 3x nach was, wie, wo, wann ect.
Ich frage is das sowas wie das Trendwerk ect? Sie sagt mir wortwörtlich "na sinds wahnsinnig des is super kein söb blablabla" ich denke mir na wart nur wenn das ned stimmt.
gut ich nehme also die 2 stellenangebote und gehe wieder. habe mir nichts zusätzlich austellen lassen (bescheid ect) da es sich ja um stellenangebote handelt.
zuhause suche ich jetzt im inet nach dieser fa. gesellschaft für aus- und weiterbildung.
es steht wortwörtlich
Für eine Fa. in Wien ... sucht die Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Implacement-Stiftung... training on demand 3 Systembetreuer (Netzwerk) als Sys und Netzwerkadmin.
Aufgabengebiet: Im Rahmen eines umfassenden Trainingprogramms, welches alle notwendigen internen und externen Weiterbildungen beinhaltet, wird der/die jeweilige Kandidat/in auf eine Tätigkeit als Sytemengineer vorbereitet.
Nach abgeschlossenener Trainingsphase soll die Person im Rahmen eines festen Angestelltenverhältnisses blablabla .....
Garnisongasse 1/20 1090 Wien ... blabla ...
Grrrmllll
Hab ichs richtig > die Bude = Phönix ???
Hilfe was kann ich jetzt machen um den Dreck nicht machen zu müssen ?
(Ich .....********,* diese Verarsche ! wahh)
Ich habe bisher nichts hingeschickt ? > Hab das Schreiben seit 3 Tagen !
Also bitte dringend > was kann ich tun.
Ich würde über nichts aufgeklärt nach mehrmaligem Nachfragen. Nur die 2
Ausdrucke und das wars. Danke !!

Antwort:
Ich brauche mehr Information - Es sieht so aus, als hätten sie die Bezeichnung geändert! Hört sich ähnlich eines Arbeitsverhältnisses an:
Ich denke aber es ist ein Kurs!
Falls es sich um einen Kurs handelt müsste dieser freiwillig sein! Wie auch eine tatsächliche Qualifizierung/ Ausbildung! (ohne Gewähr)
Bitte um Rückmeldung nach Erledigung!

Amtsmissbrauch/Nötigung = §10 Androhung bei Vermittlung in Maßnahmen die laut VwGH freiwillig sind! Zu beachten Beweisbarkeit!


3.09.2007 um 12.57 Uhr - von Di. N*. - Mehr Selbstsicherheit durch SoNed!
Mit Vorgesetzten zur sinnvollen Lösung!


Hallo Christian

Zuerst gleich recht, recht herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort auf meine Anfrage.

Durch deine Information und eure sehr informative Internetseite, habe ich heute, mit sehr viel mehr Selbstsicherheit, diesen Vorstellungstermin beim Verein Archäologie-Land wahrgenommen.
Meine Lebensgefährtin war dort, und auch beim darauffolgenden Gespräch mit dem Vorgesetzen meiner AMS-Betreuerin, als Zeugin dabei.
Es hätte sich hierbei tatsächlich um einen Transitarbeitsplatz gehandelt, den ich sofort abgelehnt habe. Der dort anwesende AMS-Mitarbeiter hat meine Ablehnung notiert und hat mir mit seiner Art zu verstehen gegeben dass ich Folgen zu erwarten hätte und schließlich selbst wissen muss was ich tue.Er hat das nicht mit Worten ausgedrückt aber man kann ja auch mit Körpersprache und Mimik schon sehr viel sagen. Ohne eure wertvolle Unterstützung hätte ich mich vielleicht unter Druck gesetzt gefühlt.

Anschließend bin ich direkt in meine AMS-Geschäftsstelle gegangen und habe dort, wie bereits erwähnt, mit dem Vorgesetzen(Hr. S.) meiner Betreuerin gesprochen. Ihm habe ich ohne Umschweife gesagt, dass ich nicht bereit bin einen Transitarbeitsplatz anzunehmen. Ich wäre sofort bereit jede Maßnahme anzunehmen, die meine Defizite bei der Suche nach einem regulären Arbeitsplatz in der Elektronikbranche(meiner Ausbildung entsprechend)verbessert. Ich würde weiters auch jeden regulären Arbeitsplatz, vornehmlich natürlich wieder in der Elektronikbranche, annehmen.
Nach dieser Einleitung, vermutlich auch mit Verbindung mit meinem bestimmten Auftreten und der Tatsache, dass ich eine Zeugin mitgebracht habe, war ihm, nehme ich an, klar,dass ich nicht ganz unbedarft bezüglich meiner Rechte sein kann.
Die Art und Weise wie ich dann behandelt wurde hat sich jedenfalls in eklatanter Weise von vorhergehenden Terminen unterschieden. Er war sehr höflich, hat mir von sich aus sofort gesagt, dass ich keine Sanktionen bezüglich meiner Ablehnung des Transitarbeitsplatzes zu erwarten hätte, und hat sich zum erstenmal wirklich bemüht eine brauchbare, oder besser vielleicht, sinnvolle Lösung zu finden.
Das Ergebnis dieser Unterredung war, dass ich meine elektronische Ausbildung um eine Mechatronikausbildung am BFI Graz-Süd erweitern kann.
Mit dieser Ausbildung habe ich jetzt zum einen natürlich eine wesentlich bessere Qualifikation und bin somit am Ende bei der Jobsuche viel flexibler, weil ich einen größeren Bereich an Berufsbildern abdecke und zum anderen habe ich die Möglichkeit meine Defizite aus der Elektronik-Ausbildung nachzuholen. Dort habe ich ja ausgebildete Elektroniker (Trainer) zur Hand, denen ich ja auch außerhalb der Unterrichtszeiten(Pause) Fragen stellen kann.
Ich habe das alles jetzt deshalb so ausführlich beschrieben, weil ich
denke,dass jemand anderer in einer ähnlichen Situation vielleicht davon profitieren kann, zu sehen, dass man, wenn man weiß was man will, und über seine Rechte Bescheid weiß, auch beim AMS sinnvolle Lösungen durchsetzen kann. Aber offensichtlich leider nur so, wenn man meinen fast einjährigen Weg zu dieser Lösung berücksichtigt, der nur deshalb solange gedauert hat, weil auch ich immer geglaubt habe, ich wäre vom "Gutwill" meiner AMS-Betreuer abhängig.Bis ich auf eure Internetseite gestoßen bin.

Also, noch einmal,RECHT HERZLICHEN DANK !

Liebe Grüße an dich und viel Erfolg für alle anderen, die nach einer sinnvollen Lösung suchen, wünscht Di.

Antwort:
Freud mich! Gratuliere! Und DANKE für die Rückmeldung! Die ist sehr wichtig!
Zeigt sie (mir), dass diese Seite hilft und Sinn macht!
In dieser oft drückenden Situation sind erfolgreiche Rückmeldungen Motivation!

Alles Gute - Auf das du deine Ausbildung fertig machen kannst!
Positiv - Auch Herr S. sieht einen Sinn darin!


3.09.2007 um 10.16 Uhr - von Manuela J. - Darf das AMS das?


Mir wurde derzeit gerade für 6 Wochen die NH gesperrt bzgl. Kursverweigerung. (Berufung bereits versendet) Jetzt habe ich Angst, wenn ich mich zurückmelde, dass ich nun wieder für diesen gleichen Kurs gebucht werde. Darf das AMS das?

Antwort:
Korrektur - Wahnsinn das AMS darf laut AMS-Mitarbeiter3 den Arbeitslosen nach der Sperrfrist wieder in den selben Kurs vermitteln, auch wenn die Berufung noch nicht verhandelt wurde und somit Recht oder Unrecht (zBsp. der Verweigerung) noch nicht festgestellt wurde!

AMS-Mitarbeiter3
während der dauer einer sanktion darf keine weitere sanktion verhängt werden.
es ist allerdings zulässig, im anschluß an eine sanktion (zB. nach § 10 AlVG) die selbe maßnahme neuerlich zuzuweisen, auch wenn es noch kein berufungsergeb nis gibt. die sanktionsdauer wird dann 8 wochen betragen. solte in einem sochen fall gegen die erste sanktion eine berufung eingebracht worden sein und die und diese berufung "geht durch" wird die dauer der 2. sanktion (die ja damit zur erstmaligen sanktion wird) von amts wegen auf 6 wochen abzuändern sein
mit freundlichen Grüßen,

Anmerkung:
Wie gewohnt, merkwürdiges Rechtsverständnis - Darum würde ich in solchem Fall empfehlen bis zum VwGH zu gehen! (ohne Gewähr)


1.09.2007 um 11.38 Uhr - von Sa*. - Sperre


Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen?

Antwort: AMS-Mitarbeiter


1.09.2007 um 3.15 Uhr - von T. N. - Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung


Ich habe vor einigen Tagen vom AMS ein Stellenangebot zugeschickt bekommen, der Name der Firma war \"Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung\". Da mir der Name schon etwas komisch vorgekommen ist, hab ich im Internet recherchiert, worauf mir gleich ganz Übel wurde. Es handelt sich dabei angeblich um eine Stelle, was ich aber bei einem derartigen Unternehmen stark bezweifle. Ich mach mich bereits psychisch darauf gefasst, meine Bezüge gesperrt zu bekommen. Ich hoffe nur das sich sowas ohne Anwalt lösen lässt, denn, den kann ich mir beim besten willen nicht leisten.
Die Verträge die einem dort vorgelegt werden sind laut VwGH rechtswiedrig, wsa das AMS aber sicher nicht davon abhalten wird einem die Bezüge zu sperren. So unter dem Motto \"traut si jo eh kana was sogn\".
Soweit ich weiß kann/darf/soll man bei so einer Sperre, Wiederspruch einlegen. Meine Frage wäre jetzt, in welcher Form? Innerhalb welches Zeitraumes? Wie stehen meine Chancen das ich da heil wieder rauskomme?
Ich bilde mich privat weiter, und war in den letzten Wochen auf mehr Vorstellungsgesprächen als im gesammten letzen Jahr, da denkt man sich jetzt gehts bergauf und dann schmeisst einem das AMS das nächste Hackl ins Kreuz.
Ich hoffe trotzdem das es erst garnicht so weit kommt und sich die Sache in Wohlgefallen auflöst.

Jobexpress hab ich ja schon hintermir, das ist zwar unnütz und Zeitverschwendung aber dort werden einem keine rechtswiedrigen Verträge vorgelegt und Einschüchterungsversuche gibts dort auch nicht.

Antwort:
Nach Erhalt des Bescheids sofort (binnen 14 Tage) Berufung einlegen!
Kopie der VwGH-Erkenntnisse beilegen.

Im Falle der Einstellung des Arbeitslosengeldbezuges ist gleichzeitig mit der Berufung ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
Ihre Chancen sind gut! (ohne Gewähr)

Vermittlung unter §10 Androhung in einen Kurs der laut VwGH nicht sanktioniert werden darf ist Nötigung / Amtsmissbrauch!

Auf die Gefahr hin, sie enttäuschen zu müssen! Auch mit Jobexpress gibt es Probleme und Beschwerden bez. Zwang und rechtswidrigen Sperren!


31.08.2007 um 19.45 Uhr - von Ge. S*. - Sie schikanierten mich über ein Jahr


Ich habe mich vor zwei Wochen endlich vom AMS abmelden können. Was für eine Erleichterung! Sie schikanierten mich über ein Jahr mit Zwangskursen und Jobzuweisungen (zB als Fiaker in Wien, Regalschlichter, Putzmann etc.) - ich bin Kommunikationswissenschaftler -
Bei Kontrollterminen haben sie mich wie den letzten Dreck behandelt. Ich war phasenweise psychisch total im Eck, verzweifelt, todtraurig und wusste nicht weiter.

Beschwerden beim Vorgesetzten waren sinnlos. Stecken alle unter einer Decke. Zur Strafe gab\'s immer den nächsten Deppenkurs. Bis ich den Spieß umdrehte.

Ich möchte allen hier Mut machen! Laßt Euch das Benehmen der AMSler nicht gefallen! Ich habe das ganze Jahr über verzweifelt versucht, für mich den richtigen Weg in die Arbeitswelt zurück zu finden, wollte also wirklich arbeiten, war auch voll motiviert, das AMS hat das einen feuchten ... interessiert.

Mir wurden keine Kurse, die mir geholfen hätten (zb Englisch, Webdesign), ermöglicht, sondern ich wurde immer unter Drohung der Bezugssperre zu Affenkursen gezwungen, die mich gequält haben. Bei Einzelsitzungen \"Einzelcoaching\" hätte ich dort meine Sorgen und intimsten Daten preisgeben sollen, wogegen ich mich gewehrt hatte. Mein Betreuer sagte mir immer: \"Notstandshilfenbezieher haben keine Bedürfnisse zu haben\". ORIGINALZITAT!! Unfassbar!! Wir Notstandshilfenbezieher sind überhaupt der allerletzte Abschaum der Gesellschaft!

Wehrt Euch! Wenn Ihr zu Kursen genötigt werdet und keinen Ausweg seht, meldet Euch krank. Bei der nächsten Kurszuweisung wieder. Das Spiel habe ich monatelang gespielt und man konnte mir nichts tun.

Ich wünsche Euch allen toi toi toi, lasst Euch nicht in Knie zwingen und seid einfach die Stärkeren!


31.08.2007 um 16.30 Uhr - von A. S. - Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung


Sehr geehrter Ratgebender!
Nach einer Schulungsmaßnahme über 1 1/2 Jahre bin ich seit Ende Juli wieder arbeitslos gemeldet und aktiv auf Arbeitssuche. Mitte August bekomme ich vom AMS eine Einladung zu einer Vorauswahl für ein Stellengebot bei der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer Implacement-Stiftung \"training on demand\"... als Ziel bei dieser Ausschreibung steht soviel wie: Trainungsprogramm für eine Tätigkeit.
Fragen: Ist soetwas überhaupt ein Stellenangebot?
Da ich schon einiges über diese \"Firma\" gehört habe, aber eben nicht mit diesem Wortlaut, was habe ich dort zu erwarten?
Inwieweit kann ich mich dagegen stemmen bei einem so übel beleumdeten Unternehmen tätig sein zu müssen? mfg

Antwort:
Ich bräuchte mehr Informationen! M. M. müsste dies freiwillig sein!
Falls es sich doch um einen Kurs handelt!
Bekannt ist bei dieser Gesellschaft die aufsuchende Vermittlung, die ist rechtswidrig!
Coaching keine Massnahme

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)

Wenn sie von ihrer Beraterin nicht über ihre Defizite und den Kurs aufgeklärt wurden, ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, dann haben sie einen erfolgversprechenden Berufungsgrund!
Aufklärung über ihre Defizite und der Notwendigkeit diesen Kurs zu besuchen

nicht verpflichtet, sich einem Arbeitstraining zu unterziehen.

Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!
(ohne Gewähr)


31.08.2007 um 12.50 Uhr - von Di. N*. - unzureichende Ausbildung


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin 43 Jahre alt und von Beruf Koch-Kellner. Seit drei Jahren bin ich Krankheitsbedingt Berufsunfähig(Diagnose:Morbus Crohn).
Nach einem achtwöchigen Berufsfindungskurs wurde ich vom AMS zu einer Kursausbildung zum Elektronikfachmann ins BFI Deutschlandsberg geschickt.
Diese Ausbildung umfasste zwölf Module von jeweils vier Wochen.Krankheitsbedingt
(Infektionsschübe ) habe ich einige dieser Module versäumt. Wiederholungen der Module wurden mir bis auf eine Ausnahme verweigert. Aufgrund des daraus resultierenden Wissensdefizites habe ich die Lehrabschlussprüfung am WIFI Graz nur zum Teil geschafft(Fachrechnen und Fachgespräch nicht bestanden).
Möglichkeiten meine Defizite aufzuholen wurden mir trotz mehrmaliger Urgenz bei meiner Betreuerin nicht angeboten. Wenn ich die Betreuerin auf die unzureichende Ausbildung anspreche bekomme ich zur Antwort, dass das BFI nicht darauf eingerichtet ist auf krankheitsbedingte Umstände Rücksicht zu nehmen.
Das verwirrt mich nun etwas da die Ausbildungsmaßnahme ursprünglich als "berufliche Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen" bezeichnet wurde. Jetzt will mich das AMS an einen Verein (Archäologie-Land) vermitteln.

Meine Frage an sie ist nun: Muss ich diese Tätigkeit, die nur eine Hilfsarbeitertätigkeit sein kann(genaue Informationen darüber besitze ich nicht)annehmen obwohl ich die Ausbildung zum Elektronik-Assistenten abgeschlossen habe und mir zum Facharbeiter nur mehr die LAP fehlt (die ich mit ein wenig Unterschtützung in Form von Vorbereitungskursen o.ä. auch schaffen würde) annehmen?
Durch diese Vorgehensweise würde mir schließlich die Möglichkeit einen neuen Beruf (Elektroniker) auszuüben verwehrt,
da diese Tätigkeit mit meiner Ausbildung nichts zu tun hat.

Antwort:
Soviel ich weiss, handelt es sich bei dieser Vereinsanstellung um einen Transitarbeitsplatz der ist freiwillig! Legen sie diese Kopie der BeraterIn vor.
Bei einer rechtswidrigen Sperre der Berufung beilegen!

Besuchen sie den Vorgesetzten der BeraterIn und verlangen sie die fehlenden Kurs-Module. Falls es Probleme gibt, schreiben sie den Ombudsmann ihres Bundeslands (Herbert Buchgraber herbert.buchgraber@ams.at) an. Das Land braucht Facharbeiter, darum sehe ich gute Chancen!
Seien sie lästig!

31.08.2007 um 20.05 Uhr - von H.K. - Kurs von der PVA
wenn das AMS die restlichen module nicht genehmigt - eventuell auf die PVA gehen. im rahmen einer *beruflichen rehabilitation* da ja erwiesenermassen der alte beruf nicht mehr ausgeübt werden kann - ein ansuchen stellen.
habe meine *umschulung* zur bürofachkraft auch über die PVA gemacht, da beim AMS nur geld für \"deppenkurse\" da war.

Frage:
Haben sie während des Kurses Arbeitslosengeld / Notstand bekommen und wusste
das AMS von den Kursen?

von H.K. - Kurs von der PVA
hallo christian,
1. ja das ams wusste davon
2. ich bekam von der pva ein sogenanntes überbrückungsgeld und einen teil vom ams
bin, nachdem beim ams nichts als dodelkurse angeboten wurden zur pva gegangen und habe nachgefragt ob es nicht eine möglichkeit gibt wieder ins aktive berufsleben zurückzukehren. sagte dass mein interesse an einer umschulung in richtung büroarbeit besteht.
musste dann nach einer weile (ca. 2monate) zu einer untersuchung (mit sämtlichen befunden) dort gehen
erneute wartezeit - dann kam die genehmigung - im bbrz die ausbildung zur *fachkraft für textverarbeitung und bürokommunikation* zu machen.
naja die BPA (berufspotenzialanalyse) war nicht das gelbe vom ei (psychotests, mathe, it, engl. usw) - aber dann gings flott dahin.
da ich bis jetzt aber noch immer keinen job habe - ams wieder mal nur geld fürs übliche, habe ich nun um den SAP (tageskurse beim BFI oder falls ich einen job bis zu beginn der ausbildung hätte - ersatzweise bei WIFI abendkurse zu machen) wieder bei der PVA eingereicht - ist abermals genehmigt - AMS weiss bescheid.

für die dauer der ausbildung bin ich bei der PVA nach §4/1/8 ASVG in der kranken, unfall & pensionsvers. voll versichert und nach §1/1/i AIVG zur a-losenvers. angemeldet.
über die gewährung des übergangsgeldes werde ich noch verständigt

hoffe dir / euch damit geholfen zu haben

Antrag auf ber. Rehab.



31.08.2007 um 12.00 Uhr - von Josi. - an die Regierung, und Volksvertretung wenden


Sich an die Regierung, und Volksvertretung wenden!
Wie bereitz weiter unten in einen Beitrag steht sollten wir uns bei Problemem ruhig mal an unsere Regierungsmitglieder wenden. Ich habe das bereitz bei Problemem mit dem Arbeitsamt gemacht, und bei BGE. Also ich habe mich den gleichen Herr wie der schreiber vor mir gewandt und kann positives darüber berichten.

Ich denke mir wie sollen sie auch sonst wissen das es 1 000 ende wenn nicht sogar 10 000 ende in diesen Land gibt die Probleme mit dem AMS haben, wenn keiner was sagt.
Bei unseren letzten laive interview über \"Lust und Frust\" mit dem AMS haben mir auch einige Arbeitsuchende gesagt das sie interessiert wären an lockalen diskusions runden.
Gut so in diesen Sinne. Grüße, Josi.


31.08.2007 um 10.59 Uhr - von Hans - Leasingfirma


Guten Tag!
Das AMS möchte mich zu einer Zeitarbeitsfirma vermitteln. Weil ich von diesen Firmen nur negatives gehört habe, möchte ich diese Stelle nicht annehmen.
Droht mir eine Geldsperre bei Stellenverweigerung?
Vielen Dank für die Antwort!

Antwort:
Mit einer Sperre ist zu rechnen! Dann sofort Berufung einlegen!
Kopie auch schon der Niederschrift beilegen!
Zu Leasingfirmen

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)
(ohne Gewähr)


31.08.2007 um 10.12 Uhr - von C. B. - Leasingfirma


Hallo an alle !
sind AMS Zuweisungen zu einer Leasingfirma zumutbar?
Ich sage nein, da solche Stellenzuweisungen zu einer Leasingfirma nicht den gesetzlichen Vorgaben des ALVG entsprechen.
Was denkt ihr darüber, eure Meinung dazu !

Antwort:
Zu Leasingfirmen

Befugnisse nicht an Private delegieren! (Vermittlungstätigkeit)


30.08.2007 um 22.34 Uhr - von KA* - Kurs vereitelt geringfügige Beschäftigung!


Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach jüngsten Ereignisse mit dem AMS bin ich etwas verunsichert.
Ich bin 51 Jahre alt und versuche in der Wirtschaft wieder, leider ohne Erfolg, meine Fähigkeiten und mein Wissen zur Verfügung zu stellen und bin seit vielen Monaten bemi AMS arbeitslos gemeldet und beziehe Notstandshilfe. Vor 3 Monate konnte ich eine geringfügige Beschäftigung imit 20 Sunden im Monat, n einer Trafik in Wien, deren Besitzerin zu 80% behindert ist und gerne meine Fähigkeiten in Anspruch nimmt, ausüben. Bei technischen Störungen wie defekte Zigarettenautomaten oder PC-Kassen, Wartungen, Zeitschriftenretouren usw sind meine Aufgabengebiete. Ich fühle mich soweit wieder in der Wirtschaft, auch wenn nicht im vollen Maße wohl und musste zu meinem Erstauen festellen, daß mich das AMS zwingt diese Arbeitsstelle zu kündigen um einen von AMS angebotenen Coachingkurs zu absolvieren.
Am 29.August 2007 hatte ich beim AMS Tulln wieder einen Termin um weitere Möglichkeiten im Beruflsleben eine besserer Chance zu erhalten und mir wurde ein Kurs der am 3.September 2007 beginnt angeboten.
Auf die Frage, " wie soll ich die geringfügige Beschäftigung in der oben erwähnten Trafik mit dem Besuch des Kurses vereinbaren??" wurde mir mitgeteilt, dass ich die geringfügige Beschäftigung zugunsten des Kursbesuches aufgeben muss!!!!!! Da es mir Freude macht, auch wenn nur geringfügig beschäftigt zu sein, habe ich mich vom Notstandshilfebezug freiwillig abgemeldet.

Meine Frage an Sie wäre- ist es tatsächlich üblich Menschen die geringfügig beschäftigt sind ihre Beschäftigung, wegen Kursbesuche des AMS, diese kündigen müssen????

Auf Ihre Antwort freut sich
KA*

Antwort:
So ist es! Total unsinnig!
Geht sogar soweit, dass Personen in Kurse vermittelt werden, weil dem AMS ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bekannt ist!

Die Begründung lautet.
Der Arbeitslose hat dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen!

Ziel ist hier nicht etwa Hilfe für den Arbeitslosen, sondern Statistikbeschönigung und Einsparung der Arbeitslose. Die Gelder die in Deppenkursen, mit denen man Arbeitslose in Billigstlohnstellen zwingen möchte, verschwendet werden, müssen auch wieder hereingeholt werden.

In ihrem Fall wäre vielleicht eine Kursverweigerung zu überlegen gewesen. Einige Kurse sind laut VwGH nur freiwillig zu besuchen.


30.08.2007 um 18.37 Uhr - von Rol. - Bescheid erst ca. 25 Tage nach Ablauf der Sperre?


Hallo Christian!
Bezüglich meiner Anfrage vom 13.08.2007 hätte ich noch gerne etwas gewußt. Da mein Bezug eingestellt worden ist würde ich gerne in Berufung gehn. Leichter gesagt als getan. Kurz die Daten:
Bezugssperre vom 01.07.07 - 11.08.2007
Erfahren von der vorübergehenden Bezugsperre inkl. Niederschrift am 28.06.07
Laut Auskunft meiner AMS Beraterin hätte ich den Bescheid erst am 28.08.07 bekommen (Wieso erst so spät??? 17 Tage nach Ablauf der Sperre.....na ja)
Heute am 30.08.07 hatte ich einen AMS Termin und noch immer kein Bescheid
Auskunft der AMS Beraterin nach etlichen Telefonaten mit ihren Kollegen...... Zuständige Dame im Urlaub, wird aber bearbeitet und ich erhalte ihn nächste Woche.
Gibt es eigentlich eine Frist bis wann der Bescheid ausgestellt werden muss ?? Besten Dank im voraus
Man kann es nicht oft genug erwähnen --> ECHT SUPER SEITE
LG Rol

Antwort:
Ein Hammer was sich das AMS alles erlaubt! Ja es gibt eine Frist!

Binnen 4 Wochen nach Bezugeinstellung mit (Ein) Schreiben Bescheid verlangen!
Wird nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist nachzuzahlen.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit
Muster für eine Zahlungsaufforderung
an das AMS, wenn es, ohne eine Mitteilung einfach das Geld zurückbehält. Bei Bezugssperre ohne Bescheid!

Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH)
Wenn Bescheid kommt sofort in Berufung gehen!

Anmerkung:
Ein weiteres Beispiel an dem man sieht, dass (ein Teil der) AMS-MitarbeiterInnen, nicht wie man annehmen möchte allen Arbeitslosen hilfreich zur Seite stehen, weil sie von ihren *Geldern entlohnt werden, sondern vielen trotzdem Rechtswidrigkeit und Menschenverachtung angedeihen lassen!

*Arbeitslose haben Anspruch auf Unterstützung weil sie als Arbeitnehmer einen Beitrag an die Versicherung leisteten!

- Arbeitnehmer schliessen sich zu einer Solidargemeinschaft zusammen und sorgen während eines Dienstverhältnisses mit einem finanziellen Beitrag für einen Fond, aus dem Personen die die Arbeit verlieren unterstützt werden! -

Dann kommen Politiker und Behörden, bedienen sich aus diesem Fond - zBsp. schmeissen sie das Geld durch Deppenkurse beim Fenster raus oder nehmen es um damit zweckentfremdet das Budgetloch zu stopfen -
und der Gipfel bezahlen mit diesem Geld Personen mit dem Auftrag, längerzeitige Arbeitslose so lange zu erniedrigen, demütigen zu schikanieren bis sie psychisch krank werden oder sich auch selbst töten!
(Hauptsache Arbeitslose verschwinden aus der Statistik und der Druck dient dem Lohndumping/der Entrechtung!
Die erzeugte Situation setzt Arbeitnehmer unter Druck und holt einen Teil der zu Unrecht verschwendeten Gelder auf anderem Wege wieder rein!)

Vor der Empörung der Arbeitslosen schützt sich das AMS, indem es einen Wachdienst engagiert!

Dies ist ein feindlicher, brutaler gewalttätiger Akt gegen arbeitslose Personen!
Die Verantwortung des Staatsbürgers gegenüber einer friedlichen, gesunden, gerechten Gesellschaft, verpflichtet hier zum Widerstand!


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