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2.08.2007 um 16.00 Uhr - von M. S*. - Mentor!


Einen schönen guten Tag!
Mein Name ist Marion und ich habe eine Frage zu einer \"Zwangsverpflichtung\" zu einem Kurs.
Ich habe dieses Schreiben erhalten:
* Kurs mit Einzelcoaching und Kontrolltermin!
Möchte mich dagegen wehren und habe dieses Schreiben verfasst:
* Feststellungsbescheid
(Gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins)
Würde mich nur gerne versichern ob ich damit richtig bin... Schreiben wird eingeschrieben an das AMS versandt.
Danke für die Hilfe
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja stimme ich zu aber ohne Gewähr!
Dieses Schreiben betrifft den Kontrolltermin!

Der Teilnahme am Kurs müsste freiwillig sein!

Senden sie ihr Schreiben eingeschrieben!
Falls bis zu dem Kursbeginn keine Antwort kommt, gehen sie an dem Tag zur BeraterIn und lehnen ab!

Ich möchte ihren Eintrag veröffentlichen!
Motiviert dritte sich nichts gefallen zu lassen und auch so vorzugehen! Super!

16.42 Uhr von M. S*.
Hello Christian
Toll was du da machst, DANKE für die prompte Antwort!
...natürlich ohne Gewähr... doch eine Zustimmung eines wissenden ist immer hilfreich.
Der Eintrag kann selbstverständlich veröffentlicht werden... habe die personenbezogenen Daten in den PDF's unkenntlich gemacht.
Deine Seite ist eine große Hilfe, wenn man (ich) so mit großen Fragen vor dem allen steht. Hab schon einiges studiert, doch es ist halt viel Gesetzestext und der ist nicht immer leicht verständlich.
Bitte weitermachen!
Alles Gute und
LiGrü, M


2.08.2007 um 15.02 Uhr - von Maria - Kursgeld?


Lieber Herr Moser!
Ich habe eine Frage bezüglich des Kursgeldes beim AMS. Ich besuche nun seit dem 30.07.07 einen Kurs der mir vom AMS vermittelt wurde. Nämlich den Kurs: Büromangament! Der Kurs wurde mir eigentlich eher aufgezwungen als das ich es mir aussuchen konnte und ist für mich auch eigentlich keine Bereicherung meines Wissens! Ich habe einen Handelsschulabschluss und besuche die Hak Abendschule und bin bereits im 7. Semester! All das was in diesem Kurs angeboten wird behersche ich schon und wie ich in den ersten Tagen des Kurses erleben durfte ist dieser eigentlich auch für Anfänger gedacht mir geringen Vorkenntnissen, wovon man bei mir allerdings nicht sprechen kann, da ich sehr gute kenntnise im Büro Bereich besitzte. Ich frage mich jetzt nur ob ich für diesen Kurs dann wenigstens auch ein Kursgeld beziehe und wann ich dieses erhalten werde? Der Kurs hat 120 Stunden in 6 Wochen ich frage mich ob das auch genügend ist damit ich einen Anspruch auf ein Kursgeld habe. Denn sonst!
ist es für mich ohnehin verschwendete Zeit denn Kurs zu besuchen wenn ich nicht einmal ein Kursgeld dafür bekomme. Ich habe also am 30. mit dem Kurs begonnen bekomme ich dann mit dem 6. August wie üblicher Weise mein AMS Geld + Kursgeld, oder bekomme ich das Kursgeld erst später oder gar erst im nächsten Monat? Bitte um schnelle Antwort! Lg

Antwort:
Wenn ein Kursgeld? ausgemacht ist, bekommen sie es wie das ALG im nachhinein! Sie müssten dann am 8. August 2 Tage vom letzten Monat Juli bekommen und am 8 September das Kursgeld von August!
( Ich denke aber, dass sie bei diesem Kurs die NH weiter bekommen. )


2.08.2007 um 8.47 Uhr - von Martina - Muss ich mich dann beim AMS, die mich damals so fertig machten, wirklich wieder melden???


Lieber Herr Moser,

vielleicht können Sie sich noch an mich erinnern. Durch meine psychischen Probleme fällt es mir schwer arbeiten zu gehen, bzw. überhaupt einen Job zu finden. Der Termin mit dem Ombudsmann hat leider doch nicht statt gefunden. Er meinte zwar, dass er sich ganz verlässlich meldet, wenn er wieder mal in Reutte ist, aber ich habe nie mehr etwas von ihm gehört.
Auf jeden Fall bin ich jetzt in einer Beschäftigungstherapie drei Vormittage in der Woche. Es ist speziell für psychisch Kranke und ich fühle mich eigentlich sehr wohl dort. Allerdings bekommen wir nichts gezahlt und sind auch nicht dort versichert.
Aber nun zu meiner Frage:
Im Dezember 2007 werde ich 18 Jahre, also volljährige. Ich bin immer noch bei meiner Mama mitversichert und muss mit 50? Taschengeld im Monat auskommen.
Wie ist es wenn ich 18 werde?? Kann ich dann immernoch bei Mama mitversichert sein? Das Problem ist nämlich, dass sich meine psychischen Probleme eher verschlimmert als verbessert haben. Ich bin in zwei Therapien und auch beim Psychiater, ich muss viele Medikamente nehmen. Muss ich mit dem allem aufhören, wenn ich 18 bin, wegen der Versicherung. Was ist wenn ich einen Unfall habe? Privat könnten wir uns das auf keinen Fall leisten, da wir gerade so um die Runden kommen.
Muss ich mich dann beim AMS, die mich damals so fertig machten, wirklich wieder melden??? Das alles macht mir sehr viel Kopfzerbrechen und ich hoffe, dass ich/wir von Ihnen eine positive Antwort bekommen!

Mit freundlichen Grüßen
Martina + Mama

Antwort per E-Mail
Leider ist der Tiroler AMS-Ombudsmann Dr. Prettner zwischenzeitlich verstorben!

Falls Leidensgenossen mit M. H. Kontakt aufnehmen wollen, bin ich berechtigt ihre E-Mail Adresse weiterzugeben! Bei Interesse melden!

Einträge von Martina
4.03.2007 um 11.51 Uhr - von Martina aus Tirol - Depressionen, Angst-Panikattacken und Gedanken an Selbstmord! / Dank SoNed - Termin beim Tiroler AMS-Ombudsmann auf Forum.doc (Link leider defekt!)

5.12.2006 um 12.03 Uhr - von Martina aus Tirol - riesiges Problem!

3.08.2007 um 10.57 Uhr - von Thomas
§123 Abs.4 ASVG, Vollendung des 18. Lebensjahres und Erwerbslosigkeit

9.08.2007 um 12.35 Uhr von Thomas

mir ist noch etwas eingefallen - sorry, daß es nicht auf einmal ging:

erhöhte Familienbeihilfe beantragen:

mfg Tom

1.08.2007 um 23.58 Uhr von F*. - Ich bin politisch total auf ihrer/eurer Welle.


Guten Tag Hr. Moser,
Leider bin ich auch ein Opfer dieser Wirtschaftspolitik.
Ich bin politisch total auf ihrer/eurer Welle.
Ich ziehe den Hut vor Ihnen für Ihre Arbeit die Sie seit einigen jahren für die schwache Gesellschaft in diesem Land leisten.
In Ihrem Forum wird auch Kritik ernst genommen.
Hr. Moser machen Sie bitte weiter !!!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die Anerkennung!

1.08.2007 um 10.54 Uhr - von E. M. - Sperre - Habe keinen Führerschein darum war ich nicht vorstellen!


unglaubliche * beim ams - haben mir den bezug rückwirkend per 1.7. gesperrt weil ich mich nicht vorstellen war: anforderung war führerschein B, da ich keinen habe bin ich auch nicht hingegangen, sonst fragt mich der personalchef ob ich nicht lesen kann ... hatte auch dem ams geschrieben dass ich für die stelle nicht in frage komme - jetzt darf ich wieder einmal in die \"beratungszone\" fahren und das aufklären ...

Antwort:
Gesperrt wird wegen allem und nichts - auch rechtswidrig! Neben der Einsparung ihres Bezugs fallen sie aus der Statistik! Eine niedrige Arbeitslosenstatistik ist ein grosser politischer Erfolg! Darum auch in solchen Fällen vorstellen gehen, auch wenn klar ist, dass sie nicht eingestellt werden!

2.08.2007 um 19.23 Uhr von Info-light - AMS- Stellenzuweisung:
streitet doch bitte nicht mit dem AMS-Berater herum, ob etwas sinnvoll ist oder nicht?
Es hat ja doch nur Nachteile für euch!!
Denn der Berater merkt es sich und wendet es jedesmal gegen euch an.
Und lehnt doch bitte beim Berater keine Stellen ab, ansonsten hat er alle Möglichkeiten eine Sperre auszusprechen.
Nehmt euch die richtiges Verhaltens am AMS zu herzen, darin sind gute Tipps zusammengetragen.
Es ist wesentlich angenehmer mit einem PersonalChef zu diskutieren (ausnahme Leasingfirmen - die sind *) als mit einem AMS-Berater herumzustreiten ob der Job zumutbar ist oder nicht.
Tip:
Auf jedem AMS ist ein Telefon, ihr könnt gratis anrufen und einiges telefonisch bereits klären - 5 von 10 Jobs sind bereits vergeben!
Und holt euch gleich (noch am selben Tag) die Fahrkostenbeihilfe/Vorstellbeihilfe.

1.08.2007 um 10.21 Uhr - von Karlotte - Ausland-Urlaub


Hallo SoNed!
Ich bin nun schon länger arbeitslos und würde gerne wieder einmal in Urlaub fahren. Ich habe auch schon einen Städtetrip im Herbst gebucht. Nur habe ich dies dem AMS bis dato noch nicht mitgeteilt. Aber ich weiß, dass man beantragen kann, das einem das Geld bei einem Auslandsaufenthalt weiterbezahlt wird. Meine Frage ist jetzt aber: Hat man als Arbeitsloser grundsätzlich das Recht auf Urlaub? Das Recht wird man ja wohl haben, oder darf man sich als Arbeitsloser nur im Eigenheim aufhalten und jederzeit zur Verfügung stehen, falls es mal doch irgendwann eine freie Stelle für einen geben sollte? Wie sieht hier die Rechtslage grundsätzlich aus?

Antwort:
Urlaub
Es kann sein, dass sie in der Zeit den Bezugsanspruch abmelden müssen! (ohne Gewähr) Vielleicht haben sie mit ihrer BeraterIn ein sehr gutes Verhältnis, sodass sie inoffiziell ein Auge zudrückt! Könnte ja sein, dass ihnen in der Urlaubs-Zeit kein Vermittlungsvorschlag für eine Arbeitsstelle oder Massnahme zugesendet wird!

20.41 Uhr von Erich
Dringend beim AMS melden von wann bis wann Urlaub geplant ist. Dringend abmelden vom Bezug. Ein Stellenvorschlag wärend des Urlaubs und sie reagieren nicht - weil auf Urlaub - führt zu Bezugssperre für 6 Wochen.
Besser auf 2 Wochen freiwillig verzichten, dafür den Urlaub genießen.

21.14 Uhr von Landmark
Ich möchte zuerst Festhalten ,ich bin auch Arbeitslos und komme aus dieser Menschenunwürdigenlage leider nicht hinaus.
Bei Ihrer Frage bezüglich Urlaub gehn mir leider die Haare aus.
Meine Meinung werde ich hier nicht weiter kund tun nur eins, ich wäre froh einen Job zu haben und denke nicht an Urlaub.

Antwort
Ich verstehe sie gut, wenn sie aber die Möglichkeit hat diese Lage für eine kurze Zeit zu verlassen, so soll sie es tun!

2.08.2007 um10.03 Uhr - von Karlotte - @Landmark
Soll ich jetzt tagein und tagaus daheim tristen, nur weil ich arbeitslos bin? Warum soll ich nicht auch einmal Urlaub machen wollen? Urlaub bedeutet ja nicht, dass ich nicht weiter versuche einen Job zu finden. Mir fällt auch mal die Decke auf den Kopf. Und wenn ich nicht depressiv werden will, muss ich mal raus.

31.07.2007 um 14.10 Uhr - von J.D. - Einspruch stattgegeben!!!! Sieg auf der ganzen Linie!!!


hallo Christian!
gute neuigkeiten:
meinem einspruch wurde stattgegeben!!!! sieg auf der ganzen linie!!!
vielen dank für deine hilfe und deinen unermüdlichen einsatz!!!
du kannst dir nicht vorstellen welch grosser stein mir vom herzen gefallen ist!!!
hatte gleich heute einen termin beim AMS (meine betreuerin war sehr unfreundlich und war auch angesäuert ob des gewährten einspruchs von meine seite...) und mir wurde sofort ein hilfsjob als gärtnerhilfe bei der gemeinde angeboten... werde mich dort nächste woche vorstellen (ist allerdings eine befristete anstellung - max. 3 monate)
wird dann danach die bemessungsgrundlage für die notstandshilfe neu berechnet oder muss man dafür länger gearbeitet haben? habe die befürchtung, dass nach dem hilfsjob die notstandshilfe geringer ausfällt...
schönen tag noch und wirklich tausend dank für deine hilfe!!!
werde gleich morgen zum arzt gehen - bin ja jetzt wieder versichert, gott sei dank!!
alles gute, JD

Antwort:
Gratuliere! Danke für die Rückmeldung!
Macht Mut und motiviert viele sich nicht alles gefallen zu lassen!
In Berechnungsfragen bin ich nicht sattelfest! Könnte aber durchaus sein,
dass sich der Bezug reduziert! In Summe mit weiteren kürzeren
Arbeitsverhältnissen!

16.21 Uhr von M. aus Wien
Damit der Bezug neu berechnet wird, muss man doch mindestens 28 Wochen durchgehend wo angestellt gewesen sein? Ansonsten ist es doch immer nur eine \"Unterbrechnung\", wo nachher der übliche Bezug weiterläuft.

AMS
Um wieder Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten (Rahmenfrist) vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Liegen keine 28 Wochen vor, aber innerhalb der letzten 24 Monate vor Geltendmachung insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten, ist die Anwartschaft auch erfüllt und Sie können Arbeitslosengeld beziehen.

31.07.2007 um 13.05 Uhr - von Üm. A*. - ABBE ?


Lieber Christian
Habe auch das problem wie die meisten hier. Habe heute ein eingeschriebener Schreiben von AMS- Beraterin, sie ist nicht meine und ist mir unbekannt, bekommen für eine Info Tag bei ABBE Context, obwohl ich von meine AMS- Beraterin eine Umschulung eingeredet und fängt im Oktober für 12 Monate!!
Ich wird regelrecht von Kurse überfluttet? Ich bin in ein Kurs und bekomme jede Woche ein Kurs von meiner Beraterin? jetzt gibt mir ein Kurs von einer Kollegin diese ABBE ? Sinnloser geht es nicht ?

Antwort:
ABBE - Context betreibt wahrscheinlich "noch immer" aufsuchende Vermittlung - Begleitung zum Vorstellungstermin?
Bei aufsuchender Vermittlung oder Coaching ist die Teilnahme freiwillig! Wenn sie über den Kursinhalt genau Bescheid wissen, melden sie sich wieder!

30.07.2007 um 23.14 Uhr - von S. M*. - Trendwerk!


Hallo ich habe übermorgen einen Vorstellungstermin bei der Firma Trendwerk und bin betrübt
Nach recherchen im Internet habe ich ca 200 Seiten Material über die Firma gesichtet und ausgewertet nun meine frage wie soll ich mich da verhalten und wie steht es jetzt um die Firma illegaler Dienstvertrag usw.....
Bitte um rasche Anwort bin ein bisschen verwirrt über diesen komischen Verein. Kurze Order würde schon reichen.Würde mich sehr freuen eine Antwort per mail zu bekommen.

Antwort:

30.07.2007 um 16.35 Uhr - von Jo. M*. - Phönix - problem wie die meisten hier!


Lieber Christian
Habe auch das problem wie die meisten hier.
Habe heute ein Schreiben von AMS bekommen um am * august 07 um * Uhr bei Phönix 1090 Garnisonsgasse zu erscheinen.
Habe in den letzten 3 Jahren schon einige Kurse, Englisch Buchhaltung, Computerfürschein etc. gemacht. Bin 59 jahre alt und habe nur Absagen bekommen, trotzdem soll ich wieder einen Kurs besuchen.
Kannst du mir da weiterhelfen. mfg

Antwort:
Phönix - Falter-Artikel als Befreiungsschein!

Phönix siehe Beitrag - nur freiwillig!
(ohne Gewähr)

19.38 Uhr von Bob
Achtung Jo M* !!!
an dieser Adresse in der Garnisongasse residiert im selben Büro neben Phönix auch die Gesellschaft für aus und Weiterbildung sowie das Personalservice Selection. Die sind verschachtelt wie eine russische Puppe daher äußerste Vorsicht!!

Anmerkung:
Gesellschaft für aus und Weiterbildung betreibt das Projekt Phönix!
Bei Arbeitslosen Verwirrung zu stiften ist beabsichtigt, damit Rechtswidrigkeiten nicht leicht nachverfolgt werden können!
Es geht in diesem Bereich hauptsächlich darum an Arbeitslose zu verdienen und nicht ihnen zu helfen!
Man kann mit Arbeitslose machen was gefällt, wichtig ist die Beschönigung der Statistik und für billige Arbeitskräfte zu sorgen!
Dann sind AMS und Bartenstein zufriedengestellt!

28.07.2007 um 0.39 Uhr - von Info-light - Schriftliche Erklärung von den AMS-BeraterInnen über ihre unsinnigen Massnahmen, wie z.Bsp. Deppenkurs-Zuweisungen, einfordern!


jeder der eine einladung/kurs erhält soll dem berater - wenn möglich noch am gleichen tag - einen eingeschriebenen brief mit folgendem inhalt schicken:

Muster:
Absender
..............
...............
Versicherungsnummer

Adresse
An das AMS....
.....................
....................
z. Hd. ............ - rechts aussen Datum!

Antrag auf Rechtsmittel, Rechtsbelehrung, Auskunft

Warum ist das AMS der Auffassung, dass genau diese Maßnahme, die den Steuerzahler bis zu 2000 Euro pro Person belastet, für mich sinnvoll ist.
*Wegen der Integration in den Arbeitsmarkt, besuche ich schon zum xten mal einen teuren Kurs gleichen Inhalts. - (*Falls dies zutrifft! mehrmaliger Besuch eines Deppenkurses / Massnahme! )
Mein erlernter Beruf und meine berufliche Entwicklung wird durch den Kurs nicht verbessert, gefördert und eine Weiterbildung für meine berufliches Fortkommen ist im Kurs nicht vorgesehen, erkennbar.

Bitte teilen sie mir mit warum 2000 euro sinnvoll sind, wenn ein Kurs meinen beruflichen Fähigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten nicht entspricht!

mit freundlichen Grüssen
Moritz Musterfrau

Ps.: Sinnvoller und ev. günstiger ist der von mir gewünschte Kurs ......... beim Anbieter ........... Dauer-von .............
( Zusatz falls man sich selbst einen Kurs gesucht/gefunden hat!
Die Kurse müssen aber die Voraussetzungen des AMS erfüllen. Das heißt Mindestdauer (1 Monat), Tageskurs-Mindeststundenanzahl (16/Woche) und dann gibts meist auch bei jeder Geschäftsstelle noch ein Kostenlimit 2000-3000Euro ).

so oder so ähnlich, der sinn ist, dass sich das AMS irgendwann innerhalb von 6 Monaten, für die ausgaben und die entscheidung zur maßnahme, erklären muss. darin sollten dann auch gründe, und zwar gute gründe enthalten sein, die dann entweder zu neuen erkenntnissen führen oder gleich beeinsprucht werden könnten.
wie gesagt, nerven und zeit ist das a&o gegen AMS. Das AMS kann nur mit eigenen mitteln in die knie gezwungen werden. d.h. irgendwann hat auch der berater genug sich ständig schriftlich rechtfertigen zu müssen. und er muss sich rechtfertigen. das unangenehmste für einen berater ist, wenn es in die landesgeschäftsstelle zur bearbeitung gelangt.

Anmerkung:
Mitmachen! (Gute Idee - zwingen wir das AMS/die BeraterInnen ihre teuren Unsinnigkeiten auch noch schriftlich zu erklären!)
Wenn die AMS-BeraterInnen ihre Tätigkeit schriftlich erklären müssen, wird ihnen vielleicht ihr, in diesem Bereich, sinnloses Handeln bewusst!
Für diese Arbeit - Bartenstein-Weisung, die sich im Sinne einer effizienten Arbeitsmarktpolitik als Unfähigkeit und im Umgang mit Kunden als Menschenverachtung outet - braucht es eine Ausbildung??!!

Ihr Handeln schwarz auf weiss (rot) dokumentiert - wird zur Peinlichkeit!
Dafür haben sie sich als angebliches "Fachpersonal" auch nach einem ev. politischen Wechsel zu verantworten!
(Antworten aufheben - sammeln und an SoNed senden- Unter Umständen -anonymisiert- die Namen und bestimmte Daten auf der Kopie schwärzen - vermolterern!
Bei jeder Massnahmen-Deppenkurszuweisung erneut schriftliche Anfrage eingeschrieben einbringen!
Wir dürfen uns das nicht mehr gefallen lassen - Auch ist es unsere Pflicht, zu versuchen die hunderte Millionen Euro die hier missbräuchlich verschwendet/verwendet werden Sinnvollerem zuzuführen!)
SÖB-Misswirtschaft

An Info-light (Habe den Text als Muster ein wenig verändert!)

27.07.2007 um 7.46 Uhr - von Hadzabe - Beschwerde an Dr. Buchinger
Vorgehensweise meiner Betreuerin nenne ich schlicht Mobbing.


Frage an das AMS:
Da habe ich doch eine Frage, denn ganz geheuer kommt mir das nicht vor. Ich bekam von meiner Betreuerin Bewerbungsschreiben ausgehändigt auf die ich mich bewerben muss. Was ich auch getan habe. Nach einiger Zeit bekam ich ein Vorstellungsgespräch in St.Pölten, was ich wiederum angenommen habe.
Jetzt bin ich zu meiner Betreuerin gegangen und habe um einen Fahrschein nah St.Pölten ersucht, und jetzt kommt es, was die Betreuerin allerdings abgelehnt hat, mit dm Hinweis, dass ich ein Schreiben der Firma vorlegen müsste indem dieser Termin bestätigt wird. Mein Hinweis darauf, dass es sich dabei ja um einen Kontakt geht der vom AMS hergestellt wurde, ließ sie nicht gelten, auch mein Hinweis, dass sie ja anrufen könnte, ein Telefon hat sie ja am Tisch stehen, sagte sie nur, dass es so bei ihr nicht geht und das ich ganz alleine für alles verantwortlich bin. Was mich zu der Aussage brachte, wenn keine Fahrkarte, dann auch kein Bewerbungsgespräch, was sie wiederum verneinte, ich müsse auf jeden Fall hingehen, wenn nicht sperrt sie mir meinen Bezug. Also, das kann es doch nicht sein? Oder? Bitte um Aufklärung.

Antwort vom AMS
Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail, gerichtet an Herrn Buchinger! Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Vermittlungsvorschlägen des AMS, die ein Vorstellungsgespräch außerhalb Wiens erfordern, eine Vorstellungsbeihilfe bei Ihrem AMS-Berater beantragen können. Die Beihilfe wird dann in der Weise gewährt, dass Sie ein ÖBB-Ticket 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt) in Ihrem Fall nach St. Pölten erhalten würden. Nach erfolgter Vorstellung ist diese dem AMS, mittels vom Dienstgeber bestätigtem Vermittlungsvorschlag oder einer Bestätigung des Dienstgebers selbst, zu belegen. Leider kann ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen, ob Sie bereits ein Vorstellungsgespräch bei der Fa. K&M GmbH, St. Pölten führten oder nicht. Zwecks Abklärung ersuche ich Sie um direkte Kontaktaufnahme mit mir!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort von mir
Ich war schon in St.Pölten und ich muss auch noch hinzufügen, dass ich doch recht viel Glück gehabt habe, denn meine Betreuerin war einen Tag vor dem Bewerbungstermin im Urlaub und da hat ihre Vertretung dieses Ticket sofort ausgestellt. Ich nenne eine solche Vorgehensweise das meine Betreuerin an den Tag gelegt hat, schlicht als Mobbing. Soviel sollte sie schon gelernt haben, dass sie ein Ticket, noch dazu im Auftrag des AMS, auszustellen hat. Aber man darf auch nicht zuviel erwarten. Es ist nur das AMS. Unwissenheit ist da an der Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort des AMS
Es freute mich zu hören, dass Sie in den Genuss der erwähnten Vorstellungsbeihilfe kamen und dadurch keine finanziellen Nachteile erleiden mussten. Somit ließ sich letztendlich alles regeln. Weniger erfreut bin ich über Ihre Aussage: \"Aber man darf auch nicht zuviel erwarten. Es ist nur das AMS. Unwissenheit ist da an der Tagesordnung.\"
Zu diesem Vorwurf sei Folgendes gesagt:
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine absolute Verallgemeinerung, die für all jene zahlreichen Mitarbeiter des AMS, die tagtäglich ihr Bemühen, Menschen zu helfen unter Beweis stellen, sehr verletzend wirken muss.
Ein AMS-Mitarbeiter muss über ein enormes Wissen und gesetzliches Verständnis verfügen, um dieses jederzeit abrufbereit den Kunden vermitteln zu können. Haben Sie sich eigentlich schon einmal gefragt, ob Sie in der Lage wären, all diese Gesetze fehlerfrei zu beauskunften?
Arbeitslosenversicherungsgesetz
Arbeitsmarktservicegesetz
Arbeitsmarktförderungsgesetz
Ausländerbeschäftigungsgesetz
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Teile des Pensionsversicherungsgesetzes
Altersteilzeitgeldbestimmungen
Übergangsgeldbestimmungen
und viele mehr.....
Unsere Mitarbeiter werden durch stete Schulungen trainiert, stets über aktuelles Wissen zu verfügen.
Da die Wissensfülle aber eine dermaßen enorme ist und laufend gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, darf es schon einmal passieren, etwas nicht zu wissen. Im konkreten Fall wird man stets bemüht sein, die entsprechende Antwort und Auskunft geben zu können.
Abschließend möchte ich Ihnen für Ihren beruflichen Werdegang das Allerbeste wünschen und zeichne
mit freundlichen Grüßen

Antwort von mir
Wissen Sie überhaupt wie verletzend es ist mit dem Tod bedroht zu werden? Ja, das hat das AMS getan und kommen Sie mir nicht mit so einem Blödsinn! natürlich kann ich Auskunft geben, man muss nur auf dem Boden bleiben, aber das wird den Mitarbeitern des AMS ja ausgeredet. Bevor Sie so etwas schreiben möchte ich Sie schon bitten sich zu informieren. (gesendet 24.07.2007)

SoNed-Frage per E-Mail:
Der Vorwurf: sie wurden mit dem Tod bedroht - ist total heftig -
Wie wurden sie mit dem Tod bedroht?

27.07.2007 um 7.46 Uhr - von Hadzabe
Der Vorwurf, dass ich mit dem Tod bedroht wurde stimmt. Mein Name ist *, ich bin schwer krank, war erst vor 2 Monaten im Spital und da habe ich den behandelden Arzt gesagt, was alles nicht so richtig stimmt. seine antwort: herr *, für Sie können wir nichts mehr tun.
Wie du dich vielleicht auch erinnern kannst, wurde mir die Notstandshilfe gestrichen, ohne mich vorher zu informieren.
Ich musste ins Spital, hatte aber keine Versicherung mehr. es waren schon 2 Monate vergangen. dass habe ich damit gemeint.

Anmerkung:
Ich gestehe den BetreuerInnen bei diesem enormen Umfang an Anforderungen gerne Fehler oder auch mal Nichtwissen zu! Dies darf aber dann auf keinen Fall bei Arbeitslosen zu Nachteile führen, oder gar ihren Bezug gefährden!

Schwere Vorwürfe betreffen neben den z. T. menschenunwürdigen *Behandlungen bewusste Missachtung der VwGH Erkenntnisse - bewusste Rechtswidrigkeiten! - rechtswidrige Sperren! Sowie widerrechtliche, gesundheitsgefährdende Abmeldungen der Arbeitslosen von der Krankenversicherung! Neben Hadzabe der sich mit dem Tod bedroht sieht ist z.Bsp. auch an den Kärntner zu erinnern bei dem die Zusendung der Blutzuckermesstreifen ausblieb!

*Differenzierung!
Der Vorwurf gilt nicht für alle BetreuerInnen! Im AMS arbeiten auch anständige Menschen! Meistens/Natürlich haben genau diese Personen grosse Probleme mit den Vorgaben/Weisungen!

19.37 Uhr von Info-light - Vorstellbeihilfe und/oder Mobilitätsbeihilfe
immer wieder erlebe ich dass Betroffene nicht um Beihilfen ansuchen und wenn, dass sie sich dann vom Berater einschüchtern lassen.
Es gibt die Zugkarte
ÖBB-Ticket, Bus oder Bahn zum Vorstellen, sobald Not festgestellt ist und dass ist in der Notstandshilfe bei jedem der Fall. Auch jene die AL erhalten. Es steht euch einfach zu.
Unverständlich für mich ist: im Ratgeber Versicherungsleistungen im Überblick sollte auf jedem AMS zu finden sein, ist seit 2000 dies nicht mehr zu lesen - ersatztlos gestrichen worden, dass hängt mit der schwarzen ÖVP zusammen, die gegen Sozialleistungen sind und am Liebsten das AL-Geld abschaffen würden, denke ich ;-)
Diese Vorstellkarte erhält auch jener der ein eigenen PKW hat.

Es geht mir sowas gegen den Strich, dass sich Berater hinreißen lassen und falsche Auskünfte erteilen.
Eine schriftliche (email) Beschwerde an den nächst Höheren Vorgesetzten oder gleich an die zuständige AMS-Landesgeschäftsstelle bringt sofortige und langfristige Erleichterung. Dort wird jede einzelne gerechtfertigte Beschwerde überprüft und nötigenfalls abgestellt.

Vorstellbeihilfe

Frage an Info-light
Hallo Info Light sind sie im AMS tätig?
Ich weiss um die Identität von AMS-Mitarbeiter und AMS-Mitarbeiter3 die mir/uns immer wieder hilfreich mit Rat zur Seite stehen. Das ist für mich ein beruhigendes Gefühl, weil ich den Texten / Antwort trauen muss/kann! Ist klar das ich deren Identität nicht preisgebe.

Sie müssen sich natürlich nicht outen! Die Texte klingen nach Insider!
In solchen Fällen - anonymen Tips - müssen sich auch die Leser entscheiden ob sie den Antworten trauen sollen!
Wenn ich ein ungutes Gefühl hätte, würde ich die Antworten nicht veröffentlichen!
Falls sie sich nach besten Wissen richten, bedanke ich mich für ihre Informationen und Hilfe! Alles Gute!

26.07.2007 um 22,27 Uhr – von M*. - SÖB-Infotag Trendwerk / Info zur Probezeit!
Aufschlussreicher Bericht der den Charakter dieses menschenverachtenden Vereins aufdeckt!


Hallo Christian, Hallo Soned-Team,

Ich erzähle Dir zuerst einmal was ich beim AMS zum Thema “Probezeit” erfuhr. Leider war mein Berater nicht anwesend und ich bekam nur spärliche Auskunft von der Rezeption – daher ist das sicher wieder keine befriedigende Antwort.

Wenn Auflösung in der Probezeit von Firma = sofort Anspruch auf ALG (Klar!)

Wenn Selbstauflösung in der Probezeit = beim AMS melden, es wird eine Niederschrift aufgenommen – und man muss plausibel machen, dass es Gerechtfertigt war! Da liegt also der Hund begraben! Die AMS-Dame erklärte es mir – unter Vorbehalt – so: Gefällt Dir die Nase vom Chef nicht (als Grund für die Lösung) dann ist es wie bei der Selbstkündigung – 1 Monat später erst Anspruch. Begeht der Chef aber Verfehlungen – dann ist Gerechtfertigt und Anspruch sofort. Also wieder mal – das Sicherste, in den Krankenstand gehen und sich „lösen lassen“.

Scheint also, dass Ihr Recht habt! Rein Rechtlich ist dies für mich aber nach wie vor ein krasser Widerspruch, aber das ist ja das ganze AMS-System, wie wir mittlerweile wissen. Nix für Ungut, also falls ich Euch mit dem Arbeitsrecht auf die Nerven gegangen sein sollte. Ich werde aber beim nächsten Termin meinen Berater eingehend interviewen.

Vermutlich wird Euch folgendes eh bekannt sein…

Nun erzähle ich Dir noch den Info Tag. Termin bei TRENDWERK (§49 Kontrolltermin) In der „Einladung“ schreibt das AMS im ersten Satz: bieten im Rahmen eines SÖB ein Arbeitsverhältnis an

2. Satz: bieten im Rahmen eines SÖB 8 Wochen Work-Shop mit Möglichkeit zu anschließendem Dienstverhältnis und es handelt sich um einen Informationstag

Letzte Sätze: Dies ist ein Kontrolltermin §49 und obige Stelle ist als Meldestelle §49 bezeichnet
Abschlusssatz: umgehend für das ausgeschriebene Arbeitsverhältnis zu bewerben

Lustige Widersprüche. O.K – war also dort. Netter Herr – lockere Atmosphäre, Fragebogen ausfüllen – habe fast alles ausgelassen bzw. durchgestrichen! Fragen nach Alkoholproblemen etc. beantwortete ich lediglich mit dem Stehsatz „PRIVATANGELEGENHEIT“ Da war er etwas eingeschnappt. Kontonummer – keine Angabe, Schulden – keine Angabe usw. Dann sollte ich noch unterschreiben, dass meine Angaben richtig sind – doch im selben Satz steht auch noch, dass ich damit die Verarbeitung meiner Daten genehmige. Ich habe Nicht unterschrieben und mich auf den Datenschutz berufen. Nun musste er mir natürlich noch erklären worum es hier geht. Jetzt versuchte ich das Gespräch wieder in eine lockerere Atmosphäre zu steuern und so viel wie möglich zu erfahren. Seine Frage: Wollen Sie den Kurs machen? AW: Ich muss ja – allerdings brauche ich vorher noch einen Feststellungsbescheid v. AMS worin sie mir erklären müssen, was denn meine angeblichen Defizite sein sollen. Das wird etwas dauern – daher kann ich zum Startzeitpunkt nicht den Kurs beginnen.

Ich verwickelte ihn in ein Fachgespräch bezügl. KV, Lohnnebenkosten der Partnerfirmen – für die Trendwerk gerade steht. Er sagt, dass die Arbeiter für die Firmen „wie ein Sachaufwand“ (OTon) anzusehen wären. Das Wort Sachaufwand dürfte der Einstellung der Firmen wohl sehr nahe kommen…

KV: 846,- Btto (Ich sprach von 1100,- mindestens) er sagte, dass es hier nur noch um 30 Std/Wo geht, weil das mit AK/OGB so vereinbart wurde, weil sie nicht mehr zahlen wollen. Frage nach der Gewerbeberechtigung, ob sie diese endlich haben? Hat er gelacht, ja natürlich – stellen Sie sich vor was passieren würde, wenn wir die nicht hätten. Das sind nur Neider die uns angezeigt hatten, weil wir erfolgreich sind. Aber das Urteil wurde längst aufgehoben, das berichtet nur niemand. Sagte ihm, dass es mir Neu ist das sie Verurteilt wurden – wenn das stimmt, dann stimmt es auch dass sie zuvor ohne Gew.ber. Personalleasing betrieben haben. Sagte er: Was vorher war, weiß ich nicht. Sprach dann davon, dass ich ein intelligenter Mensch sei und sie hier ja doch eher Mindere Jobs vermitteln (größtenteils) aber doch auch etwas für mich dabei sein könnte. Er erklärte mir, dass ich eine „A-Codierung“ habe und ihm dies aufliegt. Fragte nach der Bedeutung der A-Codierung. Das AMS führt mich mit einer Behinderung in den Akten und Trendwerk etc. bekommen hpts. solche Leute zugewiesen. Habe tats. einen *, hab das auch anfangs beim AMS angegeben, doch dann nie wieder. Den damaligen Behindertenausweis habe ich schon seit 20 Jahren nicht mehr (ans Inv.Amt zurückgeschickt weil keine Arbeit mehr dadurch bekommen!) Jedenfalls führen die mich immer noch als Behindert in den Akten. Gut zu wissen, werde ich mir genauer anschauen!

Das interessanteste ist vielleicht folgendes: Er fragte mich ob ich nun dabei sein will oder nicht. Wenn er 1 auf den Fragebogen schreibt bekomme ich eine Einladung. Sie haben eine interne Codierung bei den Informationstagen. 2 bedeutet – kommt in die engere Wahl. 3 bedeutet, dass man nicht genommen wird. Wenn es stimmt, denn viell. heißt 3 UNWILLIG o.ä.?!?

Was soll ich also hinschreiben? Ich: keine Ahnung, mir bringt der Kurs jedenfalls nichts und ich verlange auf jeden Fall einen Feststellungsbescheid, vorher gehe ich nicht in diesen Kurs . Er schreibt „3“ hinauf und sagt, dass ich mir keine Sorgen machen brauche wegen einer Bezugssperre – die schicken uns 100derte Leute – wir nehmen nur 40 davon auf!

Ich bat ihn um eine Bestätigung, dass ich hier war und reichte ihm die AMS-Terminkarte, in die ich vorher selbst hineingeschrieben hatte: * Trendwerk. Er Unterschrieb es tatsächlich!!!

Small Talk zum Abschied und zur Rezeption Zeitbestätigung holen, konnten die mir nicht geben – kannten sich beim PC nicht aus (Neue!) Egal – hatte noch seine Visitenkarte erhalten und fuhr gleich aufs AMS, um meine wöchentliche Liste abzugeben und mich rückzumelden.

AMS Dame: Na der darf doch nix in Unsere Karte schreiben! Ich dachte, dass hat einer unserer Berater gemacht. Erklärte ihr, dass es ein „Kontrolltermin u. Trendwerk die Meldestelle“ ist. Sie war durcheinander, Telefoniererei, Frage : wurden sie eingestellt? Nein die nehmen mich nicht aber bekomme noch Brief von ihnen. OK die Sache ist erledigt,.. Aber ich bekam vom AMS keinen Stempel in die Terminkarte. Übrigens bekomme ich auch nie eine Bestätigung wenn ich die wöchentliche Liste abgebe. Doch ich kann meine Bewerbungen ja beweisen! Nächster Termin wie gehabt *.
Mal sehen ob mir nicht doch noch die Hacke ins Kreuz geschmissen wird. Ich warte ab…
Vielleicht sind ein paar Infos dabei, mit denen Ihr was anfangen könnt.

NOCH ETWAS ANZUMERKEN: Er sprach auch davon, dass Trendwerk selbst Nie jemanden in der Probezeit lösen würde – egal was passiert! (interviewte ihn auch über die Probezeit!) und er meinte auch, dass es ja so viele Arbeitsscheue gäbe, die das System ausnutzen – das ist deren Einstellung inkl. AMS Einstellung. Die betrachten in Wirklichkeit diese Einrichtungen als Straflager für Unwillige!


LG

Anmerkung:
Die reden von erfolgreich bei Zwangzuweisungen!
Erschreckend finde ich auch, dass sich die Trendwerkmitarbeiter auf ein Feindbild einstellen, so ist die Menschenverachtung erklärt!
Diese Personen entwickeln keine Gewissensbisse wenn sie Mitmenschen erniedrigen, demütigen, entrechten und unterdrücken und damit sogar ihr Geld verdienen!
Solche Leute braucht Bartenstein! Es gibt sie noch zu Hauf!
Dieses Muster asoziiere ich mit unserer Vergangenheit, die Feindbildsicht löst Skrupel auf!

27.07.2007 um 12.37 Uhr von Anonym
um falschinfo zu vermeiden, sollte darauf hingewiesen werden das trendwerk/probezeit/niederschrift nur den wiener raum betrifft.
andere bundesländer sind nicht betroffen. dort ist immer noch probezeit probezeit ohne angaben von gründen.

Unterschiedliches Vorgehen der AMS Landesgeschäftsstellen?
Kündigung in der Probezeit! --- Gibt`s bei Kündigung in der Probezeit eine Sperre?

26.07.2007 um 10.51 Uhr – von S. B. - zu unrecht NH bezogen?


Vielleicht kann mir jemand sagen, mit wieviel Kosten ich rechnen muss, wenn ich einen Rechtsanwalt aufnehme, der meine Berufung gegen einen AMS Bescheid einreicht? (Habe einen Bescheid erhalten, weil ich zu unrecht NH bezogen habe und diese nun rückerstatten sollte.)
Wie lange wird es dauern, wenn ich gleich Berufung einlege bis ich entgültig weiss, ob ich nun zurückzahlten muss oder nicht?

Antwort:
Wenden sie sich an die Solidaritätsgruppe E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
Eine kompetente rechtsgelehrte Truppe die kostenlose Beratung anbietet und auch Berufungen verfasst.
Weitere Möglichkeit ist Rechtsanwalt Dr. Pochieser ra@hpochieser.at .
Dr. Pochieser setzt sich für Arbeitslose ein! Mit Kosten ist aber zu rechnen.
Ich schätze einige hundert Euro an Kosten! Bei der Dauer auch mit einigen Wochen rechnen! (Schätzung: Kosten und Dauer variieren! ohne Gewähr)

26.07.2007 um 0.09 Uhr – von Tina - Abmeldung beim AMS


Hallo
Könnte mir wer sagen wie eine Abmeldung beim AMS funktioniert bekommt man dann einen Bescheid und ist man auch dann noch nachversichert ?BITTE um RAT

Antwort:
Gehen sie zu ihrer BeraterIn und melden sie sich ab!
Die"Schutzfrist" bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung wurde mit 1.1.07 auf sechs Wochen verlängert!:(nachfragen!)

27.07.2007 um 19.52 Uhr von Info-light - Abmeldung beim AMS
Abmeldung ist ganz einfach: per Telefon (ServiceLine); per Email oder über AMS Homepage (Angebot von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich; zu finden unter: Check out Abmeldung vom Bezug und Arbeitssuche unter Service für Arbeitsuchende zu finden) oder persönlich beim AMS.
Bescheid wir nur auf schriftlichen Antrag ausgestellt. (wenn überhaupt, damit haben AMSler keine freude)
Bei Arbeitsaufnahme innerhalb von 3 Tagen vom Bezug abmelden, ansonsten drohen Schwierigkeiten.
Nur bei Arbeitslosmeldung ist persönliches Erscheinen notwendig.

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