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Rechtsanwalt der Arbeitslosen: Dr. Werner Pochieser
Egal welche Regierung auf Österreich zukommt: Die Arbeits- und Erwerbslosen können nicht darauf hoffen, dass es zu ihren Gunsten Verbesserungen geben wird. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Werner Pochieser gibt Arbeitslosen kostenlos Rechtshilfe. Am 18. November, ab 15 Uhr, wird Dr. Pochieser im Amerlinghaus (Stiftgasse 8, 1070 Wien) bei einer Veranstaltung von „arbeitslosensprecherin“ (Dachorganisation der Arbeits/Erwerbsloseninitiativen) über die Rechtssituation der Arbeitslosen informieren.
Rechtsanwälte sind auf gewisse Themen spezialisiert: Scheidung, Arbeitsrecht, Mieten usw. Was ist Ihre Spezialisierung?
Dr. Pochieser: Ich habe einen anderen Ansatz. Man ist der Ansicht, dass ein guter Anwalt spezialisiert sein muss. In einem Tätigkeitsgebiet, das ich – ganz unjuristisch – als Armutsarbeit bezeichne, muss man sehr flexibel sein, muss über sich viele Wissensgebiete überschneidende Bereiche bescheid wissen. Ich bin von einem zivilrechtlichen Ansatz her zu einem Problem gelangt, das die Verwaltung betraf. Ein Musterbeispiel wie man Probleme auch lösen kann. Es ging um die Ausgleichzulage nach dem ASVG. Es ging darum, dass bei einer pensionierten Ehegattin, das Einkommen ihres Mannes zu 25% anzurechnen war. Ich bin kein Spezialist des Sozialversicherungsrechts, und bin es nach wie vor nicht. Ich rief einen Sozialversicherungsrechtler an, einen befreundeten Kollegen, der das als Kanzleischwerpunkt hat. Ich fragte ihn: Wird das auch so judiziert? Und er antwortete: Ja, so wird die Ausgleichszulage bemessen. Ausgleichszulagenbezieherinnen sind in den meisten Fällen sehr arme Frauen, die unter der Armutsgrenze leben. Für jeden Rechtsanwalt der Familienrecht beherrscht, gehört es dazu, den Unterhalt zu berechnen. Ich habe das dann an einem konkreten Fall, der später bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist, durchgerechnet, und bin drauf gekommen, dass der Frau unterm Strich 5,- Schilling an Unterhalt von ihrem Mann durch ein Zivilgericht zugestanden worden wäre. Da sagte ich: Da kann mit der Rechtslage etwas nicht stimmen! Das hat mit hoher Juristerei gar nichts zu tun, sondern nur mit logischen Fragen. Gehen Sie mal mit so wenig Geld zum „Billa“ einkaufen, und erklären dort den Leuten vom Management, dass sie was zum Essen brauchen, halt nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Ich habe nur 25% fiktiven Unterhalt mit dem ich einkaufen möchte. Die werden antworten: „Sind Sie narrisch?“ Ich sage meinen Mandanten in diesem Bereich immer: „Sie sind die Experten auf dem Gebiet der Armut. Und Sie müssen den Richtern glaubwürdig ihre Lage erklären. Ich werde das dann nur juristisch übersetzen und umsetzen, indem ich den Gerichten beizubringen versuche, dass es so nicht gehen kann. Das ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Und als es gelungen war, die Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof aufzuheben, stellten wir fest, dass sie bereits seit 30 Jahren in Kraft war. Also 30 Jahre lang bestand hier eine verfassungsmäßige Rechtswidrigkeit. Das ist mein kleines Gegenmodell zur Spezialisierung. Die Sozialversicherungsexperten, die dieses rechtswidrige Gesetz in Kraft gesetzt haben, waren alles Spezialisten. 30 Jahre lang haben sie den Ärmsten der Armen Geld vorenthalten. Es läuft die ganze Zeit die „Sozialmissbrauchsdebatte“. Also das nenne ich Sozialmissbrauch! Man hat armen Pensionisten und vor allem Pensionistinnen länger als 3 Jahrzehnte Geld verweigert, das ihnen gesetzlich zugestanden wäre. Mit anderen Worten: Arme Menschen haben dem Staat einen Kredit gewährt, den sie nie mehr zurückbekommen haben. Und andere reiche Menschen, die hoch subventioniert werden, werden von diesen Armen finanziert.
Seit wann beraten Sie nun Arbeitslose?
Dr. Pochieser: Mir ist aufgefallen, dass sich in den letzten Jahren die Fälle verdichteten, dass Arbeits- und Erwerbslosen oft rechtswidrig das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe gestrichen wurde. Seit einiger Zeit biete ich daher nun Arbeitsloseninitiativen eine kostenlose erste Rechtsauskunft in solchen und ähnlichen Fällen an. Warum ist das so? Weil es immer mehr Arbeitslose gibt, die mehr und mehr entrechtet werden. Ich diskutierte vor wenigen Tagen mit meiner Konzipientin, dass es eigentlich schade ist, dass die Studenten kaum oder nichts Rechtshistorisches mehr lernen. Im Mittelalter gab es das so genannte „Bauernlegen“. Damals verarmten die Leute immer mehr und wurden Sklaven ihrer Landesherren. Sie wurden „rechtlos gelegt“. Das ist ein Begriff aus dem Germanischen: „Rechtloslegung“. Und das geschieht heute mit Beschäftigungslosen. Dagegen muss der Rechtsanwalt da sein, und dazu versuche ich meinen kleinen Beitrag zu leisten. Natürlich viel zu wenig, weil jede Kanzlei ein Wirtschaftsbetrieb ist, der sich auch erhalten muss.
Die Vertretung der Rechte müsste ja vor allem Sache der AK und des ÖGB sein, was sie aber nur am Rande wahrnehmen.
Dr. Pochieser: Die Arbeiterkammer macht schon was, aber ich stelle fest, dass es auch viele Fälle gibt, dass sie die Leute im Stich gelassen hat. Wo sie gesagt hat, die Beschwerdeführung sei aussichtslos, wo ich dann den Fall übernommen habe und die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof durchgebracht habe. Vor allem in Fällen, dass man Arbeitslosen rechtswidrig die Notstandshilfe entzogen hat.
Da gibt es diese berüchtigten Reglementierungsparagraphen, mit denen man die Notstandshilfe streicht. Doch diese Paragraphen waren ursprünglich Schutzparagraphen, die kleinweise ausgehöhlt und in das Gegenteil umgekehrt wurden, was ihre ursprüngliche Intention war.
Dr. Pochieser: Richtig. Vor allem mit der letzten Gesetzesnovelle. Und selbst ich als Rechtsanwalt habe zunehmend Schwierigkeiten das konkret zu benennen, weil es von einem zum nächsten Fall bereits eine neue Novelle gibt, die jeweils den Rechtsstatus des Erwerbslosen benachteiligt. Der Gesetzgeber knallt jedes Jahr etwas Neues auf den Tisch, und eine der letzten hat wieder die Zumutbarkeitsbestimmung erneut stark eingeschränkt. Man kann jetzt die Leute zunehmend herunterstufen. Was letztlich ein Unsinn ist. Wenn man einen gut ausgebildeten Manager nach einer gewissen Zeit auch Häusel putzen schicken kann. Die sich noch im Amt befindliche Regierung brüstet sich immer damit, „für die Wirtschaft“ da zu sein. Bitte, was ist daran „wirtschaftlich“? Da werden Leute dazu gezwungen, sich „herunter zu arbeiten“ und sich von ihren lang und teuer angeeigneten Fähigkeiten zu verabschieden. Anstatt dass man schaut, dass sie weiter qualifiziert werden. Da kündigt man „Qualifizierungsoffensiven“ an, und in der Realität geschieht genau das Gegenteil. Und dann werden die Leute, denen es ohnedies bereits schon sehr schlecht geht, als „Sozialschmarotzer“ denunziert.
Diesen Vorwurf gibt es jetzt seltener als vor 10 Jahren, einfach deshalb, weil das Heer der Arbeitslosen immer größer wurde und es kaum mehr jemand gibt, der in seinem Umfeld nicht mit der Erwerbslosigkeit in der Realität konfrontiert wäre.
Dr. Pochieser: Da sind inzwischen Kreise davon betroffen, die man sich früher gar nicht vorstellen konnte. Es wurde zu einem Massenphänomen. Aber die davon Betroffenen müssen sich auch bewusst werden, dass sie inzwischen eine „Macht“ sind. Rechnen Sie sich das einmal in Mandate im Parlament um…
Wären die Arbeits- und Erwerbslosen eine Partei, wären sie inzwischen im Parlament die drittstärkste Kraft. Ich möchte seit über einem Jahr eruieren, wie viel von den rund 1.500 Suizidfällen in Österreich Arbeitslose sind, speziell wie viel von denen die Tat aufgrund der Streichung der Notstandshilfe verübten. Die Zahlen dazu müssten AMS und der Hauptverband der Sozialversicherungen haben. Doch die geben keine Auskunft darüber. Können diese Stellen zur Auskunft darüber gezwungen werden?
Dr. Pochieser: Man müsste es einmal über eine parlamentarische Anfrage versuchen. Es ist auch eine Frage wie diese Daten wirklich vernetzt sind, denn immerhin geht es dabei auch um den Datenschutz. Aber es ist eine wichtige Frage, die auf jeden Fall aufgeklärt gehört. Ob bei der Sozialversicherung die Todesursache aufscheint? Beim AMS wird wahrscheinlich nur registriert, dass da jemand weniger ist, den sie zu verwalten haben. Doch sollte man diese Frage unbedingt klären, weil sie auch etwas darüber aussagt, was Arbeitslosigkeit in letzter Konsequenz auch bedeutet.
Eines der größten Probleme der Leute, die zu Ihnen kommen, sind die Disziplinierungsparagraphen, nach denen ihnen Arbeitslose oder Notstandshilfe gestrichen wurde.
Dr. Pochieser: Ja, und zwar willkürlich. Wenn sich das AMS und die Regierung damit brüstet, man habe im vergangenen Jahr 6.000 mehr „Missbräuche“ festgestellt und daher Arbeitslosengeld gestrichen, dann behaupte ich, dass davon zwei Drittel rechtswidrig sind, um Leute aus der Betreuung hinaus zu manövrieren und Geld zu sparen. Dafür gibt es Nachweise. Und es geschieht auch laufend, dass das AMS Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes einfach ignoriert.
Ich habe den Eindruck, dass die Behörden, Ämter usw. die Verfassung nicht mehr ernst nehmen. Sie gehen mit ihren Möglichkeiten hart an die Grenzen, oder überschreiten sie. Geht das durch, ist es gut, wenn nicht, nehmen sie wieder was zurück. Oder auch nicht.
Dr. Pochieser: Man bricht laufend die Verfassung. Aber auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das geschieht jedoch nicht erst seit der letzten Regierung, sondern wurde bereits massiv unter einer Sozialministerin Hostasch betrieben, als es hieß „Ausländer raus, aus der Arbeitslosenversicherung“. Das unterschied sich in nichts von den Forderungen eines Herrn Strache oder Westentaler. Da hat man in drei Serien verfassungswidrige Gesetze erlassen. Und solche Sachen fürchte ich von einer kommenden großen Koalition auch wieder, wenn die stärksten Parteien nach Gutdünken neue Verfassungsgesetze verabschieden können. Da wurde laufend wider besseres Wissens verfassungswidriges Recht in Kraft gesetzt! Unter Hostasch wurde bewusst so etwas vorgeschlagen, von der Koalition abgesegnet, und immer wieder die Verfassung gebrochen. Und ein Prozess dagegen dauert. Die sagten sich: Während das Verfahren läuft – und es sind ohnedies nur wenige, die dagegen ankämpfen – dauert es, und wir ersparen uns was. Und das ist nun meine Aufgabe, die Leute zu informieren: Das ist verfassungswidrig und jeder Einzelne muss sich wehren. Denn hier gibt es kein Popularklagerecht, dass also jemand stellvertretend für DIE Arbeitslosen eine Klage einreicht, sonder jeder Betroffen muss das individuell machen. Zurück zum Beispiel, das ich bereits erzählte: Die Leute denen 30 Jahre lang die Ausgleichszulage verweigert worden war, hatten nun nicht automatisch Anspruch auf Rückzahlung des ihnen vorenthaltenen Geldes, sondern nur die ehemalige Bedienerin, die persönlich ihr Recht eingefordert hatte.
Es gibt den Vorschlag, wenn jemandem die Arbeitslose oder Notstandshilfe gestrichen worden ist, sofort zum nächsten Polizeikommissariat zu gehen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Ist das eine realistische Vorgangsweise?
Dr. Pochieser: Sehr sinnvoll wird das nicht sein. Was die Polizei oder Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall dann macht, wird sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Betreuungen wie „Phönix“, „Trendwerk“ usw., die vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig festgestellt worden sind, wären in der Folge auch strafrechtlich zu ahnden gewesen. Doch in diesem Bereich funktioniert unser Strafrecht nicht. Wenn nun jemandem widerrechtlich das Arbeitslosengeld weggenommen wurde, kann ich den Betroffenen nur anbieten, dass wir dieses vorenthaltene Geld am Verwaltungsgericht wieder zurückholen. Doch wie ich gehört habe, ist es mittlerweile so, dass wenn jemand sagt: „Ich werde damit zum Verwaltungsgerichtshof gehen“, solche Maßnahmen gleich wieder zurückgenommen wurden. Das ist zweifellos ein Erfolg der Arbeitsloseninitiativen, mir und meinen Kollegen, die auf diesem Gebiet tätig sind. Damit man als Betroffener nicht immer hinter dem Geld herhecheln muss, biete ich vorbeugend an, dass jede/r Arbeitslose schon zu Beginn zur Mitteilung über den Leistungsanspruch, vorbeugend einen bescheidmäßigen Anspruch auf seinen Arbeitslosenantrag anfordert. Da gibt es einen Musterantrag dafür, der bei den Arbeitsloseninitiativen geholt werden kann. Die auch in der AK aufliegen. Wenn man einen Bescheid hat, und die entziehen einem das Arbeitslosengeld, kann der Betroffene eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Und diese Botschaft muss unter die Leute gebracht werden. Denn damit umgehen Betroffene den langwierigen Instanzenweg, der eineinhalb Jahre und länger dauern kann. Mir ist wichtig, dass alle Leute diesen Anspruch schriftlich geltend machen, auch wenn sie nicht ahnen, dass sie je davon betroffen sein könnten, denn das geschieht in der Realität rascher als es sie sich vorstellen können. Dann sind sie – weil das Geld nicht da ist – bald einmal ein paar Mieten schuldig, verlieren vielleicht die Wohnung – und die Spirale nach unten beginnt. Im Sozialhilfebereich der Gemeinde Wien konnten wir so auf diesem Weg schon einige Fälle positiv erledigen. Dort haben sie – man muss sich vorstellen: Sozialhilfen! – die Auszahlungen liegen gelassen und nicht ausbezahlt. Diese Praxis haben wir Ruck-Zuck abgestellt.
Ein AMS-Mitarbeiter berichtete mir, dass jetzt schon beim geringsten Anlass und ohne Vorwarnung Beihilfen gestrichen werden. Damit das AMS Geld einspart. Weiters ein neuer Trend: Langzeitarbeitslose werden zu medizinischen Durchuntersuchungen geschickt. Da wird festgestellt, dass die Leute „nicht mehr arbeitsfähig“ sind. Sie glauben, dass sie nun in Frühpension kommen. Tatsächlich fallen sie damit bloß aus der AMS-Betreuung raus und stehen vor dem Nichts.
Dr. Pochieser: Ja, das nennen sie intern – nicht offiziell – „Outsourcen“. Das ist ein Begriff aus der Wirtschaft, wenn gewisse Tätigkeitsbereiche ausgelagert werden. Die Spitze dieser Fälle ist, dass Leute, die beim AMS oder ihr ausgelagerten Vereinen aufbegehren und die Maßnahmen kritisieren als „sozial oder psychisch unangepasst“ bewertet werden, also als „geistig nicht ganz da…“ Und dann psychiatriert, als für „psychisch arbeitsunfähig“ einstuft werden. Einfach gesagt: Diese Leute werden für „verrückt“ erklärt und aus der AMS-Betreuung hinausbugsiert.
Ein weiteres Problem: Alkohol-, Drogen- oder andere Suchtkranke. Sucht ist eine von der WHO „anerkannte“ Krankheit. Wenn Betroffene nun auf Grund ihrer Krankheit Vorstellungstermine nicht wahrnehmen können, wird die Notstandshilfe gestrichen. Sie werden für ihre Krankheit „bestraft“.
Dr. Pochieser: Hier müsste den Leuten eine medizinische Hilfe angeboten werden. Das geschieht meines Wissens schon. Das setzt allerdings bei den Betroffenen voraus, dass sie sich selbst bewusst sind, dass sie ein Suchtproblem haben.
Die Lösung der Probleme kann doch nicht nur sein, jedes Mal den Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dr. Pochieser: Natürlich nicht. Mobilisierung der Menschen, auch individuell seine Probleme erkennen, sich seiner anzunehmen und sich zu wehren beginnen. Sie müssen sich organisieren, die bestehenden Infrastrukturen nutzen. Die Arbeits- und Erwerbslosen sind mittlerweile eine wichtige gesellschaftliche Kraft, derer sie sich mehr bewusst werden sollen. Jede/r kann sich aber auch allein gegen das AMS wehren. Allerdings mit vernünftigen Mitteln. Nicht etwa aufgrund von Angefressen sein etwa die Betreuer zu beschimpfen beginnen. Das wird voraussichtlich die Probleme nur vermehren. Das gilt auch für andere Behörden bis hinauf zur Regierung und dem Gesetzgeber. Ich möchte noch einmal auf das am Anfang erzählte Beispiel der ehemaligen Reinigungskraft – ein Musterbeispiel – verweisen. Eine einzige Beschwerdeführerin aus einfachen Verhältnissen hat einer Anzahl von Nationalratsabgeordneten, die ein Gesetz beschlossen haben, gezeigt, dass sie es besser weiß, dass ihr Gesetz verfassungswidrig war. Im Gegensatz zu den Abgeordneten war sie keine „Spezialistin“.
Danke für das Gespräch. Die Fragen stellte Gerald Grassl von Augustin
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. Schottenfeldgasse 2-4 A-1070 Wien
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6.11.2006
Das AMS kann Ihre Gesundheit gefährden! |
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Wednesday, July 05 2006 @ 15:25
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Sepp Zaunegger und Anna Paseka befragten Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser zum Thema „rechtliche Grundlagen von AMS – Maßnahmen“:
Arbeit: Gibt es für die Arbeitslosen eine Rechtssicherheit bei den Umschulungsmaßnahmen des AMS oder sind sie auf die Interpretation des Referenten angewiesen?
Pochieser: Es ist von Gesetz her definiert, wann Umschulungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Grundvoraussetzung ist, dass ein Umschulungsbedarf gegeben ist, dass eine Entwicklung stattfinden kann. Das AMS praktiziert dies aber nicht so. Das AMS behauptet Defizite, definiert sie aber häufig gar nicht. Es beordert die Arbeitslosen zu Maßnahmen und die ganze Umschulungsaktivität besteht dann darin, dass man Bewerbungsschreiben trainiert und dann halt gewisse Übungen macht: „Wie bewerbe ich mich richtig“.
Das ist natürlich völlig unzureichend, der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass eine Umschulung voraussetzt, dass etwas bewirkt werden kann. Dass Arbeitslose damit einen Gewinn haben um sich am Arbeitsmarkt besser bewegen bzw. überhaupt hineinzukommen. Derzeit wird das so gehandhabt: „Na ja, jetzt mach ma halt a Umschulung“. Das sind Alibiaktionen, damit jemand letztlich aus der Arbeitslosenstatistik heraus fällt.
Die Statistik scheint beim AMS überhaupt eine große Rolle zu spielen. Zuletzt habe ich dem „Kurier“ entnommen, dass man sich damit brüstet, dass vergangenes Jahr mehr Fälle an Missbrauch wahrgenommen worden seien. Es sei in ca. 6.000 Fällen mehr Arbeitslosengeld gesperrt worden und als Missbrauch wurde dann definiert, dass eben Arbeitslose gewissen Aktivitäten nicht gefolgt sind, wie beispielsweise eben auch der Vermittlung von Stellen durch externe Firmen.
Also meines Erachtens ist davon auszugehen, dass einem Großteil jener Fälle, die vom AMS als Missbrauch bezeichnet werden, rechtswidrige Entziehungen von Arbeitslosengeld zugrunde liegen. Nur tun die Leute offenbar in vielen Fällen, oder einem Großteil der Fälle nichts. Zu mir kommt ja überhaupt nur die Spitze des Eisberges, weil das Vordringen zum Anwalt nicht immer ganz einfach ist
Arbeit: Viele Erwerbsarbeitslose sind nicht gewohnt, mit Behörden umzugehen. Sollte Ihrer Ansicht nach die Arbeitslosenversicherung einen Rechtsschutz beinhalten, den man eventuell auch gegen das AMS verwenden kann?
Pochieser: So etwas ist auf jeden Fall sinnvoll. Meines Erachtens ist dies allerdings bedenklich, da die AK in den Gremien des AMS Stimmrecht hat und zwei Seelen in einer Brust. Da gibt es eine Rechtsberatung bei der AK. Einerseits werden von der AK Beschwerden vorm VwGH lanciert, andererseits ist die AK in die Parteienstellung involviert, die AK ist dann auf der Gegenseite, weil die Entziehung von Arbeitslosengeld von den vorgesehenen Gremien im Prinzip auch von der AK abgesegnet wird.
So wurde eine Arbeitslose, die sich bei der AK beschwert hat, im Regen stehen gelassen. Sie musste dann zu mir kommen um Rechtsbeistand zu erhalten. Diese Beschäftigungslose hat von sich aus eine Umschulung angestrebt, hatte es mit dem Betreuer besprochen und es wurde ihr Unterstützung zugesagt. Die Arbeitslose machte einen Kurs beim BFI im Bereich Personenbetreuung.
Es gab dann plötzlich einen Betreuerwechsel und eine andere Betreuerin meinte: „…was fällt ihnen ein, das kriegen sie nicht bezahlt!“ Sie ist sich dann bei Billa vorstellen gegangen und hatte wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass sie einen Kurs belegt, der Freitag oder Samstag stattfindet. Die Arbeitszeit bei Billa endet erst um 19.00 oder 19.30 Uhr, der Kurs beginnt aber zu einem früheren Zeitpunkt.
Das AMS warf der Frau dann Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme vor. Das AMS hätte verlangt, dass die durch Eigeninitiative angetretene Kursaktivität geschmissen wird – wo vorerst sogar Förderung zugesichert wurde. Man hat sie noch dazu auf den Kurskosten sitzen lassen und obendrein wurde ihr das Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Causa war auch vor einem anderen Hintergrund interessant. Die Arbeitslose durfte nicht mehr als 5 kg heben, wurde zu Billa zur Beschäftigungsaufnahme geschickt. Billa hatte bestätigt, dass nicht mehr als 5 kg zu heben wären. Gegen diese falsche Tatsachenbehauptung, mussten wir uns wehren und das auch erfolgreich.
Jeder, der bei Billa einkaufen geht, weiß, dass dort auf jeden Fall mehr als 5 kg zu heben sind und nicht nur ausnahmsweise. Wir haben beantragt, der VwGH möge einen Lokalaugenschein und eine Bestandaufnahme bei der Billa Filiale vornehmen. Davon hat der VwGH Abstand genommen, weil die Sachlage eindeutig ist. Wäre diese Frau nicht zu mir gekommen, wäre sie einfach um ihr Arbeitslosengeld umgefallen.
Arbeit: Wie hoch sind die Kosten für diese Umschulungs-Maßnahmen?
Pochieser: Die Aktivitäten des AMS, mit welchen Fremdfirmen beschäftigt werden, wie z.B. das Projekt Phönix, die Firma Trendwerk usw., sind sicherlich nicht billig. Phönix ist so etwas wie unterstützte Vermittlungstätigkeit, so eine Art Begleitservice zum Besuch von Arbeitgebern, was laut einem VwGH Erkenntnis klar rechtswidrig ist.
Für derartige an eine Art Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose gemahnende Eingriffe in das Privatleben im Sinne des Art. 8 MRK bietet das Gesetz keine Grundlage. Die gehen her und rufen die Leute um dreiviertelacht an und sagen: ja, morgen haben wir einen Vorstellungstermin. Auch ein Arbeitsloser hat ein Privatleben, wo er sich nicht stören lassen muss.
Diese Anrufe von Phönix sind unzulässig, es kann sich auch ein Arbeitsloser dagegen aussprechen und unter Umständen sogar eine Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz dagegen einbringen, weil es sich um unerbetene Telefonanrufe handelt. Das ist eine zivilrechtliche bzw. verwaltungsstrafrechtliche Seite, nur sind die Leute eben so gefügig gemacht, dass sie sich dagegen praktisch nicht wehren.
Wenn ein Langzeitarbeitsloser dem Betreuer, der ihn abholen will nicht aufmacht oder Anrufe abweist, wird ihm die Notstandshilfe für eine Zeit gestrichen, das ist natürlich rechtswidrig. Mir ist ein Artikel untergekommen, demzufolge der Vermittler eine Prämie erhält, wenn die Vermittlung klappt und der Betroffene zumindest vier Monate in einem Betrieb beschäftigt ist.
Aber mit illegalen Methoden werden die Menschen eingeschüchtert und man versucht Arbeitslosenstatistiken zu verbessern. So nach dem Motto: Jetzt mach ma Druck, denen werden wir’s schon zeigen. Wenn man ihnen das Arbeitslosengeld streicht unter wirklich dubiosen Vorwänden, ich behaupte, dass von diesen 6.000 Fällen, die vergangenes Jahr mehr an Arbeitslosengeld entzogen wurden, schätzungsweise 2/3 illegale Entzüge sind, dann kann man sich die Dimension ausmalen, worum es da geht.
Dann tut man so, „wir sind gegen Sozialmissbrauch“ und stellt die Arbeitslosen in die „Missbraucher-des-Sozialsystems-Ecke“. Missbrauch des Sozialsystems ist die Beschäftigung von Firmen wie der Fa. Trendwerk oder das Projekt Phönix, wo schon längst vom VwGH ausgesprochen wurde, dass diese Tätigkeiten rechtswidrig sind. Das AMS macht aber trotzdem weiter. Also es missachtet auch den VwGH.
Die Fremdfirma Trendwerk und das Projekt Phönix machen die Arbeit des AMS. Der VwGH hat klargestellt, dass diese Vermittlertätigkeiten das AMS selbst tun muss und nicht zu einem Vermittler vermitteln darf. Das ist keine Vermittlungstätigkeit des AMS, nur jemanden weiterzureichen oder die Vermittlungstätigkeit des AMS zu privatisieren.
Arbeit: Sollte es ein Mitspracherecht bei Umschulungsmaßnahmen geben?
Pochieser: Ein absolutes Mitspracherecht. Schauen Sie, es ist ein Ding der Unmöglichkeit zu sagen: Sie haben den Job A, haben diesen und jenen Hintergrund, jetzt machen Sie irgendwas, ansonsten wird ihnen das Arbeitslosengeld entzogen.
Arbeit: Also einen Menschen mit sozialer Kompetenz nicht unbedingt in einen Computerkurs schicken.
Pochieser: Der Mensch wird unglücklich sein. Man kann dagegen halten, „was für ein Sozialutopist, der will, dass die Arbeitslosen glücklich sind!“ Davon kann man ja nicht reden, so was wie ein Recht auf Glück, so was kann ’s es ja nicht geben, aber …
Arbeit: Man könnte aber hier die Gesundheit nehmen, z.B. die umfassende Definition der WHO.
Pochieser: Das ist ein guter Ansatzpunkt: der Mensch sollte ein Recht darauf haben, dass er weitestgehend seinen persönlichen Background und seinen Ambitionen entsprechend beschäftigt wird. Wenn das nicht der Fall ist, ist er – vereinfacht gesagt – unglücklich, bis frustriert, gekränkt – und das Kränken kommt ja nicht von ungefähr.
Was derzeit da stattfindet beim AMS , geht in die Richtung des Mobbing, speziell das Projekt Phönix, bei dem die die Leute aufgesucht werden, das ist in den Bereich des Mobbing zu verweisen, man macht die Leute fertig und das ist genau das Gegenteil, was das AMS machen sollte, aber was das AMS macht, ist sanktionslos. Es werden die Leute fertig gemacht, so fertig, dass sie dann aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich Langzeitarbeitslose werden und dann nicht mehr vermittelbar sind.
Quelle: GLB - Aus "Die Arbeit", Ausgabe 3/2006 |
10.07.2005
"Wir erleben eine Rückkehr der Elendskriminalität "
Interview
"Wir erleben eine Rückkehr der Elendskriminalität " Die Österreicher haben keine Angst vor der Kriminalität", sagt Wolfgang Stangl - und er muss es wissen. Stangl leitet das Institut für Rechts- und Kriminalitätssoziologie in Wien, er hat mehrere Studien zum Thema gemacht, er kennt die Zahlen.
Zwar hätten die Öffnung der Schengen-Grenze und die EU-Erweiterung zu einer gesteigerten Aufmerksamkeit geführt, die besonders verunsicherte Bewohner von Grenzregionen in den Fokus rückte. "Am fast schon pathologischen Sicherheitsgefühl der Österreicher, die dem Staat und seinen Institutionen weitgehend vertrauen, hat das aber nichts geändert."
Die aktuellen Kriminalitätszahlen sorgen bei dem Experten für ein "Déjà-vu": "Hier kommt ein Kriminalitätsbild wieder, das wir aus dem 19. und 20. Jahrhundert kennen." Und zwar welches? "Die Vermögens- und Eigentumsdelikte nehmen zu. Wir erleben die Rückkehr der Elendskriminalität."
So seien Einbrechen und Stehlen Delikte, die vor allem Menschen begehen, die in für sie untragbaren Zuständen leben. "Nehmen Sie Asylwerber. Die dürfen nicht arbeiten und sollen von zehn Euro am Tag leben - das kann auf Dauer nicht gut gehen." Interessantes Detail: Selbst unter den Straffälligen gibt es Hierarchien. Stangl: "Es ist klar, warum der Straßenverkauf beim Rauschgift von Schwarz-Afrikanern gemacht wird." Warum? "Sie sind in der Hierarchie die niedrigsten. Straßenverkauf ist der gefährlichste Job im Drogen-Milieu - den macht kein Österreicher."
"Kurier" vom 23.07.2008 Ressort: Innenpolitik Seite: 2 Ausgabe: Wi,Abend,Wi,Länder,Morgen
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Deckt Finanzminister Wilhelm Molterer systematische Steuersünder und mögliche ÖVP-Parteienfinanzierer?
Polit-Wirbel um Steuerflucht
Neues in der Liechtenstein-Affäre: Eine aufgetauchte Liste sorgt für Aufregung - und die Grünen erheben schwere Vorwürfe.
Geld, Koffer <http://kurier.at/mmedia/2008.08.01/1217606337_5.jpg> "Langsame Finanzbehörden": Die Grünen werfen der Finanz den Schutz der Reichen vor. "Wir verfolgen alle", kontert das Ministerium.
Reichlich Verwirrung gibt es derzeit um heimische Steuerflüchtlinge, die ihr Geld in Liechtenstein geparkt haben: Das Magazin Format veröffentlichte eine Liste mit 80 Stiftungen in Liechtenstein, hinter denen Österreicher stehen. Viele Superreiche finden sich darunter. Laut Finanzministerium deckt sich diese Liste jedoch nicht mit jener, die den heimischen Beamten vorliegt. Der KURIER verzichtet daher auf Namensnennungen. Umso mehr, als Betroffene auf Anfrage keine Stellungnahmen abgeben wollen.
Zur Erinnerung: Der österreichischen Finanz ist von deutschen Kollegen schon am 14. April eine Liste mit Bankkunden in Liechtenstein zugeschickt worden. Namen wurden bisher noch keine veröffentlicht. Auf dieser Liste zu stehen, heißt außerdem nicht automatisch, auch Steuer hinterzogen zu haben. Etliche werden sich aber doch als Steuersünder entpuppen. Nach Schätzung von Wirtschaftstreuhändern geht es in der "Liechtenstein-Affäre" um die Hinterziehung durch Österreich von etwa 50 Mio. Euro.
Im Finanzministerium verweist man weiterhin auf das Amtsgeheimnis und darauf, dass in allen Fällen bereit Verfolgungshandlungen gesetzt worden seien. Diese reichen vom Verlangen von Informationen bis zu Hausdurchsuchungen.
Zögerlich Das Vorgehen der Finanz wird nun jedoch vom Grünen Rechnungshofsprecher Werner Kogler heftig attackiert. Die Jagd nach den Steuersündern sei zu spät und zögerlich begonnen worden, meint Kogler. "Stimmt nicht", kontert das Ministerium. Die Behörden seien sofort aktiv geworden. Kogler aber vermutet "Klientelschutz": Es bestehe der Verdacht, dass Finanzminister Wilhelm Molterer Zeit gewinnen möchte, um systematische Steuersünder und mögliche ÖVP-Parteienfinanzierer zu decken.
Kogler erinnerte zudem daran, dass unter den Namen auf der Steuersünder-Liste auch Unternehmen stünden, die in Konkurs gegangen sind und die Gläubiger mit minimalen Summen abgespeist hätten. "Woher kommt plötzlich das Geld?", fragt sich Kogler.
Etwa 90 Stifter dürften übrigens straffrei ausgehen. Sie haben nämlich Selbstanzeige erstattet und müssen "nur" die Steuer nachzahlen. Wer keine Selbstanzeige erstattet hat, muss bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer nachzahlen.
Anmerkung: Hier zeigt sich eine bösartige Doppelstrategie, die Gesellschaft (Arbeitnehmer) über ein vorangetriebenes ungerechtes System ausbeuten und durch Steuerflucht die Beteiligung an der Finanzierung unseres Sozialsystem zu verweigern!
Dazu muss man wissen, dass diese Kräfte es sind, die der Bevölkerung Feindbilder suggeriert! Wie Arbeitslose sind A-sozial und Schmarotzer!
Und als Pointe die Selbsteinschätzung dieser *** Menschen! Christlich, sozial, anständig und moralisch!
4.08.2008
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