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17.03. 2024 um 5.28 Uhr - von H*. - "AMS-Bezug als Entlohnung für Arbeit?"


Ich war vor Jahren schon mal bei SÖB DRZ Recycling....schon damals wollten die das man Vollzeit Arbeitet zu einem Hungerlohn ich hatte Glück weil kein Platz war. Jetzt schickt mich das AMS schon wieder zu den Verein. Laut Mail ist das jetzt ein Training mit 10-15 Wochenstunden? Das heißt also ich arbeite geringfügig für umsonst weil es steht man bekommt ganz normal sein AMS Geld weiter.
Gibt es aktuelle Erfahrungen zu SÖB vor allem zu diesen?

Antwort:
Hier sollte / muss es sich um eine freiwillige Angelegenheit handeln! Transitarbeitsplatz muss nach dem Niedriglohn-KV. entlohnt werden, nur dann ist es ein zumutbares DV.
Auch
ist eine bloße Arbeitserprobung nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz / nicht mit Bezugssperre sanktionierbar. Siehe: SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Im Falle würde ich raten, die AK für Unterstützung zu besuchen!
Betrifft deren Anliegen: U.a. "gerechte Löhne / gegen Ausbeutung"?
Als Versuch, weil sich die AK hier oft auch in die Unvereinbarkeit begibt":

Zur Info:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (ohne Gewähr)-


13.03. 2024 um 3.53 Uhr - von M*. - "Ich habe Angst vorm AMS, ich finde die Behandlung so unmenschlich, dass ich schon gesundheitliche Probleme habe."


Hallo Herr Moser,

irgendwie habe ich mich vertan und eine leere Anfrage über das Forum geschickt - daher via EMail mein Versuch - sorry!
Ja, natürlich können Sie den Eintrag veröffentlichen - aber bitte den Nachnamen mit "M" abkürzen (befürchte Sanktionen vom AMS).

Ich bin 5* Jahre - seit Mitte *** 2023 arbeitslos - d.h. seit *** Notstandshilfe.
Gestern war ich beim AMS und es ich bekam einen neuen "Berater" zugeordnet. Dieser Herr hat mich von Anfang von Oben herab "behandelt" und mir das Gefühl gegeben, nichts wert zu sein.

Der Herr teilte mir mir, dass ich ab sofort in ein Programm aufgenommen bin und das AMS bietet (klingt schön, ist es aber nicht) mich bei Gemeinden und Betrieben an, da ich Langzeitarbeitslos bin und 5* Jahre alt bin.
1)Es wurde mir gesagt, ich muss jeden Job annehmen, der mir vermittelt wird und über der Mindestsicherung ist. Er meinte, ich soll Erdbeerenpflücken gehen.
Stimmt das wirklich - muss ich alles annehmen über der Mindestsicherung? Da kann ich nicht mal meine Miete zahlen...
Habe ich Mitspracherecht bei diesen Zwangsverpflichtungen - Förderungen über das AMS? Er wollte mir den Namen des Förderprogrammes nicht nennen.


2)Er hat mir vorgeworfen, dass es nicht sein kann, dass man in der IT keinen Job findet, also muss es an mir liegen. Er meinte, arbeitsunwilligkeit
Herr Moser, IT - ja sicherlich es werden Leute gesucht - allerdings IT ist nicht IT, die Welt der IT ist sehr groß, auch in dieser Branche muss man sich auf einen Bereich spezialisieren und daher ist man auch nicht überall gut darin. Ich bin kein IT-Techniker, daher falle ich aus diesem Bereich der IT schon mal raus. Zudem kommt mein Alter, ich gehe mit 62 Jahren in Pension - zudem kommt auch noch immer der Faktor, dass ich eine Frau bin (auch in dieser Branche noch immer). Aber all das will das AMS nicht akzeptieren. Ich setze sehr viel Eigeninitiative, aber ich kann auch nicht zaubern.
Wie kann ich mich wehren, ich bin nicht arbeitsunwillig, bekomme aber immer wieder - leider nur in mündlicher Form - von Firmen die Aussage, das ich zu alt bin, das ich zu gut qualifiziert sein (also Geld)

3)Ich hoffe, das der Datenschutz in Österreich auch für Arbeitslose Personen gilt.
Darf das AMS meine Daten (Name, Lebenslauf usw) einfach so (ohne meine Zustimmung) an x-beliebige Firmen, Gemeinden, Institutionen usw. hergeben, weitergeben? Mich quasi öffentlich an den Pranger stellen - das jeder weiß, das ich arbeitslos bin? Habe ich da überhaupt keine Rechte mehr?

4)Es wurde vom "alten" Berater im Februar eine Betreuungsvereinbarung geschickt - gültig bis Herbst24 - da steht nichts drinnen von einem Vermittlungsprogramm, in dem ich nun stecke für Langzeitarbeitslose und eigens geschaffene Hilfsjobs bei Gemeinden und anderen Betrieben. Für was macht man dann eine Betreuungsvereinbarung? Kann ich hier einhacken oder zu gefährlich?

4)Auf was muss ich aufpassen bei geförderten Dienstverhältnisse über das AMS? Muss ich alles annehmen?

Ich habe Angst vorm AMS, ich finde die Behandlung so unmenschlich (da diese Behandlung schon seit längeren so geht), dass ich schon gesundheitliche Probleme habe.

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir rasch Tipps geben könnten - ev. Hinweise auf Gesetzesstellen.
Danke für Ihre Antworten - und danke dass Sie dieses Forum leiten!
PS: eine kleine Spende geht heute an Sie.
Beste Grüße
M.

Antwort:
Einen gewissen Einkommens-, Berufsschutz gibt es nur in den ca. ersten 3 Monate in der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) - dann muss man jede Arbeit - über 20 Wochenstunden - die nach KV. bezahlt wird annehmen.
Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
Falls das Einkommen, wegen Teilzeit zBsp., niedrieger ist, kann man dieses über die Mindestsicherung aufstocken lassen.
Lassen sie sich nicht durch Äusserungen ihres Beraters verrückt machen. Stress / "Psychoterror" ist eine Methode mit der Betroffene aus der Versicherungsleistung gedrängt werden sollen. Auch gibt's Zwangsmassnahmen, die besucht werden müssen - aber gegen die eine oder andere kann man sich ev. auch wehren. Wie z.Bsp beim Coaching.
Transitarbeitsplätze wurden zu zumutbaren DV. erklärt, wenn nach dem niedrig-KV. entlohnt wird. Ev. lesen sie sich den Eintrag darunter durch, weil P. so eine Vermittlung beeinsprucht hat weil auch hier Kriterien (Förderbarer Personenkreis)
zu beachten sind.
Sollte sie über ein Programm eine Gemeindearbeit bekommen, so sehen sie sich das Angebot an - wenn es auf dem Tisch liegt! Dieses sollte keine Angst verursachen - Kann sein, dass hier annehmbare Tätigkeiten angeboten werden?
Sollte das was ich in diesen Zusammenhang >"gehört"< habe stimmen, fände ich es nicht so schlecht!
Auch können sie sich ruhig selbst beruhigen, indem sie sich bewusst machen, dass die Jahre bis zur Pension vergehen - "rückblickend vergehen die Jahre sogar ziemlich schnell"
Zur Info lesen sie sich den Link in Ruhe durch!
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Um dem krankmachenden Umgang, den ihr Berater anscheinend pflegt entgegen zu wirken, nehmen sie sich - falls möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mit. Wirkt Wunder!

Folgendes ist zu beachten:

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS

RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Was Erdbeerenpflücken betrifft, so gibt's bei den meisten Betroffenen altersbedingt gesundheitliche Probleme bzw. ist das Risiko bez. Kreuzproblemen kein Kleines, Falls, reden sie mit ihrem Arzt darüber!
An dieser Äusserung ist schon zu erkennen, dass ihr Betreuer ihnen den Nerv ziehen will ?

Zum Betreuungsplan, den ich als Augenauswischerei bezeichne!
Soll der Öffentlichkeit vormachen, dass eh mit den Betroffenen "GEMEINSAM" gearbeitet wird - in beiderseitiger Übereinkunft!
Dazu:
"Betreuungsplan im beiderseitigen Einvernehmen?
Mein Berater erklärt mir aber, diese Textbausteine KANN und DARF er nicht ändern?? - soviel also zum beiderseitigen Einvernehmen?"
(20.02.24)

Ja natürlich muss das AMS den Datenschutz ernst nehmen. Siehe Datenschutz
Bleiben Fragen unbeantwortet richten sie diese an:
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
Die sind in diesen Angelegenheiten kompetent! Falls Danke für Rückmeldung!

Machen sie weiter wie bisher - Betroffene und ich glauben ihnen die altersbedingten Schwierigkeiten trotz Eigeninitiative. Sie dürfen und sollen zu einer Einstellung finden, die ihnen hilft dieses unseriöse Beraterinnen-Verhalten, das nur dazu dient sie psychisch zu belasten / schlimmstenfalls zur Erkrankung führt, beim Arsch vorbei gehen zu lassen! Alles Gute dazu!

Und Vorsicht bez. Eigeninitiative, sollten sie mal ein selbst gesuchtes/gefundenes DV. ablehnen, so kommts auch hier zur Bezugssperre, erfährt das AMS davon!
Also die Wahlmöglichkeit / Wahlfreiheit im Nachhinein findet auch bei selbsgesuchten DV. nicht statt, wenn sie stattdessen kein anderes DV. beginnen. - Nur zur Info.
(Ohne Gewähr)


7.03. 2024 um 13.49 Uhr - von P. - "Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP und weitere Probleme"


Hallo Herr Moser,

Sie sind meiner Ansicht nach die kompetenteste Person zum Thema Arbeitsmarktservice, weshalb ich mich an Sie wende. In letzter Zeit habe ich wieder vermehrt Probleme mit dem AMS und ich möchte Ihnen gerne schildern, in welcher Situation ich mich zurzeit befinde. Das Problem ist, dass ich bei uns in der Familie, und in meinem Bekanntenkreis die einzige arbeitslose Person bin und eigentlich
niemandem so wirklich erklären kann, wie menschenverachtend diese Behörde großteils agiert und wie sehr mich das auch psychisch mitnimmt.

In den Jahren 202* und 202* war ich fast durchgehend bei IT-Works Jobimpuls zugewiesen. Bei uns hier im B...., ist es wirklich ein tolles Programm, da man wirklich gut betreut wird und die Berater nett und verständnisvoll sind. Man wird zu nichts gedrängt und erhält zudem Zugang zur Jobplattform von IT-Works – ebenfalls eine großartige Sache da hier auf die Jobangebote vieler Onlinejobportale zugegriffen wird und man tagesaktuell immer neue Stellenangebote erhält.
Ich habe mich zum Projekt stets positiv geäußert und wurde dann nach Abschluss der 6 Monate gleich 3-mal hintereinander zum gleichen Projekt nochmals zugewiesen. Mir war´s recht – es war wie gesagt eine positive Erfahrung für mich.

Nach Beendigung der letzten Maßnahmenzuweisung zu IT-Works Jobimpuls bekam ich wieder meinen ersten Termin am AMS und hatte natürlich wieder einmal eine neue Betreuerin bekommen. Ich hätte Termine im Oktober und November 202* gehabt, die aber – aufgrund Krankheit der Betreuerin – dauernd verschoben wurden. Somit hatte ich meinen ersten richtigen AMS-Termin Anfang Dezember.
Dieser Termin verlief ganz zufriedenstellend und ich war guter Dinge.
Man muss dazusagen, ich versuche nun seit 3 Jahren vom AMS die Buchhalterausbildung bezahlt zu bekommen, man verweigert mir aber jegliche erfolgversprechende Weiterbildungsmaßnahme, um die ich ansuche. Ich habe HAK-Matura, Studium (nicht abgeschlossen) und einige Berufserfahrung. Zuletzt
habe ich 5 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet. Leider fordern die meisten Firmen bereits mindestens die Buchhalterprüfung (die ich leider nicht habe) um einen Job in der Buchhaltung zu bekommen.
Die Ausbildung ist am WIFI leider empfindlich teuer (ca. 4.000 € inkl. Prüfungsgebühren) und ich kann sie aus eigener Tasche nicht bezahlen.

Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen – der Termin Anfang Dezember verlief noch angenehm. Die Dame hat mir erklärt, ich hätte die Möglichkeit die Termine mit ihr auch per Videochat abzuhalten. Ich hielt das für eine großartige Sache und stimmte zu. Mein nächster Termin hätte somit per Webex stattfinden sollen. Leider funktionierte die App am Handy nicht da ich einen Code eingeben
sollte, den ich nicht bekommen habe, da das AMS nur Einladungslinks für die PC-Version vergibt.
Mein PC ist nicht mehr der Neueste und ich konnte nicht in den Videochat einsteigen. Ich habe die Dame dann sofort angerufen und ihr meine Misere erklärt. Wir hielten den Termin dann telefonisch ab.
Sie begann gleich damit, dass ich jetzt schon sehr lange arbeitslos wäre und sie mich zu „Mein Laden“, einem GBP,zuweisen würde. Ich müsste ohnehin jede Tätigkeit annehmen und in diesem Projekt wären gerade Jobs frei. Sie erklärte mir, dass es sich um einen Transitarbeitsplatz handeln würde und mein
Vorstellungsgespräch am 1*.1 wäre. Ich war dann sehr überrumpelt und der Termin war dann auch vorbei.

Ich habe dann tagelang nach Gesetztestexten bzw. Urteilen recherchiert, die das Thema SÖB bzw. GBP behandeln. Ich habe mich sehr intensiv in das Thema eingelesen und dann einen Einspruch gegen die Zuweisung geschrieben. Da ich überall gelesen habe, eine Zuweisung zu einem SÖB oder einem GBP wäre verpflichtend, machte ich mir keine Hoffnungen mehr und sah mich schon bei „Mein Laden“ gespendete Wäsche sortieren.
Weiters wäre ein solches „Dienstverhältnis“ finanziell für mich
problematisch, da ich nach dem Kollektiv der Caritas bezahlt hätte werden sollen und der Job nur für 18 Stunden gewesen wäre. Nach Ende des Projektes wäre ich dann von diesem Minigehalt in meinem neuen Bezug berechnet geworden und hätte sicherlich mehr als die Hälfte meines derzeitigen Anspruches verloren.

Es kam aber nicht so da ich plötzlich, aufgrund meines Einspruchs vom Projekt
abgebucht worden bin. Ich habe mit folgender Argumentation meinen Einspruch geschrieben:
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz ist man verpflichtet auch einen Transitarbeitsplatz bei einem SÖB und GBP anzunehmen sofern das Projekt der Bundesrichtlinie Qualitätsstandards des Verwaltungsrates zu SÖB´s bzw. GBP entspricht. In diesen Qualitätsstandards (ich habe sie mir bei Google rausgesucht) habe ich dann nachgelesen und mir ist aufgefallen, dass viele Aussagen die darin
enthalten sind keine Feststellungen sondern nur Mutmaßungen sind. Es wird eigentlich selten davon gesprochen, dass etwas wirklich so ist, sondern es wird immer in der kann-Form erläutert. Es heißt z.B.:
Die gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung kann insbesondere folgende Inhalte umfassen…
Es wird auch in sämtlichen Richtlinien des Verwaltungsrates immer davon gesprochen, dass die Dinge tunlichst einvernehmlich festzulegen sind. Mir erscheint es, als wären diese Richtlinien sehr schwammig formuliert und in verschiedene Richtungen auslegbar.

Da die meisten arbeitslosen Menschen sich meiner Meinung nach jedoch nicht nur wenig zur Wehr setzen und nicht von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen wird auch wenig ausjudiziert. Was mir am meisten ins Auge gefallen ist, ist folgender Umstand:

Diese SÖB und GBP finanzieren sich aus eigenen Einnahmen aber auch aus Förderungen der Länder und des AMS also des Bundes. Dazu gibt es eigene Richtlinien des Verwaltungsrates zu SÖB und GBP.
Die habe ich ebenfalls genau gelesen und es ist mir aufgefallen, dass diese Richtlinien immer einen Passus über den förderbaren Personenkreis beinhalten. Transitarbeitsplätze finanzieren sich teilweise aus öffentlichen Geldern, und damit hier keine Steuergeldverschwendung durch falsche Förderung geschieht wird der förderbare Personenkreis wie folgt angegeben:

10.4. Zu Punkt 6.5. (Förderbarer Personenkreis)
Als Personen mit Produktivitätseinschränkung und/oder Vermittlungshindernissen gelten insbesondere
• Langzeitbeschäftigungslose
• Ältere
• Personen mit Behinderung, einschließlich Personen mit gravierenden gesundheitlichen
Einschränkungen
• Personen mit sozialer Fehlanpassung
• Arbeitsmarktferne Personen
sofern folgende Vermittlungshemmnisse vorliegen:
• Verlust sozialer Kompetenz auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit
• Mangelnde Qualifikation auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit
• Wohnungslosigkeit
• Haft
• Schulden
• Drogen
• etc.

Aus einer langen Phase ohne Beschäftigung kann auf eine eingeschränkte Vermittlungsfähigkeit geschlossen werden.
Eine Fassung dieser Richtlinien aus dem Jahre 2020 erläutert den föderbaren Personenkreis wie oben genannt. Es müssen also zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit usw. noch ein oder mehrere Vermittlungshemmnis vorliegen.
In den alten Richtlinien aus dem Jahre 2005 reichte die alleinige
Langzeitarbeitslosigkeit bereits aus. Warum denken Sie wurden die Richtlinien dahingehend umgeändert?
Was wieder auffällt sind die schwammigen kann-Formulierungen.

Ich habe also meinen Einspruch gegen die Zuweisung zum SÖB damit begründet, dass ich zwar langzeitarbeitslos bin, jedoch keines der angegebenen Vermittlungshemmnisse auf mich zutrifft.
Ich habe erklärt, dass jemand aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht seine soziale Kompetenz verliert, da soziale Kompetenz nicht einfach erlernt und wieder vergessen werden. Ebenso wenig bedeutet Arbeitslosigkeit mangelnde Qualifikation da ich mich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden kann. Die
anderen Vermittlungshemmnisse wie Wohnungslosigkeit, Haft, Schulden, Drogen sind leicht zu widerlegen und können mir nicht einfach so nachgesagt werden. Das wäre Rufschädigung und dagegen würde ich vorgehen.

Ich beeinspruchte auch noch, dass meine Betreuerin meine Betreuungsvereinbarung einfach einseitig geändert hatte. Sie schrieb einen Passus über die Zuweisung zu einem SÖB oder GBP hinein und stellte die neue Betreuungsvereinbarung später ins e-AMS. Sie hat mir beim telefonischen Termin nichts davon gesagt. Wir haben nie über eine neue Betreuungsvereinbarung gesprochen.
Ich habe mittlerweile auch in den Richtlinien zur Betreuungsvereinbarung gelesen, dass diese nur in Anwesenheit der Kundin erstellt werden dürfen und direkt beim Termin auszuhändigen sind.
Eine Übermittlung ins eAMS Konto ist nur bei Personen mit Einstellzusage vorgesehen.

Ich habe den 5-seitigen Einspruch per eAMS übermittelt und dann eine Woche nichts gehört. Dann bekam ich einen Termin beim AMS zur persönlichen Vorsprache. Ich ging zum Termin und meine Betreuerin war plötzlich wie ausgewechselt. Sie war nett und freundlich und erwähnte meinen
Einspruch mit keinem Wort. Ich wollte schon gehen, da meinte sie,sie müsse mit mir eine Niederschrift aufnehmen da ich die Maßnahme beim SÖB abgelehnt hatte.

Ich erklärte ihr, dass ich keine Antwort auf meinen Einspruch erhalten habe und sie meinte, der Rechtsanwalt des AMS hätte ihn sich durchgelesen und das wäre alles falsch, was ich da aufgeführt hätte. Das wäre alles zumutbar und ich
sollte unterschreiben. Ich schrieb nur den Satz: „aufgrund des auf mich ausgeübten Drucks während des Gesprächs unterschreibe ich diese Niederschrift nicht.“

Die Dame war dann ungehalten und nahm die Niederschrift an sich und übergab mir eine Kopie – jedoch ohne meinen Zusatz. Ich bat sie dann um eine Kopie mit meinem Zusatztext - da wurde sie sehr nervös und meinte sie hätte jetzt den nächsten Kunden und ich solle gehen. Eine Kopie bekam ich jedoch dann doch noch. Sie meinte noch, sie wäre jetzt mal kulant und ich wäre vom Projekt ohnehin
schon abgebucht. Das wars dann mal zum Thema SÖB bzw. GBP und es folgte auch keine weitere Zuweisung.
Da mein Bezug nicht gesperrt wurde konnte ich auch keinen Bescheid anfordern und mein Einspruch wurde nicht weiter behandelt. Das AMS vermeidet es offensichtlich tunlichst mir den Bezug zu sperren damit ich keinen offiziellen Bescheid bekomme.
Diese Vorgehensweise bin ich von dieser Behörde nicht gewöhnt.

Bei meinem nächsten Termin bei ihr, hatte sie dann plötzlich für mich einen Kurs beim BFI „ECommerce“. Ich habe ihr gesagt, ich hätte den gleichen Kurs bereits privat beim WIFI im Jahr 202* abgeschlossen da ich mit einem geringfügigen Gewerbe einen Dropshippingstore hatte.
Das hat sie nicht interessiert und sie meinte ich solle einfach hingehen, weil die Kurszeiten so toll passen würden.
Sie hat mich dann zugewiesen. Zuhause habe ich dann recherchiert und keine einzige freie Stelle zu ECommerce Berater, E-Commerce Manager oder der gleichen in irgendeiner Jobbörse gefunden.
Es wäre eine 3-monatige Weiterbildung gewesen. Firmen die hier Personal suchen, suchen aber fast durchgehend Personen mit Studium. Nachdem ich dann ohnehin beim Infotag in Krankenstand war (laut Arzt bei der Krankenkasse habe ich stressbedingt bereits eine extreme Nackensteifheit und bin ab
nächste Woche in Therapie) hat sie mich dann von dieser Maßnahme dann beim letzten Termin ohne Einwände einfach abgebucht.

Die Dame war beim letzten Termin vor 2 Tagen plötzlich wieder total nett und hat mir sogar geraten ich solle doch in Krankenstand bleiben aufgrund der Therapie. Jedoch hat sie während unseres Termins, wieder meine Betreuungsvereinbarung umgeändert – wieder nicht einvernehmlich. Sie hat als 2. Berufswunsch Hilfsarbeitertätigkeiten ergänzt und mir erklärt ich bin ja schon so lange arbeitslos, da könne sie mich überall hin vermitteln, wo sie wolle. Weiters steht plötzlich in meiner Betreuungsvereinbarung, dass die weitere Kommunikation mit dem AMS zum Großteil zukünftig über mein eAMS-Konto laufen wird und ich deshalb täglich das Konto einsehen müsse. Ich habe auch keinen Termin mehr erhalten und bin jetzt irgendwie verunsichert.

Es macht mir Angst. Ich fühle mich, als würde die Dame jetzt irgendwie den Hammer gegen mich auspacken. Ich habe heute noch einen Einspruch gegen die geänderte Betreuungsvereinbarung per eAMS übermittelt und darauf nur eine patzige Antwort bekommen. Sie würde nichts ändern, jedoch hat sie am Schluss eingefügt, dass die Betreuungsvereinbarung nicht einvernehmlich zustande
gekommen ist. Die Inhalte hat sie aber alles so belassen.
Die Betreuungsvereinbarung liest sich jetzt wie ein großer Witz. Anfangs steht – wurde im Einvernehmen erstellt – zum Schluss hat sie einen Satz
eingefügt – wurde nicht im Einvernehmen erstellt!?!

Mich würde interessieren, wie Sie meine Situation einschätzen. Ich will mir nicht alles einfach so gefallen lassen und wehre mich. Es kostet mich jedoch sehr viel Energie. Denken Sie der Ansatz mit dem förderbaren Personenkreis bei den SÖB und GBP ist ein Ansatz der anderen Menschen helfen könnte, die ebenfalls in solche Programme verfrachtet werden oder hatte ich da nur Glück?
Warum reichte zuerst die Langzeitarbeitslosigkeit aus und dann wurde das im Jahr 2020 geändert? Können Sie das nachvollziehen?

Meine Betreuerin verhält sich bei den persönlichen Terminen einmal nett und dann gleich wieder sehr unangenehm. Sie redet zuerst freundlich und wenn ich ihr dann auf irgendeine Aussage „dagegen“ rede, wird sie ungehalten und maßregelt mich und droht mir mit Sperren.
Ich hatte nie vorher gesundheitliche Probleme. Seit ich bei der Dame in Betreuung bin, kann ich nicht mehr konzentriert Bewerbungen schreiben, da ich ständig vor der nächsten Nachricht im eAMS Konto Angst habe. Ich kann mich nicht auf die Arbeitssuche konzentrieren da ich mich von ihr drangsaliert fühle.
Mir kommt es so vor, als würde sie mich bei jedem Termin irgendwie „linken“ wollen. Ich hoffe Sie verstehen meine
Gefühlslage irgendwie , es ist für mich zurzeit schwer erklärbar.
Liebe Grüße

Antwort:
Versuchen sie die behördlichen zum Teil auch unseriösen Umgangsformen nicht persönlich zu nehmen! Hier handelt es sich um den politischen Auftrag ans AMS!
Hier
ein grundsätzlicher Kommentar aus 2012 zum Verständnis
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

Falls sie sich mal Zeit nehmen - auf Aufklärung sind "unzählige" Kommentare, die das Unverständliche zum Inhalt haben und Licht ins Dunkle bringen!
Zu empfehlen wäre diesbez. noch:
"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)
wie
"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

>>Sie haben richtig reagiert, indem sie sich, auf den SÖB-Verweigerung-Vorwurf, nach ihrer diesbez. Beschwerde erkundigten.
Wären sie ohne Kommentar auf deren Anschuldigung eingegangen und hätten bei der Niederschrift mitgewirkt, wäre der Bezug gesperrt worden.

Soviel auch zur Frage, ob es Glück war oder ob die Beschwerde der Grund war, warum sie ohne Sperre davon gekommen sind.
Bei einigen Fragen bez. eines Rechtsstreits braucht es auch mal mehrere gerichtliche Instanzen um einwandfrei zu einem Ergebnis zu kommen! Aber grundsätzlich lässt sich sagen, dass es den Betreuerinnen auch lieber ist, wenn sie walten und schalten und sich sicher sein können, dass von der Gegenseite keine Gegenwehr kommt.
Oftmals sind sie sich bez. Rechtslage auch nicht sicher, dann können sie keinen Wirbel brauchen, der ev. letztendlich auch noch negativ für sie ausgeht.
Drum gut, wenn sie sich nicht alles Gefallen lassen und Widerstand leisten - auch wenn klar ist, dass arbeitslose Personen auf dem kürzeren Ast sitzen!
Wird auch im Betreuungsplan sichtbar, den ich als Augenauswischerei bezeichne!
Soll der Öffentlichkeit vormachen, dass eh mit den Betroffenen "GEMEINSAM" gearbeitet wird - in beiderseitiger Übereinkunft!
Dazu:
"Betreuungsplan im beiderseitigen Einvernehmen?
Mein Berater erklärt mir aber, diese Textbausteine KANN und DARF er nicht ändern?? - soviel also zum beiderseitigen Einvernehmen?"
(20.02.24)

So sehe ich auch ihre Frage warum die Richtlinien - Zur Langzeitarbeitslosigkeit noch weitere Vermittlungshemmnisse ....... - umgeändert wurden? So es sich so verhält? Damit meine ich auch, so wie sie schreiben lassen Kann-Bestimmungen breit gefächerte Interpretationen zu! (Wichtig der Öffentlichkeit suggerieren: Im Interesse des Betroffenen tätig zu sein! Verschiedene Indizien tragen dazu bei)
Aber
wie man bei ihnen sieht - kann es nur ein Vorteil sein, wenn man in die Materie eintaucht und sich Wissen aneignet! Ist auch der Grund warum ich ihren Brief/Eintrag gerne veröffentliche!
Soll er weitere Betroffene motivieren sich nicht alles gefallen zu lassen und ebenfalls Widerstand zu leisten. "Was dieser Eintrag auch tun wird!"

>Ihre SÖB bzw. GBP-Einspruchs-Begründung soll von Betroffenen aufgegriffen werden, wenn Betroffene wie sie sämtliche Vermittlungshemmnisse widerlegen können, was bei dieser Anzahl und Interpretationsmöglichkeiten kein Leichtes ist - Falls, dann sollten sie diesbez. als Vorbild wirken!
Ansonsten wurden die SÖB-Transitarbeitsplätze zu zumutbare DV. erklärt, wenn nach dem eigens entworfenen Niedrig-KV entlohnt wird.
Denn einen gewissen Einkommens-, Berufsschutz gibt es nur in den ca. ersten 3 Monate in der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld).
Siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Was die Weiterbildung betrifft, geben sie nicht auf - bleiben sie ruhig weiter lästig - auf dass die u.a. auch sehen wie wichtig ihnen diese Ausbildung wäre/ist.
Diese auch Vermittlungshemmnisse auflösen und so Vermittlungschancen sprunghaft erhöhen würde!
Die Kosten sollten insofern keine Rolle spielen, da höhere Summen für (sonst mehrere) Pflichtkurse ausgegeben werden, die im Vergleich nicht so sinnvoll wären!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
Leider gibt's auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch!
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Lassen sie sich nicht vom E-AMS-Konto terrorisieren! Ist natürlich eine Einstellungssache, aber im Versuch bewegen sie sich dorthin!
Ev. teilen sie ihrer Betreuerin mit, dass sie diese Aufforderung - täglich ins AMS-Konto zu sehen - als unangebrachten psychischen Druck ansehen - Sie solle ihnen doch über ein E-Mail mitteilen, wenn was Wichtiges übermittelt wird / wurde. (Ev. wird es eh gemacht)
Umsomehr kann man das verlangen, weil das E-AMS eine freiwillige Angelegenheit ist! Ich bin nicht sicher, ob schon jede(r) Arbeitslose einen Computer hat!
Sollte es zum Streit mit ihrer Betreuerin kommen, so besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und schildern ihm die Sachlage!
(Ich möchte erwähnen, dass ich im Grunde das E-AMS-Konto nicht als schlecht empfunden habe!)
Leider wird es das, wenn es von der Betreuerin so "gehandhabt" wird!

Wenn möglich Begleitperson zu den Terminen (Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter) mitnehmen - "wirkt Wunder"

Zur Info siehe auch:
>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
unter:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Zu beachten - sollte es sich zuspitzen! Vom Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS

RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Wenn sie mal Zeit und Geduld haben so gehen sie verschiedene
Job-Suchmaschinen für Österreich + auch international durch!
Im Link finden sich tolle Angebote!
(ohne Gewähr) Alles Gute!


7.03. 2024 um 9.15 Uhr - von S. - "Geld wurde nachbezahlt"


hallo christian
zur info: geld wurde nachbezahlt. weiss aber nicht warum. gab nie schriftverkehr.
wurde natürlich sofort zu info Galerie trendwerk akt:E zugewiesen. :-)
hinten steht kontrolltermin mit androhung § 49. ich gehe zum infotag, werde aber weiteres eher ablehnen. kann man sagen,wenn § 49, dann freiwillilg?
dank dir und deiner seite, kenn ich mich mit den dingen wenigstens mittlerweile ein wenig aus. nicht auszumalen, was da den leuten alles zugemutet wird, nur weil sie mehr oder weniger komplett ahnungslos sind.
mfg

Zu: "step2job?" (21.02.24) u.a.

Antwort:
Bez. Kontrolltermin verhält es sich weiter so wie in der Antwort im Link.
SÖB-Transitarbeitsplatz ist Pflicht, wenn nach niedrigst-KV. entlohnt wird!
Zur Info siehe:
Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (Ohne Gewähr)


5.03. 2024 um 11.07 Uhr - von W*. - "Neue Sklaverei - Förderung 50 plus, Hände weg davon!!" - "In diesem Sinne: Widerstand!"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich möchte Ihnen von meinem Martyrium berichten, die Förderung 50 plus ist einfach nur ein Albtraum!! Hier zu scheiben ist eine Therapie für mich und Sie als auch Ihre Leser können von meinen Erfahrungen profitieren, eine Win-Win Geschichte quasi...

Ich befinde mich als hart arbeitende Frau mit über 50 Jahren in der höchsten Kollektivvertragsstufe und bekomme daher seit Langem keine Anstellung, wiss ma....auch das Lieblingsamt Ams weiß das, aber das verdreht alles gerne und tut so, als wären mangelnde Qualifikationen das Problem um eine Anstellung zu finden … und verschachert mit diesen Manipulationen immens teuer angekaufte Idiotenkurse... Ich mache keinen Kurs mehr, der Volksanwalt hat da Gott sei Dank (wenn es einen gibt) den Riegel vorgeschoben! ….Siehe im Netz Punkte: zu viele Kurse sind unwirtschaftlich - das Ams hat wirtschaftlich mit öffentlichen Geldern umzugehen, Kurse mit selben Inhalt dürfen nicht doppelt vermittelt werden uvm.

Ursprünglich war ich von der Förderung 50 plus begeistert, schnell habe ich erfahren, dass nur marode Unternehmen an der Förderung und nicht an mir interessiert waren. Neuerdings sind Steuerberater hinter dieser Förderung her und empfehlen diese Förderung ihren Klienten! Was eine Frechheit ist, diese Förderung dient der Eingliederung von Benachteiligten am Arbeitsmarkt und nicht Steuer-Geiern!! Eigentlich gehört das alles angezeigt!

Die Förderung 50 plus fördert nur Eines, nämlich das Sprichwort: Was nichts kostet – ist nichts wert.
Ich habe das nun bei 3 Betrieben probiert und bin wie das Letzte behandelt worden. Man holt sich mit dieser Förderung gerne alte Sklaven gratis vom AMS, laugt diese aus, ist die Förderung vorbei, werden die alten Sklaven wieder weggeworfen und danach holt man sich gleich den nächsten Gratissklaven.

Wer nicht ausreichend brav ist und wie ein Sklave buckelt und/ oder vorzeitig kündigt, weil die Arbeit unerträglich ist, wird beim AMS verpetzt und danach gibt es 6 Wochen lang Bezugssperre (versichert ist man aber schon weiterhin, wow - toll). Diese Sperre ist natürlich fatal, wer seine Miete nicht rechtzeitig bezahlen kann wird natürlich vom Vermieter gekündigt. Das liebe AMS züchtet mit diesen Sperren natürlich Obdachlose. Ich kotze nur mehr im Strahl.

Das fatale an dieser Förderung ist, dass diese „Arbeitgeber“ so gierig sind, dass sie dich als Sklaven natürlich nicht loslassen wollen, denn wenn man VOR Beendigung der Förderungsdauer von 1 Jahr kündigt, dann müssen die Geier natürlich den vollen sehr hohen Kollektivvertragslohn bezahlen und das wollen die natürlich nicht.
Somit bekommt man auch gerne einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 !! Jahr... und das nur deshalb, damit die Barbaren die volle Förderung bekommen, denn diese Geier erhalten die Förderung erst NACH der Beendigung der Mindestförderungsdauer von 1 Jahr!!

UND DAHER HÄNDE WEG VON DIESER FÖRDERUNG!! man hat nur Schwierigkeiten damit!!!!!!!!!

Von meiner Seite aus werde ich nicht mehr sagen dass ich 1 Jahr lang arbeitslos oder Notstandsempfängerin bin, das muss ich nicht, ich muss auch nicht den SVS-auszug übermitteln, ich bezeichne alles nur mehr als Neuorientierung und wer mich komisch anlabert, wird sofort von mir gefragt: Was verstehen sie an dem Wort Neuorientierung nicht? Bedeutet das automatisch, dass ich arbeitslos bin?? sind sie an mir oder nur an der Förderung interessiert? Meistens hört man von diesen Zecken eh nichts mehr.

Diese Förderung werde ich nicht mehr anbieten, dazu ist man nicht verpflichtet!! Auch habe ich auf der Seite des AMS entdeckt, dass das Geburtsdatum nicht mehr im Lebenslauf erwähnt werden muss. Keines Falles sollte man sensible Daten im Lebenslauf angeben, es kann mit all diesen Daten ein Profil erstellt werden (Identitätsklau).

Fazit: ist ein Unternehmen, das wirklich an dir interessiert sind, benötigt es keine Förderung 50 plus.

In diesem Sinne: Widerstand!
lieben Gruß (4.03.24)


28.02. 2024 um 11.07 Uhr - von S.K - "Rund um die Sozialhilfe"


Hallo! Nehmen wir an Person A hat über die Jahre ihren Lohn gespart. Da sie unter Existenzängsten leidet und nun auszieht, fürchtet sie sich daß sie unter der Brücke landet weil sie noch nie alleine für sich gesorgt hat. Nun nimmt sie das Ersparte das über der Freigrenze liegt von ihrem Konto und legt sie in ein Safe das auf ihren Namen läuft . Danach beantragt sie Sozialhilfe und gibt auch ihre Kontoauszüge ab. Die Abhebung verschweigt sie l. Wie strafbar macht sie sich? Kann man bestraft werden nur weil man brav seinen Lohn über die Jahre vom Mund weg gespart hat? musste sie deswegen auf Sozialleistungen verzichten die ihr zugestanden hätten wenn sie vorher in Saus und Braus gelebt hätte?

Kann ein Richter Einsicht in den Safe verlangen? Wie muß sie vorgehen wenn sie keine Sozialhilfe mehr möchte? Kann man das einfach so sagen oder ergibt sich dadurch erst recht ein Verdacht? es geht um ein Monat Mindestsicherung. Danke (27.02.24)

Antwort:
Sie werden verstehen, dass SoNed keine Auskünfte erteilen kann, die wissentlich gegen das Gesetz verstossen!
Ich denke, dass in diesem Fall - sollten die Behörde auf den Geld-Besitz draufkommen - damit zu rechnen wäre, dass die zu Unrecht erhaltenen Gelder wieder zurück zu zahlen sind. Erst recht wenn sie eine unbescholtene BürgerIn ist, der man keinen (systematischen) Betrug vorwerfen kann.
Sie sollte sich halt überlegen, ob für die Behörde nicht ersichtlich ist, dass soundso viel vom Konto abgehoben wurde und daraus ev. für sie unvorteilhafte Schlüsse gezogen werden?
Sollte sich die Person selbst wieder von der Sozialhilfe abmelden, minimiert dies den Tatverdacht oder hebt diesen sogar auf, sollte sie den Mindestsicherungsbezug von einem Monat wieder zurück zahlen.
Diese Entscheidung muss sie alleine treffen. Eine Entscheidung, die sich an dem Verdacht um das Wissen der gebunkerten Gelder ausrichtet - nehme ich an?
Ps. Falls, einfach der Behörde bescheid geben, dass sie sich von der Sozialhilfe wieder abmeldet - ev. schriftlich! Ohne Gewähr


21.02. 2024 um 15.05 Uhr - von G - "Nach Krankenstand zurück melden"


Hallo Lieber Christian!

Ich melde mich wieder und bitte dich um eine kurze Info ! Ich bin nun vom Krankenstand mit 29.03.2024 als letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit abgeschrieben worden, und das wäre ein Freitag. Da ich mich schwer am Samstag arbeitslos melden kann bitte ich dich um infos wie ich da vorgehen kann . Soll oder kann ich mich schon Freitag den 29.03. Arbeitslos melden obwohl ich ja den Tag noch im Stand bin oder kann ich das zum beispiel im E AMS Konto schon vorher machen in der Woche wo ich noch im Stand bin? Am AMS möchte ich jetzt nicht anrufen und fragen da ich noch nicht auf mich aufmerksam machen möchte ....sekieren können sie mich dann sowiso noch zeitig genug. Lieber Christian wenn es deine Zeit erlaubt mir hier ein paar Tipps zu geben würde ich mich freuen. Lg.G (20.02.24)

Antwort:
Meines Wissens handhabt das AMS dies eh so - sollte der letzte Krankenstandstag der Freitag sein, so wird am Montag zurück-datiert - also spätestens Montag darauf zurück melden! Ev. kannst du dich per E-AMS-Konto schon während des Krankenstands (letzten oder vorletzten Tag) zurück melden! Versuch es!
Da es ums Arbeitslosengeld geht, kann es nicht schaden am letzten Tag / Freitag - oder kurz vorher - beim AMS anzurufen und sich über eine Auskunft abzusichern. (Ohne Gewähr).


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