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2.08.2007 um 16.00 Uhr - von M. S*. - Mentor! |
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Einen schönen guten Tag! Mein Name ist Marion und ich habe eine Frage zu einer \"Zwangsverpflichtung\" zu einem Kurs. Ich habe dieses Schreiben erhalten: * Kurs mit Einzelcoaching und Kontrolltermin! Möchte mich dagegen wehren und habe dieses Schreiben verfasst: * Feststellungsbescheid (Gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins) Würde mich nur gerne versichern ob ich damit richtig bin... Schreiben wird eingeschrieben an das AMS versandt. Danke für die Hilfe mit freundlichen Grüßen
Antwort: Ja stimme ich zu aber ohne Gewähr! Dieses Schreiben betrifft den Kontrolltermin!
Der Teilnahme am Kurs müsste freiwillig sein!
Senden sie ihr Schreiben eingeschrieben! Falls bis zu dem Kursbeginn keine Antwort kommt, gehen sie an dem Tag zur BeraterIn und lehnen ab!
Ich möchte ihren Eintrag veröffentlichen! Motiviert dritte sich nichts gefallen zu lassen und auch so vorzugehen! Super!
16.42 Uhr von M. S*. Hello Christian Toll was du da machst, DANKE für die prompte Antwort! ...natürlich ohne Gewähr... doch eine Zustimmung eines wissenden ist immer hilfreich. Der Eintrag kann selbstverständlich veröffentlicht werden... habe die personenbezogenen Daten in den PDF's unkenntlich gemacht. Deine Seite ist eine große Hilfe, wenn man (ich) so mit großen Fragen vor dem allen steht. Hab schon einiges studiert, doch es ist halt viel Gesetzestext und der ist nicht immer leicht verständlich. Bitte weitermachen! Alles Gute und LiGrü, M |
2.08.2007 um 15.02 Uhr - von Maria - Kursgeld? |
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Lieber Herr Moser! Ich habe eine Frage bezüglich des Kursgeldes beim AMS. Ich besuche nun seit dem 30.07.07 einen Kurs der mir vom AMS vermittelt wurde. Nämlich den Kurs: Büromangament! Der Kurs wurde mir eigentlich eher aufgezwungen als das ich es mir aussuchen konnte und ist für mich auch eigentlich keine Bereicherung meines Wissens! Ich habe einen Handelsschulabschluss und besuche die Hak Abendschule und bin bereits im 7. Semester! All das was in diesem Kurs angeboten wird behersche ich schon und wie ich in den ersten Tagen des Kurses erleben durfte ist dieser eigentlich auch für Anfänger gedacht mir geringen Vorkenntnissen, wovon man bei mir allerdings nicht sprechen kann, da ich sehr gute kenntnise im Büro Bereich besitzte. Ich frage mich jetzt nur ob ich für diesen Kurs dann wenigstens auch ein Kursgeld beziehe und wann ich dieses erhalten werde? Der Kurs hat 120 Stunden in 6 Wochen ich frage mich ob das auch genügend ist damit ich einen Anspruch auf ein Kursgeld habe. Denn sonst! ist es für mich ohnehin verschwendete Zeit denn Kurs zu besuchen wenn ich nicht einmal ein Kursgeld dafür bekomme. Ich habe also am 30. mit dem Kurs begonnen bekomme ich dann mit dem 6. August wie üblicher Weise mein AMS Geld + Kursgeld, oder bekomme ich das Kursgeld erst später oder gar erst im nächsten Monat? Bitte um schnelle Antwort! Lg
Antwort: Wenn ein Kursgeld? ausgemacht ist, bekommen sie es wie das ALG im nachhinein! Sie müssten dann am 8. August 2 Tage vom letzten Monat Juli bekommen und am 8 September das Kursgeld von August! ( Ich denke aber, dass sie bei diesem Kurs die NH weiter bekommen. )
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2.08.2007 um 8.47 Uhr - von Martina - Muss ich mich dann beim AMS, die mich damals so fertig machten, wirklich wieder melden??? |
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Lieber Herr Moser,
vielleicht können Sie sich noch an mich erinnern. Durch meine psychischen Probleme fällt es mir schwer arbeiten zu gehen, bzw. überhaupt einen Job zu finden. Der Termin mit dem Ombudsmann hat leider doch nicht statt gefunden. Er meinte zwar, dass er sich ganz verlässlich meldet, wenn er wieder mal in Reutte ist, aber ich habe nie mehr etwas von ihm gehört. Auf jeden Fall bin ich jetzt in einer Beschäftigungstherapie drei Vormittage in der Woche. Es ist speziell für psychisch Kranke und ich fühle mich eigentlich sehr wohl dort. Allerdings bekommen wir nichts gezahlt und sind auch nicht dort versichert. Aber nun zu meiner Frage: Im Dezember 2007 werde ich 18 Jahre, also volljährige. Ich bin immer noch bei meiner Mama mitversichert und muss mit 50? Taschengeld im Monat auskommen. Wie ist es wenn ich 18 werde?? Kann ich dann immernoch bei Mama mitversichert sein? Das Problem ist nämlich, dass sich meine psychischen Probleme eher verschlimmert als verbessert haben. Ich bin in zwei Therapien und auch beim Psychiater, ich muss viele Medikamente nehmen. Muss ich mit dem allem aufhören, wenn ich 18 bin, wegen der Versicherung. Was ist wenn ich einen Unfall habe? Privat könnten wir uns das auf keinen Fall leisten, da wir gerade so um die Runden kommen. Muss ich mich dann beim AMS, die mich damals so fertig machten, wirklich wieder melden??? Das alles macht mir sehr viel Kopfzerbrechen und ich hoffe, dass ich/wir von Ihnen eine positive Antwort bekommen!
Mit freundlichen Grüßen Martina + Mama
Antwort per E-Mail Leider ist der Tiroler AMS-Ombudsmann Dr. Prettner zwischenzeitlich verstorben!
Falls Leidensgenossen mit M. H. Kontakt aufnehmen wollen, bin ich berechtigt ihre E-Mail Adresse weiterzugeben! Bei Interesse melden!
Einträge von Martina 4.03.2007 um 11.51 Uhr - von Martina aus Tirol - Depressionen, Angst-Panikattacken und Gedanken an Selbstmord! / Dank SoNed - Termin beim Tiroler AMS-Ombudsmann auf Forum.doc (Link leider defekt!)
5.12.2006 um 12.03 Uhr - von Martina aus Tirol - riesiges Problem!
3.08.2007 um 10.57 Uhr - von Thomas §123 Abs.4 ASVG, Vollendung des 18. Lebensjahres und Erwerbslosigkeit
9.08.2007 um 12.35 Uhr von Thomas
mir ist noch etwas eingefallen - sorry, daß es nicht auf einmal ging:
erhöhte Familienbeihilfe beantragen:
mfg Tom
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1.08.2007 um 23.58 Uhr von F*. - Ich bin politisch total auf ihrer/eurer Welle. |
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Guten Tag Hr. Moser, Leider bin ich auch ein Opfer dieser Wirtschaftspolitik. Ich bin politisch total auf ihrer/eurer Welle. Ich ziehe den Hut vor Ihnen für Ihre Arbeit die Sie seit einigen jahren für die schwache Gesellschaft in diesem Land leisten. In Ihrem Forum wird auch Kritik ernst genommen. Hr. Moser machen Sie bitte weiter !!! Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Danke für die Anerkennung!
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1.08.2007 um 10.54 Uhr - von E. M. - Sperre - Habe keinen Führerschein darum war ich nicht vorstellen! |
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unglaubliche * beim ams - haben mir den bezug rückwirkend per 1.7. gesperrt weil ich mich nicht vorstellen war: anforderung war führerschein B, da ich keinen habe bin ich auch nicht hingegangen, sonst fragt mich der personalchef ob ich nicht lesen kann ... hatte auch dem ams geschrieben dass ich für die stelle nicht in frage komme - jetzt darf ich wieder einmal in die \"beratungszone\" fahren und das aufklären ...
Antwort: Gesperrt wird wegen allem und nichts - auch rechtswidrig! Neben der Einsparung ihres Bezugs fallen sie aus der Statistik! Eine niedrige Arbeitslosenstatistik ist ein grosser politischer Erfolg! Darum auch in solchen Fällen vorstellen gehen, auch wenn klar ist, dass sie nicht eingestellt werden!
2.08.2007 um 19.23 Uhr von Info-light - AMS- Stellenzuweisung: streitet doch bitte nicht mit dem AMS-Berater herum, ob etwas sinnvoll ist oder nicht? Es hat ja doch nur Nachteile für euch!! Denn der Berater merkt es sich und wendet es jedesmal gegen euch an. Und lehnt doch bitte beim Berater keine Stellen ab, ansonsten hat er alle Möglichkeiten eine Sperre auszusprechen. Nehmt euch die richtiges Verhaltens am AMS zu herzen, darin sind gute Tipps zusammengetragen. Es ist wesentlich angenehmer mit einem PersonalChef zu diskutieren (ausnahme Leasingfirmen - die sind *) als mit einem AMS-Berater herumzustreiten ob der Job zumutbar ist oder nicht. Tip: Auf jedem AMS ist ein Telefon, ihr könnt gratis anrufen und einiges telefonisch bereits klären - 5 von 10 Jobs sind bereits vergeben! Und holt euch gleich (noch am selben Tag) die Fahrkostenbeihilfe/Vorstellbeihilfe.
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1.08.2007 um 10.21 Uhr - von Karlotte - Ausland-Urlaub |
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Hallo SoNed! Ich bin nun schon länger arbeitslos und würde gerne wieder einmal in Urlaub fahren. Ich habe auch schon einen Städtetrip im Herbst gebucht. Nur habe ich dies dem AMS bis dato noch nicht mitgeteilt. Aber ich weiß, dass man beantragen kann, das einem das Geld bei einem Auslandsaufenthalt weiterbezahlt wird. Meine Frage ist jetzt aber: Hat man als Arbeitsloser grundsätzlich das Recht auf Urlaub? Das Recht wird man ja wohl haben, oder darf man sich als Arbeitsloser nur im Eigenheim aufhalten und jederzeit zur Verfügung stehen, falls es mal doch irgendwann eine freie Stelle für einen geben sollte? Wie sieht hier die Rechtslage grundsätzlich aus?
Antwort: Urlaub Es kann sein, dass sie in der Zeit den Bezugsanspruch abmelden müssen! (ohne Gewähr) Vielleicht haben sie mit ihrer BeraterIn ein sehr gutes Verhältnis, sodass sie inoffiziell ein Auge zudrückt! Könnte ja sein, dass ihnen in der Urlaubs-Zeit kein Vermittlungsvorschlag für eine Arbeitsstelle oder Massnahme zugesendet wird!
20.41 Uhr von Erich Dringend beim AMS melden von wann bis wann Urlaub geplant ist. Dringend abmelden vom Bezug. Ein Stellenvorschlag wärend des Urlaubs und sie reagieren nicht - weil auf Urlaub - führt zu Bezugssperre für 6 Wochen. Besser auf 2 Wochen freiwillig verzichten, dafür den Urlaub genießen.
21.14 Uhr von Landmark Ich möchte zuerst Festhalten ,ich bin auch Arbeitslos und komme aus dieser Menschenunwürdigenlage leider nicht hinaus. Bei Ihrer Frage bezüglich Urlaub gehn mir leider die Haare aus. Meine Meinung werde ich hier nicht weiter kund tun nur eins, ich wäre froh einen Job zu haben und denke nicht an Urlaub.
Antwort Ich verstehe sie gut, wenn sie aber die Möglichkeit hat diese Lage für eine kurze Zeit zu verlassen, so soll sie es tun!
2.08.2007 um10.03 Uhr - von Karlotte - @Landmark Soll ich jetzt tagein und tagaus daheim tristen, nur weil ich arbeitslos bin? Warum soll ich nicht auch einmal Urlaub machen wollen? Urlaub bedeutet ja nicht, dass ich nicht weiter versuche einen Job zu finden. Mir fällt auch mal die Decke auf den Kopf. Und wenn ich nicht depressiv werden will, muss ich mal raus.
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31.07.2007 um 14.10 Uhr - von J.D. - Einspruch stattgegeben!!!! Sieg auf der ganzen Linie!!! |
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hallo Christian! gute neuigkeiten: meinem einspruch wurde stattgegeben!!!! sieg auf der ganzen linie!!! vielen dank für deine hilfe und deinen unermüdlichen einsatz!!! du kannst dir nicht vorstellen welch grosser stein mir vom herzen gefallen ist!!! hatte gleich heute einen termin beim AMS (meine betreuerin war sehr unfreundlich und war auch angesäuert ob des gewährten einspruchs von meine seite...) und mir wurde sofort ein hilfsjob als gärtnerhilfe bei der gemeinde angeboten... werde mich dort nächste woche vorstellen (ist allerdings eine befristete anstellung - max. 3 monate) wird dann danach die bemessungsgrundlage für die notstandshilfe neu berechnet oder muss man dafür länger gearbeitet haben? habe die befürchtung, dass nach dem hilfsjob die notstandshilfe geringer ausfällt... schönen tag noch und wirklich tausend dank für deine hilfe!!! werde gleich morgen zum arzt gehen - bin ja jetzt wieder versichert, gott sei dank!! alles gute, JD
Antwort: Gratuliere! Danke für die Rückmeldung! Macht Mut und motiviert viele sich nicht alles gefallen zu lassen! In Berechnungsfragen bin ich nicht sattelfest! Könnte aber durchaus sein, dass sich der Bezug reduziert! In Summe mit weiteren kürzeren Arbeitsverhältnissen!
16.21 Uhr von M. aus Wien Damit der Bezug neu berechnet wird, muss man doch mindestens 28 Wochen durchgehend wo angestellt gewesen sein? Ansonsten ist es doch immer nur eine \"Unterbrechnung\", wo nachher der übliche Bezug weiterläuft.
AMS Um wieder Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen Sie in den letzten 12 Monaten (Rahmenfrist) vor Geltendmachung des Anspruches insgesamt 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Liegen keine 28 Wochen vor, aber innerhalb der letzten 24 Monate vor Geltendmachung insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten, ist die Anwartschaft auch erfüllt und Sie können Arbeitslosengeld beziehen.
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31.07.2007 um 13.05 Uhr - von Üm. A*. - ABBE ? |
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Lieber Christian Habe auch das problem wie die meisten hier. Habe heute ein eingeschriebener Schreiben von AMS- Beraterin, sie ist nicht meine und ist mir unbekannt, bekommen für eine Info Tag bei ABBE Context, obwohl ich von meine AMS- Beraterin eine Umschulung eingeredet und fängt im Oktober für 12 Monate!! Ich wird regelrecht von Kurse überfluttet? Ich bin in ein Kurs und bekomme jede Woche ein Kurs von meiner Beraterin? jetzt gibt mir ein Kurs von einer Kollegin diese ABBE ? Sinnloser geht es nicht ?
Antwort: ABBE - Context betreibt wahrscheinlich "noch immer" aufsuchende Vermittlung - Begleitung zum Vorstellungstermin? Bei aufsuchender Vermittlung oder Coaching ist die Teilnahme freiwillig! Wenn sie über den Kursinhalt genau Bescheid wissen, melden sie sich wieder!
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30.07.2007 um 23.14 Uhr - von S. M*. - Trendwerk! |
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Hallo ich habe übermorgen einen Vorstellungstermin bei der Firma Trendwerk und bin betrübt Nach recherchen im Internet habe ich ca 200 Seiten Material über die Firma gesichtet und ausgewertet nun meine frage wie soll ich mich da verhalten und wie steht es jetzt um die Firma illegaler Dienstvertrag usw..... Bitte um rasche Anwort bin ein bisschen verwirrt über diesen komischen Verein. Kurze Order würde schon reichen.Würde mich sehr freuen eine Antwort per mail zu bekommen.
Antwort:
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30.07.2007 um 16.35 Uhr - von Jo. M*. - Phönix - problem wie die meisten hier! |
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Lieber Christian Habe auch das problem wie die meisten hier. Habe heute ein Schreiben von AMS bekommen um am * august 07 um * Uhr bei Phönix 1090 Garnisonsgasse zu erscheinen. Habe in den letzten 3 Jahren schon einige Kurse, Englisch Buchhaltung, Computerfürschein etc. gemacht. Bin 59 jahre alt und habe nur Absagen bekommen, trotzdem soll ich wieder einen Kurs besuchen. Kannst du mir da weiterhelfen. mfg
Antwort: Phönix -
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